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OP News Zeitschrift für OP-Personal und Ärzte Produkte & Services Foliodrape CombiSet: Sicherheit ohne Kompromisse Medizin & Wissenschaft Herausforderung Antibiotikaresistenzen: Problemerreger MRSA OP & Praxis Rechtliche Vorgaben für den OP (Teil I): Das Infektionsschutzgesetz ISSN 1613-8597 Heft 3 /2009 – 6. Jahrgang Kurz & knapp HARTMANN Castroom-Management: Neues Rhena-Sortiment praxisnah erleben Die Ärzte der chirurgischen Gemeinschaftspraxis Kelkheim – Dr. Bettina Weyland und Martin G. Wiese – sowie deren Praxisteam konnten sich bei einem Casttraining von den Vorteilen des Rhena cast-Sortimentes überzeugen, das bei stabilisierenden Verbänden neue Maßstäbe setzt. Das Rhena cast-Sortiment bietet alles, was für die tägliche Arbeit im Castroom benötigt wird: Innovative Fertigschienen, thermoplastische und synthetische Casts, klassische Gipsbinden sowie ein umfangreiches Castroom-Zubehör. Ingo Geunich, erfahrener Casttrainer und Physiotherapeut, schulte die Praxismitarbeiter auf dem Gebiet der Anlegetechniken. Nach einer theoretischen Einweisung hatte das Personal die Möglichkeit, die erworbenen Kenntnisse gleich in die Praxis umzusetzen. Dabei flossen die speziellen Anforderungen der Gemeinschaftspraxis sowie die fundierten Erfahrungen der Teilnehmer in die Schulungsinhalte mit ein. Mit viel Engagement und Begeisterung trainierte das Praxisteam die unterschiedlichsten Anlegetechniken. Verbände wie z. B. die dorsale Unterarm-CastSchiene oder der Oberarm-Cast-Brace wurden mit der synthetischen Fertigschiene Rhena cast splint geübt. Rhena cast splint muss nicht zusätzlich gepolstert werden und zeichnet sich durch ein besonders einfaches Handling aus: zuschneiden, anfeuchten, anlegen – alles ohne Handschuhe. Auch Rhena therm, der thermoplastische Cast, konnte die Ärzte und das Praxisteam überzeugen: Das Material eignet sich insbesondere für Handund Fingerverbände, die schnell und kosteneffizient angefertigt werden müssen. Hervorzuheben ist die Reaktivierbarkeit des Verbandes, der zur optimalen Anpassung mehrfach erwärmt werden kann und dadurch äußerst sparsam im Verbrauch ist. Nach einem intensiven vierstündigen Training bestätigten auch die Ärzte Dr. Bettina Weyland und Martin G. Wiese, dass sie noch etwas dazugelernt hatten. Verbesserte Krankenhausbetreuung: Patienten-Ortung per WLAN-Technologie In der Unfallchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover wurde in Zusammenarbeit mit den Firmen IBM und Ekahau ein Pilotprojekt gestartet, das dazu beitragen soll, Patienten mithilfe eines Ortungsgerätes sicher durch den Krankenhausbetrieb zu leiten und effizienter zu betreuen. Klein, aber mit viel raffinierter Technik ausgestattet, verbessert das Tracking-Gerät die Betreuung von Krankenhauspatienten. 2 Die WLAN-Technologie – Wireless Local Area Network – ist ein drahtloses lokales Funknetz, das Internet-Nutzern bestens bekannt ist. Und genau diese Technologie wird nun auch für ein kleines Gerät eingesetzt, das jeder Patient bei der Anmeldung erhält und das es dem Krankenhauspersonal ermöglicht, den Patienten jederzeit während der einzelnen Behandlungsschritte zu orten. Durch das Gerät kann z. B. festgestellt werden, wer wie lange bereits im Wartezimmer sitzt. So kann der Arzt entscheiden, wer als Nächster an die Reihe kommen soll. „Wir haben dringende Fälle wie Kinder und Patienten z. B. mit starken Schmerzen, die anders behandelt werden müssen als jemand, der nur zur Nachsorge wegen seiner Schulter kommt. Wartezeiten für die dringenden Fälle können so reduziert werden“, betont Prof. Dr. med. T. Hüfner, Leitender Oberarzt der Unfallchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover. Das System kann darüber hinaus Informationen über den Patienten selbst übermitteln, z. B. die erste Diagnose und den Namen des behandelnden Arztes, was wiederum zu schnellerer Behandlung führt. Laut Dr. Timo Stübig, Assistenzarzt der Unfallchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover, soll das System im Rahmen einer geplanten Weiterentwicklung dann noch mehr auf Bedürfnisse der Patienten eingehen. So sollen diese schon bald genau wissen, wo sie sich selbst in dem großen Krankenhauskomplex befinden. Denn über ein kleines Display im Tracking-Gerät können dem Patienten Informationen eingeblendet werden, wo er sich als nächstes hinbewegen soll oder wie lange er noch zu warten hat. Da Patienten oft von Station zu Station geschickt werden, soll das Trackingsystem auch auf andere Krankenhausbereiche übertragen werden – damit jeder Patient rechtzeitig im richtigen Behandlungsraum ankommt. Kurz & knapp HARTMANN OP-FORUM: Changemanagement im OP Das 2-tägige Seminar im Kommunikationszentrum der PAUL HARTMANN AG beschäftigt sich am 29. und 30. September 2009 mit den Auswirkungen und Herausforderungen, die der ständige Wandel im Krankenhaus und speziell im OP-Bereich mit sich bringt. Krankenhäuser sind seit der Einführung des DRGSystems und durch die allgemeine Entwicklung des Gesundheitswesen einem stetigen Veränderungsprozess ausgesetzt. Klassische Krankenhäuser entwickeln sich zu Gesundheitsunternehmen mit Schwerpunktzentren und stehen vor der Herausforderung, die Kosten zu senken bzw. noch wirtschaftlicher zu arbeiten und den Ressourceneinsatz zu optimieren. Diese Entwicklungen erfordern Veränderungen von Strategien, Strukturen, Prozessen und Verhaltensweisen, weshalb sich das zweitägige HARTMANN OP-FORUM mit dem hochaktuellen Thema „Changemanagement im OP“ befasst. Es sollen dabei u. a. Antworten auf folgende Fragen gefunden werden: Wie kann das OP-Personal mit den fortwährenden Veränderungen und neuen Herausforderungen umgehen? Wie kann man dies als Team umsetzen oder wie motiviert man sich dabei selbst unter der hohen Arbeitsbelastung? Und welche Rolle spielen nicht zuletzt neue Berufsgruppen wie z. B. der operationstechnische Assistent (OTA) in der Zusammenarbeit interdisziplinärer Teams? Hervorragende Referenten aus unterschiedlichen Fachbereichen – Guus van der Upwich (selbständiger Unternehmensberater u. a. für die Begleitung von Veränderungsprozessen