WindEnergieSaar. Informationen zum Projekt.

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WindEnergieSaar. Informationen zum Projekt.
WindEnergieSaar.
Informationen zum Projekt.
montanWIND
Die Zukunft ist unser Revier.
RAG MONTAN IMMOBILIEN TREIBT
ENERGIEWENDE AN SAAR VORAN
SULZBACH 19.02.2015
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Sechs Windparks in zwei Jahren geplant
Energiewende: eine besondere Herausforderung für das Saarland
Gerade einmal acht bis neun Prozent tragen erneuerbare Energien gegenwärtig zur
Stromversorgung des Saarlands bei. Bundesweit waren es im Jahr 2013 dagegen
24,7 Prozent. Nach dem Zeitplan der Bundesregierung sollen bereits bis 2025
zwischen 40 und 45 Prozent der deutschen Energieproduktion mit erneuerbaren
Energieträgern gedeckt werden. Im Jahr 2050 soll der Anteil dann 90 Prozent
betragen. Das Saarland steht also mit der Energiewende vor einer besonderen
Herausforderung. Zudem ist die energieintensive Saarindustrie auf eine sichere und
bezahlbare Energieversorgung angewiesen. Aber das Land verfügt auch über große
Potenziale, um die regionale Energiewende zu stemmen. Zur Mobilisierung dieser
Potenziale sind Landesregierung, Kommunen und Investoren gleichermaßen
gefordert.
Masterplan für einen Zukunftsstandort
In ihrem Masterplan „Neue Energie für den Zukunftsstandort Saarland“ hat die
Landesregierung das Ziel definiert, bis zum Jahr 2020 den Strombedarf zu 20
Prozent mit regenerativen Energien zu decken. Dieses Ausbauziel soll wesentlich
durch die stärkere Nutzung von Windenergie erreicht werden. Eine vom Land
beauftragte Windpotenzialanalyse liefert dazu verlässliche Planungsdaten. Der
Masterplan wird nicht nur von Akteuren aus Politik und Wirtschaft, sondern auch von
der Mehrheit der saarländischen Bevölkerung unterstützt. Laut einer TNS-InfratestUmfrage von 2012 befürworten knapp drei Viertel der Saarländer Windräder – auch
in ihrer Nachbarschaft.
Windenergie – das „Arbeitspferd“ unter den Erneuerbaren
Unter den erneuerbaren Energiequellen ist die Windenergie ökologisch wie
ökonomisch der Spitzenreiter. Der Flächenbedarf von Windrädern und damit der
Eingriff in das natürliche Gleichgewicht sind vergleichsweise gering. Zudem weist
die Windkraft die günstigste Energiebilanz auf: Während ihres Betriebs erzeugt ein
Windrad 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung
RAG Montan Immobilien GmbH
Traudel König
Telefon (0681) 59188 -3901
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eingesetzt wird. Dadurch amortisieren sich die für den Bau eines Windrades
erforderlichen Investitionen bei einer Laufzeit von 20 Jahren bereits nach acht bis
zehn Jahren. Keine andere Ökostromquelle kann mit der Leistungsfähigkeit von
Windenergie mithalten.
„WindEnergieSaar“ – Rückenwind fürs Saarland
Mit dem Bau von sechs Windparks wollen die RAG Montan Immobilien und ihr
Beteiligungsunternehmen montanWIND das Gesamtvorhaben
„WindEnergieSaar“ zu einem „Leuchtturmprojekt der Energiewende“ im Saarland
machen. Geplant ist dabei eine Investitionssumme von rund 170 Mio. Euro. Mit einer
Leistung von mindestens 77 MW werden die geplanten Windräder zum erklärten
Ausbauziel der saarländischen Landesregierung bei der Windenergienutzung einen
bedeutenden Beitrag leisten. Die vorgesehenen Investitionen haben das Potenzial,
das Saarland im Wettbewerb der Regionen zu stärken. Die zur Finanzierung, für
den Bau und Betrieb der Windräder erforderlichen Leistungen kommen zu einem
erheblichen Anteil als Aufträge der regionalen Wirtschaft zugute.
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ARBEITSPFERD WINDENERGIE
Status und Ziele der saarländischen Energiewende
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DIE VORTEILE DER WINDKRAFT
Auf einen Blick
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WINDENERGIESAAR – SECHS
WINDPARKS FÜR DAS SAARLAND
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Daten und Fakten auf einen Blick
Projekt-Steckbrief
• Projektentwickler: RAG Montan Immobilien GmbH, montanWIND Planungs
GmbH & Co. KG
• Größe Windparks: insgesamt 32 Windräder
• Im Einzelnen:
• Windpark Erkershöhe: 3 Windräder
• Windpark Fröhn: 3 Windräder
• Windpark Velsen: 3 Windräder
• Windpark Gohlocher Wald: 3 Windräder
• Windpark Lebach Nord: 12 Windräder
• Windpark Bitschberg/Sengert: 8 Windräder
• Investitionsvolumen gesamt: 170 Mio. Euro
Projekt-Standort
• Betroffene Gemeinden: Merchweiler, Friedrichsthal, Riegelsberg, Saarbrücken,
Lebach, Nonnweiler, Völklingen
• Standorte: Saarkohlenwald, Fröhner Wald, Gohlocher Wald, Bruchwald, Großer
Spechenwald, Dörrenbacher Wald, Naherholungsgebiet Itzenplitzer Weiher,
Naturpark Saar-Hunsrück
• Im Einzelnen:
• Windpark Erkershöhe: Naherholungsgebiet Itzenplitzer Weiher,
Saarkohlenwald
• Windpark Fröhn: Fröhner Wald, Saarkohlenwald
• Windpark Velsen: Saarkohlenwald
• Windpark Gohlocher Wald: Gohlocher Wald
• Windpark Lebach Nord: Bruchwald, Großer Spechenwald, Dörrenbacher Wald
• Windpark Bitschberg/Sengert: Naturpark Saar-Hunsrück
Projekt-Kommunikation
• Ansprechpartner: Martin Krantz, Tel.: 0681 59188-3800, E-Mail:
Martin.Krantz@montanwind.de
• Weitere Informationen unter: www.windenergiesaar.de
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WINDENERGIESAAR
Die sechs Windparks in der Übersicht
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WIE ENTSTEHT EIN WINDPARK?
