Der Marktgemeinderat Geiselwind hat in seiner

Transcription

Der Marktgemeinderat Geiselwind hat in seiner
Der Marktgemeinderat Geiselwind hat in seiner Sitzung
Tagesordnungspunkte behandelt und nachfolgendes beschlossen:

vom
09.12.2013
folgende
Anschaffung eines Kommunaltraktors für den gemeindl. Bauhof
Zur Bewältigung der Aufgaben des Bauhofes, insbesondere des innerörtlichen Winterdienstes, Grünflächenpflege,
etc.) soll ein Kompaktschlepper angeschafft werden.
Auf Grund der spezifischen Ausstattung wurde der Kompaktschlepper von ISEKI TH 4365 AHL angeboten.
Dem Markt Geiselwind lagen hierzu vier Angebote vor. Wirtschaftlichster Anbieter ist die Fa. Müller Landtechnik
KG, Holzhausen, 97456 Dittelbrunn. Der Angebotspreis beträgt einschließlich Komfortkabine, Kippaufbau,
Frontschlegelmäher, Schnellkuppler, Schneeräumschild und Salzstreuer mit Abdeckplane etc., insgesamt brutto
54.436,05 €.
Die Firma Müller Landtechnik KG, Kaltenhof 15, Holzhausen, 97456 Dittelbrunn erhielt den Auftrag für die
Neuanschaffung des Kompaktschleppers ISEKI einschl. der angebotenen Vollausstattung entsprechend dem
Angebot vom 05.12.2013 zum Gesamtpreis von brutto 54.436,05 €. Die Kosten sind im Haushalt 2014 zu
berücksichtigen. Bgm. Nickel wurde ermächtigt die erforderlichen Verträge hierzu abzuschließen.

Straßen und Brückenbauwerke
-
Brückenhauptprüfung 2014 – Auftragsvergabe
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach DIN 1076, ist alle sechs Jahre eine
Brückenhauptprüfung, alle drei Jahre ein Zwischenprüfung erforderlich.
Hierbei werden der Zustand und die Haltbarkeit der Brücken überprüft. Im Gemeindegebiet sind insgesamt 9
Brücken vorhanden, die die Voraussetzungen nach DIN 1076 erfüllen.
Die letzte Hauptprüfung fand im Jahre 2008 statt. Die vorletzte Hauptprüfung wurde 2001 durchgeführt.
Nach entsprechender Ausschreibung liegen insgesamt 7 Angebote vor.
Das wirtschaftlichste Angebot zur Brückenprüfung 2014 wurde von der Safatec GmbH, 91413 Neustadt/Aisch zum
Angebotspreis von 2.891,70 € vorgelegt.
Der Marktgemeinderat Geiselwind beschloss den Auftrag für die Hauptbrückenprüfung 2014
(9 Brückenbauwerke) an das wirtschaftlichst anbietende Büro Safatec GmbH, 91413 Neustadt/Aisch zum
Angebotspreis von 2.891,70 € brutto zu vergeben.
Die Kosten sind im Haushalt 2014 zu berücksichtigen.
-
Straßenbau OT Haag
Im Zuge der Wasserleitungsverlegung wurde festgestellt, dass die gemeindl. Ortsdurchfahrtsstraße Haag keinen
ausreichenden Straßenunterbau hat.
In der Auftragsvergabe an die Baufirma Ochs, Nürnberg ist für die Ortsdurchfahrtsstraße die Wiederherstellung
der Straßenoberfläche nur im Bereich der Wasserleitungstrasse vorgesehen.
Der Bauausschuss hat bei seiner Ortseinsicht am Freitag, 22.11.2013 grds. den erforderlichen Straßenaufbau mit
Oberflächenherstellung über die gesamte Straßenbreite der Ortsdurchfahrt befürwortet.
Nach Auskunft der Regierung Ufr. wäre eine Fördermöglichkeit gem. Art. 13 c FAG (Härtefallregelung - Fördersatz
ca. 40 %) gegeben.
Fördervoraussetzung hierzu ist u. a. die erforderliche Planvorlage des geforderten Mindestausbaus der
Ortsdurchfahrtsstraße mit entsprechender Ausschreibung.
Es ist beabsichtigt die erforderliche Planung (Mindestausbau und Unterlagenerstellung) für den Förderantrag
durch das bereits für die Wiederherstellung der Straße im Zuge der Wasserleitung tätige Büro SD Projekte
Seubert, Würzburg zu beauftragen.
Der Marktgemeinderat Geiselwind beschloss die erforderlichen Straßenerneuerungen im OT Haag und beauftragte
das Planungsbüro SD Projekte Seubert, Würzburg für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen für die
Förderantragstellung. LV u. Ausschreibung bei Förderaussicht.

