Finanzordnung - JFG Wendelstein
Transcription
Finanzordnung - JFG Wendelstein
Finanzordnung der Junioren-Fördergemeinschaft (JFG) Wendelsteiner Fußball e.V. § 1 Grundsätzliches Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im voraus zu entrichten und wird im Banklastschriftverfahren, in Ausnahmefällen gegen Rechnungsstellung, erhoben. Die Mitglieder sind verpflichtet, Kontoänderungen unverzüglich der Geschäftsstelle oder dem Finanzvorstand der JFG mitzuteilen. Für nicht eingelöste Banklastschriften erhebt die JFG für jeden erfolglosen Versuch eine Bearbeitungsgebühr von 10,00. § 2 Mitgliedschaft in den Stammvereinen 1. 2. 3. 4. Jedes aktive Mitglied (Juniorenspieler) der JFG, welches zum Aufnahmezeitpunkt bereits Mitglied in einem der Stammvereine ist (Stammvereins-Vollmitglied), bezahlt dort weiter seinen satzungsgemässen Mitgliedsbeitrag und zusätzlich den JFG-Spielbeitrag gemäss §3.2 Jedes aktive Mitglied (Juniorenspieler) der JFG, welches zum Aufnahmezeitpunkt nicht Mitglied in einem der Stammvereine ist, bezahlt seinen regulären Mitgliedsbeitrag an die JFG (JFG-Vollmitglied). Zusätzlich muss ein aktives Neumitglied in beiden Stammvereinen beitragsfrei geführt werden. Diese beitragsfreie Mitgliedschaft in den Stammvereinen berechtigt aber nur zur Ausübung des Fußballsports in der JFG, nicht zur Nutzung des Angebotes der Stammvereine. Aktive Mitglieder (Juniorenspieler), die zum 01.07.2004 zahlendes Vereinsmitglied des TSV 1927 Röthenbach e.V. sind, entrichten in der JFG bis zum 31.12. 2005 nur den JFG-Spielbeitrag. § 3 Mitgliedsbeitrag 1. Regulärer Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag beträgt: 7,00 pro Monat für Mitglieder, die nicht mehr aktive Mitglieder (Juniorenspieler) sind, 4,00 pro Monat für Mitglieder, die aktive Juniorenspieler sind 2. 3. 4. 5. 6. JFG-Spielbeitrag Aktive Mitglieder bis zum Ausscheiden aus dem Juniorenalter zahlen einen JFG-Spielbeitrag von 1,00 pro Monat Passive Mitglieder bis zum Ausscheiden aus dem Juniorenalter zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 2,00 pro Monat. Familienbeitrag Familien, welche zum Aufnahmezeitpunkt nicht Mitglied in einem der Stammvereine sind, zahlen einen einheitlichen Familienmitgliedsbeitrag für Eltern und Junioren bis zum Ausscheiden aus dem Juniorenalter von 10,00 pro Monat. Junioren, die über 19 Jahre, aber noch nicht 27 Jahre sind und sich in Ausbildung befinden, sind Junioren unter 19 Jahren gleichgestellt. Beiträge der Stammvereine Die Pflicht-Zuwendung der Stammvereine gem. §4.4 der Satzung der JFG wird wie folgt festgelegt: Für jeden aktiven Junioren-Spieler, der zahlendes Mitglied in einem der Stammvereine ist und in der JFG als Mitglied geführt wird, entrichten die Stammvereine an die JFG einen Betrag in Höhe von 2,-- pro Monat Beiträge der JFG an die Stammvereine Die Pflicht-Zuwendung der JFG an die Stammvereine gem. § 4.5 der Satzung der JFG wird wie folgt festgelegt: Für jeden aktiven Junioren-Spieler, der nicht zahlendes Mitglied in einem der Stammvereine ist und in der JFG als Mitglied oder Familienmitglied geführt wird, entrichtet die JFG an beide Stammvereine einen Betrag in Höhe von -jeweils 1,-- pro Monat Die Pflichtbeiträge nach 5. und 6. sind halbjährlich, jeweils zum 15.07. und zum 15.01. des Geschäftsjahres fällig. Die entsprechenden Abrechnungsunterlagen werden von der JFG gestellt. § 4 Aufnahmegebühr Die Aufnahmegebühr beträgt die Höhe eines regulären Mitglieds-Monatsbeitrages. § 5 Härtefallklausel Der Vorstand kann, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, im Einzelfall auf Antrag eines Mitgliedes oder eines Vorstandsmitgliedes den Mitgliedsbeitrag und/oder die Aufnahmegebühr ermäßigen oder ganz auf die Erhebung verzichten. § 6 Ausbildungsentschädigungen 1. 