Vom politischen Willen zur Inbetriebnahme
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PARTNER DER SAARLÄNDISCHEN
ENERGIEWENDE
SULZBACH
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RAG Montan Immobilien und montanWIND wollen in den Ausbau der Windkraft
investieren
Mit dem Bau von sechs Windparks investiert die RAG Montan Immobilien in den
Strukturwandel der ehemaligen Bergbauregion an der Saar. Aber das
Gesamtvorhaben „WindEnergieSaar“ bedeutet mehr als eine Investition von rund
170 Millionen Euro. Es ist auch ein Bekenntnis zu einer weiterhin aktiven Rolle der
RAG im Energieland Saarland. Nach dem Ausstieg aus der Kohle gestaltet das
Unternehmen über seine Tochter RAG Montan Immobilien die saarländische
Energiewende mit – eine Wende von der schwarzen zur grünen Energie.
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RAG Montan Immobilien und montanWIND – die Standortentwickler
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Die RAG Montan Immobilien verwaltet Liegenschaften des RAG-Konzerns im
Saarland und entwickelt die Areale für eine neue Nutzung. Dazu gehören auch
innovative Projekte zur umweltfreundlichen Energiegewinnung. Deshalb wurde als
neues Beteiligungsunternehmen die montanWIND Planungs GmbH gegründet. Sie
wird die Windparks entwickeln. Bei der Auftragsvergabe werden regionale
Unternehmen vorrangig berücksichtigt und die Projektfinanzierung erfolgt
maßgeblich über saarländische Banken.
Das Saarland hat eine lange Tradition als Energiestandort. Nach dem Ende der
Steinkohleförderung im Sommer 2012 müssen auch hier Alternativen entwickelt
werden. Untersuchungen zeigen, dass das Saarland viel Potenzial bietet für
erneuerbare Energien aus Sonne, Wind und Biomasse. Der saarländische
Masterplan „Neue Energie für den Zukunftsstandort Saarland“ belegt, dass allein die
Windenergie in der Region bis 2020 versechsfacht werden könnte. Daran knüpfen
RAG Montan Immobilien und montanWIND an. Sie bauen und betreiben Windräder
mit Verantwortung für Mensch und Natur. Das bedeutet, dass ökologische
Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden. Eingriffe in Natur und
Umwelt werden durch Ausgleichsflächen kompensiert.
Als Nachfolgeunternehmen der Saarbergwerke AG bleibt die RAG
Aktiengesellschaft auch nach dem Ende des Kohlebergbaus ein wichtiger Partner
der Politik bei der Gestaltung des Strukturwandels.
immobilien.de
RAG Montan Immobilien – nachhaltige Lösungen für die Bergbaunachfolge
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Für die RAG Montan Immobilien gilt: Wer den Strukturwandel mitgestaltet,
übernimmt Verantwortung für die Menschen, die Natur und die Region.
Verlässlichkeit und Transparenz sind Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit
Land, Kommunen und der Öffentlichkeit. Damit setzt die RAG Montan Immobilien
die Nachhaltigkeitsstrategie der RAG Aktiengesellschaft bei der Entwicklung von
ehemaligen Bergbauflächen im Saarland um.
Die Zukunftsaufgabe für die Region besteht darin, in enger Abstimmung mit
Landesregierung, Kommunen und potenziellen Investoren an der Saar für 800
Gebäude und 2.350 ha Flächen aus Bergbaubeständen eine nachhaltige Nutzung
zu finden. Das reicht von der Vermarktung für Gewerbe und Wohnzwecke über die
Revitalisierung und Renaturierung für Freizeit und Naherholung bis hin zur
Ansiedlung von Zukunftsbranchen wie der Windenergie.
Der Sitz der RAG Montan Immobilien und der montanWIND in
Sulzbach (Foto: Axl Klein).
Der Anspruch: Nachhaltige Lösungen für die Bergbaunachfolge
FÜNF FRAGEN AN RUDOL F KRUMM
SULZBACH 19.02.2015
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Repräsentant der RAG Montan Immobilien an der Saar, Geschäftsführer der montanWIND
GmbH
„… ein starkes Signal, das da vom Saarland ausgeht“
Herr Krumm, Sie leben in der Region und sind Ingenieur. Als Geschäftsführer
der montanWIND GmbH und als Repräsentant der RAG Montan Immobilien an
der Saar tragen Sie Verantwortung für das Projekt „WindEnergieSaar“. Was
bedeutet Ihnen das persönlich?
