Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI

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Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI
Verantwortliche Pflegefachkraft
nach § 71 SGB XI
0511 655 96 930 | Hohenzollernstr. 49 | 30161 Hannover | www.zabhannover.de
Verantwortliche Pflegefachkraft
Die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI befähigt
zur selbstständigen und effizienten Gestaltung der Arbeitsprozesse.
Beginn:
Ende:
Dauer:
Form:
06.05.2015
25.05.2016
460 Theoriestunden zzgl. 16 Ustd .Kursmanagement
berufsbegleitend in Unterrichtsblöcken
Die Unterrichtszeiten sind jeweils von 09.00 – 16.00 Uhr
Zugangsvoraussetzungen
Nachweis über einen Ausbildungsabschluss als
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Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder
Altenpfleger/in oder
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat „Verantwortliche
Pflegefachkraft“ nach § 71 SGB XI sowie ein dazugehöriges Zeugnis mit den
ausgewiesenen Prüfungsleistungen.
Einzureichende Unterlagen
(amtliche Unterlagen bitte zur Beglaubigung in der ersten Kurswoche im Original vorlegen)
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kurze Bewerbung, Lebenslauf
Urkunde über aktuelle Namensführung
Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Form, Dauer und Gliederung der Weiterbildung
Die Weiterbildung wird als berufsbegleitender Lehrgang durchgeführt. Die
Weiterbildung umfasst 460 Unterrichtsstunden zzgl. 16 Unterrichtsstunden
Kursmanagement.
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Prüfungsmodalitäten
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eine Facharbeit zu einem gestellten Thema
mündliche Abschlussprüfung
Ziel der Weiterbildung
Die Weiterbildung soll zur Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der mittleren
Leitungsebene in stationären und ambulanten Einrichtungen befähigen wie z.B.
der Wohnbereichsleitung. Dazu gehören der Erwerb von Grundlagen und
Kenntnissen der Arbeitsorganisation sowie die fachliche und kompetente
Qualifizierung für Aufgaben wie Personalentwicklung, Organisationsentwicklung
und das Qualitätsmanagement.
Im ambulanten Bereich befähigt die Weiterbildung bei entsprechend vorhandener
Berufspraxis zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes.
Kosten und Zahlungsmodalitäten
Die Gebühren für die Weiterbildung betragen 2.750,-- Euro einschließlich der
Prüfungsgebühren. Bei einmaliger Zahlung der Gesamtsumme gewähren wir Ihnen
5 % Skonto.
Bei Ratenzahlungen zahlen Sie 229,17 Euro monatlich von Mai 2015 bis
einschließlich April 2016 (12 Raten).
Die Rechnungsstellung erfolgt etwa 2 Wochen vor Unterrichtsbeginn.
Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahmeberechtigung ergibt sich nur durch die ordnungsgemäße Anmeldung
und durch fristgerechten Eingang der ersten Rate zu Lehrgangsbeginn auf dem in
der Rechnung genannten Konto. Bei kurzfristigen Überweisungen bitte
Zahlungsbeleg mitbringen.
Rücktritt
Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Abschluss des
Vertrages ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Danach müssen 20% der
Kursgebühren entrichtet werden. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und
dem Lehrgangsbeginn weniger als 14 Tage, entfällt das Rücktrittsrecht. In diesem
Fall müssen 50% der Lehrgangsgebühren gezahlt werden. Bei Abbruch der
Weiterbildung sind die Gesamtkosten zu zahlen.
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Darstellung der 460 theoretischen Unterrichtsstunden
Pflegefachliche Kompetenz
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Persönliches Pflegeverständnis
Pflegetheorien
Pflegeleitbild- und Pflegekonzept
Pflegeprozess, Expertenstandards
Pflegevisite, Pflegeüberleitung
Qualitätsmanagement
Infektionsschutz/ Hygiene
Kommunikation und Führungskompetenz
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Grundlagen der Kommunikation
Führungsstile
Mitarbeitergespräche
Motivation von Mitarbeitern
Kritikgespräche/ Konfliktmanagement
Interkulturelle Kommunikation
Selbst- und Zeitmanagement
Angehörigenarbeit/ Arbeit mir Ehrenamtlichen
Recht
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Grundlagen der Sozialgesetzgebung
Grundlagen des SGB V, SGB XI, SGB XII
Arbeitsrecht
Haftungsrecht
Betriebswirtschaft und Betriebsorganisation
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Grundlagen der Betriebswirtschaft
Kosten- und Leistungsrechnung
Pflegesatz & Pflegeentgelte
Marketing
Aufbau- und Ablauforganisation
Personalbedarfsplanung
Personaleinsatzplanung
Personalakquise
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Personalentwicklung
Beschwerdemanagement
Prüfungsvorbereitung und Prüfung
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Wissenschaftliches Arbeiten
Rhetorik & Präsentation
Mündliche Abschlussprüfung
Seminarwochenübersicht
U.-Std.*
06.05.2015
Mittwoch - Begrüßung
07.05. – 08.05.2015
Donnerstag bis Freitag
27.05. – 29.05.2015
Mittwoch bis Freitag
22.06. – 26.06.2015
Montag bis Freitag
20.07. – 24.07.2015
Montag bis Freitag
07.09. – 11.09.2015
Montag bis Freitag
05.10. – 09.10.2015
Montag bis Freitag
09.11. – 13.11.2015
Montag bis Freitag
09.12. – 11.12.2015
Mittwoch bis Freitag
U.-Std.*
Begrüßung
16
40
80
120
160
200
240
11.01. – 15.01.2016
Montag bis Freitag
08.02. – 12.02.2016
Montag bis Freitag
07.03. – 11.03.2016
Montag bis Freitag
04.04. - 08.04.2016
Montag bis Freitag
27.04. – 29.04.2016
Mittwoch bis Freitag
23.05. – 24.05.2016
Montag bis Dienstag
25.05.2016
Mittwoch
304
344
384
424
448
464
Abschluss
*U.-Std. = Unterrichtsstunde (45 Min.)
