Beratung Nr. 1 (17.6.2010) Arbeitskreis
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Beratung Nr. 1 (17.6.2010) Arbeitskreis
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Grevenbroich im Kreisverband Neuss e. V. „Besser Radfahren in Grevenbroich“; L 69 TOP 049 des Zustandsberichts des ADFC Ortsgruppe Grevenbroich Stand: 18.06.2010 Es wird vorgeschlagen, die Lücke von ca 50 m im Radwegenetz zu schließen. Im Rahmen der Beratung des Arbeitskreises „Radverkehr“ am 18.6.2010 bestand Einigkeit, dass diese Maßnahme erforderlich ist. Die Bereitstellung der Mittel zur Umsetzung dieser Maßnahme liegt allerdings beim Landesbetrieb Straßenbau NRW. Und dort wird diese Maßnahme als nachrangig angesehen. Insoweit ist eine Verbesserung der Priorisierung erforderlich. Die Stadt Grevenbroich hat hier ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Eine Unterstützung ist erforderlich. Die CDU GV hat durch ein Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau NRW in diesem Punkt unterstützt. Bisher sind aber noch keine konkreten Auswirkungen im Tagesgeschäft erkennbar. Stand: 10.02.2011 Im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises „Radverkehr“ am 10.2.2011 wurde der Punkt behandelt. Die Verwaltung wird den Landesbetrieb Straßenbau nochmals anschreiben und um entsprechende Maßnahmen bitten. Stand: 25.10.2012 Am 25.10.2012 wurde der Sachstand zu diesem Punkt zwischen dem Vorstand des ADFC Grevenbroich, Heiko Fiegl und Peter Wimmer, und der Fahrradbeauftragten der Stadt Grevenbroich, Frau Ursula Hauguth ausgetauscht. Auch hier ist ein Transport der Anforderung an die Ebene Kreis und Land zwingend erforderlich. Stand: 07.11.2013 Das neu konzipierte Radwegeknotenpunktsystem in der Radregion Rheinland, das zum Ende 2013 im RKN eingeführt wird, führt an dieser kritischen Stelle vorbei. Damit wird die Umsetzung dieser Verlängerung des Zweirichtungsradwegs Richtung Wevelinghoven dringlicher. Stand: 08.03.2014 Die Baulastträgerschaft in der Ortsdurchfahrt bei Landstraßen ist gewechselt von der Stadt Grevenbroich zum Land NRW. (siehe TOP 125) Damit fällt dieser Punkt in die Zuständigkeit des Landes NRW. Somit muss dieser Punkt durch den ADFC Grevenbroich an den ADFC RKN gemeldet werden mit der Bitte um Aufnahme in die Mängeldatenbank des Kreises. Stand: 07.07.2015 Im Rahmen des turnusmäßigen Treffens mit der Fahrradbeauftragten am 7.7.2015 wurde der Sachstand ausgetauscht. Die Fahrradbeauftragte sieht bei diesem Punkt keine Einflussmöglichkeiten auf Stadt- oder Kreisebene. Stand: 19.09.2015 Im Rahmen der Bauausschusssitzung am 17.9.2015 wurde dieses Thema unter TOP 7 behandelt: Beschlussempfehlung: „Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: Die CDU-Fraktion beantragt, den bestehenden kombinierten Fuß- und Radweg auf der L 69 (Zehntstraße) in Wevelinghoven in Fahrtrichtung Widdeshoven bis zum Wirtschaftsweg Richtung Lilienthalstraße/Industriegebiet auszubauen bzw. diesen Ausbau zu veranlassen. Begründet wird der Antrag wie folgt: Die Trasse der L 361n ist aus Lärmschutzgründen tiefer gelegt, die früheren Wegeverbindungen in die östliche Feldflur und in den Südosten des Stadtgebietes wurden unterbrochen. Der im Antrag genannte Wirtschaftsweg zwischen L 69 und Industriegebiet ist neben seiner Funktion für die Landwirtschaft, außer den Hauptverkehrsstraßen, die Achse zwischen den nördlichen Stadtteilen mit Wevelinghoven und Langwaden zum Südosten der Stadt für Fußgänger und Rad-fahrer, auch zum Arbeitsplatz und zur Schule. Die etwa 50 m Länge, der im Antrag beschriebenen Lücke, zu schließen dient der Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle. Für den Bau der Fuß- und Radwegverlängerung ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger der L 69 zuständig. Der Bau des gesamten Fuß-und Radweges ist im Landesstraßenbauprogramm