Anbau- und Sanierung
des GemeinschaftsGenehmigung der Mehrausgaben
und
Feuerwehrhauses
Dürrnbuch
–
Für das Feuerwehrhaus Dürrnbuch wurden seit 2007 (Hausanschluss) bis heute insgesamt 74.130,- €
ausgegeben. Für das Jahr 2013 wurde ein Haushaltsansatz von 5.000,- € bewilligt. Dieser wurde aufgrund der
unvorhergesehenen höheren Kosten für Heizung und Sanitär bereits um 1.181,- € überschritten. Nun ist eine
Rechnung in Höhe von 2.350,81 € für das Elektroinstallationsmaterial (Schalter, Rahmen, Automaten usw.)
eingegangen. Die Jagdgenossenschaft Dürrnbuch hat sich an dieser Maßnahme bereits mit einem Zuschuss von
3.000,- € beteiligt. Die Dorfgemeinschaft Dürrnbuch hat bei dieser Maßnahme viel ehrenamtliche Eigenleistung
eingebracht und hat vor kurzem einen Verein gegründet. Mit dem Verein wird nun ein Nutzungsvertrag für die
künftige Nutzung des Gemeinschaftshauses in Dürrnbuch abgeschlossen. Die Mehrkosten – über den
Haushaltsansatz 2013 (3.531,81 €) sind zu beschließen.
Der Markt Geiselwind stimmte unter diesen Bedingungen den überplanmäßigen Ausgaben für die Sanierung des
Gemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Dürrnbuch zu und beauftragte die Verwaltung die unbezahlte Rechnung
der Firma AWI-Solar anzuweisen

