Prävention und Hilfe bei Suchtmittelmissbrauch

Transcription

Prävention und Hilfe bei Suchtmittelmissbrauch
Niedersächsisches Ministerium
für Frauen, Arbeit und Soziales
Prävention und Hilfe bei
Suchtmittelmissbrauch
Bericht und Konzept
Vorwort
Drogenkonsum ist in unserer Gesellschaft in den vielfältigsten Formen verbreitet. Viele
Menschen neigen dazu, ihre Stimmungen, ihre Befindlichkeit und Leistungsfähigkeit
durch Suchtstoffe zu beeinflussen. Hierzu zählen neben den illegalen Drogen wie Haschisch, Heroin und Kokain insbesondere die legalen Drogen Nikotin, Alkohol und
Medikamente mit Suchtpotenzial.
Der vorliegende Bericht behandelt umfassend die Missbrauchs- und Suchtprobleme.
So wie Missbrauchsverhalten und Sucht nicht aus einer Ursache, sondern aus einem Ursachenbündel entstehen, so umfassend müssen auch Aufklärung und Prävention angelegt sein. Suchtprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die jeden Einzelnen fordert. Hierzu gehört auch die wichtige Vorbildfunktion der Erwachsenen
gegenüber Kindern und Jugendlichen. Schätzungsweise zwei bis drei Millionen Kinder
leben in der Bundesrepublik in einer Familie, in der mindestens ein Elternteil Suchtprobleme hat. Es liegt auf der Hand, dass diese Kinder nicht nur erhöhten Belastungen ausgesetzt sind. Sie leben auch mit einem hohen Risiko, später selbst in eine Abhängigkeit
zu geraten. Daher sollten die Angebote der inzwischen flächendeckend in Niedersachsen eingerichteten Suchtberatungsstellen und anderer Einrichtungen noch intensiver in
Anspruch genommen werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche können durch gezielte Aufklärung davon abgehalten werden, zu Drogen zu greifen.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei auch dem Bündnis für Verantwortung zu.
Auf Initiative der vom Land geförderten Niedersächsischen Landesstelle gegen die
Suchtgefahren und der Niedersächsischen Landesstelle Jugendschutz haben sich zahlreiche Institutionen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen verpflichtet,
einen verantwortlichen Umgang insbesondere mit Alkohol zu propagieren. Diese auf
Breitenwirkung angelegte Strategie entspricht auch den Zielsetzungen der Gesundheitsund Jugendministerkonferenzen zur Prävention von Alkoholmissbrauch.
Zur niedersächsischen Drogenpolitik gehören neben Prävention und Therapie auch
Maßnahmen der Leidensverringerung und der (Über-) Lebenshilfe, z. B. die Methadonvergabe und niedrigschwellige Angebote. Die ersten beiden Säulen niedersächsischer
Drogenpolitik sind daher Prävention und Hilfe. Dadurch lassen sich aber nur zum Teil
Vergehen und Verbrechen verhindern, die im Zusammenhang mit Suchtstoffen stehen.
Auf Repression als dritte Säule der Drogenpolitik kann deshalb nicht verzichtet werden.
In diesem Bericht und Konzept werden ausführlich die verschiedenen Präventionsund Hilfemöglichkeiten dargestellt und konzeptionelle Ansätze erläutert. Aufgabe dieser Veröffentlichung ist es darüber hinaus, die Diskussion über eine Weiterentwicklung
der Sucht- und Drogenpolitik aufzugreifen. Angesprochene Strategien und Maßnahmen
müssen auf ihre Umsetzungsfähigkeit hin geprüft werden. Dabei sind nicht nur gesundheitspolitische Belange, sondern auch Fragen des Arbeitsmarktes und die finanzielle
Situation betroffener Körperschaften zu berücksichtigen. Das vorliegende Konzept wird
deshalb in manchen Bereichen nur schrittweise umzusetzen sein.
3
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9
II. Konsum – Missbrauch – Sucht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13
1. Verständnis von Sucht und Missbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13
1.1 Begriffsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13
1.2 Ursachen der Suchtentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15
2. Verbreitung und Folgen von Suchtmittelkonsum und Suchtverhalten
2.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2 Nikotinkonsum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.3 Alkoholkonsum und -missbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.4 Konsum von Medikamenten mit Abhängigkeitspotential . . . . . .
2.5 Konsum und Missbrauch illegaler Drogen . . . . . . . . . . . . . . . .
2.6 Stoffungebundene Verhaltenssüchte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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3. Besondere Problemfelder des Suchtmittelmissbrauchs . . . . . . . . . . . . . . .
3.1 Suchtmittel am Arbeitsplatz in Betrieben und Verwaltungen . . . . . . .
3.2 Suchtmittel und Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.3 Suchtmittel und Kriminalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.4 Volks- und betriebswirtschaftliche Kosten des Suchtmittelmissbrauchs
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III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten . . .47
1. Strategien und Maßnahmen der Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47
2. Strukturelle Maßnahmen der Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .49
3. Strafrechtliche Maßnahmen der Prävention
3.1
Therapie vor Strafe . . . . . . . . . . . .
3.2
Maßregelvollzug . . . . . . . . . . . . . .
3.3
Polizeiliche Rauschgiftbekämpfung .
3.4
Konsumentendelikte . . . . . . . . . . .
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4. Kommunikative Maßnahmen der Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1
Suchtvorbeugung im Kinders- und Jugendalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1.1 Präventionsverständnis in der Suchtvorbeugung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1.2 Akteure und Fachkräfte in der Suchtprävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1.3 Drogenprävention durch die Polizei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1.4 Zielgruppenspezifische Maßnahmen der Suchtprävention . . . . . . . . . . . . .
4.1.4.1 Zielgruppen für präventive Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1.4.2 Modelle und Projekte der Suchtprävention . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1.4.3 Suchtmittelspezifische Aufklärung zu illegalen Drogen
für gefährdete Zielgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1.5 Unterstützung und Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2
Suchtprävention und -hilfe am Arbeitsplatz in Betrieben und Verwaltungen
4.2.1 Betriebliche Programme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.2 Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchthilfe
in der niedersächsischen Landesverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.3 Unterstützung und Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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5
Inhaltsverzeichnis
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit . . . . . . . . . . . . .75
1. Bezeichnungen der Hilfeeinrichtungen und -angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .75
2. Überblick über das System der Hilfeangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .75
3. Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und
Sozialpsychiatrische Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .79
3.1 Aufgaben, Versorgungsstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .79
3.2 Träger der Suchtberatungsstellen und Finanzierung der Leistungen . . . . . . . . . .81
4. Stationäre Versorgungsstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82
4.1 Entgiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82
4.2 Entwöhnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84
5. Komplementäre Einrichtungen/Angebote . . . . . . . . . . . . . . . .
5.1 Übergangsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2 Arbeitsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.3 Angebote für chronisch mehrfachgeschädigte Suchtkranke
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6. Selbsthilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.1 Selbsthilfegruppen für Alkohol- und Medikamentenabhängige
6.2 Selbsthilfegruppen für Drogenabhängige . . . . . . . . . . . . . . .
6.3 Elternkreise bei Abhängigkeit von illegalen Drogen . . . . . . . .
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7. Besondere Hilfeangebote im Bereich illegaler Drogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .95
7.1 Methadonsubstitution . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .95
7.2 Niedrigschwellige Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .98
8. Hilfeangebote für spezielle Klientengruppen . . . . . . . . . .
8.1 Stationäre Angebote für Kinder und Jugendliche . . .
8.2 Suchtprävention und -hilfe in Justizvollzugsanstalten
8.3 Versorgungssituation wohnungsloser Suchtkranker .
8.4 Hilfeangebote für Migrantinnen und Migranten . . . .
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9. Modellprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9.1 Bundesmodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9.2 Landesmodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9.3 Sonstige niedersächsische Modelle und Studien
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10. Forderungen und Perspektiven für die allgemeine Verbesserung
bzw. Erweiterung des Hilfesystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .111
11. Forderungen und Perspektiven für die Verbesserung
bzw. Erweiterung des Drogenhilfesystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .114
11.1 Konsumentenräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .114
11.2 Heroinunterstütze Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .116
V. Institutionen mit Koordinierungsfunktionen in der Suchtprävention und -hilfe . .119
1. Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren (NLS) . . . . . . . . . . . . . . . . .119
2. Landesstelle Jugendschutz (LJS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .120
3. Regionale Arbeitskreise „Sucht und Prävention” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .121
4. Interministerieller Arbeitskreis für Sucht- und Drogenfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . .122
5. Landespräventionsrat/kommunale Präventionsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .122
6
Inhaltsverzeichnis
VI. Kosten- und Leistungsträger in der Suchtprävention und -hilfe . . . . . . . . . . . . .125
1. „Sucht“ als Krankheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .125
2. Maßnahmen, Einrichtungen und ihre Finanzierung . . . . . . . . . . . . .
2.1 Primärprävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2 Sekundär- und Tertiärprävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.3 Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.4 Therapie/medizinische Maßnahme zur Rehabilitation/Behandlung
2.5 Übergangsangebote/Nachsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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VII. Forschung und Lehre zu Suchtfragen an den Universitäten und
Fachhochschulen in Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .133
VIII. Adressen von Anbietern für Fort- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .133
1. Sozialtherapie/Suchttherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .133
2. Qualifikation für die freiwillige Mitarbeit in der Suchtkrankenhilfe . . . . . . . . . . . . .133
3. Qualifikation für die betriebliche Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .134
4. Weitere Schwerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .134
IX. Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .135
X.
Anmerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .139
XI. Anschriften von Hilfeangeboten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .147
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege,
Abstinenzverbände und Selbsthilfeorganisationen, Fachstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . .149
Sucht- und Drogenberatungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .151
Niedrigschwellige Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .156
Spezialisierte Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .158
Fachkliniken zur Behandlung von Alkohol- und Medikamentenabhängigen . . . . . . . . .160
Therapeutische Gemeinschaften für Drogenabhängige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .162
Betreutes Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .164
Adaptionseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .165
Stationäre Einrichtungen für chronisch mehrfachgeschädigte Abhängige . . . . . . . . . . .166
Motivationsangebote für Suchtkranke in stationären
Einrichtungen gem. § 72 BSHG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .167
7
I. Einleitung
Zu allen Zeiten und in allen Kulturen wurden berauschende Mittel konsumiert, haben die Menschen die Möglichkeit wahrgenommen, durch die Einnahme von psychoaktiven1*) Substanzen
Befindlichkeit, Stimmung, Wahrnehmung, Bewußtsein und Leistungsfähigkeit zu beeinflussen, sich chemisch zu manipulieren.
Bier und Wein sind seit mindestens 4000 Jahren bekannt,
ebenso die berauschenden Wirkstoffe der Hanfpflanze (Ausgangsstoff der Cannabisprodukte) und des Schlafmohns (Ausgangsstoff der Opiate). Die Menschen haben diese und andere
Drogen zu vielfachen Zwecken benutzt. Sie wurden als Heilmittel verwendet, um Schmerzen zu lindern, um gesund zu werden oder zu bleiben. Manche Kulturen nutzten Drogen zu religiös motivierten Ritualen der Bewusstseinserweiterung.
Ihre belebende, euphorisierende oder auch entspannende
und dämpfende Wirkung machen Drogen zu Genuss- oder
Rauschmittel. Sie fanden zu bestimmten Gelegenheiten und
Anlässen Eingang in verschiedenste Bereiche der Lebens- und
Alltagsgestaltung, beispielsweise bei Festen. Anders als heute,
waren Anlässe und Art der Verwendung – z. B. Getränkeart
oder Trinkmenge – jedoch häufig durch Tradition oder Regeln
vorgeschrieben und begrenzt.
Auch in unserer Gesellschaft gibt es Rausch- und Betäubungsmittel in großer Auswahl und schier unbegrenzter
Menge. Der Gebrauch von Alkohol, Nikotin, aber auch Medikamenten mit Suchtpotential ist für viele Menschen alltäglich geworden.
Die eintretenden Wirkungen sind sehr unterschiedlich. Sie
können anregend, geselligkeitsfördernd, aktivierend, euphorisierend sein – oder entspannend, beruhigend, schmerzdämpfend. Sie können aber auch Zustände der Aggression oder Depression hervorrufen.
Die durchaus positiven Wirkungen werden durch negative
Folgen des Gebrauchs bzw. Missbrauchs überschattet. Hierzu
gehören Verkehrsunfälle, allgemeine Erkrankungen, individuelle, familiäre und soziale Schwierigkeiten, Kriminalität und
Suchterkrankungen, die im schlimmsten Fall tödlich verlaufen.
Bei vielen Menschen bilden sich schädliche Konsummuster
heraus. Die gesundheitlichen und sozialen Folgen zeigen sich in
allen Lebensbereichen und führen zu teilweise erheblichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Menschen und deren persönliches Umfeld.
Unbestritten ist heute, daß Alkohol-, Medikamenten- wie
auch Drogensucht behandlungsbedürftige Krankheiten2*) sind.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies 1968 erstmals für die
„Trunksucht“ anerkannt3*), und die Rechtsprechung hat es
später auf andere Suchtkrankheiten ausgeweitet.
Durch Suchtmittelkonsum bedingte bzw. mitbedingte
Krankheiten verursachen im Gesundheitswesen hohe Kosten
für Behandlung und Rehabilitation.
Rauschmittel mit Tradition
Alltäglicher Gebrauch
von Rauschmitteln und Drogen
Positive und negative
Wirkungen
Gesundheitsschädliche
Konsummuster
Sucht ist Krankheit
*) siehe Kapitel X.
9
I. Einleitung
Abhängigkeit und Sucht
Legale Drogen
Illegale Drogen
Drogentote
Alkoholtote
Suchtmittelkonsum hat darüber hinaus erhebliche Auswirkungen auf die Anzahl von Unfällen und die Entwicklung der
Kriminalität.
Drei Prozent4*) der Bevölkerung gelten als alkoholkrank. Bezogen auf die berufstätige Bevölkerung sind es sogar fünf Prozent, weitere zehn Prozent gelten als erheblich gefährdet.
Kommt es zu einer Abhängigkeit oder Sucht – die beiden
Begriffe werden hier gleichbedeutend benutzt –, so verbirgt
sich dahinter in der Regel ein längerer Prozess, der meistens mit
dem sozial integrierten, unauffälligen Konsum legaler Rauschmittel begonnen hat.
Als legale Rauschmittel oder Drogen werden Stoffe bezeichnet, deren Besitz und Genuss erlaubt sind, wie z. B. Alkohol,
Nikotin, aber auch „Schnüffelstoffe“ oder Arzneimittel mit
Suchtpotential.
Als illegale Rauschmittel oder illegale Drogen werden Stoffe
bezeichnet, deren Herstellung, Besitz, Handel usw. dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen und die sich ohne Erlaubnis im Verkehr befinden, also verboten sind. Dazu zählen
sogenannte „weiche“ Drogen, z. B. Haschisch oder Marihuana,
und sogenannte „harte“ Drogen, z. B. Heroin, Kokain oder
„Designerdrogen“5*) wie Ecstasy oder andere illegal produzierte Drogen.
Im Vordergrund der öffentlichen Aufmerksamkeit und Diskussion steht zumeist die Problematik des Konsums illegaler
Rauschmittel. Dabei werden Fragen der künftigen – auch rechtlichen – drogenpolitischen Rahmenbedingungen auch zur Zeit
wieder kontrovers diskutiert. Das verdeckt manchmal den Blick
auf die realen Proportionen.
Die Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten spielt bei
Suchtmittelabhängigkeit die weitaus größere Rolle. Darauf werfen beispielsweise die Todesfallzahlen in Niedersachsen ein eindeutiges Licht:
– 142 Menschen starben hier im Jahr 2000 als Folge des Konsums illegaler Drogen.
– Die Zahl der Menschen, die jährlich in Niedersachsen an alkoholbedingter Leberzirrhose oder an anderen Folgekrankheiten des Alkoholkonsums sterben, wird auf 2000 bis 3000
geschätzt.
– Für den Bereich des Medikamentenmissbrauchs liegen keine
Daten über Sterbefälle vor.
Insbesondere legale, aber auch illegale Drogen sind in der heutigen Situation überall – auch für Jugendliche – verfügbar oder
relativ leicht zu beschaffen. Es gibt kein Lebens- bzw. Genussmittel, das so rund um die Uhr zu kaufen ist wie Alkohol und
Zigaretten, die auch nachts und an Feiertagen über Automaten,
Kiosken, Gaststätten oder in Tankstellen zu erhalten sind.
*) siehe Kapitel X.
10
I. Einleitung
Ziel von Suchtpolitik ist es, durch jugend-, frauen-, familien-,
sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmen einer Suchtgefährdung und -abhängigkeit vorzubeugen. Der Prävention von
gewohnheitsmäßigen und gesundheitsriskanten Konsummustern der ganz legalen „Alltagsdrogen“ kommt hierbei besondere Bedeutung zu.
Für Suchtkranke bedarf es differenzierter Beratungs- und
Hilfeangebote – sowohl für die Betroffenen selbst als auch für
ihr persönliches, aber auch berufliches Umfeld.
Mit maßgeblicher Förderung durch das Land gibt es in Niedersachsen mittlerweile eine breite Palette qualifizierter Behandlungs- und Therapieangebote sowie vielfältige Präventionsangebote und -maßnahmen.
Die Praxis der Menschen, die suchtpräventiv tätig sind, bewegt sich dabei immer auch zwischen deutlichen Widersprüchen: Die Arbeit mit Alkoholabhängigen oder -gefährdeten
steht in Konkurrenz zu gesellschaftlich akzeptierten Trinkgebräuchen und einem immensen Werbeaufwand der Alkoholindustrie.
Die Arbeit mit Medikamentenabhängigen vollzieht sich häufig im Schatten medizinischer Verschreibungspraktiken.
Die Konsumenten illegaler Drogen müssen strafrechtliche
Verfolgung befürchten, weshalb die Arbeit der in diesem Bereich tätigen Drogenberater und -therapeuten immer im Spannungsfeld von Hilfe und Strafe steht.
All diese Widersprüche belasten die Suchtproblematik und
die Suchtarbeit in besonderer Weise und müssen in der Praxis
einer umsichtigen und differenzierten Sucht- und Drogenpolitik
Berücksichtigung finden.
Ziele der suchtpolitischen
Maßnahmen zur
Vorbeugung und Hilfe
Differenzierte
Hilfeangebote
Widersprüche im Bereich
suchtpräventiver Aktivitäten
Umsichtige Suchtund Drogenpolitik
11
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
1. Verständnis von Sucht und Missbrauch
1.1 Begriffsbestimmungen
Wenn über Abhängigkeit, Sucht und Missbrauch oder Drogen
gesprochen wird, wird häufig mit denselben Begriffen Unterschiedliches gemeint.
So sind mit dem Begriff „Drogen“ im umgangssprachlichen
Gebrauch meistens nur die illegalen Drogen gemeint. In der
Fachwelt – und so auch in diesem Bericht – ist er hingegen der
Oberbegriff für die psychoaktiven Substanzen insgesamt. Er bezeichnet sowohl die illegalen, als auch die legalen Rauschmittel
(wie beispielsweise Alkohol).
Über die Begriffe der „Abhängigkeit“ oder der „Sucht“
herrscht ebenfalls keine Klarheit: teilweise werden sie gleichbedeutend verwendet – teilweise wird Wert gelegt auf ihre verschiedene Bedeutung. Darüber hinaus werden sie häufig nicht
deutlich gegen den Begriff des „Missbrauchs“ abgegrenzt und
zur Bezeichnung ganz verschiedener Formen des Suchtmittelkonsums oder -missbrauchs benutzt.
Es sollen deshalb einige Erläuterungen zum Verständnis und
zur Definition von Sucht und Abhängigkeit folgen.
„Sucht“ kann heute definiert werden als zwanghaftes Verlangen nach bestimmten Substanzen oder Verhaltensweisen,
die tiefgreifende, belastende Missempfindungen vorübergehend lindern oder erwünschte Empfindungen auslösen, und die
konsumiert bzw. beibehalten werden, obwohl negative Konsequenzen damit für die eigene Person oder andere verbunden
sind.
Die Erkenntnis, dass das Phänomen „Sucht“ nicht unbedingt
und nicht alleinig eine vom Suchtstoff ausgelöste Dynamik inne
hat, sondern die gesamte Persönlichkeit umfaßt, hat in der
Praxis zu einer Erweiterung des Suchtbegriffs auf nichtstoffliche
Süchte – die suchtmittelungebundenen „Verhaltenssüchte“ –
geführt. Hierzu werden von einigen Fachleuten beispielsweise
Spiel- oder Arbeitssucht gezählt oder auch bestimmte Störungen im Essverhalten (Fett- oder Magersucht).
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den nach wie
vor sehr geläufigen Begriff der „Sucht“ (engl.: addiction) im
Jahr 1964 durch den Begriff der „Abhängigkeit“ (engl.: habituation) ersetzt.
„Abhängigkeit“, konkret Drogenabhängigkeit, bedeutet,
daß es dem Betroffenen entweder gar nicht oder nur unter
starken Unlustgefühlen möglich ist, auf den Konsum der Droge
zu verzichten.
Dabei wird unterschieden nach psychischer und nach physischer, d. h. körperlicher Abhängigkeit.
Begriffliche
Ungenauigkeiten
Drogen
Sucht
Abhängigkeit
Missbrauch
Suchtdefinition
Begriffsbestimmung der
Abhängigkeit durch die WHO
13
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Psychische
Abhängigkeit
Physische, körperliche
Abhängigkeit
Abstinenzverlust
Dosissteigerung
Kontrollverlust
14
In der Regel tritt zuerst eine psychische Abhängigkeit ein.
Man versteht darunter das seelische Verlangen nach Wiederholung des Suchtmittelkonsums oder des süchtigen Verhaltens.
Psychische Abhängigkeit entwickelt sich zumeist in einem
längeren Prozeß, „schleicht“ sich allmählich „ein“. Selbst von
Fachkräften ist sie nur schwer eindeutig festzustellen.
Bei fortgeschrittenem Konsum kann es zu einer körperlichen
Abhängigkeit kommen.
Von körperlicher Abhängigkeit wird gesprochen, wenn sich
beim abrupten Entzug des Suchtmittels bestimmte körperliche
Symptome – die „Entzugserscheinungen“ – feststellen lassen.
Diese sind – je nach Art der Droge und je nach Person sowie
den jeweiligen Umständen – unterschiedlich. Sie können in
vielen Fällen nur unangenehm, in anderen Fällen aber auch
extrem schmerzhaft und sogar tödlich sein.
Das psychische und körperliche Verlangen nach dem Suchtmittel kann bei fortgesetztem regelmäßigen Gebrauch zu einem „Abstinenzverlust“ – der mangelnden Fähigkeit, auf das
Suchtmittel zu verzichten – führen.
Außerdem kann es – je nach Art des Suchtmittels – zu einer
„Toleranzausbildung“ und in der Folge zu einer „Dosissteigerung“ kommen. Der Stoffwechsel paßt sich der Droge an,
indem er den Drogenabbau beschleunigt, und das Zentralnervensystem passt sich an, indem es ihm gelingt, auch noch unter höheren Dosen relativ „normal“ zu funktionieren. Dadurch
kommt es zur Gewöhnung, eben der „Toleranz“, und zu der
Notwendigkeit, die Dosis zu erhöhen, um die gewünschte Drogenwirkung wieder erzielen zu können.
Nach dem allgemein verbreiteten traditionellen Krankheitsmodell des Alkoholismus, das auf E. M. Jellinek beruht, kann
der Konsum von Alkohol bei manchen Personen schließlich zum
„Kontrollverlust“ führen, definiert als Zustand des „Nichtmehr-aufhören-könnens“. Jellinek unterteilt den Alkoholmissbrauch und die Alkoholabhängigkeit nach dem Trinkverhalten
in Typen ein, denen er die ersten fünf Buchstaben des griechischen Alphabets zuordnet. Zum Bild spezieller Alkoholismustypen (Gamma- und Epsilon-Alkoholismus) gehört es, daß die
Kranken durch den Konsum auch nur kleiner Alkoholmengen
einen unwiderstehlichen Drang nach weiterer Alkoholaufnahme verspüren. Sie verlieren die Kontrolle über die weitere
Trinkmenge und damit die Fähigkeit, den Konsum willentlich
und aus eigener Kraft zu beenden (Symptom des „Nicht-mehraufhören-könnens“). Bei einem anderen Alkoholismustyp mit
Krankheitswert, dem Delta-Alkoholismus, tritt zumindest für
längere Zeit kein „Kontrollverlust“, dafür aber „Abstinenzverlust“ ein, d. h. der Kranke kann – ohne fremde Hilfe (Therapie)
– nicht auf den Alkoholkonsum verzichten, diesen aber – zumindestens für längere Zeit – auf einem spezifischen Niveau
halten („Spiegeltrinker, Gewohnheitstrinker“).
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Von „Mißbrauch“ oder „schädlichem Gebrauch“ psychoaktiver Substanzen spricht man, wenn das Suchtmittel konsumiert
wird, obwohl negative gesundheitliche oder soziale Folgen
sichtbar oder spürbar werden – ohne daß eine Suchtkrankheit
eingetreten ist. Als negative Folgen gelten beispielsweise Alkoholfolgekrankheiten, aber auch psychosoziale Schwierigkeiten,
die durch den Konsum des Suchtmittels ausgelöst werden.
Nicht jeder Missbrauch beruht auf Abhängigkeit – und führt
auch nicht zwangsläufig in eine Abhängigkeit. Die Unterscheidung zwischen Abhängigkeit und Missbrauch darf aber nicht
so interpretiert werden, dass Missbrauch als harmlos angesehen
wird. Die weitaus größte Zahl der alkoholbedingten Schäden
zum Beispiel sind dem Alkoholmissbrauch zuzuschreiben.6*)
Der häufig verwandte Begriff „Alkoholismus“ wird mitunter
unscharf benutzt, indem er die zwei Phänomene Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit umschreiben soll, die jedoch
voneinander getrennt werden müssen. Obwohl Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit in Beziehung zueinander stehen und Übergänge haben können, bestehen in Prognose und
Behandlung deutliche Unterschiede. Der Begriff „Alkoholismus“ sollte nur im Zusammenhang mit Alkoholabhängigkeit
verwendet werden.
Missbrauch
Missbrauch
ist nicht harmlos
Alkoholismus
1.2 Ursachen der Suchtentwicklung
Die Bedingungen für die Entstehung von Sucht oder Abhängigkeit sind vielfältig und unterschiedlich. Zwar gibt es zahlreiche
Theorien über mögliche Ursachen, aber nach wie vor gibt es
keine allgemein anerkannte, wissenschaftlich gesicherte Erklärung darüber, weshalb es bei manchen Menschen zu einer
Abhängigkeitserkrankung oder einer Sucht kommt – bei anderen mit ähnlichen Konsummustern oder Verhaltensweisen aber
nicht. Hier gilt es unter Einbeziehung der verschiedenen relevanten Disziplinen wie z. B. Medizin, Pharmakologie, Psychologie, Soziologie und Biochemie die Forschung zu intensivieren.
Für die Fachwelt ist klar, dass die Gründe für die Entstehung
einer Suchtmittelabhängigkeit nicht in der Droge oder in sonst
einem Umstand allein liegen. Sie sind immer Resultat des Aufeinandertreffens verschiedener Faktoren. Es sind biologische,
psychologische, soziale, gesellschaftliche und schließlich drogenspezifische Aspekte, die sich in einem komplexen, prozesshaften Geschehen wechselseitig beeinflussen.
Faktoren, die die Entwicklung eines problematischen Umgangs mit Suchtmitteln beeinflussen, sind:
■ die Person mit ihren unterschiedlichen körperlichen, genetischen und psychischen Eigenschaften, die sich in ihrem Sozialisationsprozess bestimmte Fähigkeiten, Einstellungen, Erwartungshaltungen angeeignet oder erworben hat, die
Keine eindeutige Ursache
Vielzahl von Einflussfaktoren
Persönliche Bedingungen
*) siehe Kapitel X.
15
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Bedingungen aus
dem Umfeld
Das Suchtmittel
spezifische Rollenzuweisungen erfahren hat, bestimmte Leistungen erbringen will oder muss, Orientierungen und Zukunftsperspektiven für sich entwickelt hat,
■ das soziale und gesellschaftliche Umfeld sowie die konkrete
familiäre, schulische oder berufliche Situation des Menschen
mitsamt den Anforderungen, die sich daraus ergeben,
■ und das Suchtmittel selbst mit seinen spezifischen Eigenschaften und Wirkungen, in der jeweiligen Dosierung, Häufigkeit und Dauer seiner Einnahme, seiner Griffnähe und
Verfügbarkeit sowie der Situationen und dem Kontext seines
Konsums.
Diese Faktoren werden in dem sog. „Drogendreieck“ dargestellt:
Abhängigkeit und Sucht
PERSÖNLICHKEIT
Disposition
Entwicklung
Gebrauch
▼
Missbrauch
▼
Abhängigkeit
psychisch und/oder physisch
▼
Sucht
Quelle:
Sucht als Symptom
Was bewirken
Suchtmittel im Gehirn?
DROGE
UMWELT
Angebot
Wirkungen
Sozialfeld
Gesellschaft
7*)
Je nach Person und Umfeld kommt es zu durchaus verschiedenen Wirkungen und Folgen.
In der praktischen Präventionsarbeit wird Suchtmittelabhängigkeit und süchtiges Verhalten heute vor allem als Symptom
oder Ausdruck von dahinter verborgenen Problemen verstanden. Das Suchtmittel hat danach eine bestimmte Funktion, indem es z. B. Störungen in der persönlichen oder psychosozialen
Entwicklung eines Menschen verdecken oder ausgleichen soll
oder fehlende Bewältigungskompetenzen für die wachsenden
Herausforderungen des beruflichen wie privaten Alltags zu ersetzen versucht.
Um die Entstehung einer Sucht zu verstehen – oder sollte
man angesichts des noch lückenhaften Wissens über die dahinterstehenden Prozesse besser von „erahnen“ sprechen (?) –
müssen auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse über hirnphysiologische Vorgänge erwähnt werden.
*) siehe Kapitel X.
16
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
In verschiedenen Regionen des Gehirns befindet sich – insbesondere im limbischen System, dem „Sitz der Emotionen“ – ein
Belohnungssystem, das auf alle wichtige Funktionen wie z. B. die
Steuerung der Nahrungsaufnahme, Fortpflanzung, Sinneswahrnehmung, Gefühle und intellektuelle Bewertung einwirkt.
Zusammen mit chemischen Botenstoffen (Überträgersubstanzen) reguliert es Stimmungen und Verstimmungen, Euphorie und Dysphorie. Das Belohnungssystem ist lebensnotwendig.
Wird es bei Tieren künstlich ausgestaltet, nehmen diese keine
Nahrung mehr auf, vermehren sich nicht mehr, werden gleichgültig gegenüber der Umwelt. Diese Dinge machen keinen
Spaß mehr, Empfindungen treten nicht mehr auf, Bewertungen
finden nicht mehr statt.
An dem jeweiligen Geschehen, z. B. der Empfindung von
Freude oder Trauer im zwischenmenschlichen Bereich, dem Interesse an einem Buch oder der Bewertung einer Farbe oder eines
Tons als angenehm oder unangenehm sind verschiedene Faktoren in unterschiedlichen Hirnregionen beteiligt, die ihrerseits zueinander in komplexen Wechselbeziehungen stehen: Nervenzellen, Botenstoffe und Reize, wobei für die Botenstoffe noch
eine quantitative Komponente zu erwähnen ist. Stark vereinfacht
lässt sich sagen: ein Reiz wird empfangen, verarbeitet und bewertet, dies führt bei Nervenzellen zur Freisetzung von Botenstoffen,
die wiederum zu anderen Nervenzellen wandern, dort „andocken“ und eine „Empfindung“ auslösen. Nicht jeder Botenstoff kann überall festmachen, diese Möglichkeit besteht nur bei
den für ihn bestimmten „Empfangseinrichtungen“ (Rezeptoren).
Suchtstoffe sind in der Lage, in dieses System einzugreifen.
Hierbei haben nach heutiger Kenntnis zwei Überträgersubstanzen bzw. -gruppen eine besondere Bedeutung: Dopamin und
endogene (körpereigene) Opioide (Endorphine, hier insbesondere das ß-Endorphin).
Die Endorphine binden an den gleichen Rezeptoren wie
Opiate (Morphium, Heroin) an, haben daher auch ihren Namen,
obgleich sie in ihrer chemischen Zusammensetzung keine Ähnlichkeit mit den Rauschmitteln haben. In erster Linie Dopamin,
aber auch die endogenen Opioide gehören zu den Überträgersubstanzen zwischen den Nervenzellen im sog. Belohnungssystem.
Teils von der Wissenschaft belegt, teils von dieser mit hoher
Wahrscheinlichkeit vermutet, ist davon auszugehen, dass die
typischen und erwünschten Wirkungen der Opiate, nämlich Euphorisierung (gesteigertes Hochgefühl), Beruhigung, Schmerzund Angstabbau, ausgelöst werden, weil sie Rezeptoren, die
die Natur für die endogenen Opioide vorgesehen hat, besetzen
und diese dabei verdrängen.
Bei Alkohol hingegen liegt nicht eine derart direkte, sondern
eine indirekte Kausalität für das Auftreten der o. g. Wirkungen
vor. Alkohol (Äthanol) dockt nicht an die Dopamin-/Opioidrezeptoren an; akuter Alkoholkonsum bewirkt aber eine erhöhte
Freisetzung von ß-Endorphinen. Andererseits führt aber chronischer Alkoholkonsum zu einer drastischen Herabsenkung des
Belohnungssystem
im Gehirn
Botenstoffe
Rezeptoren
Dopamin
Endorphine
Opiate verdrängen
Endorphine
Alkohol pro und contra
Endorphin
17
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Gewohnheit
Modell des Suchtverlaufs
Therapie der
Suchtmittelabhängigkeit
Akzeptierender Therapieansatz
ß-Endorphinspiegels im Gehirn. Hierin mag eine Erklärung liegen, warum Alkoholkranke im späten Stadium der Erkrankung
auch bei Alkoholkonsum nicht mehr die erwünschte Wirkung
erzielt.
Massiver Alkoholkonsum scheint in der Lage zu sein, zum
Teil auf Dauer das komplexe Belohnungssystem zu verändern,
und möglicherweise ist dies auch bei Opiaten der Fall.
Ähnliche Prozesse wie bei den Opiaten laufen auch bei
Cannabis und Kokain ab.8*)
Auch das rein gewohnheitsmäßige Konsumieren, z. B. von
alkoholischen Getränken oder Medikamenten, kann sich zu einem Alkohol- oder Medikamentenproblem oder gar zu einem
Suchtproblem entwickeln. Begünstigt wird dies vor allem dadurch, daß insbesondere regelmäßiger Alkoholkonsum in
Deutschland sozial akzeptiert ist.
Der Prozess zu Missbrauch oder Abhängigkeit von Suchtmitteln verläuft – von Person zu Person wiederum unterschiedlich
– häufig in verschiedenen Phasen, die sowohl für Alkohol und
Medikamente mit Suchtpotential als auch für illegale Drogen in
einem gleichartigen Modell beschrieben werden können:
Zu Beginn machen Personen beim Konsum eines Rausch- oder
Suchtmittels erste Erfahrungen mit der Wirkung des Stoffes.
Empfindet die Person die Wirkung als angenehm und wird
der Konsum zur Gewohnheit oder wird der Gebrauch trotz ausbleibender positiver Wirkung fortgesetzt, um z. B. in der Status- oder Gleichaltrigengruppe Anerkennung zu finden, kann
es zur Gewöhnung an die Droge kommen.
Wird das Mittel regelmäßig weiter konsumiert, kann, wie
schon erwähnt, eine psychische – oder schließlich bei vielen
Suchtmitteln auch eine körperliche – Abhängigkeit eintreten.
Entsprechend dem herrschenden Modell des Abstinenz- und
Kontrollverlusts ist die Abhängigkeit vom Suchtmittel nicht heilbar. Nur totale und lebenslange Abstinenz, d. h. der vollständige Verzicht auf das Suchtmittel, kann ein neuerliches Abgleiten in Missbrauch und Abhängigkeit vermeiden.
Die Bereitschaft abhängiger Patientinnen und Patienten zu
lebenslanger Abstinenz bildet in den Therapieeinrichtungen die
Voraussetzung für die Durchführung einer Heilbehandlung.
Da diese Eingangsvoraussetzung möglicherweise aber viele
suchtkranke Menschen davon abhält, den Weg in eine der zahlreichen Beratungs- und Therapieeinrichtungen zu finden und
einer Behandlung zuzustimmen, sind in den letzten Jahren Beratungs- und Therapiemodelle entwickelt worden, die die
„Schwelle“ senken und diese Personengruppe damit in vielen
Fällen überhaupt erst erreichbar machen sollen.
Nach dem Ansatz dieser Therapiekonzepte wird eine Behandlungs- und Abstinenzmotivation erst im Laufe einer Therapie entwickelt und in Zusammenarbeit von hilfesuchender Person und Therapeutinnen und Therapeuten gemeinsam
erarbeitet.
*) siehe Kapitel X.
18
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Sehen diese Personen dauerhafte Abstinenz nicht als für sich
realistisches oder akzeptables Ziel, so kann im Rahmen von
„akzeptierender Arbeit“ zunächst an einem möglichst risikoarmen Umgang mit dem Suchtmittel gearbeitet werden, um zumindest die negativen gesundheitlichen, sozialen und gegebenenfalls – bei illegalen Drogen – auch kriminellen /strafrechtlichen Risiken und Folgen zu verringern oder zu verhindern.
Dabei wird davon ausgegangen, dass diese Personen trotz
ihrer Abhängigkeitserkrankung noch über Selbstbestimmungsund Selbststeuerungsfähigkeiten verfügen, die für die therapeutischen Prozesse nutzbar gemacht werden können. Insbesondere geht es darum, individuell passende und realistische
Therapieziele – und Zwischenziele – zu erarbeiten.
Im Bereich der Arbeit mit Abhängigen von illegalen Drogen
haben sich diese Modelle inzwischen als zusätzliches Angebot
etabliert. Nicht zuletzt im Rahmen der AIDS-Prävention der vergangenen Jahre ging es darum, möglichst viele Konsumentinnen und Konsumenten intravenös angewandter Drogen (vor allem Heroin) zu erreichen und ihnen den Weg in eine helfende
Einrichtung zu erleichtern.
Aber auch in den Fachkliniken für Alkoholkranke werden
durch Einbeziehung neuer Blickweisen und neuer methodischer
Verfahren alternative Wege gesucht, gibt es erste Ansätze, auf
dem Weg einer akzeptierenden Arbeit auch jene Abhängigen
zu erreichen, die sich eine völlige Abstinenz nicht zutrauen und
bisher von den bestehenden Hilfeeinrichtungen nicht erreichbar
waren.
Unter Fachleuten, aber auch unter Politikerinnen und Politikern – insbesondere auf kommunaler Ebene –, die mit den Problemen von Suchtmittelkonsum „vor Ort“ konfrontiert sind,
setzt sich zunehmend die Ansicht durch, dass mit Abstinenzorientierung allein das Problem des Drogenkonsums nicht zu
lösen ist. Bisherige Erfahrungen mit „akzeptierender Arbeit“
haben die Erwartung geweckt, dass durch die Ergänzung der
bisherigen Abstinenztherapien um akzeptierende, „niedrigschwellige“ Angebote mehr Abhängigkeitskranke als bisher
den Zugang zu den vorhandenen Hilfesystemen finden und zugleich die Effektivität der beraterischen und therapeutischen
Arbeit erhöht werden kann.
Es wird die Aufgabe evaluierender, auswertender Studien
sein, die Erfolgsaussichten der verschiedenen Beratungs- und
Hilfeangebote und Therapieansätze für spezifische Klientinnenund Klientengruppen auszuwerten, um Maßstäbe und Kriterien
für die künftige Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenhilfe
zu gewinnen.
Selbststeuerungsfähigkeit
abhängiger Personen
Niedrigschwellige
Hilfe- und Therapieangebote
19
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
2. Verbreitung und Folgen von
Suchtmittelkonsum und Suchtverhalten
2.1 Überblick
Unzureichende Datenlage
zum Drogenkonsum
und -missbrauch
Schwerpunkte
und Tendenzen
Daten der DHS
Anzahl der Suchtkranken
in Deutschland
Umfang des
Alkoholmissbrauchs
Der weit überwiegende Teil der in Deutschland genannten Zahlen zum Umfang des Konsums von Suchtmitteln beruht auf
Schätzverfahren – auch wenn scheinbar präzise Zahlenangaben
gemacht werden.
Grundlage sind verschiedene, auch regelmäßig wiederholte
Repräsentativerhebungen9*), Polizeistatistiken, Statistiken der
Suchtberatungs- und Behandlungseinrichtungen und der Tabak-, Alkohol- und Spirituosenindustrie.
Die von verschiedenen Institutionen ermittelten Werte sind
dabei keineswegs einheitlich.
Das liegt zum einen daran, dass unterschiedliche Bewertungs- und Schätzverfahren verwendet werden10*). Zum anderen ist es methodisch schwierig, bei häufig nur relativ kleinen
Stichproben und Datenmengen zu verallgemeinerbaren Aussagen zu kommen. Dabei kommt es vor allem bei der Schätzung von Dunkelziffern leicht zu Abweichungen oder Fehlern.
Wenngleich die tatsächliche Situation somit nicht exakt darstellbar ist, erlauben die Daten zumindest grobe Rückschlüsse
auf Schwerpunkte und Tendenzen des Drogenkonsums. Sowohl für die Suchtprävention wie für die Suchtkrankenhilfe ist
es von Bedeutung, rechtzeitig auf sich verändernde Konsumgewohnheiten oder Einstellungsänderungen aufmerksam zu
werden, um angemessene Präventionsstrategien und Hilfeangebote entwickeln zu können.
Die „Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e.V.” in
Hamm (DHS) ermittelt jährlich solche Schätzzahlen, sowohl
zum Konsum als auch zur Abhängigkeit von Suchtmitteln. Folgt
man diesen Zahlen als Ausdruck zumindest quantitativer Relationen, so ergibt sich daraus, dass der Konsum legaler Substanzen bei Suchtmittelmissbrauch oder -abhängigkeit eine weitaus
größere Rolle spielt als der Konsum illegaler Drogen. In der
Bundesrepublik gelten demnach etwa
– 2,5 Millionen Menschen als behandlungsbedürftig alkoholkrank
– 1,4 Millionen Menschen als behandlungsbedürftig medikamentenabhängig sowie
– 120.000 Menschen als behandlungsbedürftig hartdrogenabhängig.
Andere Quellen gehen von durchaus höheren Zahlen aus, wenn
beispielsweise nicht nur die Abhängigkeitskranken im Problemfeld „Alkohol“ berücksichtigt werden, sondern auch die gefährdeten Starkkonsumenten.
Eine repräsentative Untersuchung hat z. B. ergeben, dass ca.
15 % der Männer sowie 10 % der Frauen in Westdeutschland
*) siehe Kapitel X.
20
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
in gesundheitsschädlichem Umfang Alkohol konsumieren bzw.
20,5% der Männer und 10,5 % der Frauen in Ostdeutschland:
insgesamt 6,5 Millionen Menschen.11*)
Vergleichbare Zahlen können auch für Niedersachsen angenommen werden. Frühere Untersuchungen haben gezeigt, daß
es keine wesentlichen Unterschiede im Konsum- und Missbrauchsverhalten der Niedersachsen im Vergleich zu den Verhältnissen für Westdeutschland insgesamt gibt.
Benutzt man die Daten mit aller Vorsicht, kann davon ausgegangen werden, dass es in Niedersachsen etwa
– 190.000 Alkoholkranke,12*)
– 30.000 bis 50.000 Medikamentenabhängige13*) und
– 12.000 Abhängige von „harten“ illegalen Drogen14*) gibt.
Auch in Niedersachsen spielen somit legale Drogen die weitaus
größere Rolle bei der Suchtmittelabhängigkeit. Die für Niedersachsen errechnete Zahl der Alkoholkonsumenten mit gesundheitsschädlichen Konsum-Mengen z. B. beträgt bei den Männern 13,3 % und bei den Frauen 9,1 %.15*)
Dazu kommt eine hohe Zahl Raucherinnen und Raucher, von
denen viele mehr oder weniger abhängig von Nikotin sind. Je
nach Quelle gelten von den insgesamt 17 bis 18 Millionen Raucherinnen und Rauchern in der Bundesrepublik 6 bis 7,5 Millionen Menschen als Starkrauchende oder als behandlungsbedürftig.16*)
Bei der Art und dem Umfang einer Suchtmittelabhängigkeit
gibt es prägnante geschlechterspezifische Unterschiede. Während von Alkoholabhängigkeit mit einem Anteil von 2/3 Männer zu 1/3 Frauen mehrheitlich Männer betroffen sind, ist diese
Relation bei Medikamentenabhängigkeit genau umgekehrt: in
2/3 der Fälle sind Frauen, in 1/3 der Fälle Männer betroffen.
Bei Nikotinabhängigkeit und illegalen Drogen beträgt die
Relation je etwa 1/3 Frauen, 2/3 Männer. Am hervorstechendsten sind die Unterschiede bei Spiel- und Essstörungen: in 90 %
der Fälle sind von „Spielsucht” Männer betroffen, 90 % der
Ess-Störungen treten dagegen bei Frauen auf.
Auf eine ausgeprägte Tendenz zu Mehrfachgefährdungen
weisen zwei im Auftrag des Niedersächsischen Sozialministeriums durchgeführte Jugendstudien17*) hin.
Alkoholkonsum, Rauchen, die Einnahme von Medikamenten
mit Suchtpotential oder der Konsum illegaler Drogen treten
häufig nicht unabhängig voneinander auf. Ge- und Missbrauchsverhalten führt häufig zum Konsum mehrerer Suchtmittel: vorrangig zu Nikotin und Alkohol.
Nikotin kommt dabei die oft noch unterschätzte Rolle der
sogenannten „Einstiegsdroge“ zu, falls es eine solche überhaupt gibt. Jugendliche Raucherinnen und Raucher greifen sehr
viel häufiger auch zu anderen Suchtmitteln, im Unterschied zur
Gruppe der Nichtraucher und Nichtraucherinnen, die dies sehr
viel seltener tun.18*)
Daten für Niedersachsen
Verhältnis von legalen
zu illegalen Drogen
Zahl der Raucherinnen
und Raucher bundesweit
Geschlechterspezifische
Unterschiede
Mehrfachgefährdungen
Einstiegsdroge
*) siehe Kapitel X.
21
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Einstiegsalter
Entwicklungstendenzen
des Drogenkonsums
im Jugendalter
Die in den Medien häufig spektakulär aufgeworfenen Behauptungen über ein sinkendes Einstiegsalter beim Konsum
oder Missbrauch von Suchtmitteln läßt sich durch die vorliegenden Studien nicht belegen. Generell liegt das größte Einstiegsrisiko bei den 15- bis 17-jährigen.
Für den Bereich der illegalen Drogen kann aufgrund der meisten Repräsentativerhebungen des Bundesministeriums für
Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von einer grundsätzlichen Stagnation des Konsums seit
1995 ausgegangen werden.19, 19a*)
2.2 Nikotinkonsum
Nikotinkonsum als Thema
der Gesundheitsförderung
Zahl der Raucherinnen
und Raucher
in Niedersachsen
Nikotin als Droge
Gesundheitliche
Folgen des Rauchens
Nikotin ist ein Suchtstoff und Rauchen von Tabak die weltweit
verbreitetste Form der Substanzabhängigkeit – dies wird vielfach übersehen und nicht überall anerkannt, was sich mitunter
auch in Zuständigkeiten ausdrückt. Dem Nikotinkonsum widmen sich nicht die Einrichtungen der Suchtprävention und
-hilfe, sondern die Einrichtungen des allgemeinen Gesundheitswesens bzw. der Gesundheitsförderung.
Der vorliegende Bericht kann und soll nur begrenzt zum
Thema des Nikotinkonsums Stellung nehmen.
In Niedersachsen rauchen 40,8 % der Bevölkerung: 47,3 %
der Männer sowie 34,2 % der Frauen. Die Quote der Raucher
und Raucherinnen in Niedersachsen liegt damit 5% über dem
westdeutschen Durchschnitt.20*)
Die abhängigmachende Substanz ist dabei das psychotrop
(d. h. auf die Psyche) einwirkende Nikotin, während für die
schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden verschiedene andere Inhaltsstoffe des Tabaks und sogenannte Begleitstoffe des
Tabakrauches verantwortlich sind.
Rauchen fördert Herz-Kreislauferkrankungen und chronische
Bronchitiden, es kann zu peripheren Durchblutungsstörungen
führen und erhöht deutlich das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden. Allein etwa 40 Schadstoffe aus dem Tabakrauch gelten
als krebserzeugend.
Es wird geschätzt, dass etwa ein Drittel der Krebstodesfälle
durch Rauchen verursacht sind21*) und nahezu die Hälfte der
regelmäßigen Raucher und Raucherinnen an den Folgen ihrer
Rauchgewohnheiten sterben, sei es an Gefäß- und Lungenerkrankungen oder an Karzinomen (Lungen-, Kehlkopf-, Speiseröhren- oder Mundhöhlenkrebs).
Schätzungen, die die erheblichen Zahlen der durch Rauchen
verursachten Herz-Kreislauf-Krankheiten miteinbeziehen, gehen von jährlich 100.000 bis 140.000 vorzeitigen Sterbefällen
aus, die in Deutschland den gesundheitsschädigenden Folgen
des Aktivrauchens zuzuschreiben sind.
*) siehe Kapitel X.
22
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Die damit für das Gesundheitswesen verbundenen Kosten
sind erheblich. Dazu kommen durch Folgen des Rauchens verursachte volkswirtschaftliche Kosten, die beispielsweise durch
Arbeitsunfähigkeit, Frühinvalidität oder Todesfälle entstehen.
Verglichen mit den siebziger und achtziger Jahren, ist die
Raucherquote unter Jugendlichen gesunken. Immer mehr Jugendliche verzichten darauf, mit dem Rauchen anzufangen. Allerdings beginnt dieser Trend sich seit einigen Jahren wieder
abzuschwächen.
Unter den 12 bis 24-jährigen Jugendlichen in Niedersachsen
gibt es im Durchschnitt 36 % Raucher und Raucherinnen: die
Raucherquote der Mädchen hat sich der der Jungen insgesamt
angeglichen, wobei im Alter von 14 bis 20 Jahren sogar mehr
Mädchen rauchen als Jungen.22*)
Vor diesem Hintergrund bietet zum Beispiel eine Sucht- und
Drogenberatungsstelle in Hameln Raucherentwöhnungshilfen
für Kinder und Jugendliche an.
Anders als die klischeehaften Bilder der Werbung es gerne
zeigen, ist das Motiv für Tabakkonsum nicht allein der Genuss.
Rauchen spielt eine große Rolle als Bewältigungsstrategie in
Problem- oder Konfliktsituationen. Studien zeigen auf, daß
Raucher – in stärkerem Ausmaß als Alkoholkonsumenten – unter Belastungs- und Risikofaktoren der Arbeitssituation, des
psychischen Wohlbefindens und der Gesundheit leiden.23*)
Beim Beginn des Tabakkonsums spielen Einflüsse des sozialen Umfelds eine bedeutende Rolle. Rauchgewohnheiten der Eltern, ebenso die von Geschwistern, Freunden, Kollegen oder
Vorgesetzten, fördern Rauchen bei Kindern oder Jugendlichen
erheblich.
Umgekehrt wirkt sich die oben genannte Entwicklung zu
weniger Tabakkonsum langfristig präventiv aus. In einem „raucherarmen“ sozialen Umfeld beginnen weniger Jugendliche das
Rauchen.
Eine langfristige Förderung des Trends zum Nichtrauchen ist
für eine gewünschte Veränderung des Rauchverhaltens von
größerer Bedeutung als die – therapeutische – Beeinflussung
der aktiven Raucher selber.
Volkswirtschaftliche Kosten
Jugendliche Raucherinnen
und Raucher
Rauchen als
Bewältigungsstrategie
bei Belastungen
Rauchen und
soziales Umfeld
2.3 Alkoholkonsum und -missbrauch
Alkohol ist – nach Tabak – das in Deutschland am weitesten
verbreitete Suchtmittel. Bei einem großen Teil der Bevölkerung
gehört Alkohol zum Alltag.
Zwar ist der Alkoholkonsum in Deutschland in den letzten
Jahren leicht rückläufig, bewegt sich aber immer noch auf einem sehr hohen Niveau.
Alkohol als Alltagsdroge
*) siehe Kapitel X.
23
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Pro-Kopf-Konsum
Gesundheitsschädlicher
Alkoholkonsum
Jugendliche und Alkohol
Geschlechterspezifische
Unterschiede des
Alkoholkonsums
Alkohol und
soziales Umfeld
Risikoreiche
Lebenssituationen
Mit einem von der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS)24*) für 1999 errechneten Pro-Kopf-Verbrauch
von jährlich 10,6 Litern reinem Alkohol nimmt die Bundesrepublik weltweit eine Spitzenstellung ein.
Berücksichtigt man, dass Männer etwa 2,5 mal soviel trinken
wie Frauen, ergibt sich im Durchschnitt ein täglicher Konsum
von rd. 50 Gramm reinen Alkohols bei Männern und von rd. 20
Gramm bei Frauen.
Damit sind aber die Mengen erreicht oder überschritten, die
nach früheren Aussagen der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) gesundheitsgefährdend sind: die zugrundegelegten
Grenzwerte liegen bei 20 Gramm für Frauen und 40 Gramm
bei Männern.26*)
Bei Jugendlichen zeichnet sich im Bundesdurchschnitt ein
Trend zu einem geringeren Alkoholkonsum ab: Jugendliche
trinken weniger häufig als beispielsweise in den siebziger Jahren Alkohol, und in den jüngeren Altersgruppen ist der Alkoholkonsum deutlich zurückgegangen.27*)
In Niedersachsen läßt sich dieser Trend wohl für die
Mädchen bestätigen, während bei den Jungen ein Wiederanstieg zu verzeichnen ist. Etwa jeder dritte (33 %) der 12- bis
25-jährigen Jungen oder jungen Männer in Niedersachsen
trinkt regelmäßig Alkohol, während es bei den Mädchen oder
jungen Frauen „nur“ jede vierzehnte (7 %) ist.28*) Der Anteil
der stark alkoholgefährdeten Jugendlichen liegt relativ konstant bei 6 bis 7 %.29*)
Erste Erfahrungen mit einem Alkoholrausch, aber auch generell mit dem Trinken von Alkohol, machen Jugendliche zumeist im privaten Umfeld, beispielsweise mit den Eltern oder
anderen Familienangehörigen.
Am wichtigsten für das eigene Trinkverhalten ist jedoch in
der Regel die Gruppe gleichaltriger Freunde oder Freundinnen.
Nur selten trinken Jugendliche allein oder zusammen mit Zufallsbekannschaften.
Das Erlernen des Alkoholtrinkens hängt keineswegs allein
von individuellen Dispositionen der Jugendlichen ab. Die Ergebnisse der Bundesstudie belegen, dass es immer auch mit bestimmten sozialen Kontexten und strukturellen Bedingungen
verknüpft ist. Zu den Lebenssituationen, die ein größeres Risiko
für intensivere Alkoholerfahrung bedeuten, gehören insbesondere der Beginn einer beruflichen Ausbildung, der Wehr- oder
Ersatzdienst oder Arbeitslosigkeit.
Gefragt nach den Gründen, trinken Jugendliche Alkohol
heute eher deshalb, weil sie sich eine geselligkeits- und stimmungsfördernde Wirkung davon versprechen – und weniger,
weil sie Alkohol dazu benutzen, Spannungen abzubauen oder
Konflikte zu reduzieren.
*) siehe Kapitel X.
24
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Manches deutet aber auch darauf hin, dass Alkoholtrinken
bei vielen Jugendlichen keiner weiteren Begründung (mehr) bedarf, weil es einfach selbstverständlicher Bestandteil ihres Geselligkeitsverhaltens ist. Man trinkt, weil man mit anderen zusammen ist, und nicht, um eine bestimmte Wirkung zu erzielen
oder ein spezifisches Bedürfnis zu befriedigen.
Alkohol wird vom Blut aufgenommen und gelangt mit ihm
in alle Organe des Körpers, der Zellstoffwechsel stellt sich allmählich auf den Alkohol ein.
Geringe Mengen werden relativ problemlos abgebaut. Wird
dem Körper jedoch regelmäßig Alkohol zugeführt, kommt das
einer chronischen Vergiftung gleich, die Körperorgane und
Nervensystem angreift und bei Dauerkonsum zu irreparablen
Schädigungen führen kann.
Trinkpausen führen zu quälenden Entzugserscheinungen mit
Unruhe, Schweißausbrüchen, Verstimmungen, Zittern, morgentlichem Würgen und Halluzinationen bis hin zum Delirium
tremens.
Alkoholkonsum beeinflusst zunächst in vielfältiger Weise
Körperfunktionen, die für die menschliche Reaktions- und Leistungsfähigkeit bedeutend sind:
Aufmerksamkeit und Konzentration lassen nach, Seh- und
Wahrnehmungsvermögen werden gestört, die Reaktionsfähigkeit und die Koordination von Bewegungsabläufen wird beeinträchtigt, Gleichgewichtsstörungen treten auf.
Parallel treten psychische Wirkungen ein: Fehler in der Selbsteinschätzung, im Denkvermögen auf der einen Seite, Enthemmung und erhöhte Risikobereitschaft auf der anderen Seite.
