WindEnergieSaar. Informationen zum Projekt.
Transcription
WindEnergieSaar. Informationen zum Projekt.
WindEnergieSaar. Informationen zum Projekt. montanWIND Die Zukunft ist unser Revier. RAG MONTAN IMMOBILIEN TREIBT ENERGIEWENDE AN SAAR VORAN SULZBACH 19.02.2015 SEITE 1/4 Sechs Windparks in zwei Jahren geplant Energiewende: eine besondere Herausforderung für das Saarland Gerade einmal acht bis neun Prozent tragen erneuerbare Energien gegenwärtig zur Stromversorgung des Saarlands bei. Bundesweit waren es im Jahr 2013 dagegen 24,7 Prozent. Nach dem Zeitplan der Bundesregierung sollen bereits bis 2025 zwischen 40 und 45 Prozent der deutschen Energieproduktion mit erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden. Im Jahr 2050 soll der Anteil dann 90 Prozent betragen. Das Saarland steht also mit der Energiewende vor einer besonderen Herausforderung. Zudem ist die energieintensive Saarindustrie auf eine sichere und bezahlbare Energieversorgung angewiesen. Aber das Land verfügt auch über große Potenziale, um die regionale Energiewende zu stemmen. Zur Mobilisierung dieser Potenziale sind Landesregierung, Kommunen und Investoren gleichermaßen gefordert. Masterplan für einen Zukunftsstandort In ihrem Masterplan „Neue Energie für den Zukunftsstandort Saarland“ hat die Landesregierung das Ziel definiert, bis zum Jahr 2020 den Strombedarf zu 20 Prozent mit regenerativen Energien zu decken. Dieses Ausbauziel soll wesentlich durch die stärkere Nutzung von Windenergie erreicht werden. Eine vom Land beauftragte Windpotenzialanalyse liefert dazu verlässliche Planungsdaten. Der Masterplan wird nicht nur von Akteuren aus Politik und Wirtschaft, sondern auch von der Mehrheit der saarländischen Bevölkerung unterstützt. Laut einer TNS-InfratestUmfrage von 2012 befürworten knapp drei Viertel der Saarländer Windräder – auch in ihrer Nachbarschaft. Windenergie – das „Arbeitspferd“ unter den Erneuerbaren Unter den erneuerbaren Energiequellen ist die Windenergie ökologisch wie ökonomisch der Spitzenreiter. Der Flächenbedarf von Windrädern und damit der Eingriff in das natürliche Gleichgewicht sind vergleichsweise gering. Zudem weist die Windkraft die günstigste Energiebilanz auf: Während ihres Betriebs erzeugt ein Windrad 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung RAG Montan Immobilien GmbH Traudel König Telefon (0681) 59188 -3901 Telefax (0681) 59188- 3050 www.windenergiesaar.de www.rag-montan-immobilien.de E-Mail: traudel.koenig@rag-montanimmobilien.de eingesetzt wird. Dadurch amortisieren sich die für den Bau eines Windrades erforderlichen Investitionen bei einer Laufzeit von 20 Jahren bereits nach acht bis zehn Jahren. Keine andere Ökostromquelle kann mit der Leistungsfähigkeit von Windenergie mithalten. „WindEnergieSaar“ – Rückenwind fürs Saarland Mit dem Bau von sechs Windparks wollen die RAG Montan Immobilien und ihr Beteiligungsunternehmen montanWIND das Gesamtvorhaben „WindEnergieSaar“ zu einem „Leuchtturmprojekt der Energiewende“ im Saarland machen. Geplant ist dabei eine Investitionssumme von rund 170 Mio. Euro. Mit einer Leistung von mindestens 77 MW werden die geplanten Windräder zum erklärten Ausbauziel der saarländischen Landesregierung bei der Windenergienutzung einen bedeutenden Beitrag leisten. Die vorgesehenen Investitionen haben das Potenzial, das Saarland im Wettbewerb der Regionen zu stärken. Die zur Finanzierung, für den Bau und Betrieb der Windräder erforderlichen Leistungen kommen zu einem erheblichen Anteil als Aufträge der regionalen Wirtschaft zugute. SEITE 2/4 ARBEITSPFERD WINDENERGIE Status und Ziele der saarländischen Energiewende SEITE 3/4 DIE VORTEILE DER WINDKRAFT Auf einen Blick SEITE 4/4 WINDENERGIESAAR – SECHS WINDPARKS FÜR DAS SAARLAND SULZBACH 19.02.2015 SEITE 1/3 Daten und Fakten auf einen Blick Projekt-Steckbrief • Projektentwickler: RAG Montan Immobilien GmbH, montanWIND Planungs GmbH & Co. KG • Größe Windparks: insgesamt 32 Windräder • Im Einzelnen: • Windpark Erkershöhe: 3 Windräder • Windpark Fröhn: 3 Windräder • Windpark Velsen: 3 Windräder • Windpark Gohlocher Wald: 3 Windräder • Windpark Lebach Nord: 12 Windräder • Windpark Bitschberg/Sengert: 8 Windräder • Investitionsvolumen gesamt: 170 Mio. Euro Projekt-Standort • Betroffene Gemeinden: Merchweiler, Friedrichsthal, Riegelsberg, Saarbrücken, Lebach, Nonnweiler, Völklingen • Standorte: Saarkohlenwald, Fröhner Wald, Gohlocher Wald, Bruchwald, Großer Spechenwald, Dörrenbacher Wald, Naherholungsgebiet Itzenplitzer Weiher, Naturpark Saar-Hunsrück • Im Einzelnen: • Windpark Erkershöhe: Naherholungsgebiet Itzenplitzer Weiher, Saarkohlenwald • Windpark