Das richtige Verhalten nach einer Kniegelenkspiegelung
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Das richtige Verhalten nach einer Kniegelenkspiegelung
Das richtige Verhalten nach einer Kniegelenkspiegelung Patienteninformation Orthopädie und Unfallchirurgie Chefarzt Dr. med. Alexander Awakowicz Tel.: 0209 364-3310 E-Mail: chirurgische.klinik@ marienhospital-buer.de Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Die Operation/Arthroskopie oder Spiegelung Ihres Kniegelenkes haben Sie nun hinter sich gebracht. Ihr behandelnder Arzt hat Sie über die Erkrankung und die durchgeführte Therapie aufgeklärt. Ergänzend dazu informieren wir Sie hiermit über den zu erwartenden weiteren Verlauf, die so genannte postoperative Behandlung und beantworten einige Fragen, die oft gestellt werden. Darf ich mein operiertes Bein belasten? Eine vollständige Entlastung des operierten Beines ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Darüber würden wir Sie gesondert informieren. Jedoch sollte das Bein zunächst nur teilbelastet werden. Benutzen Sie deshalb bitte Gehhilfen. Beim Gehen setzen Sie den Fuß auf den Boden und rollen möglichst normal ab. Das Körpergewicht sollten die Gehhilfen abfangen. Sie erreichen so eine Belastung des Fußes von ca. 20-30 kg. Die „Muskelpumpe“ des Unterschenkels wird angeregt, der Blutabfluss verbessert und der Entstehung einer Thrombose vorgebeugt. Der Knorpel des Gelenkes kann sich so besser vom Operationstrauma erholen. Mit Abklingen der Schmerzen und der Schwellung können Sie die Belastung steigern, z. B. mit dem Vierpunktgang oder durch Benutzung nur einer Gehhilfe auf der gesunden Seite. Die Teilbelastung sollte wegen des zu erwarten den Muskelschwundes im Allgemeinen nicht mehr als fünf bis sieben Tage dauern, bei anhaltenden Schmerzen sollten Sie die Gehhilfen auch länger benutzen. Benötige ich eine Reha-Maßnahme? Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ist nach einer Kniespiegelung normalerweise nicht erforderlich. Zunächst reicht es aus, wenn Sie das Bein wie oben beschrieben, teilbelasten, die vorgeschlagenen abschwellenden Maßnahmen und leichte Bewegungsübungen durchführen. Nach ein paar Tagen werden Sie eine zunehmende Verbesserung der Beweglichkeit feststellen. Wenn keine Schwellungen und Schmerzen mehr bestehen, können Sie z.B. mit leichtem Fahrradtraining beginnen. Krankengymnastische Übungen zur Muskelkräftigung und Therapie der durch die Operation verursachten Koordinationsstörungen sind bei reizfreiem Knie sinnvoll. Wann müssen die Fäden entfernt werden? Die Hautfäden werden im Allgemeinen am 12. Tag nach der Operation durch Ihren behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt, Orthopäde, Chirurg) entfernt. Es schadet nicht, wenn die Fäden ein, zwei Tage länger, evtl. während eines Wochenendes, verbleiben. Bis dahin sollten Sie die Wunden mit einem Pflaster abdecken. Wann darf ich wieder duschen? Kurzzeitiges Duschen ist 48 Stunden nach der Entfernung der Drainagen erlaubt. Dazu sollten Sie die Wunden mit einem Folienpflaster abdecken. Anschließend müssen sie wieder mit einem trockenen Pflaster geschützt werden. Was mache ich, wenn das Gelenk nach der Spiegelung anschwillt? Eine leichte Schwellung des Kniegelenkes nach einer Kniespiegelung ist normal und gibt keinen Anlass zur Sorge. Durch Kühlung, Anspannungsübungen und abschwellende Medikamente ist sie meist nach wenigen Tagen abgeklungen. Bei stärkeren und insbesondere schmerzhaften Schwellungen des operierten Gelenkes sollten Sie sich bei Ihrem behandelnden Arzt vorstellen, damit dieser entscheiden kann, ob das Knie eventuell punktiert werden muss. Wie bemerke ich eine Thrombose und wie kann ich sie vermeiden? Eine Thrombose, d. h. eine Verstopfung von Blutgefäßen im Unter- oder Oberschenkel oder Becken durch darin gerinnendes Blut, als Komplikation ist bei arthroskopischen Eingriffen selten. Als Folge kann durch Verschleppung eines Gerinnsels mit dem Blutstrom eine Lungenembolie eintreten. Generell birgt jede Operation dieses Risiko in sich. Die Ursache ist bei Operationen an den Beinen die vorübergehende Einschränkung der Beweglichkeit und Belastungsunfähigkeit, wodurch das Thromboserisiko ansteigt. Einige Patienten leiden an einer angeborenen Thromboseneigung. wird, bis die Vollbelastung des Beines erfolgt und die Beweglichkeit wieder hergestellt ist. Der Antithrombosestrumpf, den Sie während und nach der Operation getragen haben, und der Verzicht auf die Ruhigstellung des Beines z. B. mit einer Gipsschiene und die Ermöglichung der frühzeitigen Bewegung und Teilbelastung zählen zu den „physikalischen“ Maßnahmen. Eigenständige stündliche Bewegungsübungen der Füße (Paddelbewegungen), jeweils mehrere Minuten lang, verringern ebenfalls das Thromboserisiko. Medikamentöse und physikalische Vorbeugemaßnahmen können dieses Risiko verringern. Das Medikament Heparin ist ein Antithrombosemittel, das unter die Haut gespritzt Wann kann ich wieder meiner beruflichen Tätigkeit nachgehen? Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach einer Kniespiegelung ist sowohl vom Ausmaß des Gelenkschadens, der erfolgten und zu erfolgenden Therapie, dem Heilungsverlauf als auch von Ihrer beruflichen Tätigkeit abhängig. Bei komplikationsfreiem Verlauf kann z.B. ein Büroangestellter mit sitzender Tätigkeit nach zwei Wochen wieder arbeiten. Patienten, die körperliche Arbeit verrichten oder viel laufen müssen, sind, je nach Ausmaß des Gelenkschadens, nach drei bis vier Wochen wieder arbeitsfähig. Wer behandelt mich weiter? Die Weiterbehandlung erfolgt üblicherweise durch Ihren (überweisenden) Hausarzt, Orthopäden oder Chirurgen. Bei ambulanten Operationen werden Ihnen die für drei Tage notwendigen Medikamente, z.B. „Thrombosespritzen“ und abschwellende und schmerzlindernde Medikamente, vor der Entlassung ausgehändigt. Der Arztbrief enthält alle notwendigen Informationen über die Diagnose und Therapie. Sollten sich nach der Entlassung, insbesondere bei ambulanten Operationen, Probleme einstellen, können Sie aber auch jederzeit unsere Ambulanz aufsuchen, um sich Rat zu holen.