264
Unterricht jeweils von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Kontakt
ZAB
Zentrum für Aus- und Weiterbildung in der Pflege
Hohenzollernstr. 48/49
30161 Hannover
www.zabhannover.de
Ihre Ansprechpartner:
Sekretariat:
Karin Recking
Telefon: 0511/655 96 930
Telefax: 0511/66 00 40
info@zabhannover.de
Akademieleitung:
Simone Scheidner
simone.scheidner@zabhannover.de
Fachbereichsleitung:
Judith Hahne
judith.hahne@zabhannover
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Anmeldeformular
Hiermit melde ich mich verbindlich zu folgender Weiterbildung an:
Verantwortliche Pflegefachkraft (Start: 06.05.2015)
Name, Vorname
Straße
PLZ/Ort
Telefon/Fax
E-Mail
Arbeitgeber/Anschrift des Arbeitgebers
Telefon/Fax
E-Mail
Über die Teilnahmebedingungen bin ich ausreichend in schriftlicher und mündlicher Form informiert
worden.
Zahlungsvariante:
Gesamtbetrag (5% Skonto)
Ort, Datum
Ratenzahlung
Unterschrift
Bei Kostenübernahme durch Dritte bitte ebenfalls ausfüllen und unterschreiben.
Institution / Anschrift
Ort, Datum
Unterschrift
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FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Meister-BAföG:
Mit dem sogenannten Meister-BAföG werden Fortbildungsmaßnahmen gefördert,
die einen nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf oder
einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss
voraussetzen oder als Fortbildung nach den Weiterbildungsrichtlinien der
Deutschen Krankenhausgesellschaft erfolgen. Neben dem klassischen Meister
zählen u. a. auch die Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege dazu.
Wer kann Anträge stellen?
Der Antrag muss vom Fortbildungsteilnehmer gestellt werden. Bei voller- oder
anteiliger Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht kein Förderanspruch.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Beantragung erfolgt für Teilnehmer, die in Niedersachsen ihren Wohnsitz
haben, über die Niedersächsische Investitions- und Förderbank (NBank)
Was wird gefördert?
Die staatliche Förderung erfolgt nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG). Sie ist möglich, wenn die Fortbildungsmaßnahme insgesamt mindestens
400 Unterrichtsstunden umfasst.
Wie wird gefördert?
Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen umfasst die Förderung die Lehrgangsgebühren
bis maximal 10.226 Euro. Der Maßnahmebeitrag ist einkommens- und
vermögensunabhängig. Er wird zu 30,5 % als Zuschuss und zu 69,5 % als
zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Bei erfolgreichem Maßnahmeabschluss NBank bei Vorlage des Prüfungszeugnisses
noch einmal 25 % Erlass auf das noch bestehende Maßnahmedarlehen.
Kontaktadresse:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen GmbH –NBankGünther-Wagner-Allee 12 – 14
30177 Hannover
Telefon: 0511/3 00 31-0
Telefax: 0511/3 00 31-581
E-Mail: meisterbafoeg@nbank.de
Internet: www.nbank.de
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Begabtenförderung:
Für diese Förderung können sich Berufsabsolventen bewerben, die eine besondere
Begabung erkennen lassen. Daher ist das Aufnahmealter auf 24 Jahre beschränkt.
Bestimmte Zeiten können jedoch auf das Alter angerechnet werden. Die
Anrechnungszeiten sind auf maximal 2 Jahre begrenzt. Wer zum
Aufnahmezeitpunkt das 27. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr
aufgenommen werden.
Die Qualifizierung für diese Förderung wird nachgewiesen
•
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durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ (bei
mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), dies
entspricht einem Mindestergebnis von 88 Punkten
oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen
beruflichen Leistungswettbewerb
oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule
Kontaktadresse:
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung
gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB)
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
Telefon: 0228/6 29 31-0
Telefax: 0228/6 29 31-11
WeGeBau
Im Zuge der Pflegeoffensive fördert die Agentur für Arbeit nun auch die berufliche
Fort- und Weiterbildung. Hierfür muss für die Maßnahme ein Bildungsgutschein
beantragt werden.
Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in
kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung
für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen
darstellen.
Nur nach AZAV zertifizierte Unternehmen dürfen vom Arbeitsamt geförderte Kurse
abwickeln. Seit dem 09.11.2013 ist das ZAB Hannover im Besitz dieses
Zertifikates.
Wer kann Anträge stellen?
Der Antrag muss vom Arbeitgeber gestellt werden.
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Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Beantragung erfolgt bei der Agentur für Arbeit (Fachbereich WeGeBau)
Was wird gefördert?
Es werden zertifizierte Weiterbildungen in der Pflege gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Agentur für Arbeit übernimmt 50-75% der Weiterbildungskosten, die
Freistellung sowie die übrigen 50-25% der Kosten muss der Arbeitgeber
übernehmen.
Kontaktadresse:
Agentur für Arbeit Hannover
Brühlstr.4
30169 Hannover
Tel: 0800 4 555500 (Arbeitnehmer)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
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