Das Zusammenwirken von körperlichen Beeinträchtigungen
und psychischen Veränderungen trägt in erheblichem Maß zum
Unfallgeschehen bei: im Verkehr und, noch häufig übersehen,
am Arbeitsplatz.
Anders als bei anderen toxischen Stoffen mit hohem Missbrauchspotential – beispielsweise Tabak -, treten bei Alkoholmissbrauch aber meistens nicht als erstes gesundheitliche Schädigungen auf, sondern es kommt zunächst einmal zu negativen
sozialen Auswirkungen.
Diese betreffen sowohl die Konsumierenden selbst, als auch
das soziale Umfeld, insbesondere in Familie und Beruf. Familiäre Spannungen belasten Partnerinnen bzw. Partner und Kinder gleichermaßen und können zu schweren bis irreparablen
Schädigungen der Familienbeziehungen führen. Soziale Beziehungen zu Freunden, zu Verwandten, zu Arbeitskollegen und kolleginnen werden belastet oder zerstört, Entfremdung und
soziale Isolation, Einsamkeit können die Folge sein. Bei fortgesetztem hohen Alkoholkonsum kann es zu Gewalttätigkeiten
kommen, oder auch zu Verschuldung, eventuell zum Verlust
des Arbeitsplatzes, des Führerscheines oder der Wohnung.
Ständiger Missbrauch von Alkohol kann schließlich mitverantwortlich sein für eine Vielzahl organischer Erkrankungen.
Alkoholkonsum kann bei allen Körper- und Gewebesystemen
Schäden anrichten, stellt Griffith Edwards in der von ihm unter
Alkohol als Bestandteil
von Geselligkeit
Wirkungen des Alkohols
Entzugserscheinungen
Veränderte
Selbsteinschätzung
Steigendes Unfallrisiko
Soziale Folgen von
Alkoholmissbrauch
25
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Folgeerkrankungen
bei starkem Alkoholkonsum
Alkoholembryopathie
Delirium tremens
Tödliche Folgen
der Droge Alkohol
Todesfälle infolge von
Alkoholmissbrauch
Mitarbeit diverser anderer international anerkannter Fachleute
herausgegebenen wesentlichen Übersichtsarbeit „Alkoholkonsum und Gemeinwohl“30*) fest und stellt eine Fülle von Krankheiten auf.
Dazu gehören Schädigungen der Leber (Fettleber, alkoholische Hepatitis, Leberzirrhose), des Magens (z. B. chronische
Magenschleimhautentzündung), des Darms und der Bauchspeicheldrüse. Es kann weiterhin zur Herabsetzung zahlreicher
Herzfunktionen (u. a. Herzrythmusstörungen, Bluthochdruck,
erhöhtes Schlaganfallrisiko) kommen sowie zu Funktionsbeeinträchtigungen des zentralen Nervensystems (z. B. mit Bewegungsstörungen).
Zu den Risiken zählen aber auch Muskelerkrankungen, Knochenerkrankungen, rheumatische Erkrankungen sowie Störungen der Blutbildung, des Stoffwechselsystems oder des Hormonsystems.
Da die Plazenta (Mutterkuchen) „alkoholgängig“ ist, kann
der Alkoholkonsum der Mütter während der Schwangerschaft
bei Neugeborenen schwere Schädigungen zur Folge haben (Alkoholembryopathien). Das Kind „trinkt“ zwangsläufig immer
mit. Bundesweit ist mit über 2.200 Fällen pro Jahr zu rechnen.31*)
Fortgeschrittene Alkoholabhängigkeit kann zum Delirium
tremens (Alkoholdelir) führen, einem lebensbedrohlichen Zustand der Desorientierung und Unruhe mit Sinnestäuschungen,
Trugwahrnehmungen, Zittern, Schwitzen u. a. m.
Diese gesundheitlichen Folgeschäden können bis zum Tod
führen. Noch unzureichend bekannt ist, dass Alkohol außerdem ein Hauptrisikofaktor für die Entstehung bestimmter
Krebserkrankungen ist. Es gilt heute als erwiesen, dass die Entstehung von bösartigen Tumoren durch ständigen Alkoholkonsum wesentlich mitbedingt wird, insbesondere an Organen
des oberen Verdauungstraktes (Mund- und Rachenhöhle, Kehlkopf, Speiseröhre) und in der Leber. Aber auch die Entstehung
von Brustkrebs wird durch chronischen Alkoholkonsum begünstigt, weil das Immunsystem durch den Alkohol geschwächt
wird.
Während aufgrund jahrzehntelanger öffentlicher Gesundheitskampagnen in weiten Kreisen der Bevölkerung die Bedeutung des Tabakkonsums für die Krebsentstehung bekannt ist,
ist das bezüglich des Alkohols meist nicht im Bewusstsein.32*)
Dabei beträgt das Krebsrisiko bei Menschen, die sowohl Alkohol als auch Tabak regelmäßig konsumieren, ein vielfaches derer, die mit einer der beiden Substanzen „auskommen“.
Eine nicht unerhebliche Zahl der Todesfälle in Niedersachsen
ist auf den missbräuchlichen Konsum von Alkohol zurückzuführen. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren
schätzt, daß jährlich 30.000–40.000 Personen durch die Folgen
*) siehe Kapitel X.
26
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
des Alkoholmissbrauchs in Deutschland sterben33*), für Niedersachsen wird die Zahl auf 3.000–4.000 geschätzt.
Häufig wird vernachlässigt, daß die körperlichen Alkoholfolgekrankheiten keine Folgen einer Abhängigkeitserkrankung
sind, sondern Folgen des schädlichen Konsums von zu viel
Alkohol. Schädliches Trinken oder Mißbrauch können zu einer
Alkoholabhängigkeit führen – oder zu Alkoholfolgekrankheiten – oder aber zu beidem.
Alkoholabhängige stellen zwar die „Spitze des Eisbergs“ dar.
Aber die Grenze für das Auftreten alkoholbezogener – nicht
alkoholabhängigkeitsbezogener – Schäden verläuft heute nicht
mehr zwischen Alkoholikern und Nichtalkoholikern, sondern
zwischen Stark- und Schwachkonsumenten. Es ist davon auszugehen, dass es bundesweit – eingebettet in sozial akzeptierte
Trinkgewohnheiten – dreimal so viel Starkkonsumenten wie
Alkoholabhängige gibt.34*)
Alkoholmissbrauch ist deshalb nicht nur von Bedeutung als
Vorstadium einer möglichen späteren Abhängigkeit, sondern
beinhaltet selbst ein hohes Risiko für die Gesundheit – auch
ohne Eintreten einer Abhängigkeitserkrankung.
Mitunter wird von gesundheitsfördernden Wirkungen des
Alkohols berichtet. Als nachgewiesen kann dies nur für koronale Herzerkrankungen gelten, wo bei einem Konsumbereich
von einigen Gramm bis zu 40 Gramm Alkohol pro Tag bei Männern das Risiko einer Erkrankung sinkt. Es bleibt aber festzuhalten, dass abstinent Lebende andere Möglichkeiten haben, das
Risiko der koronalen Herzkrankheiten zu senken.
Ein starker Alkoholkonsum erhöht das Morbiditäts- und
Mortalitätsrisiko (Gesundheits- und Todesrisiko), wobei Trinkexzesse (z. B. an Wochenenden) besonders starke Gefahren
bergen.
Starkkonsumenten
und Alkoholabhängige
Weniger ist besser
2.4 Konsum von Medikamenten
mit Abhängigkeitspotential
Medikamente sind synthetische oder natürliche Stoffe, die als
Heilmittel im allgemeinen der Wiederherstellung oder Stabilisierung der Gesundheit dienen. Sie beeinflussen die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des menschlichen Körpers,
aber auch seelische Zustände.
Medikamente haben ihre Berechtigung, wenn sie aus medizinischen Gründen vorschriftsmäßig eingenommen werden.
Manche Mittel werden jedoch auch missbraucht.
Dies betrifft u. a. amphetaminhaltige Anregungs- oder Aufputschmittel, benzodiazepinhaltige Beruhigungs- und Schlafmittel (Barbiturate, Tranquilizer) oder bestimmte Schmerzmittel
(Analgetika), die beispielsweise Codein enthalten.
Medikamente als Heilmittel
Medikamentenmissbrauch
*) siehe Kapitel X.
27
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Medikamentenabhängigkeit
Fließende Grenzen beim
Medikamentenkonsum
Bewältigung täglicher
Anforderungen mit
Hilfe von Medikamenten
Entzugserscheinungen
Gesundheitliche Folgen des
Medikamentenmissbrauchs
28
Von Missbrauch spricht man, wenn sie ohne medizinische
Notwendigkeit oder abweichend von den Dosierungsempfehlungen, zu lange oder in zu hohen Dosen eingenommen werden.
Die Konsumenten oder Konsumentinnen solcher Medikamente wissen häufig nicht, daß der Missbrauch dieser Medikamentengruppen zu einer – entweder psychischen, teilweise
auch körperlichen – Abhängigkeit führen kann. Dies betrifft
auch eine ganze Reihe häufig ärztlich verordneter (weil verschreibungspflichtiger) Mittel.
Die Grenzen zwischen einer medizinisch begründeten, bestimmungsgemäßen Verwendung eines solchen Medikaments
und einem beginnenden Missbrauch, der in eine Abhängigkeit
münden kann, sind zumeist fließend.
Teilweise sind Schmerzmittel in der Apotheke frei käuflich.
Arzneimittel mit Suchtpotential sind dagegen verschreibungspflichtig, in aller Regel ist die Einnahme also durch eine ärztliche Verordnung gedeckt.
Von den Betroffenen wird eine Abhängigkeit gar nicht
wahrgenommen oder häufig erst erkannt, wenn wegen der
Nichteinnahme des Medikaments Entzugserscheinungen auftreten.
Der Einstieg in den Medikamentenmissbrauch ist meist an
„normale“, alltägliche Belastungen geknüpft, wie Überforderung durch Mehrfachbelastung, Spannungen am Arbeitsplatz
und anderes mehr.
Häufig sind es Frauen, die zu Medikamenten greifen – bzw.
denen Medikamente verordnet werden –, so dass besonders sie
gefährdet sind, in eine Medikamentenabhängigkeit zu geraten.
Im Vordergrund steht dabei der Wunsch, die Arbeits- und
Funktionsfähigkeit zu erhalten, leistungsfähig zu bleiben und
durchzuhalten, auch wenn die körperlichen und seelischen
Kräfte nachlassen.
Bei Absetzen des Medikaments kann es zu unangenehmen
Entzugserscheinungen kommen. Da diese oft dem ursprünglichen Krankheitssymptom ähneln, z. B. Kopfschmerz, wird die
Einnahme des Mittels möglicherweise fortgesetzt, allzuoft in
Unkenntnis der damit verbundenen erheblichen Risiken für die
physische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden.
Die Schädigungen infolge missbräuchlicher Medikamenteneinnahme sind sehr zahlreich und zum Teil lebensbedrohlich.
Sie umfassen – je nach konsumierter Substanz – chronische Organschäden, beispielsweise Nierenschäden, Harnwegsinfekte,
Magenblutungen, aber auch Tumorbildungen. Es kann zu Nervenleiden kommen sowie zu Einschränkungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit, zu Beeinträchtigungen der Erlebnisfähigkeit (seelische Abstumpfung, Apathie oder aber erhöhte
Reizbarkeit), zu Konzentrationsstörungen, zu depressiven Verstimmungen oder Suizidalität – und anderem mehr.
Der Umfang des Medikamentenmissbrauchs und der Medikamentenabhängigkeit ist nur schwer abzuschätzen. Medikamentenabhängige bleiben im Gegensatz zur Alkoholabhängigkeit in der Regel über längere Zeit sozial unauffällig, so dass
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
auch im Rahmen des sozialen Umfeldes der Betroffenen (Familie, Freundeskreis, Kollegen und Kolleginnen) eine Abhängigkeit häufig nicht erkannt wird – und ohne fachspezifische
Kenntnisse auch nur schwer erkennbar ist.
Auch Jugendliche nehmen Medikamente ein, die ein Suchtpotential besitzen: von den 12–24-jährigen jungen Menschen
in Niedersachsen nehmen 3 % regelmäßig solche Medikamente
ein, weitere 46 % gelegentlich.35*)
Besonders bei Benzodiazepinen weitverbreitet ist die sogenannte „Niedrig-Dosis-Abhängigkeit“, eine Form der Abhängigkeit, bei der eine relativ geringe Wirkstoffdosis über längere
Zeit hinweg genommen wird, ohne dass die Dosis gesteigert
wird. Die Dauereinnahme erfolgt aber schließlich nicht mehr,
um eine bestimmte psychotrope Wirkung zu erzielen, sondern
um Entzugserscheinungen zu verhindern.
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen entfielen
Mitte der 90er Jahre bundesweit rund 1,5 Milliarden (8,1 %)
der insgesamt 28,5 Milliarden Tagesverordnungen auf Arzneimittel, die ein Suchtpotential besitzen. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) geht davon aus, dass
hiervon rund ein Drittel, also 500 Millionen Tagesdosierungen,
nicht wegen akut medizinischer Probleme, sondern langfristig
zur Suchterhaltung verordnet wurden.36*)
Die teilweise unkritische Verschreibung von Präparaten mit
Abhängigkeitspotential durch Ärzte wird in jüngster Zeit öffentlich, auch von Ärztekammern, Berufsverbänden und Krankenkassen diskutiert.
Eine vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebene empirische Studie zur Verordnungspraxis von Medikamenten mit Abhängigkeitspotential ergab, dass ein erheblicher
Anteil an Patienten oder Patientinnen (knapp 7%) solche Medikamente über so lange Zeiträume verschrieben bekommt, dass
auf die Gefahr einer Abhängigkeitsentwicklung oder bereits
auf eine manifeste Medikamentenabhängigkeit geschlossen
werden kann.37*)
Es darf nicht verkannt werden, dass es innerhalb der Gruppe
der Ärztinnen und Ärzte große Unterschiede bezüglich Wissensstand und Erfahrung gibt und die Defizite teilweise noch in
ihrer Ausbildung begründet sind. Die Problematik der Medikamentenabhängigkeit hat hier erst in den letzten Jahren einen
größeren Stellenwert bekommen.
Es ist weiter zu berücksichtigen, dass Ärztinnen und Ärzte
häufig in einem Konflikt stehen, z. B. zwischen Patientenwünschen, ein spezielles Medikament verordnet zu bekommen einerseits, medizinisch Sinnvollem andererseits.
Dennoch gilt es in Zukunft, die Sensibilität bei medizinischen
Fachkräften – wie bei allen anderen, die im Gesundheits- und
Sozialwesen Verantwortung tragen – gegenüber dem Risiko
von Medikamentenabhängigkeit zu erhöhen.
Jugendliche und Medikamente
Niedrig-Dosis-Abhängigkeit
Verbreitung von
Medikamenten mit
Suchtpotential
Ärztliche
Verschreibungspraxis
*) siehe Kapitel X.
29
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
2.5 Konsum und Missbrauch illegaler Drogen
Konsumenten
illegaler Drogen
Konsum illegaler Drogen
bei Jugendlichen
Mehrheit der Jugendlichen
gegen Konsum illegaler Drogen
Zunahme des Konsums
von Designer-Drogen
Probierkonsum
Einstiegsalter
Geschlechterspezifische
Verteilung
Der Konsum der unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden
Drogen spielt sich weitgehend unter Ausschluss oder am Rande
der Öffentlichkeit, in der sogenannten Drogenszenen und gesetzesbedingt in der Illegalität ab. Die offenen Drogenszenen,
vielfach an Bahnhöfen oder Parkanlagen, bilden nur die Spitze
des Eisberges. Genaue Angaben über die quantitative Dimension des Problems sind daher nicht möglich. Alle veröffentlichten Daten sind – mehr oder weniger grobe – Schätzungen.
Gemäß der bereits genannten Jugendstudie 90/91 sind in
Niedersachsen 4 % der 12- bis 24-Jährigen aktuelle Drogenkonsumenten. Dies entspricht den Aussagen der bundesweit
angelegten Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), wonach 4 % aller westdeutschen Jugendlichen regelmäßig, d. h. mehr als 20 mal im Jahr,
illegale Drogen konsumieren, überwiegend Cannabis.38*)
Die Mehrheit der bundesdeutschen Jugendlichen lehnt
dagegen den Konsum von illegalen Drogen ab: bezogen auf
Haschisch sind es 75 %, auf Kokain 94 % und bezogen auf
Heroin 97 %.39*)
Generell ist jedoch die Bereitschaft Jugendlicher zum Konsum illegaler Drogen in den vergangenen Jahren angestiegen.
Allerdings beschränkt diese Bereitschaft sich in den allermeisten Fällen auf Haschisch.40*)
Auffällig zugenommen hat in den letzten Jahren dagegen
der Konsum der sogenannten „Designer-Drogen“. Diese auch
als „Party-Drogen“ bezeichneten Mittel werden häufig im Zusammenhang mit der „Techno-Szene“, einer Jugend-MusikSzene, beobachtet.
Die überwiegende Mehrzahl der Konsumenten ist als „Probierer“ einzustufen: meist bleibt es bei einem kurzzeitigen
Experimentier- oder Probierkonsum. Auch diejenigen, die Cannabisprodukte über einen längeren Zeitraum mehr oder weniger regelmäßig zu sich nehmen, geben den Konsum später in
der Regel von selbst wieder auf.41*) Die längere Zeit verbreitete
Befürchtung, dass der Konsum von Cannabisprodukten gewissermaßen zwangsläufig den Weg zu härteren Drogen ebne, hat
sich nicht bestätigt. Nur eine ganz geringe Zahl von Drogenkonsumenten steigt von Cannabisprodukten auf harte Drogen
im Sinne einer „Suchtkarriere“ um.42*)
Am Einstiegsalter in den Drogenkonsum hat sich seit den
achtziger Jahren nicht viel geändert, es liegt im Durchschnitt
bei 17 Jahren, wobei einige allerdings auch deutlich jünger
sind.43*)
Zwei Prozent der männlichen bzw. ein Prozent der weiblichen Jugendlichen in Niedersachsen gelten als starke Drogennutzer („user“).44*) Bei männlichen Personen befindet sich der
höchste Anteil an aktuellen Drogenkonsumenten in den Altersgruppen der 18–29-jährigen (7 %), bei weiblichen in der Alters*) siehe Kapitel X.
30
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
gruppe der 18–20-jährigen (5 %). In den darauffolgenden Altersgruppen geht der Umgang mit illegalen Drogen rasch und
deutlich zurück.
Im Jahr 2000 gab es in Niedersachsen 142 Drogentote, 26
mehr als 1999. In den vorangehenden Jahren war die Zahl von
ihrem bisher höchsten Stand mit 205 im Jahr 1991 kontinuierlich gesunken.
Bundesweit lässt sich ein Anstieg der Drogentoten feststellen.
Eine hinreichende Erklärung kann für diese Schwankungen nicht
gegeben werden. Sie werden beeinflusst von den in der Szene
überwiegend konsumierten Drogenarten, vom Reinheitsgehalt
der Drogen, dem Ausbau des Hilfenetzes u. a. m. Isoliert betrachtet, sind plötzliche Schwankungen bei der Zahl der Drogentoten wenig geeignet, die Qualität des Präventions- und Hilfesystems zu beurteilen. Bemerkenswerterweise ist aber das
Interesse der Öffentlichkeit an diesen Zahlen im Verhältnis zu jenen des Alkoholbereichs, wo die Situation absolut gesehen dramatischer ist, sehr viel höher. Es drängt sich der Eindruck auf,
dass hier zur eigenen Entlastung kollektiv von den Problemen der
etablierten Droge „Alkohol“ abgelenkt wird auf die der illegalen
Suchtstoffe.
Wurde bisher für Niedersachsen von ca. 9.000 Abhängigen
von harten illegalen Drogen ausgegangen, ist aufgrund neuerer
Zuordnungskriterien und Studien die Zahl auf ca. 12.000 betroffene Personen anzuheben.
Aufgrund der ständig neu auf den Markt gelangenden „Designer-Drogen“ ist die Zahl der mit einem Verbot belegten Drogen in den letzten zwei Jahrzehnten beständig gewachsen. Es
handelt sich um vollsynthetische Verbindungen, die in ständig
neuen Zusammensetzungen angeboten werden und deshalb
zum Zeitpunkt der Einführung auf dem Schwarzmarkt noch
nicht vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfaßt sind. Das
Betäubungsmittelgesetz bzw. seine Anlagen werden daher
ständig aktualisiert, zuletzt durch die 13. BtMÄndV.
Die derzeit im Bereich des illegalen Drogenkonsums in
Deutschland gebräuchlichsten Substanzen sind vor allem Cannabisprodukte (Haschisch, Marihuana), Opiate (wie Heroin),
Halluzinogene (wie LSD) und schließlich auch Kokain sowie synthetische Drogen.
Die Wirkungen dieser Drogen sind je nach Substanz sehr unterschiedlich. Sie hängen zudem von der jeweiligen physischen
und psychischen Verfassung der Konsumentin bzw. des Konsumenten ab sowie von der Situation, in der das Mittel konsumiert wird.
Die in den genannten Drogen wirkenden Substanzen beeinflussen Sinneseindrücke und Sinneswahrnehmungen. Die Empfindungen für Farben und Geräusche, das Gefühl von Raum
und Zeit können sich ändern, unter dem Einfluss halluzinogener
Rauschmittel kommt es zu Sinnestäuschungen, zu Halluzinationen, aber auch zu Wahnvorstellungen und Phobien.
Drogentote
Drogenabhängige
Die gebräuchlichsten
Substanzen
Wirkungen
illegaler Drogen
31
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Risiken des Konsums
illegaler Drogen
Folgekrankheiten des
Drogenmissbrauchs
Abhängigkeit von
illegalen Drogen
Soziale Verelendung
und Kriminalität
32
Einige Drogen wirken anregend und entspannend wie Haschisch
und Marihuana. Andere können in der akuten Wirkung euphorische Gefühle von Zufriedenheit oder Glück auslösen, z. B. Heroin.
Drogen wie Kokain, aber auch Ecstasy, wirken euphorisierend und antriebssteigernd. Angst wird reduziert, Gefühle wie
Selbstakzeptanz und Selbstwert dagegen teilweise erheblich
gesteigert, ebenso Kommunikationsbedürfnisse oder -fähigkeiten. Eine weitere Wirkung ist der Eindruck eines unbegrenzten
Durchhalte- und Leistungsvermögens, Empfindungen also, die
derzeit „im Trend“ liegen.
Anstelle der euphorisierenden oder beruhigenden Wirkungen können – insbesondere bei Überdosierung – auch Depressionen, Angstzustände oder Panikattacken ausgelöst oder paranoide Zustände und Psychosen hervorgerufen werden.
Abgesehen von den Risiken der Substanzen selber, entstehen weitere Gefahren dadurch, dass die auf dem illegalen Drogenmarkt angebotenen Stoffe häufig gesundheitsgefährdende
Strecksubstanzen enthalten, die Organschäden verursachen
können. Auch bei Drogen wie Ecstasy besteht ein erhebliches
Risiko für die Konsumenten in der Ungewißheit über die Zusammensetzung und eventuelle Beimischungen der eingenommenen Pillen. Da der Reinheitsgrad des illegal erworbenen Stoffes den „usern“, den Gebrauchern, in der Regel nicht bekannt
ist, kann es zu einer ungewollten Überdosierung kommen.
Atemlähmung oder Herzversagen können die Folge sein und im
schlimmsten Fall zum Tod führen.
Eine zusätzliche Gefährdung für Heroinkonsumentinnen und
-konsumenten, die Spritzen benutzen („Fixer“), stellt das Risiko
von Infektionen dar, z. B. Leberentzündung oder nicht selten
auch AIDS. Die Gewohnheit, Spritzen untereinander auszutauschen, sowie die Beschaffungsprostitution von Frauen und
Männern haben zu einer hohen Infektionsrate unter Drogenabhängigen geführt. So sind in Niedersachsen 15 % der HIVNeuinfizierten und gleichfalls 15 % der AIDS-Neuerkrankungen
auf intravenösen (i. v.) Drogenkonsum zurückzuführen.
Der Konsum der illegalen Drogen kann zu psychischer Abhängigkeit führen, bei einigen auch zu körperlicher Abhängigkeit.
Als quälend empfundene und von den Abhängigen gefürchtete
Entzugserscheinungen insbesondere bei Heroin behindern häufig die Bereitschaft zum Ausstieg aus der Droge.
Bei einem Teil der Drogensüchtigen ist eine im Lauf der Jahre zunehmende psychische und soziale Verelendung zu beobachten. Arbeits- und Obdachlosigkeit, Mangelernährung, nicht
behandelte Sekundärkrankheiten, äußere Verwahrlosung und
der Verlust sozialer Beziehungen sind Ausdruck dieser Verelendung. Von der Illegalität aufgrund des Besitzes der Drogen (Konsumentendelikte) gleiten die Drogenabhängigen vielfach in die
Beschaffungskriminalität ab. Um die Suchtmittel zu finanzieren,
betreiben sie Drogenhandel, begehen Diebstähle oder Einbrüche,
oder sie prostituieren sich. Obwohl dies nicht die Mehrheit der
Drogenkonsumentinnen und -konsumenten betrifft, bestimmen
sie das öffentliche Bild und die politische Drogendiskussion.
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Die meisten bundesdeutschen Jugendlichen kennen die Risiken des Drogenkonsums sehr wohl und vermeiden jeglichen
Gebrauch illegaler Drogen oder beschränken ihn auf die sogenannten „weichen Drogen“. Bei 96 % derjenigen, die Drogenerfahrung haben, bleibt der Konsum auf Haschisch und Marihuana beschränkt.45*)
Wenn Jugendliche diese Arten von illegalen Drogen konsumieren, geht es ihnen oftmals weniger um eine problemverdrängende Wirkung der Droge, als darum, ihre Neugier zu befriedigen oder mal etwas Neues, Aufregendes zu erleben.46*)
Nur eine Minderheit nimmt diese Drogen, um den Alltag zu
vergessen oder „total abzuschalten“.
„Harte Drogen“ (wie Heroin) mit ihrem erhöhten Risiko eines gesundheitlichen, strafrechtlichen und sozialen Abstiegs
spielen quantitativ eine weitaus geringere Rolle. Dass es sich allerdings auch bei der Einnahme von Ecstasy um – gesundheitlich wie strafrechtlich – riskanten Konsum handelt, scheint vielen Jugendlichen dagegen nicht bewusst – oder zumindest
wenig handlungsbestimmend – zu sein. Im Vergleich zu der
übrigen illegalen Drogenszene fallen hier sowohl veränderte
Konsumenten- und Konsumentinnenkreise als auch veränderte
Konsummotive und -muster auf. Die Konsumierenden sind in
der Regel sozial unauffällig, ohne Aussteiger – oder Verelendungssymptome. Das Konsumverhalten ähnelt alltäglich gewordenen generellen Konsumformen. Die Applikationsart,
nämlich die Einnahme in Tablettenform, ist sozial adäquat und
entspricht oftmals den Handlungsmustern der Erwachsenen,
körperliche wie psychische Zustände durch die Einnahme von
Medikamenten zu beeinflussen.
Konsum „weicher“ Drogen
Konsum von Ecstasy
2.6 Stoffungebundene Verhaltenssüchte
In der Suchtprävention und -hilfe geht man heute davon aus,
dass auch ganz alltägliche Verhaltensweisen – Essen, Kaufen,
Spielen, Fernsehen, Arbeiten u. a. – in Form eines „süchtigen
Verhaltens“ entgleisen kann. Es kann eine seelische Abhängigkeit eintreten, ein „zwanghaftes Verlangen“ nach ständiger
Wiederholung dieses Verhaltens, um erwünschte Empfindungen auszulösen oder Missempfindungen zu lindern.
Vor allem zwei oftmals als süchtig bezeichnete Verhaltensweisen haben in den vergangenen Jahren Aufmerksamkeit
erhalten: erstens das – teilweise als „Sucht-”, teilweise als „pathologisches (neurotisches) Verhalten” bezeichnete Glücksspielen am Automaten sowie zweitens gestörtes Essverhalten.
Menschen, die davon betroffen sind, vernachlässigen häufig
andere Interessen und Bedürfnisse, ihre sozialen Beziehungen
leiden, es kann zu Vereinsamung, zu finanziellen Problemen
(Verschuldung), eventuell auch zu Beschaffungskriminalität
kommen.
Süchtiges Verhalten
Spielsucht
Gestörtes Essverhalten
*) siehe Kapitel X.
33
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Pathologisches Glücksspiel
Fettsucht
Ess- /Brechsucht
Magersucht
Arbeitssucht
34
Auffällig sind die geschlechterspezifischen Unterschiede:
Spielsucht, nimmt man an, betrifft zu 90 % Männer, Essstörungen zu 90 % Frauen.
Viele Betroffene brauchen eine fachkundige Beratung oder
auch therapeutische Behandlung, um das problematische Verhalten wieder ablegen zu können.
Wegen der einer „Spielsucht“ zugrundeliegenden psychischen Störungen kann hier eine Krankheit im versicherungsrechtlichen Sinn vorliegen, die eine medizinische Heilbehandlung erfordert.
Zu den Ess-Störungen zählen neben der „Fettsucht“ insbesondere die „Ess/Brechsucht“ und die „Magersucht“. Hierbei
handelt es sich um psychische Krankheiten, die in einigen Verhaltensweisen, insbesondere der zwanghaften Beschäftigung
mit dem Essen oder Nicht-Essen, suchtspezifische Aspekte aufweisen.
Vor allem die körperlichen Folgen sind nicht harmlos: hormonelle Störungen, Belastungen der Wirbelsäule und Gelenke,
Herz-/Kreislaufschäden, Nierenschäden, Darmstörungen bis hin
zu lebensbedrohlichem Untergewicht und Tod. Ziel der therapeutischen Bemühungen bei allen Gruppen von Essgestörten ist
es, zu einem kontrollierten und lustvollen Umgang mit Essen zu
finden und sich selbst zu akzeptieren.
In der Öffentlichkeit und in Publikationen haben in letzter
Zeit im Weiteren auch die Arbeitssüchtigen (workaholics) erhöhte Aufmerksamkeit bekommen. Dem häufig positiven
Image dieser Form süchtigen Verhaltens stehen psychische Zusammenbrüche, „Burn-out” (Überanstrengung im Beruf mit
der Folge des Gefühls innerlich „ausgebrannt” zu sein), HerzKreislauf- Erkrankungen, Angstattacken und soziale Vereinsamung gegenüber, die nur einige negative Auswirkungen
zwanghaften Arbeitens sind, das auch ökonomisch mehr Schaden anrichtet, als gemeinhin bekannt ist.
Hilfe erhalten Betroffene stoffungebundener Verhaltenssüchte insbesondere durch niedergelassene Ärztinnen bzw.
Ärzte und Psychologinnen bzw. Psychologen (Psychiatrie/Psychotherapie) oder stationär in psychiatrischen Krankenhäusern
bzw. -abteilungen und Fachkliniken. Auch Suchtberatungsstellen nehmen sich dieses Klientels an.
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
3. Besondere Problemfelder
des Suchtmittelmissbrauchs
3.1 Suchtmittel am Arbeitsplatz
in Betrieben und Verwaltungen
Der hohe Konsum von Suchtmitteln macht sich auch am Arbeitsplatz bemerkbar. 5 % der arbeitenden Bevölkerung gelten
als alkoholkrank, weitere 10 % als alkoholgefährdet. Bezogen
auf andere Suchtmittel liegen keine zahlenmäßigen Schätzungen vor. Aber auch der Konsum von Medikamenten mit Suchtpotential lässt sich am Arbeitsplatz beobachten und führt vermehrt zu Missbrauchs- oder Abhängigkeitsfällen.
Eine im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführte Recherche ergab, dass selbst bei Fachleuten in den Betrieben
kaum ein Problembewusstsein vorhanden ist, in welcher Weise
Medikamenteneinnahme sich auf die Arbeitssicherheit auswirken kann, geschweige denn, wie dem begegnet werden
könnte.47*)
Der Konsum von illegalen Drogen durch Beschäftigte und
die Beeinträchtigungen hierdurch am Arbeitsplatz werden noch
seltener angesprochen. Dabei zeigt eine Untersuchung aus einem größeren Betrieb, daß das Problem zahlenmäßig keineswegs unerheblich ist.48*)
Es sind aber nicht nur die suchtgefährdeten und abhängigkeitskranken Beschäftigten, deren Suchtmittelkonsum mit Auffälligkeiten und Risiken verbunden ist.
Bereits beim Konsum geringer Mengen von Alkohol kommt
es zu körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, die
insbesondere die Arbeitssicherheit betreffen:
Aufmerksamkeit, Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen,
Handfertigkeiten, Gleichgewichtsinn, Denkvermögen, Antrieb
und Stimmungslage werden beeinträchtigt, Leistungsvermögen
und Arbeitseffizienz gemindert. Das Unfallrisiko steigt erheblich, ebenso das Risiko, Fehlentscheidungen zu treffen, die sich
negativ auf Arbeits- oder Betriebsleistung auswirken.49*)
Medikamenteneinnahme am Arbeitsplatz kann krankheitsbedingte Gründe haben und ärztlich verordnet sein, ist aber
auch insbesondere in Verbindung mit Belastungen am Arbeitsplatz zu beobachten. Veränderungen in der Arbeitsorganisation, Folgen von Rationalisierung, von Personalabbau, von Leistungsverdichtung und Mehrfachbelastung sowie stark
gewachsene Ängste und Risiken, den Arbeitsplatz zu verlieren,
führen bei den Beschäftigten vermehrt zu psychosozialen Gesundheitsbelastungen. Es muß vermutet werden, dass Beschäftigte immer häufiger zu psychisch wirksamen Arzneimitteln
greifen: sei es, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten, sei es, um
den alltäglichen Stress abzuschirmen und die Belastungs- und
Funktionsfähigkeit wiederherzustellen.
Umfang des Problems
Unfallrisiko Alkohol
Medikamenteneinnahmen
und Arbeitsbelastung
*) siehe Kapitel X.
35
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Einschränkungen
durch Medikamente
Einschränkung
durch illegale Drogen
Auch krankheitsbedingter, ärztlich indizierter Medikamentenkonsum kann sich negativ auf die Arbeitsleistung auswirken, beispielsweise durch eine Reduzierung des Seh- und Hörvermögens, durch Gleichgewichts- oder Bewusstseinsstörungen
oder durch eine beschleunigte Ermüdung.50*)
Da die Betroffenen lange Zeit nicht auffallen oder einfach als
„krank“ im allgemeinen Sinne gelten, muss von einer hohen
Dunkelziffer ausgegangen werden.
Anders als das Bild in der Öffentlichkeit es suggeriert, sind
viele, die illegale Drogen konsumieren, gesellschaftlich integriert und fallen am Arbeitsplatz nicht so leicht auf. Da die Substanzen unterschiedlich wirken und verschiedene Wirkungsdauer haben, sind die Folgen für die Arbeitsfähigkeit und
Unfallgefährdung schwer abzuschätzen.
Fest steht jedoch, dass Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt und verändert werden und dadurch die Unfallgefährdung steigt. Das als Leistungsdroge geltende Kokain
z. B. führt bei häufigem Konsum zu Schlaflosigkeit und Einschränkung des Urteilsvermögens gegenüber den eigenen
Fähigkeiten, so dass Übermüdungsfolgen eintreten können.
Ein besonderes Problem in Verbindung mit dem regelmäßigen Konsum illegaler Drogen stellt das sogenannte „flashback-Phänomen“ dar, das ein willkürliches erneutes Auftreten
eines Rauschzustandes beschreibt, ohne daß erneut Drogen gebraucht wurden.
In einer Reihe von Unternehmen und Institutionen sind als
Folge der Verbreitung des Konsums illegaler Drogen in den
letzten Jahren sogenannte „Drogenscreenings“ als Kontrollverfahren bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt worden.
3.2 Suchtmittel und Straßenverkehr
Auch geringe
Alkoholmengen „wirken“
36
Dass Alkohol im Straßenverkehr – trotz aller bisherigen umfangreichen Verkehrssicherheitsbemühungen – noch immer ein
unterschätztes und damit zu hohes Unfallrisiko darstellt, ist hinreichend bekannt. Jeder verantwortungsbewußte Fahrzeugführer weiß um die subjektiv beeinflussende Wirkung des Alkohols bereits in kleinsten Mengen, die mit objektiven Leistungseinbußen einhergehen. So lassen sich verkehrssicherheitsrelevante Risiken bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von
0,3 bis 0,4 Promille ausreichend abgesichert experimentell und
in Fahrversuchen nachweisen.
Erhebliche Beeinträchtigungen sind schon ab 0,5 Promille
feststellbar mit der Folge, daß z. B. schnell wechselnde
Verkehrssituationen, unvorhersehbare Ereignisse auf der
Straße, verschiedene gleichzeitige Anforderungen an den Fahrer/in oder Situationen mit aggressionsauslösenden Reizen nur
noch unpräzise bewältigt werden. Die Sehleistung nimmt um
ca. 15 Prozent ab, die Hell-Dunkel-Anpassung der Augen ver*) siehe Kapitel X.
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
langsamt sich, Rotlichtschwäche tritt auf, das Hörvermögen
wird reduziert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Leistungseinbußen am stärksten in der Resorptionsphase (Alkoholaufnahme des Körpers durch die Körperzellen insbesondere in
der „Anflutphase“) bemerkbar machen. Wesentlich beteiligt
sind dabei weitere – zum Teil in der Person liegende – Faktoren,
nämlich ihre physische und psychische Verfassung, Fahrpraxis,
Alkoholgewöhnung, Trinkdauer und Trinkende in der spezifischen Situation u. a. m.
Fahranfänger, die meist über weniger automatisierte Handlungen verfügen, sind diesbezüglich – wie noch auszuführen ist
– besonders gefährdet. Dies gilt prinzipiell auch für ältere Menschen mit ihren größeren Schwierigkeiten bei Fahrten, die eine
erhöhte Aufmerksamkeit erfordern.
Das Risiko, einen Verkehrsunfall mit Todesfolge zu verursachen oder selbst einen tödlichen Verkehrsunfall zu erleiden,
steigt mit zunehmender Promillezahl drastisch an und beträgt
bei 0,8 Promille bereits das Vierfache bzw. das Sechzehnfache
bei 1,5 Promille.
Angesichts der Zahl der behandlungsbedürftigen Alkoholiker, die von der „Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren” mit ca. 2,5 Millionen beziffert wird, stellt sich in zunehmendem Maße die Frage nach dem „fahrenden Trinker”. So
gilt in Fachkreisen ein Blutalkoholgehalt von 1,5 Promille und
mehr ohne grobe Anzeichen für Trunkenheit als sicheres Zeichen für Alkoholismus.
Ein Blick in die Statistik stützt diese These. Von den an
Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligten alkoholisierten Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmern
hatten 1999 ca. 49 % einen Blutalkoholgehalt über 1,7 Promille und bei fast jedem Dritten (ca. 32 %) wurde sogar noch
ein Blutalkoholgehalt von über 2 Promille festgestellt.
Ein Problem stellen in diesem Zusammenhang die Verkehrsunfälle dar, bei denen zwar Alkoholeinfluss in Spiel ist, dies von
der Polizei aber nicht erkannt wird. Ein solches Dunkelfeld, dessen Umfang in der Fachliteratur kontrovers beschrieben wird,
besteht u. a. auch deshalb, weil alkoholbedingte Fehlverhaltensweisen der Kraftfahrzeugführer/innen nicht in jedem Fall
offenkundig werden. Die Verhaltensweisen sind also nicht immer so auffällig, dass sogenannte Ausfallerscheinungen sofort
festgestellt werden, d. h., alkoholkranke Personen können mit
einem hohen Blutalkoholgehalt noch relativ unauffällig umgehen, obwohl sie absolut fahruntüchtig sind und damit eine
ständige akute Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Auch bei jüngeren Menschen zwischen 18 und 25 Jahren
dürfte das in verstärktem Maße der Fall sein, wenngleich die
Wirkung des Alkohols bei dieser Altersgruppe größer ist als bei
„routinierten” Erwachsenen. Bedenkt man aber, daß etwa
24 % aller an Straßenverkehrsunfällen beteiligten alkoholisierten Verkehrsteilnehmer dieser Altersgruppe angehören wird
deutlich, dass „Trinkerkarrieren“ hier beginnen. Der Anteil bei
Alkoholbedingte
Beeinträchtigungen
Verkehrsunfälle
mit Todesfolge
„Trinkende Fahrer“
oder „fahrende Trinker“?
Dunkelfeld
37
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Blutentnahmen
Alkoholbedingte Unfallopfer
Schwere Unfallfolge
durch Alkohol
38
den Getöteten insgesamt beträgt bei dieser Risikogruppe ca.
25 %.
Über diese allgemeinen und grundsätzlichen Angaben hinaus geben das Verkehrsunfall-Lagebild der Polizei und die amtliche Statistik (Quelle: Niedersächsische Landesamt für Statistik)
detaillierte Auskünfte über alkoholbedingte Verkehrsunfalltote
und -verletzte und Verkehrsunfälle mit Alkoholbeeinflussung.
Für die Jahre 1995–1999 sind folgende sicherheitsrelevante
Fakten und Trends für Niedersachsen herauszustellen:
Während die Anzahl der Blutentnahmen nach einer Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsunfall von insgesamt 7.645 auf 6.097
(–20,2 %) zurückgegangen ist, ist bei den Alkoholunfällen mit
Personenschaden die Häufigkeit von 3.226 auf 2.734 lediglich
um 15,3 % gesunken; der Anteil an allen Verkehrsunfällen mit
Personenschaden liegt durchgängig bei etwa 7 %.
Diese in der Tendenz positive Entwicklung muss allerdings in
Bezug auf die besonders schweren Unfallfolgen relativiert werden. So ist zwar die Gesamtzahl der Schwerverletzten von
1.392 auf 1.081 (–22,3 %) gesunken, die der Getöteten jedoch
lediglich von 137 auf 111 (–19 %). Die Gesamtzahl der nach
Straßenverkehrsunfällen mit Alkoholgenuss Verunglückten ist
insgesamt von 4.397 auf 3.633 (–17,4 %) zurückgegangen.
Das besondere Gefährdungspotential des Alkohols im
Straßenverkehr verdeutlicht aber auch noch eine andere – zugegeben drastische – Sichtweise.
Die alkoholbedingten Verkehrsunfalltoten haben sich innerhalb der letzten fünf Jahre auf inzwischen 636 summiert; der
Anteil – bezogen auf alle bei Verkehrsunfällen getöteten Personen – liegt bei durchschnittlich 12,7 %. Eine ähnliche Bilanz gilt
für die Schwerverletzten. Bei einem Anteil von 12,1 % waren
im Untersuchungszeitraum 6.306 dieser Opfer zu beklagen.
Als Ergebnis ist deshalb festzuhalten: Der Trend, nämlich sinkende Anzahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle, der im
übrigen mit dem generellen Rückgang des Verkehrsunfallgeschehens der letzten Jahre korrespondiert, ist zwar positiv zu
bewerten, darf aber andererseits in Bezug auf die besonders
schweren Unfallfolgen nicht den Blick für die Realität verklären.
Persönliches Leid, sozialer Abstieg und volkswirtschaftliche Verluste in Milliardenhöhe sind die Kehrseite der Medaille.
Bei der Bekämpfung der alkoholbedingten Verkehrsunfälle
spielt deshalb die Beurteilung des Verkehrssicherheitslagebildes
der Polizei eine wichtige Rolle. Ziel der polizeilichen Maßnahmen ist es danach insbesonders, den alkoholisierten Verkehrsteilnehmer konsequent und rechtzeitig zumindest bis zu
seiner Ausnüchterung aus dem Straßenverkehr zu entfernen.
Nach gesicherten empirischen Erkenntnissen ist die Unfallursache „Alkohol“ nämlich eine der wenigen Ursachen, der präventiv wirkungsvoll begegnet werden kann. Durchschnittlich
waren davon ca. 17.800 Fahrzeugführer pro Jahr in Niedersachsen betroffen.
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Auch illegale Drogen und Medikamente mit Suchtpotential
können die Fahrtauglichkeit erheblich beeinträchtigen. Mit Änderung des StVB wurde dem Rechnung getragen. Ihr Konsum ist
schwerer festzustellen als der von Alkohol, da diese Substanzen
nicht über die Atemluft wie beim Alkohol („Fahne“) festzustellen
ist. Daher werden bei der Polizei Multiplikatoren ausgebildet, die
wiederum weitere Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes unterweisen. Ziel dieser Ausbildung ist es, anhand äußerer
Anzeichen (Pupillengröße, äußeres Verhalten usw.) den ungesetzlichen Konsum festzustellen. 1999 wurde so bei 326 Verkehrsteilnehmern Drogen- bzw. Medikamentenmissbrauch nachgewiesen.
Beeinträchtigte
Fahrtauglichkeit
3.3 Suchtmittel und Kriminalität
In der Öffentlichkeit werden allzuleicht nur die illegalen Drogen
in Zusammenhang mit der Kriminalitätsentwicklung gebracht.
Aber gerade die legale Droge „Alkohol“ ist im hohen Maße bei
Verkehrsdelikten, aber auch anderen Vergehen und Verbrechen
beteiligt. Die Entwicklung der in der Polizeilichen Kriminalstatistik
Niedersachsen (PKS) erfaßten Straftaten stellt sich wie folgt dar:
Bei den unter Alkoholeinfluss begangenen Straftaten ist seit
1992 ein kontinuierlicher Rückgang festzustellen. Lediglich in
den Hauptgruppen „Straftaten gegen das Leben”, „Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung” und „Straftaten gegen
strafrechtliche Nebengesetze” sind über die Jahre Schwankungen zu erkennen. Hier erfolgte bis zum Jahr 1994 ein Rückgang
und ab 1995 wieder ein Anstieg der registrierten Fälle (Straftaten gegen das Leben: erneuter Rückgang 1996). Aufgrund der
relativ geringen Fallzahlen treten derartige Schwankungen hier
allerdings eher auf als in den anderen Hauptgruppen.
1994
Straftaten insgesamt
1996
1997
1999
2000
588.017 598.573 581.994 576.899 567.871 547.902
Davon unter Alkoholeinfluss:
Straftaten gegen das Leben
Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
Roheitsdelikte
Diebstahl ohne erschw. Umstände
Diebstahl unter erschw. Umständen
Vermögens- und Fälschungsdelikte
Sonstige Strafbestände (StGB)
Straftaten gegen strafrechtliche
Nebengesetze
Straftaten unter Alkoholeinfluss
insgesamt
1995
Alkohol und Straftaten
140
174
152
145
107
124
437
8.496
3.091
2.481
1.109
7.658
457
8.386
2.837
2.443
996
7.131
458
8.354
2.818
2.059
1.005
7.139
503
8.682
2.949
2.067
833
7.137
564
9.942
3.052
1.831
1.120
7.923
577
10.380
2.834
1.742
1.014
7.789
425
494
510
477
552
628
23.837
22.918
22.495
22.793
25.091
25.088
*) siehe Kapitel X.
39
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Drogen und Straftaten
Indirekte
Beschaffungskriminalität
Raub und Diebstahl
Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz
Rauschgiftkriminalität
Nachfolgend wird die Entwicklung der Rauschgiftkriminalität in
Niedersachsen aufgezeigt. Die Statistik befasst sich mit den
Rauschgiftdelikten (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz – BtMG –) und der direkten Beschaffungskriminalität. Die
direkte Beschaffungskriminalität (Differenz von Rauschgiftkriminalität und Rauschgiftdelikten) beinhaltet den Raub zur Erlangung von Betäubungsmittel (Btm), den Diebstahl von Betäubungsmitteln und den Diebstahl von Rezeptformularen zur
Erlangung von Betäubungsmitteln sowie die Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln.
In der Rauschgiftkriminalität herrscht ein großes Dunkelfeld.
Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln werden
in den seltensten Fällen angezeigt. Es handelt sich hier um sog.
Kontrolldelikte, d. h., dass entsprechende Verstöße oft erst
durch anderweitige Kontrollmaßnahmen bekannt werden.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist die indirekte Beschaffungskriminalität nicht definitiv ausweisbar. Bei Konsumenten harter Drogen kann unterstellt werden, dass Straftaten, insbesondere im Raub- und Diebstahlbereich, von diesem
Personenkreis in erster Linie zur Finanzierung ihrer Sucht verübt
werden.
1999 waren 3,8 % aller registrierten Straftaten in Niedersachsen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Rauschgiftdelikte). Wie die Grafik auf Seite 40 zeigt, wurden nach
einer rückläufigen Entwicklung in den Jahren 1993 und 1994
im Zeitraum von 1995 bis 1996 ungewöhnlich hohe Steigerungsraten verzeichnet, die sich in der Entwicklung der Rausch-
Rauschgiftkriminalität in Niedersachsen
Bekanntgewordene Fälle
20.000
18.599
16.974
15.000
14.101
13.228
11.233
10.000
11.288
12.531
10.576
20.890
20.688
19.457
18.337
16.674
13.847
10.933
5.000
0
1992
1993
1994
Rauschgiftkriminalität
40
19.641
1995
1996
1997
Rauschgiftdelikte
1998
1999
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
giftkriminalität in Niedersachsen widerspiegeln. Nach 14.101
Fällen im Jahr 1995 (+24,9 %) wurden im Jahr 1996 16.974
Fälle (+20,4 %) von Rauschgiftkriminalität registriert. Seit den
Jahren 1997 (18.599 Fälle = +9,6 %) und 1998 (19.641 Fälle =
+5,6 %) ist jedoch eine deutlich absinkende Tendenz zu verzeichnen. Hier hat es auch 1999 (20.830 Fälle = +6,4% keine
wesentlichen Veränderungen gegeben.
Die langfristige Tendenz: Durchschnittlich jährliche Zunahme
um mehr als ein Neuntel des vorhergehenden Jahres. Die Zunahmerate der zurückliegenden 23 Jahre liegt bei jährlich plus
11,7 %.
Statistisch erfasste Rauschgiftkriminalität setzt sich zusammen aus ca. 99 % Rauschgiftdelikten (allgemeine Verstöße gegen das BtMG, Rauschgifthandel/-schmuggel, illegale Einfuhr
von Rauschgift, sonstige Verstöße gegen das BtMG) und ca.
1 % direkter Beschaffungskriminalität. Letztere nimmt regelmäßig ab. 1992 wurden 697 Fälle (5,8 % der Rauschgiftkriminalität) angezeigt, 1995 waren es 254, 1996 noch 300 (1,8 %)
1997 dann 262 Fälle (1,4 %), 1998 nur 184 Fälle (0,94 %) und
1999 schließlich 202 Fälle (0,97 % der Rauschgiftkriminalität).
Davon entfielen etwa 40 % auf Raub/Diebstahl von Betäubungsmitteln und 60 % auf Rezeptdiebstahl/Fälschung von Rezepten zur Erlangung von Betäubungsmitteln.
Langfristig gesehen gibt es Veränderungen im Verhältnis der
Drogenarten untereinander. Zeitweise werden Weichdrogen
(Cannabis) bevorzugt, dann stehen Hartdrogen mehr im Blickpunkt, dann tritt wieder ein Wechsel ein. 1981 bis 1987 befassten sich 28 % bis 35 % der Verfahren mit Hartdrogen-Verstößen – etwa zwei Drittel betrafen Weichdrogen. 1988
begann ein Umschwung. Hartdrogen wurden bevorzugt und
1992 – am Scheitelpunkt der Kurve – standen zwei Drittel der
Verfahren in Verbindung mit Heroin (83,8 %) oder Kokain
(9,9 %) oder synthetischen Drogen (5,3 %). Ab 1993/94 wurden Hartdrogen dann wieder weniger erfasst und blieben 1996/
97 auf dem Stand von 1989/90 stehen. In den Jahren 1998/99
lag das Verhältnis bei ca. 56 % Weichdrogen zu 44 % Hartdrogen.
Situation bei einzelnen Drogenarten
■ Heroin
Nach wie vor ist Heroin die meist konsumierte, gehandelte/geschmuggelte Hartdroge, auch wenn die statistischen Zahlen
seit 1997 rückläufig sind. Diese Schwankungen dürften u. a.
auch auf andere Schwerpunktsetzungen der Ermittlungsbehörden zurückzuführen sein.
1992 standen 84 % Hartdrogendelikte (6.988 Fälle) in Verbindung mit Heroin, 1995: 60 % (4.785 Fälle), 1996: 56 %
(4.616 Fälle), 1997: 58,0 % (5.140 Fälle), 1998: 57,5 % (4.789
Fälle) und 1999: 52,5 % (4.632 Fälle).
Bei den erstauffälligen Konsumenten harter Drogen (EKhD)
sank der Heroinanteil als erstkonsumierter Hartdroge von 82 %
Langfristige Tendenz
der Rauschgiftkriminalität
Harte Drogen – weiche Drogen
Heroin
Hartdrogendelikte
41
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
(1992/93) auf 67 % (1994) und 45 % (1995). 1996 stieg der Anteil erneut auf 59 %, lag 1997 bei 54 % und ging 1998 auf 48 %
zurück. 1999 geb es erneut eine Steigerung auf 53 %. Es ist von
einer zum Teil verborgenen, aber konstant vorhandenen und
vermutlich auch weiter sich ausbreitenden Heroinszene auszugehen. Allein der Anstieg der EKhD im Bereich Heroin betrug
1999 29 %.
Bei Todesfällen in Verbindung mit Betäubungsmittelkonsum
wird die Überdosis Heroin 1995 in 74 Fällen (bei 99 Toten),
1996 in 101 Fällen (bei 124 Toten), 1997 in 51 Fällen (bei 107
Toten), 1998 in 70 Fällen (bei 121 Toten) und 1999 in 61 Fällen
(bei 116 Toten) als Todesursache angegeben.
Kokain
■ Kokain
Kokain wurde vor 1992 nur in geringem Maße polizeilich festgestellt. Der Anteil lag unter 10 % der Hartdrogen, stieg 1993/
1994 auf 18 % und blieb 1995/1996 konstant bei etwa 22 %.
Die Fallzahlen stiegen von 822 im Jahr 1992 über 1.140 im Jahr
1994 auf 1.811 Fälle im Jahr 1996, 1.908 Fälle im Jahr 1997 (=
+5,4 %), 2.004 Fälle im Jahr 1998 (= +5 %) und auf 2.313 Fälle
im Jahr 1999 (= + 15,4 %). Ihr Anteil an den Hartdrogendelikten beträgt nunmehr 26,2%.
Bei erstauffälligen Konsumenten zeigt sich die Kurve ausgeprägter. 1992 war Kokain in 14,7 % der Fälle erstkonsumierte
Hartdroge, 1994: 29,9 %, 1995: 36 %. Im Jahr 1996 sank der
Anteil wieder auf 23 %, stieg allerdings 1997 wieder auf
25,6 % und 1998 auf 29 % an. 1999 lag der Anteil bei 27,4 %.
Nur in jeweils zwei Fällen von Drogentod in den Jahren 1995
bis 1999 wird Kokain als alleiniges verursachendes Gift genannt.
Synthetische Drogen
■ Synthetische Drogen
Amphetamin, Amphetaminderivate (z. B. Ecstasy), LSD oder
sonstige Betäubungsmittel stellten bis 1992 zusammen nur ca.
5 % der Hartdrogendelikte. 1994 gab es einen leichten Anstieg. Erst 1995 (1.327 Fälle = 16,5 % Hartdrogenanteil) und
besonders 1996 (1.829 Fälle = 22,2 % Hartdrogenanteil) wurden sprunghafte Zuwächse statistisch nachweisbar.
1997 lag der Anteil bei steigenden Fallzahlen (2.006) bei
21,5 % und sank 1998 auf 18,5 % (1.542 Fälle). Mit 21,3 %
(1.885 Fälle) im Jahr 1999 liegt ihr Anteil nach wie vor auf hohem Niveau. Erstauffällige Hartdrogenkonsumenten gaben bis
1994 nur in weniger als 3 % der Fälle synthetische Drogen als
Erstkonsum an. 1995 lag die Rate bei 18,9 %, 1996 bei 18,4 %,
1997 bei 20 %, 1998 bei 23 % und 1999 bei 19 %. Amphetamin und -derivate stellten allein 1995 17,5 %, 1996 16,5 %,
1997 17,8 %, 1998 20,0 % und 1999 18,5 % aller EkhD.
Nach Einschätzung von Experten handelt es sich bei dem
Personenkreis nicht um Konsumenten, die von einer Droge auf
eine andere Droge umsteigen, sondern um einen zusätzlichen,
sich neu etablierenden Konsumenten- und Händlerkreis.
Neue Konsumenten- und
Händlerkreise
42
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Die Nachfrage nach Amphetamin und Amphetaminderivaten
(z. B. XTC) sprang in zwei bis drei Jahren – soweit dies aus polizeilichen Statistiken ersichtlich ist – praktisch von Null auf ein
Sechstel des Hartdrogenkonsums/-handels in Niedersachsen.
Hinweise auf ein eventuelles Nachlassen, zumindest auf eine
Verlangsamung des weiteren Anstiegs, fehlen. Seit 1996 liegt
der Anteil der RG-Delikte mit Amphetamin an den Hartdrogendelikten zwischen 9 % und 12 %.
■ Cannabis
Die Zunahmen an statistisch erfasster Rauschgiftkriminalität in
Niedersachsen sind auch zurückzuführen auf eine Mehrerfassung von Cannabisdelikten. Weichdrogendelikte (Cannabis)
stiegen von 4.200 Fällen (1992) über 8.671 Fälle (1997) auf
11.560 Fälle (1999) an, wobei die Zunahme gegenüber 1998
bei 8 % liegt.