im Titel „Radwegebau an bestehenden Landstraße“ (siehe aktuelle Liste) an achter Stelle mit dem Vermerk „Vor-planung begonnen“ enthalten. Bezüglich des Lückenschlusses wird die Verwaltung den Landesbetrieb nochmals bitten, eine Möglichkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu finden. Die Beauftragung und Einstufung zur Bearbeitung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgt in der Regionalratssitzung bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Bereits im Bauausschuss am 06.03.2008 hat die Verwaltung in der Vorlage 71/2008 darauf hin-gewiesen, dass eine entsprechend höhere Positionierung für den Bau des Radweges entlang der L 69 im Regionalrat erforderlich ist, damit eine Realisierung erfolgen kann.“ Stand: 18.11.2015 Im Rahmen der Bauausschusssitzung am 17.9.2015 wurde dieses Thema unter TOP 7 mit folgrendem Ergebnis behandelt: „Rh Kaiser erläutert, dass die CDU-Fraktion die Erläuterungen der Verwaltung so „leider“ zur Kenntnis nimmt. Er bittet aber nochmals ausdrücklich darum, dass die Verwaltung den Landesbetrieb nochmals eindringlich bittet ein Höherstufen der Priorisierung vorzunehmen. Es sei unverständlich, dass dieser Lückenschluss von wenigen Metern nicht erstellt wird. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“ Stand: 19.11.2015 DerVorsitzende des AFDFC RKN, Heribert Adamsky, hat dieses Thema aufgegriffen und folgendes ermittelt: Ein wesentliches Ergebnis ist, dass das Teilstück, um das es hier geht, unabhängig von der Gesamtmaßnahme „L69 Neubau Radweg zwischen GV-Wevelinghoven und ROMWiddeshoven (Titel 777 14)“ betrachtet werden sollte. Für dieses Teilstück besteht nach Auskunft von Gerlinde Quack (Landesbetrieb Straßenbau NRW; 02161- 409-283) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den kreuzenden Radfahrer an der L 69 bei Grevenbroich – Wevelinghoven die Möglichkeit der Realisierung eines „Bürgerradwegs“. Folgende Rahmenbedingungen müssen dafür erfüllt werden: 1. Vereinbarung zwischen Straßen NRW und der beteiligten Kommune, 2. Radweg wird nach Vorgaben, Richtlinien und Vorschriften von Straßen NRW unter der Voraussetzung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gebaut; 3. Die Grundstücke für die benötigten Flächen gehen von der Gemeinde in den Besitz von Straßen NRW über; 4. Straßen NRW wird unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig; 5. Straßen NRW ist – falls erforderlich – für den Winterdienst zuständig, 6. Planung und Bau des Radweges werden von der Gemeinde übernommen; 7. Die Gemeinde erhält eine vom MBWSV NRW fixierte Pauschale (ca. 40 € für den laufenden Meter Radweg in einer Breite von 2,50 m) Vorschlag zum weiteren Vorgehen: Die Fahrradbeauftragte überprüft den geschilderten Sachverhalt und nimmt dafür Kontakt zu Frau Quack vom Landesbetrieb Straßen NRW zur Klärung weiterer Detailfragen auf. Im nächsten Arbeitskreis Radverkehr wird das Ergebnis dieser Recherchen vorgestellt. Stand: 8.2.2016 Im Arbeitskreis Radverkehr am 3.2.2016 wurde das Thema mit folgendem Ergebnis beraten: Die Ergebnisse gemäß Protokoll der Arbeitskreissitzung müssen nach Vorliegen eingearbeitet werden. Stand: 19.2.2016 Im Arbeitskreis Radverkehr am 3.2.2016 wurde das Thema mit folgendem Ergebnis beraten: „Das Thema im Arbeitskreis bezog sich auf die Frage nach einer alternativen Finanzierungsmöglichkeit, z.B. durch die Finanzierung als Bürgerradweg. Nach Darlegung der derzeitigen Situation auf Landesebene und Gesprächen auf Kreisebene wird geprüft, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit dieses kleine Stück Radweg als Bürgerradweg hergestellt werden kann.“ Stand: 24.11.2016 Die Fahrradbeauftragte informierte über den aktuellen Sachstand. Danach will die Stadt diesen Lösungsansatz umsetzen und bemüht sich um die Erstehung der erforderlichen Grundstücke. Peter Wimmer