Accounting News September 2014

Transcription

Accounting News September 2014
Accounting News
AUSGABE SEPTEMBER 2014
Accounting News –
Aktuelles zur Rechnungslegung
nach HGB und IFRS
Endlich geht es los! Mit der Veröffentlichung des finalen IFRS 9 Financial
Instruments am 24. Juli 2014 ist aktuell der Startschuss für die Implemen­
tierung der neuen Bilanzierungsregeln für Finanzinstrumente erfolgt. Nach
einer langjährigen Debatte über die komplexen Fragestellungen hat der
Standardsetter International Accounting Standards Board (IASB) die neuen
Regelungen als Reaktion auf die Finanzkrise finalisiert.
Der neue Standard umfasst geänderte Vorgaben zur Klassifizierung und
Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie ein neues Risiko­vor­
sorgemodell, das nunmehr auch erwartete Verluste für die Berechnung der
Risikovorsorge berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die bereits im November
2013 veröffentlichten neuen Regelungen zum Hedge Accounting in den finalen
IFRS 9 übernommen.
Näheres hierzu sowie praxisrelevante Informationen zu
aktuellen Themenschwerpunkten der Rechnungslegung
nach HGB und IFRS finden Sie auf den folgenden Seiten
dieser Accounting News.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
Ihr
Gerd Straub
Partner, Consulting – Financial Services
Inhalt
1 Topthema2
I FRS 9 – Veröffentlichung des
finalen Standards zur Bilanzierung
von Finanzinstrumenten2
2 IFRS-Rechnungslegung8
F ortschritte auf dem Weg zu
einem neuen Leasingstandard8
Ä nderung von IAS 12: Entwurf
zur Bilanzierung aktiver latenter
Steuern auf unrealisierte Verluste9
I ASB veröffentlicht Änderungen
an IAS 2710
3 HGB-Rechnungslegung11
Referentenentwurf des
BilRUG veröffentlicht11
Konzern-Lageberichterstattung
nach DRS 20: Einheitlichkeit
und Vielfalt12
4 Veranstaltungen
16
5 Veröffentlichungen
17
6 Ansprechpartner20
1
Topthema
IFRS 9 – Veröffentlichung des finalen Standards
zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten
Am 24. Juli 2014 veröffentlichte das
International Accounting Standards
Board (IASB) den finalen Standard
IFRS 9 Finanzinstrumente und setzte
damit den Schlusspunkt für das
bereits im Jahr 2008 begonnene
Projekt zur Ablösung des IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und
Bewertung. Primäres Ziel war die
Vereinfachung der Regelungen zur
Bilanzierung von Finanz­instrumenten.
Parallel zu diesem Projekt hat auch der
amerikanische Standardsetter – das
Financial Accounting Standards Board
(FASB) – begonnen, die Vorgaben für
die Bilanzierung von Finanz­in­stru­men­
ten gemäß den United States Gene­
rally Accepted Accounting Principles
(US-GAAP) zu überarbeiten. Die ursprünglich geplanten Konvergenz­
bestrebungen mit dem IASB wurden
jedoch im Verlauf des Projekts auf­ge­
geben.
Im Vergleich zu IAS 39 liegt mit dem
neuen IFRS 9 ein Standard zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten vor, der
stärker auf Prinzipien und weniger auf
Einzelvorgaben basiert. Im Ergebnis
treten viele Auslegungsfragen für die
Anwender auf, für die sich eine einheitliche Vorgehensweise in der Bilanzierungspraxis erst noch entwickeln
muss.
Erstanwendung und Stand des
EU-Endorsement-Verfahrens
IFRS 9 führt zu Folgeänderungen
des IFRS 7 Finanzinstrumente: An­
gaben. Der Standard ist erstmals für
Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Januar 2018 beginnen, retrospektiv
anzuwenden. Eine frühere Anwendung
ist zulässig. Eine Anpassung von Vergleichsinformationen ist nicht gefordert und nur zulässig, sofern die dafür
notwendigen Informationen vorliegen.
Die folgende Übersicht zeigt die
einzelnen Etappen des IASB-Projekts:
Version
Inhalt
Übernommen aus IAS 39
IFRS 9 (2009)
Neue Vorgabe für die Klassi­
fizierung und Bewertung von
finanziellen Vermögens­werten
und Verbindlichkeiten
Vorgaben zur Erfassung
und Ausbuchung von
Finanz­­instrumenten (ledig­
lich kleinere Anpassungen)
IFRS 9 (2010)
IFRS 9 (2013)
IFRS 9
(Vollständiger
Standard)
Neue Vorgaben für die
Anwendung von Hedge
Accounting
Anpassungen der Vorgaben
aus 2009/2010 für die Klassi­
fizierung und Bewertung von
finanziellen Vermögens­werten;
Neues Expected Credit Loss
Model für die Risiko­vorsorge­
ermittlung
Für Anwender in Europa bleibt jedoch
die Übernahme in EU-Recht abzu­war­
ten. Das dafür notwendige EU-En­
dorse­ment-Verfahren durch die EUKommission hat aktuell begonnen.
Separates Projekt zu
Macro Hedge Accounting
Nicht im finalen IFRS 9 enthalten sind
die Regelungen zu Macro Hedge Ac­
counting – das heißt zu dyna­mischen
Sicherungsstrategien bezogen auf
ein offenes Portfolio. Diese sind bei­
spiels­weise typisch für das Zinsrisiko­
ma­nage­ment von Banken. Der Bereich
wurde bereits im Jahr 2012 in ein
eigenständiges Projekt überführt; im
April 2014 wurde ein entsprechendes
Diskussionspapier veröffentlicht. Das
IASB hat zugesagt, dass Banken die
bisherige Bilanzierung für ihr Zinsrisiko­
management beibehalten können, bis
eine Neuregelung verabschiedet wird.
Dementsprechend besteht die Möglichkeit, das Portfolio Fair Value HedgeModell nach IAS 39.81A zur Sicherung
von Zinsrisiken weiterhin neben den
Neuregelungen des IFRS 9 anzuwenden.
KURZ GEFASST
• Veröffentlichung des finalen
Standards IFRS 9 Finanzinstru­
mente durch das IASB
• Stärkere Prinzipienorientierung
statt Einzelvorgaben eröffnet
eine Vielzahl von Auslegungs­
fragen
• Erstanwendungszeitpunkt ist
der 1. Januar 2018. Eine frühere
Anwendung ist zulässig.
• EU-Endorsement steht aktuell
noch aus
• IFRS 9 ändert auch IFRS 7 und
bringt neue beziehungsweise
geänderte Angabepflichten.
2 | Accounting News | Ausgabe September 2014
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Neue Vorgaben für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Klassifizierung und Bewertung
von finanziellen Vermögenswerten
Im Zugangszeitpunkt werden unver­
ändert alle Finanzinstrumente zum
beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei
finanziellen Vermögenswerten und
finanziellen Verbindlichkeiten, die in
der Folge nicht erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, erfolgt eine Berücksichtigung
von Transaktionskosten, die direkt
zuzurechnen sind.
Für die Folgebewertung bestehen
nunmehr – je nach Geschäftsmodell
und entsprechend der individuellen
vertraglichen Regelungen zur Höhe
und zeitlichen Verteilung der Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts – die folgenden Bewertungs­
kategorien:
• Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
• Erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (Fair Value through Other
Comprehensive Income – FVtOCI)
• Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (Fair Value through Profit
or Loss – FVtPL)
Eine Bewertung zu fortgeführten
Anschaffungskosten ist nur möglich,
wenn die beiden folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
• Der finanzielle Vermögenswert wird
im Rahmen eines Geschäftsmodells
gehalten, dessen Ziel das Verein­
nahmen der vertraglichen Zahlungsströme aus dem finanziellen Ver­
mögenswert ist.
• Die Vertragsbedingungen des
finanziellen Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu
Zahlungsströmen, die ausschließlich
Tilgungs- und Zinszahlungen auf den
ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (solely payment of principal and
interest – SPPI-criterion beziehungsweise Zahlungsstromkriterium).
3 | Accounting News | Ausgabe September 2014
Daneben enthält IFRS 9 eine Kategorie, bei der die Fair Value-Änderungen
zunächst im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Um Finanzinstrumente
in diese Kategorie einordnen zu können, müssen zwei Voraussetzungen
erfüllt sein:
• Die Steuerung dieser Finanzin­
strumente erfolgt innerhalb eines
gemischten Geschäftsmodells,
dessen Ziel es ist, sowohl die
vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch
Verkäufe zu tätigen.
• Die Vertragsbedingungen des
finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu
Zahlungsströmen, die ausschließlich
Tilgungs- und Zinszahlungen auf den
ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (vergleiche auch SPPI-criterion
oder Zahlungsstromkriterium).
Das Zahlungsstromkriterium stellt
für die beiden Kategorien – zu fort­ge­­
führten Anschaffungskosten sowie
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente –
eine identische Voraussetzung für
die Klassifizierung dar und ist ent­
sprechend der Vertragsbestandteile
zu überprüfen. Sehen die Vertrags­
bestandteile jedoch vor, dass die
Zahlungsströme zwar zunächst nur
Tilgungs- beziehungsweise Zinszahlungen auf ein ausstehendes Kapital
darstellen, diese aber gleichzeitig in
ihrem ökonomischen Zusammenhang
nach den vertraglichen Regelungen
verändert werden können, ist der sogenannte Benchmark-Test anzuwenden. Dabei werden mögliche Effekte
eingebetteter Derivate, die künftig für
finanzielle Vermögenswerte keiner
Trennungspflicht mehr unterliegen,
sowie Auswirkungen anderer Nebenabreden auf die Zahlungsströme
überprüft. Folglich ist die Einführung
des Benchmark-Tests flankierend mit
dem Wegfall der Trennungspflicht
eingebetteter Derivate für finanzielle
Vermögenswerte zu sehen.