Fröhn: Fröhner Wald, Saarkohlenwald • Windpark Velsen: Saarkohlenwald • Windpark Gohlocher Wald: Gohlocher Wald • Windpark Lebach Nord: Bruchwald, Großer Spechenwald, Dörrenbacher Wald • Windpark Bitschberg/Sengert: Naturpark Saar-Hunsrück Projekt-Kommunikation • Ansprechpartner: Martin Krantz, Tel.: 0681 59188-3800, E-Mail: Martin.Krantz@montanwind.de • Weitere Informationen unter: www.windenergiesaar.de RAG Montan Immobilien GmbH Traudel König Telefon (0681) 59188 -3901 Telefax (0681) 59188- 3050 www.windenergiesaar.de www.rag-montan-immobilien.de E-Mail: traudel.koenig@rag-montanimmobilien.de WINDENERGIESAAR Die sechs Windparks in der Übersicht SEITE 2/3 WIE ENTSTEHT EIN WINDPARK? Vom politischen Willen zur Inbetriebnahme SEITE 3/3 PARTNER DER SAARLÄNDISCHEN ENERGIEWENDE SULZBACH 19.02.2015 SEITE 1/2 RAG Montan Immobilien und montanWIND wollen in den Ausbau der Windkraft investieren Mit dem Bau von sechs Windparks investiert die RAG Montan Immobilien in den Strukturwandel der ehemaligen Bergbauregion an der Saar. Aber das Gesamtvorhaben „WindEnergieSaar“ bedeutet mehr als eine Investition von rund 170 Millionen Euro. Es ist auch ein Bekenntnis zu einer weiterhin aktiven Rolle der RAG im Energieland Saarland. Nach dem Ausstieg aus der Kohle gestaltet das Unternehmen über seine Tochter RAG Montan Immobilien die saarländische Energiewende mit – eine Wende von der schwarzen zur grünen Energie. RAG Montan Immobilien GmbH Traudel König Telefon (0681) 59188 -3901 Telefax (0681) 59188- 3050 RAG Montan Immobilien und montanWIND – die Standortentwickler www.windenergiesaar.de www.rag-montan-immobilien.de E-Mail: traudel.koenig@rag-montan- Die RAG Montan Immobilien verwaltet Liegenschaften des RAG-Konzerns im Saarland und entwickelt die Areale für eine neue Nutzung. Dazu gehören auch innovative Projekte zur umweltfreundlichen Energiegewinnung. Deshalb wurde als neues Beteiligungsunternehmen die montanWIND Planungs GmbH gegründet. Sie wird die Windparks entwickeln. Bei der Auftragsvergabe werden regionale Unternehmen vorrangig berücksichtigt und die Projektfinanzierung erfolgt maßgeblich über saarländische Banken. Das Saarland hat eine lange Tradition als Energiestandort. Nach dem Ende der Steinkohleförderung im Sommer 2012 müssen auch hier Alternativen entwickelt werden. Untersuchungen zeigen, dass das Saarland viel Potenzial bietet für erneuerbare Energien aus Sonne, Wind und Biomasse. Der saarländische Masterplan „Neue Energie für den Zukunftsstandort Saarland“ belegt, dass allein die Windenergie in der Region bis 2020 versechsfacht werden könnte. Daran knüpfen RAG Montan Immobilien und montanWIND an. Sie bauen und betreiben Windräder mit Verantwortung für Mensch und Natur. Das bedeutet, dass ökologische Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden. Eingriffe in Natur und Umwelt werden durch Ausgleichsflächen kompensiert. Als Nachfolgeunternehmen der Saarbergwerke AG bleibt die RAG Aktiengesellschaft auch nach dem Ende des Kohlebergbaus ein wichtiger Partner der Politik bei der Gestaltung des Strukturwandels. immobilien.de RAG Montan Immobilien – nachhaltige Lösungen für die Bergbaunachfolge SEITE 2/2 Für die RAG Montan Immobilien gilt: Wer den Strukturwandel mitgestaltet, übernimmt Verantwortung für die Menschen, die Natur und die Region. Verlässlichkeit und Transparenz sind Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit Land, Kommunen und der Öffentlichkeit. Damit setzt die RAG Montan Immobilien die Nachhaltigkeitsstrategie der RAG Aktiengesellschaft bei der Entwicklung von ehemaligen Bergbauflächen im Saarland um. Die Zukunftsaufgabe für die Region besteht darin, in enger Abstimmung mit Landesregierung, Kommunen und potenziellen Investoren an der Saar für 800 Gebäude und 2.350 ha Flächen aus Bergbaubeständen eine nachhaltige Nutzung zu finden. Das reicht von der Vermarktung für Gewerbe und Wohnzwecke über die Revitalisierung und Renaturierung für Freizeit und Naherholung bis hin zur Ansiedlung von Zukunftsbranchen wie der Windenergie. Der Sitz der RAG Montan Immobilien und der montanWIND in Sulzbach (Foto: Axl Klein). Der Anspruch: Nachhaltige Lösungen für die Bergbaunachfolge FÜNF FRAGEN AN RUDOL F KRUMM SULZBACH 19.02.2015 SEITE 1/3 Repräsentant der RAG Montan Immobilien an der Saar, Geschäftsführer der montanWIND GmbH „… ein starkes Signal, das da vom Saarland ausgeht“ Herr Krumm, Sie leben in der Region und sind Ingenieur. Als Geschäftsführer der montanWIND GmbH und als Repräsentant der RAG Montan Immobilien an der Saar tragen Sie Verantwortung für das Projekt „WindEnergieSaar“. Was bedeutet Ihnen das persönlich? RAG