Handelsweg - New Zealand German Business Association
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Handelsweg - New Zealand German Business Association
Handelsweg Eine wirtschaftliche Informationsbroschüre über Neuseeland - Edition 2013 - KIA ORA - Willkommen zu unserem Handelsweg Neuseeland Neuseeland hat sich in den vergangen Jahren zu einer marktorientierten und international wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft entwickelt. Die Wirtschaft ist auf den internationalen Handel ausgerichtet. Ein Drittel des wirtschaftlichen Gesamtertrages rührt von dem Export bestimmter Güter und Dienstleistungen. Stabile politische Verhältnisse und gut ausgebildete Arbeitskräfte bilden die Grundlage eines gesunden wirtschaftlichen Klimas. Um seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, unterzog sich das Land in den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts radikalen wirtschaftlichen Reformen. Dazu gehörten die Abschaffung von Subventionen, die Neustrukturierung von Zöllen und Preiskontrollen, die Flexibilisierung des Wechselkurses sowie die Privatisierung zahlreicher staatlicher Unternehmen. Als bilaterale Repräsentanz der deutschen Wirtschaft in Neuseeland verzeichneten wir in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg deutscher und neuseeländischer Geschäftsanfragen sowie eine zunehmende Beteiligung neuseeländischer Firmen an internationalen Messen in Deutschland. Diese Broschüre enthält allgemeine Informationen über Neuseeland, gibt einen Überblick über Visabestimmungen und enthält aktuelle, statistische Wirtschaftsdaten und -berichte. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die Handelsbeziehungen zwischen Neuseeland und Deutschland besser zu verstehen. Des Weiteren möchten wir Sie über unsere Aufgabenbereiche und Dienstleistungen informieren und hoffen, dass Ihnen unser “Handelsweg Neuseeland” die Perspektive zu Neuseeland eröffnet. Monique Surges Repräsentantin der Deutschen Wirtschaft in Neuseeland Handelsweg Neuseeland 2013 Inhaltsverzeichnis 1 VORSTELLUNG NZGBA .............................................................................................. 4 2 NEUSEELAND AUF EINEN BLICK ................................................................................. 5 2.1 3 Politik......................................................................................................................................................... 7 KLIMA UND LANDFLÄCHE ......................................................................................... 8 3.1 3.2 3.3 4 Klimazonen .............................................................................................................................................. 10 Vegetation und Flächennutzung ............................................................................................................. 12 Geothermie ............................................................................................................................................. 14 BEVÖLKERUNG UND VISABESTIMMUNGEN ............................................................. 16 4.1 Besiedlung ............................................................................................................................................... 16 ,, 4.2 Bevölkerung ........................................................................................................................................... 16 4.3 Die Regierung .......................................................................................................................................... 17 4.4 Touristen und Immigrationsmöglichkeiten ............................................................................................. 21 4.4.1 Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ..................................................................... 22 4.5 Visamöglichkeiten für deutsche Staatsbürger ........................................................................................ 23 4.5.1 Ferienarbeitsprogramm (Working Holiday Visa) ................................................................................ 23 4.5.2 Work Visum ........................................................................................................................................ 25 4.5.2.1 Temporary Work Visa ............................................................................................................... 25 4.5.2.2 Jobangebot eines neuseeländischen Arbeitgeber liegt vor ...................................................... 26 4.5.2.3 Projektarbeit (specific purpose / event) ................................................................................... 26 4.5.2.4 Joining your partner .................................................................................................................. 27 4.5.3 Skilled Migrants .................................................................................................................................. 27 4.5.4 Investor-Kategorie .............................................................................................................................. 27 4.5.4.1 Investor & Investor Plus Kategorie ........................................................................................... 28 4.5.4.2 Temporary Retirement Kategorie ............................................................................................. 28 4.5.4.3 Entrepreneur & Entrepreneur Plus Kategorie........................................................................... 28 , 4.5.4.4 Business Migration – Long Term Business Visa ........................................................................ 29 5 WIRTSCHAFTSBERICHT ........................................................................................... 31 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.6.1 5.6.2 5.6.3 5.6.4 5.7 6 6.1 Wirtschaftsinformationen, Struktur und Entwicklung ............................................................................ 31 Wirtschaftskennzahlen 2008 - 2011 Neuseeland .................................................................................... 32 Wirtschaftslage 2012............................................................................................................................... 33 , Freihandelsabkommen ........................................................................................................................... 34 Ausblick möglicher Wirtschaftsentwicklungen in den kommenden Jahren ........................................... 36 Überblick Wirtschaftspolitik Neuseeland ................................................................................................ 37 ,, Finanzpolitik ..................................................................................................................................... 37 Geldpolitik .......................................................................................................................................... 38 ,, Strukturpolitik .................................................................................................................................. 39 , Außenwirtschaftspolitik .................................................................................................................... 41 Forschung & Entwicklung ....................................................................................................................... 43 INVESTIEREN IN NEUSEELAND, ............................................................................... 46 Investitionsmöglichkeiten ....................................................................................................................... 48 1 Handelsweg Neuseeland 2013 6.1.1 Saubere Umwelttechnologie .............................................................................................................. 48 6.1.2 Lebensmittel- und Getränkeindustrie ................................................................................................ 49 6.1.3 Hochwertiger Fertigungssektor (“High Value Manufacturing“) ......................................................... 50 6.1.4 Informations- und Kommunikationstechnologie ............................................................................... 51 6.1.5 Infrastruktur ....................................................................................................................................... 51 6.1.6 Biowissenschaften .............................................................................................................................. 52 6.1.7 Rohöl und Mineralien ......................................................................................................................... 53 6.1.8 Herstellungsressourcen ...................................................................................................................... 54 6.1.9 Unternehmens- und Privatanleger & Fundsinvesments .................................................................... 55 ,, 6.2 Außenhandel ......................................................................................................................................... 56 6.3 Export ...................................................................................................................................................... 57 6.3.1 Exportgüter......................................................................................................................................... 60 6.3.2 Neuseelands Export Top 10-Handelspartner 2012............................................................................. 61 6.3.3 Top 10-Exportprodukte nach Deutschland ........................................................................................ 62 6.4 Importe.................................................................................................................................................... 63 6.4.1 Importgüter - allgemein ..................................................................................................................... 65 6.4.2 Importe Neuseeland: Top-10 Importe aus Deutschland 2012 ........................................................... 65 6.4.3 Importe Neuseeland: Top-10 Handelspartner 2012........................................................................... 67 7 RECHTS- UND STEUERBESTIMMUNGEN .................................................................. 68 7.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen ........................................................................................................ 68 7.1.2 Mehrwertsteuer / Goods and Services Tax ........................................................................................ 68 7.1.3 Einkommenssteuer ............................................................................................................................. 69 , 7.1.4 Lohnnebenleistungen ........................................................................................................................ 71 7.1.5 KiwiSaver ............................................................................................................................................ 72 7.1.6 Schenkungssteuer .............................................................................................................................. 73 7.2 Bilanzierungpraxis ................................................................................................................................... 73 ,, 7.3 Neuseeländisches Rechtssystem ......................................................................................................... 75 7.3.1 Allgemeine Rechtsinformationen ....................................................................................................... 75 7.3.2 Gerichtsverfahren ............................................................................................................................... 75 7.3.3 Vertreterrecht .................................................................................................................................... 77 7.3.4 Patent-, Marken- und Musterrecht .................................................................................................... 77 7.3.4.1 Patente ...................................................................................................................................... 78 , 7.3.4.2 Marken und Muster ................................................................................................................. 78 7.3.4.3 Urheberrecht ............................................................................................................................ 79 7.3.4.4 Parallelimporte ......................................................................................................................... 80 , 7.3.5 Eigentumsvorbehalt .......................................................................................................................... 80 7.3.6 Insolvenzrecht .................................................................................................................................... 81 7.3.6.1 Einzelunternehmen & Insolvenzmöglichkeiten ........................................................................ 81 7.3.6.2 Partnerschaften & Insolvenzmöglichkeiten .............................................................................. 82 7.3.6.3 Limited Liability-Unternehmen & Insolvenzmöglichkeiten ....................................................... 82 7.3.7 Schiedsgerichtsbarkeit........................................................................................................................ 83 7.3.8 Anerkennung von Gerichtsurteilen .................................................................................................... 83 7.3.9 Wirtschaftsgesetzgebung ................................................................................................................... 84 8 NIEDERLASSUNG VON UNTERNEHMEN / FIRMENGRÜNDUNG VON AUSLÄNDERN .. 86 8.1 Anmeldung einer Zweigniederlassung .................................................................................................... 87 8.2 Gründung einer Tochtergesellschaft ....................................................................................................... 88 8.3 Erwerb einer in Neuseeland bereits eingetragenen Gesellschaft ........................................................... 88 8.3.1 Limited Liability Company (Ltd) .......................................................................................................... 88 2 Handelsweg Neuseeland 2013 8.3.2 Einzelunternehmen ............................................................................................................................ 89 8.3.3 Partnerschaft ...................................................................................................................................... 90 8.3.4 Joint Venture ...................................................................................................................................... 90 , 8.3.5 Trust ................................................................................................................................................... 91 8.4 Hilfreiche Links bezüglich Firmengründungen & Niederlassungen ......................................................... 92 9 INFORMATIONEN ZU ZOLL- UND QUARANTÄNEVORSCHRIFTEN .............................. 93 ,, 9.1 Allgemeine Informationen zur Zollerhebung ........................................................................................ 93 9.1.1 Einfuhrklassifizierung und Deklarierung ............................................................................................. 94 9.1.2 Zollwert............................................................................................................................................... 94 9.1.3 Zollfreie Einfuhr von Gütern des persönlichen Gebrauchs ................................................................ 95 9.1.4 Zollfreie Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren .................................................................................. 96 9.1.5 Erwerb von Waren in Übersee ........................................................................................................... 96 9.1.6 Einfuhr von Bargeld ........................................................................................................................... 96 9.1.7 Weitere Regelungen ........................................................................................................................... 97 9.1.8 Muster ................................................................................................................................................ 97 9.1.9 Geschenke .......................................................................................................................................... 98 9.1.10 Begleitpapiere für den Warenversand ............................................................................................... 98 9.1.11 Postsendungen .................................................................................................................................. 99 9.1.12 Strengste Quarantänevorschriften und besondere Bestimmungen ................................................ 100 9.1.13 Absolute Einfuhrverbote bzw. Einfuhr unter Auflagen .................................................................... 102 9.1.14 Verpackungsvorschriften für Seecontainer ...................................................................................... 103 , 9.1.15 Markierung und Etikettierung ......................................................................................................... 104 , 9.1.16 Ursprungsbezeichnung bei Verbrauchsgütern ............................................................................... 105 9.2 Allgemeine Reiseinformationen ............................................................................................................ 108 9.3 Ankunft und Unterkunft ........................................................................................................................ 112 , 9.4 Geschäftsbanken .................................................................................................................................. 113 9.5 Bonitätsauskünfte ................................................................................................................................. 115 10 ALLGEMEINE TIPPS ............................................................................................... 117 10.1 10.2 10.3 10.4 Gesetzliche Feiertage ............................................................................................................................ 117 Messen in Neuseeland .......................................................................................................................... 118 Kontaktadressen und Links in Neuseeland............................................................................................ 119 Behörden für registrierungspflichtige Berufe in Neuseeland ............................................................... 122 11 WICHTIGER HINWEIS ............................................................................................ 126 3 Handelsweg Neuseeland 2013 1 Vorstellung NZGBA Die New Zealand German Business Association (NZGBA) ist die neuseeländische Repräsentanz des deutschen Handelskammer–Netzwerks und wurde 1983 zur Unterstützung der Entwicklung des bilateralen Handels zwischen Neuseeland und Deutschland gegründet. Unsere Serviceleistungen sollen Ihnen die Möglichkeit geben, Handelsbeziehungen mit neuseeländischen Unternehmen aufzubauen und zu vertiefen. Der ständige Kontakt mit Regierungsstellen, Verbänden, Kammern, Presse, Unternehmen und Persönlichkeiten aus der Wirtschaft bildet die Grundlage für die Ausweitung und Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit. Wir bieten unter anderem folgende Dienstleistungen an: Firmenadressenrecherchen in Neuseeland Geschäftspartnersuche Marktanalysen und Branchenstudien Delegationsbegleitung Erteilung von Handelsauskünften Persönliche Beratung Geschäftspräsenz (Office-in-Office) Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung, Verhandlungen mit zukünftigen Geschäftspartnern, und empfehlen kompetente Fachleute (Anwälte, Steuerberater, etc.) aus unserer Mitgliedschaft. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite oder wenden sich direkt an uns. New Zealand German Business Association Inc. Postalische Anschrift: PO Box 95, Shortland Street, Auckland 1140, New Zealand Büroanschrift: PwC Tower, Level 14, 188 Quay Street, Auckland 1010, New Zealand Email: admin@germantrade.co.nz Website: www.germantrade.co.nz Tel.: +64 9 304 0120 Fax: +64 9 309 0209 4 Handelsweg Neuseeland 2013 2 Neuseeland auf einen Blick Neuseeland besteht aus den zwei großen Inseln, der Nord- und der Südinsel, sowie aus mehreren kleinen Inseln und ist ein geographisch isolierter Inselstaat im Südpazifik. Die nächstgelegenen Staaten und Gebiete sind Australien im Westen, ca. 2.000 km entfernt, Neukaledonien, Tonga, Fidschi im Norden und Antarktika im Süden. Die Gesamtfläche beträgt 270.534 km² und entspricht etwa der Fläche der alten Bundesländer. Das Land erstreckt sich von Nord nach Süd über eine Länge von 1.600 km. Auf relativ engem Raum verfügt das Land mit seinen unterschiedlichsten klimatischen Zonen neben Öl-, Gas- und Kohlevorkommen über eine Vielfalt erneuerbarer Energieressourcen. Zu nennen sind eine hohe Anzahl von jährlichen Sonnenscheinstunden, ein aktives geothermisches Plateau im Zentrum der Nordinsel, Windreichtum, Waldreichtum, gute Ertragsbedingungen für Biomasse, Gezeiten- und Wellenenergie sowie das hohe Wasserkraftpotential in den Alpengebieten der Südinsel. Die allgemeinen Daten über Neuseeland sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Flagge Staatsoberhaupt Vertreterin des Generalgouverneurs Regierungschef Außenminister Zusammensetzung des Parlaments Wappen Ihre Majestät Königin Elizabeth II., Königin von Neuseeland, vertreten durch The Right Honourable Sir Jerry Mateparae1, Generalgouverneur von Neuseeland Chief Justice Right Honourable Dame Sian Elias, wenn nicht verfügbar, dann der älteste Richter des Landes Right Honourable John Key, National Party Amtsantritt: November 2008, zweite Amtsperiode nach Wahlen im November 2011 Nächste Wahl: November 2014 Right Honourable Murray McCully Amtsantritt: November 2008, zweite Amtsperiode nach Wahlen im November 2011 Insgesamt aus 121 Sitzen bestehend National Party 59 Labour Part 34 Green Party 14 New Zealand First 8 National 1 Seit August 2011, www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/01Laender/Neuseeland.html 5 Handelsweg Neuseeland 2013 Offizielle Landessprachen Maori Party 3 Andere 3 12 Regionalräte (mit Kommunalregierungen), 67 Stadt- und Bezirksräte; zusätzlich vier Regionen mit jeweils einem zusammengefassten Regional-, Bezirks- und Stadtrat Englisch, Maori, Neuseeländische Gebärdensprache Bevölkerung in Mio. 4,43 Verwaltungsstruktur (Stichtag 31.06.2013) Bevölkerung per km² 16/km² (Vergleich Deutschland 230/km²) Nordinsel – 3,394 Südinsel – 1,038 Auckland Wellington City Christchurch 363.100 Dunedin 126.900 1,507.600 202.200 Bruttoinlandsprodukt2 Real Nominal Gesamt in Mio. NZ$ 142.774 208.688 pro Kopf in NZ$ 32.341 45.769 Wachstum 1,5% 2,5% (Stichtag 31.12.2012) Inflation3 0,9% Währung: Neuseeland Dollar / Euro (31.07.2013) Landfläche 1,00 NZ$ = 0,60 Euro Geographischer Längen-/ Breitengrad Länge von Nord nach Süd 166° - 178° Ost / 34° - 47° Süd Niederschlagsmenge 640 - 1.500 mm Durchschnittliche Wintertemperaturen Durchschnittliche Sommertemperaturen 10°C - 20°C 270.534 km² 1.600 km 20°C - 30°C Tabelle 1: Neuseeland in Zahlen 2 www.business.newzealand.com/northamerica/en/invest-in-new-zealand/new-zealand-economy-facts-andfigures/ 3 www.rbnz.govt.nz/statistics/0135595.html 6 Handelsweg Neuseeland 2013 2.1 Politik Das Land entschied sich 1901 gegen einen Beitritt zum Commonwealth of Australia und blieb bis 1907 eine Kolonie. Danach erhielt Neuseeland den Status einer Dominion und wurde folglich fast unabhängig von Großbritannien. Über die gesamte Kolonialzeit bis in die jüngere Gegenwart hinweg erwies sich das Land als besonders treuer Bündnispartner Großbritanniens. Neuseeland ist heute eine unabhängige parlamentarische Monarchie, die sich am britischen Vorbild, dem Westminster System, orientiert, jedoch mit einem Einkammerparlament, es gibt kein Oberhaus. Mit dem Constitution Act 1986 wurde die Judikative unabhängig von der Exekutiven. Der Monarch/die Monarchin von Großbritannien und Nordirland ist, in seinem Amt als König bzw. Königin von Neuseeland, das Staatsoberhaupt. Ein Generalgouverneur repräsentiert wie in jedem Commonwealth Realm das Staatsoberhaupt und wird von der Königin/dem König, basierend auf einem Vorschlag der neuseeländischen Regierung, ernannt. Ein Generalgouverneur kann jedoch keine Macht auf das Parlament ausüben. Regierungssitz und Sitz des Parlaments ist Wellington. Das neuseeländische Gesetz basiert auf drei wichtigen Säulen: dem englischen Common Law, sehr vielen im Vereinigten Königreich beschlossenen Gesetzen, wie z. B. der Bill of Rights von 1689, sowie allen Beschlüssen des neuseeländischen Parlaments. Der seit November 2008 amtierende Premierminister John Key von der National Party führt in einer Opposition die Amtsgeschäfte des Landes und wurde im November 2011 in seine zweite Amtsperiode gewählt. Die 50. Legislaturperiode des neuseeländischen Parlaments besteht aus den 8 Parteien ACT New Zealand, Green Party, Labour Party, Mana Party, National Party, New Zealand First und United Future. Die größte Partei ist die National Party, mit der Labour Party und Green Party in der Opposition.4 4 www.parliament.nz/en-NZ/MPP/Parties/ 7 Handelsweg Neuseeland 2013 3 Klima5 und Landfläche Neuseelands abwechslungsreiche Landschaft spiegelt sich in den klimatischen Verhältnissen der einzelnen Regionen wider. In erster Linie bestimmen drei Faktoren das Klima: die geographische Lage in der Westwindzone, die quer zur Windrichtung verlaufenden Gebirge und die kontinentferne Insellage inmitten gewaltiger Wassermassen (Pazifischer Ozean). Durch seine Lage südlich des Äquators, sind die Jahreszeiten in Neuseeland entgegengesetzt zu denen der nördlichen Hemisphäre, die Sonne steht im Zenit im Norden, die Temperaturen sind im Norden allgemein höher als im Süden. Somit sind die wärmsten Monate des Jahres der Januar und Februar. Das Klima variiert von subtropisch im Norden des Landes und kühleren Temperaturzonen im äußersten Süden des Landes, mit extremen alpinen Bedingungen in und um die Gebirgszüge der Südinsel. Die Durchschnittstemperaturen unterscheiden sich ebenfalls von der Nord- und Südinsel, mit einem Durchschnitt von 10°C für den Süden und 16°C für den Norden des Landes. Im Allgemeinen nimmt die Durchschnittstemperatur vom Norden bis zum Süden ab. Zudem kann eine Temperaturveränderung von ca. 0,7°C pro 100m Höhenunterschied festgestellt werden. Die historische Höchsttemperatur wurde im Februar 1973 in Rangiora (Südinsel) mit 42,4°C gemessen, die historische Tiefsttemperatur lag bei -25,6°C, welche in Ranfurly (Otago Region) im Juli 1903 gemessen worden ist.6 Die durchschnittliche Sonnenscheindauer unterscheidet sich auf den beiden Hauptinseln des Landes, wobei der landesweite Durchschnitt bei mindestens 2.000 Stunden pro Jahr liegt. Gebiete, die geschützt von den meteorologischen Westströmungen liegen haben tendenziell einen höheren Durchschnitt. Die sonnenreichsten Städte Neuseelands sind Nelson auf der Südinsel und Ortschaften entlang des East Cape und der Bay of Plenty auf der Nordinsel. 5 6 www.niwa.co.nz/education-and-training/schools/resources/climate/overview www.niwa.co.nz/education-and-training/schools/resources/climate/extreme 8 Handelsweg Neuseeland 2013 Die Westküste der Südinsel ist die regenreichste Region Neuseelands und liegt nur 100km von der trockensten Region des Landes entfernt, der Ostseite der Südalpen. Im Großen und Ganzen verteilt sich die durchschnittliche Niederschlagsmenge von 600-1.600mm auf einen Zeitraum von 12 Monaten, mit trockeneren Perioden in den Sommermonaten (November-März). Die Besonderheit ist, dass die überwiegende Niederschlagsmenge auf der Nordinsel in den Wintermonaten fällt, wohingegen die Wintermonate auf der Südinsel die Saison mit dem geringsten Regenfall sind. Schnee wird hauptsächlich in den Gebirgsregionen der beiden Inseln registriert und eher selten entlang der Küstengebiete der Nordinsel und den westlichen Küstengebieten der Südinsel. Frost hingegen ist in allen Teilen des Landes möglich. Durchschnittswerte pro Jahr Sonnenscheindauer Regenfall Temperatur 2.000 Stunden 600-1.600mm 10°C-16°C (insel- und regionsabhängig) Tabelle 2: Durchschnittswerte 9 Handelsweg Neuseeland 2013 3.1 Klimazonen7 Folgende Abbildung gibt die groben Klimazonen Neuseelands wider. Abbildung 1: Klimazonen Neuseelands Klimazone Northern New Zealand Sommer: 22°C-26°C Winter: 12°C-17°C Central North Island Sommer: 21°C-26°C, selten mehr als 30°C Winter: 10°C-14°C Eastern North Island Sommer: 20°C-27°C, gelegentlich mehr als 30°C Winter: 10°C-16°C South-West North Island Sommer: 19°C-24°C, selten mehr als 30°C Winter: 10°C-14°C 7 Charakteristikum Subtropisch; feuchtwarme Sommermonate und milde Wintermonate; mehr Regen im Winter als im Sommer; tropische Sturmausläufer in den Sommer- und Herbstmonaten möglich, d.h. starker Regen und Wind Große Temperaturspanne mit warmen und trockenen Sommermonaten; südwestliche Winde sind dominant Trockenes und sonnige Klimaregion; häufig Temperaturen übe 30°C im Sommer verbunden mit starken Nordwest und Föhnwinden; milde Winter; westliche Windströmungen Geringe meteorologische Extreme; eher windig aufgrund der Nähe zur Tasmansee; milde Winter; vorrangig nordwestliche Windströmungen www.niwa.co.nz/education-and-training/schools/resources/climate/overview 10 Handelsweg Neuseeland 2013 Klimazone Charakteristikum Northern South Island Sommer: 20°C-26°C, selten mehr als 30°C Winter: 10°C-15°C Sonnigste Region Neuseelands; warme, trockene Sommer; moderate Wintertemperaturen; durchschnittliche Sonnenscheindauer pro Jahr mindestens 2.300 Stunden; Nord-NordwestWindströmungen Warme Sommer mit Temperaturextremen; kalte Winter mit Frost; nordwestliche Windströmungen in den Küstengebieten und südwestliche Winde in den Wintermonaten Abhängig von den Wettersystemen der Tasmansee und südlichen Alpen; hohe Niederschlagsmenge, milde Sommer; Eastern South Island Sommer: 18°C-26°C, selten mehr als 30°C Winter: 7°C-14°C Western South Island Sommer: 17°C-22°C, selten mehr als 25°C Winter: 10°C-14°C Inland South Island Sommer: 20°C-26°C, selten mehr als 30°C Winter: 3°C-11°C Southern New Zealand Sommer: 16°C-23°C, selten mehr als 30°C Winter: 8°C-12°C Abhängig von den südlichen Alpen; trockene Föhnwinde im Sommer; kalte Winter mit starkem Frost und gelegentlichem Schneefall; Windströmung hängt von der topografischen Lage ab Kühle Küstenwinde; nordwestliche Bedingungen in den Sommermonaten; kalte Winter mit gelegentlichem Schneefall; hauptsächlich südwestliche Winde Tabelle 3: Charakteristika der Klimazonen Neuseelands 11 Handelsweg Neuseeland 2013 3.2 Vegetation und Flächennutzung8 Neuseeland ist gekennzeichnet durch abwechslungsreiche Landschaften, geothermale und vulkanische Aktivitäten, einem ganzjährig gemäßigten Klima, sowie einer reichhaltigen Pflanzen und Tierwelt aus. Verschiedene Landschaftszonen befinden sich alle in relativ kurzer Distanz zueinander und Gletscher, Fjorde, Gebirge, subtropische Wälder und Vulkanplateaus wechseln sich gegenseitig ab. Aufgrund hoher Niederschlagsmengen, gepaart mit hohen Sonnenstunden, ist die Pflanzenwelt Neuseelands reichhaltig. 