und Team-Entwicklung in Krankenhäusern), Wendelin Herbrand (Pflegedirektion, Leitung der Aus-, Fort- und Weiterbildung an der BG Unfallklinik Murnau), Ralf Neiheiser (Referent im Dezernat „Personalwesen und Krankenhaus- organisation“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)) und Carmen Fromme (Geschäftsführung der zentralen OP-Abteilung und Pflegedienstleitung im Universitätsklinikum Tübingen) – werden dazu über ihre Erfahrungen berichten und Perspektiven im Umgang mit Veränderungsprozessen aufzeigen. Es besteht die Möglichkeit, Meinungen auszutauschen, zu diskutieren und neue Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahmegebühr von 190,– Euro beinhaltet Seminarunterlagen, die Tagungspauschalen, die Hotelübernachtung im „Best Western Premier – Schlosshotel Park Consul“ sowie eine gemeinsame Abendveranstaltung. Seminarort ist das Kommunikationszentrum der PAUL HARTMANN AG (siehe Foto). Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, nach einer freiwilligen Registrierung Fortbildungspunkte für die Veranstaltung geltend zu machen. Das 2-tägige HARTMANN OP-FORUM richtet sich an sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiter aus dem OPBereich. Anmeldung und Fragen an: PAUL HARTMANN AG, Seminarservice, Carina Graf, Tel.: +49 7321 36-1461, Fax: +49 7321 36-3645, E-Mail: carina.graf@hartmann.info. Weitere Seminarangebote unter http://forum. hartmann.info Workshop: „Aktuelle Hygieneaspekte für den OP“ & „Maschinelle Instrumentenaufbereitung“ Im halbtägigen Workshop im Rahmen der Veranstaltungs- und Fortbildungsreihe HARTMANN OP-FORUM bieten die Referenten Dr. med. Ernst Tabori, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin und Ärztlicher Direktor des Beratungszentrums für Hygiene des Universitätsklinikums Freiburg, sowie Dagmar Martini und Jörg Lömker, beide Produktspezialisten für die manuelle und maschinelle Aufbereitung von Medizinprodukten und den fachgerechten Einsatz von Biozidprodukten, Wichtiges und Wissenswertes zu gleich zwei Themen: Zielsetzung im ersten Teil der Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Aktuelle Hygieneaspekte für den OP“ ist die Vermittlung der heute hygienisch relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Prävention postoperativer Wundinfektionen und der aktuellen Hygienestandards. Dabei sollen auch die neuesten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) zur „Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet“ sowie der HICPAC-Empfehlungen der CDC (Center of Disease Control and Prevention) aufgezeigt werden. Im zweiten Teil der Fortbildungsveranstaltung wird das Thema der „Maschinellen Instrumentenaufbereitung“ behandelt. Im Vordergrund steht dabei der Prozessablauf der maschinellen Instrumentenaufbereitung, der gemäß aktueller Gesetze, Empfehlungen und Normen vorgestellt wird. Praktische Hinweise: Der halbtägige Workshop für niedergelassene Ärzte und medizinische Fachangestellte findet an drei verschiedenen Veranstaltungsorten jeweils von 14 bis circa 17 Uhr statt: Göttingen: 30. September 2009 (Dr. med. Ernst Tabori / Jörg Lömker), Romantik Hotel Gebhards, Goetheallee 22-23 Stuttgart: 9. Oktober 2009 (Dr. med. Ernst Tabori / Jörg Lömker), MO-Hotel Stuttgart, Hauptstraße 26 Berlin: 28. Oktober 2009 (Dr. med. Ernst Tabori / Dagmar Martini), Ellington Hotel, Nürnberger Straße 50-55 Für den Workshop werden keine Gebühren erhoben, die Anmeldungen werden nach der Folge ihres Eingangs berücksichtigt. Um eine hohe Qualität der Veranstaltung zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt. Anmeldungen zum HARTMANN OPFORUM „Aktuelle Hygieneaspekte für den OP“ und „Maschinelle Instrumentenaufbereitung“ nimmt Tanja Mehrsteiner bei der PAUL HARTMANN AG, entgegen. Tel.: +49 7321 363266, Fax: +49 7321 36-3644, E-Mail: tanja.mehrsteiner@hartmann.info 3 Produkte & Services Foliodrape CombiSet: Sicherheit ohne Kompromisse Individuelle Prozesse in der Klinik oder der Praxis optimal zu unterstützen und damit einen wirtschaftlichen Ablauf im OP zu gewährleisten, ist das Hauptziel beim Einsatz von Foliodrape CombiSets. Ganz entscheidend ist dabei, dass sich der Anwender auf die Produkt- und Anwendungssicherheit der eingesetzten Komponenten und somit des Sets zu 100 % verlassen kann. Einer der großen Vorteile von Foliodrape CombiSets ist, dass sich durch die bedarfsgerechten Zusammenstellungen der Materialeinsatz exakt steuern lässt. Daraus resultiert eine transparente Kostenzuordnung, eine vereinfachte Disposition und Dokumentation für OP und Einkauf sowie die Reduzierung von Sachkosten durch eine optimierte Lagerhaltung und die Vermeidung von Bestandsdifferenzen. Foliodrape CombiSets enthalten als Basisbestandteil die bewährten Foliodrape Abdecktücher sowie weitere hochwertige HARTMANN-OP-Produkte wie Bauchtücher, Kompressen, Tupfer, OP-Handschuhe, OP-Bekleidung, OP-Sauger- und Drainagesysteme. Sie können je nach Anforderung an die jeweilige OP durch weitere Komponenten wie Spritzen, Skalpelle, Naht-Material, Spülsysteme und Kanülen namhafter Medizinprodukte-Hersteller ergänzt werden. Individualität und Fachkompetenz Vor der Entwicklung eines neuen CombiSets steht die intensive Beratung der Anwender vor Ort. Dabei stellt ein HARTMANN-Fachberater mit Ärzten, OP- Managern und medizinischem Fachpersonal ein auf die Bedürfnisse und Abläufe der Anwender abgestimmtes, kundenindividuelles Set zusammen. Die ausgewählten Komponenten werden in einer speziell für HARTMANN entwickelten Software erfasst, die den gesamten Prozess von der Entwicklung bis zur Serienfertigung steuert und dokumentiert. Neben den zahlreichen HARTMANN-Produkten steht aber auch eine Vielzahl weiterer Komponenten anderer Hersteller bereit, die ebenfalls in die CombiSets integriert werden können. Rund 8.000 solcher Komponenten sind aktuell in der Software hinterlegt und stehen damit für den sofortigen Einsatz in einem CombiSet zur Verfügung. Schritt für Schritt zum individuellen CombiSet Nach der Konzeptionsbesprechung mit dem Anwender werden sämtliche Setinhalte am Rechner virtuell zusammengestellt. Das System prüft die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und