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OP News
Zeitschrift für OP-Personal und Ärzte
Produkte & Services
Foliodrape CombiSet:
Sicherheit ohne Kompromisse
Medizin & Wissenschaft
Herausforderung Antibiotikaresistenzen:
Problemerreger MRSA
OP & Praxis
Rechtliche Vorgaben für den OP (Teil I):
Das Infektionsschutzgesetz
ISSN 1613-8597
Heft 3 /2009 – 6. Jahrgang
Kurz & knapp
HARTMANN Castroom-Management:
Neues Rhena-Sortiment praxisnah erleben
Die Ärzte der chirurgischen Gemeinschaftspraxis Kelkheim – Dr. Bettina Weyland und Martin
G. Wiese – sowie deren Praxisteam konnten sich bei einem Casttraining von den Vorteilen des
Rhena cast-Sortimentes überzeugen, das bei stabilisierenden Verbänden neue Maßstäbe setzt.
Das Rhena cast-Sortiment bietet
alles, was für die tägliche Arbeit im
Castroom benötigt wird: Innovative
Fertigschienen, thermoplastische
und synthetische Casts, klassische
Gipsbinden sowie ein umfangreiches
Castroom-Zubehör.
Ingo Geunich, erfahrener Casttrainer und Physiotherapeut, schulte die Praxismitarbeiter auf dem
Gebiet der Anlegetechniken. Nach einer theoretischen Einweisung hatte das Personal die Möglichkeit, die erworbenen Kenntnisse gleich in die Praxis
umzusetzen. Dabei flossen die speziellen Anforderungen der Gemeinschaftspraxis sowie die fundierten
Erfahrungen der Teilnehmer in die Schulungsinhalte
mit ein.
Mit viel Engagement und Begeisterung trainierte
das Praxisteam die unterschiedlichsten Anlegetechniken. Verbände wie z. B. die dorsale Unterarm-CastSchiene oder der Oberarm-Cast-Brace wurden mit der
synthetischen Fertigschiene Rhena cast splint geübt.
Rhena cast splint muss nicht zusätzlich gepolstert
werden und zeichnet sich durch ein besonders einfaches Handling aus: zuschneiden, anfeuchten, anlegen – alles ohne Handschuhe.
Auch Rhena therm, der thermoplastische Cast,
konnte die Ärzte und das Praxisteam überzeugen:
Das Material eignet sich insbesondere für Handund Fingerverbände, die schnell und kosteneffizient
angefertigt werden müssen. Hervorzuheben ist die
Reaktivierbarkeit des Verbandes, der zur optimalen
Anpassung mehrfach erwärmt werden kann und
dadurch äußerst sparsam im Verbrauch ist. Nach
einem intensiven vierstündigen Training bestätigten
auch die Ärzte Dr. Bettina Weyland und Martin G.
Wiese, dass sie noch etwas dazugelernt hatten.
Verbesserte Krankenhausbetreuung:
Patienten-Ortung per WLAN-Technologie
In der Unfallchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover wurde in Zusammenarbeit mit den
Firmen IBM und Ekahau ein Pilotprojekt gestartet, das dazu beitragen soll, Patienten mithilfe eines
Ortungsgerätes sicher durch den Krankenhausbetrieb zu leiten und effizienter zu betreuen.
Klein, aber mit viel raffinierter
Technik ausgestattet, verbessert das
Tracking-Gerät die Betreuung von
Krankenhauspatienten.
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Die WLAN-Technologie – Wireless Local Area
Network – ist ein drahtloses lokales Funknetz, das
Internet-Nutzern bestens bekannt ist. Und genau
diese Technologie wird nun auch für ein kleines Gerät
eingesetzt, das jeder Patient bei der Anmeldung
erhält und das es dem Krankenhauspersonal ermöglicht, den Patienten jederzeit während der einzelnen
Behandlungsschritte zu orten. Durch das Gerät kann
z. B. festgestellt werden, wer wie lange bereits im
Wartezimmer sitzt. So kann der Arzt entscheiden,
wer als Nächster an die Reihe kommen soll. „Wir
haben dringende Fälle wie Kinder und Patienten z. B.
mit starken Schmerzen, die anders behandelt werden
müssen als jemand, der nur zur Nachsorge wegen
seiner Schulter kommt. Wartezeiten für die dringenden Fälle können so reduziert werden“, betont Prof.
Dr. med. T. Hüfner, Leitender Oberarzt der Unfallchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover.
Das System kann darüber hinaus Informationen
über den Patienten selbst übermitteln, z. B. die erste
Diagnose und den Namen des behandelnden Arztes,
was wiederum zu schnellerer Behandlung führt. Laut
Dr. Timo Stübig, Assistenzarzt der Unfallchirurgie der
Medizinischen Hochschule Hannover, soll das System
im Rahmen einer geplanten Weiterentwicklung dann
noch mehr auf Bedürfnisse der Patienten eingehen.
So sollen diese schon bald genau wissen, wo sie sich
selbst in dem großen Krankenhauskomplex befinden. Denn über ein kleines Display im Tracking-Gerät
können dem Patienten Informationen eingeblendet
werden, wo er sich als nächstes hinbewegen soll
oder wie lange er noch zu warten hat. Da Patienten
oft von Station zu Station geschickt werden, soll das
Trackingsystem auch auf andere Krankenhausbereiche übertragen werden – damit jeder Patient rechtzeitig im richtigen Behandlungsraum ankommt.
Kurz & knapp
HARTMANN OP-FORUM:
Changemanagement im OP
Das 2-tägige Seminar im Kommunikationszentrum der PAUL HARTMANN AG beschäftigt sich
am 29. und 30. September 2009 mit den Auswirkungen und Herausforderungen, die der ständige
Wandel im Krankenhaus und speziell im OP-Bereich mit sich bringt.
Krankenhäuser sind seit der Einführung des DRGSystems und durch die allgemeine Entwicklung des
Gesundheitswesen einem stetigen Veränderungsprozess ausgesetzt. Klassische Krankenhäuser entwickeln sich zu Gesundheitsunternehmen mit Schwerpunktzentren und stehen vor der Herausforderung,
die Kosten zu senken bzw. noch wirtschaftlicher zu
arbeiten und den Ressourceneinsatz zu optimieren.
Diese Entwicklungen erfordern Veränderungen
von Strategien, Strukturen, Prozessen und Verhaltensweisen, weshalb sich das zweitägige HARTMANN
OP-FORUM mit dem hochaktuellen Thema „Changemanagement im OP“ befasst. Es sollen dabei u. a.
Antworten auf folgende Fragen gefunden werden:
Wie kann das OP-Personal mit den fortwährenden Veränderungen und neuen Herausforderungen
umgehen? Wie kann man dies als Team umsetzen
oder wie motiviert man sich dabei selbst unter der
hohen Arbeitsbelastung? Und welche Rolle spielen
nicht zuletzt neue Berufsgruppen wie z. B. der operationstechnische Assistent (OTA) in der Zusammenarbeit interdisziplinärer Teams?