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Traudel König
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Meine beruflichen Wurzeln liegen im Bergbau – die Kohle hat hier nicht nur als
Energieträger eine große Bedeutung für die Menschen. Bei der RAG Montan
Immobilien nun mitverantwortlich zu sein für eine Wende von der traditionellen
schwarzen zur zukunftsfähigen grünen Energie, das bedeutet mir tatsächlich eine
Menge. Auch als Ingenieur ist das eine Herausforderung, den Wandel von
schwarzem zu grünem Know-how voranzutreiben. Das ist ein starkes Signal, das da
vom Saarland ausgeht. Als Geschäftsführer der montanWIND und Repräsentant der
RAG Montan Immobilien an der Saar habe ich nun die Chance, dies vor Ort mit auf
den Weg zu bringen.
Ende Juni 2014 hat der Bundestag die Reform des EEG beschlossen. Hat das
neue Gesetz Auswirkungen auf Ihre Planungen?
Wir freuen uns, dass die Bundesregierung mit der EEG-Reform Klarheit geschaffen
hat. Als Projektentwickler haben wir eine hohe wirtschaftliche Verantwortung – es
geht hier immerhin um ein Investment von rund 170 Millionen Euro. Wir wollen also
viel Geld in die Hand nehmen. Und genau dafür brauchen wir verlässliche
Rahmenbedingungen. Das EEG, das der Bundestag Ende Juni 2014 beschlossen
hat und das im August 2014 in Kraft getreten ist, enthält keine unerwarteten
Änderungen der Förderung von Windenergie. Insofern wurde die EEG-Reform in
unseren Planungen bereits berücksichtigt und hat keinen weiteren Einfluss auf
unser Vorhaben.
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An einzelnen Standorten formiert sich Widerstand gegen die Errichtung eines
Windparks. Wie gehen Sie als Projektentwickler damit um?
Wir nehmen das sehr ernst. Die Menschen vor Ort sind skeptisch und haben
verständliche Sorgen, dass die Windräder ihre Heimat verändern, ihrer Gesundheit
schaden oder die Naherholung beeinträchtigen könnten. Meine Überzeugung ist
aber: Wenn wir den Menschen ein realistisches Bild unseres Vorhabens vermitteln,
werden wir sie am Ende auch mit stichhaltigen Argumenten gewinnen können. Es
zeigt sich hier, wie wichtig Dialog ist. Man muss die Menschen mitnehmen. Sonst
funktioniert die Energiewende nicht. Auch das gehört zu unseren Planungen:
Bürgerdialoge. Die ersten Veranstaltungen in Riegelsberg, Nonnweiler, Lebach und
Merchweiler haben bereits stattgefunden.
Wie sieht die zeitliche Planung des Investitionsprojekts
„WindEnergieSaar“ aus? Was kommt wann auf die Bürgerinnen und Bürger
zu?
Unser Ziel ist es, alle sechs Windparks in den nächsten zwei Jahren, also bis Ende
2016, ans Netz zu bringen. Schneller wird es nicht gehen, und auch das jetzige Ziel
ist nur dann erreichbar, wenn bald Klarheit über die politischen
Rahmenbedingungen hergestellt ist. Aktuell sind wir noch in der Planungsphase, im
Prozess der Flächensicherung. Da geht es um den Abschluss von Pachtverträgen
und die Verabschiedung der Flächennutzungspläne durch die Kommunen. Parallel
dazu bereiten wir auch schon die notwendigen Gutachten für die Beantragung vor.
Beispiel Vogelschutz: In einer einjährigen Langzeitbeobachtung müssen eigens
sogenannte avifaunistische Gutachten erstellt werden. Der Bau eines Windrads ist
im Vergleich dazu dann im Grunde eine schnelle Angelegenheit.
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Die saarländische Landesregierung hat sich ambitionierte Ziele zum Ausbau
der erneuerbaren Energien gesetzt. Welche Rolle haben die RAG Montan
Immobilien und die montanWIND dabei?
Das erklärte Ziel der Landesregierung ist eine Verdreifachung des
Windenergieanteils an der Gesamtstromproduktion bis 2016. Dazu können wir mit
unserem Investitionsprojekt zu einem Viertel beitragen. Das ist ein Wort. Damit
leisten RAG Montan Immobilien und montanWIND einen wesentlichen
unternehmerischen Beitrag zur saarländischen Energiewende und gestalten den
Strukturwandel aktiv mit. Als eigens dafür gegründete Beteiligungsgesellschaft wird
die montanWIND im Saarland Windparks entwickeln. Wir stecken sozusagen
mittendrin in der Energiewende. Zukunftsfähige Energie im Saarland – das ist unser
Ziel.
Rudolf Krumm, Repräsentant der RAG
Montan Immobilien an der Saar,
Geschäftsführer der montanWIND GmbH
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WINDENERGIESAAR –
QUESTIONS & ANSWERS
SULZBACH
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Hintergrund: Energiewende, EEG, Energiekosten
1. Welchen Beitrag werden die Windparks/das Gesamtvorhaben
„WindEnergieSaar“ zur Energiewende im Saarland leisten?