erstellt parallel dazu Vorschläge für ein wirtschaftlich optimiertes Set. 4 Sämtliche Fremdprodukte, die von anderen Herstellern bezogen werden, durchlaufen strenge Tests, die auch eine Funktionsprüfung nach einer Probesterilisation beinhalten. Die Ergebnisse werden detailliert elektronisch dokumentiert. Erfahrene Mitarbeiter stellen alle ausgewählten und freigegebenen Komponenten in der vom Kunden gewünschten Reihenfolge in einem Prototyp zusammen. Auch dieser Schritt wird als „Bauanleitung“ für die spätere Serienfertigung lückenlos dokumentiert. Das Set wird nun vom Kunden in Zusammenstellung und Reihenfolge geprüft. Nach der Freigabe beginnt die Serienfertigung. Die Sets enthalten dabei immer auch die erforderlichen Dokumentationen einschließlich praktischer Aufkleber für die Patientenakte. Produkte & Services Höchste Sicherheit auch bei Komponenten anderer Hersteller Die neue CombiSet-Software lässt nur Komponenten für die Zusammenstellung eines Sets zu, die HARTMANN intern auf ihre 100%-ige Sicherheit für Anwender und Patient überprüft hat. So werden nicht nur bei allen HARTMANN-Produkten stets umfangreiche Qualitätsprüfungen und Kontrollen durchgeführt, sondern vor allem auch bei den nicht von HARTMANN selbst produzierten Komponenten eines CombiSets. Über sie werden beim Hersteller alle sicherheitsrelevanten und regulatorischen Informationen gemäß der Medizin-Produkte-Direktive MDD 93/42/EWG eingeholt. Ein detaillierter Fragebogen enthält Angaben zur Klassifizierung und Zweckbestimmung des Produktes, zur Erfüllung der REACH EU-Verordnung nach Artikel 57 sowie zu möglichen Inkompatibilitäten, den anwendbaren Sterilisationsverfahren oder den erforderlichen Lager- und Transportbedingungen. Insgesamt werden pro Komponente bis zu 200 Einzelinformationen erfasst und verwaltet, die zur Bewertung der Eignung für bestimmte Anwendungen herangezogen werden, um so ein Höchstmaß an Sicherheit für den Anwender zu gewährleisten. Für die Freigabe der Komponente wird über die Dokumentenprüfung hinaus immer ein Original-Muster begutachtet. Neben einer visuellen Beurteilung des Produktes wird seine Verpackung und Kennzeichnung geprüft. Hierbei wird auch bewertet, inwieweit die Komponente ohne ihre Primärverpackung im Set eingesetzt werden kann oder ob z. B. scharfe Kanten andere Komponenten beschädigen können und deshalb eine Schutzverpackung erforderlich ist. Von besonderer Bedeutung ist auch eine Prüfung unsteril zugekaufter Komponenten auf ihre Keimbelastung. Steril zugekaufte Komponenten werden auf die ReSterilisierbarkeit getestet, da diese nach einer erneuten Sterilisation noch die gleiche Funktionalität aufweisen müssen. Die Bestimmung der Restgaswerte sowie die Betrachtung der Ethylenchlorhydrin-Werte stellen zudem sicher, dass nur die Komponenten freigegeben werden, deren Werte unter den gesetzlich festgelegten Grenzwerten liegen. Von der internen Prüfung in die Praxis Nur wenn eine Komponente alle Prüfungen bestanden hat, kann sie für die Verwendung im CombiSet freigegeben werden und findet ihren ersten Einsatz in einem Musterset. Erfahrene Mitarbeiter erstellen in einem Reinraum zunächst ein Musterset mit festgelegter Packreihenfolge. Dieser „Bauplan“ ist ebenfalls in der Software hinterlegt, so dass er für die spätere Serienfertigung zur Verfügung steht. Dabei können unsterile Muster mit bereits qualifizierten Komponenten meist in weniger als 7 Arbeitstagen gefertigt werden. Sterile Muster benötigen aufgrund der Sterilisation in der Regel rund 21 Arbeitstage. Für reibungslose Abläufe im OP spielt der Zeitfaktor eine große Rolle: Foliodrape CombiSets erlauben ein effizienteres Arbeiten durch die fallbezogene Zusammenstellung aller benötigten Komponenten, verkürzen die Rüstzeiten und sparen so dem OP-Team, dem Einkauf und der Verwaltung Zeit. Ganz besonders wichtig ist aber auch, dass mit Foliodrape CombiSets in Notfällen alles sekundenschnell griffbereit ist. Lückenlos dokumentiert für 100 % Sicherheit Der äußerst komplexe Vorgang der lückenlosen Dokumentation sämtlicher Arbeits- und Prüfschritte läuft begleitend zur Produktentwicklung. So entsteht für jede Komponente und damit auch für jedes Set ein umfassendes Profil, das die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Regelungen und Vorschriften dokumentiert. „Nur so können wir bei HARTMANN die von uns gewünschte 100%-ige Sicherheit und die Einhaltung aller Normen für unsere Sets sicherstellen,“ betont Entwicklungsleiter Stefan Schmid. „In Einzelfällen kann es deshalb schon einmal zu etwas längeren Lieferzeiten kommen, wenn wir zunächst bei Fremdprodukten auf die Prüfresultate warten müssen. Aber Sicherheit geht immer vor – für unsere Kunden und deren Patienten.“ Von den Experten erprobt... Einige hundert arthroskopische Eingriffe stehen jedes Jahr auf dem ambulanten OP-Programm der Gemeinschaftspraxis von Dr. Matthias Frey und Dr. Bernd Kempa in Heidenheim. „Arthroskopische OPs sind einer meiner Schwerpunkte,“ berichtet Dr. Bernd Kempa, der sein Handwerk bei Dr. Dinesh Patel erlernte, einem der Pioniere der Arthroskopie am Massachusetts General Hospital, einer Klinik der Harvard Medical School. Um dieses Pensum perfekt bewältigen zu können, verwendet die Praxis seit über fünf Jahren für Eingriffe an Knie und Schulter Foliodrape CombiSets von HARTMANN. „Bei unseren relativ beengten Platzverhältnissen“, berichtet OP-Schwester Erna Kieweg, „sind die fertig und regelmäßig geliefer- ten Sets eine enorme Erleichterung der Abläufe. Wir haben immer alles zur Hand und müssen keine große Lagerhaltung betreiben.“ „Wir verwenden hier unser ganz individuelles Set, das 100%-ig zu unseren Arbeitsabläufen passt“, ergänzt Dr. Kempa. 