Hervorragende Referenten aus unterschiedlichen
Fachbereichen – Guus van der Upwich (selbständiger Unternehmensberater u. a. für die Begleitung
von Veränderungsprozessen und Team-Entwicklung
in Krankenhäusern), Wendelin Herbrand (Pflegedirektion, Leitung der Aus-, Fort- und Weiterbildung
an der BG Unfallklinik Murnau), Ralf Neiheiser (Referent im Dezernat „Personalwesen und Krankenhaus-
organisation“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)) und Carmen Fromme (Geschäftsführung
der zentralen OP-Abteilung und Pflegedienstleitung
im Universitätsklinikum Tübingen) – werden dazu
über ihre Erfahrungen berichten und Perspektiven im
Umgang mit Veränderungsprozessen aufzeigen. Es
besteht die Möglichkeit, Meinungen auszutauschen,
zu diskutieren und neue Kontakte zu knüpfen.
Die Teilnahmegebühr von 190,– Euro beinhaltet Seminarunterlagen, die Tagungspauschalen,
die Hotelübernachtung im „Best Western Premier –
Schlosshotel Park Consul“ sowie eine gemeinsame
Abendveranstaltung. Seminarort ist das Kommunikationszentrum der PAUL HARTMANN AG (siehe Foto).
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, nach einer
freiwilligen Registrierung Fortbildungspunkte für die
Veranstaltung geltend zu machen.
Das 2-tägige HARTMANN OP-FORUM
richtet sich an sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiter aus dem OPBereich. Anmeldung und Fragen an:
PAUL HARTMANN AG, Seminarservice,
Carina Graf, Tel.: +49 7321 36-1461,
Fax: +49 7321 36-3645, E-Mail:
carina.graf@hartmann.info. Weitere
Seminarangebote unter http://forum.
hartmann.info
Workshop: „Aktuelle Hygieneaspekte für den OP“ & „Maschinelle Instrumentenaufbereitung“
Im halbtägigen Workshop im Rahmen der Veranstaltungs- und
Fortbildungsreihe HARTMANN OP-FORUM bieten die Referenten Dr. med. Ernst Tabori, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin und Ärztlicher Direktor des Beratungszentrums für
Hygiene des Universitätsklinikums Freiburg, sowie Dagmar
Martini und Jörg Lömker, beide Produktspezialisten für die
manuelle und maschinelle Aufbereitung von Medizinprodukten
und den fachgerechten Einsatz von Biozidprodukten, Wichtiges
und Wissenswertes zu gleich zwei Themen:
Zielsetzung im ersten Teil der Fortbildungsveranstaltung zum
Thema „Aktuelle Hygieneaspekte für den OP“ ist die Vermittlung
der heute hygienisch relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Prävention postoperativer Wundinfektionen und der
aktuellen Hygienestandards. Dabei sollen auch die neuesten
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) zur
„Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet“
sowie der HICPAC-Empfehlungen der CDC (Center of Disease
Control and Prevention) aufgezeigt werden.
Im zweiten Teil der Fortbildungsveranstaltung wird das Thema
der „Maschinellen Instrumentenaufbereitung“ behandelt. Im
Vordergrund steht dabei der Prozessablauf der maschinellen
Instrumentenaufbereitung, der gemäß aktueller Gesetze, Empfehlungen und Normen vorgestellt wird.
Praktische Hinweise:
Der halbtägige Workshop für niedergelassene Ärzte und medizinische Fachangestellte findet an drei verschiedenen Veranstaltungsorten jeweils von 14 bis circa 17 Uhr statt:
Göttingen: 30. September 2009 (Dr. med. Ernst Tabori / Jörg
Lömker), Romantik Hotel Gebhards, Goetheallee 22-23
Stuttgart: 9. Oktober 2009 (Dr. med. Ernst Tabori / Jörg
Lömker), MO-Hotel Stuttgart, Hauptstraße 26
Berlin: 28. Oktober 2009 (Dr. med. Ernst Tabori / Dagmar Martini), Ellington Hotel, Nürnberger Straße 50-55
Für den Workshop werden keine Gebühren erhoben, die Anmeldungen werden nach der Folge ihres Eingangs berücksichtigt.
Um eine hohe Qualität der Veranstaltung zu gewährleisten, ist
die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt.
Anmeldungen zum HARTMANN OPFORUM „Aktuelle Hygieneaspekte
für den OP“ und „Maschinelle Instrumentenaufbereitung“ nimmt Tanja
Mehrsteiner bei der PAUL HARTMANN
AG, entgegen. Tel.: +49 7321 363266, Fax: +49 7321 36-3644, E-Mail:
tanja.mehrsteiner@hartmann.info
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Produkte & Services
Foliodrape CombiSet:
Sicherheit ohne Kompromisse
Individuelle Prozesse in der Klinik oder der Praxis optimal zu unterstützen und damit einen
wirtschaftlichen Ablauf im OP zu gewährleisten, ist das Hauptziel beim Einsatz von Foliodrape
CombiSets. Ganz entscheidend ist dabei, dass sich der Anwender auf die Produkt- und Anwendungssicherheit der eingesetzten Komponenten und somit des Sets zu 100 % verlassen kann.
Einer der großen Vorteile von Foliodrape CombiSets ist, dass sich durch
die bedarfsgerechten Zusammenstellungen der Materialeinsatz exakt
steuern lässt. Daraus resultiert eine
transparente Kostenzuordnung, eine
vereinfachte Disposition und Dokumentation für OP und Einkauf sowie
die Reduzierung von Sachkosten
durch eine optimierte Lagerhaltung
und die Vermeidung von Bestandsdifferenzen.
Foliodrape CombiSets enthalten als Basisbestandteil die bewährten Foliodrape Abdecktücher sowie
weitere hochwertige HARTMANN-OP-Produkte wie
Bauchtücher, Kompressen, Tupfer, OP-Handschuhe,
OP-Bekleidung, OP-Sauger- und Drainagesysteme.
Sie können je nach Anforderung an die jeweilige OP
durch weitere Komponenten wie Spritzen, Skalpelle,
Naht-Material, Spülsysteme und Kanülen namhafter
Medizinprodukte-Hersteller ergänzt werden.
Individualität und Fachkompetenz
Vor der Entwicklung eines neuen CombiSets steht
die intensive Beratung der Anwender vor Ort. Dabei
stellt ein HARTMANN-Fachberater mit Ärzten, OP-
Managern und medizinischem Fachpersonal ein auf
die Bedürfnisse und Abläufe der Anwender abgestimmtes, kundenindividuelles Set zusammen. Die
ausgewählten Komponenten werden in einer speziell
für HARTMANN entwickelten Software erfasst, die
den gesamten Prozess von der Entwicklung bis zur
Serienfertigung steuert und dokumentiert.