RAG Montan Immobilien GmbH
Traudel König
Nach dem Willen der Landesregierung soll der Anteil erneuerbarer Energien am
Gesamtstromverbrauch von heute acht bis neun auf 20 Prozent im Jahr 2020
gesteigert werden. Allein bis zum Jahr 2016 soll sich der Anteil der Windenergie
verdreifachen. Die von uns geplanten Windräder werden insgesamt eine Leistung
von mindestens 77 Megawatt erbringen. Damit werden diese Windräder etwa ein
Viertel zum angestrebten Ausbau bis 2016 beitragen. Das Gesamtvorhaben leistet
also einen unverzichtbaren Beitrag zur Energiewende im Saarland.
2. Hat die EEG-Reform Einfluss auf Ihre
Investitionsentscheidungen?
Das EEG, das der Bundestag Ende Juni 2014 beschlossen hat und das im August
2014 in Kraft getreten ist, enthält keine unerwarteten Änderungen der Förderung
von Windenergie. Insofern wurde die EEG-Reform in unseren Planungen bereits
berücksichtigt und hat keinen weiteren Einfluss auf unser Vorhaben.
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WindEnergieSaar:
Gesamtvorhaben, Einzelprojekte und Verfahren
3. Wie viele Windparks sollen gebaut werden und welche
Standorte wurden dafür ausgewählt?
Insgesamt planen wir den Bau von sechs Windparks in den Landkreisen St. Wendel
(Bitschberg/Sengert), Neunkirchen (Erkershöhe) und Saarlouis (Gohlocher Wald,
Lebach Nord) sowie an drei Standorten im Regionalverband Saarbrücken (Fröhn,
Velsen, Erkershöhe).
4. Welche Gemeinden sind von den geplanten Windparks
betroffen?
Die geplanten Windparks werden voraussichtlich in den Gemarkungen der
Kommunen Nonnweiler, Merchweiler, Friedrichsthal, Lebach, Saarbrücken,
Völklingen und Riegelsberg gebaut. Konkret sind folgende Gemeinden betroffen:
•
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•
•
•
Windpark Bitschberg/Sengert: Nonnweiler
Windpark Erkershöhe: Merchweiler, Friedrichsthal
Windpark Gohlocher Wald: Lebach
Windpark Lebach Nord: Lebach
Windpark Velsen: Völklingen, Saarbrücken
Windpark Fröhn: Riegelsberg
5. Nach welchen Kriterien wurden die Standorte ausgewählt?
Grundlagen für die Standortwahl sind die Windpotenzialstudie des Ministeriums für
Umwelt, Energie und Verkehr aus dem Jahr 2011 sowie die kommunalen Flächennutzungspläne. Viele Gemeinden haben in ihren Flächennutzungsplänen sogenannte Windvorrangflächen ausgewiesen. Entscheidende Kriterien hierfür sind das
errechnete Windpotenzial, der Natur- und Artenschutz sowie gesetzliche Vorgaben
zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, z. B. im Hinblick auf Schall und
Schattenwurf.
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6. Wie hoch sind die Investitionskosten?
Für den Bau der sechs geplanten Windparks planen wir Gesamtinvestitionen in
Höhe von rund 170 Mio. Euro.
7. Wer sind die Eigentümer der Flächen, auf denen die Windparks
gebaut werden sollen?
Viele Flächen gehören dem SaarForst Landesbetrieb. In Völklingen, Lebach und
teilweise in Merchweiler sind die Flächen Eigentum der Stadt bzw. Gemeinde. Beim
Windpark Bitschberg/Sengert in Nonnweiler befinden sich die Flächen zum Großteil
im Besitz von Privatpersonen.
8. Wie viele Windräder sollen an den einzelnen Standorten
gebaut werden und wie hoch werden diese sein?
Die Zahl der Windräder in den einzelnen Windparks variiert je nach Standort: Nach
aktuellem Planungsstand soll der größte Windpark (Lebach Nord) 12 umfassen, der
Windpark Bitschberg/Sengert 8 und die vier anderen jeweils 3 Windräder. Die
Gesamthöhe der Windräder liegt bei allen vorgesehenen Turbinen knapp unter 200
Metern. Bei der Ausgestaltung der einzelnen Windparks werden die lokalen
Rahmenbedingungen berücksichtigt. Das betrifft die Größe der ausgewiesenen
Fläche und das Windpotenzial sowie mögliche Beeinträchtigungen für die
Bürgerinnen und Bürger sowie den Natur- und Artenschutz.
9. Bislang haben Sie davon gesprochen, am Standort Erkershöhe
drei Windräder bauen zu wollen. Dann war von fünf Windrädern
zu lesen. Wie viele Windräder sind es nun tatsächlich?
In Merchweiler stehen wir vor der besonderen Situation, dass wir nicht der einzige
Projektentwickler sind, der das Windpotenzial vor Ort nutzen möchte. Ursprünglich
gab es getrennte Pläne von Energy 3k und der RAG Montan Immobilien/
montanWIND. Nach verschiedenen Untersuchungen haben wir uns mit Energy 3k
auf ein gemeinsames Vorhaben am Standort Erkershöhe verständigt. Dieser
Windpark soll nach aktuellem Planungsstand drei Windräder umfassen.