2. 3. 4. Wechsel eines Stammvereins- oder JFG-Vollmitgliedes mit JFG-Spielrecht zu einem der Stammvereine Beantragt einer der Stammvereine Senioren-Spielrecht für einen Juniorenspieler, der Stammvereins- oder JFG-Vollmitglied ist, nach dessen altersbedingtem Ausscheiden aus dem Junioren-Bereich, so fällt keine Ausbildungsentschädigung an. Wechsel eines Stammvereins- oder JFG-Vollmitgliedes mit JFG-Spielrecht zu einem unbeteiligten Verein Beantragt ein unbeteiligter Verein Senioren-Spielrecht für einen Juniorenspieler, der Stammvereins- oder JFG-Vollmitglied ist, nach dessen altersbedingtem Ausscheiden aus dem Junioren-Bereich, so trifft die JFG-Vorstandschaft dieEntscheidung bezüglich der Modalitäten des Vereinswechsels. Eine evtl. zu entrichtende Ausbildungsentschädigungsteht der JFG alleine zu. Wechsel eines Mitgliedes des TSV Röthenbach St.W. mit JFG-Spielrecht zu einem der Stammvereine Beantragt einer der Stammvereine Senioren-Spielrecht für einen Juniorenspieler, der Mitglied des TSV Röthenbach St.W. und JFG-Mitglied ist, nach dessen altersbedingtem Ausscheiden aus dem Junioren-Bereich, so fällt folgende Ausbildungsentschädigung zugunsten des TSV Röthenbach St.W., unabhängig von der Spielklasse des aufnehmenden Vereines an: - 500,-- für Junioren, die zum 01.07.2004 A- oder B-Junioren-Spieler in der JFG sind - 800,-- für Junioren, die zum 01.07.2004 C- oder D-Junioren-Spieler in der JFG sind - 100,-- pro Jahr JFG-Angehörigkeit für Junioren, die im C- oder D-JuniorenAlter in die JFG eingetreten sind Wechsel eines Mitgliedes des TSV Röthenbach St.W. mit JFG-Spielrecht zu einem unbeteiligten Verein Beantragt ein unbeteiligter Verein Senioren-Spielrecht für einen Juniorenspieler, der Mitglied des TSV Röthenbach St.W. und JFG-Mitglied ist, nach dessen altersbedingtem Ausscheiden aus dem Junioren-Bereich, so trifft der TSV Röthenbach St.W. die Entscheidung bezüglich der Modalitäten des Vereinswechsels. Wird eine Ausbildungsentschädigung erzielt, so steht diese bis zu einem Betrag von 500,-- bzw. 800,-- (je nach Eintritt in die JFG, siehe 3.) der JFG zu, die darüber hinaus gehende Summe steht dem TSV Röthenbach St.W. zu. § 7 Verbandsbeiträge / Zuschüsse 1. Beitrag an den Bayerischen Landessportverband (BLSV). Die Pflichtbeiträge für A- bis D-Junioren werden von der JFG an den BLSV entrichtet. Die Pflichtbeiträge der F- bis G-Junioren entrichtet der Stammverein, der das 2. Paßrecht für die betreffenden Junioren beantragt hat. Der Stammverein erhält die Beiträge von der JFG rückerstattet. Kommunale Zuschüsse Die kommunale Sportförderung des Marktes Wendelstein wird für alle aktiven Juniorenspieler von der JFG beantragt. § 8 Gültigkeit Die Regelungen dieser Finanzordnung sind von der jährlichen Mitgliederversammlung zu überprüfen, ggf. auf Antrag des Vorstandes zu ändern und zu bestätigen. Wendelstein, den 01.07.2004 Vorsitzender Stv.Vorsitzender Vorstand Finanzen