80% der Bäume, Farne und Blütenpflanzen sind heimische Pflanzen, mehr als 20% von Neuseelands Fläche sind mittlerweile Nationalparks, Wälder oder Reservate.9 Fast die Hälfte von Neuseelands Landfläche wird kommerziell landwirtschaftlich bewirtschaftet. Mehr als 40% davon sind Weide- und Ackerflächen, 7% exotische Wälder und weniger als 2% der Fläche sind Fruchtplantagen oder Gartenbaubetriebe. Der verbleibende Anteil, d.h. der nicht landwirtschaftlich genutzten Landfläche wird eingenommen von einheimischem Waldbestand und Buschland (33%), Tussock Grasland (14%), Stadtfläche (1%), sowie alpinen Zonen, Küstensand und Sumpfgebieten.10 Im Folgenden ein Überblick der Bodennutzung und Charakteristika verschiedener Region Neuseelands.11 Region Nordland Charakteristika Überwiegend landwirtschaftliche Nutzung; hoher Waldbestand; hügelig; lehmhaltiger Boden 8 www.newzealand.com/travel/de/about-nz/nature/nature-home.cfm, Mai 2011 www.newzealand.com/travel/de/about-nz/nature/nature-flora.cfm 10 www.teara.govt.nz/en/soils-and-regional-land-use/1 11 www.teara.govt.nz/en/soils-and-regional-land-use/1 9 12 Handelsweg Neuseeland 2013 Region Auckland Region & Waikato Coromandel & Bay of Plenty Zentrale Region der Nordinsel Taranki & King Country Südliche Region der Nordinsel Nelson & Golden Bay Westküste Canterbury Zentrale & nördliche Otagoregion Südliches Otago & Southland Charakteristika Ertragreichster Ackerboden Neuseelands; gute natürliche Wasserzufuhr durch Regen; genutzt für Getreide, Hortikultur, Milchwirtschaft 90% der Fläche ist Waldbestand; Region ist bekannt für den Kiwi- und AvocadoFruchtanbau Vulkanisches Gebiet; hauptsächlich Waldnutzung Milchwirtschaftliche Nutzung; Weideland Sandstein-, Kalk- & Grauwackzonen; SchafViehzucht, Milchwirtschaft, Getreideanbau, Weinanbaugebiete, Fruchtplantagen, Waldbestand Bekannt für Kern- und Steinobst-, Beerenfrucht-, Hopfen- und KiwiFruchtanbau Einheimischer Waldbestand, Milchwirtschaft Vielzahl natürlicher Wasserflüsse; alpine Gebiete; Milchwirtschaft; Schaf- und Viehzucht, Getreideanbau, Tussock Grasland Gekennzeichnet durch Trockenheit; Hauptanbaugebiet für Aprikosen und Kirschen, Weinanbaugebiet; Milchwirtschaft Überwiegend Milchwirtschaft, Weideland; Schaf- und Viehhaltung Tabelle 4: Bodennutzung verschiedener Regionen Neuseelands Abbildung 2: Farbskala zur obigen Abbildung Neuseelands 13 Handelsweg Neuseeland 2013 3.3 Geothermie1213 Das Zentrum geothermaler Aktivitäten ist Rotorua und die Region um Taupo, wo diese Energie unter anderem zur Elektrizitätsgewinnung und Beheizung genutzt wird. Rund 13% von Neuseelands Elektrizitätsbedarf wird durch geothermische Quellen abgedeckt, wobei derzeit nur 6 Felder zur geothermischen Elektrizitätserzeugung genutzt werden. Der Großteil der GeothermieEnergiewerke befindet sich in der TaupoRegion mit einer Kapazität von 750MW. Weitere „aktive geothermale“ Gebiete mit heißen Quellen, befinden sich in Hamner Springs (Südinsel), sowie an der Westküste der Südinsel. Insgesamt sind in Neuseeland 129 geothermische Gebiete bekannt, von denen 14 im Temperaturbereich 70°C -140°C liegen; 7 Gebiete erreichen Temperaturen zwischen 140°C - 220°C, und 15 Gebiete haben eine Temperatur von mehr als 220°C. Abbildung 3: Geothermische Gebiete in der Taupo Region Viele weitere Gebiete befinden sich im sogenannten Niedrigtemperaturbereich, d.h. die Quellen erreichen Temperaturen von bis zu 140°C, jedoch nicht mehr.14,15 Ein Teil der geothermalen Quellen ist teilweise extensiv genutzt worden und hat zu einer verminderten Leistungsfähigkeit der erzeugbaren Energie geführt. Bislang konnte es jedoch vermieden werden, dass das Potential einer vorhandenen Quelle zur vollständigen Erschöpfung ausgenutzt worden ist. Eine 2002 durchgeführte Studie schätzt das Potential der Geothermie aller in Neuseeland vorhanden Quellen auf ca. 3.600MW unter der Voraussetzung, dass nur derzeit vorhandene Technologien zur Elektrizitätserzeugung eingesetzt werden. Derzeit werden davon nur ungefähr 15% der Höchsttemperaturquellen genutzt.16 12 www.teara.govt.nz/en/geothermal-energy www.teara.govt.nz/en/map/5418/geothermal-fields-in-the-taupo-volcanic-zone 14 www.nzgeothermal.org.nz/geo_systems.html 15 www.nzgeothermal.org.nz/nz_geo_fields.html 16 www.nzgeothermal.org.nz/geo_potential.html 13 14 Handelsweg Neuseeland 2013 Zum Zeitpunkt der Studie gab es 7 Dampfkraftwerke in Neuseeland, die ca. 7% der Gesamtelektrizität Neuseeland produziert haben. Das Gesamtpotential an Geothermie im Land ist im Vergleich sehr groß zu anderen erneuerbaren Energiequellen. Potentiell könnte ein Drittel des gesamten Strombedarfs durch Geothermie abgedeckt werden.17 Abbildung 4: Geothermische Gebiete in Neuseeland 17 www.teara.govt.nz/en/geothermal-energy 15 Handelsweg Neuseeland 2013 4 Bevölkerung und Visabestimmungen 4.1 Besiedlung18 Neuseeland war von Anfang an ein Einwanderungsland. Die polynesischen Maori besiedelten Neuseeland ab dem 11. Jahrhundert, von den Gesellschaftsinseln und Cookinseln kommend. Sie bildeten die Grundlage der neuseeländischen Maori-Kultur mit einem Gesellschaftssystem, das auf Großfamilien und einer Häuptlingsaristokratie basierte. Im Jahre 1642 entdeckte Abel Tasman als erster Europäer das Land, ankerte in der Golden Bay (Südinsel), und nahm es unter dem Namen „Staten Landt“ für die holländische Krone in Besitz. Heute ist ein Nationalpark im Norden der Südinsel, anschließend an die Golden Bay, nach ihm benannt. 1769 kam James Cook, der das Land umrundete und kartographierte. Dies führte zu einer beachtlichen europäischen Kolonisierung, so dass Neuseeland im Jahr 1840 britische Kronkolonie wurde. 1947 erlangte Neuseeland die volle Souveränität. Neben den Briten spielten nur die Franzosen als weiteres europäisches Volk in der Kartographierung Neuseelands eine bedeutende Rolle, vor allem Jean François Marie de Surville (1769) und Marc Joseph Marion du Fresne (1772), die hauptsächlich in der Bay of Islands und in Doubtless Bay, an der Nord- und Nordwestküste liegend, unterwegs waren. Neuseeland ist formell bis heute dem englischen Königshaus unterstellt und Mitglied im Commonwealth. 4.2 Bevölkerung19,20,21 Der letzte Zensus wurde im März 2013 durchgeführt, wobei mit einer Veröffentlichung der Daten nicht vor Ende 2013/Beginn 2014 gerechnet wird.22 Die Angaben in diesem Abschnitt beziehen sich auf der im Jahr 2006 durchgeführten Volkszählung. Neuseeland hat eine Bevölkerung von etwa 4,43 Mio. auf einer Fläche die etwa der alten BRD entspricht. Dreiviertel der Gesamtbevölkerung befindet sich auf der Nordinsel (76,6%) und der verbleibenden Anteil auf der Südinsel. Von den 3,394 Mio. Menschen, die die Nordinsel bevölkern, leben mehr als die Hälfte in und um Auckland. Die Großregion Auckland ist eine der am schnellsten wachsenden Regionen Neuseelands und mittlerweile die Heimatregion von mehr als einem Drittel der neuseeländischen Bevölkerung, gefolgt von der Tasman Region und der Nelson Region, beide auf der Südinsel. Im Juni 2012 lebten mehr als die Hälfte aller Neuseeländer in den Städten Auckland, Hamilton, Wellington und Christchurch. 18 www.nzhistory.net.nz/culture/explorers/european-explorers www.treasury.govt.nz/economy/overview 20 www.stats.govt.nz/Census/2006CensusHomePage/QuickStats/quickstats-about-a-subject/culture-andidentity/ethnic-groups-in-new-zealand.aspx 21 www.stats.govt.nz/ 22 www.stats.govt.nz/Census/about-2013-census/timeline-products-services-release-schedule.aspx 19 16 Handelsweg Neuseeland 2013 Den größten Teil der Bevölkerung (67,6%) machen Neuseeländer europäischer Abstammung aus. Diese Volksgruppen stammen überwiegend von den Britischen Inseln, aber auch aus Deutschland, Italien, Polen, den Niederlanden und zahlreichen weiteren europäischen Staaten. Die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe bilden die polynesischstämmigen indigenen Einwohner Neuseelands, die Maori, mit einem Anteil von etwa 14,6% an der Gesamtbevölkerung. Zwischen 1996 und 2006 stieg der Anteil der Asiaten in der Gesamtbevölkerung des Landes auf 9,6% an und bildet damit die drittgrößte ethnische Gruppe. Dabei bilden Chinesen die Mehrheit mit einem Anteil von 2,8%, gefolgt von den Indern mit einem Anteil von 1,7% an der asiatischen Bevölkerungsgruppe Neuseelands. Neuseelands Amtssprachen sind Englisch und Maori. Das neuseeländische Englisch ist die wichtigste Umgangssprache und wird von allen Bevölkerungsgruppen gesprochen. 4.3 Die Regierung Neuseelands europäisch konstitutionelle Geschichte begann am 6. Februar 1840 mit der Unterzeichnung des Treaty of Waitangi zwischen Maori-Stämmen und dem englischen Königshaus. Fortan basierte Neuseeland auf britischem Recht, während den Maori die Herrschaft über ihr Land und ihre Kultur garantiert wurde. Der Vertrag wird als Gründungsdokument Neuseelands betrachtet. Weitere Grundlagen für die Etablierung des neuseeländischen Parlamentes bildeten der New Zealand Constitution Act (UK) of 185223, sowie das allgemeine Wahlrecht, welches 1893 eingeführt worden ist. Neuseeland war 1893 das erste Land der Welt, das das Frauenwahlrecht einführte und in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts den Weg für einen allgemeinen Sozialstaat bahnte. 1907 entwickelte sich Neuseeland von einer Kolonie zu einem Herrschaftsgebiet, die vollständige Unabhängigkeit von Großbritannien erhielt es 1947 durch das Statute of Westminister. Heute ist Neuseeland ein unabhängiger Staat im Commonwealth. Das neuseeländische Verfassungsrecht, eine geschriebene Verfassung existiert nicht, beruht auf der Habeas-Corpus-Akte von 1679, der Bill of Rights von 1689 und einer Anzahl neuseeländischer Gesetze24. Hierin ist eindeutig das Verhältnis zwischen Legislative, Exekutive und Judikative geregelt. Die Exekutive liegt beim Exekutivrat, der aus dem Generalgouverneur, dem Ministerpräsidenten und den Ministern besteht. Die Legislative liegt beim Generalgouverneur und beim Repräsentantenhaus mit 97 Abgeordneten, die für drei Jahre gewählt werden. Vier Parlamentssitze sind für Abgeordnete der Maori reserviert. 23 www.nzhistory.net.nz/proclamation-of-1852-constitution-act www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html Mai 2011 24 17 Handelsweg Neuseeland 2013 Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II, Königin von Neuseeland, die von einem Generalgouverneur offiziell vertreten wird. The Right Honourable Sir Jerry Mateparae hat seit August 2011 das Amt als Generalgouverneur Neuseelands inne. In Neuseeland galt bis 1996 das absolute Mehrheitswahlrecht, das in einer Volksabstimmung im November 1993 durch ein neues, erstmals in den Parlamentswahlen am 12. Oktober 1996 angewendetes gemischtes Verhältniswahlrecht mit Fünf-ProzentKlausel ersetzt wurde. Das Mixed Member Proportional System (MMP) gleicht in wesentlichen Teilen dem deutschen Wahlsystem der teilpersonalisierten Verhältniswahl25. Das MMP gibt den Wählern, die sich aus allen neuseeländischen Staatsbürgern, sowie Ausländern mit uneingeschränkter Aufenthaltsgenehmigung ab dem Alter von 18 Jahren zusammensetzen, zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme spricht sich der Wähler für die Partei aus, durch die er sich im Parlament vertreten lassen möchte. Mit der zweiten Stimme werden Abgeordnete eines Wahlkreises direkt in das Parlament gewählt. Bei diesem fast vollständigen Verhältniswahlrecht ist es für eine einzige Partei schwierig, die absolute Mehrheit der Parlamentssitze zu erringen und allein zu regieren. Koalitions- oder Minderheitenregierungen sind daher die wahrscheinlichsten Regierungsformen. Das MMP gibt darüber hinaus kleineren politischen Gruppierungen die Chance, im Parlament vertreten zu sein. Eine Besonderheit stellen die 7 nur für Maoris reservierten Sitze dar, deren Vertreter in speziellen Maori-Wahlkreisen bestimmt werden. Mit dem neuen Wahlsystem erhöhte sich die Zahl der Parlamentarier auf 121. Die Nordinsel ist in 45 und die Südinsel in 16 Wahlkreise eingeteilt. Zudem gibt es sechs MaoriWahlkreise. Wähler mit Maori-Abstammung können wählen, ob sie sich in die allgemeine oder die Maori-Wählerliste eintragen. Nationale Wahlen finden im dreijährigen Rhythmus statt, die letzten Wahlen fanden im November 2011 fanden statt. Die 50. Legislaturperiode Neuseelands besteht aus der National Party, Labour Party, Green Party und New Zealand First Party und wird bis November 2014 im so fortbestehen. John Key von der National Party ist weiterhin Premierminister des Landes, seit seiner Wahl im November 2008, mit Bill English, ebenfalls National Party, als Finanzminister. Weitere Ergebnisse der Wahl können folgender Tabelle entnommen werden26. Partei % Gesamtzahl der Sitze im Parlament National Party 47,31% 59 Labour Party 27,48% 34 Green Party 11,06% 14 New Zealand First National Party 6,59% 8 Maori Party 1,43% 3 25 26 www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Neuseeland/Innenpolitik.html www.elections.org.nz/events/past-events-0/2011-general-election/2011-general-election-official-results 18 Handelsweg Neuseeland 2013 Partei Mana ACT New Zealand Andere % Gesamtzahl der Sitze im Parlament 1,08% 1,07% 3,98% 1 1 1 Derzeit27 amtierende Minister des Kabinetts sind wie folgt: Name des Minister Amt John Key Premierminister (National Party) Bill English (National Party) Gerry Brownlee (National Party) Steven Joyce (National Party) Judith Collins Vizepremierminister Finanzminister Ombudsmann Verkehrsminister Wirtschaftsminister Bildungsminister Justizministerin (National Party) Tony Ryall Gesundheitsminister (National Party) Murray McCully Außenminister (National Party) Dr Jonothan Colemann Verteidigungsminister (National Party) Simon Bridges Arbeitsminister (National Party) Amy Adams Innenministerin (National Party) Der Premierminister führt die Partei bzw. Koalition, welche die Mehrheit im Parlament besitzt. Nur wenige Rechte des Premiers sind gesetzlich festgelegt, die meisten haben sich im Laufe der Zeit entwickelt. So kann der Premierminister zum Beispiel den Generalgouverneur auffordern, das Parlament vorzeitig aufzulösen, Staatsminister zu ernennen oder zu entlassen und das Kabinett umzubilden. Nach einer Wahl stellt der Premierminister aus den Parlamentsmitgliedern das Kabinett zusammen. Die Minister sind die Entscheidungsträger der parlamentarischen Regierung. Sie werden bei ihren Aufgaben von Staatssekretären außerhalb des Kabinetts unterstützt. Die Kabinettsmitglieder gestalten die Regierungspolitik, bringen Gesetzesentwürfe der Regierung ein, fällen Entscheidungen über die Ausgaben der Regierung und organisieren die Verwaltung des Staates. 27 www.parliament.nz/en-nz/mpp/mps/current/; Stand: Juli 2013 19 Handelsweg Neuseeland 2013 Fast alle Gesetze, die Geschäfte und Unternehmen in Neuseeland betreffen, werden vom Parlament verabschiedet (Legislative) und von nationalen Regierungsbehörden (Executive) ausgeführt. Die Budgetvorhersagen vom Mai 201328 zeigen ein jährliches Wachstum von 2%-3% über die kommenden vier Jahre, welches positiv beeinflusst wird durch die geringen Zinssätze, dem Wiederaufbau in der Canterbury-Region, den gestiegenen Rohstoffexportpreisen und dem verbesserten Vertrauen der Wirtschaft in die Industrie und dem Konsumverhalten. Insgesamt hat sich die Haushaltsperspektive in den vergangen Jahren verbessert und das Ziel der Regierung ist es, bis zum Jahr 2014/2015 zu einem positiven Saldo zurückzukehren und die Nettoverschuldung insgesamt zu reduzieren. Langfristige Budgetvorhersagen zeigen einen Rückgang der Nettoverschuldung auf 17,6% des BIP bis zum Jahr 2020/2021 voraus. Die vier Kernbereiche der Regierung in Bezug auf die staatlichen Finanzen sind umfassen den verantwortlichen Umgang der Staatsfinanzen, den Aufbau einer produktiveren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft, die Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen und die Unterstützung des Wiederaufbaus von Christchurch. Erreicht werden soll dieses durch marginale neue Ausgaben, mit einem avisierten Nullausgaben und der Aussortierung redundanter Programme zur Nutzung der dort freigesetzten finanziellen Mittel für Initiativen mit höherer Priorität. Mehr Informationen finden Sie unter folgenden Links: Institution Anschrift New Zealand Government New Zealand Parliament New Zealand Government Executive State Services Commission 28 Parliamant Buildings Private Bag 18041 Wellington 6160 Reserve Bank Building, Level 10 PO Box 329 Wellington 6140 Weitere Kontaktmöglichkeit Email: info@newzealand.govt.nz Web: www.govt.nz Tel: +64 4 817 9999 Fax: +64 4 471 2551 Web: www.parliament.govt.nz Web: www.executive.govt.nz Tel: +64 4 495 6600 Fax: +64 4 495 6686 Email: commission@ssc.govt.nz Web: www.ssc.govt.nz www.treasury.govt.nz/budget/2013/fsr 20 Handelsweg Neuseeland 2013 4.4 Touristen und Immigrationsmöglichkeiten Folgende Tabelle gibt einen Überblick aller ein- und ausreisenden Personen innerhalb der letzten 10 Jahre. Die Informationen beruhen auf Statistiken von New Zealand Statistics, mit Jahresstichtag 30.06. Ein- & ausreisende Personen Besucher mit einem Aufenthalt von weniger als 12 Monaten und Besucher, die Neuseeland nach einem Aufenthalt von weniger als 12 Monaten wieder verlassen (Group: International Travel and Migration – ITM; Total visitor arrivals/departures) dauerhafte & Langzeit- Immigranten, mit einem Aufenthalt von mehr als 12 Monaten und Neuseeländer, die nach mehr als 12-monatiger Abwesenheit zurückkehren oder mehr als 12 Monate abwesend sein werden (Group: International Travel and Migration – ITM; Permanent & long-term migration by EVERY country of residence and citizenship) Jahr 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 Jahr 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 Ankunft 2.636.896 2.635.726 2.501.303 2.501.264 2.411.396 2.479.796 2.457.794 2.377.603 2.403.768 2.250.191 Abreise 2.655.934 2.648.286 2.527.812 2.513.574 2.419.784 2.485.389 2.452.669 2.402.284 2.404.223 2.272.956 Ankunft 88.235 84.402 84.016 82.305 88.251 85.239 82.700 80.076 79.139 84.285 Abreise 80.328 87.593 80.149 65.801 75.736 80.507 72.622 69.388 70.546 62.277 Tabelle 5: Gesamtzahl ein- und ausreisender Personen 21 Handelsweg Neuseeland 2013 70,000 60,000 50,000 40,000 30,000 20,000 10,000 0 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 Anzahl Anzahl deutscher Touristen Jahr Abbildung 4: Anzahl ankommender deutscher Touristen in Neuseeland 4.4.1 29 Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige30 Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Neuseeland einen Reisepass; der Personalausweis reicht nicht aus. Alle Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in Neuseeland hinaus gültig sein. Generell müssen die Pässe bei der Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sind. Reisedokumente Erwachsene Reisepass Vorläufiger Reisepass Personalausweis Vorläufiger Personalausweis Einreise möglich / Bedingungen Ja Ja Nein Nein Reisedokumente Kinder/ Jugendliche Kinderreisepass Reisepass Personalausweis Vorläufiger Personalausweis Einreise möglich / Bedingungen Ja Ja Nein Nein 29 www.stats.govt.nz, Visitor arrivals by EVERY country of residence and purpose (Annual-Jun) www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00SiHi/NeuseelandSicherheit.html?nn=391588#doc391542bodyText2 30 22 Handelsweg Neuseeland 2013 Reisedokumente Kinder/ Jugendliche Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (seit dem 26.06.2012 benötigen Kinder einen eigenen Reisepass, der zur Einreise berechtigt) Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Einreise möglich / Bedingungen Nein Ja Tabelle 6: Notwendige Reisedokumente und Einreisebestimmungen 4.5 Visamöglichkeiten für deutsche Staatsbürger Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, welches vor Einreise bei der zuständigen neuseeländischen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden muss – für Deutschland ist dies die neuseeländische Botschaft31 in Berlin. Öffnungszeiten/Bürozeiten der neuseeländischen Botschaft sind Montag-Donnerstag von 9.00-13.00 Uhr und von 14.00-17.30 Uhr, Freitag von 9.00-16.30 Uhr.32 Die Sprechstunden der Visaabteilung sind montags-freitags 9.00-12.00 Uhr. New Zealand Embassy Friedrichstrasse 60 10117 Berlin Allgemeine Anfragen: +49 30 206210 Visa-Anfragen: +49 30 20653900 Fax: +49 30 20621114 Email: nzembber@infoem.org Webseite: www.nzembassy.com/germany Zum einen gibt es die Möglichkeit zeitlich begrenzt in dem Land zu verweilen, z.B. im Rahmen des Working Holiday Visa oder dauerhafter. Folgende weitere Visamöglichkeiten bestehen für deutsche Staatsbürger. 4.5.1 Ferienarbeitsprogramm (Working Holiday Visa)33 Mit dem Working Holiday Visa ist es jungen Erwachsenen zwischen dem 18. und 30. Lebensjahr möglich, d.h. der 31. Geburtstag darf noch nicht überschritten sein, für ein Jahr 31 www.nzembassy.com www.nzembassy.com/de/deutschland/über-diese-botschaft/kontakt/botschaft-von-neuseeland-berlin 33 www.nzembassy.com/de/deutschland/reisen-nach-neuseeland/visa/deutsch-neuseel%C3%A4ndischesworking-holiday-scheme 32 23 Handelsweg Neuseeland 2013 nach Neuseeland zu kommen und in dem Land einen 12-monatigen Urlaub, mit der Möglichkeit zu arbeiten, zu verbringen. Das Kontingent für die Vergabe dieser Visaoption ist für Deutschland unbegrenzt. Das Visum berechtigt zu einer Teilzeit-/ Gelegenheitstätigkeit beim gleichen oder mehreren Arbeitgeber(n) bis zu einem Jahr. Folgende Grundvoraussetzungen für die Beantragung des Visums müssen allerdings erfüllt sein. Der Antragsteller muss / darf deutscher Staatsbürger sein; bei der Beantragung mindestens 18 Jahre alt sein und den 31. Geburtstag noch nicht überschritten haben; einen deutschen Reisepass besitzen, der bei der Beantragung des Visums mindestens folgende Gültigkeit besitzt: Ankunftsdatum in Neuseeland + 12 Monate Aufenthalt in Neuseeland + 3 Monate, insgesamt also 15 Monate mindestens; keine Kinder nach Neuseeland mitbringen; bei der Einreise nach Neuseeland folgende Nachweise erbringen: o mindestens 4.200,-- NZ$ (ungefähr EUR 2.400,--), um für die eigenen Lebenshaltungskosten in Neuseeland aufzukommen. Der Nachweis von Geldmitteln ist durch Reiseschecks, einen Kreditbrief der Bank oder einen Kontoauszug von der deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen o im Besitz eines Ausreisetickets sein oder weitere finanzielle Mittel (zusätzlich zu den oben erwähnten 4.200,-- NZ$ / EUR 2.400,--), um ein Rück- oder Weiterreiseticket in Neuseeland kaufen zu können o im Besitz einer umfassenden Krankenversicherung sein, die für den Gesamtaufenthalt in Neuseeland gültig ist Die neuseeländische Botschaft in Deutschland empfiehlt zudem folgende Punkte bei der Antragstellung zu beachten34 sämtliche Online-Angaben sollten ohne Fehler eingegeben werden. Dies gilt für die genaue Eingabe aller Wörter, Namen und Zahlenangaben, beispielsweise der Reisepass-Nummer; bei der deutschen Reisepass-Nummer die Ziffer 0 immer die Null ist und nicht der Großbuchstabe “O“; auf gar keinen Fall sollte die Nummer des Personalausweises angegeben werden, da dieses ein nicht gültiges Einreisedokument für Neuseeland ist; der deutsche Buchstabe “ß” muss in “ss” umgewandelt werden; analoges gilt für die Schreibweise von “ä“, “ü“ und “ö”, d.h. eine entsprechende Umwandlung in “ae“, “ue“ und “oe”. 34 www.nzembassy.com/de/deutschland/reisen-nach-neuseeland/visa/deutsch-neuseel%C3%A4ndischesworking-holiday-scheme 24 Handelsweg Neuseeland 2013 Das Working Holiday Scheme (WHS) Visa kann nur ONLINE unter www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/workingholiday/ beantragt werden. Eine automatische Benachrichtigung über eine erfolgreiche Erteilung des WHS-Visas erfolgt nicht, sondern muss eigenständig verfolgt werden. Um zu überprüfen, ob das Visum erteilt worden ist, muss sich erneut auf das Online-Konto, welches zu Beantragung automatisch angelegt wird, eingeloggt werden. Die Gebühr beträgt EUR 105,--35 und Bezahlung ist nur online per Kreditkarte (Visa oder Master Card) möglich. Weitere Informationen zu den zu zahlenden Gebühren gibt es unter folgendem Link www.immigration.govt.nz/migrant/general/formsandfees/officeandfeescalculator/LinkAdm inistration/ToolboxLinks/officeandfeescalculator.htm?level=1 4.5.2 Work Visum Es gibt unterschiedliche Arten von Visa, um die sich Immigranten bemühen können: Aufenthaltsvisa (resident visa) – Für jene, die dauerhaft in Neuseeland leben möchten; Langzeitgeschäftsvisa (long term business visa) – Für jene, die einen Betrieb in Neuseeland besitzen und betreiben wollen. Dieses Visum gilt für drei Jahre und eröffnet die Möglichkeit nach zwei Jahren ein Aufenthaltsvisum zu beantragen; Arbeitsvisa (work visa) – Für jene, die zeitlich begrenzt in Neuseeland arbeiten wollen. Dieses Visum gilt für drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung; Besuchervisa (visitor’s visa) – Für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Arbeitserlaubnis. Dieses Visum gilt für maximal neun Monate und kann um drei Monate verlängert werden; Studentenvisa (student’s visa) – Für zeitlich begrenzte Studien. Dieses Visum wird für die Dauer des Studiums ausgestellt, wenn dieses drei Monate übersteigt. 4.5.2.1 Temporary Work Visa Um eine begrenzte Arbeitserlaubnis (=temporary work visa) zu bewerben können sich Personen, die ein Jobangebot eines neuseeländischen Arbeitgebers haben; qualifiziert sind in einem Beruf, der derzeit stark nachgefragt ist und wo der Bedarf nicht durch neuseeländische Arbeitskräfte in ausreichendem Umfang gedeckt werden kann; aufgrund einer Projektbearbeitung nach Neuseeland kommen; derzeit Studenten sind und neben dem Studium arbeiten möchten oder ein Praktikum als Teil ihres Studiums absolvieren müssen; 35 Stand: September 2013 25 Handelsweg Neuseeland 2013 einen Lebenspartner in Neuseeland haben und mit diesem in Neuseeland zusammenziehen möchten. Das zeitlich begrenzte Arbeitsvisum berechtigt zudem zu einem Studium, welches jedoch nicht die Dauer von drei Monaten (pro Visum) überschreitet oder im Fall der Erteilung eines Visums, welches für mehrere Jahre gültig ist, nicht mehr als drei Monate pro 12Monatszeitraum dauert. In allen anderen Fällen muss ein student visa beantragt werden. 4.5.2.2 Jobangebot eines neuseeländischen Arbeitgeber liegt vor36 Es handelt sich bei dieser Kategorie um die sogenannte Essential Skills Kategorie, welche auf der Australian and New Zealand Standard Classification of Occupations (ANZSCO) beruht. Die maximale Gültigkeit dieses Arbeitsvisum beträgt drei Jahre bis fünf Jahre, abhängig von der Einstufung in der ANZSCO Liste. Voraussetzungen für eine Bewerbung unter dieser Kategorie sind der Nachweis der entsprechenden Qualifizierung für einen Job und der Nachweis vorhandener Arbeitserfahrung in dem entsprechenden Feld. Das Jobangebot selbst muss von einem neuseeländischen Arbeitgeber unterbreitet werden, der u.a., aber nicht ausschließlich, nachweisen muss, dass die ausgeschriebene Stelle nicht durch eine qualifizierte Person auf dem neuseeländischen Arbeitsmarkt besetzt werden kann. 4.5.2.3 Projektarbeit (specific purpose / event)37 Grundsätzlich muss nachgewiesen werden, dass die Qualifikation/ das Fachwissen zur Ausübung einer der unten genannten Aktivitäten Neuseeland insgesamt zu Gute kommen. Bewerben können sich u.a. Antragsteller in folgenden Kategorien Schiedsrichter, Jurymitglieder bei Ausstellungen und/oder Messeveranstaltungen, Sachverständige, Geschäftsinvestoren, Sportler, Entertainer, darstellende Künstler, Filmcrews, CEO multinationaler Unternehmen Tour Guides (von Reiseveranstaltern aus Übersee) Die Voraussetzungen zur Bewerbung in dieser Kategorie sind mannigfaltig und behalten auch den neuseeländischen Arbeitsmarkt im Auge, d.h. Immigration New Zealand 36 37 www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/worktemporarily/requirements/essentialwork.htm www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/worktemporarily/requirements/specificpurpose/ 26 Handelsweg Neuseeland 2013 überprüft, ob Nachteile für neuseeländische Arbeitskräfte in einem entsprechenden Arbeitsfeld entstehen könnten. 4.5.2.4 Joining your partner38 Besteht die Absicht mit einen Lebenspartner in Neuseeland zusammenzuziehen, welcher entweder neuseeländischer Staatsbürger ist oder New Zealand Resident, so besteht die Möglichkeit einer Visum unter der Family Stream Kategorie zu beantragen. Alle Antragsteller müssen generell ihren Gesundheitsstand, sowie einen guten Leumund nachweisen. Des Weiteren hängt die Bewerbung davon ab, wie lange die Beziehung schon besteht, ob der Lebenspartner neuseeländischer Staatsbürger oder New Zealand Resident ist, welche Art von Visa der Partner hat, sollte dieser nicht Neuseeländer oder New Zealand Resident sein, ob Kinder vorhanden sind. 4.5.3 Skilled Migrants39 Immigrationswillige mit Qualifikationen, bei denen in Neuseeland ein akuter oder längerfristiger Bedarf besteht, haben die größten Chancen auf Bewilligung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung. Unter der so genannten Skilled Migrant - Kategorie können Bewerber mit derartigen Qualifikationen ihr Immigrationsinteresse ausdrücken (Expression of Interest40) und von der Immigrationsbehörde dazu „eingeladen“ werden, sich um eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu bewerben. Dies ist mit Auflagen und Bedingungen verbunden, über die Immigration New Zealand umfangreich auf seiner Internetseite informiert. Eine Alternative zur Eigenrecherche und – bewerbung ist die Beauftragung eines Immigrationsberaters. Bewerben unter der Skilled Migrant Category (SMC) kann sich jeder, der 4.5.4 unter 55 Jahre alt ist, gesund ist, ausreichende Englischkenntnisse besitzt, sowie einen guten Leumund hat. Investor-Kategorie41 In dieser Kategorie existieren mehrere Untergruppierungen, mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen. Ziel ist es durch die Vergabe dieser Art von Visa positiv zum Wachstum Neuseelands beizutragen, sowie Geschäftsexpertise in das Land zu holen. 38 www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/worktemporarily/requirements/Familystream.htm www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/skilledmigrant 40 www.immigration.govt.nz/migrant/stream/work/skilledmigrant/LinkAdministration/FormsAndGuidesLinks/o nlineeoiform.htm?level=1 41 www.immigration.govt.nz/migrant/stream/invest/ 39 27 Handelsweg Neuseeland 2013 4.5.4.1 Investor & Investor Plus Kategorie Unter anderem existieren die Investor und Investor Plus Kategorie, welche folgende Bedingungen zugrunde legen, um sich im Rahmen der Invest Category bewerben zu können. Grundvoraussetzung Altershöchstgrenze Berufserfahrung Mindest – Investmentfondshöhe Höhe des Ausgleichsfond Englischkenntnisse Englischkenntnisse von Familienangehörigen des Investor Mindestaufenthalt in Neuseeland Gesundheitsstand & guter Leumund Weitere Informationen 4.5.4.2 Investor 65 oder jünger Mindestens drei Jahre 1,5 Mio. NZ$, die über einen Zeitraum von vier Jahren in Neuseeland investiert werden 1,0 Mio. NZ$ - Muttersprachler - IELTS Testergebnis von 3 oder mehr s. oben Investor Plus Keine Keine 10 Mio. NZ$, die über einen Zeitraum von drei Jahren in Neuseeland investiert werden Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich Jeweils 146 Tage in Neuseeland in den letzten drei Jahren der vierjährigen Investmentzeit Siehe www.immigration.govt.nz Jeweils 44 Tage in den letzten zwei Jahren der dreijährigen Investmentzeit www.immigration.govt.nz/migrant /stream/invest/investment/invest or/requirements.htm www.immigration.govt.nz/migrant /stream/invest/investment/invest orplus/requirements.htm Temporary Retirement Kategorie42 Des Weiteren gibt es die sogenannte Temporary Retirement Kategorie, d.h. Antragsteller ab dem 67. Lebensjahr können sich bewerben, müssen jedoch über einen Zeitraum von zwei Jahren 0,75 Mio. NZ$ in Neuseeland investieren, finanzielle Mittel von 0,5 Mio. NZ$ zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit nachweisen und ein Jahreseinkommen von 60.000 NZ$ zum Zeitpunkt der Bewerbung aufweisen können. Hinzukommen weitere Voraussetzungen, die die Natur der finanziellen Mittel betreffen und den Gesundheitszustand des Antragstellers. 4.5.4.3 Entrepreneur & Entrepreneur Plus Kategorie43 Wie bei den Investoren selbst, gibt es auch hier eine Differenzierung in unterschiedliche Entrepreneur Unterkategorien. 