Montan Immobilien GmbH Traudel König Telefon (0681) 59188 -3901 Meine beruflichen Wurzeln liegen im Bergbau – die Kohle hat hier nicht nur als Energieträger eine große Bedeutung für die Menschen. Bei der RAG Montan Immobilien nun mitverantwortlich zu sein für eine Wende von der traditionellen schwarzen zur zukunftsfähigen grünen Energie, das bedeutet mir tatsächlich eine Menge. Auch als Ingenieur ist das eine Herausforderung, den Wandel von schwarzem zu grünem Know-how voranzutreiben. Das ist ein starkes Signal, das da vom Saarland ausgeht. Als Geschäftsführer der montanWIND und Repräsentant der RAG Montan Immobilien an der Saar habe ich nun die Chance, dies vor Ort mit auf den Weg zu bringen. Ende Juni 2014 hat der Bundestag die Reform des EEG beschlossen. Hat das neue Gesetz Auswirkungen auf Ihre Planungen? Wir freuen uns, dass die Bundesregierung mit der EEG-Reform Klarheit geschaffen hat. Als Projektentwickler haben wir eine hohe wirtschaftliche Verantwortung – es geht hier immerhin um ein Investment von rund 170 Millionen Euro. Wir wollen also viel Geld in die Hand nehmen. Und genau dafür brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen. Das EEG, das der Bundestag Ende Juni 2014 beschlossen hat und das im August 2014 in Kraft getreten ist, enthält keine unerwarteten Änderungen der Förderung von Windenergie. Insofern wurde die EEG-Reform in unseren Planungen bereits berücksichtigt und hat keinen weiteren Einfluss auf unser Vorhaben. Telefax (0681) 59188- 3050 www.windenergiesaar.de www.rag-montan-immobilien.de E-Mail: traudel.koenig@rag-montanimmobilien.de An einzelnen Standorten formiert sich Widerstand gegen die Errichtung eines Windparks. Wie gehen Sie als Projektentwickler damit um? Wir nehmen das sehr ernst. Die Menschen vor Ort sind skeptisch und haben verständliche Sorgen, dass die Windräder ihre Heimat verändern, ihrer Gesundheit schaden oder die Naherholung beeinträchtigen könnten. Meine Überzeugung ist aber: Wenn wir den Menschen ein realistisches Bild unseres Vorhabens vermitteln, werden wir sie am Ende auch mit stichhaltigen Argumenten gewinnen können. Es zeigt sich hier, wie wichtig Dialog ist. Man muss die Menschen mitnehmen. Sonst funktioniert die Energiewende nicht. Auch das gehört zu unseren Planungen: Bürgerdialoge. Die ersten Veranstaltungen in Riegelsberg, Nonnweiler, Lebach und Merchweiler haben bereits stattgefunden. Wie sieht die zeitliche Planung des Investitionsprojekts „WindEnergieSaar“ aus? Was kommt wann auf die Bürgerinnen und Bürger zu? Unser Ziel ist es, alle sechs Windparks in den nächsten zwei Jahren, also bis Ende 2016, ans Netz zu bringen. Schneller wird es nicht gehen, und auch das jetzige Ziel ist nur dann erreichbar, wenn bald Klarheit über die politischen Rahmenbedingungen hergestellt ist. Aktuell sind wir noch in der Planungsphase, im Prozess der Flächensicherung. Da geht es um den Abschluss von Pachtverträgen und die Verabschiedung der Flächennutzungspläne durch die Kommunen. Parallel dazu bereiten wir auch schon die notwendigen Gutachten für die Beantragung vor. Beispiel Vogelschutz: In einer einjährigen Langzeitbeobachtung müssen eigens sogenannte avifaunistische Gutachten erstellt werden. Der Bau eines Windrads ist im Vergleich dazu dann im Grunde eine schnelle Angelegenheit. SEITE 2/3 Die saarländische Landesregierung hat sich ambitionierte Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt. Welche Rolle haben die RAG Montan Immobilien und die montanWIND dabei? Das erklärte Ziel der Landesregierung ist eine Verdreifachung des Windenergieanteils an der Gesamtstromproduktion bis 2016. Dazu können wir mit unserem Investitionsprojekt zu einem Viertel beitragen. Das ist ein Wort. Damit leisten RAG Montan Immobilien und montanWIND einen wesentlichen unternehmerischen Beitrag zur saarländischen Energiewende und gestalten den Strukturwandel aktiv mit. Als eigens dafür gegründete Beteiligungsgesellschaft wird die montanWIND im Saarland Windparks entwickeln. Wir stecken sozusagen mittendrin in der Energiewende. Zukunftsfähige Energie im Saarland – das ist unser Ziel. Rudolf Krumm, Repräsentant der RAG Montan Immobilien an der Saar, Geschäftsführer der montanWIND GmbH SEITE 3/3 WINDENERGIESAAR – QUESTIONS & ANSWERS SULZBACH 19.02.2015 SEITE 1/12 Hintergrund: Energiewende, EEG, Energiekosten 1. Welchen Beitrag werden die Windparks/das Gesamtvorhaben „WindEnergieSaar“ zur Energiewende im Saarland leisten? RAG Montan Immobilien GmbH Traudel König Nach dem Willen der Landesregierung soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtstromverbrauch von heute acht bis neun auf 20 Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden. Allein bis zum Jahr 2016 soll sich der Anteil der Windenergie verdreifachen. Die von uns geplanten Windräder werden insgesamt eine Leistung von mindestens 77 Megawatt erbringen. Damit werden diese Windräder etwa ein Viertel zum angestrebten Ausbau bis 2016 beitragen. Das Gesamtvorhaben leistet also einen unverzichtbaren Beitrag zur Energiewende im Saarland. 