Cannabis
3.4 Volks- und betriebswirtschaftliche Kosten
des Suchtmittelmissbrauchs
Die Kosten, die der Betriebs- wie der Volkswirtschaft durch die
Folgen des Suchtmittelmisbrauchs entstehen, setzen sich aus
einer Vielzahl von direkten und indirekten Kosten zusammen.
Verlässliche Angaben über die Gesamtkosten gibt es nicht,
Schätzungen gehen von 50 bis 80 Milliarden DM pro Jahr in
Deutschland aus.52*)
Kosten entstehen u. a. durch Fehlzeiten, durch Krankheitstage, durch Minderproduktion bzw. Minderleistung, durch Produktions- bzw. Leistungsausfall, durch Schäden an Betriebsanlagen sowie durch Arbeitsunfälle – aber auch durch
Verkehrsunfälle oder Haushaltsunfälle.
Einen hohen Anteil an den Gesamtkosten haben die Gesundheitskosten für Behandlung oder Therapie, sei es für Folgekrankheiten eines Suchtmittelmissbrauchs, sei es für die Behandlung und Therapie von Suchtkrankheiten selbst.
Noch teurer wird es in der Regel, wenn Suchtkranke nicht
– oder nicht erfolgreich – therapiert werden, aus dem Arbeitsprozess ausscheiden und weder für den eigenen noch den Unterhalt ihrer Familie aufkommen können.
Frühinvalidität mit vorzeitiger Berentung, Kriminalität, Strafverfahren und -vollzug verursachen weitere, gesellschaftlich zu
erbringende Kosten.
Einige Einzeldaten geschätzter Kosten pro Jahr allein für Folgen des Alkoholmissbrauchs53*):
– Betriebswirtschaftliche Verluste in einem Betrieb mit 10.000
Mitarbeitern 1,5 bis 1,8 Millionen DM
– Zeitweilige oder dauernde Arbeitsunfähigkeit 320 Millionen DM
– Krankenhauskosten nach Alkoholmissbrauch 140 Millionen DM
– Rehabilitationsmaßnahmen 75 Millionen DM (pro Entwöhnungsbehandlung 30.000 DM)
*) siehe Kapitel X.
Gesamtkosten
Betriebliche Kostenfaktoren
Krankheitsfolgekosten
Kosten des
Alkoholmissbrauchs
43
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
Finanzieller Aufwand für einen Suchtkranken:
– Krankengeld:
– Krankenhauspflegekosten:
– Betriebliche Kosten (Lohnausfallkosten,
Minderleistung, zusätzliche Beanspruchung
von Kollegen und Vorgesetzten)
Krankheitsbilder
Keine Daten für Medikamente
und illegale Drogen
Drogentherapien
senken Folgekosten
15.000 DM
In der Untersuchung „Die Kosten ernährungsbedingter Krankheiten“54*) hat das Bundesministerium für Jugend, Familie,
Frauen und Gesundheit u. a. die Kosten der durch Alkoholmissbrauch bedingten Krankheiten und Todesfälle einschließlich
der indirekten Kosten berechnen bzw. schätzen lassen.
28 Krankheitsbilder wurden von ihrer Entstehung her in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch gebracht. Davon stellte
die bereits 1986 erschienene Studie den Alkoholismus, die Leberzirrhose und die Pankreatitis (Entzündung der Bauchspeicheldrüse) für die Berechnung der Kosten in den Vordergrund.
Sie kam zu folgenden Ergebnissen:
– direkte Kosten (Krankheitsbehandlung) 1,75 Milliarden DM
– indirekte Kosten (aufgrund vorübergehender oder dauernder
Arbeitsunfähigkeit) 3,24 Milliarden DM und somit zu einer
Gesamtsumme von annähernd 5 Milliarden DM.
Durch die Senkung des Alkoholkonsums könnte – so stellte die
Studie fest – auf die Häufigkeit der genannten Erkrankungen
Einflusss genommen werden.
Folgekosten des Medikamenten-Missbrauchs konnten nicht
beziffert werden. Auch über die Folgekosten der Abhängigkeit
von illegalen Drogen lagen dem Bundesministerium zu dem
Zeitpunkt keine Berechnungen vor.
Insgesamt sind die Folgekosten jedoch wesentlich höher als
angegeben, da die abhängigkeits- und missbrauchsbedingten
direkten und indirekten Unfallfolgen sowie die sozialen Folgen
für Familien einbezogen werden müssen.
Eine für den Bereich der Therapie bei Konsumentinnen und
Konsumenten illegaler Drogen 1996 erstellte Kosten-NutzenAnalyse55*), die die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten einerseits therapierter und erfolgreich integrierter bzw. anderseits
nicht therapierter Abhängigkeitskranker am Beispiel einer
einzelnen therapeutischen Gemeinschaft berechnet, zeigt sehr
differenziert die Vorteilhaftigkeit der Durchführung von Drogentherapien auf. Eine erfolgreiche Rehabilitation reduziert beträchtlich die gesellschaftlichen Folgekosten, die sich aus einer
Vielzahl verschiedener Variablen zusammensetzten, insbesondere:
– Folgekosten der Erwerbslosigkeit (Beitragsverluste, Rentenzahlung aufgrund von Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe, Verlust an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen)
– gesundheitliche Folgekosten
– Folgekosten von Verschuldung
*) siehe Kapitel X.
44
7.250 DM
3.000 DM
II. Konsum – Missbrauch – Sucht
– Folgekosten von Beschaffungskriminalität (Kosten für Gerichtsverfahren, für Haftaufenthalte, für Kriminalitätsbekämpfung usw.)
Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) sind schätzungsweise 33 % der durch Krankheit verlorenen Arbeitstage allein dem Rauchen zuzuschreiben.
Rauchen verursacht nach Berechnungen der Bundesregierung
insgesamt Kosten von rd. 27 Milliarden DM56*):
– Produktionsausfall durch Raucherkrankheiten 8,3 Milliarden DM
– Ausfall am Bruttosozialprodukt durch Frühinvalidität von
Rauchern 9 Milliarden DM
– Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen für Raucherkrankheiten 3 bis 4 Milliarden DM
– Kosten der Rentenversicherungsträger für vorzeitige Invalidität durch Raucher 1 Milliarde DM
– Hinterbliebenenrenten und Einnahmeverlust durch vorzeitige
Berentung 5,3 Milliarden DM.
Kosten durch
Rauchen und Nikotin
*) siehe Kapitel X.
45
III. Bausteine der Prävention
von Suchtmittelmissbrauch
und süchtigem Verhalten
1.
Strategien und Maßnahmen
der Prävention
Prävention wirkt, denn wie von einem Hilfeträger prägnant auf
den Punkt gebracht: „Die meisten Kinder werden keine Drogen
nehmen.“ 57*)
Strategien und Maßnahmen der Prävention sollen entsprechend einer vielfach vorgenommen Systematisierung in strukturelle und kommunikative Ansätze unterteilt werden58*). Die Ärzteschaft spricht auch von Verhältnis- und Verhaltensprävention.
Strukturelle Maßnahmen beziehen sich auf Rahmenbedingungen, die mehr mittelbar Einfluss auf die Entwicklung von
Missbrauch und Suchtverhalten haben, wie z. B. Wohn-, Arbeits- und Freizeitbedingungen.
Die Arbeitsplatz- und Ausbildungssituation, die Versorgung
mit Wohnraum und die Gestaltung des Wohnumfelds, die Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen, das Freizeitangebot,
die Integration benachteiligter Gruppen: diese und andere Faktoren beeinflussen das Risiko, ob Menschen zu Suchtmitteln
greifen, erheblich. Hier humane Bedingungen zu realisieren, ist
immer auch Suchtprävention, im Sinne von „Verhältnisprävention“. Sie verbindet sich somit mit Forderungen an die allgemeine Politik.
Die Schaffung gesunder Lebensbedingungen und die Beeinflussung menschlichen Handelns sind langfristige Ziele und
brauchen deshalb langfristig angelegte Maßnahmen, wobei administrative Regelungen und strukturelle wie kommunikative
Initiativen miteinander verknüpft werden müssen.
Je mehr die präventiven Maßnahmen sich an den konkreten
Lebenssituationen der jeweils angesprochenen Zielgruppe
orientieren, je mehr sie genau die Kompetenzen stärken, die im
Kontext der jeweiligen Zielgruppe von besonderer Bedeutung
sind (vgl. zum Beispiel Projekte zu geschlechtsspezifischer
Prävention) und je mehr die Lebenssituationen positiv beeinflusst werden können, die den Suchtmittelmissbrauch begünstigen, desto erfolgversprechender ist Prävention.
Suchtprävention muss daher auch die besonderen Bedürfnisse von Frauen berücksichtigen und deren – von Männern abweichende – Bewältigungsstrategien. Zu bedenken sind auch
die frauenspezifischen Konsummuster (siehe Kapitel II., 2.1) sowie die Tatsache, dass in der Gesellschaft auf das Suchtverhalten von Mädchen/Frauen bzw. Jungen/Männern unterschiedlich
reagiert wird. Alkoholmissbrauch von Männern gehört in der
Öffentlichkeit beispielsweise zum Rollenbild dazu, es passt aber
nicht zu der Rolle der Frau.
Strukturelle Maßnahmen
Bedingung für
erfolgreiche Prävention
Frauenspezifische
Konsummuster
*) siehe Kapitel X.
47
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Kommunikative
Maßnahmen
Primärprävention
Sekundärprävention
Tertiärprävention
Maßnahmenbündel
Gesamtgesellschaftliches
Problem
48
Bei diesen Rahmenbedingungen Verbesserungen zu erreichen, ist nicht primär Aufgabe von „Suchtpolitik“, wenngleich
diese sich, wie auch die Suchtkrankenhilfe, hier immer wieder
zu Wort melden muss.
„Suchtpolitik“ muss sich vielmehr in erster Linie um jene
strukturellen Bedingungen kümmern, die unmittelbar auf die
Missbrauchs-, und Suchtproblematik Einfluss haben. Gemeint
sind z. B. rechtliche Regelungen über Werbung für Alkohol
oder den Umgang mit Betäubungsmitteln.
Bei der Darstellung der strukturellen Maßnahmen sollen die,
die das Straf- und Betäubungsmittelrecht betreffen, eigens dargestellt werden.
Als kommunikativ werden Maßnahmen bezeichnet, die sich
(noch) direkter als die strukturellen Maßnahmen speziell mit
dem Ziel der Gesundheitsprävention an die einzelnen Personen
richten wie Erziehung, Information und Aufklärung durch Schule,
Seminare, Plakate, Fernsehspots u. a. m. Suchtprävention in
diesem Sinne beinhaltet das pädagogische Handeln mit dem
Ziel, auf die Motivationen, Einstellungen, Verhaltensweisen und
das Wissen der Personen einzuwirken. Dies können sowohl
massenkommunikative als auch personalkommunikative Initiativen sein. Weiterhin unterscheidet man folgende drei Präventionsarten:
■ Die Primärprävention setzt an, bevor eine konkrete Gefährdung des Einzelnen vorliegt, ist langfristig angelegt und zielt
möglichst schon auf frühe Lebensphasen (z. B. bereits in Kindertagesstätten).
■ Die Sekundärprävention greift erst bei einer konkreten Gefährdung im Sinne einer sich anbahnenden Suchterkrankung
und versucht durch frühzeitige Interventionen, die Betroffenen z. B. zu einer Beratung oder Therapie zu motivieren.
■ Die Tertiärprävention schliesslich soll Rückfälle – z. B. nach
einer Therapie – verhindern helfen.
Viele Ziele lassen sich nur durch eine Bündelung verschiedener
kommunikativer und struktureller Maßnahmen erreichen.
Missbrauch und Sucht sind gesamtgesellschaftliche Probleme, hinter denen sich nicht nur eine Ursache verbirgt, sondern ein Ursachenbündel verschiedenster gesellschaftlicher, individueller und pharmakologischer Faktoren. Einer solchen
Herausforderung kann auch nur gesamtgesellschaftlich begegnet werden unter Einbeziehung aller hier relevanter Institutionen, vom Staat über Kommunen zu den Kirchen, Sozialversicherungen, Kammern, Verbänden der Wohlfahrtspflege,
Wirtschaft und Arbeitnehmern u. a. m. Suchtprävention erfordert aufeinander abgestimmte, vernetzte Maßnahmen, insbesondere die (kooperative) Mitarbeit aller, die an der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen beteiligt
sind.
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
2. Strukturelle Maßnahmen der Prävention
Zu den strukturellen Ansätzen zählen z. B. Maßnahmen des
Staates, der Kommunen oder der Sozialversicherungsträger
(z. B. Unfallversicherung), die das Angebot legaler Suchtmittel
regulieren bzw. begrenzen sollen, um so auf den Konsum Einfluss zu nehmen. Solche Maßnahmen stoßen allerdings auf
enge Grenzen aufgrund rechtlicher Möglichkeiten, gesellschaftlicher Akzeptanz und ökonomischer Interessen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt von ihren Mitgliedsstaaten gefordert,
mehr für die Vorbeugung von Abhängigkeitskrankheiten zu tun.
In ihrem Europäischen Regionalkonzept „Gesundheit für
alle“ heißt es, daß bis zum Jahr 2000 der gesundheitsschädigende Konsum Abhängigkeit bewirkender Stoffe wie Alkohol,
Tabak und psychotroper Substanzen in allen Mitgliedsstaaten
erheblich zurückgegangen sein sollte.
Bezüglich des Rauchens lautet die konkrete Zielvorgabe, dass
80 % der Europäer bis zum Jahr 2000 Nichtraucher sein sollen.
Der „Europäische Aktionsplan Tabak“ legt dabei besonderen
Wert auf den Nichtraucherschutz. Geforderte Maßnahmen sind
beispielsweise die Reduzierung des Tabakkonsums durch eine
höhere Tabakbesteuerung oder Gesetze und Maßnahmen zur
Schaffung tabakfreier Räume, beispielsweise in öffentlichen
Gebäuden oder am Arbeitsplatz.
Eine Fülle von Untersuchungen belegt, dass starkes Trinken
das Gesundheits- und Todesrisiko erhöht. Es gilt also, die individuelle Trinkmenge zu reduzieren.
Des weiteren liegen weltweit Untersuchungen vor, die eine
positive Beziehung zwischen der Höhe des durchschnittlichen
Alkoholkonsums zeigen mit dem Ausmaß alkoholbezogener
Sterblichkeit, Erkrankungen und Probleme wie z. B. Kriminalität. D. h., je höher der allgemeine Alkoholkonsum, desto höher
die Gesamtzahl von Leberzirrhose, Verkehrsunfällen, Selbstmorden, Gewaltverbrechen usw.
Ein steigender Pro-Kopf-Konsum ergibt sich aus einem steigenden Konsum aller Gruppen, nicht nur der der schweren
Trinker. Es gilt, auch den Durchschnittskonsum zu senken. Gelingt dies, konsumieren auch die schweren Trinker weniger!
Dies erklärt sich daraus, dass die allgemeinen Trinkstile und
Trinksitten und die allgemeine Einstellung zum Alkohol, das
alkoholbezogene soziale Klima einen wesentlichen Einfluss auf
den Einzelnen – auch auf den Suchtkranken – und seinen Alkoholkonsum hat. Das Ausmaß der alkoholbezogenen Probleme
in der Gesamtbevölkerung hängt nicht hauptsächlich von der
Anzahl der schweren Trinker ab.
Deshalb hat der „Europäische Aktionsplan Alkohol“ sich
zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2000 den Alkoholkonsum um
25 % zu verringern. Danach soll der Gesetzgeber beispielsweise höhere Steuern und Abgaben einführen sowie eine Einschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol. Als kurzfristig
durchzusetzende Maßnahme wird z. B. vorgeschlagen, den
Forderungen der WHO
Europäisches
Regionalkonzept
Zielvorgabe:
Rauchen einschränken
Europäischer Aktionsplan
„Alkohol“
49
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Maßnahmen und
Regelungen zur Senkung
des Alkoholkonsums
Preisverteuerung wirkt
Verkauf von Alkohol an Tankstellen und in Autobahnraststätten
zu verbieten, mittelfristig sollte Alkoholverkauf nur noch in lizensierten Geschäften ohne Selbstbedienung erfolgen.
Weiterhin wird empfohlen, die Promillegrenze für die Teilnahme am Straßenverkehr abzusenken und eine umfassende
Prävention zu fördern.
In einigen europäischen Ländern ist es tatsächlich gelungen,
den Gesamtkonsum von Alkohol zu reduzieren, indem neue
Steuerungsmaßnahmen eingeführt wurden59*), die insbesondere die Preisgestaltung oder Werbemöglichkeiten betreffen.
Maßnahmen aus anderen Ländern sind auf ihre Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse zu prüfen. Diese sind u. a. im
einzelnen:
– eine schärfere Bestrafung der Promille-Sünder,
– Einführung einer 0,0 Promillegrenze für das Fahren mit Führerschein auf Probe,
– eine höhere Besteuerung der alkoholischen Getränke,
– eine Förderung der alkoholfreien Getränkeindustrie bzw.
Gastronomie,
– gesetzliche Regelungen für Warnhinweise auf Verpackungen
für alkoholische Getränke,
– eine Beschränkung von Verkaufsstellen und Öffnungszeiten,
– Abgabebeschränkungen in Form eines höheren Mindestalters für Kauf und Konsum,
– eine Verkleinerung der Flaschen,
– eine Senkung des Alkoholgehalts.
Alkohol ist kein Getränk, das jeder unbedingt braucht, sondern
ein Konsumartikel, der den Gesetzmäßigkeiten von Angebot
und Nachfrage unterliegt. Die Wirkungen von Preisveränderungen von Alkohol in bezug auf dessen Konsum sind vielfach untersucht worden.60*) Dabei hat sich gezeigt: Preisanstiege führen grundsätzlich zum Rückgang des Konsums und umgekehrt.
Der Rückgang wird nicht nur an den offiziellen Verkaufszahlen
gemessen, die durch Schmuggel und Schwarzbrennerei das
wahre Ausmaß des Konsums nicht objektiv widerspiegeln können, sondern an objektiven Kriterien wie die Fälle von Leberzirrhose oder des Delirium tremens (➜ Kapitel III., 2.3).
Eine durch Steuererhöhung verursachte Verteuerung von Alkoholprodukten ist ein effektiver Ansatz für die Reduzierung
des Konsums. Dabei muss die Preiselastizität des Produkts „Alkohol“ bzw. die der verschiedenen Alkoholarten genau im Auge
behalten werden. Einmalige Steuererhöhungen werden von
steigenden Privatbudgets „aufgezehrt“, ihre Wirkung verflacht.
Also muss sie sich den Wachstumsraten persönlich verfügbarer
Einkommen anpassen. Zu niedrige Verteuerungen werden ohne
Konsumrückgang akzeptiert und zu starke Preiserhöhungen
können sich als unerwünschte Quasi-Verbote (Quasi-Prohibition) mit ihren bekanntermaßen negativen Auswirkungen erweisen. Außerdem ist es stets erforderlich, dass derartige Maßnahmen von der Bevölkerung mitgetragen werden.
*) siehe Kapitel X.
50
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Zu überlegen sind weiterhin Maßnahmen, die auf die Alkoholwerbung Einfluss nehmen. Im europäischen Vergleich hat
die Bundesrepublik hier sehr liberale Verhältnisse. Anders als in
anderen europäischen Ländern gibt es keine gesetzlichen Verbote oder Einschränkungen, die die Inhalte der Werbung oder
die Nutzung der Medien beschränken. So wurde beispielsweise
in Frankreich 1991 ein Gesetz verabschiedet, das Alkoholwerbung bei Sendungen für Minderjährige für alle Getränke mit einem Alkoholgehalt über 1,2% verbietet. Verboten ist dort auch
jede Werbung mit Jugendlichen als Zielgruppe, jede Werbung
im Fernsehen und in Sportstätten sowie das Sponsoring von
Sportveranstaltungen durch die Alkoholwirtschaft mit entsprechender Darstellung61*). Für die Bundesrepublik sind gesetzliche Regelungen, z. B. zum Verbot von Alkoholwerbung bei
öffentlichen Veranstaltungen für Kinder, zu diskutieren. Die
freiwillige Werbebeschränkung reicht nicht aus.
Selbst wenn eine Werbebeschränkung isoliert nicht die gewünschte Wirkung zeigt, so ist sie doch Teil eines sinnvollen
Gesamtkonzeptes. Gegen Missbrauch und Sucht mit Aufklärung und Information vorzugehen und zugleich zuzulassen,
daß für Suchtstoffe mehr oder weniger ungehemmt und mit
großer psychologischer Raffinesse geworben werden kann, ist
letztlich nicht vertretbar. Einerseits wird durch diesen Widerspruch die Akzeptanz der Präventionsbotschaften gesenkt, andererseits geben die gewaltigen Werbeaufwendungen der Alkoholwirtschaft den Präventionsbemühungen mit ihren
schmalen finanziellen Budgets wenig Chancen „mitzuhalten“.
Auch in der Bundesrepublik werden Konzepte verlangt, die
den Gedanken der sog. „Punkt-Nüchternheit“ unterstützen.
Danach soll in bestimmten Situationen (z. B. im Straßenverkehr
und am Arbeitsplatz), und durch bestimmte Personengruppen
(z. B. bei Kindern und Jugendlichen bis zu einer bestimmten
Altersgrenze sowie bei Schwangeren), und in bestimmten Lebensräumen (z. B. in Krankenhäusern, Schulen, Betrieben) vollständig auf Alkohol verzichtet werden.
Strukturelle Maßnahmen im regionalen Bereich wären Regelungen für die Verbilligung alkoholfreier Getränke sowie der
Verzicht auf Werbung für Alkohol und Tabak zumindest in und
auf allen kommunalen und städtischen Werbeträgern.
Im Hinblick auf Schmerzmittel ist wegen des hohen Missbrauchspotentials die pharmazeutische Industrie aufgerufen,
auf Laienwerbung, auch für solche Produkte, die nicht verschreibungspflichtig sind und damit nicht unter das Verbot des
Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens fallen, zu verzichten.
Eine Regelung in der Schweiz bezüglich des Alkohols ist bedenkenswert: die Heranziehung der Produzenten von Suchtmitteln zur Finanzierung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Sinne einer Produzentenhaftung.
Einschränkung der
Alkoholwerbung
Teil eines Gesamtkonzeptes
Punkt-Nüchternheit
Regionale und
kommunale Regelungen
Zielvorgabe: Prävention
des Medikamentenmissbrauchs
*) siehe Kapitel X.
51
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Fehlende Umsetzung
des WHO-Aktionsplans in der EG
Gesellschaftliche
Einflussgrößen
Abgestimmte Programme
und Aktionen
Aufgabe der Politik
Insgesamt muss bisher – sowohl was den Tabak, als auch
was den Alkohol betrifft – festgestellt werden, dass die bisher
durchgeführten Maßnahmen keinesfalls ausreichen, um die im
WHO – Aktionsplan genannten Ziele auch nur annähernd zu erreichen. In Deutschland ist es bisher nicht gelungen, deutliche Akzente zu setzen. Dazu bedarf es weit energischerer, eindeutigerer und finanziell gestützter Schritte, als dies gegenwärtig der
Fall ist. Diese mangelnde Ernsthaftigkeit wird zum Beispiel durch
folgendes illustriert: Die Kommission der EG förderte beispielsweise 1991/92 die Kampagne „Europa gegen den Krebs“, deren zentrales Thema das Rauchen ist, mit 61 Millionen DM. Die
Subventionen für den Tabakanbau, gezahlt von derselben Kommission in demselben Zeitraum, betrugen fast 2 Milliarden DM.
Bei der Begrenzung des Suchtmittelkonsums und -mißbrauchs werden eine Vielfalt gesamtgesellschaftlicher Einflußgrößen wirksam. Beispielsweise bilden die Steuereinnahmen aus
der Tabak- und Alkoholsteuer (Tabak: 20,6 Mrd. DM / Alkohol:
ca. 7,7 Mrd. DM) eine erhebliche Steuerquelle des Bundes.62*)
Auch die wirtschaftlichen Interessen der Tabak-, Alkohol- und
Pharmaindustrie mitsamt ihrer beschäftigungspolitischen Bedeutung spielen eine Rolle.
Für eine langfristige Präventionspolitik im Kontext der öffentlichen Gesundheit bedarf es vielfältiger, aufeinander abgestimmter Programme und Aktionen. Einseitige Maßnahmen,
beispielsweise Information und Aufklärung allein, versprechen
ebensowenig Erfolg wie eine Angebotsreduzierung, die keine
breite Unterstützung in der Bevölkerung findet. Gleichwohl lassen sich aus verschiedenen Gründen nicht alle sinnvollen und
erforderlichen Maßnahmen gleichzeitig in Angriff nehmen.
Realistischer Weise muss zunächst eine Auswahl getroffen werden.
Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen für eine
Entwicklung zu schaffen, die sich gesundheitsfördernde Lebenswelten zur Aufgabe setzt.
3. Strafrechtliche Maßnahmen
der Prävention
Spezialprävention
Generalprävention
Die Anwendung des Betäubungsmittelstrafrechts beansprucht
– wie das Strafrecht überhaupt – unter anderem präventive
Ziele. Bestrafung soll auf die Täterinnen bzw. Täter so einwirken, dass sie möglichst nicht erneut gegen das Gesetz verstoßen (Spezialprävention). Strafzweck ist es aber auch, die Anderen von der Begehung von Straftaten abzuhalten, indem das
Rechtsbewußtsein und die Rechtstreue der Allgemeinheit erhalten bzw. gestärkt wird (Generalprävention).
*) siehe Kapitel X.
52
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Zweck und Ziel des Betäubungsmittelgesetzes ist es im besonderen:
■ der menschlichen Gesundheit zu dienen,
■ den Verkehr mit Betäubungsmitteln so zu regeln, daß dessen Sicherheit und Kontrolle gewährleistet, die notwendige
medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt und
der Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen
und Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit verhindert
wird,
■ kleine bis mittlere drogenabhängige Straftäter zu einer notwendigen therapeutischen Behandlung zu motivieren, wobei
Strafandrohung und Strafvollstreckung nur Hilfsmittel sein
können, den erforderlichen „Initialzwang“ zur Therapiebereitschaft auszulösen.63*)
Bei dieser Sonderregelung des Betäubungsmittelgesetzes, nämlich Abhängige von illegalen Drogen in eine Therapiestätte zu
leiten, sind die nachstehenden Ausführungen „Therapie vor
Strafe“ auch in Zusammenhang mit Kapitel IV. (Beratungs- und
Hilfeangebote bei Mißbrauch und Abhängigkeit) zu sehen. Das
gleiche gilt für die anschließenden Ausführungen zum „Maßregelvollzug“.
Die Niedersächsische Landesregierung hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, das Betäubungsmittelrecht
am Vorrang der Therapie zu orientieren und nur dort auf Strafe
zurückzugreifen, wo sie unverzichtbar ist. So wird es auch in
Zukunft sein. Dies bedeutet, auch süchtige Straftäter zu verfolgen, wenn sie therapeutischen Maßnahmen nicht zugänglich
sind. Zudem wird die Landesregierung ihren entschlossenen
Kampf gegen jegliche Form des Betäubungsmittelhandels fortsetzen. Zu den Säulen der niedersächsischen Drogenpolitik
Prävention und Hilfe gehört daher auch als dritte Säule die Repression.
Therapie vor Strafe
3.1 Therapie vor Strafe
Bei Straffälligen, die aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit gegen das Gesetz verstoßen haben, eröffnet das Betäubungsmittelgesetz unter bestimmten Voraussetzungen die
Möglichkeit, zugunsten einer Therapie vorläufig von Strafe abzusehen oder die Strafvollstreckung zurückzustellen (Grundsatz
„Therapie vor Strafe“).
So kann bei einem zu erwartenden Strafmaß bis zu zwei Jahren das Strafverfahren vorläufig eingestellt und im Falle einer
verhängten Strafe bis zu dieser Höhe die Strafvollstreckung
zurückgestellt werden, wenn der Täter nachweislich einer seiner
Rehabilitation bzw. Resozialisierung dienenden Therapie unterzieht (§§ 35, 37 BtMG). Im Falle einer Zurückstellung der Strafvollstreckung wird die Dauer der Therapie auf die verhängte
Kranke gehören
grundsätzlich in eine Therapie
Einstellung des
Strafverfahrens
Zurückstellung
des Strafantritts
*) siehe Kapitel X.
53
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Ausweitung des
Hilfeprogramms
Strafe angerechnet, bis zwei Drittel erreicht sind. Voraussetzung
ist allerdings, daß es sich um eine staatlich anerkannte Einrichtung handelt. Um therapeutischen Maßnahmen zugunsten süchtiger Straftäter auch in der Praxis Vorrang vor einer Bestrafung
einzuräumen, hat die Niedersächsische Landesregierung nicht
nur dafür gesorgt, daß die Strafverfolgungsorgane diesen Rahmen ausschöpfen, sie hat zugleich auch ihr Hilfeprogramm im
ambulanten wie stationären Bereich erheblich ausgeweitet.
3.2 Maßregelvollzug
Unterbringung in
einer Entziehungsanstalt
Zusätzliche Plätze
Suchtmittelabhängige , die rauschbedingt Straftaten begehen und
deswegen verurteilt werden bzw. wegen nicht auszuschließender
Schuldunfähigkeit nicht verurteilt werden dürfen, können unter
bestimmten Voraussetzungen auch gegen ihren Willen in einer
Entziehungsanstalt untergebracht werden (§ 64 Strafgesetzbuch).
Sofern eine zudem verhängte Freiheitsstrafe ganz oder teilweise
vor der Unterbringung vollstreckt wird, was das zuständige Gericht anordnen kann, wenn der Unterbringungszweck dadurch erleichtert wird, wird die Unterbringungsdauer auf die Freiheitsstrafe bis zu zwei Dritteln angerechnet.
Für die Unterbringung der Abhängigen von illegalen Drogen
stehen ab dem Jahr 2002 im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Brauel 75 Plätze zur Verfügung (bisher 40 Plätze). Darüber
hinaus wurden im Rahmen der Dezentralisierung bereits 16 weitere Plätze im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Lüneburg
und 20 weitere Plätze im Niedersächsischen Landeskrankenhaus
Moringen eingerichtet. In der Fachabteilung Rehburg des Niedersächsischen Landeskrankenhauses Wunstorf stehen 75 Plätze für
Patientinnen und Patienten zur Verfügung, die gemäß § 64 StGB
(Alkohol- bzw. Medikamentenabhängigkeit) behandelt werden.
Im Rahmen der Dezentralisierung sind im Jahre 2001 weitere 20
Plätze vorgesehen.
Die Hilfemaßnahmen im Einzelnen richten sich nach dem
Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetz.
3.3 Polizeiliche Rauschgiftbekämpfung
Bekämpfung der
Händlerebene
54
Die polizeilichen Ermittlungen konzentrieren sich auf die
Bekämpfung der Rauschgift-Händlerebene, die durch den geschäftsmäßigen Vertrieb von illegalen Drogen riesige Gewinne
anhäuft, ohne selbst drogenabhängig zu sein.
Bei konsumorientierten Delikten wendet die Polizei im
Einvernehmen mit der Justiz ein vereinfachtes Ermittlungsverfahren, das erleichterte, ressourcenschonende Ermittlungen
gegen Ersttäter beinhaltet, an.
Auffällig dabei ist, dass der Heroinhandel – nach Erkenntnissen der Polizei im niedersächsischen Bereich – fast vollständig
durch ethnisch abgeschottete Tätergruppierungen organisiert
wird.
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Die Gewinne aus dem Drogenhandel werden grundsätzlich
in den Heimatländern der Täter angelegt, ohne dass in
Deutschland ein gehobener Lebensstandard angestrebt wird.
Ausnahmen begründen in diesem Zusammenhang Rauschgifthändler der „2. und 3. Generation“, die inzwischen fest in
Deutschland verwurzelt sind und ihren geschäftlichen Erfolg
auch offen zeigen.
Die polizeilichen Ermittlungen im Rahmen der Rauschgiftbekämpfung können in drei Bereiche untergliedert werden:
– Vorermittlungen/Strukturermittlungen
– strafprozessuale/operative Maßnahmen
– Finanzermittlungen/Vermögensabschöpfung
Die Polizei ermittelt im Vorfeld eines konkreten Straftatenverdachts durch sog. Vor-/Strukturermittlungen, um illegale Sachverhalte oder organisierte Täterstrukturen aufzudecken. Im
Zuge der ggf. nachfolgenden strafrechtlichen Ermittlungen sowie strafprozessualen Maßnahmen wird dann versucht, die erkannten Täterorganisationen beweiserheblich einer gerichtlichen Verurteilung zuzuführen.
Durch die hochprofessionellen Arbeitsweisen dieser Täterorganisationen, die
sich flexibel den Marktgesetzen anpassen (Angebot – Nachfrage),
schnell auf politische Veränderungen eingehen (Änderung
von Schmuggelrouten; Ausnutzen der Asyslrechts / Ausländerrechts),
die „Lücken“ nationaler Gesetze vorbehaltlos ausnutzen
(Einsatz von Minderjährigen; Straftaten als Test für „Verdeckte Ermittler“; Unterbieten von Schwellenbeträgen beim
Geldtransfer, Waschen von Drogengeldern über „legale Geschäfte“; Ausnutzung der Sozialgesetzgebung),
sich auf polizeiliche Ermittlungsmethoden schnell einstellen
(Wechsel der modus operandi; Prozessbeobachtung durch
Organisations-Mitglieder, Auswertung von „Gerichtsakten“
zur Verbesserung der eigenen Arbeitsweise),
modernste Kommunikationswege uneingeschränkt nutzen
(Mobiltelefone, Telefax, Internet u.a.),
ist der Gesetzgeber ständig gefordert, die Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten für Polizei und Justiz zum Schutze des Einzelnen und der demokratischen Gesellschaft anzupassen.
Durch die Öffnung der Grenzen zu den Staaten Mittel- und
Osteuropas und dem Wegfall der Grenzkontrollen zu unseren
westlichen Nachbarn entstanden für diese Täterorganisationen
neue Handels- und Organisationsmöglichkkeiten, denen im Rahmen einer verbesserten internationalen polizeilichen Zusammenarbeit i.V.m. der Harmonisierung von nationalen Gesetzen in
den einzelnen Staaten entgegengewirkt werden soll.
In diesem Zusammenhang ist vor allem die (noch weiter auszubauende) Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas notwendig, da diese für die Hauptschmuggelrouten
von Rauschgift aus dem Nahen und Mittleren Osten von großer
Bedeutung sind.
Vorermittlungen /
Strukturermittlungen
Strafprozessrecht
Internationale polizeiliche
Zusammenarbeit
55
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Finanzermittlungen
Zeugenschutz /
Kronzeugenregelung
Festnahmen
Sicherstellungen
Polizeilicher Umgang
mit der offenen Rauschgiftszene
Durch die Verstärkung und Vereinheitlichung der Außengrenzkontrollen im „Schengenverbund“ und im Rahmen der
Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union wurden die
Bekämpfungsmaßnahmen des Drogenschmuggels verbessert.
Um die Lebensader der Rauschgifthändler-Organisationen
empfindlich zu stören, werden zum Aufspüren und Abschöpfen
der Gewinne von Rauschgifthändlerorganisationen seitens der
Strafverfolgungsbehörden große Anstrengungen unternommen.
Zur Verbesserung der Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung,
zum Zugriff auf illegal erlangtes Vermögen und zur Geldwäschebekämpfung wurden in taktischer und organisatorischer
Hinsicht in Niedersachsen spezielle aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen umgesetzt. Die gesetzlichen Möglichkeiten der Vermögenseinziehung werden gerade im Rauschgiftbereich intensiv genutzt, um dem Rauschgifthandel die
finanzielle Grundlage zu entziehen.
Durch die in den Täterorganisationen vorhandene Gewaltbereitschaft und -ausübung gewinnt der „Schutz von gefährdeten Zeugen“ und die „Kronzeugenregelung“ für aussagebereite Täter immer mehr an Bedeutung.
Obwohl in den letzten Jahren immer größere Mengen an
Rauschgiften sichergestellt und eine große Anzahl von Tätern
festgenommen worden sind, kann festgestellt werden, dass
derartige Organisationen lediglich dann empfindlich getroffen
werden konnten, wenn die gesamte Täterorganisation auf
internationaler Ebene zerstört wurde und ihnen zeitgleich die
finanziellen Geschäftsgrundlagen (Drogengewinne) entzogen
werden konnten.
Dem Aufspüren und Abschöpfen der Gewinne von Rauschgifthändlerorganisationen wird seitens der Strafverfolgungsbehörden noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die
hierzu durch das Gewinnaufspürungsgesetz eingeführten Befugnisse und Regelungen waren bisher nicht ausreichend und
werden deshalb erweitert.
Eine immer größere Bedeutung nimmt auch der Schutz gefährdeter Zeugen und die „Kronzeugenregelung“ für aussagebereite Täter ein.
Es wurden in den letzten Jahren immer größere Mengen an
Rauschgiften sichergestellt und Täter festgenommen. Die Organisationen der Rauschgifthändler sind dabei jedoch immer nur
dann entscheidend getroffen worden, wenn auch größere Gewinne verfallen sind und die Organisatoren, die meistens nicht
direkt mit dem Rauschgift in Kontakt kamen, zu langjährigen
Haftstrafen verurteilt wurden.
Wegen ihrer äußerst negativen Auswirkungen auf das örtliche Umfeld nutzt die Polizei alle ihr zur Verfügung stehenden
rechtlichen Mittel, die Entstehung so genannter „offener
Rauschgiftszenen“ zu verhindern bzw. aufzulösen. In dem Wissen, dass es sich bei den Menschen, die sich in AbhängigenSzenen aufhalten, vorwiegend um Suchtkranke handelt, bindet
*) siehe Kapitel X.
56
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
sich die Polizei verstärkt auch in soziale Netzwerke (z. B. kommunale Präventionsräte) ein, um – soweit gewünscht – kompetente Hilfe vermitteln zu können und auf diese Weise offene
Rauschgiftszenen zu minimieren.
3.4 Konsumentendelikte
Durch Anwendung des BtMG wird versucht, auf den Konsum von
illegalen Drogen einzuwirken. Da eine Selbstschädigung nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht
strafbar ist, sind prinzipiell Drogenkonsumenten für den Konsum
allein nicht zu belangen. Sie können aber durch ihr Verhalten
eine Gefahr für andere werden, sei es, daß sie zum falschen Vorbild werden, Drogen weitergeben oder durch Drogenbesitz – und
zwar insbesondere von größeren Mengen – andere in die
Situation versetzen, so leichter an Drogen zu kommen.
Nach dem BtMG sind daher Handlungsformen, die gewissermaßen den Drogenkonsum umgeben (z. B. Besitz, Anbau,
Erwerb), strafbar. Bilden diese „Konsumentendelikte“ nur geringe Gefahren für andere, so kann durch das Gericht von einer
Bestrafung abgesehen werden (§ 29 (5) BtMG – geringe Mengen zum Eigenverbrauch). Auch die Staatsanwaltschaft hat die
Möglichkeit gemäß § 31 a (1) BtMG (geringe Schuld, kein öffentliches Interesse und geringe Mengen zum Eigenverbrauch),
von der Strafverfolgung abzusehen. Dies gilt besonders für
Cannabis und Marihuana, wo die Staatsanwaltschaft regelhaft
das Verfahren einstellt, wenn es sich um nicht mehr als sechs
Gramm Cannabis handelt64*). Damit entspricht das Land dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. März 199465*).
Auch bei Heroin und Kokain zum ausschließlichen Eigenverbrauch von nicht mehr als einem Gramm kann das Ermittlungsverfahren eingestellt werden.
Konsumentendelikte
Einstellung von
Ermittlungsverfahren
4. Kommunikative Maßnahmen
der Prävention
Neben den strukturellen zielen auch die kommunikativen Maßnahmen der Primärprävention zur Suchtvorbeugung darauf ab,
gesundheitsriskantem Konsum vorzubeugen, bevor es zu einer
Mißbrauchs- oder Abhängigkeitsentwicklung kommt.
4.1
Vorbeugung
gesundheitsriskanten
Konsums
Suchtvorbeugung im Kindes- und Jugendalter
4.1.1 Präventionsverständnis in der Suchtvorbeugung
Das Verständnis von kommunikativer Suchtprävention – und
damit die Praxis der präventiven Arbeit – hat sich in den letzten
Jahren verändert, ausdifferenziert und weiterentwickelt. Weder
Entwicklung des
Präventionsverständnisses
57
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Primärprävention heute
Mensch im Mittelpunkt
Verhaltensprävention
Prävention und
Persönlichkeitsentwicklung
die früheren Methoden der Abschreckung, Mahnungen und
Warnungen vor den Gefahren der Stoffe, noch die später praktizierte Methode „reiner“ Wissensvermittlung und wertfreier
Informationen haben sich als geeignet erwiesen, Jugendliche
vom Konsum von Suchtmitteln abzuhalten.
Primärprävention wird heute nicht so sehr suchtmittelspezifisch, sondern vielmehr ursachen- und ressourcenorientiert angelegt. Sie stellt nicht mehr die Wirkungen und Gefahren der
Drogen in den Vordergrund, sondern sie arbeitet an der Entwicklung von Einstellungen und Verhaltensweisen bestimmter
Zielgruppen, die diese befähigen soll, verantwortungsvoll mit
sich und anderen umzugehen und dadurch die Risiken des
Suchtmittelkonsums so gering wie möglich zu halten.
Eine so verstandene vorbeugende Arbeit stellt den Menschen in den Mittelpunkt, sein Leben in Gemeinschaft mit anderen, sein soziales Umfeld.
Im Rahmen „kommunikativer Maßnahmen“ bietet sie Projekte an, die geeignet sind, die individuellen und sozialen
Kompetenzen der Menschen zu fördern: die Fähigkeit, Beziehungen und Kommunikation zu gestalten, soziale Verhaltensweisen zu entwickeln, Probleme zu lösen und Belastungssituationen in Schule, Freizeit, Beruf, Alltag ohne Mißbrauch von
Suchtmitteln zu bewältigen.
Menschen, die selbstsicher und beziehungsfähig sind, die über
Strategien verfügen, auch mit schwierigen Lebenssituationen konstruktiv umzugehen, die sich darüber hinaus selbständig entscheiden können – auch gegen sozialen Druck –, sind gegen Suchtmittelmißbrauch besser geschützt, als wenn diese Kompetenzen nicht
oder wenig entwickelt sind („Verhaltensprävention“). An diese
Tatsache knüpft eine ursachenorientierte Arbeit an, die neben den
individuellen auch struktruelle Aspekte berücksichtigt.
Eine solche ursachenorientierte Arbeit kann nicht Ergebnis
kurzfristiger Aktionen oder „highlights“ sein. Um die geforderten Entwicklungsprozesse in Gang zu bringen, um Persönlichkeitsbildung, Beziehungsarbeit, Konfliktfähigkeit u. a. zu unterstützen, muß Primärprävention im Alltag der Institutionen
verankert werden, in denen die Zielgruppen der Prävention sich
aufhalten: die Jugendlichen in Schulen und Freizeiteinrichtungen, die Kinder in Kindertagesstätten usw.
4.1.2 Akteure und Fachkräfte in der Suchtprävention
Initiatoren für
Suchtprävention
Die Initiative für Aktionen und Maßnahmen der Suchtprävention geht häufig von pädagogischen Fachkräften aus, die sich
dann auch an ihrer Durchführung beteiligen: Lehrerinnen und
Lehrer, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, aber auch Pastorinnen und Pastoren, Jugendgruppenleiterinnen und -leiter sowie andere Personen, die
*) siehe Kapitel X.
58
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
im Rahmen ihrer beruflichen oder auch ehrenamtlichen Arbeit
insbesondere mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben.
Da Suchtprävention eine wesentliche Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes darstellt, sind auch die Jugendschutzbeauftragten der kommunalen Jugendämter in der
Suchtprävention tätig. Ihre Arbeit wird vom Land Niedersachsen durch die Förderung innovativer Maßnahmen örtlicher Träger unterstützt; hiermit sollen junge Menschen befähigt werden, sich mit gefährdenden Einflüssen auseinanderzusetzen,
die u. a. aus dem Konsum von Suchtmitteln resultieren können.
Regelmäßige Fortbildungsangebote durch die Landestelle
Jugendschutz und Landesjugendamt zum Thema Sucht und
Drogen sichern zusätzlich die fachliche Kompetenz der Jugendschutzbeauftragten.
Nach den Konzepten der Freien Wohlfahrtspflege und nach
Maßgabe der Förderrichtlinien66*) gehört Präventionsarbeit zu
den Aufgabenfeldern der Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtkranke. Infolge begrenzter Personal- und
Zeitkapazitäten konnten die Einrichtungen diese Arbeit in der
Vergangenheit jedoch allenfalls ansatzweise leisten.
Damit Prävention in Zukunft kontinuierlich und langfristig
erfolgen kann, fördert das Land Niedersachsen seit 1992 spezielle „Präventionsfachkräfte“ ca. zur Hälfte, die Gegenfinanzierung muss durch andere Institutionen sichergestellt werden;
in aller Regel sind dies dankenswerter Weise die Kommunen.
Ziel ist, in allen niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien
Städten zumindest eine Präventionsfachkraft anzustellen.
Mittlerweile arbeiten – zum Teil auch aus eigener Initiative
von Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Trägern ohne
Landesförderung – 30 Präventionsfachkräfte in 24 Landkreisen
oder kreisfreien Städten, angestellt in Beratungs- und Behandlungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege. Ihre Aufgabe ist es,
sich ausschließlich der Suchtprävention zu widmen. Sie übernehmen in ihrer Region koordinierende Aufgaben, vernetzen
bestehende Angebote und führen selbst mit verschiedenen
Zielgruppen Suchtprävention durch.
In zentralen Landesprojekten werden inhaltliche Schwerpunkte festgelegt, die dann innerhalb eines Jahres überall im
Land in Veranstaltungen, Projekte und Tagungen umgesetzt
werden.
Im Sinne des oben dargestellten Präventionsverständnisses
arbeiten die Präventionsfachkräfte ursachenorientiert und zielgruppenspezifisch.67*)
Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Fortbildung bzw.
Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, damit die
präventiven Aktivitäten auch nach Beendigung eines Projekts
weiterwirken und selbständig fortgeführt werden können.
Aufgabe der Beratungsstellen
Präventionsfachkräfte
Zentrale Landesprojekte
Multiplikatorenschulung
*) siehe Kapitel X.
59
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Koordinierende Aufgaben
Fachliche Begleitung
Durch ihre koordinierende Tätigkeit tragen die Präventionsfachkräfte dazu bei, dass die Kräfte in einer Region gebündelt
werden und die verschiedenen Institutionen nicht mehr nebeneinander, sondern miteinander arbeiten.
Die Präventionsfachkräfte arbeiten in den regionalen Arbeitskreisen mit, denen sie zum Teil auch vorstehen.
Die Tätigkeit der Präventionsfachkräfte wird koordiniert und
fachlich begleitet von der Niedersächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren (➜ Kapitel V., 1.). Sie unterstützt und
begleitet die Präventionsfachkräfte bei der Planung und Durchführung von Projekten sowie deren Dokumentation und Auswertung und nimmt darüber hinaus Aufgaben in der Beratung
und Fortbildung von Fachkräften wahr.
Des weiteren arbeitet die Landesstelle Jugendschutz (➜ Kapitel V., 2.) im Bereich der Suchtprävention. Neben beratenden
und koordinierenden Aufgaben konzipiert, begleitet und evaluiert sie einzelne Projekte und wertet sie aus.
4.1.3 Drogenprävention durch die Polizei
Ziele der polizeilichen
Drogenprävention
Zielgruppen
„Drogenkunde“
60
erLEBEN ohne Drogen ist das Logo der polizeilichen Drogenprävention in Niedersachsen. Hierin spiegeln sich die Ziele und
Grundsätze der Arbeit der Zentralen Drogenprävention (ZDP)
des Landeskriminalamtes Niedersachsen wider:
– totale Abstinenz im Hinblick auf illegale Drogen
– selbstkontrollierter Umgang mit legalen Suchtmitteln mit
dem Ziel weitgehender Abstinenz
– bestimmungsgemäßer Gebrauch von Medikamenten
– rechtzeitiges Erkennen von Problemsituationen
– Ausgleich von Informationsdefiziten in der Bevölkerung.
Zum Erreichen dieser Ziele wird bei den Maßnahmen ein ursachenorientierter Ansatz zugrundegelegt, bei dem zielgruppenspezifisch Informationsarbeit geleistet wird.
So wird die Zielgruppe der Erwachsenen (Eltern, Lehrerschaft,
Erzieherinnen und Erzieher u. a.) sowohl über mögliche Ursachen und Entstehungsbedingungen von süchtigem Verhalten
als auch über Aussehen, Wirkungsweisen und Konsumformen
speziell der illegalen Drogen informiert, um sie in die Lage zu
versetzen, Gespräche mit Jugendlichen mit mehr Sachkompetenz führen und mögliche Gefährdungen eher erkennen zu
können.
Bei der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen wird der Alltag mit den Bereichen Familie – Schule – Beruf – Freundeskreis
– Freizeit in den Mittelpunkt gestellt, denn Probleme in diesen
Bereichen können Ausgangspunkt für eine Suchtentwicklung
sein.
Da abschreckende Darstellungen nur kurzfristig Betroffenheit erzeugen, wird darauf ebenso verzichtet wie auf „Drogenkunde”, um nicht Neugier zu wecken.
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Drogenprävention ist auch und besonders pädagogische Arbeit, da Einstellungen und Verhaltensweisen im positiven Sinn
beeinflußt werden sollen. Daher ist es Ziel bei allen Maßnahmen vor Ort, die Jugendämter, Suchtberatungsstellen usw. einzubeziehen.
Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen der ZDP orientieren sich insgesamt an folgenden Grundsätzen:
– die Drogenproblematik kann nicht allein von der Polizei
gelöst werden
– die Polizei betreibt Drogenprävention lediglich im Bereich
der Suchtvorbeugung
– die Polizei wird im Bereich Primärprävention tätig
– Kontinuität statt einmaliger Aktionen
– die Polizei sucht und fördert die Zusammenarbeit mit allen in
der Prävention Beteiligten
Grundsätze polizeilicher
Drogenprävention
■ Wanderausstellung erLEBEN ohne Drogen
Der Titel spiegelt den Inhalt wider; es geht um Leben und das
Erleben von Situationen und Gefühlen. Positive Aussagen sollen
dafür werben, auf den Konsum von legalen und illegalen Drogen zu verzichten.
Mit farbenfrohen und peppigen Zeichnungen, ausdrucksvollen Fotos und der comicartigen Sympathiefigur „Voice” auf 20
beidseitig gestalteten Ausstellungstafeln sollen primär Jugendliche angesprochen werden.
Da die Drogenprävention ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, bietet sich diese Ausstellung als polizeilicher Beitrag
bei ressortübergreifenden Suchtpräventionsprojekten auf kommunaler Ebene an. Sie sollte in ein Konzept eingebunden werden, da sie den Besuchern, in der Regel jugendliche Schüler,
auch Alternativen zum Drogenkonsum anbietet, um nicht nur
einen kognitiven Zugang zu schaffen, sondern die Aussagen
der Ausstellung auch erlebbar zu machen. Sie wird den Polizeidienststellen, aber auch anderen Institutionen und Gruppen
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Wanderausstellung
Kommunale Ebene
■ Messebeteiligungen
Für die Teilnahme an Regional- und Verbrauchermessen steht
ein Ausstellungsstand zur Verfügung, der Elemente der Wanderausstellung erLEBEN ohne Drogen und einen Pfad der Sinne
beinhaltet. Der ,Pfad der Sinne’ führt den einzelnen Besucher
an einem Handlauf in der Absicht, viele Sinnesreize zu bieten
und zu verdeutlichen, dass nur dann die Sinne richtig „funktionieren”, wenn sie nicht durch Drogen betäubt werden.
Messestand
■ Vortragsveranstaltungen
Es werden viele Vorträge vor den unterschiedlichsten Zuhörergruppen gehalten. Das Spektrum umfaßt den schulischen Bereich (Eltern, Lehrer, Schüler), Kindertagesstätten, Bundeswehr,
Bundesgrenzschutz, Bundesbahn, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Vereine, Verbände, politische Parteien, Jugend-
Informationen
61
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
betreuer und Ausbilder größerer Firmen. Es dürfte unbestritten
sein, dass die Sucht- und Drogenproblematik ein vielschichtiges
und komplexes Phänomen mit vielen Ursachen ist, das in allen
gesellschaftlichen Bereichen einen Nährboden findet.
Suchtvorbeugung – und darin eingeschlossen die Drogenprävention – kann nur erfolgversprechend betrieben werden,
wenn auch alle gesellschaftlichen Bereiche eingebunden und
beteiligt werden.
Die Zentrale zur Drogenprävention ist bestrebt, diesen eingeschlagenen Weg fortzuführen und die Kooperation mit den
übrigen Präventionspartnern zu intensivieren.
4.1.4
Zielgruppenspezifische Maßnahmen
der Suchtprävention
4.1.4.1 Zielgruppen für präventive Maßnahmen
■ Kinder in Kindertagesstätten und Grundschule
Ganzheitliche
Gesundheitserziehung
Bildung von „Schutzfaktoren“
Nachdem sich inzwischen die Einsicht durchgesetzt hat, daß die
Vermittlung von Wissen und Abschreckung alleine keine tauglichen Präventionsmaßnahmen sind, ist Suchtprävention in Niedersachsen heute Teil des Bildungsauftrages im Rahmen des
Konzepts einer ganzheitlichen, altersgerechten Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung. Im Mittelpunkt der primärpräventiven Maßnahmen stehen neben alters- und entwicklungsspezifischer Wissensvermittlung die Bemühungen um die
Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen und
die Unterstützung bei Bewältigung ihrer psychosozialen und
emotionalen Probleme. Leistungsunabhängige Wertschätzung
und die Entkoppelung des Zusammenhangs von Schulerfolg
und sozialer Anerkennung haben dabei ein besonderes Gewicht. Den jungen Menschen soll vermittelt werden, dass sie
selbst über Handlungskompetenzen verfügen, um wirksame
Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung ihrer Gesundheit
ergreifen zu können. Außerdem soll ihnen deutlich gemacht
werden, dass Schadensbegrenzung ein wichtiges pädagogisches Ziel bedeutet, für das es sich lohnt, spezifische Kompetenzen aufzubauen und Anstrengungen auf sich zu nehmen.
Kinder werden beispielsweise weniger häufig in riskanten
Suchtmittelkonsum ausweichen, wenn sie rechtzeitig lernen,
ihre Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen und auszudrücken, Freundschaften zu schließen oder mit ungewohnten
Situationen konstruktiv umzugehen. Die schon genannte Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit, aber auch
Frustrationstoleranz, Genuss- und Erlebnisfähigkeit, Selbstachtung und Selbstvertrauen ermöglichen, schwierige oder belastende Situationen zu bewältigen. Gebildet werden diese
„Schutzfaktoren“ bereits in sehr jungen Jahren.
*) siehe Kapitel X.
62
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Umfassende ursachenorientierte Gesundheitsförderung soll
so früh wie möglich eingesetzt werden. Suchtprävention sollte
möglichst schon Bestandteil der Pädagogik in Kindertagesstätten sein.
In der Schule ist Suchtprävention von der Grundschule bis zu
den Schulen des Sekundarbereichs II während der gesamten
Schulzeit verbindlich. Sie ist Aufgabe aller Lehrkräfte und kann
in einem Schulentwicklungskonzept „Gesunde Schule“ mit anderen Bereichen der Gesundheitsförderung, wie z. B. Ernährung, Sexualerziehung und AIDS-Prävention, verbunden werden. Rechtlicher Rahmen für die schulische Suchtprävention ist
der Gemeinsame Erlass „Suchtprävention und Verhalten bei
Suchtproblemen an niedersächsischen Schulen“ vom 26. Mai
1992.68*)
Inhalte präventiven Unterrichts im Grundschulalter beziehen
sich vor allem auf allgemeine Fragen der Gesundheit (z. B.
Ernährung und Bewegung), des sozialen Lernens und der Freizeitgestaltung. Ohne auf Suchtmittel einzugehen, können Kinder in Kindertagesstätten und in der Grundschule in vielfältiger
und zumeist spielerischer Weise angeregt werden, Alltagserfahrungen zu thematisieren und angemessene Formen des
Umgangs mit ihnen zu erleben, auszuprobieren. Eine enge Zusammenarbeit beider Institutionen sowie der Erziehungsberechtigten ist unabdingbar (➜ Modelle/Projekte: Kapitel III., 4.1.4.2
„Suchtprävention in Kindertagesstätten“, „Mäxchen, trau
dich“, „Kinder stark machen“).
„Gesunde Schule“
Spielerisches Heranführen
■ Jugendliche in Schulen, Jugendarbeit und Ausbildung
Ältere Kinder und Jugendliche haben auf dem Weg zum Erwachsensein eine ganze Reihe schwieriger Entwicklungsaufgaben zu lösen. Auf ihrer Suche nach Identität benötigen die jungen Menschen Unterstützung bei der Ablösung von ihren
Familien und dem Aufbau neuer befriedigender Beziehungen
– einschließlich der sexuellen –, bei der Entwicklung von beruflichen Perspektiven sowie der Entwicklung eines eigenen Wertesystems.
In diesem Stadium spielen u. a. das Konsum- und Genussverhalten eine große Rolle, in einer Umwelt, in der viele Erwachsene
den jüngeren Menschen eine ihnen selbst wichtige Verknüpfung von Identität und Konsumgenuss/Suchtmittelgebrauch
vorleben.
Auf schwierige Lebensbedingungen und Langeweile reagieren junge Menschen häufig mit suchtgefährdendem Verhalten.