42 43 www.immigration.govt.nz/migrant/stream/invest/temporaryretirementcategory/ www.immigration.govt.nz/migrant/stream/invest/entrepreneur/ 28 Handelsweg Neuseeland 2013 Grundvoraussetzung Berufserfahrung Mindest – Investmentfondshöhe Englischkenntnisse Gesundheitsstand & guter Leumund Weitere Informationen 4.5.4.4 Entrepreneur Entrepreneur Plus Erfahrung in dem geplanten Geschäftsvorhaben muss nachgewiesen werden Keine Mindesthöhe, jedoch muss Mindestens 0,5 Mio. NZ$ sowie ein Startkapital in ausreichender Höhe Long Term Business Visa, welches nachgewiesen werden mindestens neun Monate gültig ist IELTS 4 Siehe www.immigration.govt.nz www.immigration.govt.nz/migrant /stream/invest/entrepreneur/entr epreneur/requirements.htm www.immigration.govt.nz/migrant /stream/invest/entrepreneur/entr epreneurplus/requirements.htm Business Migration – Long Term Business Visa44,45 Personen, die mit der Absicht nach Neuseeland kommen, hier ein Unternehmen zu gründen und in diesem auch selbstständig beschäftigt zu sein, können hierzu ein Long Term Business Visum beantragen. Diese Art von Visum berechtigt zur Einreise nach Neuseeland, sowie der Gründung eines Unternehmens in dem Land. Auch hier gibt es bestimmte Voraussetzungen: Vorlage eines fundierten Wirtschaftsplans, Nachweis relevanter Kenntnisse der neuseeländischen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und allgemeine Geschäftserfahrungen, Argumente, die den positiven Nutzen der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Neuseeland begründen, ausreichend finanzielle Mittel, zum Bestreiten des eigenen Lebensunterhaltes und des von Familienangehörigen, ein anfängliches Arbeitsvisum, welches neun Monate gültig ist Gesundheitsstand Die Immigrationsbehörde kann unter der Long Term Business Visa – Kategorie, eine Arbeitserlaubnis von bis zu drei Jahren ausstellen. Um eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, ist die Vorlage weiterer Geschäftsunterlagen erforderlich, die den Fortschritt der Unternehmensgründung und – entwicklung zeigen. 44 45 www.immigration.govt.nz/migrant/stream/invest/ltbv/ www.immigration.govt.nz/migrant/stream/invest/ltbv/requirements.htm 29 Handelsweg Neuseeland 2013 Weitere Informationsquellen: Organisation Anschrift Neuseeländische Botschaft in Berlin Friedrichstr. 60 10117 Berlin Hamburg Visa Application Centre (for applicants in Germany) New Zealand Visa Application Centre TT Visa Services Ltd Immigration New Zealand in Großbritannien Regus Business Centre, Office no. 543 Stadthausbrücke 1 3 20355 Hamburg Mezzanine Floor NZ House 80 Haymarket London SW1Y 4TE United Kingdom Weitere Kontaktmöglichkeit Telefon: +49 30 2062 10 Fax: +49 30 2062 1114 Email: nzembber@infoem.org Web: www.nzembassy.com/germany Telefon: + 49 408 740 8255 Email: ttsgermanynz@ttsvisas.com Web: https://www.ttsnzvisa.com/ Telefon: +44 203 582 7499 Email: ttslondonnz@ttepl.com Web: www.ttsnzvisa.com 30 Handelsweg Neuseeland 2013 5 Wirtschaftsbericht 5.1 Wirtschaftsinformationen, Struktur und Entwicklung46 Das Land ist eine relativ kleine offene Volkswirtschaft, mit dem Hauptfokus auf dem Primärund Dienstleistungssektor. Die Makroökonomie ist generell auf den Prinzipien des freien Marktes aufbaut und ist ein traditionelles Agrarland. In den letzten 30 Jahren entwickelte Neuseelands Volkswirtschaft sich von der am höchsten regulierten Makroökonomie der OECD Staaten zu der belastbarsten und flexibelsten Volkswirtschaft der Staaten der OECD. Die beginnende Weltrezession in 2008 führte zu einer negativen Entwicklung der BIP-Wachstumsrate, war jedoch im Vergleich mit den weiteren 33 OECD-Staaten relativ gering. Neuseeland nahm den siebten Platz der von der Rezession am wenigsten betroffenen OECD Mitgliedsstaaten ein. Der Aufschwung der Wirtschaft begann Mitte 2010 und wurde von einer starken Nachfrage auf den Exportmärkten geführt, allen voran von Australien und der Volksrepublik China. Die Stärke der Exporte geht hauptsächlich auf den Wirtschaftsboom in China zurück und hier insbesondere die hohe Nachfrage nach Milch- und Milchprodukten sowie den Export von Rundholz. 2011 stieg das BIP trotz des verheerenden Erdbebens in der Canterbury Region auf 2,6%, was sich vor allem auf einen starken Primärsektor und einer Verbesserung im Bereich der Dienstleistungstätigkeiten zurückführen lässt. Positiv auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt hat sich auch die Rugby-Weltmeisterschaft im September/Oktober 2011. Im Wirtschaftsjahr 2012 verbesserte sich das BIP zunächst weiter, schwächte allerdings in der zweiten Jahreshälfte leicht ab; treibende Kraft des Wachstums war allen voran die Bauindustrie. Hauptsächlich die [Wieder-] Aufbauarbeiten in Christchurch und der Canterbury-Region allgemein werden die Wachstumsfaktoren in den kommenden 5-10 Jahren positiv beeinflussen. Im Primärsektor sind hauptsächlich die Bereiche der Hortikultur, Forstwirtschaft, Fischerei und des Bergbaus maßgebend, deren jeweilige Erzeugnisse einen Anteil von mehr als 50% an den Gesamtexporten Neuseelands haben. Insgesamt trägt die Primärindustrie 7,4% zum Bruttoinlandsprodukt bei. Die fünf Hauptkategorien landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit einem Anteil von mehr als 80% an den Gesamterzeugnissen der Landwirtschaft sind Milchwirtschaft (45%), Obst und Gemüse (12% bzw. 5%) Viehwirtschaft (10%), und Schaffleisch (10%). Der bereits erwähnte Dienstleistungssektors hat mittlerweile einem Anteil von mehr zwei Drittel am BIP. Das größte Wachstum wurde in den Jahren von 2000-2007 registriert, mit 46 www.treasury.govt.nz/economy/overview/2013/nzefo-13.pdf 31 Handelsweg Neuseeland 2013 einer jährlichen Wachstumsrate von durchschnittlich 3,9%. Trotz der beginnenden Rezession in 2008 und einem verringerten Wachstum in dem Jahr und den folgenden Jahren, war der Wachstumsrückgang weniger stark als in anderen Industriesektoren. Im Jahr 2012 hatte der Dienstleistungssektor bereits einen Anteil von 69% am Bruttoinlandsprodukt, im Vergleich zu 66% in 2004. Allen voran sind exportbezogene Dienstleistungen wie der Tourismus und die Primärindustrie die einflussreichsten Wachstumsfaktoren. Mit dem Tourismus werden etwa ein Drittel der gesamten Deviseneinnahmen erwirtschaftet. Die Ausgaben der internationalen Touristen betrugen zum Jahresstichtag März 2012 9,6 Mrd. NZ$ und verzeichneten ein Wachstum von 1,6% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Neuere Daten liegen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. 25 20 15 10 5 0 2004 2005 2006 2007 Internat. Tourismus 5.2 2008 2009 2010 2011 2012 Tourismus insgesamt Wirtschaftskennzahlen 2008 - 2011 Neuseeland47 Zahlenangaben in EURO Reales Wachstum BIP Inflation Arbeitslosigkeit (Stichtag 31.07.) Exporte in Mio. NZ$ (Stichtag 31.07.) Importe in Mio. NZ$ (Stichtag 31.07.) Leitzinssatz (Stichtag 31.03.) Wechselkurs zum EUR (Stichtag 31.12.) 2013 --6,4% 45.511 47.199 2,5% -- 2012 -0,7% 6,8% 47.024 47.792 2,5% 0,62 2011 1,2% 1,8% 6,5% 46.226 44.938 2,5% 0,60 2010 0,3% 4,0% 6,9% 41.050 40.468 2,5% 0,58 Tabelle 7: Wirtschaftskennzahlen Neuseeland 47 www.oanda.com/currency/converter/; www.rbnz.govt.nz/monpol/statements/0090630.html; www.statistics.govt.nz; www.rbnz.govt.nz/statistics/0135595.html; www.rbnz.govt.nz/keygraphs/Fig2.html; www.treasury.govt.nz/economy/overview/2013/nzefo-13.pdf; www.tradingeconomics.com/newzealand/unemployment-rate 32 Handelsweg Neuseeland 2013 5.3 Wirtschaftslage 201248 Die Wirtschaftslage in Neuseeland war in den ersten beiden Quartalen 2012 stabil, wenn in ihrem Wachstum auch eher bescheiden. Die Ausgaben im Einzelhandel waren wie erwartet geringer, was jedoch 2011 schon vorausgesagt worden ist und im vergangenen Jahr hauptsächlich durch die Rugby-Weltmeisterschaft positiv beeinflusst worden ist. Das Wachstum 2012 wurde bisher vorranging von der Landwirtschaft, dem produzierenden Gewerbe, sowie dem Dienstleistungssektor erzielt, welche zusammen 60% der gesamten Volkswirtschaft ausmachen. Der Arbeitsmarkt konnte bislang keine großartigen Veränderungen vorweisen, die Arbeitslosenquote liegt derzeit bei 6,8%, jedoch mit Aussichten auf eine Verbesserung dieser Quote auf 6,2% bis zum März 2013 und langfristig unter 6%. Der Arbeitsmarkt ist eng verbunden mit der allgemeinen Wirtschaftslage, die sich derzeit von der Rezession erholt und somit vorsichtig in der Rekrutierung neuer Arbeitskräfte vorgeht. Es wird allerdings erwartet, dass der Beschäftigungsgrad sich mit dem Aufschwung weiter verbessern wird. Wie in jeder Ökonomie sind auch in Neuseeland regionale Unterschiede bezüglich des Beschäftigungsgrads festzustellen; Die Großregion Auckland, Taranaki-Region und Southland konnten das stärkste positive Arbeitsmarktwachstum verzeichnen, Northland, Canterbury und die Bay of Plenty hingegen haben Arbeitsplatzverluste hinnehmen müssen. Wie im Juli 2013 bekannt gegeben wurde, wird der Leitzins nach wie vor bei 2,5% gehalten49. Der Generalgouverneur der neuseeländischen Zentralbank gab zu verstehen, dass trotz der Absetzung geldpolitischer Impulse der Leitzins bis zum Jahresende 2013 unverändert bleiben werde. Positive Impulse kommen aus dem Baugewerbe sowie dem zunehmenden Wachstum der neuseeländischen Wirtschaft. Trotz des Falls des NeuseelandDollars auf handelsgewichteter Basis ist das Währungsniveau weiterhin hoch, was sich jedoch negativ auf Exporte, aber positiv auf die Nachfrage nach Importen auswirkt. Die Verbraucherpreisinflation war im Jahr 2012 relativ gering, doch auch hier wird angenommen, dass die Inflation steigen wird und einen Mittelwert im 1%-3% Zielkorridor erreicht. Die Terms of Trade sind zum Großteil abhängig von der Milchwirtschaft bzw. den erzielten Exportpreisen in dem Bereich. Die Exportpreise sind im Märzquartal 2013 im Vergleich zum Dezemberquartal 2012 um 3,1% gestiegen, während die Importpreise im gleichen Zeitraum um 2,1% gefallen sind. Grundsätzlich gesehen sind die Preise für Handelswaren um 4,1% gestiegen, mit dem größten Einfluss von Milchprodukten, die einen Anstieg von bis zu 6,8%, insbes. Milchpulver, Butter und Käse verzeichneten und bei forstwirtschaftlichen Produkten mit einem Plus von 2,4%. Der Rückgang bei den Importpreisen lässt sich hauptsächlich durch einen starken NZ-Dollar begründen, was zu der Steigerung der Terms of Trade geführt hat 48 49 Stand: September 2012 www.rbnz.govt.nz/news/2013/5375374.html, 33 Handelsweg Neuseeland 2013 5.4 Freihandelsabkommen50,51 Neuseeland bekennt sich uneingeschränkt zum Freihandel und seine Vorliebe für Freihandelsabkommen signalisiert einen wichtigen Schritt hin zur wirtschaftlichen Integration zwischen zwei oder mehr Ländern. Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse werden abgeschafft, was den Freihandel fördert. Es entstehen Vorteile in der Güterverteilung, was eine Steigerung des Außenhandels zur Folge haben kann. Des Weiteren können Wohlfahrtsgewinne für alle beteiligten Staaten erreicht werden. Aus diesem Grund fördert die Welthandelsorganisation (WTO) den Abschluss von Freihandelsabkommen und die Bildung von Freihandelszonen. Mit seinem Engagement in Sachen Freihandel beweist Neuseeland ein hohes Maß an Flexibilität und Weltoffenheit und gilt als attraktiver FTA-Vertragspartner, u.a. aufgrund der umfassenden Erfahrung in der Verhandlung von qualitativ anspruchsvollen Abkommen, sowie des Rufes als glaub- und kreditwürdiger Partner. Freihandelsabkommen sind ebenfalls bekannt als Closer Economic Partnerships (CEP) oder Strategic Economic Partnership (SEP). Insgesamt hat das Land derzeit vier bestehende Freihandelsabkommen, vier weitere befinden sich in der Verhandlungsphase und eines befindet sich derzeit im Verhandlungsstopp. Mit der EU wird seit Juli 2012 ein sogenanntes formelles Framework Agreement52 verhandelt, das eine Reihe an Bestimmungen über ökonomischen und handelspolitischen Beziehungen vorsieht. Die Europäische Union ist Neuseelands drittgrößter Handelspartner nach Australien und China53 und der Gesamtwarenhandel erreicht einen Wert von ca. 6,7 Mrd. EUR, der Handel mit Dienstleistungen ca. 3,1 Mrd. EUR oder 32% des Gesamthandelsvolumen zwischen der EU und Neuseeland. Bereits seit 1999 existiert ein bilaterales Abkommen zur Reduzierung technischer Handelshemmnissen sowie Bewertungsverfahren, das sich allerdings vorrangig auf Industrieprodukte bezieht. 2003 trat ein ähnliches Abkommen in Kraft, was für Lebendtiere und Tierprodukte Anwendung findet, unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Das in Neuseeland seit längstem bestehende Freihandelsabkommen wurde 1983 mit Australien vereinbart und ist bekannt als das Australia-New Zealand Closer Economic Relations Agreement (CER.) Dieses wurde von der WTO als das weltweit umfassendste, 50 www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-andAgreements/index.php#negotiation 51 www.mfat.govt.nz/downloads/trade/FTAart.pdf 52 http://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/countries/new-zealand/; www.med.govt.nz/business/trade-tariffs/trade-environment/trade-agreements-and-partnerships/europeanunion-and-new-zealand-mutual-recognition-arrangement 53 Stand: 31.12.2012 34 Handelsweg Neuseeland 2013 effektivste und im höchsten gegenseitige Einvernehmen geschlossene Freihandelsabkommen eingestuft. Seit 2001 besteht die New Zealand and Singapore on a Closer Economic Partnership Vereinbarung54 und zielt darauf ab, den Handel von Gütern, Dienstleistungen und Investments/Investitionen zwischen den beiden Ländern zu verbessern. 2005 folgte die New Zealand-Thailand Closer Economic Partnership Vereinbarung55, welche sich vorrangig auf den Arbeitsmarkt, sowie Zollvorschriften konzentriert. Im Jahr 2008 ist ein Freihandelsabkommen mit China (New Zealand-China Free Trade Agreement)56 in Kraft getreten, hauptsächlich auch deswegen, da China mittlerweile Neuseelands größter Abnehmer für Milchprodukte und Wolle ist. Seit Bestehen dieses Abkommens konnte der Export Neuseelands um 60% gesteigert werden und machte Direktinvestitionen für China in Neuseeland interessant. Neuseeland war das erste Land der westlichen Welt, welches im Dezember 2004 Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit China aufgenommen hat, nachdem es China vorher den Status einer Marktwirtschaft zuerkannt hatte. Anfang 2010 trat das neue Freihandelsabkommen zwischen Neuseeland und Australien mit den 10 ASEAN-Ländern in Kraft. Die ASEAN-Staaten sind gemeinsam jeweils Neuseelands fünftgrößter Exportmarkt und fünftgrößte Importquelle. Seit Anfang 2011 besteht ein Freihandelsabkommen mit Hongkong und China, das New Zealand-Hong Kong, China Closer Economic Partnership57. Es ergänzt Neuseelands Freihandelsabkommen mit China und es wird antizipiert, dass die Wirtschaftsbeziehung mit China dadurch weiter angekurbelt werden wird, da das wirtschaftlich selbstständige Hongkong als Ausgangspunkt für den Handel mit China genutzt werden kann. Hongkong ist Neuseelands neuntgrößter Exportpartner mit einem derzeitigen Handelsvolumen von 823 Mio. NZ$ pro Jahr. Sehr interessant dabei ist, dass an das Abkommen rechtlich bindende Nebenabsprachen zur Arbeit und Umwelt geknüpft sind, die Neuseelands Zielvorgaben zur nachhaltigen Entwicklung garantieren sollen. Des Weiteren hervorzuheben ist das noch nicht beschlossene, jedoch in Verhandlung stehende New Zealand-India Free Trade Agreement. Die Exporte nach Indien haben von 54 www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-andAgreements/Singapore/index.php 55 www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-andAgreements/Thailand/index.php 56 www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-and-Agreements/China/index.php; www.chinafta.govt.nz/ 57 www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-and-Agreements/HongKong/index.php 35 Handelsweg Neuseeland 2013 2001 bis 2013 um 344% zugenommen und erreichten 2013 einen Wert von mehr als 1,1 Mrd. NZ$. Indien gilt als bevorzugter Handelspartner der Schwellenländer. Die im Oktober 2011 von Premierminister John Key eingeführte The NZ Inc India Strategy zielt u.a. auf den Ausbau des Warenexports auf einen Wert von mehr als 2 Mrd. NZ$ im Jahr 2015 ab und ein jährliches Wachstum des Dienstleistungsverkehrs um 20%.58 Außerdem ist ein Freihandelsabkommen mit Russland geplant, das sogenannte New Zealand-Russia-Belarus-Kazakhstan Free Trade Agreement, welches deshalb so erwähnenswert ist, weil Neuseeland das erste Land ist, das Verhandlungen mit Russland aufgenommen hat. Der Fokus des Abkommens liegt u.a. auf Marktzugängen, Ursprungsnachweise, Kooperationen in der zolltechnischen Abfertigung, technische Handelshemmnisse, geistiges Eigentum, etc.59 Acht Verhandlungsrunden haben bereits stattgefunden, die letzten im Juni 2012. Ein Abkommen mit einem der größten Länder der Welt bedeutet für Neuseeland ein starkes Wachstumspotenzial, auch weil Russland weltweit die zwölftgrößte Volkswirtschaft ist. Ebenfalls zu erwähnen sind die Verhandlungen im Rahmen des sogenannten New ZealandKorea Free Trade Agreement welches im Zeitraum von 2007 bis 2030 potentiell einen Wert von 4,5 Mrd. USD zum realen Wachstum des neuseeländischen BIP beitragen könnte. Verhandlungen werden seit 2009 geführt.60 Neuseeland ist Mitglied der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Welthandelsorganisation (WTO), des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank, der Asian Development Bank (ADB), der Internationalen Atomenergieorganisation (IÄO) und der APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation) und hat das South Pacific Regional Trade and Economic Cooperation Agreement (SPARTECA) unterzeichnet, sowie Ende 2002 das Pacific Agreement on Closer Economic Relations (PACER). 5.5 Ausblick möglicher Wirtschaftsentwicklungen in den kommenden Jahren 61 In den letzten neun von zehn Quartalen (Stand Juli 2012) konnte die neuseeländische Volkswirtschaft ein positives Wachstum verzeichnen, mit einer weiterhin positiven Voraussage für die kommenden vier Jahre. Wirtschaftliche Wachstumsgebiete sind vor allem in dem Wiederaufbau der durch Erdbeben zerstörten Stadt Christchurch und dessen Umgebung und in der Ausweitung der Handelsbeziehungen mit Australien und China zu sehen. 58 www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-and-Agreements/India/index.php www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-and-Agreements/Russia-BelarusKazakhstan/index.php 60 www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/2-Trade-Relationships-and-Agreements/Korea/index.php 61 www.treasury.govt.nz/budget/2012/fsr/b12-fsr.pdf 59 36 Handelsweg Neuseeland 2013 Es wird erwartet, dass Neuseelands Handelsbedingungen weiterhin auf einem hohen Niveau operieren werden, mit einer jährlichen Wachstumsrate von 2,6% bis März 2013 bzw. 3,4% bis zum Jahr 2014. Für eine weiterhin positiv wachsende Wirtschaft in Neuseeland sprechen die steigenden Rohstoffpreise insbesondere auch in der Industrie für Milcherzeugnisse und die wachsende Nachfrage bei knappem Angebot. Für den Export wird in Zukunft auch die globale Biogas Produktion im Bereich Erneuerbare Energien eine wachsende Rolle spielen. Der Sektor Bioenergie / Biogas bietet in Neuseeland vielfältige Möglichkeiten, da zum einen Grenzertragsböden zur Verfügung stehen, die nicht weiter genutzt werden können und von daher eine potentielle Anbaufläche für die Ausweitung der Nutzung von Bioenergie genutzt werden könnte. Zum anderen ist der Ausbau in diesem Bereich denkbar, da durch die CO 2Bindung eine Reduzierung der ausgestoßenen Treibhausgase erreicht werden kann, was wiederum mit den Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls einhergeht. 2005 wurde die Schätzung aufgestellt dass 0,3% von Neuseelands Energiebedarf durch Biogas gedeckt werden können, bei voller Ausschöpfung der Ressourcen, Derzeit ist allerdings die Nutzung von Biogas weniger effizient als die Nutzung konventioneller Energiequellen wie Gas oder Kohle. Die Milchwirtschaft kann die höchsten Exporterlöse der neuseeländischen Wirtschaft verzeichnen und verbucht jährlich mehr als 10 Mrd. NZ$, was einem Anteil von mehr als 26% an den Gesamtexporterlösen entspricht; insgesamt werden 95% der Milch exportiert. Die Hauptexportmärkte sind die Volksrepublik China, die USA, Japan, die EU, Malaysia, Australien, die Philippinen, Singapur, Belgien, Venezuela und Saudi-Arabien. 62 5.6 5.6.1 Überblick Wirtschaftspolitik Neuseeland Finanzpolitik63, 64, 65 Neuseeland verfolgt eine vorausschauende Fiskalpolitik, die auf dem Public Finance Act 1989 beruht, welcher auch die Regulierungen und Vorschriften des aufgehobenen Fiscal Responsibility Act 1994 beinhaltet. Die Hauptzielsetzung ist eine Reduzierung der Staatsverschuldung, sowie der Schaffung eines Spielraums bei der Staatsverschuldung, um auf gegenwärtige wirtschaftliche und fiskalische Schwankungen reagieren zu können. Langfristig gesehen sind mittelfristige Erhöhungen der Staatsverschuldung möglich, um auf wirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Krisen zeitgerecht reagieren zu können. Trotz dieser Vereinbarung muss gewährleistet sein, dass die wirtschaftsbedingte Staatsverschuldung wieder korrigiert wird, so dass die Nettofinanzverbindlichkeiten 62 www.dcanz.com/about-nz-dairy-industry/dairying-today www.treasury.govt.nz/budget/2011/fsr/15.htm 64 www.treasury.govt.nz/budget/2011/fsr/16.htm 65 www.treasury.govt.nz/budget/2012/fsr/b12-fsr.pdf 63 37 Handelsweg Neuseeland 2013 durchgängig unter 40% des BIP liegen und höchstens 30% des Bruttoinlandproduktes im Jahre 2020 ausmachen. Im Juni 2011 machte die Staatsverschuldung einen Anteil von 34,1% am BIP aus. Die aktuelle fiskalpolitische Strategie von 2012 basiert auf einer Kombination von einer Spar- und Einnahmeninitiative mit den vier Hauptprioritäten des verabschiedeten Budgets auf dem verantwortlichen Umgang mit den Staatsfinanzen, dem Aufbau einer produktiveren und wettbewerbsfähigeren Volkswirtschaft, der Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen trotz eines engen finanziellen Rahmens, sowie der Unterstützung beim Aufbau der Stadt Christchurch. Der verantwortliche Umgang mit den Staatsfinanzen sieht die Erreichung eines positiven Staatssaldos im Jahr 2014/2015 vor, die Beibehaltung eines effizienten und gerechten Steuersystems, sowie die effektive Verwaltung der staatlichen Bilanz. Eine Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen sieht eine optimierte Zusammenarbeit von Behörden vor, mehr Wettbewerbsfähigkeit in dem Angebot öffentlicher Dienstleistung und die Nutzung alternativer Anbieter in diesem Bereich, die Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen mittels Nutzung neuer Technologien und eine größere Reaktionsbereitschaft, die den Bedürfnissen und Erwartungen der Bevölkerung mehr entgegenkommt. Langfristig gesehen sollen die Nettoverbindlichkeiten nicht mehr als 20% des Bruttoinlandprodukts ausmachen, es sei denn einschneidende negativ wirtschaftliche Entwicklungen verlangen eine Anpassung dieser Zielsetzung an gegenwärtige Gegebenheiten. Ab 2017/2018 sollen die Zuwendungen in den sogenannten Superannuation Fund wieder aufgenommen werden, welches dem fiskalischen Druck einer alternden Bevölkerung entgegenwirken soll. Eine Aktualisierung und Anpassung der Langzeitzielsetzung soll im Jahr 2013 erfolgen. 5.6.2 Geldpolitik66 Die Geld- und Währungsmarktpolitik Neuseelands liegt in den Händen der Reserve Bank of New Zealand, welche die Preisstabilität, sowie ein sicheres und effizientes Finanzsystem des Landes gewährleistet. Rechtsgrundlage sind in der Policy Targets Agreement festgehalten, welche derzeit zum Ziel hat, die Inflation zwischen einem und 3% im mittelfristigen Durchschnitt zu halten. 66 www.rbnz.govt.nz/monpol/ 38 Handelsweg Neuseeland 2013 Kernansatzpunkt der Vorhersagen ist ein sogenanntes dynamisch stochastisches Fließgleichgewicht, welches unter dem Namen Kiwi Inflation Targeting Technology (KITT) läuft. Eingeführt wurde dieses Modell 2009 und hat das Forecasting and Policy System (FPS) abgelöst. Der neuseeländische Leitzinssatz liegt derzeit bei 2,5% und wird seit Januar 2011 auf diesem Niveau gehalten, um den Effekten der suboptimalen weltweiten Wirtschaftsaussichten entgegenzuwirken. Insgesamt wird der Leitzinssatz achtmal pro Jahr von Experten überprüft. Nach wie vor geht die neuseeländische Zentralbank nicht von einer Erhöhung aus, zumindest nicht mehr im Jahr 201367. Außerplanmäßige Anpassungen des Leitzinses finden sehr selten statt und dann in direktem Zusammenhang mit unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen. Bislang ist dieses einmal in der Geschichte Neuseelands geschehen, als Reaktion auf den Terrorangriff auf das World Trade Centre im September 2001. 5.6.3 Strukturpolitik68, 69, 70 Unter Strukturpolitik sind die politischen Maßnahmen verschiedener staatlicher Ebenen zusammengefasst, die das Ziel verfolgen, die existierende Wirtschaftsstruktur derart zu beeinflussen, dass diese den wirtschaftliche und technischen Veränderungen, sowie dem globalen Wettbewerb standhalten können. Unterschieden wird u.a. in mittel- und langfristige Zielsetzungen, sowie sektorale und regionale strukturpolitische Maßnahmen71. Neuseelands Anpassungsfähigkeit bezüglich der Vorbeugung und dem Umgang mit ökonomischen Veränderungen lässt sich der relativ transparenten und vorausschauenden Fiskalpolitik zuschreiben; das Land hat eine unabhängige Geld- und Währungspolitik, sowie einen gleitenden Wechselkurs. Weitere Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung der Ausbildung, insbesondere auch im tertiären / universitären Bereich, ab. Langfristig ist vorgesehen, dass gemäß Education Act 198972 der Zugang zu einem höheren Bildungsweg die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht und einen positiven Einfluss auf das ökonomische Wachstum hat. Besondere Anstrengungen werden im Bereich der Integration von Maori und anderen Bevölkerungsgruppen in die Tertiärausbildung vorgenommen. Die Tertiary Education Strategy 2010-201573 sieht in einem 10-Jahresplan vor, dass der Zugang zum Bildungssystem für alle Neuseeländer ungeachtet ihres sozialen Hintergrundes gewährleistet ist, 67 www.rbnz.govt.nz/news/2013/5375374.html www.treasury.govt.nz/publications/research-policy/wp/2011/11-03/ 69 www.tec.govt.nz/Tertiary-Sector/Tertiary-Education-Strategy/ 70 www.med.govt.nz/ 71 www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/40384/strukturpolitik?p=all 72 www.legislation.govt.nz/act/public/1989/0080/latest/DLM175959.html 73 www.minedu.govt.nz/NZEducation/EducationPolicies/TertiaryEducation/PolicyAndStrategy/TertiaryEducatio nStrategy.aspx 68 39 Handelsweg Neuseeland 2013 die Fähigkeiten und das Wissen der derzeitigen und zukünftigen Arbeitskräfte den Marktanforderungen gerecht wird, und qualitativ hochwertige Forschung betrieben werden kann, um der wirtschaftlichen Entwicklung dienlich zu sein und den sozialen und umweltlichen Herausforderungen zu entsprechen. Neuseeland hat zudem die sogenannte Business Growth Agenda74, die darauf abzielt, das Wachstum neuseeländischer Unternehmen zu unterstützen, Arbeitsplätze zu schaffen und den Lebensstandard der Neuseeländer weiter zu verbessern. Herbeigeführt werden sollen diese Verbesserung durch innovative Initiativen und politische Reformen, die wiederum dabei helfen sollen, eine produktivere und wettbewerbsfähigere Volkswirtschaft zu schaffen. Der Agenda liegen sechs Hauptansatzpunkte zugrunde, von denen ausgegangen wird, dass diese das Wachstum von Unternehmen am erfolgreichsten unterstützen. Dazu gehören: Exportmärkte, Innovationen, Infrastruktur, natürliche Ressourcen, sichere und fachgerechte Arbeitsplätze und Kapital. Abbildung 5: Business Growth Agenda, Quelle: www.mbie.govt.nz/what-we-do/business-growth-agenda Exportmärkte: Erhöhung der Exporte neuseeländischer Unternehmen; Ziel ist es das Verhältnis von Export zum BIP auf 40% bis zum Jahr 2025 zu steigern Innovationen: Bestärkung und Ermöglichung von Investments in der F&E und Steigerung des Wertes öffentlicher Investitionen in Wissenschaft und Forschung Infrastruktur: Investments zur richtigen Zeit auf der richtigen Ebene75 Natürliche Ressourcen: Bessere Nutzung der vorhandenen natürlichen Ressource 74 www.mbie.govt.nz/what-we-do/business-growth-agenda; www.med.govt.nz/business/economicdevelopment/the-governments-business-strategy 75 www.mbie.govt.nz/what-we-do/business-growth-agenda/infrastructure 40 Handelsweg Neuseeland 2013 5.6.4 Sichere und fachgerechte Arbeitsplätze: Aufbau eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums durch eine Erhöhung der Qualifikation und Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte Kapital: Wachstum der neuseeländischen Volkswirtschaft durch erhöhte Investitionen und Kapitalfluss in den Exportsektor. Dadurch sollen die Kapitalkosten für Unternehmen reduziert werden, und der Weg für mehr internationale Investitionen geöffnet werden. Außenwirtschaftspolitik76, 77 Um einer zunehmenden Globalisierung und einer stärkeren Vernetzung von Völkern, Gütern, Dienstleistungen, Kapital und Technologie, sowie eines wachsenden Wettbewerbs um natürliche Ressourcen gerecht zu werden, muss dieser Fortschritt auch auf regionaler, d.h. von Neuseelands Seite aus, Ebene durchgehalten werden. Unter anderem unternimmt Neuseeland Anstrengungen im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungspolitik. Hier liegt der Fokus auf der Unterstützung nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme in sich entwickelnden Ländern, um dadurch die Armut zu reduzieren. Der geografische Fokus Neuseelands liegt in der Pazifikregion, jedoch werden auch Programme in Asien, Lateinamerika und Afrika unterstützt. Für 2011 wurden insgesamt 525 Mio. NZ$ des Budgets für wirtschaftliche Entwicklungsprogramme bereitgestellt. Umweltpolitischen Anforderungen und der Verbesserung globaler Umweltbelange kommt Neuseeland durch die Teilnahme/Mitgliedschaft in unterschiedlichen internationalen Gremien nach. Das Land ist Mitglied des United Nations Environment Programmme (UNEP), der OECD, der Welthandelsorganisation WTO der APEC78 und unterstützt finanziell die Globale Umweltfazilität (GEF)79, ein internationaler Mechanismus zur Finanzierung von Umweltschutzprojekten in Entwicklungsländern.80 Auf den internationalen Handel bezogen bedeutet dieses, dass Neuseeland es sich zum Ziel gesetzt hat, „win-win-win“ Agenda zu entwickeln81, wodurch positive Effekte für den Handel, die Umwelt und Entwicklungsziele erreicht werden sollen. Ein Beispiel dafür ist das Interesse daran, handelsverzerrende Praktiken in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Energie abzuschaffen. Zudem gibt es ein weiteres Projekt, eine einheitliche Definition darüber zu finden, welche Güter und Dienstleistungen als ökologisch betrachtet werden können. Dem Land ist viel daran gelegen Handelsbarrieren in Bezug auf ökologische Güter 76 www.mfat.govt.nz/Foreign-Relations/index.php www.mfat.govt.nz/Foreign-Relations/1-Global-Issues/Environment/index.php 78 APEC = Asia-Pacific Economic Cooperation 79 GEF = Global Environmental Facility 80 www.mfat.govt.nz/Foreign-Relations/2-International-Organisations/index.php 81 www.mfat.govt.nz/Foreign-Relations/1-Global-Issues/Environment/5-Trade-and-Environment/index.php 77 41 Handelsweg Neuseeland 2013 und Dienstleistungen abzuschaffen, um dadurch wertvolle Vorteile für den Umweltbereich zu erreichen. Fortschritte in diesem Bereich hängen derzeit von den parallel verlaufenden Verhandlungen des WTO Gremiums für den Handel von Dienstleistungen82 und der WTO Verhandlungsgruppe für den Marktzugang nicht-landwirtschaftlicher Natur83 ab. Des Weiteren nimmt Neuseeland aktiv an internationalen Kampagnen gegen Terrorismus, friedensunterstützenden Operationen und Initiativen zur Weitergabe von Massenvernichtungswaffen teil. Um Neuseelands Interessen in Übersee zu sichern werden Beziehungen mit internationalen und regionalen Organisation gepflegt. Dazu gehören84 APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation), o Förderung engerer ökonomischer Beziehungen in der Asien-Pazifik-Region zur Verbesserung des geschäftlichen Umfelds und zur Anhebung des Lebensstandards der Mitglieder dieser Kooperation Commonwealth, OECD, o Möglichkeit für öffentliche Bedienstete weitreichende kooperative Netzwerke mit entsprechenden Kontakten in den weiteren OECD Staaten zu bilden United Nations und die World Trade Organisation o Durch Neuseelands Abhängigkeit vom multilateralen Handel profitiert das Land von allgemein geltenden Regelungen im Handelsverkehr, welche andernfalls mit den jeweiligen Handelspartnern individuell ausgehandelt werden müssten. Dies würde zu einem wirtschaftlichen Nachteil vor allem im Warenverkehr mit größeren Volkswirtschaften führen. 