20 verschiedene Produkte sind in ihrem Set enthalten – von der OP-Abdeckung bis zur Skalpellklinge. Die meisten Artikel stammen von HARTMANN, aber auch Fremdprodukte wie Kanülen sind integriert. Neben den wirtschaftlichen und logistischen Vorteilen überzeugte aber nicht zuletzt auch die intensive Betreuung durch Stephan Ciupke, der als zuständiger HARTMANN Außendienstmitarbeiter bei allen Fragen ein kompetenter Ansprechpartner ist. 5 Medizin & Wissenschaft Herausforderung Antibiotikaresistenzen: Problemerreger MRSA Nicht zuletzt durch vermehrt auftretende „community-associated“ MRSA-Stämme wird die Antibiotika-Resistenzentwicklung sowohl in Fachkreisen als auch in der Bevölkerung zunehmend als potenzielle Bedrohung des medizinischen Fortschrittes angesehen. Mehr MRSA-positive Patienten erfordern dabei vor allem in operativen und intensivmedizinischen Bereichen – stationär und ambulant – umfassende Maßnahmen zur Eindämmung des Problemerregers. Elektronenmikroskopische Aufnahme eines MRSA-Bakteriums (4000-fache Vergrößerung). Antibiotika haben das Leben vermutlich entscheidender verändert als viele andere Medikamentengruppen. Zusammen mit einer Verbesserung der allgemeinen Lebens- und Ernährungsbedingungen, der hygienischen Situation und den Impfungen als Individualprävention waren Antibiotika wesentlich an der Veränderung der Epidemiologie der Infektionskrankheiten beteiligt. Doch die Wunderwaffe ist stumpf geworden, so wie es Alexander Fleming vorausgeahnt hatte. Schon in seiner Rede zum Nobelpreis 1945 warnte er davor, dass Bakterien widerstandsfähig gegen das neue Antibiotikum werden würden, wenn es nicht ausreichend dosiert sei. Aber nicht nur durch falsche Dosierung hat sich im Laufe der Zeit der Selektionsdruck durch Antibiotika auf Bakterien ständig verstärkt mit dem Ergebnis, dass die Zahl der Erreger, die gleich mehreren Antibiotika widerstehen können, wächst und wächst. So konnte sich auch der multiresistente Staphylococcus aureus (MRSA) entwickeln, der leicht übertragbar, schwer zu bekämpfen und die häufigste Ursache für (lebensbedrohliche) nosokomiale Infektionen ist. Übertragungswege von MRSA MRSA-Stämme, die zu einer Infektion führen, können sowohl vom betroffenen Patienten selbst stammen (endogene Infektion), als auch exogen von anderen Menschen oder Tieren bzw. über die unbelebte Umgebung übertragen werden. Bei etwa einem Drittel aller Menschen findet sich S. aureus in der Nase. Von diesem nasalen Reservoir aus kann eine Streuung der Staphylokokken auf andere Hautareale (z. B. Hände, Axilla, Perinealregion) und Schleimhäute (z. B. Rachen) sowie in die Umgebung stattfinden. Symptomlos kolonisierte Personen wie Patienten, Ärzte oder das Pflegepersonal stellen so eine Infektionsquelle dar, die nur durch Nasenabstriche sicher identifiziert werden kann. Bei Krankenhauspersonal ist der Anteil an Staphylokokken-Trägern höher als in der Normalbevölkerung. Ebenso findet sich eine Besiedelung häufiger bei Personen mit großflächigen Wunden, die damit zu einer bedeutenden Infektionsquelle werden können. Für die Erreger-Übertragung gelten die 10 Finger des Personals als die 10 wichtigsten Risikofaktoren. Als weitere Vehikel für die Staphylokokken dienen vor allem Taschentücher, Handtücher, Kleidung, Wolldecken etc. sowie patientennahe Arbeitsmaterialien wie beispielsweise Stethoskope oder Blutdruckmanschetten. In der Umgebung von Patienten mit besonders hoher Trägerquote (z. B. dermatologische Patienten, Patienten mit Tracheotomie oder großflächigen Wunden) spielt auch die Übertragung von MRSA über die Luft eine Rolle. Eine erhöhte Disposition für S.-aureus-Infektionen besteht beispielsweise bei Konstellationen wie Diabetes mellitus, Dialysepflichtigkeit, Vorhandensein von Fremdkörpern (Plastikmaterialien wie z. B. Venenkatheter, Urethralkatheter, Tracheostoma, Metalllegierungen wie z. B. Gelenkersatz) oder Verletzungen bzw. Durchtrennung der Haut, bei Verbrennungen, Immunsuppression oder bestimmten Infektionen MRSA: Definition der Methicillinresistenz Der Staphylococcus aureus (S. aureus) ist ein gram-positives Bakterium, das je nach äußeren Bedingungen bis zu einigen Monaten in der unbelebten Umgebung seiner Wirtsorganismen lebensfähig ist (Luft, Kittel, Oberflächen usw.). Es ist gegen Trockenheit und Wärme ausgesprochen widerstandsfähig (bis 15 Minuten bei 80 °C), eingetrocknet in Blut und Eiter überlebt es bis zu 15 Minuten bei 100 °C. Ein besonderes klinisches Problem stellen die mehrfachresistenten Staphylococcus-aureus-Stämme dar. Sie sind unter der Abkürzung „MRSA“ bekannt geworden, was vom Ursprung her methicillinresistente S. aureus (angloamerikanischer Sprachraum) bezeichnet, heute aber allgemein für mehrfach- (oder multi-) resistente S. aureus mit Oxacillinresistenz („ORSA“) verwendet wird. Im Gegensatz zu Methicillin, dessen Einsatz mittlerweile als obsolet gilt, wird Oxacillin noch verwendet. 6 Die Methicillinresistenz ist definiert als Resistenz von natürlich vorkommenden Staphylokokkenstämmen gegenüber ß-Laktamase, auch ß-Ls-stabilen wie z. B. Methicillin, Oxacillin, Cloxacillin, Flucloxacillin, Cephalosporine, Cephemantibiotika und anderer. Methicillin wurde 1959 in England eingeführt, 1961 erschien ein erster Bericht zum neuen Resistenzmechanismus der Methicillinresistenz (Jevons, 1961). Unter den verschiedenen Möglichkeiten zur Ausbreitung von Resistenzgenen ist deren Übertragung von einer Bakterienzelle zur anderen ein für die Bakterie besonders effizientes Verfahren. Eine Übertragung kann dabei durch Konjugation (Übertragung kompletter Plasmide von einer Bakterienzelle auf die andere über eine von den Bakterien ausgebildete Plasmabrücke, Bild links), Transduktion (Übertragung mithilfe von Bakteriophagen) und Transformation (Übertragung nackter DNA) erfolgen. Medizin & Wissenschaft Mit Basishygiene MRSA bekämpfen Hände-/Haut-/Flächendesinfektion Am häufigsten werden nosokomiale Staphylokokken-Infektionen über die Hände kolonisierter Personen übertragen. Vor und nach jedem Kontakt mit Patienten ist deshalb eine hygienische Händedesinfektion unerlässlich. Bei Injektionen, Punktionen bzw. Vorbereitung des OP-Gebietes ist eine ausreichende Hautdesinfektion unter Beachtung der Einwirkzeit vorzunehmen. Patientennahe Flächen, Kontaktflächen von Geräten usw. werden entsprechend den RKI-Empfehlungen desinfiziert. Einmalhandschuhe Zusätzlich zur hygienischen Händedesinfektion gilt bei jeglichen Manipulationen am Patienten, bei Kontakt mit Ausscheidungen und Sekreten sowie bei der Grundpflege und speziellen