­ trukturierte finanzielle VermögensS
werte sind demnach nach IFRS 9 in
ihrer Gesamtheit zu klassifizieren.
Ist beispielsweise der vertraglich
vereinbarte Zins eines finanziellen
Ver­mögenswerts gehebelt oder passt
der Zeitraum der Zinsanpassung nicht
zur Laufzeitvereinbarung des zugrunde
liegenden Referenzzinses, muss das
Zahlungsstromkriterium anhand des
Benchmark-Tests überprüft werden.
Im Rahmen dessen sind die modifi­
zierten Zahlungsströme mit den
Zahlungsströmen eines finanziellen
Vermögenswerts ohne vertrag­liche
Besonder­heiten (sogenannte bench­
mark cash flows) zu vergleichen. Ergibt
dieser Vergleich, dass die Modifikation
unwesentlich ist, gilt das Zahlungsstromkriterium als erfüllt.
Sind die oben genannten Vo­raus­set­
zungen für diese Kategorien nicht
kumulativ erfüllt, hat die Bewertung
des finanziellen Vermögenswerts
erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert zu erfolgen.
Darüber hinaus enthält IFRS 9 – wie
bereits IAS 39 – die Möglichkeit der
Designation von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie „beizu­
legender Zeitwert“ (sogenannte Fair
Value-Option). Dies ist allerdings
konzeptionsbedingt beschränkt auf
den Fall, dass durch die Designation
Inkongruenzen bei der Bewertung
oder beim Ansatz (sogenannte ac­
counting missmatch) beseitigt oder
verringert werden können.
Daneben beinhaltet der Standard ein
unwiderrufliches Wahlrecht, Anlagen
in Eigenkapitalinstrumenten, die nicht
dem Handel dienen, erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert zu be­
werten.
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Abb. 1:
Ablauf Kategorisierung von Finanzinstrumenten der Aktivseite
Eigenkapital­
instrumente
Held for Trading
BM
nicht halten
JA
NEIN
NEIN
OCI-Wahlrecht
Fremdkapital­
instrumente
Derivate
BM halten
BM halten
und verkaufen
SPPIKriterium
SPPI-Kriterium
NEIN
JA
JA
JA
FVOCI
EK-Instrumente
(ohne Recycling)
Fair ValueOption
NEIN
FVtPL
FV-Option Aktivseite
AC
JA
Fair Value-Option
NEIN
FVOCI
FK-Instrumente
(mit Recycling)
© 2014 KPMG, Deutschland
Die Abbildung 1 zeigt das Klassi­
fizierungsmodell für finanzielle
­Ver­mögenswerte im Überblick.
Klassifizierung und Bewertung von
finanziellen Verbindlichkeiten
Mit IFRS 9 wird das grundlegende
Bilanzierungsmodell für die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten – inklusive der Trennungspflicht
eingebetteter Derivate – aus IAS 39
beibehalten. Weiterhin sind zwei
Bewertungskategorien vorgesehen:
Zu Handelszwecken gehaltene
finanzielle Verbindlichkeiten werden
erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet. Alle anderen
finanziellen Verbindlichkeiten werden
unverändert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Wie bereits IAS 39 sieht auch IFRS 9
darüber hinaus die Möglichkeit der
Designation von finanziellen Verbindlichkeiten in die Kategorie „beizulegender Zeitwert“ vor (sogenannte Fair
Value-Option). Gewinne und Verluste
aus finanziellen Verbindlichkeiten, die
entsprechend designiert wurden, sind
grundsätzlich in die folgenden zwei
Bestandteile aufzuspalten:
4 | Accounting News | Ausgabe September 2014
• Veränderungen, die auf das eigene
Kreditrisiko zurückzuführen sind,
müssen nach der Neuregelung im
sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst
werden.
• Der verbleibende Betrag der Ver­
änderungen des beizulegenden
Zeitwerts ist in der Gewinn- und
­Verlustrechnung auszuweisen.
Eingeschränkte Möglichkeit für
Reklassifizierungen
Nach der erstmaligen Zuordnung von
finanziellen Vermögenswerten in eine
Bewertungskategorie ist eine Umklassifizierung nur dann vorzunehmen,
wenn das Unternehmen sein Geschäftsmodell geändert hat. Für
finanzielle Verbindlichkeiten ist eine
Umklassifizierung ausgeschlossen.
KURZ GEFASST
• Das neue Klassifizierungsmodell
für finanzielle Vermögenswerte
sieht drei Hauptkategorien vor
und basiert im Wesentlichen auf
der Überprüfung des Geschäftsmodells und des Zahlungsstromkriteriums.
• Strukturierte finanzielle Vermögenswerte sind als Ganzes zu
klassifizieren; mögliche Effekte
eingebetteter Derivate und
anderer Nebenabreden auf die
Zahlungsströme sind anhand
des Benchmark-Tests zu überprüfen.
• Die Kategorisierung der Passivseite ist im Vergleich zu IAS 39
im Wesentlichen unverändert.
Es gilt jedoch die zwingende
Berücksichtigung des eigenen
Kreditrisikos im sonstigen
Ergebnis bei der Verwendung
der Fair Value-Option.
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
PRAXISHINWEISE
Die neuen Vorgaben sowie die stärkere Prinzipienorientierung des IFRS 9 stellen Auslegungsspielräume und
­zugleich Herausforderungen für die Implementierung dar, insbesondere:
• Ermessensentscheidung und Wesentlichkeitsbeurteilungen bei der Festlegung des Geschäftsmodells und
­der ­K lassifizierungsentscheidung
• Anpassung der IT-Systeme und Prozesse zur Bereitstellung erweiterter Produktinformationen und
­Operationali­sierung der Klassifizierungsentscheidung
• Erhöhte Dokumentationsanforderungen im Rahmen der Klassifizierung
• Systematische Überprüfung sowie geschäftspolitische Entscheidung zur Anpassung aktueller Vertragsge­
staltungen; Ziel ist dabei, eine höhere Volatilität im Ergebnis sowie im bilanziellen und aufsichtsrechtlichen
­Eigenkapital zu vermeiden.
Vom Incured Loss-Modell zum Expected Credit Loss-Modell – die
neuen Regelungen zur Wertminderung
Wertminderungskonzept nach IFRS 9
und dessen Anwendungsbereich
IFRS 9 ersetzt das bisherige incurred
loss-Modell nach IAS 39 durch ein
expected credit loss-Modell. Die
neuen Regelungen gelten für den
folgenden Anwendungsbereich:
• Sämtliche finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
• Schuldinstrumente der Aktivseite,
die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
• Leasingforderungen gemäß IAS 17
und contract assets gemäß IFRS 15
• Unwiderrufliche Kreditzusagen und
Finanzgarantien, sofern diese nicht
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
Allgemeines Wertminderungsmodell
Nach IFRS 9 hängt der Umfang der
Wertberichtigung insbesondere
davon ab, ob sich das Kreditrisiko
des Finanzinstruments seit Erstansatz
signifikant erhöht hat. Es unterscheidet für den Umfang der Risikovorsorge
und für die Erfassung der Zinserträge
drei verschiedene Stufen (siehe hierzu
auch die Abbildung 2).
5 | Accounting News | Ausgabe September 2014
Abb. 2:
Credit Deterioration Model/3-Bucket Approach
Stufe 1
Wesentlicher ­­­An­stieg
Kreditrisiko Non Investment Grade
EL
Lifetime
1 yr
Stufe 2
Objektive Hinweise
auf Wert­min­derung
EL
Lifetime
1 yr
Stufe 3
EL
Lifetime
1 yr
© 2014 KPMG, Deutschland
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Bei dem Erstansatz sind die Finanz­
instrumente grundsätzlich der ersten
Stufe zuzuordnen – unabhängig von
ihrem Ausfallrisiko. Eine Ausnahme
gilt bereits bei dem Zugang von wert­
geminderten finanziellen Vermögenswerten (sogenannte purchased or
originated impaired financial assets –
POCI ). Hat sich das Kreditrisiko seit
dem Erstansatz signifikant erhöht,
ohne dass ein objektiver Hinweis auf
eine Wert­minderung vorliegt, erfolgt
eine Einstufung in die zweite Stufe
(relatives Transferkriterium). Mit dem
Eintritt eines Hinweises auf eine
Wertminderung ist das Finanzinstrument in die dritte Stufe einzuordnen.
Die Bemessung der Risikovorsorge
muss in der ersten Stufe die erwarteten Zahlungsausfälle der nächsten
zwölf Monate nach dem Stichtag
(12-month expected credit losses)
berücksichtigen. In der zweiten und
dritten Stufe ist eine Risikovorsorge in
Höhe der erwarteten Zahlungsausfälle
der gesamten Restlaufzeit (lifetime
expected credit loss) zu bilden. Die
erwarteten Verluste sollen dabei den
Barwert der wahrscheinlichen Zahlungsausfälle, unter Berücksichtigung
aller bestmöglich verfügbaren Infor­
mationen, darstellen.