82 WTO Council on Trade in Services WTO Neagotiation Group on Non-Agricultural Market Access 84 www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/index.php 83 42 Handelsweg Neuseeland 2013 5.7 Forschung & Entwicklung 85 Im Forschungs- und Wissenschaftsbereich besteht zwischen Deutschland und Neuseeland besteht u.a. die Gemeinsame Absichtserklärung zur bilateralen Forschungszusammenarbeit, und das Bilaterale Programm zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ). Ersteres Abkommen zielt darauf ab, ein Informationsnetzwerk zwischen den beiden Ländern zu etablieren und Austauschprogramme zwischen Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. Neuseeland setzt bei der Forschung den Schwerpunkt auf Biotechnologie, Produktionstechnologie, Energie und Rohstoffe, und Umweltforschung. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung im privaten Sektor belaufen sich auf ungefähr 40% der Gesamtausgaben, liegen allerdings unter dem OECD-Durchschnitt von 60%. Im öffentlichen Sektor hingegen betrug die Forschungsförderung rund 46% und liegt damit über dem OECDDurchschnitt von 31%. Indikator Bildungsanteil am BIP: Tertiäre Bildung Bildungsanteil am BIP: Gesamtbildung % öffentl. Bildungsausgaben an Gesamtausgaben % tertiärer graduierter an der Gesamtbevölkerung Nationale F&E Ausgaben Neuseeland OECD 1,6% 7,3% 20% F &E Anteil am BIP % der Wirtschaft an den F&E Ausgaben % öffentl. Ausgaben an den F&E 1,3% 38,5% 45,7% Stand 1,6% 6,3% 13% 2010 2010 2010 81% 50% 2011 1.653 Mio US$ 995.732 Mio US$ 2,35% 60,3% 31,1% 2010 2010 2009/2010 2009/2010 Tabelle 8: Quellen: www.kooperation-international.de/buf/neuseeland/bildungsforschungslandschaft/bildungslandschaft.html; www.kooperation-international.de/buf/neuseeland/bildungsforschungs-und-innovationslandschaft/forschungs-und-innovationslandschaft.html Ein Informations- und Technologieaustausch wird durch unterschiedliche Forschungsgruppen im Land sichergestellt und schließt sowohl staatliche, wie auch nicht staatliche Forschungsorganisationen ein. Insgesamt gibt es acht staatliche Forschungsinstitute, die sich jeweils auf einen wirtschaftlich wichtigen Industriesektor fokussieren bzw. auf den Umgang natürlicher 85 www.kooperation-international.de/buf/neuseeland/bildungsforschungslandschaft/bildungslandschaft.html; www.kooperationinternational.de/buf/neuseeland/kooperationen/grundlagen.html; www.kooperationinternational.de/buf/neuseeland/bildungs-forschungs-und-innovationslandschaft/forschungs-undinnovationslandschaft.html 43 Handelsweg Neuseeland 2013 Ressourcen. Diese Institute sind unter dem Sammelbegriff Crown Research Institutes (CRIs) zusammengefasst und sind wie folgt: AgResearch: Verbesserung und Erhöhung der Produktivität im Agrarsektor Institute of Environmental Science Research (ESR): Forschung und Entwicklung im Bereich des Gesundheitswesens, der Lebensmittelsicherheit, des Gerichtswesen Institute of Geological and Nuclear Science (GNS): Geologisch basierte Energie- und Mineraliensektor, welche die Entwicklung atomarer Wissenschaften vorantreiben und den Widerstand zu Umweltkatastrophen erhöht, sowie dem Verständnis des geologischen System beiträgt Industrial Research Limited (IRL): Innovationen im Produktions- und Dienstleistungsbereich zur Erhöhung der allgemeinen Wirtschaftlichkeit des Industriesektors Landcare Research: Forschung und Entwicklung in der erdgebundene Artenvielfalt zur Verbesserung des Artenschutzes und der umweltlichen Bedingungen im allgemeinen National Institute of Water & Atmospheric Research (NIWA): Forschung im Bereich wassergebundener Ressourcen und Lebensräume; Verbesserung des Verständnisses klimatischer und atmosphärischer Bedingungen; Erhöhung der Widerstandsfähigkeit zu wetter- und klimatechnischen Umweltkatastrophen Plant & Food Research: Forschung in der Hortikultur, essbarer Meerestiere und der Lebensmittel- und Getränkeindustrie im allgemeinen Scion: Innovationen und Wachstum der forstwirtschaftlichen Industriezweige Crown Research Institutes (CRIs) wurde 1992 gegründet und nimmt insgesamt eine unterstützende Rolle bei der Innovation und dem wirtschaftlichen Wachstum in den zuvor genannten Bereichen ein. Der Beteiligungsbesitz erfolgt durch das Ministry of Science and Innovation, sowie das Ministry of Finance. Neben den staatlichen Organisationen sind auch private Forschungseinrichtungen tätig, die hauptsächlich durch die Industrie finanziert werden, jedoch manchmal zusätzlich staatliche Mittel erhalten. Unter anderem können in der Industrie, der Medizin, dem Bau- und Ingenieurwesen, der Astronomie und der Informations-& Kommunikationstechnologie privat-finanzierte Forschungsorganisationen gefunden werden. Ebenfalls sind Universitäten in der Forschung und Entwicklung tätig. Derzeit gibt es acht Universitäten, die wissenschaftsbezogene Studiengänge anbieten und verschiedene Technologieaspekte abdecken. 44 Handelsweg Neuseeland 2013 An die Unis angegliedert sind sogenannte Zentren für Forschungsexzellenz (CoREs) 86, die Forschung in Bereichen betreiben, die zur ökonomischen Entwicklung Neuseelands beitragen. Diese Zentren arbeiten eng mit der Industrie und vorrangig CRIs zusammen. Folgende Forschungszentren87 sind in Neuseeland ansässig: Name des Instituts Forschungsgebiet Gastgebende Universität Maurice Wilkins Centre University of Auckland Nga Pae o Te Maramatanga Web: www.maramatanga.ac.nz National Research Centre for Growth and Development Allan Wilson Centre Web: www.allanwilsoncentre.ac.nz Riddet Institute Web: www.riddet.ac.nz MacDiarmid Institute for Advanced Materials and Nanotechnology Web: www.macdiarmidac.nz Bio Protection Web: www.bioprotection.org.nz 86 87 Molekulare Biologische Entdeckungen Mathematik und ihre Anwendungen Entwicklung & Förderung der Maori-Kultur Wachstum & Entwicklung bei Mensch und Tier Molekulare Ökologie & Evolution Ernährungswissenschaften & Gesundheit Fortschrittliche Materialien & Nanotechnologie Hochentwickelte Technologien für den Umweltschutz Massey University Victoria University of Wellington Lincoln University CoREs = Centres of Research Excellence www.acore.ac.nz/ 45 Handelsweg Neuseeland 2013 6 Investieren in Neuseeland88, 89 Durch die Privatisierung von staatlichen Unternehmen wie Post und Bahn, etablierte sich Neuseeland zu einer der effizientesten und wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften. Die neuseeländische Regierung arbeitet pro-aktiv an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für internationale Investoren, um ein optimales Unternehmensumfeld zu schaffen. Weltweit kommt Neuseeland 2011 auf den dritten Platz, wenn es darum geht, Gewerbe in Neuseeland zu betreiben und konnte somit seinen Platz vom Jahr 2010 sichern.90 Volkswirtschaftlich ist hervorzuheben, dass das Land darauf fokussiert ist, die Nettofinanzverbindlichkeiten auf 20% des BIP innerhalb der nächsten Jahre zu reduzieren und legislative Anforderungen zu implementieren, die die Staatsverschuldung auf einem moderaten Niveau halten werden. Ebenfalls von Bedeutung sind die geringe Inflationsrate, eine unabhängige Geldpolitik und der langfristige flexible Wechselkurs. Die allgemeine Korruptionsfreiheit und ein übersichtliches Steuersystem sind weitere Aspekt mit welchem Neuseeland Investoren anziehen kann, u.a. existieren keine Lohn-, Sozialversicherungs- und Kapitalertragsteuern, die Körperschaftssteuer liegt bei 30%. Der Reichtum an natürlichen Elementen, wie Wasser, landwirtschaftlicher Nutzfläche und das gemäßigte Klima tragen zu einer nachhaltigen Nahrungsmittelgewinnung bei 75% des landesweiten Energieverbrauches können und werden durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen gedeckt, was insgesamt zu einer energiewirtschaftlichen Unabhängigkeitsrate von 90% führt. Energiegewinnung durch Erdgas wird zunehmend durch Hydroelektrik, Geothermie und Windfarmen ergänzt. Neuseeland ist eines der wenigen Länder mit dem Potential 100% seiner Stromerzeugungskapazität auf Basis regenerativer Energien zu generieren. Durch den deregulierten Energie-Sektor und die natürlichen Ressourcen des Landes, fallen für Gewerbetreibende derzeit nur geringe Elektrizitätskosten an. Des Weiteren profitieren Unternehmen vom Wettbewerb zwischen diversen Telekommunikationsanbietern. Die Hauptanbieter sind Telecom New Zealand Ltd und Vodafone New Zealand Ltd. In Neuseeland zu investieren hat mehrere Vorteile und ist vergleichsweise einfach, da es unter anderem keine Kapitalertragssteuer gibt und das Land weltweit an dritter Stelle bezüglich der Gewerbefreit rangiert. Zum Jahresstichtag 31.03.2013 betrugen die ausländischen Direktinvestitionen in Neuseeland 99.268 Mio. NZ$, was einer Steigerung von 4% im Vergleich zum Vorjahresstichtag darstellt. Dabei hatte Australien den größten Anteil an Direktinvestitionen mit fast 55%; es ist zu beachten, dass die Zahlen mancher Länder nicht veröffentlicht 88 www.investmentnz.govt.nz Juni 2012 www.doingbusiness.org/data/exploreeconomies/new-zealand/ 90 www.doingbusiness.org/data/exploreeconomies/new-zealand/ 89 46 Handelsweg Neuseeland 2013 werden. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Norwegen, Österreich, China, Malaysia und die Niederländischen Antillen. 2012 Prozentualer 2011 2010 Anteil Australien 54.357 54,76% 50.581 49.378 USA 10.635 10,71% 11.106 11.670 Niederlande 3.102 3,12% 2.946 3.160 Japan 2.795 2,82% 2.622 2.145 Großbritannien 2.575 2,59% 2.373 3.154 Singapur 2.507 2,53% 2.078 1.588 Kanada 1.093 1,10% 1.017 1.164 Hong Kong 989 1% 902 1.127 Deutschland 662 0,67% 766 799 Schweiz 559 0,56% 230 197 Alle anderen Länder 19.994 20,14% GESAMTINVESTIONEN 99.268 100% 95.457 Tabelle 9: Ausländische Direktinvestitionen in Neuseeland 91 Neuseelands Direktinvestitionen ins Ausland betrugen am Jahresstichtag 31.03.2013 wie folgt. In den vergangenen zehn Jahren wurden keine Investitionen in Deutschland getätigt. 2012 2011 2010 Australien 12.734 13.246 10.871 USA 4.004 3.808 3.585 Großbritannien 974 1.011 939 Hong Kong 545 574 634 Bermuda 244 -933 -898 Kanada 59 60 45 Niederlande 0 88 94 Schweiz 0 -1 0 Singapur 0 1.204 1.185 Tabelle 10: Neuseelands Investitionen im Ausland 92 Die Investitionen in die Europäische Union insgesamt haben seit 2001 jedoch stetig zugenommen und betragen derzeit 2.295 Mio. NZ$ und entsprechen einer Steigerung von 253% zum Vergleichsjahr 2001. 91 92 www.stats.govt.nz (New Zealand's IIP Liabilities - Total Investment by Country (Annual-Mar) www.stats.govt.nz, New Zealand's IIP Assets - Direct Investment by Country (Annual-Mar) 47 Handelsweg Neuseeland 2013 3,000 2,500 2,000 1,500 1,000 500 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Abbildung 6: Neuseelands Auslandsinvestitionen 6.1 Investitionsmöglichkeiten93 Die Investitionsmöglichkeiten sind mannigfaltig und schließen folgende Industriesektoren ein: Saubere Technologie, Lebensmittel- und Getränkeindustrie, High Value Manufacturing, Informations- und Kommunikationstechnologie, Infrastruktur, Biowissenschaften, Rohöl und Mineralien, und Herstellungsressourcen. 6.1.1 Saubere Umwelttechnologie94 Wie bereits erwähnt, hat Neuseeland als eines der wenigen Länder das Potential die Elektrizitätserzeugung zu 100% durch erneuerbare Energieträger zu decken. Die Kerngebiete im Bereich der sauberen Umwelttechnologie sind wie folgt. Industriebereich Saubere Verkehrträger Erneuerbare Energien Saubere Landwirtschaft 93 94 Möglichkeiten/Entwicklungen Neuseeland hat eine Vorreiterrolle in der Nutzung alternativer Treibstoffe für Motorvehikel, wie z.B. LPG oder Erdgas Das Land hat jahrzehntelange Erfahrung mit Wasserkraftwerken und seit einiger Zeit ist der Fokus auf Fokus verstärkt auf Windkraft. Ziel ist es bis zum Jahr 2025 90% der Elektrizitätserzeugung durch erneuerbare Energieträger abzudecken Neuseeland ist führend in der Forschung zur Reduktion von Treibhausgasen in der Primärindustrie. Auch wird derzeit an Reformen zum Gewässerschutz gearbeitet, um somit eine durchgehend hohe Qualität und die Einstufung nach Nutzungsart zu erleichtern. www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/; September 2013 www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/clean-technology/, September 2013 48 Handelsweg Neuseeland 2013 Industriebereich Umwelttechnologie Möglichkeiten/Entwicklungen Neuseeland leistet Pionierarbeit bei der Nutzung von aus biologischen Abfallprodukten gewonnener Bioenergie, wie z.B. aus Abwasser, von Lebensmittelabfällen und Abfalldeponien Energieeffiziente Das Land wird in Zukunft die Smart-Meter-Technologie Technologien anwenden, um dadurch ein verbessertes Energiemanagement im industriellen und kommerziellen Bereich herbeizuführen Möglichkeiten im Bereich Geothermie wird als kosteneffiziente, zuverlässige, nachhaltige der Geothermie und umweltverträgliche Energiequelle gesehen. Eine in 2011 durchgeführte Studie95 geht davon aus, dass das derzeitige Volumen der weltweit installierten Geothermiewerke sich über die kommenden zehn Jahre verdoppeln wird. Das momentane Volumen beträgt 11.000MW, an dem Neuseeland zwar nur einen Anteil von 750MW hat, dafür aber mehr als 60 Jahre an Erfahrung. 6.1.2 Lebensmittel- und Getränkeindustrie96 Neuseeland exportiert seit mehr als 125 Jahren Erzeugnisse und fast 80% der gesamten Lebensmittelproduktion gehen ins Ausland, vorrangig auf asiatische Märkte, den nord- und südamerikanischen Markt und die traditionellen Märkte auf dem europäischen Kontinent. Das Exporteinkommen stieg von 6,96 Mrd. NZ$ im Jahr 1990 auf über 25 Mrd. NZ$ in 2012 mit wachsender Tendenz. Neuseeland bringt den Vorteil mit sich, bislang frei von den meisten Krankheiten, wie z. B. BSE oder Maul- und Klauenseuche zu sein, was sich grundsätzlich auf die strengen Quarantäne- und Importvorschriften zurückführen lässt. Investitionsmöglichkeiten existieren in der Agrarwirtschaft, Aquakultur, Milchwirtschaft, „Functional Foods“ Industrie, bei Fleisch- und Fleischprodukte, und in der Weinindustrie. Industriebereich Agrarwirtschaft 95 96 Möglichkeiten/Entwicklungen Ein beachtlicher Anteil des Einkommens wird durch bzw. in der Agrarwirtschaft erzeugt. Zu Neuseelands Stärken gehören die kosteffiziente und ethische Nahrungsmittelproduktion sowie die vorhandenen wissenschaftlichen Kapazitäten, die dieses ermöglichen www1.eere.energy.gov/geothermal/news_detail.html?news_id=16778 www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/food-and-beverage/; September 2013 49 Handelsweg Neuseeland 2013 Industriebereich Aquakultur Milchwirtschaft Functional Foods Industrie Fleisch- und Fleischprodukte Weinindustrie 6.1.3 Möglichkeiten/Entwicklungen Die geografische Lage im Südpazifik zusammen mit pathogenfreien Gewässern und der Abwesenheit anorganischer Fremdstoffe bedeutet u.a., dass keine Reinigung von Meeresfrüchten in Frischwasser als Vorstufe zur Weiterverarbeitung notwendig ist. Insgesamt ist der Sektor seit 1995 um 5,7% gewachsen, die Exporte erreichen mehr als 350 Mio. NZ$. Neuseeland kontrolliert mehr als ein Drittel des weltweiten Handels mit Milcherzeugnissen und ist führender Hersteller für Produkte wie Milchpulver, Casein, Molke, Laktose und Vormilch („Kolostrum“). Stärken des Industriesektors sind die hohen Produktionsmengen, international bekannte Marken sowie ein hohes Forschungs- und Entwicklungspotenzial Potential für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich schließen Manukahonig, Grünlippmuscheln und Milcherzeugnisse ein Fleisch- und Fleischprodukte werden seit mehr als 130 Jahren exportiert. Die Vorteile Neuseelands sind u.a. das ausgeglichene und moderate Klima, umfangreiche Genomforschung, hohe Biosicherheitsvorschriften und der seuchenfreie Status des Landes, z.B. sind keine Fälle von BSE bekannt Der Marktanteil auf weltweiten Schlüsselmärkten ist von 2% im Jahr 1981 auf nun mehr 70% gestiegen. Regelmäßig werden neuseeländische Weine mit internationalen Preisen versehen, auf dem Decanter World Wine Awards 2012 wurden insgesamt 12 neuseeländische Weine mit einer Goldmedaille ausgezeichnet Hochwertiger Fertigungssektor (“High Value Manufacturing“)97 Neuseeland birgt den Vorteil niedrigerer Lohnkosten gegenüber den meisten OECDLändern, vorteilhafte und einzigartige Handelsabkommen mit der Asiapazifik-Region, erneuerbare Energiequellen, ein hohes Niveau im Patentschutz und erstklassige Forschungsund Entwicklungseinrichtungen, die auf einer Kollaboration zwischen Forschungsinstitutionen, Universitäten und dem privaten Sektoren beruhen. Derzeitig sind Investmentmöglichkeiten u.a. in folgenden Teilbereichen vorhanden: Luftfahrt, saubere Energie, Lebensmittel- und Bioverfahren, Gesundheitsvorsorge, Marineindustrie und den Sicherheitssektor ein. 97 www.business.newzealand.com/auspac/en/invest-in-new-zealand/manufacturing/ 50 Handelsweg Neuseeland 2013 Industriebereich Luftfahrt Saubere Energie Lebensmittel- und Bioverfahren Gesundheitsversorge Sicherheitsindustrie 6.1.4 Möglichkeiten/Entwicklungen Die Luftfahrt steuert 6,9% zum neuseeländischen BIP bei und exportiert mehr als die Wein- und Gartenbauindustrie; die Wachstumsrate über die nächsten fünf Jahre wird mit 30% angegeben Hier vor allem in der Hydro-, Geothermie- und Windenergie, bei Biobrennstoffen, Hochtemperatursupraleitfähigkeit, Hybridantrieben Neuseeland ist führend im Design, der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung von Edelstahlbehältern für die Milch-, Wein, Brau-, Pharma, und Lebensmittel- und Getränkeindustrie Medizintechnik generiert ca. 1,4 Mrd. NZ$ an Einkommen pro Jahr, die Hälfte davon im Export; Neuseeland ist u.a. führend bei Elektrorollstühlen, Elektrorollern, Atemluftbefeuchtern und medizinischer Software sowie in der Biomedizintechnik International verkauft werden u.a. EDV-Anwendungen für Datamonitoring, Verschlüsselung, Cyber Network, GPS-basiertes Verfolgungs- und Ortungsgeräte, Simulationssoftware Informations- und Kommunikationstechnologie98 Neuseelands Stärke liegt in der Entwicklung von Software, was auch dadurch gezeigt ist, dass diverse Weltunternehmen mittlerweile in Neuseeland ansässig sind, um hier ihre Software [weiter-]zu entwickeln. Dazu gehören u.a. Gameloft und Fujitsu. Vorteile des Landes sind die Kostenwettbewerbsfähigkeit, hochqualifizierte Arbeitskräfte, innovative Designmöglichkeiten und die Lage in der Zeitzone. Ein Arbeitstag in Neuseeland deckt den Nachmittag des Vortags an der Westküste der USA, den größten Teil des Arbeitstags in asiatischen Ländern und den Start in den Tag in Europa ab. 6.1.5 Infrastruktur99 Die staatliche Finanzierung und Aufstockung des Budgets wurde durchgeführt, um dadurch die wirtschaftliche Leistung des Landes weiter zu verbessern. Kerngebiete schließen öffentlich-private Partnerschaften, den Technologiesektor, Filmindustrie, Gesundheits- und Wellness, die Filmindustrie und Tourismus ein. Infrastrukturbereich Öffentlich-private Partnerschaften (PPPs) Möglichkeiten/Entwicklungen Bietet Investoren eine große Bandbreite an Investmentoptionen in einer stabilen und korruptionsfreien Volkswirtschaft 98 www.business.newzealand.com/auspac/en/invest-in-new-zealand/information-and-communicationstechnology/ 99 www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/infrastructure/, September 2013 51 Handelsweg Neuseeland 2013 Infrastrukturbereich Technologie Filmindustrie Tourismus Gesundheit & Wellness Wiederaufbau der Stadt Christchurch National Infrastructure Plan 6.1.6 Möglichkeiten/Entwicklungen Investmentmöglichkeiten sind vorrangig in der Breitband-und Mobiltelekommunikation sowie Glasfaserkabelindustrie Geringere Produktionskosten, atemberaubende Landschaften, vorteilhafte Wechselkurse und Zeitzonenvorteile im Vergleich zu anderen Ländern; zu erfolgreichen Filmprojekten gehören „Der Herr der Ringe“, „Avatar“, „Die Chroniken von Narnia“, „Spartacus“ Neuseelands Aushängeschild ist ‚New Zealand 100% Pure‘ mit dem Ziel die Angebote im Tourismus auszuweiten; der Fokus der Ausweitung liegt auf Gesundheit- und Wellness, Luxusunterkünfte und Konferenzzentren Fokus liegt bei Wellness-Spas und Medizintourismus. Zudem bietet das ganzjährig moderate Klima Raum für Outdooraktivitäten wie Golfen, Tiefseeangeln, Segeln Die Wiederaufbauarbeiten und Erschaffung neuer Gebäude werden die kommenden Jahre in der Canterbury-Region und in Christchurch bestimmend sein. Derzeit sind ca. 30 Mrd. NZ$ für den Wiederaufbau veranschlagt. Trotz der verheerenden Katastrophe sind die Ausfuhrgenehmigungen aus Christchurch gestiegen, da sowohl der internationale Flughafen wie auch der Hafen in Lyttleton voll funktionsfähig sind. Der Plan wurde im Juli 2011 veröffentlicht, in dem die Absichten der Regierung für infrastrukturelle Entwicklungen für die kommenden 20 Jahre dargelegt werden. Durch die Transparenz der Pläne/Absichten sollen Unsicherheiten für Unternehmen reduziert werden. Biowissenschaften Neuseeland hat Zugang zu erstklassigen Rohmaterialien sowie strenge Biosicherheitskontrollen, um somit Tierseuchen aus Land fernzuhalten. Zudem bietet das Land Zugang zu Weltklasse landwirtschaftlichen wissenschaftlichen Forschungszentren und Experten in diesem Bereich. Infrastrukturbereich Tiergesundheit Möglichkeiten/Entwicklungen Neuseelands Wettbewerbsvorteil in der landwirtschaftlichen Biotechnologie beruhen auf dem seuchenfreien Status des Landes. Investitionen in diesem Bereich sind von dem deutschen Unternehmen BAYER vorgenommen worden, das ein Innovationshub eingerichtet hat, und in das Unternehmen BOMAC investiert hat. 52 Handelsweg Neuseeland 2013 Infrastrukturbereich Gesundheitsvorsorge 6.1.7 Möglichkeiten/Entwicklungen Neuseeland belegt Platz 1 im OECD Ranking für die Qualität der Vorsorge und hat geringere Pro-Kopf-Kosten als z.B. Kanada, Australien oder Großbritannien Rohöl und Mineralien100 Dieser Industriezweig steuert jährlich ca. 2,5% zur neuseeländischen Wirtschaft bei. Die Regierung steht Investments positiv gegenüber, vorausgesetzt umweltbewusste Explorationspraktiken werden angewendet. Die neuseeländische Wirtschaftszone ist die viertgrößte weltweit und umfasst einen Bereich von mehr als 4 Mio. km2. Obwohl die Exploration sich noch im Anfangsstadium befindet werden Investmentmöglichkeiten u.a. in den folgenden Bereichen gesehen: Schwefelwasserstoffen aus dem Meeresboden, Titanmagnotite, Phosphatknollen, Manganknollen, und Gold Basierend auf Forschungen des GNS Science hat Neuseeland große Vorkommen an Erdgas und Petroleum, vor allem im Great South Basin. Die Ölmagnaten Shell und OMV planen für 2014/2015 die ersten Tiefseebohrungen in diesem geographischen Bereich. Infrastrukturbereich Erdöl Gold Eisensand Unkonventionelle Energieträger 100 Möglichkeiten/Entwicklungen Nur das Taranki-Basin wird derzeit für die Öl- und Gasproduktion genutzt und ist zu diesem Zeitpunkt nicht voll ausgeschöpft, so dass auch für die Zukunft noch ausreichend Potential vorhanden ist. Seit den 1850er wird Gold in Neuseeland abgebaut. Zwischen 1860 und 1960 wurde ca. 27 Mio. Unzen an Gold produziert und derzeit mehr als 430.000 Unzen pro Jahr. Die Goldvorkommen werden kommerziell abgebaut mit Abbaugebieten auf beiden Hauptinseln. Die Onshore-Vorkommen an Titanmagnotit werden auf 1,3 Mrd. Tonnen geschätzt und weiteren geschätzten 39 Mrd. Tonnen in Offshore-Gebieten Methan-Hydrate und Kohlenflözmethan werden als Energiequellen der Zukunft gesehen. www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/petroleum-and-minerals/, September 2013 53 Handelsweg Neuseeland 2013 Infrastrukturbereich Stein- und Braunkohle Weitere Mineralien 6.1.8 Möglichkeiten/Entwicklungen Ungefähr 5 Mio. Tonnen an Kohle werden pro Jahr in Neuseeland abgebaut. Die Qualität der Ressource erlaubt aufgrund der geringen Asche- und Schwefelgehalte die Weiterverarbeitung für die Stahlerzeugung. Hier sind zu nennen: Silber, Kalk/Kalkstein, Ton, Dolomitgestein, Perl- und Bimsstein, Salz, Serpentinit, Zeolith sowie metallische und nichtmetallische Mineralien aus der Platingruppenmetalle, Phosphate und Kieselkreide Herstellungsressourcen101 Aufgrund der wachsenden Nachfrage der Entwicklungsländer nach qualitativ hochwertigen Ressourcen zur Weiterverarbeitung sieht Neuseeland Chancen in der Holzverarbeitung, Stahlindustrie und beim Abbau von Sizilium. Infrastrukturbereich Holzverarbeitung Sizilium Stahl 101 Möglichkeiten/Entwicklungen Kiefernwälder/-bestände machen ca. 90% der gesamten Waldfläche Neuseelands aus. Aufgrund des vorteilhaften Klimas ist eine ganzjährige Ernte möglich. Holzexporte brachten 2011 ein Exporteinkommen von 4,7 Mrd. NZ$ ein. Holz aus Neuseeland wird vielseitig verwendet, u.a. in der Tischlerei und Möbelindustrie, zur Innenausstattung, als vorgefertigte Holzbauteile, etc. In einer Studie zur Verarbeitbarkeit der neuseeländischen Kiefer im Vergleich zu 13 ähnlichen nordamerikanischen Kiefernsorten belegte die NZ-Kiefernsorte den ersten Platz. Die hohe Qualität des neuseeländischen Siziliums erlaubt einen Einsatz in der Elektronik- und Solarindustrie. Investmentmöglichkeiten sind vorrangig bei der Umwandlung des Rohstoffes selbst in Reinstsizilium (Polysilicon). Eisensand an entlang der westlichen Küstenseite Neuseelands bietet Investmentmöglichkeiten zur Umwandlung des Rohstoffes in Eisen, Stahl und ähnliche Produkte. www.nzte.govt.nz/en/invest/sectors-of-opportunity/resource-manufacturing/, September 2013 54 Handelsweg Neuseeland 2013 6.1.9 Unternehmens- und Privatanleger & Fundsinvesments Neuseelands Regierung begrüßt ausländische Investitionen, eine erstklassige Infrastruktur, die Unternehmensaktivitäten unterstützt und gute Möglichkeiten für Unternehmens-, und Privatanleger sowie Fondsinvestoren. Investmenart Unternehmensanleger Privatanleger Fondsinvestoren Möglichkeiten/Entwicklungen In Kooperation mit NZTE werden Investitionen in rasch wachsende neuseeländische Unternehmen vereinfacht und somit attraktiv für ausländische Investoren. Die Unternehmenskosten sind verhältnismäßig gering und die wirtschaftliche Lage ist stabil. Die geografische Lage des Landes bietet Zugang zum australischen, südostasiatischen und chinesischen Markt. Das Land bietet ein erstklassiges Bildungssystem, ein einfaches Steuersystem und hat u.a. keine Kapitalertragssteuer. Hinzu kommt eine für Investoren flexible Einwanderungspolitik. Neuseeland ist bekannt für seine Innovationen und den Beteiligungskapital hat einen wachsenden Anteil; Neuseeland belegt Platz 1 beim Ranking zum Schutz von Investoren, Korruptionsfreiheit und bei der Aufnahme von Geschäftstätigkeiten. 55 Handelsweg Neuseeland 2013 6.2 Außenhandel 102,103,104 Der Außenhandel, d.h. sowohl die Importe wie auch Exporte, konnten innerhalb der letzten Jahren immer weiter ausgebaut werden und unterlagen „nur“ den marktüblichen wirtschaftlichen Schwankungen. Da der nationale Markt in Neuseeland ist im Vergleich gesehen relativ klein, liegt ein besonderer Fokus auf den Exportmärkten, sowohl im Dienstleistungs- als auch Warenhandel. Unterstützt werden potentielle Exporteure vom Ministry of Foreign Affairs & Trade (MFAT)105, was für die Verhandlung mit anderen Volkswirtschaften und den dort herrschenden Zugangs-/Einfuhrbestimmungen für neuseeländische Produkte zuständig ist. Das Ministerium ist zudem Hauptberater der neuseeländischen Regierung bei kritischen Sachverhalten, die den Außenhandel betreffen. Neben MFAT gibt es noch New Zealand Trade and Enterprise (NZTE), welche im Gegensatz zum Ministerium Beraterleistungen bei der Entwicklung des Exportgeschäfts und Markteintritt anbietet. Ein weiterer Punkt im Außenhandel ist die Nachhaltigkeit und der Einfluss auf die Umwelt durch die Verfrachtung von Gütern auf internationale Märkte. Aufgrund des steigenden Bewusstseins bei den Kunden, arbeitet die neuseeländische Regierung mit Exporteuren zusammen, um den Einfluss auf die Umwelt zu reduzieren, d.h. unter anderem den CO2Fußabrduck zu minimieren. Eine Anzahl von Projekten zielt darauf ab, die Effekte und Wichtigkeit von Treibhausgasen besser zu verstehen und um internationale Trends und Entwicklungen kapitalisieren zu können. Folgende Projekte sind hier zu nennen:106 The Sustainable Food Exports Group Market Intelligence New Zealand Trade and Enterprise NZ Greenhouse Gas Footprinting Strategy for Land-based primary Sectors Eco Verification Ein Beispiel für den Dienstleistungshandel ist der Tourismussektor des Landes, welcher zum Großteil auf internationale „Kundschaft“ angewiesen ist und gleichzeitig einer der wichtigsten dienstleistungsbezüglichen ökonomischen Aktivitäten des Landes widerspiegelt. Weitere Schlüsselmärkte in diesem Bereich sind in der Lehre/Bildung und Forschung und dem Ingenieurwesen zu sehen. Die Exporte im Dienstleistungssektor machen ca. 26% der 102 www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/1-Market-access/Exporters.php www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/Trade-and-economic-analysis/0-first-evidence.php 104 www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/NZ-and-the-WTO/Improving-access-to-markets/0-tradein-services.php 105 MFAT = Außenwirtschaftsministerium 106 www.mfat.govt.nz/Trade-and-Economic-Relations/1-Market-access/0-Sustainable-exports.php 103 56 Handelsweg Neuseeland 2013 gesamten Exporte aus. Handelsbarrieren in diesem Sektor sind horizontaler Natur oder sektoralspezifisch. Zu den horizontalen Beschränkungen zählen u.a. Einwanderungsvoraussetzungen für Dienstleister, Einschränkungen bezüglich der Geschäftsaktivitäten auf dem Überseemarkt, die Nichtanerkennung von Qualifikationen oder Berufsbezeichnungen oder auch obligatorische Mitgliedschaften in [Handels-]kammern. Sektorale Barrieren sind z.B. in juristischen Berufen zu finden, wo rechtliche Auskünfte nur in bestimmtem Maß erteilt werden dürfen. 6.3 Export Zu den Exporten zählen alle materiellen Warenlieferungen, die Neuseeland an andere Volkswirtschaften liefert. Alle nachfolgend genannten Zahlen beziehen sich auf den Jahresstichtag 31.12.2012. Eine Bewertung der Exporte kann mit dem „FOB“-Wert (free on board) oder mit dem „VFD“Wert (value for duty) erfolgen. Der FOB-Wert umfasst den neuseeländischen Marktwert des Gutes am neuseeländischen Ladehafen und alle Kosten, die durch den Transport der Waren entstehen. Nicht eingeschlossen sind internationale Frachtkosten und damit verbundene Versicherungen. Der VFD-Wert ist der eigentliche Zollwarenwert, welcher auch die internationalen Frachtkosten und Versicherungskosten mit einschließt. Neuseelands Exportwarenwert für Handelswaren betrug 2012107 46,1 Mrd. NZ$ und lag damit 3,4% unter dem Jahreswert von 2011 von 47,7 Mrd. NZ$. Die fünf Haupthandelsgüter, welche einen Anteil von 52% an den Gesamtexporten haben, waren Milch- und Milchprodukte, Fleisch, Holz, mineralische Brennstoffe und mechanische Maschinen. Haupthandelspartner ist nach wie vor Australien, mit einem Anteil am Gesamtexport von über 22% (=9,9 Mrd. NZ$), gefolgt von China an zweiter Stelle und einem Anteil am Gesamtexport von über 15%. Der Anteil der Exporte in die Volksrepublik China an den Gesamtexporten wächst stetig und hat mittlerweile einen Wert von 6,9 Mrd. NZ$. In die EU wurden im Jahr 2012 Waren im Wert von 4,6 Mrd. NZ$ (ca. 10%) geliefert, nach Deutschland allein Waren im Wert von 739 Mio. NZ$. Beide Ergebnisse mussten einen leichten Rückgang verzeichnen, was sich vorrangig auf einen verstärkten Fokus Neuseelands auf asiatische Länder zurückführen lässt. Im folgenden Diagramm ist ein Überblick der Entwicklung der Exporte und Re-Exporte der letzten 10 Jahren dargestellt. Insgesamt konnte der Wert der Ausfuhren um fast 62% seit der Jahrtausendwende erhöht werden. Ein durchschnittliches Wachstum von 5% pro Jahr konnte verzeichnet werden. 107 Stichtag: 31.12.2012 57 Handelsweg Neuseeland 2013 Gesamtexporte Neuseelands, 2002 - 2012 60 47.7 50 46.1 43.5 42.9 Wert in Mrd. NZ$ 39.7 40 36.6 34.6 31.0 30 28.4 30.7 30.8 2004 2005 20 10 0 2002 2003 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 108 Abbildung 1: Gesamtexporte Neuseelands in Mrd. NZ$ Ebenfalls zu den Exporten gehören sogenannte Re-Exporte. Hierbei handelt es sich um Güter, die zuerst nach Neuseeland importiert und schließlich ohne großartige Weiterverarbeitung wieder exportiert werden, nicht dazu gehören Umladegüter. Re-Exporte sind generell wenigstens einmal in den Importstatistiken Neuseelands in irgendeiner Weise aufgelistet. Eine Daumenregel für die Feststellung, ob es sich bei einem Gut um einen Re-Export handelt, ist, dass der erreichte Profit beim Weiterverkauf nicht 50% des Zollwarenwertes beim Import überschreitet. Typische Re-Exporte sind beispielsweise Flugzeuge und schwere Maschinerie. Im Folgenden ein Überblick, wie sich die Gesamtexporte aus den Exporten und Re-Exporten zusammensetzen, sowie eine alleinstehende Grafik zu den Re-Exporten. 