Pflege von Kathetern und Verbänden: Einmalhandschuhe tragen und diese nach Gebrauch am Patientenbett im patientenbezogenen Abwurfbehälter entsorgen, dann sofort wieder Hände desinfizieren. Im OP-Bereich gelten die üblichen Regeln mit chirurgischer Händedesinfektion und OP-Handschuhen. (z. B. HIV). MRSA bedeutet auch hohe Risiken im chirurgischen und intensiv-medizinischen Bereich. Hier verursacht der Erreger insbesondere Lungenentzündung, Wundinfektionen und Septikämien. Strategien zur Prävention von MRSA „Ein konsequentes MRSA-Management resultiert nicht nur in vermindertem Leid der betroffenen Patienten, sondern zahlt sich auch betriebswirtschafltich aus, weil die hohen, mit dem MRSA-Problem verbundenen Kosten für Therapie und Pflege der Patienten sinken“, betonte Reinhard Kurth, ehemaliger Präsident des Robert Koch-Instituts, in einer seiner Pressemeldungen. Als Richtlinie für ein konsequentes MRSA-Management dienen die „Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von methicillinresistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“. Sie basieren auf grundlegenden Strategien: 䡲 Erfassung des Problems durch Diagnostik und Bewertung der Befunde gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz 䡲 Eingehende Information/Schulung des Personals 䡲 Frühzeitiges Erkennen und Verifizieren von MRSAKolonisation bzw. Infektion (Screening) 䡲 Konsequente (Kohorten-)Isolierung von MRSAkolonisierten/-infizierten Patienten 䡲 Strikte Umsetzung und Einhaltung der erforderlichen etablierten Hygienemaßnahmen 䡲 Versuch der Sanierung bekannter MRSA-Träger 䡲 Kontrollierter Einsatz von Antibiotika Je seltener Bakterien mit Antibiotika in Kontakt kommen, desto weniger breiten sich resistente Erreger aus. Konsequenterweise fordert Reinhard Kurth, dass gerade diesem Aspekt in Zukunft noch größere Aufmerksamkeit gewidmet werden müsse. Schutzkittel zum Einmalgebrauch Einmal-Schutzkittel beugen einer Kontamination der Bereichskleidung bzw. der durch Bereichskleidung nur unzureichend geschützten Körperpartien des Personals bei der Patientenpflege vor, weshalb das Tragen von EinmalSchutzkitteln zur Basishygiene zählt. Der Einmal-Schutzkittel sollte möglichst nach jedem Gebrauch gewechselt und im Patientenzimmer adäquat entsorgt werden. Durch ein solches Vorgehen kann eine Keimweiterverbreitung wirkungsvoll unterbunden werden. MRSA bei Eingriffen am Patienten Das hohe Infektionsrisiko im Allgemeinen entsteht in der operativen Medizin durch folgende Konstellationen: Mit der Durchtrennung der Haut und der Offenlegung von Geweben und Organen werden Eintrittspforten für pathogene Erreger aus dem Patientenumfeld geschaffen. Umgekehrt können durch den invasiven Eingriff patienteneigene Infektionserreger freigesetzt und verbreitet werden. Weitere Ausgangspunkte für Keimfreisetzung und -verbreitung können aber auch das OP-Personal, Geräte, Instrumente, Materialien, Oberflächen und Luft sein. Bei MRSA-kolonisierten bzw. bekannt MRSAinfizierten Patienten kommt nun erschwerend hinzu, dass wenn im Falle einer Infektion die Antibiotikabehandlung nicht anschlägt, es als Folge der inadäquaten Antibiotikatherapie zu einer unkontrollierten Ausbreitung der Infektion mit Sepsis und im ungünstigsten Verlauf zu Multiorganversagen kommen kann. Zum grundsätzlich hohen Hygienestandard heutiger OP-Disziplinen sind deshalb bei MRSA zusätzlich durch das RKI Empfehlungen erlassen worden, die das oben geschilderte Risiko minimieren sollen. Die Wichtigsten sind: 䡲 Elektive und invasiv-diagnostische Eingriffe sollten möglichst vermieden werden. 䡲 Operative Eingriffe an MRSA-kolonisierten bzw. -infizierten Patienten sollten wie Operationen der Gruppe C gehandhabt werden und sind in den dafür vorgesehenen Operationseinheiten durchzuführen. 䡲 Bei Operationsabteilungen, die über keine derartige Einheit verfügen, sollte der OP-Plan so gestaltet werden, dass Eingriffe an MRSA-kolonisierten oder -infizierten Patienten jeweils am Ende des OP-Programms durchgeführt werden. Mund- und Nasenschutz Das Tragen einer Mund- und Nasenmaske (ggf. ergänzt durch eine Kopfhaube) soll das Pflegepersonal vor Kontamination durch Aerosole schützen, beispielsweise bei Wundinfektionen, Trachealkanülen, endotrachealen Absaugungen usw. Bei unvermeidbaren Verlegungen oder bei Untersuchungen sollte aber auch der MRSA-Patient einen Mund- und Nasenschutz tragen. Einmalhandschuhe, Einmal-Schutzkittel und Mund- und Nasenmaske sind auch für Besucher erforderlich. Literatur & Infos zu MRSA Im Internet www.rki.de „Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillinresistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI.“ Bundesgesundheitsbl 42:954-958 RKI-Ratgeber aus der Reihe „Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte“, Staphylokokken-Erkrankungen, insbesondere Infektionen durch MRSA“ RKI: Zur MRSA-Situation in Deutschland 2005 und 2006. Situationsbericht aus dem NRZ für Staphylokokken. Epidemiologisches Bulletin 2007; 6:42-46 Marre R.: Herausforderung Antibiotikaresistenzen, HARTMANN WundForum 3/1998, S. 17-20 Pankin, H.-T., Geldner, G.: Problemerreger auf Intensivstationen unter Berücksichtigung von MRSA, HARTMANN WundForum 4/2000, S. 15-20 7 OP & Praxis Rechtliche Vorgaben für den OP (Teil I): Das Infektionsschutzgesetz Eine Serie zum Recht im OP kommt an Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzes nicht vorbei. Neben diagnostisch-therapeutischer Indikation, sicherer Technik und angemessener Patientenüberwachung zählt die Hygienesicherheit im operativen Bereich mit gesetzlich normierten Vorgaben zum Patienten- und Personalschutz u. a. durch das Infektionsschutzgesetz zu den vorrangigen Kernaufgaben eines effektiv abgesicherten OP-Managements. Hans-Werner Röhlig ist seit 1983 Richter am Amtsgericht Gladbeck, seit 2003 Ständiger Vertreter der Behördenleitung und stellvertretender Direktor und seit 1992 speziell in medizinrechtlichen Dezernaten eingesetzt. Schwerpunkte: Medizinrecht und haftungsrechtliche Verantwortung für Einrichtungen des Gesundheitswesens und ihrer Mitarbeiter, Dozent im eigenen Institut und für Fortbildungsstätten, Gesundheitseinrichtungen und Industrie, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat u. a. des Internationalen Forums Hygiene e. V. und weiterer Einrichtungen. 