Zinserträge für Finanzinstrumente der
ersten beiden Stufen werden auf der
Basis der Bruttobuchwerte und des
ursprünglichen Effektivzinssatzes
ermittelt. Für Finanzinstrumente der
dritten Stufe ist jedoch der Nettobuchwert, also der Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge, als Bezugsgröße
zu verwenden.
Sonderregelungen für bestimmte
finanzielle Vermögenswerte
Für Finanzinstrumente, die bereits im
Zugangszeitpunkt Hinweise auf eine
Wertminderung aufweisen (POCI),
bestehen gesonderte Regelungen.
Demzufolge entfällt bei Erstansatz die
Risikovorsorge und sie sind bereits bei
Zugang der dritten Stufe zuzuordnen
und dort auch während der Laufzeit
zu belassen. Ein Rücktransfer kommt
nicht in Betracht. Darüber hinaus er­
folgen die Bemessung der Risikovorsorge und die Erfassung der Zinser­
6 | Accounting News | Ausgabe September 2014
träge anhand des sogenannten risiko­
adjustierten Effektivzinssatzes. Die­
ser wird basierend auf den erwarteten
Zahlungsströmen unter Einbeziehung
der erwarteten Zahlungsausfälle
ermittelt.
Weitere Sondervorschriften bestehen
für Handelsforderungen und An­
sprüche aus sogenannten contract
assets nach IFRS 15. Für diese ist
bereits ab dem Erstansatz eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Zahlungsausfälle der gesamten Restlaufzeit (lifetime expected credit loss) zu
bilden. Für Leasingforderungen ist
diese Regelung als Wahlrecht aus­
gestaltet, wobei die Ausübung des
Wahlrechts für Finanzierungs- und
Operating-Leasingverträge gemäß
IAS 17 unterschiedlich erfolgen kann.
Angabepflichten
Der Entwurf sieht umfangreiche An­
gabepflichten vor. So müssen quanti­
tative Angaben zu den in der Bilanz
und in der Gesamtergebnisrechnung
enthaltenen erwarteten Verlusten für
jede der drei Stufen des Wertminderungsmodells angegeben werden.
Ebenfalls darzustellen ist, inwieweit
sich die Veränderung des Ausfallrisikos
bei den Finanzin­strumenten auswirkt
(mögliche Transferwirkung in unterschiedliche Stufen!), die in den Anwendungsbereich des neuen Wertminderungsmodells fallen.
PRAXISHINWEISE
Mit dem Wechsel von dem incur­
red loss-Modell nach IAS 39 auf
ein expected credit loss-­Modell
ergeben sich eine Vielzahl von
Herausforderungen, beispiels­
weise:
• Wesentliche Ermessensentscheidungen bei der Festlegung
des relativen Transferkriteriums
und der laufzeitabhängigen
Berechnungsparameter für
den expected credit loss
• Hoher Anpassungsbedarf an
bestehende IT-Systeme im
Kreditrisikomanagement, auch
im Hinblick auf erweiterte
Dokumentations- und Angabepflichten
• Retrospektive Erstanwendung
des Risikovorsorgemodells
auf das Bestandsgeschäft und
unmittelbare Eigenkapitalreduzierung infolge eines höheren
Risikovorsorgebestands
• Höhere Risikovorsorgevolatilität
erschwert die Kapital- und
Finanzplanung
KURZ GEFASST
• Einführung eines expected
credit loss-Modells auf Basis
eines dreistufigen Zuordnungssystems („Buckets“) mit Auswirkungen auf den zugrunde zu
legenden Bewertungshorizont
und die Zinsvereinnahmung
• Vereinfachende Regelungen für
Handelsforderungen, contract
assets sowie Leasingverträge
und abweichende Vorschriften
für bereits bei Zugang wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte (POCI)
• Erweiterung der Angabepflichten
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Mehr Flexibilität in der bilanziellen Darstellung der Risikomanagementaktivitäten – die
neuen Regelungen zum Hedge Accounting nach IFRS 9
Bereits im November 2013 hat das
IASB die neuen Regelungen zum
Hedge Accounting in Form eines neuen allgemeinen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
veröffentlicht. Diese Regelungen wurden in den finalen Standard IFRS 9
übernommen und um Regelungen
hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von finanziellen Vermögens­
werten der FVtOCI-Kategorie ergänzt,
sofern diese in bilanziellen Sicherungsbeziehungen abgebildet werden. Die
neuen Hedge Accounting -Regelungen
wurden in der Dezemberausgabe 2013
der Accounting News von KPMG
bereits vorgestellt.
Wie einleitend beschrieben, wurden
die Regelungen zu Macro Hedge
Accounting schon im Jahr 2012 in ein
eigenes Projekt überführt – sie sind
somit nicht Bestandteil des im Juli
2014 veröffentlichten IFRS 9. Im April
2014 hat das IASB hierzu das Diskussionspapier Accounting for Dynamic
Risk Management: a Portfolio Revalu­
ation Approach to Macro Hedging
veröffentlicht.
7 | Accounting News | Ausgabe September 2014
KURZ GEFASST
• Die bereits im November 2013 veröffentlichten Regelungen zum Hedge
Accounting wurden in den finalen Standard IFRS 9 übernommen.
• Im April 2014 hat das IASB das Diskussionspapier Accounting for Dynamic
Risk Management: a Portfolio Revaluation Approach to Macro Hedging
veröffentlicht.
• Bis zur Finalisierung der Regelungen zum Macro Hedge Accounting
besteht das Wahlrecht, die bisherige Bilanzierung gemäß IAS 39.81A für
das Zinsrisikomanagement eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte
oder Verbindlichkeiten beziehungsweise die Hedge Accounting-Rege­
lungen des IAS 39 vollumfänglich beizubehalten.
• Bilanzierenden wird empfohlen zu überprüfen, inwieweit die Ausübung
dieses Wahlrechts für sie vorteilhaft sein kann.
Vor diesem Hintergrund wurde zum
einen das Wahlrecht geschaffen, das
Portfolio Fair Value Hedge Accounting
für Zinsänderungsrisiken gemäß IAS
39.81A weiterhin anzuwenden. Dieses
Wahlrecht kann von Bilanzierenden
auch dann angewendet werden, wenn
gleichzeitig die Regelungen des IFRS 9
genutzt werden. Zum anderen besteht
ein Wahlrecht, die Regelungen des
IAS 39 auch künftig vollumfänglich
unverändert anzuwenden, bis das
Projekt Macro Hedge Accounting
abgeschlossen ist.
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
2
IFRS-Rechnungslegung
Fortschritte auf dem Weg zu
einem neuen Leasingstandard
Lange Zeit war unklar, ob und wann
ein neuer Standard zur Leasingbilan­
zierung kommen wird. Dessen Verabschiedung schien nach teils harscher
Kritik aus über 600 Stellungnahmen
und der Wiederaufnahme der Bera­
tungen zwischen IASB und FASB über
Details der Neuregelungen in weite
Ferne gerückt. Mit der Veröffent­
lichung eines Projekt-Updates hat
das IASB am 7. August 2014 Licht ins
Dunkel gebracht. Danach erwartet das
Board, die Neuregelungen zur Leasingbilanzierung im Jahr 2015 verabschieden zu können. Das Papier fasst auch
zusammen, welche wesentlichen
Änderungen die Anwender gegenüber
dem Entwurf vom Mai 2013 aus den
bis heute getroffenen Entscheidungen
erwarten können.
IASB hält fundamentale Änderung
der Leasingbilanzierung weiterhin
für erforderlich
Es bleibt bei dem Grundprinzip des
Standardentwurfs, dass Leasingnehmer alle Leasingverhältnisse bilanziell
erfassen müssen. Leasing stellt nach
Auffassung des IASB eine Finan­zie­
rungs­quelle dar, die einer entsprechenden bilanziellen Abbildung bedarf. In
dieser Position sieht sich das IASB
durch eine Mehrheit der Investoren
und Analysten, Regulatoren sowie
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
bestätigt. Es konstatiert aber auch,
dass nur einige der Ersteller diese
Auffassung teilen.
Die gegenwärtige Nichtbilanzierung
von Leasingverhältnissen seitens der
Leasingnehmer – so das IASB – führt
regelmäßig zu einem signifikanten Informationsverlust. Den Untersuchungen des IASB zufolge, versuchen die
meisten Investoren und Analysten,
die nicht bilanzierten Vermögenswerte
und Schulden unter Rückgriff auf die
Anhangangaben zu Leasingverhältnissen zu schätzen – beispielsweise
durch die Anwendung von Multipli­
katoren auf die jährlichen Leasingaufwendungen. Auch Anpassungen der
8 | Accounting News | Ausgabe September 2014
Gewinn- und Verlustrechnung, die den
Finanzierungscharakter von Leasingverhältnissen besser abbilden sollen,
als dies nach den geltenden Standards
der Fall ist, zielen auf die Herstellung
von Vergleichbarkeit zu Unternehmen
mit eigenen Vermögenswerten ab.
Auf der anderen Seite beobachtet
das IASB Unternehmen, die in ihren
IFRS-Abschlüssen zusätzliche freiwil­
lige Angaben machen, um den Bedürfnissen von Investoren, Analysten und
anderen Abschlussadressaten gerecht
zu werden. Dies alles bringe den Mangel an Vergleichbarkeit und Informationen zum Ausdruck, der durch die
gegenwärtigen Regelungen zur Lea­
singbilanzierung verursacht wird.