Neben den zahlreichen HARTMANN-Produkten
steht aber auch eine Vielzahl weiterer Komponenten
anderer Hersteller bereit, die ebenfalls in die CombiSets integriert werden können. Rund 8.000 solcher
Komponenten sind aktuell in der Software hinterlegt
und stehen damit für den sofortigen Einsatz in einem
CombiSet zur Verfügung.
Schritt für Schritt zum individuellen CombiSet
Nach der Konzeptionsbesprechung
mit dem Anwender werden sämtliche
Setinhalte am Rechner virtuell zusammengestellt. Das System prüft die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und
erstellt parallel dazu Vorschläge für ein
wirtschaftlich optimiertes Set.
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Sämtliche Fremdprodukte, die von
anderen Herstellern bezogen werden,
durchlaufen strenge Tests, die auch
eine Funktionsprüfung nach einer Probesterilisation beinhalten. Die Ergebnisse werden detailliert elektronisch
dokumentiert.
Erfahrene Mitarbeiter stellen alle ausgewählten und freigegebenen Komponenten in der vom Kunden gewünschten Reihenfolge in einem Prototyp
zusammen. Auch dieser Schritt wird als
„Bauanleitung“ für die spätere Serienfertigung lückenlos dokumentiert.
Das Set wird nun vom Kunden in
Zusammenstellung und Reihenfolge
geprüft. Nach der Freigabe beginnt
die Serienfertigung. Die Sets enthalten
dabei immer auch die erforderlichen
Dokumentationen einschließlich praktischer Aufkleber für die Patientenakte.
Produkte & Services
Höchste Sicherheit auch bei Komponenten
anderer Hersteller
Die neue CombiSet-Software lässt nur Komponenten für die Zusammenstellung eines Sets zu, die
HARTMANN intern auf ihre 100%-ige Sicherheit für
Anwender und Patient überprüft hat. So werden
nicht nur bei allen HARTMANN-Produkten stets
umfangreiche Qualitätsprüfungen und Kontrollen
durchgeführt, sondern vor allem auch bei den nicht
von HARTMANN selbst produzierten Komponenten
eines CombiSets.
Über sie werden beim Hersteller alle sicherheitsrelevanten und regulatorischen Informationen gemäß
der Medizin-Produkte-Direktive MDD 93/42/EWG
eingeholt. Ein detaillierter Fragebogen enthält Angaben zur Klassifizierung und Zweckbestimmung des
Produktes, zur Erfüllung der REACH EU-Verordnung
nach Artikel 57 sowie zu möglichen Inkompatibilitäten, den anwendbaren Sterilisationsverfahren oder
den erforderlichen Lager- und Transportbedingungen. Insgesamt werden pro Komponente bis zu 200
Einzelinformationen erfasst und verwaltet, die zur
Bewertung der Eignung für bestimmte Anwendungen herangezogen werden, um so ein Höchstmaß an
Sicherheit für den Anwender zu gewährleisten.
Für die Freigabe der Komponente wird über die
Dokumentenprüfung hinaus immer ein Original-Muster begutachtet. Neben einer visuellen Beurteilung
des Produktes wird seine Verpackung und Kennzeichnung geprüft. Hierbei wird auch bewertet, inwieweit
die Komponente ohne ihre Primärverpackung im Set
eingesetzt werden kann oder ob z. B. scharfe Kanten
andere Komponenten beschädigen können und deshalb eine Schutzverpackung erforderlich ist. Von
besonderer Bedeutung ist auch eine Prüfung unsteril
zugekaufter Komponenten auf ihre Keimbelastung.
Steril zugekaufte Komponenten werden auf die ReSterilisierbarkeit getestet, da diese nach einer erneuten Sterilisation noch die gleiche Funktionalität aufweisen müssen. Die Bestimmung der Restgaswerte
sowie die Betrachtung der Ethylenchlorhydrin-Werte
stellen zudem sicher, dass nur die Komponenten freigegeben werden, deren Werte unter den gesetzlich
festgelegten Grenzwerten liegen.
Von der internen Prüfung in die Praxis
Nur wenn eine Komponente alle Prüfungen
bestanden hat, kann sie für die Verwendung im
CombiSet freigegeben werden und findet ihren
ersten Einsatz in einem Musterset. Erfahrene Mitarbeiter erstellen in einem Reinraum zunächst ein
Musterset mit festgelegter Packreihenfolge. Dieser
„Bauplan“ ist ebenfalls in der Software hinterlegt, so
dass er für die spätere Serienfertigung zur Verfügung
steht. Dabei können unsterile Muster mit bereits
qualifizierten Komponenten meist in weniger als 7
Arbeitstagen gefertigt werden. Sterile Muster benötigen aufgrund der Sterilisation in der Regel rund 21
Arbeitstage.
Für reibungslose Abläufe im OP
spielt der Zeitfaktor eine große Rolle:
Foliodrape CombiSets erlauben ein
effizienteres Arbeiten durch die
fallbezogene Zusammenstellung aller
benötigten Komponenten, verkürzen
die Rüstzeiten und sparen so dem
OP-Team, dem Einkauf und der Verwaltung Zeit. Ganz besonders wichtig
ist aber auch, dass mit Foliodrape
CombiSets in Notfällen alles sekundenschnell griffbereit ist.
Lückenlos dokumentiert für 100 % Sicherheit
Der äußerst komplexe Vorgang der lückenlosen
Dokumentation sämtlicher Arbeits- und Prüfschritte
läuft begleitend zur Produktentwicklung. So entsteht
für jede Komponente und damit auch für jedes Set
ein umfassendes Profil, das die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Regelungen und Vorschriften
dokumentiert.
„Nur so können wir bei HARTMANN die von uns
gewünschte 100%-ige Sicherheit und die Einhaltung
aller Normen für unsere Sets sicherstellen,“ betont
Entwicklungsleiter Stefan Schmid. „In Einzelfällen
kann es deshalb schon einmal zu etwas längeren
Lieferzeiten kommen, wenn wir zunächst bei Fremdprodukten auf die Prüfresultate warten müssen. Aber
Sicherheit geht immer vor – für unsere Kunden und
deren Patienten.“
Von den Experten erprobt...
Einige hundert arthroskopische Eingriffe stehen
jedes Jahr auf dem ambulanten OP-Programm der
Gemeinschaftspraxis von Dr. Matthias Frey und Dr.
Bernd Kempa in Heidenheim.
„Arthroskopische OPs sind einer meiner Schwerpunkte,“ berichtet Dr. Bernd Kempa, der sein Handwerk bei Dr. Dinesh Patel erlernte, einem der Pioniere der Arthroskopie am Massachusetts General
Hospital, einer Klinik der Harvard Medical School.