Daneben können Neugier, Kraftprobe, Ausprobieren von Grenzen, Abenteuerlust, Rituale und Gruppendruck unter Gleichaltrigen Ursache für riskantes Verhalten sein.
Geeignete Präventionsmaßnahmen für ältere Kinder und Jugendliche sind Angebote, die ihren Bedürfnissen nach intensiven Erlebnissen, Grenzerfahrungen und Geborgenheit entgegenkommen und Spaß machen.
Entwicklung der
Identität im Jugendalter
63
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Erlebnisorientierte
Prävention
Persönlicher Einsatz
von Selbstkritik
Öffnung der Schule
Primärpräventive Maßnahmen für ältere Kinder und Jugendliche, die noch keinen oder nur geringfügigen Umgang mit
Suchtmitteln haben, arbeiten deshalb häufig mit Angeboten,
die weniger riskant sind als Suchtmittel, wohl aber deren psychosoziale Funktion übernehmen, wie z. B. den Wunsch nach
besonderen Erlebnissen, nach Selbstdarstellung oder – beispielsweise sportlicher – Grenzüberschreitung.
Ziel schulischer Suchtprävention sind mündige Schülerinnen
und Schüler, die sich den alltäglichen Lebensanforderungen
stellen können, konflikt- und kommunikationsfähig sind und zu
einem auf Respekt und Achtung gegründeten Umgang mit
ihren Mitmenschen bereit sind. Dabei sollten in der wichtigen
Beziehung zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften
kritische Fragen nach Schwächen, Vorurteilen und missbräuchlichen Machtverhältnissen und die Generationenproblematik
nicht ausgeklammert werden. Nur so können junge Menschen
lernen, Bindungen einzugehen und Vertrauen zu entwickeln.
Davon hängt in erheblichem Maße auch das Konsum- und
Suchtverhalten ab.
Im Rahmen der schulischen Suchtprävention wird von den
Lehrkräften ein großes Maß an Sachkompetenz bezogen auf
die Suchtproblematik, auf Kenntnisse zu grundsätzlichen Fragen der Suchtprävention, deren Grenzen und Möglichkeiten,
und die Fähigkeit verlangt, die Kenntnisse auf die Unterrichtssituation zu übertragen sowie ständig zu aktualisieren. Suchtpräventiver Unterricht ist immer ein Vorgehen mit persönlichem
Einsatz und nur erfolgreich, wenn auch die Lehrkräfte bereit
sind, ihr eigenes Verhalten selbstkritisch zu hinterfragen.
Allerdings kann Schule die in das Konzept der gesundheitsfördernden Schule eingebundene Präventionsarbeit allein nicht
bewältigen. Es bedarf der Schaffung eines sozialen Gefüges
zwischen Schule und außerschulischen Einrichtungen. Durch
Öffnung von Schule nach außen sowie Einbeziehung von Freizeitangeboten und Jugendprojekten kann diese Kooperation
gefördert werden. Präventionsbemühungen können nur erfolgreich sein, wenn sie Bestandteil einer solidarisierenden, familialen und gesamtgesellschaftlichen Gesundheitsförderung werden. Auf den Erlass vom 25.01.1994 „Zusammenarbeit
zwischen Schule, Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe“ wird hingewiesen.69*)
Im Sinne eines ganzheitlichen Verständnisses von Prävention
wird dabei zumeist eine Auseinandersetzung angeregt über die
eigene Persönlichkeit und die Beziehungen zu anderen Menschen oder zur Umwelt (➜ Modelle / Projekte: Kapitel III., 4.1.4.2
„1000 Steine“, „Mambo Mortale“, „Lust auf Leben“ u. a.).
■ Geschlechterspezifische Prävention bei Kindern und
Jugendlichen
Geschlechterspezifischer
Präventionsansatz
Suchtpräventive Maßnahmen sind um so wirksamer, je genauer
sie sich an der Lebenssituation, den Bedürfnissen und konkre*) siehe Kapitel X.
64
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
ten Verhaltensweisen der angesprochenen Zielgruppe ausrichten. Neuere Projekte berücksichtigen deshalb insbesondere
auch geschlechterspezifische Unterschiede, sowohl in der persönlichen Entwicklung als auch im Umgang mit Suchtmitteln.
Jungen und Mädchen stehen im Prozess des Heranwachsens
vor unterschiedlichen Entwicklungsaufgaben, und sie haben
auch unterschiedliche Strategien, diese zu bewältigen.
Mädchen lernen zum Beispiel, Ärger eher herunterzuschlucken, Aggressionen zu unterdrücken und eigene Bedürfnisse zurückzustellen. Jungen hingegen lernen zum Beispiel,
Probleme eher zu verdrängen und aggressiv zu reagieren. In
bestimmten Situationen kann eine eher weibliche, in anderen
eine eher männliche Reaktionsweise nützlich sein. Am besten
ist es aber, wenn jedes Mädchen und jeder Junge das eigene
Verhaltens- und Reaktionsrepertoire so erweitert, daß ihr bzw.
ihm auch die Verhaltensweisen, die bisher unterentwickelt sind,
zur Verfügung stehen. Dieses macht flexibler und kann dazu
beitragen, auf Suchtmittel als Mittel der Belastungsbewältigung verzichten zu können. In diesem Zusammenhang kann
auch das Ernährungsverhalten in Verbindung mit Problemen
der (weiblichen) Identitätsbildung im Jugendalter betrachtet
werden. Die Zunahme von Ernährungsstörungen bei jungen
Menschen weist darauf hin, daß Essen als Ausgleich von Enttäuschung und Unzufriedenheit benutzt wird.
Suchtprävention sollte bei der Gestaltung von Maßnahmen
diese geschlechterspezifischen Umgangsweisen mit Konfliktsituationen berücksichtigen und ihre Zielsetzungen daran orientieren (➜ Modelle/ Projekte: Kapitel III., 4.1.4.2 „Mitten im Leben“).
Unterschiedliche Strategien
bei Mädchen und Jungen
■ Eltern
Zur sinnvollen Suchtvorbeugung sollte eine gelingende Zusammenarbeit mit den Eltern in einer möglichst angst- und
vorwurfsfreien Atmosphäre angestrebt werden. Auf Hemmungen und Berührungsängste der Erziehungsberechtigten sollte
sensibel eingegangen werden. Eltern haben den ersten und
wichtigsten Einfluss auf Kinder. Auch sie müssen lernen, den
Bedürfnissen ihrer Kinder offen zu begegnen und sich zu interessieren, was in ihnen vorgeht. Häufig fehlen ihnen aber kompetente Ansprechpartner, wenn sie im Umgang mit ihren Kindern Rat oder Unterstützung benötigen.
Suchtpräventive Aktivitäten – wie z. B. themenbezogene
Elternabende – sollten in allen Kindertagesstätten und Schulstufen angeboten werden und nicht nur der Informationsvermittlung dienen, sondern auch der Sensibilisierung der Eltern
für das eigene Konsumverhalten und das der Kinder. Im Rahmen solcher Angebote haben Eltern die Möglichkeit, sich auszutauschen und fachliche Unterstützung zu erhalten. Neben
Empfehlungen für die praktische Suchtvorbeugung in der Familie können spezifische Aktivitäten dazu beitragen, die Handlungskompetenzen von Eltern im Umgang mit ihren Kindern zu
erweitern. Weil den Möglichkeiten der Schule strukturell und
aktuell Grenzen gesetzt sind, können und müssen gerade auf
Einbeziehung
der Eltern
65
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
diesem Gebiet außerschulische Fachleute hinzugezogen werden; dies gilt besonders bei akuter Suchtgefährdung oder bereits eingetretener Abhängigkeit.
■ Pädagogische Fachkräfte aus verschiedenen Arbeitsfeldern
(Kindertagesstätten, Schule und Jugendarbeit)
Einbeziehung der
pädagogischen Fachkräfte
Schulungen für
Multiplikatoren
Lehrerfortbildungen
66
Kindertagesstätten und Schulen sowie außerschulische Jugendgruppen und -einrichtungen sind geeignete Orte, Kinder und
Jugendliche anzusprechen. Ob es gelingt, Suchtprävention über
einzelne Maßnahmen hinaus in der jeweiligen Institution zu
verankern und damit längerfristige Entwicklungsprozesse zu
ermöglichen, hängt ganz wesentlich von der Schulung und
Ausbildung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, der
Verantwortlichen in Kindertagesstätten, Schulen und Berufsausbildung ab.
Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sollten außer einer Erweiterung des Grundwissens über Suchtmittel Gelegenheiten bieten, die eigenen Konsumgewohnheiten
wie die der Kinder und Jugendlichen kritisch zu reflektieren.
Anschließend sollten Möglichkeiten suchtpräventiver Aktivitäten im jeweils eigenen Arbeits- und Handlungsfeld vermittelt
oder erarbeitet werden. Insbesondere sollten die pädagogischen Fachkräfte Anregungen und Unterstützung erhalten,
nicht nur bei Einzelaktionen, sondern im Rahmen ihrer „normalen“ Bildungs- und Erziehungsarbeit präventiv zu wirken.
Lehrkräften stehen zur schulischen Suchtprävention im Rahmen von Gesundheitsförderung eine Vielzahl von Unterstützungssystemen zur Verfügung. Das Niedersächsische Landesinstitut für Fortbildung und Weiterbildung in Schule und
Medienpädagogik (NLI) führt regelmäßig Lehrerfortbildungsveranstaltungen zum Bereich „Prävention und Gesundheitsförderung“ durch. Regionale und schulinterne Fortbildungsveranstaltungen ergänzen dieses Angebot. Diverse Materialien zum
Thema „Sucht – Unterricht – Prävention“ begleiten diese Aktivitäten (➜ Unterstützung und Fortbildung: Kapitel III., 4.1.5).
Weitere Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfe werden
in der Kontaktgruppe „Netzwerk Gesundheitsförderung bei
Lehrkräften“ im Niedersächsischen Kultusministerium erarbeitet. In ihr sollen, unterstützt durch ein Forschungsprojekt an
der Universität Lüneburg (Bernhard Sieland), Fragen der Gesundheit der Lehrkräfte sowie der belastenden Faktoren ihres
Berufs bearbeitet und Lösungsvorschläge zur vorbeugenden Beeinflussung ihrer tatsächlichen Belastungsquellen, der Verbesserung der Bedingungen für eine Berufszufriedenheit und zur
Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit älterer Lehrkräfte erarbeitet werden. Ein Schwerpunkt dieser Kontaktgruppe ist die Entwicklung von Konzepten zum Aufbau landesweiter Hilfen für suchtgefährdete und suchtkranke Lehrkräfte.
Im Regierungsbezirk Lüneburg wird seit 1993 ein derartiges
Modell erprobt. In den übrigen Regierungsbezirken werden zur
Zeit ebenfalls Konzepte erarbeitet.
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
■ Erwachsene allgemein
Suchtmittelgebrauch, Suchtmittelmissbrauch oder süchtiges
Verhalten sind nicht in erster Linie Probleme von Kindern und
Jugendlichen, sondern Merkmale der Erwachsenenwelt. Es sind
Erwachsene, die Suchtmittel konsumieren, produzieren, verkaufen, dafür werben oder deren Werbung fördern und süchtiges Verhalten vorleben.
Suchtpräventive Aktivitäten sollten sich deshalb an alle Erwachsenen richten.
Bisher orientierten suchtpräventive Bemühungen sich vorrangig am Missbrauch oder beginnender Abhängigkeit. Im Mittelpunkt stand – und steht – fast immer der exzessive Konsum,
auch in Medien der Massenkommunikation, wie beispielweise
auf Plakaten oder Broschüren. Der „Normalkonsument“ fühlt
sich davon aber in der Regel nicht angesprochen.
In der künftigen Präventionsarbeit wird es deshalb von Bedeutung sein, neben dem „süchtigen“ den „normalen“ Konsum in den Blickpunkt der Aufmerksamkeit zu stellen. Auch
nicht suchtgefährdete Normalkonsumentinnen und -konsumenten sollten die Möglichkeit haben, das eigene Verhalten
kritisch auf Risikofaktoren zu überprüfen.
Gut erreichbar wäre diese Zielgruppe über eine Verstärkung
der primärpräventiven Angebote und Aktivitäten am Arbeitsplatz, in Betrieben und Verwaltungen.
Erwachsene
Normalkonsumentinnen
und -konsumenten
Normalkonsum
im Blickpunkt
4.1.4.2 Modelle und Projekte der Suchtprävention
„Mäxchen, trau dich“ und „Suchtprävention in Kindertagesstätten“ sind Projekte der niedersächsischen Präventionsfachkräfte/Landesstelle gegen die Suchtgefahren bzw. der Landesstelle Jugendschutz, die der Suchtvorbeugung in Kindertagesstätten dienen und seit 1994 in zahlreichen Städten und
Landkreisen Niedersachsens durchgeführt wurden bzw. noch
werden. Zielgruppen beider Projekte sind Kinder, Eltern und
pädagogische Fachkräfte.70*)
Beide Projektkonzeptionen bestehen aus mehreren Bausteinen: einem Theaterstück für Kindertagesstättenkinder, Fortbildungen für Erzieher und Erzieherinnen, Arbeitsmaterialien zur
Suchtvorbeugung in Kindertagesstätten mit Anregungen für Erzieherinnen und Erzieher, wie Suchtvorbeugung in der täglichen Erziehungsarbeit praktiziert werden kann, sowie Veranstaltungen für Eltern, um sie über das Projekt zu informieren,
sie einzubeziehen und ihnen praktische Hilfen für eine suchtvorbeugende Erziehung zu geben.
„Suchtprävention
in Kindertagesstätten”
„Kinder stark machen“ hieß ein Projekt der Niedersächsischen
Landesstelle gegen die Suchtgefahren (NLS) in Zusammenarbeit
mit der Evangelischen Fachhochschule für Sozialwesen in Hannover. Es richtete sich an Kinder im Grundschulalter und deren
„Kinder stark machen”
*) siehe Kapitel X.
67
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Eltern und bestand in der Betreuung einer Kindergruppe sowie
begleitender Elternarbeit.71*)
„1000 Steine“
„Rockmusik statt Drogen“
„Mambo Mortale“
„1000 Steine“ war ein niedrigschwelliges, freizeitpädagogisches Angebot der Jugendhilfe e.V. Lüneburg, das alkohol- und
drogengefährdeten Jugendlichen unter dem Motto „Rockmusik
statt Drogen“ die Möglichkeit zu einer drogenfreien Freizeitgestaltung bot. Jugendliche nahmen in großem Umfang die Möglichkeit wahr, selbst Rockmusik zu gestalten.72*)
„Mambo Mortale“ nannte sich ein Suchtpräventionsprojekt
der Landesstelle gegen die Suchtgefahren, der Landesstelle Jugendschutz und des Theaters der Jugend Hannover, das 1990
in sieben Städten Niedersachsens für die Dauer von je einer
Woche durchgeführt wurde.73*)
Mittelpunkt des Projekts war die Aufführung des Rockmusicals „Mambo Mortale oder der Notruf ist leider besetzt“. Ergänzend wurde ein Rahmenprogramm (Filmabende, Podiumsdiskussionen u. ä.) angeboten sowie vor allem Workshops, in
denen die Jugendlichen mit den Medien Tanz, Theater, Musik
und Video ihre Phantasien und Fragen zum Stück verarbeiten
konnten. Für Pädagoginnen und Pädagogen wurden Materialien entwickelt.
„Lust auf Leben”
„Lust auf Leben“ war das Motto einer gemeindenahen Aktionswoche zur Suchtprävention, die im Landkreis Hannover
der Garbsener Stadtteilarbeitskreis „Prävention“ initiiert und in
Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen und Fachkräften durchgeführt hat.74*)
Im Mittelpunkt standen kultur- und erlebnispädagogische
Workshops, begleitet von einem Rahmenprogramm der örtlicher Institutionen für verschiedene Zielgruppen: Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit,
Politikerinnen und Politiker, Presse und Öffentlichkeit.
„Mitten im Leben”
„Mitten im Leben“ – geschlechterspezifische Projekte der
Suchtprävention: „Kleine Zicken – Kleine Macker“; „Männer
kennen keinen Schmerz …?“; „Starke Mädchen – Ganze
Kerle“ u. a.
Diese von den Präventionsfachkräften entwickelten Projekte
richteten sich jeweils an Jungen oder an Mädchen, um sie in
ihren jeweiligen Lebensbezügen bei der Erweiterung ihres Verhaltensrepertoires zu unterstützen.
Für Jungen wurden während des zentralen Landesprojekts
vier Teilprojekte durchgeführt, die vor allem darauf abzielten,
die Wahrnehmung der eigenen Gefühle zu fördern, den Umgang mit wahrgenommenen Schwächen und den Umgang mit
Krisen zu reflektieren. Es ging also vorrangig um die Stärkung
von Eigenschaften, die –„typisch männlich“ – häufig bei Jungen eher unterentwickelt sind.
Für Mädchen wurden ebenfalls vier Maßnahmen durchgeführt, die vor allem auf die Förderung ihres Selbstbewusstseins,
Geschlechterspezifische
Angebote
*) siehe Kapitel X.
68
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
ihrer Durchsetzungsfähigkeit sowie die Wahrnehmung ihrer eigenen Bedürfnisse abzielten. Auch hier ging es vorrangig um
die Stärkung von Eigenschaften, die – ,,typisch weiblich“ – bei
Mädchen eher unterentwickelt sind.75*)
Schulungen mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die
normalerweise mit den Mädchen und Jungen arbeiten, sollten
gewährleisten, daß die Arbeitsansätze längerfristig fortwirken
können.
In Lüneburg wurde eine Tagung für Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren in der Suchtprävention mit dem Titel ,,Kleine
Zicken, kleine Macker“ durchgeführt. Darüber hinaus fanden
drei mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen für Erzieherinnen
und Erzieher statt sowie einige Fortbildungen für Eltern und
Lehrkräfte.
Angebote für
Multiplikatorinnen
und Multiplikatoren
Fachkräfte aus Norddeutschland haben einen Arbeitskreis
zur geschlechtsspezifischen Suchtprävention gebildet und eine
Fachtagung „Das gleiche ist nicht dasselbe. Geschlechtsspezifische Suchtprävention mit Mädchen! Und mit Jungen?“ durchgeführt.76*)
In Kooperation mit dem Niedersächsischen Landesjugendamt hat die Landesstelle Jugendschutz im Herbst 1997 eine
weitere Fachtagung zu diesem Thema veranstaltet.
■ Suchtpräventionsprojekte für Auszubildende
Jeweils einwöchige Aktionswochen fanden in zwei Werken eines großen Automobilunternehmens statt, so in Hannover für
ca. 650 Auszubildende unter dem Titel „Gas geben! – Azubis
machen Action gegen Sucht und Drogen“. In über 30 kulturpädagogischen, erlebnisorientierten workshops wurden Alternativen zum Drogenkonsum praktisch angeboten und die Ergebnisse am Ende in einer großen Präsentation vorgestellt.
Das Konzept wurde von der Landesstelle Jugendschutz erarbeitet, die die Aktionswoche auch fachlich begleitet hat.
Auszubildende gegen
Sucht und Drogen
■ Ecstasy
Ein Modellprojekt zum Thema Ecstasy „Abfahren – aber wie?“
plant zur Zeit die Niedersächsische Landesstelle gegen die
Suchtgefahren, ein weiteres die Landesstelle Jugendschutz zum
Thema „Techno und Ecstasy“.
Ecstasy-Prävention
4.1.4.3 Suchtmittelspezifische Aufklärung
zu illegalen Drogen für gefährdete Zielgruppen
Auch mit strafrechtlichen Maßnahmen kann nicht verhindert
werden, dass junge Menschen Kontakt zu illegalen Suchtmitteln
bekommen und daß ein Teil der Jugendlichen bereit ist, diese
auch zu konsumieren bzw. zumindestens zu probieren. Unter
diesem Aspekt kann nicht nur auf die suchtmittelunspezifische
Jugendliche und
illegale Drogen
*) siehe Kapitel X.
69
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Senkung des Risikos
Infomaterial zum
Drogenkonsum
Kontakt zur
Drogenberatung
Beratung von Eltern
Fortbildung für Fachkräfte
Prävention gesetzt werden. Im Rahmen der Sekundärprävention muss daher auch suchtmittelspezifisch gearbeitet werden.
Mit diesem Ansatz kann dazu beigetragen werden, dass das
Risiko minimiert bzw. das Risikoverhalten bald wieder aufgegeben
wird, indem Jugendliche über die Substanzen und die Folgewirkungen ihres Konsums gezielt aufgeklärt und mit Möglichkeiten
risikoärmeren Konsums („safer use“) vertraut gemacht werden.
Dies geschieht seit einiger Zeit im Rahmen akzeptierender, niedrigschwelliger Angebote insbesondere von Drogenberatungsstellen.
So ist z. B. bekannt, daß auf den von zahlreichen Jugendlichen besuchten Techno-Veranstaltungen erhebliche Mengen
an illegalen Drogen, insbesondere Ecstasy, illegal vertrieben
und von vielen Jugendlichen konsumiert werden. Trotz einiger
Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, dies zu unterbinden.
Deshalb wird jetzt auf diesen Veranstaltungen speziell für Jugendliche entwickeltes Informationsmaterial, Faltblätter/Broschüren77*) verteilt. Es macht auf die Risiken der Drogeneinnahme aufmerksam, gibt aber auch Hinweise, worauf bei der
Einnahme der Drogen gegebenenfalls zu achten ist, um den
potentiellen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Parallel stehen Beraterinnen und Berater von Drogenberatungsstellen als Ansprechpersonen bereit, um weiterführende
Informations- und Beratungsgespräche zu führen.
Dies scheint zunächst zu Zielen und Mitteln des Strafrechts,
die Verbreitung dieser Drogen einzudämmen und vom Konsum abzuschrecken, im Widerspruch zu stehen. Die bisherigen
Erfahrungen sprechen aber dafür, dass die Jugendlichen durch
diese Maßnahmen sowohl für die Risiken sensibilisiert werden
als auch Vertrauen zu den Drogenberaterinnen und Drogenberatern fassen. Zahlreiche Jugendliche nehmen bei diesen Veranstaltungen die Möglichkeit wahr, mit den Beratungspersonen vor Ort über persönliche Anliegen und Probleme zu
sprechen. Diese haben dadurch eine gute Möglichkeit, frühzeitig präventive Maßnahmen einzuleiten oder Hilfeangebote zu
machen.
4.1.5 Unterstützung und Fortbildung
Sowohl die Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren (NLS), als auch die Landesstelle Jugendschutz (LJS) bieten pädagogischen Fachkräften, aber auch interessierten Eltern
oder Elternschaften Beratung und Unterstützung bei der Planung und Durchführung suchtpräventiver Aktivitäten an.
Für Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrkräfte bieten sie
Fortbildungsseminare an – so zu den Themen „Kinder stärken –
Suchtvorbeugung in der Familie“, „Kinder und Alltagsdrogen“
oder „Drogenkonsum im Jugendalter“.
Beide Landesstellen bilden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus.
*) siehe Kapitel X.
70
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Die Erfahrungen, die im Rahmen des zentralen Landesprojekts „Suchtprävention in Kindertagesstätten“ gemacht wurden, hat die NLS ausgewertet und in einer Broschüre dargestellt. In Form von Bausteinen enthält diese viele inhaltliche und
didaktische, aber auch organisatorische Anregungen für die
Konzeption und Vorbereitung von Fortbildungen mit Erzieherinnen und Erziehern.78*)
Im Rahmen des Projekts „Mäxchen, trau dich!“ hat die LJS im
Rahmen einer Fortbildungsreihe Fachkräfte aus den Bereichen
Jugendschutz und Fachberatung für Kindertagesstätten geschult, die in den Regionen Fortbildungen für Erzieherinnen und
Erzieher durchführen und die regionalen Projekte koordinieren.
Beide Landesstellen veranstalten Tagungen und Kongresse
zu Themen wie zum Beispiel Prävention, Frau und Sucht, Jugend und Sucht und Alkohol am Arbeitsplatz. Die Akademie für
Sozialmedizin führt alljährlich die Niedersächsische Suchtkonferenz in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales durch.
4.2
Akademie für Sozialmedizin
Suchtprävention und -hilfe am Arbeitsplatz
in Betrieben und Verwaltungen
4.2.1 Betriebliche Programme
Probleme mit Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz – insbesondere mit Alkohol, zunehmend aber auch mit Medikamenten –
haben seit Mitte der siebziger Jahre dazu geführt, daß zahlreiche
Unternehmen und Verwaltungen Initiativen oder Programme zur
betrieblichen Suchtprävention und -hilfe entwickelt haben.
Zu den Zielen solcher Programme gehört es, Maßnahmen
zur Gesunderhaltung der Beschäftigten zu ergreifen sowie die
Fürsorgepflicht ihnen gegenüber zu erfüllen. Die Programme
sollen des weiteren dazu beitragen, Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden, die Arbeitssicherheit zu erhöhen, die Qualität der Arbeit zu verbessern und Kosten einzusparen.
In der Praxis gibt es ein breites Spektrum betrieblicher Modelle zur Suchtprävention, die dem Grundsatz nach folgende
Elemente umfassen:
Betriebliche Programme
zur Suchtprävention
Ziele der Suchtprävention
■ Vorbeugende Aktivitäten
Hierzu gehören Information und Schulung nicht nur der Vorgesetzten, sondern möglichst auch der Beschäftigten des Betriebes,
um die Veränderung von Einstellungen und Verhaltensweisen im
Umgang mit Suchtmitteln zu ermöglichen. In manchen Betrieben
werden Aktionswochen durchgeführt, um auf die Folgen von
Konsum und Missbrauch hinzuweisen. Immer häufiger erfolgt
dies auch in Verbindung mit Aktivitäten zur Gesundheitsförderung, vor allem, wenn auch das Rauchen einbezogen wird.
Weiterhin zählt dazu die Einschränkung der „Griffnähe“ und
Verfügbarkeit von Suchtmitteln im Betrieb, wobei sich die kritische Frage nach dem Angebot von Alkohol beispielsweise in
Information und Schulung
Einschränkung der Griffnähe
71
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
Erweiterte
Präventionskonzepte
Kultur der sozialen
Unterstützung
der Kantine oder in Automaten, aber auch nach der Ausgabe
von Medikamenten, insbesondere von Schmerzmitteln stellt.
Umfassende Konzepte der Prävention machen darüber hinaus Angebote zur Stärkung persönlicher Kompetenzen, zur Unterstützung gesundheitsbewussten Handelns oder zur Verbesserung des Betriebsklimas.
Noch eher selten finden sich Maßnahmen zur Schaffung
einer Kultur sozialer Unterstützung, die geeignet wäre, Belastungs- oder Stresssituationen, in denen es nicht selten auch zu
Mobbing – Problemen kommt, entgegenzuwirken bzw. ihnen
frühzeitig begegnen zu können. Da mangelnde Bewältigungsmöglichkeiten bei Arbeitsbelastungen, bei beruflichem oder
auch psychosozialem Stress häufig Auslöser sind für den Missbrauch von Suchtmitteln, sollte diesem Aspekt in Zukunft verstärkt Aufmerksamkeit entgegengebracht werden.
■ Qualifizierung von Vorgesetzten und betrieblichen Multiplikatoren
Mitarbeitergespräche führen
Unterstützung anbieten
Damit Vorgesetzte, aber auch Personalvertretungen, ihre Aufgabe bei der Suchtprävention und -hilfe wahrnehmen können,
werden spezielle Schulungen durchgeführt. Sie dienen insbesondere dazu, die Kompetenzen zur Führung von Mitarbeitergesprächen zu erhöhen.
Vorgesetzte werden in diesen Schulungen ermutigt und sensibilisiert, bei Auffälligkeiten jedweder Art im Arbeitsverhalten
mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen und rechtzeitig die richtige Unterstützung
geben zu können. In aller Regel bedeutet dies, daß die Vorgesetzten den Weg zum inner- oder außerbetrieblichen Hilfesystem aufzeigen und gegebenenfalls zum Besuch einer Beratungs- und Behandlungseinrichtung auffordern.
Neuere Konzepte umfassen neben den suchtmittelspezifischen Aspekten auch den Umgang mit persönlichen Krisen von
Beschäftigten oder auch die Bewältigung eigener Belastungssituationen des Vorgesetzten.
■ Beratung und Hilfeangebote
Spektrum innerbetrieblicher Hilfe
72
Das Spektrum innerbetrieblicher Hilfeangebote reicht von der
Benennung nebenamtlich tätiger Suchtkrankenhelferinnen und
-helfer bis zur Einrichtung einer hauptamtlich besetzten Einrichtung für betriebliche Sozial- oder Suchtberatung.
Die Ansprechpersonen in der betrieblichen Suchthilfe und
Sucht- bzw. Sozialberatung stehen betroffenen oder auffällig gewordenen Beschäftigten, Angehörigen, aber auch Vorgesetzten
und Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung. Gemeinsam mit
dem oder der einzelnen Beschäftigten bemühen sich die betrieblichen Ansprechpersonen sodann darum, angemessene Wege
zu sachgerechter Hilfe zu finden. Gegebenenfalls wird die
Überleitung in ein außerbetriebliches Beratungs- oder Therapieangebot vorbereitet (Motivationsarbeit) oder auch begleitet.
Kehrt der oder die Beschäftigte nach einer stationären Therapie
in den Betrieb oder die Verwaltung zurück, übernehmen die
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
betrieblichen Ansprechpersonen Aufgaben der Wiedereingliederung und Rückfallverhütung.
■ Betriebs- oder Dienstvereinbarung /Handlungsanleitung
Häufig wird das betriebliche Vorgehen bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten von Beschäftigten zwischen Dienst- bzw.
Geschäftsführung und Personal- bzw. Arbeitnehmervertretung
ausgehandelt und in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt.
Diese kann die Form einer „Handlungsanleitung” haben oder
auch die Form einer verbindlicheren „Dienst- oder Betriebsvereinbarung”.
Letztere enthalten neben den generellen Regeln für das Vorgehen im Einzelfall in der Regel weitergehende Übereinkünfte,
die z. B. die betriebliche Umgehensweise mit Suchtmitteln betreffen sowie die Rahmenbedingungen für die betrieblichen
Einrichtungen der Prävention und Hilfe.
Handlungsanleitungen
Betriebs- und
Dienstvereinbarungen
■ Gestufte Intervention
Bestandteil betrieblicher Regelungen ist zumeist eine gestufte
Interventionskette, auch „Stufenplan“ genannt. In einer vorab
bestimmten Abfolge werden Gespräche geführt, die dem
Zweck dienen, die Einsicht der Betroffenen hinsichtlich einer
Verhaltensänderung zu fördern und sie zu motivieren, fachkompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig werden
arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht und vollzogen, sofern
Auffälligkeiten am Arbeitsplatz sich wiederholen und die Betroffenen keine Anstrengungen unternehmen, um ihren arbeitsvertraglichen Pflichten wieder voll nachkommen zu können.
Stufenpläne
■ Betriebliche Arbeitskreise Sucht/Gesundheitsförderung
Als Träger betrieblicher und dienststellenbezogener Präventions- und Hilfeprogramme fungiert häufig ein interner Arbeitskreis Sucht oder Gesundheit(sförderung), der – möglichst im Rahmen eines Gesamtkonzepts – die Einzelmaßnahmen initiiert und
mit den betreffenden betrieblichen Funktionsträgern abstimmt.
Um der zunehmenden Bedeutung der Betriebe und Dienststellen als Ort suchtpräventiver Maßnahmen Rechnung zu tragen, haben die „Landesstellen gegen die Suchtgefahren“ Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Berlin sich unter
Beteiligung der Universität Hannover, „Weiterbildungsstudium
Arbeitswissenschaft“, zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen mit dem Ziel, Qualitätsstandards im Bereich ,,Suchtprävention im Betrieb“ zu erarbeiten.
Alle Betriebe und Behörden in Niedersachsen sind aufgefordert, sich des Themas „Prävention und Hilfe bei Suchtmittelmißbrauch und Sucht“ anzunehmen.
Betriebliche Arbeitskreise
Entwicklung von
Qualitätsstandards
*) siehe Kapitel X.
73
III. Bausteine der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und süchtigem Verhalten
4.2.2 Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchthilfe
in der niedersächsischen Landesverwaltung
Konzept für die
niedersächsische
Landesverwaltung
Auch in Behörden des Landes Niedersachsen sind Strukturen
der Suchthilfe und -prävention entwickelt worden.
Ein Runderlass soll helfen, die bisherigen Bemühungen in
den Dienststellen zu verstärken sowie ein einheitliches Vorgehen in der Landesverwaltung zu erleichtern.79*) Zur Umsetzung
des Erlasses wurden Materialien erarbeitet (Rahmenempfehlung zur Suchtprävention und Suchthilfe), die beim Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales bestellt
werden können.80*)
Dieses soll der Orientierung aller Dienststellen dienen, die
ein Suchtpräventions- und Suchthilfeprogramm für ihre Beschäftigten erstellen wollen. Die dort vorgeschlagenen Vorgehensweisen könnten z. B. in Dienstvereinbarungen der niedersächsischen Landesbehörden mit den Personalvertretungen
abgeschlossen werden.
4.2.3 Unterstützung und Fortbildung
Beratung und Schulung
Weiterbildung für Fachkräfte
in der betrieblichen
Suchtprävention
■ Ein Beratungs- und Schulungsangebot für Betriebe und Behörden zum Thema ,,Suchtprävention am Arbeitsplatz“ bietet die „Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren (NLS“) an. Informationsveranstaltungen für alle
Beschäftigten werden durch ein intensiveres Fortbildungsangebot ergänzt. Die zumeist mehrtägigen Seminare gelten
vornehmlich der beschriebenen Sensibilisierung von Führungskräften und ihrer Schulung im Umgang mit auffällig
gewordenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
■ Ein bundesweit einmaliges Weiterbildungsangebot für Fachkräfte in der betrieblichen Suchtprävention bietet das „Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft“ der Universität
Hannover.
Adressatinnen und Adressaten sind betriebliche Suchtbeauftragte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Suchtberatung, Sozialbetreuung, in Sozialdiensten u. ä., die vorwiegend hauptamtlich tätig sind, sowie externe Beraterinnen und
Berater und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Verbänden und Einrichtungen.
In den Kursen werden Themen und Fragestellungen bearbeitet, die sich auf die Einbindung der Suchtprävention in betriebliche Strukturen und Interessenskonstellationen sowie sich daraus ergebende Anforderungen und Konflikte beziehen.
■ Eine gute Informationsgrundlage für alle, die in der Suchtprävention und -hilfe in Betrieben und Behörden tätig werden wollen oder Aktivitäten hierzu anregen möchten, findet
sich in der Broschüre „Suchtprobleme im Betrieb”.81*)
*) siehe Kapitel X.
74
IV. Beratungs- und Hilfeangebote
bei Missbrauch und Abhängigkeit
1. Bezeichnungen der Hilfeeinrichtungen
und -angebote
Nachstehend sind die wesentlichen Hilfeeinrichtungen und
-angebote aufgeführt:
■ Ambulante Angebote
– Selbsthilfegruppen/-organisationen
– Niedergelassene Ärzte und Psychologen (Psychiatrie, Psychotherapie)
– Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und
-gefährdete (gem. Richtlinien),66*)
– Sozialpsychiatrische Dienste (gem. PsychKG),98*) einschließlich kommunaler Suchtberatungsstellen
– Betreutes Wohnen (Betreuung als Rehabilitationsleistung der
Rentenversicherungsträger – SGB VI – oder als Eingliederungsmaßnahme der Sozialhilfe – BSHG –)
– Motivationsangebote in ambulanten Beratungsstellen für
Nichtsesshafte (gem. § 72 BSHG i.V.m. § 3 Nieders. AGBSHG)
■ Stationäre Angebote
– Krankenhäuser (gem. SGB V – Krankenversicherung –)
– Rehabilitationseinrichtungen (gem. SGB V bzw. VI – Rentenversicherung –)
– Fachkliniken für Alkohol- und Medikamentenabhängige
– Therapeutische Gemeinschaften für Drogenabhängige
– Adaptionseinrichtungen
– Stationäre Einrichtungen für chronisch mehrfachgeschädigte
Abhängige (gem. BSHG)
– Pflegeheime (gem. SGB XI – Pflegeversicherung –)
– Motivationsangebote für suchtkranke Hilfeempfänger in stationären Einrichtungen gem. § 72 BSHG.
2. Überblick über das System
der Hilfeangebote
Beratungs- und Hilfeeinrichtungen bemühen sich, riskanten
Konsum bzw. Missbrauch von Suchtmitteln möglichst früh zu
erkennen und den Betroffenen den Weg in das Hilfesystem mit
seinen Interventions- und Behandlungsmöglichkeiten zu ebnen.
Im System der Hilfen für suchtkranke und suchtgefährdete
Menschen lassen sich drei Sektoren82*) professioneller Hilfe unterscheiden, die jeweils für sich entstanden sind und unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen.
Der Sektor I umfaßt die Suchtkrankenhilfe im engeren Sinne,
also Fachkliniken und Therapeutische Gemeinschaften für Drogenabhängige, in denen Entwöhnungsbehandlungen durchgeführt
System der Hilfeangebote
Professionelle Hilfe
Sektor I
der Suchtkrankenhilfe
*) siehe Kapitel X.
75
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Einrichtungen der
Suchtkrankenhilfe
Sektor II
der Suchtkrankenhilfe
Sektor III
der Suchtkrankenhilfe
Ärzte und Krankenhäuser
Psychosoziale Dienste
Freie Wohlfahrtspflege
Selbsthilfegruppen
76
werden. Ferner gehören hierher die Suchtberatungsstellen
sowie für den Bereich der illegalen Drogen die Jugend- und
Drogenberatungsstellen, in denen folgende Leistungen erbracht
werden: Prävention, Beratung, Motivation (zur Annahme weiterreichender Hilfen), Therapie, Nachsorge, niedrigschwellige
Angebote zur Lebensbewältigung (Essen, Spritzentausch, Übernachtung, Wäsche waschen, Duschen usw.).
Der Sektor II betrifft die psychosoziale-/psychiatrische Basisversorgung einschließlich der Zwangs- und Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Pflichtversorgung. Hier sind insbesondere
die Psychiatrien (Landeskrankenhäuser) mit ihren Entgiftungsstationen, Pflegeheime, Betreutes Wohnen, Sozialpsychiatrischen
Dienste, Familienfürsorgestellen usw. angesiedelt.
Den Sektor III – die medizinische Basisversorgung – bilden
die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser mit ihren
Hilfeangeboten einschließlich der Entgiftungsbehandlung.
Erste Anlaufstelle für Menschen mit Suchtproblemen ist sehr
oft der Sektor III. Im Vordergrund steht hier meistens die Behandlung körperlicher Begleit- und Folgesymptome des Suchtmittelkonsums. Eine angemessene Behandlung im Hinblick auf
eine möglicherweise vorliegende Grunderkrankung ,,Sucht“ erfolgt häufig nicht, auch eine Überweisung in spezialisierte
Hilfeangebote ist nicht immer gewährleistet.
Kontakte zu Suchtkranken, vor allem zu chronisch-mehrfachgeschädigte Suchtkranken, haben vielfach die Einrichtungen des Sektors II. Im Zentrum der Arbeit dieser Einrichtungen
stehen vielfach weniger die Suchttherapien als solche, als allgemeine Hilfen, so zum Beispiel:
– die Sicherung des Überlebens,
– die Verhinderung von schweren körperlichen Folgeschäden,
– Verhinderung sozialer Desintegration sowie
– die Sicherung der sozialen Umgebung gegen Beeinträchtigungen.
Die Einrichtungen des ersten Sektors in Niedersachsen gehören
fast ausschließlich der Freien Wohlfahrtspflege an. Die ambulanten Einrichtungen arbeiten weitgehend (noch) nach dem Prinzip
der ,,Komm-Struktur“. Dieses bedeutet, dass sie von dem oder
von der Ratsuchenden die Bereitschaft und die Fähigkeit verlangen, von sich aus Hilfeeinrichtungen aufzusuchen. Eine Motivation, sich helfen zu lassen und an der Ausgestaltung von Hilfen
aktiv mitzuwirken, wird zwar gefördert, gilt aber zugleich auch
in vielen Fällen als eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Unter anderem aus diesem Grunde wird
eine Reihe von Betroffenen von den spezifischen Einrichtungen
der Suchtkrankenhilfe nicht oder nicht direkt erreicht.
Ergänzend zu diesen professionellen Hilfen entstand parallel
ein flächendeckendes System von Selbsthilfegruppen und -organisationen: Gemeinschaften ehemaliger Suchtkranker und
deren Angehöriger. Sowohl im Bereich der Motivationsarbeit
mit Abhängigkeitskranken vor Aufnahme einer Therapie als
auch im Bereich der Nachsorge und Rückfallverhütung bilden
sie einen bedeutsamen Bestandteil des Hilfesystems.
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Zu den Entwicklungszielen der nächsten Jahre wird es gehören,
die Einrichtungen der drei genannten Sektoren auf regionaler
Ebene im Rahmen eines konsenzfähigen Gesamtkonzeptes zu einer fachdienstübergreifenden Kooperation mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten miteinander zu vernetzen.
Menschen, die mit Suchtmittelkonsum Probleme haben,
brauchen ein Hilfeangebot, das auf ihre individuelle Situation
abgestimmt ist. Nur ein vielfältiges, an den spezifischen Lebensbedingungen in einer Region angepasstes und leicht zugängliches Beratungs- und Behandlungsangebot ermöglicht
eine bedarfsgerechte Versorgung.
Diese Vielfalt kann jedoch nur zur Wirkung kommen, wenn
durch regionale Kooperation der verschiedenen Einrichtungen
die Möglichkeit von flexiblen Übergängen zwischen den einzelnen Versorgungsformen gewährleistet ist.
In einzelnen Arbeitsfeldern und einzelnen Versorgungsregionen sind in den vergangenen Jahren bereits Fortschritte bei der
Vernetzung sozialer Dienste und Einrichtungen gemacht worden. Helferkonferenzen, fachdienstübergreifende Arbeitskreise
oder gemeinsame Fortbildungen von Helferinnen und Helfern
aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern tragen dazu bei, die Kooperation sozialer Dienste im Arbeitsalltag auch tatsächlich umzusetzen.
Im Rahmen des Bundesmodells „Koordinator“, das Niedersachsen für die Region „Wolfenbüttel/Salzgitter“ eingeworben
hat, steht die Erarbeitung eines solchen Gesamtkonzeptes für
die Hilfeeinrichtungen und ihre Vernetzung im Vordergrund.
Um das Angebot insbesondere der Sektoren I und II zu verbessern, wurde das Beratungs- und ambulante Therapieangebot mit erheblich gesteigerten finanziellen Mitteln des Landes
ausgeweitet; gleichfalls hat das Land den Aufbau von weiteren
Entgiftungs- und Entwöhnungsbetten gefördert.
Im Rahmen einer weiteren Differenzierung der Versorgung
Suchtkranker bzw. der Prävention suchtgefährdeter Menschen
gilt es in Zukunft, spezifische Angebote für einzelne Zielgruppen weiter auszubauen bzw. neu zu entwickeln:
So bleibt der Bedarf an frauenspezifischer Suchtberatung
noch häufig ungedeckt. Geschlechterspezifische Besonderheiten spielen im Umgang mit Suchtmitteln und bei Suchterkrankungen eine erhebliche Rolle. Die traditionell eher von männlichen Lebensbedingungen und Suchtzusammenhängen geprägte Suchtarbeit hat zwar viele für Männer passende Therapieformen entwickelt. Angebote, die die frauenspezifischen Besonderheiten und Anliegen angemessen berücksichtigen, gibt
es aber bisher nur in begrenztem Umfang.
Dies könnte sich in der Inanspruchnahme von Hilfeangeboten deutlich machen: Während Frauen 50 % des Klientels von
Suchtberatungsstellen bilden, sind sie in stationären Einrichtungen nur mit 20 % vertreten. Die besonderen Biographien
suchtkranker Frauen erfordern häufig Behandlungsformen und
-bedingungen, die in gemischtgeschlechtlichen Einrichtungen
nicht ohne weiteres vorzufinden bzw. herstellbar sind. Darüber
Vernetzung der Angebote
Regionale Kooperation
Unterstützung durch
die Landesregierung
Ausbau des Angebotes
Angebote für Frauen
77
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Stationäre
Einrichtungen für Frauen
Mangel an ambulanten
frauenspezifischen Angeboten
Angebote für ältere Menschen
Angebote für Kinder von
Suchtgefährdeten und -kranken
78
hinaus haben Frauen in ihrer Rolle als Mutter häufig keine
Möglichkeit, zu Therapiezwecken längere Zeit die Familie zu
verlassen.
Für Frauen, die von Alkohol bzw. von Medikamenten mit
Suchtpotential abhängig sind, gibt es in Visbek eine frauenspezifische Einrichtung, für drogenabhängige Frauen eine in
Eschershausen. Weitere Drogentherapieeinrichtungen haben
sich auf Eltern und hier insbesondere Mütter mit Kindern eingestellt. Während für den stationären Bereich, deren Angebote
für die meisten Klientel ortsfern sein müssen, eine derartige
frauenspezifische Schwerpunktsetzung in nur wenigen Einrichtungen angemessen sein mag, kann dies für den ambulanten
Bereich nicht gelten. Hier halten zu wenige Suchtberatungsstellen frauenspezifische Angebote vor, insbesondere solche, die
auch konzeptionell durchdacht und festgelegt sind.
Zukünftig zu entwickeln sind ferner noch Angebote für
Menschen, die im Alter unter Suchtproblemen leiden. Längst
nicht alle suchtkranken oder suchtgefährdeten alten Menschen
erhalten die Hilfe, die jüngeren Menschen zur Verfügung stehen. Nur selten finden sie den Weg in Beratungsstellen, die
wiederum auf den Umgang mit ihnen wenig vorbereitet sind.
Hier bedarf es differenzierter Konzepte, die sich auch mit
dem Behandlungsziel bei suchtkranken alten Menschen befassen – zum Beispiel mit der Frage: risikoarmer Alkoholkonsum
oder Abstinenz – und mit der Aus- und Fortbildung der Fachkräfte in der Altenhilfe, die in der Arbeit mit suchtkranken Patientinnen und Patienten Unterstützung brauchen.
Verstärkte Aufmerksamkeit benötigen darüber hinaus Kinder, deren Eltern viel trinken oder abhängig von Medikamenten
sind. Schätzungsweise zwei bis drei Millionen Kinder leben in
der Bundesrepublik in einer Familie, in der mindestens ein Elternteil von einer Suchtproblematik betroffen ist. Diese Kinder
sind nicht nur erhöhten Belastungen ausgesetzt, sie leben auch
mit einem hohen Risiko, später selber in eine Abhängigkeit –
oder in eine Beziehung mit einem abhängigkeitskranken Menschen – zu geraten. Angebote für diese Kinder gibt es bisher
vor allem im Bereich der Selbsthilfegruppen für Alkoholkranke,
in Therapeutischen Gemeinschaften für Drogenabhängige, zum
Beispiel in Wilschenbruch und Eschershausen, und durch einige
Suchtberatungsstellen. Eine Fachtagung zu diesem Thema hat
1996 die Landesstelle Jugendschutz durchgeführt.
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
3. Beratungs- und Behandlungsstellen für
für Suchtkranke und
Sozialpsychiatrische Dienste
3.1 Aufgaben, Versorgungsstrukturen
Für Menschen mit Suchtproblemen, oder auch für ihre Angehörigen sind Sozialpsychiatrische Dienste und Beratungsstellen für Suchtkranke oft die erste Anlaufstelle.
In den Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke
und Suchtgefährdete (im folgenden: Beratungsstellen) arbeiten
vorwiegend sozialarbeiterische und sozialpädagogische sowie
psychologische Fachkräfte, aber auch – in geringer Zahl – Ärztinnen und Ärzte. Aufgaben dieser Beratungsstellen sind u. a.:
– Prävention,
– niedrigschwellige Angebote,
– Beratung,
– Motivation (zur Annahme weiterführender Hilfen),
– Vorbereitung und Vermittlung für stationäre Behandlungen,
– Therapie/Behandlung,
– psychosoziale Begleitung Substituierter und
– Nachsorge
In akuten Notsituationen leisten die Beratungsstellen Krisenintervention und geben Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung von Notlagen.
Im Anschluß an eine stationäre Therapie übernimmt die Beratungsstelle Aufgaben der Therapienachsorge bzw. der Rückfallverhütung.
Auch Partnerinnen und Partner, Eltern oder andere Bezugspersonen kommen in die Beratungsstellen, weil sie Hilfemöglichkeiten für angehörige Personen erkunden wollen – oder weil ihre eigene Situation und der Umgang mit den Suchtmittelabhängigen
für sie so schwierig geworden ist, dass sie Beratung oder Hilfe für
die Erweiterung eigener Handlungsmöglichkeiten benötigen. Teilweise werden eigens Angehörigengruppen geführt.
In der Fläche arbeiten die Suchtberatungsstellen in der Regel
integriert, d. h., sie decken die Problembereiche Alkohol, Medikamente mit Suchtpotential und illegale Drogen insgesamt ab,
teilweise auch problematisches Ess- oder Spielverhalten.
Insbesondere in den Ballungszentren bestehen spezialisierte
Beratungsangebote, beispielsweise Jugend- und Drogenberatungsstellen, die auf illegale Drogen sowie die Zielgruppe der
Jugendlichen ausgerichtet sind. Sie arbeiten auch niedrigschwellig, zum Beispiel mit Teestubenarbeit, Straßensozialarbeit und Spritzentausch.
In Niedersachsen gibt es ein flächendeckendes Netz von
Suchtberatungsstellen; insgesamt sind dies 86 Hauptstellen mit
35 Nebenstellen. Damit ist das Ziel der Landesregierungerreicht,
wonach in jedem Landkreis sowie jeder kreisfreien Stadt mindestens eine Suchtberatungsstelle vorhanden sein soll. (➜ Kapitel
XII, Sucht- und Drogenberatungsstellen.)
Angebote der
Beratungsstellen
Krisenintervention
Therapiennachsorge
Arbeit mit Angehörigen
Integrierte
Suchtberatungsstellen
Spezielle
Drogenberatungsstellen
Regionale Versorgung
79
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Frauenspezifische
Angebote
Angebote für
suchtkranke Prostituierte
Modell „Außerstationäre
Therapie“
Sozialpsychiatrische Dienste
Schutzmaßnahmen
Bezüglich der Beratungsstellendichte und des Dienstleistungsangebots der Beratungsstellen gibt es regionale Unterschiede.
Insbesondere herrscht ein auffälliges Stadt-Land-Gefälle. Während in Großstädten zumeist mehrere Suchtberatungsstellen mit
differenzierten Angeboten vorhanden sind, gibt es in manchen
ländlichen Gegenden noch Nachholbedarf.
30 der 86 Hauptstellen halten frauenspezifische Angebote vor.
Zwei Suchtberatungsstellen in Hannover und Meppen wenden sich
speziell an schwangere Frauen und Mütter mit kleinen Kindern.
Zur Verstärkung und Hervorhebung der geschlechtsspezifischen Arbeit sollen die Förderrichtlinien für Suchtberatungsstellen bei der nächsten inhaltlichen Überarbeitung ergänzt
werden: „bedarfsorientiert sollen Gruppen für gleichgeschlechtliche Hilfesuchende angeboten werden. Ferner sollen, soweit
möglich und therapeutisch vertretbar, die Hilfesuchenden zwischen einer weiblichen bzw. einer männlichen Fachkraft
wählen können.“83*)
Für von illegalen Drogen abhängige Mädchen und Frauen,
die sich prostituieren, um ihren Drogenkonsum zu finanzieren,
gibt es eine Anlauf- und Beratungsstelle in Hannover („La
Strada“), die vom Niedersächsischen Ministerium für Frauen,
Arbeit und Soziales gefördert wird.
In Braunschweig besteht als innovative Einrichtung die
„Außerstationäre Therapie“ (AST) mit elf Plätzen. Hier erhalten
Drogenabhängige professionelle therapeutische Hilfestellung
sowie Angebote für die Strukturierung des Tages; AST hat eine
Pflegesatzvereinbarung mit den Rentenversicherungsträgern.
Nach dem PsychKG98*) errichtet jeder Landkreis und jede
kreisfreie Stadt einen Sozialpsychiatrischen Dienst. Diese Einrichtungen bieten „Hilfe für Personen, die infolge einer psychischen Störung krank … sind oder gewesen sind …“ (§ 1 PsychKG). Hierzu gehören auch die Suchtkranken.
Zusätzlich zu den Hilfen gehören zu den Aufgaben auch
Schutzmaßnahmen, bei denen unmittelbarer Zwang, wie z. B.
zu einer Unterbringung in ein Landeskrankenhaus, angewendet
werden kann. Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind personell
ähnlich besetzt wie die Suchtberatungsstellen, müssen aber
nach einer Übergangsfrist für die Leitung über eine Ärztin bzw.
einen Arzt mit abgeschlossener psychiatrischer oder kinderund jugendpsychiatrischer Weiterbildung verfügen.
Die Sozialpsychiatrischen Dienste nehmen sich besonders
der schwergeschädigten Suchtkranken an, insbesondere auch
dann, wenn sie eine Gefahr für sich oder andere darstellen. Die
dabei häufig erforderliche aufsuchende Arbeit wird vielfach von
Suchtberatungsstellen noch nicht hinreichend erbracht, wenngleich hier eine erfreuliche Trendwende festzustellen ist.
Suchtkranke (25,1 %) und an einer Psychose Erkrankte
(25,4 %) sind diejenigen, die in diesen Diensten am stärksten
repräsentiert sind. 41,9 % der Suchtkranken befinden sich in
einer Dauerbetreuung, 58,1 % in einer gelegentlichen.84*)
*) siehe Kapitel X.
80
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
3.2 Träger der Suchtberatungsstellen und
Finanzierung der Leistungen
Die Suchtberatungsstellen werden im Rahmen freiwilliger Zuwendungen von den Kommunen und dem Land finanziell getragen, hinzu treten zum Teil erhebliche Eigenmittel der Träger.
Nach der bundes- und niedersachsenweit am meisten verbreiteten Dokumentation für die Arbeit der Suchtberatungsstellen,
der EBIS-Statistik85*), verteilte sich die Finanzierung der Stellen
im Jahr 1999 z. B. wie folgt: kommunale Mittel 29,1 %, Landesmittel 27,6 %, Eigenmittel 25,9 %, Sozialversicherungsmittel 12,8 %, Bundesmittel 0,3 %, Erstattung durch Klienten
0,5 % und sonstige Mittel 3,6 %.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind die Suchtberatungsstellen in der Trägerschaft von Mitgliedern der Spitzenverbände
der Freien Wohlfahrtspflege. Diese Verbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches
Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband), und hier insbesondere
Caritas und Diakonie, haben schon seit langem ambulante
Suchtkrankenhilfe als Ausdruck ihrer religiösen und moralischen Grundhaltung erbracht. Um diese Tätigkeit, die zunehmend als im öffentlichen Interesse liegend anerkannt wurde, zu
verstärken und zu qualifizieren, haben Land und Kommunen
sich zunehmend finanziell beteiligt. Heute überwiegt der Teil
der öffentlichen Mittel, incl. der der Sozialversicherungsträger,
an den Haushalten der Suchtberatungsstellen mit über 60 %.
Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege haben sich als kompetente und verläßliche Partner im Auf- und Ausbau des Präventions- und Hilfesystems für Suchtgefährdete und Suchtkranke
für das Land erwiesen. Besonders deutlich wird dies bei der
Aufnahme neuer Tätigkeitsfelder, wie zum Beispiel der aufsuchenden Suchtkrankenhilfe in Justizvollzugsanstalten und der
Begleitung substituierter Drogenabhängiger, in denen das Land
quasi eine Vollfinanzierung übernimmt und die Träger mit ihren
Kenntnissen, Erfahrungen und Strukturen für die Qualität der
Arbeit einstehen.
Die Hilfesuchenden – gleichgültig, ob sie sozialversichert
sind oder nicht – erhalten in den Suchtberatungsstellen Leistungen, wie z. B. Beratung, Sozialtherapie oder, bei entsprechender Besetzung, Behandlung.
Erfolgt eine Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Psychologie und Sozialpädagogik
mit einer internen oder externen ärztlichen Fachkraft, können
auch medizinische Maßnahmen zur Rehabilitation erbracht
werden. 1991 ist die „Empfehlungsvereinbarung Ambulante
Rehabilitation Sucht (EVARS)“ zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger in Kraft getreten. Sie regelt die Kostenübernahme für
solche, ambulant durchgeführte Behandlungsmaßnahmen für
Suchtkranke. Eine Anerkennung der Beratungsstelle als ambu-
Finanzierung der
Suchtberatungsstellen
Träger der Freien
Wohlfahrtspflege
Partner für das Land
Empfehlungsvereinbarung
„EVARS“
*) siehe Kapitel X.
81
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Ambulante Behandlung
Kooperationsmodelle
lante Therapieeinrichtung durch die Sozialversicherungsträger
ist dabei Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme.
Die ambulante Behandlung bietet den Betroffenen die Möglichkeit, weiterhin in ihren sozialen Bezügen zu leben und ein
etwaiges Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ist die Einbeziehung des sozialen Umfelds in
therapeutische Maßnahmen erleichtert.
Problematisch ist der Standard, den die Renten- und Krankenversicherungsträger für die Suchtberatungsstellen vorschreiben. Zum Beispiel ist es in Niedersachsen als zweitgrößtem
Flächenland nicht immer möglich, in den ländlichen Regionen
die geforderten drei Fachkräfte und die geforderte Stundenzahl
der ärztlichen Mitwirkung sicherzustellen.
