Formular „Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter
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Formular „Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter
Anschrift der Firma, des Betriebes, der Behörde: PLZ, Ort, Datum: Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt Dezernat G1A Morellstraße 30 d 86159 Augsburg Straße Direkter Vorgesetzter der Schwangeren Telefon (Bitte mit Durchwahl) Personalverantwortlicher im Betrieb Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter Telefon (Bitte mit Durchwahl) gemäß § 5 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) Vor- und Zuname geboren am Anschrift beschäftigt seit befristet bis versichert bei Schwangerschaftsmonat und mutmaßlicher Tag der Entbindung Schwangerschaft mitgeteilt am Beschäftigungsort (z. B. Filiale, genaue Anschrift) Art der Tätigkeit (genaue Angaben) Vor Bekanntgabe der Schwangerschaft Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Wurden die Arbeitsbedingungen der werdenden Mutter entsprechend der Mutterschutzrichtlinienverordnung beurteilt und die werdende Mutter vom Ergebnis der Beurteilung unterrichtet? ja nein Falls ja, welche Konsequenzen wurden zur Vermeidung einer Gefährdung für Mutter und Kind aus dieser Beurteilung gezogen? keine Änderung der Arbeitsbedingungen Änderung der Arbeitsbedingungen am bisherigen Arbeitsplatz Wechsel der Tätigkeit / des Arbeitsplatzes RvS GAA-022-1 (0907-Go) völlige oder teilweise Freistellung von der Arbeit Liegt ein ärztliches Beschäftigungsverbot vor? ja nein Entlohnungsart wie vor Bekanntgabe der Schwangerschaft? ja nein Entlohnung jetzt im Die Tätigkeit wird ausgeübt. Zeitlohn Akkordlohn im Stehen im Sitzen Durchschnittslohn im Gehen Monatslohn / Gehalt abwechselnd im Sitzen und Gehen DIENSTGEBÄUDE: 86159 Augsburg, Morellstraße 30 d (Außenstelle); Hauptgebäude: 86152 Augsburg, Fronhof 10 BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (Gewerbeaufsichtsamt): (08 21) 3 27-27 00 E-MAIL (zentral): gaa@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL (VGA-Haltestellen und -Linien): Kongreßhalle: Linie 1 Stand:Juli 2009 Weiter Seite 1 von 2 abbrechen speichern Lage und Dauer der Arbeitszeit und der Ruhepausen Die werdende Mutter arbeitet an Arbeitszeit: Mo Uhr Di Uhr Tagen der Woche Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr einschichtig Sa Uhr So Uhr mehrschichtig tägl. Std. wöchentl. Std. von bis Pausen: von bis Angaben zu den Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft Wird die werdende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht von Hand heben, bewegen oder befördern muss? ja nein ja nein sich häufig erheblich strecken oder beugen bzw. bei denen sie längere Zeit hocken oder sich gebückt halten muss? ja nein auf Beförderungsmitteln tätig wird, z. B. im Außendienst? ja nein ständig auf engem Raum stehen muss? ja nein ja nein ja nein ja nein schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen oder Strahlen (z. B. Röntgenstrahlen), von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm (über 80 dB(A) oder impulshaltige Geräusche) ausgesetzt ist? Wenn ja, mit welchen? Fließarbeit, Akkordarbeit oder sonstige Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann, ausführen muss? erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt ist, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen? Ist für die werdende Mutter eine geeignete Liegemöglichkeit vorhanden? Zusätzliche Angaben bei Beschäftigung im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege RvS GAA-022-2 (0907-Go) Wird die werdende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie Tätigkeiten mit Zytostatika ausführt? ja nein Umgang mit infizierten Personen bzw. mit potenziell infektiösem Material hat, z. B. Blut, Körpersekreten, Aerosolen, verunreinigter Wäsche? ja nein bei Operationen, Punktionen oder Injektionen assistiert oder diese selber ausführt? ja nein einer erhöhten Verletzungsgefahr durch Fremdaggression ausgesetzt ist, z. B. durch Kontakt mit aggressiven Personen oder mit Tieren? ja nein regelmäßigen Kontakt mit Kindern im Vorschulalter hat, z. B. im Kindergarten? ja nein Wenn ja, ist die Überprüfung der Immunität erfolgt? ja nein ………………………………………………………………. …………………………………………………………………… Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift der werdenden Mutter DIENSTGEBÄUDE: 86159 Augsburg, Morellstraße 30 d (Außenstelle); Hauptgebäude: 86152 Augsburg, Fronhof 10 BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (Gewerbeaufsichtsamt): (08 21) 3 27-27 00 E-MAIL (zentral): gaa@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL (VGA-Haltestellen und -Linien): Kongreßhalle: Linie 1 Stand:Juli 2009 Weiter Seite 2 von 2 abbrechen speichern