Um dieses Pensum perfekt bewältigen zu können,
verwendet die Praxis seit über fünf Jahren für Eingriffe an Knie und Schulter Foliodrape CombiSets
von HARTMANN. „Bei unseren relativ beengten
Platzverhältnissen“, berichtet OP-Schwester Erna
Kieweg, „sind die fertig und regelmäßig geliefer-
ten Sets eine enorme Erleichterung der Abläufe.
Wir haben immer alles zur Hand und müssen keine
große Lagerhaltung betreiben.“
„Wir verwenden hier unser ganz individuelles Set,
das 100%-ig zu unseren Arbeitsabläufen passt“,
ergänzt Dr. Kempa. 20 verschiedene Produkte sind
in ihrem Set enthalten – von der OP-Abdeckung bis
zur Skalpellklinge. Die meisten Artikel stammen von
HARTMANN, aber auch Fremdprodukte wie Kanülen sind integriert.
Neben den wirtschaftlichen und logistischen Vorteilen überzeugte aber nicht zuletzt auch die intensive
Betreuung durch Stephan Ciupke, der als zuständiger HARTMANN Außendienstmitarbeiter bei allen
Fragen ein kompetenter Ansprechpartner ist.
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Medizin & Wissenschaft
Herausforderung Antibiotikaresistenzen:
Problemerreger MRSA
Nicht zuletzt durch vermehrt auftretende „community-associated“ MRSA-Stämme wird die
Antibiotika-Resistenzentwicklung sowohl in Fachkreisen als auch in der Bevölkerung zunehmend
als potenzielle Bedrohung des medizinischen Fortschrittes angesehen. Mehr MRSA-positive Patienten erfordern dabei vor allem in operativen und intensivmedizinischen Bereichen – stationär und
ambulant – umfassende Maßnahmen zur Eindämmung des Problemerregers.
Elektronenmikroskopische Aufnahme
eines MRSA-Bakteriums (4000-fache
Vergrößerung).
Antibiotika haben das Leben vermutlich entscheidender verändert als viele andere Medikamentengruppen. Zusammen mit einer Verbesserung der
allgemeinen Lebens- und Ernährungsbedingungen,
der hygienischen Situation und den Impfungen als
Individualprävention waren Antibiotika wesentlich
an der Veränderung der Epidemiologie der Infektionskrankheiten beteiligt. Doch die Wunderwaffe ist
stumpf geworden, so wie es Alexander Fleming vorausgeahnt hatte. Schon in seiner Rede zum Nobelpreis 1945 warnte er davor, dass Bakterien widerstandsfähig gegen das neue Antibiotikum werden
würden, wenn es nicht ausreichend dosiert sei.
Aber nicht nur durch falsche Dosierung hat sich im
Laufe der Zeit der Selektionsdruck durch Antibiotika
auf Bakterien ständig verstärkt mit dem Ergebnis,
dass die Zahl der Erreger, die gleich mehreren Antibiotika widerstehen können, wächst und wächst. So
konnte sich auch der multiresistente Staphylococcus
aureus (MRSA) entwickeln, der leicht übertragbar,
schwer zu bekämpfen und die häufigste Ursache für
(lebensbedrohliche) nosokomiale Infektionen ist.
Übertragungswege von MRSA
MRSA-Stämme, die zu einer Infektion führen,
können sowohl vom betroffenen Patienten selbst
stammen (endogene Infektion), als auch exogen von
anderen Menschen oder Tieren bzw. über die unbelebte Umgebung übertragen werden. Bei etwa einem
Drittel aller Menschen findet sich S. aureus in der
Nase. Von diesem nasalen Reservoir aus kann eine
Streuung der Staphylokokken auf andere Hautareale
(z. B. Hände, Axilla, Perinealregion) und Schleimhäute (z. B. Rachen) sowie in die Umgebung stattfinden. Symptomlos kolonisierte Personen wie Patienten, Ärzte oder das Pflegepersonal stellen so eine
Infektionsquelle dar, die nur durch Nasenabstriche
sicher identifiziert werden kann. Bei Krankenhauspersonal ist der Anteil an Staphylokokken-Trägern
höher als in der Normalbevölkerung. Ebenso findet
sich eine Besiedelung häufiger bei Personen mit
großflächigen Wunden, die damit zu einer bedeutenden Infektionsquelle werden können.
Für die Erreger-Übertragung gelten die 10 Finger
des Personals als die 10 wichtigsten Risikofaktoren.
Als weitere Vehikel für die Staphylokokken dienen
vor allem Taschentücher, Handtücher, Kleidung,
Wolldecken etc. sowie patientennahe Arbeitsmaterialien wie beispielsweise Stethoskope oder Blutdruckmanschetten. In der Umgebung von Patienten mit
besonders hoher Trägerquote (z. B. dermatologische
Patienten, Patienten mit Tracheotomie oder großflächigen Wunden) spielt auch die Übertragung von
MRSA über die Luft eine Rolle.
Eine erhöhte Disposition für S.-aureus-Infektionen
besteht beispielsweise bei Konstellationen wie Diabetes mellitus, Dialysepflichtigkeit, Vorhandensein von
Fremdkörpern (Plastikmaterialien wie z. B. Venenkatheter, Urethralkatheter, Tracheostoma, Metalllegierungen wie z. B. Gelenkersatz) oder Verletzungen bzw. Durchtrennung der Haut, bei Verbrennungen, Immunsuppression oder bestimmten Infektionen
MRSA: Definition der Methicillinresistenz
Der Staphylococcus aureus (S. aureus) ist ein gram-positives
Bakterium, das je nach äußeren Bedingungen bis zu einigen
Monaten in der unbelebten Umgebung seiner Wirtsorganismen
lebensfähig ist (Luft, Kittel, Oberflächen usw.). Es ist gegen Trockenheit und Wärme ausgesprochen widerstandsfähig (bis 15
Minuten bei 80 °C), eingetrocknet in Blut und Eiter überlebt es
bis zu 15 Minuten bei 100 °C.
Ein besonderes klinisches Problem stellen die mehrfachresistenten Staphylococcus-aureus-Stämme dar. Sie sind unter der
Abkürzung „MRSA“ bekannt geworden, was vom Ursprung her
methicillinresistente S. aureus (angloamerikanischer Sprachraum) bezeichnet, heute aber allgemein für mehrfach- (oder
multi-) resistente S. aureus mit Oxacillinresistenz („ORSA“) verwendet wird. Im Gegensatz zu Methicillin, dessen Einsatz mittlerweile als obsolet gilt, wird Oxacillin noch verwendet.
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Die Methicillinresistenz ist definiert als Resistenz von natürlich
vorkommenden Staphylokokkenstämmen gegenüber ß-Laktamase, auch ß-Ls-stabilen wie z. B. Methicillin, Oxacillin, Cloxacillin, Flucloxacillin, Cephalosporine, Cephemantibiotika und
anderer. Methicillin wurde 1959 in England eingeführt, 1961
erschien ein erster Bericht zum neuen Resistenzmechanismus
der Methicillinresistenz (Jevons, 1961).
Unter den verschiedenen Möglichkeiten zur Ausbreitung von
Resistenzgenen ist deren Übertragung von einer Bakterienzelle
zur anderen ein für die Bakterie besonders effizientes Verfahren.
Eine Übertragung kann dabei durch Konjugation (Übertragung
kompletter Plasmide von einer Bakterienzelle auf die andere
über eine von den Bakterien ausgebildete Plasmabrücke, Bild
links), Transduktion (Übertragung mithilfe von Bakteriophagen)
und Transformation (Übertragung nackter DNA) erfolgen.
Medizin & Wissenschaft
Mit Basishygiene MRSA bekämpfen
Hände-/Haut-/Flächendesinfektion
Am häufigsten werden nosokomiale
Staphylokokken-Infektionen über die
Hände kolonisierter Personen übertragen. Vor und nach jedem Kontakt mit
Patienten ist deshalb eine hygienische
Händedesinfektion unerlässlich. Bei
Injektionen, Punktionen bzw. Vorbereitung des OP-Gebietes ist eine ausreichende Hautdesinfektion unter Beachtung der Einwirkzeit vorzunehmen.
Patientennahe Flächen, Kontaktflächen
von Geräten usw. werden entsprechend
den RKI-Empfehlungen desinfiziert.
Einmalhandschuhe
Zusätzlich zur hygienischen Händedesinfektion gilt bei jeglichen Manipulationen am Patienten, bei Kontakt mit
Ausscheidungen und Sekreten sowie
bei der Grundpflege und speziellen
Pflege von Kathetern und Verbänden:
Einmalhandschuhe tragen und diese
nach Gebrauch am Patientenbett im
patientenbezogenen Abwurfbehälter
entsorgen, dann sofort wieder Hände
desinfizieren. Im OP-Bereich gelten die
üblichen Regeln mit chirurgischer Händedesinfektion und OP-Handschuhen.
(z. B. HIV). MRSA bedeutet auch hohe Risiken im chirurgischen und intensiv-medizinischen Bereich. Hier
verursacht der Erreger insbesondere Lungenentzündung, Wundinfektionen und Septikämien.
Strategien zur Prävention von MRSA
„Ein konsequentes MRSA-Management resultiert
nicht nur in vermindertem Leid der betroffenen Patienten, sondern zahlt sich auch betriebswirtschafltich
aus, weil die hohen, mit dem MRSA-Problem verbundenen Kosten für Therapie und Pflege der Patienten
sinken“, betonte Reinhard Kurth, ehemaliger Präsident des Robert Koch-Instituts, in einer seiner Pressemeldungen. Als Richtlinie für ein konsequentes
MRSA-Management dienen die „Empfehlungen zur
Prävention und Kontrolle von methicillinresistenten
Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“. Sie basieren auf grundlegenden Strategien:
䡲 Erfassung des Problems durch Diagnostik und
Bewertung der Befunde gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz
䡲 Eingehende Information/Schulung des Personals
䡲 Frühzeitiges Erkennen und Verifizieren von MRSAKolonisation bzw. Infektion (Screening)
䡲 Konsequente (Kohorten-)Isolierung von MRSAkolonisierten/-infizierten Patienten
䡲 Strikte Umsetzung und Einhaltung der erforderlichen etablierten Hygienemaßnahmen
䡲 Versuch der Sanierung bekannter MRSA-Träger
䡲 Kontrollierter Einsatz von Antibiotika
Je seltener Bakterien mit Antibiotika in Kontakt
kommen, desto weniger breiten sich resistente Erreger aus. Konsequenterweise fordert Reinhard Kurth,
dass gerade diesem Aspekt in Zukunft noch größere
Aufmerksamkeit gewidmet werden müsse.
Schutzkittel zum Einmalgebrauch
Einmal-Schutzkittel beugen einer Kontamination der Bereichskleidung bzw.
der durch Bereichskleidung nur unzureichend geschützten Körperpartien
des Personals bei der Patientenpflege
vor, weshalb das Tragen von EinmalSchutzkitteln zur Basishygiene zählt.
Der Einmal-Schutzkittel sollte möglichst
nach jedem Gebrauch gewechselt und
im Patientenzimmer adäquat entsorgt
werden. Durch ein solches Vorgehen
kann eine Keimweiterverbreitung wirkungsvoll unterbunden werden.
MRSA bei Eingriffen am Patienten
Das hohe Infektionsrisiko im Allgemeinen entsteht in der operativen Medizin durch folgende Konstellationen: Mit der Durchtrennung der Haut und
der Offenlegung von Geweben und Organen werden
Eintrittspforten für pathogene Erreger aus dem Patientenumfeld geschaffen. Umgekehrt können durch
den invasiven Eingriff patienteneigene Infektionserreger freigesetzt und verbreitet werden. Weitere Ausgangspunkte für Keimfreisetzung und -verbreitung
können aber auch das OP-Personal, Geräte, Instrumente, Materialien, Oberflächen und Luft sein.
Bei MRSA-kolonisierten bzw. bekannt MRSAinfizierten Patienten kommt nun erschwerend hinzu,
dass wenn im Falle einer Infektion die Antibiotikabehandlung nicht anschlägt, es als Folge der inadäquaten Antibiotikatherapie zu einer unkontrollierten
Ausbreitung der Infektion mit Sepsis und im ungünstigsten Verlauf zu Multiorganversagen kommen kann.
Zum grundsätzlich hohen Hygienestandard heutiger
OP-Disziplinen sind deshalb bei MRSA zusätzlich
durch das RKI Empfehlungen erlassen worden, die
das oben geschilderte Risiko minimieren sollen. Die
Wichtigsten sind:
䡲 Elektive und invasiv-diagnostische Eingriffe sollten
möglichst vermieden werden.
䡲 Operative Eingriffe an MRSA-kolonisierten bzw.
-infizierten Patienten sollten wie Operationen der
Gruppe C gehandhabt werden und sind in den
dafür vorgesehenen Operationseinheiten durchzuführen.
䡲 Bei Operationsabteilungen, die über keine derartige Einheit verfügen, sollte der OP-Plan so gestaltet werden, dass Eingriffe an MRSA-kolonisierten
oder -infizierten Patienten jeweils am Ende des
OP-Programms durchgeführt werden.