Da die Suchtberatungsstellen, die diesen Standard nicht halten können, gleichwohl die Hilfesuchenden aus humanitären
Gründen nicht zurückweisen wollen und können, erhalten im
Ergebnis die Mitglieder der Sozialversicherungsträger gleichwohl Leistungen rehabilitativer Wirkung, ohne dass sich die
Versicherungsträger daran beteiligen. Gegenwärtig wird daran
gearbeitet, durch Kooperationsmodelle verschiedener Einrichtungen die Standards zu gewährleisten. Die ersten Ergebnisse
sind erfolgversprechend. Im Jahr 2000 waren ca. 80 Prozent
der Suchtberatungsstellen von den für Niedersachsen zuständigen Rentenversicherungsträgern anerkannt.
Eine Entlastung des Budgets der Suchtberatungsstellen
würde durch Eigenbeteiligung von Hilfesuchenden eintreten.
Diese darf nicht abschreckend wirken, ist aber zum Beispiel bei
Beratungs- und Gruppengesprächen denkbar und vertretbar,
die auf die Wiedererlangung des Führerscheines zielen.
4. Stationäre Versorgungsstrukturen
4.1 Entgiftung
Stationäre Angebote
Mit und ohne anschließende Entwöhnungsbehandlung sind
stationäre Entgiftungsmaßnahmen (Entzugsbehandlungen)
sinnvoll und erforderlich. Diese können je nach Schweregrad
ambulant oder stationär durchgeführt werden. Die Kosten
übernehmen die Krankenkassen (➜ Kapitel XII., Liste der Krankenhäuser mit spezialisierten Entzugsangeboten).
■ Entgiftung
Entgiftungsbehandlung
82
Die heute noch vielfach durchgeführten Entgiftungsbehandlungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Behandlung der
körperlichen Abhängigkeit und die Folge- und Begleiterkrankungen. Sie zielen damit auf eine medizinische Betreuung der somatischen Störungen der Patientinnen und Patienten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Behandlung nicht in
Psychiatrien bzw. psychiatrischen Abteilungen, sondern in internistischen Abteilungen ohne ausreichenden psychiatrischen Konsiliardienst durchgeführt wird. Die in Betten umgerechnete Kapazität
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
für solche Entgiftungsmaßnahmen läßt sich nicht quantifizieren.
Der Entgiftungszeitraum nimmt, je nach Suchtmittel, einige
Tage bis mehrere Wochen in Anspruch.
■ Entgiftung mit psycho- und sozialtherapeutischen Anteilen
Es macht wenig Sinn, immer erneute Entgiftungsmaßnahmen
durchzuführen und zu finanzieren (Drehtüreffekt), ohne zu versuchen, die einer Sucht vielfach zugrundeliegenden psychischen Ursachen zu erkennen und die Patientin bzw. den Patient
zu motivieren, anschließend eine Entzugsbehandlung aufzunehmen. Es ist deshalb geboten, die Entgiftungsbehandlungen
weiter zu qualifizieren. Im Rahmen der Akutbehandlung muss
neben der somatischen Behandlung auch eine Motivationsarbeit für weiterführende Maßnahmen durchgeführt werden.
Dabei ist eine Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen
(Ärzte, Psychologen, Krankenschwestern, Sozialarbeiter usw.)
und die Anwendung unterschiedlicher Therapien und Techniken erforderlich. Orientierungshilfen für die Zeit nach der Entgiftung sind zu erarbeiten bzw. die Motivation für eine weiterführende Entwöhnungsbehandlung zu entwickeln.
Eine so verstandene Entgiftungsbehandlung bildet eine entscheidende Schnittstelle zwischen den Patienten und der Gesamtheit des Behandlungssystems.
Das Ergebnis einer vom Niedersächsischen Sozialministerium
finanzierten wissenschaftlichen Begleitung derartiger zusätzlich
qualifizierter Entgiftungsbehandlungen in Niedersächsischen Landeskrankenhäusern hat die Effektivität dieses Ansatzes belegt.86*)
Für Alkohol- und Medikamentenabhängige stehen in Niedersachsen in 26 Stationen 475 derartiger Entgiftungsplätze zur
Verfügung.
Für den Ausbau solcher Stationen für Drogenabhängige hat
Niedersachsen seit 1990 erhebliche Anstrengungen unternommen
und verfügt über nunmehr 17 solcher Einrichtungen mit 210 Plätzen (1990: eine Station). Beim Ausbau hat das Land Niedersachsen auf seine eigenen Landeskrankenhäuser gesetzt, so dass heute
hier die meisten (13) dieser Stationen angesiedelt sind.
Qualifizierte Entgiftung
Erweitertes Angebot
■ Niedrigschwellige Entgiftung
Zum Teil werden bzw. wurden Entgiftungsbehandlungen abhängig gemacht von der Bereitschaft der Hilfesuchenden, im Anschluss eine Entwöhnungsbehandlung anzutreten. Manchmal
wurde sogar das Vorliegen einer diesbezüglichen Zusage des zuständigen Leistungsträgers zur Kostenübernahme verlangt.
Eine Vielzahl von Abhängigen von illegalen Drogen schreckt
bzw. schreckte diese hohe Schwelle ab. Um auch diesem Personenkreis zu helfen, sind die oben genannten niedrigschwelligen Entgiftungsbehandlungen eingeführt worden. Ziel ist es,
die Hilfesuchenden somatisch und psychiatrisch zu behandeln
und zu stabilisieren um so der körperlichen, psychischen und
sozialen Verelendung entgegen zu wirken. Auch wird versucht,
die Betroffenen zu einer weiterführenden Behandlung,
namentlich zu einer Entwöhnungsbehandlung zu motivieren.
Hilfsangebote dürfen
nicht abschrecken
83
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
■ Clearingstationen für Abhängige von illegalen Drogen
Entgiften,
Klären,
Motivieren
Eine besonders intensive Form der niedrigschwelligen und zugleich qualifizierten Entgiftung für Abhängige von illegalen
Drogen kann in sogenannten Clearingstationen stattfinden.
Nach Aufnahme in eine Clearingstation erfolgt zunächst
eine medizinische Behandlung der Entzugssymptomatik. Diese
kann – unter Berücksichtigung der individuell stark variierenden
Entwicklung von Abhängigkeiten – durch Medikamente unterstützt werden.
In dem Maße, wie sich der Allgemeinzustand der Patientinnen und Patienten verbessert, soll in dem geschützten Rahmen
der Clearingstation versucht werden, die Ausstiegs- und Behandlungsmotivation zu klären und hin zu einem drogenunabhängigen Leben zu entwickeln bzw. zu verstärken. Die Clearingstation leistet dazu neben der medizinischen Behandlung
Orientierungs- und Klärungshilfen und bereitet die Patienten
und Patientinnen auf eine ambulante, stationäre oder teilstationäre Behandlung oder auf den Anschluß an eine Selbsthilfegruppe vor.
Die Clearingstation arbeitet und wirkt auf die Hilfesuchenden weniger klinisch als ein Krankenhaus, in dem Entgiftungsbehandlungen mit psycho- und sozialtherapeutischen Anteilen
durchgeführt werden. Der Übergang von der Szene in weiterführende Hilfeeinrichtungen soll erleichtert werden. Nicht die
Akutbehandlung steht im Vordergrund, sondern eine Art „Besinnungspause“ und erste Ansätze der Wiedereingliederung.
Über eine solche Einrichtung verfügt der Drogenhilfeträger
„Neues Land“ in Hannover mit 10 Plätzen. Gegenwärtig übernehmen Krankenkassen und eine Landesversicherungsanstalt
Teile der Behandlungskosten. Es werden zur Zeit Gespräche mit
dem Ziel einer Vereinbarung geführt, mit der seitens der Sozialhilfe ein weiterer Beitrag zur Finanzierung dieses Angebots
realisiert werden kann.
4.2 Entwöhnung
Stationäre Entwöhnung
Ziele und Methoden
84
Während sich die Entgiftung auf die Behandlung der körperlichen Abhängigkeit und günstigenfalls auch auf die Therapiemotivation konzentriert, befasst sich die Entwöhnungsbehandlung mit der psychischen Abhängigkeit.
Einer Suchtentwicklung gehen vielfach psychische und
psychosoziale Störungen voraus bzw. mit ihr einher. So haben
Psychotherapie und Sozialtherapie einen hohen Stellenwert.
Zur Entwicklung der Persönlichkeit gilt es insbesondere, die
psychischen und sozialen Kompetenzen zu stärken. Das Durchhaltevermögen wird trainiert, Konfliktlösungsmöglichkeiten sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit und der angemessene Umgang mit Belastungen werden erarbeitet. Dabei geht
es natürlich insbesondere auch darum, die Einstellung zu
Suchtmitteln neu zu gestalten und Verhaltensmechanismen zu
entwickeln, um in typischen Krisensituationen nicht rückfällig
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
zu werden, sondern andere, konstruktive Wege der Bewältigung gehen zu können. Ein wichtiges therapeutisches Element
ist das Zusammenleben von Menschen in einer Gruppe, die vergleichbare Erfahrungen gemacht und eine ähnliche Vergangenheit haben.
Wegen des gesetzlichen Auftrages gemäß § 9 Sozialgesetzbuch VI (Gesetzliche Rentenversicherung) – die Rentenversicherungsträger sind grundsätzlich für die Entwöhnungsbehandlung zuständig – wird der Stärkung bzw. der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit besonderes Gewicht beigemessen. Hierzu erfolgt in den Fachkliniken und Therapeutischen
Gemeinschaften Arbeitstherapie in eigenen Werkstätten, in
Garten bzw. Landwirtschaft usw.
Die stationäre Rehabilitation kann bei einer bestimmten
Gruppe eine sogenannten Adaptionsphase einschließen. Während dieser Phase treten die therapeutischen Behandlungsangebote zurück. In den Vordergrund rückt die Erprobung und
Einübung einer eigenverantwortlichen Lebensführung unter
den Anforderungen des Erwerbslebens und der realen Alltagsbedingungen. Die Adaptionsphase dient sowohl der Ablösung
vom stationären Therapieprozess als auch der weiteren Stabilisierung der Abstinenz unter erhöhten Belastungsbedingungen.
Für Alkohol- bzw. Medikamentenabhängige stehen als stationäre Angebote für eine Rehabilitationsmaßnahme die Fachkliniken zur Verfügung. Die Behandlungsdauer ist von den Rentenversicherungsträgern auf bis zu 17 Wochen festgelegt worden
(➜ Kapitel XII., Fachkliniken).
Ambulante Einrichtungen heutigen Zuschnitts können ein
derart breit gefächertes Angebot nicht erbringen und bieten
– im Gegensatz zu den stationären Einrichtungen – auch nicht
die Möglichkeit, die Patientinnen und Patienten aus dem häuslichen Milieu herauszunehmen. Eine solche Herausnahme ist
aber sowohl für die Versicherten als auch für die Familien bzw.
Ehepartner vielfach sinnvoll und erforderlich. Andererseits können ambulante Einrichtungen das soziale Umfeld und die Ereignisse des häuslichen Alltags und der Arbeitswelt bzw. der Arbeitssuche kontinuierlicher und zeitnäher in die Therapie
einbeziehen, als es für die meisten Patientinnen und Patienten
ortsferner stationärer Einrichtungen möglich ist. Daher sollten
vermehrt teilstationäre Einrichtungen aufgebaut werden.
Die ambulante Entwöhnungsbehandlung mit ihrem im Verhältnis zu den stationären Einrichtungen geringerem Leistungsumfang findet in den Sucht- bzw. Drogenberatungsstellen statt.
Für medizinische Maßnahmen zur Rehabilitation Suchtkranker (Entwöhnungsbehandlung) gibt es für Abhängige von
Alkohol und Medikamenten in Niedersachsen 845 Plätze in
13 Fachkliniken. Hinzu kommt eine Tagesklinik in Hannover mit
15 Plätzen.
Die Vorteile sowohl der stationären als auch der ambulanten
Behandlung werden bei der sog. Intervalltherapie genutzt. Dabei
wechseln die Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht zwischen den beiden Behandlungsformen. Ansätze der Intervall-
Wiederherstellung
der Erwerbsfähigkeit
Fachkliniken
Ambulante Angebote
Zahl der Therapieplätze
in Fachkliniken
Intervalltherapie
85
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Behandlung in
Therapeutischen
Gemeinschaften
Zahl der Plätze in
Therapeutischen
Gemeinschaften
86
therapie sind in Niedersachsen bereits berücksichtigt. Eine Weiterentwicklung wird von den Rentenversicherungsträgern geprüft.
Eine weitere Klinik mit 80 Betten befindet sich in Niedersachsen, die aber aufgrund der Planung eines anderen norddeutschen Bundeslandes entstanden ist. Auch hier können niedersächsische Patientinnen und Patienten behandelt werden.
Falls erforderlich, stehen für die Übergangsphase vor und nach
der stationären Therapie Plätze in komplementären Einrichtungen zur Verfügung.
Für die Abhängigen von illegalen Drogen haben sich sogenannte Therapeutische Gemeinschaften bewährt. Die Tagesabläufe dieser Gemeinschaften sind durch gemeinsames Leben
und Arbeiten bestimmt und sollen eine Alternative zum Drogenkonsum anbieten. Die Ziele, Methoden und Techniken entsprechen weitgehend den der Kliniken für Alkoholkranke. Da
hier insbesondere junge Suchtkranke behandelt werden, die
noch nicht über eine (abgeschlossene) Schul- bzw. Berufsausbildung verfügen, erfolgen in den Therapeutischen Gemeinschaften mitunter auch Berufsausbildungen verschiedener Art.
Insbesondere aber bemühen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit den Rentenversicherungsträgern, Arbeitsämtern und aufgrund eigener Beziehungen zu örtlichen Schulen, Ausbildungsstätten und Betrieben darum, die
Klientinnen und Klienten möglichst schon vor dem Therapieende entsprechend zu vermitteln. Dies gelingt bei den meisten
Patientinnen und Patienten, bei einigen Einrichtungen sogar
mit ca. 90 Prozent.
Für Abhängige von illegalen Drogen stehen in Therapeutischen Gemeinschaften 401 Therapie- und 65 Adaptionsplätze
(gegenüber 278 Therapieplätzen in 1990) zur Verfügung. Hinzu
kommen drei Tageskliniken in Oldenburg und Hannover mit jeweils 15 Plätzen sowie im Landeskrankenhaus Osnabrück mit
acht Plätzen. Die Verweildauer auf den Adaptionsplätzen ist erheblich kürzer als auf den Therapieplätzen. Damit ist das Konzept der Niedersächsischen Landesregierung zum Auf- und
Ausbau der Therapeutischen Gemeinschaften abgeschlossen
(➜ Kapitel XII., Liste und Karte der Therapeutischen Gemeinschaften).
Ferner bestehen 206 Plätze des Betreuten Wohnens; die Betreuungskosten teilen sich die Rentenversicherungsträger und
das Land.
Neben den o.g. Therapie- und Adaptionsplätzen (➜ Kapitel
XII .) befinden sich in verschiedenen Einrichtungen insgesamt
weitere 160 Betten, die aber aufgrund der Planung anderer Bundesländer eingerichtet worden sind. Auch diese Häuser stehen
grundsätzlich niedersächsischen Patientinnen und Patienten offen.
Aufgrund der Sparvorgaben des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes87*) ist die Behandlungsdauer von den
Sozialversicherungsträgern auf nunmehr höchstens 10 Monate
vorgegeben worden, eine Entscheidung, die fachlich heftig kritisiert wird.
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Für hörbehinderte Suchtkranke gibt es ein Spezialangebot in
der Fachklinik „to Hus“; andere Einrichtungen haben sich zum
Beispiel auf blinde Patientinnen und Patienten eingestellt. Daneben gibt es weitere Spezialisierungen.
Während die meisten Einrichtungen sowohl Männer als auch
Frauen – also geschlechtsunspezifisch aufnehmen besteht in
Visbek eine Einrichtung für alkohol- und medikamentenabhängige Frauen, in Eschershausen für drogenabhängigen Frauen und
in Lähden und Neuenkirchen für alkoholabhängige Männer.
Bei geschlechtsunspezifischen Einrichtungen sollte die Belegung so vorgenommen werden, dass Gruppen therapeutisch
sinnvoll mit Patientinnen und Patienten zusammengestellt werden können. Erwägenswert erscheint – soweit möglich –, die
Häuser paritätisch zu belegen.88*)
Inhaltlich und therapeutisch sind geschlechtsspezifische Angebote zu verstärken, die sich auch spezifisch mit Themen wie
Sexualität, Gewalt, weiblichen und männlichen Rollenverständnis usw. befassen.
Seit Jahren lässt sich eine Gruppe Suchtkranker mit zusätzlichen psychiatrischen Erkrankungen feststellen, die in keiner
der Einrichtungen der traditionellen Suchtkrankenhilfe (➜ Kapitel IV., 2., Sektor I) ausreichend behandelt werden kann. Die
Verknüpfung beider Erkrankungen ist so schwerwiegend, daß
weder eine reine Sucht-, noch eine reine (sonstige) psychiatrische Behandlung ausreichend hilfreich ist. Hier haben die Landeskrankenhäuser eine wichtige Aufgabe. Für die Behandlung
dieser Patientinnen und Patienten mit psychiatrischen Doppeldiagnosen (Sucht und Psychose, Sucht und Persönlichkeitsstörung usw.) halten die Niedersächsischen Landeskrankenhäuser sieben Stationen mit 126 Betten vor. Darüber hinaus
werden durchschnittlich weitere 145 Betten ganzjährig mit diesem Klientel belegt.
Schwierig gestaltet sich für einen Teil dieser Patientinnen
und Patienten die Nachsorge in Form einer geschlossenen Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Anstatt einer zentralen Unterbringung favorisiert Niedersachsen eine Ausrichtung der vorhandenen dezentralen Einrichtungen auch auf
dieses Klientel.
Eine zahlenmäßig nicht näher festlegbare Gruppe von Suchtkranken, die aufgrund ihrer Erkrankung kaum sozial integriert
sind, gehen nicht den mehr oder weniger selbstbestimmten
Weg in die Entgiftung und anschließend in die Entwöhnung,
sondern werden in ein Landeskrankenhaus zwangseingewiesen
oder von anderen Einrichtungen dorthin verwiesen. Während
der dort erfolgenden Entzugsbehandlung entwickeln sie häufig
eine tragfähige, therapeutisch nutzbare Beziehung zum dortigen Personal. Diese Beziehung und die nunmehr vertraute Umgebung gilt es grundsätzlich für eine weiterführende Entwöhnungsbehandlung zu nutzen. Der dadurch mögliche nahtlose
Übergang zwischen Entgiftung und Entwöhnung im zeitlichen,
Hörbehinderte
(taube) Suchtkranke
Ausrichtung auf Frauen
Psychisch kranke
Suchtkranke
Nachsorge
Nahtloser Übergang zur
Entgiftung-Entwöhnung
*) siehe Kapitel X.
87
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Zu hohe Hürden
räumlichen und personalem Sinne führt zu positiven Ergebnissen.
Nachdem die Rentenversicherungsträger die Niedersächsischen Landeskrankenhäuser seit 1992 aus Kostengründen nicht
mehr für eine Entwöhnungsbehandlung belegen, müssen diese
Patientinnen und Patienten das Landeskrankenhaus nach der
Entzugsbehandlung verlassen. Ausnahmen bestehen dann,
wenn auf Kosten der Krankenkassen hier eine Weiterbehandlung erforderlich ist, weil die Betreffenden z. B. wegen schwerer psychiatrischer Begleiterkrankungen, Autoaggressivität, suizidaler Tendenzen oder Beziehungsstörungen nicht für eine
Rehabilitationsmaßnahme in Betracht kommen.
Den nach der Entzugsbehandlung Entlassenen werden
grundsätzlich Entwöhnungsbehandlungen in Fachkliniken angeboten. Den Anforderungen des Verfahrens zur Genehmigung einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation durch
den Rentenversicherungsträger, einer eventuellen Wartezeit
zwischen Entgiftung und Entwöhnung, und den Anforderungen der vielfach mehr mittelschichtorientierten Rehabilitationskliniken können sie häufig nicht entsprechen.
Es wäre fachlich geboten, wenn die Rentenversicherungsträger für dieses spezielle Klientel auch die Niedersächsischen
Landeskrankenhäuser wieder belegen würden. Solange die
Rentenversicherungsträger Rehabilitationsmaßnahmen durch
Landeskrankenhäuser bezahlten, hielten drei Häuser entsprechende Angebote vor.
5. Komplementäre Einrichtungen/Angebote
5.1 Übergangsangebote
Nachsorge
Arbeitsprojekte
Nachsorgeangebote
88
Die Suchtmittelabhängigkeit hat sich in einem meist mehrjährigen Prozeß manifestiert. Es hat sich gezeigt, dasss der ,,Ausstieg“, der häufig mit Rückfällen verbunden ist, ebenfalls einen
langjährigen Prozeß darstellen kann.
Um diesen zu unterstützen, bedarf es nach Abschluß der
ambulanten oder stationären Entwöhnungsbehandlung häufig
einer längeren Nachsorgephase und Betreuung. Ziel ist es, die
in der Therapie entwickelten Einstellungs- und Verhaltensänderungen, die neugewonnene Stabilität und Orientierung unter
realistischen Lebensbedingungen weiterzuentwickeln. Arbeit,
sei es in den Übergangseinrichtungen oder in angegliederten
Arbeitsprojekten, spielt eine wesentliche Rolle. Die vorhandenen Angebote, wie sie z. B. bei „Haus Landwehr“ (Lüneburg)
bestehen, reichen bei weitem nicht aus.
Der Begriff der Nachsorge ist nicht streng definiert, insbesondere nicht rechtlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist
Nachsorge die Phase nach der Entlassung aus der professionell
erbrachten Maßnahme zur Rehabilitation bzw. Therapie in einer Klinik bzw. Suchtberatungsstelle, in der die Patientin bzw.
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
der Patient noch weiterer suchtspezifischer Hilfe bedarf. Diese
Nachsorge erfordert geringere professionelle Leistungen als die
eigentliche Therapie. Vielfach ist überhaupt keine weitere professionelle Hilfe erforderlich; hier wird Nachsorge durch Selbsthilfegruppen erbracht.
Diese Abgrenzung zur Therapie führte zum Aufbau von
Gruppen und Einrichtungen, die sich selber bzw. ihre Arbeit
unter dem Begriff „Nachsorge“ führten bzw. führen: Nachsorgegruppen, Nachsorgeeinrichtungen, Nachsorgephase.
Aufgrund von Streitigkeiten über die Finanzierung insbesondere der professionell erbrachten Nachsorgearbeit wurde der
Begriff der Adaption eingeführt. Die Adaption dient der Festigung des Therapieerfolges unter möglichst realistischen Bedingungen des Alltags. Sie wird von den Rentenversicherungsträgern finanziert.
Nachsorge bedeutet stets, einen Übergang (im weitesten
Sinne) zu begleiten bzw. zu ermöglichen: Übergang von der
Fachklinik / der Therapeutischen Gemeinschaft in eine andere
Einrichtung oder ins eigenständige Leben. Da in einigen Einrichtungen auch Personen vor einer Therapie aufgenommen
werden, der Übergang hier also zur Fachklinik und vergleichbaren Einrichtungen stattfindet, spricht man hier statt von Nachsorgeangebote besser von Übergangsangeboten.89*)
Adaption
Nachsorge und Übergang
■ Adaptionseinrichtungen
Für Abhängige von Alkohol und Medikamenten wird die
Adaption in vier spezialisierten Einrichtungen mit 44 Plätzen
auf Kosten der Rentenversicherungsträger erbracht. In besonderen Fällen können auch Patientinnen und Patienten
übergangsweise vor einer stationären Entwöhnungsbehandlung aufgenommen werden. Früher wurden derartige Häuser
als Vorsorge-, Nachsorge- bzw. Übergangseinrichtungen bezeichnet (➜ Kapitel XI., Adaptionseinrichtungen).
Für Drogenabhängige findet die Adaptionsphase mit insgesamt 70 Plätzen teils unter besonderen Bedingungen direkt in
den Therapeutischen Gemeinschaften, teils aber in Dependancen, zum Beispiel in sogenannten Stadthäusern, statt. Auch
hier sind die Rentenversicherungen Leistungsträger.
Abgesehen von den Teilen der Nachsorge, die als Adaption
bezeichnet werden, bestehen – in anderer Kostenträgerschaft –
weitere Nachsorgeangebote, nämlich Betreutes Wohnen und
Nachsorgegruppen.
Adaptionsplätze
für Alkoholkranke
Adaptionsplätze
für Drogenkranke
■ Betreutes Wohnen
In einem bundesweit vorbildlichen Vertrag haben sich das Land
Niedersachsen und die für Niedersachsen zuständigen Landesversicherungsanstalten darauf geeinigt, sich – unter besonderen Voraussetzungen – die Personalkosten der Betreuung für
spezifische, aus der Drogentherapie entlassene Patientinnen
*) siehe Kapitel X.
89
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Kostenteilung zwischen
Land und Rentenversicherungsträgern
Kostenteilung zwischen
Land und Kommunen
Unterschiedliche
Kostenregelungen vor Ort
und Patienten zu teilen. In der Landesförderung befinden sich
zur Zeit 206 Plätze.
Des Weiteren bestehen Angebote des Betreuten Wohnens
für Alkoholkranke, die der Hilfe gemäß §§ 39/40 Bundessozialhilfegesetz bedürfen. Hier teilt sich das Land für 45 Patientinnen und Patienten gleichfalls unter speziellen Vorgaben die
Personalkosten der Betreuung.
Darüber hinaus erhalten 172 Hilfesuchende eine Betreuung
aufgrund spezieller örtlicher Gegebenheiten mit unterschiedlichen Regelungen bezüglich der Finanzierung, insbesondere
zwischen Kommunen und Trägern von Suchthilfeeinrichtungen.
Die Betreuung erfolgt teils haupt-, teils ehrenamtlich und mitunter bei Einsatz von Eigenmitteln.
Beim Betreuten Wohnen werden die Kosten für Unterkunft,
Verpflegung usw. insbesondere über Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe bzw. auch durch Einkünfte aus Erwerbstätigkeit bestritten.
Angebote des Betreuten Wohnens bezeichneten bzw. bezeichnen sich vielfach als Wohngemeinschaften oder Wohngruppen mit Zusätzen wie „Therapeutische ....“ oder „Übergangs … “ (➜ Kapitel XII., Betreutes Wohnen).
■ Nachsorgegruppen
Selbsthilfegruppen
Nachsorge findet aber auch in Suchtberatungsstellen statt
– abgesehen von der ambulanten „Anschlusstherapie“ nach
einer stationären Behandlung – und insbesondere durch die ca.
800 Selbsthilfegruppen, zum Teil in eigenen Nachsorge-Gesprächsgruppen.
5.2 Arbeitsprojekte
Arbeit als Lebenselement
Arbeitsprojekte
90
Arbeit hat wesentliche Funktionen für den Einzelnen über den
finanziellen Verdienst hinaus. Hier besteht die realistische
Chance, Bedürfnisse nach Kommunikation, Anerkennung, Gestaltung, Kreativität, Selbstwert, konstruktive Auseinandersetzung, positiven Stress (Eustress), Tagesstruktur, Eingebundensein in ein Team u. a. m. zu erfüllen, die zu den Grundanliegen
des Menschen gehören. Für Suchtkranke wirkt Arbeit rückfallverhütend. Die Erlangung von Arbeit ist daher ein wesentliches
Ziel der Nachsorge.
Die Fachkliniken und Therapeutischen Gemeinschaften helfen hier im Rahmen der Entlassungsvorbereitungen, ein Bemühen, das angesichts der Massenarbeitslosigkeit schwierig ist.
Eine nicht näher bestimmbare Zahl von Suchtkranken befindet
sich in den allgemeinen Angeboten zur Minderung von
Arbeitslosigkeit, wie z. B. solcher gemäß § 19 Bundessozialhilfegesetz (Schaffen von Arbeitsgelegenheiten), Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung (ABM), Soziale Betriebe
(Landesprogramm), Arbeit und Qualifikation für Sozialhilfeempfänger (Landesprogramm) und Hilfe zur Überwindung besonde-
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
rer sozialer Schwierigkeiten gemäß § 72 Bundessozialhilfegesetz
(z. B. Arbeitstherapeutische Werkstätten).
Spezialangebote für Suchtkranke, wie beispielsweise im
„Haus Landwehr“ (Lüneburg) und durch die Drogen-Selbsthilfegruppe „Elrond“ (Osnabrück), bestehen zu wenig.
Das Niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales hat daher der Niedersächsischen Landesstelle gegen die
Suchtgefahren spezielle Mittel bewilligt, mit der eine Fachkraft
finanziert wird, die unter anderem stationäre und ambulante
Einrichtungen sowie Selbsthilfegruppen aus dem Suchtbereich
berät, unter Nutzung der bereits bestehenden rechtlichen und
finanziellen Möglichkeiten Arbeitsprojekte für Suchtkranke aufzubauen.
5.3 Angebote für chronisch
mehrfachgeschädigte Suchtkranke
Bei einer Gruppe von Suchtkranken liegen neben der Sucht
weitere psychiatrische Krankheitsbilder vor sowie (Hirn-)organische Begleit- und Folgekrankheiten. Hinzu treten meistens
schwere soziale Probleme wie Arbeitslosigkeit, Obdach- bzw.
Nichtsesshaftigkeit, Verschuldung, zerrüttete Familienverhältnisse, zum Teil auch Kriminalität u. a. Diese Patientinnen und
Patienten können als chronisch Suchtkranke oder auch, da
Alkoholismus grundsätzlich als „chronisch“ zu bezeichnen ist,
als chronisch mehrfachgeschädigt beschrieben werden.90*)
Diese Suchtkranken sind mit den Möglichkeiten der Psychiatrien und Fachkliniken nicht mehr behandelbar bzw., bei ihnen
kann die Arbeitsfähigkeit nicht mit hinreichender Erfolgsaussicht wiederhergestellt werden. Sie dürfen aber nicht aufgegeben werden, sondern haben durchaus noch Chancen auf Wiedereingliederung im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes. Das
Land hat daher geholfen, 12 spezialisierte Einrichtungen mit
363 Plätzen aufzubauen. Ein Ausbau um eine weitere Einrichtung findet gegenwärtig statt, sodass dann 503 Plätze zur Verfügung stehen. Durch Binnendifferenzierung erfolgt eine Einstellung auf verschieden lange Aufenthalte. Das Engagement
des Landes und eine regionale Zuordnung der einzelnen Einrichtungen beruht auf einer Planung im Rahmen von § 17 (1)
Nr. 2 Sozialgesetzbuch I Allgemeiner Teil. (➜ Kapitel XII., Stationäre Einrichtungen für chronisch mehrfachgeschädigte
Suchtkranke.)
Angebote für chronisch
Mehrfachgeschädigte
*) siehe Kapitel X.
91
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
6. Selbsthilfe
Ziele von Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen sind Gemeinschaften Suchtkranker und/
oder deren Angehöriger. Es handelt sich um Zusammenschlüsse
von Menschen, die an einem Problem leiden, das auch der andere hat; jeder ist ein Betroffener. Der Suchtkranke ist von der
Sucht betroffen, gleichfalls seine Angehörigen, die vielfach
auch Mitbetroffene genannt werden. Sie schließen sich – in
eigener Sache – zusammen, weil sie wissen bzw. hoffen, hier
– auf Menschen zu treffen, die gleiches erfahren haben,
– ohne Vorurteile akzeptiert zu werden,
– offen über sich und ihre Probleme reden zu können,
– eine Unterstützung und Hilfe zu erhalten, die anders ist als
die professionelle, ohne diese zu ersetzen,
– selbstberechtigt ohne Unter- und Überordnungsverhältnis
aufeinander zu treffen.
Diese Selbsthilfegruppen bzw. Selbsthilfebewegungen unterscheiden sich nach Historie, „Philosophie“ und – so vorhanden
– Trägerschaft. Bei einigen werden Fachkräfte als vorübergehende und sporadische Begleiterinnen bzw. Begleiter tätig, bei
anderen gibt es Laien-Gruppenleiterfunktionen, die in dieser
Funktion ausgebildet sind. Zum Teil ist die Arbeit religiös eingebettet. Die Gewichtung, die die Gruppen einer öffentlichkeitswirksamen und politischen Einflußnahme beimessen, sind
unterschiedlich gesetzt.
6.1 Selbsthilfegruppen für Alkohol- und
Medikamentenabhängige
Selbsthilfe – ein alter Ansatz
Zahl der Selbsthilfegruppen
Ziele der Selbsthilfe
92
Das Wesen der Selbsthilfe ist es, dass sich Selbstbetroffene
– hier die Suchtkranken – gegenseitig helfen. Hierbei kommt
den bereits stabilisierten Suchtkranken – also jenen, die keine
bzw. kaum noch Hilfe bedürfen – eine tragende Rolle zu (Gruppenleitung, Hausbesuche usw.).
Die Selbsthilfebewegung für Alkohol- und Medikamentenabhängige besteht seit über einhundert Jahren, um alkoholabhängigen Menschen zu helfen und den Abstinenzgedanken zu
fördern. Die entsprechenden Gruppen haben sich zusammengeschlossen zu landes- und bundesweit organisierten Verbänden, zumeist in der Freien Wohlfahrtspflege.
In Niedersachsen gibt es innerhalb der Freien Wohlfahrtspflege ca. 600 Selbsthilfegruppen. Hinzu kommen Selbsthilfegruppen, die nicht in der Freien Wohlfahrtspflege organisiert
sind, wie zum Beispiel die Elternkreise Drogenabhängiger oder
die „Anonymen Alkoholiker“ (AA) mit ca. 250 Gruppen.
Ziel der – vorwiegend im Alkoholbereich, aber auch im Drogenbereich und bei den verhaltensorientierten Süchten anzutreffenden
– Selbsthilfegruppen ist es, Suchtkranken und ihrem sozialen Umfeld zu helfen, die Abhängigkeit und ihre Folgen zu überwinden
und zu einer veränderten bzw. abstinenten Lebensweise zu finden.
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Die Schwerpunkte der Tätigkeit der Selbsthilfe liegen in den Bereichen Therapiemotivation und Therapiebegleitung, Rückfallverhütung und Prävention. Sie führen aber auch selbständig eine große
Zahl Hilfesuchender zur Abstinenz.91*)
Die Tätigkeit der einzelnen Gruppenmitglieder ist grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich. Es besteht aber aus Gruppen und Verbänden die Forderung nach Ersatz der Aufwendungen für Telefon, Fahrten usw.
Bei einem Großteil der Hilfesuchenden genießen Mitglieder
der Abstinenzverbände und Selbsthilfeorganisationen ein hohes
Maß an Akzeptanz und Glaubwürdigkeit und vermitteln ihnen
das Gefühl: „Ich bin nicht allein!“. Als Selbstbetroffene gelingt
es ihnen vielfach besser als anderen Menschen, einen Zugang
zu den Suchtkranken zu finden. Zugleich verkörpern die abstinent lebenden Mitglieder dieser Gruppen die Aussicht nicht nur
auf einen möglichen Erfolg einer Therapie, sondern auch der
Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit von Abstinenz.
Sowohl vor als auch nach der Therapie sind Selbsthilfegruppen für Suchtkranke selbst, aber auch für deren Angehörige,
eine wichtige Anlaufstation. Häufig gelingt es Mitgliedern von
Selbsthilfegruppen, Suchtkranken den Weg zur Entgiftung und
zur Therapie zu bahnen und sie zu motivieren, weitergehende
und professionelle Hilfen anzunehmen.
Um Gefährdeten oder Kranken den Weg zu einer professionellen Hilfe zu ebnen, führen die Mitglieder der Selbsthilfegruppen in Niedersachsen jährlich rund 16.600 Hausbesuche
durch. Form und Ausmaß dieser aufsuchenden Hilfen sind
durch professionelle Dienststellen derzeit weder leistbar noch
bezahlbar.
Nach der Therapie sind Selbsthilfegruppen für viele Suchtkranke eine wesentliche Stabilisierungshilfe bei der Gestaltung
eines suchtmittelfreien Lebens. Dazu trägt die Möglichkeit bei,
das aus eigener – leidvoller – Erfahrung gewachsene Wissen
um die Suchtkrankheit an andere Menschen weiterzugeben.
Selbsthilfegruppen agieren somit einerseits als Partner des
Systems professioneller Hilfen. Andererseits sind sie ein eigenständiger Teil des Hilfesystems. Für viele Suchtkranke und ihre
Angehörigen sind sie ein nicht wegzudenkender Faktor in ihrem
Leben.
Die Landesverbände von sechs Abstinenzverbänden bzw.
Selbsthilfeorganisationen haben sich in der „Niedersächsischen
Landesstelle gegen die Suchtgefahren“ zusammengeschlossen. Im
Einzelnen handelt es sich um das Blaue Kreuz in Deutschland
(BKD), das Blaue Kreuz in der Evangelischen Kirche (BKE), den
Deutschen Guttempler-Orden (IOGT), den Kreuzbund (KB), die
Landesarbeitsgemeinschaft der Freundeskreise (LAG der FK) und
den Landesverband der Vereine für Sozialmedizin (LVSM). Abgesehen von örtlichen, insbesondere auch kommunalen Unterstützungszahlungen an einzelne Gruppen, werden die Landesverbände von den Rentenversicherungsträgern finanziell unterstützt.
Akzeptanz
Motivation zur Therapie
Hausbesuche
Nachsorge
Partner
professioneller Hilfe
Zusammenschluss der
Abstinenzverbände und
Selbsthilfeorganisationen
*) siehe Kapitel X.
93
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
6.2 Selbsthilfegruppen für Drogenabhängige
Schwierigkeiten bei
Drogenabhängigen
Im Drogenbereich ist die Selbsthilfe bei weitem nicht so stark
entwickelt wie bei den Alkoholkranken. Insbesondere wegen
des großen Suchtpotentials harter Drogen geraten jugendliche
Drogenkonsumenten leichter und schneller in eine Abhängigkeit als jugendliche Alkoholkonsumenten. Haben sie sodann
eine Abstinenztherapie absolviert, sind sie vielfach noch in einem Alter, in dem sie entwicklungsbedingt zu leicht ihre Kraft
überschätzen, „es allein zu schaffen“, und deshalb Selbsthilfeangeboten fernbleiben bzw. den Aufbau solcher nicht mitgestalten. Auch meiden sie lieber grundsätzlich die Szene bzw.
Teile von ihr, auch wenn sie nunmehr clean sind, also auf harte
Drogen verzichten. So wird die Erinnerung an die alten Zeiten,
die sie lieber hinter sich lassen, verdrängt.
Vergleichbar starke, abstinenzorientierte Selbsthilfeverbände, wie es sie im Alkoholbereich gibt, existieren im Drogenbereich weniger. Hier ist auf die Einrichtung Synanon zu verweisen, die insbesondere in Berlin und von dort ausgehend in
Brandenburg und Hessen mit verschiedenen Angeboten Suchtkranken hilft. Ferner ist Elrond in Bremen zu erwähnen. Von
Bremen aus hat sich in Osnabrück eine neue Elrondgruppe gebildet. Derartige Ansätze bedürfen in Niedersachsen der Verstärkung, wobei auf viele tragfähige Gruppen verstreut im Land
zu setzen ist. Selbsthilfegruppen sollten auch in die Lage versetzt werden, Arbeitsprojekte zu tragen.
6.3 Elternkreise bei Abhängigkeit
von illegalen Drogen
Erfahrungsaustausch
lindert Leidensdruck
94
Eltern sind durch die Abhängigkeit ihrer Kinder sehr stark selbst
psychisch, physisch und sozial betroffen. Für sie ist zumindest
für längere Zeit unklar, warum ihr Kind drogenabhängig geworden ist und welche Rolle sie dabei gespielt haben. Aus
dieser Selbstbetroffenheit heraus haben sich Eltern zu Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Darin versuchen sie, ihre
Betroffenheit aufzugreifen, zu besprechen und dadurch den
Leidensdruck zu lindern. Das geschieht durch Erfahrungsaustausch, durch Informationsveranstaltungen oder durch Seminare, die eine Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Eltern lernen dadurch, das Suchtverhalten und die geänderten Verhaltensweisen
der Kinder besser zu verstehen und angemessener darauf zu
reagieren. Auch gegenseitige Hilfe in Notsituationen ergibt sich
durch das in der Gruppe entstehende Zusammengehörigkeitsgefühl.
In Niedersachsen bestehen über 40 Selbsthilfegruppen in
Form von Elternkreisen, die bei Bedarf Unterstützung durch
Drogenberatungsstellen bzw. stationäre Einrichtungen erhalten. Rund 30 dieser Elternkreise sind dem Niedersächsischen
Landesverband der Elternkreise angeschlossen
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Zusätzlich hat sich der Niedersächsische Landesverband der
Elternkreise Drogen- und Rauschmittelgefährdeter und -abhängiger gebildet. Als seine Aufgaben betrachtet er den Aufbau
und die Begleitung neuer sowie die Unterstützung und Beratung bereits existierender Elternkreise. Weiterhin widmet er sich
der Ausrichtung von Seminaren, dem Erfahrungsaustausch der
verantwortlichen Elternkreisvertreter, der Schulung von Eltern
für die Selbsthilfearbeit, der Ausstattung der niedersächsischen
Elternkreise mit Faltblättern, Info-Schriften u. a. sowie der
Öffentlichkeitsarbeit. Des weiteren werden Kontakte zu Therapie-Einrichtungen und Drogenberatungsstellen unterhalten.
Das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales unterstützt
den Niedersächsischen Landesverband finanziell.
Schulung von Eltern
für Selbsthilfearbeit
7. Besondere Hilfeangebote im Bereich
illegaler Drogen
Langandauernde Drogenabhängigkeit, hohe Raten an Hepatitisinfektionen, HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen, familiäre
Entwurzelung, Arbeitslosigkeit, Kriminalität und Prostitution
sowie psychische und physische Störungen führen bei Konsumenten und Konsumentinnen illegaler Drogen häufig zu einer
körperlichen, seelischen, geistigen oder sozialen Verelendung.
Die abstinenzorientierten Therapieangebote können sie jedoch krankheitsbedingt oft nicht annehmen. Es erscheint ihnen
nicht realisierbar, vom Suchtmittel zu lassen, zumal nach Absetzen desselben mitunter sehr schmerzhafte Entzugserscheinungen auftreten.
Um den Suchtkranken gleichwohl eine Stütze gegen weitere
soziale und körperliche Verelendung zu bieten, brauchen sie Hilfe zum Überleben und zur Leidensverringerung. Es war notwendig, bisherige Standards von ambulanter Beratung und Behandlung zu überprüfen und um weiterreichende Arbeitsansätze –
sogenannte niedrigschwellige Angebote – fortzuentwickeln.
Folgeprobleme des
Konsums illegaler Drogen
Subjektive
Perspektivlosigkeit
Niedrigschwellige
Angebote
7.1 Methadonsubstitution
Bei Abhängigen von illegalen Drogen hat in den vergangenen
Jahren im Rahmen einer ambulanten Betreuungsbehandlung
die Vergabe von Drogenersatzstoffen in Verbindung mit psychosozialen Begleitmaßnahmen, die sogenannte Substitutionsbehandlung, zugenommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Heroinabhängige den Drogenersatzstoff Methadon erhalten. Die Voraussetzungen und Kriterien für eine solche Substitutionsbehandlung
sind in den NUB-Richtlinien92*) formuliert, nach denen eine
Kostenerstattung der ärztlichen Vergabe von Methadon an Drogenabhängige durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt.
Substitutionsbehandlung
Ersatzstoffe und
psychosoziale Begleitung
*) siehe Kapitel X.
95
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Chancen durch Ersatzstoffe
Suchtpotential von Methadon
Ziele der
Methadonsubstitution
Substitution und
weitere Maßnahmen
96
Der Ersatzstoff – selbst ein synthetisch hergestelltes Opiat –
stillt den „Heroinhunger“ der Abhängigen, ohne jedoch
Euphoriegefühle auszulösen. Bei angemessener Dosierung ist
es den Substituierten mit Hilfe des Mittels möglich, am sozialen
und beruflichen Leben teilzunehmen: die Schule zu besuchen,
eine Ausbildung durchzuführen oder einen Beruf auszuüben.
Dabei wird in Kauf genommen, dass das Ersatzmittel selbst
ein großes Suchtpotential hat. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass sich vielen Substituierten erst auf der Grundlage einer gesundheitlichen Stabilisierung und Entlastung von den
Beschaffungsproblemen die Möglichkeit eröffnet, die jeweilige
Drogenproblematik aufzuarbeiten und drogenfreie Zukunftsperspektiven für sich zu entwickeln.
Die (Levo-)Methadonsubstitution verfolgt insbesondere auch
mit weiterer medizinischer Behandlung die Grobziele „Vorbeugung“, „Linderung“, „Verhütung von Verschlimmerung“ und
„Heilung“ und zwar insbesondere :
– HIV- und Hepatitis-Prävention
– Verringerung der Morbidität (Gesundheitsrisiko)
– Verringerung der Mortalität (Todesrisiko)
– Behandlung der Suchterkrankung einschließlich der zugrundeliegenden psychischen Störungen
– Behandlung von Begleiterkrankungen
– medizinische Rehabilitation,
und unterstützen zusammen mit den im Kontext stehenden Begleitmaßnahmen weitere Ziele, nämlich insbesondere
– Entgegenwirkung gegen soziale Verelendung
– soziale und berufliche Rehabilitation
– Herausführung aus dem Drogenmilieu
– Entlastung für das soziale Umfeld des Substituierten
– Zurückdrängung von Kriminalität.
Je nach Zielsetzung und anzuwendender Methode sind unterschiedliche berufliche Disziplinen und Einrichtungen/Institutionen für die jeweiligen Leistungen zuständig, was eine enge
Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig macht. Eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen substituierenden Ärzten und Suchtberatungsstellen steht dringend an. Hier
empfehlen sich spezifische regionale Arbeitskreise (Qualitätszirkel). Bei der Substitution bleibt das Ziel erhalten, die Patientinnen und Patienten zur Abstinenz zu befähigen, um ihnen damit
zu einem selbstbestimmteren Leben zu verhelfen.
Welche der oben genannten Zielsetzungen mit besonderen
Nachdruck zu verfolgen sind, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls und kann nicht einheitlich beantwortet werden. Das gleiche
gilt auch für die Frage, ob und welche therapeutischen und begleitenden Maßnahmen die einzelnen Patientinnen und Patienten
bedürfen und hier wiederum mit welcher Intensität und Dauer.
Die erforderlichen medizinischen, psychotherapeutischen
bzw. psychosozialen Leistungen können je nach Vorliegen der
fachlichen und gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt
werden z. B. durch Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter bzw. – was
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
die Institutionen anbelangt – durch Praxen, Sozialpsychiatrische
Dienste, Suchtberatungsstellen oder aber – was zur Zeit nicht
aufgegriffen wird – durch Krankenhäuser oder Fachkliniken.
Zu den grundsätzlichen Aufgaben von Suchtberatungsstellen
gehört auch die psychosoziale Begleitung von Substituierten.
Um diesen Ansatz jedoch zu verstärken, stellt das Land zusätzlich für diesen Aufgabenbereich Mittel bereit.
Die Substitution Drogenabhängiger mit Methadon sichert in
vielen Fällen das Überleben schwer drogenabhängiger Menschen und trägt dazu bei, ihre Gesundheit zu verbessern, ihre
soziale Integration zu fördern. Die psychosoziale Begleitung
hilft den Substituierten, wieder eigene Lebensperspektiven zu
entwickeln, drogenfreie Sozialbeziehungen aufzubauen und
den Kreislauf von Sucht, Kriminalität und Verelendung zu
durchbrechen. Außer der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation der Substituierten ist ein Nebeneffekt der
Substitution eine Eindämmung der Beschaffungskriminalität:
fast 80 % der psychosozial Betreuten sind seit Substitutionsbeginn nicht mehr auffällig geworden.
Die ärztlich durchgeführte Vergabe des Ersatzstoffes sowie
die psychosozialen Begleitmaßnahmen eröffnen die Möglichkeit,
Kontakt zu den Abhängigen zu bekommen und sie für weitergehende therapeutische Formen des Ausstiegs aus der Suchtmittelabhängigkeit zu motivieren.
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Levomethadon-gestützten Psycho-/Sozialtherapie93*) konnte ferner
festgestellt werden, dass über zwei Drittel der im Rahmen dieses Projekts substituierten Patienten bereits nach sechs Monaten einer psychosozialen Begleitung eine spürbare Verbesserung ihres ursprünglich sehr schlechten Gesundheitszustands
erreichen. Die Begleitforschung stellt darüber hinaus fest, dass
selbst bei weiterem Beigebrauch (Konsum anderer Drogen als
Heroin) eine Behandlung nicht sofort abgebrochen werden
sollte, weil in vielen Fällen bereits die durch die Substitution erreichte Reduzierung der Konsumfrequenz einen Einstieg in eine
positive Entwicklung bedeutet. Auch nach der „Göttinger Methadonstudie“ führt die Methadonsubstitution „zu einer deutlichen Verbesserung der physischen und der psychischen Befindlichkeit der Patienten“. Unter der Behandlung kam es zu
keiner HIV- bzw. Hepatitisinfektion, die Zahl der Drogentoten
war „deutlich niedriger als während des „Fixens“94*).
Gegenwärtig werden in Niedersachsen ca. 3.700 Drogenabhängige mit Methadon substituiert. Dies geschieht im Rahmen
der kassenärztlichen Versorgung bzw. der Leistungen der Sozialämter, soweit es um die Vergabe des Medikaments geht.
Neben den zwei Säulen der Substitution (Medikamentenvergabe und psychosoziale Begleitung) ist die „mittlere“ Säule,
nämlich die Behandlung, unterentwickelt. Ferner wird eine
Kostenübernahme für die psychosoziale Begleitung durch die
Sozialversicherungsträger abgelehnt.
Überleben sichern
Soziale Rehabilitation
Wissenschaftliche Begleitung
der Substitutionsbehandlung
Zahl der Substituierten
Kostenübernahme
*) siehe Kapitel X.
97
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Leistungspflicht
der Krankenkassen
Bezüglich eines Einsatzes von Methadon im Rahmen der
medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation in Niedersachsen
verweisen die Rentenversicherungsträger auf die noch nicht abgeschlossene Auswertung des Abschlußberichtes über das entsprechende Modell in Nordrhein-Westfalen, das 1998 beendet
wurde.
Die Leistungspflicht der Krankenkassen richtet sich auf das
Erkennen, Heilen oder Lindern von Krankheiten. Insoweit verweisen die Krankenkassen auf die fehlende Rechtsgrundlage
für eine Kostenbeteiligung bzw. Kostenübernahme mit dem
Hinweis auf den nichtheilkundlichen Charakter der psychosozialen Begleitung. Bezüglich der Behandlung betonen die
Krankenkassen die grundsätzliche Zuständigkeit für Entwöhnungsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger sowie die
Möglichkeit einer Psychotherapie für Suchtkranke zu ihren
Lasten. Ferner heben sie ihre bereits hohen Leistungen bei der
Substitution (Medikament und ärztliche Verabreichung) hervor.
Bezüglich der Psychotherapie zu Lasten der Krankenkassen
muss allerdings festgestellt werden, dass Drogenabhängige und
insbesondere solche in Substitutionsbehandlung mit dieser Behandlungsform allein nur in Ausnahmefällen erreicht werden. Erforderlich sind Behandlungen wie sie gegenwärtig in den Therapeutischen Gemeinschaften für Drogenabhängige oder in
teilstationären Einrichtungen mit einer dichten Tages- und Therapiestruktur (Einzel- und Gruppengespräche, Psychotherapie, Sozialtherapie, Ergotherapie, Belastungserprobung usw.) angeboten
werden. Die Substitution könnte dabei durchgängig oder ausschleichend (allmählich herunterdosiert) vorgenommen werden.
Es ist zu prüfen, inwieweit Sozialpsychiatrische Dienste und
psychiatrische Institutsambulanz gemäß § 118 SGB V psychosoziale Begleitungen durchführen können.
7.2 Niedrigschwellige Angebote
Niedrigschwellige Angebote
Ziele akzeptierender Arbeit
98
Niedrigschwellige Drogenarbeit wird geleistet, z. B. in Form von
Erste-Hilfe-Angeboten, Notschlafstellen, Möglichkeiten zum Essen, Wäsche waschen, duschen. Diese Angebote werden direkt
von Suchtberatungsstellen oder von eigenen Einrichtungen vorgehalten. (➜ Kapitel XII., Niedrigschwellige Angebote.)
Ziel ist es, Personen, die ihren Drogenkonsum noch nicht
aufgeben wollen oder können, zu helfen, diese Lebensphase
möglichst ohne irreversible Schäden zu überstehen.
Das in den Einrichtungen angestellte Fachpersonal versucht dabei zugleich, mit den Hilfesuchenden Kontakt aufzubauen und
eine Behandlungsmotivation für Therapieangebote oder zumindest eine Methadonsubstitution zu entwickeln (Brückenfunktion).
Das Land Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren mit
erheblichen freiwilligen Fördermitteln die Anschubfinanzierung
für Notschlafstellen, Tagestreffs usw. geleistet. Insgesamt gibt
es in Niedersachsen 33 solcher Einrichtungen.
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Besonders hervorzuheben sind nachstehende Angebote:
■ Straßensozialarbeit
Straßensozialarbeit (Streetwork) ist eine Form der aufsuchenden
Sozialarbeit. Sozialarbeiter oder -pädagogen aus Suchtberatungsstellen gehen dabei auf Drogenkonsumenten im Umkreis der
Drogenszene zu und versuchen, Kontakt zu ihnen herzustellen.
Ziel ist es, Vertrauen aufzubauen, dem Einzelnen konkrete Hilfe
aufzuzeigen und Hemmschwellen zum Hilfesystem abzubauen.
Das Land beteiligt sich an der Finanzierung von Streetworkmaßnahmen durch Bezuschussung der Suchtberatungsstellen.
Streetwork
■ Erste Hilfe-Angebote
Abhängige von illegalen Drogen leiden mit Verlauf ihrer Abhängigkeitserkrankung unter einer zunehmenden Verschlechterung
des Gesundheitszustandes. Sie suchen vielfach keine ärztlichen
Praxen und keine Krankenhäuser auf. Deshalb erbringen einige
Drogenberatungsstellen durch angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Assistenzpersonal Erste-Hilfe-Angebote. Zu den Hilfeleistungen gehören z. B. Wundversorgung, kleinere Operationen, Hepatitis-Tests und Krankenhauseinweisungen. Die Finanzierung erfolgt
teils im Rahmen der (Landes-)Förderung an die Drogenberatungsstellen, zum Teil auch über die Abrechnungsmöglichkeit aufgrund
einer Ermächtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Medizinische Versorgung
■ Notschlafmöglichkeiten
Ein Teil der Abhängigen von illegalen Drogen sind wohnungslos. Aufgrund ihres Alters, ihrer Persönlichkeit und der Suchterkrankung lassen sie sich kaum in die bestehenden Notunterkünfte für Obdachlose integrieren.
Die für die Beseitigung von Obdachlosigkeit zuständigen
Kommunen haben zum Teil durch den Aufbau von speziellen
Einrichtungen auf die Situation reagiert, zum Beispiel die Stadt
Hannover mit insgesamt 80 Plätzen.
Besteht bei den obdachlosen Drogenabhängigen zusätzlich
ein Betreuungsbedarf und eine Chance zur Wiedereingliederung, so erhalten sie auch Aufnahme in Hilfeformen des
Betreuten Wohnens oder in stationären Einrichtungen gemäß
§§ 39/40 BSHG. Eine solche Einrichtung besteht in Hannover
mit 17 Plätzen (Sleep-in) in der Trägerschaft eines Suchthilfeverbandes, bei der sich die Landeshauptstadt und der Landkreis
Hannover sowie das Land die Kosten teilen. Auch andere
Suchthilfeeinrichtungen halten Notschlafplätze, vor zum Beispiel in Hannover das „Neue Land“ mit sieben Plätzen.
Notschlafmöglichkeiten
■ Schulunterricht
Im Rahmen eines teilstationären Angebots zur Eingliederungshilfe erhalten in Hannover 50 ehemals Abhängige von illegalen
Drogen Unterricht in Vorbereitungskursen zur Erlangung des
Haupt- oder Realschulabschlusses (STEP-Schule). Die Maßnahme dient dazu, der Ausgliederung der Hilfesuchenden entgegenzuwirken bzw. die Wiedereingliederung herzustellen.
Unterricht in
Vorbereitungskursen
99
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
8. Hilfeangebote für spezielle
Klientengruppen
8.1 Stationäre Angebote für Kinder
und Jugendliche
Aufnahme von
Eltern und Kindern
100
Die Missbrauchs- und Suchtproblematik macht vor Kindern und
Jugendlichen nicht Halt. Sind ihre Eltern suchtkrank, so leiden sie
nicht nur unter den entsprechenden Auswirkungen, sondern
können selber psychisch erkranken. Vielfach wird sogar eine erste Bedingung gesetzt, aus der heraus sich später eine eigene
Suchterkrankung entwickeln kann. Verschiedene stationäre Einrichtungen haben sich in der Versorgung für Kinder von Eltern
mit Suchtproblemen einen Schwerpunkt gesetzt.
So führen alle Fachkliniken für Alkoholkranke und Medikamenten-Abhängige und alle Therapeutischen Gemeinschaften
für Drogenabhängige Ehepaar- und Familienseminare durch.
Sechs dieser Einrichtungen halten rd. 50 Plätze ausschließlich für
die Betreuung bzw. Behandlung von Kindern vor, deren Eltern
sich in einer Suchtbehandlung befinden.