108 www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz-dec-12.aspx 58 Handelsweg Neuseeland 2013 Re-Exporte in Mrd. NZ$ 2.5 2.02 1.92 2 1.9 1.79 1.73 1.71 Wert in Mrd. NZ$ 1.53 1.5 1.35 1.21 1.09 1.2 1 0.5 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 109 Abbildung 2: Wert der Re-Exporte in Mrd. NZ$ Exporte und Re-Exporte in Mrd. NZ$ Exporte 60 Re-Exporte 50 40 30 20 10 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Abbildung 3: Zusammensetzung der Gesamtexporte aus Exporten & Re-Exporten 109 www.stats.govt.nz/infoshare/ViewTable.aspx?pxID=0cbe4249-554f-4f72-a4f5-d875a59b8e67 59 Handelsweg Neuseeland 2013 Der Anteil der Europäischen Union am Gesamtexport Neuseelands hat sich innerhalb der letzten Jahre von 14% (2008) auf derzeit 9,4% reduziert. Analoges kann für das Verhältnis der Exporte nach Deutschland gesagt werden, d. h. von einem Anteil von 2,1% im Jahr 2008 liegt der Anteil an den Gesamtexporten bei 1,6% (2012).110 Vergleich der Exporte in Mrd. NZ$ 60 Gesamtexporte 50 40 EU Deutschland 47.7 46.1 43.8 42.9 39.7 36.6 30 20 10 5.8 5.2 0.8 5.5 0.9 5.4 5.0 0.8 0.7 4.6 0.8 0.7 0 2007 6.3.1 2008 2009 2010 2011 2012 Exportgüter Die wichtigsten Exportgüter Neuseelands sind land- und forstwirtschaftliche Produkte, hier insbesondere Milchprodukte, Fleisch, Holz, mineralische Brennstoffe, Maschinen und Obst/Gemüse und Nüsse. 70% der Exportprodukte waren Vorprodukte, 25% Fertigwaren. 13% der Exportwaren hatten einen Zielort in der Europäischen Union, wobei die Ausfuhren allgemein um 706 Mio. NZ$ fielen, was einem Anteil von 17% entspricht. Die Nachfrage des Vereinigten Königreichs, von Italien und Belgien waren am spürbarsten. Der Export von Milchprodukten sank um 2,4% und erklärt sich mit einem Rückgang bei der Ausfuhr von Butter, Rahm und hochkonzentrierter Milch. Vor allem Mexiko, Australien und Thailand waren hier einflussgebend. Im Gegensatz dazu nahmen die Exporte nach China um 18% zu, hier vorrangig Milchpulver. Insgesamt mussten landwirtschaftliche Produkte aber einen Rückgang von 2% hinnehmen, monetär ausgedrückt 529 Mio. NZ$. Auch die Ausfuhr von Fleisch und Fleischprodukte unterlag dem zuvor genannten Trend und verzeichnete ein Minus von 5,1% (300 Mio. NZ$). Vor allem die Nachfrage nach Schaffleisch war signifikant geringer als im Vorjahr. 110 www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz.aspx 60 Handelsweg Neuseeland 2013 In folgender Tabelle sind die Top 10-Handelsgüter Neuseelands mit ihrem jeweilig erreichten Exportwarenwert in absteigender Reihenfolge (Stichtag 31.12.2012) dargestellt. Innerhalb des Zeitraumes von 2009 - 2012 war die Reihenfolge der Produkte mehr oder weniger statisch, wobei Aluminium und Aluminiumprodukte auf den 12. Rangplatz abgerutscht sind und von Eiweißstoffen/modifizierte Stärke/Klebstoffe ersetzt worden sind. Produktgruppe Wert der Exporte für die wichtigsten Wirtschaftsgüter in Mrd. NZ$ 2012 11.561 5.166 3.162 2011 12.021 5.529 3.197 Molkereiprodukte Fleisch & Innereien Holz & Holzprodukte Mineralische Brennstoffe & Öl 2.191 2.523 Mechanische Maschinen & Maschinenausrüstung 1.716 1.823 Obst & Nüsse 1.564 1.593 Getränke 1.475 1.360 Fisch 1.379 1.361 Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe 1.218 1.042 Elektrische Maschinen und Ausrüstung 1.119 1.109 Gesamtexporte 46.064 47.702 6.3.2 Neuseelands Export Top 10-Handelspartner 2012111 2010 10.414 5.089 2.949 2009 8.116 5.142 2.319 2.068 1.893 1.722 1.471 1.312 1.307 1.658 1.601 1.200 1.262 917 1.077 1.029 43.532 982 39.672 Folgende Tabelle gibt einen Überblick der Top 10-Handelspartner Neuseelands in Bezug auf den Export. Die von Statistics New Zealand zur Verfügung gestellten Zahlen basieren auf dem Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Die Zollwarenwerte sind FOB-Werte (free on board), und schließen Re-Exporte mit ein. Deutschland konnte seine Position in den vergangenen drei Jahren halten. Beruhend auf den Vorhersagen für 2012 wird diese Position sich nur wenig verändern. Insgesamt betrug der Anteil am Gesamtexportwert 1,5%. Land Australien Volksrepublik China USA Japan 111 Wert der Re-Exporte und Exporte in Mrd. NZ$ 2012 2011 2010 9.908 10.848 10.025 6.859 5.887 4.826 4.231 3.997 3.759 3.211 3.441 3.375 2009 9.132 3.628 3.953 2.821 http://www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz.aspx 61 Handelsweg Neuseeland 2013 Land Republik Korea Großbritannien Malaysia Singapur Deutschland Thailand Gesamtexporte 6.3.3 Wert der Re-Exporte und Exporte in Mrd. NZ$ 2012 2011 2010 1.555 1.675 1.414 1.395 1.545 1.528 888 874 776 845 813 826 739 775 658 626 731 679 46.0649 47.702 42.900 2009 1.240 1.696 705 1.100 765 453 39.672 Top 10-Exportprodukte nach Deutschland Die wichtigsten Ausfuhrgüter Neuseelands nach Deutschland sind derzeit Schaffleisch, Casein und Fleisch- und Fleischprodukte. Vor allem der Anteil an Casein ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 76% gestiegen. Auch zu nennen ist der signifikante Anstieg von Weinausfuhren, ein Plus von 41,5% im Vergleich zum 31.12.2011. 112 Produkt 2012 Schaffleisch Casein Fleisch Rohwolle Molke & Molkereiprodukte Massage Geräte Fischfilet Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat Gefrorenes Rindfleisch Wein Exporte Gesamt nach DE 112 263 107 63 43 33 26 10 10 9 10 658 Wert in Mio. NZ$ 2011 2010 314 240 63 39 68 68 42 30 42 20 25 23 13 31 6 8.6 7 775 10 6 5 658 2009 342 43 95 21 24 23 16 765 www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz.aspx 62 Handelsweg Neuseeland 2013 6.4 Importe Zu den Importen zählen alle Güter, die nach Neuseeland geliefert werden. Bewertet werden diese entweder mit dem sogenannten “CIF”- (cost, insurance and freight) oder “VFD”- (value for duty) Wert. Der “CIF”-Wert entspricht dem Marktwert des Gutes am jeweiligen Hafen, an dem die Waren in Neuseeland entladen werden. Er umfasst weiterhin die Fracht und Versicherungskosten. Der “VFD”-Wert der Importgüter ist der Bemessungswert für die Zollabgaben in Neuseeland. Importe, die in Fremdwährungen bewertet sind, werden nach der Einfuhrdeklaration beim Zoll in neuseeländische Dollar umgerechnet. Die zur Umrechnung verwendeten Wechselkurse werden 14-tägig festgelegt. Im Jahr 2012 waren 30% aller Einfuhrgüter Vorprodukte und 69% Fertigwaren. Bei den Importen lässt sich insgesamt festhalten, dass der Warenhandel zum Jahresstichtag 31.12. um 0,7% oder 323 Mio. NZ$ gestiegen ist, wobei der Dienstleistungshandel einen Verlust von einem Prozent verzeichnet hat. Vor allem die Importe aus dem Oman und von Brunei stiegen, während Einfuhren aus Russland gefallen sind. Der Anstieg wurde angeführt durch mineralische Brennstoffe und Öle, Motorvehikel und elektrische Maschinen. Auch bei den Importen hat China mittlerweile die Spitzenposition als wichtigster Handelspartner Neuseelands inne, mit einem Anteil von 16% an den Gesamtimporten. Vorrangig werden Computer, Telefone und Mobiltelefone aus China importiert. Australien folgt an zweiter Stelle und hat einen Anteil von 15%, Hauptimportprodukt sind Motorvehikel mit einem Anstieg von 25% im Vergleich zu 2011. Dritter Haupthandelspartner sind die USA mit einem Anteil an den Gesamtexporten von 13% und seinen Produkten aus/für die Luftfahrt, z.B. Flugzeuge und Strahlturbinen. Alle Angaben in den Statistiken und Grafiken nutzen den CIF- (cost, insurance & freight) Wert als Bemessungsgrundlage. 63 Handelsweg Neuseeland 2013 113 Importe Gesamtimporte Neuseeland in Mrd. NZ$ 60 48.5 50 40 32.3 31.8 2002 2003 34.9 40.7 41.9 2006 2007 40.2 37.3 46.9 47.2 2011 2012 42.4 30 20 10 0 2004 2005 2008 2009 2010 Importe aus Deutschland (CIF) in Mrd. NZ$ 2.5 2.076 2 1.663 1.683 2002 2003 1.817 1.803 1.739 1.684 2004 2005 2006 2007 1.994 1.684 1.739 2009 2010 2.098 1.5 1 0.5 0 2008 2011 2012 113 www.stats.govt.nz/infoshare/ViewTable.aspx?pxID=bea4fbe0-edad-4027-bddf-ad020a0e061d & www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz.aspx 64 Handelsweg Neuseeland 2013 6.4.1 Importgüter - allgemein Hauptsächlich werden mineralische Brennstoffe, Maschinen und Elektrogeräte, Fahrzeuge, elektrische Geräte, sowie Kunststoffe nach Neuseeland importiert. Produkt Mineralische Brennstoffe & Öle Maschinen Fahrzeuge Elektrische Maschinen und Ausrüstung Kunststoffe optische, medizinische und Messinstrumente, -apparate und geräte Arzneimittel Papierprodukte Eisen- & Stahlwaren Flugzeuge Importe Gesamt 2012 8.345 6.059 5.186 CIF-Wert in Mrd. NZ$ 2011 2010 8.074 6.487 5.654 5.195 4.359 4.267 2009 5.855 5.024 3.226 3.863 4.015 3.630 3.971 1.741 1.657 1.612 1.488 1.374 1.135 905 808 722 47.219 1.358 1.119 1.038 773 1.608 46.896 1.326 1.135 995 717 789 42.360 1.371 1.171 954 763 1.520 40.221 Abbildung 7: Hauptimportgüter allgemein 2009 - 2012 Insgesamt nahm Deutschland im Wirtschaftsjahr 2012, wie in 2011, den 6. Platz als Hauptimporteur nach China, Australien, den USA, Japan und Singapur ein. Vor allem werden Fahrzeuge, Maschinen aller Art, medizinische und pharmazeutische Produkte sowie Fahrzeugersatzteile eingeführt. Die Einfuhr von Produkten nahm leicht zu, ein Plus von 5% oder monetär ausgedrückt 104 Mio. NZ$. 6.4.2 Importe Neuseeland: Top-10 Importe aus Deutschland 2012114 Produkt Fahrzeuge Traktoren Dosierte Medikamente Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, nicht selbstfahrend LKW & Maschinen Erntemaschinen Zucker, nicht von Rohzucker stammend Human-, Zahn- &Tiermedizinische Instrumente 114 2012 452,7 95,4 87,0 CIF - Wert in Mio. NZ$ 2011 2010 407,7 416,95 58,1 58,48 76,5 56,59 2009 267,06 58,05 52,64 78,4 49,6 49,1 37,7 8,7 52,0 35,18 26,42 3,1 36,39 31,18 0,4 22,25 31,68 2,0 35,7 31,90 32,77 42,63 www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz.aspx 65 Handelsweg Neuseeland 2013 Kraftfahrzeugteile & Zubehör Humanblut, Tierblut, Impfstoffe & Antiseren Importe aus Deutschland Gesamt 29,5 30,4 32,03 29,01 29,47 23,03 31,67 19,52 2,098 1,994 1,739 1,684 Abbildung 8: Top-10 Importgüter aus Deutschland Auffallend bei den Importen aus Deutschland ist der starke Anstieg von Produkten, die in die Zollkategorien ‚Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens... (HS Code 8430; +797%), bei ‚Erntemaschinen‘ (+39%) und bei ‚Zucker, nicht von Rohrzucker stammend‘ (+43%). Der signifikante Anstieg in der Kategorie „Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, nicht selbstfahrend“ wurde insbesondere in die Höhe getrieben durch die Einfuhr einer Tunnel Bohrmaschine der Firma Herrenknecht115. Aufgrund der fortlaufenden Straßenverkehrsarbeiten in Auckland und hier die sogenannte „Waterview“-Verbindung war der Import einer kundenspezifischen Tunnelbohrmaschine erforderlich, um zum einen die Verkehrsbehinderungen für Pendler und die CO2-Fußabdruck des Gesamtprojekts zu minimieren.116 Bei den Zuckerprodukten ist der starke Anstieg auf bei Laktose/Laktosesirup mit einem Anteil von 99% und mehr an wasserfreier Laktose zurückzuführen. Dies entspricht einem Anstieg von 43% im Vergleich zu 2011. Hintergrund dafür ist der allgemeine gestiegene Angebotsdruck am Weltmarkt für Milchprodukte und der Tatsache, dass Neuseeland ca. ein Drittel seiner Produktion exportiert – Hauptabnehmer neuseeländischer Milchprodukte ist China.117 115 www.herrenknecht.com/de/home.html www.nzta.govt.nz/projects/waterviewconnection/ 117 www.marktkompass.agrarheute.com/eu-milchmarkt-mai-2012 116 66 Handelsweg Neuseeland 2013 6.4.3 Importe Neuseeland: Top-10 Handelspartner 2012118 Land Wer der Importe der Top 10 Handelspartner Neuseelands in Mrd. NZ$ 2012 2011 2010 2009 2008 Volksrepublik China 7.713 7.439 6.762 6.066 6.444 Australien 7.184 7.369 7.697 7.397 8.738 USA 4.386 5.026 4.393 4.328 4.600 Japan 3.053 2.921 3.107 2.961 3.956 Singapur 2.110 2.163 1.622 1.625 2.252 Deutschland 2.098 1.478 1.739 1.664 2.076 Malaysia 1.835 1.994 1.524 1.085 1.986 Republik Korea 1.809 1.454 1.387 1.357 1.318 Thailand 1.509 1.330 1.372 1.062 1.318 Großbritannien 1.261 1.267 955 937 1.084 Importe Gesamt 47.219 46.753 42.360 40.221 48.514 118 www.stats.govt.nz/browse_for_stats/industry_sectors/imports_and_exports/global-nz.aspx 67 Handelsweg Neuseeland 2013 7 Rechts- und Steuerbestimmungen Das neuseeländische Steuerjahr läuft vom 1. April bis 31. März. Die neuseeländische Finanzbehörde Inland Revenue Department119 ist mit der Umsetzung dreier Gesetze beauftragt Income Tax Act 1994 (Einkommenssteuergesetz) Tax Administration Act 1994 und Goods and Services Tax Act 1985 (Mehrwertsteuergesetz). 7.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen120 Neuseeland verfügt derzeit über 37 Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern, u. a. ist ein Großteil der europäischen Länder eingeschlossen, sowie Australien und China, weitere diverse asiatische Länder, Großbritannien und die USA. Das Abkommen mit Deutschland besteht seit 1978 und ist bis auf weiteres gültig in seiner bisherigen Fassung. Sechs weitere DTA sind bereits unterzeichnet, jedoch noch nicht in Kraft getreten und weitere 6 Doppelbesteuerungsabkommen/-protokolle sind in der Verhandlungsphase. Neben den Doppelbesteuerungsabkommen gibt es ein sogenanntes Tax information exchange agreement, welches den steuerlichen Informationsaustausch zwischen Neuseeland und einer anderen Jurisdiktion erlaubt. Eingeschlossen in dieses Abkommen sind derzeit 18 Inseln, u. a. Samoa, die Marshall Inseln, die Cook Inseln und die Cayman Inseln. 7.1.2 Mehrwertsteuer / Goods and Services Tax121 Alle Waren und Dienstleistungen unterliegen seit dem 01. Oktober 2010 einer Steuer von 15%, Goods and Services Tax (GST) genannt, die im angegebenen Preis bereits enthalten ist. Bis auf wenige Ausnahmen sind sämtliche Warenlieferungen, Dienstleistungen und Importgüter mehrwertsteuerpflichtig. Wie in Deutschland stellen steuerpflichtige Personen und Unternehmen auch bei Importen ihren Kunden die GST in Rechnung und erhalten eine Mehrwertsteuergutschrift in Höhe der Mehrwertsteuer, die bereits vom Lieferanten bezahlt wurde.122 Eine Mehrwertsteuererhebung entfällt für Finanzdienstleistungen Private Wohnungsmieten Geschäfte nicht-gewinnorientierter Körperschaften Edelmetalle 119 www.ird.govt.nz www.taxpolicy.ird.govt.nz/tax-treaties 121 www.ird.govt.nz/gst/gst-registering/gst-about/ 122 www.heskethhenry.co.nz/Publications/index.html , S. 25 ff. 120 68 Handelsweg Neuseeland 2013 Einem Mehrwertsteuersatz von 0% unterliegen u.a.123 Exportgüter Exportdienstleistungen Manche Duty-Free Transaktionen Manche Finanzdienstleistungen Der Unterschied zwischen einem Mehrwertsteuersatz von 0% und der Ausnahme mancher Dienstleistungen ist im Grunde nur für Unternehmen wichtig, wenn die Steuererklärung ausgefüllt wird. Güter und Dienstleistungen, die mit einem Steuersatz von 0% belegt sind, müssen in der Steuererklärung angegeben werden, wohingegen Güter und Dienstleistungen, die von der Besteuerung ausgenommen sind, nicht in der Steuererklärung angegeben werden.124 Für bestimmte Güter fallen weitere Steuern an, wie z. B. für Kraftfahrzeuge, Alkohol und Tabakwaren. 7.1.3 Einkommenssteuer125 Die Einkommenssteuer in Neuseeland nennt sich PAYE, „Pay-as-you-earn“, und ist abhängig von der Höhe des bezogenen Einkommens. Dem Grundsatz nach wird bei in Neuseeland ansässigen Personen das Welteinkommen, bei nicht Ansässigen nur dasjenige Einkommen besteuert, welches aus neuseeländischen Quellen stammt. Die Grundlage für die Besteuerung des Einkommens bildet der Tax Administration Act 1994 in Verbindung mit dem Income Tax Act 2007. Anfallende Steuern werden direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die neuseeländische Steuerbehörde gezahlt. Die Natürliche Personen gelten als in Neuseeland ansässig, wenn126: sie einen ständigen Wohnsitz in Neuseeland haben, unabhängig davon, ob sie einen weiteren Wohnsitz außerhalb Neuseelands besitzen; oder sie sich innerhalb von 12 Monaten mindestens 183 Tage in Neuseeland aufhalten. Das Einkommen wird stufenweise mit der Einkommenssteuer belegt und nur das die Einkommensgrenze einer Steuerstufe übersteigende Einkommen unterliegt dem nächsthöheren Steuersatz. Seit dem 01. April 2011 gelten für in Neuseeland ansässige Personen folgende Steuersätze. 123 www.ird.govt.nz/gst/additional-calcs/calc-spec-supplies/calc-zero/ www.ird.govt.nz/gst/additional-calcs/calc-spec-supplies/calc-exempt/ 125 www.heskethhenry.co.nz/Publications/index.html 126 www.ird.govt.nz/yoursituation-nonres/tax-residency/#03 Juli 2012 124 69 Handelsweg Neuseeland 2013 Einkommensgruppe in NZ$ 0 - 14.000 14.001 - 48.000 48.001 - 70.000 Einkommen ab 70.001 NZ$ Steuersatz 10,5% 17,5% 30% 33% Beispielrechnung für ein Jahreseinkommen von 65.238 NZ$: Einkommensgruppe in NZ$ Steuersatz Berechnung 0 - 14.000 10,5% 14.000*10,5% 14.001 - 48.000 17,5% 33.999*17,5% 48.001 - 70.000 30% 17.238*30% Gesamtsteuerlast 65.238 Steuer 1.470,00 5.949,83 5.171,10 12.590 Juristische Personen gelten als in Neuseeland ansässig, wenn127,128 sie in Neuseeland gegründet wurden; oder sich das zentrale Management in Neuseeland befindet; oder sich ihre Hauptverwaltung in Neuseeland befindet; oder die Geschäftsleitung die Kontrolle über die Gesellschaft in Neuseeland ausübt, unabhängig davon, ob deren Entscheidungsgewalt auf Neuseeland beschränkt ist. Als Einkommen aus neuseeländischen Quellen wird als solches betrachtet, wenn das Einkommen aus Geschäften stammt, die ganz oder zumindest teilweise in Neuseeland getätigt wurden; das Einkommen aus Veräußerungen von Eigentum stammt, die in Neuseeland belegt waren oder das Einkommen aus einem Vertrag herrührt, der zumindest teilweise in Neuseeland erfüllt wurde. Jegliches Einkommen für das Finanzjahr wird derzeit mit einem Satz von 28% berechnet und ist unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Werden allerdings Verluste eingefahren, so werden diese nicht besteuert und können sogar für das Folgejahr auf einen Gewinn angerechnet werden, d. h. den erzielten Gewinn verringern und somit das zu versteuernde Einkommen verringern, was automatisch zu einer niedrigeren zu zahlenden Steuer führt. Für erzieltes Einkommen in den Finanzjahren 2009-2011 musste immerhin noch ein Steuersatz von 30% bezahlt werden, Einkommen was in und vor 2008 erwirtschaftet wurde, war mit einem Satz von gar 33% belegt. 127 128 www.ird.govt.nz/yoursituation-nonres/tax-residency/#02 Juli 2013 www.ird.govt.nz/business-income-tax/paying-tax/tax-rates/bit-taxrates-companytax.html 70 Handelsweg Neuseeland 2013 Die Unternehmenssteuer Company Tax Rate (CTR) wird für fast alle Unternehmen angewendet, die registriert sind. Ausnahmen bilden hier Einzelunternehmen (Sole Trader): Besteuerung wie natürliche Personen. Personenhandelsgesellschaften (Partnerships)129: Eine direkte Besteuerung findet nicht statt. Das erziele Einkommen wird am Jahresende zwischen den Partnern „aufgeteilt“, die dann jeweils besteuert werden wie natürliche Personen. Nichtkommerzielle Unternehmen (Non-Profit Organisations)130: Je nachdem ob das Unternehmen eingetragen ist oder nicht, werden entweder die Regeln der Unternehmenssteuer oder die für natürliche Personen angewendet. Trusts &Treuhänder (Trust & Trustees)131 : Trusts zahlen grundsätzlich einen Steuersatz von 33% auf jegliches erzieltes Einkommen. 7.1.4 Lohnnebenleistungen132, 133 Zudem besteht eine Steuerpflicht für Lohnnebenleistungen, die sogenannte Fringe Benefit Tax (FBT), bemessen nach der Höhe der Nebenleistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gewährt. Die FBT ersetzt die übliche Lohnsteuer (PAYE134), die angesetzt werden würde, wenn der Arbeitgeber die Nebenleistung als Bargeld auszahlen würde. Je nachdem wie oft pro Jahr ein Fringe Benefit Tax Return (Steuerklärung für Lohnnebenleistungen) ausgefüllt wird ändert sich die Steuerrate. Wird vierteljährlich ein Ausgleich vorgenommen, so beträgt seit dem 01. Oktober 2010 die Rate 49,25%; bei jährlicher Steuererklärung 55,04%. Die vier Hauptkategorien der Lohnnebenleistungen sind Firmenwagen, Dienstleistungen sowie Niedrigzinsdarlehen an Arbeitnehmer, kostenlose, subventionierte oder preisermäßigte Waren und Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung, Unfall- oder Sterbekasse, sowie Alterszulagen. Der Lohnnebenleistungssteuer unterliegen unter anderem nicht Gehaltsanpassungen, Freie Unterkunft und Verpflegung, 129 www.ird.govt.nz/business-income-tax/paying-tax/tax-rates/bit-taxrates-partnershiptax.html www.ird.govt.nz/business-income-tax/paying-tax/tax-rates/bit-taxrates-non-profittax.html 131 www.ird.govt.nz/business-income-tax/paying-tax/tax-rates/bit-taxrates-trusttax.html 132 www.ird.govt.nz/fbt/overview/fbt-what-is-fbt.html 133 www.ird.govt.nz/fbt/fbtfaq-faq.html 134 PAYE = “Pay as you earn” = Quellenabzugsverfahren 130 71 Handelsweg Neuseeland 2013 z. T. Entertainment, Privatnutzung von Firmenwerkzeugen, wenn der Wert 5.000,-- NZ$ nicht übersteigt Komplett ausgenommen von der Fringe Benefit Tax sind kostenlose, subventionierte oder preisermäßigte Waren sofern sie einen Jahresbetrag von 1.200,-- NZ$ pro Arbeitnehmer nicht übersteigen oder der Jahresbetrag 22.500,-- NZ$ für alle in einem Unternehmen Beschäftigten beträgt. 7.1.5 KiwiSaver135 KiwiSaver ist eine Initiative der Regierung, welche Anbieter des KiwiSaver Programms, Arbeitgeber und verschiedene Regierungsinstitutionen mit einschließt. Teilnehmen an diesem Programm können grundsätzlich alle neuseeländischen Staatsbürger, sowie Personen mit einem neuseeländischen Daueraufenthaltsrecht. Anbieter des KiwiSaver Programms sind verantwortlich für die Verwaltung des Guthabens ihrer Mitglieder und werden von der Finanzmarktaufsicht reguliert, welche die Sicherstellung wettbewerbsfähiger KiwiSaver Programme, sowie das Handeln der Programm-Anbieter im Interesse ihrer Mitglieder beaufsichtigt. Arbeitgeber ziehen Leistungen zur Einzahlung in die Vorsorge direkt vom Gehalt ab, sofern ein Arbeitnehmer sich für die Teilnahme an dem Programm entscheidet; die Regierung stellt einen steuerfreien Grundstock von derzeit 1.000,-- NZ$ für neue Mitglieder bereit und die Steuerbehörde stellt Informationen bereit und ist „Empfänger“/Verwalter der KiwiSaver Einzahlungen. Die Bereitstellung eines Grundstocks seitens der Regierung ist allerdings nicht verpflichtend und wird solange fortgesetzt, bis die dafür gebildeten Rücklagen aufgebraucht sind. Die Einzahlungen in den Vorsorgeplan sind vom Arbeitnehmer frei wählbar und betragen 3%, 4% oder 8% des Gehalts. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt zu dem Zeitpunkt, wenn das Rentenalter von derzeit 65 Jahren erreicht wird. Abhebungen können vorgenommen werden beim Erstkauf eines Eigenheimes, bei permanentem Wegzug aus Neuseeland nach Übersee, in Situationen signifikanter finanzieller Schwierigkeiten oder bei schwerer Krankheit. 135 www.kiwisaver.govt.nz/; www.kiwisaver.govt.nz/new/about/how/ks-works.html 72 Handelsweg Neuseeland 2013 7.1.6 Schenkungssteuer136 Seit dem 1. Oktober 2011 entfällt die Schenkungssteuer. Bis zu diesem Datum galt die Regelung, dass Geschenke bis zu einem Betrag von 27.000,-- NZ$ steuerfrei sind. Allerdings musste für Geschenke ab einem Gesamtwert von mehr als 12.000,-- NZ$ jährlich, ein zusätzliches Formular (gift statement) zur Steuererklärung ausgefüllt werden, welches die Geschenke listet. Ausgenommen von der Schenkungssteuer waren Aufmerksamkeiten, die zur Einrichtung einer wohltätigen Organisation oder zur Etablierung einer Gesellschaft für wohltätige Zwecke gemacht wurden. Die Schenkungssteuer wurde nach einer progressiven Skala, die den Wert von 27.000,-- NZ$ übersteigt, berechnet. Im November 2010 gab es allerdings eine Gesetzesänderung, welche die Abschaffung der Schenkungssteuer vorsieht. Diese Änderung tritt mit dem 01. Oktober 2011 in Kraft und sieht vor, dass Geschenke, welche am oder nach dem 01. Oktober 2011 gemacht werden, nicht mehr der Schenkungssteuer unterliegen.137 7.2 Bilanzierungpraxis 138 Mit Ausnahme einiger vom Financial Reporting Act 1993139 befreiter Unternehmen, müssen alle Unternehmen die in diesem Gesetz festgelegten Anforderungen erfüllen. Es obliegt den Unternehmen zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss anzufertigen, der den Grundsätzen nach der ordnungsgemäßen Buchführung140, sowie einem “true and fair”-Grundsatz entspricht. Jedes Unternehmen, welches einen Jahresabschluss erstellen muss, hat diesen innerhalb von fünf Monaten nach dem Bilanzstichtag einzureichen. Der Financial Reporting Act 1993 unterscheidet zwischen “freigestellten Unternehmen”(exempt entities) und “berichtenden Rechtsträgern”(reporting entities). Freigestellt von der Erstellung eines Jahresabschlusses sind inländische Unternehmen, bei denen mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind 141 die Bilanz-Aktiva übersteigt nicht 1 Mio. NZ$, der Jahresumsatz liegt unter 2 Mio. NZ$, zum Zeitpunkt der Bilanzstichtags waren weniger als 5 Vollzeitbeschäftigte im Unternehmen tätig, das Unternehmen ist keine Zweigniederlassung, 136 www.ird.govt.nz/duties-levies/gift-duty/ www.nzherald.co.nz/business/news/article.cfm?c_id=3&objectid=10734693 138 www.heskethhenry.co.nz/Publications/index.html, S. 11ff; www.legislation.govt.nz/act/public/1993/0106/latest/DLM324932.html 139 www.legislation.govt.nz/act/public/1993/0106/latest/DLM324804.html 140 GAPP = Generally Accepted Accounting Practice 141 www.legislation.govt.nz/act/public/1993/0106/latest/DLM324908.html 137 73 Handelsweg Neuseeland 2013 das Unternehmen hat keine Zweigniederlassungen. Der Jahresabschluss muss folgende Angaben/Dokumente enthalten und von den Direktoren eines Unternehmens unterzeichnet sein: Bilanzaufstellung, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie ein Cash Flow - Statement (die liquiden Mittel des Unternehmens) Gemäß Companies Act 1993 und Financial Reporting Act 1993 müssen sich Unternehmen mit mindestens 25-prozentiger ausländischer Stimmenbeteiligung, ausländische Unternehmen und Tochtergesellschaften von Unternehmen, die außerhalb Neuseelands registriert sind einer Revision unterziehen und die Bilanz beim Companies Office142 vorlegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen, wie z. B. Kassenbücher, Rechnungen, Aufzeichnungen über Gewinne und Ausgaben, Kontoauszüge und alle anderen Aufzeichnungen über die Geschäfte, beträgt sieben Jahre. Die Aufzeichnungen müssen in Englisch verfasst werden, so dass die Steuerbehörde ohne Schwierigkeiten das Einkommen und die Zulässigkeit der Abschreibungen überprüfen kann. 142 www.business.govt.nz/companies 74 Handelsweg Neuseeland 2013 7.3 7.3.1 Neuseeländisches Rechtssystem 143, 144, 145 Allgemeine Rechtsinformationen Das neuseeländische Rechtssystem basiert auf dem englischen System und ist auf zwei Prinzipien aufgebaut - dem bürgerlichen Recht (Common Law) und dem kodifizierten Recht (Statute Law). Das bürgerliche Recht baut auf Gerichtsentscheidungen in Neuseeland sowie manchmal auch auf Präzedenzfällen aus manchen anderen Ländern des Commonwealth auf, während das kodifizierte Recht auf Gesetzen des neuseeländischen Parlamentes beruht. Hier zu nennen sind das New Zealand’s Companies Act 1993 und Personal Property Securities Act 1999, welche sich an die nordamerikanische Gesetzgebung anlehnt, sowie der Fair Trading Act 1996 und Commerce Act 1986, die an das australische Handelsrecht anlehnen und aufbauen. Kernelement des Zivil- und Handelsrechts in Neuseeland ist eine ausgeprägte Vertragsrechtsstruktur. Dies bedeutet, dass Vertragsverpflichtungen zu erfüllen sind, und bei Nichterfüllung Schadensersatzansprüche der anderen Partei geltend gemacht werden können. Durch die Unterzeichnung der UN-Übereinkunft über die “Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche” (The United Nations Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards 1958146) hat sich Neuseeland verpflichtet, dass die in einem Mitgliedsstaat (der Übereinkunft) ergangenen Schiedssprüche wie inländisch ergangene Schiedssprüche behandelt werden. Des Weiteren hat Neuseeland die Konvention zum ICSID (Convention on the Settlement of Investment Disputes between states147) unterzeichnet, was das Land dazu verpflichtet, sich den internationalen Standards bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten anzupassen. 7.3.2 Gerichtsverfahren In Neuseeland existiert ein vierstufiger Gerichtsaufbau und man unterscheidet zwischen dem Amtsgericht (District Court) und dem Landgericht (High Court). In der Regel werden Fälle in erster Instanz innerhalb von 12-18 Monaten entschieden. Vor dem Amtsgericht werden die meisten Fälle des Straf- und Zivilrechts geführt, die einen Streitwert von weniger als 200.000 NZ$ haben. Vor dem Landgericht (High Court) werden Prozesse mit einem höheren Streitwert als 143 www.heskethhenry.co.nz/Publications/index.html www.justice.govt.nz/publications/global-publications/t/the-new-zealand-legal-system 145 www.courtsofnz.govt.nz/district/district 146 www.uncitral.org/uncitral/en/uncitral_texts/arbitration/NYConvention.html 147 https://icsid.worldbank.org/ICSID/Index.jsp 144 75 Handelsweg Neuseeland 2013 200.000,-- NZ$ geführt, sowie Fälle strafrechtlicher Schwerstkriminalität. Hinzu kommt die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit, Geeignetheit und Unbefangenheit, sowie Entscheidungen vorgelagerter Verwaltungsgerichte. Zudem ist das High Court die Berufungsinstanz des District Court; die Berufungsinstanz des High Court ist der so genannte Court of Appeal. Das jeweilige Gericht wird entweder durch einen Richter alleine oder von einem Richter in Begleitung einer 12-köpfigen-Jury vertreten. Die Jury besteht aus 12 Personen, die nach einem Zufallsprinzip aus dem Wählerverzeichnis ausgewählt werden. Allerdings ist eine Jury in den meisten Fällen nur bei strafrechtlichen Verfolgungen, in sehr seltenen Fällen in Zivilverfahren, anwesend. Neben den zuvor genannten Gerichten gibt es noch folgende Sondergerichte: • Arbeitsgericht (Employment Court): Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen • Umweltgericht (Environment Court):148 Das Umweltgericht befasst sich mit Bau-, Planungsund Umweltangelegenheiten und wurde unter dem Resource Management Amendment Act 1996 konstituiert. Die Entscheidungen werden in der Regel unter Vorbehalt getroffen und sind erst dann valide, wenn das Urteil in Schriftform vorliegt. Zu den weiteren Aufgabengebieten gehört die Vergabe öffentlicher Projekte (z. B. Energieprojekte, Krankenhäuser, Schulen,…), die Einordnung von Gewässern in definierte Gruppen, Wassersparmaßnahmen,… • Familiengericht (Family Court) • Maori Land Court149: Streitigkeiten, die die traditionellen Land- und andere Rechte der indigenen Bevölkerung der Maori betreffen. Dieses Gericht wird unter dem Te Ture Whenua Maori Act 1993 fortgeführt, existiert aber bereits seit 1894. • Jugendgericht (Youth Court)150: Vor dem Jugendgericht werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit Straftaten von Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren verhandelt. Ausgenommen davon sind Verhandlungen, wenn die angeklagte Person sich für eine Jury entscheidet; in dem Fall wird das Verfahren direkt vor dem District Court verhandelt. • Tribunale (Disputes Tribunals)151: Vor einem Tribunal werden Bagatellsachen bis zu einem Streitwert von 15.000 NZ$ verhandelt, wenn alle beteiligten Parteien zustimmen auch bis zu 148 www.justice.govt.nz/courts/environment-court www.justice.govt.nz/courts/maori-land-court 150 www.justice.govt.nz/courts/youth/about-the-youth-court 151 www.justice.govt.nz/tribunals/disputes-tribunal/about-the-tribunal/about-thetribunal/?searchterm=dispute tribunals 149 76 Handelsweg Neuseeland 2013 einen Streitwert von 20.000 NZ$. Tribunale wurden nach dem Disputes Tribunal Act 1988152 etabliert. 7.3.3 Vertreterrecht Es gibt keine besonderen rechtlichen Vorschriften zum Vertreterrecht oder für Vertreterverträge. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Common Law. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit. Bindend vorgeschriebene oder sonst allgemein anwendbare Vertragsmuster gibt es nicht. Jeder Vertrag sollte auf die besonderen Umstände des Einzelfalls und seiner Erfordernisse abgestimmt sein und individuell formuliert werden. Dafür empfiehlt es sich, einen neuseeländischen Rechtsanwalt einzuschalten. Vor Eigenformulierungen, noch dazu in der auch bei guten Englischkenntnissen fremden Rechtssprache, kann nicht genug gewarnt werden. Es empfiehlt sich nicht, einen Gerichtsstand in Deutschland zu vereinbaren. Mangels Rechtshilfeabkommen sind Urteile in Neuseeland nicht vollstreckbar. 7.3.4 Patent-, Marken- und Musterrecht153 Der Schutz geistigen Eigentums wird in Neuseeland vom Intellecutal Property Office of New Zealand geregelt. Es handelt sich dabei um eine Behörde, welche für die Vergabe und Registrierung von Patenten, Marken und Design zuständig ist. Insgesamt gesehen sind die neuseeländischen Gesetze, die das geistige Eigentum betreffen an das Recht Großbritanniens angelehnt. Zudem ist Neuseeland Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums154 (Paris Convention for the Protection of Industrial Property), und unterliegt als Mitglied der Welthandelsorganisation dem TRIPS Agreement (Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights155), welches sich mit handelsbezogenen Aspekten zum Schutz geistigen Eigentums auseinandersetzt. Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, ist ein internationaler Vertrag auf den Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und umfasst das Patent-, Marken- und Musterrecht sowie die Unterdrückung des unlauteren Wettbewerbs. Zudem sind einheitliche Regeln für Patente und Handelsmarken vereinbart. Des Weiteren besagt diese Übereinkunft, dass ein in einem Mitgliedstaat angemeldetes Schutzrecht, innerhalb einer Frist von 12 Monaten bei Patenten und 6 Monaten bei Marken, in jedem anderen Mitgliedstaat unter „Inanspruchnahme der Priorität der Erstanmeldung“ angemeldet werden kann. 152 www.legislation.govt.nz/act/public/1988/0110/latest/DLM133282.html www.iponz.govt.nz 154 www.wipo.int/treaties/en/ip/paris/trtdocs_wo020.html 155 www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/t_agm0_e.htm 153 77 Handelsweg Neuseeland 2013 7.3.4.1 Patente156 Die Anmeldung und Vergabe von Patenten wird durch den Patents Act 1953, sowie die Patents Regulations 1954 reguliert. In diesen beiden Gesetzestexten sind die Befugnisse und Funktionen des Auftraggebers geregelt, die Einrichtung und Erhaltung des Patentregisters, die Antragsprozedur, die Formulare und die anfallenden Gebühren. Erfüllt der Antrag alle Voraussetzungen und wird ein Patent gewährt, erfolgt die Veröffentlichung in der Zeitschrift des Intellectual Property Office of New Zealand (IPONZ). Damit wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, Einspruch gegen ein Patent einzulegen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist das Patent für die Dauer von 20 Jahren geschützt. Die Einschaltung eines spezialisierten Patentanwalts zur Patentanmeldung ist zwar keine Pflicht, aber empfehlenswert. Um ein Patent anzumelden, müssen folgenden Daten in dem Antrag enthalten sein Name und Anschrift des Antragstellers, wenn der Antragsteller selbst ein Patent anmeldet, müssen die Details des Patents mit eingereicht werden, gleiches gilt bei der Einreichung für ein Unternehmen, eine gültige Adresse in Neuseeland und ein sogenanntes Patent Specification Document157, welches die Charakteristika der Erfindung beschreibt. Die Gebühr für die Patentanmeldung beträgt derzeit 250,-- NZ$ +GST158. Verlängerungskosten fallen im 4., 7., 10. und 13. Jahr an und betragen exklusive Mehrwertsteuer. Jahr 4 7 10 13 7.3.4.2 Anfallende Gebühr in NZ$ 170,-340,-540,-1.000,-Marken und Muster159,160 Bei Trade Marks handelt es sich u. a. um Logos, die den Regelungen des Trade Marks Act 2002, sowie den Trade Marks Regulations 2003 unterliegen. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung hat die Marke einen Bestand von 10 Jahren und kann im Anschluss an diese 10 Jahre unbegrenzt jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden, vorausgesetzt die Verlängerung erfolgt vor dem Ablaufdatum des Schutzes. Eine Eintragung zum Schutz der 156 www.iponz.govt.nz/cms/patents www.iponz.govt.nz/cms/patents/what-is-a-patent-specification 158 www.iponz.govt.nz/cms/patents/fees 159 www.iponz.govt.nz/cms/trade-marks/maintain-a-trade-mark 160 www.iponz.govt.nz/cms/trade-marks 157 78 Handelsweg Neuseeland 2013 Handelsmarke kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der derzeitigen Gültigkeit verlängert werden und kostet grundsätzlich 250,-- NZ$, exkl. Mehrwertsteuer. Die Rechtsvorschriften beinhalteten u. a. die Definition des Markenrechts, das Eintragungsverfahren Maßnahmen zur Abschreckung von Raubkopien und Schutzmaßnahmen für eingetragene Marken. Erfüllt der Antrag auf Eintragung einer Marke/eines Markennamens alle Voraussetzungen und wird diese Eintragung gewährt, erfolgt die Veröffentlichung in der Zeitschrift des Intellectual Property Office of New Zealand (IPONZ). Damit wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, Einspruch gegen eine Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung einzulegen. Eine Gegendarstellung zum Einspruch kann dann in einem Zeitraum von zwei Monaten eingereicht werden oder die Bewerbung kann zurückgezogen werden. Wird keine Gegenstellungnahme zum Einspruch innerhalb der Frist unterbreitet, gilt der Antrag ebenfalls als zurückgezogen.161 Mit folgenden Gebühren ist bei einer Anmeldung einer Handelsmarke zu rechnen: Dienstleistung Gebühr in NZ$, exkl. Mehrwertsteuer Antrag auf Eintragung 100,-Erneuerung einer Eintragung 250,-7.3.4.3 Urheberrecht162 Gesetzesgrundlagen für das Urheberrecht ist der sogenannte Copyright Act 1994, die Copyright Regulations 1995, sowie der Copyright (New Technologies) Amendment Act 2008. Außerdem hat Neuseeland die Berner Konvention (Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works163) unterzeichnet, was bedeutet, dass das Urheberrecht mit der Schaffung des Werkes entsteht und somit eine Registrierung eines Werkes nicht zwingend erforderlich ist. Die Dauer des Urheberrechts hängt von der Art des Gutes selbst ab.164 Art des Urheberrechts Literatur, Drama, Musik und kommerzialisierte Kunst Verlags-Copyright (Publisher’s copyright), d.h. typografisches Layout einer Veröffentlichung Filme und Musik Gültigkeit des Urheberrechts nach neuseeländischem Recht 50 Jahre nach dem Tod des Autors/Urhebers 25 Jahre ab Datum der Herausgabe 50 Jahre von dem Jahr in welchem die Arbeit hergestellt wurde 161 www.iponz.govt.nz/cms/trade-marks/the-trade-mark-process/opposing-registration-of-a-trade-mark www.iponz.govt.nz/cms/copyright 163 www.wipo.int/treaties/en/ip/berne/trtdocs_wo001.html 164 www.iponz.govt.nz/cms/copyright/how-long-does-copyright-protection-last 162 79 Handelsweg Neuseeland 2013 Art des Urheberrechts Produktdesigns Handwerkskunst 7.3.4.4 Gültigkeit des Urheberrechts nach neuseeländischem Recht 16 Jahre 25 Jahre Parallelimporte165 Der Copyright Act 1998 (Removal of Prohibition on Parallel Importing) hat das Markenrecht dahingehen liberalisiert, dass Artikel, die im Ursprungsland legal hergestellt wurden, importiert werden dürfen. Allerdings ist der Import gefälschter/unechter Ware verboten und unterliegt hohen Strafen. 7.3.5 Eigentumsvorbehalt166, 167 Der Eigentumsvorbehalt in Neuseeland wird durch den Personal Property Securities Act (PPSA) geregelt, welcher 1999 verabschiedet wurde und im Mai 2002 in Kraft trat. In dieser Gesetzesgrundlage sind festgehalten allgemeine Rechtsregeln zur Etablierung von Sicherheitsinteressen persönlichen Eigentums, Verfahrensregeln für die Erschaffung und Registrierung von Sicherheitsinteressen persönlichen Eigentums und die Regelung für Eintragungen in das zentrale, elektronische Verzeichnis der Personal Property Securities Register (PPSR) 168. Beim Ratenkauf oder der Absicherung eines Darlehens durch Privateigentum hat der Sicherungsnehmer die Möglichkeit, diesen Anspruch öffentlich im Personal Property Securities Register zu registrieren. Sollte dieses geschehen, so muss die Registrierung durch ein sogenanntes Verification Statement der anderen Partei mitgeteilt werden. Sicherungsnehmer ist diejenige Seite, die einen (Raten-) Zahlungsanspruch geltend machen kann. Das PPSR ist ein elektronisches Verzeichnis, in welchem Sicherheitsinteressen über Eigentum eingetragen werden können; zudem erlaubt es die Suche nach Einträgen, die allerdings kostenpflichtig sind. Vorteil der Nutzung ist unter anderem eine höhere Wahrscheinlichkeit Außenstände wieder einzubringen, sowie die Risikoanalyse potentieller Kunden vor Vertragsabschluss. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen werden sollten, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird, da viele Unternehmen in Neuseeland von dem Recht des Eigentumsvorbehalts Gebrauch machen. Sollte die “Schuldnerseite” sich 165 www.heskethhenry.co.nz/Publications/index.html, S.31 www.legislation.govt.nz/act/public/1999/0126/latest/DLM45900.html 167 www.heskethhenry.co.nz/Publications/index.html, S. 35 168 www.ppsr.govt.nz/cms 166 80 Handelsweg Neuseeland 2013 dazu entscheiden, Eigentum zu verkaufen, welches durch einen Sicherungsschein belastet ist, so kann diese Veräußerung nur mit Zustimmung des Sicherungsnehmers geschehen. Sobald Schulden/Raten beglichen sind, obliegt es dem Sicherungsnehmer innerhalb von 15 Arbeitstagen den Sicherungseintrag im Schuldnerverzeichnis löschen zu lassen. 7.3.6 Insolvenzrecht169 Der Insolvency and Trustee Service ist zuständig für Fragen zu Insolvenz und Liquidation von Unternehmen, das dem Ministry of Economic Development angegliedert ist. Es wird zwischen Einzelunternehmern, Partnerschaften und Limited Liability (Ltd.)Unternehmen unterschieden. 7.3.6.1 Einzelunternehmen & Insolvenzmöglichkeiten Einzelunternehmen sind im Falle von Verlusten mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden und Steuerzahlungen verantwortlich. Ist diese nicht möglich, so bestehen diverse Optionen. Ratenzahlungen (Summary Instalment Order (SIO)): 170 Voraussetzungen: Ungesicherter Schuldenstand ist geringer als 40.000,-- NZ$; es sind ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, um regelmäßige Ratenzahlungen durchzuführen Laufzeit: in der Regel drei Jahre, manchmal 5 Jahre Verpflichtungen: volle Kooperation mit den entsprechenden Behörden; fortlaufende Ratenzahlungen die in dem Ratenplan gelistet sind; fortlaufende Ratenzahlungen aller weiteren Schulden, die nicht in dem Ratenplan gelistet sind Einschränkungen: eine Aufnahme von Krediten, die die Summe von 1.000,-- NZ$ übersteigt muss dem künftigen Gläubiger schriftlich angezeigt werden, sowie die Tatsache, dass derzeit ein SIO171 besteht Verfahren ohne verwertbare Vermögensgegenstände (No Asset Procedure):172 Voraussetzungen: Schuldenstand liegt zwischen 1.000,-- NZ$ und 40.000,-- NZ$; es existieren keine verwertbaren Vermögensgegenstände; der Schuldner ist nicht in der Lage die Schulden zurückzuzahlen; es ist das erste Insolvenzverfahren Laufzeit: in der Regel 12 Monate Verpflichtungen: volle Kooperation mit den entsprechenden Behörden; fortlaufende Kommunikation und Mitteilungen von Änderungen (Namensänderungen, Anschriften, Arbeitgeber, etc.); Einreichung von Steuererklärungen wie vorgesehen 169 www.insolvency.govt.nz www.insolvency.govt.nz/cms/financial-trouble/personal/step3/summary-instalment-orders/an-overviewSIO 171 SIO = Summary Instalment Order 172 www.insolvency.govt.nz/cms/financial-trouble/personal/step3/no-asset-procedure 170 81 Handelsweg Neuseeland 2013 Einschränkungen: eine Aufnahme von Krediten, die die Summe von 1.000,-- NZ$ übersteigt muss dem künftigen Gläubiger schriftlich angezeigt werden, sowie die Tatsache, dass derzeit ein NAP173 besteht Zahlungsunfähigkeit (Bankrupcty):174 Voraussetzungen: Schuldenstand ist höher als 1.000,-- NZ$ Laufzeit: in der Regel 3 Jahre, manchmal länger Verpflichtungen: volle Kooperation mit den entsprechenden Behörden; fortlaufende Kommunikation und Mitteilungen von Änderungen (Namensänderungen, Anschriften, Arbeitgeber, etc.); Einreichung von Steuererklärungen wie vorgesehen Einschränkungen: die Wahrnehmung der Rolle eines Unternehmensdirektors ist nicht möglich während der Laufzeit; eine Aufnahme von Krediten, die die Summe von 1.000,-- NZ$ übersteigt muss dem künftigen Gläubiger schriftlich angezeigt werden, sowie die Tatsache, dass derzeit Zahlungsunfähigkeit besteht; sämtliches vorhandenes Vermögen muss offen gelegt werden; Neuseeland darf nur mit Zustimmung vorheriger Zustimmung des Insolvency and Trustee Service verlassen werden; eine Tätigkeit in einer Managementrolle ist nicht möglich; die Anstellung durch einen Verwandten, der ein Unternehmen besitzt oder führt 7.3.6.2 Partnerschaften & Insolvenzmöglichkeiten175 Jeder Partner ist mit seinem Privatvermögen für entstandene Schulden haftbar. Ist einer der Partner nicht auffindbar oder zahlungsunfähig so ist der verbleibende oder sind die verbleibenden Partner für dessen Schulden mitverantwortlich. Es bestehen dieselben Insolvenzmöglichkeiten wie für Einzelunternehmen. Ist ein Insolvenzverfahren gegen einen der Partner eröffnet worden, so wird die bestehende Partnerschaft zum Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nur der/die Partner, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, dürfen der geschäftlichen Tätigkeit nachgehen. Wird das Verfahren gegen alle bestehenden Partner eröffnet, so wird die Partnerschaft aufgelöst und alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten müssen an den Konkursverwalten übergehen. 7.3.6.3 Limited Liability-Unternehmen & Insolvenzmöglichkeiten176 Das Unternehmen ist für die Begleichung sämtlicher Außenstände verantwortlich. Es ist allerdings nicht ungewöhnlich, dass einer der Direktoren mit seinem Privatvermögen haftet und in diesem Fall zur Verantwortung gezogen wird. Erwirtschaftet ein Unternehmen Verluste, so wird unter Umständen ein Masseverwalter bestellt, der die weitere Abwicklung vornimmt, in der Regel wird dann ein offizielles Insolvenzverfahren eröffnet. 173 NAP = No Asset Procedure www.insolvency.govt.nz/cms/financial-trouble/personal/step3/bankruptcy/an-overview-bankruptcy 175 www.insolvency.govt.nz/cms/financial-trouble/business-debt/parnership 176 www.insolvency.govt.nz/cms/financial-trouble/business-debt/limited-liability-company-ltd 174 82 Handelsweg Neuseeland 2013 7.3.7 Schiedsgerichtsbarkeit177 Die vertragliche Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel ist zu empfehlen, um einerseits Dauer und Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu verkürzen, und andererseits sicherzustellen, dass die Entscheidung durch fachlich kompetente, von den Parteien selbst nominierte, Schiedsrichter getroffen wird. Die in Neuseeland bekannteste Organisation zur Beilegung von Streitfällen ist das sogenannte New Zealand Dispute Resolution Centre (NZDRC), welche u.a. Schlichtungen, Mediation und Schiedsgerichtsverfahren in ihrem Serviceangebot hat. Bei der Schlichtung 178 unterscheidet man zwischen dem staatlichen Ansatz und nichtstaatlichen Ansätzen. Der staatliche Ansatz ist ein Gerichtsverfahren, welches langwierig, kostspielig und nicht zwangsläufig zielführend ist. Nicht-staatliche Ansätze (PDR/ADR) 179 schließen Verhandlungen, Mediation, objektive Bewertung von Sachverhalten und Kombinierung verschiedener PDR/ADR etc. Sie sind grundsätzlich abhängig von den zwischen den Konfliktparteien getroffenen Vereinbarungen. Vorteile einer außergerichtlichen Schlichtung von Konflikten sind u.a. eine größere Flexibilität, Schnelligkeit, geringere Kosten als in einem Gerichtsverfahren. Detaillierte Informationen bezüglich außergerichtlicher Beilegungen von Konflikten können von dem NZDRC bezogen werden. New Zealand Dispute Resolution Centre (NZDRC) PO Box 911350 Victoria Street West Auckland 1142 Neuseeland Telefon: +64 9 486 7153 Fax: +64 9 486 7144 E-Mail: registrar@nzdrc.co.nz Web: www.nzdrc.co.nz 7.3.8 Anerkennung von Gerichtsurteilen Durch die Unterzeichnung der UN-Übereinkunft über die “Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche” (The United Nations Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards 1958180) hat sich Neuseeland verpflichtet, dass die in einem Mitgliedsstaat (der Übereinkunft) ergangenen Schiedssprüche wie inländisch ergangene Schiedssprüche behandelt werden. 177 www.nzdrc.co.nz/ Englisch: Dispute Resolution, www.nzdrc.co.nz/DISPUTE+RESOLUTION.html 179 PDR = Private Dispute Resolution; ADR = Alternative Dispute Resolution 180 www.uncitral.org/uncitral/en/uncitral_texts/arbitration/NYConvention.html 178 83 Handelsweg Neuseeland 2013 Des Weiteren hat Neuseeland die Konvention zum ICSID (Convention on the Settlement of Investment Disputes between states181) unterzeichnet, was das Land dazu verpflichtet, sich den internationalen Standards bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten anzupassen. 7.3.9 Wirtschaftsgesetzgebung182 Folgende Tabelle gibt einen Überblick über derzeit relevante Gesetzestexte im kommerziellen Zusammenhang. Englische Terminologie Übersetzung Derzeit geltende Gesetze / Vorschriften Commercial Law Gewerberecht / Handelsrecht Company Law Gesellschaftsrecht Labor Law Arbeitsrecht Tax Law Steuerrecht Commerce Act 1986; Commerce Amendment Act 2001; Consumer Guarantees Act 1993; Credit Contracts and Consumer Finance Amendment Regulations 2004; Credit Contracts and Consumer Finance Regulations 2004; KiwiSaver Act 2006; Overseas Investment Act 2005 No 82 (as at 01 October 2008), Public Act Companies Act 1993; Fair Trading Act 1986; Insolvency Act 1967; Limited Partnerships Act 2008 No 1 (as at 24 July 2008), Public Act; Limited Partnerships Regulations 2008 (SR 2008/93); New Zealand Trade and Enterprise Act 2004; The Takeovers Act 1993 Employment Relations Act 2000; Minimum Wage Act 1983; Minimum Wage Order 2008 (SR 2008/13) Customs Act 1966; Customs and Excise Regulations 1996; Goods and Services Tax Act 1985; Income Tax (Deemed Rate of Return, 200506 Income Year) Regulations 2006 (SR 2006/199) (as at 28 July 2006); Income Tax (Minimum Family Tax Credit) Order 2008 (SR 2008/384); Income Tax (Payroll Subsidy) Regulations 2006 (SR 2006/159) (as at 04 September 2008); Income Tax Act 2004; Income Tax Act 2007 No 97 (as at 15 December 2008), Public Act; Taxation (Business Tax Measures) Act 2009 No 5, Public Act; Taxation (Limited Partnerships) Act 2008 No 2, Public Act; Taxation (Urgent Measures) Act 2005; The Customs and Excise 181 182 https://icsid.worldbank.org/ICSID/Index.jsp www.lexadin.nl/wlg/legis/nofr/oeur/lxwenzl.htm 84 Handelsweg Neuseeland 2013 Englische Terminologie Übersetzung Intellectual Property Law Immaterialgüterrecht Banking Law Arbitration Law E-Commerce Weitere Quellen für Rechtsinformationen Derzeit geltende Gesetze / Vorschriften Act 1996 Amendment to 1987 PVR Act; Copyright Act 1994; Designs Act 1953; Layout Designs Act 1994; Patents Act 1953; Plant Variety Rights Act 1987; Trademarks Act 2002 Bankengesetz Bank of New Zealand Act 1988; Banking Act 1982; Crown Entities Act 2004; Finance Act 1995; Financial Advisers Act 2008 No 91; Financial Transactions Reporting Act 1996; Insolvency (cross-border) Act 2006 No 57; Insolvency Act 2006 No 55; Public Finance Amendment Act 2004; Securities Act Schiedsgerichtsbarkeit Arbitration Act 1996 E-Commerce Unsolicited Electronic Messages Act 2007 No 7 (as at 23 April 2008), Public Act New Zealand Government NZ legislation; New Zealand Legislation; The Knowledge Basket New Zealand legislation; Commerce Commission; Department of Labour; Inland Revenue; Law Commission; Legal Services Agency; Legislation Advisory Committee; Lexisnexis New Zealand; Ministry of Agriculture and Forestry; Ministry of Consumer Affairs; Ministry of Economic Development; New Zealand Food Safety Authority; New Zealand Legal Information Institute (NZLII); New Zealand’s Custom Service; Reserve Bank of New Zealand; Securities Commission; Takeovers legislation 85 Handelsweg Neuseeland 2013 8 Niederlassung von Unternehmen / Firmengründung von Ausländern183 Eine Unternehmensgründung in Neuseeland ist relativ einfach und unkompliziert. Grundsätzlich ist jeder berechtigt, auf eigenes Risiko und Verantwortung, ein Unternehmen zu gründen. Investoren benötigen - mit Ausnahme in manchen Bereichen - keine Genehmigung, wenn das Investitionsvolumen weniger als 50 Mio. NZ$ beträgt. Gesetzliche Grundlage für neuseeländische Unternehmen bilden der Companies Act 1993, der Financial Reporting Act 1993, sowie der Securities Act 1978. Neuseeländische Unternehmen zahlen grundsätzlich nur Einkommenssteuer, basierend auf dem Gewinn und den Kosten. Weitere Steuern, die im Laufe des Jahres bezahlt werden, sind: Resident Withholding Tax184 Portfolio Investment Entity Tax185 Goods & Services Tax (GST)186 Zuständig für Investitionen aus dem Ausland ist das Overseas Investment Office187, welches eine Aufsichtsbehörde der Regierung ist und für die Umsetzung und Anwendung der Legislationen von Auslandsinvestitionen zuständig ist. Zu diesen Legislationen gehören der Overseas Investment Act 2005, die Overseas Investment Regulations 2005, sowie Abschnitt 56 und Abschnitt 57 des Fisheries Act 1996. Des Weiteren nimmt und bearbeitet die Behörde Anträge auf Firmengründung von Ausländern entgegen, stellt Informationen über Auslandsinvestitionen für Antragsteller und die Öffentlichkeit zur Verfügung, sowie vollstreckt Urteile bei Verstößen gegen den Overseas Investment Act, sowie die relevanten Abschnitte des Fisheries Act 1996. Die Firmenregistrierung muss anschließend vom Inland Revenue Department und einer Eintragung im Register of Companies (Handelsregister) bewilligt werden. Ausländische Unternehmen, die in Neuseeland tätig werden möchten (carry on business), müssen gemäß Companies Act 1993 bis spätestens 10 Tage vor der Geschäftsausübung registriert werden und folgende Angaben zur Verfügung stellen Firmenname, 183 www.heskethhenry.co.nz/Publications/index.html www.ird.govt.nz/rwt/ 185 www.ird.govt.nz/technical-tax/legislation/2009/2009-63/2009-63-taxation-act-2009/2009-63-portfolioinvestment/ 186 www.ird.govt.nz/gst/ 187 www.linz.govt.nz/overseas-investment 184 86 Handelsweg Neuseeland 2013 Anschrift des Unternehmens in Neuseeland, eine Bestätigung über die Bestellung des neuseeländischen Geschäftsführers durch das Mutterunternehmen, Name und die Anschrift der Geschäftsführers, der Handelsregisterauszug der ausländischen Mutterfirma sowie den Gesellschaftsvertrag. Eine Registrierung für GST ist nur dann zwingend notwendig, wenn einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgegangen wird und das jährliche Einkommen 60.000 NZ$ übersteigt. Wird eine Steuerregistrierung vorgenommen, so muss zweimal jährlich eine Steuererklärung abgegeben werden. Notwendige Informationen, die dafür benötigt werden sind die Einnahmen und Ausgaben, die in der entstandenen Rechnungsperiode angefallen sind. Sollte das Jahreseinkommen unter 60.000 NZ$ liegen, so muss dennoch eine GSTRegistrierung stattfinden, wenn auf Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer erhoben wird. Zu den steuerpflichtigen Einkommen zählen sämtliche Tätigkeiten, die kontinuierlich oder regelmäßig von einem Unternehmen, Händler, Dienstleister, etc. ausgeführt werden. Für ausländische Unternehmen bestehen drei Möglichkeiten sich in Neuseeland niederzulassen durch die Anmeldung einer Zweigniederlassung (=branch), durch Gründung einer Tochtergesellschaft (=subsidiary) in Neuseeland oder durch den Erwerb einer in Neuseeland bereits eingetragenen Gesellschaft als Tochtergesellschaft. 8.1 Anmeldung einer Zweigniederlassung188 Die Gesellschaft unterliegt nach wie vor der Jurisdiktion ihres “Heimatlandes”, nur die Zweigniederlassung in Neuseeland wird durch die neuseeländischen Gesetze beeinflusst. Um eine Zweigniederlassung in Neuseeland zu gründen, muss zunächst ein Eintrag beim staatlichen Registrar of Companies erfolgen, gemäß Part XVIII Companies Act 1993, Abschnitt 332 und 337. Anschließend müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht werden und folgende Daten enthalten189: Adresse des Unternehmens Email-Adresse des Unternehmens Kontakttelefonnummer Datum der Geschäftsaufnahme Jahresbilanz- und Rechnungslegungsmonat Gründungsurkunde Adressdetails des Direktors, was die Privatadresse einschließt Unternehmenskonstitution – optional 188 189 www.business.govt.nz/companies/learn-about/starting-a-company/register-an-overseas-company-other www.business.govt.nz/companies/learn-about/starting-a-company 87 Handelsweg Neuseeland 2013 8.2 Gründung einer Tochtergesellschaft190 Für die Gründung einer Tochtergesellschaft sind mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer notwendig, wobei diese nicht in Neuseeland ansässig sein müssen und in einer Person vertreten sein können. Geschäftsanteilen in Neuseeland ist kein Nennwert zugeordnet und die Verpflichtung einer Mindesteinlage besteht ebenfalls nicht. Die Tochtergesellschaft kann zu 100% in neuseeländischem Besitz sein, wobei der komplette Beteiligungssitz vom Mutterunternehmen gehalten wird. Eine Gesellschaft muss einen Antrag auf Registrierung beim Registrar of Companies stellen und neben der Genehmigung der Firmenbezeichnung zusätzliche Unterlagen wie die Zustimmung zur Eintragung der Gesellschaft, eine Kopie des Gesellschaftsvertrags Name und Adresse der Gesellschafter und Geschäftsführer und eine Adresse und einen Firmensitz in Neuseeland. 8.3 Erwerb einer in Neuseeland bereits eingetragenen Gesellschaft191 Der Erwerb einer bereits in Neuseeland eingetragenen Gesellschaft bietet einem ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, die Gesellschaft vom Ursprungsland nach Neuseeland zu verlegen und sich als neuseeländisches Unternehmen registrieren zu lassen. Gesetzlich festgehalten ist diese Vorgehensweise im Part XIX Overseas Investment Act, sowie unter Part II Companies Act 1993, sections 344 to 349 and 11 to 15. Folgende Unternehmensformen192 sind in Neuseeland vertreten. 8.3.1 Limited Liability Company (Ltd)193 Die Mehrheit der in Neuseeland gegründeten Firmen sind limited liability companies (in etwa vergleichbar mit einer GmbH (Pty Ltd) oder AG (Ltd)). Die Gesellschafter haften bei Unternehmensliquidation für Außenstände nur in Höhe ihrer Einlage. Bei einer Limited liability company muss als letztes Wort des Firmennamens "limited" angeführt werden. Bei dieser Unternehmensform handelt es sich um eine formale und legale Rechtseinheit, wo Eigentümer und Anteilseigner separat betrachtet werden. Die Gründungszeit ist relativ kurz und zu beachtende Schritte sind u. a. die Vorlage der Bewilligung durch den Direktor/Anteilseigner, sowie Bürodetails und die Konstitution. Für bestimmte Berufsgruppen ist die Gründung von limited liability companies allerdings ausgeschlossen, beispielsweise Rechtsanwälte und Steuerberatungsunternehmen. Alle Gewinne, die nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden, unterliegen einem Steuersatz von 28%. An die Gesellschafter ausgezahlte Gewinne werden wie Einkommen gehandhabt und unterliegen den Steuerregelungen für Einzelpersonen, d.h. ein 190 www.heskethhenry.co.nz/International/doing_business_in_nz.html www.business.govt.nz/companies/learn-about/starting-a-company/register-an-overseas-company-other 192 www.business.govt.nz/starting-and-stopping/business-structures/overview-of-structures 193 www.business.govt.nz/starting-and-stopping/business-structures/focus-on-companies#tax-requirements 191 88 Handelsweg Neuseeland 2013 Gesellschafter wird gemäß seinem Gesamteinkommen besteuert. Verluste werden vom Unternehmen getragen und können nicht auf die Gesellschafter umgelegt werden und somit auch nicht mit weiteren Einkommensquellen eines Gesellschafters verrechnet werden. Allerdings ist zu beachten, dass ein Gesellschafter, der gleichzeitig auch Direktor des Unternehmens ist, unter bestimmten Umständen für mehr als seine Einlage haften muss. Die Kosten der Gründung fangen bei 150,-- NZ$ für die Registrierung an. Hinzu kommen Anwaltskosten, die von der Komplexität des Unterfangens abhängig sind. Vorteile einer dieser Unternehmensform sind z. B. eine höhere Kreditwürdigkeit am Markt, das Unternehmen kann einfacher verkauft werden, sollte dieses gewünscht sein, sowie eine begrenzte Haftung bei Verlusten. Zu den Nachteilen gehört, dass die Direktoren sich ihrer Verantwortung bewusst sein müssen und hohe Auflagen bezüglich persönlicher Garantien gegenüber Kreditoren erfüllt sein müssen. 8.3.2 Einzelunternehmen194 Dies sind Unternehmen in privater Hand (Sole Proprietorship). Diese Unternehmensform ist schnell und kostengünstig, birgt jedoch das Risiko der uneingeschränkten Haftung für Verbindlichkeiten bei Unternehmensliquidation. Das Geschäftsgebahren wird von der Person übernommen, welche im Besitz der Firma ist, was somit bedeutet, dass die Geschäftsperson die Verantwortung/Kontrolle übernimmt und Anspruch auf sämtliche Gewinne hat, gleichzeitig aber auch für die Verluste haftet. Einzelhändler (sole trader) können in der Regel ihr Geschäftsgebahren aufnehmen ohne legalen oder formellen Prozessen zu folgen, müssen jedoch im Besitz einer Steuernummer sein, und die entsprechenden, berufstypischen Qualifikationen und Lizenzen/Zulassungen besitzen. Mitarbeiter können unter der Voraussetzung eingestellt werden, dass das Einzelunternehmen sich bei der Steuerbehörde (Inland Revenue Department) als Arbeitgeber registriert195. Typische Beispiele für sole traders sind Maler, Innenausstatter oder Elektriker. Gewinne werden wie Einkommen gehandhabt und unterliegen den Steuerregelungen für Einzelpersonen, d.h. der Eigentümer wird gemäß seinem Gesamteinkommen besteuert. Viele Unternehmen haben als Einzelunternehmen gestartet haben, bevor sie sich zu einer anderen Gesellschaftsform durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeiten weiterentwickelt haben. 194 195 www.business.govt.nz/starting-and-stopping/business-structures/focus-on-sole-traders www.ird.govt.nz/payroll-employers/become-employer/register/ 89 Handelsweg Neuseeland 2013 Zu den Vorteilen zählt der einfache Start in das Geschäftsleben, sowie die Nichtnotwendigkeit einer Registrierung bei der zuständigen Behörde. Als Nachteile sind die unbeschränkte Haftung, das mangelnd entgegengebrachte Vertrauen von anderen Unternehmen/Unternehmern, als auch eventuelle Schwierigkeiten bei der Akquise von Darlehen zu nennen. Das Unternehmen wird aufgelöst sobald der Besitzer aus dem Leben scheidet. 8.3.3 Partnerschaft196 Eine Partnerschaft wird von zwei oder mehreren Unternehmen aufgebaut, die Verantwortlichkeiten/Verluste/Gewinne werden auf alle Geschäftspartner anteilsmäßig verteilt. Die jeweiligen Partner tragen anteilsmäßig das Risiko und haften solidarisch. Diese Unternehmensform ist keine eigenständige Rechtseinheit, sondern setzt sich aus mehreren formalen Rechtseinheiten, d.h. zwei oder mehr Einzelpersonen/Unternehmen, zusammen. Rechtsgrundlage bildet der Partnership Act 1908, der anzuwenden ist, sofern kein Partnership-Agreement existiert. In den meisten Fällen bildet ein formeller Partnerschaftsvertrag die Grundlage einer unternehmerischen Partnerschaft. Diese Unternehmensform ist sehr verbreitet bei Jungunternehmern und Landwirten. Einkommenssteuer für die Partnerschaft an sich wird nicht gezahlt, jeder Partner ist für die Versteuerung seines anteilsmäßigen Einkommens verantwortlich, welches den Steuerregelungen für Einzelpersonen unterliegt. Zu den Vorteilen zählt, dass eine Registrierung nicht notwendig und die Kosten einer Gründung geteilt werden können. Die Höhe der Kosten hängt von der Beschaffenheit und Komplexität der Partnerschaft ab. Nachteilig wirkt sich diese Unternehmensform dann aus, wenn es zur Haftung bei Verlusten kommt, die durch einen Partner verursacht worden sein können. Zudem unterliegen persönliche Vermögenswerte dem Geschäftsrisiko. 