Änderung des Regionalplans der Region Würzburg (2) – Kapitel B X “Erneuerbare
Energien”, Abschnitt 5.1 “Windkraftnutzung” – Stellungnahme zum Verordnungsentwurf
Mit Schreiben v. 04.12.2013 teilt der Regionale Planungsverband Würzburg den Entwurf der Verordnung zur
Änderung des Regionalplans für v. g. Kapitel “Erneuerbare Energien”, Abschnitt 5.1 “Windkraftnutzung” zur
Stellungnahme mit.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Auslegung der Unterlagen zur Einsicht bei der Regierung v.
Unterfranken und den Landratsämtern in der Region Würzburg im Anhörungszeitraum v. 09.12.2013 bis
07.02.2014 durchgeführt.
Zudem ist der Entwurf im Internet abrufbar:
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/3/6/00725/index.html
Die Verordnung einschl. Planunterlagen weisen die Flächen des Naturparks Steigerwald und somit das gesamte
Marktgemeindegebiet Geiselwind als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen aus.
Insoweit hat der Planungsverband sowie die Regierung Unterfranken den bisher gestellten Anträgen des Markt
Geiselwind auf Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft im Marktgemeindegebiet in Teilbereichen
entsprechend des Aufstellungsbeschlusses zur 10. Änderung des Flächennutzugsplans nicht entsprochen.
Die Flächen des Naturparks Steigerwald wurden entsprechend den Empfehlungen des bayerischen WindkraftErlasses als Flächen innerhalb v. Naturschutzgebieten gewertet, welche für eine Windkraftnutzung als
Ausschlussgebiete zu behandeln sind. Diese Bereiche fallen flächig, jedoch ohne weitere Schutzabstände aus der
weiteren Betrachtung heraus.
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Energiewende hat sich der Bezirk Unterfranken am19.02.2013 dafür
ausgesprochen, dass auch die Landschaftsschutzgebiete der Naturparke bei der Suche nach geeigneten Flächen
für WKA einbezogen werden sollen.
Dazu erfolgt bei der Regierung von Unterfranken (SG 51) eine Vorprüfung zunächst für die
Landschaftsschutzgebiete in den Naturparken Bayer. Odenwald (Region Bayerischer Untermain) und Spessart
(Regionen Bayerischer Untermain und Würzburg), ob und in welchem Umfang Flächen existieren, die sich für
Windkraftnutzung eignen.
Ergibt diese Vorprüfung, dass eine Zonierung der Landschaftsschutzgebiete in den Naturparken sinnvoll erscheint,
wird der Bezirk Unterfranken im Rahmen seiner Zuständigkeit die weiteren erforderlichen Schritte einleiten.
Seitens des Vorstandes des Naturpark Steigerwald e.V. liegt ein Beschluss vom 04.06.2013 vor, wonach ein
zweistufiges Zonierungskonzept für das Landschaftsschutzgebiet im Naturpark Steigerwald erstellt werden soll.
Derzeit werden die Fördermöglichkeiten und die Zuständigkeiten bzw. die Federführung
für die Erstellung eines Zonierungskonzepts abgeprüft.
Erst mit den Zonierungskonzepten werden belastbare Aussagen zu möglichen Standorten für Windkraftanlagen
getroffen.
Um die komplexen Schutzziele der großflächigen Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Naturparke Spessart
und Steigerwald sicherzustellen, werden diese Räume von Windenergieanlagen solange freigehalten
(Ausschlussgebiete), bis die Landkreise und Bezirke (Verordnungsgeber) die Naturparkverordnung auf der Basis
der Zonierungskonzepte ggf. ändern und Bereiche ausweisen, in denen eine Windkraftnutzung künftig in den
Schutzzonen (Landschaftsschutzgebiete) nicht mehr generell ausgeschlossen ist.
Damit werden auch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass hier WKA errichtet und Vorrang- bzw.
Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung im Regionalplan dargestellt werden können, ohne rechtlich dem
Schutzzweck des LSG entgegenzustehen.
In der Region Würzburg befinden sich zwei Naturparke: „Spessart“
und „Steigerwald“. Die Flächen der Naturparke werden zum Großteil mit anderen Schutzkategorien
überdeckt, die im Planungskonzept eine Ausschlusswirkung bezüglich Windenergienutzung entfalten.
Bereiche der Naturparke, die diese Schutzkategorien nicht aufweisen, können für die Ausweisung von
Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten nach Einzelabwägung in Betracht gezogen werden.
Der Marktgemeinderat Geiselwind stellte fest, dass die Anträge auf Ausweisung von Vorrang- bzw.
Vorbehaltsgebieten für die beiden Teilflächen im westlichen und östl. Marktgemeindegebiet Geiselwind,
entsprechend dem Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans nicht berücksichtigt
wurden.
Der Markt Geiselwind hielt an den bisherigen Beschlussfassungen zur Ansiedlung von Windkraftanlagen im
Marktgemeindegebiet Geiselwind fest und beantragt in der Begründung auf die gestellten Anträge des Marktes
Geiselwind hinzuweisen.
Die Möglichkeit der Ansiedlung von Windkraftanlagen nach Einzelfallbetrachtung bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen im Marktgemeindegebiet Geiselwind soll im Regionalplan aufgenommen
werden.
Der Markt Geiselwind beantragt hierzu die Aufnahme und Darstellung der vom Marktgemeinderat Geiselwind
beschlossenen Flächen, einschl. der Fläche zwischen Gräfenneuses und Ebersbrunn, welche nicht als
Schutzgebietsfläche festgesetzt ist, als mögliche Potentialfläche mit entsprechender Begründung.

Sitzungstermine 2014
Der Marktgemeinderat Geiselwind legte die Sitzungstermine für 2014,
jeweils Montag wie folgt fest:
17.02.2014,
24.03.2014
14.04.2014,
01.05.2014,
19.05.2014,
23.06.2014,
08.09.2014,
06.10.2014,
10.11.2014,
08.12.2014,
Beginn 19.00 h
19.00 h
19.00 h
19.30 h Konstituierende Sitzung
19.30 h
19.30 h
19.30 h
19.00 h
19.00 h
19.00 h