Hilfe wird auch durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen einer Fachklinik, in der sich suchtkranke Mütter befinden,
und einer Kinder- und Jugendpsychiatrie gewährleistet, in der die
zugehörigen Kinder behandelt werden.
Suchtabhängige Kinder und Jugendliche erhalten in allen
120 niedersächsischen Suchtberatungsstellen Hilfe; zum Teil
werden Substitutionsbehandlungen organisiert und begleitet.
Ferner führen für diese Zielgruppe auch die Fachkrankenhäuser
für Alkohol- und Medikamentenabhängige sowie die Therapeutischen Wohngemeinschaften für Drogenabhängige Rehabilitationsbehandlungen durch. Darüber hinaus gibt es vereinzelte
Angebote der Kinder und Jugendpsychiatrie.
Spezialisierte Behandlungsangebote gibt es im Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum in Ahlhorn mit 45 Plätzen, der Station Teen
Spirit Island des Kinderkrankenhauses auf der Bult in Hannover
mit 12 Plätzen und der Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung
Step-Kids in Hannover mit ebenfalls 12 Plätzen. Im Regierungsbezirk Lüneburg ist eine weitere Einrichtung für suchtkranke
Kinder und Jugendliche in enger Kooperation mit dem Niedersächsischen Landeskrankenhaus Lüneburg geplant.
Ehemals suchtabhängige junge Menschen erhalten grundsätzlich in allen Nachsorgeangeboten Hilfe. Dies bezieht sich
sowohl auf die 70 Adaptionsplätze der Therapeutischen Wohngemeinschaften für Drogenabhängige als auch auf die dort angesiedelten betreuten Wohnformen mit 206 Plätzen.
Die Jugendhilfe hat sich teilweise noch nicht ausreichend auf
die Drogen- und Suchtproblematik eingestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen entsprechende Fortbildungen, damit sie dem Missbrauch von Drogen nicht hilflos gegenüberstehen. Leider gibt es noch eine Reihe von Einrichtungen
der Jugendhilfe, die konzeptionell eine „Suchtausschlussklausel“ festgelegt haben.
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Das Niedersächsische Landesjugendamt greift diese Problematik im Sinne einer konzeptionellen Öffnung zunehmend in
der Beratung von Einrichtungen auf. Darüber hinaus bietet es
seit 1996 mehrteilige Fortbildungsreihen zum Thema „Drogenkonsumierende Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der
Jugendhilfe“ an.
Die Suchtkrankenhilfe einschließlich der Entgiftungsstationen
in Krankenhäusern ist zu wenig auf Kinder und Jugendliche eingestellt. Sie weist diese zum Teil ab oder bringt sie ohne ausreichende Spezialangebote mit suchtkranken Älteren unter,
was sich pädagogisch und therapeutisch negativ auswirkt.
Erforderlich sind daher Entgiftungsangebote für Jüngere (bis
17 Jahre). Der Bedarf ist vorhanden. Diese sollten nicht nur die
Entgiftungsmaßnahmen durchführen, sondern auch eine weitere psychiatrische Krankenbehandlung, da bei den jungen
Patientinnen und Patienten häufig bereits tiefgreifende Störungen vorliegen, die nur längerfristig behandelt werden können.
Nach dieser Phase mit den Sub-Phasen Entgiftung und Psychotherapie ist – dies zeigen auch Erfahrungen aus anderen
Bundesländern – vielfach eine anschließende pädagogisch-therapeutische Weiterbehandlung erforderlich. Dies kann ambulant oder in einer für die Rehabilitation junger Suchtkranker
(Entwöhnungsbehandlung) spezialisierten Einrichtung erfolgen.
Das Klientel weist im besonderen Maße Beziehungsstörungen auf. Daher ist es sinnvoll, das Vertrauensverhältnis, das
sich während der Entgiftungsphase und der psychotherapeutischen Behandlung zum Personal aufgebaut hat, für eine
anschließende Phase zu nutzen. Dafür sind Angebote zu schaffen, die räumlich nahe den genannten Entgiftungsangeboten
angesiedelt sind und mit diesen konzeptionell und personell zusammenarbeiten (Tandem).
Für die Phase I sind die Krankenkassen, für die Phase II die Jugendhilfe gem. § 35 a Kinder- und Jugendhilfegesetz zuständig.
Bei beiden Phasen sind die erforderlichen schulischen Angebote sicherzustellen.
Eine Tandemeinrichtung befindet sich im konkreten Aufbaustadium in Hannover, für weitere wird der Bedarf geprüft.
Wenn oben gesagt wurde, die Jugendhilfe müsse sich intensiver um die Missbrauchs- und Suchtproblematik ihrer Zielgruppen kümmern, so muß sich aber auch die Suchtkrankenhilfe
insbesondere in ihren ambulanten Angeboten noch stärker auf
suchtgefährdete bzw. suchtkranke Kinder und Jugendliche einstellen. Insbesondere ist eine verbesserte Zusammenarbeit der
Jugendhilfe und der Suchtkrankenhilfe erforderlich. Begrüßenswerterweise haben schon seit längeren Selbsthilfegruppen eigene Gesprächskreise für Kinder und Jugendliche eingerichtet.
Niedersächsisches
Landesjugendamt
Entgiftungsstation
für Jüngere
Pädagogischtherapeutische
Weiterbhandlung
Beziehung und
Beziehungsstörung
101
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
8.2 Suchtprävention und -hilfe
in Justizvollzugsanstalten
■ Aufsuchende Sozialarbeit durch externe Suchtberatung
Suchtberatung in den
Justizvollzugsanstalten
Interne und externe
Suchthilfeangebote
Koordination bei der NLS
50–75 % der in Justizvollzugsanstalten (JVA) inhaftierten Personen sind suchtgefährdet, suchtkrank oder wegen Drogenkriminalität bzw. Delikten in Zusammenhang mit Alkohol verurteilt
worden. Etwa die Hälfte der Gefangenen ist abhängig von illegalen Drogen oder gefährdet. Da sie zunehmend polytoxikoman
sind, also je nach Verfügbarkeit verschiedene Suchtmittel missbrauchen, ergibt sich eine Überlappung mit dem schon immer
großen Anteil alkoholkranker oder -gefährdeter Gefangener, der
bei etwa 70 % aller Gefangenen liegt.
Zu ihrer suchtspezifischen Beratung und Betreuung besteht
ein internes – bei der JVA angesiedeltes – und ein externes
Angebot. Mit in der Regel kostendeckenden Mitteln des Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales haben
Suchtberatungsstellen an JVA-Standorten Suchtberaterinnen
bzw. Suchtberater eingestellt, die neben der internen Suchtberatung in den JVA’n tätig sind. Langjährige Erfahrungen auch
in anderen Bundesländern und nicht zuletzt aufgrund des Bundesmodells „Aufsuchende Sozialarbeit für betäubungsmittelabhängige Straftäter” zeigen eine hohe Akzeptanz und effektive Arbeit der externen Fachkräfte. Dies beruht insbesondere
auf ihrer relativen Unabhängigkeit der JVA-Verwaltung und
Justiz gegenüber, die den Aufbau eines für die Suchtberatung
erforderlichen Vertrauensverhältnisses erleichtert. Die sachgerechte Zusammenarbeit zwischen interner und externer
Suchtberatung muss zum Wohle der Betreuten und zur Vermeidung von konträren Arbeitsansätzen und -zielen sichergestellt
werden, ohne dass die Verschwiegenheitsverpflichtung leidet.
Diese ,,externen” Suchtberater und Suchtberaterinnen leisten aufsuchende Sozialarbeit in den Justizvollzugsanstalten
und beraten suchtgefährdete und suchtkranke Häftlinge aller
Haftformen (offener Jugendvollzug, geschlossener Jugendvollzug, Untersuchungshaft, geschlossener Strafvollzug und offener
Strafvollzug). Darüber hinaus suchen sie Kontakt zu Angehörigen und Arbeitgebern, um die soziale und berufliche Wiedereingliederung ihrer Klienten und Klientinnen zu fördern.
In Niedersachsen gibt es derzeit an 19 JVA – Standorten eine
externe Suchtberatung.
Um die Arbeit der externen Suchtberatung zu fördern, besteht bei der Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren (NLS) ein Arbeitskreis für die externen Beraterinnen und
Berater; ferner nimmt sie übergeordnete Koordinierungs- und
Fortbildungsaufgaben gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wahr.
■ Spritzenabgabe in Justizvollzugsanstalten
Drogenkonsumentinnen und -konsumenten in Justizvollzugsanstalten benutzen oftmals eingeschmuggelte Spritzen mehrfach
und reichen sie untereinander weiter. Um Infektionsrisiken mit
102
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Hepatitis oder Aids zu senken, führt die Landesregierung die
Spritzenvergabe an drogenabhängige Gefangene modellhaft
durch, und zwar in einer JVA für Frauen (Vechta) und einer JVA
für Männer (Lingen, Abteilung Groß Hesepe).
Spritzenabgabe
bei Heroinkonsum
8.3 Versorgungssituation wohnungsloser
Suchtkranker
Die Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren
(NLS) schätzt, daß in Niedersachsen mindestens 12.400 Personen wohnungslos und zusätzlich suchtkrank sind.
Soweit diese Personen bereit und in der Lage sind, therapeutische Angebote anzunehmen und sie zudem Zugang zum System
der Suchtkrankenhilfe finden, werden sie einer Erhebung der NLS
zufolge häufig erfolgreich therapiert und zu einem großen Teil
anschließend in gesicherte Wohnverhältnisse vermittelt.
Grundsätzlich kann diesem (in der Regel nicht sozialversicherten) Personenkreis Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) gewährt werden, die auch Entwöhnungsbehandlungen
umfasst. Die meisten alleinstehenden Wohnungslosen sind jedoch therapeutisch nicht erreichbar bzw. haben diesbezüglich
die schlechtesten Prognosen. Hinzu kommt, dass sie den relativ
hochschwelligen Zugang zum System der Suchtkrankenhilfe
nicht finden, weil ihre Lebenslagen mit den Zugangsvoraussetzungen und den Zugangswegen der traditionellen Suchtkrankenhilfe und der medizinischen Versorgung nur in den seltensten Fällen in Übereinstimmung zu bringen sind. Daher bleibt
dieser Personenkreis insoweit häufig unversorgt.
Für Obdachlose halten die Gemeinden nach dem Gefahrenabwehrrecht Unterkünfte vor. Hier findet aber – von Ausnahmen abgesehen, wie z. B. in zwei Einrichtungen für Drogenabhängige in Hannover mit 80 Plätzen – keine suchtspezifische
Betreuung statt.
Für Menschen, die ohne Wohnung und auf der Straße leben,
werden von vielen örtlichen Sozialhilfeträgern gemeinsam mit
dem Land Tagesaufenthalte finanziert, in denen sich die Betroffenen tagsüber einfinden, mit anderen Betroffenen oder
Sozialarbeitern Kontakte knüpfen sowie sich selbst und ihre
Wäsche reinigen können.
Für die stationäre und teilstationäre Hilfe nach § 72 BSHG
(Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten)
und die ambulante Hilfegewährung nach § 72 BSHG i.V.m. § 3
Nieders. Ausführungsgesetz zum BSHG für den Personenkreis
der sogenannten Nichtsesshaften ist das Land Niedersachsen
als überörtlichen Träger der Sozialhilfe zuständig. Entsprechende Hilfeangebote werden vorgehalten:
■ 18 stationäre Einrichtungen – davon zwei für Frauen und
zwei mit Paarbetreuung – zur sozialen Integration von Personen, bei denen Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, mit derzeit 1.536 Plätzen plus der erforderlichen ambulanten Nachsorge,
Wohnungslosigkeit
Erfolgreiche Therapie
Niedrigschwellige Angebote
Wenig Spezialisierung
auf suchtkranke Obdachlose
Kostenträger
103
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
■ 15 teilstationäre Hilfeangebote im Rahmen von Ausbildung
bzw. beruflicher Qualifizierung mit insgesamt 322 Plätzen,
■ 53 ambulante Beratungsstellen für Nichtsesshafte (mindestens eine pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt),
■ 187 Übergangswohnungen zur kurzfristigen Unterbringung
von Nichtseßhaften in ambulanter Betreuung oder aus stationärer Hilfe nach § 72 BSHG Entlassenen,
■ 24 Tagesaufenthalte für Nichtseßhafte und Ortsobdachlose
(gemeinsam finanziert mit den jeweiligen örtlichen Sozialhilfeträgern), davon 1 in Hannover speziell für Frauen,
■ 5 Zentrale Beratungsstellen für Personen mit besonderen
Schwierigkeiten mit den derzeitigen Aufgaben der Sozialplanung, Koordination sowie Weiterentwicklung der ambulanten Hilfe,
■ soziale Wohnraumhilfe zur Akquirierung und Verwaltung
von Wohnraum für diesen Personenkreis sowie Organisation
der persönlichen Betreuung.
Nichtsesshafte
Motivation zur
Annahme von Suchthilfe
Suchtkranke Nichtsesshafte, bei denen die Suchtmittelabhängigkeit vorrangig ist, bedürfen jedoch der Hilfe im Rahmen der
Eingliederungshilfe für Behinderte gem. §§ 39 f. BSHG, die sie
aber – wie oben aufgeführt – entweder (noch) nicht annehmen
können oder wegen ihrer schlechten Prognose nicht gewährt
bekommen. Wenn aber infolge vorliegender besonderer sozialer Schwierigkeiten – und hierzu zählt die Nichtsesshaftigkeit –
keine hinreichende Motivation zur Annahme einer Suchttherapie besteht, können in diesem Bereich Leistungen nach § 72
BSHG erbracht werden. Diese Leistungen beinhalten Aufklärung und Motivation zur Annahme von Suchthilfen. Eine entsprechende konzeptionell eingebettete Schwerpunktbildung
haben 4 stationäre Einrichtungen vorgenommen; für Suchtkranke, die abstinent leben bzw. leben wollen, stehen 89 Plätze
zur Verfügung. Die Aufgabe der Motivation der suchtkranken
Hilfeempfänger zur Annahme von speziellen Angeboten der
Suchtkrankenhilfen obliegt aber auch den sozialpädagogischen
Fachkräften jeder ambulanten Beratungsstelle für Nichtseßhafte. (➜ Kapitel XII., Motivationsangebote für Suchtkranke in
stationären Einrichtungen gemäß § 72 BSHG.)
8.4 Hilfeangebote für Migrantinnen und Migranten
Hohe Belastungen
für Migrantinnen und
Migranten
104
Migrantinnen und Migranten selber, aber auch ihre in Deutschland
geborenen Kinder, sehen sich spezifischen Problemen gegenüber.
Das Leben in der Migration stellt sich für die meisten als eine Situation mit hoher Belastung dar. Das bedeutet, dass in faktisch allen Lebensbereichen Schwierigkeiten auftreten können, die sich
auf die Gesundheit negativ auswirken und Einfluss auf den Suchtmittelkonsum nehmen. Als immer wieder anzutreffende Begleitumstände können u. a. folgende Faktoren beschrieben werden:
– Arbeitsbedingungen und Arbeitslosigkeit
– finanzielle Krisen
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
–
–
–
–
–
–
–
–
problematische Wohnsituationen
Unsicherheit über Dauerhaftigkeit des Aufenthaltes
Identitätskrisen, Rollenverluste und –diffusionen
Entwurzelungs-, Trennungs- und Enttäuschungsgefühle
Generationskonflikte, innerfamiliäre Zerreißproben
Verständigungsprobleme sprachlicher und kultureller Art
Diskriminierung und Gewaltandrohung
Isolierende und ethnisierende Lebensbedingungen.
Auf der Grundlage der geschilderten Mehrfachbelastungen
eines Großteils der Migrantenfamilien – bei gleichzeitig geringeren Ressourcen an Konfliktbewältigungsstrategien – kann
angenommen werden, dass die gesundheitliche Situation häufig schlechter ist als die der einheimischen Bevölkerung. Die
Suchterkrankungen bei Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen haben sich zu einem großen Gesundheitsproblem entwickelt. Die Zahl der von Opiaten abhängigen Drogenkonsumenten im Großraum Hannover wird auf fünf- bis sechstausend geschätzt. Offiziellen Polizeidaten zufolge liegt der
Anteil von Drogenkonsumenten ausländischer Herkunft hier bei
ca. zwanzig Prozent. Die größte Gruppe ist türkischer Herkunft.
Die Tendenz ist steigend. Zu beobachten ist eine stark anwachsende Zahl drogenabhängiger junger Menschen aus Osteuropa,
insbesondere von Aussiedlerinnen und Aussiedlern.
Die angebotenen Hilfen erreichen Migrantinnen und Migranten nicht im gewünschten Maße. Die Fachkräfte der Suchthilfe beklagen vorwiegend sprachliche Barrieren und erleben
fehlendes kulturelles und soziales Hintergrundwissen als Hindernis in ihrer Arbeit. Zum Beispiel möchten sich männliche Patienten mit tradiertem Rollenverständnis nicht von einer Therapeutin behandeln lassen.
Von Migrantinnen und Migranten werden vor allem Kommunikationsschwierigkeiten sprachlicher und kultureller Art im
Kontakt mit Suchtfachkräften bemängelt. Häufig sind vorhandene Hilfeangebote aber auch nicht bekannt. Oft fehlen Möglichkeiten muttersprachlicher, bilingualer und kulturspezifischer
Beratung und Therapie. Die Nutzung vorhandener Angebote erschweren oder verhindern auch die unzureichenden Kenntnisse
der Elterngeneration über die Drogenproblematik und die
Schwierigkeit, hierüber offen zu sprechen bei Wahrung der eigenen kulturellen Werte. Auch Angst und Misstrauen gegenüber
deutschen Behörden, insbesondere vor aufenthaltsrechtlichen
Konsequenzen, spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Um den spezifischen Belangen dieser Bevölkerungsgruppe Rechnung tragen zu können, sind folgende Maßnahmen anzustreben:
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Hilfen akzeptiert werden,
wenn Fachkräfte der ambulanten und stationären Einrichtungen neben einer Sprach- auch über interkulturelle Kompetenz
verfügen. Interkulturelle Kompetenz muss daher auch zu einem
Schwerpunkt in der Aus- und Fortbildung werden.
Die bestehenden Regeldienste – hier insbesondere die Suchtberatungsstellen, Fachkliniken und Therapeutischen Gemein-
Mehrfachbelastungen und
gesundheitliche Schäden
Sprachliche, kulturelle
und soziale Barrieren
Unkenntnis über
Hilfeangebote
Aus- und Fortbildung für die
Helferinnen und Helfer
105
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Bessere Chancen
durch die Regeldienste
Zusammenarbeit
der Hilfeeinrichtungen
Suchtpräventionskonzepte
schaften für Drogenabhängige – müssen sich für die Zielgruppe
weiter öffnen. Zum Teil ist dies bereits durch die Beschäftigung
heimatsprachlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschehen. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren listet
28 Einrichtungen mit muttersprachlichen Angeboten auf.94a*)
Diese Ansätze gilt es bedarforientiert zu verstärken. Es kann
und sollte nicht ein eigenes Sucht-Hilfenetz, von einigen Spezialeinrichtungen abgesehen, wie zum Beispiel die Therapieeinrichtung bei Nürnberg „MUDRA“, aufgebaut werden.
Die Migrationssozialarbeit (Flüchtlingssozialarbeit und Beratungsdienste für Arbeitsmigranten und Spätaussiedler) muss
vom Suchthilfesystem unterstützt werden, um bei entsprechenden Problemen angemessen reagieren zu können und weiterführende Hilfen zu vermitteln. Hier sind Zusammenarbeitsformen zu erweitern und intensivieren.
Hervorzuheben ist die Arbeit des vom Ministerium für Frauen,
Arbeit und Soziales geförderten Ethno-medizinischen Zentrums
in Hannover, das sich auch der Suchtproblematik von Zugewanderten annimmt, besonders der Entwicklung von Suchtpräventionskonzepten. In diesem Zusammenhang sind das Projekt
„Interkulturelle Suchthilfe“ in Hannover (Drogeninformationsbroschüre für Eltern in russisch und türkisch) und die Mitarbeit
an der siebensprachigen Broschüre der Deutschen Hauptstelle
gegen die Suchtgefahren „Ein Angebot an alle, die einem nahestehenden Menschen helfen wollen. Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Nikotin, süchtiges Verhalten!“ zu nennen.
9. Modellprojekte
9.1 Bundesmodelle
Viele Modelle
in Niedersachsen
Dem Land bzw. einzelnen niedersächsischen Einrichtungsträgern war es bereits seit den 60iger Jahren gelungen, den Bund
für die Implementierung von wissenschaftlich begleiteten
Modellen in Niedersachsen zu gewinnen. Es waren dies das
Großmodell (für Suchtberatungsstellen), das Psychosoziale Anschlußprogramm (PSAP) sowie die Modelle Drogennotfallprophylaxe, Schutzhütten, Erste-Hilfe-Stationen, Abbruchberater,
Aufsuchende Suchtkrankenarbeit in Justizvollzugsanstalten,
Mobile Drogenprävention, Kompakt- und Kurzzeittherapie
(Short-Step) und die Beforschung der Maßregelvollzugseinrichtung für Drogenabhängige in Brauel u. a. Die meisten Projekte
konnten in eine Regelfinanzierung übergeleitet werden.
Gegenwärtig laufen noch die Modelle „Therapie/Betreuung auf
dem Bauernhof”, „Case-Manager”, und „Koordinator”. Die
X. Niedersächsische Suchtkonferenz hat 1998 verschiedene dieser Modelle diskutiert.95*)
*) siehe Kapitel X.
106
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
■ Therapie/Betreuung auf dem Bauernhof
Bei diesem Projekt – an dem sich auch das Land finanziell beteiligt – wird der Versuch gemacht, Drogenkranke durch
Unterkunft und Arbeit auf Bauernhöfen zu stabilisieren. Mit Bundes- und Landesmitteln finanzierte Fachkräfte übernehmen dabei
die Aufgabe, die auf den landwirtschaftlichen Höfen untergebrachten Drogenkranken wie auch die beherbergenden bäuerlichen Familien zu betreuen. Die Unterbringungskosten werden
durch Sozialhilfe abgedeckt bzw. als Gegenwert für die Arbeit,
die der Drogenabhängige auf dem Bauernhof leistet, gewährt.
Therapie auf dem
Bauernhof
■ „Case-Manager“
Als „Case-Manager“ arbeiten zwei Fachkräfte in zwei niedersächsischen Einrichtungen der Sozialpsychiatrie bzw. Suchthilfe. Sie sollen hilfesuchende Abhängige von illegalen Drogen
nicht selber therapieren, sondern in das allgemeine Hilfesystem
integrieren. Ihre Aufgabe ist es, in Form aufsuchender Arbeit
auf Hilfesuchende zuzugehen und die Annahme von Hilfeangeboten (Entgiftung, Beratung, Substitution, stationäre Therapie
usw.) einzuleiten, d. h. zu „managen“. Die Fachkraft verfolgt
auch, ob und mit welchem Erfolg das Hilfeangebot angenommen wurde und ob weitere Schritte erforderlich sind.
„Case-Manager“
■ Koordinator
In diesem Projekt ist eine Fachkraft angestellt, die die Tätigkeit
der regional vorhandenen Einrichtungen, die z. T. ohne Kenntnis voneinander in engerer oder weiterer Form Suchtkranke
versorgen, vernetzen soll.
Die tangierten Kommunen unterstützen die Arbeit; sie sind
Mitglied eines begleitenden Arbeitskreises. Aufgabe der Fachkraft ist es auch, vorhandene Angebote zu eruieren, eventuell
bestehende Lücken im Versorgungssystem aufzudecken und
Verbesserungen anzuregen.
Vernetzung der
Suchthilfeeinrichtungen
■ Drogen-/Suchtnotfallprophylaxe
Viele Alkohol- und Drogenkranke, die als Notfall in Krankenhäuser eingewiesen wurden, verlassen diese vorzeitig wieder in
einem lebensbedrohlichen Zustand gegen den ärztlichen Rat.
Wichtig erscheint es daher, die Patientinnen und Patienten insbesondere in der Phase psycho- und sozialtherapeutisch zu
begleiten, in der sie z. B. nach einer Ohnmacht erwachend allmählich zu dem Entschluss gelangen, die Behandlung abzubrechen. So kann versucht werden, die Kranke bzw. den Kranken
zum Verbleiben zu veranlassen und allmählich einen tragfähigen Kontakt aufzubauen. Dieser wiederum kann genutzt werden, wie bei den niedrigschwelligen Angeboten, die Klientinnen und Klienten zu beraten und eventuell für die Annahme
einer weiterführenden Hilfe zu motivieren.
Um diesen Ansatz zu verstärken, hatte sich der Bund bereit
erklärt, bei der Durchführung seines Modells die Stützpunkte
Hannover und Oldenburg zu berücksichtigen. Er finanziert
Fachkräfte bei örtlichen Suchtberatungsstellen, die in speziell
Abbruch einer
Entgiftung verhindern
107
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Gefahren bei Rückfall
in Drogenkonsum
ausgewählten Krankenhäusern, bei denen besonders viele derartiger Notfälle anfallen, für Alkohol- und Drogenkranken zur
Verfügung stehen. Aufgabe war es, über die oben genannten
Ziele hinaus, zu helfen, speziell die Zahl der Drogentoten zu
verringern. Es hat sich gezeigt, dass gerade nach einer Entgiftung entlassene Abhängige bei dem Wiedereinstieg in den Drogenkonsum besonders gefährdet sind, da sie die Wirkung der
Drogen auf ihren (teil-)entzogenen Organismus falsch einschätzen und zu hoch dosieren. Dem soll durch Beratung entgegengewirkt werden. Das Modell wurde auf Patientinnen und Patienten ausgedehnt, bei denen sich während einer sonstigen
Behandlung Suchtprobleme zeigten.
Im Rahmen des Modells sollte auch dazu beigetragen werden, besondere Kontaktpersonen von Abhängigen, für die Situation der Suchtkranken zu sensibilisieren und für das Verhalten in Notfällen zu qualifizieren.
9.2 Landesmodelle
Neben den in Niedersachsen plazierten Bundesmodellen wurden
auch diverse landeseigene Modelle und Studien durchgeführt
wie z. B. „Suchtberatung für Frauen mit dem Schwerpunkt:
Schwangere und Mütter mit kleinen Kindern“, „Methadon-gestützte Psycho-/Sozialtherapie für Drogenabhängige“, „Jugendalkoholismus und Drogen“, „Entgiftungsbehandlung in Landeskrankenhäusern“ und „Therapie der Heroinabhängigkeit
mit Naltrexon“. Gegenwärtig laufen noch die nachstehend aufgeführten Modelle bzw. wurden vor kurzem abgeschlossen. Auf
der X. Niedersächsischen Suchtkonferenz wurden auch verschiedene dieser Landesmodelle vorgestellt. (➜ Kapitel IV., 9.1.)
■ Frühhilfe
Hilfe für Erstauffällige
108
Die überwiegende Zahl der Konsumentinnen und Konsumenten
von illegalen Drogen kommen früher in Kontakt mit Polizei und
Justiz als mit der Drogenhilfe. Angesichts eines hohen Anteils
junger Erwachsener und Jugendlicher gilt es, den Moment der
Erstauffälligkeit bei Polizei und Justiz zu nutzen, um möglichst
früh einen Kontakt zum Suchthilfesystem bzw. zum Gesundheitssystem herzustellen. So kann versucht werden, einem
ständigen Kontakt zum Drogenmilieu und einer eventuellen
Verfestigung des Drogenkonsums entgegenzuwirken.
Damit Polizei und Justiz die Möglichkeit haben, zügig Konsumentinnen und Konsumenten – und zwar möglichst Erstauffällige – ins Hilfesystem überzuleiten, wurden in diesem Modell
vier Fachkräfte bei drei Drogenberatungsstellen eingestellt, die
einen „Brückenpfeiler“ bilden sollen von der Polizei/Justiz hin
zum Hilfesystem. Die Fachkräfte sind die ständigen Ansprechpartner für Polizei und Justiz und nehmen diesen Institutionen
die Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten gewissermaßen ab. Sie leisten außer erster Unterstützung keine weitere Hilfe, sondern haben die Aufgabe, Beratung, Therapie,
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
(Entgiftungs-)Behandlung usw. für die Klientinnen und Klienten
zu vermitteln, damit frühe Hilfe möglich wird.
Das Konzept wurde gemeinsam zwischen Sozialministerium,
Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten, Innenministerium, den Einrichtungsträgern und der wissenschaftlichen Begleitung (Universität Oldenburg, R. Meyenberg, M. Rabes u. a.) erarbeitet.96*)
■ Benchmarking
Zur weiteren qualitativen Verbesserung der Arbeit der Suchtberatungsstellen wurde mit der Niedersächsischen Landesstelle
gegen die Suchtgefahren und den Trägerverbänden vereinbart,
ein „Benchmarking-System“ zu erproben. Benchmarking ist ein
Konzept, nach dem durch den Vergleich von Einrichtungen miteinander „bessere Lösungen“ für die Erledigung von Aufgaben
herausgefunden werden können. Hierdurch soll ein Prozess
ständiger Verbesserungen eingeleitet und aufrecht erhalten
werden. Das Projekt findet zunächst in fünf ausgewählten Beratungsstellen statt und dient bei Bewährung den anderen
Suchtberatungsstellen und vergleichbaren Einrichtungen als
Angebot zur Übernahme. Im Rahmen dieser Prozesse werden
auch Elemente des Controllings einfließen. Gleichermaßen wird
die Erprobung neuer Steuerungsmodelle – auch die durch
finanzielle Anreizsysteme – berücksichtigt. Die Arbeit wird wissenschaftlich begleitet (B. Blanke, Universität Hannover; S. v.
Bandemer, Institut Arbeit und Technik, Gelsenkirchen). Die Idee
für das Vorhaben wurde in der Arbeitsgruppe Sozialbilanz bzw.
Sozialqualitätsmanagement beim Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales entwickelt.
„Lernen vom Besten“
■ Göttinger Methadon-Studie
In der Studie wurde geprüft, wie erfolgreich eine Psycho- und
Sozialtherapie für Abhängige von illegalen Drogen ist, die durch
die Vergabe von Levomethadon gestützt wird. Sie hatte folgende
fünf Therapieziele: Verhinderung des Todesrisikos, Verhinderung
des Gesundheitsrisikos, Verbesserung der Sozialsituation der
Suchtkranken, Überführung einer Abhängigkeit von mehreren
Drogen in eine Abhängigkeit alleine von Methadon und Ausstieg
aus Suchtkrankheit und Drogenszene. Die Studie wurde durchgeführt von W. Poser u. a., Abteilung für Psychiatrie und Neurologie der Medizinischen Fakultät der Universität Göttingen.
In die Studie eingebettet war die Erprobung des Opioidantagonisten „Naltrexon“. Dieses Medikament hat die Fähigkeit
Opiate, die im Gehirn „Empfangseinrichtungen“ (Rezeptoren)
besetzen, wieder zu verdrängen. Hat das Naltrexon an diesen
Rezeptoren „angedockt“, läßt es kein Opiat mehr heran (➜ Kapitel II., 1.2). Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Studie
wurde eingangs die Möglichkeit angeboten, statt Methadon
Naltrexon zu nehmen, was viele angenommen haben.97*)
Ziele
Naltrexon
*) siehe Kapitel X.
109
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
9.3 Sonstige niedersächsische Modelle und Studien
■ Ambulante Langzeit-Intensiv-Therapie
Ambulante LangzeitIntensiv-Therapie (ALITA)
Trotz der bewährten Behandlungsmethoden von Akoholmissbrauch und -abhängigkeit existiert eine kleine Zahl von Fällen,
bei denen die bisherigen Therapieverfahren versagen. Für diese
Patienten – oft „Drehtürpatienten“- wurde die ALITA-Therapie
entwickelt. ALITA steht für Ambulante-Langzeit-Intensiv-Therapie-für-Alkoholkranke. Die Elemente von ALITA sind:
– häufige Therapiesitzungen
– lange Programmdauer mit Stufengliederung (4 Stufen über
insgesamt 2 Jahre)
– häufige Kontrollen des Urinalkohols und anderer Laborwerte
– Vergabe des Medikamentes „Antabus“ zur Abstinenzsicherung, ein Mittel, das nach Aufnahme geringer Alkoholmengen Unverträglichkeitsreaktionen auslöst
– Eigenverantwortung des Patienten für seine Abstinenz.
Die Studie wird durchgeführt von H. Ehrenreich u. a., Abteilung
für Psychiatrie und Neurologie der Medizinischen Fakultät der
Universität Göttingen.
■ Carbamazepin im Alkoholentzug
Entzugsbehandlung verbessern
Distraneurin (Clomethiazol) ist ein bei der Entzugsbehandlung
häufig eingesetztes Medikament, das allerdings selber ein
Suchtpotential besitzt. Ein anderes Medikament zur Entzugsbehandlung ist Carbamazepin (CBZ). Die Wirksamkeit von CBZ
konnte bei der Behandlung des Alkoholentzugssyndroms in
früheren Studien nachgewiesen werden.
Zur weiteren Klärung wurde in der Abteilung Klinische Psychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Hochschule
Hannover durch H. M. Emrich, U. Schneider u. a. ein rückblickender Vergleich zwischen dem CBZ und dem Distraneurin
durchgeführt. Dabei zeigte sich, daß die mit CBZ behandelte
Patientengruppe im klinischen Verlauf ab dem zweiten Tag der
Therapie signifikant bessere Ergebnisse aufwies.
■ Forcierter Opiatentzug in Narkose
Abbruch der Entzugsbehandlungen durch
die Hilfesuchenden
Entzug „verschlafen“
110
Im Zusammenhang mit einer Multi-Centerstudie unter Federführung der Rheinischen Landes- und Hochschul-Klinik Essen
(M. Gaspar) wird modellhaft der „forcierte Opiatentzug in Narkose“ im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Osnabrück
eingeführt (U. Schwichtenberg).
Rein Opiatabhängige werden dabei über ca. 6 Stunden in
Narkose versetzt und erhalten in dieser Zeit hochdosiert einen
Opiat-Blocker (Naltrexon), der die im Körper vorhandenen
Opiate ausschwemmt. Nach dem Aufwachen aus der Narkose
sind nur wenige Entzugssymptome zu beobachten, der Patient
hat so seinen körperlichen Entzug „verschlafen“.
Großer Vorteil dieses Verfahrens ist, dass kein Abbruch der
Entgiftung stattfindet, außerdem wird die stationäre Behandlungsdauer deutlich verkürzt, da die Patienten in der Regel
schon nach einer Woche das Krankenhaus verlassen.
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Eine solche Form der Entgiftungsbehandlung ist aber nur für
rein opiatabhängige, nicht mehrfachabhängige Patienten geeignet. Sie stellt keine „Patentlösung“ für die allgemeine Entgiftungsbehandlung von illegal Drogenabhängigen dar. Als
Zielgruppe für diesen individuellen Heilversuch sind folgende
Patientenkreise anzusehen:
■ Methadonsubstituierte, die die Substitution beenden wollen,
dies aber weder ambulant noch stationär geschafft haben
und so auf geringen Dosen Methadon „hängengeblieben“
sind.
■ Sozial integrierte Patienten, die mit Methadon oder CodeinPräparaten substituiert werden und einen langwierigen stationären Entzug nicht durchführen können, ohne ihren Beruf
zu gefährden.
■ Abstinenzmotivierte Patienten, die eine Entwöhnungstherapie
antreten wollen, aber trotz mehrfacher Versuche die zuvor erforderliche körperliche Entgiftung nicht geschafft haben.
Der „forcierte Opiatentzug in Narkose“ darf nicht als isolierte
Maßnahme dastehen, ein unverzichtbarer Teil in der Behandlung ist die sich anschließende psychotherapeutische Nachsorge. Die Patienten müssen zusätzlich auch als Rückfallprophylaxe über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten den
Opiat-Blocker „Naltrexon“ einnehmen.
Nicht für Mehrfachabhängige
Psychotherapeutischer Anteil
10. Forderungen und Perspektiven für die
allgemeine Verbesserung bzw.
Erweiterung des Hilfesystems
Bei einzelnen Themen und Darstellungen dieses Konzeptes
werden Perspektiven und Forderungen für eine Verbesserung
des Präventions- und Hilfesystems aufgezeigt. Darüber hinaus
soll in diesem Kapitel das Thema von spezifisch erforderlichen
positiven Veränderungen einen Schwerpunkt erhalten.
Um den Erfolg der stationären therapeutischen Entwöhnungsbehandlungen zu erhöhen, sollte es in Zukunft darum gehen,
die Behandlungswege weiter zu differenzieren, um angemessener und flexibler auf die individuellen Situationen einzelner Abhängiger eingehen zu können.
Hierzu gehören beispielsweise die Anpassung der Therapiezeiten auf den Einzelfall oder die Schaffung von Möglichkeiten
des Quereinstiegs in die Behandlungen, beispielsweise im Sinne
der Wiederholung einer bestimmten Behandlungsphase. Auch
sollten vermehrt konstruktive Alternativen zur zwangsweisen
Entlassung aus der Therapie bei Rückfällen gefunden werden,
um den Betroffenen Möglichkeiten und Chancen für eine Weiterbehandlung zu geben.
Für die besondere Zielgruppe ältere Menschen sowie Kinder
und Jugendliche müssten spezielle Angebote entwickelt und
realisiert werden. Hierbei sind die gewachsenen Strukturen der
Suchthilfe zu nutzen. Vorhandene Einrichtungen sollten ent-
Differenzierung des
Therapieangebotes
111
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Abstimmung zwischen
Einrichtungen
Drogenfreie Freizeitangebote
Bedarfsgerechte Versorgung
Regionale Kooperation
Verbindliche
Aufgabenzuordnung
Regionale
Suchthilfekonzepte
112
sprechende Schwerpunkte setzen bzw. erweitern. Dies hat Vorrang vor dem Aufbau neuer Spezialeinrichtungen.
Im Rahmen der Qualitätsverbesserung des Gesamtsystems ist
eine bessere Abstimmung zwischen den stationären Entwöhnungsbehandlungen, den Sucht- und Drogenberatungsstellen
bzw. den Einrichtungen für die Anschlussbehandlung anzustreben. Die verschiedenen Angebote sollten schließlich zu einem
Netz vielseitiger und variabler Therapieeinrichtungen im Lande
aufeinander abgestimmt werden. Die Schaffung einer Tagesklinik in Oldenburg im Herbst 1998 gehört ebenso in diese Entwicklung wie auch die Überlegungen für die Errichtung einer
Nachtklinik in Hannover.
Wünschenswert wäre es, Projekte der schulischen und beruflichen Qualifizierung und Arbeitsprojekte für ehemals Abhängigkeitskranke auszubauen bzw. zu schaffen.
Eine wesentliche Bedeutung kommen Projekten des Betreuten Wohnens und drogenfreien Zentren zu, beispielsweise in
Form von Tagestreffs, Cafés und ähnlichem. Dort angebundene
Angebote an erlebnisorientierter Freizeitgestaltung könnten
dazu beitragen, soziale Netzwerke zu schaffen und Ausstiegswilligen einen sozialen Rahmen zu schaffen, in dem sie Unterstützung für eine Übergangszeit finden.
Während es in der Entwicklung der ambulanten Suchtkrankenhilfe in den vergangenen Jahren vor allen Dingen darum ging, ein
flächendeckendes Netz von Beratungsstellen aufzubauen und die
Arbeit fachlich zu qualifizieren, steht heute die fachliche Differenzierung und Vernetzung im Vordergrund. Nur ein vielfältiges, an
den spezifischen Lebensbedingungen einer Region angepaßtes
und leicht zugängliches Beratungs- und Behandlungsangebot ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung.
Eine solche Vielfalt kann jedoch nur zur Wirkung kommen,
wenn durch regionale Kooperation der verschiedenen Einrichtungen die Möglichkeit von flexiblen Übergängen zwischen den
einzelnen Versorgungsformen gewährleistet ist. Dazu sind auf
regionaler Ebene gemeinsam zwischen den verschiedenen Akteuren entwickelte Konzepte der Suchtprävention und Suchthilfe erforderlich, in denen für die Hilfeeinrichtungen verbindliche Aufgaben und Kooperationsformen festgelegt werden.
Kann in einer Gebietskörperschaft mit mehreren Suchtberatungsstellen aufgrund der (geringen) Anzahl von Hilfepersonen
mit spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen oder aus
Gründen des Fachpersonals zum Beispiel keine Frauengruppe in
jeder Beratungsstelle aufgebaut werden, so muss fachlich gesehen eine Einrichtung sich dieses Arbeitsfeldes annehmen, eine
andere hingegen sich schwerpunktmäßig anders orientieren
und z. B. eine Gruppe für „Spielsüchtige” einrichten. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollten die Federführung für die
Entwicklung regionaler Suchthilfekonzepte übernehmen. Eine
Grundlage bieten die §§ 8 ff. PsychKG.98*) Die Einrichtung
„Runder Tische“ für die Erstellung solcher Konzepte und die
Koordinierung von Prävention und Hilfe haben sich bewährt.
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Vertreten sein sollten nicht nur die verschiedenen Einrichtungsträger, kommunalen Ämter (Gesundheit, Frauen, Jugend usw.)
und Selbsthilfegruppen, sondern auch z. B. die Ärzteschaft, Polizei und Vertreter des Einzelhandels und der Gewerbetreibenden.
Wichtig ist die Schaffung von Einrichtungen mit einer personellen Ausstattung, die die erforderliche interdisziplinäre und
teamgeprägte Arbeit erlaubt, ohne aufgrund der so gewonnenen Größe die erforderliche Flexibilität und Akzeptanz zu verlieren. Dem widerspricht es, wenn mehrere Suchtberatungsstellen verschiedener Träger mit jeweils fachlich nicht vertretbarer
Minimalbesetzung nebeneinander arbeiten. In solchen Fällen
sollte „vor Ort“ über Zusammenlegungen nachgedacht werden, einschließlich der Frage, ob die verschiedenen Träger jeweils ausschließlich spezifische Schwerpunkte abdecken.
Bei den Suchtberatungsstellen ist die Arbeit in Richtung der
Streetwork bzw. der aufsuchenden Tätigkeit zu verstärken.
Suchtberatungsstellen im Bereich der Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit sind vielfach auf Hilfesuchende orientiert, die
noch (halbwegs) gesellschaftlich integriert sind, eine Bevölkerungsgruppe, die noch eher Hilfe bei niedergelassenen Ärzten
und Krankenhäusern finden kann, als benachteiligte Gruppen,
wie z. B. die Nichtsesshaften bzw. Obdachlosen. Gerade in der
Hilfe für diese Benachteiligten ist aber eine vornehmliche Aufgabe von Staat, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege zu sehen. Auf der anderen Seite müssen sich die Sozialversicherungsträger, die Krankenhäuser und die niedergelassenen Ärzte sehr
viel stärker der Suchtkranken nicht nur bezüglich der Behandlung somatischer, sondern auch psychischer und psychiatrischer
Leiden annehmen. Eine zusätzlich qualifizierte Entgiftung (mit
Motivationsanteilen) für Alkoholkranke ist wie bei den Drogenabhängigen auf- und auszubauen.
Da niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser99*) im Rahmen
von somatisch ausgerichteten Behandlungen einen wesentlich
höheren Anteil von Suchtkranken erreichen als die Drogen- und
Suchtberatungsstellen selber, müssen diese auf die Suchterkrankung besonderes Augenmerk richten. Insbesondere gilt es,
die Patientinnen und Patienten zu motivieren, Suchtbehandlungen aufzunehmen. Es gibt – wie eingangs erwähnt – eine Fülle
von körperlichen Erkrankungen, die verursacht bzw. mitverursacht werden durch den Mißbrauch von Suchtstoffen. Hier sollten die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Anlaß haben, ihr
Vertrauensverhältnis und auch ihre Autorität zu nutzen, um auf
die Hilfesuchenden einzuwirken, weiterführende Hilfen anzustreben und anzunehmen.
Runde Tische
Spezialisierung
Suchthilfesystem
für obdachlose/
nichtsesshafte Suchtkranke
Sensibel werden
für Suchtkranke
*) siehe Kapitel X.
113
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
11. Forderungen und Perspektiven
für die Verbesserung bzw. Erweiterung
des Drogenhilfesystems
Obwohl bei der Versorgung von Drogenabhängigen das Hilfesystem in den letzten Jahren erheblich erweitert und differenziert
wurde, werden weiterhin zu wenig Abhängige erreicht, sind mithin weitere Verbesserungen der Hilfeformen angezeigt. Dabei soll
es nachstehend insbesondere um die sog. „Konsumentenräume”
und um die Abgabe von Betäubungsmitteln (z. B. Heroin) an
Betäubungsmittelabhängige durch die öffentliche Hand gehen.
11.1 Konsumentenräume
Nicht alle können mit
Therapien erreicht werden
Zielkollisionen
114
Die herkömmlichen Hilfemaßnahmen einschl. der Methadonsubstitution reichen nicht aus, um alle Betroffenen vom Konsum harter Drogen abzuhalten. Diesen Zustand wird man auch
niemals erreichen, aber es gilt, den Anteil der Drogenabhängigen möglichst niedrig zu halten.
Krankheitsbedingt sind viele Abhängige von illegalen Drogen nicht oder noch nicht in der Lage, eine Methadonsubstitution bzw. eine abstinenzorientierte Therapie aufzunehmen.
Eine kleine Gruppe hiervon findet sich in sogenannten offenen
Szenen zusammen, innerhalb derer sie sich mit Suchtstoffen
versorgen und diese auch dort applizieren. Dabei herrschen
höchst unhygienische Zustände vor, mit der Gefahr von hohen
Infektionsraten und Erkrankungen (Hepatitis, AIDS, Abszesse
u. a. m.). Andere Drogenabhängige wiederum spritzen sich die
Drogen zwar nicht in der Szene, aber unter ähnlich unhygienischen Bedingungen an anderen öffentlichen oder abgelegenen
Orten. Wie die Erfahrung lehrt, ist diesem Geschehen nur unzureichend und unbefriedigend durch Verbote bzw. polizeilichen Einsatz beizukommen. Zusätzlich zu solchen Maßnahmen, die alleine schon zum Schutz der Anlieger erforderlich
sind, müssen soziale Einrichtungen geschaffen werden, in denen Abhängige unter einigermaßen hygienischen Umständen
die Drogen konsumieren können, um so den Grad der körperlichen, seelischen und sozialen Verelendung zurückzudrängen.
Wenn nun die öffentliche Hand den Drogenkonsumenten
Bereiche zur Verfügung stellt, in denen sie unter den genannten Bedingungen und relativ ungestört sich die Drogen spritzen
können, so entsteht ein Widerspruch oder besser ein Spannungsverhältnis: Einerseits verbietet der Staat z. B. den Besitz
der Drogen, andererseits verzichtet er auf die lückenlose Durchsetzung dieses Verbotes bzw. stellt sogar Räumlichkeiten zur
Verfügung, in denen Eigenkonsum von Drogen geduldet wird.
Derartige Widersprüche oder Spannungsverhältnisse sind immer dann vorhanden, wenn verschiedene Ziele miteinander kollidieren; hier das Ziel, Heroin von den Bürgerinnen und Bürgern
als gefährliche Substanz ferngehalten zu wissen (genereller
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
Verbraucherschutz, damit möglichst wenig Menschen suchtkrank werden), dort das Ziel, jene, die vom Konsum auch durch
Hilfeangebote nicht bzw. noch nicht lassen können, wenigstens
vor all zu starker körperlicher, seelischer und sozialer Verelendung zu bewahren (Fürsorge für die bereits Erkrankten). Es bestehen weitere Spannungsverhältnisse in unserer Gesellschaft,
sie fallen aber vielfach nicht auf, weil sich die Gesellschaft
daran gewöhnt hat.100*)
Konsumentenräume, das zeigen zum Beispiel die Erfahrungen aus Frankfurt am Main, tragen zu einer Stabilisierung der
Drogenkonsumenten bei und kann sie von der offenen Szene
fernhalten. Insgesamt sorgen sie in den Städten für eine Beruhigung und Entlastung. Diese positiven Aspekte könnten an
Gewicht verlieren, wenn durch die angebotene Erleichterung
der Applikation vor allem junge Menschen in den Drogenkonsum einsteigen würden. Dieser Effekt ist aber nicht zu erwarten. Von der Existenz einer „Fixerstube“, wie diese Einrichtungen auch genannt werden, läßt sich ein Nicht-Konsument nicht
zur Applikation verführen. Wer dort hingeht, hat sich zum Konsum bereits fest entschlossen und führt bereits Drogen mit sich.
Außerdem sind diese Räumlichkeiten nur für bereits Lang-Abhängige zugelassen, gewissermaßen für einen harten Kern. Für
Nicht-Konsumenten sind diese Abhängigen keine Vorbilder, die
offene Szene nicht attraktiv. Der Einstieg in den intravenösen
Drogenkonsum ist von anderen Umständen abhängig, er ist
vorgeprägt von persönlichen und sozialen Bedingungen – völlig
unabhängig von dem Bestehen von „Fixerstuben“. Die Alternative ist nicht: Drogenkonsum in den Konsumentenräumen oder
Abstinenz, sondern: Drogenkonsum in den Räumen mit ihren
positiven Auswirkungen oder Drogenkonsum insbesondere in
der offenen Szene mit den dazugehörigen negativen Auswirkungen.
Hiervon abgesehen, bliebe grundsätzlich die moralische
Frage, ob es gerechtfertigt wäre, Drogenabhängige ohne „Fixerstuben“ immer weiter in die Verelendung treiben zu lassen, um
dadurch vielleicht andere vom Drogenkonsum abzuhalten.
Zur Hilfe für die Süchtigen, aber auch zur Beruhigung der
Bevölkerung, ist es daher sinnvoll, wenn Konsumentenräume
eingerichtet werden, in denen es geduldet wird, wenn sich die
Drogenabhängigen unter angemessenen Bedingungen ihre
Drogen spritzen. Die Einrichtung von solchen Räumen mit der
Zweckbestimmung der Erleichterung von BtM-Konsum ist nach
geltendem Recht nicht zulässig und gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr.
10 BtMG mit Strafe bedroht. Dies gilt unabhängig davon, ob es
sich um Einrichtungen staatlich anerkannter Beratungsstellen
oder sonstiger Träger bzw. Privater handelt. Vertretbar ist allein
eine insgesamt auf die Beratung und Unterstützung der Süchtigen abzielende Einrichtung, die bezweckt, den Drogenkonsum
zumindest auf längere Sicht zu vermeiden. In solchen Fällen ist
es hinnehmbar, wenn bei Drogenkonsum innerhalb der Einrich-
Gute Erfahrungen
mit Konsumentenräumen
Zulässigkeit von
Konsumentenräumen
*) siehe Kapitel X.
115
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
tung auf ein Hausverbot verzichtet wird. Eine solche Einrichtung besteht seit Dezember 1997 in Hannover („Drop Inn“).
Wie bei der Spritzenabgabe, für die auch ohne Gesetzesänderung die Abgabe als im juristische Sinne vertretbar anzusehen war und dort gleichwohl eine gesetzliche Klarstellung erfolgte, wird dies auch für die „Fixerstuben“ gefordert. Dies soll
dann allerdings auch für derartige Einrichtungen mit geringeren psychosozialen Leistungen gelten, als für die bereits jetzt
zulässigen, da nicht alle Drogenabhängigen einer intensiven
psychosozialen Betreuung bedürfen.
Der Bundesrat hat daher einen auf die Initiative der Freien
und Hansestadt Hamburg hin zustande gekommenen und in
seiner konkreten Gestalt auf einen Änderungsantrag Niedersachsens zurückgehenden entsprechenden Gesetzentwurf im
Deutschen Bundestag zur erleichterten Einrichtung von Hygieneräumen eingebracht.
11.2 Heroinunterstütze Behandlung
Gute Erfolge mit der
Originalpräparat-Vergabe
116
Nicht alle Drogenabhängigen lassen sich durch Therapieangebote und auch nicht durch die Methadonvergabe vom Konsum
illegaler Drogen abhalten (➜ Kapitel IV., 11.1). Es erscheint daher sinnvoll und erforderlich, an einen besonders geschädigten
Kreis von Drogenabhängigen im Rahmen eines wissenschaftlichen Modells unter ärztlicher Aufsicht und medizinischer, psychotherapeutischer und sozialtherapeutischer Begleitung Originalpräparate, insbesondere Heroin, abzugeben. Diesbezüglich
gibt es Versuche in der Schweiz, deren Ergebnisse auf einen
sinnvollen Ansatz hinweisen. Auch andere Länder wie z. B. die
Niederlande erwägen solche Maßnahmen. Niedersachsen hat
daher die von der Freien und Hansestadt Hamburg ergangene
Bundesratsinitiative zu diesem Themenbereich unterstützt. Eine
Abgabe von z. B. Heroin an Heroinabhängige unter kontrollierten Bedingungen und entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen,
die zum Beispiel eine Weitergabe(-veräußerung) der Substanz
an andere verhindern, wird mit großer Wahrscheinlichkeit zur
Verbesserung des gesundheitlichen Allgemeinzustandes, einer
Distanzierung von der Drogenszene und vom illegalen Erwerb
von Opiaten führen. Die Abhängigen müssten sich nicht mehr
das Betäubungsmittel auf dem „Schwarzen Markt“ in unbekannter Konzentration und mit gefährlichen Beimischungen besorgen. Die Abgabestelle würde für gleichbleibende Konzentration und Reinheit Sorge tragen. Auch hier müssten entstehende
Kontakte zum medizinischen und psychosozialen Betreuungspersonal für eine (weitergehende) Behandlungsmotivation bis
hin zum Ausstieg benutzt werden. Als Folge einer solchen Verabreichung von Originalpräparaten wäre auch eine Absenkung
der Kriminalität zu erwarten.
Ein solcher Versuch stünde nur scheinbar im Widerspruch zu
dem Ziel des Schutzes der Bevölkerung vor schädlichen Stof-
IV. Beratungs- und Hilfeangebote bei Missbrauch und Abhängigkeit
fen. Das Verbot von Herstellung, Weitergabe, Besitz usw. von
z. B. Heroin durch das Betäubungsmittelgesetz beinhaltet als
politisch-fachliche und politisch-moralische Forderung in erster
Linie den Schutz der Bevölkerung vor einer Heroinabhängigkeit
(siehe § 5 (1) Nr. 6 BtMG). Hier jedoch, wo der Staat und das
Gemeinwesen offensichtlich nicht in der Lage waren, den einzelnen Betroffenen vor seiner Sucht zu bewahren, stellt sich die
Frage, wie man den Schaden minimieren kann. Versagen die
anderen (traditionellen) Hilfemöglichkeiten, so erscheint es gerechtfertigt, Suchtkranken wenigstens ihr Leiden zu nehmen,
wenn man ihnen schon nicht die Sucht in absehbarer Zeit nehmen kann.
Es muß möglich sein, dies in einem wissenschaftlichen Modell auch in der Bundesrepublik Deutschland zu erproben.
Die Stadt Frankfurt am Main hat für einen solchen Versuch
gemäß § 3 (2) BtMG einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Bewilligungsbehörde gestellt. Die Erlaubnis wurde versagt, der Vorgang ist noch rechtshängig.
Um die Durchsetzung derartiger Modelle bei der Bewilligungsbehörde zu erleichtern, hatte auf Initiative der Freien und
Hansestadt Hamburg der Bundesrat in den Bundestag eine Gesetzesnovelle eingebracht. Danach soll der Ermessensspielraum
des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte als
Genehmigungsbehörde zugunsten des Einflusses der Länder
eingeschränkt werden.
Die neue Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, einen
Modellversuch zur ärztlichen Verabreichung von Heroin durchzuführen. Die Landeshauptstadt Hannover und das Ministerium
für Frauen, Arbeit und Soziales sind an der Durchführung des
Modellversuchs interessiert.
Fürsorge für Suchtkranke
Frankfurter Initiative
Vorstoß im Bundesrat
117
118
V. Institutionen mit Koordinierungsfunktionen
in der Suchtprävention und -hilfe
1. Niedersächsische Landesstelle gegen
die Suchtgefahren (NLS)
Die Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren
(NLS) ist ein Zusammenschluss der Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege und der Selbsthilfeorganisationen und Abstinenzverbände für den Suchtbereich. Sie ist ein Fachausschuss
der „Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in
Niedersachsen“ (LAG FW).
Zu ihr gehören 120 Sucht- und Drogenberatungsstellen,
Fachkrankenhäuser für Alkohol- und Medikamentenabhängige,
Therapeutische Gemeinschaften für Abhängige von illegalen
Drogen sowie zahlreiche Selbsthilfegruppen.
Die NLS wird wesentlich aus Mitteln des Niedersächsischen
Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales finanziert.
Ihre Aufgabe ist es zunächst, die Arbeit der ambulanten und
stationären Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe mit der Tätigkeit der Abstinenzverbände und Selbsthilfeorganisationen zu
koordinieren. Die Landesstelle wirkt darüber hinaus an den Planungen auf Landesebene mit und koordiniert sie wiederum mit
der Suchtkrankenhilfe ihrer Mitglieder.
Durch Konzepterstellungen, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit gibt sie zudem Impulse für die Weiterentwicklung der Suchtkrankenhilfe und -prävention. Dem dienen z. B.
verschiedene Fachausschüsse und Arbeitskreise, beispielsweise
der „Koordinierungskreis Rehabilitation Sucht“, der Fachausschuß Frau und Sucht oder der Arbeitskreis Alter und Sucht.