Zugeständnisse an die Anwender
In seinen Beratungen im ersten Halbjahr 2014 hat sich das IASB auf die
Abwägung von Kosten und Nutzen
der vorgeschlagenen Neuregelungen
konzentriert. Damit reagiert das Board
auf die Bedenken, die eine Mehrheit
der Anwender gegen die mit der
Einführung der Neuregelungen ver­
bundenen Kosten zum Ausdruck gebracht hat.
Am Grundprinzip der bilanziellen
Erfassung aller Leasingverhältnisse
hält das IASB fest. Neben der Aus­
nahme für kurzfristige Leasingver­
hältnisse sollen auch Leasingverhältnisse über geringwertige Ver­mögens­
werte (wie etwa Notebooks oder
Büroeinrichtung) von der bilanziellen
Erfassung ausgenommen werden.
Das „duale“ Bilanzierungsmodell für
Leasingnehmer wird vom IASB zu-
gunsten eines einheitlichen Modells
für Leasingnehmer aufgegeben. Im
Gegensatz zum FASB beugt sich das
IASB damit der massiven Kritik an den
konzeptionellen Grundlagen von Aufwandsausweis und -verteilung bei
Typ-B-Leasingverhältnissen, die im
Entwurf vom Mai 2013 dargelegt waren (zu den Einzelheiten des Entwurfs
vergleiche Accounting News Juni 2013).
Nach dem derzeitigen Stand der Beratungen ist vorgesehen, Mietverträge
über Immobilien und andere Ver­mö­
gens­werte einheitlich zu erfassen.
Damit werden zu allen Nutzungsrechten und Leasingverpflichtungen in der
Bilanz des Leasingnehmers korrespondierende Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsen in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen. Mit
dem Wegfall der Klassifizierung für
Leasingnehmer will das IASB bilanz­
politisch motivierte Strukturierungen
vermeiden und die Komplexität der
Neuregelungen reduzieren.
Die Unterscheidung zwischen Serviceund Leasingverträgen wird in Zukunft
an Bedeutung gewinnen. Als Reaktion
auf die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen der Anwender –
beispielsweise zu Energiebezugs- oder
Charter-Verträgen – stellt das IASB
eine Anpassung der Leitlinien zur
Unterscheidung der beiden Vertrags­
arten in Aussicht. Servicekomponenten sollen grundsätzlich getrennt von
den Leasingkomponenten bilanziert
werden. Bei der Trennung beider
Komponenten sollen den Leasingnehmern auch Schätzungen erlaubt sein.
DIE WESENTLICHEN VEREINFACHUNGEN FÜR LEASINGNEHMER IM ÜBERBLICK
• Aufgabe des dualen Bilanzierungsmodells
• Keine bilanzielle Erfassung von Leasingverhältnissen
über geringwertige Vermögenswerte
• Wenn keine Einzelveräußerungspreise vorliegen, dürfen die auf Serviceund Leasingkomponenten entfallenden Zahlungen geschätzt werden.
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Fortsetzung der Beratungen im
zweiten Halbjahr 2014
Die Boards sind noch nicht am Ende
der Strecke angelangt: In der zweiten
Jahreshälfte steht die Beratung der
Anhangangaben sowie der Übergangsvorschriften an. Auch hier beabsich­
tigen IASB und FASB, die Kosten und
die Komplexität der Neuregelungen zu
reduzieren. Ein Ziel, nämlich Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP in
der Leasingbilanzierung zu erreichen,
werden die Boards zumindest für
Leasingnehmer nicht erreichen. Bei
zu vielen Fragen haben beide Gremien
inzwischen unterschiedliche Positio-
nen eingenommen. Ob der neue Leasingstandard im Jahr 2015 kommt –
wie vom IASB angekündigt –, bleibt
abzuwarten.
Änderung von IAS 12: Entwurf zur Bilanzierung
aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste
Der vom IASB am 20. August 2014
veröffentlichte Entwurf geht auf die
Frage zurück, ob aktive latente Steuern
für nicht realisierte Verluste, die sich
aus Fair Value-Änderungen von
Schuldinstrumenten ergeben, angesetzt werden können.
Das IASB stellt klar, dass in dem
fraglichen Sachverhalt abzugsfähige
temporäre Differenzen vorliegen.
Unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind,
beantwortet das IASB die Ansatzfrage
für die daraus resultierenden aktiven
latenten Steuern mit „Ja“. Dies kann
selbst dann gelten, wenn für künftige
Perioden, in denen sich die abzugsfähigen temporären Differenzen umkehren, steuerliche Verluste erwartet
werden.
Auf den ersten Blick mag dies im
Widerspruch zu der Grundvoraus­
setzung stehen, dass Unternehmen
latente Steueransprüche nur in dem
Maße bilanzieren, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes
Er­gebnis zur Verfügung steht. Der
Gedanke führt unmittelbar zu der
folgenden grundlegenden Frage, mit
der sich die vorgeschlagenen Änderungen befassen.
Was bedeutet „zu versteuerndes
Ergebnis künftiger Perioden“?
Die einfache Antwort auf diese Frage
lautet, dass es sich dabei um das zu
versteuernde Einkommen handelt – also die Bemessungsgrundlage für die
Steuerfestsetzung. Das ist jedoch
nicht die Auffassung des IASB.
9 | Accounting News | Ausgabe September 2014
Das folgende vereinfachte Beispiel
illustriert die Vorschläge des IASB und
veranschaulicht deren Anwendung in
der Praxis:
BEISPIEL – TEIL 1
Sachverhalt: Unternehmen A hat ein Schuldinstrument zum Nominalwert
von 1.000 EUR erworben. Am 31. Dezember 2014 wird es im IFRS-Abschluss mit dem beizulegenden Zeitwert von 900 EUR bewertet. Der
steuerliche Wertansatz bleibt unverändert bei 1.000 EUR. A ermittelt folglich
eine (abzugsfähige) temporäre Differenz von 100 EUR. A erwartet, das
Schuldinstrument bis zur Fälligkeit am 31. Dezember 2015 zu halten und den
Nominalwert in Höhe von 1.000 EUR zu vereinnahmen. Das bedeutet, dass
sich der Unterschied in den Wertansätzen voraussichtlich in voller Höhe
durch Umkehrung der Wertminderung im IFRS-Abschluss auflösen wird.
Den abzugsfähigen temporären Differenzen stehen aus anderen Sachverhalten zu versteuernde temporäre Differenzen in Höhe von 30 EUR gegenüber,
die sich ebenfalls im Jahr 2015 auflösen werden. A erwartet für das Jahr
2015 einen steuerlichen Verlust in Höhe von 20 EUR. Der Ertragsteuersatz
beträgt 25 Prozent.
Fragestellung: Kann A einen latenten Steueranspruch bilanzieren?
Schritt 1: Umkehr von zu versteuernden temporären Differenzen
Nach den geltenden Anforderungen des IAS 12 prüft A, in welcher Höhe der
Ansatz aktiver latenter Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen
durch das Vorhandensein von zu versteuernden temporären Differenzen
gerechtfertigt ist (IAS 12.28). Zu versteuernde temporäre Differenzen
bestehen in Höhe von 30 EUR. Im ersten Schritt setzt A also einen latenten
Steueranspruch in Zusammenhang mit dem unrealisierten Verlust aus dem
Schuldinstrument in Höhe von 7,5 EUR (30 x 25 Prozent) an.
Alle abzugsfähigen temporären Differenzen, die nicht im ersten Schritt zum
Ansatz aktiver latenter Steuern geführt haben, sind in einem zweiten Schritt
auf ihre Ansatzfähigkeit hin zu untersuchen.
Abzugsfähige temporäre Differenzen
100 EUR
Umkehrung zu versteuernder temporärer Differenzen
-30 EUR
Restbetrag, der auf Ansatzfähigkeit zu überprüfen ist
70 EUR
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Weitreichende Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Änderungen
gehen auf eine Frage zu latenten
Steuern für nicht realisierte Verluste
zurück, die sich aus Fair Value-Än­
derungen von Schuldinstrumenten
ergeben. Sie sprechen jedoch ein
viel umfassenderes Thema an, nämlich wie das zu versteuernde Ergebnis
künftiger Perioden im Rahmen der
Ansatzprüfung aktiver latenter Steuern
zu bestimmen ist. Daraus können sich
weiter reichende Auswirkungen ergeben. Diese gilt es als Teil der Antwort
an das IASB zu untersuchen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum
18. Dezember 2014 an das IASB
gerichtet werden.
BEISPIEL – FORTSETZUNG
Schritt 2: Berechnung des zu versteuernden Ergebnisses künftiger
Perioden
Der Entwurf des IASB bezieht sich darauf, wie der zweite Schritt durchzuführen ist – also nach welchem Schema die Größe „zu versteuerndes
Ergebnis künftiger Perioden“ zu ermitteln ist. Im Kern besteht der Vorschlag
darin, einen steuerlichen Gewinn oder Verlust vor Umkehrung temporärer
Differenzen zu ermitteln.
Erwarteter steuerlicher Verlust
-20 EUR
./. Umkehrung zu versteuernder temporärer Differenzen
(Schritt 1)
-30 EUR
+ Umkehrung abzugsfähiger temporärer Differenzen
Steuerliches Ergebnis für die Prüfung des Ansatzes
+100 EUR
50 EUR
Schritt 3: Summierung der Ergebnisse aus den Schritten 1 und 2
sowie Berechnung der Steuer
Trotz eines für das Jahr 2015 erwarteten steuerlichen Verlusts setzt A eine
aktive latente Steuer in Höhe von 20 ((30 + 50) x 25 Prozent) an. Dieser steht
eine passive latente Steuer von 7,5 (30 x 25 Prozent) gegenüber.
IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 27
Das International Accounting
Standards Board (IASB) hat am
12. August 2014 Änderungen an
IAS 27 Einzelabschlüsse
veröffentlicht.
Mit der Änderung wird die Equity
Methode als Bilanzierungsoption für
Anteile an Tochterunternehmen, Joint
Ventures und assoziierten Unter­
nehmen in separaten Abschlüssen
eines Investors wieder zugelassen.
Die bestehenden Optionen zur Be­
wertung zu Anschaffungskosten oder
nach IAS 39/IFRS 9 bleiben erhalten.
Seit 2005 war die Anwendung der
Equity Methode für Anteile im sepa­
raten Abschluss (des Mutterunter­
nehmens) nach IAS 27 nicht mehr
zulässig.
10 | Accounting News | Ausgabe September 2014
Über die Änderungen an IAS 27
hinsichtlich der Equity Methode in
separaten Abschlüssen haben wir
bereits ausführlich in den Accounting
News Januar 2014 berichtet.
Anzuwenden ist diese Aktuali­sierung
ab Berichtsperioden, die am 1. Januar
2016 oder danach beginnen. Eine
frühere Anwendung ist zulässig.
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3
HGB-Rechnungslegung
Referentenentwurf des BilRUG veröffentlicht
Das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz (BMJV) hat am
27. Juli 2014 den Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der
EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG)
veröffentlicht. Die EU-Bilanzrichtlinie
2013/34/EU wurde am 26. Juni 2013
verabschiedet und ersetzt die 4. und
7. EU-Richtlinie. Der veröffentlichte
Referentenentwurf stellt einen wich­
tigen Schritt zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht dar.
Wann das Gesetz vom Deutschen
Bundestag verabschiedet werden soll,
ist noch nicht bekannt. Die Richtlinie
ist jedoch von den Mitgliedstaaten bis
zum 20. Juli 2015 in nationales Recht
umzusetzen.
Wesentliches Ziel ist die Harmo­ni­
sierung der Rechnungslegung
Ziel der Europäischen Union ist die
Harmonisierung der Rechnungslegung
innerhalb der EU in Einzel- und Konzernabschlüssen der Unternehmen.
Darüber hinaus soll die bürokratische
Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen verringert werden. Gleich­
zeitig strebt die Europäische Union
eine Stärkung des verantwortungs­
vollen Unternehmertums an und hat
für Unternehmen des Rohstoffsektors
stärkere Transparenzanforderungen
erarbeitet, um so Korruption einzudämmen.
Nachdem im Vorfeld die Auswirkungen für deutsche Unternehmen vielfach als gering eingeschätzt wurden,
da insbesondere durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(­BilMoG) sowie das Kleinstkapital­
gesellschaften-Bilanzrechtsände­
rungs­gesetz (MicroBilG) bereits in
der Vergangenheit vom deutschen
Gesetzgeber zahlreiche Richtlinien­
inhalte in nationales Recht umgesetzt
wurden, bringt der Referentenentwurf
des BilRUG mehr Änderungen mit sich
als erwartet. Neben redaktionellen
Anpassungen sieht das BilRUG viele
Detailänderungen vor, die Auswir­kun­
gen auf die Bilanzierung der Unter­
nehmen haben werden.
11 | Accounting News | Ausgabe September 2014
Schwerpunkte des Referenten­
entwurfs betreffen insbesondere
das Handelsgesetzbuch
Zu den Schwerpunkten des Entwurfs
zählen verschiedene Anpassungen
des Handelsgesetzbuchs, die sich
insbesondere auf die Bericht­erstattung
der Unternehmen im Anhang aus­
wirken.
Erleichterungen bei der Aufstellung,
Prüfung und Offenlegung der Jahresabschlüsse von Tochterkapitalgesellschaften und gleichgestellten haf­
tungs­beschränkten Personenhandelsgesellschaften dienen der EU-weiten
Harmonisierung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 264 Abs. 3 und 4
sowie des § 264b HGB.
Der Referentenentwurf sieht unter
anderem folgende Änderungen vor:
Anhebung der Schwellenwerte
für die handelsrechtlichen
Größenklassen
Eine Erleichterung für die Unternehmen ergibt sich zudem aus der An­
hebung der Schwellenwerte zur Einordnung kleiner, mittelgroßer und
großer Kapitalgesellschaften. Der
Referentenentwurf geht davon aus,
dass circa 7.030 bisher mittelgroße
Kapitalgesellschaften künftig als klein
und etwa 300 bisher große Kapital­
gesellschaften künftig als mittelgroß
einzustufen sein werden.
• Der gesonderte Ausweis von
außerordentlichen Aufwendungen
und Erträgen in der GuV entfällt
zukünftig und wird durch eine
Erläuterungspflicht im Anhang
ersetzt.
• Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
dem Bilanzstichtag (Nachtrags­
bericht) wird vom Lagebericht in
den Anhang verlagert.
• Der Beschluss oder Vorschlag über
die Ergebnisverwendung ist in den
Anhang aufzunehmen.
• Die Angaben im Anhang zu latenten
Steuern werden um quantitative
Angaben zu den Steuersalden sowie
deren Bewegung im Geschäftsjahr
erweitert.
Daneben sieht der Referentenentwurf
vor, dass bei entgeltlich erworbenen
Geschäfts- oder Firmenwerten, bei
denen in Ausnahmefällen die voraussichtliche zeitliche Nutzung nicht
bestimmt werden kann, planmäßige
Abschreibungen über einen Zeitraum
von mindestens fünf und höchstens
zehn Jahren vorzunehmen sind. Die
EU-Richtlinie 2013/34/EU setzt fest,
dass die Mitgliedstaaten einen höchstzulässigen Abschreibungszeitraum
für diese Ausnahmefälle festzulegen
haben. Der Referentenentwurf beabsichtigt, den von der EU eröffneten
Spielraum vollständig an die Unter­
nehmen weiterzugeben.
Schließlich soll mit dem BilRUG eine
Präzisierung und Optimierung bilanzrechtlicher Regelungen erfolgen. Die
Änderungen an den Vorschriften zu
Für die größenabhängige Befreiung
von der Pflicht zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts nach § 293 HGB ist
ebenfalls eine Anhebung der Schwellenwerte vorgesehen.
Für kleine Kapitalgesellschaften ergibt
sich durch die geplanten Neuregelungen des Entwurfs insbesondere eine
Verringerung der Anhangangaben.
Künftig nicht mehr gefordert sind
zum Beispiel folgende Informationen:
Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans und eines
Aufsichtsrats, Angaben zum Anteils­
besitz, Angaben zu bestimmten
Finanzinstrumenten in den Finanz­
anlagen, Angaben zu Pensionsrückstellungen, Angaben zu Anteilen oder
Anlageaktien an Investmentvermögen
sowie Angaben zu ausschüttungs­
gesperrten Beträgen.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie
2013/34/EU ergibt sich darüber hinaus
eine Einschränkung der Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften,
für bestimmte Investmentgesellschaften, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und andere Unternehmen,
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
deren einziger Zweck darin besteht,
Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben sowie die Verwaltung und Verwertung dieser Beteiligungen wahrzunehmen. Diese
Gesellschaften sind, sofern sie nicht
bisher bereits nach den Regelungen
des KAGB oder des UBGG dazu
verpflichtet waren, ihren Abschluss
nach den Vorschriften für mittelgroße
oder große Kapitalgesellschaften zu
erstellen, nach § 267a Abs. 3 HGB-E
von der Anwendung der Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften
ausgeschlossen.
Transparenz über Zahlungen an
staatliche Stellen im Rohstoffsektor
Eine weitere Neuerung des Refe­ren­
ten­entwurfs betrifft zudem die Transparenz von bestimmten Unternehmen
des Rohstoffsektors über ihre Zahlungen an staatliche Stellen; hierdurch
soll die Korruption eingedämmt werden (sogenanntes country-by-country
reporting).
Erstanwendung
Die meisten Änderungen und Neu­
regelungen durch das BilRUG sind
erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember
2015 beginnen. Ausgenommen hiervon ist jedoch die erstmalige Anwendung der neuen Schwellen­werte für
die Einordnung kleiner, mittelgroßer
und großer Kapitalgesellschaften
sowie die Aufstellungspflicht eines
Konzernabschlusses. Diese Änderungen sind bereits für Ge­schäfts­jahre
anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Bei kalenderjahrgleichen Geschäftsjahren wird
somit bereits das Jahr 2014 von den
Neuregelungen betroffen sein. Die
­Einschränkung der Erleichterungen
für Kleinstkapitalgesellschaften gilt
für die betroffenen Unternehmen
ebenfalls ab diesem Zeitpunkt.
PRAXISHINWEISE
Von der Erstanwendung der
meisten Änderungen und Neu­
regelungen sind Geschäfts­
jahre betroffen, die nach dem ­­­
31. Dezember 2015 beginnen.
Die neuen Schwellenwerte für die
Einordnung kleiner, mittelgroßer
und großer Kapitalgesellschaften
sowie die Aufstellungspflicht
­eines Konzernabschlusses sind
jedoch bereits auf Geschäftsjahre
­an­zuwenden, die nach dem
­31. Dezember 2013 beginnen.
Aufgrund der Kürze einzelner Erstan­
wendungszeitpunkte ist es ratsam,
sich mit den Neuregelungen des
BilRUG frühzeitig vertraut zu machen.
