Ausschreibung - tanzen in SH
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Ausschreibung - tanzen in SH
Ausschreibung Jugend trainiert für Olympia 2016 Tanzen 1. Da bei dieser Ausschreibung noch nicht mit höheren Teilnehmerzahlen zu rechnen ist, wird unmittelbar ein Landesfinale ausgeschrieben, an dem 12 Mannschaften pro Wettbewerb teilnehmen können. 2. Termin Landesfinale Ort 29. April 2016, 10 Uhr Ausrichter Meldeadresse Tanzsportverband Schleswig-Holstein Tanzstudio Prasse Rendsburger Str. 59 24534 Neumünster yvonne_friederich@gmx.de Meldeschluss 15. April 2016 3. Wettbewerbe Gesellschaftstanz Jahrgänge 1999 und jünger Langsamer Walzer, Tango, Cha Cha, Jive (Schrittbegrenzung C-Klasse: http://www.tanzsport.de/download/figurenkat.pdf) Rock’n Roll Jahrgänge 1999 und jünger 4. Durchführungsbestimmungen Bei der Anmeldung müssen Name, Vorname, Jahrgang und Klasse der Schüler/innen angegeben werden sowie Daten zur Schule und des Ansprechpartners (mit Tel. und Mailadresse). Eine Begrenzung der Mannschaften pro Schule gibt es nicht mehr. Mixmannschaften aus verschiedenen Schulen sind ebenfalls erlaubt. Im Wettbewerb Gesellschaftstanz und Rock’n’ Roll besteht eine Mannschaft aus höchstens vier Paaren, wovon die drei besten Paare mit dem Ergebnis ihrer Platzziffern für den Mannschaftswettbewerb gewertet werden. Mädchenpaare sind zugelassen. Schüler/innen können nur an einem der beiden Wettbewerbe teilnehmen und nur in einer Mannschaft starten. Im Wettbewerb R' R gilt die Breitensportordnung des Landes Niedersachsen. (www.nrrv.de, -> Breitensport / weitere Hinweise unter www.tanzen-in-sh.de, -> R' R) Im Wettbewerb Gesellschaftstanz gelten die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Tanzsportverbandes e.V. (DTV - Turnier- und Sportordnung und Bewertungsrichtlinien). http://tso.turnierprotokoll.de/indexns.html Die Wettbewerbe werden nur als Mannschaftswettbewerbe durchgeführt. Alle Wettbewerbe werden von mindestens drei Wertungsrichtern bewertet. Kleidung: Jungen Mädchen Hemd, lange Hose oder Sportkleidung, Tanzschuhe mit Chromledersohle oder Hallenschuhe mit heller Sohle Rock, Bluse, Kleid, lange Hosen oder Sportkleidung, Tanzschuhe mit Chromledersohle oder Hallenschuhe mit heller Sohle. Das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdruck ist im Wettkampf nicht zulässig. Für die Bereitstellung der technischen Anlage sorgt der Ausrichter.