8.3.4 Joint Venture Joint Ventures sind Kooperationen von Gesellschaften, bei denen es zur Gründung einer neuen, rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit kommt, an der beide Gründungsgesellschaften mit ihrem Kapital beteiligt sind. Zudem bringen die Gründungsgesellschaften meist einen wesentlichen Ressourcenanteil an Technologie, Schutzrechten, technischem bzw. Marketing-Knowhow und/oder Betriebsanlagen ein. Ein Joint Venture ist durch zwei Aspekte gekennzeichnet; Kooperation und Autonomie. Aus wettbewerbsbezogener Sicht sind Joint Ventures vor allem deshalb wichtig, weil man Branchenentwicklungen steuern, Geschwindigkeitsvorteile gegenüber Konkurrenten erzielen und somit meist schneller auf die zunehmende Globalisierung reagieren kann. Als 196 www.business.govt.nz/starting-and-stopping/business-structures/focus-on-partnerships 90 Handelsweg Neuseeland 2013 strategische Ziele werden die Schaffung und Nutzung von Synergien, der Technologietransfer und die erweiterte Möglichkeit der Diversifikation gesehen197. In Neuseeland unterliegt nicht das Joint Venture selbst, sondern dessen Teilnehmer der Steuerpflicht. Jeder Teilnehmer versteuert die Anteile aus dem Gewinn des Joint Ventures mit seinem Unternehmensgewinn und kann auch anteilig Aufwendungen geltend machen. Joint Ventures müssen bei der neuseeländischen Steuerbehörde Inland Revenue Department zur GST registriert sein. 8.3.5 Trust198,199 Der Trust erlaubt die Trennung einer rechtmäßigen Eigentümerschaft oder eines Nutzungsrechts von einer begünstigten Eigentümerschaft. Es erlaubt z.B. die rechtliche Eigentümerschaft vom Grundbesitz zu trennen und die separate Übertragung einklagbarer Rechte und Nutzungsrechte an diesem Grundbesitz. Es sollte beachtet werden, dass die Unternehmensführung in Form eines Trusts die komplizierteste Unternehmensführung ist und am besten in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater durchgeführt werden sollte. Die Besteuerung eines Unternehmens, welches in Treuhänderschaft geführt wird, erfolgt nach zwei Grundprinzipien. Einkommen, welches von einem Treuhänder in einem Einkommensjahr abgeleitet und an die Begünstigten ausgezahlt wird, unterliegt dem Grenzsteuersatz des/der Begünstigten Einkommen, welches nicht auf die zuvor genannte Weise ausgezahlt wird unterliegt einem derzeitigen Steuersatz von 33% und kann nach der Besteuerung an die Begünstigten ausgezahlt werden, die keine weiteren Steuern zahlen müssen Ein Verlust von in Treuhandschaft geführten Unternehmen kann übertragen werden, jedoch können Verluste nicht auf Begünstigte übertragen werden. 198 www.ird.govt.nz/yoursituation-bus/bus-aust-nz/types-bus/tradingtrusts/ www.business.govt.nz/starting-and-stopping/business-structures/understanding-businessstructures#trusts 199 91 Handelsweg Neuseeland 2013 8.4 Hilfreiche Links bezüglich Firmengründungen & Niederlassungen Organisation Anschrift Weitere Kontaktmöglichkeit Companies Office Firmenregister/ Firmenregistrier ungen Private Bag 92061 Victoria Street West Auckland 1142 Telefon: +64 9 962 2602 Fax: +64 9 912 7787 Email: Web: www.companies.govt.nz Immigration New Zealand Overseas Investment Office Land Information New Zealand Inland Revenue Department Einwanderung PO Box 3705 Wellington 6140 PO Box 5501 Lambton Quay Wellington 6145 www.immigration.govt.nz PO Box 39010 Wellington Mail Centre Lower Hutt 5045 Web: www.ird.govt.nz New Zealand Overseas Investment Office Steuerbehörde Telefon: +64 4 462 4490 Fax: +64 4 460 0111 Email: oio@linz.govt.nz Web: www.linz.govt.nz/overseasinvestment 92 Handelsweg Neuseeland 2013 9 Informationen zu Zoll- und Quarantänevorschriften 9.1 Allgemeine Informationen zur Zollerhebung200, 201, 202 Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MED) und die neuseeländische Zollbehörde stellen Informationen über Neuseelands Zollsystem, sowie die Anwendung weiterer importbezogener Abgaben und grenzbezogener Kernfragen zur Verfügung. Grundlage für die Anwendung der korrekten Zollsätze liefert das so genannte working tariff document, in welchem die aktuellen Zolltarife festgehalten sind, sowie die Kriterien für Ausnahmeregelungen oder Gebührenerlasse von Importwaren. Diese Vorschrift beruht auf den legislativen Basisdokumenten des Tariff Act 1988 No 155 (as at 01 January 2011), Public Act, des Tariff Amendment Act 2009 und der Customs and Excise Regulations 1996. 203 Derzeit betragen die Zollsätze für die meisten Importgüter 5%, mit der Ausnahme für Bekleidung, Schuhwerk, Wohnmobile, Notarztwagen und Teppiche, wo ein Satz von 10% zur Anwendung kommt; eine Neuverhandlung von Zolltarifen wird frühestens 2015 geschehen. Der Warenaustausch mit Australien ist aufgrund des CER-Abkommens zollfrei, außerdem zollfrei ist die Einfuhr aus dem Ursprungsland Singapur, basierend auf dem CEP-Abkommen (closer economic partnership). Der Warenverkehr mit ausgewählten weiteren Ländern unterliegt Vorzugszöllen (preferential tariffs), d.h. Importeure zahlen für bestimmte Waren eine geringere Zollabgabe. Vorzugszölle genießen unter anderem die Mitglieder der ASEAN Länder (AANZFTA), China (NZCFTA), Malaysia (MNFTA) und Thailand (NZTCEPA); es existieren entweder Freihandelsabkommen mit den zuvor genannten Ländern oder CERAbkommen (closer economic relations). In Zukunft werden weitere Länder in den Genuss von Gebührenerlässen kommen. In der Umsetzungsphase befindet sich zur Zeit das Auslaufen von Zöllen unter dem Thailand-New Zealand-CEP und den Ländern Chile, Brunei, Daressalam und Singapur unter dem TransPacific-Strategic-Economic-Partnership bis zum Jahr 2015; die Aussetzung von Zöllen auf Ware aus China bis zum Jahr 2016 (China-New Zealand-FTA), sowie die Nichtanwendung von Zollsätzen bei Gütern aus Ländern unter dem ASEAN-Freihandelsabkommen bis 2020. Eine Reihe von Faktoren wirkt auf die Höhe des zu zahlenden Zolltarifs bei Importen und Exporten ein. Dazu zählen u.a.204 Konzessionen, zollfreie Einfuhrmengen, Mehrwertsteuer, 200 www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx www.customs.govt.nz/incommercial/tariffandconcessions/preferentialtariffs/Pages/default.aspx 202 www.customs.govt.nz/incommercial/tariffandconcessions/Pages/default.aspx 203 www.customs.govt.nz/news/resources/tariff/theworkingtariffdocument/Pages/default.aspx 204 www.customs.govt.nz/features/charges/feetypes/Pages/default.aspx 201 93 Handelsweg Neuseeland 2013 die Möglichkeit Abschreibungen geltend zu machen, für z. B. Hausrat oder Fahrzeuge oder zusätzlich zu zahlende Steuern/Abgaben für bestimmte Waren, die an andere neuseeländische Behörden abgeführt werden müssen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bis auf bestimmte Ausnahmen die meisten Güter in Neuseeland Zollabgaben, der Mehrwertsteuer, oder weiteren zusätzlichen Abgaben unterliegen. Ein Teil dieser Abgaben wird allerdings nur vom neuseeländischen Zoll erhoben, der diese dann an weitere Regierungsbehörden abführt. Weitere und ausführlichere Informationen sind auf den Internetseiten des neuseeländischen Zolls zu finden: www.customs.govt.nz/features/charges/fees/Pages/default.aspx 9.1.1 Einfuhrklassifizierung und Deklarierung Sämtliche Importgüter, gleich ob kommerzieller oder privater Natur, müssen bei der Einreise nach Neuseeland deklariert und klassifiziert werden. Der neuseeländische Zoll unterscheidet dabei in folgende Klassifizierungen: Standardeinfuhr (standard import entry) für Güter mit einem Wert von 1.000,-- NZ$ und mehr Zeitlich begrenzte Einfuhr (temporary import) für Güter, welche nicht mehr als 12 Monate im Land verbringen werden Vereinfachte Einfuhr (simplified import entry) bei einem Warenwert von weniger als 1.000,-- NZ$, wo jedoch Zollabgaben von mehr als 60,-- NZ$ anfallen Permit Entry bei Gütern, die sich eigentlich schon im Land befinden sollten und für welche die Zollgebühren schon erhoben worden sind, es sich im Nachhinein jedoch herausstellt, dass ein Teil der Lieferung nicht mitgeliefert worden ist Sight entry bei Lieferungen, wo nicht alle Details verfügbar sind, um eine genaue und komplette Einfuhr durchzuführen Electronic Cargo Information bei einem Warenwert von weniger als 1.000,-- NZ$ und Zollabgaben von weniger als 60,-- NZ$ 9.1.2 Zollwert205 Der Zollwert auf dem der zu zahlende Tarif beruht, hängt in der Regel vom Transaktionswert ab. Dieser Wert ist der Preis, der für die Ware gezahlt worden ist/zu bezahlen ist, zugleich zu Kommissionen, Verpackungskosten, Lizenzgebühren, etc. Mögliche Abzüge können geltend gemacht werden für Fracht- und Versicherungskosten, die außerhalb Neuseelands gezahlt worden sind. 205 www.customs.govt.nz/features/charges/feetypes/Pages/default.aspx 94 Handelsweg Neuseeland 2013 Alternativ zu der üblichen Berechnung des Zollwerts können folgende weitere Methoden zur Bestimmung des Zollwertes angewendet werden, sollte eine Bestimmung des Warenwerts auf Basis der allgemein geltenden Berechnungsmethode nicht möglich sein. Zollwert identischer oder ähnlicher Güter, die in Neuseeland für den Export verkauft wurden deduktive Methode, d. h. Verkaufspreis eines Gutes, angepasst um die zu zahlenden Kosten nach der Verschiffung berechneter Wert, basierend auf Produktionskosten, Allgemeinkosten und Gewinnen im Herkunftsland des importierten Gutes residuale Bewertungsgrundlage, welche vom Zoll bestimmt wird, basierend auf flexiblen Interpretationen der zuvor genannten Methoden Ausgeschlossen sind folgende Berechnungsmaßstäbe zur Ermittlung des Zollwerts: Der Preis ähnlicher Güter, die in Neuseeland produziert worden sind Der Preis dergleichen Güter, die für den Export in ein anderes Land verkauft worden sind oder auf dem nationalen Markt des Exportlandes erhältlich sind Minimale Zollabgaben Eigenmächtige/willkürliche oder fiktive Werte 9.1.3 Zollfreie Einfuhr von Gütern des persönlichen Gebrauchs206 Bei der Einreise nach Neuseeland gilt für die zollfreie Einfuhr von Gütern, dass der Gesamtwert aller im zollfreien Raum, in Übersee oder bereits in Neuseeland, erworbenen Güter nicht den Maximalwert von 700,-- NZ$ übersteigt. Wird dieser Maximalwert überschritten, so können Zollabgaben und GST erhoben werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gegenstände des persönlichen Nutzens und Bekleidung, sowie persönliche Schmuckstücke, auch wenn diese zollfrei erworben worden sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Waren sich “an der Person” befinden, für den persönlichen Gebrauch sind oder als Geschenk gedacht sind, die Waren nicht zum Verkauf angeboten oder als Naturalientausch eingesetzt werden und die Güter nicht im Namen Dritter eingeführt werden. Diese Regelung schließt jedoch kommerzielle Warenmengen aus und kann nicht kombiniert werden mit der erlaubten Einfuhrmenge weiterer Mitreisender. 206 www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx?s=17 95 Handelsweg Neuseeland 2013 9.1.4 Zollfreie Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren207 Bei der Einreise nach Neuseeland gelten folgende Bestimmungen für die Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren für Personen über 17 Jahre: Die Waren müssen sich “an der Person” befinden und durch den Zoll gebracht werden, sind für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk gedacht, werden nicht zum Verkauf angeboten oder als Naturalientausch eingesetzt und werden nicht im Namen Dritter eingeführt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so dürfen folgende Mengen zollfrei mitgebracht werden 4,5 Liter Wein oder Bier 3 Flaschen oder vergleichbare Behälter an Spirituosen, Likör oder alkoholischen Getränken, wobei die Behältnisse jeweils ein Fassungsvermögen von 1,125 Liter nicht übersteigen dürfen. Zusätzlich gilt für Tabakwaren, dass 200 Zigaretten oder 250g Tabak oder 50 Zigarren oder eine Kombination der drei zuvor genannten Tabakwaren, solange 250g an Tabak nicht überschritten werden, zollfrei eingeführt werden können. Die Menge an Alkohol und/oder Tabak, die diese Freigrenze überschreitet, unterliegt Zollabgaben, sowie der in Neuseeland geltenden Mehrwertsteuer. 9.1.5 Erwerb von Waren in Übersee208 Werden Güter während des Aufenthalts außerhalb Neuseelands erworben und befinden sich zum Zeitpunkt der Einreise nicht im persönlichen Besitz, da diese gesendet werden, werden keine Zollabgaben erhoben, sofern ein Kaufbeleg vorgelegt werden kann, der in einem zeitnahen Zeitraum ausgestellt worden ist und beweist, dass die erworbenen Güter in die Kategorie “persönlicher Nutzen” fallen. 9.1.6 Einfuhr von Bargeld 209 Für die Einfuhr von Bargeld ist zu beachten, dass es keine Begrenzung gibt wie viel Geld mit in das Land gebracht wird, allerdings muss bei der Einfuhr von mehr als 10.000,-- NZ$ oder ein Betrag in äquivalenter Fremdwährung, ein so genannter border cash report210 ausgefüllt 207 www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx?s=17 209 www.customs.govt.nz/news/resources/forms/Documents/NZCS%20337.pdf 210 Informationen zum border cash report: www.customs.govt.nz/news/resources/forms/Documents/NZCS%20337.pdf 208 96 Handelsweg Neuseeland 2013 werden, um mögliche Geldwäschegeschäfte und illegal geldwerte Transaktionen zu unterbinden. Als Bargeld werden angesehen Schecks Schuldscheine/Solawechsel Inhaberschuldverschreibungen Reiseschecks Geldbriefe/Zahlungsanweisungen Werden keine Angaben zum im Besitz befindlichen Bargeld gemacht und es stellt sich heraus, dass der Betrag von 10.000,-- NZ$ überschritten worden ist, so ist mit Geldund/oder Inhaftierungsstrafen zu rechnen. 9.1.7 Weitere Regelungen211 Unter der Voraussetzung, dass die Waren bei der Ausreise wieder mitgenommen werden, genießen Touristen zudem den Vorteil folgende Güter zollfrei einzuführen: Kameras, Filmmaterial, Ferngläser, Tragbare Musikinstrumente, z. B. Gitarre, Tragbare Audiogeräte, Mobiltelefone, Kinderwagen, Rollstuhl, Sportausstattung, z. B. Golfschläger, Surfbrett. Bestehen allerdings berechtigte Zweifel seitens des neuseeländischen Zolls, dass Waren nicht wieder ausgeführt werden, so kann eine Kaution verlangt werden, welche die Höhe der Zollabgaben und Mehrwertsteuer deckt. Die Kaution wird aber rückerstattet, wenn die Waren aus Neuseeland ausgeführt werden und wird nur als Sicherheitseinlage verwendet. 9.1.8 Muster212 Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Waren beim neuseeländischen Zoll bei der Einreise deklariert werden müssen. Übersteigt der Warenwert 1.000,-- NZ$, so gelten zusätzliche Bestimmungen, bei denen eine Kundennummer und eine Lieferantennummer benötigt werden. Dieses gilt auch für Muster und die erhobenen Gebühren werden nach der gleichen Vorlage berechnet, wie bei sonstigen kommerziellen Importen. Werden Waren zeitlich begrenzt eingeführt, wie z. B. Warenmuster, und verlassen das Land innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr, so kann die Zollerklärung möglicherweise durch eine sogenannte temporary import Erlaubnis erfolgen. In diesem Fall kann von der 211 212 www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx?s=17 www.customs.govt.nz/incommercial/preparingtoimport/Pages/default.aspx 97 Handelsweg Neuseeland 2013 Person, die die Güter importiert eine Sicherheitseinlage, z. B. in Form einer Kaution verlangt werden, um eventuell anfallende Zollabgaben und/oder weitere Steuern zu decken, sollte die Wiederausfuhr nicht erfolgen. Die Kaution wird allerdings rückerstattet, wenn der Zeitrahmen von 12 Monaten eingehalten wird. 9.1.9 Geschenke213 Geschenke sind bis zu einem Wert von 110,-- NZ$ zollfrei, wenn sie als solche erkenntlich sind und in nicht-kommerziellen Mengen eingeführt werden. Wird der Freibetrag überschritten, so können Zollabgaben auf den Betrag anfallen, der 110,-- NZ$ übersteigt. Wird ein Paket geschickt, welches Geschenke für mehrere Personen enthält und gleichzeitig die Freigrenze von 110,-- NZ$ überschreitet, so wird dieser Betrag mit der Anzahl der Empfänger multipliziert. Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelung ist, dass jeder Beschenkte eindeutig kenntlich gemacht ist. Alkohol und Tabakwaren können ebenfalls unter diese Regelung für Geschenke fallen, wenn der Empfänger des Geschenks nachweisen kann, dass es sich in der Tat um ein wahres Präsent handelt und die Sendung nicht Teil einer sich wiederholenden Lieferung ist, um dadurch die Zahlung von Zollabgaben und Mehrwertsteuer zu vermeiden. 9.1.10 Begleitpapiere für den Warenversand214 Alle nach Neuseeland eingeführten Güter, gleich ob kommerzieller oder privater Natur, müssen deklariert werden. Bei der kommerziellen Einfuhr von Gütern muss eine sogenannte electronic declaration vorgenommen werden, d.h. Details der importierten Güter sowie die Zahlung von Zolleinnahmen müssen angegeben werden. In der Regel wird die Zollabfertigung durch Zollbroker oder die Spediteure vorgenommen und selten durch das Unternehmen selbst, welches die Güter nach Neuseeland exportiert. Die elektronische Zollanmeldung erfolgt durch Nutzung der zolleigenen Software EDI215 oder über das Internet (www.cusweb.co.nz), wobei neben den auszufüllenden Pflichtfeldern weitere Dokumente seitens des Zolls angefordert werden können. Die Nutzung der zuvor genannten Software EDI ist laut der Zollbehörde für Unternehmen mit sehr häufigen Zolleinfuhren rentabel. Eine Zollanmeldung über das Internet wird für Unternehmen empfohlen, die ausreichend Wissen über die Zollvorschriften haben und regelmäßig importieren. 213 www.customs.govt.nz/features/charges/dutyfree/Pages/default.aspx?s=13 www.customs.govt.nz/news/resources/factsheets/Documents/Fact%20Sheet%2007.pdf 215 EDI = Electronic Data Interchange 214 98 Handelsweg Neuseeland 2013 Eine Einfuhranmeldung ist immer kostenpflichtig und beträgt derzeit 22,--NZ$, exkl. GST. Zu den zusätzlichen Dokumenten, die neben der elektronischen Zollanmeldung angefordert werden können zählen u.a. Lieferscheine / Stücklisten Rechnungen Packlisten Versicherungsbestätigungen Um den Zollwert einer Lieferung berechnen zu können, müssen dem neuseeländischen Zoll folgende Angaben vorliegen: Name und Anschrift des Verkäufers der Waren, Name und Anschrift des Käufers der Waren, Vollständige Beschreibung der Waren, Verkaufspreis der Waren an den Verkäufer sowie Lieferbedingungen, Arbeitskosten für das Verpacken der Waren in die äußere Verpackung, Wert der ggf. zu bezahlenden Lizenzgebühren (royalties), Einzelheiten, die den Verkaufspreis beeinflussen, wie z.B. Ermäßigungen & Abgeltungen Summe aller zu zahlenden Kommissionen und Gebühren für die Zollabfertigung Transport – und Versicherungskosten Rechnungen, die nicht in Neuseeland-Dollar ausgestellt sind, werden entsprechend umgerechnet, wobei der Wechselkurz zugrunde gelegt wird, welcher am Tag der Vorlage der Dokumente bei den neuseeländischen Zollbehörden galt. 9.1.11 Postsendungen 216 Sämtliche von Übersee in Neuseeland eintreffende Postsendungen müssen den Vorschriften des Biosecurity Act 1993 entsprechen und werden bei deren Eintreffen geröntgt und unter Einsatz von Spürhunden überprüft. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um festzustellen, ob sich in der Sendung eventuell Materialien befinden, bei deren Einfuhr es sich um eine illegale Einfuhr handeln würde oder um Produkte, die sehr spezifische Anforderungen erfüllen müssen, bevor diese an den Endempfänger weitergeleitet werden, oder gegebenenfalls zerstört werden müssen. Des Weiteren kommen die Vorschriften des CITES Act 1989217,218 und der Agricultural Compounds and Veterinary Medicines Act 1997219 zur Anwendung. 216 www.biosecurity.govt.nz/enter/personal/mail www.doc.govt.nz/about-doc/role/international/endangered-species/cites-in-nz/ 218 CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora 219 www.legislation.govt.nz/act/public/1997/0087/latest/DLM414577.html 217 99 Handelsweg Neuseeland 2013 Postpakete und größere Briefumschläge benötigen immer einen Zollerklärungsaufkleber, welcher generell von der Deutschen Post bei Aufgabe der Sendung zum Ausfüllen herausgegeben wird. Angegeben werden muss eine möglichst genaue Beschreibung des Inhalts der Sendung, Gewicht und Wert. Werden bei der Erstuntersuchung verbotenen Materialien entdeckt, so werden diese vom MPI Officer 220 aus der Postsendung entfernt und einbehalten. Der Empfänger der Sendung hat die Möglichkeit das entfernte Produkt entsprechend von einer autorisierten Behörde in Neuseeland behandeln zu lassen oder an den Sender zurückschicken zu lassen; unabhängig von der gewählten Methoden sind die Kosten vom Empfänger zu tragen. Alternativ kann sich für eine Zerstörung der konfiszierten Güter entschieden werden, welche kostenfrei ist. Folgende Produkte dürfen nicht als Verpackungsmaterial/Packmaterial in der Sendung enthalten sein Pflanzen, Pflanzenprodukte, Saatgut Lebensmittel Produkte tierischer Herkunft Stroh- und Rattan Produkte Lebendtiere Bedrohte Spezies 9.1.12 Strengste Quarantänevorschriften und besondere Bestimmungen 221,222 Neuseeland unterliegt strikten Biosicherheits-Vorschriften, um somit die Einfuhr von Schädlingen und Krankheiten für Tiere und Pflanzen zu vermeiden. Bei der Einreise ist deswegen eine so genannte Passenger Arrival Card auszufüllen, welche ein offizielles rechtliches Dokument ist und zur Strafverfolgung eingesetzt werden kann, wenn fälschliche/inkorrekte Angaben gemacht werden. Die Strafverfolgung kann sich monetär und/oder durch Freiheitsentzug äußern. Die Unterlassung der Angabe von “Risikogütern” endet in Sofortstrafen und setzt bei einer Höhe von 400,-- NZ$ an. Die Maximalgrenze ist 100.000,-- NZ$ und/oder 5 Jahre Freiheitsentzug. Zudem werden bei der Einreise Spürhunde eingesetzt, die darauf trainiert sind, die als Risikogut klassifizierten Produkte zu erschnüffeln; jedes Gepäckstück wird zusätzlich noch einmal geröntgt. Als Risikogut sind derzeit eingestuft223,224 220 MPI Officer = Beamter des Ministry of Primary Industries, vormals MAF (Ministry of Agriculture and Fisheries) 221 www.biosecurity.govt.nz/enter/declare; www.biosecurity.govt.nz/enter/declare/fines 222 www.biosecurity.govt.nz/biosec 223 www.biosecurity.govt.nz/enter/declare 100 Handelsweg Neuseeland 2013 224 Lebensmittel: Grundsätzlich sind alle Lebensmittel zu deklarieren bei der Einreise. Besondere Vorsicht ist geboten bei o Fleisch, Eiern, Molkereiprodukten, getrockneten Pilzen, Honig und Honigprodukten o Nüssen, Gewürzen, Kräutern, rohem Popcorn o Getrocknetes, gekochtes oder konserviertes Obst und Gemüse o Frisches Obst und Gemüse Pflanzen und Pflanzenprodukte: Unter Umständen ist es möglich Pflanzen/Pflanzenprodukte nach entsprechender Behandlung oder per Einfuhrerlaubnis in das Land zu bringen. Andere Pflanzen hingegen dürfen keineswegs eingeführt werden. Immer deklariert werden müssen o Trockenblumen o Produkte aus Bambus, Rattan, Kokos, Stroh oder Schilf o Produkte aus Holz, z. B. Trommeln, Schnitzereien, Masken,... o Tannenzapfen o Souvenirs aus Stroh o Phytopharmaka, homöopathische Produkte Produkte tierischen Ursprungs: Produkte dieser Kategorie werden immer inspiziert und in den meisten Fällen auch in irgendeiner Weise behandelt und auch oft nicht zur Einfuhr zugelassen. Zu Produkten tierischen Ursprungs zählen u. a. o Muscheln o Orientalische/chinesische Medizin o Tierhäute o Holzmasken mit Tierhaaren oder Tierfellen; Holztrommeln o Federn; Eier o Honig und Honigprodukte o Elfenbein, Schildkrötenpanzer Salz- und Süßwasserprodukte sowie generell Produkte, die mit Wasser in Verbindung stehen o Angelausrüstungen o Seetang und Algen; Aquarienpflanzen o Mikroorganismen Nicht-biologische Produkte o Container und Cargo Gut o Maschinen und Fahrzeuge www.biosecurity.govt.nz/files/regs/cont-carg/what-you-need-to-know.pdf 101 Handelsweg Neuseeland 2013 Sportgeräte und Campingausrüstung o Zelte o Wanderschuhe Gefährdete Spezies Weiterführende Informationen sind auf folgender Internetseite verfügbar: www.biosecurity.govt.nz/files/regs/cont-carg/what-you-need-to-know.pdf 9.1.13 Absolute Einfuhrverbote bzw. Einfuhr unter Auflagen225 Auf Grundlage des United Nations Act 1946226 hat Neuseeland Beschränkungen für Importe und/oder Exporte gegen manche Länder verhängt. Mit Ausnahme von Rohdiamanten sind sämtliche Produkte, welche durch die zuvor genannte Sanktion abgedeckt sind, von der Einfuhr nach Neuseeland ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine schriftliche Ausnahmebescheinigung des Ministry of Foreign Affairs and Trade227 vor. Der Spezialfall von Rohdiamanten ist folgendermaßen begründet: Die Einfuhr ist generell ausgeschlossen, es sei denn, folgende Voraussetzungen sind erfüllt die Lieferung kommt aus einem Teilnehmerland des Kimberley Prozesses, der Importeur ist in Besitz eines Kimberley Process Zertifikats des exportierenden Landes das Original der Genehmigung kann dem neuseeländischen Zoll übergeben werden die Rohdiamanten werden in einem Behältnis importiert, welcher manipulationssicher ist Absolute Einfuhrverbote bestehen für Anrüchige Publikationen, dieses schließt Magazine, CDs, DVDs, Filme, etc. ein Cannabis Zubehör Antarktischer und Schwarzer Seehecht Kautabak Zubehör für Methamphetamine Folgende Hunderassen: Amerikanischer Pitbull-Terrier, Fila Brasileiro, Argentinische Dogge, Japanischer Tosa, Dogo Canario Geklonte oder hybride menschliche Embryonen Wasser-, und Haschischpfeifen 225 www.customs.govt.nz/features/prohibited/imports/Pages/default.aspx www.legislation.govt.nz/act/public/1946/0007/latest/DLM240502.html 227 Neuseeländisches Außenministerium 226 102 Handelsweg Neuseeland 2013 Die Einfuhr unter strengsten Auflagen und mit entsprechenden Einfuhrerlaubnissen bestimmter neuseeländischer Behörden/Regierungsstellen ist u. a., jedoch nicht ausschließlich, für folgende Waren unter Umständen möglich. Chemische Waffen oder Chemikalien, die zur Herstellung chemischer Waffen genutzt werden können o Eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Foreign Affairs and Trade ist notwendig Waffen jeglicher Art o Einfuhrerlaubnis der neuseeländischen Polizei muss vorliegen Kontrollierte Drogen, z. B. Pseudoephedrin und Methadon o Eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Health228 ist notwendig Radioaktive Materialien o Genehmigung des National Radiation Laboratory muss vorliegen Neureifen o Einverständnis der Minister of Commerce229 muss vorliegen 9.1.14 Verpackungsvorschriften für Seecontainer230 Jeder [volle] in Neuseeland eintreffende Seecontainer muss von einer in Deutschland ausgefüllten Quarantänebescheinigung begleitet werden. Diese Bescheinigung attestiert die Sauberkeit des Containers und gibt an, ob der Inhalt mit Verpackungsmaterialien aus Holz verpackt ist oder ob andere Materialien zum Verpacken verwendet worden sind. Eine Ausnahme dieser Regelung besteht für Importeure, die ihre Waren als Teilladung einer Containerladung aufgegeben haben, auch bekannt als LCL231 oder FAK.232 Folgende Angaben müssen auf der Quarantänebescheinigung enthalten sein Anzahl der Container, wobei eine Bescheinigung für mehrere/alle Container einer Ladung ausreichend ist Alle Fragen der Quarantänebescheinigung müssen beantwortet werden Name und Unterschrift der Person, die die Bescheinigung ausfüllt Datum 228 Ministry of Health - Gesundheitsministerium Minister of Commerce- Handelsminister 230 www.biosecurity.govt.nz/enter/cont-carg#sendsea 231 LCL = Less than container load 232 FAK = Freight of all kinds 229 103 Handelsweg Neuseeland 2013 Das Formular ist in 19 Sprachen verfügbar und kann aus dem Internet heruntergeladen werden, wobei dieses nur als Anschauungsmaterial anzusehen ist. Bei der Einfuhr nach Neuseeland muss die Quarantänebescheinigung in englischer Sprache eingereicht werden! Bei der Ankunft wird die Ladung zunächst in ein Übergangslager verfrachtet und dort von Biosecurity New Zealand untersucht, bevor eine weitere Verladung zum Endabnehmer möglich ist. Nach Erhalt der kompletten Einfuhr-Dokumentation wird ein sogenanntes Risiko-Assessment durchgeführt, währenddessen ein Kontrolleur von Biosecurity New Zealand die Deklarationsliste durchgeht und mit der Zollinhaltserklärung, sowie den allgemein geltenden Gesundheitsvorschriften bei Importen nach Neuseelands, abgleicht. Als Verpackungsmaterialien dürfen lediglich Holzwolle und andere Materialien, die für Verpackungszwecke geeignet sind, verwendet werden. Ausdrücklich nicht zu verwenden sind Holzverpackungen mit oder Resten von Stroh, Strohhüllen, Häcksel, Heu, Flachs, Papierwolle sowie Hanf-, Jute- oder Flachssäcke, die bereits einmal verwendet wurden. Importierte Holzverpackungen müssen frei von Pestiziden, Insekten, Sporen und Pilzen sein und dürfen auch keine Spuren von Angriffen dieser Schädlinge aufweisen. Hölzernes Verpackungsmaterial muss möglichst sauber und entrindet sein. Der Importeur sollte sicherstellen, dass das Holz nach den Vorschriften des MPI (Ministry of Primary Industries) beschaffen ist, da bei Ankunft eine Kontrolle seitens der entsprechenden Behörde, d.h. dem MPI Cargo Clearance Services, durchgeführt wird. Die Behörde handelt nach den Bestimmungen des Internationalen Pflanzen-SchutzAbkommens (IPPC)233 und nimmt Wärmebehandlungen und Ausräucherungen oder sonstige gleichwertige Maßnahmen vor. Die jeweilig angewendete Methode wird auf der Verpackung ausgewiesen. Holzverpackungen, die nicht den ISPM15-Regelungen entsprechen, können vor dem Export nach Neuseeland entweder begast oder hitzebehandelt werden. Die Behandlung darf nicht länger als 21 Tage vor Verschiffung zurückliegen. 9.1.15 Markierung und Etikettierung234, 235 Bei der Einfuhr von Lebensmitteln sind bestimmte Voraussetzungen bei der Verpackung zu erfüllen. Diese Normen werden von der New Zealand Food Safety Authority (NZFSA) festgelegt und folgen der Gesetzgebung des Food Act 1981. Erste Anlaufstelle für die Einfuhr von Lebensmitteln ist das Central Clearance House (CCH) welches die Inspektion und Freigabe importierter Lebensmittel durchführt. Die Verantwortlichkeit der ordnungsgemäßen Markierung und Etikettierung von Lebensmitteleinfuhren liegt beim Importeur. Die gesetzlichen Vorschriften, die diesbezüglich gelten sind 233 www.ippc.int www.foodsafety.govt.nz/index.htm 235 www.foodsafety.govt.nz/elibrary/industry/Importing_Import-Describes_Food.pdf 234 104 Handelsweg Neuseeland 2013 Food (prescribed foods) Standard 2007, Food (Importer Listing) Standard 2008, Food (Importer General Requirements) Standard 2008, Australia New Zealand Food Standards Code, und alle weiteren Food Standards. Neben dem Food Act 1981 können die Import-Voraussetzungen folgender neuseeländischen Behörden ebenfalls zum Tragen kommen236 Biosecurity New Zealand New Zealand Customs (neuseeländische Zollbehörde) Commerce Commission (neuseeländische Handelskommission) Environmental Risk Management Authority (ERMA). Entsprechend des Fair Trading Act 1986 dürfen keine falschen bzw. irreführenden Produktbeschreibungen angebracht werden. Hinsichtlich Lebensmittel gelten spezielle Kennzeichnungsvorschriften. Darüber hinaus gibt es für Farben mit Bleigehalt, elektrische Geräte, Medikamente, Schuhe, sowie Kosmetika detaillierte Kennzeichnungsvorschriften. Die Angabe der Nettogewichte bei verpackten Produkten ist verpflichtend. Packstücke mit einem Gewicht von über einer Tonne müssen eine mindestens 25 mm hohe Gewichtsmarkierung aufweisen. Ferner ist die Größe für Packstücke zum Weitertransport per Eisenbahn mit 1.970 mm Breite und 2.680 mm Länge limitiert. Produkte mit einem Wollanteil ab 50% müssen in englischer Sprache den Prozentsatz des Wollanteils sowie die Handelsbezeichnung des Gewebes aufweisen. Gewebe und Textilien müssen in englischer Sprache mit Angaben über Materialzusammensetzung sowie Pflegehinweisen gekennzeichnet sein. Ein Muster für ein Zertifikat für maul- und klauenseuchefreie Produkte ist auf den Internetseiten von Biosecurity New Zealand zur Verfügung gestellt. 9.1.16 Ursprungsbezeichnung bei Verbrauchsgütern237, 238 Die Kennzeichnung von Waren bezüglich ihres Ursprungslandes ist in den Consumer Information Standards (Country of Origin (Clothing and Footwear) Labelling) Regulations 1992239 geregelt und sind Teil des Fair Trading Act 1986. Wird den Vorschriften nicht ordnungsgemäß nachgekommen, so handelt es sich dabei um eine Straftat, die mit sehr hohen Geldstrafen belegt sind; für Unternehmen können 236 www.foodsafety.govt.nz/elibrary/industry/Importing_Import-Describes_Food.pdf www.comcom.govt.nz/clothing-and-footwear-country-of-origin-labelling/ 238 www.consumer.org.nz/reports/fair-trading-act/your-rights 239 www.legislation.govt.nz/regulation/public/1992/0360/latest/whole.html 237 105 Handelsweg Neuseeland 2013 monetäre Strafen bis zu 200.000,-- NZ$ angesetzt werden, für einzelne Individuen bis zu 60.000,-- NZ$. Verpflichtend ist eine Kennzeichnung nur für Bekleidung und Schuhwerk, jedoch nicht für Lebensmittel oder andere Güter. Es gibt genaue Vorschriften über die Größe, das Aussehen des Labels, sowie die zu verwendende Schriftgröße auf dem Etikett. Bei Bekleidung ist zu beachten, dass das Label vorzugsweise im Halsausschnitt angebracht ist, so dass es für den Käufer ersichtlich wird, wo das Kleidungsstück hergestellt worden ist. Für Schuhwerk gelten ähnliche Regeln. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind folgende Produkte Secondhand Bekleidung und Schuhwerk Schmuck Taschentücher Handtaschen Perücken und Haarteile Korsetts, BHs, etc. Neben den zuvor genannten Standards bezüglich der Etikettierung gelten weitere folgende Standards: Consumer Information Standards (Fibre Content Labelling) Regulations 2000: Alle Textilien, inklusive von Teppichen, müssen mit einem Etikett versehen werden, welches den Rohfasergehalt angibt. Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a. gebrauchte Textilien. 240 Consumer Information Standards (Care Labelling) Regulations 2000: Beinhaltet die Vorschriften zur Formulierung und Verwendung von Symbolen bei den Pflegehinweisen von Kleidung. Consumer Information Standards (used motor vehicles) Regulations 2008: Beinhaltet die Vorschriften für Autohändlern, welche Angaben gemacht werden müssen bei Autos, die zum Verkauf stehen. Consumer Information Standards (water efficiency) Regulations 2010240: Diese Regelung trat am 01. April 2010 in Kraft und besagt, dass alle nach Neuseeland exportierten oder hergestellten Güter, die Wasser verbrauchen, mit einem Label versehen werden müssen, welches Angaben zum Wasserverbrauch macht. Hintergrund ist, dass Verbraucher die www.mfe.govt.nz/issues/water/wels-scheme/index.html 106 Handelsweg Neuseeland 2013 Möglichkeit haben, Produkte zu wählen, die einen geringen Wasserverbrauch haben, gleichzeitig jedoch zufriedenstellende Qualitäts- und Leistungsniveaus vorweisen. Weitere Informationen können vom neuseeländischen Umweltministerium erfragt werden: Email: Website: www.mfe.govt.nz/issues/water/wels-scheme/index.html 107 Handelsweg Neuseeland 2013 9.2 Allgemeine Reiseinformationen Die wichtigsten Rufnummern, die Reisenden sich merken sollten, sind die der Notrufdienste. Neuseeland hat den Vorteil, dass sämtliche Notrufe zentral angenommen werden und dann die entsprechend benötigten Dienste ausgesandt werden. Die Nummer ist: 111 Derzeit sind keinerlei Impfungen erforderlich. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/ Tropenmediziner beraten. Elektrizität241 wird in ganz Neuseeland mit 230 Volt, 50 Hertz Wechselstrom geliefert und ist für Geräte ungeeignet, die mit Gleichstrom oder auf einer anderen Voltzahl laufen. Auf den meisten Campingplätzen, in vielen Hotels und Motels, und einer Anzahl privater Badezimmer findet man eine 110 Volt Steckdose, in die nur 3-polige, flache Stecker passen. Notebooks und Laptops sind in der Regel für unterschiedliche Spannungsbreiten geeignet, so dass es fast unerheblich ist, ob das Gerät an eine 230V oder 110V Steckdose angeschlossen wird. Grundsätzlich ist ein Reiseadapter zu empfehlen, wenn Geräte aus Deutschland angeschlossen werden sollen. Ein internationaler Führerschein ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Neuseeland nicht notwendig. Ein deutscher bzw. EU-Führerschein ist bis zu einem Jahr ab Einreise in Neuseeland gültig. Soweit der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine öffentlich beglaubigte englische Übersetzung mitgeführt werden. Anerkannte Übersetzungsdienste sind in den Yellow Pages unter Translation Services 242 aufgelistet. Sollten der Aufenthalt länger als ein Jahr sein, so ist der Erwerb eines neuseeländischen Führerscheins notwendig. Information sind unter folgendem Link zu finden: www.nzta.govt.nz/resources/factsheets/58/full-licence-test.html.243 241 www.new-zealand-nz.net/new_zealand_voltage.html www.yellow.co.nz 243 Mai 2011 242 108 Handelsweg Neuseeland 2013 Verkehrsteilnehmer, besonders Fahrrad- und Motorradfahrer, werden zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr (Linksverkehr!) und zur Anpassung ihres Fahrverhaltens an die neuseeländischen Straßenverhältnisse (kurvenreiche Landstraßen, kaum ausgewiesene Radfahrwege, zunehmender Schwerlastverkehr, auch Touristen von schweren Verkehrsunfällen betroffen) aufgerufen. Während der Wintermonate (Juni bis August) ist das Klima kühl und regnerisch, während es in den Sommermonaten Dezember bis März warm bis subtropisch ist. Die Jahresdurchschnittstemperaturen und Niederschlagsmenge pro Jahr für die stark von Touristen frequentierten Städte sind in folgender Tabelle dargestellt. Ort Temperatur Niederschlag Durchschnitt in °C Durchschnitt in cm Auckland Wellington Christchurch Queenstown Dunedin Jan. 20° 17° 17° 15° 14° April 16° 13° 12° 10° 11° Juli 11° 8° 6° 3° 5° Okt. 14° 11° 11° 10° 10° Ø 15° 12° 11° 10° 10° Jan. 7 7 5 8 8 April 9 9 5 7 7 Juli 13 13 6 5 7 Okt. 9 10 4 7 7 Jahr 115 122 64 81 93 Tabelle 11: Jahrestemperaturen und Niederschlagsmenge Wegen der Umstellung auf Winterzeit in Europa und Sommerzeit in Neuseeland ergibt sich von Ende Oktober/Anfang November bis Ende März ein Zeitunterschied von 12 Stunden. Von Ende März bis Ende September beträgt der Unterschied 10 Stunden. Aufgrund der unterschiedlichen Umstellungszeiträume (Sommerzeit - Winterzeit) beträgt der Zeitunterschied im Oktober 11 Stunden. Sommerzeit Winterzeit 2012/2013 30.09.2012 – 07.04.2013 07.04.2013 – 29.09.2013 2013/2014 29.09.2013 – 06.04.2014 06.04.2014 – 28.09.2014 2014/2015 28.09.2014 – 05.04.2015 05.04.2015 – 27.09.2015 Tabelle 12: Winter- und Sommerzeit in Neuseeland 2011 – 2013 2015/2016 27.09.2015 – 03.04.2016 03.04.2016 – 25.09.2016 2016/2017 25.09.2016 – 02.04.2017 02.04.2017 – 24.09.2017 244 In Neuseeland wird in nahezu allen Unternehmen montags bis freitags 9 bis 17 Uhr gearbeitet. Die meisten kleinen Geschäfte und Banken sind von Montag bis Freitag geöffnet. Die Banköffnungszeiten sind von 9.30 bis 16.30 Montag bis Freitag und sind an Feiertagen geschlossen, manche Banken öffnen einen Teil ihrer Branchen am Sonntag, wobei dieses Ausnahmen sind. In der Regel sind die Geschäfte in den größeren Städten an Samstagen und Sonntagen auch geöffnet, die Öffnungszeiten können allerdings von denen während der Woche variieren und sind meistens weniger lang. Supermärkte haben durchgehend von Montag bis Sonntag 244 www.dia.govt.nz/Daylight-Saving-Dates 109 Handelsweg Neuseeland 2013 mit Öffnungszeiten bis in den späten Abend geöffnet, zum Teil 24 Stunden. Oftmals schließen die meisten Lebensmittelmärkte allerdings um Mitternacht. Kleinere „Tante Emma Läden“, sogenannte Dairies haben ein Basisangebot an Produkten, zu leicht höheren Preise als im Supermarkt. Die Öffnungszeiten sind weniger ausgeweitet als in den Supermärkten. Zu den wichtigsten Tageszeitungen des Landes gehören Name der Zeitung Datum der Tägliche Erstausgabe Auflage 13.11.1863 169.555 Postalische Anschrift 08.02.1865 / 26.09.1907 80.590 PO Box 3740 Wellington 6140 Telefon: +64 4 474 0000 Website: www.dompost.co.nz 25.05.1861 77.011 Private Bag 4722 Christchurch 8140 Otago Daily Times (Dunedin) Waikato Times (Hamilton) 15.11.1861 38.639 02.05.1872 37.526 PO Box 517 Dunedin 9054 Hamilton The Southland Times (Invercargill) 1862 27.426 Invercargill Telefon: +64 3 379 0940 Website: www.thepress.co.nz Telefon: +64 3 379 0940 Website: www.odt.co.nz Website: www.stuff.co.nz/waikatotimes/ Website: www.stuff.co.nz/southlandtimes The New Zealand Herald (Auckland) The Dominion Post (Wellington)245 The Press (Christchurch) PO Box 32 Shortland Street Auckland 1150 Tabelle 13: Die wichtigsten Zeitungen in Neuseeland Weitere Kontaktmöglichkeit Telefon: +64 9 379 5050 Website: www.nzherald.co.nz 246 Internationale Luftpost ist ca. eine Woche nach Europa unterwegs und Seefracht bis zu 3 Monaten. Größe Postkarten Briefe Mittel (DLE) Briefe Groß (C5) Briefe Extra Groß (C4) Maximale Größe 120mm x 235mm 130mm x 235mm 230mm x 325mm Maximales Gewicht 10g 200g 200g Preise weltweit 1.90 NZ$ 2.40 NZ$ 2.90 NZ$ 260mm x 385 mm 200g 3.40 NZ$ Tabelle 14: Portogebühren 245 The Dominion Post ist ein Zusammenschluss von zwei Zeitungen, angegeben ist jeweils das Ersterscheinungsdatum der jeweiligen Zeitung. 246 http://newspaper.abc.org.nz/audit.html?org=npa&publicationid=%25&mode=embargo&npa_admin=1&public ationtype=19&memberid=%25&type=%25 110 Handelsweg Neuseeland 2013 Von einer neuseeländischen Telefonzelle kostet das Gespräch nach Deutschland ca. 2,50 NZ$ /Minute, in der Nebenzeit (22-8 Uhr) 1,80 NZ$/Minute. Allerdings wird dazu eine sogenannte Calling Card benötigt. Zudem gibt es eine Vielzahl von Anbietern von diesen Telefonkarten, welche unter anderem in sämtlichen Convenience Läden/Kiosken erworben werden kann. Die Kosten für ein Gespräch nach Deutschland können dabei sehr variieren und ein Vergleich von Raten ist angebracht. Beispiele für diese Calling Cards sind u.a. Kia Ora www.kiaoracard.co.nz o Kosten für ein Gespräch nach Deutschland: 2,5c pro Minute o Verbindungskosten pro Gespräch: keine o Keine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenzeiten o Kann auch verwendet werden für Gespräche in das deutsche Mobilfunknetz; Kosten 29c pro Minute Talk ’n’ Save www.talknsave.co.nz o Kosten für ein Gespräch nach Deutschland: 1,4c pro Minute o Verbindungskosten pro Gespräch: 19c o Keine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenzeiten o Gespräche in das deutsche Mobilfunknetz: 49c pro Minute GoCall www.gocall.co.nz o Kosten für ein Gespräch nach Deutschland: 1,4c pro Minute o Verbindungskosten pro Gespräch: 25c o Keine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenzeiten o Gespräche in das deutsche Mobilfunknetz: 49c pro Minute Alternativ dazu gibt es diverse PrePaid SIM-Karten zur Nutzung in Mobiltelefonen. Der größte Mobilfunkanbieter in Neuseeland ist Vodafone247. Das Unternehmen hat unterschiedliche PrePaid Pläne, die variierende Vor- und Nachteile haben. Für nähere Information www.vodafone.co.nz/prepay/supa-prepay.jsp. Weitere Anbieter sind Telecom248, und 2Degree.249 Besitzer eines deutschen D1 (T-Mobil) oder D2 (Vodafone) bzw. eines Mobiltelefons der Mobilkom Austria, Max.Mobil oder Swisscom können ohne Probleme, sofern das Mobiltelefon für Internationales Roaming freigeschaltet ist, in Neuseeland im Netz von Vodafone telefonieren. 247 www.vodafone.co.nz. www.telecom.co.nz 249 www.2degreesmobile.co.nz; www.2degreesmobile.co.nz/prepay 248 111 Handelsweg Neuseeland 2013 9.3 Ankunft und Unterkunft An allen Flughafenterminals sind Taxen verfügbar, meist fahren auch –preiswertere - Busse in die Stadt. Als Alternative zu Taxen gibt es einen “Door to Door” Shuttle Kleinbus mit dem Namen Super Shuttle250 Der einfache Fahrtpreis im „Super Shuttle“ hängt davon ab, wo der Zielort innerhalb Aucklands liegt und beginnt bei 29,-- NZ$ pro Person. Eine weitere Alternative ist der sogenannten Airbus251, welcher einer festgelegten Route folgt, über Aucklands Queen Street und Symonds Street. Die einfache Fahrt für Einzelpersonen kostet 16,-- NZ$, ein Hin- und Rückfahrtticket kostet 28,-- NZ$; Ermäßigungen für Kinder und Familien sind ebenfalls verfügbar. Während der Werktage fährt der Bus alle 10 Minuten in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr und alle 15 Minuten in der Zeit von 6 Uhr bis 19 Uhr an den Wochenenden und Feiertagen.252 Flughafen Auckland Wellington Christchurch Distanz zur Stadt Ungefähre Fahrtzeit 23 km 20 - 45 Minuten 8 km 20 Minuten 11 km 20 Minuten Unterkünfte gibt es in jeder Preislage. Für den preisbewussten Urlauber bieten Backpacker ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Für Touristen und Geschäftsreisende stehen Motels, Hotels und Lodges zur Verfügung. Weiterführende Informationen bezüglich Unterkünfte für alle Preisklassen finden Sie auf folgender Internetseite www.newzealand.com/travel/de/accommodation/accommodation-home.cfm. 250 www.supershuttle.co.nz www.airbus.co.nz 252 www.airbus.co.nz 251 112 Handelsweg Neuseeland 2013 9.4 Geschäftsbanken253,254 Die Banken in Neuseeland werden von der Reserve Bank (“Landeszentralbank”) hinsichtlich der Erhaltung eines sicheren und effizienten Finanzsystems kontrolliert. Des Weiteren müssen alle Banken, die in Neuseeland operieren, bei der Landeszentralbank registriert sein, welche gemäß Absatz 69 des Reserve Bank of New Zealand Act in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis gelistet sein müssen. Derzeit sind 22 Banken registriert, welche vierteljährlich einen Bericht hinsichtlich ihrer finanziellen Situation veröffentlichen müssen. Die Bonitätsbeurteilung bezieht sich auf langfristige nicht abgesicherte Verbindlichkeiten (long-term unsecured obligations).255 Im Folgenden ein kurzer Überblick derzeitig registrierter Banken und deren Bonitätsbeurteilungen. Folgende Banken sind derzeit bei der Reserve Bank registriert Name der Bank ANZ Banking Group Ltd ANZ National Bank Ltd ASB Bank Ltd Bank of Baroda (NZ) Ltd Bank of India (NZ) Ltd Bank of New Zealand Citibank N A Commonwealth Bank of Australia Anschrift Stand. & Poors AA- Fitch Moodys AA- Aa3 AA- AA- Aa3 W: www.asbbank.co.nz T: +64 9 9 306 3000 AA- AA- Aa3 E: aucknz@bankofbaroda.com W: www.barodanzltd.co.nz T: +64 9 632 1140 - BBB- - E: boi.nz@bankofindia.co.in W: www.bankofindia.co.nz BBB- - - W: www.bnz.co.nz T: +64 4 924 2424 E: citinewzealand@citi.com W: www.citi.co.nz T:+64 9 307 1902 W:www.asb.co.nz T: +64 9 374 7300 AA- - Aa3 A A A3 AA- AA- Aa2 W: www.anz.co.nz T: +61 3 9683 9999 www.anz.co.nz PO Box 35, Shortland Street Auckland 1140 PWC Towers, Quay Street, Auckland, New Zealand PWC Towers, Quay Street, Auckland PO Box 3429 Auckland 1140 PO Box 35 Shortland Street Auckland 1140 Bonitätsbeurteilung256 Kontaktmöglichkeit 253 www.rbnz.govt.nz/regulation_and_supervision/banks/register/ www.heskethhenry.co.nz/Publications/index.html 255 www.rbnz.govt.nz/regulation_and_supervision/banks/prudential_requirements/credit_ratings/ 256 www.rbnz.govt.nz/finstab/banking/4560094.html 254 113 Handelsweg Neuseeland 2013 Name der Bank Anschrift Deutsche Bank AG PO Box 6900 Wellesley Street Auckland 1141 E: deutsche-ausnz.press@db.com W: www.deutschebank.co.nz T: +64 9 351 1000 Heartland Bank Limited PO Box 9919 Newmarket Auckland 1149 JPMorgan Chase Bank NA Kiwibank Ltd Stand. & Poors A Fitch Moodys A+ A2 E: W: www.heartland.co.nz/ T: +64 9 927 9065 W: www.jpmorgan.com BBB- - - A+ A+ Aa3 E: business.banking@kiwibank.co.nz W:www.kiwibank.co.nz A+ AA+ Aa3 A AA- AA A1 Aa2 AA- - - E: info@sbs.net.nz W: www.sbs.net.nz T: +64 0800 502442 - BBB - W: www.mufg.jp A+ A Aa3 PO Box 54 Wellington 6140 PO Box 5947 Wellesley Street Auckland E: headoffice@co-operativebank.co.nz W: www.cooperativebank.co.nz T: +64 4 495 7700 E: corporatebanking@hsbc.co.nz W: ww.hsbc.co.nz T: +64 9 918 8350 BBB- - - AA- AA- Aa2 PO Box 240 New Plymouth 4340 W: www.tsb.co.nz T: +64 6 968 3700 BBB+ - - E:customer_support@westpac.co.nz W: www.westpac.co.nz T: +64 9 912 8000 E:customer_support@westpac.co.nz W: www.westpac.co.nz T: +64 9 912 8000 AA- AA- Aa2 AA- AA- Aa3 Private Bag 39888 Wellington Mail Centre Lower Hutt 5045 Kookmin Bank Rabobank Nederland Rabobank NZ Ltd Southland Building Society The Bank of TokyoMitsubishi The Cooperative Bank Limited The Hongkong and Shanghai Banking Corporation (HSBC) TSB Bank Ltd Westpac Banking Corporation Westpac NZ Ltd Bonitätsbeurteilung256 Kontaktmöglichkeit PO Box 38396 Wellington Mail Centre Wellington SBS Bank PO Box 835 Invercargill 9840 16 Takutai Square Auckland 1010 E: transact@rabobank.com W: www.rabotransact.com T: +31 30 712 1777 E: wellington.enquiry@rabobank.com W: www.rabobank.co.nz T:+64 4 819 2700 114 Handelsweg Neuseeland 2013 Zur Beurteilung der Bonitätsbeurteilung der Geschäftsbanken oder Banken im Allgemeinen ein Überblick über die Bedeutung der Buchstabenvergabe. Wahrscheinlichkeit Bonitätsbeurteilung Fähigkeit Verbindlichkeiten Höchstwahrscheinlich AAA fristgerecht nachzukommen Sehr wahrscheinlich AA Wahrscheinlich A Zufriedenstellend BBB Anfälligkeit Verbindlichkeiten Gering BB nicht nachzukommen Wahrscheinlich B Sehr wahrscheinlich CCC Höchstwahrscheinlich CC Nichtleistung D 9.5 Bonitätsauskünfte Aufgrund des neuen Privacy Act (Datenschutzgesetz), ist es nicht mehr möglich, Bankauskünfte über neuseeländische Firmen einzuholen. Wird eine Bankauskunft mit Angaben zu Kreditrahmen und Ausschöpfung des Rahmens benötigt, kann nur die neuseeländische Firma selbst diese Auskunft bei ihrer Hausbank erhalten und weitergeben. Erfahrungsgemäß sind diese in der Regel nicht sehr aussagefähig. Auf der Webseite des Companies Office257 ist es möglich einige Basisdaten wie zum Beispiel Firmenadressen, Aktienkapital, eingereichte Dokumente und Basisfinanzdaten vom 'Personal Property and Securities Register‘ zu erhalten. Darüber hinaus kann man sich an sogenannte „Credit Check“ Agenturen wenden, um Auskünfte zu erhalten. 257 www.business.govt.nz, Companies Office = neuseeländisches Handelsregister 115 Handelsweg Neuseeland 2013 Name des Unternehmens Physikalische Anschrift Level 1, 12 Ngaire Avenue Epsom Auckland 1051 Postalische Anschrift Dun & Bradstreet Level 1, 3 Queen Street Auckland 1010 PO Box 9589 Newmarket Auckland 1149 Veda Advantage CPO Level 1, 12 Queen Street Auckland 1010 PO Box 912012 Victoria Street West Auckland 1142 Credit Works PO Box 74357 Greelane Auckland 1546 Weitere Kontaktmöglichkeit Tel: +64 9 520 0626 Fax: +64 9 523 2645 Email: sales@creditworks.co.nz Web: www.creditworks.net.nz Tel: +64 9 359 8000 Fax: +64 9 309 2050 Email: dnbnz@dnb.co.nz Web: www.dnb.co.nz Tel: +64 0800 692 733 Fax: +64 9 367 62247 Email: Web: www.vedaadvantage.com 116 Handelsweg Neuseeland 2013 10 Allgemeine Tipps Das Gesellschafts- und Geschäftsleben Neuseelands war ursprünglich von britischen Traditionen geprägt, steht jedoch in den letzten Jahrzehnten zunehmend unter kontinentaleuropäischem und nordamerikanischem Einfluss. Auch der asiatische Einfluss macht sich seit Anfang der 1980er Jahre bemerkbar. Die Vielfalt der neuseeländischen Küche ist enorm und Ausdruck der vielen Kulturen, die in diesem Land zusammenkommen. Neuseeland ist von einer egalitären Gesellschaftsordnung geprägt. Der Kommunikationsstil ist entspannt und unkompliziert. Auch im Geschäftsleben erfolgt die persönliche Anrede mit dem Vornamen. Höflichkeit und Fairness haben einen hohen Stellenwert. In Neuseeland herrscht allgemeines Rauchverbot in Büroräumlichkeiten, öffentlichen Anlagen sowie in Restaurants und Bars. 10.1 Gesetzliche Feiertage258 Es ist zu beachten, dass Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Wochentag fallen, d.h. auf einen Samstag oder Sonntag, werden in der Regel auf den nächsten regulären Arbeitstag übertragen. Feiertag Neujahr 1. Tag nach Neujahr Waitangi Day Karfreitag Ostermontag ANZAC Day Queen‘s Birthday Labour Day Weihnachten Boxing Day Kalenderjahr 2013 Dienstag, 1. Januar Mittwoch, 2. Januar Mittwoch, 6.Februar Freitag, 29. März Montag, 1. April Donnerstag, 25. April Montag, 3. Juni Montag, 28. Oktober Mittwoch, 25. Dezember Donnerstag, 26. Dezember Kalenderjahr 2014 Mittwoch, 1. Januar Donnerstag, 2. Januar Donnerstag, 6.Februar Freitag, 18. April Montag, 21. April Freitag, 25. April Montag, 2. Juni Montag, 27. Oktober Donnerstag, 25. Dezember Freitag, 26. Dezember Kalenderjahr 2015 Donnerstag, 1. Januar Freitag, 2. Januar Freitag, 6.Februar Freitag, 3. April Montag, 6. April Samstag, 25. April Montag, 1. Juni Montag, 26. Oktober Freitag, 25. Dezember Montag, 28. Dezember Kalenderjahr 2016 Freitag, 1. Januar Montag, 4. Januar Samstag, 6.Februar Freitag, 25. März Montag, 28. März Montag, 25. April Montag, 6. Juni Montag, 24. Oktober Sonntag, 25. Dezember Montag, 26. Dezember Tabelle 15: Gesetzliche Feiertage in Neuseeland 2013 bis 2015 Neben den für ganz Neuseeland geltenden gesetzlichen Feiertagen, verfügt jede Region zusätzlich über einen Gründungstag, der in der jeweiligen Region ebenfalls als Feiertag zelebriert wird. 258 www.dol.govt.nz/er/holidaysandleave/publicholidays/publicholidaydates/future-dates.asp 117 Handelsweg Neuseeland 10.2 Messen in Neuseeland259 Messe / Veranstaltung Asset Allocation Summit New Zealand Autumn Home Show Big Boys Toys Buildnz Designex Canterbury Home Show Craft & Quilt Fair - Hamilton Craft & Quilt Fair – Palmerston North Emex New Zealand Fieldays Fine Food New Zealand Foodtech Packtech HospitalityNZ Material Handling & Logistics MyBiz Expo Natural Health Conference and Expo Auckland New Zealand Gift Fairs New Zealand Jewellery Fair Printech New Zealand South MACH Southern Build Speedshow Spring Gift Fair The Business Opportunity & Franchisee Expo The Star Home Show Yellow Auckland Home Show Tabelle 16: Messen in Neuseeland 259 www.germantrade.co.nz/german/trade/calendar.asp Fachbereich Wirtschaft & Finanzen Immobilien & Einrichtung Konsumgüterindustrie Bauwirtschaft Immobilien und Einrichtung Konsumgüterindustrie Konsumgüterindustrie Maschinenbau Agrarindustrie Lebensmittel Lebensmittel Tourismus und Gastronomie Logistik & Lagerhaltung Bürobedarf Gesundheit und Fitness Konsumgüterindustrie Konsumgüterindustrie Bürobedarf Maschinenbau Architektur und Bauwesen Automobil Konsumgüterindustrie Wirtschaft und Finanzen Immobilien & Einrichtung Immobilien und Einrichtung Website www.speedshow.co.nz www.aucklandhomeshow.co.nz www.bigboystoys.co.nz www.buildnz.com www.canterburyhomeshow.co.nz www.craftfair.com.au www.craftfair.com.au www.emex.co.nz www.fieldays.co.nz www.finefoodnz.co.nz www.foodtechpacktech.co.nz www.katrinagordon.co.nz www.mhlshow.co.nz www.mybizexpo.co.nz www.naturalhealthexpo.com.au www.giftfairs.co.nz www.jewelleryshow.co.nz www.terrapinn.com/2010/aasnz www.southmach.co.nz www.eventseye.com www.eventseye.com www.giftfairs.co.nz www.expro.co.nz www.starhomeshow.co.nz www.aucklandhomeshow.co.nz Handelsweg Neuseeland 2013 10.3 Kontaktadressen und Links in Neuseeland Unternehmen / Organisation Physikalische Adresse Postalische Anschrift Kontaktmöglichkeiten Auckland Chamber of Commerce Level 3, 100 Mayoral Drive Auckland 1010 PO Box 47 Shortland Street Auckland 1140 Beef & Lamb New Zealand Wellington Chambers Level 4 154 Featherston Street Wellington 6011 Hobson Street 90-92 Thorndon Wellington 6011 ASB Centre Level 18, 135 Albert Street Auckland 1010 Customhouse 50 Anzac Avenue Auckland 1010 PO Box 121 Wellington 6140 Department of International Affairs 46 Waring Taylor Street Wellington 6011 PO Box 805 Wellington 6140 Employers and Manufacturers Association 159 Khyber Pass Road Grafton Auckland 1023 Private Bag 92066 Victoria Street West Auckland 1142 Telefon: +64 9 309 6100 Fax: +64 9 309 0081 Email: auckland@chamber.co.nz Website: www.chamber.co.nz Telefon: +64 4 473 9150 Fax: +64 4 474 0800 Email: enquiries@beeflambnz.com Website: www.beeflambnz.com Telefon: +64 4 473 6063 Fax: +64 4 473 6069 Webseite: www.wellington.diplo.de Telefon: +64 3 962 2602 Fax: +64 9 912 7787 Website: www.business.govt.nz/companies Telefon: +64 9 300 5399 Fax: +64 9 359 6732 Email: feedback@customs.govt.nz Webseite: www.customs.govt.nz Telefon: +64 4 495 7200 Fax: Informationen auf der Webseite Email: info@dia.govt.nz Webseite: www.dia.govt.nz Telefon: +64 9 367 0900 Fax: +64 9 367 0902 Email: ema@ema.co.nz Website: www.ema.co.nz Telefon: +64 4 978 0779 Website: www.ird.govt.nz Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Companies Offices (Handelsregister) Customs NZ Inland Revenue Department (Steuerbehörde) PO Box 1687 Wellington 6140 Private Bag 92061 Victoria Street West Auckland 1142 PO Box 39010 Wellington Mail Centre Lower Hutt 5045 119 Handelsweg Neuseeland 2013 Unternehmen / Organisation Physikalische Adresse Postalische Anschrift Marketing Association Telefon: +64 0800 347 328 Website: www.marketing.org.nz Ministry for the Environment -Water Efficiency Labelling Scheme- Environment House 23 Kate Sheppard Place Thorndon Wellington 6011 PO Box 10362 The Terrace Wellington 6143 Ministry of Economic Development NZ 33 Bowen Street Wellington 6011 PO Box 1473 Wellington 6140 New Zealand Dispute Resolution Centre (NZDRC) 9 Anzac Street Takapuna Auckland 0620 PO Box 911350 Victoria Street West Auckland 1142 New Zealand Franchise Association New Zealand German Business Association Inc. New Zealand Wine NZ Business Directory Kontaktmöglichkeiten PO Box 300749 Albany Auckland 0752 Level 11, 41 Shortland Street Auckland 1010 PO Box 95 Shortland Street Auckland 1140 PO Box 90276 Victoria Street West Auckland 1142 PO Box 11264 Ellerslie Auckland 1142 Telefon: +64 4 439 7400 Fax: +64 4 439 7700 Email: waterefficiency@mfe.govt.nz Website: www.mfe.govt.nz/issues/water/welsscheme/index.html Telefon: +64 4 472 0030 Fax: +64 4 473 4638 Email: info@med.govt.nz Webseite: www.med.govt.nz Telefon: +64 9 486 7153 Fax: +64 9 486 7144 E-Mail: registrar@nzdrc.co.nz Web: www.nzdrc.co.nz Telefon: +64 9 473 4444 Fax: +64 9 473 3158 Email: info@franchise.co.nz Website: www.franchise.co.nz Telefon: +64 9 304 0120 Fax: +64 9309 0209 Email: admin@germantrade.co.nz Webseite: www.germantrade.co.nz Telefon: +64 9 303 3527 Website: www.nzwine.com Telefon: +64 9 526 6300 Fax: +64 9 526 6313 Email: sales@ubd.co.nz Webseite: www.ubd.co.nz 120 Handelsweg Neuseeland 2013 Unternehmen / Organisation Physikalische Adresse Postalische Anschrift Kontaktmöglichkeiten NZ Immigration Service Level 4, 280 Queen Street Auckland 1010 NZ Ministry of Foreign Affairs and Trade 195 Lambton Quay Wellington 6011 Private Bag Wellesley Street Auckland Private Bag 18901 Parliament Buildings Wellington 6160 NZ Trade & Enterprise (New Zealand's Economic Development Agency) ANZ Centre, Level 11 23-29 Albert Street Auckland 1010 PO Box 8680 Symonds Street Auckland 1150 Statistics NZ SAP Centre, Level 6-7 67 Symonds Street Auckland 1010 Private Bag 92003 Victoria Street West Auckland 1142 Tourism Industry New Zealand Tourism & Travel House Level 4, 79 Boulcott Street Wellington 6011 PO Box 1697 Wellington 6140 Telefon: +64 9 914 4100 Fax:+64 9 914 4118 Webseite: www.immigration.govt.nz Telefon: +64 4 439 8000 Fax: +64 4 439 8511 Email: enquiries@mfat.govt.nz Website: www.mfat.govt.nz Telefon: +64 9 366 4768 Fax: +64 9 366 4767 Email: info@tradenz.co.nz Webseite: www.tradenz.govt.nz Telefon: +64 9 920 9100 Fax: +64 9 920 9395 Email: info@stats.govt.nz Webseite: www.stats.govt.nz Telefon: +64 4 499 0104 Email: info@tianz.org.nz Website: www.tianz.org.nz 121 Handelsweg Neuseeland 2013 10.4 Behörden für registrierungspflichtige Berufe in Neuseeland Behörde / Organisation Chiropractic Board New Zealand Beruf Chiropraktiker Anschrift PO Box 10140 Wellington 6143 Dental Council of New Zealand Zahnärzte & zahnmedizinisch bezogene Berufe PO Box 10448 Wellington 6143 Electrical Workers Registration Board Elektrische Berufe PO Box 10156 Wellington 6143 Institution of Professional Engineers New Zealand Bauingenieure PO Box 12241 Wellington 6144 Medical Council of New Zealand Ärzte PO Box 11649 Wellington 6142 Midwifery Council of New Zealand Hebammen PO Box 24448 Wellington 6142 New Zealand Dietitians Board Ernährungswissenschaftler & Diätassistenten PO Box 10140 Wellington 6143 Weitere Kontaktmöglichkeiten Telefon: +64 4 474 0703 Fax: +64 4 474 0709 Email: registrar@chiropracticboard.org.nz Webseite: www.chiropracticboard.org.nz Telefon: +64 4 499 4820 Fax: +64 4 499 1668 Email: inquiries@dcnz.org.nz Webseite: www.dcnz.org.nz Telefon: +64 4 3 962 2610 Fax: +64 4 473 2395 Email: info@ewrb.govt.nz Webseite: www.ewrb.govt.nz Telefon: +64 4 473 9444 Fax: +64 4 474 8933 Email: ipenz@ipenz.org.nz Webseite: www.ipenz.org.nz Telefon: +64 4 384 7635 Fax: +64 4 385 8902 Email: mcnz@mcnz.org.nz Webseite: www.mcnz.org.nz Telefon: +64 4 499 5040 Fax: +64 4 499 5045 Email: info@midwiferycouncil.org.nz Webseite: www.midwiferycouncil.org.nz Telefon: +64 4 474 0746 Fax: +64 4 474 0709 Email: dietitians@dietitiansboard.org.nz Webseite: www.dietitiansboard.org.nz 122 Handelsweg Neuseeland 2013 Behörde / Organisation New Zealand Institute of Chartered Accountants Beruf Steuer – und Wirtschaftsberater Anschrift PO Box 11342 Wellington 6142 New Zealand Institute of Surveyors Landvermesser / Sachverständige PO Box 831 Wellington 6140 New Zealand Law Society Rechtsanwälte PO Box 5041 Wellington 6145 New Zealand Medical Laboratory Science Board Medizin-wissenschaftliche Laboranten PO Box 11905 Wellington 6142 New Zealand Medical Radiation Technologists Board Medizinisch-technische Röntgenassistenten PO Box 11905 Wellington 6142 New Zealand Optometrist and Dispensing Opticians Board Augenoptiker PO Box 10140 Wellington 6143 New Zealand Plumbers, Gasfitters & Drainlayers Board Klempner und sanitäranlagenbezogene Berufe PO Box 10655 Wellington 6143 New Zealand Podiatrists Board Podologen PO Box 10140 Wellington 6143 Weitere Kontaktmöglichkeiten Telefon: +64 4 474 7840 Fax: +64 4 473 6303 Email: registry@nzica.com Webseite: www.nzica.com Telefon: +64 4 471 1774 Fax: +64 4 471 0870 Email: nzis@surveyors.org.nz Webseite: www.surveyors.org.nz Telefon: +64 4 472 7837 Fax: +64 4 473 7909 Email: inquiries@lawyers.org.nz Webseite: www.nz-lawsoc.org.nz Telefon: +64 4 801 6250 Fax: +64 4 381 0270 Email: mls@medsci.co.nz Webseite: www.mltboard.org.nz Telefon: +64 4 801 6250 Fax: +64 4 381 0270 Email: mrt@medisci.co.nz Webseite: www.mrtboard.org.nz Telefon: +64 4 474 0704 Fax: +64 4 474 0709 Email: registrar@oanddoboard.org.nz Webseite: www.dispensingopticiansboard.org.nz Telefon: +64 4 494 2970 Fax: +64 4 494 2975 Email: registrar@pgdb.co.nz Webseite: www.pgdb.co.nz Telefon: +64 4 474 0706 Fax: +64 4 474 0709 Email: registrar@podiatristboard.org.nz Webseite: www.podiatristboard.org.nz 123 Handelsweg Neuseeland 2013 Behörde / Organisation New Zealand Psychologists Board Beruf Psychologen Anschrift PO Box 10626 Wellington 6143 New Zealand Registered Architects Board Architekten PO Box 11106 Wellington 6142 New Zealand Teachers Council Lehrer PO Box 5326 Wellington 6145 Nursing Council of New Zealand Krankenschwestern PO Box 9644 Wellington Occupational Therapy Board of New Zealand Ergotherapeuten PO Box 10202 Wellington 6143 Osteopathic Council of New Zealand Osteopathie PO Box 10140 Wellington 6143 Pharmacy Council of New Zealand Apotheker PO Box 25137 Wellington 6146 Real Estate Agents Licensing Board Immobilienmakler PO Box 5663 Auckland 1141 Weitere Kontaktmöglichkeiten Telefon: +64 4 471 4580 Fax: +64 4 471 4581 Email: info@nzpb.org.nz Webseite: www.psychologistboard.org.nz Telefon: +64 4 471 1336 Fax: +64 4 472 5352 Email: info@nzrab.org.nz Webseite: www.nzrab.org.nz Telefon: +64 4 471 0852 Fax: +64 4 471 0870 Email: inquiries@teacherscouncil.govt.nz Webseite: www.teacherscouncil.govt.nz Telefon: +64 4 385 9589 Fax: +64 4 474 8502 Email: admin@nursingcouncil.org.nz Webseite: www.nursingcouncil.org.nz Telefon: +64 4 918 4740 Fax: +64 4 918 4746 Email: enquiries@otboard.org.nz Webseite: www.otbaord.org.nz Telefon: +64 4 474 0747 Fax: +64 4 474 0709 Email: registrar@osteopathiccouncil.org.nz Webseite: www.osteopathiccouncil.org.nz Telefon: +64 4 495 0330 Fax: +64 4 495 0331 Email: enquiries@pharmacycouncil.org.nz Webseite: www.pharmacycouncil.org.nz Telefon: +64 9 356 1755 Fax: +64 9 379 8471 Email: reinz@reinz.co.nz Webseite: www.reinz.co.nz 124 Handelsweg Neuseeland 2013 Behörde / Organisation The Physiotherapy Board of New Zealand Beruf Physiotherapeuten Anschrift PO Box 10734 Wellington 6143 Veterinary Council of New Zealand Veterinärmediziner PO Box 10563 Wellington 6143 Weitere Kontaktmöglichkeiten Telefon: +64 4 471 2610 Fax: +64 4 471 2613 Email: physio@physioboard.org.nz Webseite: www.physioboard.org.nz Telefon: +64 4 473 9600 Fax: +64 4 473 8869 Email: vet@vetcouncil.org.nz Webseite: www.vetcouncil.org.nz 125 Handelsweg Neuseeland 11 Wichtiger Hinweis Dieses Schriftstück wurde von der New Zealand German Business Association (NZGBA), Auckland/Neuseeland, auf Grundlage der zum Erstellungszeitpunkt zur Verfügung stehenden Daten und Informationen erstellt. Jeder Leser sollte jedoch erforderlichenfalls spezifische Informationen einholen bzw. sich einzelfallbezogen beraten lassen. Die New Zealand German Business Association übernimmt im Falle von Verlusten oder Schäden, die in irgendeiner Weise aus den hier gegebenen Informationen resultieren, keine Haftung. Des Weiteren sind sämtliche Rechte vorbehalten. Jegliche Form des Kopierens oder Reproduzierens dieses Werkes oder von Teilen desselben, ist ausdrücklich untersagt, wenn nicht von der New Zealand German Business Association als Urheber schriftlich genehmigt oder offiziell zugelassen. Copyright © 2013 New Zealand German Business Association (Neuseeland).