Konzern-Lageberichterstattung nach DRS 20:
Einheitlichkeit und Vielfalt
Die Praxis der Konzern-Lagebericht­
erstattung hat sich durch die für das
Geschäftsjahr 2013 verpflichtende
Anwendung des DRS 20 Konzernlage­
bericht gewandelt. Die Änderungen
wurden im Vorfeld sehr intensiv und
durchaus kontrovers diskutiert. Eine
Analyse der Umsetzung im DAX 30
zeigt, bezüglich welcher Themen
Einheitlichkeit besteht und wo es
eine starke diversity in practice gibt.
Hintergrund
Mit der Anwendung der neuen Vorschriften durch DRS 20 Konzernlage­
bericht haben sich für das Geschäftsjahr 2013 Änderungen in der Praxis
der Konzern-Lageberichterstattung
ergeben. Das DRSC beabsichtigte mit
der grundlegenden Überarbeitung und
Zusammenlegung von DRS 15 Lage­
berichterstattung und DRS 5 Risiko­
berichterstattung unter anderem eine
Anpassung der Anforderungen an die
12 | Accounting News | Ausgabe September 2014
gelebte Praxis. Einige Vorschriften –
wie beispielsweise die Verkürzung des
Prognosehorizonts von zwei Jahren
auf ein Jahr – können dabei als Er­
leichterung gegenüber der Vorgängerregelung gewertet werden. Andere
dagegen erhöhen die Anforderungen
an die Lageberichterstattung. Dies
trifft beispielsweise auf die Beschreibung des Risikomanagementsystems
sowie auf höhere Anforderungen an
die Prognosegenauigkeit zu: Einfache
Trendaussagen sind nunmehr – im
Regelfall – nicht mehr zulässig. Die
Prognosen müssen mindestens quali­
fiziert-komparativ ausgestaltet sein.
Zudem wird erstmals konkret festgelegt, für welche Größen eine Prognose
abzugeben ist. Über die wesentlichen
Änderungen des DRS 20 gegenüber
DRS 15 haben wir in den Accounting
News November 2012 auf den Seiten
2 bis 4 berichtet.
UNTERSUCHUNGSDESIGN
• Die Analyse umfasst 25 Fragestellungen.
• In die Analyse sind 28 Unternehmen des DAX 30 einbezogen.
• Die Ergebnisse werden in
anonymisierter Form dargestellt.
• Beobachtungen zu Trends in der
Praxis und zu Auslegungsspielräumen ergänzen die Auswertungen.
• Abstrahierte Best Practice-Beispiele komplettieren die Untersuchungsergebnisse.
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
KPMG hat im Rahmen einer Studie für
ausgewählte Fragestellungen untersucht, wie die Unternehmen des DAX
30 die neuen Anforderungen umgesetzt haben. Dabei sind 28 von ihnen
in die Auswertung eingeflossen:
27 Firmen mit pflichtgemäßer Anwendung aufgrund eines Abschlussstichtags zum 31. Dezember 2013 und ein
weiteres Unternehmen mit vorzeitiger
Anwendung. Die Ergebnisse werden
ohne Nennung von Namen dargestellt
und durch abstrahierte Best PracticeBeispiele ergänzt. Die Analyse lässt
sich in die fünf nachfolgend dargestellten Bereiche gliedern.
Umfang und Bestandteile
Der typische Lagebericht eines
DAX-Unternehmens ist ein zusammengefasster Lagebericht. Er weist
durchschnittlich einen Umfang von
rund 100 Seiten auf, wenngleich die
Bandbreite der Seitenzahl bei den
einzelnen untersuchten Unternehmen sehr unterschiedlich ist (siehe
Abb. 1).
Der Aufbau orientiert sich in der Regel
an der Gliederung des DRS 20. Vergütungsberichte werden – im Geschäftsbericht – überwiegend außerhalb des
Lageberichts abgedruckt. Ohne dass
dies seitens des DRS 20 gefordert ist,
informieren einige Unternehmen über
die Entwicklung der Aktie – auch im
Vergleich zum DAX und zu einem
internationalen Aktienindex.
Übereinstimmungserklärungen mit
dem DRS 20 und/oder dem international bekannteren IFRS Practice Statement „Management Commentary“
werden nur selten abgegeben.
Die Follow-up-Berichterstattung
(Vergleich der Ist-Kennzahlen mit der
Prognose aus dem Vorjahr) wird in
tabellarischer Form im Wirtschafts­
bericht vorgenommen. In nahezu allen
Fällen wird als Vorjahresprognose die
Prognose aus dem Lagebericht zum
Ende des letzten Geschäftsjahrs verstanden. Manche Unternehmen vergleichen den Ist-Wert nicht nur mit
dieser Prognose, sondern darüber
hinaus auch mit zwischenzeitlich
13 | Accounting News | Ausgabe September 2014
Abb. 1: Wie viele Seiten umfasst der Lagebericht?
Minimum
0
Mittelwert
50
100
Maximum
150
200
250
300
350
Quelle: KPMG Accounting Insights, August 2014,
© KPMG 2014
DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen
F ollow-up-Berichterstattung auch zu zwischenzeitlich
angepassten Prognosen
BEST PRACTICE- Beispiel 1
Ist-Wert zum
31. 12. 2012
Prognose aus
Prognose aus
Ist-Wert zum
Lagebericht
Zwischen31. 12. 2013
zum 31. 12. 2012 lagebericht zum
30. 6. 2013
Umsatz
100 Mio. EUR
Moderat
steigend
Leicht steigend
104 Mio. EUR
EBIT-Marge
5%
6–8 %
5–6 %
5%
Investitionen
70 Mio. EUR
85 Mio. EUR
90 Mio. EUR
90 Mio. EUR
Quelle: KPMG Accounting Insights, August 2014,
DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen
angepassten Prognosen, die im
Zwischenlagebericht veröffentlicht
wurden. Näheres zeigt auch das Best
Practice-Beispiel 1.
Berichterstattung über
(strategische) Ziele und Strategien
Die deutliche Mehrheit der Unternehmen berichtet freiwillig über (strate­
gische) Ziele und die zu deren Erreichung notwendigen Strategien.
Allerdings haben von diesen Unter­
nehmen nur etwa die Hälfte die
Empfehlungen des Standards beachtet, dabei auch das Ausmaß, den
Zeitbezug und die aktuelle Zielerreichung anzugeben.
Schwierigkeiten für den Leser ergeben
sich gelegentlich dadurch, dass die
Unterscheidung zwischen längerfristigen Prognosen einerseits und (strategischen) Zielen andererseits nicht
immer deutlich wird.
Steuerungssystem
Zu den am häufigsten angegebenen
finanziellen Steuerungsgrößen zählen
Umsatzerlöse, EBIT/adjusted EBIT,
operative Marge, Investitionen und
Return on Capital Employed. Nur
selten entsprechen die in den Kennzahlen verwendeten Größen reinen
IFRS-Größen. In einigen Fällen wird
die Steuerung ergänzt durch nicht
finanzielle Leistungsindikatoren, die
vorwiegend Kundenzufriedenheit und
-treue sowie Mitarbeiterengagement
und -zufriedenheit berücksichtigen.
Die Kategorisierung von Steuerungsgrößen als finanziell oder nicht finan­
ziell wird dabei – mangels vorgege­
bener Definition – uneinheitlich vor­
genommen. Neun Unternehmen
geben neben den Steuerungsgrößen
für den Konzern auch spezifische
Segment-Steuerungsgrößen an.
In manchen Fällen wird klar unterschieden, welche Steuerungsgrößen
für den Konzern die bedeutsamsten
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
sind und welche die weniger bedeutsamen Steuerungs­größen darstellen
(siehe hierzu auch das Best PracticeBeispiel 2).
edeutsamste Steuerungskennzahlen vs. weitere
B
Steuerungskennzahlen
Kennzahl
BEST PRACTICE- Beispiel 2
Ermittlung
Die Bandbreite der bedeutsamsten
finanziellen Steuerungsgrößen reicht
von eins bis zehn und liegt im Mittel
bei fünf.
Bedeutsamste finanzielle Steuerungskennzahlen
Prognosen
Der Zeithorizont für die Prognosen
entspricht in beinahe allen Fällen der
neuen Mindestanforderung von einem
Jahr. Die Genauigkeit der Prognosen
liegt sehr häufig über der vom Standard geforderten Mindestanforderung,
das heißt es werden nicht nur qualifiziert-komparative Prognosen, sondern
sehr häufig auch Intervall- und Punktprognosen abgegeben. Bei den qualifiziert-komparativen Prognosen werden
die verwendeten Adjektive, die die
Intensität der Veränderung darstellen,
in der Regel nicht näher bestimmt.
Demgegenüber zeigt das Best Practice-Beispiel 3, dass die verwendeten
Adjektive quantitativ definiert werden
und dabei nach Art der Bezugsgröße
differenziert wird.
Bei den Punktprognosen handelt es
sich überwiegend um die Prognose
der Investitionen.
In einigen Fällen werden freiwillige
Zusatzangaben auch für das darauf­
folgende Jahr gemacht. Diese frei­
willigen Zusatzangaben erfüllen in der
Regel die Anforderungen an die Prognosegenauigkeit nicht. Daher können
sie nicht als Prognosen mit zweijährigem Zeithorizont gewertet werden,
wenngleich die Information dennoch
sehr hilfreich sein dürfte (siehe auch
das Best Practice-Beispiel 4).