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10. Wie hoch ist das Windpotenzial an den sechs Standorten?
Alle sechs geplanten Standorte verfügen über ein gutes Windpotenzial. Das sichert
ihren rentablen Betrieb. Grundlage dieser Bewertung sind die Windpotenzialstudie
des saarländischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr von 2011 sowie
die Daten des Deutschen Wetterdienstes zur Windgeschwindigkeit und zum
Windertrag.
11. Wie viel Strom können die geplanten Windparks produzieren?
Wie viele Haushalte können dadurch mit Strom versorgt werden?
Die Nennleistung der sechs Windparks ist unterschiedlich. Am Standort Erkershöhe
planen wir beispielsweise mit 3 Turbinen, also 3 Windrädern, am Standort
Bitschberg/Sengert mit 8 und am Standort Lebach Nord mit 12 Windrädern. Die
Gesamtkapazität aller Windräder liegt bei mindestens 77 Megawatt. Zur
Veranschaulichung: Mit dieser Leistung von 77 Megawatt können jährlich über
67.000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgt werden.
12. Wie weit sind die jeweiligen Projekte fortgeschritten und
wann ist jeweils die Inbetriebnahme geplant?
Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Stadien. Unser Ziel ist es, alle sechs
Projekte in den nächsten zwei Jahren ans Netz zu bringen. Aktuell befinden wir uns
im Prozess der Flächensicherung, der den Abschluss der Pachtverträge umfasst.
Dadurch wird eine verlässliche Grundlage für den nächsten Schritt des
Genehmigungsverfahrens geschaffen. Nötig ist eine Genehmigung auf Basis des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes. 2016 sollen die Windräder in Betrieb
genommen werden.
13. Gehen Sie davon aus, dass alle Windräder genehmigt und
dann auch gebaut werden?
Wir haben viel Zeit und Energie in die Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens
investiert, um alle Anforderungen zu erfüllen. Nach diesem Planungsaufwand sind
wir sehr zuversichtlich, dass alle geplanten Windräder entsprechend den
gesetzlichen Anforderungen auch genehmigt und gebaut werden.
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14. Wie lange dauert die Bauphase, mit welchen
Einschränkungen ist zu rechnen (z. B. Behinderung, Absperrung)
und wer trägt die Kosten für entstehende Beschädigungen (z. B.
Straßenschäden)?
Während die Planung eines Windparks ein komplexes Projekt ist, lässt sich ein
Windrad selbst innerhalb kürzester Zeit aufstellen. Sobald das Fundament errichtet
ist, dauert der Aufbau nur wenige Tage. Inklusive der vorbereitenden
Vermessungsarbeiten und der infrastrukturellen Anbindung rechnen wir mit einer
Bauphase von maximal einem Jahr. Mit Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und
Bürger ist in der Regel für drei bis vier Monate zu rechnen. Insbesondere während
der Anlieferung der Windradteile kann es zu kurzen Behinderungen des
Straßenverkehrs durch Absperrungen kommen. Mögliche Schäden, die während der
Bauphase an öffentlichem oder privatem Eigentum entstehen, etwa Straßenschäden
durch Schwerlasttransporte, werden selbstverständlich von uns behoben und ausgeglichen.
15. In einigen Kommunen regt sich Widerstand. Wie gehen Sie
damit um und wie werden Sie die Bürgerinnen und Bürger an den
Planungen beteiligen?
Ohne Akzeptanz in der Bevölkerung werden wir in Deutschland die Energiewende
nicht stemmen können. Das gilt auch für die entsprechenden Anstrengungen im
Saarland und den Bau von Windrädern vor Ort. Als RAG Montan Immobilien bzw.
montanWIND wollen wir das uns Mögliche dazu beitragen, die Bürgerinnen und
Bürger an den geplanten Windpark-Standorten mit Argumenten
zu überzeugen. Unser Unternehmen ist im Saarland fest verankert. Auch aus dieser
Verbundenheit heraus wollen wir unseren unternehmerischen Beitrag zum Strukturwandel und zur Energiewende an der Saar leisten. Wir wollen, dass unsere Projekte
langfristig und nachhaltig erfolgreich sind. Wir sind überzeugt, dass der Nutzen für
die Standortgemeinden, auch finanziell, die befürchteten Nachteile weit überwiegt.
Vor diesem Hintergrund haben wir bereits intensive und überaus konstruktive
Gespräche mit den lokalpolitischen Entscheidungsträgern geführt. All jenen, die
den Projekten vor Ort kritisch gegenüberstehen, bieten wir den Dialog an. In lokalen
Bürgerveranstaltungen wollen wir dazu einladen, Fakten und Argumente zu den
geplanten Projekten auszutauschen. Wir werden unsere Planungen transparent und
nachvollziehbar darstellen. Zugleich sollen die hier anzuwendenden
Genehmigungsverfahren des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz zu der
Frage, ob und falls ja, wo genau die geplanten Windräder gebaut werden dürfen,
eine Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten. Das heißt, die Antragsunterlagen
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inklusive der Gutachten werden einen Monat zur öffentlichen Einsicht ausgelegt,
sodass ggf. Einwände in dem Verfahren berücksichtigt werden können.
Unsere Projekte planen wir im vollständigen Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen. Für unsere Investitionsentscheidungen benötigen wir allerdings auch
verlässliche politische Rahmenbedingungen. Deren aktuelle Unsicherheit schränkt
uns dort ein, wo Bürgerinnen und Bürger klare und eindeutige Aussagen von uns
erwarten. Wir appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen, schnellstmöglich
für Klarheit zu sorgen.
16. Oskar Lafontaine hat gefordert, die Bürgerinnen und Bürger
selbst darüber entscheiden zu lassen, ob sie einen Windpark in
ihrer Nähe haben wollen. Wie stehen Sie dazu?
Wir haben Verständnis dafür, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger aus Sorge
vor visuellen und akustischen Beeinträchtigungen oder Eingriffen in die Natur erst
einmal skeptisch sind. Wir nehmen diese Bedenken ernst und haben unsere
Planungen im Einzelfall bereits angepasst, ohne dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären. Im Windparkprojekt Erkershöhe haben wir den Mindestabstand
beispielsweise freiwillig über 650 Meter hinaus auf 800 Meter erweitert.
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Nutzen der und Beeinträchtigungen durch
die Windräder
17. Profitieren die Gemeinden und die lokale Wirtschaft finanziell
vom Bau der Windparks?
Von den Windparks können alle profitieren, denn unser Projekt ist eine Investition in
die Zukunft des Saarlands. Die Standortgemeinden erzielen vergleichsweise hohe
Erträge aus Pachteinnahmen, soweit die Windräder auf kommunalen Grundstücken
errichtet werden. Außerdem profitieren die Kommunen von zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen, die die öffentlichen Haushalte spürbar entlasten können und
neue Spielräume für vordringliche kommunale Projekte eröffnen.
Darüber hinaus werden wir für hochwertige ökologische Ausgleichsmaßnahmen
sorgen, um das natürliche Gleichgewicht zu erhalten. Alle geplanten Windparkprojekte werden wir zudem unter größtmöglicher Wertschöpfung für die regionale
Wirtschaft realisieren. Das reicht von der Beteiligung regionaler Firmen bei der
Auftragsvergabe bis hin zur Finanzierung der Projekte über saarländische Banken.
18. Können sich die Bürgerinnen und Bürger selbst finanziell an
den Projekten beteiligen? Wie und ab wann ist eine solche
Bürgerbeteiligung möglich?
Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger im Saarland an unserem Investitionsprojekt
„WindEnergieSaar“ beteiligen. Aktuell prüfen wir die Möglichkeit der Kooperation mit
lokalen Energiegenossenschaften, die Anteile an den WindEnergieSaar-Windparks
an die Bürgerinnen und Bürger verkauft. In Riegelsberg haben wir bereits mit der
BürgerEnergieGenossenschaft Hochwald eine gemeinsame Absichtserklärung
unterzeichnet. Als Mitglieder der BürgerEnergieGenossenschaft können
interessierte Bürgerinnen und Bürger, vorzugsweise aus Riegelsberg und
Umgebung, in den auf der Gemarkung der Gemeinde geplanten Windpark Fröhn
investieren. Ähnliche Modelle prüfen wir an den anderen Standorten.
19. Welcher Mindestabstand zwischen Windrad und
Wohnbebauung muss eingehalten werden?
Bei der Standortwahl haben wir uns an die landesplanerischen Abstandsempfehlungen gehalten. Diese sind im Saarland uneinheitlich. Im Nord-Saarland beträgt die
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Pufferzone 1.000 Meter, im südlichen Saarland derzeit mindestens 650 Meter (siehe
Frage 21).
Grundsätzlich verlangt der Masterplan „Neue Energien“ der Landesregierung, dass
der Windkraft im Saarland „substanziell Raum“ gewährt wird. Die
Abstandsregelungen müssen diesen Grundsatz berücksichtigen. Einen
Gesetzesentwurf mit dem Ziel, die Distanz auf das Zehnfache der Höhe des
Windrads zu vergrößern, hat die Landesregierung deshalb kürzlich abgelehnt.
20. Warum ist der Mindestabstand in den verschiedenen
Regionen des Saarlands unterschiedlich groß?
Die Landesregierung hat festgelegt, dass die Entscheidung über den Flächennutzungsplan und damit auch über den Mindestabstand zwischen Windrädern und
Wohnhäusern bei den Kommunen liegt. Die Landesregierung gibt lediglich
planerische Abstandsempfehlungen, an denen sich die Kommunen orientieren.
21. Der Regionalverband Saarbrücken prüft aktuell eine
Erhöhung des Mindestabstands auf 800 Meter. Was würde eine
Erhöhung des Mindestabstands für die geplanten
Windparkprojekte bedeuten?
Bei den Planungen der Windparks achten wir darauf, etwaige Beeinträchtigungen
von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Unabhängig von dem jeweils geltenden Mindestabstand wird ein Windpark vom
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz nur dann genehmigt, wenn er die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) u. a. zum Lärm- und
Naturschutz einhält.