Mund- und Nasenschutz
Das Tragen einer Mund- und Nasenmaske (ggf. ergänzt durch eine Kopfhaube) soll das Pflegepersonal vor
Kontamination durch Aerosole schützen, beispielsweise bei Wundinfektionen, Trachealkanülen, endotrachealen
Absaugungen usw. Bei unvermeidbaren Verlegungen oder bei Untersuchungen sollte aber auch der MRSA-Patient
einen Mund- und Nasenschutz tragen.
Einmalhandschuhe, Einmal-Schutzkittel
und Mund- und Nasenmaske sind auch
für Besucher erforderlich.
Literatur & Infos zu MRSA
Im Internet www.rki.de
„Empfehlungen zur Prävention und
Kontrolle von Methicillinresistenten
Staphylococcus
aureus-Stämmen
(MRSA) in Krankenhäusern und
anderen medizinischen Einrichtungen. Mitteilung der Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI.“ Bundesgesundheitsbl 42:954-958
RKI-Ratgeber aus der Reihe „Infektionskrankheiten – Merkblätter für
Ärzte“, Staphylokokken-Erkrankungen, insbesondere Infektionen durch
MRSA“
RKI: Zur MRSA-Situation in Deutschland 2005 und 2006. Situationsbericht aus dem NRZ für Staphylokokken. Epidemiologisches Bulletin
2007; 6:42-46
Marre R.: Herausforderung Antibiotikaresistenzen, HARTMANN WundForum 3/1998, S. 17-20
Pankin, H.-T., Geldner, G.: Problemerreger auf Intensivstationen unter
Berücksichtigung von MRSA, HARTMANN WundForum 4/2000, S. 15-20
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OP & Praxis
Rechtliche Vorgaben für den OP (Teil I):
Das Infektionsschutzgesetz
Eine Serie zum Recht im OP kommt an Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzes nicht vorbei.
Neben diagnostisch-therapeutischer Indikation, sicherer Technik und angemessener Patientenüberwachung zählt die Hygienesicherheit im operativen Bereich mit gesetzlich normierten Vorgaben
zum Patienten- und Personalschutz u. a. durch das Infektionsschutzgesetz zu den vorrangigen
Kernaufgaben eines effektiv abgesicherten OP-Managements.
Hans-Werner Röhlig ist seit 1983
Richter am Amtsgericht Gladbeck,
seit 2003 Ständiger Vertreter der
Behördenleitung und stellvertretender Direktor und seit 1992 speziell
in medizinrechtlichen Dezernaten
eingesetzt. Schwerpunkte: Medizinrecht und haftungsrechtliche
Verantwortung für Einrichtungen des
Gesundheitswesens und ihrer Mitarbeiter, Dozent im eigenen Institut und
für Fortbildungsstätten, Gesundheitseinrichtungen und Industrie, Mitglied
im wissenschaftlichen Beirat u. a. des
Internationalen Forums Hygiene e. V.
und weiterer Einrichtungen.
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„Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten soll verbessert werden“, so heißt es in der
Zielsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
„zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften“
(Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG),
das zu dem nunmehr seit knapp zehn Jahren verpflichtend einzuhaltenden Infektionsschutzgesetz
geführt hat.
Ein hohes Ziel, fürwahr. Das Bedürfnis liegt
dabei auf der Hand: eine Fallzahl von 800.000 bis
1.000.000 nosokomialer Infektionen bei 30.000
bis 40.000 Todesfällen jährlich allein im deutschen
Krankenhauswesen mit einer Vermeidbarkeitsrate
von mindestens 25 % – wenn nicht mehr – spricht
eine deutliche Sprache. Dabei wird ein nicht zu unterschätzender Anteil bei der erkannten Gefahrenlage
den operativen Bereich erfassen wie die forensische
Praxis unabhängig von klinischen Untersuchungen in
der Praxis erwiesen hat.
Nicht erfasst ist dabei das Spektrum der Infektionsfälle im ambulanten Bereich, wofür bislang
keine repräsentativen Erhebungen vorliegen. Da
auch im Spektrum operativer Versorgung das Gefährdungspotential eher zunimmt – man denke nur an
die erst in den letzten Jahren zunehmend aufgetretene MRSA-Problematik – ist ein neues Denken und
Handeln angesagt.
Kann dabei ein Gesetz mit seinen eher abstrakten Regeln dem Bedürfnis abgesicherter Hygiene
zur Eindämmung der Infektionsgefahren gerecht
werden? Was ist dabei für die Praxis von Bedürfnis
und zu beachten? Es soll versucht werden, diese
Fragen in gebotener Kürze, aber dennoch informativ
mit der Pflicht des Anwenders, sich mit den gesetzlichen Vorgaben weitergehend vertraut zu machen, zu
hinterleuchten.
Die Bandbreite des „Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes“
Als Lösung, heißt es in dem Gesetzentwurf,
werden die Instrumentarien zur Erkennung und
Überwachung übertragbarer Krankheiten neu strukturiert. Dem Robert Koch-Institut kommt dabei die
Rolle eines epidemiologischen Zentrums zu, um
länder- und bundesweit über Erkenntnisse zu neuen
Infektionskrankheiten zu informieren und beratend
einzugreifen.
Dabei wurde mit dem Infektionsschutzgesetz das
aus den 1950er- und 1960er-Jahren stammende so
genannte Seuchenrecht insgesamt und umfassend
novelliert. So sind in das Gesetzeswerk zum Infektionsschutz u. a. einbezogen:
䡲 das bisherige Bundes-Seuchengesetz,
䡲 die Laborberichtsverordnung für positive HIVBestätigungstests,
䡲 die Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht auf die humanen spongiformen Enzephalopathien,
䡲 nach § 3 des Bundes-Seuchengesetzes das enteropathische hämolytisch-urämische Syndrom (HUS),
䡲 die Infektion durch enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC)
䡲 sowie das Geschlechtskrankheitengesetz mit
seinen Durchführungsverordnungen.
OP & Praxis
Weiter bildet das Gesetz die Ermächtigungsgrundlage
zur Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Qualität von Wasser für
den menschlichen Gebrauch und die Schaffung eines
– nach Entscheidung des Europäischen Parlamentes
und Rates erforderlichen – Netzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer
Krankheiten in der Europäischen Gemeinschaft.
Der definierte Gesetzeszweck
§ 1 IfSG führt als vorrangigen Gesetzeszweck auf,
„übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre
Weiterverbreitung zu verhindern.“
In Eigenverantwortlichkeit sind hierzu die Träger
aller Gesundheitseinrichtungen dazu aufgefordert
und verpflichtet, die notwendige Mitwirkung und
Zusammenarbeit mit den Behörden des Bundes und
der Länder, Ärzten, Pflegepersonal, Krankenhäusern,
wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen
Beteiligten entsprechend dem jeweiligen Stand der
medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft
und Technik unterstützend zu gestalten.