Die Bandbreite der prognostizierten
finanziellen Leistungsindikatoren reicht
von zwei bis zwölf und liegt im Mittel
bei sechs. Knapp die Hälfte der Unternehmen gibt auch Prognosen zu nicht
finanziellen Leistungsindikatoren ab.
Überwiegend werden – über die
Mindestanforderungen hinaus – Prognosen auch zu solchen Kennzahlen
abgegeben, die nicht als bedeutsamste Steuerungskennzahlen identifiziert
werden.
14 | Accounting News | Ausgabe September 2014
Umsatz
Konzernumsatz nach IFRS
EBIT
Siehe Seite XY
Investitionen
Zugänge zum Sachanlagevermögen
Bedeutsamste nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen
Kundenzufriedenheit
Siehe Seite XY
Mitarbeiterengagement
Siehe Seite XY
Weitere Steuerungskennzahlen
Durchschnittliche Forderungsdauer
Siehe Seite XY
ROCE
Siehe Seite XY
Mitarbeiterzufriedenheit
Siehe Seite XY
Quelle: KPMG Accounting Insights, August 2014,
DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen
ifferenzierte Definition der Adjektive zur Intensität
D
der Entwicklung
Ist-Wert für 2013
Umsatz
BEST PRACTICE- Beispiel 3
Prognose für 2014*
100 Mio. EUR
Moderat steigend
EBIT
30 Mio. EUR
Leicht steigend
Konzernergebnis
20 Mio. EUR
Leicht steigend
* Definitionen
Umsatzgröße: leicht = 0–5 %, moderat = 5–10 %, stark > 10 %
Ergebnisgrößen: leicht = 0–2 %, moderat = 2–5 %, stark > 5 %
Quelle: KPMG Accounting Insights, August 2014,
DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen
Z usätzliche Prognosen für das übernächste Jahr, ohne
dass diese Prog­nosen immer die Anforderungen an die
Prognosegenauigkeit erfüllen
Ist-Wert für 2013
Umsatz
100 Mio. EUR
BEST PRACTICE- Beispiel 4
Prognose für 2014
Prognose für 2015
Stark steigend
Leicht steigend
EBIT
30 Mio. EUR
Moderat steigend
Steigend
Konzernergebnis
20 Mio. EUR
Leicht steigend
Steigend
Quelle: KPMG Accounting Insights, August 2014,
DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Risikoberichterstattung
Die Risikoberichterstattung wird sehr
unterschiedlich vorgenommen: Bei der
einen Hälfte der Unternehmen erfolgt
eine Quantifizierung der Risiken – zumindest in Bandbreiten. Bei der anderen Hälfte variiert die Art und Weise,
wie die Bedeutung der Risiken dargestellt wird. In diesem Zusammenhang
ist zu betonen, dass die Anforderung
einer Risikoquantifizierung von der
Ausgestaltung der internen Risikoberichterstattung bei dem berichtenden
Unternehmen abhängt und damit nicht
für alle Unternehmen einschlägig ist.
Die Verwendung von Risikomatrizes ist
üblich, wenngleich der Informa­tions­
gehalt durch die unterschiedliche
Ausgestaltung der Matrizes sehr abweichen kann. Allen Matrizes gemeinsam ist, dass eine Unter­scheidung
hinsichtlich der beiden Faktoren
„Auswirkung“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“ erfolgt. Unterschiedlich
ist jedoch, ob die einzelnen Risiken
hinsichtlich dieser beiden Faktoren
zugeordnet werden oder ob nur das
Ergebnis der beiden Faktoren erkennbar wird. Zudem kann danach unterschieden werden, ob die Faktoren
quantifiziert oder nur qualitativ kate­
gorisiert werden. Näheres verdeutlicht
das Best Practice-Beispiel 5:
15 | Accounting News | Ausgabe September 2014
Quantitative Risikomatrix mit Faktorenzuordnung
BEST PRACTICE- Beispiel 5
Auswirkungen
in Mio. Euro
> 300
150–300
50–150
Risiko 3
Risiko 1
Risiko 4
< 50
Risiko 2
0–25
hoch
25–50
mittel
50–75
gering
75–100
Eintrittswahrscheinlichkeit
in Prozent
Quelle: KPMG Accounting Insights,©August
2014,
KPMG
2014
DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen
Weniger als die Hälfte der Unternehmen gibt an, dass ihr Risikomanagementsystem auf einem allgemein
an­erkannten Rahmenkonzept beruht;
davon siebenmal COSO sowie
­z weimal ISO 31000.
LITERATURHINWEIS
Ausführliche Details der Analyse
finden Sie in der KPMG-Publi­
kation Accounting Insights:
DRS 20 – Umsetzungsanalyse
DAX 30 mit Best Practice-Beispielen, August 2014.
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
4
Veranstaltungen
IFRS 2.0 – Neuregelungen zur Umsatzrealisierung
TERMINE / VERANSTALTUNGSORTE
Dienstag, 23. September 2014,
Stuttgart, in den Geschäfts­
räumen von KPMG
Donnerstag, 25. September 2014,
Nürnberg, in den Geschäfts­
räumen von KPMG
Das International Accounting Standards Board (IASB) und das Financial
Accounting Standards Board (FASB)
haben am 28. Mai 2014 den gemeinsamen Rechnungslegungsstandard
IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Verträ­
gen mit Kunden (Revenue from Con­
tracts with Customers) veröffentlicht.
Im neuen Standard zur Umsatzrealisierung wird die Vielzahl der bisher in
diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zusammengeführt. Gleichzeitig wurden
einheitliche Grundprinzipien festgesetzt, die für alle Branchen und für alle
Kategorien von Verträgen mit Kunden
anwendbar sind.
Zielgruppe
Leitende Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen von Unternehmen aus
den Bereichen Industrie, Handel und
Dienstleistungen
Anmeldung
Weitere Informationen sowie den Link
zur Anmeldung finden Sie hier. Die
Teilnahmegebühr beträgt 150 Euro
zuzüglich Umsatzsteuer pro Person.
In dieser Veranstaltung erhalten die
Teilnehmer einen detaillierten Einblick
in die Neuerungen der Umsatzrealisierung nach IFRS. Neben der Vorstellung
der Neuregelungen erfahren die Teilnehmer anhand von Beispielen mögliche Auswirkungen von IFRS 15 für
ihr Unternehmen. Anhand dieser Beispiele werden zudem die Herausforderungen des Umstellungsprozesses
diskutiert.
16 | Accounting News | Ausgabe September 2014
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
5
Veröffentlichungen
An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle KPMG-Publikationen auf dem Gebiet der handelsrechtlichen
und internationalen Rechnungslegung.
ACCOUNTING INSIGHTS – DRS 20
UMSETZUNGSANALYSE
Die Konzern-Lageberichterstattung
deutscher Unternehmen für das
Geschäftsjahr 2013 hat sich durch
die Anwendung des DRS 20
Konzernlagebericht nicht unwesentlich geändert. Wie die DAX30-Unternehmen ausgewählte
Fragestellungen umsetzen, haben
wir im Rahmen einer Studie
analysiert. Sie wird ergänzt durch
illustrative Best Practice-Beispiele.
Ausführliche Infos finden Sie auch
auf den Seiten 12 bis 15 dieser
Accounting News.
Die gesamte Analyse mit interessanten Details können Sie hier
kostenlos herunterladen.
ACCOUNTING
INSIGHTS
ACCOUNTING INSIGHTS – IFRS 15
Am 28. Mai 2014 haben das IASB
und das US-amerikanische FASB
gemeinsam einen neuen Rechnungslegungsstandard veröffentlicht. Der neue Standard IFRS 15
Umsatzerlöse aus Verträgen mit
Kunden ersetzt alle bisherigen
Regelungen zur Umsatzrealisierung.
Der Standard ist – die Übernahme
in EU-Recht vorausgesetzt – verpflichtend für Geschäftsjahre an­
zuwenden, die am oder nach dem
1. Januar 2017 beginnen. Einen
Überblick über die Neuregelungen
finden Sie auf den Seiten 2 bis 8 in
den Accounting News Juni 2014.
Publikation „IFRS 15 – Umsatzerlöse
aus Verträgen mit Kunden“ aus der
Reihe Accounting Insights dargestellt.
Die praxisrelevante Broschüre
können Sie hier kostenlos herunter­
laden.
ACCOUNTING
INSIGHTS
August 2014
IFRS 15 – Umsatzerlöse
aus Verträgen mit Kunden
Die Grundprinzipien und die Kernänderungen, aber auch eine Vielzahl
von Detailfragen, die bei der Anwendung des neuen Standards von
Bedeutung sind, werden in der
August 2014
DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit
Best Practice-Beispielen
ACCOUNTING INSIGHTS
Strategie
Prognosen
Bisher in dieser Reihe erschienen:
Nachhaltigkeit
Kennzahlen
Steuerung
Followup
17 | Accounting News | Ausgabe September 2014
DRS 20 – Konzernlagebericht
IAS 19R – Paradigmenwechsel in der Pensions­bilanzierung
IFRS 11 – Joint Arrangements
Paradigmenwechsel in der Leasingbilanzierung
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
IFRS VISUELL, 6. AUFLAGE – ANKÜNDIGUNG
Damit sind gegenüber der Vorauflage
insbesondere folgende Ergänzungen
vorgenommen worden:
• IFRS 9 Finanzinstrumente (2014)
• IFRS 15 Umsatzerlöse aus
­Ver­trägen mit Kunden
• IFRS 14 Regulatorische
­A bgrenzungsposten
• IFRIC 21 Abgaben
• Zahlreiche weitere Änderungen an
bestehenden Standards, wie zum
Beispiel aus den jährlichen Verbesserungsprojekten (Zyklus 2010–
2012 und 2011–2013)
Gegenüber der Vorauflage sind insbesondere folgende Ergänzungen vorgenommen worden:
•
•
•
•
•
IFRS 9, Finanzinstrumente;
IFRS 15, Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden;
IFRS 14, Regulatorische Abgrenzungsposten;
IFRIC 21, Abgaben;
Zahlreiche weitere Änderungen an bestehenden Standards, wie z.B. aus den
jährlichen Verbesserungsprojekten (Zyklus 2010-2012 und 2011-2013).
Um ein zielorientiertes Herangehen an die zunehmend komplexeren Vorschriften zu ermöglichen, werden zunächst die Zusammenhänge zwischen den Posten
des Jahresabschlusses und den einschlägigen IFRS in Übersichten aufgezeigt.
Den Schwerpunkt des Werkes bilden die sich anschließenden strukturierten
Darstellungen aller IFRS sowie die Interpretationen des IFRIC. Die Darstellung
der einzelnen Vorschriften weist einen identischen Aufbau auf: Einer kurzen
schematischen Einführung folgen systematische Übersichten.
Dieses bewährte Werk setzt gegenwärtige und zukünftige IFRS-Anwender
ebenso wie Studierende in die Lage, sich effizient mit den IFRS zu beschäftigen.
Das Werk bietet nicht nur einen leicht verständlichen Überblick über die aktuelle IASB-Rechnungslegung, sondern ermöglicht auch eine vertiefte Einarbeitung in die wesentlichen Regelungsinhalte und die zahlreichen aktuellen
Entwicklungen.
Bestellungen können bei SchäfferPoeschel unter ISBN 978-3-79103359-4 vorgenommen werden.
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hrsg.)
6. Auflage
»IFRS visuell« enthält in der 6. Auflage strukturierte Übersichten aller International Accounting Financial Reporting Standards (IFRS) sowie der ebenfalls
zu beachtenden Interpretationen des International Accounting Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die bis 24. Juli 2014 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden.
Das geplante Erscheinungsdatum
ist der 19. September 2014.
IFRS visuell
Um eine zielorientierte Herangehensweise an die zunehmend komplexeren Vorschriften zu ermöglichen,
werden zunächst die Zusammenhänge zwischen den Posten des Jahresabschlusses und den einschlägigen
IFRS in praktischen Übersichten
aufgezeigt. Die Schwerpunkte des
Werks bilden die sich anschließenden
strukturierten Darstellungen aller
IFRS sowie die Interpretationen des
IFRSIC. Die Abbildung der einzelnen
Vorschriften weist einen identischen
Aufbau auf: Nach einer kurzen schematischen Einführung folgen jeweils
systematische Übersichten.
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hrsg.)
IFRS visuell enthält in der 6. Auflage
strukturierte Übersichten aller
International Financial Reporting
Standards (IFRS) sowie der ebenfalls
zu beachtenden Interpretationen des
International Financial Reporting
Standards Interpretations Committee
(IFRSIC), die bis 24. Juli 2014 vom
International Accounting Standards
Board (IASB) veröffentlicht wurden.
IFRS visuell
Die IFRS
in strukturierten Übersichten
6. Auflage
Stand: 24. 07. 2014
Diese bewährte Publikation versetzt
gegenwärtige und zukünftige IFRSAnwender ebenso wie Studierende in
die Lage, sich effizient mit den IFRS
zu beschäftigen. Sie bietet nicht nur
einen leicht verständlichen Überblick
über die aktuelle IASB-Rechnungslegung, sondern ermöglicht auch eine
vertiefte Einarbeitung in die wesent­
lichen Regelungsinhalte und die zahlreichen aktuellen Entwicklungen.
www. schaeffer-poeschel. de
info@ schaeffer-poeschel.de
ISBN 978-3-7910-3359-4
Vor Kurzem in Fachzeitschriften erschienen:
Sonstige Veröffentlichungen
Abschluss­
prüfung
Zur Zulässigkeit von NichtPrüfungsleistungen nach der EUAbschlussprüferverordnung
18 | Accounting News | Ausgabe September 2014
BB 30/2014,
S. 1771–1775
Georg Lanfermann
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen:
IFRS Newsletter
Banking
Banking – issue 14 (Q2/2014)
Der aktuelle Newsletter Banking steht im Zeichen der
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Topthema sind die
neuen Anforderungen an das Hedge Accounting durch den
neuen IFRS 9. Zudem wird das aktuelle Discussion Paper
des IASB zum Macro Hedge Accounting thematisiert.
Insurance
Insurance – issue 42 (July 2014)
Seit der Veröffentlichung von ED/2013/7
Versicherungsverträge arbeitet das IASB an der Fein­
abstimmung des Standards, so auch bei seinem Meeting
im Juli 2014. Der Insurance-Newsletter hält Sie monatlich
auf dem neuesten Stand und erläutert die aktuellen
Diskussionen und Entscheidungen zu diesem Projekt.
IFRS-Abschluss
Cost accounting for bearer plants
(2014/12)
Das IASB hat Änderungen zur Bilanzierung fruchttragender
Gewächse wie beispielsweise Weinreben, Kautschuk­
bäume und Ölpalmen veröffentlicht. Diese sollen künftig
nicht mehr erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert,
sondern wie Sachanlagen bilanziert werden. Die Verein­
fachung wird in dieser Ausgabe von In the Headlines
vorgestellt.
IFRS-Abschluss
Equity method in separate financial
statements (2014/14)
Aufgrund von Klagen der Anwender hat das IASB die
Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an
Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten
Unternehmen in separaten Abschlüssen wieder
zugelassen. Über die Hintergründe und Ausgestaltung
der Änderungen berichtet dieser Newsletter.
Financial
­Instruments
Financial instruments – the complete
standard (2014/13)
Nach der Komplettierung von IFRS 9 steht nun die
Vorbereitung der Umsetzung an. In the Headlines schildert
mögliche Auswirkungen für Anwender des neuen
Standards – unter anderem auf Prozesse, Covenants,
Eigenkapital und KPI.
Latente Steuern
Deferred tax assets on unrealised losses
(2014/15)
Das IASB hat Änderungen und Klarstellungen zur
Bilanzierung latenter Steuern nach IAS 12 vorgeschlagen.
Der Entwurf betrifft verschiedene Fragestellungen in Bezug
auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern für nicht
realisierte Verluste, die sich aus Fair Value-Änderungen von
Schuldinstrumenten ergeben.
Accounting for dynamic risk
management activities
Seit September 2010 erörtert das IASB das Thema Macro
Hedge Accounting, nun wurde mit DP/2014/1 eine erste
Diskussionsgrundlage veröffentlicht. Diese Publikation
schildert die Vorschläge ausführlich. Dabei liegt der Fokus
insbesondere auf dem aktuellen Neubewertungsansatz für
Portfolios.
In the Headlines
New on the Horizon
Hedge
­Accounting
19 | Accounting News | Ausgabe September 2014
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
6
Ansprechpartner
Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an.
REGION NORD
ACCOUNTING CENTRE
OF EXCELLENCE /
REGION OST
Kiel
Haiko Schmidt
T +49 40 32015-5688
haikoschmidt@kpmg.com
Dr. Oliver Beyhs
T +49 30 2068-4485
obeyhs@kpmg.com
Hamburg
Bremen
REGION WEST
Berlin
Hannover
REGION MITTE
Bielefeld
Dortmund
Essen
Halle
Düsseldorf
Leipzig
Köln
Dresden
Jena
Dr. Markus Zeimes
T +49 211 475-8642
mzeimes@kpmg.com
Frankfurt
Yaman Pürsün
T +49 69 9587-4053
ypuersuen@kpmg.com
Mainz
Nürnberg
Saarbrücken
Mannheim
REGION SÜDWEST
Regensburg
Karlsruhe
Stuttgart
Freiburg
REGION SÜD
Augsburg
München
Dr. Matthias Fuchs
T +49 711 9060-41616
matthiasfuchs@kpmg.com
Prof. Dr. Bernd Grottel
T +49 89 28644-5110
bgrottel@kpmg.com
DEPARTMENT OF PROFESSIONAL PRACTICE
Dr. Erhard Kühne
T +49 30 2068-4373
ekuehne@kpmg.com
Wolfgang Laubach
T +49 30 2068-4663
wlaubach@kpmg.com
20 | Accounting News | Ausgabe September 2014
Dr. Hanne Böckem
T +49 30 2068-4829
hboeckem@kpmg.com
Dr. Anne Schurbohm-Ebneth Ingo Rahe
T +49 30 2068-4929
T +49 30 2068-4892
aschurbohm@kpmg.com
irahe@kpmg.com
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die
KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen
sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Impressum
Herausgeber
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin
Redaktion
Dr. Hanne Böckem (V.i.S.d.P.)
Department of Professional Practice
T +49 30 2068-4829
Abonnement
Den Newsletter „Accounting News“
von KPMG können Sie unter
www.kpmg.de/accountingnews
herunter­laden oder abonnieren.
Beide Bezugsmöglichkeiten sind
für Sie kostenlos.
www.kpmg.de
Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer
juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir
nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft
so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne
gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der
Zulässigkeit in jedem Einzelfall.
© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die KPMG
International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen sind. Alle
Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.