Der Regionalverband Saarbrücken hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu
prüfen, ob auch ein Mindestabstand von 800 Metern substanziell Raum für
Windenergieanlagen ließe. Dies ist laut Gutachten der Fall. Ziel der Erhöhung wäre
es, die Beeinträchtigungen für die Gemeinden noch weiter zu minimieren.
Eine eventuelle Erhöhung des Mindestabstands betrifft die geplanten Windparkprojekte Velsen in Völklingen und Saarbrücken sowie Fröhn in der Gemeinde
Riegelsberg. Auf den Windpark Erkershöhe hätte eine Erhöhung keine
Auswirkungen, denn in Friedrichsthal haben wir den Abstand von 800 Metern bereits
freiwillig umgesetzt. Die Entscheidung über die Erhöhung des Mindestabstands
erwarten wir ab März 2015.
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22. Die Saarbrücker Zeitung berichtete Mitte September 2014,
dass die Entscheidung des Regionalverbands Saarbrücken, den
Mindestabstand auf 800 Meter zu erhöhen, gefallen sei. Wieso
kommunizieren Sie diese Entscheidung nicht?
Wir verfolgen das Thema natürlich aufmerksam und kennen die mediale
Berichterstattung. Eine offizielle Bestätigung des Regionalverbands liegt uns
allerdings noch nicht vor. Wenn uns der Regionalverband das endgültige Ergebnis
mitteilt, werden wir unsere Planungen überprüfen und mögliche Anpassungen
gegebenenfalls kommunizieren. Grundsätzlich berücksichtigen unsere Planungen
die 800 Meter allerdings bereits.
23. Welche Beeinträchtigung geht vom Schattenwurf der
Windräder aus?
Die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beinhalten
klare Vorgaben u. a. zu den optischen Immissionen von Windrädern, zu denen auch
der Schattenwurf zählt. Das BImSchG ist die Grundlage des Genehmigungsverfahrens für den Bau von Windrädern. Die gesetzlichen Bestimmungen
werden deshalb selbstverständlich auch im Rahmen der von uns geplanten
Windparks eingehalten. Ggf. könnte es zum Einsatz einer Abschaltautomatik
kommen.
24. Welche Lärmbeeinträchtigung/Schallbelastung ist zu
erwarten?
Die Höchstwerte für die Lärmbeeinträchtigung durch Windräder sind in der
Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Das BImSchG ist Grundlage des
Genehmigungsverfahrens, ohne das der Bau von Windrädern nicht möglich ist. Bei
den Planungen der sechs Windparks haben wir uns genau an diese gesetzlichen
Bestimmungen gehalten. Zur Veranschaulichung: Am Standort Erkershöhe
sprechen wir von einer Lärmbelastung von 35 dB an der nächsten Wohnbebauung,
das ist leiser als eine Unterhaltung in normaler Lautstärke in nächster Nähe.
25. Gefährden die Schallemissionen die Gesundheit?
Das Genehmigungsverfahren für den Bau von Windrädern ist im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dieses regelt die Grenzen von schäd-
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lichen Umwelteinwirkungen und bietet dadurch Schutz vor Luftverunreinigungen,
Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Einwirkungen. Bei den Planungen der
sechs Windparks haben wir uns genau an die gesetzlichen Rahmenbedingungen
gehalten. Zusätzlich haben wir eigene Schallprüfungen durchgeführt und halten alle
gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte ein.
26. Gehen von den Windrädern Gesundheitsgefahren durch
Infraschallemissionen aus?
Windräder erzeugen, wie viele andere Industrieanlagen (Ventilatoren, Klimaanlagen
etc.), Straßenverkehr, aber auch natürliche Quellen (z. B. Wellengang, Gewitter)
Infraschall, also tieffrequenten Schall. Dafür sind besonders die am Ende der
Rotorblätter verursachten Wirbelablösungen sowie weitere Verwirbelungen an
Kanten, Spalten und Verstrebungen verantwortlich.
Verglichen mit anderen Quellen, z. B. Verkehrsmitteln wie Autos oder Flugzeugen,
ist der von Windrädern erzeugte Infraschall relativ gering. Infraschall oberhalb der
Wahrnehmbarkeitsschwelle kann zu Störungen und Belästigungen führen. Da die
für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendigen Abstände eingehalten werden,
ist der von den Windrädern erzeugte Infraschallpegel jedoch sehr weit unterhalb der
Wahrnehmungsgrenze des Menschen. Das belegen verschiedene Messungen, auf
die u. a. das Deutsche Windenergie-Institut verweist. Zudem verweisen
beispielsweise das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg und das Bayerische Landesamt für Umwelt auf Studien, die zeigen,
dass keine schädlichen Wirkungen zu erwarten sind. Auch verschiedene Gerichte,
unter anderem das OVG Saarlouis, gehen in ihrer aktuellen Rechtsprechung davon
aus, dass Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle keine schädliche
Umwelteinwirkung darstellt und die Infraschallimmissionen von Windrädern
unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen.
27. Welche Auswirkungen hat der Bau der Windparks für die
Flora und Fauna?
Der Natur- und Artenschutz war ein wesentliches Kriterium bei der Standortwahl.
Unser Ziel ist es, die Beeinträchtigungen für die Umwelt so gering wie möglich zu
halten. Die Flächennutzungspläne der Gemeinden berücksichtigen die Grenzen von
Naturschutzgebieten und schließen Eingriffe in ökologisch wichtige Gebiete aus.