Um die Effizienz der Arbeit für Suchtkranke und andere Ratsuchende zu steigern, befaßt sich die Landesstelle zudem mit
Fragen der Qualitätssicherung von Suchtberatungsstellen. So
hat sie einrichtungsübergreifende Qualitätszirkel von Suchtberatungsstellen initiiert, erforderliche Informationen und Kenntnisse an die Einrichtungen vermittelt und sich intensiv an dem
Benchmarking beteiligt. (➜ Kapitel IV., 9.2).
Neben der bereits genannten Koordination, Fortbildung und
Betreuung der Präventionsfachkräfte initiiert und unterstützt
sie die Bildung regionaler Arbeitskreise Sucht und Prävention.
An der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen
des Regionalen Arbeitskreises Hannover „Suchtprobleme am
Arbeitsplatz” ist die Landesstelle – als Gründungsmitglied – unmittelbar beteiligt. Mitglieder von etwa 50 verschiedenen Betrieben und Behörden tagen zweimal im Jahr, rotierend in den
Betrieben der Mitglieder, um sich mit aktuellen Themen der betrieblichen Suchtprävention auseinanderzusetzen.
Weitere Schwerpunkte der Landesstelle sind die Schulung von
Führungskräften in Betrieben und Behörden für Maßnahmen zur
Suchtprävention. Hier werden beispielsweise Gesprächssituationen
mit Betroffenen sowie deren betrieblichem Umfeld trainiert.
Zusammenschluss der
Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege
und der Abstinenzverbände /
Selbsthilfeorganisationen
Koordination der
Verbandsaktivitäten
Mitwirkung an
politischer Planung
Konzeptionelle Arbeit
Qualitätssicherung
Initiierung von
Arbeitskreisen
Schulung betrieblicher
Führungskräfte
119
V. Institutionen mit Koordinierungsfunktionen in der Suchtprävention und -hilfe
Fachtagungen
Materialien zur
Suchtprävention
Weiterhin führt die NLS Fortbildungsveranstaltungen durch
für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher oder
andere Multiplikatoren bzw. Multiplikatorinnen, die mit (zumeist jungen) Menschen pädagogisch arbeiten oder ihnen gegenüber Personalverantwortung haben. Auch die Beratung
von Kollegien und Elternschaften wird von der NLS angeboten.
Für Frauen aus Selbsthilfegruppen und Abstinenzverbänden
bietet die Landesstelle frauenspezifische Seminare an, zum Beispiel mit dem Thema „Was Frauen alles schlucken! Suchtmittel
und ihre Funktion im Frauenalltag“.
Fachtagungen, die die NLS regelmäßig durchführt, beschäftigen sich mit aktuellen Fragestellungen der Suchtkrankenhilfe
und -prävention. Diese Tagungen bieten nicht zuletzt den in
der Suchthilfe und -beratung Tätigen die Möglichkeit, neue
Entwicklungen mitzuverfolgen, über verschiedene Strategien
der Prävention zu diskutieren und nicht Erfahrungen auszutauschen. Bisherige Tagungsthemen waren unter anderem:
– Frau und Sucht,
– Sucht und Öffentlichkeit,
– Drogen auf Krankenschein,
– Sucht im Alter – Prävention u. Hilfe für alte Menschen,
– Ecstasy – Konsum, Missbrauch und Präventionsstrategien,
– Hilfen für Alkoholkranke.
Die Tagungsbeiträge und Ergebnisse sind jeweils in Berichtsbänden dokumentiert worden, die über die Landesstelle zu beziehen sind.
Als Serviceeinrichtung nicht nur für ihre Mitglieder, sondern
auch für die Fachöffentlichkeit und interessierte Bürgerinnen
und Bürger, verteilt die NLS eigene pädagogische Materialien
und gibt fachspezifische Materialien (Broschüren, Informationsfaltblätter, Plakate und Literaturhinweise) anderer Institutionen,
Dienststellen und Einrichtungen – entweder kostenlos oder
zum Selbstkostenpreis – weiter.
2. Landesstelle Jugendschutz (LJS)
Landesstelle
Jugendschutz (LJS)
Fortbildungen
Materialien
120
Die Landesstelle Jugendschutz (LJS) ist ein Fachreferat der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Neben
verschiedenen Arbeitsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes
ist sie auch im Bereich der Suchtprävention tätig.
Für den niedersächsischen Raum bietet sie Beratung und
Fortbildung an, beispielsweise in Kindertageseinrichtungen,
und entwickelt Suchtpräventionsprojekte, für die sie Materialien und Dokumentationen erstellt. Inhaltliche Schwerpunkte
der vergangenen Jahre waren u. a.:
– Suchtprävention mit Auszubildenden im Betrieb
– Suchtvorbeugung in Kindertagesstätten
– geschlechtsspezifische Suchtprävention
– Ecstasy und Techno
– Kinder aus Familien mit Suchtproblemen.
V. Institutionen mit Koordinierungsfunktionen in der Suchtprävention und -hilfe
Die Landesstelle Jugendschutz ist an Arbeitskreisen beteiligt,
beispielsweise dem norddeutschen Arbeitskreis zur geschlechtsspezifischen Suchtprävention, und veranstaltet Fachtagungen,
so 1996 unter dem Titel „Total geheim“, zur Problematik von
Kindern aus Familien mit Suchtproblemen.
In Kooperation mit dem Landesfilmdienst für Jugend- und
Erwachsenenbildung und dem Lesebus des Niedersächsischen
Kultusministeriums hat die Landesstelle ein Medienpaket zu
diesem Thema entwickelt, bestehend aus einem Bilderbuch, einem Videofilm, Folien bzw. Dias und einer Broschüre mit praktischen Vorschlägen für die Arbeit mit pädagogischen Fachkräften und mit Kindern.
Die Landesstelle Jugendschutz wird aus Landesmitteln gefördert.
Fachtagungen
Medienpaket
3. Regionale Arbeitskreise
Sucht und Prävention
In verschiedenen Regionen Niedersachsens haben sich in den
vergangenen Jahren über 40 Arbeitskreise „Sucht und Prävention“ gebildet, die sich mit Fragen der Suchtkrankenhilfe, aber
zunehmend auch mit Fragen der Suchtprävention auseinandersetzen.
Von diesen Zusammenschlüssen können wichtige Impulse
für die regionale Arbeit ausgehen, beispielsweise in der Planung, Vorbereitung, Vernetzung und Auswertung suchtpräventiver Aktivitäten auf örtlicher Ebene.
Zu den Tätigkeitsfeldern der Arbeitskreise zählen neben Koordinierungsaufgaben beispielsweise die Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Je nach regionaler Situation arbeiten unterschiedliche Institutionen, Einrichtungen und Einzelpersonen in diesen Arbeitskreisen mit, beispielsweise Beratungsstellen, Jugend- und Gesundheitsämter, Krankenkassen, Lehrer und Lehrerinnen, Ärzte
bzw. Ärztinnen, Eltern und viele andere.
Über bestehende Arbeitskreise und ihre Zusammensetzung
informiert eine Broschüre der NLS, die auch den vom Interministeriellen Arbeitskreis für Sucht- und Drogenfragen erstellten
Rahmenplan für den Aufbau von regionalen Arbeitskreisen
Sucht und Prävention enthält.101*)
Regionale Arbeitskreise
Vernetzung in der Region
*) siehe Kapitel X.
121
V. Institutionen mit Koordinierungsfunktionen in der Suchtprävention und -hilfe
4. Interministerieller Arbeitskreis für
Sucht- und Drogenfragen
Koordinierung
der Aktivitäten
Politische Gremien
Die niedersächsische Landesregierung hat den interministeriellen Arbeitskreis für Sucht- und Drogenfragen eingerichtet.
Unter Federführung des Ministerium für Frauen, Arbeit und
Soziales sind in ihm vertreten die Ministerien des Inneren, der
Justiz und für Europaangelegenheiten, das Kultusministerium
sowie das Landeskriminalamt, das Landesamt für zentrale soziale Aufgaben (NLZSA) und das Niedersächsische Landesinstitut für Fortbildung und Weiterbildung in Schule und Medienpädagogik (NLI). Die Niedersächsische Landesstelle gegen die
Suchtgefahren ist Gast dieses Gremiums.
Aufgabe dieses Kreises ist die Diskussion und Koordinierung
der Aktivitäten der verschiedenen Ressorts gegen den Missbrauch und die Abhängigkeit von Suchtmitteln, insbesondere
auch von illegalen Drogen.
Der niedersächsische Drogenbeauftragte arbeitet darüber
hinaus mit im Ständigen Arbeitskreis der Drogenbeauftragten
des Bundes und der Länder sowie im Suchthilfeausschuß der
„Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden” (AOLG).
5. Landespräventionsrat /
Kommunale Präventionsräte
Landespräventionsrat /
kommunale Präventionsräte
122
Das Niedersächsische Innenministerium hat sich dafür eingesetzt, dass sich auf kommunaler Ebene sog. kommunale Präventionsräte bilden, um den Gedanken einer Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu stärken. Dieser Anregung lag
der Gedanke zugrunde, dass Polizei und Justiz zwar wichtige
kriminalpräventive Arbeit leisten, andererseits aber die tatsächlichen Möglichkeiten dieser Institutionen begrenzt sind und
eine umfassende, ursachenorientierte Kriminalprävention durch
sie allein nicht geleistet werden kann. Kriminalität ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Deshalb müssen neben dem
Staat auch gesellschaftliche Gruppen und Institutionen für die
Entwicklung und Umsetzung effektiver Strategien gewonnen
und einbezogen werden. Mittlerweile haben sich in vielen niedersächsischen Kommunen derartige Räte – unter Beteiligung
der Polizei – gebildet. Hier werden u. a. Fragen der Prävention
von Kriminalität – je nach örtlicher Brennpunktlage/örtlichem
Erscheinungsbild – erörtert.
Die oben dargelegten Überlegungen führten bereits 1996 zur
Konstituierung des Niedersächsischen Landespräventionsrates.
Im Landespräventionsrat sind vertreten: Oberste Landesbehörden, Landeskriminalamt, Landesjugendamt, Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände, Landesarbeitsgemein-
V. Institutionen mit Koordinierungsfunktionen in der Suchtprävention und -hilfe
schaft der Freien Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kirchen
sowie die Bereiche „Wissenschaft“, „Wirtschaft“, „Handel“,
„Gewerbe“ und sonstige relevante Institutionen.
Der Landespräventionsrat hat die Aufgabe, die Einrichtung
von Präventionsräten auf kommunaler/örtlicher Ebene zu unterstützten und diesen theoretische und praktische Hilfestellungen – unter Einbeziehung bereits bestehender Kooperationsmodelle – zu geben. Der Landespräventionsrat soll darüber hinaus die überörtliche Entwicklung der Kriminalität und ihre Entstehungsbedingungen analysieren, die Landesregierung in
kriminalpolitischen Fragen beraten und ihr wissenschaftliche Erkenntnisse sowie praktische Erfahrung aus der Präventionsarbeit vermitteln.
Mitglieder
Aufgaben
123
124
VI. Kosten- und Leistungsträger
in der Suchtprävention und -hilfe
Fragen der Kosten- und Leistungsträgerschaft sind bei einzelnen Maßnahmen und den erbringenden Institutionen behandelt. Hier soll darüber hinaus ein Gesamtüberblick über die
wesentlichen Leistungen gegeben werden.
1. „Sucht“ als Krankheit
Bei der Darstellung über die Kosten- und Leistungsträgerschaft
der Suchtprävention und -hilfe wird sinnvollerweise zwischen
den verschiedenen Maßnahmen und Tätigkeiten (von der
Prävention bis zur Nachsorge) und zwischen den verschiedenen
Institutionen (Selbsthilfe, Suchtberatungsstellen, Fachkliniken
usw.) unterschieden.
Ferner ist es angebracht, bereits eingangs dieses Kapitels der
Frage nachzugehen, inwieweit „Sucht“ als Krankheit anerkannt
ist.
Das Reichsversicherungsamt (RVA) erkannte die Trunksucht
– als damals im Vordergrund stehende Sucht von praktischer
Bedeutung – zunächst nur im vorgeschrittenen Grade als
Krankheit an, wenn krankhafte Veränderungen (Vergröberungen) innerer Organe und eine Schwächung des Nervensystems
u. a. m. vorlagen. Nach einer späteren erweiternden Interpretation durch das RVA, die allerdings nicht zu einer regelhaften
Übernahme der Krankenpflege durch die Krankenkassen für die
Behandlung der Sucht „an sich“ führte, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 18. Juni 1968: „Trunksucht ist an sich …
eine Krankheit …“. Sie bildet „selber einen regelwidrigen Körper- und Geisteszustand, der sich im Verlust der Selbstkontrolle
und in der krankhaften Abhängigkeit vom Suchtmittel, im
Nicht-mehr-aufhören-können“ äußert. Diese Wertung gilt auch
für die Abhängigkeit von illegalen Drogen und von Medikamenten mit Suchtpotential.
Das pathologische Spielen, die (Glücks-)„Spielsucht“ hingegen wird von den Sozialversicherungsträgern (noch) nicht mit
der gewissermaßen automatischen Zuordnung als Krankheit
bewertet. Die genauere Prüfung der unter der Spielsucht liegenden psychischen/psychiatrischen Störungen kann aber
durchaus zu dem Ergebnis führen, dass es sich im Einzelfall um
eine Erkrankung handelt. Entsprechendes gilt für Essstörungen.
In dem Sachverhalt, der dem Urteil des BSG vom 18. Juni
1968 zugrunde liegt, hatte ein Sozialversicherungsträger eine
Heilbehandlung für eine Alkoholkranke übernommen und von
einer Krankenkasse Rückerstattung begehrt. Mit der Entscheidung, in der die Krankenkasse zur Erstattung verurteilt wurde,
war der Streit über die Zuständigkeit zur Bezahlung bzw. Erbringung derartiger Behandlungen noch nicht hinreichend aus-
Krankheit
im Rechtssinne
„Spielsucht“
Ess-Störungen
125
VI. Kosten- und Leistungsträger in der Suchtprävention und -hilfe
Zuständigkeit für
„Suchtbehandlungen“
Rentenversicherung
und Krankenversicherung
Mittel eines Krankenhauses
Stärkung der Abwehrkräfte
mit pflegerischen Mitteln
geräumt. Nunmehr entstand die grundsätzliche Frage, ob die
Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger zuständig
ist, wenn die Kranke bzw. der Kranke in beiden Versicherungszweigen Mitglied ist.
In seiner Entscheidung vom 15. Februar 1978 entschied das
BSG 102*) „Alkoholentziehungskuren gehören sowohl zum
Leistungsbereich der Rentenversicherung als auch zu dem der
Krankenversicherung. Welcher Versicherungsträger zur Durchführung einer Rehabilitations-(Teil-)Maßnahme zuständig ist,
richtet sich nach der Art der Maßnahme.“
Das Gericht hatte zu berücksichtigen, dass beide Versicherungen für die Behandlung und für medizinische Maßnahmen
zur Rehabilitation bei Krankheiten zuständig sind. Es hatte andererseits die herkömmliche Zuständigkeitsverteilung zu beachten, wonach die Gewährung von Kuren vorrangig den Rentenversicherungsträgern obliegt.
Keine Hilfe bei der Zuordnung konnte das Gericht in dem
Zweck der Maßnahme sehen, „denn das Ziel der Krankenversicherung liegt vor allem darin, die Krankheit zu heilen und die
Krankheitsfolgen zu beseitigen, und das Ziel der Rentenversicherungsleistung besteht vorrangig in der Wiederherstellung
und Erhaltung der Erwerbstätigkeit. Die hier im Streit entstehende Kurbehandlung der Trunksucht dient aber beiden
Zwecken gleichermaßen“. Das Gericht hielt als Differenzierungsmaßstab die Frage geeignet, „ob die Maßnahme im Wesentlichen unter der aktiven und fortdauernden, in der Regel äußerlich behandelnden Einwirkung des Arztes auf den Patienten
unter Zuhilfenahme der technischen Apparaturen des Krankenhauses und unter ständiger Assistenz, Betreuung und Beobachtung fachlich geschulten Pflegepersonals erfolgt und regelmäßig darauf gerichtet ist, die Krankheit zu bekämpfen und
entweder ausschließlich oder doch zumindest in erheblichem
Maße den körperlichen Zustand des Patienten zu verbessern. In
einem solchen Fall, in dem regelmäßig die pflegerische Tätigkeit der ärztlichen Behandlung untergeordnet ist, wäre die
Maßnahme als Krankenhauspflege … anzusehen und dem Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung zuzuordnen. Ist
die Maßnahme hingegen … vorwiegend darauf gerichtet, den
Zustand des Patienten durch seelische und geistige Einwirkung
und durch Anwendung von Heilmitteln zu beeinflussen, ihm
Hilfestellung zur Entwicklung eigener Abwehrkräfte zu geben,
hat die Veränderung des körperlichen Zustandes des Patienten
eine zwar nicht unwesentliche, jedoch mehr begleitende Bedeutung und ist die pflegerische Betreuung des Patienten der
ärztlichen Behandlung eher nebengeordnet, so liegt es nahe,
die Maßnahme … in dem Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung“ zu sehen.
Das Gericht forderte die Renten- und Krankenversicherungsträger auf, sich zu einigen und empfahl eine prozentuale (!)
Kostenverteilung.
*) siehe Kapitel X.
126
VI. Kosten- und Leistungsträger in der Suchtprävention und -hilfe
Ergebnis dieser Entscheidung ist die Empfehlungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenversicherungsträger
und der Rentenversicherungsträger bei der Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 20. November 1978, wonach die Entzugsbehandlung in den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung und die Entwöhnungsbehandlung in den Bereich der
Rentenversicherungsträger fällt. Ist die Patientin bzw. der Patient nur in einer der beiden Versicherungszweige Mitglied, so
werden beide Behandlungsformen von dieser übernommen.103*)
Während diese Vereinbarung nur die stationäre Behandlung
regelt, besteht für den ambulanten Bereich die ebenfalls zwischen Krankenversicherungsträgern und Rentenversicherungsträgern vereinbarte „Empfehlungsvereinbarung über die Leistungen zur ambulanten Rehabilitation Alkohol-, Medikamentenund Drogenabhängiger“ (Empfehlungsvereinbarung ambulanter Rehabilitation Sucht, EVARS).
Für Niedersachsen bestand für die ambulanten Leistungen
die „Rahmenvereinbarung über Leistungen in den Beratungsund ambulanten Behandlungsstellen für Suchtkranke und
Suchtgefährdete“ vom 01.01.1981, die zwischen niedersächsischen Krankenkassen und den niedersächsischen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege abgeschlossen worden
war. Ferner war bundesweit die „Empfehlungsvereinbarung über
die Förderung der Nachsorge für Abhängigkeitskranke nach einer stationären Entwöhnungsbehandlung“ (Empfehlungsvereinbarung Nachsorge) vom 18. März 1987 zwischen den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern abgeschlossen
worden. Die niedersächsische Regelung wurde aufgrund der
beiden anderen Vereinbarungen obsolet, die Empfehlungsvereinbarung „Nachsorge“ wurde von der EVARS abgelöst.
Die Sozialversicherungsträger verlangen für die Durchführung von Entwöhnungsbehandlungen spezielle Zusatzqualifikationen auf psychotherapeutischer Grundlage von den Fachkräften. Für die Anerkennung der Curricula ist der Verband der
Rentenversicherungsträger zuständig (➜ Kapitel IX.).
Suchtvereinbarung
EVARS
Niedersächsische
Rahmenvereinbarung
Empfehlungsvereinbarung
„Nachsorge“
Zusatzqualifikation
2. Maßnahmen, Einrichtungen
und ihre Finanzierung
Bei der Darstellung einzelner Institutionen und ihrer Leistungen
wurden vereinzelt auch Finanzierungsfragen behandelt. Hier erfolgt die Darstellung einer Übersicht über die meisten, hier interessierenden Finanzierungsarten, die die Vielschichtigkeit der
jeweiligen Haushalte der Hilfeeinrichtungen verdeutlicht und
die den damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufwand erahnen läßt.
Eigenbeteiligung
von Hilfesuchenden?
*) siehe Kapitel X.
127
VI. Kosten- und Leistungsträger in der Suchtprävention und -hilfe
2.1 Primärprävention
Finanzierung der
Suchtberatungsstellen
Primärprävention wird – abgesehen von Schulen – insbesondere erbracht durch Suchtberatungsstellen, die Landesstelle gegen die Suchtgefahren, die Landesstelle Jugendschutz, die
Zentrale für Drogenprävention beim Niedersächsisches Landeskriminalamt und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Suchtberatungsstellen finanzieren sich durch kommunale
Zuwendungen, freiwillige Leistungen des Landes und erhebliche Eigenmittel der Träger, die Landesstellen durch Landesmittel und die Bundeszentrale durch Mittel des Bundes.
2.2 Sekundär- und Tertiärprävention
Therapiemotivation
Rückfallverhütung
Die Selbsthilfegruppen, Suchtberatungsstellen und Sozialpsychiatrischen Dienste versuchen, die Suchtkranken zu einer Therapie
zu motivieren und sind in Form von Nachsorgegruppen oder in
Form von Krisenintervention rückfallverhütend tätig.
Bezüglich der Finanzierung von Selbsthilfegruppen muss
zunächst festgehalten werden, dass Selbsthilfe die Einbringung
eigener Leistung und eigener Mittel bedeutet.
Die Selbsthilfe erhält Zuwendungen durch die Rentenversicherungsträger und durch Institutionen „vor Ort“, insbesondere durch die betreffenden Kommunen, in denen die jeweiligen Gruppen angesiedelt sind.
Die Suchtberatungsstellen finanzieren sich wie oben unter
2.1 dargelegt. Zusätzliche Mittel aus dem Bereich der Rentenversicherung können durch Abrechnung aufgrund der EVARS
erwirtschaftet werden. § 13 (2) der EVARS sieht vor, dass Nachsorgeleistungen, die aufgrund der alten Empfehlungsvereinbarung „Nachsorge“ abrechenbar waren, nunmehr über die
EVARS geregelt werden.
Sozialpsychiatrische Dienste finanzieren sich durch kommunale Mittel und Abrechnungen mit Krankenkassen (Ermächtigungen).
2.3 Beratung
Die Mitglieder der Selbsthilfegruppen und die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste und der Suchtberatungsstellen beraten die Hilfesuchenden u. a. über Erscheinungsbilder, Ursachen und Folgen der Sucht sowie über Hilfemöglichkeiten. Zur Beratung gehört auch die Vermittlung in
Suchtberatungsstellen, Fachkliniken, andere Beratungsdienste usw.
Die beratende Tätigkeit ist kostenmäßig abgedeckt aufgrund
der Finanzierung, wie sie für die Selbsthilfe (➜ oben 2.2) und
für die Suchtberatungsstellen (➜ oben 2.1) dargestellt sind. Die
Sozialpsychiatrischen Dienste finanzieren sich durch kommunale Mittel.
128
VI. Kosten- und Leistungsträger in der Suchtprävention und -hilfe
2.4 Therapie/Medizinische Maßnahme
zur Rehabilitation/Behandlung
Ambulante Therapie wird in den Suchtberatungsstellen insbesondere in der Form der Sozialtherapie, Gesprächstherapie,
systemischen Therapie und Gestalttherapie erbracht. Tätig werden hier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Grundausbildungen insbesondere in Sozialpädagogik (Sozialarbeit) und Psychologie. Medizinische Maßnahmen, insbesondere solche zur
Rehabilitation, leisten die Ärztinnen und Ärzte in den Suchtberatungsstellen zusammen mit den Fachkräften aus den Bereichen Psychologie und Sozialpädagogik.
Die Finanzierung erfolgt einerseits entsprechend der Ausführungen unter 2.1. Hinzu treten für medizinische Maßnahmen Mittel aufgrund der Abrechnung im Rahmen der EVARS
und – bei Ermächtigung – der Krankenkassen.
In Sozialpsychiatrischen Diensten erfolgen psychotherapeutische Behandlungen in Abrechnung mit Krankenkassen (Ermächtigungen) bzw. aufgrund kommunaler Mittel.
Des Weiteren behandeln niedergelassene Ärzte und Psychologen Suchtkranke auf Kosten der Krankenkassen.
Stationäre Therapien in Form von Entgiftungsbehandlungen
werden als Akutbehandlung in Krankenhäusern auf Kosten der
Krankenversicherung, Entwöhnungsbehandlungen in Fachkliniken auf Kosten der Rentenversicherung finanziert.
Ambulante Therapien
Stationäre Therapien
2.5 Übergangsangebote/Nachsorge
Die ambulante Nachsorge wird von Selbsthilfegruppen und
Suchtberatungsstellen durchgeführt. Die Selbsthilfegruppen arbeiten bzw. finanzieren ihre Arbeit wie hier unter 2.2 dargestellt. Die Suchtberatungsstellen erhalten über die hier unter
2.1 dargestellte Finanzierung hinaus Mittel aus dem Bereich der
Rentenversicherung aufgrund der EVARS.
Stationäre Nachsorge als Adaptionsbehandlung (➜ Kapitel
IV., 5.1) wird durch die Rentenversicherungsträger finanziert.
129
130
VII. Forschung und Lehre zu Suchtfragen
an den Universitäten und Fachhochschulen
in Niedersachsen
Die nachfolgende Darstellung erhebt nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit, sie will lediglich – über die Darstellung von Projekten in Hochschulen unter IV 9. hinaus – einen groben Überblick über verschiedene Angebote und Aktivitäten im Bereich
„Forschung und Lehre“ geben.
An den beiden niedersächsischen Hochschulkliniken in Göttingen und Hannover ist das Thema „Sucht“ in Forschung,
Lehre, Prävention und Therapie vertreten.
■ An der Abteilung für Psychiatrie und Neurologie der Universität Göttingen wird umfangreich zum Thema Pharmakotherapien bei Heroinabhängigkeit (Methadon und Naltrexon)
geforscht. Ferner werden in einem ambulanten Langzeit-Intensivprojekt (ALITA) schwerkranke Alkoholabhängige behandelt. Im Bereich der Lehre werden Medizinstudentinnen
und -studenten sowie Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
und bei Fortbildungsveranstaltungen über Prävention und
Therapie unterrichtet.
■ In der Abteilung Klinische Psychiatrie und Psychotherapie der
Medizinischen Hochschule Hannover wird außer zu Alkoholund Medikamentenabhängigkeit zu Cannabinoid, Ecstasy,
Psychedelika und Kokain geforscht bzw. gelehrt.
An den anderen Universitäten und Hochschulen befassen sich
ebenfalls eine Reihe von Institutionen mit dem Thema Sucht:
■ An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg bestehen
am Institut für Politikwissenschaft II / Fachbereich 3 (Politik
und Gesellschaft) sowohl Lehrangebote als auch Forschungstätigkeiten. Ein regelmäßiges Seminarangebot beschäftigt
sich mit schulischer Sucht – und Drogenprävention.
Derzeitige Forschungsprojekte beschäftigen sich zum einen
mit der Infektionsprophylaxe im Strafvollzug und zum anderen mit der Evaluation von Alkoholentwöhnungsprogrammen
(Projekt der Universität und der LVA Oldenburg/Bremen).
Des Weiteren hat hier die wissenschaftliche Begleitforschung
zum Niedersächsischen Landesmodellprojekt „Frühhilfe bei
Anzeichen der Verfestigung von Drogenkarrieren“ stattgefunden, einem gemeinsamen Projekt des Niedersächsischen
Sozial-, Justiz- und Innenministeriums zur Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen Justiz und Drogenhilfe.
■ An der Technischen Universität Braunschweig finden am Institut für Psychologie regelmäßig Lehrveranstaltungen zum Thema Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit statt.
Ferner werden Diplomarbeiten, Dissertationen und Forschungsprojekte zu verschiedenen Themen aus dem Suchtbereich betreut, insbesondere zu den Themen Gesundheitsförderung und Suchtprävention, Situation und Versorgung
Universitätsklinikum
Göttingen
Medizinische
Hochschule Hannover
Carl von Ossietzky
Universität Oldenburg
Technische Universität
Braunschweig
131
VII. Forschung und Lehre zu Suchtfragen an den Universitäten und Fachhochschulen …
Universität Hannover
132
chronisch mehrfachgeschädigter Alkoholiker sowie Qualitätssicherung und Evaluation verschiedener Behandlungsmaßnahmen.
■ Das Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft an der Universität Hannover bietet im Studienschwerpunkt „Arbeitsfeld betriebliche Suchtprävention” eine Weiterbildung und
Supervision für betriebliche Fachkräfte an. Daneben werden
Kurse zur Gesundheitsförderung und betrieblichen Suchtprävention durchgeführt. Betrieben und Behörden wird Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines betrieblichen
Suchtprogramms angeboten. Außerdem werden Forschungsaufträge und wissenschaftliche Begleitungen durchgeführt.
Niedersächsische
Fachhochschulen
Folgende niedersächsische Fachhochschulen (jeweils Fachbereich
Sozialwesen) bieten zum Thema Suchttherapie und Prävention
Lehrangebote an:
– Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel in Braunschweig
– Fachhochschule Hildesheim/Holzminden in Hildesheim
– Fachhochschule Nordostniedersachsen in Lüneburg
– Zum Lehrangebot der Fachhochschule Ostfriesland in Emden
gehören auch Studienprojekte im Rahmen von Sucht- und
Drogenberatung in Ostfriesland (einschließlich Supervision
und Praxisbetreuung) und Projektveranstaltungen (Rechtsprobleme /Methoden der Sucht- und Drogenarbeit).
Weitergehender
Forschungsbedarf
In Prävention, Beratung, Therapie und Nachsorge erscheinen
viele Fragen wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt.
Dies betrifft sowohl die Erforschung der Ursachen, als auch die
Wirkungsweisen von präventiven und therapeutischen Ansätzen. So ist u. a. in folgenden Arbeitsfeldern weitere Forschung
nötig bzw. wünschenswert:
■ demographische Untersuchungen zum Ausmaß von Suchtmittelmissbrauch und Drogenaffinität, insbesondere unter
der Fragestellung nach besonders Gefährdeten bzw. Risikogruppen;
■ zielgruppendifferenzierende Untersuchungen über Ursachen
und Therapiemöglichkeiten bei Abhängigkeitserkrankungen, insbesondere bei Frauen, älteren Menschen, Kindern
und Jugendlichen, Migranten, Langzeitarbeitslosen;
■ Evaluation der verschiedenen Arbeitsansätze in Suchtberatung, Therapie und Selbsthilfe zum Zweck der Qualitätssicherung;
■ Evaluation suchtpräventiver Maßnahmen für die verschiedenen Zielgruppen einschließlich der betrieblichen Suchtprävention.
VIII. Adressen von Anbietern für
Fort- und Weiterbildung
Für die Tätigkeit in ambulanten und stationären Einrichtungen
der Suchtgefährdeten- und Suchtkrankenhilfe, in Selbsthilfegruppen und für die Betriebliche Suchtkrankenhilfe, aber auch
für sonst am Thema Interessierte werden Bildungsangebote unter anderem von den nachstehenden Institutionen angeboten.
Aufgeführt sind Einrichtungen aus Niedersachsen und angrenzenden Bereichen. Welche Qualifikationen dieser und anderer
Institutionen vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger anerkannt sind, ist dort zu erfragen.104*) (➜ Kapitel VI., 2.)
1.
Sozialtherapie/Suchttherapie
Für Fachkräfte (insbesondere Sozialpädagogen, Psychologen und
Pädagogen)
Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V., Odeonstr. 14,
30159 Hannover, ☎ 05 11/1 31 64 74
Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen
Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V,
Kurt-Schumacher-Str. 2, 34117 Kassel, ☎ 05 61/10 95 70
Institut für Fort- und Weiterbildung an der Katholischen
Fachhochschule Norddeutschland, Driverstraße 23,
49377 Vechta, ☎ 0 44 41/92 26-0
Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen,
Abt. Köln, Wörthstraße 10, 50668 Köln
☎ 02 21/7 75 70
2.
Qualifikation für die freiwillige
Mitarbeit in der Suchtkrankenhilfe
Für ehrenamtliche Kräfte (insbesondere Angehörige von Abstinenzverbänden, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen)
Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für
Suchtkrankenhilfe in Niedersachsen e.V. (ELAS),
Ebhardstr. 3 A, 30159 Hannover, ☎ 05 11/ 36 04 -2 32
Gesellschaft für Suchttherapie und Mitarbeiterfortbildung
e.V., Obere Karspüle 10, 37073 Göttingen,
☎ 05 51/ 48 46 46
Landesverband der Vereine für Sozialmedizin Niedersachsen
e.V., Steile Straße 17-21, 21682 Stade,
☎ 0 41 41/99 93 13
Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsen e.V.
Bödekerstr. 16, 30161 Hannover, ☎ 05 11/ 3 48 41-0
in Verbindung mit dem „Paritätischen Bildungswerk/
Landesverband Niedersachsen“ sowie dem „Fachbereich
Suchtkrankenhilfe des Paritätischen Niedersachsen“
*) siehe Kapitel X.
133
VIII. Adressen von Anbietern für Fort- und Weiterbildung
Guttempler-Bildungswerk, Landesverband Niedersachsen
e.V., Kiebitzstraße 16, 27318 Hoya, ☎ 0 42 51/62 95
Blaues Kreuz in Deutschland e.V., Landesverband Niedersachsen, Königsberger Str. 55, 29225 Celle,
☎ 0 51 41/ 4 30 91
Kreuzbund e.V., Landesverband Oldenburg,
Neuenkirchener Str. 7, 49451 Holdorf, ☎ 0 54 94/3 28
Kreuzbund e.V., Diözesanverband Osnabrück,
Wachsbleiche 15, 49090 Osnabrück, ☎ 05 41/6 43 39
Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe in Niedersachsen e.V.,
Landesverband Niedersachsen, Mühlenstraße 6,
26844 Ditzum, ☎ 0 49 02/91 29 30
3.
Qualifikation für die betriebliche Arbeit
Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft der Universität
Hannover, Lange Laube 32, 30159 Hannover,
☎ 05 11/ 7 62- 48 46
Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren,
Podbielskistr. 162, 30177 Hannover, ☎ 05 11/ 6 26 26 60
4.
Weitere Schwerpunkte
Die oben genannten Institutionen sowie die nachstehenden
bieten Seminare zu weiteren suchtspezifischen Themen an:
Heimvolkshochschulen (zu erfragen über Niedersächsischer
Landesverband der Heimvolkshochschulen e.V.,
Warmbüchenstraße 17, 30159 Hannover,
☎ 05 11/ 32 69 61)
Volkshochschulen (zu erfragen über den Landesverband der
Volkshochschulen Niedersachsen e.V.,
Bödekerstraße 16, 30161 Hannover, ☎ 05 11/ 3 48 41- 0)
Landesstelle Jugendschutz, Leisewitzstr. 26,
30175 Hannover, ☎ 05 11/ 85 87 88
Landesverband der Elternkreise Drogenabhängiger und –gefährdeter Niedersachsen e.V., Podbielskistr. 162,
30177 Hannover, ☎ 05 11/ 39 30 30
134
IX. Literatur
Aktivieren – Koordinieren – Vernetzen. Erster Bericht über
die Arbeit der Präventionsfachkräfte der Freien Wohlfahrtspflege Niedersachsens, Niedersächsische Landesstelle gegen
die Suchtgefahren, 1995
Alkohol- und Medikamenten- Abhängigkeit im Arbeitsalltag.
Problematik, Prävention, Intervention, VIII. Niedersächsische
Suchtkonferenz, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Niedersächsisches Sozialministerium, Hannover, 1996
Alkohol, Schwangerschaft und frühkindliche Schädigung,
Niedersächsisches Sozialministerium, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Hannover, 1990
Arbeitskreise Sucht und Prävention in Niedersachsen, Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren, 1993
Bühringer, G./Simon, R, Die gefährlichste psychoaktive Substanz – Epidemiologie zum Konsum und Missbrauch von Alkohol, Psycho, 1992, S. 14,
Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Hamm, Aktionsplan Alkohol 1997
Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Hamm, Drogenprävention – Eine Standortbestimmung, Hamm 1983
Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik
Deutschland, Wiederholungsbefragung 1997/1998, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln
Die Kosten ernährungsbedingter Krankheiten, Schriftenreihe
des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit,
Bd. 179, 1986
Drogenaffinitätsstudie: „Die Drogenaffinität Jugendlicher in
der Bundesrepublik Deutschland“, Wiederholungsbefragung
1993/1994, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
Köln 1994
Drogen und Drogenpolitik. Ein Handbuch. Hrsg: Sebastian
Scheerer, Irmgard Vogt unter Mitarbeit von Henner Hess, 1989
Edwards, G. (Hrsg.), Alkoholkonsum und Gemeinwohl – Strategien zur Reduzierung des schädlichen Gebrauchs in der
Bevölkerung, Stuttgart 1997
Ein Konzept zur Prävention, Niedersächsische Landesstelle
gegen die Suchtgefahren, 1992
Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung
zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Bereich, Bundesminister für
Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (Hrsg.), Bonn 1988
Fachkommission Psychiatrie, Empfehlungen zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen, Nieders. Sozialministerium, Januar 1993
Feuerlein,W., Alkoholismus, Stuttgart, New York, 1996
Frau und Sucht, Berichtsband der Tagung der Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren vom 27.–29.
April 1989 in Hannover, Hamburg, 1990
Fuchs, R., Resch, M., Alkohol und Arbeitssicherheit. Arbeitsmanual zur Vorbeugung und Aufklärung, Göttingen, Bern,
Toronto, Seattle, 1996
135
IX. Literatur
Gerchow, J./Heberle, B., Alkohol-Alkoholismus-Lexikon,
Hamburg 1980
Göttinger Methadon-Studie. Pharmakogestützte Therapie Heroinabhängiger Abschlußbericht, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Niedersächsisches Sozialministerium, Hannover 1998
Grigoleit/ Wenig/ Ziegler, Handbuch Sucht, Band 1 und 2,
Sankt Augustin, 1996
Handlungsansätze zur Steuerung des Alkoholkonsums, Regionale Veröffentlichungen der WHO, Europäische Schriftenreihe Nr. 60
Jahrbuch Sucht 95, Hrsg: Deutsche Hauptstelle gegen die
Suchtgefahren, Geesthacht, 1994
Jahrbuch Sucht 96, Hrsg: Deutsche Hauptstelle gegen die
Suchtgefahren, Geesthacht, 1995
Jahrbuch Sucht 97, Hrsg: Deutsche Hauptstelle gegen die
Suchtgefahren, Geesthacht, 1996
John, U. u. a. Prävalenz und Sekundärprävention von Alkoholmißbrauch und -abhängigkeit in der medizinischen Versorgung, Schriftenreihe des Bundesministerium für Gesundheit, Band 71, Baden-Baden 1996
Jugendalkoholismus und Drogen, Ergebnisse einer epidemiologischen Untersuchung abhängigkeitskranker Jugendlicher
und junger Erwachsener, Berichte zur Suchtkrankenhilfe,
Niedersächsisches Sozialministerium, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Hannover, 1994
Jugendstudie 1990/ 91: Konsum von Tabakwaren, Alkohol,
illegalen Drogen und Medikamenten. Jugendstudie 1990/91,
Niedersächsisches Sozialministerium, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Hannover, 1992
Kinder stark machen. Ein Projekt der Niedersächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Fachhochschule für Sozialwesen, Hrsg.: Niedersächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren, Hannover, 1995
Kleiber, D. u. a., Cannabiskonsum in der Bundesrepublik
Deutschland: Entwicklungstendenzen, Konsummuster und
Einflußfaktoren, (Studie über die Jahre 92 – 95), Freie Universität Berlin und Sozialpädagogische Institut Berlin, o. J.
Kleinsorge/Zober: Drogen: Probleme bei der Einschätzung
der Arbeitsfähigkeit, in: Arbeitsmedizin. Sozialmedizin.
Umweltmedizin. 29, 1994
Körkel, J., Rückfall muß keine Katastrophe sein. Ein Leitfaden für Abhängige und Angehörige, Wuppertal, Bern, 1991
Körkel, J. Praxis der Rückfallbehandlung. Ein Leitfaden für
Berater, Therapeuten und ehrenamtliche Helfer, Wuppertal,
Bern, 1991
Krasney, Otto Ernst, Sozialrechtliche Vorschriften bei der
Betreuung Suchtkranker, Kassel, 1992
Löser, Hermann, „Die kindliche Entwicklung bei mütterlicher
Alkoholkrankheit“, in Alkohol – Konsum und Mißbrauch,
Alkoholismus – Therapie und Hilfe, Deutsche Hautstelle gegen die Suchtgefahren, (Hrsg.), Freiburg im Breisgau, 1996
136
IX. Literatur
Lust auf Leben. Gemeindenahe Prävention in der Schule und
im Stadtteil, Materialien zur Suchtprävention 4, Hrsg.: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, Hannover
Maier, H./Tisch, M. „Chronischer Alkoholkonsum – Ein
Hauptrisiko für Krebserkrankungen des oberen Atmungsund Verdauungstraktes“ in Alkoholmissbrauch und Folgeschäden – VII. Niedersächsische Suchtkonferenz, Nieders.
Sozialministerium Hannover Jan. 1996
Mambo Mortale. Materialien zur Suchtprävention. Projektdokumentation, Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen,
1990
Mäxchen, trau dich! Arbeitsmaterialien zur Suchtvorbeugung im Kindergarten, Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen und Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg, Hannover, Stuttgart 1995
Methadon-gestützte Psycho-/Sozialtherapie für Heroinabhängige, Abschlußbericht der wissenschaftlichen Begleitung,
Niedersächsisches Sozialministerium, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Hannover 1997
Nette, A., Medikamentenprobleme in der Arbeitswelt. Ein
Handbuch für die betriebliche Praxis, Frankfurt, 1995
Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren,
Übergangseinrichtungen: Konzepte – Ausstattung – Finanzierung, Hannover 1990
Pörksen, N., „Alkoholabhängige in Hilfesystemen“, in Alkohol -Konsum und Mißbrauch, Alkoholismus – Therapie und
Hilfe, Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (Hrsg.),
Freiburg im Breisgau 1996
Probleme mit Medikamenten im Arbeitsleben. Ergebnisse
einer Recherche, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Niedersächsisches Sozialministerium, Hannover, 1992
Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 1997, Bundesministerium für Gesundheit, Bonn
Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland / – Schriftliche Erhebung 1995 – Tabellen für Niedersachsen, Institut für Therapieforschung IFT, München 1996
Repräsentativerhebung 1995: „Repräsentativerhebung zum
Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in
Deutschland – Schriftliche Erhebung 1995“, Institut für Therapieforschung IFT, München 1996
Reinhold, W., Kosten-Nutzen-Analyse für das stationäre Drogentherapiekonzept der therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Eine Modellstudie zur Ermittlung der einzelund gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit von stationären
Drogentherapiekonzepten, Diplomarbeit, Tostedt, 1996
Saunders, J.B.; Aasland, O.G., WHO-Collaborative project on
identification and treatment of persons with harmful alcohol
consumption. Report on Phase I.; Development of a screening instrument, WHO-Devision of Mental Health, Geneva
1987
137
IX. Literatur
Scheerer, S., Sucht , Hamburg, 1995
Simon, R. u. a., Suchtbericht Deutschland 1997, Hohengehren 1997
Suchtforschungsstelle Ostniedersachsen, Hefte 21 u. 22
(Dez. 1994), Hefte 23 u. 24 (Jan. u. März 1994), vor dem
Kaiserdom 10, 38154 Königslutter
Sucht hat viele Ursachen, AOK Medienpaket Drogenvermeidung, AOK Bundesverband, 1993
Sucht im Alter, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Niedersächsisches Sozialministerium, Hannover, 1991
Sucht im Alter. Prävention und Hilfe für alte Menschen, Berichtsband der Tagung der NLS vom 29. Juni 1994 in Hannover, Hrsg.: Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren, 1994
Sucht in unserer multikulturellen Gesellschaft, Deutsche
Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (Hrsg.), Freiburg im
Breigau: Lambertus 1998
Sucht und Betrieb. Informationen der Betriebskrankenkassen
zur Suchtproblematik, Essen, März 1994
Suchtberatung für Frauen mit dem Schwerpunkt: Schwangere und Mütter mit kleinen Kindern. Abschlußbericht eines
Modellprojektes, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Niedersächsisches Sozialministerium, Hannover, 1994
Suchtprävention – Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher – Bausteine, Niedersächsische Landesstelle gegen die
Suchtgefahren, Hannover, 1996
Suchtprobleme im Betrieb. Alkohol, Medikamente, illegale
Drogen. Hrsg: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sankt Augustin, Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Bonn, 1995
Topel, H., Euphorie und Dysphorie – Zur Neurobiologie der
Stimmungen und des Suchtverhaltens, (Schriftenreihe des
Fachverbandes Sucht e.V. Nr. 5) Bonn 1991
Verordnungspraxis von Medikamenten mit Abhängigkeitspotential, Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Bd.13, Baden-Baden, 1992
„Vier wie ihr“ , Medienpaket für die Suchtprävention, Hrsg.
Niedersächsisches Frauenministerium
Wienemann, E., Aktuelle Entwicklungen und Ansätze im Bereich betrieblicher Suchtprävention, in: Suchtprävention als
Herausforderung für die Unternehmensleitung und die Beschäftigten, Dokumentation einer Tagung des Büros für
Suchtprävention im Januar 1996 in Hamburg, Hamburg, 1996
Zum Beispiel: Suchtprävention in Niedersachsen: Geschlechtsspezifische Projekte in der Suchtprävention, Niedersächsische
Landesstelle gegen die Suchtgefahren, Hannover, 1996
Literatur- und Materiallisten verschicken u. a.
Niedersächsische Stellen gegen die Suchtgefahren,
Podbielskistr. 162, 30177 Hannover
Landesstelle Jugendschutz, Leisewitzstr. 27,
30175 Hannover
138
X. Anmerkungen
1
2
3
4
5
6
7
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27
28
29
30
31
32
Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken
Internationale Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen
und Todesursachen (ICD); Diagnostisches und Statistisches
Manual Psychischer Störungen (DSM)
BSG, Urteil vom 18.6.1968 (BSGE 28, 114)
Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Aktionsplan
Alkohol
Als Designerdrogen wurden früher nur jene künstliche
Suchtstoffe bezeichnet, die die erwünschte Wirkung verursachten, aber nicht unter das Verbot des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) fielen, welches die verbotenen Stoffe genau definiert. Mittlerweile wird der Begriff auch für
künstliche Substanzen benutzt, die unter das BtMG fallen
Feuerlein, Alkoholismus, 1996, S. 16
Gerchow, S. 24
Siehe zu den Ausführungen über hirnphysiologische Vorgänge: Topel
Siehe den Überblick bei Simon
Beispielsweise werden bei der Berechnung des Alkoholgehalts einzelner Getränkearten unterschiedliche Werte zugrundegelegt. Die DHS verwendet für Bier 4,4 %, für Wein/
Sekt 12 % und für Spirituosen 38 %, der Bundesverband
der Deutschen Spirituosenindustrie verwendet dagegen die
Werte 4 %/10% und 36 % (Jahrbuch Sucht ’96 / S. 24f.)
Repräsentativerhebung 1995
Errechnet von Poser (Universität Göttingen)
Auf Niedersachsen übertragener Bundeswert
S. Simon Seite 232 (Umrechnung der Anhaltszahlen „harter
Kern“)
Repräsentativerhebung 1995, Tabellen für Niedersachsen
1.) Jahrbuch Sucht ’97
2.) Repräsentativerhebung 1995
1.) Jugendstudie 1990/91
2.) Jugendalkoholismus und Drogen, 1994
Drogenaffinitätsstudie 1993/1994 S.10, vgl. Tabellenanhang, S. 72
Repräsentationserhebung 1997
Drogenaffinitätsstudie 1997/1998
Repräsentativerhebung 1995/ Tabellen f. Niedersachsen: S.16
Niedersächsisches Ärzteblatt 1995
Jugendstudie 1990/91, vgl. auch „Vier wie ihr“, Medienpaket für die Suchtprävention, Begleitheft zum Videofilm S. 11
Jahrbuch Sucht 96, S. 98 ff.
Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Jahrbuch
2001, S. 17
Saunders
Drogenaffinitätsstudie 1993/1994
Jugendstudie 90/91, S. 36
Jugendstudie 90/91, S. 43
Edwards, S. 6
Löser, S. 68
Maier/Tisch, S. 37
139
X. Anmerkungen
33
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140
Jahrbuch Sucht 95, S. 31
G. Richter, in „Alkoholmissbrauch und Folgeschäden“, S. 21
Jugendstudie 90/91, S.79
Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Jahrbuch
1995, S. 73
„Verordnungspraxis von Medikamenten mit Abhängigkeitspotential“, Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Bd. 13, 1992
Drogenaffinitätsstudie 1993/1994, S. 56
Drogenaffinitätsstudie 1993/1994, S. 91
Drogenaffinitätsstudie 1993/1994, S. 61
Jugendstudie 90/91, S. 71
vgl. Beschluß des BVerfG vom 09.03.94/ Jahrbuch Sucht 97/
S. 57; Kleiber, S. 10
Jugendstudie 90/91, S. 66
Jugendstudie 90/91, S. 66
vgl. Drogenaffinitätsstudie 1993/1994, S. 52
Jugendstudie 90/ 91, S. 71:
Steinbach/Wienemann, Probleme mit Medikamenten im Arbeitsleben, 1992
Kleinsorge/Zober: Drogen: Probleme bei der Einschätzung der
Arbeitsfähigkeit, in: Arbeitsmedizin. Sozialmedizin. Umweltmedizin. 29 (1994), S. 486–489
Fuchs/Resch, Alkohol und Arbeitssicherheit. Arbeitsmanual
zur Vorbeugung und Aufklärung, 1996
Nette, Medikamentenprobleme in der Arbeitswelt
Drogenmissbrauch und Verkehrsgefährdung, Berichte zur
Suchtkrankenhilfe, Nieders. Sozialministerium, Hannover
1997
Bühringer (1992) S. 17
Suchtprobleme im Betrieb. Alkohol, Medikamente, illegale
Drogen, S. 96
„Die Kosten ernährungsbedingter Krankheiten“, Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit Bd. 179, 1986
Reinhold, Kosten-Nutzen-Analyse für das stationäre Drogentherapiekonzept der therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Eine Modellstudie zur Ermittlung der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit von stationären Drogentherapiekonzepten, Diplomarbeit (Gutachter Sturm und
Kowalewski) Fachhochschule Nordostniedersachsen, Fachbereich Wirtschaft, Lüneburg, 1996
Nikotin-Broschüre/Barmer Ersatzkasse/ohne Datum
Jugendberatung Oldenburg, Huntestr. 20; Festschrift zur
25-Jahres-Feier
Siehe z. B.: Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren;
Drogenprävention, S. 10
vgl. Handlungsansätze zur Steuerung des Alkoholkonsums,
Regionale Veröffentlichungen der WHO, Europäische Schriftenreihe Nr. 60
S. Griffith Edwards, Seite 95 ff.
X. Anmerkungen
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63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
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74
75
76
Handlungsansätze zur Steuerung des Alkoholkonsums, Regionale Veröffentlichungen der WHO, Europäische Schriftenreihe Nr. 60, S. 21
Jahrbuch Sucht 97, S. 13 und S.20
Siehe Bundestagsdrucksache 9/27 S. 25 f.
Siehe Richtlinien zur Anwendung des § 31 a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und zur Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumenten; gem. Rd.Erl. d. MJ und d. MI vom 24.11.1994; Nds
Rpfl. S. 351
NJW 1994 S. 1577
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und -gefährdete, Rd.Erl. d. MFAS v. 11.01.1999, Nds. MBl. S. 139
Broschürenhinweis: Aktivieren – Koordinieren – Vernetzen.
Erster Bericht über die Arbeit der Präventionsfachkräfte der
Freien Wohlfahrtspflege Niedersachsens, Niedersächsische
Landesstelle gegen die Suchtgefahren.
Gemeinsamer Erlaß von Kultusministerium, Sozialministerium, Ministerium des Innern und Ministerium der Justiz,
Schulverwaltungsblatt 1992 S. 201, ergänzt durch den Aufsatz „Suchtprävention und Verhalten bei Suchtproblemen“,
Schulverwaltungsblatt 1992 S. 215
Runderlaß des Kultusministeriums – im Einvernehmen mit dem
Frauenministerium –, Nieders. Ministerialblatt 1994 S. 335
Broschürenhinweise: a) Mäxchen, trau dich! Arbeitsmaterialien zur Suchtvorbereitung im Kindergarten, Landesstelle
Jugendschutz Niedersachsen und Aktion Jugendschutz
Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg, 1995; b). Suchtprävention – Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher –
Bausteine, Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren, 1996
Broschürenhinweis: Kinder stark machen. Ein Projekt der
Niedersächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren in
Zusammenarbeit mit der Evangelischen Fachhochschule für
Sozialwesen, Hannover 1995
Broschürenhinweis: Ein Konzept zur Prävention, Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren, 1992
Broschürenhinweise: a) Mambo Mortale, Materialien zur
Suchtprävention 1. Aufsätze, Landesstelle Jugendschutz
Niedersachsen; b) Ein Konzept zur Prävention, Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren, 1992
Broschürenhinweis: Lust auf Leben, Gemeindenahe Prävention in der Schule und im Stadtteil, Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Broschürenhinweis: Zum Beispiel: Suchtprävention in Niedersachsen: Geschlechterspezifische Projekte in der Suchtprävention, Niedersächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren, 1996
Broschürenhinweis: „Das gleiche ist nicht dasselbe. Geschlechterspezifische Suchtprävention mit Mädchen, Und mit
Jungen?“. Dokumentation der norddeutschen Fachtagungen
141
X. Anmerkungen
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79
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81
82
83
84
85
86
87
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90
142
am 29. und 30.08.1996 in Hamburg, Hrsg.: Büro für Suchtprävention der Hamburgischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren
Beispiele: Haschisch-Broschüre und Faltblatt „Ravers Guide“
(zu den Ecstasy - Drogen) herausgegeben von der Jugendund Drogenberatungsstelle Hannover (drobs)
Broschürenhinweis: Suchtprävention – Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher – Bausteine, Niedersächsische Landesstelle gegen Suchtgefahren, 1996
Prävention und Hilfe bei Sucht- und Missbrauchsproblemen
in der Landesverwaltung, Gemeinsamer Runderlass des Nieders. Sozialministeriums und der übrigen Ministerien vom
19.01.1998 (Az.: 406.2 – 41585-23.1), Nds. Ministerialblatt
Nr. 10/1998. S. 413
Nieders. Sozialministerium, Prävention und Hilfe bei Suchtund Mißbrauchsproblemen in der Niedersächsischen Landesregierung: Rahmenempfehlung zur Suchtprävention und
Suchthilfe in der nds. Landesverwaltung; Beispiel für eine
Dienstvereinbarung; Beispiel für einen Stufenplan für den
Umgang mit suchtmittelauffälligen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern; Überlegungen zur Einrichtung der internen
Suchtprävention und -hilfe. Hannover, März 1998
Broschürenhinweis: Suchtprobleme im Betrieb. Alkohol,
Medikamente, illegale Drogen. Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, St. Augustin, Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Bonn
Wienbergsches Modell; siehe Pörksen, S. 186
Broschürenhinweis: Suchtberatung für Frauen mit dem
Schwerpunkt: Schwangere und Mütter mit kleinen Kindern,
Abschlussbericht des Modellprojekts, Niedersächsisches Sozialministerium, Berichte zur Suchtkrankenhilfe
Sie Fachkommission Psychiatrie Anhang, Ergebnisse einer
Befragung der Sozialpsychiatrischen Dienste, Seite 11
Einrichtungsbezogenes Informationssystem, EBIS-AG bei der
Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Hamm.
Daneben besteht – auch in Niedersachsen – das Dezentrale
Statistik-System (DESTAS) des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (Frankfurt am Main) in Verbindung mit dem Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. (Hannover)
Suchtforschungsstelle Ostniedersachsen, Hefte 21–24
Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum
und Beschäftigung der Rentenversicherung und Arbeitsförderung
Dies würde – wegen des absolut geringeren Frauenanteils
bei allen gemischtgeschlechtlichen Einrichtungen – zu vermehrt männerspezifischen Einrichtungen führen, was in
Kauf zu nehmen wäre.
Siehe auch: Nieders. Landesstelle gegen die Suchtgefahren;
Übergangseinrichtungen, S. 2
Empfehlungen der Expertenkommission, S. 494 ff.
X. Anmerkungen
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92
93
94
94a
95
96
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98
99
100
In den Jahresberichten 1990 u. 1991 der Nieders. Landesstelle gegen die Suchtgefahren ist von ca. 1.800 bzw.
1.150 Personen die Rede. Spätere Jahresbericht treffen
dazu keine Aussage
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Richtlinien), Anlage 1, Nr. 2
i.F.v. 16. Febr. 1994 „Richtlinien zur Methadon-Substitutionsbehandlung bei i.v. Heroinabhängigen“, Deutsches
Ärzteblatt 1994, S. A985
Methadon-gestützte Psycho-/Sozialtherapie für Heroinabhängige, Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung, Nds. Sozialministerium, Hannover, Februar 1997
Göttinger Methadonstudie, Pharmakogestützte Therapie
Heroinabhängiger, Abschlussbericht, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Nieders. Sozialministerium, Hannover 1998
Sucht in unserer multikulturellen Gesellschaft, S. 254 ff.