2. Hat die EEG-Reform Einfluss auf Ihre Investitionsentscheidungen? Das EEG, das der Bundestag Ende Juni 2014 beschlossen hat und das im August 2014 in Kraft getreten ist, enthält keine unerwarteten Änderungen der Förderung von Windenergie. Insofern wurde die EEG-Reform in unseren Planungen bereits berücksichtigt und hat keinen weiteren Einfluss auf unser Vorhaben. Telefon (0681) 59188 -3901 Telefax (0681) 59188- 3050 www.windenergiesaar.de www.rag-montan-immobilien.de E-Mail: traudel.koenig@rag-montanimmobilien.de WindEnergieSaar: Gesamtvorhaben, Einzelprojekte und Verfahren 3. Wie viele Windparks sollen gebaut werden und welche Standorte wurden dafür ausgewählt? Insgesamt planen wir den Bau von sechs Windparks in den Landkreisen St. Wendel (Bitschberg/Sengert), Neunkirchen (Erkershöhe) und Saarlouis (Gohlocher Wald, Lebach Nord) sowie an drei Standorten im Regionalverband Saarbrücken (Fröhn, Velsen, Erkershöhe). 4. Welche Gemeinden sind von den geplanten Windparks betroffen? Die geplanten Windparks werden voraussichtlich in den Gemarkungen der Kommunen Nonnweiler, Merchweiler, Friedrichsthal, Lebach, Saarbrücken, Völklingen und Riegelsberg gebaut. Konkret sind folgende Gemeinden betroffen: • • • • • • Windpark Bitschberg/Sengert: Nonnweiler Windpark Erkershöhe: Merchweiler, Friedrichsthal Windpark Gohlocher Wald: Lebach Windpark Lebach Nord: Lebach Windpark Velsen: Völklingen, Saarbrücken Windpark Fröhn: Riegelsberg 5. Nach welchen Kriterien wurden die Standorte ausgewählt? Grundlagen für die Standortwahl sind die Windpotenzialstudie des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr aus dem Jahr 2011 sowie die kommunalen Flächennutzungspläne. Viele Gemeinden haben in ihren Flächennutzungsplänen sogenannte Windvorrangflächen ausgewiesen. Entscheidende Kriterien hierfür sind das errechnete Windpotenzial, der Natur- und Artenschutz sowie gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, z. B. im Hinblick auf Schall und Schattenwurf. SEITE 2/12 6. Wie hoch sind die Investitionskosten? Für den Bau der sechs geplanten Windparks planen wir Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 170 Mio. Euro. 7. Wer sind die Eigentümer der Flächen, auf denen die Windparks gebaut werden sollen? Viele Flächen gehören dem SaarForst Landesbetrieb. In Völklingen, Lebach und teilweise in Merchweiler sind die Flächen Eigentum der Stadt bzw. Gemeinde. Beim Windpark Bitschberg/Sengert in Nonnweiler befinden sich die Flächen zum Großteil im Besitz von Privatpersonen. 8. Wie viele Windräder sollen an den einzelnen Standorten gebaut werden und wie hoch werden diese sein? Die Zahl der Windräder in den einzelnen Windparks variiert je nach Standort: Nach aktuellem Planungsstand soll der größte Windpark (Lebach Nord) 12 umfassen, der Windpark Bitschberg/Sengert 8 und die vier anderen jeweils 3 Windräder. Die Gesamthöhe der Windräder liegt bei allen vorgesehenen Turbinen knapp unter 200 Metern. Bei der Ausgestaltung der einzelnen Windparks werden die lokalen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Das betrifft die Größe der ausgewiesenen Fläche und das Windpotenzial sowie mögliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie den Natur- und Artenschutz. 9. Bislang haben Sie davon gesprochen, am Standort Erkershöhe drei Windräder bauen zu wollen. Dann war von fünf Windrädern zu lesen. Wie viele Windräder sind es nun tatsächlich? In Merchweiler stehen wir vor der besonderen Situation, dass wir nicht der einzige Projektentwickler sind, der das Windpotenzial vor Ort nutzen möchte. Ursprünglich gab es getrennte Pläne von Energy 3k und der RAG Montan Immobilien/ montanWIND. Nach verschiedenen Untersuchungen haben wir uns mit Energy 3k auf ein gemeinsames Vorhaben am Standort Erkershöhe verständigt. Dieser Windpark soll nach aktuellem Planungsstand drei Windräder umfassen. SEITE 3/12 10. Wie hoch ist das Windpotenzial an den sechs Standorten? Alle sechs geplanten Standorte verfügen über ein gutes Windpotenzial. Das sichert ihren rentablen Betrieb. Grundlage dieser Bewertung sind die Windpotenzialstudie des saarländischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr von 2011 sowie die Daten des Deutschen Wetterdienstes zur Windgeschwindigkeit und zum Windertrag. 11. Wie viel Strom können die geplanten Windparks produzieren? Wie viele Haushalte können dadurch mit Strom versorgt werden? Die Nennleistung der sechs Windparks ist unterschiedlich. Am Standort Erkershöhe planen wir beispielsweise mit 3 Turbinen, also 3 Windrädern, am Standort Bitschberg/Sengert mit 8 und am Standort Lebach Nord mit 12 Windrädern. Die Gesamtkapazität aller Windräder liegt bei mindestens 77 Megawatt. Zur Veranschaulichung: Mit dieser Leistung von 77 Megawatt können jährlich über 67.000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgt werden. 12. Wie weit sind die jeweiligen Projekte fortgeschritten und wann ist jeweils die Inbetriebnahme geplant? Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Stadien. Unser Ziel ist es, alle sechs Projekte in den nächsten zwei Jahren ans Netz zu bringen. Aktuell befinden wir uns im Prozess der Flächensicherung, der den Abschluss der Pachtverträge umfasst. Dadurch wird eine verlässliche Grundlage für den nächsten Schritt des Genehmigungsverfahrens geschaffen. Nötig ist eine Genehmigung auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. 2016 sollen die Windräder in Betrieb genommen werden. 13. Gehen Sie davon aus, dass alle Windräder genehmigt und dann auch gebaut werden? Wir haben viel Zeit und Energie in die Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens investiert, um alle Anforderungen zu erfüllen. Nach diesem Planungsaufwand sind wir sehr zuversichtlich, dass alle geplanten Windräder entsprechend den gesetzlichen Anforderungen auch genehmigt und gebaut werden. SEITE 4/12 14. Wie lange dauert die Bauphase, mit welchen Einschränkungen ist zu rechnen (z. B. Behinderung, Absperrung) und wer trägt die Kosten für entstehende Beschädigungen (z. B. Straßenschäden)? Während die Planung eines Windparks ein komplexes Projekt ist, lässt sich ein Windrad selbst innerhalb kürzester Zeit aufstellen. Sobald das Fundament errichtet ist, dauert der Aufbau nur wenige Tage. Inklusive der vorbereitenden Vermessungsarbeiten und der infrastrukturellen Anbindung rechnen wir mit einer Bauphase von maximal einem Jahr. Mit Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und Bürger ist in der Regel für drei bis vier Monate zu rechnen. Insbesondere während der Anlieferung der Windradteile kann es zu kurzen Behinderungen des Straßenverkehrs durch Absperrungen kommen. Mögliche Schäden, die während der Bauphase an öffentlichem oder privatem Eigentum entstehen, etwa Straßenschäden durch Schwerlasttransporte, werden selbstverständlich von uns behoben und ausgeglichen. 15. In einigen Kommunen regt sich Widerstand. Wie gehen Sie damit um und wie werden Sie die Bürgerinnen und Bürger an den Planungen beteiligen? Ohne Akzeptanz in der Bevölkerung werden wir in Deutschland die Energiewende nicht stemmen können. Das gilt auch für die entsprechenden Anstrengungen im Saarland und den Bau von Windrädern vor Ort. Als RAG Montan Immobilien bzw. montanWIND wollen wir das uns Mögliche dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger an den geplanten Windpark-Standorten mit Argumenten zu überzeugen. Unser Unternehmen ist im Saarland fest verankert. Auch aus dieser Verbundenheit heraus wollen wir unseren unternehmerischen Beitrag zum Strukturwandel und zur Energiewende an der Saar leisten. Wir wollen, dass unsere Projekte langfristig und nachhaltig erfolgreich sind. Wir sind überzeugt, dass der Nutzen für die Standortgemeinden, auch finanziell, die befürchteten Nachteile weit überwiegt. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits intensive und überaus konstruktive Gespräche mit den lokalpolitischen Entscheidungsträgern geführt. All jenen, die den Projekten vor Ort kritisch gegenüberstehen, bieten wir den Dialog an. In lokalen Bürgerveranstaltungen wollen wir dazu einladen, Fakten und Argumente zu den geplanten Projekten auszutauschen. Wir werden unsere Planungen transparent und nachvollziehbar darstellen. Zugleich sollen die hier anzuwendenden Genehmigungsverfahren des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz zu der Frage, ob und falls ja, wo genau die geplanten Windräder gebaut werden dürfen, eine Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten. Das heißt, die Antragsunterlagen SEITE 5/12 inklusive der Gutachten werden einen Monat zur öffentlichen Einsicht ausgelegt, sodass ggf. Einwände in dem Verfahren berücksichtigt werden können. Unsere Projekte planen wir im vollständigen Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen. Für unsere Investitionsentscheidungen benötigen wir allerdings auch verlässliche politische Rahmenbedingungen. Deren aktuelle Unsicherheit schränkt uns dort ein, wo Bürgerinnen und Bürger klare und eindeutige Aussagen von uns erwarten. Wir appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen, schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen. 16. Oskar Lafontaine hat gefordert, die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden zu lassen, ob sie einen Windpark in ihrer Nähe haben wollen. Wie stehen Sie dazu? Wir haben Verständnis dafür, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger aus Sorge vor visuellen und akustischen Beeinträchtigungen oder Eingriffen in die Natur erst einmal skeptisch sind. Wir nehmen diese Bedenken ernst und haben unsere Planungen im Einzelfall bereits angepasst, ohne dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären. Im Windparkprojekt Erkershöhe haben wir den Mindestabstand beispielsweise freiwillig über 650 Meter hinaus auf 800 Meter erweitert. SEITE 6/12 Nutzen der und Beeinträchtigungen durch die Windräder 17. Profitieren die Gemeinden und die lokale Wirtschaft finanziell vom Bau der Windparks? Von den Windparks können alle profitieren, denn unser Projekt ist eine Investition in die Zukunft des Saarlands. Die Standortgemeinden erzielen vergleichsweise hohe Erträge aus Pachteinnahmen, soweit die Windräder auf kommunalen Grundstücken errichtet werden. Außerdem profitieren die Kommunen von zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen, die die öffentlichen Haushalte spürbar entlasten können und neue Spielräume für vordringliche kommunale Projekte eröffnen. Darüber hinaus werden wir für hochwertige ökologische Ausgleichsmaßnahmen sorgen, um das natürliche Gleichgewicht zu erhalten. Alle geplanten Windparkprojekte werden wir zudem unter größtmöglicher Wertschöpfung für die regionale Wirtschaft realisieren. Das reicht von der Beteiligung regionaler Firmen bei der Auftragsvergabe bis hin zur Finanzierung der Projekte über saarländische Banken. 18. Können sich die Bürgerinnen und Bürger selbst finanziell an den Projekten beteiligen? Wie und ab wann ist eine solche Bürgerbeteiligung möglich? Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger im Saarland an unserem Investitionsprojekt „WindEnergieSaar“ beteiligen. Aktuell prüfen wir die Möglichkeit der Kooperation mit lokalen Energiegenossenschaften, die Anteile an den WindEnergieSaar-Windparks an die Bürgerinnen und Bürger verkauft. In Riegelsberg haben wir bereits mit der BürgerEnergieGenossenschaft Hochwald eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Als Mitglieder der BürgerEnergieGenossenschaft können interessierte Bürgerinnen und Bürger, vorzugsweise aus Riegelsberg und Umgebung, in den auf der Gemarkung der Gemeinde geplanten Windpark Fröhn investieren. Ähnliche Modelle prüfen wir an den anderen Standorten. 19. Welcher Mindestabstand zwischen Windrad und Wohnbebauung muss eingehalten werden? Bei der Standortwahl haben wir uns an die landesplanerischen Abstandsempfehlungen gehalten. Diese sind im Saarland uneinheitlich. Im Nord-Saarland beträgt die SEITE 7/12 Pufferzone 1.000 Meter, im südlichen Saarland derzeit mindestens 650 Meter (siehe Frage 21). Grundsätzlich verlangt der Masterplan „Neue Energien“ der Landesregierung, dass der Windkraft im Saarland „substanziell Raum“ gewährt wird. Die Abstandsregelungen müssen diesen Grundsatz berücksichtigen. Einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel, die Distanz auf das Zehnfache der Höhe des Windrads zu vergrößern, hat die Landesregierung deshalb kürzlich abgelehnt. 20. Warum ist der Mindestabstand in den verschiedenen Regionen des Saarlands unterschiedlich groß? Die Landesregierung hat festgelegt, dass die Entscheidung über den Flächennutzungsplan und damit auch über den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnhäusern bei den Kommunen liegt. Die Landesregierung gibt lediglich planerische Abstandsempfehlungen, an denen sich die Kommunen orientieren. 21. Der Regionalverband Saarbrücken prüft aktuell eine Erhöhung des Mindestabstands auf 800 Meter. Was würde eine Erhöhung des Mindestabstands für die geplanten Windparkprojekte bedeuten? Bei den Planungen der Windparks achten wir darauf, etwaige Beeinträchtigungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Umwelt so gering wie möglich zu halten. Unabhängig von dem jeweils geltenden Mindestabstand wird ein Windpark vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz nur dann genehmigt, wenn er die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) u. a. zum Lärm- und Naturschutz einhält. Der Regionalverband Saarbrücken hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob auch ein Mindestabstand von 800 Metern substanziell Raum für Windenergieanlagen ließe. Dies ist laut Gutachten der Fall. Ziel der Erhöhung wäre es, die Beeinträchtigungen für die Gemeinden noch weiter zu minimieren. Eine eventuelle Erhöhung des Mindestabstands betrifft die geplanten Windparkprojekte Velsen in Völklingen und Saarbrücken sowie Fröhn in der Gemeinde Riegelsberg. Auf den Windpark Erkershöhe hätte eine Erhöhung keine Auswirkungen, denn in Friedrichsthal haben wir den Abstand von 800 Metern bereits freiwillig umgesetzt. Die Entscheidung über die Erhöhung des Mindestabstands erwarten wir ab März 2015. SEITE 8/12 22. Die Saarbrücker Zeitung berichtete Mitte September 2014, dass die Entscheidung des Regionalverbands Saarbrücken, den Mindestabstand auf 800 Meter zu erhöhen, gefallen sei. Wieso kommunizieren Sie diese Entscheidung nicht? Wir verfolgen das Thema natürlich aufmerksam und kennen die mediale Berichterstattung. Eine offizielle Bestätigung des Regionalverbands liegt uns allerdings noch nicht vor. Wenn uns der Regionalverband das endgültige Ergebnis mitteilt, werden wir unsere Planungen überprüfen und mögliche Anpassungen gegebenenfalls kommunizieren. Grundsätzlich berücksichtigen unsere Planungen die 800 Meter allerdings bereits. 23. Welche Beeinträchtigung geht vom Schattenwurf der Windräder aus? Die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beinhalten klare Vorgaben u. a. zu den optischen Immissionen von Windrädern, zu denen auch der Schattenwurf zählt. Das BImSchG ist die Grundlage des Genehmigungsverfahrens für den Bau von Windrädern. Die gesetzlichen Bestimmungen werden deshalb selbstverständlich auch im Rahmen der von uns geplanten Windparks eingehalten. Ggf. könnte es zum Einsatz einer Abschaltautomatik kommen. 24. Welche Lärmbeeinträchtigung/Schallbelastung ist zu erwarten? Die Höchstwerte für die Lärmbeeinträchtigung durch Windräder sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Das BImSchG ist Grundlage des Genehmigungsverfahrens, ohne das der Bau von Windrädern nicht möglich ist. Bei den Planungen der sechs Windparks haben wir uns genau an diese gesetzlichen Bestimmungen gehalten. Zur Veranschaulichung: Am Standort Erkershöhe sprechen wir von einer Lärmbelastung von 35 dB an der nächsten Wohnbebauung, das ist leiser als eine Unterhaltung in normaler Lautstärke in nächster Nähe. 25. Gefährden die Schallemissionen die Gesundheit? Das Genehmigungsverfahren für den Bau von Windrädern ist im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Dieses regelt die Grenzen von schäd- SEITE 9/12 lichen Umwelteinwirkungen und bietet dadurch Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Einwirkungen. Bei den Planungen der sechs Windparks haben wir uns genau an die gesetzlichen Rahmenbedingungen gehalten. Zusätzlich haben wir eigene Schallprüfungen durchgeführt und halten alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte ein. 26. Gehen von den Windrädern Gesundheitsgefahren durch Infraschallemissionen aus? Windräder erzeugen, wie viele andere Industrieanlagen (Ventilatoren, Klimaanlagen etc.), Straßenverkehr, aber auch natürliche Quellen (z. B. Wellengang, Gewitter) Infraschall, also tieffrequenten Schall. Dafür sind besonders die am Ende der Rotorblätter verursachten Wirbelablösungen sowie weitere Verwirbelungen an Kanten, Spalten und Verstrebungen verantwortlich. Verglichen mit anderen Quellen, z. B. Verkehrsmitteln wie Autos oder Flugzeugen, ist der von Windrädern erzeugte Infraschall relativ gering. Infraschall oberhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle kann zu Störungen und Belästigungen führen. Da die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendigen Abstände eingehalten werden, ist der von den Windrädern erzeugte Infraschallpegel jedoch sehr weit unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen. Das belegen verschiedene Messungen, auf die u. a. das Deutsche Windenergie-Institut verweist. Zudem verweisen beispielsweise das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg und das Bayerische Landesamt für Umwelt auf Studien, die zeigen, dass keine schädlichen Wirkungen zu erwarten sind. Auch verschiedene Gerichte, unter anderem das OVG Saarlouis, gehen in ihrer aktuellen Rechtsprechung davon aus, dass Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt und die Infraschallimmissionen von Windrädern unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen. 27. Welche Auswirkungen hat der Bau der Windparks für die Flora und Fauna? Der Natur- und Artenschutz war ein wesentliches Kriterium bei der Standortwahl. Unser Ziel ist es, die Beeinträchtigungen für die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Die Flächennutzungspläne der Gemeinden berücksichtigen die Grenzen von Naturschutzgebieten und schließen Eingriffe in ökologisch wichtige Gebiete aus. Zusätzlich haben wir avifaunistische Gutachten zum Schutz der in der Region lebenden Vögel in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse erwarten wir in den nächsten Monaten. SEITE 10/12 28. Wie beurteilen Sie Befürchtungen, dass die Windparks den Tourismus gefährden? Wir verstehen den Ausbau der Windenergie im Saarland als Investition in die Zukunftsfähigkeit dieses Bundeslands. Das bedeutet auch, dass wir die touristische Wertschöpfung des Landes nicht gefährden. Bei der Standortwahl haben wir auf den Natur- und Artenschutz ebenso geachtet, wie wir gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Lebensqualität berücksichtigt haben. Ebenso haben wir auch mögliche Konflikte mit touristischen Belangen sorgfältig geprüft und abgewogen. Der Bau der sechs Windparks wird nicht zu Beeinträchtigungen in touristischen Gebieten führen, zu dieser Einschätzung kommt auch die Tourismus Zentrale Saarland. Zugleich lassen wir aktuell mit einem freiwilligen Gutachten prüfen, wie der Premiumwanderweg im Fröhner Wald trotz der drei geplanten Windräder nicht beeinträchtigt bzw. sogar aufgewertet werden kann. 29. Kritiker sprechen von einer „Verspargelung der Landschaft“. Wie stark greifen die geplanten Windparks in das Landschaftsbild ein? Die Energiewende und der damit einhergehende Umstieg auf regenerative Energieträger haben Auswirkungen auf die Flächennutzung und auf das Landschaftsbild. Das gilt für Bioenergie-, Photovoltaik- und natürlich auch für Windräder. Dabei ist der Flächenbedarf von Windrädern vergleichsweise gering. Gleichwohl muss insbesondere die Sichtbarkeit moderner, leistungsfähiger Windräder im Landschaftsbild immer gegen andere Belange abgewogen werden. Saarländische Landesregierung und Kommunen haben dies in ihren Planungen und auf kommunaler Ebene in der Auszeichnung von sogenannten Windvorrangflächen berücksichtigt. 30. Wie viel Waldfläche muss für den Bau und Betrieb der Windparks abgeholzt werden? (Sind die Schäden für die Natur wirklich ausgleichbar?) Bei der Standortwahl haben wir genau auf den Natur- und Artenschutz geachtet und natürlich gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Lebensqualität berücksichtigt. Wir rechnen im schlechtesten Fall mit 0,5 ha Waldfläche pro Windrad, die abgeholzt werden muss. Im Gegenzug sind Kompensationsleistungen erforderlich. Damit stellen wir sicher, dass die Eingriffe in Natur und Umwelt ausgeglichen werden. SEITE 11/12 31. Die RAG Montan Immobilien engagiert sich im Naturschutzgroßprojekt „Landschaft der Industriekultur Nord“ in der Region um Merchweiler und den Itzenplitzer Weiher. Genau dort planen Sie auch den Windpark Erkershöhe. Ist das nicht ein Widerspruch? Der Bergbau und die Eisenindustrie haben das Saarland viele Jahrzehnte lang geprägt, sowohl landschaftlich als auch gesellschaftlich. Mit dem Ende von Kohle und Stahl ist nicht nur ein großer Arbeitgeber verschwunden, es ist auch ein Vakuum in der Landschaft entstanden. Mit dem Naturschutzgroßprojekt „Landschaft der Industriekultur Nord“, kurz LIK Nord, wollen wir die Bergbaufolgelandschaft im Saarland mitgestalten. Im Mittelpunkt steht die Renaturalisierung und Wiederbelebung ehemaliger Bergbauflächen als Teil des Strukturwandels im Saarland. Zu diesem Strukturwandel leistet auch der Windpark Erkershöhe seinen Beitrag, einen Beitrag zum Wandel von der schwarzen zur grünen Energie. 32. Im Saarland hat erst vor Kurzem die Erde gebebt. Halten Windräder solchen Erderschütterungen stand? In Deutschland treten Erdbeben zum Glück eher selten auf und sind von geringer Intensität. Aber wie die Erderschütterungen im Saarland in der Vergangenheit gezeigt haben, sind Erdbeben natürlich möglich. In solchen erdbebengefährdeten Gebieten müssen besondere Bauvorschriften beachtet werden. Grundlage ist die Erdbebenzonenkarte, die Deutschland, je nach Erdbebengefahr, in vier Regionen aufteilt. Die Erdbebenzonenkarte ist Bestandteil einer eigenen Erdbebennorm für das deutsche Bauwesen, die der Normenausschuss im Bauwesen festgelegt hat. Diese gilt auch für den Bau von Windrädern. Soll ein Windrad in einem erdbebengefährdeten Gebiet entstehen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen: Bereits bei der Baugrunderkundung wird das Thema berücksichtigt. Im Bedarfsfall wird entsprechend der auftretenden Belastungen der Standsicherheitsnachweis von Fundament, Turm und Maschine geführt. SEITE 12/12