8 „Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten soll verbessert werden“, so heißt es in der Zielsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften“ (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG), das zu dem nunmehr seit knapp zehn Jahren verpflichtend einzuhaltenden Infektionsschutzgesetz geführt hat. Ein hohes Ziel, fürwahr. Das Bedürfnis liegt dabei auf der Hand: eine Fallzahl von 800.000 bis 1.000.000 nosokomialer Infektionen bei 30.000 bis 40.000 Todesfällen jährlich allein im deutschen Krankenhauswesen mit einer Vermeidbarkeitsrate von mindestens 25 % – wenn nicht mehr – spricht eine deutliche Sprache. Dabei wird ein nicht zu unterschätzender Anteil bei der erkannten Gefahrenlage den operativen Bereich erfassen wie die forensische Praxis unabhängig von klinischen Untersuchungen in der Praxis erwiesen hat. Nicht erfasst ist dabei das Spektrum der Infektionsfälle im ambulanten Bereich, wofür bislang keine repräsentativen Erhebungen vorliegen. Da auch im Spektrum operativer Versorgung das Gefährdungspotential eher zunimmt – man denke nur an die erst in den letzten Jahren zunehmend aufgetretene MRSA-Problematik – ist ein neues Denken und Handeln angesagt. Kann dabei ein Gesetz mit seinen eher abstrakten Regeln dem Bedürfnis abgesicherter Hygiene zur Eindämmung der Infektionsgefahren gerecht werden? Was ist dabei für die Praxis von Bedürfnis und zu beachten? Es soll versucht werden, diese Fragen in gebotener Kürze, aber dennoch informativ mit der Pflicht des Anwenders, sich mit den gesetzlichen Vorgaben weitergehend vertraut zu machen, zu hinterleuchten. Die Bandbreite des „Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes“ Als Lösung, heißt es in dem Gesetzentwurf, werden die Instrumentarien zur Erkennung und Überwachung übertragbarer Krankheiten neu strukturiert. Dem Robert Koch-Institut kommt dabei die Rolle eines epidemiologischen Zentrums zu, um länder- und bundesweit über Erkenntnisse zu neuen Infektionskrankheiten zu informieren und beratend einzugreifen. Dabei wurde mit dem Infektionsschutzgesetz das aus den 1950er- und 1960er-Jahren stammende so genannte Seuchenrecht insgesamt und umfassend novelliert. So sind in das Gesetzeswerk zum Infektionsschutz u. a. einbezogen: 䡲 das bisherige Bundes-Seuchengesetz, 䡲 die Laborberichtsverordnung für positive HIVBestätigungstests, 䡲 die Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht auf die humanen spongiformen Enzephalopathien, 䡲 nach § 3 des Bundes-Seuchengesetzes das enteropathische hämolytisch-urämische Syndrom (HUS), 䡲 die Infektion durch enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) 䡲 sowie das Geschlechtskrankheitengesetz mit seinen Durchführungsverordnungen. OP & Praxis Weiter bildet das Gesetz die Ermächtigungsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und die Schaffung eines – nach Entscheidung des Europäischen Parlamentes und Rates erforderlichen – Netzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Europäischen Gemeinschaft. Der definierte Gesetzeszweck § 1 IfSG führt als vorrangigen Gesetzeszweck auf, „übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“ In Eigenverantwortlichkeit sind hierzu die Träger aller Gesundheitseinrichtungen dazu aufgefordert und verpflichtet, die notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit mit den Behörden des Bundes und der Länder, Ärzten, Pflegepersonal, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik unterstützend zu gestalten. Hier ist nach Vorgabe des Gesetzes ein konstruktives Mitdenken und Handeln gefordert. Alle Verantwortlichen und Beteiligten im Gesundheitswesen sind aufgefordert, nach Vorgabe der Einzelregelungen des Gesetzes und dem jeweiligen infektiologischen Gefährdungsstand im Allgemeinen und Besonderen Maßnahmen zum hygienischen Schutz der in den Einrichtungen tätigen und versorgten Bürger zu überlegen und in die Praxis umzusetzen. Die infektionshygienische Überwachung per Dokumentation und weiterer Vorgaben Faktisch werden alle Gesundheitseinrichtungen der Überwachung der Gesundheitsämter unterstellt. So heißt es im Infektionsschutzgesetz, § 36, Einhaltung der Infektionshygiene: (1) Die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen sowie Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, … legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. Die genannten Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Das zur sicheren Infektionsprävention beauftragte Gesundheitsamt benötigt zur effektiven Durchfüh- Das Robert Koch-Institut (RKI) als unser „Gesundheitshüter“ ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Seine Kernaufgaben sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von Infektionskrankheiten sowie wissenschaftliche Erkenntisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. Im Hinblick auf das Erkennen gesundheitlicher Gefährdungen und Risiken nimmt das RKI eine zentrale „Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr. Das RKI berät aber auch die Fachöffentlichkeit sowie zunehmend auch die breitere Öffentlichkeit. Dies spiegelt sich insbesondere im vielschichtigen Informationsangebot der Website wider: www.rki.de Rechtsprechung bei nosokomialen Infektionen „Das Krankenhaus hat die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene zu beachten, insbesondere die erforderlichen Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen zu treffen“ – diese präzise im Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg postulierte Forderung gilt übergreifend in allen Bundesländern und selbstverständlich bei der ambulanten Versorgung ebenso wie im stationären Bereich. Schließlich ist jedem Patienten eine sichere Versorgung nach den aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft stets zu gewährleisten. Rechtliche Aspekte rücken bei diesen Vorgaben immer dann in den Vordergrund, wenn ein Infektionsschaden gerichtlich oder außergerichtlich zur Regulierung angemeldet wird. Der Nachweis sicherer Hygiene ist therapeutische Pflicht Schon nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1932 ist zur Vermeidung von Infektionen die höchste Sorgfalt anzuwenden: „Wer die Gefahr einer Infektion setzt, den trifft das ganze Instrumentarium der Beweisverschärfungen.