Hier ist nach Vorgabe des Gesetzes ein konstruktives Mitdenken und Handeln gefordert. Alle Verantwortlichen und Beteiligten im Gesundheitswesen
sind aufgefordert, nach Vorgabe der Einzelregelungen des Gesetzes und dem jeweiligen infektiologischen Gefährdungsstand im Allgemeinen und Besonderen Maßnahmen zum hygienischen Schutz der in
den Einrichtungen tätigen und versorgten Bürger zu
überlegen und in die Praxis umzusetzen.
Die infektionshygienische Überwachung per
Dokumentation und weiterer Vorgaben
Faktisch werden alle Gesundheitseinrichtungen
der Überwachung der Gesundheitsämter unterstellt.
So heißt es im Infektionsschutzgesetz, § 36, Einhaltung der Infektionshygiene:
(1) Die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen sowie Krankenhäuser, Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für
ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, … legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest.
Die genannten Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Das zur sicheren Infektionsprävention beauftragte
Gesundheitsamt benötigt zur effektiven Durchfüh-
Das Robert Koch-Institut (RKI) als
unser „Gesundheitshüter“ ist die
zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Seine
Kernaufgaben sind die Erkennung,
Verhütung und Bekämpfung von
Krankheiten, insbesondere von
Infektionskrankheiten sowie wissenschaftliche Erkenntisse als Basis für
gesundheitspolitische Entscheidungen
zu erarbeiten. Im Hinblick auf das Erkennen gesundheitlicher Gefährdungen und Risiken nimmt das RKI eine
zentrale „Antennenfunktion“ im Sinne
eines Frühwarnsystems wahr. Das
RKI berät aber auch die Fachöffentlichkeit sowie zunehmend auch die
breitere Öffentlichkeit. Dies spiegelt
sich insbesondere im vielschichtigen
Informationsangebot der Website
wider: www.rki.de
Rechtsprechung bei nosokomialen Infektionen
„Das Krankenhaus hat die allgemein anerkannten Regeln der
Hygiene zu beachten, insbesondere die erforderlichen Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen zu treffen“ – diese präzise im Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg postulierte Forderung gilt
übergreifend in allen Bundesländern und selbstverständlich bei
der ambulanten Versorgung ebenso wie im stationären Bereich.
Schließlich ist jedem Patienten eine sichere Versorgung nach
den aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft stets zu gewährleisten.
Rechtliche Aspekte rücken bei diesen Vorgaben immer dann in
den Vordergrund, wenn ein Infektionsschaden gerichtlich oder
außergerichtlich zur Regulierung angemeldet wird.
Der Nachweis sicherer Hygiene ist therapeutische Pflicht
Schon nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts aus dem
Jahre 1932 ist zur Vermeidung von Infektionen die höchste
Sorgfalt anzuwenden: „Wer die Gefahr einer Infektion setzt, den
trifft das ganze Instrumentarium der Beweisverschärfungen.“
Eine kontrollierte hygienische Versorgung ist seitdem von der
Rechtsprechung als Behandlungsstandard fortgeschrieben
worden. In einem Präzedenzfall einer postoperativen Infektion
hat der Bundesgerichtshof 1991 ausgeführt:
䡲 „Die Klinik hat für die Folgen einer Infektion aus einem
beherrschbaren Bereich sowohl vertraglich als auch deliktisch einzustehen, sofern sie sich nicht dahingehend zu entlasten vermag, dass alle organisatorischen und technischen
Vorkehrungen gegen vermeidbare Keimübertragungen
getroffen waren.“
Weiter wird in den Leitsätzen dieses Urteils zur Hygieneverantwortung ausgeführt:
䡲 „... dass es ansonsten unbillig wäre, den Patienten einer
praktisch nicht beherrschbaren Beweisnot auszusetzen,
wenn sich ein Infektionsrisiko verwirklicht habe, das durch
den Krankenhausbetrieb gesetzt sei und vom Träger und
seinem Personal beherrscht werden könne. Diese Fälle aus
der Risikosphäre des Krankenhauses seien einer Beweislastumkehr zugänglich, das nachweislich dafür zu sorgen habe,
dass vermeidbare Keimübertragungen unterbleiben“.
Beweislastumkehr im Zivilprozess
Grundsätzlich obliegt es im Zivilprozess der klagenden Partei,
zur Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegen Klinik und/oder Arzt den vollen Nachweis
eines Gesundheitsschadens durch einen Behandlungsfehler
zu erbringen. Nur bei klassischen Verstößen gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst und Hygiene greift eine
Beweislastverschiebung durch (siehe oben). So zählt es im Hinblick auf den stets zu beachtenden Hygienebereich bei jährlich
bis zu einer Million nosokomialer Infektionen mit bis zu 40.000
Todesfällen und einer Vermeidbarkeit von ca. 25 Prozent zur
Pflichtaufgabe von Klinik und Arzt, den allumfassenden Hygieneschutz dokumentarisch transparent für den Zeitraum der im
Zivilrecht bis zu 30-jährigen Verjährungsfrist zu gestalten.
9
OP & Praxis
Wesentliche Aufgaben des RKI leiten
sich aus dem 2001 in Kraft getretenen
Infektionsschutzgesetz ab. Zu dessen
Implementierung hat das RKI weit
reichende koordinierende Verantwortung als Leitinstitut des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) übernommen. Das vom RKI entwickelte Meldesystem erfasst infektionsepidemiologische Daten zur Überwachung der
Situation übertragbarer Krankheiten
in Deutschland.
rung der Überprüfung und Überwachung natürlich
entsprechende Unterlagen und Prüfberichte der
hygienischen Lage und Versorgung. Insoweit hat
der Gesetzgeber die Gesundheitseinrichtungen zur
Dokumentation verpflichtet, um die Grundlagen der
Erfassung für die Tätigkeit der Gesundheitsämter zu
schaffen. Zur normativen Ermächtigung heißt es in
§ 23, Nosokomiale Infektionen, Resistenzen:
(1) Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren sind verpflichtet, die
vom Robert Koch-Institut ... festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift
aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Aufzeichnungen
nach Satz 1 sind zehn Jahre aufzubewahren. Dem
zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren.
(2) Beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet. ... Die Kommission erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen
sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulichfunktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.
Die Empfehlungen der Kommission werden vom
Robert Koch-Institut veröffentlicht.
Die normativen Pflichten nach §§ 23, 36 IfSG
weisen dabei unmissverständlich aus, dass es bei der
ständigen Beobachtung der Infektionsgefahren mit
flexibel anzupassenden Hygieneplänen unter Berücksichtigung der Präventionsempfehlungen des Robert
Koch-Instituts (RKI) nicht lediglich um einen zusätzlichen administrativen Aufwand geht. Dem aktuellen
Infektionsrisiko ist vielmehr mit einem nach § 135 a
SGB V verpflichtenden Qualitätsmanagement entgegenzuwirken. Der obligate Hygieneplan ist mehr
als ein beliebiges Alibizertifikat und bedarf als Instrument der Qualitätssicherung eines zur sicheren
Ergebnisqualität führenden Risikomanagements mit
verbindlichen und dokumentierten Vorgaben der
Implementierung in jedem OP. Die zu beachtenden
Vorgaben eines auch vor Klinikregressen schützenden Hygieneplans sollen – da dies den Rahmen
dieses Beitrags sprengen würde – in einem gesonderten Folgeartikel dargestellt werden.
10
Wertung und Verweis auf flankierende
Maßnahmen
Das Infektionsschutzgesetz schafft Grundlagen,
die mit Rechtsverordnungen (z. B. TRBA – technische
Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts mit Leben ausgefüllt
sind. Der erste große Schritt in Richtung sicherer
Infektionsprophylaxe ist getan.
Dabei ist in diesem Zusammenhang auf die verpflichtenden Vorschriften des Hygieneschutzes nach
dem MPG und insbesondere der MedizinprodukteBetreiberverordnung zu verweisen. Mit dem Gesamtpaket aus Infektionsschutz und Medizinprodukterecht wird unter Androhung von Sanktionen wie
strafrechtlicher Inanspruchnahme und Schließungen
von Einrichtungen das Ziel verfolgt, dafür Sorge zu
tragen, dass die Anwendung aufbereiteter Medizinprodukte nicht zu einem kaum beherrschbaren
Gefahrenspektrum führt.
Es ist für alle verantwortlichen Mitarbeiter im
Gesundheitswesen lohnend und verpflichtend, sich
mit diesen Gesetzen, Verordnungen und den entsprechenden Richtlinien und Empfehlungen des Robert
Koch-Instituts fortlaufend und intensiv zu beschäftigen, um Gefahrenquellen rechtzeitig sicher zu erkennen und in der Praxis als Risiken hygienischer Fehler
und Gesundheitsschäden auszuschließen.
Dabei ist es nicht neu, dass eine sichere Infektionsprophylaxe per Dokumentation transparent zu
gestalten ist. Die Rechtsprechung hat hier schon
einige Vorgaben geschaffen. Es ist Zeit – wenn es
denn noch nicht praktizierter Standard sein sollte –,
nicht nur aus rechtlichen Gründen Überlegungen
anzustellen, wie sich ein angemessener Infektionsschutz in all unseren Gesundheitseinrichtungen und
natürlich auch im OP dokumentarisch darstellen
lässt. Mehr denn je zuvor ist dies heute ein Pflichtthema. Die Gesundheitsämter in ihrer Funktion als
Aufsichtsbehörde sind hierbei nicht nur Prüfinstanz,
sondern zugleich und in erster Linie Partner der
Praxis, um einen sicheren Hygieneschutz zum Wohle
von Anwendern und Patienten transparent nachvollziehbar aufzuzeichnen und in die tägliche Praxis
umzusetzen.
Hinweis auf eine normative Erweiterung
infektiologischer Kompetenzen
Das durch § 4 IfSG zur Information und Beratung
berufene Robert Koch-Institut soll entsprechend
einer kurz vor der Vollendung stehenden neuen
gesundheitspolitischen Umsetzung begleitend zum
Infektionsschutzgesetz weiter gestärkt werden. Mit
dem Projekt „RKI 2010“ soll das RKI zur zentralen
Überwachungs- und Forschungseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland, u. a. zum Infektionsschutz
und damit zu einem noch weiter in der Beachtlichkeit gestärkten Kompetenzpartner für Gesundheitseinrichtungen insgesamt und speziell auch für den
operativen Bereich, ausgebaut werden.
Service & Rätsel
Termine
DBfK: 9. Niedersächsisches Symposium für
Pflegeberufe im Operations- und Funktionsdienst,
Braunschweig, 23. und 24. September 2009
Das vielfältige Programm beinhaltet u. a. fachdisziplinübergreifende Veranstaltungen, die allen Teilnehmenden die
Möglichkeit bieten, sich über aktuelle Themen zu informieren
und gemeinsam zu diskutieren. Neben den gewohnten Veranstaltungen für den Operationsdienst, für die Auszubildenden
in der Gesundheits- und Krankenpflege, für die Teilnehmer
an Fachweiterbildungen und die Abteilungsleitungen werden
erstmalig Veranstaltungen für Endoskopieabteilungen sowie
Intensiv- und Anästhesieabteilungen angeboten. Workshops
zu Themen wie „Patientenlagerung im OP“, „Leitlinien in der
Intensivpflege“ oder „Ablauf- und Anwendungsoptimierung
im OP – Ein Beispiel aus der Praxis“ sowie eine große Industrieausstellung bieten die Möglichkeit, sich in zwei Tagen über
aktuelle Entwicklungen zu informieren und das Wissen zu
vertiefen. Anmeldung und weitere Informationen unter www.
bsg-kongresse.de.
BZH-Kongress: Intensivkurs für kosten- und
umweltbewusstes Hygienemanagement,
Würzburg, 24. und 25. September 2009
Die Veranstaltung richtet sich an Hygienefachärzte, leitende Krankenhaushygieniker und Hygienefachkräfte aus
dem gesamten Bundesgebiet, Österreich und der Schweiz.
Programmschwerpunkte des Forums sind Referate zu unterschiedlichen Themen, wie z. B. die Antibiotikatherapie und
ihre Schattenseiten, multiresistente Erreger in Alten- und
Pflegeheimen, neue KRINKO-Empfehlungen zur Hygieneorganisation, die Zunahme von ESBL-Nachweisen und deren
Konsequenzen, die Bedeutung der Luft in der Infektionsprophylaxe oder die Prävalenz von Legionellen in deutschen
Krankenhäusern. Außerdem findet eine Podiumsdiskussion
zum Thema Raumluft und postoperative Wundinfektionen
mit Dr. med. Ernst Tabori vom BZH Freiburg, Dr. med. Christian Brandt vom Universitätsklinikum Frankfurt und Dipl. Ing.
(FH) Martin Scherrer vom Universitätsklinikum Tübingen statt.
Zu den Referenten der Veranstaltung gehören auch Prof. Dr.
med. Markus Dettenkofer vom Universitätsklinikum Freiburg
und Prof. Dr. med. Heike von Baum vom Universitätsklinikum
Ulm. Weitere Informationen unter www.bzh-freiburg.de.
Impressum
Herausgeber: PAUL HARTMANN AG, Postfach 1420, 89504
Heidenheim, Tel.: +49 7321 36 - 0, http://www.hartmann.info, E-Mail
opnews@hartmann.info, verantwortlich: Michael Ganter
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