Zusätzlich haben wir avifaunistische Gutachten zum Schutz der in der Region lebenden Vögel in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse erwarten wir in den nächsten
Monaten.
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28. Wie beurteilen Sie Befürchtungen, dass die Windparks den
Tourismus gefährden?
Wir verstehen den Ausbau der Windenergie im Saarland als Investition in die Zukunftsfähigkeit dieses Bundeslands. Das bedeutet auch, dass wir die touristische
Wertschöpfung des Landes nicht gefährden. Bei der Standortwahl haben wir auf den
Natur- und Artenschutz ebenso geachtet, wie wir gesetzliche Vorgaben zum Schutz
der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Lebensqualität berücksichtigt haben. Ebenso
haben wir auch mögliche Konflikte mit touristischen Belangen sorgfältig geprüft und
abgewogen. Der Bau der sechs Windparks wird nicht zu Beeinträchtigungen in
touristischen Gebieten führen, zu dieser Einschätzung kommt auch die Tourismus
Zentrale Saarland. Zugleich lassen wir aktuell mit einem freiwilligen Gutachten
prüfen, wie der Premiumwanderweg im Fröhner Wald trotz der drei geplanten
Windräder nicht beeinträchtigt bzw. sogar aufgewertet werden kann.
29. Kritiker sprechen von einer „Verspargelung der Landschaft“.
Wie stark greifen die geplanten Windparks in das
Landschaftsbild ein?
Die Energiewende und der damit einhergehende Umstieg auf regenerative Energieträger haben Auswirkungen auf die Flächennutzung und auf das Landschaftsbild.
Das gilt für Bioenergie-, Photovoltaik- und natürlich auch für Windräder. Dabei ist
der Flächenbedarf von Windrädern vergleichsweise gering. Gleichwohl muss
insbesondere die Sichtbarkeit moderner, leistungsfähiger Windräder im
Landschaftsbild immer gegen andere Belange abgewogen werden. Saarländische
Landesregierung und Kommunen haben dies in ihren Planungen und auf
kommunaler Ebene in der Auszeichnung von sogenannten Windvorrangflächen
berücksichtigt.
30. Wie viel Waldfläche muss für den Bau und Betrieb der
Windparks abgeholzt werden? (Sind die Schäden für die Natur
wirklich ausgleichbar?)
Bei der Standortwahl haben wir genau auf den Natur- und Artenschutz geachtet und
natürlich gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ihrer
Lebensqualität berücksichtigt. Wir rechnen im schlechtesten Fall mit 0,5 ha Waldfläche pro Windrad, die abgeholzt werden muss. Im Gegenzug sind Kompensationsleistungen erforderlich. Damit stellen wir sicher, dass die Eingriffe in Natur und Umwelt ausgeglichen werden.
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31. Die RAG Montan Immobilien engagiert sich im
Naturschutzgroßprojekt „Landschaft der Industriekultur Nord“ in
der Region um Merchweiler und den Itzenplitzer Weiher. Genau
dort planen Sie auch den Windpark Erkershöhe. Ist das nicht ein
Widerspruch?
Der Bergbau und die Eisenindustrie haben das Saarland viele Jahrzehnte lang
geprägt, sowohl landschaftlich als auch gesellschaftlich. Mit dem Ende von Kohle
und Stahl ist nicht nur ein großer Arbeitgeber verschwunden, es ist auch ein
Vakuum in der Landschaft entstanden. Mit dem Naturschutzgroßprojekt „Landschaft
der Industriekultur Nord“, kurz LIK Nord, wollen wir die Bergbaufolgelandschaft im
Saarland mitgestalten. Im Mittelpunkt steht die Renaturalisierung und
Wiederbelebung ehemaliger Bergbauflächen als Teil des Strukturwandels im
Saarland. Zu diesem Strukturwandel leistet auch der Windpark Erkershöhe seinen
Beitrag, einen Beitrag zum Wandel von der schwarzen zur grünen Energie.
32. Im Saarland hat erst vor Kurzem die Erde gebebt. Halten
Windräder solchen Erderschütterungen stand?
In Deutschland treten Erdbeben zum Glück eher selten auf und sind von geringer
Intensität. Aber wie die Erderschütterungen im Saarland in der Vergangenheit
gezeigt haben, sind Erdbeben natürlich möglich. In solchen erdbebengefährdeten
Gebieten müssen besondere Bauvorschriften beachtet werden. Grundlage ist die
Erdbebenzonenkarte, die Deutschland, je nach Erdbebengefahr, in vier Regionen
aufteilt. Die Erdbebenzonenkarte ist Bestandteil einer eigenen Erdbebennorm für
das deutsche Bauwesen, die der Normenausschuss im Bauwesen festgelegt hat.
Diese gilt auch für den Bau von Windrädern. Soll ein Windrad in einem
erdbebengefährdeten Gebiet entstehen, werden verschiedene Maßnahmen
ergriffen: Bereits bei der Baugrunderkundung wird das Thema berücksichtigt. Im
Bedarfsfall wird entsprechend der auftretenden Belastungen der
Standsicherheitsnachweis von Fundament, Turm und Maschine geführt.
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