“ Eine kontrollierte hygienische Versorgung ist seitdem von der Rechtsprechung als Behandlungsstandard fortgeschrieben worden. In einem Präzedenzfall einer postoperativen Infektion hat der Bundesgerichtshof 1991 ausgeführt: 䡲 „Die Klinik hat für die Folgen einer Infektion aus einem beherrschbaren Bereich sowohl vertraglich als auch deliktisch einzustehen, sofern sie sich nicht dahingehend zu entlasten vermag, dass alle organisatorischen und technischen Vorkehrungen gegen vermeidbare Keimübertragungen getroffen waren.“ Weiter wird in den Leitsätzen dieses Urteils zur Hygieneverantwortung ausgeführt: 䡲 „... dass es ansonsten unbillig wäre, den Patienten einer praktisch nicht beherrschbaren Beweisnot auszusetzen, wenn sich ein Infektionsrisiko verwirklicht habe, das durch den Krankenhausbetrieb gesetzt sei und vom Träger und seinem Personal beherrscht werden könne. Diese Fälle aus der Risikosphäre des Krankenhauses seien einer Beweislastumkehr zugänglich, das nachweislich dafür zu sorgen habe, dass vermeidbare Keimübertragungen unterbleiben“. Beweislastumkehr im Zivilprozess Grundsätzlich obliegt es im Zivilprozess der klagenden Partei, zur Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegen Klinik und/oder Arzt den vollen Nachweis eines Gesundheitsschadens durch einen Behandlungsfehler zu erbringen. Nur bei klassischen Verstößen gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst und Hygiene greift eine Beweislastverschiebung durch (siehe oben). So zählt es im Hinblick auf den stets zu beachtenden Hygienebereich bei jährlich bis zu einer Million nosokomialer Infektionen mit bis zu 40.000 Todesfällen und einer Vermeidbarkeit von ca. 25 Prozent zur Pflichtaufgabe von Klinik und Arzt, den allumfassenden Hygieneschutz dokumentarisch transparent für den Zeitraum der im Zivilrecht bis zu 30-jährigen Verjährungsfrist zu gestalten. 9 OP & Praxis Wesentliche Aufgaben des RKI leiten sich aus dem 2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz ab. Zu dessen Implementierung hat das RKI weit reichende koordinierende Verantwortung als Leitinstitut des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) übernommen. Das vom RKI entwickelte Meldesystem erfasst infektionsepidemiologische Daten zur Überwachung der Situation übertragbarer Krankheiten in Deutschland. rung der Überprüfung und Überwachung natürlich entsprechende Unterlagen und Prüfberichte der hygienischen Lage und Versorgung. Insoweit hat der Gesetzgeber die Gesundheitseinrichtungen zur Dokumentation verpflichtet, um die Grundlagen der Erfassung für die Tätigkeit der Gesundheitsämter zu schaffen. Zur normativen Ermächtigung heißt es in § 23, Nosokomiale Infektionen, Resistenzen: (1) Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren sind verpflichtet, die vom Robert Koch-Institut ... festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Aufzeichnungen nach Satz 1 sind zehn Jahre aufzubewahren. Dem zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren. (2) Beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet. ... Die Kommission erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulichfunktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Die Empfehlungen der Kommission werden vom Robert Koch-Institut veröffentlicht. Die normativen Pflichten nach §§ 23, 36 IfSG weisen dabei unmissverständlich aus, dass es bei der ständigen Beobachtung der Infektionsgefahren mit flexibel anzupassenden Hygieneplänen unter Berücksichtigung der Präventionsempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) nicht lediglich um einen zusätzlichen administrativen Aufwand geht. Dem aktuellen Infektionsrisiko ist vielmehr mit einem nach § 135 a SGB V verpflichtenden Qualitätsmanagement entgegenzuwirken. Der obligate Hygieneplan ist mehr als ein beliebiges Alibizertifikat und bedarf als Instrument der Qualitätssicherung eines zur sicheren Ergebnisqualität führenden Risikomanagements mit verbindlichen und dokumentierten Vorgaben der Implementierung in jedem OP. Die zu beachtenden Vorgaben eines auch vor Klinikregressen schützenden Hygieneplans sollen – da dies den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde – in einem gesonderten Folgeartikel dargestellt werden. 10 Wertung und Verweis auf flankierende Maßnahmen Das Infektionsschutzgesetz schafft Grundlagen, die mit Rechtsverordnungen (z. B. TRBA – technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts mit Leben ausgefüllt sind. Der erste große Schritt in Richtung sicherer Infektionsprophylaxe ist getan. Dabei ist in diesem Zusammenhang auf die verpflichtenden Vorschriften des Hygieneschutzes nach dem MPG und insbesondere der MedizinprodukteBetreiberverordnung zu verweisen. Mit dem Gesamtpaket aus Infektionsschutz und Medizinprodukterecht wird unter Androhung von Sanktionen wie strafrechtlicher Inanspruchnahme und Schließungen von Einrichtungen das Ziel verfolgt, dafür Sorge zu tragen, dass die Anwendung aufbereiteter Medizinprodukte nicht zu einem kaum beherrschbaren Gefahrenspektrum führt. Es ist für alle verantwortlichen Mitarbeiter im Gesundheitswesen lohnend und verpflichtend, sich mit diesen Gesetzen, Verordnungen und den entsprechenden Richtlinien und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts fortlaufend und intensiv zu beschäftigen, um Gefahrenquellen rechtzeitig sicher zu erkennen und in der Praxis als Risiken hygienischer Fehler und Gesundheitsschäden auszuschließen. Dabei ist es nicht neu, dass eine sichere Infektionsprophylaxe per Dokumentation transparent zu gestalten ist. Die Rechtsprechung hat hier schon einige Vorgaben geschaffen. Es ist Zeit – wenn es denn noch nicht praktizierter Standard sein sollte –, nicht nur aus rechtlichen Gründen Überlegungen anzustellen, wie sich ein angemessener Infektionsschutz in all unseren Gesundheitseinrichtungen und natürlich auch im OP dokumentarisch darstellen lässt. Mehr denn je zuvor ist dies heute ein Pflichtthema. Die Gesundheitsämter in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde sind hierbei nicht nur Prüfinstanz, sondern zugleich und in erster Linie Partner der Praxis, um einen sicheren Hygieneschutz zum Wohle von Anwendern und Patienten transparent nachvollziehbar aufzuzeichnen und in die tägliche Praxis umzusetzen. Hinweis auf eine normative Erweiterung infektiologischer Kompetenzen Das durch § 4 IfSG zur Information und Beratung berufene Robert Koch-Institut soll entsprechend einer kurz vor der Vollendung stehenden neuen gesundheitspolitischen Umsetzung begleitend zum Infektionsschutzgesetz weiter gestärkt werden. Mit dem Projekt „RKI 2010“ soll das RKI zur zentralen Überwachungs- und Forschungseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland, u. a. zum Infektionsschutz und damit zu einem noch weiter in der Beachtlichkeit gestärkten Kompetenzpartner für Gesundheitseinrichtungen insgesamt und speziell auch für den operativen Bereich, ausgebaut werden. Service & Rätsel Termine DBfK: 9. Niedersächsisches Symposium für Pflegeberufe im Operations- und Funktionsdienst, Braunschweig, 23. und 24. September 2009 Das vielfältige Programm beinhaltet u. a. fachdisziplinübergreifende Veranstaltungen, die allen Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, sich über aktuelle Themen zu informieren und gemeinsam zu diskutieren. Neben den gewohnten Veranstaltungen für den Operationsdienst, für die Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege, für die Teilnehmer an Fachweiterbildungen und die Abteilungsleitungen werden erstmalig Veranstaltungen für Endoskopieabteilungen sowie Intensiv- und Anästhesieabteilungen angeboten. Workshops zu Themen wie „Patientenlagerung im OP“, „Leitlinien in der Intensivpflege“ oder „Ablauf- und Anwendungsoptimierung im OP – Ein Beispiel aus der Praxis“ sowie eine große Industrieausstellung bieten die Möglichkeit, sich in zwei Tagen über aktuelle Entwicklungen zu informieren und das Wissen zu vertiefen. Anmeldung und weitere Informationen unter www. bsg-kongresse.de. BZH-Kongress: Intensivkurs für kosten- und umweltbewusstes Hygienemanagement, Würzburg, 24. und 25. September 2009 Die Veranstaltung richtet sich an Hygienefachärzte, leitende Krankenhaushygieniker und Hygienefachkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet, Österreich und der Schweiz. Programmschwerpunkte des Forums sind Referate zu unterschiedlichen Themen, wie z. B. die Antibiotikatherapie und ihre Schattenseiten, multiresistente Erreger in Alten- und Pflegeheimen, neue KRINKO-Empfehlungen zur Hygieneorganisation, die Zunahme von ESBL-Nachweisen und deren Konsequenzen, die Bedeutung der Luft in der Infektionsprophylaxe oder die Prävalenz von Legionellen in deutschen Krankenhäusern. Außerdem findet eine Podiumsdiskussion zum Thema Raumluft und postoperative Wundinfektionen mit Dr. med. Ernst Tabori vom BZH Freiburg, Dr. med. Christian Brandt vom Universitätsklinikum Frankfurt und Dipl. Ing. (FH) Martin Scherrer vom Universitätsklinikum Tübingen statt. Zu den Referenten der Veranstaltung gehören auch Prof. Dr. med. Markus Dettenkofer vom Universitätsklinikum Freiburg und Prof. Dr. med. Heike von Baum vom Universitätsklinikum Ulm. Weitere Informationen unter www.bzh-freiburg.de. Impressum Herausgeber: PAUL HARTMANN AG, Postfach 1420, 89504 Heidenheim, Tel.: +49 7321 36 - 0, http://www.hartmann.info, E-Mail opnews@hartmann.info, verantwortlich: Michael Ganter 3 Apple iPod shuffle zu gewinnen Weniger ist mehr! Dies beweist der Apple iPod shuffle, der gerade einmal 4,1 cm lang ist, nur etwa 15 Gramm m wiegt und mit seinem Speicher von 1 GBB trotzdem Platz für bis zu 240 Songs bietet. Dank eines stabilen, integrierten Clips lässt sich der iPod shuffle fast überall befestigen. Und mit der praktischen iTunes-Software sind die Inhalte schnell und einfach verwaltet. Wenn Sie einen Apple iPod shuffle gewinnen möchten, senden Sie eine frankierte Postkarte mit der Lösung des Sudoku-Rätsels an die PAUL HARTMANN AG, Kennwort „OP News“, Postfach 1420, 89504 Heidenheim. Oder spielen Sie online mit unter http://opnews.hartmann.info oder www. hartmann.info > Service > Zeitschriften > OP News > OP News jetzt lesen. Zur Ermittlung der Lösungszahl übertragen Sie bitte die neun Zahlen aus den grau hinterlegten und mit Buchstaben markierten Kästchen in das entsprechende Feld der Lösungszahl. Lösungszahl: A B C 1 6 9 5 A I OP News erscheint viermal jährlich. Ausgabe: September 2009. ISSN-Nr. 1613-8597 Bestellungen für ein kostenloses Abonnement und Informationen über Adressänderungen richten Sie bitte an: PAUL HARTMANN AG, Aboservice OP News, Postfach 1420, 89504 Heidenheim, Fax: +49 7321 36 - 3624, E-Mail opnews@ hartmann.info E F 8 4 F G H I 6 9 2 4 Druck: Geiselmann PrintKommunikation GmbH, 88471 Laupheim Copyright: Alle Rechte, wie Nachdrucke, auch von Abbildungen, Vervielfältigungen jeder Art, Vortrag, Funk, Tonträger- und Fernsehsendungen sowie Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, auch auszugsweise oder in Übersetzungen, behält sich die PAUL HARTMANN AG vor. D 3 8 Redaktion und Herstellung: cmc centrum für marketing und communication gmbh, Erchenstraße 10, 89522 Heidenheim, Telefon +49 7321 93980, E-Mail info@cmc-online.de Bildnachweise: Wolfgang Filser / fotofinder (S. 10), Sven Hoppe / fotolia (S. 8), Axel Kull / fotofinder (S. 9), David Mc Carthy / SPL (S. 6), redhorst / fotolia (S. 9), alle anderen: PAUL HARTMANN AG Einsendeschluss ist der 16. Oktober 2009. Die Auflösung und die Gewinnerliste finden Sie ab dem 20. Oktober 2009 online unter http://opnews.hartmann.info 4 H B 7 8 4 8 7 1 3 3 9 4 7 2 6 1 5 3 4 1 6 2 4 7 E D G C Jeder Abonnent der HARTMANN OPNews kann teilnehmen. Mitarbeiter der PAUL HARTMANN AG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle ausreichend frankierten Karten nehmen an der Verlosung teil. Unter allen richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Jeder Teilnehmer kann nur einmal gewinnen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. 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