Betreuungs- und Therapiemodelle für Suchtkranke in Niedersachsen, X. Nieders. Suchtkonferenz, Berichte zur
Suchtkrankenhilfe, Nieders. Ministerium für Frauen, Arbeit
und Soziales, Hannover 1998
Siehe Frühhilfe bei Anzeichen für die Verfestigung von
Drogenkarrieren, Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung zum Landesmodellprojekt, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Nieders. Sozialministerium, Hannover 1997
Göttinger Methadonstudie, Pharmakogestützte Therapie
Heroinabhängiger, Abschlussbericht, Berichte zur Suchtkrankenhilfe, Nieders. Sozialministerium, Hannover 1998
Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) vom 16. Juni 1997,
Nds. GVBl. S. 272
Nach John (Seite 26 ff.) wurden ungefähr 20 % der stationären Patientinnen und Patienten einer deutschen Allgemeinklinik und ca. 11 % in den örtlichen Arztpraxen als
alkoholabhängig diagnostiziert
Zu erwähnen ist beispielsweise das Spannungsverhältnis
zwischen Informationsrecht der Allgemeinheit und dem
Persönlichkeitsrecht des Einzelnen oder zwischen der
Pflicht des Strafgerichts zur Sachverhaltsaufklärung und
dem Zeugnisverweigerungsrecht der Familienangehörigen
der Beschuldigten.
Solche Widersprüche können logisch aufgelöst werden,
wenn die widerstreitenden Interessen abgewogen werden
und eine davon den Vorrang erhält bzw. wenn nicht alle
Menschen miteinander unterschiedslos verglichen werden,
sondern entsprechend der Unterschiede spezielle und realistische Maßstäbe geschaffen werden. So muß man auch
die Gruppe der Nicht-Süchtigen und die Gruppe der Süchtigen jeweils einzeln und ihrer Eigenart entsprechend betrachten und jeweils spezielle Regelungen für sie schaffen.
143
X. Anmerkungen
101
144
Rahmenplan für den Aufbau von regionalen Arbeitskreisen
„Sucht und Prävention“ vom 12.01.1993
In Niedersachsen bestehen verschiedene regionale Arbeitskreise, die sich mit Fragestellungen aus den Bereichen von
Sucht und Prävention befassen. Dabei zeigt sich, daß bei
guter regionaler, institutioneller und personeller Strukturierung erfolgreich gearbeitet werden kann.
Unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen wird für die
Tätigkeit und den weiteren Auf- und Ausbau derartiger Kreise
nachstehender Rahmenplan zur Umsetzung empfohlen.
1. Auf kommunaler Ebene werden fachlich orientierte Arbeitskreise „Sucht und Prävention“ gegründet.
2. In den Arbeitskreisen „Sucht und Prävention“ sollten Vertreterinnen und Vertreter z. B. aus folgenden Bereichen
arbeiten:
– Politik und Verwaltung (z. B. Gesundheit, Frauen, Jugend, Umwelt, Soziales)
– Schulen, Eltern und Schülervertretungen
– Jugend- und Sportverbände, Jugendeinrichtungen
– Kranen- und Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften
– Ambulante sowie stationäre Einrichtungen (z. B. Beratungsstellen, Krankenhäuser, Fachkliniken)
– Selbsthilfegruppen
– Frauengruppen
– Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
– Parteien, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, freie Initiativen, Behindertenorganisationen
– Bildung und Forschung
– verschiedene Berufsgruppen (z.B. aus Medizin, Pharmazie, Justiz, Sozialarbeit, Bewährungshilfe, Gastronomie und Städteplanung)
– Bundeswehr und Zivildienstorganisationen
– Arbeitsamt
– Polizei
3. Aufgaben der Arbeitskreise „Sucht und Prävention“ könnten sein (ggf. werden die Aufgaben von Unterarbeitskreisen wahrgenommen):
– Situationsanalyse
– Planung
– Anregung, Begleitung und Auswertung von Maßnahmen
– Koordination von Aktivitäten
– Information der Arbeitskreismitglieder
– Öffentlichkeitsarbeit
– Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für die
verschiedenen Personengruppen
4. Für die organisatorische Abwicklung der Arbeit und die
Sicherstellung von Kontinuität und Effektivität muß eine
Federführung gewährleistet sein, über die der jeweilige
Arbeitskreis „Sucht und Prävention“ selbst entscheidet.
X. Anmerkungen
Die Zusammenarbeit mit ähnlichen Arbeitskreisen ist anzustreben. Für besondere Themen und Schwerpunkte
können eigene Arbeitsgruppen gebildet bzw. vorhandene Arbeitsgruppen einbezogen werden.
Sollten Entscheidungsträger thematisch und strukturell
umfassendere Zusammenschlüsse für die regionale Koordinierung im Arbeitsfeld „Gesundheit“ bilden und insbesondere mit Kompetenzen ausstatten, so bieten sich die
hier beschriebenen Arbeitskreise ihrerseits als Arbeitsgruppen an.
102
103
104
BSGE 46,41
Siehe zu den obigen Ausführungen Krasney
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR),
60322 Frankfurt/Main, Eysseneckstr. 55,
☎ 0 69/15 22-0
145
146
XI. Karten, Listen und Anschriften
von Hilfeangeboten
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege,
Abstinenzverbände und Selbsthilfeorganisationen,
Fachstelle
Sucht- und Drogenberatungsstellen
Niedrigschwellige Angebote
Spezialisierte Entzugsangebote
Fachkliniken zur Behandlung von Alkohol- und Medikamentenabhängigen
Therapeutische Gemeinschaften für Drogenabhängige
Betreutes Wohnen
Adaptionseinrichtungen
Stationäre Einrichtungen für chronisch mehrfachgeschädigte
Abhängige
Motivationsangebote für Suchtkranke in stationären Einrichtungen gem. § 72 BSHG
147
148
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege,
Abstinenzverbände, Selbsthilfeorganisationen
Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege
(soweit Suchthilfeeinrichtungen bestehen)
Arbeiterwohlfahrt
Niedersachsen
Landesarbeitsgemeinschaft
Körtingsdorfer Weg 8
30455 Hannover
☎ 05 11/4 95 20
Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband
Braunschweig e.V.
Peterskamp 21
38108 Braunschweig
☎ 05 31/3 90 80
Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband
Hannover e.V.
Körtingsdorfer Weg 8
30455 Hannover
☎ 05 11/4 95 20
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband
Niedersachsen e.V.
Erwinstraße 7
30175 Hannover
☎ 05 11/28 00 00
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Oldenburg e.V.
Kaiserstraße 13–15
26122 Oldenburg
☎ 04 41/92 17 90
Diakonisches Werk der
Ev.-luth. Landeskirche in
Braunschweig e.V.
Klostergang 66
38104 Braunschweig
☎ 05 31/37 03 00-0
Diakonisches Werk der Ev.-luth.
Landeskirche Hannovers e.V.
Ebhardtstraße 3 A
30159 Hannover
☎ 05 11/36 04-232
Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband
Weser-Ems e.V.
Klingenbergstraße 73
26133 Oldenburg
☎ 04 41/4 80 10
Diakonisches Werk der
Ev.-ref. Kirche in
Nordwestdeutschland
Saarstraße 6
26789 Leer
☎ 04 91/91 98-0
Caritasverband für die
Diözese Hildesheim e.V.
Mühlenstraße 24
31134 Hildesheim
☎ 0 51 21/93 80
Diakonisches Werk der Ev.luth. Kirche in Oldenburg e.V.
Kastanienallee 9–11
26121 Oldenburg
☎ 04 41/21 00 10
Caritasverband für die
Diözese Osnabrück e.V.
Johannisstraße 91
49074 Osnabrück
☎ 05 41/34 10
Landescaritasverband
für Oldenburg e.V.
Oldenburger Straße 10
49377 Vechta
☎ 0 44 41/87 07-0
PARITÄTISCHER
Niedersachsen e.V.
Fachbereich Sucht
St.-Viti-Straße 22
29525 Uelzen
☎ 05 81/9 70 70
Diakonisches Werk der
Ev.-luth. Landeskirche
Schaumburg-Lippe e.V.
Bahnhofstraße 16
31655 Stadthagen
☎ 0 57 21/7 60 81
Abstinenzverbände und
Selbsthilfeorganisationen
Anonyme Alkoholiker e.V.
Kontaktstellen:
Große Barlinge 66
30171 Hannover
☎ 05 11/1 92 95, 9 80 55 14
(jeweils 18.30 – 21:30 Uhr)
Ingoldstädter Straße 68 a
80939 München
☎ 0 89/3 16 43 43 +
3 16 95 00
Blaues Kreuz in Deutschland e.V.
Landesverband Niedersachsen
Königsberger Straße 55
29225 Celle
☎ 0 51 41/4 30 91
Deutscher Guttempler-Orden
(IOGT),
Landesverband Niedersachsen e.V.
Kiebitzstraße 16
27318 Hoya
☎ 0 42 51/62 95
Freundeskreise
für Suchtkrankenhilfe
Landesverband Niedersachsen e.V.
Industriestraße 50
49191 Belm
☎ 0 54 06/27 57
Kreuzbund e.V.
Diözesanverband Osnabrück
Wachsbleiche 15
49090 Osnabrück
☎ 05 41/6 43 39
Kreuzbund e.V.
Diözesanverband Hildesheim
Altenbekener Damm 43
30173 Hannover
☎ 05 11/88 02 72
Kreuzbund e.V.
Landesverband Oldenburg
Neuenkirchener Straße 7
49451 Holdorf
☎ 0 54 94/3 28
149
Landesverband der Vereine
für Sozialmedizin in
Niedersachsen e.V.
Steile Straße 17-21
21682 Stade
☎ 0 41 41/99 93-0
Landesverband der Elternkreise
Drogenabhängiger und
-gefährdeter Niedersachsen e.V.
Podbielskistraße 162
30177 Hannover
☎ 05 11/39 30 30
Fachstelle
Niedersächsische Landesstelle
gegen die Suchtgefahren
Podbielskistraße 162
30177 Hannover
☎ 05 11/6 26 26 60
AWO
CV
DRK
DW
Komm.Tr.
PARITÄT
150
Arbeiterwohlfahrt
Caritasverband
Deutsches
Rotes Kreuz
Diakonisches Werk
Kommunaler Träger
PARITÄTISCHER
NIEDERSACHSEN e.V.
Sucht- und Drogenberatungsstellen
Bezirksregierung
Braunschweig
Kreisfreie Stadt
Braunschweig
Suchtberatungsstelle
des Diakonisches Werkes
Jasperallee 23
38102 Braunschweig
☎ 05 31/33 80 96/7
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Kurt-Schumacher-Straße 26
38102 Braunschweig
☎ 05 31/22 09 00
Suchtberatungssttelle des
PARITÄTISCHEN
Hinter Brüdern 1
38100 Braunschweig
☎ 05 31/24 02 40
Kreisfreie Stadt Salzgitter
Suchtberatungsstelle
des Diakonisches Werkes
Berliner Straße 28-30
38226 Salzgitter
☎ 0 53 41/6 10 41
Drogenberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Lichtenberger Straße 5
38226 Salzgitter
☎ 0 53 41/6 71 61/2
Kreisfreie Stadt Wolfsburg
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Goethestraße 11
38440 Wolfsburg
☎ 0 53 61/1 28 08
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Lessingstraße 27
38440 Wolfsburg
☎ 0 53 61/27 90-0
Landkreis Gifhorn
Nebenstelle:
Bahnhofstraße 25
29378 Wittingen
☎ 0 58 31/16 66
Landkreis Göttingen
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Schützenring 1
37115 Duderstadt
☎ 0 55 27/98 13 17
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Obere Karspüle 10
37073 Göttingen
☎ 05 51/48 46 46
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Schillerstraße 21
37083 Göttingen
☎ 05 51/7 20 51
Nebenstelle:
Ziegelstraße 16
34346 Hann.-Münden
☎ 0 55 41/98 19 20
Drogenberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Mauerstraße 3
37073 Göttingen
☎ 05 51/4 50 33
Landkreis Goslar
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Am Lindenplan 1
38640 Goslar
☎ 0 53 21/2 60 59
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Breite Straße 76
38640 Goslar
☎ 0 53 21/2 08 62
Landkreis Helmstedt
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Poststraße 5a
38350 Helmstedt
☎ 0 53 51/42 40 30
☎ 0 53 51/42 80 30
Landkreis Northeim
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Schlachthausweg 25
37154 Northeim
☎ 0 55 51/2 67/2
Landkreis Osterode
Suchtberatungsstelle des
Diakonischen Werkes
Juesseestraße 17
37412 Herzberg a. Harz
☎ 0 55 21/69 19
Nebenstelle:
Schloßplatz 2
37520 Osterode a. Harz
☎ 0 55 22/7 37 36
Landkreis Peine
Suchtberatungsstelle des
Diakonischen Werkes
Zehnerstraße 6
31226 Peine
☎ 0 51 71/58 49 90
Landkreis Wolfenbüttel
Suchtberatungsstelle des
Diakonischen Werkes
Dr. Heinrich-Jasper-Straße 5
38304 Wolfenbüttel
☎ 0 55 31/29 85 56
Nebenstelle:
Am Graben 4
38723 Seesen
☎ 0 53 81/49 18 90
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Steinweg 1
38518 Gifhorn
☎ 0 53 71/5 71 75
151
Sucht- und Drogenberatungsstellen
Bezirksregierung
Hannover
Landeshauptstadt
Hannover
Abhängigenambulanz der
Psychiatrischen Poliklinik I
der Medizinischen Hochschule
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
☎ 05 11/5 32-31 67
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Grupenstraße 8
30159 Hannover
☎ 05 11/27 07 39-80
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Burgstraße 10
30159 Hannover
☎ 05 11/36 87-1 48
Nebenstelle:
Suchtberatung für Frauen
Goethestraße 29
30169 Hannover
☎ 05 11/16 11 69
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Lemförderstraße 2
30169 Hannover
☎ 05 11/9 89 31 25
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Odeonstraße 14
30159 Hannover
☎ 05 11/70 14 60
Drogenberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Steintorfeldstraße 11
30161 Hannover
☎ 05 11/33 61 17 30
Drogenberatungsstelle
PRISMA
Am Südbahnhof 38
30171 Hannover
☎ 05 11/9 21 75-0
152
Landkreis Diepholz
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Hinterstraße 15
49356 Diepholz
☎ 0 54 41/98 79 20
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Bahnhofstraße 29
28816 Stuhr
☎ 04 21/89 32 33
Nebenstellen:
Kirchstraße 8
27211 Bassum
☎ 0 42 41/45 80
Heimatstube
27305 Bruchhausen-Vilsen
☎ 0 42 52/15 41
Lange Straße 56
49356 Diepholz
☎ 0 54 41/38 22
Amselweg 6
27232 Sulingen
☎ 0 42 71/14 00
Bremer Weg 2
28857 Syke
☎ 0 42 42/6 04 33
Leester Straße 95
28844 Weyhe
☎ 04 21/89 50 50
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Steller Straße 22
27239 Twistringen
☎ 0 42 43/89 88
☎ 0 42 43/20 58
Landkreis Hameln-Pyrmont
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Hermannstraße 5
31785 Hameln
☎ 0 51 51/94 00 00
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Platzstraße 5 A
31785 Hameln
☎ 0 51 51/76 67
Landkreis Hannover
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
☎ 0 51 05/51 58 55
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Schillerslager Straße 9
31303 Burgdorf
☎ 0 51 36/89 73 30
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Kiefernweg 2
30880 Laatzen
☎ 05 11/82 76 02
Nebenstellen:
Corvinusplatz 2
30982 Pattensen
☎ 0 51 01/1 21 00
Pastor-Schmedes-Straße 6
31832 Springe
☎ 0 50 41/97 06 38
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Am Osterberge 1
30823 Garbsen
☎ 0 51 37/ 7 88 59
Landkreis Hildesheim
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Heinzestraße 38
31061 Alfeld
☎ 0 51 81/2 48 39
☎ 0 51 81/70 72 59
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Jakobistraße 28
31134 Hildesheim
☎ 0 51 21/17 29 74
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Pfaffenstieg 12
31134 Hildesheim
☎ 0 51 21/16 77 31-32
Sucht- und Drogenberatungsstellen
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Theaterstraße 2
31141 Hildesheim
☎ 0 51 21/16 75 20
Nebenstellen:
Bürgermeister-Sander-Str. 10
31167 Bockenem
☎ 0 50 67/68 11
Neustadt 1
31157 Sarstedt
☎ 0 50 66/6 48 00
Landkreis Holzminden
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Haarmannplatz 6
37603 Holzminden
☎ 0 55 31/50 49
Landkreis Nienburg
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Bahnhofstraße 3
31582 Nienburg/Weser
☎ 0 50 21/9 73 50
Landkreis Schaumburg
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Bahnhofstraße 16
31655 Stadthagen
☎ 0 57 21/99 30 20
Drogenberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Bahnhofstraße 16, 1. Etage
31655 Stadthagen
☎ 0 57 21/99 30 30
Nebenstelle:
Bäckerstraße 8
31737 Rinteln
☎ 0 57 51/96 21 18
Bezirksregierung
Lüneburg
Landkreis Celle
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Fritzenwiese 117
29221 Celle
☎ 0 51 41/9 92 91-50
Landkreis Cuxhaven
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Reinekestraße 12
27472 Cuxhaven
☎ 0 47 21/3 70 67
Landkreis Harburg
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Am Langen Sal 1
21244 Buchholz
☎ 0 41 81/40 00
Landkreis LüchowDannenberg
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Marschtorstraße 44
29451 Dannenberg
☎ 0 58 61/49 49
Landkreis Lüneburg
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Heiligengeiststraße 19
21335 Lüneburg
☎ 0 41 31/4 50 55
Landkreis Osterholz
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Kirchenstraße 5
27711 Osterholz-Scharmbeck
☎ 0 47 91/8 06 80
Landkreis Rotenburg
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Bahnhofstraße 16
27432 Bremervörde
☎ 0 47 61/7 09 19
Nebenstellen:
Soltauer Straße 25
27356 Rotenburg
☎ 0 42 61/6 39 57
Gaswerkstraße 8 (Bauamt)
27374 Visselhövede
☎ 0 42 62/33 83
Kattrepel 15
27404 Zeven
☎ 0 42 61/6 39 57
Landkreis
Soltau-Fallingbostel
Suchtberatungsstelle
der Arbeiterwohlfahrt
Bornemannstraße 12
29614 Soltau
☎ 0 51 91/20 72
Suchtberatungsstelle
der Arbeiterwohlfahrt
Kirchplatz 4
29664 Walsrode
☎ 0 51 61/91 24 58
Landkreis Stade
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Sietwenderstraße 7
21706 Drochtersen
☎ 0 41 43/54 95
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Steile Straße 19–23
21682 Stade
☎ 0 41 41/9 99 30
Nebenstellen:
Kirchenstraße 1
21614 Buxtehude
☎ 0 41 61/35 35
Hans-Mügge-Straße 15
21729 Freiburg (Elbe)
☎ 0 47 79/12 00
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Neubourgstraße 6
21682 Stade
☎ 0 41 41/4 11 70
Nebenstelle:
Hansestraße 1
21614 Buxtehude
☎ 0 41 61/64 44 46
153
Sucht- und Drogenberatungsstellen
Landkreis Uelzen
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Brauerstraße 26
29525 Uelzen
☎ 05 81/1 50 88
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Veerßer Straße 23
29525 Uelzen
☎ 05 81/7 00 93
Landkreis Verden
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Lugenstein 14
27283 Verden
☎ 0 42 31/8 28 12
Nebenstelle:
Feldstraße 2
28832 Achim
☎ 0 42 02/87 98
Bezirksregierung Weser-Ems
Kreisfreie Stadt
Delmenhorst
Drogenberatungsstelle
der Arbeiterwohlfahrt
Scheunebergstraße 41
27749 Delmenhorst
☎ 0 42 21/1 40 55
Kreisfreie Stadt Emden
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Friedrich-Naumann-Straße 16
26725 Emden
☎ 0 49 21/2 34 66
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Zwischen beiden Bleichen 9
26721 Emden
☎ 0 49 21/2 58 99
Kreisfreie Stadt Oldenburg
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Alexanderstraße 17
26121 Oldenburg
☎ 04 41/8 35 00
Nebenstelle:
Heiligengeiststraße 19
26126 Oldenburg
☎ 04 41/8 75 81
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Bloherfelder Straße 7
26129 Oldenburg
☎ 04 41/7 20 51
Stadt und
Landkreis Osnabrück
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Johannisstraße 91
49074 Osnabrück
☎ 05 41/3 41 50-52
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Kohlbrink 8
49324 Melle
☎ 0 54 22/9 62 59 50
Nebenstelle:
Grüner Weg 2
49593 Bersenbrück
☎ 0 54 39/9 42 30
154
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Am Kasinopark 13
49124 Georgsmarienhütte
☎ 0 54 01/3 49 33
Nebenstellen:
Münsterstraße 15
49565 Bramsche
☎ 0 54 61/6 26 60
Engelgarten 31
49324 Melle
☎ 0 54 22/94 27 20
Drogenberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Lotter Straße 125
49078 Osnabrück
☎ 05 41/9 40 10-0
Kreisfreie Stadt
Wilhelmshaven
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Werftstraße 71
26382 Wilhelmshaven
☎ 0 44 21/2 60 60
Landkreis Ammerland
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Fährweg 2
26160 Bad Zwischenahn
☎ 0 44 03/31 79
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Lange Straße 20
26160 Bad Zwischenahn
☎ 0 44 03/6 35 20
Landkreis Aurich
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Marktstraße 19
26603 Aurich
☎ 0 49 41/41 42
Nebenstelle:
Am alten Siel 1
26506 Norden
☎ 0 49 31/1 51 52
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Georgswall 18 a
26603 Aurich
☎ 0 49 41/6 79 67/8
Sucht- und Drogenberatungsstellen
Landkreis Cloppenburg
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Eschstraße 31 a
49661 Cloppenburg
☎ 0 44 71/46 86
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Bürgermeister-HeukampStraße 22
49661 Cloppenburg
☎ 0 44 71/8 16 73
Landkreis Emsland
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Domhof 18
49716 Meppen
☎ 0 59 31/9 84 20
Nebenstellen:
Bögenstraße 12
49808 Lingen
☎ 05 91/80 06 20
Hauptkanal rechts 77
26871 Papenburg
☎ 0 49 61/9 44 10
Drogenberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Hauptkanal rechts 79
26871 Papenburg
☎ 0 49 61/9 88 80
Nebenstellen:
Georgstraße 15
49809 Lingen
☎ 05 91/9 15 02 85
Schützenstraße 16
49716 Meppen
☎ 0 59 31/98 15 50
Landkreis Friesland
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Bahnhofstraße 6
26316 Varel
☎ 0 44 51/9 64 20
Nebenstelle:
Kostverloren 2
26441 Jever
☎ 0 44 61/91 36 50
Landkreis Grafschaft
Bentheim
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Geisinkstraße 1
48527 Nordhorn
☎ 0 59 21/88 02-25
Nebenstelle:
Stadtring 21
48527 Nordhorn
☎ 0 59 21/54 28
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Bentheimer Straße 33
48529 Nordhorn
☎ 0 59 21/8 58 60
Drogenberatungsstelle
des Landkreises
Grafschaft Bentheim
Kistemakerstraße 5–7
48527 Nordhorn
☎ 0 59 21/3 37 66
Landkreis Wesermarsch
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Milchstraße 11
26919 Brake
☎ 0 44 01/47 17
Nebenstelle:
Mittelweg 5
26954 Nordenham
☎ 0 47 31/8 80 40
Landkreis Wittmund
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Kirchplatz 7
26427 Esens
☎ 0 49 71/91 97 15
Landkreis Leer
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Bahnhofsring 12
26789 Leer
☎ 04 91/24 00 u. 22 12
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Friesenstraße 65
26789 Leer
☎ 04 91/60 98 20
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Bahnhofstraße 2
27793 Wildeshausen
☎ 0 44 31/29 64/5
Landkreis Vechta
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Bremer Straße 19
49377 Vechta
☎ 0 44 41/65 33
155
Niedrigschwellige Angebote
Regierungsbezirk
Braunschweig
Kreisfreie Stadt Wolfsburg
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Lessingstraße 27
38440 Wolfsburg
☎ 0 53 61/27 90-0
Landkreis Göttingen
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Schillerstraße 21
37083 Göttingen
☎ 05 51/7 20 51
Landkreis Goslar
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Am Lindenplan 1
38640 Goslar
☎ 0 53 21/2 60 59
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Breite Straße 30/31
38640 Goslar
☎ 0 53 21/2 08 62
Regierungsbezirk
Hannover
Landeshauptstadt
Hannover
Drogenberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
mit Clearingstation und
Notschlafstelle
Steintorfeldstraße 11
30161 Hannover
☎ 05 11/31 97 15
Clearingstation und
Notschlafstelle des
Diakonischen Werkes
Lange-Hop-Straße 44
30559 Hannover
☎ 05 11/51 46 36
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Odeonstraße 14
30159 Hannover
☎ 05 11/70 14 60
156
Sleep in
des PARITÄTISCHEN
Bachstraße 12
30167 Hannover
☎ 05 11/91 10 60
Cafè Connection
des PARITÄTISCHEN
Tivolistraße
30161 Hannover
☎ 05 11/3 36 04 12
Wohnprojekt für
Dogenabhängige
des Diakonischen Werkes
Alte-Peiner-Heerstraße 2
30660 Hannover
☎ 05 11/6 13 83 27
Privates Wohnprojekt für
Drogenabhängige
Wörthstraße 10
30161 Hannover
☎ 05 11/31 20 42
Landkreis Hameln-Pyrmont
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Hermannstraße 5
31785 Hameln
☎ 0 51 51/94 00 00
Landkreis Schaumburg
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Bahnhofstraße 6
31655 Stadthagen
☎ 0 57 21/7 60 83
Regierungsbezirk
Lüneburg
Landkreis Celle
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Hehlentorstraße 20
29221 Celle
☎ 0 51 41/2 80 08-9
Haus am Harburger Berg
des Diakonischen Werkes
Harburger Straße 20
29223 Celle
☎ 0 51 41/3 34 96
Landkreis Lüneburg
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Heiligengeiststraße 19
21335 Lüneburg
☎ 0 41 31/4 50 55
Café Nr. 1
des Diakonischen Werkes
Rote Hahnstraße 1
21335 Lüneburg
☎ 0 41 31/39 00 17
Landkreis Rotenburg
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Bahnhofstraße 16
27432 Bremervörde
☎ 0 47 61/7 09 19
Landkreis Stade
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Steile Straße 19–21
21682 Stade
☎ 0 41 41/35 66
Regierungsbezirk
Weser-Ems
Kreisfreie Stadt
Delmenhorst
Drogenberatungsstelle
der Arbeiterwohlfahrt
Scheunebergstraße 41
27749 Delmenhorst
☎ 0 42 21/40 55
Kreisfreie Stadt Emden
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Friedrich-Naumann-Straße 16
26725 Emden
☎ 0 40 21/2 34 66
Kreisfreie Stadt Oldenburg
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Alexanderstraße 17
26121 Oldenburg
☎ 04 41/8 35 00
Niedrigschwellige Angebote
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Bloherfelder Straße 7
26129 Oldenburg
☎ 04 41/7 20 51
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Drogenberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Lotter Straße 125
49078 Osnabrück
☎ 05 41/9 40 10-0
Cafè Connection
des Diakonischen Werkes
Hermannstraße 1
49078 Osnabrück
☎ 05 41/58 87 96
Begegnungstätte
„Saftladen“
Lohstraße 65
49078 Osnabrück
☎ 05 41/2 34 48
Kreisfreie Stadt
Wilhelmshaven
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Werftstraße 71
26382 Wilhelmshaven
☎ 0 4421/2 60 60
Cafè Regenbogen
des Diakonischen Werkes
Börsenstraße 88
26382 Wilhelmshaven
☎ 0 44 21/2 18 00
Landkreis Emsland
Drogenberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
mit Streetwork-Kontaktcafé
Georgstraße 15
49808 Lingen
☎ 05 91/9 15 02 85
Landkreis Friesland
Suchtberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Bahnhofstraße 6
26316 Varel
☎ 0 44 51/9 64 20
Landkreis Leer
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Bahnhofsring 12
26789 Leer
☎ 04 91/24 00
Landkreis Osnabrück
Suchtberatungsstelle
des Caritasverbandes
Grüner Weg 2
49593 Bersenbrück
☎ 0 54 39/22 35
Suchtberatungsstelle
des Diakonischen Werkes
Kirchstraße 1
49124 Georgsmarienhütte
☎ 0 54 01/3 49 33
Landkreis Aurich
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Georgswall 18 a
26603 Aurich
☎ 0 49 41/6 79 67-8
Landkreis Cloppenburg
Drogenberatungsstelle
des PARITÄTISCHEN
Eschstraße 31 a
49661 Cloppenburg
☎ 0 44 71/46 86
157
Spezialisierte Entzugsangebote
Regierungsbezirk
Braunschweig
Kreisfreie Stadt
Braunschweig
Städtisches Klinikum
(A/M, D, DD/32 Betten)
Freisestraße 9/10
38118 Braunschweig
☎ 05 31/5 95-0
Kreisfreie Stadt Salzgitter
St. Elisabeth-Krankenhaus
(A/M/8 Betten)
Liebenhaller Straße 20
38259 Salzgitter
☎ 0 53 41/8 24-0
Landkreis Göttingen
Universitäts-Kliniken
(A/M, D, DD/54 Betten)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
☎ 05 51/39-0
Niedersächsisches
Landeskrankenhaus
(A/M, D, DD/68 Betten)
Rosdorfer Weg 70
37081 Göttingen
Landkreis Goslar
Privat-Nervenklinik
Dr. Fontheim
(A/M, D, DD/24 Betten)
Lindenstraße 15–17
38704 Liebenburg
☎ 0 53 46/8 10
Landkreis Helmstedt
Niedersächsisches
Landeskrankenhaus
(A/M, D, DD/89 Betten)
Vor dem Kaiserdom 10
38154 Königslutter am Elm
☎ 0 53 53/90-0
Landkreis Northeim
Albert-Schweitzer-Krankenhaus
(A/M/4 Betten)
Sturmbäume 8–10
37154 Northeim
☎ 0 55 51/97-0
Landkreis Wolfenbüttel
Städtisches Krankenhaus
Wolfenbüttel (A/M/3 Betten)
Alter Weg 80
38302 Wolfenbüttel
☎ 0 53 31/3 06-0
Regierungsbezirk
Hannover
Landeshauptstadt
Hannover
Medizinische Hochschule
(A/M, D, DD/28 Betten)
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
☎ 05 11/5 32-1
Henriettenstift
(A/M/4 Betten)
Marienstraße 80–90
30171 Hannover
☎ 05 11/2 89-0
Sophien-Klinik
(A/M/5 Betten)
Dieterichsstraße 33/35
30159 Hannover
☎ 05 11/36 67-0
Landkreis Diepholz
St. Annen-Stift
(A/M, D, DD/10 Betten)
St.-Annen-Straße 15
27239 Twistringen
☎ 0 42 43/41 50
Landkreis Hameln-Pyrmont
Kreiskrankenhaus Hameln
(A/M/3 Betten)
Saint-Maur-Platz 1
31785 Hameln
☎ 0 51 51/97-0
Landkreis Hannover
Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie
(A/M, D, DD/48 Betten)
Rohdehof 3
30853 Langenhagen
☎ 05 11/73 00-03
Entzugsangebote für Alkohol (A), – Medikamenten (M) – und Drogenabhängige (D) sowie für die Behandlung bei Doppeldiagnosen (DD)
158
Klinikum Wahrendorff
(A/M, D, DD/68 Betten)
Hindenburgstraße 1
31319 Sehnde
☎ 0 51 32/9 01-0
Niedersächsisches Landeskrankenhaus Wunstorf
Fachabteilung Rehburg
(A/M, DD/114 Betten)
Friedrich-Stollberg-Allee 5
31547 Rehburg-Loccum
☎ 0 50 37/90-0
Landkreis Hildesheim
Kreiskrankenhaus Alfeld
(A/M, D/9 Betten)
Landrat-Beushausen-Str. 26
31061 Alfeld
☎ 0 51 81/7 07-0
Niedersächsisches
Landeskrankenhaus
(A/M, D, DD/73 Betten)
Goslarsche Landstraße 60
31135 Hildesheim
☎ 0 51 21/1 03-1
Niedersächsiche Fachklinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie
(A/M, D, DD/30 Betten)
Goslarsche Landstraße 60
31135 Hildesheim
☎ 0 51 21/1 03-1
Landkreis Holzminden
Charlottenstift
(A/M, D/4 Betten)
Krankenhausweg 2
37627 Stadtoldendorf
☎ 0 55 32/5 01-0
Landkreis Schaumburg
Kreiskrankenhaus Rinteln
(A/M, D/4 Betten)
Virchowstraße 5
31737 Rinteln
☎ 0 57 51/9 50
Regierungsbezirk
Lüneburg
Landkreis Celle
Krankenhaus St. Josef-Stift
(A/M, D/9 Betten)
Kanonenstraße 8
29221 Celle
☎ 0 51 41/7 51-0
Spezialisierte Entzugsangebote
Landkreis Cuxhaven
Stadtkrankenhaus Cuxhaven
(A/M, D/6 Betten)
Altenwalder Chaussee 10
27474 Cuxhaven
☎ 0 47 21/78-0
DRK-Krankenhaus Seepark
(A/M, D, DD/16 Betten)
OT Debstedt
27607 Langen
☎ 04 71/1 82-0
Kreiskrankenhaus
Land Hadeln
(A/M/3 Betten)
Große Ortstraße 85
21762 Otterndorf
☎ 0 47 51/9 08-0
Landkreis Harburg
Krankenhaus Salzhausen
(A/M/10 Betten)
Bahnhofstraße 5
21376 Salzhausen
☎ 0 41 72/9 66-0
Landkreis Lüneburg
Niedersächsisches
Landeskrankenhaus
(A/M, D/60 Betten)
Wienebütteler Weg 1
21339 Lüneburg
☎ 04 13/60-0
Psychiatrische Klinik
Häcklingen
(A/M, D, DD/15 Betten)
Am Wischfeld 16
21335 Lüneburg
☎ 0 41 31/70 08-0
Landkreis Rotenburg
Martin-Luther-Krankenhaus
(A/M, D/6 Betten)
Dr.-Otto-Straße 2
27404 Zeven
☎ 0 4281/71 10
Landkreis Stade
Städt. Krankenhaus Stade
(A/M, DD/8 Betten)
Bremervörder Straße 111
21682 Stade
☎ 0 41 41/9 70
Regierungsbezirk
Weser-Ems
Kreisfreie Stadt Emden
Hans-Susemihl-Krankenhaus
(A/M, D/23 Betten)
Bolardusstraße 20
26721 Emden
☎ 0 49 21/8 01-0
Kreisfreie Stadt und
Landkreis Osnabrück
Niedersächsisches
Landeskrankenhaus
(A/M, D, DD/108 Betten)
Knollstraße 31
49008 Osnabrück
☎ 05 41/3 13-0
Kreisfreie Stadt
Wilhelmshaven
St. Willehad-Hospital
(A/M, D/3 Betten)
Ansgaristraße 8
26382 Wilhelmshaven
☎ 0 44 21/2 08-0
Landkreis Ammerland
Nds. Landeskrankenhaus
Wehnen
(A/M, D, DD/148 Betten)
Hermann-Ehlers-Straße 7
26160 Bad Zwischenahn
☎ 04 41/9 61 50
Landkreis Aurich
Kreiskrankenhaus Aurich
(A/M/7 Betten)
Wallinghausener Straße 8
26586 Aurich
☎ 0 49 41/94-0
Kreiskrankenhaus Norden
(A/M, D, DD/45 Betten)
Osterstraße 110
26506 Norden
☎ 0 49 31/1 81-1
Landkreis Cloppenburg
St. Josefs-Hospital
(A/M, D/5 Betten)
Krankenhausstraße 13
49661 Cloppenburg
☎ 0 44 71/16-0
Entzugsangebote für Alkohol (A), – Medikamenten (M) – und Drogenabhängige (D) sowie für die Behandlung bei Doppeldiagnosen (DD)
Landkreis Emsland
St. Vinzenz-Hospital
(A/M, DD/28 Betten)
Hammer Straße 9
49740 Haselünne
☎ 0 59 61/5 03-0
Marienhospital
(A/M/8 Betten)
Hauptkanal rechts 75
28671 Papenburg
☎ 0 49 61/93-0
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Kreiskrankenhaus Nordhorn
(A/M, D/16 Betten)
Albert-Schweitzer-Straße 10
48527 Nordhorn
☎ 0 59 21/84-1
Landkreis Leer
Borromäus-Hospital Leer
(A/M/14 Betten)
Kirchstraße 61–67
26789 Leer
☎ 04 91/86-21 00
Krankenhaus Rheiderland
(A/M, D/12 Betten)
Neue Straße 22
26826 Weener (Ems)
☎ 0 49 51/3 01-0
Landkreis Osnabrück
Albertinen-Krankenhaus
(A/M, D/5 Betten)
Robert-Koch-Straße 1
49201 Dissen
☎ 0 54 21/3 02-0
Diakonie-Krankenhaus
(A/M/10 Betten)
Hospitalweg 1
49124 Georgsmarienhütte
☎ 0 54 01/3 38-0
Krankenhaus St. Matthäus
(A/M/2 Betten)
Schürenkamp 6/8
49324 Melle
☎ 0 54 22/10 40
Landkreis Vechta
St. Franziskus-Hospital
(A/M, D/3 Betten)
Franziskusstraße 6
49393 Lohne (Oldb.)
☎ 0 44 42/81-0
159
Fachkliniken zur Behandlung von Alkoholund Medikamentenabhängigen
OS
Bezirksregierung
Hannover
Bezirksregierung
Braunschweig
Kreisfreie Stadt Salzgitter
Landkreis Gifhorn
Landkreis Diepholz
Fachklinik Erlengrund
des Diakonischen Werkes
(83 Plätze)
Alte Heerstraße 63
38259 Salzgitter
☎ 0 43 41/3 00 40
Haus Niedersachsen I
des PARITÄTISCHEN
(67 Plätze)
OT Oerrel/Feldstraße 3
29386 Dedelstorf
☎ 0 58 32/8 20
Haus Niedersachsen II
des PARITÄTISCHEN
(30 Plätze)
OT Emmen/Im Winkel 58+60
29386 Hankensbüttel
☎ 0 58 32/8 20
Fachkrankenhaus
„Moorpension“
des Diakonischen Werkes
(52 Betten)
Bodelschwingh-Straße 15
27259 Freistatt
☎ 0 54 48/82 80
160
Fachkliniken zur Behandlung von Alkohol- und Medikamentenabhängigen
Bezirksregierung
Weser-Ems
Kreisfreie Stadt Oldenburg
Fachkrankenhaus „Ofener
Straße“ des Diakonischen
Werkes (33 Betten)
Ofener Straße 20
26121 Oldenburg
☎ 04 41/7 40 31
Landkreis Emsland
Fachklinik St. Josef-Stift
des Caritasverbandes
(40 Plätze)
Lähdener Straße 8
49774 Lähden
☎ 0 59 64/7 00
Landkreis Oldenburg
Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum
(auch Drogenabhängige)
des Diakonischen Werkes
(43 Plätze)
Dr. Eckener Straße 1–5
26189 Ahlhorn
☎ 0 44 35/10 08
Fachkrankenhaus „to Hus“
des Diakonischen Werkes
(37 Plätze)
Kirchweg 26
27801 Dötlingen-Neerstedt
☎ 0 44 32/15 11/12
Landkreis Osnabrück
Paracelsus-Berghofklinik
(120 Betten)
Empterweg 5
49152 Bad Essen
☎ 0 54 72/54 72
ParacelsusWiehengebirgsklinik
(110 Betten)
Kokenrottstraße 71
49152 Bad Essen
☎ 0 54 72/40 50
Fachkrankenhaus
„Haus Möhringsburg“
des Diakonischen Werkes
(30 Betten)
An der Möhringsburg
49635 Badbergen
☎ 0 54 21/3 02-0
Landkreis Vechta
Fachklinik St. Marienstift
Dammer Berge
des Caritasverbandes
(120 Betten)
Dammer Straße 4 a
49434 Neuenkirchen
☎ 0 54 93/50 20
St. Vitus-Stift
(auch Drogenabhängige)
des Caritasverbandes
(80 Betten)
Ahlhorner Straße
49429 Visbek
☎ 0 44 45/89 91 34
161
Therapeutische Gemeinschaften
für Dogenabhängige
Karte
OS
Regierungsbezirk
Braunschweig
Kreisfreie Stadt
Braunschweig
Projekt Kaffeetwete 3
Förderkreises für evangelistische soziale Arbeit e. V. (DW)
Stadtwohnung Braunschweig
(5 Reha-Betten)
Am Alten Bahnhof 15
38122 Braunschweig
☎ 05 31/89 23 00
Landkreis Göttingen
Landkreis Helmstedt
DAYTOP – Gesellschaft für
soziale Planung und
Alternativen GmbH (DRK)
Therapiezentrum
Waldhaus Södderich
(32 Reha-Betten)
37136 Waake
☎ 0 55 07/8 32
Projekt Kaffeetwete 3
Förderkreises für evangelistische soziale Arbeit e. V. (DW)
Therapeutische Gemeinschaften
Zum Schuntertal 11
(10 Reha-Betten)
38154 Glentorf
☎ 0 53 65/23 02
Eitelbrotstraße 43
(10 Reha-Betten)
38165 Lehre
☎ 0 53 08/17 10
Spitzenverband bzw. Träger: DRK (Deutsches Rotes Kreuz), DW (Diakonisches Werk),
PARITÄTISCHER (PARITÄTISCHER NIEDERSACHSEN E.V.)
162
Therapeutische Gemeinschaften für Dogenabhängige
Landkreis Northeim
Neues Land e. V. (DW)
Christliche Drogenarbeit
Therapeutische Gemeinschaft
Amelith (10 Reha-Betten)
Lange Straße 29
37194 Bodenfelde
☎ 0 55 72/5 40
Regierungsbezirk
Hannover
Landeshauptstadt
Hannover
Therapeutische Gemeinschaft
für Sozialtherapie und
Pädagogik mbH – STEP
(PARITÄTISCHER)
Externe Adpaption Hannover
(3 Reha-Betten)
Grazer Straße 20
30159 Hannover
☎ 05 11/83 85 78
Therapeutische Gemeinschaft
Düsterntal der STEP
(50 Reha-Betten)
31073 Delligsen
☎ 0 51 87/9 40 90
Therapeutische Gemeinschaft
INTUS des Vereins für
Drogenhilfe e. V.
(16 Reha-Betten)
(PARITÄTISCHER)
Wiesenstraße 7
31535 Neustadt a. Rbge.
☎ 0 50 32/13 24
Landkreis
Soltau-Fallingbostel
Landkreis Nienburg
Landkreis Ammerland
Therapeutische Gemeinschaft
Steyerberg der
Gemeinnützigen Gesellschaft
für Sozialtherapie und
Pädagogik GmbH – STEP
(19 Reha-Betten)
Rießen 1
31595 Steyerberg
☎ 0 57 64/9 60 40
Therapeutische Gemeinschaft
Kayhauserfeld des Jugendberatung, -therapie und weiterbildung e. V.
(PARITÄTISCHER)
(31 Reha-Betten)
Mittellinie 226
26160 Bad Zwischenahn
☎ 0 44 86/15 41
Landkreis Hannover
Therapeutische Gemeinschaft
Völksen der STEP
(31 Reha-Betten)
Sonnenweg 1
31382 Springe
☎ 0 50 41/9 85 10
Short-STEP Wedemark
(22 Reha-Betten)
Pappellallee 2–5
30900 Wedemark
☎ 0 51 30/5 80 30
Landkreis Holzminden
Neues Land e. V. (DW)
Christliche Drogenarbeit
Therapeutische Gemeinschaft
Schorborn (14 Reha-Betten)
Schießhäuser Straße 9
37627 Deensen
☎ 0 55 32/99 91 00
DAYTOP-Therapiezentrum
(DRK) (34 Reha-Betten)
Am Hüschebrink 17
37632 Eschershausen
☎ 0 55 34/5 51
Therapeutische Gemeinschaft
des Geistlichen Rüstzentrums
Krelingen (DW)
(15 Reha-Betten)
Glaubenshorf
29664 Walsrode
☎ 0 51 67/97 01 65
Regierungsbezirk
Weser-Ems
Landkreis Emsland
Regierungsbezirk
Lüneburg
Landkreis Lüneburg
Jugendhilfe e. V. Lüneburg
(PARITÄTISCHER)
Therapeutische Gemeinschaften
Wilschenbruch
(21 Reha-Betten)
Reiherstieg 15
21337 Lüneburg
☎ 0 41 31/7 49 30
Dachtmissen
(22 Reha-Betten)
Dorfstraße 10
21391 Reppenstedt
☎ 0 41 35/82 20 11
Südergellersen
(23 Reha-Betten)
Schwarzer Weg 2
21394 Südergellersen
☎ 0 41 35/83 50
Therapeutische Gemeinschaft
Emsland des
Caritasverbandes der Diözese
Osnabrück e. V.
(30 Reha-Betten)
Bocksfelde 15
49751 Sögel
☎ 0 59 52/9 36 60
Landkreis Osnabrück
Therapeutische Gemeinschaft
Nettetal des Caritaverbandes
der Diözese Osnabrück e. V.
(33 Reha-Betten)
Hohnweg 2
49134 Wallenhorst
☎ 05 41/6 72 43
Landkreis Wesermarsch
Jugendberatung, -therapie
und -weiterbildung e. V.
(PARITÄTISCHER)
Therapeutisches Zentrum
Moorkieker
(35 Reha-Betten)
Bardenfleth 28
26931 Esfleth
☎ 0 44 85/7 51
163
Betreutes Wohnen
Regierungsbezirk
Braunschweig
Kreisfreie Stadt Salzgitter
Wohngrupe des
Diakonischen Werkes
(A, M, D/6 Plätze)
Lichtenberger Straße 5
38226 Salzgitter-Lebenstedt
☎ 0 53 41/6 71 61
Kreisfreie Stadt Wolfsburg
Betreute Wohngemeinschaft
des Diakonischen Werkes
(A, M, D/13 Plätze)
Goethestraße 11
38440 Wolfsburg
☎ 0 53 61/1 28 08
Landkreis Göttingen
DAYTOP – Gesellschaft für
soziale Planung und
Alternativen GmbH (D)
Kaiserstraße 1
80801 München
☎ 0 89/38 39 99-0
Landkreis Goslar
Wohngruppe des
Diakonischen Werkes
(A/6 Plätze)
Lindenplan 1
38640 Goslar
☎ 0 53 21/2 60 59
Landkreis Helmstedt
Projekt Kaffeetwete 3
Förderkreises für
evangelistische
soziale Arbeit e. V. (DW)
Therapeutische Gemeinschaft (D/6 Plätze)
Zum Schuntertal 11
38154 Glentorf
☎ 0 53 65/23 02
Landkreis Northeim
Neues Land e. V. –
Christliche Drogenarbeit
(D/18 Plätze)
Therapeutische Gemeinschaft
Steintorfeldstraße 11
30161 Hannover
☎ 05 11/31 97 15
Regierungsbezirk Hannover
Landkreis Diepholz
Wohngemeinschaft
des PARITÄTISCHEN
(A, M/3 Plätze)
Bahnhofstraße 29
28816 Stuhr-Brinkum
☎ 04 21/89 32 33
Landeshauptstadt
Hannover
Selbsthilfegruppe
Drogengefährdeter
(D/15 Plätze)
Warstraße 15
30159 Hannover
☎ 05 11/70 98 63
Gemeinnützige Gesellschaft
für Sozialtherapie und
Pädagogik – STEP
(D/60 Plätze)
Therapeutische Gemeinschaft
Lemförder Straße 2–4
30169 Hannover
☎ 05 11/98 93 10
Landkreis Hannover
Betreutes Wohnen des
Vereins für Drogenhilfe e. V.
(D/9 Plätze)
Wiesenstraße 17
31535 Neustadt a. Rbge.
☎ 0 50 32/13 24
Landkreis Holzminden
DAYTOP – Gesellschaft für
soziale Planung und
Alternativen GmbH
(D/18 Plätze)
Kaiserstraße 1
80801 München
☎ 0 89/38 39 99-0
Neues Land e. V.
Therapeutische Gemeinschaft
(D/8 Plätze)
Steintorfeldstraße 11
30161 Hannover
☎ 05 11/31 97 15
Landkreis Nienburg
Therapeutische
Wohngemeinschaft der
Freunde der Fachabteilung
für Suchtkranke
(A, M/13 Plätze)
Alte Poststraße 12
31547 Rehburg-Loccum
☎ 0 57 21/92 47 51
Landkreis Schaumburg
Therapeutische Wohngemeinschaft der Freunde
der Fachabteilung für
Suchtkranke
(A, M/13 Plätze)
Wendthäger Straße 20
31688 Nienstädt/Stadthagen
☎ 0 57 21/92 47 51
Regierungsbezirk Lüneburg
Landkreis Lüneburg
Übergangswohneinrichtung
des PARITÄTISCHEN
(A/10 Plätze)
Landwehrweg 11–13 a
21335 Lüneburg
☎ 0 41 31/12 84 75
Therapeutische Gemeinschaften der Jugendhilfe
e. V. (D, Mf/36 Plätze)
Altenbrückendamm 1
21304 Lüneburg
☎ 0 41 31/5 50 21
A = Alkoholabhängige; M = Medikamentenabhängige; D = Drogenabhängige; Mf = Mehrfachabhängige
164
Betreutes Wohnen / Adaptionseinrichtungen
Landkreis
Soltau-Fallingbostel
Therapeutische Gemeinschaft
des Geistlichen Rüstzentrum
Krelingen
(D/6 Plätze)
29664 Walsrode
☎ 0 51 67/97 01 49
Landkreis Stade
Betreutes Wohnen
des PARITÄTISCHEN
(A, M, Mf/15 Plätze)
Hans-Mügge-Straße 15
21729 Freiburg/Elbe
☎ 0 47 79/12 00
Betreutes Wohnen
des PARITÄTISCHEN
(A, M, Mf/12 Plätze)
Steile Straße 19/21
21682 Stade
☎ 0 41 41/35 66
Regierungsbezirk Weser-Ems
Kreisfreie Stadt Oldenburg
Wohngruppe Don Bosco
des Caritasverbandes
(A, Mf/6 Plätze)
Bloherfelder Straße 177
26129 Oldenburg
☎ 04 41/52 23 68
Wohngemeinschaft für
Suchtkranke des Diakonischen Werkes
(A, M, Mf/10 Plätze)
Tannenstraße 4
26219 Oldenburg
☎ 04 41/7 62 52
Therapeutische Gemeinschaften der Jugendberatung, -therapie und
-weiterbildung e. V. und
Oldenburger Schutzhütten
des PARITÄTISCHEN
(D/60 Plätze)
Huntestraße 20
26135 Oldenburg
☎ 04 41/2 61 43
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Therapeutische Gemeinschaften (D/24 Plätze) und
Wohngemeinschaften
(A, M/16 Plätze)
des Caritasverbandes der
Diözese Osnabrück e. V.
Johannisstraße 91
49074 Osnabrück
☎ 05 41/3 41-0
Nachsorgewohngemeinschaft
des Diakonischen Werkes
(A, M/6 Plätze)
Lohstraße 65
49074 Osnabrück
☎ 05 41/25 96 99
Übergangswohngemeinschaft
für Drogenabhängige
des Diakonischen Werkes
(D/8 Plätze)
Meller Straße 59
49084 Osnabrück
☎ 05 41/58 89 49
Wohngemeinschaft für
Substituierte des
Diakonischen Werkes
(D/3 Plätze)
Nobbenburger Straße 4b
49078 Osnabrück
☎ 05 41/94 01 00
Übergangswohngemeinschaft
für Männer des Diakonischen
Werkes
(A, M/6 Plätze)
Wüstenstraße 10 a
49080 Osnabrück
☎ 05 41/80 27 30
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Betreutes Wohnen des DRK
für Suchtkranke
(A, M/8 Plätze)
Schulstraße 19
48527 Nordhorn
☎ 0 59 21/7 73 80
Wohngemeinschaften
des PARITÄTISCHEN
(A, M, Mf/28 Plätze)
Karlstraße 13
48527 Nordhorn
☎ 0 59 21/25 44
Adaptionseinrichtungen
Sozialtherapeutisches
Übergangswohnheim des
PARITÄTISCHEN (15 Plätze)
Strichweg 85
27472 Cuxhaven
☎ 0 47 21/3 32 55
Sozialtherpeutisches
Übergangswohnheim des
PARITÄTISCHEN (11 Plätze)
Steile Straße 19/21
21682 Stade
☎ 0 41 41/35 66
Adaptionseinrichtung des
Diakonischen Werkes
(11 Plätze)
Dr.-Heinrich-Jasper-Straße 5
38304 Wolfenbüttel
☎ 0 53 31/29 82 65
Therapeutisches Nachsorgeund Übergangsheim des
PARITÄTISCHEN (7 Plätze)
Nienburger Straße 39
29313 Hambühren
☎ 0 50 84/58 68
165
Stationäre Einrichtungen für chronisch
mehrfachgeschädigte Suchtkranke
Oldenburg
40 Plätze
i.Pl.
Bassenfleth
30 Plätze
Lüneburg
Lüneburg
Landwehr
20 Plätze
Essen
41 Plätze
Warpe
31 Plätze
Eschede
71 Plätze
Freistatt
44 Plätze
Nordhorn
39 Plätze
Glandorf
40 Plätze
SECA
35 Plätze i. Bau
Hornburg
40 Plätze
Badenhausen
40 Plätze
STEP
Hannover
32 Pl. i. Bau
●
Stationäre Einrichtungen für chronisch mehrfachgeschädigte Suchtkranke
▲ Stationäre Einrichtungen für chronisch mehrfachgeschädigte Suchtkranke in Planung/in Bau
Schraffierung Einzugsbereiche gem. § 17 (1) Nr. 2 SGB I
Regierungsbezirk
Braunschweig
Regierungsbezirk
Hannover
Charlottenhof (40 Plätze)
Neuhütte 17
37534 Badenhausen
☎ 0 50 33/80 41
Langzeitwohnheim
„Haus Hagenberg“
des PARITÄTISCHEN
(40 Plätze)
Auf dem Hagenberg 1
38315 Hornburg
☎ 05 33/49 29 30
Haus Neuwerk
des Diakonischen Werkes
(44 Plätze)
Rudolf-Hardt-Straße 15
27259 Freistatt
☎ 0 54 48/83 92
Haus Am Seelberg
Denickeweg 5
(geplant: 40 Plätze)
30629 Hannover
☎ 05 11/95 89 80
SECA GmbH des Deutschen
Roten Kreuzes
(35 Plätze)
Bergstraße 25
37647 Polle
☎ 0 55 35/91 12 06
166
STEP – Schloß Gestorf
des PARITÄTISCHEN
(32 Plätze)
Neustadtstraße 14
31832 Springe
☎ 0 53 07/86 52
Hof Westerwarp
(31 Plätze)
Bornstraße 8
27333 Warpe
☎ 0 50 22/4 41
Stationäre Einrichtungen / Motivationsangebote
Regierungsbezirk
Lüneburg
Regierungsbezirk
Weser-Ems
Haus in der Heide
(71 Plätze)
Jägerstraße 72
29221 Celle
☎ 0 58 27/50 31
Breitenheeser Straße 3
29348 Eschede,
OT Weyhausen
☎ 0 58 27/15 07
Wohnheim Friedensplatz des
Diakonischen Werkes
(40 Plätze)
Friedensplatz 1-2
26919 Brake
☎ 0 44 01/9 96 20
Wohnheim St. Leo-Stift
des Caritasverbandes
(41 Plätze)
Achterort 8
49632 Essen (Oldbg.)
☎ 0 54 34/6 66
Theresien-Haus
des Caritasverbandes
(40 Plätze)
Krankenhausstraße 8
49219 Glandorf
☎ 0 54 26/7 66
Langzeiteinrichtung für
Suchtkranke des
PARITÄTISCHEN
(30 Plätze)
Bassenfleth 18
21723 Hollern-Twielenfleth
☎ 0 41 41/79 22 11
Langzeitwohn für Suchtkranke des PARITÄTISCHEN
(20 Plätze)
Landwehrweg 11–13 a
21335 Lüneburg
☎ 0 41 31/12 86 86
Haus Markus 2 (Landrien 1)
des Diakonischen Werkes
(7 Plätze)
Unterm Kreuz 1
49716 Meppen/OT Apeldorn
☎ 0 59 66/3 95
Gut Klausheide
der Arbeiterwohlfahrt
(39 Plätze)
Petkuser Straße 2
48531 Nordhorn
☎ 0 59 21/8 38 93
Motivationsangebote für Suchtkranke in
stationären Einrichtungen gem. § 72 BSHG
Regierungsbezirk
Braunschweig
Regierungsbezirk
Lüneburg
Regierungsbezirk
Weser-Ems
Diakonisches Heim Kästorf
(61 Betten)
Hauptstraße 51
38518 Gifhorn/Kästorf
☎ 0 53 71/72 14 51
Kalandhof Celle
(15 Betten)
Hohe Wende 14
29223 Celle
☎ 0 51 41/39 29
Herberge zur Heimat
(4 Betten)
Beim Benedikt 11 a
21335 Lüneburg
☎ 0 41 31/7 62 60
Haus Markus 2
des Diakonischen Werkes
(6 Betten)
Landrien 1
49716 Meppen/OT Apeldorn
☎ 0 59 66/3 95
Regierungsbezirk
Hannover
Paul-Oehlkers-Haus
des Diakonischen Werkes
(3 Betten)
Plantagenstraße 17
30455 Hannover
☎ 05 11/49 20 23
167
168168
Herausgegeben vom
Niedersächsischen Ministerium
für Frauen, Arbeit und Soziales
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
2. Auflage, Dezember 2000
Diese Broschüre darf, wie alle Publikationen
der Landesregierung, nicht zur Wahlwerbung
in Wahlkämpfen verwendet werden.
Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier