Landschaftsplan - Stadt Osterholz

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Landschaftsplan - Stadt Osterholz
Landschaftsplan
Stand
September 2005
NWP
Planungsgesellschaft mbH
Escherweg 1
Postfach 3867
Telefon 0441/97 174 0
email info@nwp-ol.de
Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung
26121 Oldenburg
26028 Oldenburg
Telefax 0441/97 174 73
www.nwp-ol.de
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
I
INHALT
1
2
3
4
5
Einleitung.............................................................................................................................. 1
1.1
Aufgabenstellung und Ziele .......................................................................................... 1
1.2
Planungssystematische Einordnung und rechtliche Grundlagen ................................. 1
1.3
Inhaltlicher Rahmen ...................................................................................................... 3
Überblick über das Plangebiet ........................................................................................... 4
2.1
Allgemeines .................................................................................................................. 4
2.2
Siedlungsentwicklung ................................................................................................... 5
2.3
Naturräumliche Übersicht ............................................................................................. 6
Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche
Änderungen ........................................................................................................................ 10
3.1
Arten und Biotope ....................................................................................................... 10
3.1.1
Die potenzielle natürliche Vegetation des Stadtgebietes ...................................... 12
3.1.2
Die Biotoptypen im Stadtgebiet ............................................................................. 14
3.1.3
Ergänzende Angaben zu Pflanzen- und Tierartenvorkommen ............................. 37
3.1.4
Werte und Funktionen für Arten und Biotope ........................................................ 50
3.1.5
Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Arten und Biotopen ......................... 52
3.2
Landschaftsbild und Erholungseignung...................................................................... 56
3.2.1
Landschaftsbildtypen im Stadtgebiet: Beschreibung und Bewertung ................... 57
3.2.2
Erholungseignung der Landschaft......................................................................... 82
3.2.2.1 Die Erholungseignung im Stadtgebiet ............................................................... 82
3.2.2.2 Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung ...................................... 84
3.3
Boden.......................................................................................................................... 87
3.3.1
Die Funktionen des Bodens .................................................................................. 87
3.3.2
Die Böden des Stadtgebietes ................................................................................ 87
3.3.3
Besondere Werte und Funktionen von Böden ...................................................... 91
3.3.4
Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Böden............................................... 95
3.4
Wasser...................................................................................................................... 104
3.4.1
Die Funktionen des Wassers im Naturhaushalt .................................................. 104
3.4.2
Grundwasser ....................................................................................................... 105
3.4.2.1 Die Grundwassersituation des Stadtgebietes.................................................. 105
3.4.2.2 Besondere Werte und Funktionen im Grundwasserhaushalt .......................... 106
3.4.2.3 Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Grundwasserhaushalts .............. 108
3.4.3
Oberflächengewässer.......................................................................................... 111
3.4.3.1 Die Fließgewässer des Stadtgebietes ............................................................. 111
3.4.3.2 Die Stillgewässer des Stadtgebietes ............................................................... 123
3.4.3.3 Besondere Werte und Funktionen der Oberflächengewässer......................... 125
3.4.3.4 Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Oberflächengewässer ................ 128
3.5
Klima und Luftqualität ............................................................................................... 134
3.5.1
Die Funktionen von Klima und Luft im Naturhaushalt ......................................... 134
3.5.2
Die Situation im Stadtgebiet ................................................................................ 134
3.5.2.1 Die großklimatische Situation .......................................................................... 134
3.5.2.2 Lokalklimatische Charakterisierung ................................................................. 136
3.5.2.3 Angaben zur Luftqualität .................................................................................. 140
3.5.3
Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Klima und Luft ............................... 142
3.5.4
Besondere Werte und Funktionen für Klima und Luftqualität.............................. 144
Zielkonzept des Naturschutzes und der Landschaftspflege....................................... 146
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen........................................................... 207
5.1
Nach Naturschutzrecht besonders geschützte und schutzbedürftige Gebiete ....... und
Objekte...................................................................................................................... 207
5.1.1
Naturschutzgebiete gemäß § 24 NNatG ............................................................. 207
5.1.2
Landschaftsschutzgebiete gemäß § 26 NNatG .................................................. 216
5.1.3
Naturdenkmale gemäß § 27 NNatG .................................................................... 224
5.1.4
Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 28 NNatG .................................. 227
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
II
5.1.5
Besonders geschützte Biotope gemäß § 28 a NNatG und besonders .....................
geschütztes Feuchtgrünland gemäß § 28 b NNatG ............................................ 234
5.1.6
Wallhecken-Schutz gemäß § 33 NNatG.............................................................. 235
5.1.7
Naturparke gemäß § 34 NNatG und Biosphärenreservate gemäß ..........................
§ 25 BNatSchG .................................................................................................... 235
5.1.8
Gebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ...............
der EU (Schutzgebietssystem Natura 2000) ....................................................... 236
5.2
Maßnahmenkonzept für den gemeindlichen Aufgabenbereich ................................ 238
5.2.1
Kommunales Biotopverbundsystem .................................................................... 238
5.2.2
Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen.................................................. 251
5.2.3
Hinweise zur Bauleitplanung ............................................................................... 262
5.2.3.1 Hinweise zur Rücknahme von FNP-Darstellungen.......................................... 262
5.2.3.2 Vorbereitung der Eingriffsregelung für geplante Siedlungsentwicklungen ...... 265
5.2.3.4 Hinweise zur Steuerung des Abbaus von Rohstoffvorkommen....................... 270
5.2.4
Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität ................................. 270
5.2.5
Maßnahmen für Geschützte Landschaftsbestandteile ........................................ 275
5.3
Maßnahmen des speziellen Artenschutzes .............................................................. 278
5.4
Hinweise zum Regelungsbereich anderer Behörden und öffentlicher Stellen.......... 285
5.4.1
Abbau von Rohstoffvorkommen .......................................................................... 285
5.4.2
Landwirtschaft...................................................................................................... 286
5.4.3
Forstwirtschaft...................................................................................................... 289
5.4.4
Wasserwirtschaft.................................................................................................. 290
5.4.5
Fischerei und Jagd .............................................................................................. 292
5.4.6
Naherholung und Tourismus ............................................................................... 293
5.4.7
Verkehr ................................................................................................................ 294
5.4.8
Siedlung und Gewerbe ........................................................................................ 296
5.4.9
Energieversorgung .............................................................................................. 297
6 Hinweise zur Umsetzung ................................................................................................. 299
7 Literatur ............................................................................................................................. 301
Anhang
Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen im Text
Tabelle 1: Der Landschaftsplan im System der räumlichen Planung ........................................ 1
Abbildung 1: Übersicht über das Stadtgebiet ................................................................................ 4
Tabelle 2: Übersicht über die Biotoptypen des Stadtgebietes................................................. 16
Tabelle 3: Im Stadtgebiet nachgewiesene gefährdete Pflanzenarten ..................................... 38
Tabelle 4: Im Stadtgebiet nachgewiesene gefährdete Tierarten ............................................. 44
Tabelle 5: Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbild-Einheiten ................................ 60
Tabelle 6: Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung ........................................... 85
Tabelle 7: Besondere Werte und Funktionen von Böden........................................................ 92
Tabelle 8: Abbau von Rohstoffvorkommen.............................................................................. 96
Tabelle 9: Altlasten ................................................................................................................ 101
Tabelle 10: Besondere Werte und Funktionen im Grundwasserhaushalt ............................... 107
Tabelle 11: Angaben zur chemischen Gewässergüte der Hamme
(Messstelle Tietjens Hütte) ................................................................................... 115
Tabelle 12: Angaben zur Schadstoffgehalten im Sediment der Hamme
(Messstelle Tietjens Hütte) ................................................................................... 117
Tabelle 13: Besondere Werte und Funktionen der Oberflächengewässer.............................. 126
Tabelle 14: Durchlass- und Sohlbauwerke an ausgewählten Fließgewässerabschnitten ...... 131
Tabelle 15: Messdaten der Depositions-Messtelle in Osterholz-Scharmbeck ........................ 141
Tabelle 16: Zielzustände gemäß Zielkonzept .......................................................................... 148
Tabelle 17: Zielkonzept für das Stadtgebiet ............................................................................ 151
Tabelle 18: Naturschutzgebiete und als NSG schutzbedürftige Bereiche............................... 209
Tabelle 19: Landschaftsschutzgebiete und als LSG schutzbedürftige Bereiche..................... 217
Tabelle 20: Naturdenkmale und als ND schutzbedürftige Objekte.......................................... 225
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
III
Tabelle 21: Als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte ..................... 229
Tabelle 22: EU-Vogelschutzgebiet, gemeldete FFH-Gebiete und FFH-Gebietsvorschläge ... 238
Tabelle 23: Vorschläge „Schwerpunkträume für den Kompensationsflächenpool“
gemäß BIOS 2002 ................................................................................................. 252
Tabelle 24: Vorschläge für Suchräume mit der Zielrichtung Kompensation gemäß GfL ........ 253
Tabelle 25: Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen................................................... 255
Tabelle 26: Hinweise zu nicht übernommenen Schwerpunkträumen/ Suchräumen für
Kompensationsmaßnahmen................................................................................. 261
Tabelle 27: Hinweise zur Rücknahme von Flächennutzungsplan-Darstellungen ................... 263
Tabelle 28: Hinweise zu bisher diskutierten FNP-Neudarstellungsflächen............................. 267
Tabelle 29: Schwerpunkträume für die naturbezogene Erholungsnutzung ............................ 271
Tabelle 30: Maßnahmen für Geschützte Landschaftsbestandteile ......................................... 275
Tabelle 31: Maßnahmen zum speziellen Pflanzen- und Tierartenschutz ............................... 280
Verzeichnis der Karten
Karte 1:
Karte 2:
Karte 3:
Karte 4 a:
Karte 4 b:
Karte 5:
Karte 6:
Karte 7:
Karte 8:
Karte 9:
Karte 10:
Karte 11:
Karte 12:
Karte 13:
Karte 14:
Karte 15 a:
Karte 15 b:
Karte 15 c:
Karte 15 d:
Karte 15 e:
Karte 16:
Naturräumliche Gliederung
Potenzielle natürliche Vegetation
Arten und Lebensgemeinschaften – Biotoptypen und Nutzungen
Arten und Lebensgemeinschaften – Werte und Funktionen sowie
Beeinträchtigungen und Gefährdungen
Arten und Lebensgemeinschaften – besondere Wertigkeiten für Tier- und
Pflanzenarten
Landschaftsbild und Erholungseignung
Boden
Boden – besondere Werte und Funktionen
Boden – Beeinträchtigungen und Gefährdungen
Grundwasser
Grundwasser – besondere Werte und Funktionen sowie Beeinträchtigungen und
Gefährdungen
Oberflächengewässer
Oberflächengewässer – besondere Werte und Funktionen sowie
Beeinträchtigungen und Gefährdungen
Zielkonzept für das Stadtgebiet
Geschützte und schutzbedürftige Gebiete und Objekte
Biotopverbundsystem der Wälder und gehölzreichen Biotope
Biotopverbundsystem der Fließgewässer
Biotopverbundsystem der Hochmoore, Übergangsmoore und Anmoorheiden
Biotopverbundsystem der Heiden und Magerrasen
Biotopverbundsystem der Grünland- und Niedermoorbiotope
Planungs- und Entwicklungskarte: Maßnahmen des Natur- und
Landschaftsschutzes
Titelbild: Drepteniederung nordwestlich des Weißen Berges
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
1
EINLEITUNG
1.1
Aufgabenstellung und Ziele
1
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck beauftragte im Jahr 2002 die Erstellung des Landschaftsplans für das Stadtgebiet, um eine aktuelle Entscheidungsgrundlage zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft u.a. bei Fragen der städtebaulichen Entwicklung und als Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung zu erhalten.
Aufgabe des Landschaftsplans ist die flächendeckende Darstellung der Werte und
Funktionen von Natur und Landschaft sowie der naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Zielvorgaben und Maßnahmenvorschläge auf kommunaler Ebene.
Im Zuge der flächendeckenden Betrachtung soll zugleich das für einen Ausschnitt des
Stadtgebietes vorliegende Freiraumentwicklungskonzept aus dem Jahr 1990 aktualisiert und fortgeschrieben werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Aufzeigen von Restriktionen, die sich aus Sicht von
Naturschutz und Landschaftspflege für den Abbau von Rohstoffen ergeben.
1.2
Planungssystematische Einordnung und rechtliche Grundlagen
Tabelle 1 verdeutlicht die Stellung des Landschaftsplanes in der niedersächsischen
Landschaftsplanung und im Verhältnis zur räumlichen Gesamtplanung:
Tabelle 1: Der Landschaftsplan im System der räumlichen Planung
Plangebiet
Landschaftsplanung
Räumliche Gesamtplanung
Land
Landschaftsprogramm
Landesraumordnungsprogramm
Landkreis bzw. kreisfreie Stadt
Landschaftsrahmenplan
Regionales Raumordnungsprogramm
Gemeinde
Teil einer Gemeinde
Landschaftsplan
Grünordnungsplan
Flächennutzungsplan
Bebauungsplan
In der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 25. März 2002
werden die Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung im Allgemeinen (§§ 13 und
14) sowie der Landschaftspläne im Speziellen (§ 16) näher definiert:
„Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum darzustellen und
zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch in den Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken kön(§ 13 (1) BNatSchG)
nen.“
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
2
„...Die Pläne sollen Angaben enthalten über
1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,
2. die konkretisierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und
Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele und Grundsätze, einschließlich der sich
daraus ergebenden Konflikte,
4. die Erfordernisse und Maßnahmen
a) zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,
b) zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und
Landschaft ... sowie der Biotope und Lebensgemeinschaften der Tiere und
Pflanzen wild lebender Arten,
c) auf Flächen, die wegen ihres Zustands, ihrer Lage oder ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege oder zum Aufbau eines Biotopverbunds besonders geeignet
sind,
d) zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“,
e) zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Böden,
Gewässern, Luft und Klima,
f)
Zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur
und Landschaft, auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen.
Auf die Verwertbarkeit der Darstellungen der Landschaftsplanung für die ... Bauleitpläne ist Rücksicht zu nehmen“
§ 14 (1) BNatSchG
„Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind auf der Grundlage des Landschaftsprogramms oder der Landschaftsrahmenpläne in Landschaftsplänen flächendeckend darzustellen. ... Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen.“
§ 16 (1) BNatSchG
Der Landschaftsplan stellt also eine Fachplanung dar, in der die Kommune die in §§ 1
und 2 BNatSchG definierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für ihr Hoheitsgebiet näher ausführt.
Im Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatG) werden die Maßgaben des Bundesnaturschutzgesetzes spezifiziert. Der direkte Zuständigkeitsbereich der Kommunen
erstreckt sich demnach vor allem auf die Vorbereitung oder Ergänzung der Bauleitplanung, die Vorbereitung von Maßnahmen nach § 28 NNatG (Geschützte Landschaftsbestandteile) sowie die Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen
Freiräumen (§ 6 NNatG).
Weitere Inhalte, beispielsweise gemäß §§ 24 – 27 NNatG geschützte oder schutzbedürftige Gebiete oder Objekte (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale) werden aus übergeordneten Planungen übernommen und in das örtliche
Maßnahmenkonzept eingebunden.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
3
Der Landschaftsplan ist zwar ohne direkte rechtliche Außenwirkung, kommt jedoch
indirekt zum Tragen, da ihm bezüglich der Ziele und Maßnahmen eine gewisse Selbstbindungswirkung der Kommune zukommt. Er stellt behördenintern eine Grundlage für
die Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung sowie für die Stellungnahmen zu Planungen Dritter dar.
1.3
Inhaltlicher Rahmen
In seiner Gliederung hält sich der vorliegende Landschaftsplan an den Leitfaden Landschaftsplan1: Nach einem kurzen Überblick über Geschichte, naturräumliche Gliederung und aktuelle Nutzung des Plangebietes wird der gegenwärtige Zustand von Natur
und Landschaft einschließlich voraussichtlicher Änderungen für die einzelnen Schutzgüter beschrieben. Dabei werden insbesondere Bereiche von besonderer Bedeutung
oder Funktionalität sowie Beeinträchtigungen und Gefährdungen dargestellt.
Die Bestandsbeschreibung basiert auf den Angaben des Landschaftsrahmenplans
Osterholz und weiteren Grundlagendaten der Fachbehörden, auf vorliegenden Gutachten und Planungen sowie den Nutzungstypen der Allgemeinen Liegenschaftskarte
(ALK). Die Quellen sind in den einzelnen Kapiteln angegeben.
Weiterhin wurden in ausgewählten Bereichen Erfassungen der Biotoptypen und des
Landschaftsbildes durchgeführt. Schwerpunkte dieser Kartierungen bildeten die voraussichtlichen Neudarstellungsflächen des Flächennutzungsplans sowie ausgewählte
Siedlungsränder. Hiermit steht eine aktuelle Datengrundlage für die Berücksichtigung
der Belange von Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung (vgl. Kap. 5.2.2)
und zur Beurteilung der Ortsrandeingrünung zur Verfügung.
Aus den in der Naturschutzgesetzgebung und weiteren Fachgesetzen verankerten
Zielen und Grundsätzen sowie den im Landschaftsrahmenplan und anderen übergeordneten Planungen dargestellten Leitbildern wird ein flächenkonkretes Zielkonzept
erarbeitet, das den angestrebten Zustand des Plangebietes beschreibt. Im Landschaftsplan, der einen Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege darstellt, findet allerdings keine Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen statt.
Diese bleibt anderen Verfahren und Planungen, insbesondere der Flächennutzungsplanung, vorbehalten.
Der Vergleich des aktuellen Zustands von Natur und Landschaft sowie der absehbaren
Veränderungen mit dem angestrebten Zielzustand ermöglicht die Ableitung von flächenbezogenen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Hierzu zählen die
Darstellung besonders geschützter und schutzbedürftiger Gebiete, das Maßnahmenkonzept für ein kommunales Biotopverbundsystem, die Vorbereitung der Eingriffsregelung, Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität sowie weitere Maßnahmenvorschläge zum kommunalen Aufgabenbereich und zum Regelungsbereich
anderer Behörden und öffentlicher Stellen.
Abschließend finden sich Hinweise zur Umsetzung der Inhalte des Landschaftsplans.
1
Landschaftsplan für eine lebenswerte Gemeinde – Leitfaden Landschaftsplan. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 21. Jg., Heft 2, Hildesheim 2001
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
2
ÜBERBLICK ÜBER DAS PLANGEBIET
2.1
Allgemeines
4
Das Hoheitsgebiet der Stadt Osterholz-Scharmbeck liegt im Zentrum des Landkreises
Osterholz etwa 20 km nördlich von Bremen. Es umfasst ca. 147 Quadratkilometer. Die
Kernstadt ist zugleich Verwaltungssitz des Landkreises Osterholz, der zum Regierungsbezirk Lüneburg zählt.
Abbildung 1: Übersicht über das Stadtgebiet
Zum Stadtgebiet gehören heute neben der Kernstadt Osterholz-Scharmbeck die Ortschaften Ohlenstedt, Garlstedt, Hülseberg, Freißenbüttel, Sandhausen, Heilshorn,
Buschhausen, Pennigbüttel, Teufelsmoor und Scharmbeckstotel.
Im Nordosten grenzt die Samtgemeinde Hambergen an das Stadtgebiet an, im Osten
Worpswede. Im Süden liegen die Gemeinden Ritterhude und Lilienthal, im Westen
Schwanewede. Nordwestlich von Osterholz-Scharmbeck erstreckt sich die Samtgemeinde Hagen, die zum Landkreis Cuxhaven gehört.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
5
Mit der Bundesstraße B 74 und den Landesstraßen L 135 (ehemals B 6), L 149 und
L 153 ist die Stadt an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angebunden. Zudem verläuft die Bundesautobahn A 27 in der Nähe (Anschlussstellen Uthlede, Schwanewede, Bremen-Burglesum/ Ihlpol und Bremen-Industriehäfen). Das Stadtgebiet wird
von der DB-Strecke Bremen – Bremerhaven/ Cuxhaven durchquert, mit einem Bahnhof
in der Kernstadt.
Mit ca. 61 % (9050.995 ha) stellt die Landwirtschaft den größten Flächennutzer im
Stadtgebiet dar. Nur etwa 11 % (1566.725 ha) sind bewaldet. Knapp 8 % des Stadtgebietes werden von Gebäude- und Freiflächen beansprucht, weitere 5 % von Verkehrsflächen.
2.2
Siedlungsentwicklung2
Spuren der Siedlungsentwicklung reichen bis in die jüngere Steinzeit zurück und weisen darauf hin, dass die Geestbereiche im Westen des Stadtgebietes bereits seit Jahrtausenden ein bevorzugtes Siedlungsgebiet darstellen. Neben dem steinzeitlichen Hünengrab an der Osterholzer Straße finden sich in der Geest verschiedene Hügelgräber
und sonstige Urnenfunde aus der Bronze- und Eisenzeit.
Der erste urkundliche Nachweis Scharmbecks („Scirnbeci“) stammt aus dem Jahr
1043, Sandbeck wird erstmals 1233 urkundlich erwähnt. Im Jahre 1182 gründete der
Erzbischof Siegfried von Bremen in Osterholz ein Kloster für Nonnen und Mönche des
Benediktinerordens, das bis 1650 bestand. Die Klostergründung erfolgte insbesondere
in der Absicht, die weiten Moorflächen der Hammeniederung in landwirtschaftlich nutzbares Kulturland umzuwandeln. Eine großräumig planvolle Kultivierung und Besiedelung des Teufelsmoores erfolgte jedoch erst im Rahmen der Hannoverschen Moorkolonisation im 18. und 19. Jahrhundert.
Von 1648 bis 1715 unterstand das Gebiet schwedischer Regierung. Während sich Osterholz zunehmend zum Verwaltungsort entwickelte, bildete Scharmbeck einen Mittelpunkt für Handwerk, Gewerbe und Handel. Insbesondere die 1581 gegründete Tuchmacherzunft und der seit 1692 stattfindende Scharmbecker Markt (heute „Scharmbecker Herbstmarkt“) erlangten Bedeutung. Entlang des Scharmbecker Baches waren
eine Reihe von Walkmühlen angesiedelt, zudem gab es Spinnereien, Färbereien und
Webstuben in der Stadt, in denen die Wolle von Schafen, die vorwiegend in der Garlstedter Heide gehalten wurden, zu Tuch weiterverarbeitet wurde. Die hergestellten
Stoffe wurden u.a. an hannoversche Regimente verkauft.
Mit der Eröffnung der Eisenbahnlinie Bremen – Geestendorf (heute Bremerhaven) im
Jahr 1862 wurde die Ansiedelung wichtiger Industrie- und Gewerbezweige (Fahrzeugbau, Zigarrenherstellung, Eisengießerei, Schiffsbau, Reiswerke u.a.) gefördert.
Der Zusammenschluss der Fleckengemeinden Osterholz und Scharmbeck, der zunächst in einem Volksentscheid abgelehnt worden war, erfolgte 1927 durch ein Gesetz
des Preußischen Landtages. Am 25. Oktober 1929 wurden Osterholz-Scharmbeck
Stadtrechte verliehen. Eingliederungen weiterer Gemeinden erfolgten 1936 und im
Rahmen der Gemeindereform 1974.
Die Einwohnerzahl, die im Jahr 1939 etwa 7.500 betragen hatte, stieg nach dem Zweiten Weltkrieg durch den Flüchtlingsstrom aus den Ostgebieten sprunghaft auf ca.
2 Landkreis Osterholz: Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. 2000
Stadt Osterholz-Scharmbeck: Freiraumentwicklungskonzept. 1990
Internetseite der Stadt Osterholz-Scharmbeck: www.osterholz-scharmbeck.de
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
6
12.500 Einwohner an. Bis zur Gemeindereform 1974 stieg die Zahl weiter auf 15.500.
Im heutigen Hoheitsgebiet der Stadt leben ca. 32.000 Einwohner.
Von 1978 bis 1992 war eine US-Brigade in der Lucius-D.-Clay-Kaserne in Garlstedt
stationiert. Während dieser Zeit lebten ca. 4.200 US-Soldaten und ca. 4.000 Angehörige im Stadtgebiet. Nach dem Truppenabzug wurde die Kaserne in eine Einrichtung der
Bundeswehr (Nachschubschule und Tagungszentrum) umgewandelt.
Die heutige Wirtschaftsstruktur ist weiterhin stark vom Dienstleistungsbereich geprägt.
Neben verschiedenen Gewerbezweigen sind aber auch die Land- und Forstwirtschaft,
der Lagerstättenabbau und die Naherholungsnutzung bedeutsam.
2.3
Naturräumliche Übersicht
Das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks lässt sich anhand der geologischen Gegebenheiten, der Geländemorphologie u.ä. verschiedenen Naturräumen zuordnen, die in
Karte 1 dargestellt sind und nachfolgend charakterisiert werden. Die Untergliederung in
naturräumliche Haupteinheiten, Einheiten und Untereinheiten basiert auf der naturräumlichen Gliederung Deutschlands und ist dem Landschaftsrahmenplan3 entnommen. Die Abgrenzung der Einheiten beruht ebenfalls auf dieser Quelle, wurde jedoch in
Einzelfällen auf Grundlage der Bestandssituation dem größeren Planungsmaßstab
angepasst.
Im Rahmen der naturräumlichen Gliederung Deutschlands4 werden die naturräumlichen Haupteinheiten und Einheiten mit einem mehrstelligen Nummerncode bezeichnet.
Im Landschaftsrahmenplan werden abweichend kürzere Codes verwendet. Zur besseren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit werden im Weiteren die Codes des Landschaftsrahmenplans übernommen. In der folgenden Übersicht werden jedoch auch die Codes
der gesamtdeutschen Gliederung aufgeführt, sie sind kursiv gesetzt.
Wesermünder Geest (633)
Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest (3 bzw. 633.00)
Bremer Schweiz (3.1)
Osterholz-Scharmbecker Geestrand (3.2)
Garlstedter Sandgeest (4 bzw. 633.01)
Garlstedter Heide (4.2)
Lange Heide (4.3)
Ohlenstedter Geest (4.4)
Wesermarschen (612)
Hamme-Wümmemarsch (6 bzw. 612.00)
Hammemarsch (6.2)
Hamme-Oste-Niederung (632)
Hammemoore (7 bzw. 632.00)
Hammeniederung (7.1)
Hamme-Hochmoore (7.2)
3 Landkreis Osterholz: Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. 2000
4 S. Meisel: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 56 Bremen. Geographische Landesaufnahme
1 : 200.000, Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung, 1961
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
7
Um die Zweiteilung des Stadtgebietes in die höhergelegenen Naturräume der Geest im
Westen und die Niederungsbereiche der Hamme-Wümmemarsch und der Hammemoore im Osten zum Ausdruck zu bringen, werden die jeweiligen naturräumlichen Einheiten im vorliegenden Landschaftsplan vereinfachend unter den Bezeichnungen
„Geest“ und „Teufelsmoor“ zusammengefasst.
Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest (3)
Die Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest zieht sich mit den Untereinheiten Bremer
Schweiz (3.1) und Osterholz-Scharmbecker Geestrand (3.2) als etwa zwei bis fünf Kilometer breites Band in Südwest-Nordost-Richtung durch das Stadtgebiet.
Es handelt sich um eine Grundmoränenlandschaft mit deutlich bewegtem Relief. Insbesondere die Geestkante, die im Osten den Übergang zu den Niederungsbereichen
bildet, stellt mit Höhenunterschieden von bis zu 40 m auf 1,5 km eine markante Geländesituation dar. Weiterhin wird die Landschaft durch Geestrücken und Bachtäler gegliedert.
Die geologischen Verhältnisse werden überwiegend durch Geschiebedecksande bestimmt. In der Niederung der Schönebecker Aue sind Geschiebelehme vorhanden, im
Bereich von Mühlenbach, Wienbeck und Scharmbecker Bach fluviatile Ablagerungen.
Weiterhin finden sich entlang des Geestrandes glazifluviatile Sande und Flugsande.
Die potenzielle natürliche Vegetation (pnV)5, die sich ohne weitere Einflüsse des Menschen entwickeln würde, stellen Drahtschmielen- und Flattergras-Buchenwälder unterschiedlicher Ausprägung dar. In weiten Bereichen wären auch Übergänge zu feuchten
Eichen-Hainbuchen- und Eschenmischwäldern ausgeprägt.
Die Bremer Schweiz im Südwesten des Stadtgebietes wird durch die Nadel- und Laubholzbestände des Stoteler Waldes bestimmt. In der Umgebung finden sich landwirtschaftliche Nutzflächen (Grünland und Acker), die durch Wallhecken, Hecken und markante Einzelbäume (Eichen, Kiefern) reich strukturiert sind.
Im Gegensatz zur bis heute recht dünn besiedelten Bremer Schweiz stellte der Osterholz-Scharmbecker Geestrand schon frühzeitig einen Siedlungsschwerpunkt dar. Die
Ortschaften entstanden direkt entlang der Geestkante sowie in den Bachniederungen.
Durch moderne Wohnbebauung sind die Ortschaften zu einem durchgehenden Siedlungsband zusammengewachsen, so dass der Geestrand durch einen hohen Anteil an
Siedlungs- und Verkehrsflächen geprägt wird. Zwischen den Ortschaften liegen Ackerund Grünlandflächen sowie kleinere Waldparzellen.
Garlstedter Sandgeest (4)
Der Nordwesten des Stadtgebietes wird von der Garlstedter Sandgeest mit ihren Untereinheiten Garlstedter Heide (4.2), Lange Heide (4.3) und Ohlenstedter Geest (4.4)
eingenommen. Die sandige Grundmoräne wird von einzelnen Lehminseln, Flugsanden
und Tonablagerungen unterbrochen. Die Höhenlagen betragen zumeist etwa 20 m
über NN, im Bereich der Langen Heide 40 m zu NN.
Auch die Garlstedter Sandgeest wäre ohne Einfluss des Menschen von Drahtschmielen-Buchenwäldern und Flattergras-Buchenwäldern bestanden. Schwerpunktmäßig im
Bereich der Langen Heide wären Übergänge zu feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern
und Eschenmischwäldern ausgeprägt. Die feuchteren Standorte wären von feuchten
Birken-Eichenwäldern eingenommen, die Quellbereiche und Oberläufe der Geestbä5 vgl. Kap. 3.1.1
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
8
che von Erlenbruchwäldern. Insbesondere für die Ohlenstedter Geest wäre ein kleinräumig wechselndes Mosaik unterschiedlicher Waldtypen charakteristisch. Östlich von
Bilohe und Wiesengrund wären auch zwei Kiefern-Birken-Eichen-Moorwälder ausgeprägt.
Bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert war die Geest nutzungsbedingt von Heideflächen beherrscht. Mit der Verkoppelung der Grundflächen erfolgte die Parzellierung und
Anreicherung mit Heckenstrukturen. Zudem erhöhte sich der Anteil als Acker oder
Grünland genutzter Flächen, u.a. infolge der Entwässerung der Niederungsbereiche
und Begradigung der Geestbäche. Im 20. Jahrhundert wurden verbreitet Nadelhölzer
aufgeforstet.
Die Untereinheit Garlstedter Heide umfasst im Stadtgebiet größere Nadelwaldbereiche
(Schmidts Kiefern, Elm), die Siedlungen Hinter dem Horn und Auf dem Raden, den
Truppenübungsplatz sowie das Kasernengelände und nördlich angrenzende Ackerflächen. Das Relief ist mäßig bewegt. Auf dem Truppenübungsplatz finden sich die letzten größeren Bestände der ehemals landschaftstypischen Sandheiden und Sandmagerrasen innerhalb des Landkreises.
Bei der Langen Heide handelt es sich um ein Hochplateau, das sich zwischen den Ortschaften Heilshorn, Auf dem Rusch und Westerbeck sowie der Elm erstreckt. Das Gelände ist verhältnismäßig wenig reliefiert. Die vorwiegend als Grünland genutzten Flächen werden von einzelnen Feldgehölzen sowie einigen Geestbächen unterbrochen,
die über stauendem Untergrund entspringen.
Die Ohlenstedter Geest nimmt das gesamte Stadtgebiet nördlich einer Linie Freißenbüttel – Garlstedt ein. Neben kleinteilig strukturierten Bachtälern und weiträumigeren
Landwirtschaftsflächen finden sich kleinere Wälder sowie Splittersiedlungen. Charakteristisch ist auch der hohe Anteil an Stillgewässern (zumeist Fischteiche oder Abbaugewässer), von denen der Ohlenstedter Quellsee von besonderer Größe ist.
Hamme-Wümmemarsch (6)
Südlich der Kernstadt ragt die Hammemarsch (6.2) als Untereinheit der HammeWümmemarsch in das Stadtgebiet hinein. Über Talsanddecken entstanden Niedermoortorfe, als mit dem Anstieg des Meerwasserspiegels auch der Grundwasserspiegel
stieg. Im Einflussbereich der Gezeiten wurden durch Tidehochwässer oder Flussüberschwemmungen Schlickpartikel abgelagert, die teilweise die Torfschichten überdecken.
Das Relief ist eben, bei Höhenlagen von 1 – 2 m zu NN. Im Norden und Osten steigt
das Gelände zum Geestrand hin auf Höhen von 5 m an. Verschiedene Altarme der
Hamme erinnern daran, dass die Hammemarsch ursprünglich von vielen natürlichen
Still- und Fließgewässern geprägt wurde. Seit der Begradigung der Hamme (Ende des
19. Jh.) und der Entwässerung der Niederung werden sie durch ein dichtes Netz von
Gräben und Kanälen ersetzt. Heute wird die Marsch überwiegend als Grünland genutzt. In den höhergelegenen Randbereichen wird Ackerbau betrieben.
Als potenzielle natürliche Vegetation sind auf den Marschböden entlang der Hamme
Eichen-Eschen- und Erlen-Eichen-Marschenwälder anzusehen, im Überflutungsbereich auch Eschen-Ulmen-Auwaldkomplexe. Zum Geestrand hin würden diese Vegetationstypen zunächst von Walzenseggen-Erlenbruchwäldern, dann von StieleichenAuwäldern und feuchten Buchenwäldern abgelöst.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
9
Hammemoore (7)
Der gesamte Ostteil des Stadtgebietes zählt zum Naturraum der Hammemoore, der in
die Hammeniederung im engeren Sinne (7.1). und die Hamme-Hochmoore (7.2) unterteilt wird.
Vor der Errichtung der Ritterhuder Schleuse machte sich der Gezeiteneinfluss in der
Hammeniederung bis etwa Höhe Worpswede bemerkbar. Der Rückstau in der ehemals
stark mäandrierenden Hamme führte zur Ablagerung von Uferwällen aus Schlick sowie
zur Niedermoorbildung in der Gewässeraue. An den Talrändern setzte sich die Entwicklung fort: Hier entstanden ausgedehnte Hochmoore. Die weitläufige, ebene Moorlandschaft beidseits der Hamme ist auch unter dem Namen Teufelsmoor bekannt.
Würden weitere Einflussnahmen des Menschen unterbleiben, würden sich auf den
durch Abtorfung und Entwässerung irreversibel veränderten Standorten der Hammemoore Moor- und Bruchwälder aus Kiefern, Birken und Eichen entwickeln. Entlang von
Hamme und Beek sowie am Fuß des Geestrandes wären Waldgesellschaften des
Walzenseggen-Erlenbruchwaldkomplexes ausgeprägt, teils auch feuchte BirkenEichenwälder und an der Hamme Marschenwälder.
Die Kolonisation des Teufelsmoores vollzog sich in mehreren Schüben, insbesondere
Mitte des 18. bis Mitte des 19. Jahrhunderts (vgl. Kap. 2.2). Die Hofstellen sind fast
ausschließlich beidseits der Teufelsmoorstraße angesiedelt. Ansonsten ist das Teufelsmoor nahezu unbesiedelt.
Die Inkulturnahme der Moorböden erfolgte mittels der Deutschen Hochmoorkultur und
der Sandmischkultur, seit dem Ersten Weltkrieg auch durch Tiefumbruch. Zudem wurden die Moore durch ein enges Netz von Gräben entwässert.
In den Hochmoorbereichen erfolgte zunächst bäuerlicher Handtorfstich. Später kamen
industrielle Stichtorfverfahren zum Einsatz, in jüngster Zeit Frästorfverfahren. Die abgetorften Flächen wurden zumeist für die landwirtschaftliche Nutzung wieder hergerichtet.
Heute werden die Hammemoore großflächig als Grünland genutzt. Vereinzelt sind Ackerflächen und ungenutzte Moordegenerationsstadien eingestreut. Teile der Abbauflächen wurden auch wiedervernässt, um eine erneute Moorbildung zu ermöglichen.
Die Hammeniederung säumt die Hamme und den Unterlauf der Beek als ca. 2 km breiter Streifen. Hier herrschen Niedermoorbildungen vor, die flussnahen Bereiche sind
teilweise auch überschlickt.
Die Untereinheit Hamme-Hochmoore umfasst das Pennigbütteler und Ahrensfelder
Moor und die Bereiche nördlich der Teufelsmoorstraße. Im Günnemoor wird derzeit
großflächig Torfabbau betrieben. Ein Teil der Flächen wird bereits wiedervernässt.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
3
10
GEGENWÄRTIGER ZUSTAND VON NATUR UND LANDSCHAFT SOWIE VORAUSSICHTLICHE ÄNDERUNGEN
In den folgenden Kapiteln wird die gegenwärtige Situation von Naturhaushalt und
Landschaftsbild im Stadtgebiet beschrieben und bewertet. Die Darstellung erfolgt getrennt für die Schutzgüter Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden, Wasser und Klima/ Luft. Auf der Grundlage der aktuellen Ausprägungen werden schutzgutspezifisch
Bereiche mit besonderen Werten und Funktionen abgeleitet. Weiterhin werden bestehende Beeinträchtigungen und absehbare Gefährdungen benannt.
Die textlichen Ausführungen werden durch Kartendarstellungen konkretisiert.
Für den Bereich der Kernstadt Osterholz-Scharmbeck erfolgt eine detaillierte Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes (s. Anhang).
3.1
Arten und Biotope
Die Bestandssituation der im Stadtgebiet vorkommenden Flora und Fauna wird nachfolgend dargestellt. Die flächendeckende Kennzeichnung wird anhand von Biotoptypen
vorgenommen. Diese stehen stellvertretend für Lebensgemeinschaften ähnlicher Ausprägung. Ergänzend werden die bekannten Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten aufgeführt.
Zur Bestandsbeschreibung von Arten und Biotopen werden verschiedene Quellen ausgewertet. In ausgewählten Teilbereichen wurden in 2003 Biotoptypenkartierungen
durchgeführt. Hierbei lag ein Schwerpunkt auf den Grünflächen im Kernstadtbereich
(vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang) sowie auf Flächen, die im Hinblick auf
mögliche städtebauliche Entwicklungen von Belang sind (vgl. Kap. 5.2.3). Zur Beschreibung der aktuellen Situation in Text und Karte wird folgendermaßen vorgegangen:
•
Ableitung von Biotoptypen aus der ALK: Die ALK (Allgemeine LiegenschaftsKartei) beinhaltet nahezu flächendeckend für das Stadtgebiet flurstücksbezogene
Angaben zu Nutzungstypen. Hieraus werden als Grundlage für die Bestandsbeschreibung korrespondierende Biotoptypen abgeleitet. Allerdings kann i.d.R. nur
ein geringer Konkretisierungsgrad erreicht werden. Weitere Ungenauigkeiten resultieren aus der uneinheitlichen Aktualität der Daten.
•
Ergänzungen anhand von Luftbildern: Aus den bei der Unteren Naturschutzbehörde vorliegenden Luftbildern aus den Jahren 1995 – 1997 werden lineare Gehölzstrukturen (Wallhecken, Feldhecken, Baumreihen, Alleen) übernommen. Weiterhin werden hieraus Informationen über die Verbuschung von Moor- und Heidebiotopen abgeleitet.
•
Ergänzungen anhand von Unterlagen zum Landschaftsrahmenplan: Von der
Unteren Naturschutzbehörde bereitgestellte Angaben zu den für Arten und Lebensgemeinschaften wichtigen Bereichen (gemäß Landschaftsrahmenplan) werden hinsichtlich der vorkommenden Biotoptypen und Arten ausgewertet.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
•
11
Ergänzungen anhand von Fachgutachten: Zu einzelnen Teilbereichen des
Stadtgebietes wurden in den vergangenen Jahren Fachgutachten erstellt, die bezüglich der Angaben zu besonderen Biotop- und Artenvorkommen ausgewertet
werden:
- Universität Bremen: Auswirkungen der militärischen Nutzung auf die Heidelandschaft im Gebiet des
Truppenübungsplatzes Garlstedt. Abschlussbericht 1996
- BIOS: Erfassung und Beschreibung der Brut- und Rastvogelgemeinschaft in der „Langen Heide“ im
Hinblick auf die Ausweisung von Vorrangstandorten für die Windkraftnutzung. 1997
- BIOS: Die Graft Gut Sandbeck – Ökologisches Gutachten. 1988
- BIOS: Voruntersuchung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan „Renaturierung Scharmbecker
Bach“. 1992
- S. Eisend: Floristisch-vegetationskundliche Untersuchungen im LSG „Heimelberg“ und Umgebung un-
ter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes. Diplomarbeit an der Universität Bremen,
1996
- Arbeitsgemeinschaft UVS Ritterhude: Neubau der B 74 Ortsumgehung Ritterhude – Umweltverträglichkeitsstudie. Erläuterungsbericht 1997 und Anhänge
- Planungsbüro Koesling: Dorferneuerung Teufelsmoor – Altenbrück, Altendamm, Neuenfelde, Niedersandhausen, Teufelsmoor, Wulfsburg. 2003
- Wasser- und Bodenverband Schönebecker Aue: Renaturierung Schönebecker Aue – Rahmenentwurf. 1994, Ergänzungen 1996
•
Ergänzungen anhand eigener Kartierungen: Für einige Bereiche liegen mit den
von NWP im Jahr 2003 durchgeführten Biotoptypenkartierungen detailierte Kenntnisse vor.
•
Ergänzungen anhand weiterer Daten: Die bekannten besonders geschützten
Biotope und besonders geschützten Feuchtgrünländer (vgl. Kap. 5.1.5), die Unterlagen der Pflanzenarten-, Tierarten- und Vogelartenerfassungsprogramme des
Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ), sowie Einzelinformationen
werden ebenfalls berücksichtigt.
Mit den genannten Grundlagen ist eine flächendeckende Bestandsbeschreibung der
Biotopstrukturen im Stadtgebiet möglich, auch wenn der Detaillierungsgrad und die
Aktualität der Kenntnisse nicht einheitlich sind. Die hieraus resultierenden Einschränkungen bei der Beschreibung und Bewertung des aktuellen Zustandes wirken sich insbesondere bei den Grünlandbiotopen aus, da diese einerseits einen hohen Flächenanteil im Stadtgebiet einnehmen und andererseits eine große Bandbreite unterschiedlicher Ausprägungen aufweisen können (z.B. artenarmes Ansaat-Grasland, artenreiches
Feuchtgrünland, Sandmagerrasen).
Weiterhin liegen zu einigen Tier- und Pflanzen-Artengruppen keine oder nur lückige
Kenntnisse vor. Hier kann jedoch eine Indikatorfunktion wertvoller Biotoptypen und
anderer Arten mit speziellen Lebensraumansprüchen angenommen werden.
Es wird davon ausgegangen, dass durch Auswertung der genannten Datengrundlagen
nahezu alle Bereiche mit besonderer Bedeutung für Arten und Biotope bekannt sind
und in die weiteren Auswertungsschritte des Landschaftsplans eingestellt werden können. Im Rahmen konkreter örtlicher Planungen sind die im Landschaftsplan getroffenen Aussagen jedoch einzelfallbezogen zu aktualisieren und zu konkretisieren. Im Regelfall ist hierfür zumindest eine aktuelle Biotoptypenkartierung erforderlich.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
12
3.1.1 Die potenzielle natürliche Vegetation des Stadtgebietes
Als potenzielle natürliche Vegetation (pnV) werden die Pflanzengesellschaften bezeichnet, die sich ohne Einfluss des Menschen entwickeln würden6. Sie spiegelt die
abiotischen Standortfaktoren Boden, Wasserhaushalt und Klima (vgl. Kap. 3.3 – 3.5)
wider und berücksichtigt auch das biotische Besiedelungspotenzial einer Region sowie
nachhaltige anthropogene Einflüsse wie Abtorfung u.ä. Die pnV vermittelt somit einen
Eindruck vom aktuellen Lebensraumpotenzial einer Landschaft.
Bei den als pnV benannten Pflanzengesellschaften handelt es sich um Klimaxgesellschaften, d.h. weitgehend konstante Endstadien von Sukzessionsprozessen.
Die pnV wird für das Stadtgebiet auf Grundlage der Bodenübersichtskarte (BÜK 50,
vgl. Kap. 3.3) abgeleitet7. Sie ist in Karte 2 dargestellt.
Ohne menschliche Einflüsse würden sich im Stadtgebiet nahezu flächendeckend
Laubwälder verschiedener Artenzusammensetzung entwickeln. Nur die Fließgewässer
und kleinflächige Sonderstandorte (z.B. Abbruchkanten) wären baumfrei.
Drahtschmielen-Buchenwälder des Tieflandes sind als potenzielle natürliche Vegetation der trockenen bis feuchten bodensauren Sandstandorte in der Garlstedter Heide
anzusehen. Zudem würden sie größere Bereiche im Naturraum der Ohlenstedter
Geest und entlang des Geestrandes einnehmen. Dieser Vegetationstyp wird von der
Rotbuche (Fagus sylvatica) als Hauptbaumart geprägt, oft in hallenwaldartigen Beständen. Im Unterwuchs sind Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa), Stechhülse (Ilex
aquifolium), Sauerklee (Oxalis acetosella), Schattenblümchen (Maianthemum bifolium)
und Wald-Geißblatt (Lonicera periclymenum) charakteristisch.
Auf anlehmigen und entsprechend etwas besser basenversorgten Sandstandorten
stellen Flattergras-Buchenwälder die pnV dar. Auch diese Waldgesellschaft weist
oftmals reine Buchenbestände auf. In der Krautschicht kommen etwas anspruchsvollere Arten wie Flattergras (Milium effusum) und Waldschwingel (Festuca altissima) hinzu.
Flattergras-Buchenwälder sind im Stadtgebiet nur in begrenzter Flächenausdehnung
als pnV anzusehen, insbesondere südwestlich des Scharmbecker Baches, Auf dem
Knorren, zwischen Westerbeck und Myhle, bei Freißenbüttel und Auf dem Rusch. Teilbereiche bei Heilshorn und in der Ohlenstedter Geest weisen Übergänge zwischen
Drahtschmielen- und Flattergras-Buchenwäldern als pnV auf.
Auf bodensauren Standorten mit stärkerem Einfluss von Grund- oder Stauwasser tritt
die Stieleiche (Quercus robur) neben der Rotbuche als Hauptbaumart auf. Im Unterwuchs treten neben Säurezeigern auch Feuchtezeiger wie das Pfeifengras (Molinia
caerulea) auf. Größere Bereiche zwischen Garlstedt, Hülseberg und Ohlenstedt werden der pnV-Einheit feuchter Drahtschmielen- und Flattergras-Buchenwald im Übergang zum Birken-Eichenwald zugeordnet, ebenso kleinere Flächen auf der Langen Heide und am Geestrand.
Die Naturräume Bremer Schweiz und Lange Heide wären ohne Einfluss des Menschen
großräumig mit Eichen-Hainbuchenwäldern und Eschenmischwäldern feuchter
Standorte bewachsen, teilweise wären Übergänge zu feuchten Flattergras- und Waldmeister-Buchenwäldern ausgeprägt. Auch in den Naturräumen Ohlenstedter Geest und
6 In der Fachliteratur erfolgt eine Unterscheidung zwischen „potenzieller natürlicher Vegetation“ und „heutiger potenzieller natürlicher Vegetation“. Da die Begrifflichkeiten jedoch unterschiedlich gehandhabt
und nicht immer klar unterschieden werden, wird im vorliegenden Landschaftsplan vereinfachend nur
die Bezeichnung „potenzielle natürliche Vegetation“ verwandt.
7 NLÖ: PNV-Karten für Niedersachsen auf Basis der BÜK 50. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2003
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
13
Osterholz-Scharmbecker Geestrand kämen solche Waldgesellschaften vor. Auf den
Standorten, die durch mäßige Basenversorgung und deutlichen Stau- oder Grundwassereinfluss gekennzeichnet sind, treten Stieleiche, Hainbuche (Carpinus betulus) oder
Esche (Fraxinus excelsior) als Hauptbaumarten auf. Der artenreiche Unterwuchs setzt
sich aus anspruchsvollen Arten wie Buschwindröschen (Anemone nemorosa), Waldmeister (Galium odoratum), Goldnessel (Lamiastrum galeobdolon), Hoher Schlüsselblume (Primula elatior) und Scharbockskraut (Ranunculus ficaria) zusammen.
Die stark grundwasserbeeinflussten Gleyböden der Geestbachtäler des OsterholzScharmbecker Geestrandes (Mühlenbach, Scharmbecker Bach und Wienbeck) sowie
am Fuß des Geestrandes südlich der Kernstadt weisen bei regelmäßiger Überflutung
Erlenwälder und Birken-Eichenwälder als pnV auf (dem Stieleichen-Auwaldkomplex
zugeordnet). Prägende Baumarten sind Stieleiche, Erle (Alnus glutinosa), Sandbirke
(Betula pendula) und Ulme (Ulmus laevis), teils auch die Buche. Im Unterwuchs treten
Waldziest (Stachys sylvatica), Hain-Gilbweiderich (Lysimachia nemorum), SumpfDotterblume (Caltha palustris) und andere anspruchsvolle, feuchtetolerante Arten auf.
Nicht überflutete Bereiche sind von feuchten Buchenwäldern geprägt.
Im Bereich der Garlstedter Sandgeest sind Walzenseggen-Erlenbruchwälder als pnV
für die Geestbachtäler und sonstigen stark grundwasserbeeinflussten Niedermoorstandorte anzunehmen. Weitere potenzielle Standorte dieser Vegetationseinheit finden
sich am Geestfuß, in der Beekniederung sowie entlang der Hamme oberhalb der BeekMündung. Die Erlenbruchwälder weisen eine lückige Strauchschicht und eine üppige
Krautschicht mit Arten wie Walzensegge (Carex elongata), Wasser-Schwertlilie (Iris
pseudacorus), Wolfstrapp (Lycopus europaeus), Blutweiderich (Lythrum salicaria),
Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum) und Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara) auf.
Die durch Entwässerung und Abtorfung nachhaltig veränderten Hochmoore der Teufelsmoorniederung weisen als pnV Birken-Eichen-Moorwälder, teils mit Übergängen
zu Birkenbruchwäldern auf. Auf den feuchten bis nassen, nährstoffarmen Standorten
tritt oftmals die Moorbirke (Betula pubescens) als Hauptbaumart auf, die Stieleiche als
Nebenbaumart. Da das Stadtgebiet nicht zum natürlichen Verbreitungsgebiet der Kiefer (Pinus sylvestris) zu zählen ist, bleibt diese Baumart bei der Beschreibung der pnV
unberücksichtigt. Im Unterwuchs der Moorwälder sind Pfeifengras (Molinia caerulea),
Moorbeere (Vaccinium uliginosum) und verschiedene Torfmoose (Sphagnum spec.)
häufig.
Auf deutlich entwässerten Niedermoorstandorten mäßiger Basenversorgung würden
sich ohne menschliche Einflüsse feuchte Birken-Eichenwälder mit Übergängen zu
Bruch- und Auwäldern entwickeln. Typische Pflanzenarten sind in der Baumschicht
neben Moorbirke und Stieleiche auch Erlen, im Unterwuchs Arten der Bruch- und Auwälder. Entsprechende Standorte finden sich randlich der Hochmoorbereiche.
Entlang der Hamme wirkt sich unterhalb der Beekmündung der Tideneinfluss auf die
Zusammensetzung der pnV aus. Auwaldartige Eichen-Eschen- oder ErlenEichenwälder würden auf den weniger nährstoffreichen flussnahen Niedermoorstandorten
vorkommen,
verschiedene Waldgesellschaften
des
Eichen-UlmenAuwaldkomplexes auf den regelmäßig überfluteten Flussmarschböden. Zu den namengebenden Baumarten kommen verschiedene Weiden-Arten (Salix spec.), evt.
auch die Hainbuche. In der Krautschicht treten Stickstoff- und Feuchtezeiger wie
Giersch (Aegopodium podagraria), Brennessel (Urtica dioica), Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa) und Hopfen (Humulus lupulus) auf.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
14
3.1.2 Die Biotoptypen im Stadtgebiet
In diesem Kapitel wird zunächst ein Überblick über die Ausstattung des Stadtgebietes
mit Biotoptypen vermittelt. Tabelle 2 enthält eine Aufzählung und nähere Beschreibung
der im Stadtgebiet vorkommenden Biotoptypen. Die Bezeichnung, Gliederung und Definition entspricht dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen8. Da keine
flächendeckende Biotoptypenkartierung vorliegt, sind die Angaben zu den Vorkommen
im Stadtgebiet teils unvollständig oder recht allgemein. Sie basieren auf den in Kap.
3.1 genannten Datengrundlagen.
Die in Tabelle 2 aufgeführten kennzeichnenden Pflanzenarten und charakteristischen
Tierarten sollen einen Eindruck vom Lebensraumpotenzial der einzelnen Biotoptypen
vermitteln. Es wird nicht auf konkrete Nachweise Bezug genommen, weshalb insbesondere die Angaben zur Fauna sehr allgemein gehalten sind. Für nähere Angaben zu
speziellen Artenvorkommen im Stadtgebiet wird auf Kap. 3.1.3 verwiesen.
In Karte 3 ist die Bestandssituation von Arten und Lebensgemeinschaften dargestellt.
Grundlage bilden die Nutzungstypen der ALK. In der Legende wird mit der Angabe
korrespondierender Biotoptypen der Bezug zu Tabelle 2 hergestellt. Da die Ableitung
von Biotoptypen aus den Nutzungstypen der ALK gewissen Einschränkungen unterliegt, lassen sich Abweichungen zwischen der Karte und den textlichen Erläuterungen
in Tabelle 2 jedoch nicht vollständig ausschließen.
Die Ergebnisse der aktuellen Biotoptypenkartierungen ausgewählter Bereiche sind in
Extrakarten im Anhang dargestellt.
Ein Glossar mit lateinischen und deutschen Artennamen ist ebenfalls im Anhang beigefügt.
Das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks ist sowohl in der Teufelsmoorniederung als
auch in den Naturräumen der Geest durch einen sehr hohen Grünlandanteil (insgesamt ca. 48 %) gekennzeichnet. Intensiv bewirtschaftetes Grünland herrscht vor, jedoch sind kleinflächig auch extensiv genutzte Grünlandgesellschaften unterschiedlicher
Trophie (Nährstoffversorgung) und Basenversorgung (Säureverhältnisse) ausgeprägt.
Als größere zusammenhängende Waldbereiche sind nur Schmidts Kiefern und die Elm
sowie der Stoteler Wald zu nennen. Kleinere Wälder und Feldgehölze sind jedoch im
ganzen Stadtgebiet vorhanden. Auch Hecken, Baumreihen und Baumgruppen sind
insbesondere auf der Geest weit verbreitet. Eine Besonderheit stellen hier die Wallhecken dar, die z.T. noch in hoher Dichte die landwirtschaftlichen Flächen gliedern.
Gebüsche finden sich i.d.R. nur kleinflächig als Sukzessionsstadien.
Ackerbaulich genutzte Bereiche sind entlang des Gestrandes sowie nahe der größeren
Siedlungen auf der Geest konzentriert.
Als Fließgewässer sind die Bäche und Gräben der Geest sowie die natürlichen Fließgewässer (Hamme und Beek) und Gräben der Teufelsmoorniederung zu unterscheiden. Die Stillgewässer sind in der Mehrzahl künstlich entstanden (Fischteiche, Torfstiche, Abbaugewässer). Sie unterscheiden sich je nach Entstehung und Nutzung hinsichtlich Trophie und Morphologie.
Als Relikt der ehemaligen Schafbeweidung, die insbesondere im Naturraum der Garlstedter Sandgeest betrieben wurde, finden sich kleinflächig Heiden und MagerrasenBiotope, die oftmals durch Verbuschung gefährdet sind. Der einzige größere Biotopkomplex von Heiden und Magerrasen ist durch die militärische Nutzung des Truppen8 Niedersächsisches Landesamt für Ökologie: Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter
besonderer Berücksichtigung der nach § 28 a und § 28 b NNatG geschützten Biotope. Naturschutz
und Landschaftspflege in Niedersachsen, Heft A/ 4, 1994
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
15
übungsplatzes Garlstedter Heide erhalten, jedoch ebenfalls durch Gehölzaufkommen
betroffen. Kleinflächige Ersatzlebensräume für an nährstoffarme Standortbedingungen
angepasste Arten stellen verschiedene ehemalige Sandabbauten dar.
Als weitere Sonderbiotope der Geest sind Kleinstmoore zu nennen, die zumeist entwässert und eutrophiert sind. Entsprechend wird die Vegetation von verschiedenen
Sukzessionsstadien, oftmals von Waldgesellschaften geprägt.
Auch in der Teufelsmoorniederung sind kaum naturnahe Moorbiotope erhalten. Die
unkultivierten Moorbereiche sind durch Degenerationsstadien mit Pfeifengras, Zwergsträuchern, Feuchtgebüschen oder Birkenwäldern gekennzeichnet.
Siedlungs- und Verkehrsflächen sind entlang des Geestrandes konzentriert. Auch auf
der Geest finden sich mehrere, teils größere Siedlungen. Die Teufelsmoorniederung ist
hingegen nur schwach besiedelt und wenig erschlossen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
16
Tabelle 2: Übersicht über die Biotoptypen des Stadtgebietes
Biotop-Code
Schutz9
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
WM
§
mesophiler
Buchenwald
von der Rotbuche
dominierte Wälder auf
mäßig trockenen bis
mäßig feuchten, relativ
basenreichen Lehmstandorten
wenige kleinflächige Vorkommen auf der Fagus sylvatica, Anemone nemorosa,
Galium odoratum, Lamium galeobdolon,
Geest:
in Quelltälern der Wienbeck, im Stoteler Milium effusum, Viola reichenbachiana
Wald, an Gut Sandbeck, im Klosterholz
WL
bodensaurer
Buchenwald
Buchenwälder
auf
basenarmen
Sandund
Lehmböden,
Krautschicht oft nur
spärlich
ausgeprägt
und von Säurezeigern
dominiert
wenige kleinflächige Vorkommen auf der
Geest:
am Stubbener Graben, im Stoteler Wald,
im Klosterholz, an Drepte südwestlich
Hülseberg, bei Vorwohlde, auf Golfplatz,
an Fischteichen westlich Ohlenstedt
charakteristische
Tierarten
Wälder
Fagus sylvatica, Deschampsia flexuosa,
Dryopteris carthusiana, Ilex aquifolium,
Maianthemum bifolium, Trientalis europaea, Vaccinium myrtillus, Polytrichum
formosum
faunistische Bedeutung von
Wälder ist von Pflanzenartenzusammensetzung,
Altersstruktur, Größe und
Vorhandensein bestimmter
Kleinhabitate (z.B. stehendes
Totholz,
besonnte
Waldbodenstellen,
Waldränder) oder Biotopkomplexe abhängig
besonders bedeutsam i.d.R.
Nass- und Feuchtwälder,
reife Waldökosysteme und
Teile davon sowie historische Waldnutzungsformen
oft hohe Artenvielfalt; charakteristische Arten bzw.
Artengruppen sind:
•
9
§ – gemäß § 28 a/ b NNatG oder § 33 NNatG besonders geschützt (vgl. Kap. 5.1.5 und 5.1.6)
(§) – in bestimmter Ausprägung gemäß § 28 a/ b NNatG besonders geschützt (vgl. Kap. 5.1.5)
Wirbellose:
Würmer,
Asseln,
div.
Käfer,
Spinnen,
Hautflügler,
Schmetterlinge, Ameisen
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
WQ
(§)
17
charakteristische
Tierarten
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
bodensaurer
EichenMischwald
von Stieleiche dominierte Wälder oder
Mischwälder auf sehr
feuchten oder sehr
nährstoffarmen Standorten, nutzungsbedingt
auch auf frischen bzw.
nährstoffreicheren
Standorten
kleinflächig auf der Geest, oft jüngere
Bestände als Sukzession auf Heideflächen
südlich Vosloge, nordwestlich Garlstedt
trockene Ausprägung auf TÜP Garlstedt,
westlich Ruschkamp, bei Haslah, südwestlich Auf dem Raden
feuchte Ausprägung bei Haslah, im Bereich Schrum, nordöstlich, südlich und
westlich Garlstedt, nordwestlich Vorwohlde, an L 135 nördlich Garlstedt, an Ohlenstedter Weg, an Drepte östlich und
nordöstlich Garlstedt, östlich Buggehorn
Quercus robur, Betula pendula, Betula •
pubescens, Fagus sylvatica, Frangula
alnus, Deschampsia flexuosa, Dryopteris
carthusiana, Festuca ovina, Holcus
mollis, Ilex aquifolium, Melampyrum
pratense, Molinia caerulea, Polytrichum •
formosum, Pteridium aquilinum, Trientalis europaea, Vaccinium myrtillus
WC
(§)
mesophiler
Eichenund
HainbuchenMischwald
von Eichen und/ oder
Hainbuchen dominierte Wälder mit Buche,
Esche, Linde, Ahorn
u.a. auf Standorten mit
günstiger Basen- und
Wasserversorgung,
teils forstwirtschaftlich
bedingt
auf feuchteren Standorten der Geest,
insbesondere in Geestbachtälern und
Quellbereichen:
an Oberlauf Mühlenbach, in Quelltälern
der Wienbeck, am Stubbener Graben, im
Stoteler Wald, im Klosterholz, nördlich
Haslah, im Bereich Schrum, an Drepte
südwestlich Isehorn und südwestlich Hülseberg sowie nahe der Stadtgebietsgrenze
Quercus robur, Carpinus betulus, Tilia
cordata, Fraxinus excelsior Corylus
avellana, Crataegus spec., Anemone
nemorosa, Galium odoratum, Lamium
galeobdolon, Milium effusum, Stellaria
holostea, Viola reichenbachiana; in
feuchter Ausprägung auch Geum rivale,
Iris pseudacorus, Filipendula ulmaria,
Alnus glutinosa, Deschampsia cespitosa, Stachys sylvatica, Circaea lutetiana
WE
§
Erlenund
Eschenwald
der Auen und
Quellbereiche
grundwasserbeeinflusste oder zeitweise
überflutete Erlen- und
Eschenwälder
in
Bachauen, Quellgebieten,
Randbereichen
der Flussauen und auf
teilentwässerten Niedermooren
feuchte Bachauen- und Quellbereiche der
Geest:
am Oberlauf Mühlenbach, am Oberlauf
Scharmbecker Bach, in Quelltälern der
Wienbeck, an Stubbener Graben, im Stoteler Wald, an der Kleinen Aue, an Gut
Sandbeck, im Klosterholz, nördlich Haslah, an Drepte nordöstlich Garlstedt und
nahe der Stadtgebietsgrenze
Alnus glutinosa, Fraxinus excelsior,
Prunus padus, Ulmus laevis, Carex
remota,
Circaea
intermedia,
Deschampsia cespitosa, Festuca gigantea,
Humulus lupulus, Impatiens noli-tangere,
Lysimachia
nemorum,
Ranunculus
ficaria, Stachys sylvatica, Stellaria
nemorum; in quelligen Bereichen zudem
Cardamine amara, Chrysosplenium
alternifolium, C. oppositifolium, Geum
rivale, Valeriana dioica
Vögel: z.B. Spechte,
Meisen, Sommer-, Wintergoldhähnchen,
Waldlaubsänger, einige
Greifvögel und Eulen
Säugetiere: verschiedene Fledermausarten,
Marder, Rehwild, Rotwild,
Kaninchen,
Dachs,
Wildschwein,
Fuchs
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
18
Biotop-Code
Schutz9
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
charakteristische
Tierarten
WA
§
ErlenBruchwald
Erlen-dominierte Wälder auf nassen, torfigen Standorten mäßiger bis guter Nährstoffversorgung
vereinzelt auf nassen Standorten in Niederungen der Geest:
an Stubbener Graben, im Bereich Schrum,
am Oberlauf Giehler Bach, an Drepte
(Stadtgebietsgrenze), an L 135 nördlich
Garlstedt, an Ohlenstedter Weg, an Fischteichen westlich Ohlenstedt
kleinflächige Relikte in Teufelsmoorniederung:
in Hammemarsch, in Pennigbütteler Moor
Alnus glutinosa, Calamagrostis canes- s.o.
cens, Carex elata, C. elongata, C. pseudocyperus, Hottonia palustris, Lysimachia thyrsiflora, Peucedanum palustre,
Ribes nigrum, Caltha palustris, Cardamine amara, Cirsium palustre, Mentha
aquatica, Solanum dulcamara, Agrostis
canina
WB
§
Birkenund Birken-dominierte
KiefernWälder auf nassen,
Bruchwald
torfigen, mehr oder
weniger
nährstoffarmen Standorten
kleinflächige Birkenbruchwälder auf Moorstandorten der Geest:
bei Haslah, im Bereich Schrum, nordöstlich Garlstedt, südlich Vosloge, an Drepte
südwestlich Hülseberg, südwestlich Elm,
östlich Heilshorn, auf der Langen Heide, in
Sandabgrabung nordöstlich Buggehorn,
westlich und nordöstlich Garlstedt
zumeist kleinflächige Bruch- und Moorwälder auf unkultivierten, wenig entwässerten Standorten in der Teufelsmoorniederung:
randlich Günnemoor, in Niedersandhauser
Moor, Pennigbütteler Moor, nördlich des
Breiten Wassers, südlich Neuenfelde
Betula pubescens, Pinus sylvestris,
Carex rostrata, Eriophorum angustifolium, Molinia caerulea, Sphagnum spec.,
Erica tetralix, Eriophorum vaginatum,
Myrica gale, Vaccinium uliginosum
WU
Erlenwald ent- Erlenwälder entwäs- vermutlich kleinere Bereiche in Bachtälern Alnus glutinosa, Sorbus aucuparia, Urtica dioica, Rubus spec., Oxalis acetoselwässerter
serter
Niedermoor-, und Niederungen der Geest
la
Standorte
Sumpf- und Auenstandorte,
in
der
Krautschicht u.a. Störungszeiger
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
19
charakteristische
Tierarten
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
WV
Birkenund
Kiefernwald
entwässerter
Moore
entwässerte
Bruchwälder und Anflugwälder aus Birke und
Kiefer in entwässerten
Mooren
bruchwaldähnliche
Birkenwälder
und
Birken-Kiefernwälder auf entwässerten
Kleinstmooren der Geest:
bei Littberg, an Drepte südwestlich Isehorn, südöstlich Heilshorn, am Oberlauf
Giehler Bach
teils größere Bestände als Sukzessionsstadien entwässerter Moore in der
Teufelsmoorniederung:
randlich Günnemoor, am Torfkanal, in
Wulfsburger und Pennigbütteler Moor,
südlich Neuenfelde
Betula pendula, Betula pubescens, Pi- s.o.
nus sylvestris, Erica tetralix, Vaccinium
myrtillus, Calluna vulgaris, Molinia caerulea, Deschampsia flexuosa, Pteridium
aquilinum
WK
Birkenund
Kiefernwald
armer Sandböden
von Birken und/ oder südlich Isehorn, nördlich Kaserne, in Ab- Pinus sylvestris, Betula pendula, Deschampsia flexuosa, Frangula alnus,
Kiefern
dominierte baugrube südlich Kaserne
Melampyrum pratense, Molinia caerulea,
Wälder auf sehr nährSorbus aucuparia, Trientalis europaea,
stoffarmen und trockeVaccinium myrtillus, V. vitis-idaea, zahlnen oder feuchten
Sanden
reiche Moose und Flechten
WP
sonstiger
nierwald
WX
sonstiger Laub- nicht standortgerechte,
forst
forstlich begründete,
meist
strukturarme
Laubholzbestände aus
einheimischen
oder
fremdländischen
Baumarten, die keinen
anderen
Waldtypen
zugeordnet
werden
können
Pio- Sukzessionsstadium
aus Pioniergehölzen
keine Vorkommen bekannt, aber vermutlich kleinflächige Vorkommen auf der
Geest im Bereich von ehemaligen Abbauflächen, Straßen- und Bahnböschungen,
Waldlichtungsfluren u.ä.
Betula pendula, B. pubescens, Populus
tremula, Sorbus aucuparia; Krautschicht
je nach Standortbedingungen sehr unterschiedlich
Teilflächen im Staatsforst und Stoteler Quercus rubra, Quercus robur, Populus
Wald (Buche, Stieleiche, Roteiche, Pap- spec., Alnus glutinosa
pel, Erle)
evt. weitere Vorkommen
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
WZ
Biotoptyp
sonstiger
delforst
Charakterisierung
Na- nicht standortgerechte,
forstlich begründete,
meist
strukturarme
Nadelholzbestände
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
20
charakteristische
Tierarten
großflächige Nadelforste in Garlstedter Picea abies, Pinus sylvestris, Larix s.o.
spec., Pseudotsuga menziesii
Heide (Schmidts Kiefern, Elm)
in Stoteler Wald großflächig Fichten, Lärchen, teils auch Kiefern
weitere kleinere Nadelfostparzellen auf
der Geest und in der Teufelsmoorniederung (zumeist Fichten)
Gebüsche und Kleingehölze
BN
(§)
Moorund Gebüsche auf nassen
Sumpfgebüsch oder
vermoorten
Standorten, oft im
Verlandungsbereich
von Gewässern
Vorkommen von BN und BF anhand vor- Myrica gale, Salix cinerea, Salix aurita,
handener Datengrundlage nicht immer Salix pentandra, Frangula alnus, in
unterscheidbar, deshalb zusammenge- Krautschicht Nässezeiger
fasst
in Geest auf Niedermoorstandorten und
degenerierten Kleinsthochmooren, oft von
Gagel dominiert:
vorwiegend Arten der Wälder und Waldränder; oft nur
Teillebensraum
(Ansitz-,
Singwarte, Schutz vor Witterung/ Feinden, Leitstruktur, Überwinterungsquartier,
Nist- oder Nahrungsbiotop)
BF
sonstiges
Feuchtgebüsch
großflächiges Feuchtgebüsch an Drepte Salix cinerea, Salix aurita, Frangula
südwestlich Isehorn, kleinere Vorkommen alnus, Myrica gale, Viburnum opulus,
an Oberläufen Scharmbecker Bach, in Sambucus nigra, Urtica dioica
Quelltälern der Wienbeck, bei Littberg, an
Drepte südwestlich Hülseberg und östlich
Garlstedt, am Ohlenstedter Weg, östlich
Heilshorn, an Westhang Heimelberg, an
Oberlauf Giehler Bach, in Sandabgrabung
nordöstlich Buggehorn, westlich Garlstedt,
auf TÜP Garlstedt
in Teufelsmoorniederung auf nährstoffarmen Niedermoorstandorten u.ä.:
am Torfkanal, in Wulfsburger und Pennigbütteler Moor, am Breiten Wasser, südlich
Neuenfelde
charakteristische Arten bzw.
Artengruppen sind:
Gebüsche auf feuchten Mineralböden oder
entwässerten Sumpfbzw. Moorstandorten
•
Wirbellose:
Wanzen,
Zikaden, Käfer, Hautflügler, Schmetterlinge,
Spinnen, Weichtiere
•
Reptilien:
che
•
Vögel: Neuntöter, Goldammer,
Gelbspötter,
Heckenbraunelle, Rotkehlchen,
Mönchsgrasmücke, Rebhuhn,
Fasan,
Ringeltaube,
Amsel,
Turmfalke,
Mäusebussard
•
Säugetiere:
Igel,
Spitzmaus, Feldhase,
Hermelin, Mauswiesel
Blindschlei-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
21
charakteristische
Tierarten
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
mesophiles
Gebüsch, bodensaures
Laubgebüsch,
Ruderalgebüsch/ sonstiges Gebüsch
Strauchbestände auf
trockenen bis mäßig
feuchten
Standorten
unterschiedlicher
Nährstoff- und Basenversorgung,
auch
Sukzessionsgebüsche
auf gestörten Standorten und angepflanzte
Gebüsche
im Geestbereich weit verbreitet, beispielsweise auf ehemaligen Sandabbauflächen, Straßen- und Bahnböschungen,
Waldlichtungsfluren u.ä
Sambucus nigra, Betula pendula, Salix s.o.
caprea, Frangula alnus, Corylus avellana, Crataegus spec., Euonymus europaea, Rosa canina, Rubus spec., Frangula alnus, Sorbus aucuparia, Prunus
serotina
HW
§
Wallhecke
mit Bäumen und/ oder
Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder
dienten
weit verbreitet auf der Geest, i.d.R. im Quercus robur, Betula pendula, Alnus
Komplex mit intensiv genutztem Grünland; glutinosa, Corylus avellana, Crataegus
oftmals handelt es sich um Baum- spec., Frangula alnus, Rosa canina
Wallhecken, die von Reihen aus Altbäumen bewachsen sind und keine Strauchschicht aufweisen.
Schwerpunktvorkommen in den Bereichen
Buggehorn - Garlstedt - Feldhof, nördlich
und östlich Ohlenstedt, randlich Stoteler
Wald bis Bargten, nördlich und östlich
Westerbeck, nördlich Kernstadt, Kernstadt
– Settenbeck, südöstlich Kernstadt (Alter
Damm)
HF
Feldhecke
Gehölzreihen
Bäumen und/
Sträuchern
HN
naturnahes
Feldgehölz
waldähnliche Gehölz- mehrere Vorkommen auf der Geest
standortheimische Baumarten (s. Waldbestände von geringer in der Teufelsmoorniederung vor allem als Biotoptypen), oftmals Quercus robur
Größe (i.d.R. unter Hofgehölze
0,5 ha) mit Dominanz
standortheimischer
Baumarten
BM, BS, BR
aus weit verbreitet auf der Geest, i.d.R. im
oder Komplex mit intensiv genutztem Grünland
in der Teufelsmoorniederung selten, vorwiegend am Fuß des Geestrandes und
nahe der Siedlungsflächen
Acer campestre, Alnus glutinosa, Betula
pendula, Carpinus betulus, Crataegus
spec., Quercus robur, Rubus fruticosus,
Sorbus aucuparia, Sambucus nigra,
Corylus avellana, Rosa canina, Euonymus europaea
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
HX
standortfremdes Feldgehölz
Picea abies, Hybridpappeln u.a.
waldähnliche Gehölz- einige Vorkommen auf der Geest
bestände von geringer einzelne Nadelholzaufforstungen in der
Größe mit Dominanz Teufelsmoorniederung
standortfremder
Baumarten
HB
Einzelbaum,
Baumbestand
markante Einzelbäume,
Baumgruppen,
Baumreihen und Alleen
HO
Obstwiese
Obstbaumbestände
i.d.R. kleinflächige Bestände randlich der diverse Obstbaumarten, Unterwuchs je
(Hochstämme)
auf dörflichen Siedlungen
nach Standort und Nutzung
Grünland oder Brachen
22
charakteristische
Tierarten
s.o.
Quercus robur, Tilia cordata, Tilia plaverbreitet auf der Geest
in der Teufelsmoorniederung insbesonde- typhyllos, Fagus sylvatica, Aesculus
re als Baumreihen oder Alleen entlang von hippocastanum, Betula pendula
Hofzufahrten
Binnengewässer
FQ
§
naturnaher
Quellbereich
natürliche, dauerhafte verschiedene kleinflächige Bereiche in Cardamine amara, Chrysosplenium
oder periodische Ge- Geestbachtälern, z.B. Quelle bei Rusch- oppositifolium, Ranunculus hederaceus,
wässeraustritte
kamp, Sickerquellen randlich in Quelltä- Stellaria uliginosa
lern der Wienbeck
FB
§
naturnaher
Bach
Fließgewässer bis ca. einzelne Abschnitte der Schönebecker Glyceria fluitans, Phalaris arundinacea, charakteristische Arten bzw.
5 m Breite mit natur- Aue, südlicher Quellarm des Mühlen- Ranunculus fluitans, R. peltatus, Elodea Artengruppen sind:
naher Struktur
bachs, Garlstedter Aue, Stubbener Gra- canadensis
•
Wirbellose:
Strudelben, Wienbeck mit südlichem Quellarm,
würmer,
Schnecken,
Scharmbecker Bach nordöstlich der KernMuscheln,
Milben,
stadt (vgl. Kap. 3.4.3), charakteristische
Krebse,
Steinfliegen,
Wasserpflanzengesellschaften
jedoch
Köcherfliegen,
Wannicht mehr erhalten
zen,
Wasserkäfer,
Zweiflügler, Libellen
FX
ausgebauter
Bach
Fließgewässer bis ca. weite Abschnitte der Geestbäche (vgl. Ufer – sofern nicht befestigt – mit Arten
5 m Breite mit mehr Kap. 3.4.3)
des Grünlands, der Ruderalfluren u.ä.
oder weniger stark
begradigtem und ausgebautem Verlauf
Lebensraumpotenzial stark
abhängig von Strömung,
Wasserqualität,
Chemismus, Gewässermorphologie, umgebenden Lebensraumstrukturen
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
FFN
§
FZ
FG
SO
§
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
23
charakteristische
Tierarten
naturnaher
Fließgewässer
über Beek
sommerwarmer ca. 5 m Breite mit
Fluss
naturnaher
Struktur,
langsam fließend
Glyceria maxima, Hydrocharis morsus- •
ranae, Lemna minor, Nuphar lutea,
Phragmites australis, Sagittaria sagittifolia
ausgebauter
Fluss
Fließgewässer
über Hamme
ca. 5 m Breite mit
mehr oder weniger
stark begradigtem und
ausgebautem Verlauf
Ufer – sofern nicht befestigt – mit Arten
des Grünlands, der Ruderalfluren, der
Röhrichte o.ä.
künstlich
angelegte
Gewässer mit linienhaftem Verlauf und
geringer
Fließgeschwindigkeit,
i.d.R.
unter 5 m Breite
auf der Geest oftmals nur periodisch wasserführend
in der Teufelsmoorniederung teils sehr
engmaschiges Grabennetz, einige Gräben
mit naturnaher Vegetation (vgl. Kap.
3.4.3), in Hammemarsch z.T. kalkreiche
Gräben
Eriophorum angustifolium, Ranunculus
hederaceus, R. peltatus, Glyceria maxi- •
ma, Hottonia palustris, Nuphar lutea,
Phragmites australis, Stratiotes aloides
•
natürlich oder künstlich
entstandene
Stillgewässer bis ca. 1 ha
Größe mit geringem
Nährstoffgehalt
auf Geest wenig eutrophierte Abbaugewässer, Torfstiche, mit naturnaher Struktur
und/ oder Vegetation:
z.B. in Sandgrube Freißenbüttel, auf TÜP
Garlstedt, in Abbaugrube südlich der Kaserne, in Kiebitzmoor bei Haslah, innerhalb Siedlungsflächen von Heilshorn,
östlich und südlich von Heilshorn, Lehmgruben am Westhang des Heimelbergs
in Teufelsmoorniederung Torfstiche:
insbesondere in unkultivierten Moorbereichen
Carex rostrata, Eriophorum angustifolium, Lysimachia thyrsiflora, Menyanthes
trifoliata, Myriophyllum alterniflorum,
Potentilla palustris, Sphagnum spec.,
Utricularia minor, Nymphaea alba, Equisetum fluviatile, Polygonum amphibium
Graben
naturnahes
nährstoffarmes
Kleingewässer
•
Fische:
Bachforelle,
Äsche, Groppe, Elritze,
Schmerle, Döbel, Nase,
Aal,
Bachneunauge,
Gründling, Dreistacheliger Stichling, Karausche, Schleie, Giebel,
Moderlieschen
Amphibien: Grasfrosch,
Feuersalamander
Vögel: Wasseramsel,
Gebirgsstelze, Eisvogel
Säugetiere:
Wasserspitzmaus, Fischotter,
Iltis
Lebensraumpotenzial stark
abhängig von Hydrologie
(Zu-, Abflüsse, Durchmischung
etc.),
physicochemischen Eigenschaften,
Trophie, Größe und Tiefe,
Uferbeschaffenheit, umgebenden Lebensraumstrukturen
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
24
charakteristische
Tierarten
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
naturnahes
nährstoffreiches Kleingewässer
natürlich oder künstlich
entstandene
Stillgewässer bis ca. 1 ha
Größe
mit
hohem
Nährstoffgehalt
auf der Geest stärker eutrophierte Abbaugewässer, Fischteiche u.ä. mit naturnaher
Struktur:
z.B. einige Lehmgruben am Westhang des
Heimelbergs, zwei Gewässer am Giehler
Bach östlich Hülseberg, aufgelassene
Fischteiche westlich Ohlenstedt
in Teufelsmoorniederung zwei eutrophe
Stillgewässer nördlich des Breiten Wassers
Acorus calamus, Alisma plantagoaquatica, Butomus umbellatus, Carex
acuta, Elodea canadensis, Lemna gibba,
Lemna minor, Myriophyllum verticillatum,
Nuphar lutea, Oenanthe aquatica,
Phragmites australis, Ranunculus peltatus, Sagittaria sagittifolia, Stratiotes
aloides, Thypha angustifolia, Potamogeton natans, Nymphaea alba, Equisetum
fluviatile, Polygonum amphibium
•
Wirbellose:
Krebse,
Wassermilben,
Mücken, Schnecken, Muscheln, Strudelwürmer,
Libellen; in Röhrichten
Spinnen,
Hautflügler,
Käfer, Schmetterlinge,
Ameisen
ST
(§)
Tümpel
nur kurzzeitig wasser- keine Vorkommen bekannt, aber vermut- Pflanzenarten der Bruch- und Sumpf- •
führende Kleingewäs- lich verbreitet in Waldflächen und Grün- wälder, Grünländer etc.
ser
landgebieten u.a.
Fische: Brasse, Hecht,
Zander Schlei, Wels;
Schlammpeitzger, Karausche,
Moderlieschen, Zwergstichling
SR
offene Wasserfläche größerer
naturnaher
nährstoffreicher
Stillgewässer
weitgehend vegetati- Breites Wasser, Hamme-Altarme
onsfreie Wasserfläche
naturnaher nährstoffreicher Stillgewässer
von über 1 ha Größe
•
Amphibien:
Erdkröte,
Kreuzkröte, Seefrosch,
Teichfrosch, Wasserfrosch,
Grasfrosch,
Teichmolch
VO
§
Verlandungsbereich nährstoffarmer Stillgewässer
Bereiche nährstoffar- kleinflächige Vorkommen im Bereich der Sphagnum spec., Juncus bulbosus, •
Polygonum amphibium, Phragmites •
mer Gewässer mit nährstoffarmen Stillgewässer (s.o.)
australis, Typha latifolia, Carex rostrata,
Röhricht,
SchwimmEriophorum angustifolium, Juncus effublattvegetation, Torfsus
moosschwingrasen,
Seggen- und Binsenrieden
SE
§
charakteristische Arten bzw.
Artengruppen der Gewässer
und Uferbereiche sind:
Reptilien: Ringelnatter
Vögel:
verschiedene
Enten- und Taucherarten, Kormoran, Graugans, Höckerschwan,
Eisvogel, Rohrsängerarten,
Rohrdommel,
Rallen,
Bartmeise,
Rohrammer, Blaukehlchen, Rohrweihe
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
25
charakteristische
Tierarten
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
VE
§
Verlandungsbereich nährstoffreicher Stillgewässer
Bereiche nährstoffreicher Gewässer mit
Röhricht,
Schwimmblattvegetation, Seggen- und Binsenrieden
u.ä.
größere Röhrichtflächen am Breiten Wasser
kleinflächige Vorkommen im Bereich der
nährstoffreichen Stillgewässer (s.o)
Ceratophyllum demersum, Hydrocharis •
morsus-ranae, Nuphar lutea, Nymphaea
alba, Alisma plantago-aquatica, Stratiotes aloides, Butomus umbellatus, Glyceria maxima, Oenanthe aquatica, Phragmites australis, Typha latifolia, Alopecurus geniculatus, Juncus effusus
SX
naturfernes
Stillgewässer
natürlich oder künstlich verschiedene Abbaugewässer, Regenentstandene,
durch rückhaltebecken, Stauteiche, Zierteiche
menschliche Einflüsse u.ä., z.B. Ohlenstedter Quellsee
stark geprägte Stillgewässer, i.d.R. ohne
naturnahe Vegetation
Säugetiere:
Wasserspitzmaus,
Bisam,
Wasserfledermaus
Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore und Ufer
NS
§
Seggen-, Bin- Klein-,
Großseggensen- und Stau- oder Binsenrieder auf
densumpf
nassen bis sehr nassen Torf- oder Mineralstandorten,
i.d.R.
nicht oder nur sehr
extensiv genutzt
auf der Geest i.d.R. kleinflächige Vorkommen auf aufgelassenem Feuchtgrünland in Geestbachtälern und Senken:
an Gut Sandbeck, an Schönebecker Aue
(im Bereich Stoteler Wald), an Drepte
südwestlich Isehorn, östlich Heilshorn, am
Westhang des Heimelbergs, östlich der
Drepte an der Stadtgebietsgrenze
nährstoffreiche Ausprägung an Oberläufen
von Mühlenbach, Scharmbecker Bach,
Garlstedter Aue und Giehler Bach, in
Wienbeckaue (kalkreich), bei Littberg, an
Schaufleet
nährstoffarme Ausprägung an Oberlauf
Scharmbecker Bach, in Wienbeck-Aue
(kalkreich), nordwestlich Freißenbüttel
verschiedene
Seggenarten
(Carex
spec.), Agrostis canina, Eriophorum
angustifolium, E. latifolium, Juncus acutiflorus, Lysimachia thyrsiflora, Menyanthes trifoliata, Molinia caerulea,
Peucedanum palustre, Sphagnum spec.,
Cirsium palustre, Epilobium hirsutum,
Filipendula ulmaria, Lythrum salicaria,
Symphytum officinale
charakteristische Arten und
Artengruppen entsprechend
Uferbereichen der Stillgewässer (Röhrichte), teils
auch wie Grünlandbiotope
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
charakteristische
Tierarten
s.o.
in der Teufelsmoorniederung in den Niedermoorbereichen:
nährstoffreiche Ausprägung an der Hamme, im Niedersandhauser Moor, in oberer
Beekniederung und in Beekniederung bei
Altenbrück, südlich der Siedlung Teufelsmoor, nördlich Breites Wasser und am
Breiten Wasser, westlich Beekniederung,
in Ochsenweiden
nährstoffarme Ausprägung randlich Günnemoor, am Torfkanal, in Wulfsburger und
Pennigbütteler Moor, südlich Neuenfelde,
westlich Beekniederung und in Ochsenweiden
NR
§
Landröhricht
flächige Dominanzbe- kleinflächige Vorkommen in feuchten
stände von Röhricht- Senken u.ä. innerhalb von Grünlandfläpflanzen auf feuchten chen etc.
bis nassen Standorten
außerhalb der Verlandungsbereiche, i.d.R.
höherwüchsige Röhrichtstruktur
Phragmites australis, Phalaris arundinacea, Glyceria maxima, Typha latifolia, T.
angustifolia, Butomus umbellatus, Iris
pseudacorus, Rumex hydrolapathum
NP
(§)
Pioniervegetation (wechsel-)
nasser Standorte, vegetationsarmer Uferbereich
(wechsel-) feuchte bis
nasse, oft zeitweise
überflutete Böden mit
spärlicher bis dichter
Pioniervegetation
Anagallis minima, Drosera intermedia,
D. rotundifolia, Juncus bulbosus, Rhynchospora alba, Alopecurus aequalis,
Bidens spec., Eleocharis acicularis,
Polygonum spec.
vermutlich kleinflächige Vorkommen im
Bereich von Bodenabbau-Flächen, auf
Äckern, Wegen/ Fahrspuren, offenen
Stellen in Weidegrünland
26
oftmals als Teillebensraum
bedeutsam, z.B. Saugplatz
für Insekten, NistmaterialBereitstellung für Insekten
und Vögel, Sonnplatz, Verpuppungsort für Wasserinsekten, Rast- und Nahrungsplatz für Limikolen
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
NU
(§)
kennzeichnende Pflanzenarten
27
charakteristische
Tierarten
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
Uferstaudenflur
Hochstaudenfluren an
Ufern von Bächen,
Gräben, Flüssen und
Altwässern bzw. in
Auen
verbreitet entlang von Gewässern der Epilobium hirsutum, Eupatorium cannabinum, Filipendula ulmaria, Lysimachia
Geest und der Teufelsmoorniederung
i.d.R. lineare bzw. kleinflächige Ausprä- vulgaris, Lythrum salicaria
gung
charakteristische Arten und
Artengruppen entsprechend
Uferbereichen der Stillgewässer und der Ruderalfluren
Drosera rotundifolia, D. intermedia, Erica
tetralix, Eriophorum vaginatum, E. angustifolium, Rhynchospora alba, Sphagnum spec.
moortypische Fauna weist
hohen Anteil seltener/ gefährdeter Arten auf
charkateristische Arten bzw.
Artengruppen sind:
Hoch- und Übergangsmoore
MH
§
MW
§
MG
§
naturnahes
Hochund
Übergangsmoor des Tieflandes
torfmoosreiche Hoch- nur noch sehr kleinflächig
moore und sehr nähr- auf der Geest: bei Haslah, im Kiebitzmoor,
stoffarme Übergangs- am Weißen Berg nördlich Isehorn
moore mit BultenSchlenken-Mosaik,
kaum durch Entwässerung beeinträchtigt
•
WollgrasStadium
von
Hochund
Übergangsmooren
von Wollgras geprägte
Degenerationsund
Regenerationsstadien
von Hoch- und Übergangsmooren
einschließlich TorfmoosSchwingrasen
auf der Geest kleinflächige Torfmoos- Eriophorum vaginatum, E. angustifolium,
Schwingrasen im Kiebitzmoor bei Haslah, Sphagnum spec., Vaccinium oxycoccos,
•
östlich Heilshorn
•
Wollgrasstadien auf der Geest: in zwei
Kleinsthochmooren auf der Langen Heide,
•
in Grünlandsenke östlich Heilshorn
Torfmoos-Schwingrasen in der Teufelsmoorniederung: randlich Günnemoor, an
Torfkanal, in Pennigbütteler Moor, südlich
Neuenfelde
Wollgrasstadien in der Teufelsmoorniederung: randlich Günnemoor, an Torfkanal,
in Pennigbütteler Moor, südlich Neuenfelde
MoorheideStadium
von
Hochund
Übergangsmooren
Degenerationsstadien
entwässerter
Hochund Übergangsmoore
mit hohem Anteil an
Zwergsträuchern
auf der Geest:
Kiebitzmoor bei Haslah, TÜP Garlstedt, an
Ohlenstedter Weg
in der Teufelsmoorniederung: randlich
Günnemoor, in Wulfsburger und Pennigbütteler Moor, südlich Neuenfelde
Erica tetralix, Calluna vulgaris, Empetrum nigrum, Eriophorum vaginatum,
Molinia caerulea, Sphagnum spec.; oft
verbuschend
Wirbellose:
Libellen,
Schmetterlinge, Spinnen, Käfer, Ameisen
Amphibien: Moorfrosch
Reptilien: Kreuzotter
Vögel: Bruchwasserläufer, Kranich, Goldregenpfeifer, Sumpfohreule, Großer Brachvogel
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
28
charakteristische
Tierarten
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
MP
(§)
PfeifengrasMoordegenerationsstadium
artenarme, meist bultige Pfeifengrasbestände stark entwässerter,
nährstoffarmer Moorstandorte
auf der Geest kleinflächig:
in Kleinsthochmoor auf der Langen Heide
in der Teufelsmoorniederung:
in Niedersandhauser Moor, an Torfkanal
Molinia caerulea, Erica tetralix, Eriopho- s.o.
rum vaginatum, Calluna vulgaris; oft
verbuschend
MX
Abtorfungsbereich
weitgehend vegetati- großflächig im Günnemoor
onslose,
abgetorfte
oder
in
Abtorfung
befindliche
Moorflächen
z.T. lückiger Bewuchs mit Eriophorum
vaginatum, Erica tetralix u.ä.
MZ
§
Anmoorheide
i.d.R. von Glockenheide dominierte Vegetation auf bodensauren,
nährstoffarmen,
(wechsel-)
nassen,
stark humosen Sandböden
Erica tetralix, Molinia caerulea, Narthecium ossifragum, Calluna vulgaris, Gentiana pneumonanthe, Sphagnum molle,
S. compactum
kleinflächige Vorkommen auf der Geest:
zwei Bereiche nahe Haslah, auf TÜP
Garlstedt, an Drepte südwestlich Hülseberg, an Oberlauf Giehler Bach, am Weißen Berg nördlich Isehorn, östlich L 135
nördlich Garlstedt
Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope
DS
Steilwand aus senkrechte Wände aus im Bereich von Abbauflächen und in oft vegetationslos
Lockersedisandigen Substraten Hohlwegen:
menten
o.ä.
z.B. in Sandgrube Freißenbüttel, nördlich
Kaserne
potenzieller Nistplatz für
Uferschwalbe,
Eisvogel;
Hautflügler u.ä., sonstiger
Teillebensraum von Weberknechten,
Springspinnen
u.a.
DO
sonstiger
Of- größere vegetationslo- i.d.R. kleinflächig, im Bereich von Abbaufenbodenbese/ -arme Flächen
flächen, auf dem TÜP Garlstedt
reich
Pioniervegetation
(wechsel-)
nasser
Standorte auf nährstoffarmem Sandboden: östlich Haslah, am Torfkanal
Pioniervegetation
(wechsel-)
nasser
Standorte am Westhang Heimelberg
(Teil-) Lebensräume von
Laufkäfern, Sandlaufkäfern
und Hautflüglern
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
i.d.R. von Besenheide
geprägte
Vegetation
auf
trockenen
bis
mäßig feuchten, sandigen Böden
bis zum Ende 19. Jh. auf Geest weit verbreitet, heute nur Reliktvorkommen, i.d.R.
kleinflächig, oftmals verbuschend:
auf TÜP Garlstedt großflächige Vorkommen, mosaikartiger Wechsel von trockenen und feuchten Sandheiden
kleinflächige Vorkommen: westlich Ruschkamp, randlich Hochmoor bei Haslah,
südlich Isehorn, an Drepte südwestlich
Isehorn, nördlich Kaserne, auf Kasernengelände, südwestlich Auf dem Raden, an
Drepte östlich Garlstedt und nahe Ohlenstedter Weg
Calluna vulgaris, Empetrum nigrum,
Vaccinium myrtillus, V. vitis-idaea, Genista anglica, G. pilosa, Deschampsia
flexuosa; auf feuchten Standorten auch
Erica tetralix, Molinia caerulea
29
charakteristische
Tierarten
Heiden und Magerrasen
HC
§
SandZwergstrauchheide
charakteristische Fauna mit
hohem Anteil gefährdeter
Arten
charakteristische Arten bzw.
Artengruppen:
Wirbellose:
Hautflügler,
Heuschrecken, Sandlaufkäfer, Spinnen
•
Reptilien: Schlingnatter,
Zauneidechse
•
Vögel:
Brachpieper,
Steinschmätzer,
Ziegenmelker, Schwarzkehlchen
RN
§
BorstgrasMagerrasen
Magerrasen mit Kenn- heute kaum noch vorhanden
arten der Borstgrasra- Reliktvorkommen evt. auf Kasernengelänsen, auf nährstoffar- de
men, basenarmen bis
mäßig basenreichen,
mäßig trockenen bis
feuchten Standorten
Nardus stricta, Carex pilulifera, Festuca
rubra, Hypericum maculatum, Lathyrus
linifolius, Arnica montana, Potentilla
erecta, Viola riviniana, Gentiana pneumonanthe, Succisa pratensis
RS
§
SandMagerrasen
niedrigwüchsige,
oft
lückige
Vegetationsbestände auf basenarmen bis –reichen
Sandböden
Corynephorus canescens, Teesdalia charakteristische Arten bzw.
nudicaulis, Carex arenaria, Jasione Artengruppen:
montana, Ornithopus perpusillus, Rumex •
Wirbellose:
Käfer,
acetosella
Schmetterlinge, Wanzen, Hautflügler, Heuschrecken, Landschnecken
i.d.R. auf anthropogenen Standorten und
kleinflächig, z.B. an Wegrändern, Böschungen, Sandgruben:
nordwestlich Myhle auf Pferdeweide, an
Sandgrube Myhle West, in Sandabgrabung südlich Myhle, westlich Ruschkamp,
nördlich Kaserne, TÜP Garlstedt, auf
Kasernengelände, in Abbaugrube südlich
Kaserne, nordöstlich Buggehorn
artenreiche,
charakteristische Fauna mit hohem
Anteil gefährdeter Arten,
Arten oft auf Biotopkomplex
unterschiedlicher Lebensräume angewiesen
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
RA
(§)
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
30
charakteristische
Tierarten
Biotoptyp
Charakterisierung
artenarmes
Heideoder
MagerrasenStadium
oft dominant: Deschampsia flexuosa, •
artenarme Gras- und großflächig auf TÜP Garlstedt
Krautfluren auf mage- weitere Vorkommen nicht bekannt, aber Agrostis tenuis
ren, trockenen bis im Bereich der Geest zu vermuten
mäßig
feuchten
Standorten, oft artenarme Sukzessionsstadien nach Nutzungsaufgabe
mesophiles
Grünland
extensiv
genutzte auf Geest:
Wiesen oder Weiden in Quelltälern der Wienbeck, am Stubbemittlerer Standorte
ner Graben, am Stoteler Wald, im Rosenmoor, im Bereich Schrum, südöstlich
Heilshorn, nordwestlich Vorwohlde, an
Westhang Heimelberg, an Oberlauf Giehler Bach, nordöstlich Buggehorn, an Ohlenstedter Weg, an Drepte östlich Garlstedt, auf TÜP Garlstedt
in Teufelsmoorniederung auf Teilflächen:
in Hammemarsch, an Hamme im Nordosten, randlich Günnemoor, an Torfkanal,
randlich Niedersandhauser Moor, in Pennigbütteler Moor, in oberer Beekniederung, nordwestlich Hammebrücke, an
Beek bei Altenbrück, südlich und südöstlich Siedlung Teufelsmoor, östlich Hamme, an Breitem Wasser, südlich Neuenfelde, westlich Beekniederung, Ochsenweiden, nahe Segelflugplatz
Reptilien: Schlingnatter
Grünland
GM
(§)
Alopecurus pratensis, Arrhenatherum
elatius, Cardamine pratensis, Holcus
lanatus, Lolium perenne, Phleum pratense, Poa pratensis, P. trivialis, Rumex
acetosa, Anthoxanthum odoratum, Alchemilla vulgaris, Festuca rubra, Lathyrus pratensis, Leucanthemum vulgare,
Plantago lanceolata, Ranunculus acris,
R. auricomus, Lychnis flos-cuculi, Sanguisorba officinalis, Cerastium arvense,
Galium verum
Fauna von Wirbellosen
dominiert, diese verbringen
oftmals ganzen Lebenszyklus in Grünland; für Wirbeltiere oftmals Teillebensraum, bedeutsam sind auch
Feldraine, Brachen, Tümpel/ Blänken, Zaunpfähle
u.ä.
charakteristische Arten bzw.
Artengruppen:
•
Wirbellose:
Fliegen,
Käfer, Heuschrecken,
Hautflügler,
Wanzen,
Schmetterlinge, Milben,
Zikaden, Schnecken
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
GN
§
GF
§
31
charakteristische
Tierarten
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
seggen-,
binsenoder
hochstaudenreiche
Nasswiese
nasses bis wechselnasses Grünland mit
unterschiedlicher
Nährstoffversorgung,
hoher Anteil an Seggen,
Binsen
oder
Hochstauden
nur selten und kleinflächig
nördlich Westerbeck, an Schönebecker
Aue (Auf dem Rusch), südlich Scharmbeckstotel
nordwestlich Hammebrücke, Relikte an
Grabenrändern
Achillea ptarmica, Cirsium palustre, •
Juncus spec., Carex spec., Iris pseudacorus, Peucedanum palustre, Angelica
sylvestris, Epilobium hirsutum, Eupatorium cannabinum, Filipendula ulmaria,
Lysimachia vulgaris, Lythrum salicaria, •
Symphytum officinale, Thalictrum flavum, Succisa pratensis, Anthoxanthum
odoratum, Holcus lanatus, Festuca rubra, Molinia caerulea, Caltha palustris,
Dactylorhiza majalis, Geum rivale, Alopecurus geniculatus, Glyceria fluitans
Amphibien: auf feuchten Standorten Moorfrosch,
Grünfrösche,
Grasfrosch,
Teichmolch, Kammmolch
nasse bis wechselfeuchte Wiesen und
Weiden ohne hohen
Anteil an Seggen,
Binsen oder Hochstauden
auf der Geest zwar häufig, aber oft nur
kleinflächig
an Oberläufen Mühlenbach und Scharmbecker Bach, in Quelltälern der Wienbeck,
am Stubbener Graben, am Stoteler Wald,
an Kleiner Aue, östlich Wiste (Wassergreiskrautwiese), im Rosenmoor, bei Littberg, im Bereich Schrum, an Schaufleet,
an Drepte südwestlich Isehorn und südwestlich Hülseberg und östlich Garlstedt,
auf Langer Heide, nordwestlich Vorwohlde, an Westhang Heimelberg, an Oberlauf
Giehler Bach, an Drepte und weiter östlich
nahe Stadtgrenze, nordöstlich Buggehorn,
nordwestlich Garlstedt, an L 135 nördlich
Garlstedt (kalk- und nährstoffarme sowie
nährstoffreiche Ausprägung), an Ohlenstedter Weg, südlich Scharmbeckstotel,
auf TÜP Garlstedt (in Mosaik mit Heiden)
Alopecurus pratensis, Anthoxanthum •
odoratum,
Deschampsia
cespitosa,
Festuca rubra, Holcus lanatus, Poa
pratensis, P. trivialis, Cardamine pratensis, Ranunculus acris, Rumex acetosa,
Vicia cracca, Molinia caerulea, Cnidium
dubium, Caltha palustris, Lotus uliginosus, Lychnis flos-cuculi, Agrostis stolonifera, Alopecurus geniculatus, Festuca
arundinacea, Glyceria fluitans
Vögel:
Rabenkrähe,
Star, Amsel, Wacholderdrossel, Braunkehlchen, Feldlerche, Mäusebussard, Turmfalke,
Stieglitz,
Grünfink,
Hänfling; auf feuchten
Standorten auch Kiebitz, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Uferschnepfe, Bekassine,
Wachtelkönig, Wiesenpieper,
Schafstelze,
Weißstorch,
Graureiher, Gänse, Schwäne,
Kranich, verschiedene
Greifvögel
•
Säugetiere: Feldhase,
Kaninchen, Maulwurf
sonstiges
artenreiches
Feuchtund
Nassgrünland
Reptilien: Ringelnatter
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
artenarmes
Intensivgrünland, GrünlandEinsaat
meist von Süßgräsern weit verbreitet und großflächig, sowohl auf
dominiertes, artenar- der Geest als auch in der Teufelsmoorniemes, intensiv genutz- derung
tes
Grünland
verschiedener Standorte,
teils durch häufigen
Umbruch mit Neueinsaat geprägt
charakteristische
Tierarten
s.o.
Teilflächen in Teufelsmoorniederung:
in Hammemarsch, randlich Günnemoor
kalk- und nährstoffarme Ausprägung: an
Torfkanal, in oberer Beekniederung, in
Pennigbütteler Moor, südöstlich Siedlung
Teufelsmoor, südlich Neuenfelde
nährstoffreiche Ausprägung: an Beek bei
Altenbrück, südlich und südöstlich Siedlung Teufelsmoor, am Breiten Wasser,
westlich Beekniederung, Ochsenweiden,
nahe Segelflugplatz
GI, GA
32
Alopecurus pratensis, Arrhenatherum
elatius, Bromus hordeaceus, Festuca
pratensis, Holcus lanatus, Lolium perenne, L. multiflorum, Poa pratensis, P.
trivialis, Elymus repens, Anthriscus sylvestris, Phleum pratense, Capsella bursa-pastoris, Cirsium arvense, Poa annua, Rumex obtusifolius, Stellaria media,
Taraxacum officinale, Urtica dioica
Fauna gegenüber den vorgenannten Grünlandtypen
i.d.R. deutlich verarmt
die großflächig zusammenhängenden und vorwiegend
intensiv genutzten Grünländereien der Teufelsmoorniederung weisen jedoch
eine besondere Bedeutung
als Wiesenvogellebensraum
auf (Brut- und Gastvögel)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
Biotoptyp
33
charakteristische
Tierarten
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
Acker
Anbauflächen
von
Feldfrüchten auf unterschiedlichen Standorten
auf der Geest verbreitet, schwerpunktmäßig entlang des Geestrandes und in der
Umgebung der größeren Siedlungen
in der Teufelsmoorniederung nur einzelne
Flächen, vor allem am Fuß des Geestrandes
verschiedene Feldfrüchte, insbesondere
Getreide und Mais; z.T. Ackerwildkräuter
wie Anagallis arvensis, Centaurea cyanus, Myosotis arvensis
Gartenbaufläche,
Baumschule, Obstplantage
Anbauflächen von Gemüse, Kräutern, Zierpflanzen, Anzuchtflächen von Gehölzen,
intensiv bewirtschaftete
ObstgehölzBestände
mehrere kleinere Flächen, z.B. Setten- oftmals Zier- oder Nutzpflanzen in Mo- z.T. Nahrungsbiotop oder
beck, Auf dem Rusch
nokultur, z.T. fremdländische Arten
sonstiger
Teillebensraum
von wald- oder heckenbegroßflächige Heidelbeer-Plantagen im
wohnenden Arten sowie von
Günnemoor
Wintergästen/ Durchzüglern
Ruderalflur,
halbruderale
Grasund
Staudenflur
von Stauden, Gräsern
und Kräutern dominierte Vegetationsbestände auf nährstoffreichen,
gestörten
Standorten oder Brachen
weit verbreitet, aber i.d.R. kleinflächig an
Wegrainen, ehemaligen Abbaugruben,
Bahndämmen, auf Brachen, Baulücken
u.ä.
Acker- und Gartenbaubiotope
A
EG, EB, EO
Lebensraumpotenzial
abhängig von Bodenart sowie
Art und Intesität der Bewirtschaftung
vorwiegend von Wirbellosen
besiedelt (z.B. Laufkäfer,
Schmetterlinge,
Spinnen,
Hautflügler)
Ruderalfluren
UR, UH
Bromus sterilis, Chenopodium album,
Cichorium intybus, Cirsium arvense, C.
vulgare, Convolvulus arvensis, Conyza
canadensis, Saponaria officinalis, Tanacetum vulgare, Aegopodium podagraria,
Alliaria petiolata, Arctium lappa, Solidago canadensis, Urtica dioica, Daucus
carota, Melilotus albus, M. officinalis
Lebensraumpotenzial
bestimmt durch geringe Nutzungseinflüsse und strukturreiche Vegetation (Hochstauden, Blüten, Samen,
abgestorbene Pflanzen);
bedeutsam als ausschließlicher oder Teillebensraum
(Nahrungs-,
Rückzugs-,
Überwinterungsbiotop u.ä.)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
34
kennzeichnende Pflanzenarten
charakteristische
Tierarten
charakteristische Arten bzw.
Artengruppen:
•
Wirbellose:
diverse
Insekten, Spinnen
•
Vögel: Rebhuhn, Neuntöter, Braunkehlchen
•
Säugetiere: Feldhase,
Fuchs, Marder
Siedlungsbiotope
HS
Siedlungsgehölz
waldähnliche Gehölz- in mehreren Siedlungen
bestände
geringer
Größe im Siedlungsbereich
einheimische
oder
fremdländische
Baumarten, in Krautschicht oft Alliaria
petiolata,
Chaerophyllum
temulum,
Geum urbanum, Urtica dioica
HE
Einzelbaum/
Baumbestand
des Siedlungsbereichs
markante Einzelbäu- verbreitet in den Siedlungsflächen
me,
Baumgruppen,
Baumreihen und Alleen im Siedlungsbereich
einheimische
Baumarten
PH
Hausgarten
private Zier- und Nutz- verbreitet in den Siedlungsflächen
gärten mit Rasen,
Beeten, Gehölzen etc.
diverse Zier- und Nutzpflanzen sowie
weitere einheimische Pflanzenarten
PK
Kleingartenanlage
kleinteilige
reiche
PA
Parkanlage
größere
Grünanlage Kernstadt: Stadtpark Lindenstraße, Park oftmals Scherrasen und verschiedenarmit
Rasenflächen, Upmannsche Villa (vgl. auch Freiraum- tige Gehölzbestände, teils auch ZierGehölzen, Wegen etc. entwicklungskonzept)
pflanzen
PF
Friedhof
Gräberfelder mit mehr
oder weniger großen
Anteilen vegetationsbestimmter Flächen
oder
fremdländische
Gartenbe- Kernstadt: Kleingartenanlage Am Krumm- diverse Zier- und Nutzpflanzen sowie
winkel (vgl. auch Freiraumentwicklungs- weitere einheimische Pflanzenarten
konzept im Anhang)
Kernstadt: Friedhof Lange Straße, Fried- oftmals hoher Anteil an Koniferen und
hof Osterholz, jüdischer Friedhof (vgl. Zierpflanzen, teils aber auch heimische
auch Freiraumentwicklungskonzept)
Gehölze
Friedhöfe in/ bei Pennigbüttel, Garlstedt,
Hülseberg, Ohlenstedt
Siedlungsflächen
bieten
Gemenge von Ersatzlebensräumen (anthropogene
Biotoptypen mit ähnlichen
Eigenschaften wie natürliche Biotoptypen), z.B. nischen- und fugenreiche
Mauern als Ersatzlebensraum für felsbewohnende
Arten,
Dachböden
als
Sommer-/ Winterquartiere
für
höhlenbewohnende
Arten, altes Bauholz für
Totholzbewohner, Mauerfugen für Fauna vertikaler
Erdaufschlüsse, Parks für
Waldrandfauna
gegenüber Primärbiotopen
i.d.R. verarmte Biozönosen,
insbesondere empfindliche/
seltene Arten fehlen oft
charakteristische
Arten/
Artengruppen sind:
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
PS
Biotoptyp
Charakterisierung
Sport-, Spiel-, verschiedene Sport-,
Erholungsanla- Spiel- und Erholungsgen
anlagen mit oft hohem
Anteil unversiegelter
Flächen
Vorkommen im Stadtgebiet
kennzeichnende Pflanzenarten
35
charakteristische
Tierarten
Sportplätze in Kernstadt (vgl. auch Frei- oftmals mit Scherrasen und Gehölzbe- •
raumentwicklungskonzept), Pennigbüttel, ständen unterschiedlicher Ausprägung
Freißenbüttel, Ohlenstedt, Buschhausen,
Hülseberg, Sandhausen, Garlstedt, Heils•
horn, Scharmbeckstotel
Badeanstalt in Kernstadt
Golfplatz nördlich Garlstedt
Camping-/ Wochenendplätze am Ohlenstedter
Quellsee
und
an
der
Hammebrücke
Reitplätze in Heilshorn, Westerbeck,
Kernstadt
(Muskau),
Pennigbüttel,
Scharmbeckstotel
Spielplätze in diversen Siedlungsteilen
(vgl. auch Freiraumentwicklungskonzept)
Wirbellose:
Spinnen,
Schmetterlinge, Hautflügler, Asseln
•
Säugetiere:
Fledermäuse, Kaninchen
OI
Innenstadtbereich
dicht bebaute Stadt- Fußgängerzone Kernstadt
kerne mit geringem
Vegetationsanteil
OZ
Zeilenbebauung
mehrgeschossige, in Teilbereiche der Kernstadt
Reihen angeordnete
Gebäude
OE
Einzelund Wohngebiete
aus weite Teilbereiche der Kernstadt, TeilbeReihenhausbe- vorwiegend ein- bis reiche anderer Siedlungen
bauung
zweigeschossigen
auch einige Wochenendhausgebiete in
Einzel-, Doppel- und der freien Landschaft
Reihenhäusern
OD
Dorfgebiet,
Siedlungsbereiche mit Teile der kleineren Siedlungen
landwirtschaftli- hohem
Anteil
von verbreitet landwirtschaftliche Einzelhöfe
ches Gebäude Wohnund
Wirtschaftsgebäuden
landwirtschaftlicher
Betriebe sowie landwirtschaftliche Einzelgehöfte
Vögel: Haus-, Ringel-,
Türkentaube,
Mauersegler, Haussperling,
Amsel,
Singdrossel,
Rotkehlchen, Hausrotschwanz, Zaunkönig,
Grün-, Buchfink, Mehlschwalbe, Blau-, Kohlmeise, Elster, Star,
Dohle, in ländlichen
Siedlungsbereichen
auch Rauchschwalbe,
Schleiereule
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Biotop-Code
Schutz9
Biotoptyp
Charakterisierung
Vorkommen im Stadtgebiet
ON
sonstiger Ge- größere Gebäude oder Kirchen, Schulen, Krankenhaus in der
bäudekomplex Gebäudekomplexe mit Kernstadt, Kaserne Garlstedt u.ä.
besonderen Funktionen oder Strukturen
OV
Verkehrsflächen
OG
Industrie- und industriell und gewerb- größere Bereiche: Gewerbegebiet HeilsGewerbeflälich genutzte Bauflä- horn-Brundorf, Buschhausen, südöstlich
chen
chen
Kernstadt, Gewerbegebiet Am Binnenfeld
(Ahrensfelde), Gewerbegebiet Pennigbüttel Nord
OS
Ver- und Ent- Flächen zur Ver- und kommunale Kläranlage südlich der KernsorgungsanlaEntsorgung
stadt
gen
ehemalige Deponien Sandhausen und
Bargten
Windkraftwerke auf der Langen Heide und
randlich der Kernstadt
Anlagen und Flächen
des Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffverkehrs
Straßen und Schienenwege entlang des
Geestrandes konzentriert, übrige Geestbereiche und Teufelsmoorniederung relativ wenig erschlossen
Segelflugplatz südöstlich der Kernstadt
Sportboothafen südöstlich der Kernstadt
kennzeichnende Pflanzenarten
36
charakteristische
Tierarten
s.o.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
37
3.1.3 Ergänzende Angaben zu Pflanzen- und Tierartenvorkommen
Nachfolgend wird ein Überblick über die im Stadtgebiet nachgewiesenen gefährdeten
Pflanzen- und Tierarten sowie weitere Besonderheiten vermittelt. Entsprechend der
Datengrundlage sind die nachfolgenden Artenlisten nicht vollständig. Auch die Angaben zu den Vorkommen (Wuchsorte, Lebensräume) der gefährdeten Arten stellen keine abschließenden Auflistungen dar, für einige Arten sind sie eher beispielhaft. Teilweise sind die Angaben auch aus Artenschutz-Gründen allgemein gehalten. Es sind
vorwiegend Nachweise ab 1986 berücksichtigt. Ältere Vorkommen werden nur vereinzelt aufgeführt und besonders benannt. Es ist nicht auszuschließen, dass einige der
genannten Artenvorkommen inzwischen im Stadtgebiet erloschen sind (z.B. Eriophorum latifolium).
Der Gefährdungsstatus der Arten wird in folgende Kategorien eingeteilt:
0
ausgestorben oder verschollen
1
vom Aussterben bedroht
2
stark gefährdet
3
gefärdet
4
potenziell gefährdet (in Niedersachsen und Bremen nur in wenigen, kleinen
Vorkommen nachgewiesene Pflanzenarten, aber aktuell nicht gefährdet)
In den folgenden Tabellen sind Arten der Vorwarnliste (Arten, die aktuell noch nicht
gefährdet sind, die aber deutliche Bestandsrückgänge aufweisen) nicht berücksichtigt.
Für einige Pflanzenarten wird in Niedersachsen die Gefährdung im Flachland und im
Hügel- und Bergland unterteilt. Hier ist jeweils die im Flachland gültige Gefährdungskategorie wiedergegeben.
Während der Bearbeitung des Landschaftsplans wurde eine aktualisierte Rote Liste
der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen herausgegeben. Hier erfolgt eine Unterteilung der Gefährdung nach den Regionen Küste (K), Tiefland (T), Hügel- und Bergland (H) sowie eine landesweite Einstufung für Niedersachsen und Bremen. Das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks ist überwiegend der Region Tiefland, im
Südwesten kleinräumig der Region Küste zuzuordnen.
Der aktuelle Gefährdungsgrad der im Stadtgebiet nachgewiesenen gefährdeten Pflanzenarten wird in der nachfolgenden Tabelle zum Vergleich mit aufgeführt, auch wenn
die Einstufung als gefährdete Art zumeist auf Grundlage der bisher gültigen Roten Liste von 1993 erfolgte. So kann es sein, dass im Stadtgebiet Arten nachgewiesen sind,
die inzwischen als gefährdet anzusehen sind, die in der folgenden Tabelle jedoch nicht
aufgeführt sind.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
38
Gefährdete Pflanzenarten
Tabelle 3: Im Stadtgebiet nachgewiesene gefährdete Pflanzenarten
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
RL-Status Nds.
(1993)
RL-Status Nds.
(2004)
2K, 3T
Agrimonia procera
Großer Odermennig
3
Allium ursinum
Bärlauch
4
RL-Status BRD Vorkommen und weitere
(1996) Bemerkungen
Tal der Wienbeck, Heimelberg
Tal der Wienbeck
Andromeda polifolia Rosmarinheide
3
3
3
verschiedene Moor- und
Heidegebiete, Geest und
Teufelsmoorniederung
Arctostaphylos uvaursi
Echte Bärentraube
2
2; 0K
2
TÜP Garlstedt
Arnica montana
Arnika
2
2
3
Einzelvorkommen auf der
Geest
Asplenium rutamuraria
Mauerraute
3
3K, 3T
Baldellia ranunculoides
Igelschlauch
1
2
Briza media
Gewöhnliches Zittergras
2
0K, 2T
Bromus racemosus
Traubige Trespe
2
Bupleurum rotundifolium
Rundblättriges Hasenohr
1
1
Butomus umbellatus Schwanenblume
3
3
Calla palustris
Sumpf-Calla
3
3
Caltha palustris
Sumpf-Dotterblume
3
3
Campanula trachelium
Nesselblättrige Glockenblume
3
Carex aquatilis
Wasser-Segge
3
3
Carex echinata
Stern-Segge
3
2K, 3T
Carex elata
Steife Segge
3
3; 2K, 3T
Carex elongata
Walzen-Segge
3
3
Carex flacca
Blaugrüne Segge
3
3T
Carex hostiana
Saum-Segge
1
1
2
Tal der Wienbeck
Carex lasiocarpa
Faden-Segge
2
3; 2K, 3T
3
Lange Heide, Teufelsmoorniederung
Carex lepidocarpa
Schuppenfrüchtige
Segge
1
2; 1T
Carex pallescens
Bleiche Segge
3
Carex panicea
Hirsen-Segge
3
alter Ortskern Osterholz
2
kalkreiche Gräben der
Hammemarsch
Tal der Wienbeck
3
Grünlandflächen der Teufelsmoorniederung
1
TÜP Garlstedt
Tal der Wienbeck, Heimelberg, Teufelsmoorniederung
3
Tal der Schönebecker Aue,
verbreitet in der Teufelsmoorniederung
Heimelberg, Täler von
Drepte, Wienbeck und Kleiner Aue, Steffens Eichhof,
östlich Pennigbüttel, östlich
Scharmbeckstotel, Hammemarsch
Tal der Wienbeck
3
Teufelsmoorniederung
TÜP Garlstedt, Heimelberg
Tal der Kleinen Aue
Drepteniederung, Tal der
Schönebecker Aue, Stoteler
Wald, Hammemarsch
Tal der Wienbeck
Tal der Wienbeck
Klosterholz, Schrum
3
mehrere Wuchsorte auf
Geest und in Teufelsmoorniederung
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
RL-Status Nds.
(1993)
RL-Status Nds.
(2004)
39
RL-Status BRD Vorkommen und weitere
(1996) Bemerkungen
Carex pulicaris
Floh-Segge
1
1
Carex vesicaria
Blasen-Segge
3
3K
Catabrosa aquatica
Quellgras
2
2
Centaurium erythraea
Echtes Tausendgüldenkraut
3
TÜP Galrstedt, südlich
Kaserne
Chrysosplenium
alternifolium
Wechselblättriges
Milzkraut
3
Täler von Drepte, Scharmbecker Bach (Oberlauf),
Wienbeck, Schönebecker
Aue und Kleiner Aue, Wald
bei Haslah, nördlich Wiste,
Steffens Eichhof
Chrysosplenium
oppositifolium
Gegenblättriges
Milzkraut
3
Täler von Wienbeck und
Schönebecker Aue, nördlich
Wiste, Steffens Eichhof
Cicuta virosa
Wasserschierling
3
3
Cyperus fuscus
Braunes Zypergras
2
3; 2K, 3T
Dactylorhiza incarnata
Fleischfarbenes
Knabenkraut
1
2; 2K, 1T
2
vereinzelt an Geestrand und
in Teufelsmoor
Dactylorhiza maculata agg.
Geflecktes Knabenkraut
3
3; 2K, 3T
3
mehrere Wuchsorte auf der
Geest
Dactylorhiza majalis Breitblättriges Knabenkraut
2
2
3
mehrere Wuchsorte auf der
Geest und im Teufelsmoor
Dactylorhiza shpagnicola
TorfmoosKnabenkraut
2
2; 1K, 2T
2
ein Wuchsort auf der Geest
Drosera intermedia
Mittlerer Sonnentau
3
3; 2K, 3T
3
Schaufleet-Niederung, TÜP
Garlstedt, am Giehler Bach,
in Teufelsmoor
Drosera rotundifolia
Rundblättriger Sonnentau
3
3
3
mehrere Wuchsorte auf
Geest und in Teufelsmoor
Dryopteris cristata
Kammfarn
2
2
3
Günnemoor, Beekniederung
Echium vulgare
Gewöhnlicher Natternkopf
3
3; 2K, 3T
Eleocharis acicularis
Nadel-Sumpfsimse
3
3
3
Heimelberg, Hammemarsch, Grünland südöstlich Kernstadt
Epipactis palustris
Echte Sumpfwurz
2
2
3
Tal der Wienbeck
Equisetum hyemale
WinterSchachtelhalm
3
3
Equisetum sylvaticum
Wald-Schachtelhalm
3
Eriophorum latifolium
Breitblättriges Wollgras
1
Euphrasia stricta
Steifer Augentrost
3
2
Klosterholz, Tal der Wienbeck
Täler von Giehler Bach,
Mühlenbach, Wienbeck und
Kleiner Aue, Heimelberg,
nördlich Wiste, Hammemarsch
2
3
Hammemarsch, Pennigbütteler Moor
nördlich Littberg, mehrere
Wuchsorte in Teufelsmoor
Hammemarsch
Sandgrube westlich Myhle,
südlich Kaserne
Tal der Wienbeck
Tal der Schönebecker Aue,
Niederung des Giehler
Bachs
1; T0
3
Kleinstmoor östlich Heilshorn; Vorkommen inzwischen erloschen
Heimelberg, TÜP Garlstedt,
südlich Kaserne, nördlich
Wulfsburg
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
RL-Status Nds.
(1993)
RL-Status Nds.
(2004)
40
RL-Status BRD Vorkommen und weitere
(1996) Bemerkungen
Filago minima
Kleines Filzkraut
3
Sandabgrabungen/ Magerrasen bei Myhle und Garlstedt, südlich Kaserne
Gagea lutea
Wald-Gelbstern
3
Täler von Scharmbecker
Bach, Wienbeck und Schönebecker Aue, am Scharmbecker Bach in der Kernstadt, Hammemarsch
Gagea spathacea
Scheiden-Gelbstern
3
Galium odoratum
Waldmeister
3
Galium verum
Echtes Labkraut
Genista anglica
Englischer Ginster
3
3; 0K, 3T
Genista pilosa
Behaarter Ginster
3
3
Genista tinctoria
Färber-Ginster
2
1K, 2T
Gentiana pneumonanthe
Lungen-Enzian
2
2
Geum rivale
Bach-Nelkenwurz
3
3
Groenlandia densa
Dichtes Fischkraut
1
2; 2K, 1T
Gymnadenia conopsea
Mücken-Händelwurz
1
3; 0K, 1T
Hieracium caespito- Wiesensum
Habichtskraut
3
Täler der Drepte und Wienbeck, Hammemarsch
Täler der Wienbeck und
Schönebecker Aue
3
Niederung des Giehler
Bachs
3
einige Wuchsorte bei Garlstedt, an der Kaserne, am
Heimelberg, Sandabbau
Freißenbüttel
Heimelberg, Kaserne und
TÜP Garlstedt
Tal der Schönebecker Aue
3
Heimelberg, westlich Garlstedt, TÜP Garlstedt, nördliches Teufelsmoor
Täler von Mühlenbach,
Scharmbecker Bach, Wienbeck, Schönebecker Aue
und Kleiner Aue, Steffens
Eichhof, Stoteler Wald
2
kalkreiche Gräben der
Hammemarsch
vereinzelt auf der Geest
3K
3
Heimelberg
3
Heimelberg (Nachweis vor
1986)
Hieracium lactucella ÖhrchenHabichtskraut
1
2; 1K, 1T
Hieracium murorum
(syn. H. sylvaticum)
Wald-Habichtskraut
3
3T
Hierochloe odorata
agg.
Wohlriechendes
Mariengras
2
3; 3K, 2T
Hottonia palustris
Wasserfeder
Hydrocharis morsus-ranae
Froschbiss
3
Hypericum humifusum
Niederliegendes
Johanniskraut
3
3K, 3T
Hypericum pulchrum
Schönes Johanniskraut
3
3T
Illecebrum verticilla- Quirlige Knorpelmietum
re
2
3; 3T
Inula britannica
Wiesen-Alant
2
3;2K, 3T
Isolepis setacea
Borstige Schuppensimse
3
3
Tal der Wienbeck
3
Tal des Scharmbecker
Bachs, Teufelsmoorniederung
3
Teufelsmoorniederung
3
Hammemarsch
Kasernengelände und südlich, Heimelberg, Sandgrube Freißenbüttel
Heimelberg
3
TÜP Garlstedt, südlich
Kaserne
Hammemarsch
Täler von Wienbeck und
Giehler Bach, Hammemarsch
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
41
RL-Status Nds.
(1993)
RL-Status Nds.
(2004)
3
3
Täler von Wienbeck, Schönebecker Aue, Giehler Bach
und Drepte, Kleinstmoore
östlich Garlstedt und auf
Langer Heide, Teufelsmoorniederung
Lathraea squamaria Schuppenwurz
2
2T
Tal der Wienbeck
Lathyrus linifolius
Berg-Platterbse
2
3T
Niederung des Giehler
Baches
Lathyrus palustris
Sumpf-Platterbse
2
2
Listera ovata
Großes Zweiblatt
3
3K, 3T
Lycopodiella inundata
Sumpf-Bärlapp
3
3; 2K, 3T
Lysimachia nemorum
Hain-Gilbweiderich
3
Lysimachia thyrsiflo- Straußblütiger Gilbra
weiderich
3
Menyanthes trifoliata
Fieberklee
2
3
Montia fontana
Quellkraut
3
3
Myosurus minimus
Mäuseschwänzchen
3
Myrica gale
Gagel
3
Myriophyllum verticillatum
Quirliges Tausendblatt
3
Narthecium ossifragum
Moorlilie
3
Nymphaea alba
Weiße Seerose
3
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
Juncus filiformis
Faden-Binse
RL-Status BRD Vorkommen und weitere
(1996) Bemerkungen
3
Teufelsmoorniederung
Täler von Wienbeck und
Schönebecker Aue
3
nördlich Haslah, Heimelberg, TÜP Garlstedt
Täler von Mühlenbach,
Scharmbecker Bach, Wienbeck, Schönebecker Aue
und Kleiner Aue, Klosterholz, Steffens Eichhof,
Schrum, Stoteler Wald, Gut
Sandbeck
3
Teufelsmoorniederung
3
Täler von Scharmbecker
Bach und Wienbeck, Teufelsmoorniederung
Tal der Wienbeck, bei Haslah, Hammemarsch
Freißenbüttel, Teufelsmoorniederung
3
3
mehrere Wuchsorte auf
Geest und in Teufelsmoor
einzelne Wuchsorte Teufelsmoorniederung
3; 2K, 3T
3
mehrere Wuchsorte auf der
Geest
Teufelsmoorniederung
Nymphoides peltata Seekanne
2
2
3
Teufelsmoorniederung
Oenanthe fistulosa
Röhriger Wasserfenchel
3
3
3
Teufelsmoorniederung
Ophioglossum vulgatum
Gewöhnliche Natternzunge
2
3; 3K, 2T
3
Tal der Wienbeck, südwestlich Haslah
Osmunda regalis
Königsfarn
3
3
3
Heimelberg, nördliche Teufelsmoorniederung
Paris quadrifolia
Einbeere
3
3T
Pedicularis palustris Sumpf-Läusekraut
1
2
Pedicularis sylvatica Wald-Läusekraut
2
2
Peplis portula (synonym Lythrum portula)
Sumpf-Quendel
3
3K
Heimelberg, Hammemarsch
Phegopteris connectilis
Buchenfarn
3
3T
Drepteniederung
Tal der Wienbeck
Teufelsmoorniederung
3
einzelne Vorkommen auf
der Geest
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
RL-Status Nds.
(1993)
RL-Status Nds.
(2004)
3
3T
42
RL-Status BRD Vorkommen und weitere
(1996) Bemerkungen
Phyteuma nigrum
Schwarze Teufelskralle
Phyteuma spicatum
Ährige Teufelskralle
3
3T
Pilularia globulifera
Pillenfarn
2
2
Platanthera bifolia
Weiße Waldhyazinthe
2
2
Platanthera chlorantha
Grünliche Waldhyazinthe
2
3; 2T
3
Einzelvorkommen auf Geest
und in Teufelsmoor
Polygala serpyllifolia Quendelblättrige
Kreuzblume
2
2
3
Einzelvorkommen auf der
Geest
Polygonum bistorta
Schlangen-Knöterich
3
3K, 3T
Potamogeton acutifolius
Spitzblättriges Laichkraut
2
3
3
Teufelsmoorniederung
Potamogeton alpinus
Alpen-Laichkraut
3K
3
Heimelberg, Teufelsmoorniederung
Potamogeton compressus
Flachstengeliges
Laichkraut
3
3
2
Teufelsmoorniederung
Potamogeton friesii
Stachelspitziges
Laichkraut
2
3; 3K, 2T
2
Teufelsmoorniederung
Potamogeton lucens
Spiegelndes Laichkraut
3
3
Potamogeton obtusifolius
Stumpfblättriges
Laichkraut
3
3
3
Teufelsmoorniederung
Potamogeton polygonifolius
Knöterichblättriges
Laichkraut
3
3; 2K, 3T
3
Heimelberg
Potentilla sterilis
Erdbeer-Fingerkraut
2
3T
Tal der Schönebecker Aue,
Stoteler Wald
Primula elatior
Hohe Schlüsselblume
3
3T
Täler von Wienbeck, Schönebecker Aue und Kleiner
Aue, Stoteler Wald,
Schrum, Steffens Eichhof
Pulicaria dysenterica
Großes Flohkraut
3
3
Tal der Wienbeck
Ranunculus hederaceus
Efeublättriger Wasserhahnenfuß
2
2
2
Ranunculus lingua
Zungen-Hahnenfuß
3
Täler von Wienbeck, Schönebecker Aue und Kleiner
Aue
Tal der Wienbeck
3
einzelne Vorkommen auf
der Geest
nordöstlich Haslah, Heimelberg
Gut Sandbeck, Sprickmoor,
Breites Wasser
Breites Wasser
Heimelberg, Hammemarsch
3
3
Rhamnus carthatica Purgier-Kreuzdorn
3
3T
Teufelsmoorniederung
Rhinanthus minor
Kleiner Klappertopf
3
3K, 3T
Rhinanthus serotinus
Großer Klappertopf
3
3T
3
Tal der Wienbeck, nordöstlich Freißenbüttel, Teufelsmoorniederung
Rhynchospora alba
Weißes Schnabelried
3
3; 2K, 3T
3
bei Haslah, Kleinstmoor
östlich Garlstedt, TÜP Garlstedt, Niederungen von
Giehler Bach und Drepte,
Teufelsmoorniederung
Rhynchospora
fusca
Braunes Schnabelried
2
2
2
Niederung der Schaufleet
Sanicula europaea
Sanikel
3
3T
Klosterholz, Tal der Wienbeck
Teufelsmoorniederung
Täler von Wienbeck und
Schönebecker Aue
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
RL-Status Nds.
(1993)
RL-Status Nds.
(2004)
43
RL-Status BRD Vorkommen und weitere
(1996) Bemerkungen
Scirpus caespitosus Deutsche Haarsimse
germanicus
3
Scirpus setaceus
Borstige Schuppensimse
3
3
Scorzonera humilis
Niedrige Schwarzwurzel
2
2
3
TÜP Garlstedt
Scutellaria minor
Kleines Helmkraut
1
2; 1T
3
Einzelvorkommen auf der
Geest
Senecio aquaticus
Wasser-Greiskraut
3
3
Senecio congestus
Moor-Greiskraut
3
Senecio paludosus
Sumpf-Greiskraut
2
2
3
Heimelberg, Hammemarsch
Sparganium minimum
Zwerg-Igelkolben
2
2
2
Heimelberg, Tümpel östlich
Hülseberg
Stachys annua
Einjähriger Ziest
1
1
3
TÜP Garlstedt
Stellaria nemorum
Hain-Sternmiere
3
Stellaria palustris
Sumpf-Sternmiere
Stratiotes aloides
Krebsschere
3
3
Succisa pratensis
Teufelsabbiss
3
3; 2K, 3T
Teucrium scorodonia
Salbei-Gamander
3
Thalictrum flavum
Gelbe Wiesenraute
3
3
Thelypteris palustris Sumpffarn
3
3
3
Tal der Wienbeck, Grünland
südöstlich der Kernstadt
Trichophorum
cespitosum
Rasige Haarsimse
3
3
3
Niederung des Giehler
Bachs
Trichophorum germanicum
Deutsche Haarsimse
3
3; 2K, 3T
3
mehrere Wuchsorte auf der
Gest
Trifolium medium
Mittlerer Klee
3
Utricularia australis
Übersehener Wasserschlauch
3
3
3
Heimelberg, Breites Wasser
Utricularia minor
Kleiner Wasserschlauch
2
3
2
Pennigbütteler Moor
Utricularia vulgaris
agg.
Gewöhnlicher Wasserschlauch
3
3
3
Schaufleet-Niederung, TÜP
Garlstedt
südlich Kaserne, Tal des
Giehler Bachs
Täler von Wienbeck, Giehler Bach und Drepte, bei
Wiste, Schrum, Teufelsmoorniederung
Sandabbau Freißenbüttel,
TÜP Garlstedt
Täler von Scharmbecker
Bach, Wienbeck, Schönebecker Aue und Kleiner
Aue, Klosterholz, Steffens
Eichhof, Heimelberg
3
Täler von Scharmbecker
Bach, Wienbeck und Schönebecker Aue, Teufelsmoorniederung
3
Gräben der Teufelsmoorniederung
Heimelberg, Niederung des
Giehler Baches, TÜP Garlstedt, Teufelsmoor
Hammemarsch
Täler von Scharmbecker
Bach, Wienbeck, Schönebecker Aue und Kleiner
Aue, Teufelsmoorniederung
Tal der Wienbeck, Heimelberg
Heimelberg, Teufelsmoorniederung
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
RL-Status Nds.
(1993)
RL-Status Nds.
(2004)
44
RL-Status BRD Vorkommen und weitere
(1996) Bemerkungen
Vaccinium oxycoccus
Gewöhnliche Moosbeere
3
3
Vaccinium uliginosum agg.
Rauschbeere
3
3
unkultivierte Moore in der
Teufelsmoorniederung
Valeriana dioica
Kleiner Baldrian
3
3T
Täler von Drepte, Scharmbecker Bach, Wienbeck und
Schönebecker Aue, bei
Haslah, nördlich Wiste,
Stoteler Wald, Teufelsmoorniederung
Veronica montana
Berg-Ehrenpreis
3
Zanichellia palustris
ssp.
Teichfaden
3
3
mehrere Wuchsorte auf der
Langen Heide und in der
Teufelsmoorniederung, TÜP
Garlstedt, Kleinstmoor östlich Garlstedt
Tal der Schönebecker Aue
3T
Sandabbau Freißenbüttel
Gefährdete Tierarten
Tabelle 4: Im Stadtgebiet nachgewiesene gefährdete Tierarten
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
RL-Status Nds.
RL-Status BRD
Vorkommen und weitere
Bemerkungen
Libellen (Stand RL BRD 1997)
Aeshna juncea
Torf-Mosaikjungfer
Aeshna subarctica
HochmoorMosaikjungfer
Aeshna viridis
Grüne Mosaikjungfer
2
1
Teufelsmoorniederung
Brachytron pratense
Früher Schilfjäger
3
3
Breites Wasser und Umgebung
Calopteryx splendens
Gebänderte Prachtlibelle
3
Calopteryx virgo
Blauflügel-Prachtlibelle
3
3
Drepte, Teufelsmoorniederung
Ceriagrion tenellum
Scharlachlibelle
2
1
TÜP Garlstedt
Coenagrion hastulatum
Speer-Azurjungfer
3
TÜP Garlstedt, Teufelsmoorniederung
Coenagrion lunulatum
Mond-Azurjungfer
2
TÜP Garlstedt, evt. Kleinstmoor Lange Heide, Teufelsmoorniederung
Coenagrion pulchellum
Fledermaus-Azurjungfer
3
TÜP Garlstedt, Sandabbau
Freißenbüttel, Teufelsmoorniederung
Erythromma viridulum
Kleines Granatauge
2
3
2
3
TÜP Garlstedt, Teufelsmoorniederung
1
TÜP Garlstedt, Niedersandhauser Moor, evt. westliche
Beekniederung
Drepte, Teufelsmoorniederung
TÜP Garlstedt, an Berufsschule und Kreishaus in der
Kernstadt
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
RL-Status Nds.
Ischnura pumilio
Kleine Pechlibelle
Lestes barbarus
Südliche Binsenjungfer
Lestes dryas
Glänzende Binsenjungfer
Lestes virens
Kleine Binsenjungfer
Leucorrhinia dubia
Kleine Moosjungfer
Leucorrhinia pectoralis
Große Moosjungfer
Leucorrhinia rubicunda
Nordische Moosjungfer
Sympecma fusca
Gemeine Winterlibelle
Sympetrum depressiusculum
Sumpf-Heidelibelle
Sympetrum flaveolum
Gefleckte Heidelibelle
Sympetrum striolatum
Große Heidelibelle
3
Sympetrum pedemontanum
Gebänderte Heidelibelle
3
RL-Status BRD
45
Vorkommen und weitere
Bemerkungen
3
Schönebecker Aue, Kleine
Aue, Abbaugewässer Heilshorn, Sandabbau Freißenbüttel, älterer Nachweis aus
Teufelsmoorniederung
2
TÜP Garlstedt
3
Tal der Schönebecker Aue,
TÜP Garlstedt, Abbaugewässer Heilshorn, Breites
Wasser
2
Niedersandhauser Moor
2
Kleine Aue, Heimelberg,
TÜP Garlstedt, Fischteiche
Stoteler Wald, Teufelsmoorniederung
2
Teufelsmoorniederung, älterer Nachweis vom Heimelberg
2
Kleinstmoor östlich Heilshorn, TÜP Garlstedt, Abbaugewässer Heilshorn, Teufelsmoorniederung
3
3
evt. TÜP Garlstedt
2
2
TÜP Garlstedt, Abbaugewässer Heilshorn, älterer
Nachweis aus nördlicher
Teufelsmoorniederung
3
TÜP Garlstedt, Abbaugewässer Heilshorn, Kleinstmoor südöstlich Heilshorn,
an Kreishaus Osterholz,
Breites Wasser, Torfkanal
und Randmoore, Niedersandhauser Moor
3
3
2
TÜP Garlstedt, Abbaugewässer Heilshorn
3
älterer Nachweis aus nördlicher Teufelsmoorniederung
Heuschrecken (Stand RL Nds. 1995/ RL BRD 1993, geändert 1997)
Chorthippus dorsatus
Wiesengrashüpfer
3
Chorthippus montanus
Sumpf-Grashüpfer
3
Chrysochraon dispar
Tal des Scharmbecker Baches, Heimelberg, Grünland
nordöstlich Hammebrücke
3
Täler von Schönebecker Aue
und Kleiner Aue, Breites
Wasser und Umgebung
Große Goldschrecke
3
Sandabgrabung südlich
Myhle, TÜP Garlstedt, Breites Wasser
Conocephalus dorsalis
Kurzflügelige Schwertschrecke
3
TÜP Garlstedt, Moor bei
Haslah
Stenobothrus lineatus
Heidegrashüpfer
3
Stethophyma grossum
Sumpfschrecke
3
2
Täler von Schönebecker Aue
und Kleiner Aue, Moor bei
Haslah, Jakobskamp (Lange
Heide), Grünland nordöstlich
Hammebrücke, Breites Wasser und Umgebung
TÜP Garlstedt
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
RL-Status Nds.
RL-Status BRD
46
Vorkommen und weitere
Bemerkungen
Tagfalter (Stand RL Nds. 1988/ RL BRD 1995/ 96)
Clossiana selene
BraunfleckPerlmutterfalter
3
Coenonympha tullia
Großer Heufalter
3
Hesperia comma
Komma-Dickkopffalter
Heteropterus morpheus
SpiegelfleckDickkopffalter
3
Hipparchia semele
Rostbinde
3
3
TÜP Garlstedt
Maculinea alcon
LungenenzianAmeisenbläuling
1
2
zwei Vorkommen auf der
Geest
Nymphalis antiopa
Trauermantel
3
Nymphalis polychloros
Großer Fuchs
2
Plebejus argus
Silberfleck-Bläuling
Pyronia tithonus
Rotbraunes Ochsenauge
2
Vacciniina optilete
Moosbeerenbläuling
1
Torfkanalmoor
2
Torfkanalmoor
3
Oberlauf Scharmbecker
Bach, Oberlauf Mühlenbach,
Weißer Berg, Moor bei Haslah, TÜP Garlstedt, Teufelsmoorniederung
Torfkanalmoor, Heimelberg
(älterer Nachweis)
3
Heimelberg (älterer Nachweis)
3
TÜP Garlstedt, Moor bei
Haslah, Torfkanalmoor,
Pennigbütteler und Ahrensfelder Moor
3
Sandabbau Freißenbüttel,
Moor bei Haslah
TÜP Garlstedt
Fische (Stand RL Nds. 1993/ RL BRD 1994)
Alburnus alburnus
Ukelei
Anguilla anguilla
Aal
Carassius carassius
Karausche
Cobitis taenia
Steinbeißer
2
2
Hamme
Lampetra planeri
Bachneunauge
2
2
Wienbeck
Leucaspius delineatus
Moderlieschen
3
Scharmbecker Bach, Hamme
Misgurnus fossilis
Schlammpeitzger
2
Hamme
3
3
2
Teufelsmoorniederung
3
Scharmbecker Bach
3
Scharmbecker Bach, evt.
Hamme
Amphibien (Stand RL Nds. 1994/ RL BRD 1994, überarbeitet 1997)
Bufo calamita
Kreuzkröte
3
3
Tümpel in Heilshorn, TÜP
Garlstedt, Scharmbeckstotel,
ältere Nachweise von Heimelberg und Sandabbau
südlich Kaserne
Pelobates fuscus
Knoblauchkröte
3
2
Sandabbau Freißenbüttel
Rana arvalis
Moorfrosch
3
2
TÜP Garlstedt, Heimelberg,
evt. zwei Kleinstmoore Lange Heide, Teufelsmoor
Rana ridibunda
Seefrosch
3
3
östlich Scharmbeckstotel,
TÜP Garlstedt, Teufelsmoorniederung
Triturus cristatus
Kammmolch
3
3
Heimelberg, Lange Heide
2
TÜP Garlstedt, Moor bei
Haslah, ältere Nachweise
von Heimelberg und Günnemoor
Reptilien (Stand RL Nds. 1994/ RL BRD 1994, überarbeitet 1997)
Coronella austriaca
Schlingnatter
2
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
47
RL-Status Nds.
RL-Status BRD
Vorkommen und weitere
Bemerkungen
Zauneidechse
3
3
Schäferberg, älterer Nachweis aus Tal der Wienbeck
Natrix natrix
Ringelnatter
3
3
bei Bilohe, Drepte-Niederung
südwestlich Isehorn, östlich
und südöstlich Heilshorn,
Klosterheide, Heimelberg,
TÜP Garlstedt, östlich Pennigbüttel, Teufelsmoorniederung
Vipera berus
Kreuzotter
3
2
Heimelberg, Moor bei Haslah, TÜP Garlstedt, Kleinstmoor nordöstlich Heilshorn,
Teufelsmoorniederung, ältere Nachweise von Drepte
östlich Garlstedt und südlich
Haslah
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
Lacerta agilis
Brutvögel (Stand RL Nds. 2002/ RL BRD 2002)
Weißstorch
Ciconia ciconia
1
3
Bargten, östliche Kernstadt
Knäkente
Anas querquedula
1
2
Breites Wasser, Beekniederung
Löffelente
Anas clypeata
2
Rohrweihe
Circus aeruginosus
3
Wiesenweihe
Circus pygargus
1
2
Breites Wasser, ältere
Nachweise aus Hammemarsch und Günnemoor
Baumfalke
Falco subbuteo
3
3
Lange Heide, Günnemoor,
evt. nordöstlich Hammebrücke
Birkhuhn
Terato tetrix
1
1
ältere Nachweise aus Torfkanalmoor und Niedersandhauser Moor; Vorkommen
erloschen
Rebhuhn
Perdix perdix
2
2
Lange Heide, Teufelsmoorniederung
Wachtel
Coturnix coturnix
3
Wachtelkönig
Crex crex
2
2
Teufelsmoorniederung
Tüpfelsumpfhuhn
Porzana porzana
1
1
Breites Wasser, Hammeniederung südöstlich Kernstadt
Kiebitz
Vanellus vanellus
2
2
Sandabbau Freißenbüttel,
Lange Heide, Teufelsmoorniederung
Kampfläufer
Philomachus pugnax
1
1
westlich Beekniederung,
Vorkommen inzwischen
erloschen
Bekassine
Gallinago gallinago
2
1
Teufelsmoorniederung, älterer Nachweis aus Tal der
Wienbeck
Uferschnepfe
Limosa limosa
2
1
Teufelsmoorniederung
Großer Brachvogel
Numenius arquata
2
2
TÜP Garlstedt, Teufelsmoorniederung
Rotschenkel
Tringa totanus
2
2
Teufelsmoorniederung
Hammemarsch, Breites
Wasser, Beekniederung
Beekniederung
Grünland beidseits der Beek,
evt. nordöstlich Hammebrücke
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
48
RL-Status Nds.
RL-Status BRD
Vorkommen und weitere
Bemerkungen
Chlidonias niger
1
1
ältere Nachweise aus Niedersandhauser Moor und
vom Breiten Wasser, Vorkommen erloschen
Sumpfohreule
Asio flammeus
1
1
Günnemoor, Hammeniederung südöstlich Kernstadt
Ziegenmelker
Caprimulgus europaeus
2
2
TÜP Garlstedt, Torfkanalmoor
Eisvogel
Alcedo atthis
3
Wendehals
Jynx torquilla
1
Grünspecht
Picus viridis
3
Klosterforst, älterer Nachweis aus Bereich Elm
Kleinspecht
Picoides minor
3
Scharmbeckstotel
Heidelerche
Lullula arborea
2
Feldlerche
Alauda arvensis
3
Brachpieper
Anthus campestris
1
Nachtigall
Luscinia megarhynchos
3
Tal der Wienbeck
Gartenrotschwanz
Phoenicurus phoenicurus
3
Tal der Schönebecker Aue,
Klosterholz, Elm, Lange
Heide, Scharmbeckstotel,
Hammemarsch, Günnemoor
Braunkehlchen
Saxicola rubetra
2
Schwarzkehlchen
Saxicola torquata
3
Steinschmätzer
Oenanthe oenanthe
2
Rohrschwirl
Locustella luscinioides
1
Schilfrohrsänger
Acrocephalus schoenobaenus
2
Neuntöter
Lanius collurio
3
Raubwürger
Lanius excubitor
1
1
Teufelsmoorniederung
1
1
evt. Hammeniederung
wissenschaftlicher
Name
deutscher Name
Trauerseeschwalbe
Scharmbeckstoteler See,
ältere Nachweise von Wienbeck und Schönebecker Aue
3
3
ältere Nachweise aus Stoteler Wald und Elm
TÜP Garlstedt
TÜP Garlstedt, Lange Heide,
südliche Teufelsmoorniederung
2
3
älterer Nachweis von Drepte,
Vorkommen erloschen
Lange Heide, Teufelsmoorniederung
TÜP Garlstedt, nördliche
Teufelsmoorniederung
2
Günnemoor, Vorkommen
inzwischen erloschen
2
untere Beekniederung und
Umgebung
Breites Wasser
Tal der Schönebecker Aue,
Lange Heide, Teufelsmoorniederung
Säugetiere (Stand RL Nds. 1991/ RL BRD 1997)
Lutra lutra
Fischotter
Myotis dasycneme
Teichfledermaus
Neomys fodiens
Wasserspitzmaus
3
3
Niedersandhauser Moor
Nyctalus noctula
Abendsegler
2
3
Klosterholz
Pipistrellus pipistrellus
Zwergfledermaus
Putorius putorius
Iltis
Klosterholz; Gefährdung
anzunehmen, Status unbekannt
Klosterholz; Einstufung der
Gefährdung aufgrund defizitärer Daten nicht möglich
3
Niedersandhauser Moor,
älterer Nachweis vom Heimelberg
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
49
ergänzende Angaben zu Gastvögeln
Zu Gastvögeln liegen jüngere Untersuchungen aus der Unteren Hammeniederung10
und der Langen Heide11 vor. Weiterhin wurden vom Niedersächsischen Landesamt für
Ökologie Daten aus dem Vogelarten-Erfassungsprogramm bereitgestellt.
Charakteristische Gastvogelarten der Unteren Hammeniederung sind u.a. Höckerschwan, Pfeifente, Krickente, Stockente, Löffelente, Tafelente, Reiherente, Gänsesäger, Graureiher, Kiebitz, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Bekassine, Uferschnepfe, Lachmöwe, Silbermöwe, Sturmmöwe und Mäusebussard.
In der Oberen Hammeniederung (nördlich Hammebrücke) kommen als Gastvogelarten
Singschwan, Saatgans, Bläßgans, Krickente, Stockente, Gänsesäger, Bläßralle, Goldregenpfeifer, Kiebitz u.a. vor. Im Bereich der Unteren Beekniederung und der Hammeniederung zwischen Hammebrücke und Tietjenshütte wurden als Gastvogelarten u.a.
Graureiher, Zwergschwäne, Singschwäne, Höckerschwäne, Saatgänse, Bläßgänse,
Graugänse, Nonnengänse, Pfeifenten, Krickenten, Stockenten, Spießenten, Löffelenten, Tafelenten, Schnatterenten, Gänsesäger, Goldregenpfeifer, Kiebitze, Alpenstrandläufer, Kampfläufer, Bekassinen, Uferschnepfen, Sturmmöwen, Lachmöwen und Trauerseeschwalben beobachtet.
In der oberen Beekniederung wurden u.a. Zwergschwäne, Singschwäne, Stockenten,
Kiebitze und Bekassinen in größeren Anzahlen rastend angetroffen.
Den Grünlandflächen östlich Ruschkamp kommt eine Bedeutung als Nahrungshabitat
für den in Ritterhude brütenden Weißstorch zu. Auch weite Bereiche südöstlich der
Kernstadt zwischen Ahrensfelder Damm und Segelflugplatz sowie weiteres Feuchtgrünland in der Hammeniederung sind als Nahrungshabitat des Weißstorchs von Bedeutung.
Weite Teile der Teufelsmoorniederung sind als potenzielles Nahrungshabitat der Wiesenweihe anzusehen.
Auf der Langen Heide wurden u.a. Stockente, Kornweihe, Kiebitz, Zwergschnepfe,
Bekassine, Großer Brachvogel, Lachmöwe, Sturmmöwe, Sumpfohreule, Wendehals,
Baumpieper, Schafstelze, Braunkehlchen, Steinschmätzer, Ringdrossel, Wacholderdrossel, Rotdrossel, verschiedene Grasmücken-Arten, Dohle, Saatkrähe und Buchfink
als Durchzügler beobachtet. Weiterhin wurden während der Brutzeit Weißstorch,
Schleiereule, Wald- und Sumpfohreule, Rauch- und Mehlschwalbe als Nahrungsgäste
im Untersuchungsgebiet beobachtet.
Potenzielle Nahrungshabitate für den in Bargten brütenden Weißstorch stellen das
Feuchtgrünland südlich Kattenhorn und das Feuchtgrünland an der Wienbeck dar.
10 Arbeitsgemeinschaft UVS Ritterhude: Neubau der B 74 Ortsumgehung Ritterhude – Umweltverträglichkeitsstudie, Anhang 4. 1995
11 BIOS: Erfassung und Beschreibung der Brut- und Rastvogelgemeinschaft in der „Langen Heide“ im
Hinblick auf die Ausweisung von Vorrangstandorten für die Windkraftnutzung. 1997
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
50
ergänzende Angaben zum Fischotter
Der Fischotterbestand wird für weite Bereiche der Teufelsmoorniederung entlang von
Hamme und Beek sowie für die Niederung des Giehler Bachs als sehr gering eingestuft12. Es liegen Nachweise aus dem Zeitraum 1981 – 1985 sowie Hinweise auf Ottervorkommen aus dem Zeitraum 1986 – 1990 vor. Für die übrigen Gewässer des Stadtgebietes liegen keine Nachweise vor.
3.1.4 Werte und Funktionen für Arten und Biotope
Hinsichtlich der Bedeutung des Stadtgebietes für Arten und Biotope wird eine flächendeckende Bewertung in zwei Arbeitsschritten (Bewertung der Biotopwertigkeit, Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz) vorgenommen:
Einstufung der Biotopwertigkeit
Für das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks liegt ein Bewertungsschlüssel für Biotoptypen vor, der auf Grundlage verschiedener Biotop-Bewertungsmodelle erarbeitet wurde. Den im Stadtgebiet vorkommenden Biotoptypen werden Wertfaktoren von 0 (weitgehend ohne Bedeutung) bis 5 (sehr hohe Bedeutung) zugeordnet. Kriterien für die
Bewertung sind insbesondere die Lebensraumfunktion, Naturnähe, Regenerationsfähigkeit, Seltenheit und Gefährdung. Der Biotop-Bewertungsschlüssel13 ist im Anhang
beigefügt.
Da keine flächendeckende Biotoptypen-Kartierung für das Stadtgebiet vorliegt (vgl.
Kap. 3.1), wird für die Bewertung der Biotoptypen folgendermaßen vorgegangen:
•
Ableitung einer Grundwertigkeit anhand der Nutzungstypen der ALK: Den
Nutzungstypen der ALK werden mittels des Bewertungsschlüssels für Biotoptypen
Wertfaktoren zugeordnet. Oftmals sind für einen Nutzungstyp mehrere korrespondierende Biotoptypen – auch unterschiedlicher Wertigkeit – denkbar. In diesem Fall
wird i.d.R. der geringste Wertfaktor veranschlagt, da davon ausgegangen wird,
dass höhere Wertigkeiten über die folgenden Ergänzungen berücksichtigt werden.
Eine Übersicht über die vorgenommenen Zuordnungen ist nachfolgend zusammengestellt:
sehr hohe Bedeutung: Sumpf, Heide
hohe Bedeutung: Laubwald, Moor, Fluss, verbuschte Heide
mittlere Bedeutung: Mischwald, Brachen, Bach
geringe Bedeutung: Acker, Grünland, Kanal, Graben, Teich, Grünanlagen, Gehölze, Nadelwald
sehr geringe Bedeutung: Siedlungs- und Verkehrsflächen, Hafen, Gartenbauflächen
•
Berücksichtigung von linearen Gehölzstrukturen: Die aus den Luftbildern übernommenen linearen Gehölzstrukturen werden mit mittlerer Bedeutung berücksichtigt.
•
Berücksichtigung von Wallhecken-reichen Gebieten: Gebiete mit einer hohen
Dichte von Wallhecken werden durch eine die flächenhafte Wertigkeit überlagernde
Schraffur gekennzeichnet. Wallhecken erreichen i.d.R. eine hohe Bedeutung. Die
12 NLÖ: Beiträge zur Situation des Fischotters in Niedersachsen. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/ 1996
13 BIOS: Kompensationsflächenpool Stadt Osterholz-Scharmbeck. 2002
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
51
dazwischenliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sind als Acker oder Intensivgrünland oftmals als von geringer Bedeutung einzuordnen. Sie werden allerdings durch ein dichtes Netz an Wallhecken in ihrer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften aufgewertet.
•
Berücksichtigung von besonders geschützten Biotopen und besonders geschütztem Feuchtgrünland: Alle bekannten § 28 a- und § 28 b-Flächen (vgl. Kap.
5.1.5) werden mit sehr hoher Bedeutung berücksichtigt. Auch aus den ausgewerteten Fachgutachten abzuleitende Verdachtsflächen werden mit aufgenommen.
•
Berücksichtigung von gemäß Kleingewässerschutzverordnung des Landkreises geschützten Kleingewässern: Alle vom Landkreis kartierten geschützten
Kleingewässer (vgl. Kap. 5.1.4) werden mit hoher Bedeutung eingestellt.
•
Berücksichtigung der für Arten und Lebensgemeinschaften wichtigen Bereiche des Landschaftsrahmenplans: Die im Landschaftsrahmenplan ausgewiesenen, für Arten und Lebensgemeinschaften wichtigen Bereiche, für die aufgrund von
Vorkommen und Größe schutzwürdiger Ökosystemtypen eine landesweite (Kategorie A), landesweite bzw. mindestens regionale (Kategorie B) oder eine regionale
(Kategorie C) Bedeutung beschrieben wird, werden als von hoher Bedeutung berücksichtigt.14
Innerhalb dieser wichtigen Bereiche sind z.T. Biotoptypen geringerer Wertfaktoren
enthalten. Als Teil von bedeutenden Lebensraumkomplexen ist ihre Einstufung als
von hoher Bedeutung jedoch gerechtfertigt.
•
Berücksichtigung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen: Die im Rahmen der Kartierung des NLÖ festgestellten, auf Landesebene
für den Naturschutz wertvollen Bereiche werden mit sehr hoher Bedeutung bewertet. Auch hier sind z.T. geringerwertige Biotoptypen mit einbezogen. Ausgenommen wurde der großflächige Torfabbau im Günnemoor.
Liegen für eine Fläche mehrere Einstufungen vor, wird jeweils der höchste Wertfaktor
berücksichtigt.
Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz
Als überlagernde Darstellung werden Bereiche hervorgehoben, die für gefährdete Tierund/ oder Pflanzenarten von besonderer Bedeutung sind. Hierbei werden zwei Bewertungskategorien unterschieden:
•
Gebiete mit sehr hoher Bedeutung für den Tier-/ Pflanzenartenschutz: Gebiete
mit Vorkommen einer Tier-/ Pflanzenart der Rote-Liste-Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht), Gebiete mit Vorkommen mehrerer Tier-/ Pflanzenarten der RoteListe-Kategorie 2 (stark gefährdet), Gebiete mit Vorkommen zahlreicher Tier-/
Pflanzenarten der Rote-Liste-Kategorie 3 (gefährdet), avifaunistisch wertvolle Bereiche (Brut- oder Gastvögel) von internationaler, nationaler oder landesweiter Bedeutung oder von unklarer Bedeutung (Status offen), landesweit als faunistisch
wertvoll eingestufte Bereiche15, landesweit als für den Pflanzenartenschutz wertvoll
eingestufte Bereiche.
•
Gebiete mit hoher Bedeutung für den Tier-/ Pflanzenartenschutz: Gebiete mit
Vorkommen einer Tier-/ Pflanzenart der Rote-Liste-Kategorie 2 (stark gefährdet),
Gebiete mit Vorkommen mehrerer Tier-/ Pflanzenarten der Rote-Liste-Kategorie 3
14 Die im Landschaftsrahmenplan mit Punktsymbolen gekennzeichneten wichtigen Bereiche von unter
3 ha Größe wurden auf Grundlage der Topographischen Karte und der ALK in flächenhafte Darstellungen umgewandelt. Hierbei sind im Einzelfall Unsicherheiten bei der genauen Abgrenzung möglich.
15 aus GEOSUM übernommen
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
52
(gefährdet), avifaunistisch wertvolle Bereiche (Brut-, Gastvögel) von regionaler oder
lokaler Bedeutung.
Die flächendeckende Bewertung des Stadtgebietes hinsichtlich der Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften ist in Karte 4 a graphisch umgesetzt. In Karte 4 b sind
die Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz näher
differenziert.
3.1.5 Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Arten und Biotopen
Nachfolgend werden im Stadtgebiet bedeutsame Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Arten und Lebensgemeinschaften aufgezählt und kurz erläutert. Sie sind teilweise in Karte 4 a dargestellt. Flächige Beeinträchtigungen wie Siedlung, intensive
Landwirtschaft oder Aufforstung von Nadelhölzern sind i.d.R. über die Biotoptypenbezogene Bewertung berücksichtigt.
Flächeninanspruchnahme durch Siedlungsflächen
Mit der Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen geht die Versiegelung und
Überbauung von Grundflächen einher. Hierdurch gehen dauerhaft Lebensräume von
Arten und Lebensgemeinschaften verloren. Weiterhin verschiebt sich in den Siedlungsflächen und den angrenzenden Bereichen das Artenspektrum von Arten der freien
Landschaft hin zu siedlungstoleranten Arten. Je nach Lage, Form und Größe stellen
Siedlungsflächen auch eine Ausbreitungs-Barriere für weniger mobile Arten dar, so
dass sie zur Zerschneidung von Lebensräumen und zur Isolation von Populationen
beitragen.
Das Lebensraumpotenzial der Siedlungsflächen ist in hohem Maße abhängig von dem
Anteil weniger intensiv genutzter Grünflächen sowie dem Vorhandensein von bestimmten Habitatstrukturen (z.B. Altgehölze, Mauerspalten, -nischen, Dachböden) und von
Grünverbindungen zur freien Landschaft (Zuwanderungsachsen).
Schwerpunkte bestehender Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften
durch Siedlungsflächen liegen entlang des Geestrandes sowie in Garlstedt, Heilshorn
und dem interkommunalen Gewerbegebiet Heilshorn-Brundorf. Auch das Neubaugebiet Anton-Menke-Weg in der Teufelsmoorniederung ist als deutliche Beeinträchtigung
zu werten, da hier seltene Biotope und gefährdete Arten betroffen sind.
Künftige Gefährdungen bestehen in den Bereichen, in denen bei Fortschreibung des
Flächennutzungsplans eine zusätzliche Darstellung von Wohnbauflächen oder gewerblichen Bauflächen vorgesehen ist. Als weitere, prinzipiell gefährdete Bereiche sind Bauflächen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans zu nennen, in denen bisher keine
Bebauung realisiert ist. Nähere Angaben zu diesen Bereichen finden sich in Kap. 5.2.3.
Nicht standortgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung
Bei intensiver, nicht standortangepasster land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Nutzung entstehen arten- und strukturarme Biotope. Durch Bodenbearbeitung und gezielte
Förderung von Nutzpflanzen oder Nutztieren werden die standorttypischen Arten zurückgedrängt, oftmals durch nicht-einheimische Arten (Faunen- und Florenverfälschung). Allerdings können auch durch Nutzungsaufgabe bisher extensiv genutzter
Landwirtschaftsflächen artenreiche Biotope verloren gehen.
Eine weitere Gefährdung besteht in der Veränderung der Standortbedingungen: Durch
Entwässerung feuchter bis nasser Standorte, Bewässerung trockener Standorte sowie
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
53
Nährstoffeintrag erfolgt eine Nivellierung der Standortbedingungen. Auf Extremstandorte angewiesene Arten und Lebensgemeinschaften verlieren hierdurch ihren Lebensraum.
Mit Ausnahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen unterliegen nahezu alle Bereiche
des Stadtgebiets land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzungseinflüssen unterschiedlicher Intensität.
Eine nicht standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung wird in weiten Bereichen
der Teufelsmoorniederung ausgeübt. Durch die Kultivierung der Hoch- und Niedermoore wurden hier die Lebensraumbedingungen grundlegend verändert. Teilweise sind
jedoch wertvolle Sekundärbiotope entstanden, insbesondere feuchte bis nasse Grünlandbiotope geringer Nutzungsintensität. Die Teufelsmoorniederung bietet einer großen
Anzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Lebensraum, obwohl heute auf einem
Großteil der Flächen intensive Grünlandwirtschaft betrieben und hierdurch die Lebensraumbedeutung eingeschränkt wird.
Auch in weiten Teilen der Geest wird eine intensive landwirtschaftliche Nutzung betrieben. Insbesondere in den ausgeräumten Agrarlandschaften westlich Ohlenstedt und
Hülseberg, auf der Langen Heide sowie entlang des Geestrandes ist die Bedeutung für
Arten und Lebensgemeinschaften durch die intensive Bewirtschaftung und die Verarmung an gliedernden Strukturen (Hecken, Feldgehölze, Ruderalfluren, Kleingewässern
etc.) beeinträchtigt.
Größere, nicht standortgerechte Nadelforstflächen stocken im Naturraum Garlstedter
Heide (Schmidts Kiefern, Elm, Fuchstal) und im Ostteil des Stoteler Waldes. Intensive
Waldbewirtschaftung, kurze Umtriebszeiten und Veränderungen der Standortbedingungen (Bodenversauerung etc.) schränken hier die Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften ein.
Gestufte Waldmäntel stellen als Übergangsbereiche zwischen Wald und Offenland
potenziell artenreiche Lebens- und Teillebensräume dar. Im Zuge land- und forstwirtschaftlicher Nutzungen sind diese Übergangsbiotope jedoch i.d.R. beseitigt worden,
Waldbereiche und landwirtschaftliche Nutzflächen sind scharf voneinander abgegrenzt.
Einzelne Stillgewässer im Stadtgebiet unterliegen einer intensiven fischereilichen Nutzung. Insbesondere sind Fischteiche an der Wienbeck, der Schönebecker Aue, der
Drepte (Ohlenstedter Weg), am Oberlauf des Giehler Bachs sowie südlich des Heimelbergs zu nennen. Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften können
hier durch Faunenverfälschungen als Folge von Besatzmaßnahmen oder die Veränderung der Lebensraumbedingungen im Gewässer (Nährstoff-Eintrag u.ä.) entstehen. Im
Zuge der Nutzung ist auch eine Trittbelastung der Ufervegetation und eine Vertreibung
störempfindlicher Arten aus der Umgebung des Gewässers nicht auszuschließen.
Da sich die Entwicklung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung schwer
prognostizieren lässt, werden an dieser Stelle keine Gefährdungspotenziale für Arten
und Lebensgemeinschaften formuliert.
Fehlende land- und forstwirtschaftliche Nutzungseinflüsse
Verschiedene Biotoptypen und -qualitäten sind von Nutzungseinflüssen der Land- und
Forstwirtschaft abhängig. Da diese Nutzungen den überwiegenden Flächenanteil der
freien Landschaft einnehmen, kommt ihnen eine besondere Bedeutung für den Erhalt
der historisch gewachsenen Biotop- und Artenausstattung der Kulturlandschaft zu.
Die bis Ende des 19. Jh. auf der Geest großflächig vorkommenden Sandheiden sind
heute weitgehend durch intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen verdrängt. Die Rest-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
54
vorkommen unterliegen einer mehr oder weniger starken Verbuschung, da die biotoperhaltende Nutzung als Schafweide aufgegeben wurde. Zwar werden bei Nutzungsauflassung natürliche Sukzessionsabläufe ermöglicht und es entstehen i.d.R. ebenfalls
wertvolle Biotope, jedoch nimmt der Artenreichtum und der Anteil gefährdeter Arten im
Lauf dieser Entwicklung oftmals ab.
Hohe Bestandsdichten von Jagdwild, insbesondere von Rehwild, führen zu Verbißschäden an der Vegetation und wirken sich negativ auf die Naturverjüngung der Wälder aus. Zur aktuellen Situation der Wildbestände liegen keine Angaben vor.
Verkehrsbedingte Beeinträchtigungen
Verkehrsbedingte Emissionen sind eine Hauptursache für die Schadstoff- und Säurebelastung der Landschaft. In der Vergangenheit wurden insbesondere die daraus resultierenden Waldschäden thematisiert. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass auch
andere Vegetationsbestände sowie Tierarten durch Schadstoffanreicherung und Bodenversauerung nachhaltig beeinträchtigt werden.
Weitere negative Auswirkungen bestehen insbesondere in der Zerschneidung von Lebensräumen: Verkehrstrassen stellen Wanderungs- und Ausbreitungshindernisse für
viele Tierarten dar. Sie behindern hierdurch den Genaustausch, die Kohärenz von Biotop-Verbundsystemen und den Lebenszyklus wandernder Tierarten.
Zur Situation der immissionsbedingten Waldschäden im Stadtgebiet liegen keine aktuellen Detailinformationen vor. Laut Waldschadensbericht 1999 sind in Niedersachsen
ca. 13 % der Waldfläche deutlich geschädigt. Dies stellt gegenüber 1995 einen leichten
Rückgang dar, ist jedoch mehr als in 1986. In den vergangenen Jahren sind zunehmend auch Laubwälder betroffen (insbesondere Eiche und Buche).
Die Hauptachsen der Verkehrsinfrastruktur erstrecken sich entlang des Geestrandes
(B 74, Bahnlinie). Zusammen mit den Siedlungsflächen (s.o.) bewirken sie hier eine
deutliche Zäsur in der Landschaft. Die Lebensraum-zerschneidende Wirkung wird jedoch dadurch abgemildert, dass hier zwei Naturräume mit sehr unterschiedlichen
Standortbedingungen (Geest, Teufelsmoorniederung) voneinander getrennt werden.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Lebensraumqualitäten von Geest und Moor kann
angenommen werden, dass funktionale Wechselbeziehungen naturgemäß nur in begrenztem Umfang bestehen.
Als weitere teils stark frequentierte, teils in Dammlage oder Einschnitt geführte Verkehrsachsen mit Lebensraum-zerschneidender Wirkung sind die durch die Teufelsmoorniederung verlaufende Bahntrasse von der Kernstadt nach Worpswede, das Panzergleis zum Truppenübungsplatz Garlstedt, die Landesstraßen L 135, L 149 und L153
und die Kreisstraßen K 9 und K 46 zu nennen. Für einige wenig mobile Arten bilden
jedoch auch kleinere, wenig befahrene Straßen und sogar unversiegelte Feldwege
Ausbreitungshindernisse.
Gefährdungen
von
Arten
und
Lebensgemeinschaften
durch
VerkehrsInfrastruktureinrichtungen sind bei Realisierung der Ortsumgehung Ritterhude zu erwarten. Diese geht mit einer Verlegung der Trasse der B 74 in die Teufelsmoorniederung einher.
Beeinträchtigungen durch den Abbau von Rohstoffvorkommen
Beim Abbau von Rohstoffen werden die bestehenden Lebensräume zerstört. Allerdings
entstehen oftmals wertvolle Ersatzbiotope, insbesondere wenn eine Rekultivierung des
Abbaugeländes und eine intensive Erholungsnutzung ggf. entstehender Abbaugewässer unterbleibt.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
55
Aktuelle Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch den Abbau
von Rohstoffvorkommen bestehen insbesondere durch den großflächigen Torfabbau
im Günnemoor, da hier wertvolle und nur langfristig regenerierbare Biotope zerstört
werden. Einen Überblick über weitere Abbauten vermittelt Tab. 8 in Kap. 3.3.4 (vgl.
auch Karte 8).
Auf mögliche Gefährdungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch weitere Rohstoffabbauten wird im Fachbeitrag zum natur- und landschaftsverträglichen Rohstoffabbau (s. Anhang) eingegangen.
Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen und Strom-Freileitungen
Die Errichtung von Windenergieanlagen wirkt sich hauptsächlich auf störungsempfindliche Vogelarten sowie Fledermäuse aus. Neben dem Verlust von Einzelindividuen
durch Kollisionen sind vor allem indirekte Lebensraumverluste aufgrund von Meidungsreaktionen von Vögeln relevant.
Auf dem Hochplateau der Langen Heide bestehen sieben Windenergieanlagen mit
einer Höhe von maximal 75 m. Untersuchungen der Brut- und Gastvogelfauna nach
Errichtung der Windenergieanlagen (Monitoring) liegen nicht vor, so dass keine Aussagen dazu möglich sind, ob die Beeinträchtigungen durch Errichtung und Betrieb der
Anlagen den in der vorbereitenden 42. Flächennutzungsplanänderung prognostizierten
Auswirkungen entsprechen.
Eine weitere Windenergieanlage von geringer Höhe ist am südlichen Rand der Kernstadt lokalisiert.
Die bestehenden Windenergieanlagen sind in Karte 5 gekennzeichnet.
Eine Errichtung von bis zu fünf weiteren Windenergieanlagen auf dem Hochplateau der
Langen Heide ist durch die 42. Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet. Aufgrund der Ausschlusswirkung dieser Planung sind zusätzliche Windenergieanlagen im
übrigen Stadtgebiet nicht zu erwarten.
Auch an Strom-Freileitungen (Hoch-, Mittelspannung) kommt es zu Vogelverlusten
durch Anflug oder Stromschlag. Dies wirkt sich insbesondere auf Populationen von
Großvögeln aus, da diese Arten i.d.R. durch geringe Populationsdichten und niedrige
Reproduktionsraten gekennzeichnet sind.
Gefährdungen der Avifauna durch Strom-Freileitungen bestehen vor allem im Bereich
der Hammemarsch. Hier verlaufen mehrere Hochspannungsleitungen innerhalb eines
Gebietes mit sehr hoher Bedeutung für die Avifauna (Brut- und Gastvögel).
Einen weiteren Gefährdungsschwerpunkt stellt die Freileitung nordwestlich Buschhausen dar, die in geringer Entfernung zum Weissstorch-Horst in Bargten verläuft.
Beeinträchtigungen durch Freizeit- und Erholungsnutzungen
Durch Freizeit- und Erholungsnutzungen werden teilweise besonders wertvolle und
empfindliche Lebensräume beeinträchtigt. Insbesondere störungsempfindliche Tierarten können durch die Erholungssuchenden beunruhigt oder aus ihren Lebensräumen
vertrieben werden. Weiterhin kommt es in Teilbereichen zur Zerstörung wertvoller Vegetationsstandorte, beispielsweise an Gewässerufern oder durch verbotswidriges Motocross-Fahren.
Auf der Geest bestehen gemäß den Angaben zum Landschaftsrahmenplan Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch Erholungssuchende insbesondere in den Tälern der Wienbeck und des Mühlenbachs sowie auf dem Truppenübungsplatz Garlstedt. Auch das Klosterholz in der Kernstadt wird von einem hochfre-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
56
quentierten Rad- und Fußwegenetz durchzogen. Im Bereich des Golfplatzes nördlich
von Garlstedt können sich der Spielbetrieb und Pflegemaßnahmen nachteilig auf Flora
und Fauna auswirken. In der Sandabbau-Grube südlich der Kaserne verursachen Motocross-Fahrer Vegetationsschäden. Durch Reitsport-Nutzungen westlich Sandhausen
und südlich Scharmbeckstotel sind kleinflächige Trockenbiotope gefährdet.
Im Bereich der Teufelsmoorniederung bestehen großräumig Konflikte zwischen dem
Schutz von Arten und Lebensgemeinschaften und der Erholungsnutzung. Die Niederung, die eine hohe Attraktion für Erholungssuchende besitzt, stellt zugleich einen
wertvollen Lebensraum insbesondere für Wiesenvögel (Brut- und Gastvögel) dar. Viele
Wiesenvogelarten reagieren sehr störungsempfindlich. Beunruhigungen der Fauna in
der Teufelsmoorniederung entstehen weiterhin durch die Camping- und Wochenendplätze an der Hammebrücke, den Segelflugplatz südöstlich der Kernstadt und durch
den Sportbootverkehr auf der Hamme. Intensive Angelnutzung an den Altarmen der
Hamme führt zudem zu einer Zerstörung der Ufervegetation.
Im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes in der Unteren Hammeniederung (GRGebiet, vgl. Kap. 5.1.1) werden in mehreren Bereichen Konflikte zwischen der Erholungsnutzung und dem Schutz von Arten und Lebensgemeinschaften durch räumliche
Entflechtung, Besucherlenkung und Nutzungseinschränkungen (z.B. Einschränkung
des Motorbootverkehrs) entschärft.
3.2
Landschaftsbild und Erholungseignung
Als Landschaftsbild werden die mit den menschlichen Sinnen erfahrbaren Qualitäten
von Natur und Landschaft bezeichnet. Da die Orientierung des Menschen in seiner
Umgebung vorwiegend über die visuelle Wahrnehmung erfolgt, wird das Landschaftsbild hauptsächlich über das Aussehen der Landschaft definiert. Die optischen Eindrücke werden durch Geräusche, Gerüche und haptische Reize (z.B. Wind, federnder
Untergrund) ergänzt.
Als Aggregat vielfältiger Sinneseindrücke weist das Landschaftsbild eine deutliche subjektive Komponente auf: Wie eine Landschaft erlebt wird, ist stark abhängig vom
Wahrnehmungsvermögen des Betrachters und von seiner Art, die einzelnen Eindrücke
zu einem Gesamtbild zusammenzufügen (z.B. Fokussierung auf bestimmte Landschaftselemente).
Bei der Bewertung des Landschaftsbildes vergrößert sich die subjektive Komponente
noch, da hierbei neben der Wahrnehmung der Landschaft auch der persönliche Hintergrund (z.B. Stadtbewohner oder Landbewohner, Bezug zur Landschaft/ Heimatgefühl, Wissen über landschaftstypische Elemente) eine Rolle spielen.
Um die Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes zu objektivieren, werden
oftmals folgende Parameter herangezogen:
•
Vielfalt: Abwechslungsreichtum unterscheidbarer Elemente und Strukturen (z.B.
Geländerelief, Vegetation, Nutzungstypen, Gewässermorphologie, Bauformen);
•
Naturnähe: erkennbare Eigendynamik der Elemente und Strukturen, Abwesenheit
menschlicher Beeinträchtigungen16;
16 nicht gleichzusetzen mit „Abwesenheit menschlicher Einflüsse“: Eine standortgerechte Hecke kann z.B.
einen Eindruck von Naturnähe vermitteln, auch wenn sie angepflanzt wurde.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
•
57
Eigenart: typisches und unverwechselbares Zusammenspiel der Elemente und
Strukturen als Ergebnis der Entwicklungsgeschichte (i.d.R. auch Nutzungsgeschichte) der Landschaft (Wiedererkennungswert, historische Kontinuität).
Hierbei kommt der landschaftlichen Eigenart eine Vorrangstellung zu, da sich i.d.R. nur
landschafts- und naturraumtypische Elemente und Strukturen harmonisch in einen Gesamteindruck der Landschaft einfügen. Beispielsweise gibt es auch als schön empfundene Landschaften, die sich durch eine geringe Vielfalt auszeichnen (Hochmoor-, Heidelandschaften) oder landschaftsprägende Elemente von geringer Naturnähe (landschaftstypische Bauwerke).
Das Niedersächsische Naturschutzgesetz formuliert die Sicherung der Erholungseignung von Natur und Landschaft als ein Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 NNatG). Die Erholungseignung einer Landschaft wird einerseits von den
Landschaftsbildqualitäten bestimmt. Andererseits ist auch die Erlebbarkeit der Landschaft ausschlaggebend, d.h. die Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen für die
landschaftsgebundene Erholung sowie die Nähe zu Siedlungsräumen.
Die Sicherung der Erholungseignung steht dabei im Spannungsfeld zwischen Schutz
und Nutzung der Landschaft. Infrastruktur-Einrichtungen für die landschaftsgebundene
Erholungsnutzung sowie die Ausübung der Erholungsnutzung stellen nicht selten eine
Beeinträchtigung der Landschaft dar.
3.2.1 Landschaftsbildtypen im Stadtgebiet: Beschreibung und Bewertung
Nachfolgend werden die Ausprägungen und Qualitäten des Landschaftsbildes im
Stadtgebiet beschrieben. Da das Vorhandensein oder die Abwesenheit von Beeinträchtigungen ein wesentlicher charakterisierender Parameter ist (s. Kap. 3.2: Naturnähe) und sich weder Beschreibung noch Bewertung des Landschaftsbildes vollständig
objektivieren lassen, werden die Beschreibung, Bewertung und Darstellung von Beeinträchtigungen zusammengefasst.
Als räumliche Bezugseinheit werden weitgehend homogene, erlebniswirksame Landschafts-Ausschnitte abgegrenzt. Diese Landschaftsbild-Einheiten lassen sich im Stadtgebiet folgenden Landschaftsbildtypen zuordnen, die sich vorwiegend bezüglich der
Geländemorphologie und der Vegetations- und Nutzungsstrukturen unterscheiden:
Landschaftsbildtypen der Geest
•
Geestbachtal (GB): mehr oder weniger deutlich eingeschnittene Bachniederung,
i.d.R. Grünlandnutzung dominant, unterschiedlicher Anteil an Feldhecken, teils
auch Feldgehölze oder Wälder
•
Waldgebiet der Geest (GW): großflächig zusammenhängende, bewaldete Gebiete,
unterschiedlich stark reliefiert, Nadelforst vorherrschend
•
gehölzreiche Landwirtschaftsflächen der Geest (GG): überwiegend als Grünland,
teils auch als Acker genutzte Geestbereiche mit kleinteiliger Gliederung durch
Feldhecken und andere Gehölzstrukturen, teils mit Wallhecken als Relikt traditioneller Nutzungsformen
•
mäßig strukturierte Landwirtschaftsflächen der Geest (GM): größere Grünland-,
teils auch Ackerschläge im Wechsel mit Feldgehölzen und Wäldern, mäßiger bis
geringer Anteil an Feldhecken
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
58
•
strukturarme Landwirtschaftsflächen der Geest (GL): kaum durch Gehölze gegliederte Landwirtschaftsflächen, vorwiegend als Acker genutzt, i.d.R. Kuppenlage und
nur schwach reliefiert
•
Heidegebiet der Geest (GH): größere zusammenhängende Heideflächen, teils verbuschend
Landschaftsbildtypen der Teufelsmoorniederung
•
unkultivierter Moorbereich (NM): Moorbirkenwald im Komplex mit kleinflächigen
unbewaldeten Moordegenerations- und -regenerationsstadien sowie Grünland, Relief durch unterschiedlichen Grad der Abtorfung geprägt
•
grünlandgeprägter Niederungsbereich (NG): ebene, weitgehend offene, fast ausschließlich als Grünland genutzte Landschaftsteile der Teufelsmoorniederung
•
gewässergeprägter Niederungsbereich (NW): ebene, grünlanddominierte Bereiche
entlang von Hamme und Beek, einschließlich Altarmen der Hamme und Verlandungsbereich Breites Wasser, überwiegend regelmäßig überschwemmt
•
Randbereich der Niederung (NR): leicht ansteigende Übergangsbereiche von der
Teufelsmoorniederung zum Geestrand, Acker- und Grünlandnutzung, unterschiedlicher Gehölzanteil
Ortsbildtypen der Siedlungsflächen
•
städtisch geprägte Siedlung (ST): vorwiegend von dichter Einfamilienhausbebauung, teils auch Zeilen- oder Blockbebauung geprägte Siedlungen, hoher Anteil an
Ziergärten und Nadelgehölzen, randlich abrupter Übergang von Siedlungsflächen
zur freien Landschaft
•
dörflich geprägte Siedlung (SD): vorwiegend von (ehemals) landwirtschaftlichen
Gebäuden und Nebengebäuden geprägte Siedlungen, hoher Anteil an Nutzgärten
und Altbäumen (oftmals Eichen), Übergang zur freien Landschaft allmählich und
von kleinteilig wechselnden Nutzungsstrukturen geprägt, funktionale Beziehungen
zwischen Siedlung und Umland
•
Bereich mit Freizeitwohnen (Wochenendhausgebiet, Campingplatz) (SF): Wochenendhausbebauung, Campingplatzanlage u.ä., teils innerhalb von geschlossenen
Gehölzbeständen (waldartiger Charakter)
•
Gewerbestandort (SG): durch großformige Bebauung und hohen Anteil versiegelter
Flächen geprägte Bereiche
•
Siedlungsbezogene Sonderstandorte (SZ): Kasernengelände Garlstedt und Mülldeponie Sandhausen
Die Landschaftsbild-Einheiten sind in Karte 5 dargestellt und in Tabelle 5 näher beschrieben. Hierbei wird vorwiegend auf Besonderheiten sowie die wesentlichen überlagernden Beeinträchtigungen und Gefährdungen eingegangen. Aus der Beschreibung
wird eine Bewertung des Landschaftsbildes (Landschaftsbild-Qualität) in fünf Wertstufen (sehr hoch, hoch, mittel, gering, sehr gering) abgeleitet.
Die Reihenfolge der Beschreibung erfolgt für die einzelnen Landschaftsbildtypen nach
den naturräumlichen Haupteinheiten (vgl. Kap. 2.3), nach denen auch die erste Ziffer
des Codes vergeben wird. Innerhalb der Naturräume wird die Beschreibung von Nord
nach Süd und von West nach Ost vorgenommen.
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes basieren auf orientierenden Geländebegehungen im Sommer 2003 und Frühjahr 2004, Detailkartierungen ausgewähl-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
59
ter Siedlungsränder im August 2003, den vorliegenden Kenntnissen zu Vegetationsund Nutzungstypen (vgl. Kap. 3.1), den Angaben des LRP Osterholz sowie den topographischen Karten.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
60
Tabelle 5: Beschreibung und Bewertung der Landschaftsbild-Einheiten
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
LandschaftsbildQualität
Geestbachtäler
GB 3-1
Tal des Mühlenbachs
+
deutlich eingeschnittenes und den Geestrand gliederndes, im Westen verzweigtes Bachtal; nördlicher Teil mit Grünland und Teich bis an
Siedlungsflächen von Freißenbüttel heranreichend; südwestlicher Teil überwiegend bewaldet, randlich einzelne Bebauung (Gut Kattenhorn,
Tagungshaus Bredbeck); zentraler Teil bewaldet mit Fischteichen, im Weiteren von intensiver Grünlandnutzung geprägt, mit von Altbaumreihe begleitetem Bachlauf, störendes Gebäude am Gewässer; Ostteil durch Bahn abgeschnitten, Mühlenbach begradigt, angrenzend Intensivgrünland
GB 3-2
Oberlauf des Scharmbecker Bachs
++
verzweigtes und deutlich eingeschnittenes Bachtal; im Nordteil Grünland und Feuchtbrache, durch einige Gehölze gegliedert; im Westteil
kleinteilig parzellierte (Erlenreihe, Alteichen u.a.) Intensivgrünland-Nutzung, Feuchtgrünland und Erlengehölz sowie einzelne Häuser; im
zentralen Teil großflächiges Feuchtgehölz (Erlen, Weiden) und Röhrichte, randlich z.T. Alteichen; Bachlauf teils naturnah
im Osten direkt angrenzende Bebauung (Westerbeck), im Südosten eingegrenzt durch B 74
GB 3-3
Kleine Aue
+
Taleinschnitt der Kleinen Aue, weitgehend bewaldet mit Laub- und Nadelgehölzen, randlich Grünlandnutzung, im Ostteil mehrere Fischteiche
Verlärmung durch östlich angrenzende L 135
GB 3-4
Quelltäler der Wienbeck
++
mehrere markante, den Geestrand gliedernde Taleinschnitte mit weitgehend naturnahen Quellarmen der Wienbeck und einigen Fischteichen; obere Abschnitte der Täler bewaldet mit ebenfalls weitgehend naturnahen Laubwaldgesellschaften, zentraler Teil mit wallheckenreichem Grünland
einzelne störende Wohnnutzungen; im Osten und Süden von B 74 begrenzt (teils in Dammlage), hierdurch Zerschneidung, Verlärmung und
optische Störung; weiterhin Hochspannungsleitung querend sowie störendes landwirtschaftliches Nebengebäude Bahrenwinkel (s. GL 3-6)
GB 4-1
Niederung der Schaufleet
+
mäßig eingeschnittene Niederung der Schaufleet, wechselnde Breite, stark durch Feldhecken und Einzelbäume gegliedert
randlich Waldflächen, Ackerflächen sowie zwei Einzelgehöfte
sehr störungsarm
GB 4-2
Nördliche Niederung des Giehler Bachs und Elenbruch
+
relativ ebener Niederungsbereich mit dominierender Grünlandnutzung, überwiegend gut durch Feld- und Wallhecken sowie Waldparzellen
gegliedert, vereinzelt Ackerflächen, einige Einzelhäuser
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
61
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
GB 4-3
LandschaftsbildQualität
Niederung der Drepte
++
östlich Brahmberg deutlich eingetieftes Bachtal, eng eingeschlossen durch Waldflächen, als Grünland genutzt, kaum durch Gehölze gegliedert
nördlich Brahmberg weitgehend offene und wenig reliefierte Niederungslandschaft mit deutlich verändertem Bachlauf und vorherrschender
Grünlandnutzung, abschnittsweise durch Baumreihen und Einzelbäume (Eichen, Erlen) gegliedert, einige Waldflächen und Feldgehölze
(beidseits des Ohlenstedter Weges, beidseits der L 135 sowie am Zufluss der Garlstedter Aue), teils naturnahe Feuchtwälder und Heiderelikte
Einzelbebauung und intensive Angelteichnutzung am Ohlenstedter Weg, Gehöft Brockmanns Mühle
Kulissenwirkung der bewaldeten Kuppe des Weißen Berges
Zerschneidung und abschnittsweise Verlärmung durch L 135 und K 46, ansonsten weitgehend störungsarm
GB 4-4
Niederung der Garlstedter Aue
++
mäßig eingetiefte Niederung mit weitgehend naturnahem Bachlauf, randlich kleinteilig-kuppiges Relief; überwiegend als Grünland genutzt,
durch Gehölzreihen, Einzelbäume und Feldgehölz gegliedert
sehr störungsarm
GB 4-5
Oberlauf des Giehler Bachs
++
grünlandgeprägte, weitläufige, randlich leicht, im Südosten zum Heimelberg hin stark ansteigende Niederung des Giehler Bachs, durch
Feldhecken und Einzelbäume strukturiert (viele Alteichen), zwei Feldgehölze; Bachlauf deutlich verändert; im Osten einzelne Wohnnutzungen (Vorwohlde) einbezogen
angrenzender Campingplatz teils mangelhaft eingegrünt, ansonsten störungsarm
GB 4-6
Horstmoor
+
Niederung zweier Drepte-Zuflüsse mit Wechsel zwischen größeren Grünlandflächen und Waldparzellen, insbesondere im Norden deutlich
reliefiert
im Westen zwei markante Einzelbäume; vereinzelt auch Ackernutzung, einige Wohnnutzungen und ein landwirtschaftlicher Hof
Verlärmung durch L 135
GB 4-7
Fuchstal
++
markantes Kerbtal am Oberlauf des Giehler Bachs, im Süden großflächig bewaldet (Nadelforst), im Norden vorwiegend als Grünland genutzt
mit einzelnen Feldgehölzen, Ackerschlägen und Fischteichen sowie einigen Häusern, teils kleinteilige Nutzungswechsel; im Nordosten angrenzende Kuppe mit einbezogen
im Süden von Panzergleis-Trasse durchschnitten, sonst weitgehend störungsarm
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
62
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
LandschaftsbildQualität
GB 4-8
Niederung der Schönebecker Aue
GB 4-9
nur schwach eingetiefte Niederung am Oberlauf der Schönebecker Aue, Grünlandnutzung, einzelne Gehölzreihen (Alteichen, Birken), randlich Hofstelle
Verlärmung durch L 135; von Hochspannungsleitung gequert
Tal von Schönebecker Aue und Stubbener Graben
o
++
stärker eingetieftes Tal der Schönebecker Aue sowie Tal des Stubbener Grabens; randlich kleinteilig kuppiges Relief
Grünlandnutzung und Waldparzellen (teils naturnahe Laubwälder), einzelne Ackerflächen; am Oberlauf des Stubbener Grabens kleinräumig
durch Wallhecken gekammertes Grünland
randlich Hofstelle
Zerschneidung und Verlärmung durch L 149 und L 135
Waldgebiete der Geest
GW 3-1
Stoteler Wald
++
weitgehend durch Laubbäume bestimmtes, großes Waldgebiet mit hohem Anteil natürlich wirkender Flächen und Strukturen; hügeliges
Relief, das im Westen zum Tal der Schönebecker Aue abfällt und durch zwei weitere, in Ost-West-Richtung verlaufende Waldbäche gegliedert wird; innerhalb des Waldes Forsthaus und einige Teiche
GW 4-1
Schmidts Kiefern
o
Teil eines großflächig zusammenhängenden Nadelwaldgebietes, das sich außerhalb des Stadtgebietes fortsetzt; überwiegend Kiefernforste,
strukturarm infolge forstwirtschaftlicher Nutzungseinflüsse und nährstoffarmer Standortbedingungen
durch L 135 und angrenzenden Sandabbau von Waldgebiet der Elm (s. GW 4-2) abgeschnitten, hierdurch auch Verlärmung im östlichen Teil
GW 4-2
Elm
+
größeres zusammenhängendes Waldgebiet mit teils wenig, teils stärker bewegtem Relief; vorwiegend Nadelforst, insbesondere im Ostteil
auch größere Laubholzbereiche
Kulissenwirkung für Hochplateau der Langen Heide und nördlich gelegene Geestbereiche
durch L 135 und angrenzenden Sandabbau von Waldgebiet Schmidts Kiefern (s. GW 4-1) abgeschnitten, hierdurch auch Verlärmung im
westlichen Teil; weiterhin im Norden Zerschneidung durch K 46, im Süden durch Panzergleis-Trasse
Gehölzreiche Landwirtschaftsflächen der Geest
GG 3-1
Wallheckengebiet Westerbeck Nord (2 Teilbereiche)
o
mäßig heckenreiches Grünlandareal mit Wallhecken als Relikt traditioneller Nutzungsformen, von Einfamilienhausbebauung entlang der
Straße Zum Kattenhorn in zwei Teilbereiche zerschnitten; im Südteil Kleingewässer
Verlärmung durch K 46, Siedlungsrand Westerbeck teils störend
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
63
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
GG 3-2
LandschaftsbildQualität
Hoppenkamp
o
überwiegend stark durch Feldhecken und Wallhecken gegliedertes Grünland, vereinzelt Ackernutzung, im Ostteil stark reliefiert (Geestkante,
Sandabbau), einige Hofstellen
Verlärmung durch randlich verlaufende B 74, die teils in Dammlage, teils in Einschnitt geführt wird und abschnittsweise von Gehölzen begleitet ist; störende Sichtbeziehungen auf Osterholz-Scharmbecker Fernsehturm
GG 3-3
Auf der Feldhorst
+
stark reliefierter, als Acker und Grünland genutzter Bereich einschließlich einiger landwirtschaftlicher Hofstellen, Grünland teils kleinräumig
durch Wallhecken gekammert, randlich durch Gehölzkulisse eingefasst
Verlärmung und Zerschneidung durch L 149
GG 3-4
Wallheckengebiet Bremer Schweiz
++
kleinräumig durch Wallhecken, Feldhecken und markante Einzelbäume gekammertes, weitgehend ebenes Grünlandgebiet zwischen Buschhausen und Stoteler Wald
im Nordteil Verlärmung durch L 149, im Süden verläuft Hochspannungsleitung
GG 3-5
Lintel
+
kleinteilig durch Wallhecken, Baumreihen und Einzelbäume gegliedertes Grünland, teils zu Acker umgebrochen, im Norden von naturnahem
Bachlauf der Wienbeck durchflossen sowie weitgehend harmonischer Siedlungsrand der Kernstadt angrenzend
Verlärmung und Zerschneidung durch Bahn und B 74, randlich Hochspannungsleitung; von geplanter Trasse der Ortsumgehung Ritterhude
(B 74) durchquert
GG 4-1
Wallheckengebiet Bilohe
++
durch Wallhecken in lange schmale Parzellen gegliedertes Grünland, weitgehend eben, im Norden in die offenere Niederung der Schaufleet
übergehend
im Norden prägende Blickbeziehungen zu auf Geländekante gelegenem Gut Bremerhorn (außerhalb des Stadtgebietes)
sehr störungsarm
GG 4-2
Geest östlich Feldhof
+
mäßig reliefierte Geestlandschaft, nahe Ohlenstedt deutlicher eingeschnitten, vorwiegend als Grünland genutzt, mäßig durch Gehölze gegliedert
sehr störungsarm
GG 4-3
Feldhof – Büttel
o
kleinteiliger Wechsel aus Waldparzellen (Nadel- und Mischwald), Acker, Grünland, Wohnnutzungen und Gewässern
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
64
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
LandschaftsbildQualität
GG 4-4
Wallheckengebiet Ohlenstedter Berg
+
GG 4-5
stark reliefierter und kleinteilig durch Wallhecken gegliederter Grünlandbereich, Wallhecken mit Baumreihen aus Eichen und Birken bewachsen; im Süden Laubwaldparzelle
an L 135 Gaststätte mit störendem geschottertem Parkplatz; Verlärmung durch L 135
Geest südöstlich Garlstedt
o
durch mehrere Laub- und Nadelwaldparzellen kleinteilig gegliederte Flächen beidseits der L 135, zudem durch Feld- und Wallhecken parzellierte Grünlandflächen, teils auch Acker
Verlärmung und Zerschneidung durch L 135
GG 4-6
Wallheckengebiet Auf dem Rusch
+
kleinräumig durch Wallhecken und Feldgehölz gegliedertes Grünland
Verlärmung durch angrenzende L 135
GG 4-7
Wallheckengebiet Buschhausen
+
heckenreiches Grünland in deutlich reliefiertem Geestbereich, neben Wallhecken auch einige Strauchhecken
einige Höfe, Tierpark, einbezogen ist von Siedlungsflächen umgebene Restfläche östlich Hördorfer Weg
im Süden von L 149 durchschnitten und verlärmt, randlich verläuft Hochspannungsleitung
Mäßig strukturierte Landwirtschaftsflächen der Geest
GM 3-1
Schäferberg
o
deutlich reliefierte Landschaft am Geestrand mit Sichtbeziehungen in die Teufelsmoorniederung, Kuppe des Schäferbergs bewaldet, ansonsten Grünland und Ackerflächen, mäßig durch Feldhecken und Einzelbäume gegliedert
Verlärmung durch Bahn, im Norden Zerschneidung durch Panzergleis, im Süden starke Überformung der Geländemorphologie durch Sandabbau
GM 3-2
Geestrand nördlich Wiste
+
deutlich reliefierte, als Acker und Grünland genutzte Flächen am Geestrand, mit einigen Hecken und zwei Hofstellen
Relief kleinräumig durch Abgrabungen verändert, Verlärmung durch angrenzende Bahnlinie
GM 3-3
Knorrenkamp – Butenfeld
o
deutlich reliefierte Grünland-Acker-Landschaft, mäßig durch Hecken (teils Strauchhecken) gegliedert, einige markante Einzelbäume, im
Norden Fischteich, im Süden zwei von dichten Gehölzstrukturen und Ruderalflächen umgebene Regenrückhaltebecken
von Bahn durchschnitten, im Nordwesten von B 74 in Dammlage begrenzt
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
65
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
GM 3-4
LandschaftsbildQualität
Auf der Helle
o
im Süden deutlich zum Tal der Schönebecker Aue abfallende Geestlandschaft, überwiegend Grünlandnutzung, von einigen Feldhecken und
Feldgehölzen unterbrochen; im Norden sehr inhomogene Splittersiedlung (teils ältere Hofstellen, teils villenartige Neubebauung, teils gewerbliche Bauten), randlich prägende Siedlungsgehölze aus alten Laubbäumen (Buchen, Eichen)
Verlärmung und Zerschneidung durch L 149 und L 135 einschließlich Kreuzungsbauwerk
GM 4-1
Umgebung Haslah
+
kuppige Geestlandschaft mit Wechsel von Waldparzellen (Nadel- und Laubwald), Ackerschlägen und Grünland, weiterhin Einzelbebauung
(u.a. Hofstelle Haslah) sowie Moordegenerationsstadium
sehr störungsarm
GM 4-2
Auf der Loge
+
wellige, grünlandgenutzte Geestlandschaft, teils gute Gliederung durch Hecken und Feldgehölze, teils größere offene Grünlandflächen;
randlich Feldhof durch Weidezäune strukturiert
störende landwirtschaftliche Nebengebäude in Feldhof, ansonsten sehr störungsarm
GM 4-3
Hopwiesen
o
weitgehend ebene, nach Nordwesten hin deutlich ansteigende Grünlandflächen, vereinzelt auch Acker und randlich Wald, durch Einzelbäume und Feldhecken nur wenig gegliedert
einzelne Bebauung entlang der K 4
GM 4-4
Umgebung Buggehorn
+
Wechsel von großräumigen Grünlandparzellen, Ackerschlägen und Waldparzellen in deutlich reliefierter Landschaft, mäßiger Anteil an Feldhecken
prägende Gehöftgruppe Buggehorn
temporär Verlärmung durch angrenzenden Truppenübungsplatz Garlstedt, ansonsten sehr störungsarm
GM 4-5
Golfplatz Garlstedt und Umgebung
o
deutlich reliefierte Geestlandschaft nördlich Garlstedt, intensive Grünland- und Ackernutzung in großen Schlägen, einige Feldhecken, Golfplatz mit mehreren Waldparzellen (Nadel- und Laubgehölze) und dazwischenliegenden Spielbahnen
Verlärmung durch östlich angrenzende L 135
GM 4-6
Kasbulten/ Ohlenstedter Berg
+
kuppige Landschaft mit weitgehend offenen Grünlandflächen und mehreren Feldgehölzen (oft verbuschende Heiderelikte), kaum durch
Hecken gegliedert, teils auch Ackernutzung
Zerschneidung und Verlärmung durch L 135
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
66
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
LandschaftsbildQualität
GM 4-7
Weißer Berg/ Isehorn
+
GM 4-8
waldreiche mäßig bis stark reliefierte Landschaft mit bewaldeter Kuppe des Weißen Bergs im Norden und prägendem Gehöft Isehorn im
Zentrum; zwischen den Waldflächen (vorherrschend Nadelforst) strukturarme Grünland- und Ackerflächen
sehr störungsarm
Heimelberg
++
stark abfallender Südwesthang des Heimelberges mit weiträumigen Grünlandflächen sowie einzelnen Waldparzellen und Baumgruppen,
kaum durch Feldhecken oder Einzelbäume strukturiert, im Ochsengrundmoor einige Feuchtbiotopkomplexe mit Kleingewässern (z.T. ehemalige Lehmgruben, aber auch Angelteiche), Feuchtwäldern und Extensivgrünland; außerhalb des Stadtgebietes gelegene Kuppe des Heimelbergs großflächig bewaldet (Nadelforst)
prägende Sichtbeziehungen vom Heimelberg in die angrenzenden Geestlandschaften
sehr störungsarm
GM 4-9
Lange Heide
+
relativ ebenes, weiträumiges Hochplateau, zu den Rändern hin abfallend; Grünland- und Ackerflächen, durch einzelne Baumreihen und
Feldgehölze (z.T. heute bewaldete Kleinstmoore) gegliedert; monotoner Charakter durch Großräumigkeit, gerade Wegeparzellierung und
intensive landwirtschaftliche Nutzung; relativ wenig zersiedelt
im Norden durch langgestreckte Waldkulisse der Elm begrenzt
einige landwirtschaftliche Höfe, teils mit störenden Nebengebäuden; im Südteil sieben Windenergieanlagen; im Südwesten von Hochspannungsleitung gequert; im Westteil Verlärmung durch L 135
GM 4-10
Lilkendey/ Steinkamp
o
nur wenig durch Gehölze gegliedertes Grünland randlich der Niederung der Schönebecker Aue, weitgehend eben; einzelne Ackerflächen, im
Süden Waldparzelle und Feldgehölz
im Norden störender Siedlungsrand von Heilshorn, im Süden Blick auf störendes Gewerbegebiet, an L 135 störender Gärtnereibetrieb; Verlärmung durch L 135; von Hochspannungsleitung gequert
GM 4-11
Umgebung Auf dem Rusch
o
deutlich durch Relief gegliederte Acker- und Grünlandflächen, nur wenige Gehölze
Zerschneidung und Verlärmung durch in Dammlage geführte L 135
Strukturarme Landwirtschaftsflächen der Geest
GL 3-1
Geestkuppe am Kattenhorner Weg
-
leicht wellige Geestkuppe mit großräumiger Ackernutzung, ein markanter Einzelbaum (Eiche), ansonsten ohne gliedernde Gehölze, umgeben von Kulisse aus Gehölz- und Siedlungsflächen
Verlärmung durch Bahn
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
67
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
GL 3-2
LandschaftsbildQualität
Schäperkamp
-
nach Süden leicht abfallende, kaum durch Gehölze gegliederte Ackerlandschaft, randlich Siedlungs- und Gehölzflächen
GL 3-3
Umgebung Bargten
-
als Acker und Intensivgrünland genutzte, kaum reliefierte Geestkuppe, weitgehend ohne Gehölze
Verlärmung durch südöstlich angrenzende B 74
GL 3-4
Geest westlich Buschhausen
o
nur wenig reliefierter, als Grünland genutzter Landschaftsraum, nur wenig durch Feldhecken und Einzelbäume gegliedert, im Westen angrenzend Stoteler Wald mit Kulissenwirkung
optische und akustische Beeinträchtigungen durch L 149, störende Hochspannungsleitung im Nordosten
GL 3-5
Bredenberg
-
Geestkuppe mit Acker- und Grünlandnutzung, wenige Strauchhecken, randlich Bebauung und Gehölze
von Hochspannungsleitung gequert
GL 3-6
Umgebung Bahrenwinkel
-
deutlich nach Südosten hin abfallende Geestkuppe, überwiegend als Acker und Ansaatgrünland genutzt, kaum gliedernde Gehölze, im
Westen landwirtschaftliche Hofstellen (Bahrenwinkel); randlich angrenzend einzelne Gehölzbestände mit Kulissenwirkung
von zwei Hochspannungsleitungen gequert; im Westen (Bahrenwinkel) störendes landwirtschaftliches Nebengebäude; im Nordosten Verlärmung durch angrenzende B 74 in Dammlage
GL 3-7
Südhang Bredenberg
-
großräumige, deutlich reliefierte Ackerlandschaft, kaum durch Gehölze gegliedert, Geländemorphologie durch Bodenabbau verändert
Verlärmung durch südöstlich angrenzende B 74, mangelhaft eingegrünte Neubebauung im Süden
GL 3-8
Geest südlich Scharmbeckstotel
-
zu den Rändern hin deutlich abfallende Geestkuppe, Relief teils durch Sandabbau deutlich verändert; überwiegend ackerbaulich genutzt, an
Abbaukanten auch Gehölze
durch B 74 zerschnitten, im Süden sehr störender Siedlungsrand von Ritterhude
GL 4-1
Geest östlich Bilohe
o
Acker in Kuppenlage, von leichtem Einschnitt mit Grünlandnutzung und einzelnen Feldhecken unterbrochen; im Osten abrupter Übergang
zu Waldflächen, überwiegend Nadelforst
sehr störungsarm
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
68
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
GL 4-2
LandschaftsbildQualität
Geest westlich Ohlenstedt (2 Teilbereiche)
-
leicht kuppige Geestlandschaft, nur wenig durch Feldhecken gegliedert, überwiegend Ackernutzung, teils auch Grünland
angrenzender Siedlungsrand von Ohlenstedt teils mit störenden Baukörpern
GL 4-3
Littberg
-
Geestkuppe mit Ackernutzung, strukturarm, ohne gliedernde Gehölze
GL 4-4
Geest nördlich Feldhof
o
nur wenig reliefierte, weitgehend offene Geestlandschaft, Acker- und Grünlandnutzung
Siedlungsrand von Feldhof teils störend, ansonsten weitgehend störungarme Landschaft
GL 4-5
Bütteler Feld
o
wellige und weithin offene Geestlandschaft mit Acker- und Grünlandnutzung, kaum durch Feldhecken unterbrochen
angrenzend bewaldete Kuppe des Weißen Berges mit Kulissenwirkung
weitgehend störungsarm
GL 4-6
Geestkuppe südlich Garlstedt
-
teils wellige Geestkuppe mit großräumiger Ackernutzung, vereinzelt auch Grünland, gehölzarm
Verlärmung durch östlich gelegene L 135 sowie temporär durch Truppenübungsplatz Garlstedt
GL 4-7
Fähr
-
strukturarme Ackerflächen auf leicht gewellter Geestkuppe, im Norden auch Grünland und einzelne Feldhecken
Verlärmung durch L 135
GL 4-8
Kirchacker/ Horst
-
ausgeräumte und weitgehend ebene Ackerlandschaft, randlich Wald angrenzend
Verlärmung und Zerschneidung durch K 46
GL 4-9
Geest westlich Hülseberg
o
von Ackernutzung dominierte Geestkuppe mit einzelnen Gehölzgruppen (Hügelgräber) und Feldhecken, im Südwesten markante Linde im
Freistand; einzelne Hofstellen
vorwiegend durch das wellige Relief gegliedert
im Süden und Westen durch Waldkulisse der Elm eingerahmt
im Süden Verlärmung durch K 46, aktuell störender Sandabbau
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
69
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
GL 4-10
LandschaftsbildQualität
Wister Heide
o
weitgehend ebene, im Nordteil etwas wellige Landschaft, als Grünland und Acker genutzt, nur wenig durch Feldhecken und Einzelbäume
gegliedert; einige Hofstellen bzw. Wohnhäuser
randliche Waldkulisse (Elm, Fuchstal)
Verlärmung und Zerschneidung durch K 46, weiterhin von Panzergleis-Trasse gequert (in Einschnitt)
GL 4-11
Brandheide
+
weitgehend offene und ebene Geestlandschaft mit Grünland- und Ackernutzung, von wenigen Feldhecken und Einzelbäumen durchsetzt,
teils durch Weidezäune gegliedert
von Panzergleis-Trasse durchschnitten, die jedoch abschnittsweise von Gehölzreihen begleitet ist
im Westen Waldkulisse (Fuchstal)
im Südosten Verlärmung durch B 74, ansonsten weitgehend störungsarm
GL 4-12
Birkenkamp
-
strukturarme Ackerflur südlich Heilshorn
Verlärmung durch L 135; von Hochspannungsleitung gequert
Heidegebiete der Geest
GH 4-1
Truppenübungsplatz Garlstedt
+
nach Westen abfallendes Übungsplatz-Gelände, teils bewaldet, teils von unterschiedlichen Heide- und Magerrasenbiotopen eingenommen,
mehrere Stillgewässer
zeitweise Beeinträchtigung durch Übungsbetrieb, ansonsten störungsarm
Unkultivierte Moorbereiche
NM 7-1
Torfabbau Günnemoor
o
große industriell abgetorfte bzw. noch in Abbau befindliche Flächen, weitgehend vegetationslos
im Südwesten und Südosten randlich wiedervernässt
Relief durch Abbau geprägt mit weiten ebenen Flächen, Oberbodenablagerungen, Abbaukanten
NM 7-2
Torfkanal und Randmoore
++
weitgehend von Moorbirkenwald bestandener Moorbereich mit verlandendem Torfkanal, randlich auch extensive Grünlandflächen und Brachen
Relief lässt Handtorfstiche und durch Abbau entstandene Geländekanten erkennen
sehr störungsarm
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
70
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
NM 7-3
LandschaftsbildQualität
Niedersandhauser Moor
++
im Nordwesten eng durch Birken- und Eichenreihen gekammertes Grünland, im Norden und Süden zwei Moorbirkenwaldkomplexe mit
moortypischen Restbiotopen, kleinflächig Nadelforst, randlich weiteres, weniger stark gegliedertes Grünland
insbesondere im Norden teils sehr markante Geländehöhen-Unterschiede als Folge unterschiedlich starker Abtorfung, Handtorfstiche
sehr störungsarm
von Niedersandhauser Damm durchschnitten
NM 7-4
Pennigbütteler Moor
++
zwei Moorbirkenwaldkomplexe mit Einmann-Torfstichen und verschiedenen Moor-Degenerationsstadien, von Altenbrücker Str. und angrenzenden Grünlandflächen unterbrochen, teils extensiv genutztes Feuchtgrünland
unterschiedlicher Grad der Abtorfung teils an Geländekanten erkennbar
sehr störungsarm
von Ahrensfelder Moor durch Siedlung Neuenfelde und Neuenfelder Str. getrennt
NM 7-5
Ahrensfelder Moor
++
Moorbirkenwald mit verschiedenen Moor-Degenerationsstadien und umliegendes Niederungsgrünland
unterschiedlicher Grad der Abtorfung teils an Geländekanten ablesbar
sehr störungsarm
von Pennigbütteler Moor durch Siedlung Neuenfelde und Neuenfelder Str. getrennt
Grünlandgeprägte Niederungsbereiche
NG 6-1
Hammemarsch
+
weithin offenen, ebene, grünlandgeprägte Niederungslandschaft mit dichtem Grabennetz, teils artenreiches Extensivgrünland, nur vereinzelt
Gehölze; für Niederungsgrünland typische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar
regelmäßige Überschwemmungen, vorwiegend in den Wintermonaten
weite Sichtbeziehungen möglich, u.a. zum Geestrand
Verlärmung durch Motorbootverkehr auf der Hamme; Südwestteil von mehreren Hochspannungsleitungen gequert; im Nordosten K 9 störend durch Verkehrslärm und Dammlage, zudem Segelflugplatz mit störendem Gebäude; von geplanter Trasse der Ortsumgehung Ritterhude (B 74) durchquert
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
71
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
NG 7-1
LandschaftsbildQualität
Günnemoor
+
kleinteilig durch Gehölzparzellen gekammertes Grünland zwischen Torfabbau und Siedlung Teufelsmoor, einzelne offenere Bereiche
verschiedene untypische Nutzungsformen: Acker, Kulturheidelbeer-Plantagen, Nadelholzanpflanzungen
einige Stichkanten als Relikt der früheren Abtorfung
in Wintermonaten Rastgebiet für niederungsgrünland-typische Vögel
sehr störungsarm
NG 7-2
Grünland nordwestlich der Hamme
++
langgestreckter Grünlandgürtel zwischen der Siedlung Teufelsmoor und der Hamme, weithin offen und eben, teils mit artenreichem extensivem Feuchtgrünland
typische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar
in Wintermonaten teilweise überschwemmt
weite Sichtbeziehungen möglich, u.a. zu Geestrand und Weyerberg, im Nordwesten Gehölzkulisse der Siedlung Teufelsmoor
Verlärmung durch Motorbootverkehr auf der Hamme, von L 153 durchquert, ansonsten störungsarm
NG 7-3
Grünland östlich der Hamme
+
ebenes und weitgehend gehölzfreies Grünlandgebiet mit intensiver Nutzung und einzelnen Ackerflächen
einbezogen ist von Gehölzbeständen (Eichen, Birken, Nadelhölzer) umgebene Einzelbebauung an der L 153 mit teils störenden landwirtschaftlichen Nebengebäuden
typische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar
Verlärmung durch Motorbootverkehr auf der Hamme, von L 153 durchquert, ansonsten störungsarm
NG 7-4
Ellerbrock
+
mäßig durch Gehölzreihen (überwiegend Birken) gekammertes, ebenes Grünland mit teils dichtem Grabennetz, vereinzelt artenreiches
Extensivgrünland
Hofstelle Wulfsburg im Osten mit störendem Gebäudebestand
im Süden angrenzend L 153
NG 7-5
Grünland bei der Siedlung Teufelsmoor
+
von Birkenwald-Parzellen unterbrochene hofnahe Grünlandflächen
eng eingegrenzt durch nördlich gelegenen Moorbirkenwald (s. NM 7-2) und gehölzreiche Hofstellen der Siedlung Teufelsmoor
Relief weitgehend eben mit einzelnen Stichkanten
sehr störungsarm
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
72
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
LandschaftsbildQualität
NG 7-6
Grünland östlich Pennigbüttel
++
NG 7-7
weithin offene, ebene Niederungslandschaft, fast ausschließlich als Grünland genutzt, dichtes Grabennetz, kaum Gehölze, teils artenreiches
Extensivgrünland
typische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar
in Wintermonaten regelmäßig überschwemmt
im Westen durch Gehölzkulisse des Pennigbütteler Moores eingerahmt, im Osten in Beekniederung übergehend, weite Sichtbeziehungen
möglich, u.a. zu Weyerberg
nördlich angrenzend L 153, ansonsten sehr störungsarm
Ochsenweiden
++
offene, ebene, grünlandgeprägte Niederungslandschaft mit dichtem Grabennetz, einzelne Feldgehölze, teils artenreiches Extensivgrünland
charakteristische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar
in Teilbereichen winterliche Überschwemmungen
im Norden durch Bahndamm mit begleitenden Gehölzen eingegrenzt, im Westen teils harmonischer Siedlungsrand der Kernstadt mit prägenden Sichtbeziehungen zum Klosterbezirk
im Südwesten K 9 störend durch Dammlage und Verkehrsreichtum, weiterhin Verlärmung durch Motorbootverkehr auf der Hamme, ansonsten weitgehend störungsarm
Gewässergeprägte Niederungsbereiche
NW 7-1
Nördliche Hammeniederung
+
offene, ebene und überwiegend als Grünland genutzte Bereiche entlang der Hamme, Flusslauf deutlich verändert; teils artenreiches Feuchtgrünland; einige Gehölzreihen, u.a. störende Pappelreihe nördlich Hammebrücke, störende Nadelholzparzelle südlich Hammebrücke
typische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar
im Bereich Hammebrücke (L 153) störender Campingplatz und Wochenendplatz und Gasthaus Schamaika
von K 9 in Dammlage gequert; Verlärmung durch Motorbootverkehr
NW 7-2
Beekniederung
++
sehr weiträumige, ebene Gewässerniederung, recht naturnaher Verlauf der Beek mit angrenzendem großflächigem Grünland, teils artenreiches Feucht- und Nassgrünland
Beobachtungen niederungstypischer Vogelarten (Gast- und Brutvögel) möglich
insbesondere in den Wintermonaten regelmäßig überschwemmt
im Nordteil durch Moorbirkenwälder eingerahmt (vgl. NM 7-2 und NM 7-3); sehr weite Sichtbeziehungen möglich, u.a. zum Weyerberg
im Süden von L 153 gequert, ansonsten weitgehend störungsarm
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
73
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
NW 7-3
LandschaftsbildQualität
Breites Wasser
++
Mündungsbereich der Beek in die Hamme, von ausgedehnten Verlandungsbereichen mit Schilf und Weidengebüschen umgebene Stillgewässer und angrenzende Grünlandflächen, teils extensiv genutztes Feucht- und Nassgrünland
charakteristische Gast- und Brutvogelfauna
großflächige Überschwemmungen, insbesondere in den Wintermonaten
weiträumige Sichtbeziehungen möglich, u.a. zum Geestrand und zum Weyerberg
Verlärmung durch Motorbootverkehr auf der Hamme, ansonsten sehr störungsarm
NW 7-4
Südliche Hammeniederung
+
südlicher Abschnitt der Hamme mit begleitenden Grünlandflächen sowie Altarmen; einige lineare Gehölzstrukturen, insbesondere Ufergehölze der Hamme, Flusslauf deutlich verändert, Altarme teils mit schmalen Schilfgürteln, Grünland teils extensiv bewirtschaftet
einzelne Bebauung (Tietjens Hütte, Melchershütte)
charakteristische Gast- und Brutvogelfauna erlebbar
vorwiegend in Wintermonaten regelmäßige Überschwemmungen
von verkehrsreicher K 9 in Dammlage gequert, zudem Verlärmung durch Motorbootverkehr; im Süden mehrere Hochspannungsleitungen
Randbereiche der Niederung
NR 6-1
Niederungsrand bei Scharmbeckstotel
o
mäßig ansteigender Rand der Hammemarsch mit teils großflächigen Ackerschlägen, teils kleinteiligen Nutzungsstrukturen, u.a. größeres
Abbaugewässer (Scharmbeckstoteler See), von Feldhecken gegliedertes, beweidetes Grünland, Alteichenbestand in kleiner Senke
nordwestlich angrenzend Relief deutlich ansteigend, teils durch Bodenabbau deutlich überformt; z.T. Sichtbeziehungen in die Niederung
von Bahntrasse und Hochspannungsleitung durchquert; am Siedlungsrand von Scharmbeckstotel störendes landwirtschaftliches Nebengebäude; im Norden kommunale Kläranlage; von geplanter Trasse der Ortsumgehung Ritterhude (B 74) durchquert
NR 6-2
Ruschkamp
+
mäßig ansteigener Niederungsrand mit Vorherrschen von Grünlandnutzung, westlich der Bahn kleinräumig durch Weidezäune sowie gehölzgesäumten Bachlauf gegliedert, östlich der Bahn im Norden heckenreich, teils mit Wallhecken, im Süden durch Alteichen-Reihen gegliedert mit einigen Ackerschlägen, Brachfläche und Hofstelle Ruschkamp mit Stauteich
einbezogen ist kleine Kuppenlage im Nordwesten mit jungem Laubwald (Ei, Bi) und Heiderelikten, junger Nadelholzkultur sowie Abbruchkante
z.T. Sichtbeziehungen in die Niederung
Verlärmung und Zerschneidung durch Bahntrasse, im Süden Hochspannungsleitungen; im Osten von geplanter Trasse der Ortsumgehung
Ritterhude (B 74) durchquert
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
74
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
LandschaftsbildQualität
NR 7-1
Niederungsrand nordöstlich Sandhausen
o
NR 7-2
nur leicht ansteigender Rand der Teufelsmoorniederung mit Acker- und Grünlandnutzung, nur wenige Gehölzreihen
eingerahmt durch Siedlungsrand von Sandhausen und Niedersandhauser Moor
störungsarm
Niederungsrand südöstlich Sandhausen
-
ebene bis leicht wellige Landschaft, als Acker und Ansaat-Grasland genutzt, kaum durch lineare Gehölzstrukturen gegliedert
Verlärmung durch westlich gelegene B 74; angrenzende Siedlungsränder von Sandhausen nur mäßig gut eingegrünt
NR 7-3
Niederungsrand bei Pennigbüttel
o
gehölzgegliedertes Grünland, Relief weitgehend eben
Verlärmung durch L 153; am Siedlungsrand von Pennigbüttel, insbesondere im Norden, einige störende Gebäude und Nutzungen
NR 7-4
Niederungsrand bei Ahrensfelde
o
grünlanddominierter Niederungsrand, durch einige Feldhecken (Eichen, Erlen u.a.) gegliedert, teils auch mit Weidezäunen; einzelne Ackerflächen; Relief leicht ansteigend
einbezogen ist Bebauung Ahrensfelder Damm mit störender Nadelholzparzelle
im Süden begrenzt durch in Dammlage verlaufende, von Gehölzen gesäumte Bahntrasse
Siedlungsrand der Kernstadt teils störend
NR 7-5
Wallheckengebiet Osterholz
o
durch Wallhecken und weitere Gehölzbestände parzellierte Grünland- und Ackerflächen
im Nordwesten zu den Siedlungsflächen der Kernstadt hin deutlich ansteigend, ansonsten weitgehend eben
z.T. Verlärmung durch Bahn und K 9, Segelflugplatz und Hafen mit störenden Gebäuden angrenzend, an Siedlungsrand der Kernstadt
Windenergieanlage
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
75
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
LandschaftsbildQualität
Städtisch geprägte Siedlungen
ST 3-1
Sandhausen (2 Teilbereiche)
-
langgestreckte, zersplitterte Siedlung beidseits der B 74; im Nordwesten dichte, städtisch geprägte Einfamilienhausbebauung, teils in durch
Sandabbau geprägtes Relief eingefügt, Hofstelle und Mühle in Kuppenlage, angrenzend kleine Talmulde mit Weidegrünland, an Bahnlinie
Feuchtbrache; im Südwesten, durch Tal des Mühlenbachs (s. GB 3-1) abgetrennt, Bebauung entlang B 74, angrenzend Ackerflächen; im
Osten deutlich abfallender Hang mit städtisch geprägter Einfamilienhausbebauung und einigen landwirtschaftlichen Hofstellen, von Ackerflächen unterbrochen
Verlärmung und Zerschneidung durch Bahn und B 74
Siedlungsränder: im Norden teils durch Deponie begrenzt, teils fließender Übergang zu Siedlungsflächen von Ströhe; östlicher Siedlungsrand zwischen den Straßen Sandhausener Moor und Hinterm Torfwerk recht harmonisch durch Kulissenwirkung der innerörtlichen Altbäume, nördlich und südlich davon durch schlecht eingegrünte Neubebauung und Nadelhölzer geprägt; im Süden störende Neubebauung,
Gewerbegebiet angrenzend; im Westen durch Bahnlinie begrenzt
ST 3-2
Freißenbüttel
o
überwiegend von städtischer Einfamilienhausbebauung geprägte Siedlung mit hohem Altbaumanteil, im Norden einige prägende Hofstellen,
im Süden neuere Splittersiedlung, durch einige heckenumsäumte Grünlandflächen abgetrennt
einzelne störende Nebengebäude, Silagen u.ä. an Hofstellen
Siedlungsränder: im Nordwesten mangelhaft eingegrünter Sportplatz und Nadelgehölz; im Norden teils harmonisch mit kleinteiligen Nutzungswechseln (Acker, Grünland, Hecken); im Osten Solitärlinde und prägendes Tal des Mühlenbachs mit Teichen, Grünland und Wald
ST 3-3
Westerbeck
-
überwiegend von dichter Einfamilienhausbebauung geprägte Siedlung beidseits der Westerbecker Straße (K 46), im Westteil gehölzarm,
teils auch Reihenhäuser, direkt an Bachtal des Scharmbecker Bachs heranreichend, im Ostteil auch einige landwirtschaftliche Hofstellen,
recht hoher Altbaumanteil (z.B. entlang der Straße Am Brande)
Zerschneidung und Verlärmung durch B 74 und Westerbecker Straße, an B 74 störender Gewerbebetrieb
Siedlungsränder: im Norden und Osten teils kleinteilige Nutzungsstrukturen am Siedlungsrand, im Nordosten teils mangelhafte Eingrünung,
im Süden durch B 74 begrenzt, dann Siedlungsflächen der Kernstadt direkt anschließend, im Südwesten Tal des Scharmbecker Bachs
angrenzend
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
76
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
ST 3-4
LandschaftsbildQualität
Pennigbüttel
-
überwiegend durch städtische Einfamilienhausbebauung geprägte Siedlung mit mäßigem Gehölzanteil und einigen störenden Gebäuden
(Kreissparkasse, Bauhof); im Nordwesten einige Höfe und innerörtliches Grünland mit Gehölzreihen sowie wallartig angelegter Mauer aus
Feldsteinen; Neuendamm mit Nebeneinander von Höfen und gut eingefügter Neubebauung sowie hohem Altbaumanteil
Friedhof entlang westlicher Seite mit Buchen-Hainbuchen-Hecke auf Wall, geschneitelt
Zerschneidung und Verlärmung durch verkehrsreiche Straße Unter den Linden, weitere Verlärmung durch Bahn und B 74
Siedlungsränder: im Nordwesten und Norden von angrenzenden störenden Nutzungen (Gewerbe, Verkehr) beeinträchtigt; im Nordosten
Friedhof mit prägender Hecke als Einfassung; im Südosten gewachsener, kleinteiliger Siedlungsrand; im Süden zwar durch landschaftsuntypische Neubebauung und Ziergärten geprägt, aber gut eingegrünt und ohne störende Baukörper
ST 3-5
Kernstadt Osterholz-Scharmbeck
-
ausgedehnte Siedlungsflächen mit voherrschend dichter, städtischer Bebauung; reizvolle alte Ortskerne von Scharmbeck und Osterholz;
einige prägende Gebäude, z.B. Klosterkirche St. Marien (romanische Basilika), Grundbuchamt, Von Rönn’sche Mühle und Wasserturm
(auch als Aussichtsturm genutzt) an der Lindenstraße, Hofstellen mit prägender alter Bausubstanz in den Bereichen Lintel und Muskau
konzentriert; Hünengrab; hoher Grünflächenanteil (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang); Relief durch Lage an der Geestkante
bereichsweise prägend, ermöglicht vereinzelt markante Sichtbeziehungen in die Teufelsmoorniederung und zum Weyerberg
Verlärmung und Zerschneidung durch B 74 und Bahnlinie
Siedlungsränder: im Nordwesten und Westen durch teils in Dammlage, teils in Einschnitt verlaufende Umgehungsstraße und begleitende
Gehölze eingefasst und dadurch kaum erlebbar; im Nordosten (Am Knorren) teils störende Neubebauung, Gewerbegebiet „Am Binnenfeld“
durch gehölzbestandene Geländekante recht gut eingebunden, nördlich Ahrensfelder Damm gewachsener Siedlungsrand durch einzelne
Neubauten überprägt; im Osten von Muskau bis Klosterbezirk sehr harmonischer, gewachsener Übergang in die Teufelsmoorniederung,
funktionale Beziehung zwischen Siedlung und Umland noch erkennbar an kleinteiligen Nutzungsstrukturen, markante Blickbeziehungen zu
Klosterbezirk, zwischen Kuhdamm und Osternheide gewachsener Siedlungsrand teils noch erkennbar, aber überprägt durch Nadelholzbestände, Neubebauung „Hinter dem Heidkamp“, verkehrsreiche Heidkampstr., Luftsportheim und Segelclub, WEA, zwischen Osternheide und
Klärwerk durch Geradlinigkeit (Bahndamm) und gewerbliche Baukörper deutlich beeinträchtigt; im Süden (Lintel) sehr harmonischer, gewachsener Siedlungsrand mit Hofstellen, gehölzreichem Grünland und Wienbeck
ST 3-6
Buschhausen
-
städtische Einfamilienhausbebauung vorherrschend, ältere Höfe noch im Nordosten (Bargten) und im Südwesten, hier auch höherer Altbaumanteil; im Westen Gewerbegebiet mit Großformbebauung; im Südosten teils auch Zeilenbebauung, Schulzentrum
Verlärmung und Zerschneidung durch L 149 und B 74; kV-Leitung
Siedlungsränder: im Norden teils noch kleinteilige Nutzungsstrukturen, relativ gut eingegrünt, teils jedoch störende Neubebauung; im Osten
B 74 in Dammlage; im Südwesten zwar störende gewerbliche Bauten, aber gut eingegrünt
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
77
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
ST 3-7
LandschaftsbildQualität
Scharmbeckstotel
-
vorherrschend städtische Einfamilienhausbebauung, im Norden mit hohem Altbaumanteil, im Nordosten sehr dicht und teils gehölzarm; im
Zentrum und Südosten (Buchtstr.) einige alte Höfe mit teils noch typischen Nutzungsformen (Obstwiese) und hohem Altbaumanteil, daneben
Einfamilienhausbebauung; einige größere und störende Baukörper entlang der B 74
Relief deutlich bewegt, insbesondere östlich der B 74 (Geestkante), teils auch durch Bodenabbau stark überformt, vereizelt weite Sichtbeziehungen möglich
prägende Grünfläche nördlich der Buchtstraße mit Gehölz, Grünland und Gewässer; auch einige randliche Grün- und Freiflächen mit einbezogen
Zerschneidung und Verlärmung durch B 74 und Bahn
Siedlungsränder: im Norden und Nordosten teils schlecht eingegrünt; im Osten durch Geestrand-Relief geprägt, störendes landwirtschaftliches Nebengebäude; im Süden westlich der B 74 teils gut eingegrünt, teils noch kleinteilige Nutzungsstrukturen, aber sehr störender Gewerbebetrieb und angrenzend großflächige Ackerschläge, östlich entlang der B 74 mangelhaft eingebundene Neubebauung, einzelne großformige Baukörper, entlang Buchtstraße durch Geländekante geprägter Siedlungsrand mit alten Hofstellen und einzelnen störenden Gebäuden, Neubebauung Auf der Hammworth recht gut eingegrünt; im Westen durch Wallheckenlandschaft gut eingebunden
ST 4-1
Bilohe – Nord
-
städtische Einfamilienhausbebauung mit unangepasster Bausubstanz
Siedlungsränder: weitgehend von Gehölzflächen umgeben, im Südosten teils mangelhaft eingegrünt
ST 4-2
Ohlenstedt
-
weitgehend städtische Einfamilienhausbebauung mit hohem Anteil störender Bausubstanz, einige ältere Hofstellen mit hofnahem Grünland,
jedoch mit störenden Nebengebäuden, Silagen etc.
Siedlungsränder: im Norden teils störende Einfamilienhausbebauung sowie mäßig störendes landwirtschaftliches Nebengebäude; im Südwesten teils mangelhaft eingebunden; im Westen fehlende Eingrünung an Sportplatz sowie störende Nadelholzparzelle
ST 4-3
Auf dem Raden
-
vorwiegend aus Einfamilienhäusern bestehende Siedlung mit im Westen und Süden waldartigem Charakter, Kernbereich städtisch geprägt;
durch Neubebauung wird Gehölzanteil fortschreitend verringert (insbesondere im Südosten)
Siedlungsränder: im Norden einzelne Neubauten, bisher schlecht eingegrünt, aber keine störende Bausubstanz; im Westen fast vollständig
durch Gehölze eingebunden, nicht als Siedlungsrand erkennbar, keine funktionalen Beziehungen zwischen Siedlung und Umland
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
78
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
ST 4-4
LandschaftsbildQualität
Hülseberg
o
im Zentrum und Osten mehrere ältere Höfe mit teils prägender Bausubstanz und hohem Altholzanteil sowie innerörtlichem Grünland
neuere Siedlungsteile im Norden und Süden mit vorherrschender Einfamilienhausbebauung: im Norden an der Straße Am Goldberg recht
gut in Ortsbild eingefügt und mit hohem Altbaumanteil, an der Straße Zum Quellsee störend; im Süden teils störende Bausubstanz, jedoch
recht hoher Gehölzanteil
Blickbeziehungen in angrenzende Niederung des Giehler Bachs
Siedlungsränder: im Norden störende, schlecht eingegrünte Neubebauung; im Osten älterer Siedlungsteil mit harmonischem, kleinteilig
strukturiertem und von Altbäumen geprägtem Übergang in die freie Landschaft; im Westen gut eingegrünt, jedoch teils mit Nadelhölzern und
Schnitthecken, einzelne störende Baukörper
ST 4-5
Hinter dem Horn
-
von waldartigen Nadelholzbeständen geprägte Siedlung mit lockerer Villen- und Einzelhausbebauung, teils sehr unpassende Baustile und
Materialien, Ziergärten
Siedlungsränder: durch waldartige Durchgrünung und angrenzende Waldflächen kaum erlebbar
ST 4-6
Heilshorn
-
städtische, dichte Einfamilienhausbebauung mit sehr variierenden Baustilen und hohem Gehölzanteil (vorwiegend Nadelhölzer), im Westteil
einzelne kleine Waldparzellen
von L 135 zerschnitten
Siedlungsränder: im Norden, Osten und Westen durch angrenzende Waldflächen bzw. Feldgehölze kaum erlebbar, im Süden teils mangelhaft eingegrünte Neubebauung
Dörflich geprägte Siedlungen
SD 3-1
Wiste
+
an der Geestkante gelegene Siedlung mit hohem Anteil älterer Bausubstanz (landwirtschaftliche Hofstellen), neuere Gebäude nur vereinzelt
störend (im Südosten), durch innerörtliches Grünland, Obstwiese und viele Altbäume dörflicher Charakter, markantes Relief prägend
Verlärmung durch Bahn und B 74
Siedlungsränder: überwiegend durch Laubgehölze dicht eingegrünt, teils kleinteilige Nutzungswechsel, im Süden und Osten teils mangelhaft
eingegrünt
SD 4-1
Bilohe – Süd
+
einige ältere Hofstellen, hoher Altbaumanteil, typische Nutzungsstrukturen (Obstwiese)
Siedlungsränder: weitgehend harmonisch
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
79
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
SD 4-2
LandschaftsbildQualität
Feldhof
-
kleine Siedlung mit Höfen und Einfamilienhäusern, mehrere störende landwirtschaftliche Nebengebäude und Nutzungen (Silagen, Ablagerungen von Autoreifen u.ä.), teils auch mit negativer Wirkung für die umliegenden Landschaftsräume
SD 4-3
Garlstedt
+
lockere Bebauung aus älteren Höfen und neueren, überwiegend gut eingefügten Einfamilienhäusern, hoher Altbaumanteil, prägendes Relief;
hoher Grün- und Freiflächenanteil, insbesondere zwei größere innerörtliche Grünlandbereiche, jeweils mit kleinem Bach (Zuflüsse zur Garlstedter Aue)
Siedlungsränder: im Norden harmonisch mit kleinteiligen Nutzungen; im Osten mäßige Eingrünung; im Süden junge Nadelholzanpflanzung
und landwirtschaftliches Nebengebäude; im Westen durch Alteichen geprägter Übergang zur Niederung der Garlstedter Aue
SD 4-4
Auf dem Rusch
o
kleine Siedlung aus mehreren Höfen und gut eingefügten Einfamilienhäusern, gut durchgrünt
einzelne störende Einfamilienhäuser und landwirtschaftliche Nebengebäude; an L 135 störender Gärtnereibetrieb
SD 7-1
Siedlung Teufelsmoor
+
im 14. Jh. vom Kloster Osterholz aus begründete, erste Siedelung im Teufelsmoor; lockere Moorhufensiedlung mit auf Wurten gelegenen,
von dichten Gehölzgürteln (Eichen, teils auch Birken, Erlen, Nadelgehölze) umgebenen Höfen, durch teils dammartige, i.d.R. gehölzgesäumte Stichwege von L 153 aus erschlossen, Fachwerkhäuser mit Reetbedachung typisch
einige Straßen noch mit historischem Klinkerpflaster (Lütjenweg, Zur kleinen Reihe, Priggeweg)
einbezogen sind angrenzende, kleinteilig durch Birkenreihen gegliederte Grünlandflächen (teils Extensivgrünland) sowie Gehölzflächen
einige schlecht eingefügte Gebäude, z.B. weißes Vereinsgebäude des Schützenvereins und einige Wohnhäuser; an den Hofstellen teils
störende Nebengebäude und Nutzungen (Silage-Ablagerungen u.ä.) sowie Nadelgehölze und Rhododendren
städtisch geprägte Neubausiedlung Anton-Menke-Weg sehr störend und mangelhaft eingegrünt
südwestlicher Teil erstreckt sich entlang der verkehrsreichen L 153
SD 7-2
Niedersandhausen
+
kleine Findorff-Siedlung aus einigen am Wald gelegenen Fachwerkhöfen mit vorgelagerten Grünlandparzellen
im Osten weite Sichtbeziehungen in die angrenzende Niederung der Beek mit großräumigem Grünland
Nadelgehölze störend
SD 7-3
Altendamm
o
entlang der Altendammer Str. gelegene Findorff-Siedlung mit mehreren Fachwerkhöfen und mäßig gut eingefügter neuerer Bausubstanz,
von Altgehölzen gut eingegrünt
einige störende Ablagerungen (Silagen, Autoreifen), störende Weidezäune aus weißen Metallrohren
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
80
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
LandschaftsbildQualität
SD 7-4
Altenbrück
+
SD 7-5
zweigeteilte kleine Findorff-Siedlung mit dazwischen gelegenen Grünlandparzellen, alte Fachwerkhöfe, vereinzelt gut eingefügte Neubebauung; von Altgehölzen umgeben
historisches Klinkerpflaster auf der Altenbrücker Str.
Neuenfelde
+
Findorff-Siedlung zwischen Pennigbütteler und Ahrensfelder Moor, von dichten Gehölzbeständen umgebene Fachwerkhöfe
historisches Klinkerpflaster auf der Neuenfelder Str.
einzelne störende Nebengebäude bzw. Nutzungen, Nadelgehölze und Rhododendren
Bereiche mit Freizeitwohnen
SF 4-1
Hohes Moor
o
Wochenendhausgebiet mit waldartigem Charakter, in Birkenwald gelegene Wochenend- bzw. Ferienhäuser
südlich zwei landwirtschaftliche Hofstellen mit teils störenden Nebengebäuden
SF 4-2
Wochenendplatz Ohlenstedter Quellsee
-
rund um drei größere Abbaugewässer angeordnete Wochenendhausbebauung und Dauercamper, randlich Gehölzflächen
lediglich im Südosten mangelhaft eingegrünt
SF 4-3
Brahmberg/ Horstmoor
o
Wochenendhausbebauung randlich der Drepte-Niederung, waldartiger Charakter (Moorbirkenwald), randliche Ackerflächen sowie im Süden
gelegene Einfamilienhäuser einbezogen
Erweiterung im Nordwesten störend
Gewerbestandorte
SG 3-1
Gewerbegebiet Pennigbüttel
--
westlich der B 74 in ehemaligen Sandabbau eingefügtes Gewerbegebiet, östlich der B 74 teils Gewerbebetriebe, teils Bodenabbau
zusätzliche Beeinträchtigungen durch B 74 und westlich verlaufende Bahn
SG 4-1
Gewerbegebiet Heilshorn
--
großformige gewerbliche Bauten sowie versiegelte Parkplatzflächen an der L 149, nur teilweise durch Feldgehölze eingegrünt
im Westen übergehend in Gewerbegebiet Brundorf
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
81
Code (vgl.
Karte 5)
Beschreibung der Landschaftsbild-Einheit
LandschaftsbildQualität
Siedlungsbezogene Sonderstandorte
SZ 3-1
Mülldeponie Sandhausen und Umgebung
--
Abgrabungsflächen und Deponie Sandhausen mit Brachflächen, Gehölzsukzession, einigen randlichen Acker- und Grünlandflächen
Relief stark durch Sandabbau und Deponie-Überdeckung überformt
SZ 4-1
Kasernengelände Garlstedt
--
durch großformige Bebauung und hohen Versiegelungsgrad geprägter Bereich mit militärischer Nutzung, nicht öffentlich zugänglich
einbezogen ist auch südlich angrenzender störender Gewerbebetrieb an der L 135
im Süden und Westen angrenzende Waldflächen, im Osten und insbesondere im Norden mangelhaft in Umgebung eingebunden
Qualität des Landschaftsbildes
++
sehr hoch
+
hoch
o
mittel
-
gering
--
sehr gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
82
3.2.2 Erholungseignung der Landschaft
Nachfolgend werden die Faktoren beschrieben, die neben der Qualität des Landschaftsbildes die Erholungseignung der Landschaft bestimmen. Es handelt sich um:
•
Erschließung durch erholungsbezogenes Wegenetz
•
Einrichtungen für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung
•
Nähe zu Siedlungsflächen
Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der Landschaftsbildqualitäten (vgl.
Kap. 3.2.1) werden Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung abgeleitet.
3.2.2.1
Die Erholungseignung im Stadtgebiet
Erschließung durch erholungsbezogenes Wegenetz
Mit den Rundwanderwegen des Grünen Rings der Region Bremen führen Radwege
von regionaler Bedeutung durch das Stadtgebiet. Ein Abschnitt der Route „Marsch,
Moor & Geest“ verläuft von Hambergen über Ohlenstedt und Garlstedt weiter nach
Schwanewede. Von diesem Rundweg führen drei Querverbindungen durch das Stadtgebiet zu den übrigen Routen des Grünen Rings („Stadtrandweg Bremen“, „Landschaft
am Wasser“):
•
von Garlstedt durch die Elm, über die Lange Heide in Richtung Stendorf;
•
von Hambergen über Freißenbüttel, Westerbeck, die Kernstadt, Buschhausen,
Scharmbeckstotel weiter nach Ritterhude;
•
von Ströhe am Fuß des Geestrandes entlang über Sandhausen, Altendamm, Pennigbüttel, die Kernstadt, Ruschkamp weiter nach Ritterhude.
Neuerdings besteht mit dem Butenpad ein Radrundweg um die Kernstadt. Die Strecke
verläuft vom Osterholzer Siedlungskern über Neue Str. und Ahrensfelder Str. nach
Pennigbüttel, von dort über Wiste und Westerbeck nach Buschhausen. Über den Bahrenwinkler Weg wird die Kernstadt wieder erreicht. Durch Lintel hindurch geht es in die
Teufelsmoorniederung und entlang des Siedlungsrandes und über den Kuhdamm zurück zum Ausgangspunkt.
Im Auftrag des Landkreises Osterholz wurde ein Wegekonzept für die Hammeniederung erstellt17. In Hinblick auf den Schutzanspruch von weiten Teilen der Hammeniederung (EU-Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet/ geplantes Naturschutzgebiet; vgl. Kap. 5.1), erfolgt eine Abwägung der Belange der Erholungsnutzung
mit den Belangen des Artenschutzes, insbesondere des Brut- und Gastvogelschutzes.
Auf dieser Grundlage werden verschiedene Radwege in der Hammeniederung dargestellt. Es handelt sich überwiegend um bestehende Wege, teilweise ist jedoch eine
Erneuerung bzw. ein Ausbau erforderlich. An einigen Stellen ist zum Wegelückenschluss ein Neubau von Radwegen vorgesehen.
Weitere Radwege erschließen Teile der Geest.
Die Radwege sind in Karte 5 dargestellt.
17 Planungsgruppe Landespflege: Wegekonzept Hammeniederung. Karte 5: Konzept für ein naturverträgliches Freizeitwegenetz, Oktober 2003
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
83
Ein dichtes Spazierwegenetz besteht im Stoteler Wald, auf dem TÜP Garlstedt, im
Waldgebiet Schmidts Kiefern und in der Elm (mit Trimm-Dich-Pfad und Naturlehrpfad).
Die Landwirtschaftsflächen der Geest sind zudem durch ein relativ dichtes Netz an
Feldwegen erschlossen, die sich ebenfalls für Spaziergänge eignen.
Für die Teufelsmoorniederung erfolgt eine Darstellung von Wanderwegen ebenfalls
über das Wegekonzept Hammeniederung. Neben den Radwegen (s.o.), die sich i.d.R.
auch als Wander- bzw. Spazierwege eignen, sind Wanderwege u.a. im Niedersandhauser und Ahrensfelder Moor, im Bereich Torfkanal und Randmoore, westlich der
oberen Beekniederung sowie am Niederungsrand südlich der Kernstadt vorgesehen.
Südlich des Günnemoores ist die Neuanlage eines Wanderweges geplant. Die Wanderwege gemäß Wegekonzept Hammeniederung sind in Karte 5 übernommen.
Ein ausgewiesenes Reitwegenetz besteht im Stadtgebiet nicht. Von den Freizeitreitern,
deren Zahl in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist, werden jedoch in verschiedenen Bereichen Straßen und Wege mit genutzt (insbesondere Umgebung von
Garlstedt, Schmidts Kiefern, Lange Heide, Bredenberg, Feldhof). Dies führt teilweise
zu Konflikten mit anderen Erholungsnutzungen.
Möglichkeiten für Sportbootfahrer bieten sich auf der Hamme, die über den Hafenkanal
vom Osterholz-Scharmbecker Hafen aus erreichbar ist. Neben dem Hafen gibt es
Bootsanleger an Tietjens Hütte, Melchershütte und an der Hammebrücke (Teufelsmoorstr.) sowie außerhalb des Stadtgebietes in Neu Helgoland. Die Hamme steht über
die Lesum mit der Weser in Verbindung.
Auf der Hamme werden Torfkahnfahrten angeboten, die ein Stück Landschaftsgeschichte erfahrbar machen. Seit dem Beginn des Torfabbaus in der Teufelsmoorniederung stellte die Hamme über lange Zeit den Haupt-Transportweg nach Bremen dar.
Heute werden Nachbauten der typischen schwarzen Torfkähne mit rotbraunen Segeln
für touristische Fahrten eingesetzt.
Die Kleinbahnstrecke von der Kernstadt nach Worpswede und Bremervörde ist eine
weitere traditionsreiche Verkehrsverbindung durch die Teufelsmoorniederung, die bei
Fahrten mit dem Moorexpress erlebt werden kann. Weiterhin werden im Günnemoor
touristische Fahrten mit einer ehemaligen Torfbahn angeboten.
Einrichtungen für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung
Möglichkeiten für die landschaftsbezogene Erholung werden von folgenden Einrichtungen geboten:
•
Golfplatz Garlstedt,
•
Segelflugplatz Osterholz-Scharmbeck,
•
Wochenendplatz am Ohlenstedter Quellsee (mit Badestelle),
•
vier Camping- und Wochenendplätze beidseits der Hamme nördlich der Teufelsmoorstraße,
•
Sportbootverleih des Gasthauses Schamaika (an der Hammebrücke),
•
Tiergarten Ludwigslust.
Kenntnisse über die Entwicklungsgeschichte der Kultur- und Naturlandschaft werden
zudem durch folgende Einrichtungen und Veranstaltungen vermittelt:
•
Heimatmuseum (Kernstadt, Bördestr.),
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
84
•
Norddeutsches Vogelmuseum (Kernstadt, Bördestr.),
•
BIOS - Biologische Station Osterholz e.V. in der Mühle an der Lindenstr. (z.B. naturkundliche und kulturhistorische Führungen),
•
Herbstmarkt in Osterholz-Scharmbeck (traditioneller Viehmarkt).
Nähe zu Siedlungsflächen
Die Nähe zu Siedlungsflächen ist ein wesentliches Kriterium für die Nutzung von Erholungslandschaften für kurzzeitige (wohnungsnahe) Erholungsaktivitäten (z.B. Hundespaziergang, Joggen, Feierabend-Erholung). Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen sowie von Touristen werden jedoch auch weiter entfernt gelegene Bereiche
aufgesucht.
Als Haupt-Ausgangspunkte für Erholungsnutzungen können aufgrund der hohen Einwohnerzahlen die Kernstadt Osterholz-Scharmbeck sowie Ritterhude und Worpswede
angenommen werden (vgl. Landschaftsrahmenplan). Als nähere Umgebung dieser
Siedlungsschwerpunkte können etwa der südliche und zentrale Abschnitt des Osterholz-Scharmbecker Geestrandes und die angrenzenden Randbereiche der Teufelsmoorniederung, der Südostteil der Bremer Schweiz und die untere Beekniederung
(Breites Wasser) abgegrenzt werden.
Auf kommunaler Ebene sind jedoch auch Erholungsmöglichkeiten in der Umgebung
von kleineren Siedlungen, Camping- und Wochenendplätzen sowie Wochenendhaussiedlungen zu berücksichtigen. Diese werden im Rahmen des Landschaftsplans ebenfalls betrachtet.
3.2.2.2
Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung
Zur Bewertung der Erholungseignung wird eine Unterscheidung in Landschaftsräume
mit besonderer Erholungseignung und Landschaftsräume ohne besondere Erholungseignung vorgenommen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass diese
Unterscheidung die Erholungseignung der Landschaft nur grob widerspiegelt, da sie
der räumlichen und zeitlichen Komplexizität der Landschaft nur bedingt gerecht wird.
So wird die Erholungseignung des Geestrandes beispielsweise durch die weiten Sichtbeziehungen in das Teufelsmoor mit bestimmt.
Die Abgrenzung der Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung wird unter
Berücksichtigung der Qualität des Landschaftsbildes (vgl. Kap. 3.2.1), der Ausstattung
mit Erholungsinfrastruktur (insbesondere Erschließungswege) sowie der Nähe zu Siedlungsflächen (vgl. Kap. 3.2.2) folgendermaßen vorgenommen:
•
Die Bewertung erfolgt schwerpunktmäßig für die freie Landschaft. Die größeren
Siedlungsflächen bleiben unberücksichtigt, da hier der Landschaftsbezug der Erholungsnutzung i.d.R. nicht gegeben ist. Bezüglich der Bedeutung innerörtlicher Freiflächen wird für die Kernstadt auf das Freiraumentwicklungskonzept im Anhang
verwiesen. Auf eine weitergehende Betrachtung von Freiflächen in den übrigen
Siedlungen und deren Bedeutung für die Erholungseignung wird verzichtet, da keine ausreichenden Kenntnisse hierzu vorliegen.
•
Es wird davon ausgegangen, dass Bereiche geringer und sehr geringer Landschaftsbild-Qualität i.d.R. eine nachrangige Bedeutung für die landschaftsbezogene
Erholungsnutzung aufweisen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
85
•
Für das Teufelsmoor erfolgt die Beurteilung der Erholungseignung auf Grundlage
des Wegekonzeptes Hammeniederung (s.o.). Die dort dargestellten, vorhandenen
und geplanten Rad- und Wanderwege werden einschließlich ihrer Nahbereiche als
Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Für die übrigen
vorhandenen Wege ist künftig im Rahmen von Schutzgebietsausweisungen (GRProjekt, vgl. Kap. 5.1.1) mit einem Ausschluss der Erholungsnutzung zu rechnen.
Ergänzend wird die Hamme mit Randbereichen aufgenommen, da WassersportNutzungen auch künftig zugelassen sein werden.
•
Auf der Geest wird für die Radwege des Grünen Rings sowie für den OsterholzScharmbecker Radrundweg (Butenpad) einschließlich der jeweiligen Nahbereiche
eine besondere Erholungseignung dargestellt. Ausgenommen sind Streckenabschnitte, die entlang von verkehrsreichen Straßen geführt sind. Landschaftsräume
mit dichtem Spazierwegenetz werden ebenfalls berücksichtigt.
•
Die nähere Umgebung der Siedlungsschwerpunkte Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude und Worpswede wird mit eingestellt, sofern entsprechende Landschaftsbildqualitäten und Erschließungswege vorhanden sind.
•
Ergänzend werden Landschaftsräume in der Umgebung von kleineren Siedlungen,
Wochenendhausgebieten, Camping- und Wochenendplätzen aufgenommen, die
sich aufgrund von Landschaftsbildqualität und Infrastruktur besonders für die Erholungsnutzung eignen.
Die Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung sind in Tab. 6 unter Angabe
der wertgebenden Kriterien aufgeführt. Sie sind in Karte 5 gekennzeichnet.
Tabelle 6: Landschaftsräume mit besonderer Erholungseignung
Landschaftsraum mit
besonderer Erholungseignung
wertgebende Kriterien
Geest bei Buggehorn und Garlstedt
•
überwiegend hohe bis sehr hohe Landschaftsbild-Qualität
•
Abschnitte des Grünen Rings
•
Nähe zu Garlstedt
Schmidts Kiefern und TÜP Garlstedt
•
teils hohe Landschaftsbild-Qualität
•
dichtes Spazierwegenetz
•
Nähe zu Garlstedt und Heilshorn
•
überwiegend hohe bis sehr hohe Landschaftsbild-Qualität
•
Abschnitte des Grünen Rings
•
Bedeutung für die West-Ost-Vernetzung von Erholungslandschaften im Nordwesten des Stadtgebietes, Einbindung von Garlstedt
und Ohlenstedt/ Wochenendhausgebiet Hohes Moor
Niederung des Giehler Baches
(einschließlich Fuchstal und Elenbruch)
•
überwiegend hohe bis sehr hohe Landschaftsbild-Qualität
•
Abschnitt des Grünen Rings
•
Nähe zu Ohlenstedt, Hülseberg, Freißenbüttel, Wochenendplatz
am Ohlenstedter Quellsee und Wochenendhausgebiet Hohes
Moor
Heimelberg und Brandheide
•
hohe bis sehr hohe Landschaftsbild-Qualität
•
Nähe zu Freißenbüttel, Hülseberg und Wochenendplatz am Ohlenstedter Quellsee
•
teils hohe Landschaftsbild-Qualität
•
randlich Abschnitte des Grünen Rings und des OsterholzScharmbecker Radrundwegs
•
Nähe zu Osterholz-Scharmbeck
•
Nähe zu Sandhausen, Freißenbüttel und Pennigbüttel
Nahbereich Ohlenstedter Weg/
Aßberg
nördlicher Geestrand zwischen
Schäferberg und Kernstadt
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
86
Landschaftsraum mit
besonderer Erholungseignung
wertgebende Kriterien
Elm
•
hohe Landschaftsbild-Qualität
•
dichtes Spazierwegenetz
•
Abschnitt des Grünen Rings
•
Nähe zu Garlstedt, Hülseberg, Wochenendplatz am Ohlenstedter
Quellsee und Wochenendhausgebiet Horstmoor
•
hohe Landschaftsbild-Qualität
•
Abschnitte des Grünen Rings und des Osterholz-Scharmbecker
Radrundwegs
•
weiterer Radwegeabschnitt mit Bedeutung für die Anbindung der
Kernstadt und Buschhausens an die nordwestlich gelegenen Erholungslandschaften (insbes. Elm)
•
Nähe zu Heilshorn
•
sehr hohe Landschaftsbild-Qualität
•
dichtes Spazierwegenetz
•
Nähe zu Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude
•
Nähe zu Buschhausen und Scharmbeckstotel
•
teils sehr hohe Landschaftsbild-Qualität
•
randlich verläuft Radweg des Grünen Rings
•
Nähe zu Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude
•
Nähe zu Buschhausen und Scharmbeckstotel
•
sehr hohe Landschaftsbild-Qualität
•
randlich Abschnitte des Grünen Rings und des OsterholzScharmbecker Radrundwegs
•
Nähe zu Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude
•
Nähe zu Buschhausen und Scharmbeckstotel
•
teils hohe Landschaftsbild-Qualität
•
Rad- und Wanderwege von regionaler Bedeutung
•
im Norden Osterholz-Scharmbecker Radrundweg
•
Nähe zu Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude
•
Nähe zu Scharmbeckstotel
•
überwiegend hohe und sehr hohe Landschaftsbild-Qualität
•
Rad- und Wanderwege von regionaler Bedeutung
•
im Westen Abschnitte des Osterholz-Scharmbecker Radrundwegs
•
Wassersport-Möglichkeiten auf Hamme und Hafenkanal
•
in Teilbereichen Nähe zu Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude und
Worpswede
•
weiterhin Nähe zu Sandhausen, Pennigbüttel, Scharmbeckstotel,
Siedlung Teufelsmoor und Camping-/ Wochenendplätzen an der
Hammebrücke
Teilbereiche der Langen Heide
Stoteler Wald
Bremer Schweiz zwischen Buschhausen und Stoteler Wald
Quelltäler der Wienbeck
südlicher Geestrand zwischen
Lintel und Ruschkamp
Teufelsmoor: Nahbereich von
Rad- und Wanderwegen sowie
Hamme
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
3.3
87
Boden
3.3.1 Die Funktionen des Bodens
Boden ist ein aus fester mineralischer und organischer Substanz, flüssiger Bodenlösung und gasförmigen Anteilen bestehender Naturkörper, der den obersten Teil der
Erdkruste umfasst. Böden entwickeln und verändern sich unter Einwirkung verschiedener Faktoren (Klima, Ausgangsgestein, Relief, Wasserhaushalt, Pflanzen- und Tierwelt,
menschliche Einflussnahme, Zeit). Die dabei ablaufenden Prozesse (z.B. Verwitterung,
Humusanreicherung, Stoffverlagerung) führen zu Veränderungen der Bodeneigenschaften und damit auch zu unterschiedlichen Funktionserfüllungen. Weiterhin sind sie
im Bodenprofil sichtbar und werden zur Abgrenzung unterschiedlicher Bodentypen (s.
Kap. 3.3.2) herangezogen.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) gliedert die Funktionen des Bodens in
I.
natürliche Funktionen als
a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-,
Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des
Grundwassers,
II.
Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
III.
Nutzungsfunktionen als
a) Rohstofflagerstätte,
b) Fläche für Siedlung und Erholung,
c) Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.
3.3.2 Die Böden des Stadtgebietes
Im Folgenden werden die im Plangebiet ausgeprägten Böden kurz nach Eigenschaften
und Verbreitung beschrieben. Die Verbreitung wurde aus der Bodenübersichtskarte im
Maßstab 1 : 50.000 (BÜK 50)18 übernommen. Die BÜK 50 basiert nicht auf flächendeckenden Kartierungen, sondern wertet unterschiedliche Informationsgrundlagen (geologische Karten, historische Nutzungskarten, Bodenkarten, forstliche Standortkarten,
Klimadaten u.a.) aus. Durch die Verschneidung von Daten unterschiedlicher Maßstabsebenen sowie die Konzeption als Übersichtskarte entstehen Einschränkungen
hinsichtlich der Aussagegenauigkeit der BÜK 50. Insbesondere hinsichtlich der Darstellung von kleinflächigen Bodenausprägungen bestehen Defizite. Als Vorteile stehen
dem die flächendeckende Verfügbarkeit der BÜK 50 in Niedersachsen sowie die aus
den Eingangsdaten abgeleiteten Hintergrundinformationen entgegen, die weit mehr
Auswertungsmöglichkeiten als die bloße flächenhafte Darstellung bodentypologischer
Einheiten eröffnen.
18 Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung: Bodenübersichtskarte im Maßstab 1 : 50.000, BÜK
50. Digitale Version
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
88
Die Böden des Stadtgebietes sind in ihrer heutigen Ausprägung das Ergebnis einer
z.T. seit der Saale-Eiszeit andauernden Entwicklung. Von den Gletschern wurden Geschiebelehme und Geschiebedecksande herantransportiert und abgelagert.
Während der Weichsel-Eiszeit, deren Vergletscherung das Plangebiet nicht erreichte,
kam es zur Sedimentation von fluviatilen Sanden. Weiterhin wurden in Teilbereichen
des Stadtgebietes, insbesondere am Geestrand zwischen der Kernstadt und Myhle,
Flugsanddecken von 4 – 8 dm Mächtigkeit abgelagert.
Im Verlauf des Holozäns sedimentierten feinere Partikel (perimarine und brackische
Sedimente) im Überschwemmungsbereich der Hamme. In der gesamten Hammeniederung führten hoch anstehendes Grundwasser und Überschwemmungen zur Bildung
von Niedermoortorfen, die teils von Lagen perimariner Sedimente durchzogen oder
überlagert sind. Großflächig setzte sich die Entwicklung mit der Bildung von Hochmoortorfen fort, die weder vom Grundwasser noch vom Überflutungswasser beeinflusst,
sondern nur vom Regenwasser gespeist wurden.
In Bachniederungen und Senken der Geest kam es ebenfalls zur Entstehung von Niedermoortorfen, kleinflächig auch zur Hochmoorbildung.
Auf den unterschiedlichen Ausgangsmaterialien führten verschiedene Prozesse zur
Ausdifferenzierung von Bodentypen, die nachfolgend kurz beschrieben werden. Die
Bodentypen sind in Karte 6 dargestellt.
Braunerde-Subtypen (Podsol-Braunerde, Pseudogley-Braunerde)
Der für Braunerden kennzeichnende Prozess ist die fortschreitende Verwitterung der
mineralischen Bestandteile im Oberboden. Bei der Oxidation von Eisen an der Oberfläche der Bodenpartikel entsteht deren braune Färbung. Weiterhin werden bei der Mineralverwitterung Pflanzennährstoffe freigesetzt.
Im Stadtgebiet kommen keine reinen Braunerden vor, jedoch sind auf Geschiebedecksanden Übergangsformen zu Podsolen und Pseudogleyen (s.u.) ausgeprägt. PodsolBraunerden stehen in Teilbereichen von Ohlenstedter Geest, Garlstedter Heide und
auf dem Geestrand an. Pseudogley-Braunerden finden sich schwerpunktmäßig auf
dem Geestrand.
Podsol und Subtypen (Braunerde-, Pseudogley-, Gley-Podsol)
Bei Podsolen handelt es sich um nährstoff- und basenarme, wasserdurchlässige
Sandböden. Mit dem versickernden Niederschlagswasser werden Humusstoffe und
verschiedene Metalloxide in tiefere Bodenbereiche transportiert, wo sie sich teilweise
absetzen. Im Extremfall können nahezu undurchlässige Bänder im Unterboden entstehen, die als Ortstein bezeichnet werden.
Podsole sind großflächig auf den eiszeitlichen Sanden der Garlstedter Heide entstanden. Weitere Vorkommen liegen in der Ohlenstedter Geest, auf dem Geestrand und
untergeordnet auch in der Langen Heide. Die Übergangstypen zu Braunerden (s.o.),
Pseudogleyen und Gleyen (s.u.) sind im Stadtgebiet ebenfalls auf diese Naturräume
beschränkt.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
89
Pseudogley und Subtypen (Braunerde-, Podsol-, Gley-Pseudogley)
Charakteristisch für Pseudogleye ist der Einfluss von Stau- oder Haftnässe, der auf
undurchlässige Schichten im Untergrund oder auf einen geringen Anteil versickerungswirksamer Bodenporen zurückzuführen ist. Entsprechend weisen die Standorte
einen ungünstigen Wasserhaushalt mit Nässe während niederschlagsreicher Zeiten
und Austrocknung während niederschlagsarmer Perioden auf.
Pseudogleye und Pseudogley-Subtypen sind charakteristisch für die Naturräume Bremer Schweiz und Lange Heide, wo sie sich auf Geschiebelehmen und Geschiebedecksanden fast flächendeckend entwickelt haben. Auch auf dem OsterholzScharmbecker Geestrand sowie in der Garlstedter Sandgeest werden größere Flächenanteile von diesen Böden eingenommen.
Pseudogley-Plaggenesch
Die Entstehung von Plaggenesch-Böden ist auf menschliche Einflussnahme zurückzuführen: Zur Aufwertung der wenigen Ackerflächen (Eschfluren) wurden etwa seit dem
10. Jh. sogenannte Plaggen in den Heidegebieten und Niederungsbereichen gewonnen: Der durchwurzelte, humusreiche Oberboden wurde abgestochen, als Einstreu in
den Ställen benutzt und anschließend, angereichert mit Dung, auf die Felder ausgebracht. Durch die oftmals Jahrhunderte andauernde Plaggenwirtschaft wurden die im
Bereich der Eschfluren ursprünglich vorhandenen Böden durch teils mehrere Dezimeter mächtige, nährstoffreiche Schichten überdeckt. Allerdings führte die Plaggenwirtschaft auch zur Nährstoffverarmung der Bereiche, in denen die Plaggen gewonnen
wurden. Sie begünstigte somit die Podsolierung und die Ausbreitung von Heidevegetation.
Ein Plaggenesch mit Staunässeeinfluss steht nordwestlich von Freißenbüttel an. Die
Plaggenauflage ist zwischen 4 und 8 dm mächtig.
Tiefumbruchboden
Um undurchlässige Schichten im Untergrund (z.B. Ortstein) zu zerstören oder den
Nährstoff- und Wasserhaushalt eines Standortes für die landwirtschaftliche Nutzung zu
optimieren, wird unter Umständen ein einmaliger Tiefumbruch vorgenommen. Hierbei
werden die Böden etwa 8 bis 13 dm tief gepflügt. Die ehemals parallel zur Oberfläche
verlaufenden Bodenhorizonte (visuell abgrenzbare Bereiche ähnlicher Eigenschaften
und Entstehung) sind anschließend als diagonale Bänder im Bodenprofil erkennbar
oder werden durch die Durchmischung der Bodensubstanz unkenntlich.
Nördlich von Freißenbüttel wird ein Bereich mit Tiefumbruchböden ausgewiesen. Die
Fläche wurde ehemals von Podsolböden (s.o.) eingenommen.
Gley und Subtypen (Podsol-, Pseudogley-Gley, Gley mit Niedermoorauflage)
Gleye sind grundwasserbeeinflusste Mineralböden, die durch den Wechsel von reduzierenden und oxidierenden Verhältnissen nahe der Bodenoberfläche geprägt sind. Die
daraus resultierenden Stoffumwandlungen und –verlagerungen sind im Oxidationshorizont durch Rostfleckung (Eisenoxyde) erkennbar.
Auch bei Grundwasserstandsabsenkungen bleiben diese Merkmale im Oberboden
noch längere Zeit erhalten. Man spricht dann von reliktischen Gleyen, da der standorttypische Grundwassereinfluss nicht mehr wirksam, aber im Bodenprofil noch erkennbar
ist.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
90
Gleyböden kennzeichnen die Bachtäler des Geestrandes und stehen teilweise auch
am Fuß der Geestkante (Hammemarsch und Hammeniederung) an. Gley-Subtypen
kommen in den grundwassernahen Bereichen der übrigen Geest sowie am Rand der
Hammeniederung bei Hüttenbusch vor.
Kleimarsch
Von den Überschwemmungswassern der Hamme wurden in der ursprünglich tidebeeinflussten Flussaue feinste Partikel abgelagert. Im äußersten Süden des Stadtgebietes überlagern diese feinkörnigen perimarinen Sedimente die Niedermoortorfe in einer
Mächtigkeit von 4 – 8 dm. Im Zuge der Bodenreifung erfolgte eine Setzung und Entwässerung der Sedimente. Mit dem Niederschlagswasser wurden zudem Carbonate
ausgewaschen. Die Kleimarsch-Standorte sind durch Nährstoffreichtum und Grundwassereinfluss geprägt.
Niedermoor
Niedermoore entstehen, wenn durch Wasserüberschuss die Zersetzung der anfallenden organischen Substanz gehemmt wird. Diese Entwicklung kann unter dem Einfluss
hochanstehenden Grundwassers oder im Randbereich von Oberflächengewässern
stattfinden. Durch die Akkumulation wenig zersetzter Pflanzenteile werden Torfe gebildet.
Bei einer Torfmächtigkeit von 3 dm oder mehr, spricht man von Niedermooren. Böden
mit geringeren Torfmächtigkeiten sind i.d.R. als Gleye mit Niedermoorauflage (s.o.) zu
klassifizieren.
Die Bachniederungen der Sandgeest (Schönebecker Aue, Drepte, Schaufleet) sind
abschnittsweise vermoort. Am Fuß der Geestkante findet sich ein zusammenhängendes Niedermoorband. Weiterhin stehen entlang von Hamme und Beek großflächig
Niedermoore an. Im südlichen Abschnitt der Hamme weisen diese Moore eine Knickmarschauflage auf.
Hochmoor
Im Unterschied zu Niedermooren zeichnen sich Hochmoore durch extreme Nährstoffarmut aus, die zusammen mit dem Wasserüberschuss das Spektrum der vorkommenden Pflanzen auf hochspezialisierte Arten einschränkt. Charakteristisch sind Torfmoose der Gattung Sphagnum, aus deren abgestorbener Biomasse die Hochmoortorfe im
Wesentlichen bestehen.
Hochmoore bilden sich oftmals über Niedermooren, wenn die Bodenoberfläche durch
das Torfwachstum aus dem Einflussbereich des Grundwassrs herauswächst und die
Vegetation nur noch von nährstoffarmem Niederschlagswasser gespeist wird. Wo das
Grundwasser extrem nährstoffarm ist, kann Hochmoorbildung jedoch auch direkt auf
mineralischem Untergrund erfolgen („wurzelechte Hochmoore“).
Innerhalb der naturräumlichen Einheiten Hammeniederung und Hamme-Hochmoore
stehen großflächig Hochmoore an. Auf der Ohlenstedter Geest finden sich zwei kleine
Hochmoore im Bereich der Wochenendsiedlung Littberg (Hohes Moor) und an der
nordöstlichen Stadtgebietsgrenze. Beim Hohen Moor handelt es sich um ein wurzelechtes Hochmoor.
Im Naturraum Garlstedter Sandgeest gibt es weitere, oftmals degenerierte Hochmoorvorkommen, die maßstabsbedingt in der BÜK 50 nicht dargestellt sind.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
91
Ob die beschriebenen Bodentypen tatsächlich noch ausgeprägt sind, ist von Art und
Intensität aktueller und aufgegebener anthropogener Nutzungen abhängig. Insbesondere im Bereich von Bodenabbauflächen sowie Siedlungs- und Verkehrsflächen ist mit
einer deutlichen Überprägung oder völligen Zerstörung der beschriebenen Bodentypen
zu rechnen.
3.3.3 Besondere Werte und Funktionen von Böden19
Nachfolgend werden Bereiche definiert, die besondere Bedeutung für das Schutzgut
Boden erlangen. Diese besonderen Werte werden anhand der in Kapitel 3.3.1 beschriebenen natürlichen Bodenfunktionen und Archivfunktionen abgeleitet.
Die Eignung von Böden, für die verschiedenen Nutzungsfunktionen als Standort zu
dienen, ist für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht bewertungsrelevant.20
Die Bereiche mit besonderen Werten und Funktionen von Böden sind in Tabelle 7 aufgelistet und in Karte 7 dargestellt. Der Bewertungsansatz wurde aus dem Landschaftsrahmenplan21 übernommen und z.T. erweitert bzw. an die lokalen Gegebenheiten angepasst.
Die Aussagekraft der Bewertungsergebnisse wird durch die begrenzte Datengrundlage
eingeschränkt. Bei einigen der berücksichtigten Parameter (z.B. Bodenfeuchtestufe)
handelt es sich um abgeleitete oder verallgemeinerte Werte, die entsprechende Unsicherheiten aufweisen.
19 Das Bundesbodenschutzgesetzt definiert den Boden ausschließlich über seine Funktionen, ohne dem
Boden per se einen Eigenwert beizumessen. Da sich Kriterien wie Seltenheit und Naturnähe auch in
die Bewertung der Bodenfunktionen einstellen lassen, wird bei der nachfolgenden Bewertung der Böden dem funktionalen Ansatz des Bundesbodenschutzgesetzes gefolgt. Entsprechend wird auf eine
stringente Unterscheidung der Begriffe ‚Werte‘ und ‚Funktionen‘ verzichtet: Besondere Werte ergeben
sich aus einer guten Funktionserfüllung.
20 Die natürliche Bodenfruchtbarkeit als Voraussetzung für eine standortangepasste land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung ist als Aspekt der natürlichen Funktion als Lebensgrundlage für den Menschen berücksichtigt.
21 Landkreis Osterholz: Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. 2000
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
92
Tabelle 7: Besondere Werte und Funktionen von Böden
Bodenfunktion
gemäß BBodSchG
Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen
als besondere Werte werden definiert:
Vorkommen im Stadtgebiet22
Datenquellen und Bemerkungen
Böden mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit: Böden mit hoher Bedeutung als Lebensgrundlage für den Menschen
keine Vorkommen bekannt
Böden mit einer Bodenfeuchtestufe von 3 oder
geringer und zugleich nährstoffarmen Standortbedingungen: Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für spezialisierte Arten aufgrund der geringen
Nährstoffverfügbarkeit
Böden mit der Feuchtestufe 8 (mittel feucht) bis 10
(nass): Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum
für spezialisierte Arten aufgrund der hohen Bodenfeuchte
Podsole, Braunerde-Podsole und PodsolBraunerden im Bereich Ohlenstedter Geest,
Garlstedter Heide, Lange Heide und OsterholzScharmbecker Geestrand
Moorböden, Gleye, Gley-Pseudogleye und
Kleimarsch: nahezu der gesamte Osten des
Stadtgebietes (Hamme-Hochmoore, -Niederung
und –Marsch); Niederungsbereiche von Schönebecker Aue, Garlstedter Aue, Drepte, Schaufleet, Giehler Bach und deren Zuflüssen
BÜK 50; Bewertungsansatz
entspricht absoluten Grünlandstandorten im LRP
weite Teile der Teufelsmoorniederung; kleinere
Bereiche an Schönebecker Aue und im Nordwesten des Stadtgebietes
BÜK 50 und Biotoptypenkarte
Da eine differenzierte Datengrundlage zum natürlichen Ertragspotenzial nicht vorliegt und
infolge der naturräumlichen Gegebenheiten das Vorkommen
von Böden mit hoher natürlicher
Bodenfruchtbarkeit unwahrscheinlich ist, werden für diese
Teilfunktion keine wertvollen Bereiche ausgewiesen.
BÜK 50
Funktion im Stoffhaushalt
Funktion im Wasserhaushalt
Die Funktionen des Bodens im Wasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Grundwasserschutzpotenzial, Retention) werden bei der Bewertung des
Schutzgutes Wasser berücksichtigt.
Filterfunktion
Die (mechanische) Filterfunktion des Bodens wird nicht zur Ausweisung wertvoller Bereiche herangezogen. Zum einen führt eine hohe Funktionalität
zu einem hohen Risiko der Schadstoffanreicherung im Boden, zum anderen wird die Filterfunktion bei der Bewertung des Grundwasserschutzpotenzials (Schutzgut Wasser) mit eingestellt.
Moorböden unter Dauervegetation (Wald, flächige
Gehölze, Grünland, Moorvegetation, Heide, Ruderalvegetation): Böden mit hoher Bedeutung als
Stoffsenke (Kohlenstoffspeicher u.ä.)
22 Es kann zu Überschneidungen und Überlagerungen bei den verschiedenen Parametern einer Funktion sowie zwischen verschiedenen Funktionen kommen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Bodenfunktion
gemäß BBodSchG
als besondere Werte werden definiert:
Pufferfunktion (i.w.S.)
Vorkommen im Stadtgebiet22
Böden mit der Bodenartengruppe lehmiger Sand
oder schluffiger Ton im Oberboden: Böden mit einer
hohen physikochemischen Sorptionsfähigkeit
weite Bereiche westlich entlang des Geestrandes; kleinere Bereiche in der Ohlenstedter
Geest; Streifen mit brackischen bzw. perimarinen Ablagerungen entlang der Hamme
93
Datenquellen und Bemerkungen
BÜK 50, Bewertungsansatz
entspricht LRP; die Bewertung
der Pufferfunktion bezieht sich
nicht auf die Säurepufferung, da
zu pH-Werten u.ä. keine Angaben vorliegen. Bewertet wurde
vielmehr die Kapazität der Böden, Nähr- und Schadstoffe zu
binden.
Verschiedene Schadstoffe unterliegen im Boden den unterschiedlichsten Umwandlungsprozessen. Aus diesem Grund wird eine generalisierende BeStoffumwandlungsfunktion (Schadstoffe) wertung der Stoffumwandlungsfunktion nicht vorgenommen.
Naturhistorische
Archivfunktion
Bodentypen und Bodenformen mit einem Flächenanteil von unter 1 % im landkreisweiten Vergleich
(Gley-Pseudogleye, Gleye mit Niedermoorauflage,
unzerstochene Niedermoore): seltene Böden
Objekte von geowissenschaftlicher Bedeutung einschließlich naturnaher Hochmoorböden: Böden, die
Aufschluss über die wechselnden Umweltbedingungen im Verlauf des Holozäns geben können (z.B.
über Pollendiagramme)
alte Waldböden: naturnahe Böden mit weitgehend
ungestörtem Profilaufbau
Gley-Pseudogleye nördlich und östlich von Ohlenstedt sowie kleinflächig westlich von Feldhof
und nördlich von Freißenbüttel; Gleye mit Niedermoorauflage in Bachtälern und Senken der
Lehmgeest, am Fuß der Geestkante östlich
Pennigbüttel sowie in den Hammewiesen im Bereich Am Schütt; unzerstochene Niedermoore
am Breiten Wasser und an der Hamme im nordöstlichen Teil der Hammeniederung
Moorbereiche Sandhauser Moor, Neuenfelder
Moor und Breites Wasser im Osten des Stadtgebietes; Kleinsthochmoor am Schierhorster
Weg (Lange Heide)
Im Schrum im Nordosten der Ohlenstedter
Geest (Podsol-Pseudogley und GleyPseudogley); Waldbereich östlich der Drepte
südlich von Hülseberg (Pseudogley, Podsol);
Teile des Stoteler Waldes entlang der Schönebecker Aue (Pseudogley-Gley und Pseudogley);
Klosterholz in der Kernstadt (Gley-Podsol,
Pseudogley)
BÜK 50, NIBIS-Auswertung;
Bewertung entspricht LRP
LRP (Anlage 3) und Geowissenschaftliche Karte des Naturraumpotenzials von Niedersachsen und Bremen – Schutzwürdige, geowissenschaftliche Objekte (NLfB 1982)
aus LRP übernommen: berücksichtigt sind hier nur Bereiche ab
ca. 5 ha Größe; die Abgrenzungen sind z.T. unsicher, da aus
dem Vergleich mit historischen
Karten abgeleitet
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Bodenfunktion
gemäß BBodSchG
Kulturhistorische
Archivfunktion
94
als besondere Werte werden definiert:
Vorkommen im Stadtgebiet22
Datenquellen und Bemerkungen
Bodendenkmale: Wurten, Grabhügel, Urnenfriedhöfe, Befestigungsanlagen u.ä., die Rückschlüsse auf
die Siedlungsgeschichte zulassen
nach Angaben des Landkreises
unter Berücksichtigung der ADABweb-Kartierung
Pseudogley-Plaggenesch: Böden, die in ihrer Entstehung auf eine kulturhistorisch bedeutsame Nutzungsform zurückzuführen sind
BÜK 50; Bewertung entspricht
LRP
Wurten entlang der Teufelsmoorstraße; Grabhügel und Gräberfelder auf der Geest; Urnenfriedhöfe, Burgwall (Gut Sandbeck), Steingrab (Hünengrab) und Schalenstein (am Kreishaus) in
der Kernstadt, vermutete Motte (Turmhügel) am
Oberlauf der Wienbeck, Befestigungsanlagen
nördlich Garlstedt und an der Schönebecker
Aue, Siedlungen in Freißenbüttel und an der
Hammebrücke
nordwestlich Freißenbüttel
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
95
3.3.4 Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Böden
Durch anthropogene Nutzungen (vgl. Kap. 3.3.1 - Nutzungsfunktionen) werden Böden
in ihren natürlichen Eigenschaften mehr oder weniger stark gestört und dadurch beeinträchtigt. Nachfolgend werden bestehende Beeinträchtigungen und zu erwartende Gefährdungen der Böden kurz erläutert. Die Beeinträchtigungen und Gefährdungen sind
teilweise in Karte Nr. 8 dargestellt.
Die Einstufung der Empfindlichkeit und Gefährdung der Böden wurde z.T. aus dem
Landschaftsrahmenplan übernommen oder anhand der Methoden des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (im Folgenden NIBIS genannt)23 abgeleitet.
Versiegelung von Grundflächen
Alle Nutzungsarten, die mit der Versiegelung von Grundflächen verbunden sind, stellen
unabhängig vom Bodentyp eine Beeinträchtigung dar. Im Zuge dieser Nutzungen wird
i.d.R. der Oberboden abgetragen, wodurch die natürliche Bodenentwicklung unterbrochen wird. Der Boden verliert seine Bedeutung als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Durch Versiegelung werden weiterhin die natürlichen Funktionen als Lebensraum, Bestandteil von Stoff- und Wasserkreisläufen sowie als Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsmedium vollständig unterbunden.
Der bundesweit anhaltende Flächenverbrauch durch Umwandlung von unbebauten
Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen stellt ein zentrales Problem des Natur- und
Umweltschutzes dar, insbesondere weil Boden eine nicht erneuerbare Ressource darstellt. Täglich werden in der Bundesrepublik ca. 130 ha unbebauter Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewidmet24.
Der aus der ALK abgeleitete Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen (sog. Bruttoversiegelung) im Stadtgebiet beträgt ca. 15,4 % oder 2.270 ha. Diese Flächen sind jedoch
nicht vollständig versiegelt, sondern beinhalten auch Garten-, Verkehrsgrünflächen
usw.
Anhand nutzungstypischer Versiegelungsgrade wurde der Anteil versiegelter Flächen
(Nettoversiegelung) im Hoheitsgebiet der Stadt Osterholz-Scharmbeck im Jahr 1997
auf 5,7 % geschätzt25. Dies entspricht ca. 840 ha. In den letzten Jahren sind weitere
Flächenversiegelungen hinzugekommen.
Bodenbeeinträchtigungen durch Versiegelung sind im Plangebiet auf das Siedlungsband des Osterholz-Scharmbecker Geestrandes konzentriert. Ein zweiter Siedlungsschwerpunkt findet sich mit Garlstedt, Auf dem Raden, Hinter dem Horn, der ehemaligen Kaserne und Heilshorn im Nordwesten des Stadtgebietes. Ohlenstedt und Hülseberg liegen als weitere Siedlungen auf der Geest. Das Teufelsmoor ist insgesamt nur
dünn besiedelt. Neben der Siedlung Teufelsmoor sowie Altendamm, Altenbrück, Neuenfelde und Ahrensfelder Damm sind die Camping- und Wochenendplätze an der
Hammebrücke zu nennen.
Bei Realisierung der Ortsumgehung Ritterhude und Scharmbeckstotel (B 74) sind Bodenversiegelungen in größerem Flächenumfang zu erwarten. In Karte 8 ist die voraus23 U. Müller: Auswertungsmethoden im Bodenschutz – Dokumentation zur Methodenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). 6. erweiterte und ergänzte Auflage 1997
24 Umweltbundesamt: Umweltdatenbank im internet
(www.env-it.de/umweltdaten/jsp/dispatcher?event=DATA_LIST&catalogueId=0)
25 Niedersächsisches Umweltministerium: Geosum-WWW-Datenserver
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
96
sichtliche Trassenführung dargestellt, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens
weitgehend festgelegt wurde. Kleinräumige Abweichungen sind jedoch noch möglich.
Weitere Neuversiegelungen sind hauptsächlich durch bauliche Verdichtungen, Arrondierungen und Umnutzungen im Bereich der bestehenden Siedlungen zu erwarten. Im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind einige Gebiete als Bauflächen dargestellt,
die bisher nicht realisiert wurden (vgl. Kap. 5.2.3). Weiterhin werden derzeit einige Bereiche diskutiert, in denen evt. Siedlungserweiterungen erfolgen sollen (vgl. Kap.
5.2.3). Hier bestehen schwerpunktmäßig Gefährdungen der Böden durch Versiegelung. Die genannten Bereiche sind in Karte 8 jedoch nicht dargestellt, da abschließende Entscheidungen über die Rücknahme bestehender, noch nicht realisierter sowie die
Ausweisung neuer Bauflächen erst im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans getroffen werden.
Abbau von Rohstoffvorkommen
Beim oberflächlichen Abbau von Rohstoffvorkommen wird der Boden abgetragen und
damit das gewachsene Bodenprofil zerstört. Hierdurch ändern sich die charakteristischen Standorteigenschaften grundlegend. Nach abgeschlossenem Abbau sind i.d.R.
Jahrzehnte bis Jahrhunderte erforderlich, bis sich erneut ein Bodenprofil ausdifferenziert hat. Entstehen im Zuge der Abbaumaßnahmen Gewässer, gehen die Flächen als
Standorte terrestrischer Böden verloren.
Im Stadtgebiet sind oberflächennahe Lagerstätten und Vorkommen der Rohstoffe Torf,
Sand und Ton von Bedeutung. Ein Teil der Rohstoffvorkommen wurde bereits abgebaut oder befindet sich derzeit in Abbau. Weitere Abbauvorhaben sind in Planung. Diese Abbauvorhaben sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet und in Karte 8 dargestellt. Grundlage bilden Angaben vom Landkreis Osterholz, Untere Naturschutzbehörde, mit Stand 04/2003 und Ergänzungen bis 05/2005.
Tabelle 8: Abbau von Rohstoffvorkommen
Nr. in
Karte 8 Lage
Art
Rohstoff
Größe
[ha]
Abbauart
Stand
Nachnutzung
1
Settenbeck
Sand
15
trocken
abgeschlossen
Acker
2
nordöstlich
Scharmbeckstotel
Sand
4
trocken
abgeschlossen
Grünland/ Gartenland
3
östlich Scharm- Sand
beckstotel
10
trocken
abgeschlossen
Acker
4
südlich
Scharmbeckstotel
Sand
25
trocken
abgeschlossen
Acker/ Gewerbegebiet
5
Pennigbüttel
Sand
2
trocken
abgeschlossen
Acker/ Gewerbegebiet
6
Heilshorn
Sand
2
trocken
abgeschlossen
Acker
7
Büttel
Sand
1
trocken
abgeschlossen
Grünland
8
Büttel
Sand
25
trocken,
nass
abgeschlossen
Campingsee
9
Günnemoor
Torf
250
trocken
im Abbau
Hochmoorregeneration
10
Sandhausen
Sand,
Kies
2
trocken
abgeschlossen
Acker
11
Sandhausen
Sand,
Kies
1
trocken
abgeschlossen
Acker
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Nr. in
Karte 8 Lage
Art
Rohstoff
Größe
[ha]
97
Abbauart
Stand
Nachnutzung
12
westlich Sand- Sand,
hausen
Kies
2
trocken
abgeschlossen
Acker
13
Myhle
Sand
1
trocken
abgeschlossen
Acker/ Wald
14
nördlich
nigbüttel
Pen- Sand
20
trocken
abgeschlossen
Industriegebiet
15
südlich Kaser- Sand
ne Garlstedt
18
trocken
abgeschlossen
Wald-Sukzession
16
südlich Kaser- Sand
ne Garlstedt
10
trocken
im Abbau
17
Sandhausen
Sand
3
trocken
18
Sandhausen
Sand
2
trocken
abgeschlossen
19
südlich Isehorn
Sand
1
trocken
im Abbau
20
Freißenbüttel
Sand
31
trocken
im Abbau
21
Heilshorn
Sand
3
trocken
abgeschlossen
22
Pennigbüttel
Sand
2
trocken
im Abbau
23
Sandhausen
Sand
2
trocken
im Abbau
24
südwestlich
Scharmbeckstotel
Sand
3
trocken
Voranfrage
25
Sandhausen
Sand
1
trocken
abgeschlossen
26
westlich Myhle
Sand
trocken
illegaler Abbau
eingestellt
27
westlich Hülse- Sand
berg
ca. 45
trocken
im Abbau
Acker, Wald,
densukzession
28
östlich Scharm- Ton
beckstotel
ca. 5
nass
abgeschlossen
See
29
südlich Kaser- Sand
ne Garlstedt
ca. 9
trocken
im Antragsver- Wald
fahren
o.D.
Acker/ Erweiterung zu
Deponiekörper
Acker/ Deponie
Acker/ Siedlung
Acker
Rohbo-
diverse Handtorfstiche im Teufelsmoor (keine näheren Angaben vorhanden)
Darüber hinaus gibt es im Stadtgebiet weitere Rohstoffvorkommen. Vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung sind Rohstoffsicherungsgebiete ausgewiesen,
die Lagerstätten mit volkswirtschaftlicher Bedeutung und sonstige wertvolle Rohstoffvorkommen umfassen. Von diesen Gebieten sind folgende Bereiche noch nicht abgebaut:
•
drei große Torflagerstätten im Bereich der Hammemoore,
•
großflächige Tonvorkommen nordwestlich Garlstedt, nordöstlich Garlstedt sowie
östlich von Hülseberg und Ohlenstedt,
•
mehrere Sand-Lagerstätten nordwestlich der Kaserne Garlstedt, westlich Hülseberg, nördlich Haslah, nördlich Freißenbüttel, westlich Sandhausen, nordwestlich
Pennigbüttel sowie südlich und südwestlich der Kernstadt.
Nähere Angaben zu diesen Bereichen finden sich im Fachbeitrag zum natur- und landschaftsverträglichen Rohstoffabbau (s. Anhang).
Erosion durch Wind und Wasser
Bei fehlender Bodenbedeckung durch Vegetation besteht auf erosionsempfindlichen
Standorten die Gefahr, dass der Oberboden durch Wasser oder Wind abgetragen wird.
Hiermit ist eine Verminderung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und der Stoffum-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
98
wandlungsfunktion sowie eine Veränderung der Lebensraumfunktion verbunden. Weiterhin kann es durch das erodierte Material zur stofflichen Belastung von Oberflächengewässern oder nährstoffarmen Standorten und zur Überdeckung von Vegetationsbeständen kommen.
Als empfindlich gegenüber Winderosion (Deflation) sind Böden mit einem hohen Feinsand- oder Schluffanteil und geringem Humusgehalt im Oberboden einzustufen, insbesondere wenn es sich um trockene Standorte handelt. Auch zersetzte Moorböden weisen eine hohe Erosionsempfindlichkeit auf.
Winderosion tritt insbesondere bei höheren Windgeschwindigkeiten auf, wobei die
Windstärke 4 der Beaufort-Skala als kritischer Schwellenwert angesehen werden kann
(vgl. LRP). Dieser Wert wird im Bremer Raum an 31,8 % der Tage im Jahr erreicht
oder überschritten, vorwiegend in den Monaten November bis April.
Eine Gefährdung besteht insbesondere bei Ackernutzung empfindlicher Standorte, da
diesen während der kritischen Jahreszeit eine Vegetationsbedeckung fehlt.
Im Stadtgebiet kommen Böden mit hoher bis sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber
Winderosion fast flächendeckend im Naturraum der Garlstedter Heide sowie in größeren Bereichen der Ohlenstedter Geest vor. Auch die Podsol- und Braunerdeböden des
Osterholz-Scharmbecker Geestrandes und der Langen Heide weisen eine hohe bis
sehr hohe Deflationsempfindlichkeit auf. Mittlere Empfindlichkeiten sind für Teilbereiche der Ohlenstedter Geest und des Osterholz-Scharmbecker Geestrandes zu verzeichnen, während die übrigen Mineralstandorte im Stadtgebiet (vorwiegend Pseudogley- oder Gleystandorte im Bereich von Ohlenstedter Geest, Lange Heide, Bremer
Schweiz und Osterholz-Scharmbecker Geestrand) durch eine geringe Empfindlichkeit
gekennzeichnet sind. Erosionsmindernde Maßnahmen oder Gebietscharakteristika
(z.B. Anbau von Wintergetreide, hohe Heckendichte) sind bei dieser Einstufung nicht
berücksichtigt.
Über den Zersetzungsgrad der Moorböden liegen keine aktuellen Kenntnisse vor, so
dass auf eine Einstufung der Erosionsempfindlichkeit dieser Standorte verzichtet wird.
Eine aktuelle Gefährdung durch Winderosion ist in Karte 8 für Böden mit hoher bis sehr
hoher Erosionsempfindlichkeit unter Ackernutzung dargestellt. Schwerpunktmäßig sind
solche Bodengefährdungen in der Umgebung von Ohlenstedt und Heilshorn, zwischen
Garlstedt und Hülseberg, zwischen Freißenbüttel, Sandhausen und Pennigbüttel sowie
zwischen der Kernstadt und Ritterhude zu verzeichnen.
Weiterhin sind in Ackernutzung befindliche Moorböden als aktuell gefährdet eingestuft,
da für diese Standorte infolge Entwässerung von einer Torfzersetzung und entsprechend auch einer hohen Erosionsempfindlichkeit auszugehen ist. Es handelt sich um
einzelne, zumeist kleinflächige Bereiche im Naturraum Ohlenstedter Geest, südlich von
Heilshorn, am Fuße des Geestrandes sowie im Naturraum Hammemoore.
Da der Landschaftsplan nicht auf einer flächendeckenden Biotoptypenkartierung basiert und somit die ackerbaulich genutzten Flächen nicht aktuell erfasst wurden, unterliegt die Darstellung der Gefährdung durch Winderosion gewissen Einschränkungen.
Die Empfindlichkeit der Mineralböden gegenüber Wassererosion durch Starkregen ist
im Stadtgebiet entsprechend den vorkommenden Bodenarten-Gruppen und den überwiegend geringen Hangneigungsklassen weitgehend als gering bis sehr gering einzustufen26. In den stärker reliefierten Bereichen der Sandgeest und des Geestrandes
bestehen kleinflächig mittlere Empfindlichkeiten gegenüber Wassererosion. Hohe oder
26 Potenzielle Erosionsgefährdung der Mineralböden durch Wasser, bewertet nach NIBIS
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
99
sehr hohe Empfindlichkeiten sind nicht zu verzeichnen, so dass nicht von relevanten
Gefährdungen auszugehen ist.
Ebenfalls durch Wassererosion gefährdet sind Ackerstandorte innerhalb der natürlichen Überschwemmungsgebiete der Fließgewässer. Die im Landschaftsrahmenplan
als Überflutungsräume eingestuften Bereiche an Hamme und Beek (vgl. Kap. 3.4.3)
werden fast ausschließlich als Grünland genutzt. Von einer Gefährdung durch Wassererosion ist hier nicht auszugehen.
In Abhängigkeit von Nutzungsänderungen (z.B. Umwandlung von Acker in Dauergrünland oder umgekehrt) unterliegt die Einstufung der Erosionsgefahr zeitlichen Variationen.
Bodenverdichtung
Bei wiederholtem Befahren mit schweren Geräten sowie unsachgemäßer Bodenbearbeitung können Bodenverdichtungen und Gefügeveränderungen auftreten. Hierdurch
werden insbesondere die Lebensraumeigenschaften (Durchwurzelbarkeit) und der
Wasserhaushalt (Versickerungsfähigkeit, Filterfunktion) negativ verändert.
Bodenverdichtungen sind teilweise reversibel, beispielsweise durch die lockernde Wirkung von Bodenlebewesen und Pflanzenwurzeln. Insbesondere in tieferen Bodenbereichen kann es jedoch auf empfindlichen Standorten und bei wiederholter Einwirkung
zu massiven, permanenten Verdichtungen kommen. Hierzu zählt auch die Pflugsohle,
die sich auf Ackerstandorten unter der Pflugtiefe bilden kann.
Die Verdichtungsempfindlichkeit des Bodens wird insbesondere von Bodenart, Bodenfeuchte, Humusgehalt, Carbonatgehalt und Vorverdichtung beeinflusst.
Eine detailierte Einstufung der Verdichtungsempfindlichkeit ist anhand der vorliegenden Datengrundlage nicht möglich. Von einer hohen bis sehr hohen Verdichtungsempfindlichkeit kann für die im Stadtgebiet vorkommenden Moorböden sowie die feuchten
Tonböden in der Hammemarsch ausgegangen werden. Auch auf den übrigen Böden
sind jedoch bei stärkerer Einwirkung Schadverdichtungen zu erwarten.
Besonders hohe Beeinträchtigungsrisiken treten bei ackerbaulicher Nutzung auf, da für
die verschiedenen Bearbeitungsschritte regelmäßig schwere Maschinen eingesetzt
werden. Auch die unversiegelten Flächen der Siedlungsbereiche sind als Belastungsund Gefährdungsschwerpunkte anzusehen. Für das ehemalige militärische Übungsgelände bei Garlstedt muss ebenfalls von dem Vorhandensein von Schadverdichtungen
ausgegangen werden.
Aufgrund der eingeschränkten Datenlage zu besonders verdichtungsempfindlichen
Böden sowie der hohen Wahrscheinlichkeit von verdichtungsbedingten Beeinträchtigungen und Gefährdungen auch weniger empfindlicher Böden wird auf eine Darstellung in Karte 8 verzichtet.
Entwässerung und Torfmineralisierung
Mit der Entwässerung von Moorböden gehen irreversible Veränderungen einher: Bei
Belüftung werden die Torfe zersetzt, so dass der Moorkörper schwindet. Hierbei werden Stoffe freigesetzt, die teils die Atmosphäre (z.B. Kohlendioxid, Stickoxide, klimarelevante Spurengase), teils das Grundwasser und Oberflächengewässer (z.B. Nitrat)
belasten. Die verbleibenden, sehr feinen Humuspartikel tragen dazu bei, dass der Bodenwasserhaushalt mit Haftnässe und Trockengefährdung ungünstige Bedingungen
für die Vegetation aufweist.
Durch Entwässerung verlieren Moorböden ihre besondere Lebensraumeignung, ihre
Funktionen als Stoffspeicher (für Kohlenstoff, Stickstoff u.a.) und Wasserspeicher so-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
100
wie ihre Bedeutung als naturhistorisches Archiv. Auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit wird nur temporär erhöht.
Von Entwässerung sind insbesondere als Acker oder Intensivgrünland genutzte Moorböden betroffen. Im Stadtgebiet werden nach derzeitigem Kenntnisstand einzelne, zumeist kleinflächige Bereiche mit Moorböden im Naturraum Ohlenstedter Geest, südlich
von Heilshorn, am Fuße des Geestrandes sowie im Bereich der Hammemoore als Acker genutzt. Über die Nutzungsintensität der Grünländereien auf Moorböden liegen
ebensowenig flächendeckende Daten vor wie über die Beeinträchtigung von nicht intensiv bewirtschafteten Moorstandorten durch angrenzende landwirtschaftliche Nutzungen. Die in Karte 8 gekennzeichneten Beeinträchtigungen sind demnach unvollständig.
Auch für feuchte Mineralstandorte geht eine Entwässerung mit schwerwiegenden Veränderungen der Bodenfunktionen einher. Als besonders empfindlich sind absolute
Grünlandstandorte (Böden mit einer Feuchtestufe von 8 oder höher) einzustufen. Im
Stadtgebiet sind dies Gley-Pseudogleye, Pseudogley-Gleye, Gleye mit Niedermoorauflage und Kleimarschen mit Schwerpunktvorkommen in den Geestbachtälern und
feuchten Senken der Geest, am Fuße des Geestrandes östlich Pennigbüttel, in der
Hammemarsch sowie in der Hammeniederung westlich Hüttenbusch.
Kleinflächig werden diese Standorte ackerbaulich genutzt, so dass von einer Beeinträchtigung auszugehen ist (s. Karte 8). Auf die Einschränkungen hinsichtlich Vollständigkeit und Aktualität der bekannten Ackerflächen (Fehlen einer flächendeckenden
aktuellen Biotopkartierung), wurde bereits an anderer Stelle hingewiesen. Zu entwässerungsbedingten Beeinträchtigungen durch intensive Grünlandnutzung oder Nutzung
angrenzender Flächen liegen ebenfalls keine Kenntnisse vor.
Bodenversauerung
Bodenversauerung ist ein natürlicher Prozess, der jedoch durch verschiedene menschliche Einwirkungen (z.B. Emission von Schwefeldioxid und Stickoxiden, Aufforstung
von Nadelhölzern) verstärkt wird. Insgesamt wirkt sich die Bodenversauerung nachteilig auf die Bodenfunktionen aus: Die Pufferfunktion wird eingeschränkt, die Aggregatstabilität herabgesetzt und die Auswaschung wichtiger Pflanzennährstoffe begünstigt.
Zudem verändert sich das Artenspektrum der Bodenlebewesen und der krautigen Vegetation. Im Extremfall kommt es zur Freisetzung von Aluminium-Ionen, die toxisch auf
Pflanzenwurzeln wirken.
Für eine differenzierte Einstufung der Versauerungsempfindlichkeit entsprechend der
Methodik des NIBIS fehlen erforderliche Grundlagendaten. Anhand der bodentypologischen Charakterisierung können jedoch Podsole und podsolierte Böden sowie Hochmoore als bereits stark versauerte Standorte eingestuft werden. Die Empfindlichkeit
gegenüber weiteren Säureeinträgen ist hier besonders hoch. Diese Bodentypen sind
im Stadtgebiet weit verbreitet (vgl. Kap. 3.3.2 und Karte 6).
Die Gefahr fortschreitender Versauerung ist schwerpunktmäßig unter Nadelforst gegeben, da diese durch die schwer zersetzbare Nadelstreu und die Filterwirkung gegenüber Luftschadstoffen die Versauerung begünstigen.
Nadelforste auf den genannten Bodentypen finden sich schwerpunktmäßig zwischen
Garlstedt, Ohlenstedt, Freißenbüttel und Heilshorn. Weitere kleinflächige Vorkommen
sind ebenfalls in Karte 8 verzeichnet.
Schadstoffbelastungen
Die Quellen der Schadstoffbelastung von Böden sind ebenso vielfältig wie die eingetragenen Schadstoffe und deren weiteres Verhalten im Boden. Als Verursacher von
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
101
Bodenbelastungen können eher lokal wirksame Direkteinträge (z.B. mangelhaft abgedichtete Deponien, unsachgemäßer Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen) sowie
vorwiegend als Stäube oder mit dem Niederschlagswasser in den Boden gelangende,
diffuse Schadstoffeinträge aus Gewerbe, Hausbrand, Verkehr etc., unterschieden werden. Eine Zwischenstellung nehmen stoffliche Belastungen im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung ein.
Als relevante Schadstoffklassen sind im Wesentlichen Schwermetalle (insbesondere
Cadmium, Kupfer, Blei, Zink), organische Schadstoffe (z.B. die meisten Pestizide, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), Säuren und Säurebildner (insbesondere
Schwefelsäure, Salpetersäure, Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammonium) sowie Radionuklide (z.B. Strontium, Cäsium) zu nennen. Auch einige Pflanzennährstoffe (insbesondere Stickstoff- und Phosphorverbindungen) wirken sich bei übermäßigem Eintrag
schädigend auf die Bodenfunktionen aus.
Je nach Art und Menge der eingetragenen Schadstoffe werden die natürlichen Bodenfunktionen mehr oder weniger stark beeinträchtigt. Zudem können auch die Nutzungsfunktionen (z.B. landwirtschaftliche Nutzung, Siedlungs- und Erholungseignung) betroffen sein.
Grundsätzlich sind alle Böden als empfindlich gegenüber Schadstoffeinträgen anzusehen. Allerdings sind die Bodeneigenschaften, insbesondere die Pufferfunktion und die
Stoffumwandlungsfunktion, mitbestimmend für das Verhalten der Stoffe im Boden.
Im Stadtgebiet sind nach Angaben des Landkreises (Kreisabfallwirtschaft) verschiedene Altlasten27 bekannt. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt und in Karte 8 gekennzeichnet. Die in der ersten Spalte der Tabelle angegebene Nummer entspricht der offiziellen Nummer der Altlast im Verzeichnis des Landkreises. Die zwei fett
gedruckten hintersten Ziffern werden in Karte 8 zur Kennzeichnung der Altlasten verwendet.
Tabelle 9: Altlasten
Nr.
Lage; (Flur:
Flurstück)
Art der Ablagerung
Bemerkungen
3560074 Garlstedt,
01
südlich Sandgrube (6:90)
Hausmüll,
hausmüllähnlicher Gasaustritt (Polytest positiv); mit Mutterboden abgeGewerbeabfall,
Bauschutt, deckt
Schrott
3560074 An der Forst,
02
Heilshorn
(6: 7/1)
Hausmüll,
hausmüllähnlicher Polytest positiv; mit Sand abgedeckt; heute Wiese mit
Gewerbemüll, Sperrmüll, ver- Gehölzpflanzungen
einzelt
Autowracks,
Tonschlämme, Bauschutt, Gartenabfälle
3560074 Lange Heide,
03
Heilshorn
(6: 15/2)
Bauschutt, Bodenaushub, auch Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, Gehölzbewuchs
Hausmüll, Flugasche, Stäube,
Klärschlamm, Bleiweiß u.a.
3560074 Isehorner Weg,
04
Hülseberg
(2: 83)
Hausmüll, land- und forstwirt- Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, heute Sportplatz
schaftlicher abfall, Sperrmüll,
Styropor, Bodenaushub, Autowracks
27 Gemäß § 2 BBodSchG sind Altlasten definiert als stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und sonstige
Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen)
sowie Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte; ausgenommen Anlagen, die in den Geltungsbereich
des Atomgesetzes fallen). In Betrieb befindliche Anlagen (Deponien) und aktuelle Verwendungen umweltgefährdender Stoffe sind in dieser Definition ebensowenig eingeschlossen wie diffuse (nicht anlagen- und grundstücksgebundene) Stoffeinträge.
Das Umweltamt des Landkreises Osterholz beginnt demnächst mit der Erfassung der Altstandorte.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Nr.
Lage; (Flur:
Flurstück)
Art der Ablagerung
102
Bemerkungen
3560074 Büttel, Oh05
lenstedt (2:: 9,
88/6, 92/5)
Bauschutt,
Bodenaushub, Polytest positiv; mit Sand abgedeckt; heute Weide und
Hausmüll, Sperrmüll, hausmüll- Parkplatz
ähnlicher Gewerbeabfall
3560074 Elenbruch,
06
Ohlenstedt
(3: 33/4)
Hausmüll,
hausmüllähnlicher Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, heute Weide
Gewerbeabfall, Sperrmüll
3560074 Freißenbüttel
07
(4: 43/2)
Hausmüll, Bauschutt, Garten- Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, heute Sportplatz
abfall, Fabrikationsrückstände und Vereinsheim
aus Kaffeeproduktion
3560074 Am Ziegelmoor,
09
Scharmbeckstotel (2:
338/1)
Hausmüll,
hausmüllähnlicher Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, z.T. mit ObstbäuGewerbeabfall,
Sperrmüll, men bepflanzt; LSG Hammewiesen
Schrott, Gartenabfälle, Tierkadaver
3560074 Bargten, Oster10
holz (40: 8/1)
Hausmüll,
hausmüllähnlicher
Gewerbeabfall,
Sperrmüll,
Schrott, Bauschutt, Industrieabfall (FAUN, Borgward)
bis 1975 betriebene, offizielle Mülldeponie; Polytest
positiv, deutliche Sickerwasseraustritte an Ostseite in
Scharmbecker Bach, Gehölze abgestorben/ deutlich
geschädigt; mit Sand abgedeckt, Scharmbecker Bach
innerhalb Müllkörper verrohrt; z.T. einheimische Laubgehölze gepflanzt; LSG Oberlauf des Scharmbecker
Baches; aufgrund von Maßnahmen der Stadt ist von
einer Verbesserung der Situation auszugehen
3560074 Haslah, Oh11
lenstedt
(3: 304/127)
Sägespäne, Sägemehl
Polytest negativ; mit Sand abgedeckt, heute Weide
3560074 Forstweg,
12
Osterholz
(2: 21/15)
Hausmüll
Polytest negativ; mit Boden abgedeckt, LSG Klosterholz
3560074 Teufels13
moorstr., Pennigbüttel
(6: 19/1)
Hausmüll, Sperrmüll, Schrott, Polytest positiv; mit Schluff abgedeckt, heute Weide;
landwirtschaftlicher
Abfall, NSG Pennigbütteler Moor
Garten- und Parkabfall, Bodenaushub, Bauschutt
3560074 Sandbecker
14
Bruch 1,
Scharmbeck
(40: 92/12)
Hausmüll
z.T. geschädigte Gehölze; heute Parkplatz (versiegelt/
Pflaster)
3560074 Sandbecker
15
Bruch 2,
Scharmbeck
(40: 90/4)
Hausmüll, insbes. Asche
Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, heute Sportplatz
3560074 Sandbecker
16
Bruch 3,
Scharmbeck
(40: 66/4)
Hausmüll, Sperrmüll, Schrott, Polytest positiv, Sickerwasseraustritt: Ölfilm auf anBauschutt, Gartenabfall
grenzendem Teich, Schaumbildung auf Scharmbecker
Bach, abgestorbene oder geschädigte Bäume; mit
Sand abgedeckt, LSG Oberlauf des Scharmbecker
Baches; nach Maßnahmen der Stadt ist eine Verbesserung der Situation eingetreten, z.B. keine Schaumbildung mehr auf dem Scharmbecker Bach
3560074 Segelflugplatz,
17
OsterholzScharmbeck
(6: 75, 77/1)
ehemalige
Rieselwiese
für Polytest positiv; mit Sand abgedeckt; LSG HammewieWaschwässer,
Maisund sen
Reiswäsche, Hausmüll, Bauschutt,
Bodenaushub,
evt.
Gewerbemüll
3560074 Ahrensfelder
18
Damm, Osterholz-Scharmbeck
(43: 21/10)
Hausmüll, Schrott, Bauschutt, Polytest positiv; mit Sand abgedeckt, heute Weide
landwirtschaftlicher Abfall
3560074 Neuendamm,
Hausmüll, Sperrmüll, Gewer- Polytest negativ; mit Boden abgedeckt, NSG Pennig20
Pennigbüttel (8: beabfall, Farbreste, Teerreste, bütteler Moor
284/12, 353/12) Tierkadaver
3560074 Garlstedter
22
Kirchweg 2,
OsterholzScharmbeck
(35: 34)
Hausmüll, Bauschutt, Schrott, Polytest positiv; mit Lehm abgedeckt; LSG Oberlauf des
Gewerbeabfall (Borgward)
Scharmbecker Baches
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Nr.
Lage; (Flur:
Flurstück)
Art der Ablagerung
103
Bemerkungen
3560074 Melkenschlags23
moor, Osterholz-Scharmbeck (30: 27)
Hausmüll, Schrott, Bauschutt, Polytest positiv, mit Sand und Boden abgedeckt
Bodenaushub
3560074 Bredenberg,
25
Scharmbeckstotel (1:
1/1)
Schrott, Industrieabfall (pastös, Polytest negativ, vermutlich Sickerwasseraustritt in
pulverig), Bauschutt
Wienbeck (leicht schaumiges Wasser); mit Mutterboden
abgedeckt, heute Brache, NSG Quelltäler der Wienbeck
und LSG Bredenberger Gehölz
3560074 Auf dem Rusch, Hausmüll, Sperrmüll, Schrott, Vegetationsschäden, aber Ursache unklar; in Wasser
26
Heilshorn
Altölkanister
erhöhte Bor-, AOX-, Schwermetallgehalte
(3: 40/35)
3560074 Klosterholz27
Spielplatz,
OsterholzScharmbeck (2:
11/5, 149/10)
#1
ehemalige
FAUN-Fläche
o.D.
Güterbahnhof;
nicht lokalisierbar
Hausmüll
Bauschutt
(insbes.
Asche), Polytest negativ; mit Sand abgedeckt; LSG Klosterholz
Gewerbeabfall u.a.
Grundwassersanierung weitgehend abgeschlossen; in
Abhängigkeit von der Art der Nachnutzung müssten
belastete Schlacken ggf. ausgetauscht werden
ohne
Deponie SandNummer hausen
Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Bauschutt, Erdaushub, entwässerter Klärschlamm
keine Basisabdichtung; seit 1988 erhöhte Konzentrationen von Arsen, Ammonium, Chlorid, AOX und DOC in
Grundwasserabstrom nachgewiesen, CSB und el.
Leitfähigkeit erhöht; 1994 Oberflächenabdichtung 1.
Bauabschnitt; 2. Bauabschnitt vorgesehen; Grundwasser wird weiterhin überwacht
ohne
ehemaliger
Nummer Truppenübungsplatz
Garlstedt
Munition, Bodenverunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe
Zudem können auf Grundstücken, auf denen aktuell Abfälle behandelt, gelagert oder
abgelagert werden oder auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wird
(keine Altlasten i.S. des Bundes-Bodenschutzgesetzes) durch unsachgemäße Anwendung oder Unfälle stoffliche Bodenbelastungen verursacht werden.
Beidseits vielbefahrener Straßen ist ebenfalls mit der Anreicherung von Schadstoffen
im Boden zu rechnen, die insbesondere aus der Kraftstoffverbrennung und dem Reifenabrieb stammen. Als stark beeinträchtigt werden Streifen von jeweils 50 m Breite
(vgl. LRP) beidseits der Bundesstraße B 74, der vielbefahrenen Landesstraßen L 135,
L 149 und L 153 sowie der ebenfalls verkehrsreichen Kreisstraßen K 9 und K 46 angenommen.
Ob und in welchem Umfang bei Überschwemmungsereignissen schadstoffbelastete
Flusssedimente in der Hammeniederung abgelagert werden, ist nach Angaben des
Landschaftsrahmenplans derzeit nicht abschätzbar.
Eine besonders hohe Belastung durch atmosphärische Immissionen ist für Böden unter
Nadelwald anzunehmen, da Nadelgehölze eine hohe Filterwirkung für Luftschadstoffe
aufweisen. Verstärkt wird die Beeinträchtigung durch Synergieeffekte mit der vegetationsbedingt erhöhten Bodenversauerung (s.o.). Größere Nadelwald-Bereiche liegen
zwischen Garlstedt, Ohlenstedt, Freißenbüttel und Heilshorn sowie im Stoteler Wald.
Hinzu kommen einige kleinere Parzellen im übrigen Stadtgebiet.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
104
Stoffliche Belastungen können auch aus übermäßiger Düngung, Pestizidanwendung
oder Klärschlammausbringung im Zuge der landwirtschaftliche Nutzung resultieren. Die
Ausbringung von Düngemitteln, Pestiziden und Klärschlämmen wird zwar durch gesetzliche Bestimmungen (Pflanzenschutz-, Düngemittelgesetz, Klärschlammverordnung) geregelt, dennoch entstehen Schadstoffbelastungen insbesondere durch längerfristige Akkumulation, Synergieeffekte und Umwandlungsprozesse im Boden.
Weite Bereiche im Stadtgebiet unterliegen einer landwirtschaftlichen Nutzung von unterschiedlicher Intensität. Über kumulative Schadstoffanreicherungen infolge längerfristiger Düngemittel- und Pestizideinsätze sowie Klärschlammausbringung liegen keine
näheren Kenntnisse vor.
3.4
Wasser
3.4.1 Die Funktionen des Wassers im Naturhaushalt
Das Wasser nimmt aufgrund einer Reihe von Eigenschaften eine besondere Stellung
im Naturhaushalt ein:
•
Wasser ist Grundlage allen Lebens und damit wichtiges Standortkriterium für die
Ausprägung von Biotopen und Lebensgemeinschaften. Dabei kann auch ein Zuviel
an Wasser limitierend wirken. Der Mensch nutzt insbesondere geeignete Grundwasservorkommen28 zur Gewinnung von Trinkwasser.
•
Wasser spielt aufgrund seiner physikochemischen Eigenschaften und seiner Mobilität eine zentrale Rolle für den Transport gelöster Stoffe.
•
Infolge seiner erodierenden Kräfte führt Wasser auch zur Verlagerung von Bodenmaterial (Hanglagen, Uferbereiche, Überflutungsbereiche) und damit zur Veränderung der Standortbedingungen am Ort der Erosion und der Ablagerung.
•
Durch seine wärmespeichernden Eigenschaften prägt Wasser das Klima auf globaler wie auf lokaler Ebene.
Das Niederschlagswasser gelangt zu unterschiedlichen Anteilen in den Boden (Versickerung) und in Oberflächengewässer (Oberflächenabfluss). Ein Teil des
versickernden Wassers wird im Boden gespeichert und von dort aus direkt oder
indirekt (über die Vegetation) an die Atmosphäre abgegeben. Der übrige Teil trägt zur
Grundwasserneubildung bei. Auch von offenen Wasserflächen gelangt Wasser durch
Verdunstung in die Atmosphäre.
In Senken, an Hangbereichen, an Schichtstufen o.ä. kann das Grundwasser zu Tage
treten und Still- oder Fließgewässer speisen (Quellen, offenes Grundwasser). Zudem
stehen Oberflächengewässer und Grundwasser über Uferinfiltration in Verbindung.
Nachstehend erfolgt die Aufarbeitung des Schutzgutes Wasser getrennt nach den Werten und Funktionen des Grundwassers und der Oberflächengewässer.
28 Oberflächengewässer spielen im Landkreis Osterholz keine Rolle für die Trinkwasserversorgung der
Bevölkerung.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
105
3.4.2 Grundwasser
3.4.2.1
Die Grundwassersituation des Stadtgebietes
Die Grundwassersituation im Stadtgebiet wird auf Grundlage thematischer Auswertungskarten des NLfB29, der Angaben des Landschaftsrahmenplans, Informationen
aus dem Geosum-Datenserver des NLÖ sowie ergänzender Angaben des Landkreises
Osterholz (Untere Wasserbehörde) beschrieben.
Als Grundwasser wird das Bodenwasser verstanden, das die Hohlräume des Untergrundes zusammenhängend ausfüllt. Die Grundwassersituation des Stadtgebietes ist
in Karte 9 dargestellt.
Die Neubildungsrate des Grundwassers ist abhängig von der Menge und jährlichen
Verteilung der Niederschläge, den Bodenverhältnissen, der Geländemorphologie sowie
der Vegetationsbedeckung bzw. Nutzung.
Die mittlere jährliche Grundwasserneubildungsrate lässt sich anhand der Sickerwasserrate einstufen. Sie zeigt im Stadtgebiet eine deutliche Zweiteilung: Auf der Geest ist
sie mit über 200 mm/a überwiegend als hoch einzustufen. In Teilbereichen bei Heilshorn, Garlstedt, Hülseberg und Ohlenstedt sowie am Geestrand erreicht sie mit über
300 mm/a sehr hohe Werte. Sickerwasserraten von unter 200 mm/a werden im Geestbereich lediglich für einige Niederungsabschnitte der Geestbäche ermittelt.
In der Teufelsmoorniederung liegen die Sickerwasserraten überwiegend im mittleren
bis geringen Bereich. Dies ist insbesondere auf die oberflächennahe Lage des obersten Grundwasserkörpers zurückzuführen, die die Versickerung begrenzt und die Verdunstung begünstigt. Teilweise schränken auch bindige Marschsedimente die Niederschlagsversickerung ein. Am Fuß des Geestrandes sowie entlang von Hamme und
Beek liegen die Jahresdurchschnittswerte zwischen 100 und 200 mm, auf den Hochmoorflächen sind sie noch geringer.
Bei der vorbeschriebenen Einstufung sind anthropogene Beeinträchtigungen der
Grundwasserneubildung, insbesondere durch Versiegelung, nicht berücksichtigt. Hierzu wird auf die Ausführungen in Kap. 3.4.2.3 verwiesen.
Flächendeckende Angaben zum Grundwasserflurabstand und zur Fließrichtung des
Grundwassers liegen nicht vor. Für weite Teile der Teufelsmoorniederung ist jedoch
von oberflächennahen Grundwasserständen von im Mittel unter 1 m auszugehen.
Auch zur Grundwasserqualität liegen nur vereinzelte Daten vor. Für das Teufelsmoor
werden z.T. hohe natürliche Gehalte an Ammonium, Huminstoffen und Eisen beschrieben. Zudem weist das Grundwasser hier vergleichsweise niedrige pH-Werte auf. Örtlich ist das Wasser tieferer Grundwasserleiter versalzt.
Das Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten ist abhängig von ihrer
Mächtigkeit und Beschaffenheit. Es wirkt sich insbesondere auf die Empfindlichkeit des
Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen aus (vgl. Kap. 3.4.2.3). Ein hohes
Schutzpotenzial besteht einerseits bei Deckschichten von geringer Durchlässigkeit
(z.B. Tone), andererseits bei einer großen Mächtigkeit durchlässiger Deckschichten.
Deckschichten mit einem hohen Schutzpotenzial sind in weiten Bereichen der Geest
vorhanden, während das Grundwasser im Teufelsmoor infolge der geringen Grund29 NLfB: Auswertungen gemäß NIBIS zur Sickerwasserrate und potenziellen Nitratauswaschungsgefährdung. 2000
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
106
wasserflurabstände nur wenig geschützt ist. In Teilbereichen der Geest, insbesondere
bei Ohlenstedt, auf dem Truppenübungsplatz Garlstedt, östlich Heilshorn und südöstlich der Kernstadt ist ebenfalls nur ein mittleres bis geringes Schutzpotenzial der
Grundwasserüberdeckung vorhanden.
Die Grundwasservorkommen der Geest werden teilweise zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt. Zwei Wasserschutzgebiete liegen mit ihrer weiteren Schutzzone (Zone
III), die die entferntere Umgebung der Brunnen umfasst und im Allgemeinen bis zur
Einzugsgebietsgrenze des Wasserwerks reicht, innerhalb des Stadtgebietes. In der
Schutzzone III, die bei großen Einzugsgebieten in eine Zone III A und eine Zone III B
unterteilt wird, steht der Schutz des Grundwassers vor chemischen Verunreinigungen
im Vordergrund.
Das Wasserschutzgebiet Ritterhude reicht im Süden und Westen von Scharmbeckstotel mit den Schutzzonen IIIA und IIIB in das Hoheitsgebiet Osterholz-Scharmbecks
hinein. Etwa 130 ha des WSG liegen im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks. Die fünf
Förderbrunnen des WSG sind innerhalb der Siedlungsflächen von Ritterhude zwischen
der Stader Landstraße (B 74), der Neuen Landstraße (L 151) und der Straße Am Großen Geeren lokalisiert. Nach Angaben des Landkreises Osterholz beläuft sich die bewilligte Fördermenge für das WSG Ritterhude auf 580.000 m3/a und auf höchstens
2.400 m3 täglich. Im Jahr 2001 wurden 535.428 m3 Rohwasser gefördert.
Etwa 185 ha nordwestlich der Kaserne Garlstedt zählen zur Schutzzone III des WSG
Düngel. Die Förderbrunnen dieses WSG liegen westlich der Autobahn A 27. Die bewilligte Fördermenge beträgt drei Millionen Kubikmeter pro Jahr. Im Jahr 2003 wurden ca.
1.899.000 m3 Rohwasser gefördert.
Das Wasserschutzgebiet Osterholz-Scharmbeck wurde aufgrund von Verunreinigungen des Grundwassers aufgehoben (vgl. Kap. 3.4.2.3). Eine Reaktivierung ist nach
Angaben des Landkreises derzeit nicht absehbar.
Das Wasserschutzgebiet Blumenthal, südwestlich des Stadtgebietes, wurde ebenfalls
aufgehoben. Eine erneute Ausweisung ist derzeit im Verfahren, jedoch noch nicht abgeschlossen.
Im Landesraumordnungsprogramm sind weite Bereiche des Stadtgebietes als potenzielles Vorsorgegebiet für die Trinkwassergewinnung eingestuft. Ausgenommen sind
die Hammeniederung, der Bereich zwischen Buschhausen, der Kernstadt und Scharmbeckstotel sowie der Nordwesten des Stadtgebietes nördlich und nordwestlich von
Heilshorn. Die räumliche Konkretisierung und Ausweisung der Vorsorgegebiete ist dem
Regionalen Raumordnungsprogramm vorbehalten, das derzeit für den Landkreis Osterholz neu erarbeitet wird.
3.4.2.2
Besondere Werte und Funktionen im Grundwasserhaushalt
Im folgenden werden die Bereiche hergeleitet, die besondere Bedeutung für das
Grundwasser aufweisen. Die Bewertungskriterien wurden in Anlehnung an den Landschaftsrahmenplan entwickelt und an die speziellen Gegebenheiten angepasst. Die
besonderen Werte und Funktionen sind in Tabelle 10 aufgeführt und in Karte 10 gekennzeichnet (vgl. auch Karte 9).
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
107
Tabelle 10: Besondere Werte und Funktionen im Grundwasserhaushalt
Besondere Werte
und Funktionen
als besondere Werte/ Funktionen sind definiert:
Vorkommen im Stadtgebiet
Datenquellen und Bemerkungen
Grundwasserregeneration und Trinkwassergewinnung
Flächen mit einer Sickerwasserrate von über
200 mm/a
nahezu die gesamte Geest mit Ausnahme klei
nerer Bereiche in den Niederungen von Schönebecker Aue, Garlstedter Aue, Drepte, Schaufleet, Giehler Bach und andere kleinere Bereiche
im Norden des Stadtgebietes
Trinkwassergewinnung
ausgewiesene Wasserschutzgebiete
WSG Ritterhude im Südwesten des Stadtgebietes; WSG Düngel im Nordwesten des Stadtgebietes
GEOSUM, Angaben des Landkreises; Bewertung entspricht
LRP; auf die Einstufung von
Vorranggebieten und potenziellen Vorsorgegebieten gemäß
LROP als wichtige Bereiche
wurde verzichtet, da die entsprechenden Flächen anhand
der Sickerwasserrate maßstabsgerecht genauer beurteilt
werden können
Schadstoffrückhaltung
Flächen mit hohem Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten: Flächen mit Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen
nahezu die gesamte Geest mit Ausnahme kleinerer Gebiete am Geestrand, in den Niederungen von Schönebecker Aue, Drepte, Schaufleet
und Giehler Bach sowie in den Bereichen Lange
Heide und Ohlenstedter Quellsee
LRP-Anlage 7 und Geowissenschaftliche Karte des Naturraumpotenzials (NLfB), angepasst nach BÜK 50
NIBIS-Auswertung; Bewertung
entspricht LRP
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
3.4.2.3
haushalts
108
Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Grundwasser-
Bestehende Beeinträchtigungen und mögliche Gefährdungen des Grundwassers aufgrund von anthropogenen Einflussnahmen werden nachfolgend beschrieben und sind
in Karte 10 dargestellt.
Qualitative Beeinträchtigungen des Grundwassers
Durch den Eintrag verschiedener Schadstoffe kann es zu qualitativen Beeinträchtigungen des Grundwassers kommen. Die Empfindlichkeit des obersten Grundwasserstockwerks gegenüber Schadstoffeinträgen ist abhängig von Beschaffenheit und Mächtigkeit der Grundwasserüberdeckung (Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung).
Sie ist mit entscheidend dafür, ob stoffliche Belastungen in das Grundwasser gelangen
oder im Boden verbleiben. Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen ist in Kap. 3.4.2.2 beschrieben.
Als mögliche Quellen für stoffliche Belastungen sind hauptsächlich Altlasten, Schadstoffemissionen von Verkehr, Industrie und Hausbrand sowie Klärschlämme, Pflanzenschutz- und Düngemittel zu nennen. Dabei nimmt die Menge der eingetragenen Stoffe
sowie deren Umweltverhalten, insbesondere die Wasserlöslichkeit, Einfluss auf das
Ausmaß der Grundwasserbeeinträchtigung. Als problematisch ist auch die zunehmende Versauerung des Grundwassers einzustufen.
Die im Stadtgebiet bekannten Altlasten, die potenzielle Quellen für Schadstoffeinträge
in das Grundwasser darstellen, sind in Kap. 3.3.4 beschrieben.
Von der ehemaligen FAUN-Fläche gelangten Chlor-Kohlenwasserstoffe in das Grundwasser, die zu stark überhöhten Schadstoffgehalten in den Förderbrunnen des Wasserwerks Osterholz-Scharmbeck führten. Das Wasserwerk musste daraufhin seinen
Betrieb einstellen. Ab 1992 wurden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die nach
Angaben des Landkreises Osterholz (mündl. Auskunft Herr Peterson, Untere Bodenschutzbehörde) inzwischen abgeschlossen sind.
Im Jahr 1988 wurden Schadstoffausträge aus der Deponie Sandhausen in das Grundwasser festgestellt. Es handelte sich um Arsen, Ammonium, Chlorid, Sulfat, AOX (adsorbierbare organische Halogenverbindungen) und DOC (gelöste organische Kohlenstoffverbindungen). Zum Schutz des Grundwassers wurde daraufhin ein Teil der Deponie (1. Bauabschnitt) mit einer Oberflächenabdeckung versehen. Für den verbleibenden Teil ist im 2. Bauabschnitt ebenfalls eine Oberflächenabdeckung beabsichtigt.
Die Grundwasserqualität wird weiterhin überwacht.
Ob im Bereich der übrigen Altlasten Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität vorliegen, ist nicht bekannt.
Beidseits verkehrsreicher Straßen ist mit einer Anreicherung von Schadstoffen im
Boden zu rechnen (vgl. Kap. 3.3.4), die auch zu Belastungen des Grundwassers führen kann. In Karte 10 sind – analog zum Schutzgut Boden – Streifen von 50 m Breite
beidseits vielbefahrener Straßen als potenzielle Belastungs- oder Gefährdungsschwerpunkte gekennzeichnet, sofern es sich um Bereiche mit einer hohen Empfindlichkeit
des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen handelt.
Schadstoffimmissionen aus Hausbrand oder Industrie sind für das Stadtgebiet großräumig-diffus und nur in begrenztem Ausmaß zu erwarten (vgl. Kap. 3.5). Sie werden
entsprechend in Karte 10 nicht dargestellt.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
109
Grundwasserkontaminationen können auch durch das Aufbringen von Düngemitteln,
Pestiziden und Klärschlämmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen verursacht werden. Die Anwendung von Düngemitteln, Pestiziden und Klärschlämmen wird zwar
durch gesetzliche Bestimmungen (Pflanzenschutz-, Düngemittelgesetz, Klärschlammverordnung) geregelt, dennoch können Schadstoffbelastungen infolge von langristigen
Akkumulationsvorgängen im Boden, besonderer standörtlicher Empfindlichkeit, nicht
ordnungsgemäßer Anwendung u.ä. nicht ausgeschlossen werden.
Über Art und Ausmaß von Grundwasserbeeinträchtigungen durch Schadstoffe aus
Düngemitteln, Pestiziden und Klärschlämmen liegen keine detailierten Kenntnisse vor.
Nitrate und Phosphate stellen zwar wichtige Pflanzennährstoffe dar, sind bei Auswaschung in das Grundwasser jedoch ebenfalls als Schadstoffe anzusehen. Sie beeinträchtigen insbesondere die Eignung des Grundwassers für die Trinkwassergewinnung.
Für den Landkreis Osterholz wurde die potenzielle Nitratauswaschungsgefährdung
anhand der Auswertemethoden des NIBIS ermittelt. Eine entsprechende Karte liegt
beim Landkreis Osterholz (Untere Naturschutzbehörde) vor.
Eine große bis sehr große Gefährdung ergibt sich für weite Bereiche innerhalb der Naturräume Osterholz-Scharmbecker Geestrand, Garlstedter Heide und Ohlenstedter
Geest. Geringe Gefährdungen wurden für die Teufelsmoorniederung sowie grundwassernahe Standorte der Geest, schwerpunktmäßig im Norden der Ohlenstedter Geest
ermittelt. Für die übrigen Bereiche, insbesondere stauwasserbeeinflusste Standorte der
Langen Heide, der Bremer Schweiz und des nordwestlichen Geestrandes, sind mittlere
Auswaschungsgefährdungen verzeichnet.
Die Nitratauswaschung wird neben den Bodeneigenschaften auch von nutzungsbedingten Faktoren bestimmt. Sie wird durch Anbau von Mais, Leguminosen oder bestimmten Sonderkulturen, durch Gülledüngung, bei Schwarzbrachen sowie durch Niedermoorumbruch verstärkt. Allerdings kann auch bei Intensivgrünland-Nutzung eine
hohe Nitratbelastung des Grundwassers auftreten. So ist zu erklären, dass trotz des
hohen Grünland-Anteils im Kreisgebiet eine Nitratbelastung des Grundwassers zu verzeichnen ist (vgl. Angaben des LRP). Neben den Bodenverhältnissen und der Nutzung
spielen auch Art, Menge und Zeitpunkt der Stickstoffdüngung eine Rolle. Da die Datengrundlage für eine nähere Kennzeichnung der Nitratauswaschung nicht ausreicht
und zudem nutzungsbedingt Schwankungen auftreten, sind in Karte 10 alle Acker- und
Grünlandstandorte in Bereichen mit hoher bis sehr hoher Nitratauswaschungsgefährdung als potenzielle Belastungsschwerpunkte dargestellt.
Im Gegensatz zu Nitraten liegen Phosphate im Boden zumeist als schwer wasserlösliche Verbindungen vor, so dass die Gefahr einer Grundwasserbelastung gering ist. Eine Ausnahme stellen entwässerte Moorböden dar, insbesondere Hochmoorböden bei
Ackernutzung und Gülledüngung. Als potenzielle Belastungsschwerpunkte sind die
ackerbaulich genutzten Moorböden in Karte 10 dargestellt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Landschaftsplan nicht auf einer flächendeckenden
aktuellen Biotoptypenkartierung basiert, so dass die Angaben zu Ackernutzungen Einschränkungen hinsichtlich Detaillierungsgrad und Aktualität unterliegen.
Die fortschreitende Bodenversauerung (vgl. Kap. 3.3.4) ist in zweifacher Hinsicht problematisch bezüglich der Grundwasserqualität: Einerseits kommt es, sobald die Pufferkapazität des Bodens überschritten ist, zu einer direkten Belastung des Grundwassers
durch Versauerung. Andererseits können versauerungsbedingt indirekte Beeinträchtigungen entstehen, da sich die Wasserlöslichkeit und damit die Auswaschungsgefahr
vieler Schadstoffe bei Versauerung des Bodens erhöht.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
110
Zur aktuellen Belastungssituation des Grundwassers durch Versauerung liegen keine
Kenntnisse vor. Versauerungsempfindliche Böden sind im Stadtgebiet jedoch weit verbreitet (vgl. Kap. 3.3.4), so dass auch für das Grundwasser von einer großflächigen
Gefährdung ausgegangen werden muss. Als potenzielle Belastungsschwerpunkte
werden in Karte 10 die Flächen gekennzeichnet, die Nadelforste auf versauerungsempfindlichen Böden aufweisen. Unter Nadelforst ist zum einen mit einem beschleunigten Fortschreiten der Bodenversauerung, zum anderen mit einer Schadstoffakkumulation zu rechnen, so dass Säure- und Schadstoffeinträge in das Grundwasser wahrscheinlich sind.
Im Zuge von Rohstoffabbauten werden die grundwasserüberdeckenden Schutzschichten verringert oder – bei Nassabbau – vollständig abgetragen. Hierdurch wird die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen erhöht. Sofern nach
Abschluss der Rohstoffgewinnung ein Abbaugewässer verbleibt, das Grundwasser
also dauerhaft ungeschützt zu Tage tritt, ist eine besonders hohe Gefährdung der
Grundwasserqualität gegeben.
Als größere Abbaugewässer sind im Stadtgebiet der Ohlenstedter Quellsee und der
Scharmbeckstoteler See zu nennen. Auch durch den Torfabbau im Günnemoor werden die grundwasserüberdeckenden Schichten weitestgehend entfernt. Weitere Nassabbauten sind derzeit nicht absehbar.
Verringerung des Grundwasserdargebots
Die Versiegelung von Grundflächen erhöht den Anteil oberflächlich abfließenden Niederschlagswassers. Entsprechend wird die Grundwasserneubildungsrate verringert
(quantitative Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts). Besonders betroffen sind
Siedlungsflächen mit hohem Versiegelungsgrad ohne Maßnahmen zur Rückhaltung
und Versickerung des Niederschlagswassers.
Als beeinträchtigte Bereiche sind die Siedlungs- und Verkehrsflächen anzusehen. Diese sind schwerpunktmäßig im Siedlungsband des Osterholz-Scharmbecker Geestrandes und in der Garlstedter Sandgeest konzentriert und liegen somit in Bereichen mit
potenziell hoher bis sehr hoher Grundwasserneubildungsrate.
Weitere versiegelungsbedingte Gefährdungen der Grundwasserneubildung sind durch
bauliche Verdichtung und Arrondierung der bestehenden Siedlungsgebiete sowie bei
Realisierung der geplanten Ortsumgehung Ritterhude und Scharmbeckstotel (B 74) zu
erwarten. Mögliche Gefährdungen bilden auch solche Bereiche, die im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt, bisher jedoch nicht realisiert sind sowie weitere Bauflächen-Neudarstellungen im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in Kapitel 5.2.3 wird verwiesen.
Als Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate können sich auch Entwässerungsmaßnahmen (Drainagen, Gräben), Bodenverdichtungen und den Oberflächenabfluss fördernde Ackernutzung in Hanglage auswirken. Detailinformationen liegen hierzu
für das Stadtgebiet nicht vor (vgl. aber Kap. 3.3.4).
Durch Grundwasserentnahmen kann es zu Absenkungen des Grundwasserstandes
kommen. Innerhalb des Stadtgebietes erfolgt keine Grundwasserförderung für die
Trinkwassergewinnung. Die genehmigten Fördermengen der in das Stadtgebiet hineinreichenden Wasserschutzgebiete (s. Kap. 3.4.2.1) unterschreiten die durchschnittliche
Grundwasserneubildung in den Einzugsgebieten bei weitem, so dass keine Absenkungen des Grundwasserspiegels zu befürchten sind. Über Lage und Umfang weiterer
Grundwasserentnahmen (beispielsweise im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung)
liegen keine Detailinformationen vor.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
111
3.4.3 Oberflächengewässer
3.4.3.1
Die Fließgewässer des Stadtgebietes
Im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbeck sind verschiedene Fließgewässer ausgeprägt,
die nachfolgend hinsichtlich ihrer Wasserqualität, Struktur sowie der Situation im Einzugsgebiet und der Gewässeraue beschrieben werden. Hierfür werden die Gewässergüteberichte 199730, 200031 und 200432, das Niedersächsische Fließgewässerschutzsystem33, der Landschaftsrahmenplan34, das Rahmenkonzept zur Renaturierung der
Schönebecker Aue35, Untersuchungen an der Graft am Gut Sandbeck36 und am
Scharmbecker Bach37 sowie die Biotopkarte und die Luftbildauswertung herangezogen. Weiterhin wurde der innerhalb der Siedlungsflächen von Osterholz-Scharmbeck
verlaufende Abschnitt des Scharmbecker Baches im September 2003 im Rahmen der
Kartierung der Siedlungs-Grünflächen (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang)
erfasst.
• Chemische Gewässergüte: Im Rahmen des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen (GÜN) werden für verschiedene Fließgewässer die Frachten an Nährstoffen, Salzen und Schwermetallen sowie bestimmte Summenkenngrößen ermittelt.
Zur Bewertung der chemischen Gewässergüte wurden von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) stoffspezifische Güteklassen definiert. Es werden jeweils vier Haupt- und drei Nebenklassen definiert (von GK I – keine anthropogene
Belastung bis GK IV – sehr hohe Belastung). Der obere Wert der Güteklasse II stellt
dabei den Zielwert für den jeweiligen Stoff dar.
Angaben zur chemischen Gewässergüte liegen nur von der Hamme (Meßstelle Tietjens Hütte) vor.
• Biologische Gewässergüte: Zur Bewertung der in den Gewässergüteberichten
beschriebenen biologischen Gewässergüte wird in der Bundesrepublik Deutschland
der Saprobienindex herangezogen. Dieser verwendet das Auftreten und die Häufigkeit aquatischer Organismen und Organismengruppen als Indikatoren für den Gewässerzustand. Erfasst werden hierüber vor allem Belastungen mit organischen
Substanzen, die unter Sauerstoffverbrauch biologisch abgebaut werden. Im Gegensatz zur chemischen Gewässergüte integriert die biologische Gewässergüte den
Zustand des Gewässers über einen gewissen Zeitraum, da die Indikatororganismen
teils längere Entwicklungszyklen haben.
30 StAWA Verden: Gewässergütebericht 1997
31 NLÖ: Gewässergütebericht 2000. Oberirdische Gewässer 13/2001
32 NLWK – Betriebsstelle Verden: Gewässergütebericht 2004. NLWK-Schriftenreihe Band 10, 2004
33 Niedersächsisches Landesverwaltungsamt – Fachbehörde für Naturschutz: Das Niedersächsische
Fließgewässerschutzsystem – Grundlagen für ein Schutzprogramm – Einzugsgebiete von Weser und
Hunte. Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, Heft 25/ 3, 1991
34 Landkreis Osterholz: Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz. 2000
35 Wasser- und Bodenverband Schönebecker Aue: Rahmenkonzept zur Renaturierung der Schönebecker
Aue. 1994, Ergänzungen von 1996
36 BIOS: Die Graft Gut Sandbeck – ökologisches Gutachten. 1988
37 BIOS: Voruntersuchung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan „Renaturierung Scharmbecker
Bach“. 1992
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
112
Die biologische Gewässergüte wird in sieben Güteklassen (einschließlich Zwischenstufen) von GK I – unbelastet bis sehr gering belastet (oligosaprob) bis GK IV – übermäßig stark verschmutzt bzw. ökologisch zerstört (polysaprob bzw. azoisch) eingeteilt. Politisches Ziel ist das Erreichen der Gewässergüteklasse II für den überwiegenden Teil der Bäche und Flüsse sowie, wo vorhanden, die Erhaltung der Güteklassen I und I – II.
In die Gewässergütekarten sind weiterhin Sondersignaturen aufgenommen, wenn
die Bewertung der organischen Belastungen durch Einflüsse wie zeitweiliges Trockenfallen, Salzbelastung, Versauerung o.ä. überdeckt bzw. unmöglich gemacht
wurden.
• Gewässerstrukturgüte: Der morphologisch-strukturelle Zustand eines Fließgewässers ist von großer Bedeutung für seine Wasserqualität, Abflussdynamik und Lebensraumfunktion.
Im Jahr 1999 wurde in Niedersachsen erstmalig eine Erfassung des strukturellen
Zustands ausgewählter Fließgewässer durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einer Strukturgütekarte dargestellt. Linienführung, Uferverbau, Querbauwerke, Abflussregelung, Sohlsubstrat, Gehölzsäume bzw. Röhrichte, Hochwasserschutzbauwerke, Ausuferungsvermögen, Auenutzung und Uferstreifen wurden in die Bewertung der Gewässerstrukturgüte eingestellt. Als Leitbild dient der gewässertypische
Zustand mit ungestörter Gewässerbett- und Auedynamik. Die Gewässerstrukturgüte
wird in sieben Strukturgüteklassen eingeteilt, von Strukturgüteklasse 1 – unverändert bis Strukturgüteklasse 7 – vollständig verändert.
• Ausbauzustand: Im Landschaftsrahmenplan wird der anhand von Gewässermorphologie und –vegetation ermittelte Ausbauzustand der größeren Fließgewässer
angegeben. Dieser Parameter entspricht weitgehend der Gewässerstrukturgüte, basiert allerdings auf einer geringeren Auswahl an Kriterien.
Der Ausbauzustand wird in fünf Stufen eingeteilt: Zwischen Stufe 1 (weitgehend natürlich bis naturnah), Stufe 2 (bedingt naturnah/ teilweise ausgebaut) und Stufe 3
(naturfern/ weitgehend bis vollständig technisch ausgebaut) werden jeweils Zwischenstufen eingeführt. Für die anthropogenen Gewässer der Marsch- und Moorgebiete wird i.d.R. keine Bewertung des Ausbauzustandes durchgeführt. Allerdings
werden Gräben bzw. Kanäle mit naturnahen Elementen hervorgehoben, die der Stufe 2 der natürlichen Fließgewässer ähneln.
Der Ausbauzustand ist in Karte 11 nur für die Gewässer wiedergegeben, für die in
der Strukturgütekarte 1999 keine Angaben zur Gewässerstruktur enthalten sind.
• Situation im Einzugsgebiet: Das Abflussgeschehen wird in hohem Maße von der
Situation im Einzugsgebiet des Fließgewässers geprägt. Entscheidende Parameter
sind die Bodenverhältnisse, die Geländemorphologie und die Nutzung. Das Retentionsvermögen im Einzugsgebiet ist besonders hoch bei durchlässigen Böden mit
hohem Grundwasserflurabstand, bei weitgehend ebenem Relief und hohem Anteil
von Wäldern, unkultivierten Hochmooren u.ä. Hingegen erhöhen grundwassernahe
oder staunasse Böden, steiles Relief, Bodenversiegelungen und Ackernutzung den
oberflächlichen Direktabfluss.
• Situation in der Gewässeraue: Neben der Niederschlagsrückhaltung in den Einzugsgebieten ist die Retention von Hochwässern in der Gewässeraue typisch für intakte Flusssysteme und wichtig für den Schutz der flussabwärts gelegenen Bereiche.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
113
Eingeschränkt ist die Retentionsleistung vielfach durch Eindeichung, Gewässerausbau (Profilvergrößerung, Begradigung) sowie Umnutzung der Auen in Grünland, Acker oder Siedlungsflächen.
Zum Schutz vor Hochwassergefahren werden die natürlichen Überschwemmungsgebiete größerer Fließgewässer teilweise als gesetzliche Überschwemmungsgebiete gemäß § 92 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) festgesetzt. Innerhalb des
Stadtgebietes wird derzeit ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet an der Hamme ausgewiesen.
Nachfolgend werden die Fließgewässer des Stadtgebietes, zu denen entsprechende
Angaben vorliegen, hinsichtlich chemischer und biologischer Gewässergüte, Strukturgüte bzw. Ausbauzustand sowie Situation in Einzugsgebiet und Gewässeraue näher
charakterisiert. In Klammern angegeben ist jeweils die Nummer des Naturraums/ der
Naturräume, durch den/ die das Gewässer fließt (vgl. Kap. 2.3). Eine Darstellung der
Oberflächengewässer enthält Karte 11.
Drepte (4.2, 4.3, 4.4)
Die Drepte entspringt auf dem Hochplateau der Langen Heide und fließt in nordwestlicher Richtung der Weser zu. Ein Teilabschnitt verläuft im Nordwesten entlang der Osterholz-Scharmbecker Stadtgrenze, teils außerhalb und teils innerhalb des Hoheitsgebietes.
Die biologische Gewässergüte ist über weite Abschnitte mit Klasse II als mäßig belastet einzustufen. Der Oberlauf ist nicht ständig wasserführend, die
Gewässergüteklasse konnte hier nicht ermittelt werden. Ein Teilstück der Drepte
außerhalb des Stadtgebietes weist die Gewässergüteklasse II – III (kritisch belastet)
auf.
Die Strukturgüte wechselt im Oberlauf von Güteklasse 6 (sehr stark verändert) zu Güteklasse 4 (deutlich verändert). Zwischen dem Zufluss des Radenbachs und der nördlichen Stadtgebietsgrenze wird die Gewässerstruktur als stark verändert (Strukturgüteklasse 5) eingestuft. Im entlang der Stadtgebietsgrenze verlaufenden Abschnitt weist
die Drepte zunächst wieder die Strukturgüteklasse 4 auf. Im Bereich der Einmündung
der Garlstedter Aue ist die Gewässerstruktur nur gering verändert und entspricht der
Güteklasse 2.
Im Landschaftsrahmenplan wird der Ausbauzustand anhand von Gewässermorphologie und –vegetation über die gesamte Gewässerlänge als bedingt naturnah bis naturfern eingestuft.
Im Rahmen des Fließgewässerschutzsystems erfolgt eine sehr detaillierte Beschreibung des Gewässers. Die wesentlichen Inhalte werden nachfolgend widergegeben.
Die Angaben zu den angrenzenden Nutzungen werden auf Grundlage der Biotoptypenkarte und der Luftbildauswertung aktualisiert.
Der zeitweise trockenfallende Quellgraben der Drepte im Bereich der Langen Heide ist
stark eingetieft und zugewachsen. Die Böschungen sind überwiegend mit Hochstauden
bewachsen, uferbegleitende Gehölze sind nur vereinzelt vorhanden. Die umliegenden
Flächen werden zumeist als Grünland genutzt, allerdings finden sich auch größere
Ackerflächen. Verschiedene kleinere Seitengräben fließen der Drepte zu.
Der folgende Abschnitt der Drepte verläuft durch die Waldflächen der Elm, vorwiegend
Nadelforst. Das Gewässerbett ist weiterhin deutlich eingetieft, wobei Ufer- und Sohlstruktur eine hohe Vielfalt aufweisen. Das Substrat ist sandig bis schlammig, teils auch
feinkiesig. Einige größere Uferabbrüche steigern die Strukturvielfalt. Das Gewässer
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
114
mäandriert leicht und ist durchgehend stark beschattet. Randlich finden sich abschnittsweise dichte Hochstaudenfluren. Von Südwesten her fließt der Radenbach
(s.u.) der Drepte zu.
Nördlich der K 46 führt der Gewässerlauf durch eine von Grünlandnutzung geprägte,
teils sehr feuchte Niederung. Das Sohlsubstrat ist wiederum sandig - schlammig. Das
Gewässerbett ist stark eingetieft und streckenweise leicht begradigt, es finden sich
Reste ältere Uferverbauungen (Kunststofffaschinen). Durch angrenzende Niedermoorflächen werden starke Eisenausfällungen verursacht. Örtlich bilden Feldgehölze einen
beschattenden Gehölzsaum. Ansonsten fehlen uferbegleitende Gehölze fast vollständig, und die Ufer sind mit Hochstauden bewachsen. Einige Wochenendgrundstücke am
Horstmoor liegen unmittelbar am Gewässer.
Westlich der Bremerhavener Heerstraße führt der begradigte und mit Flechtzaun befestigte Gewässerlauf durch die Rasenflächen des Golfplatzes. Randlich des
Golfplatzes wird die Drepte allerdings von Bruchwaldresten und feuchten Brachflächen
gesäumt. Jenseits von Brockmanns Mühle wird das Gewässer von Grünland,
Ackerflächen und Gehölzen gesäumt. Teilweise ist das Bachbett tief eingeschnitten,
der Verlauf zeigt eine deutliche Mäandrierung. Das Sohlsubstrat ist sandig bis stark
schlammig, örtlich auch kiesig. Von Süden her mündet die Garlstedter Aue (s.u.) in die
Drepte.
Das Einzugsgebiet der Drepte erstreckt sich etwa zwischen der Bremerhavener Heerstraße, dem Hochplateau Lange Heide und den Siedlungen Hülseberg und Feldhof. Es
weist einen hohen Anteil an Wald- und Grünlandflächen auf. Die Grundwasserneubildungsrate (vgl. Kap. 3.4.2.1) ist mittel bis hoch. Einschränkungen für die Retention des
anfallenden Niederschlagswassers sind für die Siedlungsflächen von Auf dem Raden
anzunehmen. Auch für die großflächigen Ackernutzungen westlich von Hülseberg ist
von einem erhöhten Oberflächenabfluss auszugehen, zumal das Gelände ein deutliches Gefälle aufweist.
Radenbach (4.3, 4.2)
Der Radenbach entspringt ebenfalls auf dem Hochplateau der Langen Heide, westlich
von Heilshorn. Er entwässert Acker- und Grünlandflächen und wird über weite Strecken von Gehölzreihen gesäumt. Im Weiteren verläuft er durch die Waldflächen der
Elm, wo er in die Drepte mündet.
Da das Gewässer zeitweise trockenfällt, liegen keine Angaben zur Gewässergüte vor.
Auch die Strukturgüte wurde nicht bestimmt.
Garlstedter Aue (4.4)
Ein weiteres Nebengewässer der Drepte ist die Garlstedter Aue, die ihren Ursprung
südlich von Garlstedt hat. Sie fließt am westlichen Ortsrand von Garlstedt durch Grünlandflächen und mündet nach ca. 2,5 km Fließstrecke in einem Wäldchen an der
Stadtgebietsgrenze in die Drepte.
Der Oberlauf der Garlstedter Aue fällt zeitweise trocken. Er wird in die Gewässergüteklasse II – III (kritisch belastet) eingestuft. Niederschlagseinleitungen aus der Truppenunterkunft Garlstedt führten früher im Oberlauf zu erheblichen stofflichen Belastungen,
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
115
die inzwischen jedoch stark reduziert sind. Im weiteren Verlauf wird die Gewässergüteklasse II (mäßig belastet) erreicht.
Nach Gewässermorphologie und –vegetation wird der Ausbauzustand im Landschaftsrahmenplan als bedingt naturnah/ teilweise ausgebaut (Stufe 2) beschrieben.
Die Situation im südlichen Einzugsgebiet ist geprägt durch umfangreiche Versiegelungen im Bereich der Truppenunterkunft Garlstedt sowie nördlich angrenzend größere
Ackerschläge in hängigem Gelände.
Der nördliche Teil des Einzugsgebietes weist vorwiegend Grünlandnutzungen sowie
mehrere Feldgehölze auf, so dass die Bedingungen für die Rückhaltung von Niederschlägen hier deutlich günstiger sind.
Giehler Bach (4.3, 4.4) und Hamme (6.2, 7.1)
Der Giehler Bach entspringt ebenfalls auf dem Hochplateau der Langen Heide, nur
wenige hundert Meter von der Drepte entfernt. Sein Verlauf ist jedoch nicht nordwestlich, sondern nordöstlich gerichtet. Er fließt östlich von Hülseberg, dem Ohlenstedter
Quellsee und dem Wochenendhausgebiet Hohes Moor entlang und dann in einem
großen, ostwärts gerichteten Bogen aus dem Osterholz-Scharmbecker Stadtgebiet
hinaus.
Im Bereich des Teufelsmoores erreicht das Gewässer, nun als Hamme bezeichnet,
erneut das Stadtgebiet. Der Verlauf der Hamme ist nach Südwesten ausgerichtet und
bildet über weite Abschnitte die Grenze des Stadtgebietes. Bei Ritterhude fließt die
Hamme mit der Wümme zusammen und wird bis zur Mündung in die Weser Lesum
genannt.
Der Gezeitenwechsel der Nordsee setzt sich über Weser und Lesum bis in die Hamme
hinein fort. Hier ist er allerdings deutlich durch die stromabwärts gelegene Schleuse in
Ritterhude und bei Hochwasserständen auch durch das Lesumsperrwerk beeinflusst.
Am Pegel Tietjens Hütte werden tidebedingte Wasserstandsschwankungen von bis zu
0,6 m gemessen.
Die Gewässergüte des Giehler Baches wird mit Klasse II – mäßig belastet angegeben.
Der Oberlauf fällt zeitweise trocken.
Auch die Hamme weist im Stadtgebiet zunächst die Gewässergüteklasse II auf, ab
dem Zufluss von Kirchdammgraben und Semkenfahrt ist die Gewässergüte jedoch
kritisch belastet (Gewässergüteklasse II – III).
Im Bereich Tietjens Hütte liegt eine Messstelle des Gewässerüberwachungssystems
Niedersachsen (GÜN), so dass für die Hamme nähere Daten zur chemischen Gewässergüte vorliegen. Für den Messzeitraum 1992 bis 2003 wurden folgende Werte ermittelt:
Tabelle 11: Angaben zur chemischen Gewässergüte der Hamme (Messstelle Tietjens Hütte)
Parameter
pH-Wert
90-Perzentil/ Jahr
Minimum
Maximum
7,5
8,1
Angaben zur Güteklasse
Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren
eingehalten
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Parameter
116
Minimum
Maximum
Angaben zur Güteklasse
Sauerstoff
[mg/l], 10-Perzentil/ Jahr
4,20
8,00
Zielvorgabe Güteklasse II in vier Messjahren unterschritten:
Güteklasse III: 1993
Güteklasse II – III: 1994, 1998, 2001
BSB 5
[mg/l], 90-Perzentil/ Jahr
3,76
6,20
Zielvorgabe Güteklasse II in sechs Messjahren
überschritten (1992, 1996, 1998, 1999, 2000,
2003)
TOC
[mg/l], 90-Perzentil/ Jahr
21,70
43,30
Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren
überschritten: Güteklasse III – IV, in 1993, 2001
und 2002 Güteklasse IV
Ammonium
[mg N/l], 90-Perzentil/ Jahr
0,80
1,25
Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren
überschritten: Güteklasse III, in 1996 und 1997
Güteklasse III – IV
Nitrit
[mg N/l], 90-Perzentil/ Jahr
0,02
0,09
Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren
erreicht
Nitrat
[mg N/l], 90-Perzentil/ Jahr
1,20
2,02
Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren
erreicht
Gesamtstickstoff
[mg N/l], 90-Perzentil/ Jahr
3,88
5,55
Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren
überschritten: Güteklasse II – III
Ortho-Phosphat
[mg P/l], 90-Perzentil/ Jahr
0,21
0,59
Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren
überschritten: Güteklasse III in 1992, 1995 – 1997,
1999, 2000, 2003; Güteklasse III – IV in den übrigen Messjahren
Gesamt-Phosphat
[mg P/l], 90-Perzentil/ Jahr
0,40
0,96
Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren
überschritten: Güteklasse III in 1996, 1997, 1999,
2000 und 2003, Güteklasse III – IV in den übrigen
Messjahren
Chlorid
[mg/l], 90-Perzentil/ Jahr
36,9
47,7
Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren
erreicht
Sulfat
[mg/l], 90-Perzentil/ Jahr
32,9
59,3
Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren
erreicht
Leitfähigkeit
[µS/cm], 90-Perzentil/ Jahr
409
463
Zielvorgabe Güteklasse II in allen Messjahren
erreicht
AOX
[µg/l], 90-Perzentil/ Jahr
16,0
101,5
Zielvorgabe Güteklasse II in 1999, 2000 und 2002
erreicht;
Güteklasse II – III: 1996 – 1998, 2001, 2003
Güteklasse III: 1993 – 1995
Güteklasse III – IV: 1992
Quelle: NLWK – Betriebsstelle Verden: Gewässergütebericht 2004
Die Auswertung der Meßdaten aus den Jahren 1992 – 2003 ergibt folgende Trends:
•
Hinsichtlich der Parameter pH-Wert, Nitrit, Nitrat, Chlorid, Sulfat und Salzgehalt
(elektrische Leitfähigkeit)
•
Der Sauerstoffgehalt des Hammewassers unterschreitet vereinzelt die Mindestanforderungen der Gewässergüteklasse II. Mögliche Ursachen stellen organische Belastungen oder Sauerstoffzehrung durch Nitrifikation dar.
•
Der biochemische Sauerstoffbedarf (BSB5) erfasst alle sauerstoffzehrenden Prozesse, die sich innerhalb von fünf Tagen im Wasser abspielen. Die Zielvorgaben
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
117
werden während der Messperiode wiederholt unterschritten. Dies ist auf eine Belastung mit leicht abbaubaren organischen Substanzen und/ oder Ammonium zurückzuführen (vgl. TOC und Ammonium)
•
Die Belastung mit organischem Kohlenstoff (TOC) war durchgängig hoch. Da die
Hamme durch die Teufelsmoorniederung fließt, kann die TOC-Belastung zum großen Teil auf eine natürliche Belastung mit Huminstoffen zurückgeführt werden.
•
Die Messwerte für Ammonium-Stickstoff und Gesamtstickstoff spiegeln eine deutliche Belastung der Hamme wieder. Die hohen Werte für Gesamtstickstoff sind
schwerpunktmäßig auf die Ammonium-Gehalte zurückzuführen.
•
Auch hinsichtlich der Parameter Ortho-Phosphat und Gesamt-Phosphat ist die Gewässergüte der Hamme über den betrachteten Zeitraum durchgängig als ungünstig
einzustufen.
•
Die Belastung der Hamme mit adsorbierbaren organischen Halogenverbindungen
(AOX) nahm in der ausgewerteten Messperiode deutlich ab. Seit 1999 liegen die
Werte etwa im Bereich der Mindestanforderungen für die Güteklasse II: Es wird
teils die Güteklasse II, teils die Güteklasse II – III erreicht.
Im Sediment der Hamme wurden in den Jahren 1998 bis 2003 folgende mittlere
Schwermetallgehalte gemessen:
Tabelle 12: Angaben zur Schadstoffgehalten im Sediment der Hamme (Messstelle Tietjens Hütte)
Mittelwert
1998 - 2003
Cadmium
[mg/kg TS]
Chrom
[mg/kg TS]
Kupfer
[mg/kg TS]
Nickel
[mg/kg TS]
Blei
[mg/kg TS]
Zink
[mg/kg TS]
Quecksilber
[mg/kg TS]
2,42
42,12
31,28
35,33
101,81
391,50
0,28
Im Vergleich zu den Gewässergüteklassen der LAWA sind die Werte für Kupfer, Nickel
und Quecksilber der Gewässergüteklasse I – II (sehr geringe Belastung) zuzuordnen,
der Wert für Chrom sogar der Gewässergüteklasse I (anthropogen unbelastet).
Die Zielvorgaben für die Schwermetalle Cadmium, Blei und Zink werden nicht eingehalten. Für diese Parameter ist die Hamme in die Güteklasse II – III (deutliche Belastung) einzustufen.
Die Strukturgüte wird für den Giehler Bach teils mit stark verändert (Strukturgüteklasse
5), teils mit sehr stark verändert (Strukturgüteklasse 6) angegeben. Die uferbegleitenden Flächen werden vorwiegend als Grünland, teils jedoch auch als Acker genutzt.
Abschnittsweise ist ein Gehölzsaum ausgeprägt.
Die Hamme wies als typisches Niederungsgewässer ursprünglich sehr flache Ufer und
einen stark mäandrierenden Verlauf auf. Ende des 19. Jh. wurde der Flusslauf begradigt, die Ufer sind heute durch Steinschüttungen vor Wellenschlag gesichert. Die Gewässersohle wird von Sanden gebildet, die trotz der geringen Fließgeschwindigkeit
einer ständigen Umlagerung unterliegen. Infolge des Torfabbaus im Einzugsgebiet ist
das Flusswasser mit einer hohen Schwebstofffracht belastet. Uferbegleitend finden
sich Grünlandnutzungen sowie lückige Gehölzsäume. Die Gewässerstrukturgüte wird
teils als sehr stark verändert, teils als vollständig verändert (Strukturgüteklasse 7) eingestuft.
Das Einzugsgebiet am Oberlauf (Giehler Bach) umfasst Geestbereiche mit dominierender Grünlandnutzung und einigen Siedlungs- und Ackerflächen (Hülseberg, Oh-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
118
lenstedt, Bilohe). Auch infolge der Bodenverhältnisse ist hier von einem mittleren Retentionsvermögen auszugehen.
Die Hamme entwässert das Teufelsmoor, das zwar großflächige Grünländereien und
nur zu sehr geringem Teil Acker- und Siedlungsflächen umfasst, infolge der oberflächennahen Grundwasserstände jedoch eine stark begrenzte Niederschlagsversickerung aufweist. Durch die umfangreiche Abtorfung wurde das Retentionsvermögen für
Niederschlagswasser weiterhin herabgesetzt.
Im Stadtgebiet ist die Hamme nicht durch Deichbauwerke von der Flussaue abgeschnitten. Große Teile der weiträumigen Niederung sind regelmäßig überflutet (s. Karte
11), schwerpunktmäßig in den Monaten November bis März. Für die Retention von
Hochwassern ist die Hammeniederung von besonderer Bedeutung, auch für den
Schutz Ritterhudes und Bremens. Aus diesem Grund wird derzeit ein Überschwemmungsgebiet in der Aue der Hamme gesetzlich festgesetzt.
Im Zuge der Umsetzung des GR-Projektes Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1)
ist künftig mit einer räumlichen und zeitlichen Ausdehnung der Überschwemmungen in
der Teufelsmoorniederung zu rechnen.
Hopwiesengraben und Schaufleet (4.4)
Hopwiesengraben und Schaufleet sind im Stadtgebiet die bedeutsamsten Zuflüsse des
Giehler Baches. Der Hopwiesengraben entwässert Grünlandflächen südöstlich Ohlenstedt. Die Schaufleet entspringt westlich Ohlenstedt, verläuft in einem nordwärts
gerichteten Bogen entlang der Stadtgebietsgrenze und mündet westlich von
Ohlenstedt in den Giehler Bach.
Die biologische Gewässergüte des Hopwiesengrabens ist der Klasse II – mäßig belastet zuzuordnen, während sie für die Schaufleet im Jahr 2000 als kritisch belastet
(Klasse II – III) eingestuft wird. In früheren Untersuchungen wurden hohe Phosphatbelastungen im Wasser der Schaufleet festgestellt, die vermutlich aus der landwirtschaftlichen Düngung stammten.
Der Ausbauzustand wird im Landschaftsrahmenplan für beide Gewässer mit bedingt
naturnah bis naturfern angegeben. Entlang der Ufer finden sich Grünlandnutzungen
und über weite Strecken Gehölzsäume.
Beek (7.1, 7.2)
Als größtes Nebengewässer der Hamme ist die Beek zu nennen, die nördlich des Osterholz-Scharmbecker Stadtgebietes in der Teufelsmoor-Niederung entspringt und bei
Neu Helgoland in die Hamme mündet. Am Unterlauf der Beek liegt das Breite Wasser,
ein Flachsee mit großflächigen Verlandungsbereichen.
Die chemische Gewässergüte ist kritisch belastet. Aufgrund der niederungstypisch geringen Fließgeschwindigkeit und der damit einhergehenden Sauerstoffarmut ist das
Selbstreinigungsvermögen des Gewässers gering und wird durch anthropogene Nährstoff- und Schwebstoffeinträge überschritten.
Im Landschaftsrahmenplan wird der Ausbauzustand überwiegend als naturnah bis bedingt naturnah eingestuft. Der Oberlauf ist als Graben mit naturnahen Elementen klassifiziert. An das Gewässer angrenzend finden sich Grünländereien, teils auch Sumpfund Sukzessionsflächen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
119
Auch das Einzugsgebiet ist von Grünlandnutzung dominiert. Mit dem Günnemoor liegt
zudem ein großflächiger, teils bereits wiedervernässter Torfabbau im Einzugsgebiet.
Über den Mühlenbach (s.u.) werden weiterhin Geestbereiche in die Beek entwässert.
Bei Hochwasser in der Hamme, das sich über den Rückstau auch in der Beek auswirkt, werden weite Flächen entlang dieses Gewässers ebenfalls regelmäßig überflutet.
weitere Gräben und Fleete des Teufelsmoors (7.1, 7.2)
Eine Vielzahl weiterer Gräben und Fleete entwässert die Teufelsmoorniederung. Als
wichtigste Nebengewässer der Beek sind Torfkanal, Pferdegraben, Neuer Speckgraben und Mitteldammgraben/ Speckgraben zu nennen. Bornreiher Schiffgraben,
Schmoo, Neuer St. Jürgener Schiffgraben, Umbeck, Neuer Fangstaken, Kirchdammgraben, Fangstaken und Hafenkanal münden direkt in die Hamme. Zwischen diesen
größeren Gewässern findet sich ein engmaschiges Netz kleinerer Gräben.
Die im Gewässergütebericht berücksichtigten Gewässer weisen eine kritisch belastete
Gewässergüte auf (Güteklasse II – III), die auf Nährstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Nutzung und Torfmineralisierung sowie das geringe Selbstreinigungsvermögen der langsam fließenden bis stagnierenden Gräben zurückzuführen ist. Teilweise stammen die Belastungen auch aus angrenzenden Siedlungsflächen. Als positive
Ausnahme verbesserte sich die Gewässergüte im Kirchdammgraben im Jahr 2000 auf
die Güteklasse II (mäßig belastet).
Im Bereich der Hammemarsch ist das Wasser der Entwässerungsgräben kalkhaltig, da
sich hier am Fuß des Geestrandes kalkreiches Grundwasser sammelt.
Die zu Entwässerungszwecken angelegten Gräben der Teufelsmoorniederung sind
i.d.R. durch eine naturferne Struktur gekennzeichnet. Der Neue Speckgraben und der
Neue Fangstaken weisen naturnahe Elemente auf. Auch der Bornreiher Schiffgraben
ist im Landschaftsrahmenplan hinsichtlich des Ausbauzustandes als bedingt naturnah
bis naturfern beschrieben.
Die an die Gewässer angrenzenden Flächen werden überwiegend als Grünland genutzt. Abschnittsweise finden sich randlich auch Gehölze (Neu St. Jürgener Schiffgraben, Pferdegraben, Mitteldammgraben/ Speckgraben, Kirchdammgraben, Fangstaken,
Hafenkanal). Die meisten Gräben sind jedoch weitgehend unbeschattet, so dass die
sommerliche Erwärmung die Sauerstoff-Unterversorgung und Eutrophierung noch verstärkt.
Mühlenbach (3.2, 7.2)
Der Mühlenbach entspringt mit drei Quellarmen bei Freißenbüttel und mündet am Fuß
des Geestrandes in den Neuen Speckgraben, der über die Beek in die Hamme entwässert.
Die Gewässergüte ist mit der Güteklasse II als mäßig belastet anzusehen. Der Ausbauzustand wird mit bedingt naturnah bis naturfern angegeben.
An die Gewässerufer grenzt ein vielfältiges Mosaik aus Siedlungsflächen (Freißenbüttel, Sandhausen), Acker- und Grünlandflächen, Gehölzen und Bodenabbauflächen an.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
120
Das Einzugsgebiet umfasst einen hohen Anteil an Ackerflächen sowie stärker reliefierten Bereichen bei relativ durchlässigen Böden. Entsprechend kann von einem mittleren
Retentionsvermögen für Niederschlagswasser ausgegangen werden.
Scharmbecker Bach (3.2, 4.3, 6.2)
Vom Scharmbecker Bach leitet sich der Name der Stadt her: Scharmbeck geht auf
‚Scirnbeki‘ zurück, das soviel wie ‚Grenzbach‘ oder ‚klarer Bach‘ bedeutet.
Als weiterer Geestbach wird der Scharmbecker Bach ebenso wie Drepte, Giehler Bach
und deren Zuflüsse vom Grundwasserspeicher der Langen Heide gespeist. Er entspringt westlich von Westerbeck und verläuft mit einem Großteil seiner Fließstrecke
durch die Siedlungsflächen der Kernstadt. Am südlichen Stadtrand fließt er mit der
Wienbeck (s.u.) zusammen und mündet im Bereich der Hammemarschen in die Hamme. Allerdings wurde der Verlauf des Baches in der Vergangenheit mehrfach umgeleitet.
Die Geschichte der Kernstadt ist eng mit dem Scharmbecker Bach verbunden. Beispielsweise lieferte der Bach in der Vergangenheit Wasser und Wasserkraft für den
Betrieb von Walk- und Kornmühlen sowie für Färbereien und Gerbereien. Zugleich
wurde er auch zur Ableitung der Abwässer genutzt. Um eine kontinuierliche Wasserzufuhr für die Mühlen zu gewährleisten, wurden verschiedene Stauteiche angelegt, z.B.
der Ententeich hinter der Staustraße.
Die Gewässergüte des Scharmbecker Baches ist seit 1997 als kritisch belastet (Güteklasse II – III) anzusehen, in früheren Untersuchungen wies sie nur eine mäßige Belastung (Güteklasse II) auf. In 1997 wurden im Oberlauf leicht erhöhte Ammoniumkonzentrationen gemessen.
Im Sediment der Graft am Gut Sandbeck, die vom Scharmbecker Bach durchflossen
wird, wurden in 1988 deutlich erhöhte Schwermetallgehalte nachgewiesen38. Insbesondere Blei und Zink waren in hohen Konzentrationen vorhanden.
Der Ausbauzustand wird im Landschaftsrahmenplan für den Oberlauf als bedingt naturnah bewertet. Für den Abschnitt innerhalb der Kernstadt sowie den weiteren Verlauf
wird er mit naturfern angegeben.
Für den Landschaftsplan wurde eine Kartierung des aktuellen Zustandes innerhalb der
Siedlungsflächen der Kernstadt durchgeführt (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im
Anhang). Auf dieser Datengrundlage können zum Scharmbecker Bach folgende Detailangaben ergänzt werden:
Der geradlinige Gewässerlauf ist nahezu durchgehend mit Uferbefestigungen versehen. Über weite Strecken findet sich Bongossi-Flechtwerk, abschnittsweise sind die
Ufer auch durch Betonwände oder Mauern ersetzt. An mehreren Stellen sind Straßenunterführungen u.ä. verrohrt oder als Kastendurchlässe gestaltet. Zwischen Bahnhofstr. und Allwetterbad ist ein längerer Abschnitt verrohrt. Die biologische Durchgängigkeit des Gewässers ist auch durch mehrere Sohlabstürze unterbrochen, von denen
die Wehre an der Mühlenkampstr (Gut Sandbeck), an der Teichstraße (mit Mühlrad)
und am Einlauf der o.g. Verrohrung die größten Höhenunterschiede aufweisen.
Der entlang der Straße Hinter der Wurth verlaufende Abschnitt des Scharmbecker Baches ist ein hervorragendes Beispiel dafür, dass auch innerhalb städtischer Bebauung
die Renaturierung eines Gewässers gelingen kann. Uferbefestigungen wurden hier
zurückgebaut, die Ufer abgeflacht. Durch eine künstlich angelegte Insel wurde die
38 BIOS: Die Graft Gut Sandbeck – Ökologisches Gutachten. 1988
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
121
Strukturvielfalt des Gewässers weiter erhöht. Nach Initialpflanzungen konnte sich eine
artenreiche Ufervegetation aus heimischen Arten entwickeln.
Das Einzugsgebiet des Scharmbecker Baches ist durch den hohen Anteil an Siedlungsflächen gekennzeichnet, so dass nur ein geringes Retentionsvermögen zu erwarten ist.
Wienbeck (3.2)
Die Wienbeck wird aus drei Quellarmen gespeist, die in einem verzweigten Kerbtal des
Osterholz-Scharmbecker Geestrandes entspringen. Zahlreiche Sickerquellen randlich
des Baches führen diesem ebenfalls Wasser zu.
Der nördliche Quellarm, auch als Beeke bezeichnet, bildet den Ablauf der Regenwasserkanalisation Buschhausens und weist entsprechend eine stark schwankende Wasserführung auf. Der mittlere Quellarm nimmt seinen Anfang bei Bredenberg, der südliche Quellarm entspringt im Reithbruch.
Von Seiten der Stadtwerke Osterholz-Scharmbeck wurde Ende 2004 mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens begonnen, so dass die starken Schwankungen des Zuflusses künftig nicht mehr auftreten werden.
Nach der Querung der B 74 fließt die Wienbeck am südlichen Rand der Kernstadt entlang, teils durch landwirtschaftliche Nutzflächen, teils durch Siedlungsflächen. Am
Rand der Hammemarsch mündet die Wienbeck in den Scharmbecker Bach.
Die Gewässergüte ist im nördlichen Quellarm als stark verschmutzt (Güteklasse III)
angegeben, während im mittleren Quellarm und im weiteren Verlauf der Wienbeck bis
zum Scharmbecker Bach die Güteklasse II (mäßig belastet) erreicht wird. Im Oberlauf
wurden in 1997 ein deutlich erhöhter biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5-Wert) und
erhöhte Nitratwerte gemessen.
Mit der Inbetriebnahme des o.g. Regenrückhaltebeckens ist auch eine Reduzierung
von Schadstoffeinträgen in die Wienbeck verbunden, so dass künftig eine Verbesserung der Gewässergüte anzunehmen ist.
Der südliche Quellarm zeichnet sich durch eine gering belastete Gewässergüte aus
und ist als einziges Fließgewässer im Stadtgebiet in die Güteklasse I – II eingestuft.
Für den südlichen Quellarm und den Mittel- und Unterlauf wird der Ausbauzustand als
weitgehend natürlich bis naturnah bewertet. Für den nördlichen und mittleren Quellarm
fehlen Angaben. Beeinträchtigungen bestehen durch eine Reihe von Fischteichen, die
mit dem Wasser der Wienbeck gespeist werden. Zur Bewirtschaftung der Fischteiche
wurden Stauanlagen im Bachverlauf errichtet, die die biologische Durchgängigkeit unterbrechen.
Die Quellarme verlaufen über weite Abschnitte durch Waldflächen oder werden von
linearen Gehölzstrukturen gesäumt. Allerdings werden die Flächen bis dicht an den
Rand des Kerbtales intensiv landwirtschaftlich genutzt. Am Mittel- und Unterlauf grenzen Grünland- und Siedlungsflächen an, Gehölzsäume sind nur in begrenztem Umfang
vorhanden.
Innerhalb des Einzugsgebietes nehmen Grünland-, Acker- und Siedlungsflächen einen
hohen Anteil ein. Einige Bereiche sind stark reliefiert, allerdings sind die Bodenverhältnisse ansonsten recht günstig für die Niederschlagsversickerung.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
122
Grenzgraben und Scharmbeckstoteler Mühlengraben (6.2)
Der Scharmbeckstoteler Mühlengraben wird aus einer Quelle südlich Scharmbeckstotel gespeist. Er verläuft dann durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen der Hammemarsch, die er, ebenso wie der weiter nordöstlich verlaufende Grenzgraben, zur Hamme hin entwässert.
Die Gewässergüte ist für beide Gewässer mit Klasse II – III (kritisch belastet) angegeben. Eine Bewertung der Strukturgüte oder des Ausbauzustandes wird nicht vorgenommen.
Die angrenzenden Flächen werden als Grünland genutzt. Der Quellabschnitt des Mühlengrabens und Teile des Grenzgrabens werden von Ufergehölzen begleitet.
Schönebecker Aue (3.1, 4.3)
Die Schönebecker Aue entwässert das Hochplateau der Langen Heide zunächst in
westlicher Richtung und nimmt dann einen südlichen Verlauf. Weite Teile des Oberlaufs, bis südlich der Landesstraße L 149, fallen zeitweise trocken. Im Stoteler Wald
führt der Bachlauf aus dem Stadtgebiet hinaus. Die Schönebecker Aue mündet in
Bremen – Schönebeck, nahe der Lesum, in die Weser.
Die Gewässergüte wurde in Teilen des Oberlaufs aufgrund von Trockenfallen nicht
bestimmt. Von Lilkendey bis zum Stoteler Wald ist sie als kritisch belastet der Güteklasse II – III zugeordnet. Innerhalb des Waldes bis zur Stadtgebietsgrenze wird die
Güteklasse II (mäßig belastet) erreicht. In 1997 wurde unterhalb der Siedlung Auf dem
Rusch ein deutlich erhöhter Saprobienindex bei zugleich niedrigem Sauerstoffgehalt
festgestellt.
Die Strukturgüte des Gewässers variiert zwischen sehr stark verändert (Stufe 6) im
westwärts gerichteten Abschnitt, deutlich verändert (Stufe 4) im weiteren Verlauf bis
nahe der L 135 und mäßig verändert (Stufe 3) bis zur Stadtgebietsgrenze.
Das Rahmenkonzept Schönebecker Aue39 enthält nähere Angaben zur Gewässerstruktur etc., die im Folgenden kurz zusammengefasst werden:
Am Oberlauf grenzen vorwiegend Grünland, teils aber auch Ackerflächen an das Gewässer. Ufergehölze sind kaum vorhanden. Wo der Gewässerlauf nördlich von Lilkendey nach Süden umknickt, ist am Südufer eine Uferstaudenflur ausgeprägt. Südlich
Lilkendey verläuft die Schönebecker Aue durch Grünland- und einzelne Siedlungsflächen. Abschnittsweise findet sich uferbegleitend eine einseitige Gehölzreihe, vorwiegend aus Eichen. Östlich der L 135 sind großflächige Uferstaudenfluren ausgeprägt.
Der Gewässerlauf ist hier deutlich eingetieft und wird teilweise von Erlen gesäumt.
Nach der Einmündung des Stubbener Grabens (s.u.) verläuft die Schönebecker Aue
leicht mäandrierend durch Laub- und Laubmischwald sowie Grünland. Im Stoteler
Wald wird das Gewässer vorwiegend von Buchen- und Erlenbeständen, teils auch von
Fichtenforst gesäumt. Die Struktur zeichnet sich durch Kolke, Steilufer und Abbrüche
und einen mäandrierenden Verlauf aus. Im weiteren Verlauf nahe der L 135 säumen
Grünland, Uferstaudenfluren und Erlenreihen das Gewässer. Angrenzend liegen einige
Fischteiche.
Im Quellgebiet dominiert Grünlandnutzung, jedoch sind auch Ackerflächen und Siedlungsflächen (Heilshorn) vorhanden. Das Relief ist weitgehend eben, zudem begünsti39 Ingenieur-Dienst Nord: Renaturierung Schönebecker Aue, Rahmenentwurf – Vorplanung. 1994 mit
Ergänzungen von 1996
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
123
gen die Bodenverhältnisse die Niederschlagsversickerung. Im Bereich Auf dem Rusch
sind die Bedingungen für die Niederschlagsretention deutlich ungünstiger. Ein hoher
Anteil an Acker- und Siedlungsflächen fällt hier mit stärker bewegter Geländemorphologie zusammen. Südlich der L 149 verbessert der deutliche Waldanteil die Retentionsleistung im Einzugsgebiet.
Stubbener Graben (3.1, 4.3)
Der Stubbener Graben entspringt ebenfalls im Bereich Lange Heide und mündet nördlich der L 149 in die Schönebecker Aue. Das Gewässer fällt in gesamter Länge zeitweise trocken.
Hinsichtlich der Gewässergüte wird der Stubbener Graben als kritisch belastet (Güteklasse II - III) eingestuft.
Der Ausbauzustand ist hingegen über weite Strecken weitgehend natürlich bis naturnah mit uferbegleitenden Grünland- und Gehölzflächen. Nahe der Einmündung in die
Schönebecker Aue zeichnet sich das Gewässer durch einen mäandrierenden Verlauf
in einem bewaldeten Taleinschnitt aus.
Kleine Aue (3.1)
Die Kleine Aue liegt nur mit ca. 250 m ihrer insgesamt ca. 900 m Fließstrecke innerhalb
des Osterholz-Scharmbecker Stadtgebietes. Sie mündet hier in die Schönebecker Aue.
Die Gewässergüte des zeitweise trockenfallenden Baches wird mit Güteklasse III (stark
verschmutzt) angegeben.
Die Struktur des Gewässers und zwei kleiner östlicher Zuläufe ist überwiegend als naturnah anzusehen40. Vor der Einmündung in die Schönebecker Aue ist allerdings ein
längerer Abschnitt verrohrt. An das Gewässer grenzen Laubwald und Grünland an.
3.4.3.2
Die Stillgewässer des Stadtgebietes
Von den zahlreichen Stillgewässern im Stadtgebiet (s. Karte 11) sind nur sehr wenige
natürlichen Ursprungs. Der überwiegende Teil ist als Fisch-, Angel-, Stau-, Zierteich,
Regenrückhaltebecken o.ä. künstlich angelegt worden oder im Zuge von Rohstoffabbau (insbesondere Sand und Torf) entstanden.
Die meisten Stillgewässer weisen eine Größe von unter einem Hektar auf. Die räumliche Verteilung zeigt eine Häufung in den Naturräumen Ohlenstedter Geest und Osterholz-Scharmbecker Geestrand.
Als natürliche Stillgewässer sind insbesondere das Breite Wasser und die HammeAltarme zu nennen. Bei dem Breiten Wasser handelt es sich um einen ausgedehnten
verlandenden Flachwasserbereich nahe der Mündung der Beek in die Hamme. Drei
Altarme der Hamme liegen im Naturraum Hammemarsch innerhalb des Stadtgebietes.
40 Grundlage für diese Einstufung bildet die Ausweisung als § 28 a-Biotop, da ansonsten keine Einstufung
vorliegt.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
124
Fisch- und Angelteiche kommen über das ganze Stadtgebiet verteilt vor. Größere Anlagen finden sich u.a. an der Garlstedter Aue, am Ohlenstedter Weg, westlich Hülseberg, an den Quellarmen der Wienbeck, an der Schönebecker Aue nahe der Stadtgebietsgrenze und südöstlich Buschhausen.
Stauteiche wurden in historischer Zeit an vielen Fließgewässern angelegt, um eine
kontinuierliche Wasserzufuhr für den Betrieb von Wassermühlen sicherzustellen. Solche Gewässer finden sich u.a. am Mühlenbach in Freißenbüttel, bei Ruschkamp
(Scharmbeckstotel) sowie nahe der Teichstraße in der Kernstadt.
Zierteiche sind im wesentlichen auf die Garten- und Grünflächen in Siedlungsbereichen
beschränkt. Regenrückhaltebecken wurden beispielsweise östlich Pennigbüttel, innerhalb der Kernstadt an der Schwaneweder Str., nördlich der Straße Am Knorren, Auf
dem Knorren und am Berufsschulzentrum sowie an der Buchtstraße in Scharmbeckstotel angelegt.
Durch Rohstoffabbau auf der Geest entstanden sind die drei als Ohlenstedter Quellsee
bezeichneten Stillgewässer und der Scharmbeckstoteler See. Zusammen mit dem
Breiten Wasser sind dies die größten Stillgewässer des Stadtgebietes. Die Abbaugewässer des Ohlenstedter Quellsees umfassen insgesamt etwa 13,5 ha Wasserfläche,
der Scharmbeckstoteler See ca. 4,2 ha. Die übrigen Abbaugewässer auf der Geest
und im Teufelsmoor sind deutlich kleiner.
Zur Wasserqualität liegen keine aktuellen Untersuchungen vor. Anhand der Standortgegebenheiten können folgende verallgemeinernde Annahmen getroffen werden:
Im Bereich der Geest finden sich Stillgewässer teils auf sandigem, teils auf lehmigtonigem Untergrund. Einige führen nicht ständig Wasser. Viele der Stillgewässer sind
als Abbaugewässer bei der Sand- oder Torfgewinnung entstanden und weisen dann
nährstoffarme Wasserverhältnisse auf. Hingegen sind die zahlreichen Fischteiche
durch nährstoffreiche Bedingungen gekennzeichnet.
Die Stillgewässer der Teufelsmoorniederung sind als eutroph einzustufen, sofern sie
mit den größeren Fließgewässern (Hamme und Beek) in Verbindung stehen. Insbesondere dem Breiten Wasser und den Altarmen der Hamme wird kontinuierlich oder
bei den periodisch auftretenden Überschwemmungen nährstoffreiches Wasser zugeführt, so dass es zu einer Verlandung dieser Stillgewässer kommt.
Hingegen sind die Torfstiche und sonstigen Abbaugewässer in den Hochmoorflächen
zunächst durch nährstoffarme und saure Verhältnisse geprägt. Als Folge der fortschreitenden Torfmineralisierung und durch Nährstoffeinträge von direkt angrenzenden
landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es jedoch auch hier zu einer fortschreitenden
Nährstoffanreicherung kommen.
Für einige Gewässer im Moor- und Heidebereich des Truppenübungsplatzes Garlstedt
liegen Daten zur Wasserqualität vor41. Die Untersuchungen wurden von März bis Oktober 1995 durchgeführt. Die untersuchten Gewässer liegen z.T. jedoch außerhalb des
Stadtgebietes.
•
Die Sauerstoffsättigung der Gewässer lag zwischen 49 % und 135 %.
•
Es wurden pH-Werte zwischen 4,0 und 7,9 gemessen.
•
Für die untersuchten Gewässer wurden mittlere Carbonathärten von 0,44 °dH bis
0,86 °dH ermittelt. Bei 0 – 4 °dH wird das Wasser a ls sehr weich eingestuft. Die un-
41 Universität Bremen: Auswirkungen der militärischen Nutzung auf die Heidelandschaft im Gebiet des
Truppenübungsplatzes Garlstedt – Ökologische Bestandsaufnahme und Bewertung. Abschlussbericht
1996
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
125
tersuchten Gewässer weisen entsprechend eine sehr geringe Carbonathärte auf.
Dies entspricht den für Moor- und Heidegewässer zu erwartenden Verhältnissen.
•
Die elektrische Leitfähigkeit lag zwischen 450 µS/cm und 38,8 µS/cm. Die meisten
der untersuchten Gewässer wiesen mit Mittelwerten von unter 100 µS/cm niedermoortypisch geringe elektrische Leitfähigkeiten auf.
•
Die Messwerte für Phosphat, Nitrat und Ammonium wiesen sehr hohe Standardabweichungen auf und werden deshalb nicht zitiert.
3.4.3.3
Besondere Werte und Funktionen der Oberflächengewässer
Oberflächengewässer mit besonderen Werten und Funktionen sowie sonstige Flächen
mit besonderen Werten und Funktionen für Oberflächengewässer werden in der folgenden Tabelle 13 definiert. Sie sind, sofern auf der vorliegenden Datengrundlage
möglich, in Karte 12 dargestellt.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
126
Tabelle 13: Besondere Werte und Funktionen der Oberflächengewässer
Besondere Werte
und Funktionen
Wasserqualität
Strukturgüte
als besondere Werte/ Funktionen sind definiert:
Vorkommen im Stadtgebiet
Datenquellen und Bemerkungen
Fließgewässer mit der Gewässergüteklasse I – II
(gering belastet) oder II (mäßig belastet)
Stillgewässer, für die aufgrund von Naturnähe und/
oder Nährstoffarmut von einer weitgehend unbelasteten Wasserqualität ausgegangen werden kann
Drepte, Garlstedter Aue, Giehler Bach, Abschnit- te der Hamme, Hopwiesengraben, Kirchdammgraben, Mühlenbach, Abschnitte der Schönebecker Aue
verstreut im gesamten Stadtgebiet
Fließgewässer mit der Strukturgüteklasse 2 (gering
verändert) oder 3 (mäßig verändert)
ergänzend Fließgewässer mit dem Ausbauzustand
Stufe 1 (weitgehend natürlich bis naturnah), Stufe 1
– 2, Stufe 2 (bedingt naturnah/ teilweise ausgebaut)
sowie Gräben mit naturnahen Elementen
gemäß § 28 a NNatG geschützte Fließgewässer
Abschnitt der Schönebecker Aue
Garlstedter Aue, Beek, Torfkanal, Neuer Speck- graben, Neuer Fangstaken, Scharmbecker Bach
nordöstlich der Kernstadt, Wienbeck mit südlichem Quellarm, Stubbener Graben
Kleine Aue, Zuflüsse zu Stubbener Graben und Schönebecker Aue
Stillgewässer, für die aufgrund floristischer und
faunistischer Daten von einer naturnahen Struktur
ausgegangen werden kann
verstreut im gesamten Stadtgebiet
Gewässergütekarte 2000
Stillgewässer innerhalb der für
den Naturschutz wertvollen Bereiche (NLÖ) oder der für Arten
und Lebensgemeinschaften
wichtigen Bereiche gemäß LRP
(außer Fischteiche), gemäß
§ 28 a NNatG geschützte Stillgewässer;
Es ist mit weiteren Vorkommen
im Stadtgebiet zu rechnen, die
auf der vorhandenen Datengrundlage nicht abgeleitet werden können.
Strukturgütekarte 2000
LRP Anlage 9
Angaben der Unteren Naturschutzbehörde zu besonders
geschützten Biotopen
Stillgewässer innerhalb der für
den Naturschutz wertvollen Bereiche (NLÖ) oder der für Arten
und Lebensgemeinschaften
wichtigen Bereiche gemäß LRP
(außer Fischteiche), gemäß
§ 28 a NNatG geschützte Still-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Besondere Werte
und Funktionen
Retention von Hochwasser
als besondere Werte/ Funktionen sind definiert:
Überflutungsräume
Vorkommen im Stadtgebiet
umfangreiche Niederungsflächen an Hamme
und Beek
127
Datenquellen und Bemerkungen
gewässer;
Es ist mit weiteren Vorkommen
im Stadtgebiet zu rechnen, die
auf der vorhandenen Datengrundlage nicht abgeleitet werden können
LRP-Anlage 10
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
3.4.3.4
128
Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Oberflächengewässer
Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Oberflächengewässer betreffen die Wasserqualität, die Gewässerstruktur sowie die Verhältnisse in den Wassereinzugsgebieten. Sie werden im Folgenden aufgeführt und sind, sofern sie sich lokalisieren lassen,
in Karte 12 dargestellt.
Veränderungen der Wasserqualität
Einleitungen von Schad- und Nährstoffen beeinträchtigen die Wasserqualität (Gewässergüte) von Oberflächengewässern.
Als Schadstoffe sind insbesondere Schwermetalle, persistente organische Verbindungen, Salze und Säuren relevant. Während im Wasser gelöste toxische Stoffe direkt die
betroffenen Biozönosen schädigen, werden unlösliche Schadstoffe im Sediment akkumuliert und können von dort bei veränderten physikochemischen Verhältnissen im Gewässer wieder freigesetzt werden. Beispielsweise kommt es bei fortschreitender Gewässerversauerung zu einer Remobilisierung von im Sediment festgelegten Schwermetallen.
Eine Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen ist bei allen Gewässern gegeben.
Gegenüber Versauerung gelten die Geestgewässer als besonders empfindlich, da die
Gewässer der Hochmoorgebiete von Natur aus saure Verhältnisse aufweisen.
Eine Belastung der Oberflächengewässer mit Nährstoffen (Eutrophierung), insbesondere mit Phosphaten und Stickstoffverbindungen, führt zu intensiven Umsetzungsprozessen unter Verbrauch des im Wasser gelösten Sauerstoffs. Für Stillgewässer ist die
Eutrophierung und die damit einhergehende, sukzessive Verlandung ein natürlicher
Vorgang, der jedoch oftmals durch anthropogene Einflüsse verstärkt wird. Im Extremfall werden durch Sauerstoffmangel Organismen und Lebensgemeinschaften geschädigt und die Bildung von Faulschlamm begünstigt. Es kommt zum „Umkippen“ des Gewässers.
Beeinträchtigungen und Gefährdungen durch Nährstoffeinträge sind insbesondere bei
Fließgewässern mit geringer Fließgeschwindigkeit und bei kleineren Oberflächengewässern relevant. Bei schnellfließenden Gewässern und Seen mit großer Wasserfläche ermöglichen Turbulenzen eine Nachlieferung von Sauerstoff aus der Atmosphäre.
Da die Wasserlöslichkeit von Sauerstoff bei steigender Temperatur abnimmt, sind weiterhin unbeschattete Gewässer und Flachseen als empfindlich gegenüber Eutrophierung einzustufen.
Stoffliche Belastungen der Oberflächengewässer sind im Stadtgebiet vor allem auf
Siedlungs- und Verkehrsabwässer, Altlasten, Kläranlagen, Luftschadstoffe, Landwirtschaft, Fischteiche und den Sportbootverkehr auf der Hamme zurückzuführen. Dabei
können punktuelle Stoffeinträge und diffuse Quellen unterschieden werden.
Abwasser- und direkte Regenwasser-Einleitungen von Siedlungs- und Verkehrsflächen, die sehr verbreitet vorkommen, stellen punktuelle Schadstoffquellen dar. Über
Art und Menge der eingetragenen Schadstoffe, die zudem stark variieren können, liegen keine Untersuchungen vor. Als Belastungsschwerpunkte können der innerhalb der
Kernstadt verlaufende Abschnitt des Scharmbecker Baches sowie Querungen verkehrsreicher Straßen mit Fließgewässern angenommen werden. Durch Rückhaltung
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
129
von Niederschlagswasser sind die Belastungen örtlich reduziert, da sich in den Regenrückhaltebecken Schweb- und Schadstoffe absetzen.
Hinweise für Schadstoffeinträge aus Altlasten liegen für zwei Bereiche am Oberlauf
des Scharmbecker Baches sowie einen angrenzenden Teich (Nr. 10 und 16 in Tab. 9)
und für eine Altlast am südlichen Quellarm der Wienbeck (Nr. 25 in Tab. 9) vor. Diese
Hinweise sind jedoch älteren Datums und wurden aktuell nicht überprüft.
Die kommunale Kläranlage liegt südlich der Kernstadt am Fuß des Geestrandes. Sie
verfügt über eine dritte Reinigungsstufe mit biologischer Phosphat- und Stickstoffreduzierung. Die geklärten Abwässer werden über eine parallel zum Bahndamm verlaufende Leitung der Lesum zugeführt. Die zulässigen Schad- und Nährstoffeinträge in die
Gewässer sind gesetzlich reguliert.
Einige Ortschaften und sonstige Siedlungsbereiche (Wochenendplatz in Ohlenstedt,
Camping- und Wochenendplätze an der Hamme, Einzelbebauungen) sind nur teilweise
oder gar nicht an die kommunale Kläranlage angeschlossen. Die Abwasserentsorgung
erfolgt unvollständig über Kleinkläranlagen, deren Abläufe ebenfalls die Wasserqualität
belasten können.
Luftschadstoffe (vgl. Kap. 3.5.2.3) können über direkte Deposition, mit dem Niederschlag bzw. Oberflächenabfluss oder mit dem Sickerwasser in die Oberflächengewässer gelangen. Es handelt sich um diffuse Schadstoffeinträge. Allerdings kann für Gewässer in Nadelwaldbereichen aufgrund der Filterwirkung der Vegetation für Luftschadstoffe von einer erhöhten Beeinträchtigung oder Gefährdung ausgegangen werden. Zudem verstärkt hier die vegetationsbedingte Säurebelastung des Bodens (vgl.
Kap. 3.3.4) die Gewässerversauerung durch saure Niederschläge.
Im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung entstehen sowohl punktuelle
als auch diffuse Schad- und Nährstoffeinträge in Oberflächengewässer: Mit dem Drainagewasser werden vor allem in der Bodenlösung enthaltene Stickstoffverbindungen
aus nicht bedarfsgerechter Düngung in die Oberflächengewässer eingetragen und führen dort zu einer Eutrophierung. Ein weiteres Problem stellt die Verockerung dar: In
den Drängräben kommt es durch Oxidationsprozesse zur Bildung von schwerlöslichen
Eisenoxiden, die sich als flockige Ausfällungen oder Krusten im Gewässer ablagern.
Mit diesem Prozess geht auch eine Veränderung des Wasserchemismus (Redox- und
pH-Verhältnisse) einher. Gewässernahe Silagemieten sind ebenfalls als punktuelle
Belastungsquellen zu nennen. Mit dem Sickerwasser gelangen organische Verbindungen in die Gewässer und bewirken eine Nährstoffanreicherung und Versauerung.
Diffuse Belastungen mit Düngemitteln und Pestiziden entstehen durch Verwehungen
bei der Anwendung (direkte Deposition) oder durch den Eintrag von erodiertem Bodenmaterial (vgl. Kap. 3.3.4). Als Belastungsschwerpunkte sind die Gebiete anzunehmen, in denen eine intensive landwirtschaftliche Nutzung bis dicht an den Gewässerrand betrieben wird und in denen eine erhöhte Erosionsgefahr in Gewässernähe besteht. Ein hoher Anteil gewässernaher und erosionsgefährdeter Ackerflächen finden
sich am Oberlauf der Schönebecker Aue und am Mühlenbach. Stillgewässer liegen
i.d.R. nicht in Ackerschlägen. Über Gewässerbelastungen durch intensive Grünlandnutzung liegen keine Detailkenntnisse vor.
Bei intensiver Nutzung werden Fischteiche durch Nährstoffeinträge belastet und unterliegen einer starken Eutrophierung. Sofern die Fischteiche mit Fließgewässern in Verbindung stehen, wirkt sich der Nährstoffeintrag auch nachteilig auf die Gewässergüte
des anschließenden Fließgewässerabschnitts aus. Zudem kann es hier zu einer Erwärmung und entsprechend zu einer Verringerung des Sauerstoffgehaltes kommen, da
die Wassertemperatur in Stillgewässern (Fischteiche) i.d.R. höher liegt als in Fließgewässern. Im Stadtgebiet gibt es verschiedene Fischteichanlagen, über deren Bewirtschaftungsintensität jedoch keine Angaben vorliegen. Beeinträchtigungen angrenzen-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
130
der Fließgewässerabschnitte sind an Garlstedter Aue, Drepte, Giehler Bach, den
Quellarmen der Wienbeck und Schönebecker Aue zu vermuten.
Schadstoffbelastungen können auch durch den Bootssport verursacht werden, der
insbesondere auf der Hamme und im Hafenkanal ausgeübt wird. Über den Umfang der
(z.B. durch unsachgemäße Handhabung oder Leckagen) in die Gewässer gelangenden Betriebsstoffe (Treibstoffe, Farben, Abwässer u.ä.) liegen jedoch keine Kenntnisse
vor.
Als integrierender Ausdruck für die Wasserqualität der Fließgewässer können die chemische und biologische Gewässergüteklasse herangezogen werden (vgl. Kap. 3.4.3.1).
Allerdings wurde die chemische Gewässergüte bisher nur für die Meßstelle Tietjens
Hütte an der Hamme ermittelt, die biologische Gewässergüte lässt nur Rückschlüsse
auf Gewässerbelastungen mit organischen Verbindungen zu. Die vorliegenden Angaben zur Gewässergüte werden in Kap. 3.4.3.1 bei der Beschreibung der einzelnen
Fließgewässer ausgewertet. In Karte 12 sind die Fließgewässerabschnitte als beeinträchtigt eingestuft, die eine Gewässergüteklasse von II – III (kritisch belastet) oder
schlechter aufweisen. Es handelt sich um die Oberläufe von Garlstedter Aue und
Schönebecker Aue, den nördlichen Quellarm der Wienbeck, Schaufleet, Scharmbecker
Bach und Stubbener Graben sowie alle untersuchten Gewässer der Teufelsmoorniederung mit Ausnahme von Kirchdammgraben und einem Teilabschnitt der Hamme. Weiterhin sind die in der Hamme festgestellten Belastungen von Wasser und Sediment in
der Karte gekennzeichnet. Über die räumliche Ausdehnung dieser Belastungen können
jedoch keine näheren Angaben gemacht werden.
Veränderungen der Gewässerstruktur
Veränderungen der Gewässerstruktur wirken sich nicht allein auf die Gewässermorphologie aus, sondern beeinflussen zugleich das Selbstreinigungsvermögen und – bei
Fließgewässern – Abflussregime und biologische Durchgängigkeit.
Als Beeinträchtigungen sind insbesondere Ausbaumaßnahmen (Gewässerbegradigungen und –verbreiterungen, Sohlvertiefungen), Uferbefestigungen (Steinschüttungen,
Faschinen, Bongossi-Flechtwerk, Ufermauern), Durchlassbauwerke (Verrohrungen,
Düker, Kastendurchlässe, Sperrwerke etc.), Sohlbauwerke (Wehre, Sohlabstürze,
Stauhaltungen etc.), Räummaßnahmen (Gewässerunterhaltung einschließlich Beseitigung der Ufervegetation) und Zerstörungen der Uferzone durch Trittbelastung oder
Wellenschlag zu nennen. Weiterhin kann es durch Einspülung erodierter Bodenpartikel
zu Veränderungen der natürlichen Substrateigenschaften kommen.
Ausbaumaßnahmen wurden an einer Reihe von Fließgewässern im Stadtgebiet durchgeführt, u.a. an der Hamme, dem Oberlauf der Schönebecker Aue und der Drepte. Der
Verlauf des Scharmbecker Baches wurde in der Vergangenheit sogar mehrfach vollständig umgeleitet.
Uferbefestigungen über längere Abschnitte finden sich u.a. an der Drepte, an der
Hamme und am Scharmbecker Bach. Die Ufer der Drepte sind im Bereich der L 135
mit Flechtzaun und Steinschüttungen befestigt. Am Golfplatz ist eine Uferverbauung
mit Flechtzaun vorhanden. Die Ufer der Hamme sind durch Steinschüttungen befestigt,
um sie gegen den Wellenschlag der Sportboote zu schützen. Am Scharmbecker Bach
wurden innerhalb des Kernstadt an verschiedenen Abschnitten Uferbefestigungen mit
Feldsteinen, Backsteinen, Bongossi-Flechtwerk oder Beton kartiert.
Auch Durchlass- und Sohlbauwerke sind i.d.R. mit kleinflächigen Uferbefestigungen
verbunden.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
131
Durchlass- und Sohlbauwerke kommen ebenfalls verbreitet an den Fließgewässern im
Stadtgebiet vor. Das Ausmaß der Beeinträchtigungen von biologischer Durchgängigkeit und Abflussverhalten wird im Wesentlichen von der Länge, von Breite bzw.
Durchmesser des Bauwerks und von der Höhe des Sohlabsturzes bestimmt.
Im Rahmen des Fließgewässerschutzsystems42 werden verschiedene Durchlass- und
Sohlbauwerke an der Drepte als sehr starke oder starke Beeinträchtigungen eingestuft.
Diese sind in Karte 12 gekennzeichnet und in der folgenden Tabelle beschrieben. Für
die Schönebecker Aue liegen mit dem Rahmenkonzept zur Renaturierung43 ebenfalls
Angaben zu Sohl- und Durchlassbauwerken vor, die in Karte 12 und Tabelle 14 berücksichtigt sind. Für den innerhalb der Kernstadt gelegenen Abschnitt des Scharmbecker Baches wurden diese Angaben auf Grundlage der aktuellen Kartierung ermittelt.
Die außerhalb des Stadtgebietes gelegene Schleuse in Ritterhude und das Sperrwerk
an der Lesum wirken sich durch die Regulierung des Tidenhubs und die Unterbrechung der Längskontinuität (biologische Durchgängigkeit von der Quelle bis zur Mündung) auch nachteilig auf die Hamme-Abschnitte im Stadtgebiet aus.
Tabelle 14: Durchlass- und Sohlbauwerke an ausgewählten Fließgewässerabschnitten
Nr. in
Karte 12
Länge/ Durchmesser
bzw. Breite + Höhe [m]
Gewässer
Art und Bemerkungen
1
Drepte
Rohrdurchlass
10/ 0,4
2
Drepte
Rohrdurchlass
5/ 0,4
3
Drepte
Rohrdurchlass
8/ 0,4
4
Drepte
Rohrdurchlass
8/ 0,4
5
Drepte
Rohrdurchlass
6
Drepte
Sohlabsturz mit Sohl- und Uferbefestigungen,
über 10 m Rückstau
Rohrdurchlass
5/ 0,6
-/ 1,5 + 0,4
6/ 0,6
7
Drepte
Rohrdurchlass
20/ 1,2
8
Drepte
Rohrdurchlass
5,5/ 0,8
9
Drepte
Rohrdurchlass
10/ 0,8
10
Drepte
Rohrdurchlass
4/ 0,8
11
Drepte
Rohrdurchlass
6/ 0,8
12
Drepte
Brücke mit betonierter Sohle
13
Drepte
Rohrdurchlass
14
Drepte
Wehr mit Sohl- und Uferbefestigungen, über
50 m Rückstau
Durchlassbauwerk
15
Schönebecker
Aue
Rohrduchlass
-/ 0,5
16
Schönebecker
Aue
Rohrduchlass
-/ 0,5
17
Schönebecker
Aue
Rohrduchlass
-/ 0,4
18
Schönebecker
Aue
Rohrduchlass
-/ 0,8
19
Schönebecker
Aue
Rohrduchlass
3,5/ 0,4
15/ 1,2 + 1,2
5/ 1,0
-/ 1,5 + 1,0
5/ 4,0 + 1,2
42 Niedersächsisches Landesverwaltungsamt – Fachbehörde für Naturschutz: Das Niedersächsische
Fließgewässerschutzsystem – Einzugsgebiet von Weser und Hunte. Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, Heft 25/3, 1991
43 Ingenieur-Dienst Nord: Renaturierung Schönebecker Aue, Rahmenentwurf – Vorplanung. 1994 mit
Ergänzungen von 1996
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Nr. in
Karte 12
132
Länge/ Durchmesser
bzw. Breite + Höhe [m]
Gewässer
Art und Bemerkungen
20
Schönebecker
Aue
Rohrduchlass
4,0/ 1,0
21
Schönebecker
Aue
Rohrduchlass
5,0/ 1,0
22
Schönebecker
Aue
Rohrduchlass
3,0/ 1,0
23
Scharmbecker
Bach
Rohrdurchlass mit Sohlgleite
5,0/ 0,3
24
Scharmbecker
Bach
Rohrdurchlass
125/ 0,6
25
Scharmbecker
Bach
Wehr
-/ - + 2,5
26
Scharmbecker
Bach
Kastendurchlass
27
Scharmbecker
Bach
zwei Kastendurchlässe und mehrere Staustufen
von je ca. 20 cm Höhe
28
Scharmbecker
Bach
Kastendurchlass
50/ 3,5 + -
29
Scharmbecker
Bach
Wehr mit Mühlrad
-/ - + 2,0
30
Scharmbecker
Bach
Kastendurchlass
15,0/ 2,0 + 1,5
31
Scharmbecker
Bach
Kasten-/ Rohrdurchlass
32
Scharmbecker
Bach
Kastendurchlass
33
Scharmbecker
Bach
Sohlabsturz, Rückstau, Schaumbildung
-/ - + 0,4
34
Scharmbecker
Bach
Verrohrung
230/ 1,2
35
Scharmbecker
Bach
Kastendurchlass
36
Scharmbecker
Bach
Sohlabsturz
-/ - + 0,1
37
Scharmbecker
Bach
Sohlabsturz
-/ 1,5 + 0,1
38
Scharmbecker
Bach
Rohrduchlass
15/ 2,0
39
Scharmbecker
Bach
Rohrdurchlass
-/ 1,8
40
Scharmbecker
Bach
Kastendurchlass; Wände gemauert, Sohle mit
Steinschüttungen
41
Scharmbecker
Bach
4 Wehre
9,0/ 1,5 + -
50/ 2,0 + 1,5 bzw.
Durchm. 0,8
25,0/ 3,0 + 1,5
20/ 2,5 + 1,0
15/ 3,5 + -/ 1,0 – 1,5 + 0,3 – 0,4
Durch Räummaßnahmen wird das Sohlsubstrat entfernt, die Wasser- und Ufervegetation zerstört und die Fließgeschwindigkeit erhöht. Hiervon ist ein Großteil der Fließgewässer im Stadtgebiet betroffen. Besonders intensive Unterhaltungsmaßnahmen sind
für einen Teil der Gräben in der Teufelsmoorniederung anzunehmen, da es hier als
Folge der Eutrophierung (Nährstoffanreicherung) und geringen Fließgeschwindigkeit zu
starker Ablagerung von Faulschlamm kommt. Einige dieser Gräben werden allerdings
auch weniger intensiv unterhalten, so dass sich naturnahe Strukturen ausbilden kön-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
133
nen (vgl. Kap. 3.4.3.1). Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Untere Hammeniederung (s. Kap. 5.1.1) ist in Teilbereichen der Teufelsmoorniederung eine Einstellung
von Unterhaltungsmaßnahmen an den Gräben absehbar.
Neben Uferbefestigung und Unterhaltungsmaßnahmen können auch Trittbelastungen
zu einer Beeinträchtigung der Uferzone führen. Als Folge von Erholungsnutzungen
(Baden, Angelsport) und Weidetierhaltung entstehen Bodenverdichtungen und Trittschäden an der Vegetation. Solche Beeinträchtigungen werden für den Unterlauf der
Wienbeck beschrieben und sind zudem für weitere Gewässer des Stadtgebietes anzunehmen.
An innerhalb von Ackerbereichen gelegenen Gewässern oder Gewässerabschnitten
führen Boden-Einspülungen oftmals zur Veränderung der natürlichen Substrateigenschaften. Ein hoher Anteil gewässernaher und erosionsgefährdeter Ackerflächen finden sich am Oberlauf der Schönebecker Aue und am Mühlenbach.
Als integrierender Ausdruck für strukturelle Beeinträchtigungen der Fließgewässer
können die Strukturgüteklasse und der Ausbauzustand betrachtet werden (vgl. Kap.
3.4.3.1). Die vorliegenden Einstufungen der Strukturgüte und des Ausbauzustandes
werden in Kap. 3.4.3.1 bei der Beschreibung der einzelnen Fließgewässer ausgewertet. In Karte 10 sind die Fließgewässerabschnitte als beeinträchtigt eingestuft, die eine
Strukturgüteklasse von 4 (deutlich verändert) oder schlechter bzw. einen Ausbauzustand von 2 – 3 (bedingt naturnah bis naturfern) aufweisen. Es handelt sich um Drepte,
Giehler Bach, Hopwiesengraben, Schaufleet, Hamme, Schmoo, Umbeck, Mühlenbach,
weite Abschnitte des Scharmbecker Baches sowie den Oberlauf der Schönebecker
Aue.
Über strukturelle Veränderungen an Stillgewässern liegen keine aktuellen und umfassenden Kenntnisse vor. Allerdings ist ein Großteil der Stillgewässer im Stadtgebiet anthropogenen Ursprungs.
Veränderungen im Einzugsgebiet
Weitere Gefährdungen und Beeinträchtigungen der Oberflächengewässer werden
durch Veränderungen der Bedingungen in den Einzugsgebieten verursacht:
Maßnahmen, die die Grundwasserneubildung verringern (vgl. Kap. 3.4.2.3), erhöhen
zugleich den oberflächlichen Abfluss von Niederschlagswasser und verstärken somit
die witterungsbedingten Schwankungen in der Wasserführung der Oberflächengewässer. Hierzu zählen insbesondere Versiegelungen und die Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Drainagen und Grabensysteme, weiterhin auch Acker- und
Grünlandnutzungen in reliefiertem Gelände.
Die Teufelsmoorniederung wies ursprünglich ein besonderes Retentionsvermögen auf,
da insbesondere Hochmoore schwammartig Niederschlagswasser speichern können.
Als Folge von Abtorfung, Kultivierung und intensiver landwirtschaftlicher Nutzung ist
dieses Retentionsvermögen inzwischen stark herabgesetzt und auch weiterhin gefährdet.
Deichbauwerke und Einpolderungen in der Flussaue reduzieren das Retentionsvermögen für Hochwasser und verändern das Abflussgeschehen des Gewässers. Innerhalb
des Stadtgebietes sind keine Deiche und Polder vorhanden. Allerdings wirkt sich der
südlich der Hamme gelegene Waakhauser Polder auch in das Stadtgebiet hinein aus.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
3.5
134
Klima und Luftqualität
3.5.1 Die Funktionen von Klima und Luft im Naturhaushalt
Das Klima fasst das Zusammenwirken und die Ausprägung von Sonneneinstrahlung,
Temperatur, Niederschlag, Wind und Luftfeuchte über längere Zeiträume zusammen.
Es hat Einfluss auf alle Lebensvorgänge und bestimmt wesentliche Abläufe im Naturhaushalt sowie die Verbreitung von Arten und Lebensgemeinschaften.
Als Großklima wird das Klima größerer Landschaftsräume bezeichnet. Durch die Beschaffenheit von Geländerelief, Boden und Vegetation ergeben sich auf lokaler Ebene
Abweichungen von der großklimatischen Situation, als Lokalklima zusammengefasst.
Zur Charakterisierung der großklimatischen Situation wird i.d.R. auf Meßreihen über 30
Jahre zurückgegriffen, da hierdurch Schwankungen im Witterungsverlauf einzelner
Jahre herausgemittelt werden, andererseits längerfristige Klimaveränderungen weitgehend unberücksichtigt bleiben. Als aktuell verfügbare Meßreihe liegen die Daten aus
der Referenzperiode 1961 – 1990 vor.
Die Luftqualität wird im Allgemeinen nur hinsichtlich der Belastungssituation betrachtet,
wobei bestimmte Gase sowie Stäube von Belang sind. Die Luft stellt zum einen ein
Transportmittel für Schadstoffe dar, die mit der Atemluft von Menschen und Tieren aufgenommen werden können oder sich auf Vegetation, Boden oder in Gewässern ablagern können (Deposition). Zum anderen wirken sich Luftverunreinigungen auch auf
den Klimahaushalt aus bis hin zu erhöhter UV-Einstrahlung und Treibhauseffekt.
Die nachfolgende Charakterisierung der klimatischen Situation beruht auf dem KlimaAtlas Bundesrepublik Deutschland44, den Hinweisen des NLÖ zum Schutzgut Klima/
Luft in der Landschaftsplanung45, dem Landschaftsrahmenplan Osterholz sowie Daten
der Klimastation, die seit Oktober 1998 an der von Rönn’schen Mühle in der Kernstadt
betrieben wird46. Weitere Zusammenhänge werden anhand von Relief und Vegetation
abgeleitet. Zur Luftqualität werden Meßergebnisse ausgewertet, die vom NLÖ im
Rahmen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) und des
Gewässergüte-Überwachungssystems Niedersachsen (GÜN) erhoben werden.
3.5.2 Die Situation im Stadtgebiet
3.5.2.1
Die großklimatische Situation
Niedersachsen liegt innerhalb der feucht-gemäßigten Westwindzone der mittleren Breiten. Das Klima weist einen deutlichen ozeanischen Einfluss auf, der sich in mäßig
warmen, niederschlagsreichen Sommern und milden Wintern bemerkbar macht.
44 Deutscher Wetterdienst: Klimaatlas Bundesrepublik Deutschland, Teil 1 – Lufttemperatur, Niederschlagshöhe, Sonnenscheindauer. 1999
45 NLÖ: Schutzgut Klima/ Luft in der Landschaftsplanung – Bearbeitung der klima- und immissionsökologischen Inhalte im Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 4/ 1999
46 Biologische Station Osterholz e.V.: Meßdaten zu Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer
aus den Jahren 2000 – 2003, verfügbar im Internet unter www.biologische-station-osterholz.de
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
135
Bei Ostwind-Wetterlagen, die i.d.R. mit Hochdruck-Einfluss verbunden sind, verstärkt
sich die kontinentale Tönung: Im Winter werden dann kalt-trockene, im Sommer warmtrockene Luftmassen herangeführt.
Innerhalb von Niedersachsen wird eine Unterteilung in drei klimaökologische Regionen
vorgenommen: den küstennahen Raum, den Geest- und Bördebereich sowie das
Bergland und Bergvorland.
Das Stadtgebiet ist dem küstennahen Raum zugeordnet. Hier herrschen ganzjährig
gute Austauschbedingungen vor, die die Bedeutung lokalklimatischer Prozesse, die
sich nur bei austauscharmen Wetterlagen ausprägen, zurücktreten lassen. Die wichtigsten Kenngrößen des Osterholz-Scharmbecker Klimas sind folgende:
•
Die mittleren jährlichen Windgeschwindigkeiten liegen mit 4,0 – 4,9 m/ s relativ
hoch. Schwachwinde mit einer Geschwindigkeit von unter 1,5 m/ s weisen nur einen Anteil von 5 – 12 % auf. Windstille ist selten.
•
Es herrschen Winde aus südwestlichen bis nordwestlichen Richtungen vor, wobei
im Sommer westliche bis nordwestliche, im Winter südwestliche Winde überwiegen. Bei den Messungen an der Mühle in der Kernstadt wurden in 1999 – 2002
vorherrschend südwestliche Windrichtungen mit einer tendenziellen Zunahme südlicher Windrichtungen festgestellt.
•
Spitzen-Windgeschwindigkeiten wurden in 2002 mit 126,4 km/h gemessen. Die
Anzahl der Sturmtage, an denen Windgeschwindigkeiten von über 100 km/h erreicht werden, lag in 2002 bei fünf, in 2001 bei zwei.
•
Die mittlere jährliche Lufttemperatur liegt bei 8 – 9 °C. Hierbei ist der Januar mit
0 – 1 °C im langjährigen Mittel der kälteste Monat, während im Juli und August mit
16 – 17 °C die höchsten Durchschnittstemperaturen e rreicht werden. Der Jahresgang der Lufttemperatur ist mit Schwankungen von durchschnittlich ca. 16 °C als
ausgeglichen anzusehen.
•
In den Jahren 2000 bis 2003 wurden an der Mühle überdurchschnittlich hohe Jahresmitteltemperaturen gemessen. Im Jahr 2000 war die Durchschnittstemperatur
mit 10,3 °C besonders hoch.
•
Die Tiefstwerte (Minimumtemperaturen) der Lufttemperatur lagen in den Jahren
2000 bis 2003 zwischen – 8,5 °C und – 14,4 °C. Als sommerliche Maximumtemperaturen wurden in 2001 32,9 °C erreicht, in 2003 so gar 36,5 °C.
•
Die größten gemessenen Differenzen zwischen Maximal- und Minimumtemperatur
eines Tages (Tagesgang der Lufttemperatur) lagen in 2001 bei 17,4 °C, in 2002 bei
18,4 °C und in 2003 bei 20,0 °C.
•
An durchschnittlich 60 – 80 Tagen im Jahr unterschreitet die Minimumtemperatur
den Gefrierpunkt (Frosttage). Die mittlere Zahl der Eistage, an denen auch die Maximumtemperatur unter 0 °C liegt (Dauerfrost), wird mit 20 angegeben. Maximumtemperaturen von über 30 °C (Tropentage) werden im langjährigen Mittel an vier
Tagen im Jahr gemessen.
•
Die Messungen an der Mühle ergaben für die Jahre 2001 und 2003 jeweils 15 Eistage, in 2002 waren es 21. Die Anzahl der Tropentage war in 2002 mit sieben und
in 2003 mit 15 besonders hoch.
•
Die jährlichen Niederschlagssummen erreichen im Durchschnitt 700 – 800 mm.
Die Niederschläge sind relativ gleichmäßig über das Jahr verteilt mit einem leichten
Maximum in den Sommermonaten: Juni, Juli und August sind mit 60 – 80 mm besonders niederschlagsreich, während im Februar und April im Mittel nur 40 –
50 mm Niederschläge gemessen werden. Insgesamt ist die Niederschlagsmenge
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
136
deutlich höher als die potenzielle Evapotranspiration (Verdunstung von Vegetation
und vegetationslosen Flächen), die etwa 420 mm/a beträgt.
•
Die Jahre 2003 und 2000 waren mit Niederschlagssummen von 593 mm bzw.
656 mm trockener als im langjährigen Mittel. In 2001 und 2002 lagen die Niederschlagssummen mit ca. 975 mm deutlich über dem Mittel. Dabei lag allein im September 2001 die Regenmenge mit 237 mm etwa viermal so hoch wie im Durchschnitt.
•
Als Maximalmengen pro Tag bzw. Niederschlagsereignis wurden an der Mühle in
den vergangenen Jahren Werte um 25 l/m2 gemessen. Am 5. August 2002 fielen
sogar 42,3 l/m2.
•
Die durchschnittliche Sonnenscheindauer wird mit 1.400 – 1.500 Stunden im Jahr
angegeben. Im Mai und Juni werden mit bis zu 225 Monatsstunden die höchsten
Werte erreicht, im November bis Januar scheint die Sonne nur ca. 25 – 50 Stunden
pro Monat.
•
Die höchste bisher gemessene Sonnenscheindauer in Osterholz-Scharmbeck wurde für das Jahr 2003 mit 1.878 Stunden ermittelt. Auch in 2002 lag die Sonnenscheindauer mit 1.529 Stunden etwas über dem langjährigen Mittel.
•
Die mittlere Zahl der Nebeltage, an denen die Sichtweite von 1.000 m zeitweise
unterschritten wird, liegt im Landkreis Osterholz bei etwa 72 pro Jahr.
Die günstigen Austauschbedingungen, die in Niedersachsen und insbesondere im küstennahen Raum vorherrschen, sind durch die stetigen und oftmals starken Winde begründet. Die Land-Seewind-Zirkulation, die für das Küstengebiet einen bedeutsamen
Austausch-Prozess darstellt, ist für den Osterholz-Scharmbecker Raum vermutlich
nicht relevant, da diese Luftströmungen im Allgemeinen nur 10 – 20 km ins Binnenland
hineinreichen.
Die Durchmischung der Luftmassen wirkt sich positiv auf die Luftqualität (Vedünnung
von Emissionen, vgl. Kap. 3.5.2.3) und auf die bioklimatischen Bedingungen aus. Bioklimatische Belastungssituationen mit Überwärmung oder schlechter Luftqualität treten
nur selten auf und sind dann i.d.R. wenig intensiv und/ oder lokal eng begrenzt.
Eine Ausnahme stellen bioklimatische Belastungen durch den Wind dar. Es besteht ein
erhöhtes Risiko von Zugigkeit oder Böigkeit, so dass Windstress verursacht werden
kann.
Durch Ostwind geprägte Wetterlagen fallen oftmals mit Hochdruckeinfluss und geringen Windgeschwindigkeiten zusammen, so dass der Luftaustausch in der bodennahen
Luftschicht eingeschränkt ist. Die Gefahr lufthygienischer und bioklimatischer Belastungen steigt. In solchen Situationen können lokalklimatische Austauschprozesse von
Bedeutung werden.
3.5.2.2
Lokalklimatische Charakterisierung
Zu den lokalklimatischen Besonderheiten liegen keine systematischen oder punktuellen Untersuchungen vor. Auf Grundlage von Geländemorphologie, Vegetations- und
Nutzungstypen sowie Bodenverhältnissen können jedoch Analogieschlüsse zu den
lokalklimatischen Gegebenheiten abgeleitet werden.
Zur Charakterisierung der lokalklimatischen Situation werden nachfolgend Klimatoptypen unterschieden und näher gekennzeichnet. Auf eine Kartendarstellung der Klimatoptypen wird verzichtet, da eine gesicherte Abgrenzung auf der vorhandenen Daten-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
137
grundlage nicht möglich ist und lokalklimatische Prozesse im Stadtgebiet nur von untergeordneter Bedeutung sind. Eine ungefähre Vorstellung von der räumlichen Verteilung der Klimatoptypen vermitteln die in Kap. 3.2.1 beschriebenen und in Karte 5 dargestellten Landschaftsbild-Einheiten.
•
Waldflächen zeichnen sich durch einen ausgeglichenen Temperaturverlauf und
eine erhöhte Luftfeuchtigkeit aus. Weiterhin werden durch Nadeln und Blätter
Staubpartikel und Gase aus der Luft gefiltert, so dass Wälder die Regeneration belasteter Luftmassen begünstigen.
Große Waldgebiete liegen in den Naturräumen Garlstedter Heide (Schmidts Kiefern, Elm, Fuchstal) und Bremer Schweiz (Stoteler Wald). Kleinere Waldflächen
finden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt.
•
Gehölzreiche Landwirtschaftsflächen der Geest: Gehölzstrukturen führen zu
einer Verringerung der Windgeschwindigkeit und einer Verwirbelung von Luftmassen (Lee-Effekt). Sie erfüllen somit eine Windschutzfunktion, der vor dem Hintergrund der durchschnittlich hohen Windgeschwindigkeit im Stadtgebiet eine besondere Bedeutung auf lokalklimatischer Ebene zukommt. Die Wirksamkeit von Windschutzgehölzen ist insbesondere abhängig von Höhe und Durchlässigkeit des Bestandes sowie Ausrichtung zur Windrichtung.
Als weiterer kennzeichnender Prozess ist die Kaltluft- bzw. Frischluftentstehung47
zu nennen. Diese ist jedoch auf Strahlungsnächte während austauscharmer Wetterlagen beschränkt und deshalb für das Stadtgebiet von untergeordneter Relevanz.
Gehölzreiche Landwirtschaftsflächen finden sich schwerpunktmäßig im Nordwesten des Stadtgebietes sowie zwischen Kernstadt und Stoteler Wald. Über die Höhe
und Durchlässigkeit der Gehölzstrukturen liegen jedoch keine Kenntnisse vor, so
dass die Windschutzwirkung nicht näher spezifiziert werden kann.
•
Gehölzarme Landwirtschaftsflächen der Geest: In diesen Bereichen wird die
Windströmung nur durch wenige Hindernisse gebremst und abgelenkt, so dass die
für den küstennahen Raum charakteristischen hohen Windgeschwindigkeiten auch
auf lokalklimatischer Ebene kennzeichnend sind. Hieraus können zum einen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch Bodenerosion mit entsprechender Staubbelastung der Luft resultieren. Zum anderen kann es durch Windstress zu bioklimatischen Beeinträchtigungen von Erholungsräumen oder Wohnbebauung (Einzelbebauung im Außenbereich, angrenzende Siedlungsflächen) kommen.
Auch im Bereich der gehölzarmen Landwirtschaftsflächen wird in Strahlungsnächten Kaltluft bzw. Frischluft gebildet. Hier kann es zudem zu einem Abfluss der Kaltluftmassen kommen. Voraussetzung ist das Vorhandensein offener, geneigter Freiflächen (z.B. Talauen, offene Hangflächen). Klimaökologisch relevante Kaltluftabflüsse sind an Oberflächenneigungen von mindestens 1 – 2 Grad und Fließstrecken von mindestens 400 m Länge gekoppelt. Aufgrund der großklimatischen Situation (vgl. Kap. 3.5.2.1) sind die Prozesse der Kaltluftbildung und des Kaltluftabflusses im Planungsraum von untergeordneter Bedeutung.
Gehölzarme Landwirtschaftsflächen der Geest sind entlang des Geestrandes, in
der Umgebung von Freißenbüttel, Hülseberg und Ohlenstedt sowie südöstlich
Garlstedt konzentriert.
47 Bei intensiver nächtlicher Wärmeabstrahlung (Strahlungsnächte) kommt es auf vegetationsbewachsenen Freiflächen zu einer besonders starken Abkühlung der bodennahen Luftschicht, die dann als Kaltluft bezeichnet wird. Dieser Prozess ist dort besonders stark ausgeprägt, wo Böden mit geringer Wärmespeicherfähigkeit sowie eine niedrige, isolierende Vegetationsschicht (Grünland u.ä.) vorhanden
sind. Die entstehende Kaltluft wird als Frischluft bezeichnet, wenn sie keine erheblichen Belastungen
durch Luftschadstoffe aufweist.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
•
138
Hangbereiche von Geesttälern und Geestrand: In Abhängigkeit von der Exposition (Ausrichtung) können sich an stärker geneigten Hangbereichen lokalklimatische Sonderstandorte ausbilden, die z.T. in kleinräumigem Wechsel auftreten. An
Südhängen – insbesondere bei Fehlen von beschattenden Gehölzen - führt erhöhte Sonneneinstrahlung zu einer Verringerung der Luftfeuchte und einer Erhöhung
der Lufttemperatur. Nordexponierte Hänge sind durch höhere Luftfeuchte und verminderte Erwärmung gekennzeichnet.
Je nach Hangneigung und Oberflächenrauigkeit kann es an Hangbereichen innerhalb von Kaltluftentstehungsgebieten zum Abfluss der Kaltluftmassen kommen.
Dieser Prozess ist im Plangebiet klimaökologisch von geringer Relevanz (vgl. Kap.
3.5.2.1).
Entsprechende Standorte treten kleinräumig randlich der Geestbachtäler und entlang des Geestrandes auf.
•
Feuchte Talsenken und Mulden der Geest: Als Folge hoher Grundwasserstände
oder Stauwasser-Beeinflussung ist in feuchten Geländeeintiefungen eine erhöhte
Luftfeuchte zu erwarten. Eine erhöhte Nebelhäufigkeit kann die Folge sein, da je
nach Geländeform und Ausrichtung zur Windrichtung ggf. die Windgeschwindigkeit
herabgesetzt ist.
Geneigte Täler innerhalb von Kaltluftentstehungsgebieten können als KaltluftLeitbahnen fungieren, sofern sie geeignete Oberflächenstrukturen aufweisen. Infolge der speziellen Bedingungen im Stadtgebiet ist dieser Prozess jedoch nur mit geringer Intensität und/ oder Häufigkeit zu erwarten.
In Geländemulden innerhalb von Kaltluftentstehungsgebieten kann es zur Bildung
von Kaltluftseen kommen. Dies stellt insbesondere eine Gefährdung empfindlicher
Kulturen durch Spätfröste dar.
Neben den Geestbachtälern können auch sonstige kleinflächige Mulden sowie Abgrabungen von Bodenschätzen entsprechende lokalklimatische Eigenschaften
aufweisen.
•
Teufelsmoor-Niederung: In der Teufelsmoorniederung liegen großflächig geringe
Grundwasserflurabstände vor. Zudem wird die Niederung von einem engen Gewässernetz durchzogen, so dass von einer überdurchschnittlich hohen Verdunstung und Luftfeuchte auszugehen ist. Entsprechend unterscheidet sich das Niederungsklima durch eine häufigere Nebelbildung von den Geestgebieten.
Da entwässerte Moorböden eine geringe Wärmespeicherfähigkeit aufweisen,
kommt es auch in der Teufelsmoor-Niederung zu nächtlicher Kaltluftbildung bei
austauscharmen Wetterlagen. Mittags können dann sehr hohe Temperaturen in der
bodennahen Luftschicht auftreten.
•
Siedlungsflächen: Im Vergleich zur freien Landschaft sind größere Siedlungsflächen durch eine höhere Lufttemperatur, eine höhere Temperaturamplitude im Tagesgang, eine geringere relative Luftfeuchte, erhöhte Niederschläge, eine geringere direkte Sonneneinstrahlung sowie insgesamt geringere, lokal jedoch erhöhte
(Düseneffekte) Windgeschwindigkeiten gekennzeichnet. Ursachen sind der hohe
Versiegelungsgrad, die erhöhte Rauigkeit der Oberfläche (Baukörper) sowie höhere Luftschadstoffgehalte.
In welchem Ausmaß sich ein Siedlungsklima ausprägt, ist einerseits von der Wetterlage (insbesondere austauscharme oder austauschreiche Wetterlage) und andererseits von der lokalen Situation (insbesondere Größe und Form der Siedlung,
Versiegelungsgrad, innere Durchgrünung) abhängig.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
139
Bei austauscharmen Wetterlagen können Flurwinde eine Zufuhr von Frischluft zu
den Siedlungsflächen ermöglichen und so der Entstehung siedlungsklimatischer
Extreme entgegenwirken: Aufgrund unterschiedlichen Erwärmungs- und Abkühlungsverhaltens können sich in Bereichen unterschiedlicher Oberflächenstrukturen
hohe Temperaturdifferenzen ausbilden. Diese führen zu lokal begrenzten Luftaustauschprozessen, die vorwiegend zwischen verdichteten Siedlungsräumen und offenen landwirtschaftlichen Flächen auftreten und dann radial auf das Stadtzentrum
ausgerichtet sind. Sie sind jedoch an geeignete Luftleitbahnen gekoppelt. Flurwinde treten insbesondere in den Abend-, Nacht- und Morgenstunden auf, da dann die
nutzungsabhängigen Temperaturdifferenzen zwischen Siedlung und Umland am
größten sind.
Ähnliche Austauschprozesse können kleinräumig innerhalb der Siedlungsflächen
entstehen, wenn z.B. dicht bebaute und stark versiegelte Bereiche an offene Grünflächen angrenzen.
Aufgrund der günstigen Austauschbedingungen im küstennahen Raum ist davon
auszugehen, dass die kleineren Siedlungen im Stadtgebiet kein eigenes Siedlungsklima ausbilden.
Als größere zusammenhängende Siedlungsfläche ist die Kernstadt in Zusammenhang mit Buschhausen und Pennigbüttel zu nennen. Auch hier sind jedoch nur in
geringem Ausmaß Abweichungen vom Freilandklima zu erwarten, da der hohe Anteil innerörtlicher Grünflächen und die langgestreckte Form der Siedlung zusammen mit den zumeist hohen Windgeschwindigkeiten die Durchmischung der Luftmassen begünstigt.
Zeitlich und räumlich begrenzt kann es dennoch zu bioklimatischen Belastungssituationenen kommen.
•
Grünflächen im Siedlungsbereich: Grünflächen im Siedlungsbereich können in
verschiedener Hinsicht der Ausbildung eines Siedlungsklimas entgegenwirken.
Aufgrund des geringen Versiegelungsgrades und der durch die Vegetation verstärkten Verdunstung kommt es im Bereich von Grünflächen nicht zu einer Überwärmung. Auch die erhöhte Luftfeuchte und die Filterwirkung der Vegetation gegenüber Luftschadstoffen wirken sich klimaökologisch günstig aus.
Durch die unterschiedliche Erwärmung kann es zu Austauschprozessen zwischen
den Grünflächen und den angrenzenden, bebauten Flächen kommen.
Nicht oder nur locker mit Gehölzen bestandene Grünflächen können als Ventilations- und Frischluftbahnen wirken, wenn sie eine direkte Verbindung vom Siedlungsrand in die Siedlungsflächen hinein darstellen und wenn sie nicht durch Strömungshindernisse (z.B. Straßendämme, größere Gebäudekörper) unterbrochen
sind.
Die Grünflächen der Kernstadt sind im Freiraumentwicklungskonzept im Anhang
näher beschrieben.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
3.5.2.3
140
Angaben zur Luftqualität
Die Beurteilung der Luftqualität beschränkt sich im Allgemeinen auf die Belastungen
mit bestimmten Luftschadstoffen.
Als wichtigste Luftschadstoffe beeinträchtigen Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx)
und andere Stickstoffverbindungen, Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2), Kohlenwasserstoffverbindungen - insbesondere Methan (CH4) und Flurchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) – sowie bodennahes Ozon, Schwebstäube und Schwermetalle die
Luftqualität. Die Luftverunreinigungen sind hauptsächlich auf die Emissionen von Verkehr, Industrie und Gewerbe, Hausbrand und Kraftwerken zurückzuführen, wobei in
Niedersachsen der Verkehr als bedeutsamste Emissionsquelle einzustufen ist.
Die austauschstarken klimatischen Verhältnisse des küstennahen Raumes wirken sich
günstig auf die Luftqualität aus. Die Durchmischung der Luftmassen bewirkt eine Verdünnung der Schadstoffemissionen, so dass höhere Schadstoffkonzentrationen i.d.R.
nur räumlich eng begrenzt in der Nähe von Emittenten auftreten.
Im Rahmen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) führt
das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) automatisierte Messungen zur
Überwachung der Luftqualität durch. Das Messnetz berücksichtigt schwerpunktmäßig
solche Gebiete, in denen in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen zu
erwarten sind. Es werden u.a. Messstationen in Bremerhaven, Bösel (bei Friesoythe),
Cloppenburg, Walsrode und Buxtehude betrieben. Die Messdaten dieser Stationen
können aufgrund der großen Entfernungen (zumeist über 60km) und der teils deutlich
abweichenden Emissionssituation in der Umgebung der Stationen nicht auf das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks übertragen werden.
Aus der Auswertung der LÜN-Messdaten ergeben sich für Niedersachsen jedoch allgemeine Tendenzen48:
Insgesamt ist das norddeutsche Flachland als lufthygienisch wenig stark beeinträchtigt
anzusehen. Bei den meisten relevanten Luftschadstoffen werden im Mittel nur geringe
Immissionsbelastungen festgestellt.
Die Belastungen der Luft mit Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und Kohlenmonoxid
sind in den vergangenen Jahren leicht rückläufig.
Für Schwefeldioxid, das insbesondere bei der Verbrennung fossiler Energieträger entsteht, ist seit Ende der 1980er Jahre ein deutlicher Rückgang der Belastungen zu verzeichnen. Dies ist schwerpunktmäßig auf verbesserte Anlagentechnik und die veränderte Situation in den Neuen Bundesländern zurückzuführen. Der Grenzwert der 1.
EU-Tochterrichtlinie zum Schutz von Ökosystemen (20 µg/m3 SO2 als Jahresmittelwert
und Wintermittelwert) wird in Niedersachsen flächendeckend deutlich unterschritten.
Die vorwiegend vom KfZ-Verkehr verursachten Luftbelastungen mit Benzol zeigen seit
1999 ebenfalls einen deutlichen Rückgang. Die Jahresmittelwerte liegen nun unter
5 µg/m3.
Schwebstaub-Belastungen in der Luft weisen seit Anfang der 1980er Jahre rückläufige
Tendenzen auf. Allerdings wird der Grenzwert der 1. EU-Tochterrichtlinie zum Schutz
der menschlichen Gesundheit (50 g/m3 Schwebstaub als 24-Stunden-Mittelwert, der
nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden darf) an mehreren Stationen in Niedersachsen nicht eingehalten.
48 Entnommen der Zusammenstellung im Internet (www.nloe.de) am 13.02.2004
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
141
Belastungen mit bodennahem Ozon, dessen Bildung stark von den meteorologischen
Bedingungen und dem Vorhandensein bestimmter Vorläufersubstanzen abhängig ist,
treten insbesondere in den Sommermonaten auf. Der Schwellenwert der 3. EUTochterrichtlinie zum Schutz der menschlichen Gesundheit (120 µg/m3 als Achtstundenwert) wird auch in Niedersachsen zeitweise überschritten.
Im Rahmen der Gewässergüte-Überwachung in Niedersachsen (GÜN, vgl. Kap.
3.4.3.1) werden Depositionsmessungen durchgeführt, die Luftschadstoff-Gehalte im
Niederschlagswasser ermitteln. Hierdurch werden die durchschnittlichen Belastungen
in einem Gebiet erfasst, kurzfristige Belastungssituationen werden hingegen nicht erfasst.
Das GÜN-Depositionsmessnetz umfasst eine Station in Osterholz-Scharmbeck. Ausgewählte Messdaten der vergangenen Jahre sind in Tabelle 15 zusammengestellt. Sie
wurden vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie – Abteilung Wasserwirtschaft,
Gewässerschutz zur Verfügung gestellt.
Tabelle 15: Messdaten der Depositions-Messtelle in Osterholz-Scharmbeck
Nitrat-N
[kg/ha*a]
Ammonium-N
[kg/ha*a]
o-Phosphat-P
[kg/ha*a]
Chlorid
[kg/ha*a]
1992
4,95
7,01
0,51
31,48
1993
10,11
12,47
35,22
Jahr
Sulfat
[kg/ha*a]
Blei
[kg/ha*a]
Kupfer
[kg/ha*a]
1994
40,48
6,72
7,52
40,19
0,29
1995
31,66
6,54
5,85
20,70
0,01
1996
15,83
4,45
6,73
15,42
0,01
1997
17,94
4,47
6,86
22,84
0,01
0,01
1998
32,10
6,97
9,40
28,21
1999
19,81
5,10
6,14
24,84
2000
16,47
6,84
8,21
18,51
2001
19,84
5,77
7,92
30,98
2002
18,78
5,54
8,09
20,41
Mittelwert Niedersachsen (Freiland-Messstellen)
1997 - 1999
22,3
5,0
7,6
0,31
19,4
0,01
0,02
45,7
0,48
59
0,02
0,05
Mittelwert Niedersachsen (Bestandes-Messstellen)
1997 - 1999
124
23,3
Der pH-Wert des Niederschlagswassers lag in den vergangenen Jahren (2000 – Juni
2003) zwischen 4,3 und 6,9. Die elektrische Leitfähigkeit schwankte zwischen 13 und
35 µS/cm. Belastungen mit Cadmium, Nickel, Chrom oder Quecksilber wurden nicht
festgestellt.
Die vergleichenden Auswertungen unterschiedlicher GÜN-Depositions-Messstellen
zeigen, dass die Schadstoffbelastungen des Niederschlagswassers im Wald (Bestandes-Messstellen) deutlich höher liegen als im Freiland. Dies ist auf die Filterwirkung der
Gehölze zurückzuführen, durch die Luftschadstoffe aus der Luft herausgefiltert werden.
Mit dem Niederschlagswasser werden diese Schadstoffe von den Blatt-/ Nadeloberflächen abgespült und in den Boden eingetragen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
142
Bei der Messstelle in Osterholz-Scharmbeck handelt es sich um eine FreilandMessstelle, so dass innerhalb der Waldflächen von höheren Depositionsbelastungen
als den in Tab. 15 angegebenen ausgegangen werden muss.
Neben den Emissionsquellen innerhalb des Stadtgebietes (vgl. Kap. 3.5.3) stellt vor
allem der Bremer Ballungsraum eine potenzielle Belastungsquelle für die Luftqualität
dar. Diese wirkt sich vorwiegend bei südwestlichen Windrichtungen aus.
Weiterhin können hauptsächlich im Winter in weiten Teilen des norddeutschen Tieflandes großräumig erhöhte Luftbelastungen durch ferntransportierte Schadstoffe auftreten.
Problematisch bezüglich der Luftqualität ist auch das Auftreten von Sommersmog.
Hierbei reichern sich hohe Konzentrationen von Photooxidantien (z.B. Ozon, Peroxide,
Aldehyde, organische Stickstoffverbindungen) in der bodennahen Luftschicht an. Die
Entstehung von Sommersmog ist an bestimmte meteorologische Bedingungen sowie
Belastungen der bodennahen Luftschicht mit bestimmten Schadstoffen gekoppelt. Bodennahes Ozon gilt als Leitsubstanz für Sommersmog.
In den Jahren 1990 – 1995 wurde im Landkreis Osterholz der Ozon-Schwellenwert für
die Unterrichtung der Bevölkerung seltener überschritten als im Bundesdurchschnitt.
3.5.3 Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Klima und Luft
Da besondere Wertigkeiten für Klima und Luft i.d.R. aus der Erfüllung von Ausgleichsfunktionen für belastete Bereiche resultieren, wird – anders als bei den übrigen
Schutzgütern – zunächst auf Beeinträchtigungen und Gefährdungen eingegangen. Im
Anschluss daran werden besondere Werte und Funktionen abgeleitet.
Nach den Vorgaben des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie49 sind im küstennahen Raum nur folgende Belastungsschwerpunkte klimaökologisch und lufthygienisch planungsrelevant:
Größere Siedlungsräume mit über 50.000 Einwohnern
Innerhalb des Stadtgebietes finden sich keine Siedlungsräume mit über 50.000 Einwohnern. Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass Belastungssituationen
als Folge innerstädtischer Überwärmung oder sonstiger stadtklimatischer Effekte nur
kleinräumig, selten und/ oder mit geringer Intensität auftreten.
Als größerer Siedlungsraum liegt die Stadt Bremen nur wenige Kilometer südwestlich
des Stadtgebietes. Aufgrund der häufig auftretenden südwestlichen Windrichtungen
muss davon ausgegangen werden, dass Luftschadstoff-Emissionen in diesem Ballungsraum auch zu lufthygienischen Belastungen im Stadtgebiet von OsterholzScharmbeck führen.
49 NLÖ: Schutzgut Klima/ Luft in der Landschaftsplanung – Bearbeitung der klima- und immissionsökologischen Inhalte im Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 4/ 1999
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
143
Straßen mit einer Verkehrsmenge von > 10.000 KfZ pro Tag, untergeordnet auch
von > 2.000 KfZ pro Tag
Zum Verkehrsaufkommen innerhalb des Stadtgebietes liegen Angaben des Verkehrsentwicklungsplans Osterholz-Scharmbeck50 vor: Es wurden im Oktober 2002 Erhebungen des fließenden Kraftfahrzeugverkehrs auf den verkehrswichtigen Straßen in
und an der Kernstadt durchgeführt (Knotenstrom- und Querschnittszählungen). Hierbei
wurde die Bundesstraße B 74 als am stärksten belastete Straße ermittelt, es traten
Verkehrsmengen von 1.500 Pkw-E/ Sp.-h51 auf. Die L 149 ist mit ca. 1.000 Pkw-E/
Sp.-h eine weitere vielbefahrene Einfallstraße. Für die K 46 und die K 9 wurden Werte
von ca. 800 Pkw-E/ Sp.-h ermittelt. Innerhalb der Siedlungsflächen wurden hohe Verkehrsmengen auf folgenden Straßen ermittelt: Schwaneweder Str., Poststr. – Marktweide – Baustr. – Bahnhofstr. – Osterholzer Str., Ritterhuder Str. – Loger Str., Bremer
Str. – Bördestr. – Findorffstr. – Rübhofstr. – Hohenfelder Str.
Die Angaben zu den Verkehrsmengen beziehen sich auf den unmittelbaren Nahbereich der Kernstadt. Zählungen in weiter entfernten Bereichen (z.B. an der L 135) wurden nicht durchgeführt. Zu Tagesmengen von KfZ liegen ebenfalls keine Angaben vor,
da die Zählungen auf die nachmittäglichen Spitzenzeiten (15.00 – 19.00 h) beschränkt
waren.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die B 74, L 149, K 46 und K 9 auf gesamter Strecke innerhalb des Stadtgebietes durch hohe Verkehrsaufkommen belastet sind.
Ergänzend sind die Landesstraßen L 135 und L 153 als verkehrsreiche Straßen zu
nennen.
Verkehrsbedingte Belastungen von Klima und Luftqualität sind demnach schwerpunktmäßig für folgende Bereiche anzunehmen:
•
Bundesstraße B 74
•
Kreisstraße K 9
•
Landesstraße L 135
•
Kreisstraße K 46
•
Landesstraße L 149
•
•
Landesstraße L 153
Teilbereiche der Siedlungsflächen der
Kernstadt (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang)
Bedeutende Einzelemittenten
Zu bedeutenden Einzelemittenten im Stadtgebiet und der näheren Umgebung liegen
keine Kenntnisse vor.
Aufgrund der Nutzungsstrukturen im Plangebiet sind als bedeutende Emittenten vor
allem landwirtschaftliche Betriebe mit größeren Viehbeständen (insbesondere Milchkühe/ Rinder) zu erwarten.
Schadstoff-emittierende Industrie- und Gewerbebetriebe sind vermutlich nur nachrangig von Bedeutung.
50 Schnüll Haller und Partner: Stadt Osterholz-Scharmbeck – Verkehrsentwicklungsplan. Arbeitsentwurf,
Stand Dezember 2003
51 Pkw-E/ Sp.-h: Personenkraftwagen-Einheiten pro Spitzen-Stunde
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
144
Aufgrund der besonderen Gegebenheiten im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks können als weitere Problemfelder benannt werden:
Deflation und Windstress
Als Folge der zumeist hohen Windgeschwindigkeiten kann es zu Belastungssituationen
kommen. Relevant sind einerseits Bodenerosion (Deflation) auf landwirtschaftlichen
Nutzflächen (vgl. Kap. 3.3.4), andererseits Beeinträchtigungen des Menschen. Letztere
treten insbesondere in Zusammenhang mit Wohn- und Erholungsnutzungen auf.
Bereiche mit besonders hohem Gefährdungspotenzial stellen die gehölzarmen Landwirtschaftsflächen der Geest (s. Kap. 3.5.2.2) sowie gehölzarme Bereiche der Teufelsmoorniederung dar.
Emissionen klimarelevanter Gase als Folge von Torfzersetzung
Als Folge der Torfzersetzung auf entwässerten Moorböden kommt es zur Freisetzung
klimarelevanter Gase, insbesondere Kohlendioxid. Über das Ausmaß und die klimaökologische Relevanz dieser Emissionen können jedoch keine Aussagen getroffen
werden.
3.5.4 Besondere Werte und Funktionen für Klima und Luftqualität
Besondere Werte für Klimahaushalt und Luftqualität stellen solche Bereiche dar, die
Schutz- und Ausgleichsfunktionen im Zusammenhang mit klimaökologischen und lufthygienischen Belastungsschwerpunkten erfüllen.
Aufgrund der Situation im Stadtgebiet sind insbesondere folgende Strukturen von Bedeutung:
•
Wälder: Aufgrund des hohen Grünvolumens tragen Waldflächen in besonderem
Maße zur Umwandlung von Kohlendioxid in Sauerstoff bei (Sauerstoffproduktion im
Rahmen der pflanzlichen Photosynthese).
Durch die Filterwirkung der Gehölze wird die Luft zudem von Schadstoffen und
Stäuben entlastet. Waldflächen wirken somit als Depositionsfallen. Dies ist insbesondere in der Nähe von Emissionsquellen (verkehrsreiche Straßen, Einzelemittenten) von Bedeutung. Die Schutzfunktion erstreckt sich jedoch auch auf ferntransportierte Luftschadstoffe. Nach den Vorgaben des NLÖ ist als Mindestgröße für
Wälder mit bedeutender Immissionsschutzfunktion ein Quadratkilometer anzunehmen.
Entsprechende Waldgebiete stellen im Stadtgebiet der Waldgürtel von Schmidts
Kiefern und Elm sowie der Stoteler Wald dar.
•
Gehölzstreifen entlang von Emissionsquellen: Eine ähnliche Immissionsschutzfunktion erfüllen auch Gehölzstreifen im Nahbereich von Emissionsquellen. Neben
der Filterwirkung sind hier auch Verdünnungseffekte relevant, da Gehölzstreifen zu
Turbulenzen im Windfeld führen. Die Schutzfunktion der Gehölzstreifen ist dabei
abhängig von Breite und Dichte, Bestandsstufung, Artenzusammensetzung u.ä.52
Entlang der B 74 finden sich im Bereich der Ortsumgehung um die Kernstadt über
weite Abschnitte mehrreihige Gehölzgürtel. Südlich und nördlich der Kernstadt fehlen Gehölze mit Immissionsschutzfunktion weitgehend.
52 Ergänzend zur Immissionsschutzfunktion kommt Gehölzstreifen im Nahbereich von Emittenten i.d.R.
auch eine Sichtschutz- und Lärmschutzfunktion zu.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
145
Die L 135 wird über weite Abschnitte von Gehölzriegeln, Feldgehölzen und Waldflächen gesäumt. Lücken bestehen insbesondere im Bereich von Siedlungsflächen
(Heilshorn, Auf der Helle) sowie im Bereich der Langen Heide.
Entlang der K 46 sind zwischen Westerbeck und Hülseberg schmale Gehölzstreifen ausgeprägt, für die von einer begrenzten Immissionsschutzwirkung ausgegangen werden kann. Im weiteren Verlauf sind die Waldflächen der Elm lufthygienisch
bedeutsam, an den übrigen Abschnitten fehlen Gehölzstreifen.
Die Baumreihen entlang der L 149, L 153 und der K 9 sind zum Schutz der Luftqualität nur von untergeordneter Bedeutung.
•
Gehölzstreifen auf den Geestrücken: Wie bereits in Kap. 3.5.2.2 ausgeführt, erhöhen Gehölzstrukturen die Oberflächenrauigkeit und verändern so das Windfeld.
Sie erfüllen eine Windschutzfunktion, der insbesondere zur Vermeidung von Bodenerosion in ackerbaulich genutzten Bereichen sowie zum Schutz von Siedlungsrändern Bedeutung beizumessen ist. Entsprechend sind Gehölzstrukturen in den
ackerbaulich genutzten Geestbereichen sowie randlich der Siedlungsflächen von
besonderer Bedeutung.
Über die windmindernde Wirkung der vorhandenen Gehölzstrukturen können auf
der vorhandenen Datengrundlage keine Aussagen abgeleitet werden.
•
innerörtliche Grünflächen: Vielfältig strukturierte, gehölzreiche Freiflächen stellen
sich als klimatische Ausgleichsräume innerhalb größerer Siedlungen dar. Da klimaökologisch und lufthygienisch relevante Siedlungsgrößen im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks nicht erreicht werden (s. Kap. 3.5.3), sind innerörtliche Freiflächen nur von untergeordneter Bedeutung für das Schutzgut Klima und Luft.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
4
146
ZIELKONZEPT
DES NATURSCHUTZES UND DER LANDSCHAFTSPFLEGE
Der Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck stellt die fachliche Grundlage zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks dar.
Die allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in § 1 NNatG
folgendermaßen formuliert:
„Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen,
zu pflegen und zu entwickeln, daß
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
die Nutzbarkeit der Naturgüter,
die Pflanzen- und Tierwelt sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.“
Diese Ziele werden durch die in § 2 NNatG festgelegten Grundsätze näher ausgeführt.
Für den vorliegenden Landschaftsplan sind insbesondere folgende Grundsätze bedeutsam (verkürzte, sinngemäße Wiedergabe):
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist zu erhalten und zu verbessern.
Unbebaute Bereiche sind in für ihre Funktionsfähigkeit genügender Größe zu erhalten.
In besiedelten Bereichen sind Teile von Natur und Landschaft besonders zu schützen,
zu pflegen und zu entwickeln.
Die Naturgüter sind ressourcenschonend zu nutzen.
Boden ist, einschließlich seiner natürlichen Ertragsfähigkeit, zu erhalten.
Beim Abbau von Bodenschätzen sind die Vernichtung wertvoller Landschaftsteile oder
–bestandteile sowie dauerhafte Schäden des Naturhaushalts zu vermeiden. Unvermeidbare Eingriffe sind durch Rekultivierung oder naturnahe Gestaltung auszugleichen.
Wasserflächen sind zu erhalten und zu vermehren, Gewässer sind vor Verunreinigungen zu schützen.
Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen sind gering zu halten.
Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden.
Die wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume und
ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.
Für die Erholung geeignete Flächen sind in ausreichendem Maße zu erschließen, zu
gestalten und zu erhalten.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
147
Bedeutsame historische Kulturlandschaften und –landschaftsteile sind, ggf. einschließlich ihrer Umgebung, zu erhalten.
Bauliche Anlagen aller Art haben sich in Natur und Landschaft schonend einzufügen.
Eine weitere Konkretisierung dieser Ziele findet im Rahmen verschiedener Programme
und Planungen statt. Hierzu zählen insbesondere das Landschaftsprogramm Niedersachsen, der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterholz sowie landesweite
Naturschutzprogramme zu bestimmten Teilen von Natur und Landschaft (Fließgewässer-Schutzsystem, Moorschutzprogramm, Waldprogramm, Fischotterprogramm, Grünlandschutzkonzept, Weißstorchprogramm, Ausweisung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche und der avifaunistisch wertvollen Bereiche). Weitere zu beachtende
Zielvorgaben resultieren aus internationalen Übereinkommen.
Die für den Landkreis Osterholz bedeutenden Zielvorgaben sind im Zielkonzept des
Landschaftsrahmenplans zusammengeführt und berücksichtigt. Somit stellt der Landschaftsrahmenplan die integrative fachliche Vorgabe für das Zielkonzept des Landschaftsplans dar. Ergänzend sind solche Zielvorgaben zu beachten, die erst nach Fertigstellung des Landschaftsrahmenplans formuliert wurden. Hierbei handelt es sich
insbesondere um die Nachmeldungen von Natura 2000-Gebieten einschließlich ihrer
Erhaltungsziele (vgl. Kap. 5.1.8).
Unter Berücksichtigung der übergeordneten Zielvorgaben wird nachfolgend ein räumlich konkretes, flächendeckendes Zielkonzept für das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks erarbeitet.
Hierfür werden die in den Kapiteln 3.1 bis 3.5 dargestellten Bewertungsergebnisse der
verschiedenen Schutzgüter zusammengefasst, evt. bestehende naturschutzinterne
Zielkonflikte geklärt sowie die angestrebte Entwicklung (Zielzustand) räumlich konkret
dargestellt. Einbezogen ist die Erarbeitung des Biotopverbundsystems für das Plangebiet (s. auch Kap. 5.2.1). Als Resultat werden die Flächen bestimmten Zielkategorien
zugeordnet. Es werden die folgenden Kategorien unterschieden:
•
Sicherung: Gebiete mit aktuell überwiegend sehr hoher Bedeutung (insbesondere
für Arten und Lebensgemeinschaften und/ oder das Landschaftsbild), in denen der
aktuelle Zustand weitgehend dem Zielzustand entspricht. In diesen Gebieten sind
Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des aktuellen Zustandes vordringlich. Eingeschlossen sind aber auch beeinträchtigte Teilbereiche, in denen eine Verbesserung
anzustreben ist. 53
•
Sicherung und Verbesserung: Gebiete mit aktuell oder potenziell hoher Bedeutung (insbesondere für Arten und Lebensgemeinschaften und/ oder das Landschaftsbild), in denen Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des aktuellen
Zustandes vordringlich sind.
•
Entwicklung und Wiederherstellung: Gebiete mit überwiegend geringer bis sehr
geringer aktueller Bedeutung, in denen jedoch vordringlich eine höhere Bedeutung
– insbesondere für Arten und Lebensgemeinschaften und/ oder das Landschaftsbild – angestrebt wird. Es sind schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Verbesserung
des aktuellen Zustands erforderlich.
53 Abweichend vom Leitfaden Landschaftsplan (Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/ 2001)
wird auf eine Unterteilung der Kategorien „Sicherung von Gebieten mit überwiegend sehr hoher Bedeutung“ und „Verbesserung beeinträchtigter Teilbereiche dieser Gebiete“ verzichtet. Zum einen wäre
eine solche Unterscheidung auf der vorliegenden Datengrundlage nur mit sehr großen Einschränkungen zu treffen, zum anderen ist die Sicherung und Verbesserung solch hochwertiger Gebiete i.d.R.
nicht primär dem kommunalen Aufgabenbereich zuzuordnen, so dass Detailaussagen zu Zielen und
Maßnahmen im Rahmen des Landschaftsplans von untergeordneter Relevanz sind.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
•
148
umweltverträgliche Nutzung: Gebiete von aktuell mitterer bis sehr geringer Bedeutung, für die gemäß Zielzustand keine besondere Bedeutung angestrebt wird
oder für die das Erreichen des Zielzustandes als nachrangig eingestuft wird (auch
aufgrund bestehender Nutzungsstrukturen). Es sind schwerpunktmäßig Maßnahmen zum Ressourcenschutz sowie zur Aufwertung des Landschafts- bzw. Ortsbildes erforderlich.
Insbesondere die Unterscheidung der Kategorien „Entwicklung und Wiederherstellung“
und „umweltverträgliche Nutzung“ beinhaltet einen gewissen Ermessensspielraum.
Prinzipiell wäre aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes eine Verbesserung des
aktuellen Zustands in allen Gebieten mit aktuell geringer bis sehr geringer Bedeutung
wünschenswert. Um in Hinblick auf die begrenzten Umsetzungsmöglichkeiten eine
Prioritätensetzung zu erzielen, wird eine Unterteilung dieser Gebiete in die vorgenannten Kategorien vorgenommen.
Zur näheren Erläuterung des Zielzustandes der Flächen werden die zu erhaltenden
oder zu entwickelnden Biotopkomplexe, Landschafts- bzw. Nutzungstypen angegeben.
Eine Zusammenstellung und kurze Definition der bei der Beschreibung und graphischen Darstellung des Zielkonzeptes verwendeten Einheiten bietet Tabelle 16.
Tabelle 16: Zielzustände gemäß Zielkonzept
Code
Zielzustand
Wälder
Wf
naturnaher Wald feuchter bis nasser Standorte
ungenutzte oder naturverträglich bewirtschaftete Laubwälder unterschiedlicher pH- und
Nährstoffversorgung einschließlich gut ausgeprägter Waldränder sowie kleinflächiger Sonderbiotope, insbesondere Erlen-Eschen-Au- und –Quellwälder, Erlenbruchwälder, Birkenbruchwälder, Eichen-Mischwälder nasser Sandstandorte
Wm
naturnaher Wald frischer Standorte
ungenutzte oder naturverträglich bewirtschaftete Laubwälder unterschiedlicher pH- und
Nährstoffversorgung einschließlich gut ausgeprägter Waldränder und kleinflächiger Sonderbiotope, insbesondere mesophile Eichen-Hainbuchenwälder, auch mesophile und bodensaure Buchenwälder sowie bodensaure Eichen-Mischwälder
Wt
naturnaher Wald trockener Standorte
ungenutzte oder naturverträglich bewirtschaftete, von Eichen dominierte Laubwälder trockener Sandstandorte einschließlich gut ausgeprägter Waldränder und kleinflächiger Sonderbiotope
W
sonstiger Wald
naturverträglich bewirtschaftete Wälder und Forsten einschließlich gut ausgeprägter Waldränder und ungenutzter kleinflächiger Sonderbiotope, insbesondere Mischwälder aus einheimischen Laub- und Nadelbaumarten, teils auch Kiefernwälder auf trockenen Sandstandorten
Gebüsche und Kleingehölze
Bf
Feuchtgebüsch
Gebüsche unterschiedlicher, feuchter bis nasser Standorte, insbesondere Weidengebüsche, Gagelgebüsche
Hh
Feldhecken, Wallhecken, Baumreihen
lineare Gehölzstrukturen aus Bäumen und/ oder Sträuchern, teils mit Wall, einschließlich
begleitender Krautsäume
Hf
naturnahes Feldgehölz
ungenutzte oder naturverträglich bewirtschaftete Feldgehölze aus standortgerechten heimischen Laubgehölzen einschließlich eines waldrandartigen Übergangs in die freie Landschaft
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Code
H
149
Zielzustand
sonstiger Baumbestand
sonstige bedeutende Baumbestände, z.B. markante Baumgruppen, Siedlungs- oder Hofgehölze, standortfremde Feldgehölze mit Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Arten
Gewässer
FB
naturnaher Bach
vielfältig strukturierter, biologisch durchgängiger Bachlauf mit typischer Gewässerbiozoenose, guter Gewässerqualität und hohem Selbstreinigungsvermögen, einschließlich Quellbereichen und Uferrandstreifen, insbesondere Geestbäche
FF
naturnaher Fluss
langsam fließender Niederungsfluss (Beek) mit naturnaher Struktur, guter Gewässerqualität, hohem Selbstreinigungsvermögen und ausgedehntem Überschwemmungsbereich
sowie typischer Gewässerflora und -fauna, einschließlich Uferrandstreifen
FG
naturnaher Graben
Gewässer mit geringer Fließgeschwindigkeit und fehlenden oder nur extensiven Unterhaltungsmaßnahmen, unterschiedliche Nährstoff- und Basenverhältnisse, typische Grabenflora und –fauna, einschließlich Uferrandstreifen
F
sonstiges Fließgewässer
mäßig ausgebauter Fluss (Hamme) oder Bach (Scharmbecker Bach) mit Bedeutung als
Lebensraum und landschaftsprägendes bzw. ortsbildprägendes Element, gute Gewässerqualität
Sa
nährstoffarmes Stillgewässer
nährstoffarmes Stillgewässer mit naturnaher Struktur und typischer Biozoenose, unterschiedliche Größe, teils temporär austrocknend, einschließlich Uferbereiche
Sr
nährstoffreiches Stillgewässer
nährstoffreiches Stillgewässer mit naturnaher Struktur und typischer Biozoenose, unterschiedliche Größe, teils temporär austrocknend, einschließlich Uferbereiche
S
sonstiges Stillgewässer
sonstiges Stillgewässer mit Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Arten oder mit landschaftsprägender Wirkung
Niedermoor und Sumpf
Na
nährstoffarmer Sumpf
Biozoenosen nasser, oligotropher Standorte, insbesondere Seggenrieder
Nr
nährstoffreicher Sumpf
seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Sümpfe sowie Landröhrichte
Hoch- und Übergangsmoore
Mn
naturnahes Hochmoor
offene, von Torfmoosen dominierte Biotopkomplexe mit Bulten-Schlenken-Mosaik, einschließlich Regenerationsstadien
Md
degeneriertes Hochmoor
unterschiedlich stark entwässerte, unkultivierte Hochmoor-Degenerationsstadien, insbesondere Moorbirkenwald, offene oder verbuschende Bereiche mit Dominanz von Zwergsträuchern oder Pfeifengras
Mh
Anmoorheide
Glockenheidebestände auf nährstoff- und basenarmen, nassen Mineralstandorten
Calluna-Heiden und Magerrasen
C
Calluna-Heiden und Magerrasen
offene Sandheiden sowie Magerrasen mit extensiver Bewirtschaftung oder Pflege
Grünland
Gf
Grünland feuchter bis nasser Standorte
extensiv bewirtschaftetes Grünland feuchter bis nasser Standorte, teils regelmäßig überflutet
Gm
mesophiles Grünland
extensiv bewirtschaftetes Grünland mittlerer Standorte mit sehr artenreichen Vegetationsbeständen
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Code
G
150
Zielzustand
sonstiges Grünland
sonstiges naturverträglich bewirtschaftetes Dauergrünland mit Bedeutung für Boden- oder
Grundwasserschutz, Artenschutz (insbesondere Avifauna) oder Landschaftsbild
Acker- und Gartenbaubiotope
A
Acker- und Gartenbaubiotope
naturverträglich bewirtschaftete Acker-, Baumschul- und Gärtnereiflächen sowie AnsaatGrasland, einschließlich ungenutzter oder extensiv genutzter Weg- und Feldraine, Ackerrandstreifen und Brachen
Ruderalfluren und Sukzessionsflächen
R
Ruderalflur, Sukzessionsfläche
weitgehend ungenutzte Flächen mit ungestörter Vegetationsentwicklung auf unterschiedlichen Standorten
Siedlungsbiotope
Og
ortsbildprägende Grünfläche
innerörtliche Freifläche mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild
O
Siedlungsgebiet mit hohem Anteil an Vegetationselementen
Siedlungs- und Verkehrsflächen mit hohem Anteil an Laubgehölzen, extensiv genutzten
Freiflächen sowie ortstypischen und ortsbildprägenden Gebäuden
Erholungslandschaft
E
Gebiet für die landschaftsgebundene Erholungsnutzung
Bereiche mit besonderer Bedeutung für die naturverträgliche landschaftsgebundene Erholungsnutzung
Das Zielkonzept ist in der nachfolgenden Tabelle 17 und in Karte 13 dargestellt. Es
umfasst die Angabe der Zielkategorie sowie des Zielzustandes. In der Tabelle sind
ferner eine kurze Zusammenfassung der Bewertung für die einzelnen Schutzgüter (vgl.
Kap. 3.1. – 3.5), Angaben zum bestehenden Schutzstatus (sofern bekannt, s. Kap.
5.1), Aussagen zu ggf. bestehenden Zielkonflikten zwischen den Schutzgütern und
eine entsprechende Begründung für die Entscheidung sowie nähere Ausführungen zu
den Zielen enthalten.
Die Flächen sind nach naturräumlichen Haupteinheiten und Zielkategorien geordnet
aufgeführt. Die Benennung erfolgt anhand von Ortsnamen oder anderen geographischen Bezeichnungen. Teilweise entspricht sie Bezeichnungen aus dem Landschaftsrahmenplan Osterholz oder aus der Beschreibung des Landschaftsbildes (vgl. Kap.
3.2.1), auch wenn die räumlichen Abgrenzungen nicht immer identisch sind.
Die Gebietsnummer setzt sich aus der Nummer der naturräumlichen Haupteinheit, in
der das Gebiet (überwiegend) liegt, dem Kürzel der Zielkategorie und einer fortlaufenden Nummer zusammen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
151
Tabelle 17: Zielkonzept für das Stadtgebiet
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
Bemerkungen
Zielkategorie
Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest (Naturraum 3)
3S1
innerörtliche Grünfläche Sandhausen
ortsbildprägende Grünfläche (Og)
S
innerörtliches Grünland mit randlichen Gehölzbeständen, teils Altgehölze
Grünfläche an Mühle mit hoher Bedeutung für das Ortsbild
3S2
innerörtlicher Grünzug Freißenbüttel
ortsbildprägender Grünzug (Og) mit
teils extensiv genutzte Grünlandflächen mit Quellarm des Mühlenbachs, Stau- extensiv genutztem Grünland (Gf, Gm)
und naturnahem Bachlauf (FB) sowie
teich und randlichen Gehölzen
Stillgewässer (Sr) und randlichen Gehölteils wertvolle Biotopstrukturen von lokaler Bedeutung (Feuchtgrünland)
zen (H)
am Siedlungsrand gelegener Abschnitt eines Geestbachtals von hoher Land- naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
schaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Quellarm des Mühlenbachs teilweise bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II
teils besonders geschützter
Biotop
Teil einer übergeordneten
Grünverbindung
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
S
3S3
Oberläufe des Mühlenbachs
Landschaftsschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
Teil einer übergeordneten
Grünverbindung
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
S
Oberläufe des Mühlenbachs mit naturnahen Laubwaldbeständen und angrenzendem Feuchtgrünland, extensiv genutzte Fischteiche, gemäß Biotopkartierung teils für den Naturschutz landesweit wertvoll, weitere Bereiche regional
von hoher Bedeutung
Bedeutung für Brutvögel, Amphibien, Tagfalter und Libellen (Status unklar)
Geestbachtal von hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
kulturhistorisch bedeutsamer Grabhügel
Oberläufe des Mühlenbachs teilweise ausgebaut, Gewässergüteklasse II – III
3S4
innerörtliches Grünland Wiste
innerörtliches Grünland mit Teich und Altholzbeständen
ortsbildprägende Freifläche mit markanter Geländemorphologie (Geestkante)
und besonderer Erholungseignung
3S5
Zielkategorie:
naturnahe Bachläufe (FB) mit strukturreichen Laubwaldbeständen (Wf, Wm)
und randlich extensiv genutztem Grünland (Gf, Gm), weiterhin naturnahe Stillgewässer (Sr)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
ortsbildprägendes Grünland mit naturnahem Gewässer und Laubgehölzen
(Og)
Oberläufe Scharmbecker Bach
naturnahe Bachläufe (FB) mit Sümpfen Landschaftsschutzgebiet
Oberläufe des Scharmbecker Bachs mit Sumpf, Feuchtgebüschen und Erlen- unterschiedlicher Trophie (Nr, Na) sowie teils besonders geschützter
Eschen-Auwald sowie überwiegend extensiv genutztem Feuchtgrünland, ge- Feuchtgebüsch (Bf) und Feuchtwald Biotop
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
S
S
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
152
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
mäß Biotopkartierung überwiegend für den Naturschutz landesweit wertvoll, (Wf)
weitere Bereiche regional von sehr hoher Bedeutung
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Vögel, Heuschrecken und Tagfalter
Geestbachtal von besonderer Landschaftsbildqualität
zwei Altablagerungen
Scharmbecker Bach bedingt naturnah, mit Gewässergüteklasse II – III
3S6
Park am Gut Sandbeck
innerörtlicher, teils parkartiger Laubwald am Gut Sandbeck mit Scharmbecker
Bach und verschiedenen Stillgewässern (Graft, Tümpel)
Biotopkomplex mit regional hoher Bedeutung
regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Vögel
innerörtlicher Waldbestand mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild, Gut
Sandbeck mit umgebender Graft als prägender Gebäudekomplex
kulturhistorisch bedeutende Befestigungsanlage
Scharmbecker Bach mit naturferner Struktur und Gewässergüteklasse II - III
innerörtlicher Gehölzbestand mit ausgleichender Wirkung für das Siedlungsklima
3S7
Stadtpark Lindenstraße
innerörtliche Grünfläche mit parkartiger Gestaltung und Altbaumbestand
besondere Bedeutung für das Ortsbild
als innerörtliche Grünfläche ausgleichende Wirkung auf das Siedlungsklima
3S8
3S9
Zielkategorie:
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
aufgrund der weitgehend
fehlenden
Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand
definiert
innerörtliche Grünfläche (Og) mit natur- teils besonders geschützter
verträglicher Erholungsnutzung (E)
Biotop
Graft am Gut Sandbeck als ortsbildprägendes Stillgewässer (S)
parkartige Grünfläche (Og) mit naturver- vgl. auch Freiraumentwickträglicher Erholungsnutzung (E)
lungskonzept im Anhang
strukturreicher innerörtlicher Laubholzinnerörtliche Grünfläche mit teils waldartigem, teils parkartigem Gehölzbestand bestand (W, Og) mit Erholungsnutzung
(E)
einschließlich eines kleinen Tümpels
besondere Bedeutung für das Ortsbild
als innerörtlicher Gehölzbestand ausgeichende Wirkung für das Siedlungsklima
Klosterholz
teils besonders geschützter
Biotop
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
S
S
vgl. auch Freiraumentwicklungskonzept im Anhang
unterschiedliche naturnahe Laubwald- überwiegend
ausgedehnter, von verkehrsreicher Straße zerschnittener Waldbereich mit bo- gesellschaften frischer bis feuchter schutzgebiet
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
S
feuchte und mesophile Laubholzbestän- vgl. auch Freiraumentwickde (Wf, Wm) mit naturnahem Scharm- lungskonzept im Anhang
becker Bach (FB) und naturnahen Tümpeln (Sr)
Hochzeitswald
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
Zielkategorie
Bemerkungen
Landschafts-
S
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
densauren und mesophilen Laubwaldbeständen unterschiedlicher Feuchte,
hoher Altholzanteil, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit
wertvoll
randlich am Kreishaus naturnaher Weiher mit landesweiter Bedeutung für Libellen
regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Säugetiere, Bedeutung für
Vögel
als innerörtliche Grünfläche von besonderer Bedeutung für das Ortsbild
alter Waldboden mit besonderer Bedeutung, beeinträchtigt durch zwei Altablagerungen
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und -schutz
als innerörtlicher Waldbestand ausgleichende Wirkung auf das Siedlungsklima
Stadtpark
Uppmannsche Villa
3S10
Park mit Rasenflächen und Altholzbeständen
als innerörtliche Grünfläche von besonderer Bedeutung für das Ortsbild
ausgleichende Wirkung auf das Siedlungsklima
3S11
Schönebecker Aue, Stubbener Graben und Stoteler Wald
Talraum der Schönebecker Aue und des Stubbener Grabens mit naturnahen
Fließgewässerabschnitten, unterschiedlichen Laubwaldbeständen und teils
extensiv genutztem Feuchtgrünland, weiterhin ausgedehnte Laubwaldbestände
des westlichen Stoteler Waldes einschließlich Waldbächen und mehreren
Fischteichen, Zerschneidung durch L 135 und L 149, südlich der L 149 teils für
den Naturschutz landesweit wertvoll gemäß Biotopkartierung, weitere Bereiche
regional von sehr hoher Bedeutung
Fischteiche sind bedeutend für Libellen und teils auch Amphibien (Status unklar)
regional hohe bis sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, teils sehr hohe Bedeutung für Moose, hohe Bedeutung für Vögel und Säugetiere, Bedeutung für
Heuschrecken und Tagfalter
Geestbachtal und Waldgebiet von sehr hoher Landschaftsbildqualität, im Stoteler Wald besondere Erholungseignung
im Süden alter Waldboden, kulturhistorisch bedeutende Befestigungsanlage,
Altablagerung Auf dem Rusch
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
153
Zielzustand
Standorte (Wm, Wf), randlich naturnahes Stillgewässer (Sr)
innerörtliche Grünfläche mit Bedeutung
für Ortsbild und Erholungsnutzung (Og,
E)
Bemerkungen
Zielkategorie
im Südosten Naturdenkmal
(sieben Rotbuchen)
vgl. auch Freiraumentwicklungskonzept im Anhang
innerörtliche Grünfläche mit Bedeutung Landschaftsschutzgebiet
für Ortsbild und Erholungsnutzung (Og, vgl. auch FreiraumentwickE)
lungskonzept im Anhang
S
naturnahe Geestbäche (FB) in ausgedehnten Laubwäldern unterschiedlicher
Feuchte und Trophie (Wm, Wf), eingestreut naturnahe Stillgewässer (Sr)
randlich extensiv genutztes, durch Hecken (Hh) gekammertes Grünland
nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm)
sowie kleinflächige Rieder und Sümpfe
(Nr)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
im Stoteler Wald
S
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
teils FFH-Gebietsvorschlag
teils besonders geschützter
Biotop
Stoteler Wald ist Wald mit
besonderer Erholungsfunktion gemäß Waldprogramm
Niedersachsen
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
aufgrund der besonderen
Bedeutung der Schönebecker Aue für Arten und
Lebensgemeinschaften
(FFH-Gebietsvorschlag) ist
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
154
Zielzustand
Bemerkungen
Erholungsnutzung in diesem Teilbereich kein Ziel
des Naturschutzes
naturnahe Quellarme (FB), umgeben
von vielfältigen Feuchtbiotopkomplexen
(Na, Nr, Bf), naturnahen Stillgewässern
(Sr) und ausgedehnten Laubwaldbeständen (Wf, Wm)
im Osten extensiv genutztes, eng durch
Wallhecken (Hh) gekammertes Grünland
feuchter und frischer Standorte (Gf, Gm)
überwiegend FFH-Gebiet
Naturschutzgebiet
überwiegend Landschaftsschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
Teil einer grünen Zäsur der
Siedlungsräume
gemäß
INTRA
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz
Stubbener Graben weitgehend natürlich, Schönebecker Aue mäßig verändert,
Gewässergüte über weite Abschnitte Güteklasse II – III, nur im unteren Abschnitt der Schönebecker Aue Güteklasse II, beide Geestbäche zeitweise trockenfallend
3S12
Quelltäler der Wienbeck
Quellarme der Wienbeck mit unterschiedlichen Laubwaldbeständen auf teils
basenreichen Standorten, quelligen Bereichen, Riedern, Feuchtgebüsch und
Fischteichen, weiterhin durch Wallhecken gekammertes Grünlandareal; randlich
angrenzend B 74, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit
wertvoll
regionale Bedeutung für Brutvögel
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Moose, Bedeutung für
Reptilien
Geestbachtäler im Bereich der Geestkante mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Boden lokal durch Altablagerung beeinträchtigt
südlicher Quellarm der Wienbeck mit weitgehend natürlicher Struktur und Gewässergüteklasse I – II, ansonsten Güteklasse überwiegend II, im nördlichen
Quellarm III
3S13
innerörtliche Grünfläche Scharmbeckstotel
3V1
Sandabbau Freißenbüttel
Zielkategorie:
ortsbildprägender
feuchter Altholzbestand mit Kleingewässern und innerörtliches Grünland an der Feuchtwald (Wf)
Buchtstraße
Altgehölz als wertvoller Biotop von lokaler Bedeutung
innerörtlicher Grünzug mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
S
zum Schutz der Biotopbestände von besonderer
Eigenart und Seltenheit wird
trotz der Siedlungsnähe
keine Erholungsnutzung als
Ziel formuliert
Grünzug
(Og)
mit
Mosaik verschiedener offener Sukzessi- Teil einer übergeordneten
gemäß
großflächige, noch in Abbau befindliche Sandgrube mit offenen Sandflächen, onsstadien auf nährstoffarmen Sanden Grünverbindung
(C,
R)
I
NTRA
(Interkommunales
Steilwänden, Ruderalfluren und nährstoffarmen kleinen Abbaugewässern
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
Zielkategorie
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
S
V
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
155
Bemerkungen
Raumstrukturkonzept
Regimehrere nährstoffarme, naturnah gestalteils Biotope von regionaler Bedeutung
on Bremen)
tete
Kleingewässer
(Sa)
landesweite Bedeutung für Amphibien, Bedeutung für Libellen und Tagfalter
(Status unklar)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
zu Zwecken der Umweltbildung
regional Bedeutung für Gefäßpflanzen und Vögel
störender Abbau in mäßig strukturierter Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, besondere Erholungseignung
Abbauwand mit besonderer geowissenschaftlicher Bedeutung
3V2
Zielzustand
Niederung der Kleinen Aue
südlich an Gewerbegebiet anschließendes Bachtal der Kleinen Aue mit Nadelforsten und feuchten bis mesophilen Laubwaldbeständen sowie teils mesophilem Grünland, Sumpf und Fischteichanlage, gemäß Biotopkartierung teilweise
für den Naturschutz landesweit wertvoll, ansonsten überwiegend Biotopkomplex
mit regional hoher Bedeutung
im Südosten an L 135 kleinflächig für Flora landesweit bedeutender Erlenbruchwald
überwiegend regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen sowie Bedeutung für Libellen und Heuschrecken
Geestbachtal von hoher Landschaftsbildqualität, randlich durch L 135 und Gewerbegebiet beeinträchtigt
Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
Kleine Aue teils verrohrt, ansonsten naturnah, temporär trockenfallend, mit
Gewässergüteklasse III
3V3
3V4
Zielkategorie:
naturnaher Bachlauf (FB) mit angren- teils FFH-Vorschlag
zenden naturnahen Laubwäldern feuchter bis mesophiler Standorte (Wf, Wm), teils besonders geschützter
randlich mesophiles Grünland (Gm), Biotop
naturverträglich bewirtschaftete Fischteiche (Sr)
Östlicher Teil des Stoteler Waldes (2 Teilbereiche)
naturnahe Laubwaldbestände frischer
Nadelforst- und Mischbestände, Teil eines größeren zusammenhängenden Standorte (Wm) und naturverträglich
bewirtschaftete Mischwälder (W)
Waldgebietes, Gewässer, im Norden angrenzend L 149
Waldgebiet von sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungs- naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
eignung
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Wallheckengebiet Bremer Schweiz
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
teils extensiv genutztes, teils naturverwallheckenreiches, überwiegend intensiv genutztes Grünland, kleinflächig träglich bewirtschaftetes Grünland (Gm,
G) mit dichtem Wallheckennetz (Hh)
Sumpf
gehölzreiche Geestlandschaft mit kulturhistorischem Bezug, sehr hohe Land- kleinflächig Sumpf (Nr)
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Zielkategorie
V
V
Wald mit besonderer Erholungsfunktion gemäß Waldprogramm Niedersachsen
V
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
schaftsbildqualität und besondere Erholungseignung
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und -schutz
156
Zielkategorie
Zielzustand
Bemerkungen
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
3V5
Steffens Eichhof
innerörtliche Grünfläche (Og) mit feuch- Konkretisierung der Zielvorinnerörtliche Grünfläche mit intensiv genutztem Grünland, feuchtem Laubwald tem Laubwald (Wf), Sukzessionsflächen gaben im Rahmen des
(R) und naturnahen Bachläufen (FB)
Freiraumentwicklungskonsowie teils feuchten Ruderalfluren und zwei kleinen Bachläufen
zeptes (s. Anhang)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Laubwald mit landesweiter Bedeutung für die Flora
innerörtliche Grünfläche im Bereich der Geestkante, hohe Bedeutung für das
Ortsbild
überwiegend besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und -schutz
als innerörtliche Grünfläche klimatische Ausgleichsfunktion
V
3V6
Geestrand zwischen Scharmbeckstotel und Lintel
V
überwiegend intensiv als Grünland und Acker genutzter Geestrandbereich, im
nördlichen Teil wallheckenreich, im südlichen Teil auch mesophiles und
Feuchtgrünland mit einzelnen Tümpeln, weiterhin Scharmbeckstoteler See als
größeres naturnahes, strukturreiches Abbaugewässer, am Siedlungsrand von
Osterholz-Scharmbeck (Lintel) Wienbeck
im Norden von Trasse der geplanten Ortsumgehung Ritterhude (B 74) durchschnitten
im Süden Feuchtgrünland mit floristisch landesweiter Bedeutung, Scharmbeckstoteler See mit Bedeutung für Amphibien und Libellen (Status unklar)
Grünland westlich und südlich des Scharmbeckstoteler Sees als Biotopkomplex
von regional hoher Bedeutung, zudem regional Bedeutung für Amphibien
im Norden gehölzreiche Geestlandschaft von hoher Landschaftsbildqualität, im
Süden Niederungsrand von mittlerer Landschaftsbildqualität, überwiegend besondere Erholungseignung, randlich Bahntrasse und B 74
Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Wienbeck mit weitgehend natürlicher Struktur und Gewässergüteklasse II,
Scharmbeckstoteler See als größeres Stillgewässer
3V7
Zielkategorie:
überwiegend extensiv als mesophiles
Grünland und Feuchtgrünland bewirtschaftete Flächen (Gf, Gm) mit nährstoffreichen Stillgewässern (Sr) und im
Norden naturnahem Abschnitt der Wienbeck (FB)
teils besonders geschützter
Biotop
Teil einer grünen Zäsur der
Siedlungsräume
gemäß
INTRA
aufgrund der geplanten
Ortsumgehung Ritterhude
wird Erholungsnutzung nicht
als Ziel formuliert
lockerer Wald trockener Standorte (Wt)
kleine Kuppe mit jungem Eichen-Birkenwald, Resten von Sandheide und Ma- mit eingestreuten Sandheiden und Ma-
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
Land-
Freiraum für die landgeplante
Ortsumgehung
Ritterhude schaftsbezogene Erholung
durch standortgerechte Gehölzbestände gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkon(Hf, Hh) gut eingebunden
zept Region Bremen)
Trockenbiotop Ruschkamp
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
fast
vollständig
schaftsschutzgebiet
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
V
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
157
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
gerrasen, im Westen Nadelforst
gerrasen (C)
Biotopkomplex von regional hoher Bedeutung
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
regional Bedeutung für Heuschrecken und Tagfalter
Niederungsrandbereich mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung, Lage am Siedlungsrand von Scharmbeckstotel
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
Bemerkungen
Schäferberg
Zielkategorie
3E1
trockene Laubwälder (Wt) und sonstige Landschaftsschutzgebiet
Kuppe des Schäferbergs mit Nadelforst und Mischwald sowie dazwischenlie- naturverträglich bewirtschaftete Wälder teils besonders geschützter
(W) mit kleinflächig eingestreuten Sand- Biotop
genden Acker- und Grünlandflächen, kleinflächig in Abgrabung Magerbiotop
heiden und Magerrasen (C)
mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, randlich besondere Erholungseignung
Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, hohe Erosionsgefährdung
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
E
3E2
Nordwestlicher Siedlungsrandbereich Sandhausen
E
von Acker-, Grünland- und Ruderalflächen sowie einigen Gehölzen geprägter
Bereich am Siedlungsrand von Sandhausen beidseits der Bahn, einschließlich
verschiedener Abgrabungen sowie ehemaliger Mülldeponie, zwei Bereiche mit
Magerrasen
Magerrasen als kleinflächige Biotopkomplexe mit regional sehr hoher bzw.
hoher Bedeutung, zugleich regional Bedeutung für Gefäßpflanzen, Heuschrecken und teils für Tagfalter
überwiegend sehr geringe Landschaftsbildqualität durch Deponie sowie Beeinträchtigungen durch Bahn und B 74, im Südwesten besondere Erholungseignung
Böden großflächig überformt, teils aber mit besonderer Lebensraumbedeutung
Grundwasser teils schadstoffbelastet
3E3
Zielkategorie:
Mosaik aus unter Aspekten des Grund- teils besonders geschützter
wasserschutzes bewirtschafteten Grün- Biotop
land- und Ackerflächen (G, A), Gehölzen
mit Sicht- und Immissionsschutzfunktion
(Hh, Hf) sowie kleinflächigen Trockenbiotopen (C) und vernetzenden Ruderalstrukturen (R)
Mühlenbach westlich B 74
naturnaher Bachlauf (FB) mit angrenvon Gehölzreihen und überwiegend intensiv genutzten Grünlandflächen ge- zend extensiv genutztem Grünland (Gf)
und Gehölzreihen (Hh)
säumter Bachlauf
Geestbachtal von hoher Landschaftsbildqualität und überwiegend besonderer randlich unter Aspekten des Erosionsund Gewässerschutzes bewirtschaftetes
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
überwiegend Landschaftsschutzgebiet
Teil einer übergeordneten
Grünverbindung
gemäß
INTRA (Interkommunales
E
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Erholungseignung
Mühlenbach teilweise bis weitgehend ausgebaut, Gewässergüteklasse II
3E4
Niederungsrand südöstlich Sandhausen
überwiegend als Acker genutzte und kaum von Gehölzen gegliederte Flächen
östlich der B 74, von Mühlenbach durchflossen, einzelne Hofstelle
Niederungsrand mit geringer Landschaftsbildqualität, randlich störende Splittersiedlung
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, kulturhistorisch bedeutendes Hügelgrab
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Mühlenbach teilweise bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II
3E5
Geestrand nördlich Wiste
158
Bemerkungen
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gm, Gf, G)
naturnaher Bachlauf (FB)
standortgemäße Feldhecken (Hh) und
Feldgehölze (Hf) mit Landschaftsbildgliedernder und Ortsrand-eingrünender
Wirkung sowie Immissionsschutzfunktion
Teil einer übergeordneten
Grünverbindung
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
E
teils extensiv genutztes Grünland (Gm,
Gf), teils unter Aspekten des Boden- und
Grundwasserschutzes
bewirtschaftete
Grünland- und Ackerflächen (G, A) mit
hohem Anteil an gliedernden Feldhecken (Hh) und siedlungsnahen Obstwiesen (H)
einige feuchte und mesophile Wäldchen
(Wf, Wm) mit biotopvernetzender und
das Landschaftsbild bereichernder Wirkung
überwiegend Landschaftsschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
E
unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit
hohem Anteil an Wall- und Feldhecken
(Hh)
einige Bestände naturnaher mesophiler
Wälder (Wm) mit Vernetzungsfunktion
für die Laubwälder am Scharmbecker
Bach, am Mühlenbach und im Kloster-
im Norden randlich Landschaftsschutzgebiet
Raum mit Waldvermehrungspotenzial gemäß Konzept des NABU („Lokales
Netzwerk für das Klosterholz“)
E
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
abwechslungsreiche Landschaft mit Acker- und Grünlandflächen, Heckenstrukturen, einzelnen Feldgehölzen und Hofstellen, kleinflächig extensiv genutztes
Feuchtgrünland
bei Wiste kleinflächiger Quellwald mit landesweiter Bedeutung für die Flora
östlich davon Feuchtwiese mit Bedeutung für Gefäßpflanzen auf regionaler
Ebene
mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität und
überwiegend besonderer Erholungseignung, randlich Bahntrasse
Böden überwiegend erosionsgefährdet
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitrat- naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
auswaschungsgefährdung
3E6
Hoppenkamp
überwiegend intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen nördlich der B 74
zwischen Westerbeck und Wiste, in Teilbereichen eng durch Wallhecken gekammert
teils gehölzreiche Landschaft am Geestrand, von mittlerer Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung
Böden teils durch Erosion gefährdet
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und Schutz, teils hohe Nit-
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
Zielkategorie
Zielzustand
Dauergrünland (G, Gm)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
ratauswaschungsgefährdung
3E7
159
Zielzustand
holz
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Landwirtschaftsflächen östlich Bargten
gehölzarme Landwirtschaftsflächen mit intensiver Acker- und Grünlandnutzung
strukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität, angrenzend
B 74
teils Erosionsgefährdung der Böden
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und Schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Bemerkungen
unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit
gliedernden Hecken (Hh)
randlich des Tals des Scharmbecker
Bachs Wald (Wm) mit Puffer- und Vernetzungsfunktion für den angrenzenden
Oberlauf des Scharmbecker Bachs
Zielkategorie
E
3E8
Scharmbecker Bach und Unterlauf der Wienbeck
das Ortsbild prägender Grünzug (Og) Konkretisierung der Zielvorinnerhalb der Siedlungsflächen von Osterholz-Scharmbeck verlaufende Ab- mit teils naturnah gestaltetem Bachlauf gaben im Rahmen des
Freiraumentwicklungskonschnitte von Scharmbecker Bach und Wienbeck einschließlich randlicher Grün- (FB, F)
zeptes (s. Anhang)
flächen
Nutzung für Erholung (E) und Umweltteilweise besondere Bedeutung für das Ortsbild
bildung (kulturhistorischer Bezug)
Scharmbecker Bach über weite Strecken naturfern, mit Gewässergüteklasse II
– III, Wienbeck nur bedingt naturnah, mit Gewässergüteklasse II
E
3E9
Knorrenkamp
extensiv genutztes/ gepflegtes Grünland vgl. auch Freiraumentwickals Grünland und Acker genutzte Flächen randlich der Kernstadt mit naturnah (Gm) mit Heckenstrukturen (Hh), Baum- lungskonzept im Anhang
gestaltetem Regenrückhaltebecken, östlich von Bahnlinie durch Altgehölze gruppen und Obstwiesen (H), naturnah
gestalteten Gewässern (Sr, FB) sowie
begrenzt, im Norden wallheckenreiches Grünland, im Südwesten Nasswiese
kleineren Feuchtbereichen (Gf, Nr)
im Westteil ist die Entwicklung von Extensivgrünland mit lockeren Gehölzbeständen und naturnahem Gewässer vorgesehen (als Kompensationsmaßnah- naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
me für angrenzendes Baugebiet)
mäßig strukturierte Landschaft an der Geestkante, mittlere Landschaftsbildqualität
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
E
3E10
Geestrand bei Ahrensfelde
E
überwiegend als Acker genutzte Flächen zwischen der Kernstadt (Ahrensfelde)
und Pennigbüttel, durch einige Gehölzreihen eingefasst
Übergang von Siedlungsflächen mit geringer Ortsbildqualität zu Niederungsrand
von mittlerer Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (G), von standortgemäßen
Hecken (Hh) mit Ortsrand-eingrünender
Wirkung gegliedert
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
3E11
3E12
160
Zielzustand
Bemerkungen
Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden, im naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Westen hohe Erosionsgefährdung
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Landwirtschaftsflächen am Bredenberg (3 Teilbereiche)
teils extensiv bewirtschaftetes mesophiintensiv genutzte Landwirtschaftsflächen mit hohem Ackeranteil, nur randlich les Grünland (Gm), teils unter Aspekten
einige gliedernde Hecken, einzelne Höfe sowie Splittersiedlung an der Scharm- des Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (G, A)
beckstoteler Str.
mit gliedernden Hecken und Feldgehölstrukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität, im Süden zen (Hh, Hf)
B 74 angrenzend
randlich der Quelltäler der Wienbeck
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitrat- mesophiler Wald (Wm) als Ergänzung
auswaschungsgefährdung
der vorhandenen Bestände sowie
bei Halenbeck Quellarm der Wienbeck mit Gewässergüteklasse II
Schutz gegen Nährstoffeinträge und
sonstige Beeinträchtigungen (Puffer für
FFH-Gebiet)
Landwirtschaftsflächen südwestlich Scharmbeckstotel
überwiegend als Acker, teils als Grünland genutzter Bereich
strukturarme Geestlandschaft zwischen Scharmbeckstotel und Ritterhude, im
Osten durch B 74 begrenzt
Böden überwiegend mit hoher Bedeutung als Lebensraum
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Zielkategorie
kleinflächig
Landschaftsschutzgebiet
Raum mit Waldvermehrungspotenzial gemäß Konzept des NABU („Lokales
Netzwerk für das Klosterholz“)
teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
aufgrund
der
geringen
Landschaftsbildqualitäten
wird Erholungsnutzung nicht
als Zielzustand formuliert
E
insbesondere unter Aspekten des Bo- Teil einer grünen Zäsur der
den- und Grundwasserschutzes bewirt- Siedlungsräume
gemäß
schaftete Acker- und Grünlandflächen INTRA
(Interkommunales
(A, G)
Raumstrukturkonzept Regidurch Feldhecken (Hh) und Obstwiesen on Bremen)
E
(H) mit Ortsrand-eingrünender Wirkung
gegliedert
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
3E13
Zielkategorie:
Landwirtschaftsflächen südlich Scharmbeckstotel
unter Aspekten des Boden- und Grund- Teil einer grünen Zäsur der
gemäß
östlich der B 74 gelegene Ackerflächen mit ehemaliger Abbaugrube und randli- wasserschutzes bewirtschaftete Acker- Siedlungsräume
und Grünlandflächen (A, G)
INTRA (Interkommunales
cher Gehölzsukzession sowie weiterem Feldgehölz
strukturarme Landschaft im Bereich der Geestkante, durch B 74 begrenzt, zwi- eingestreut lineare Gehölzstrukturen Raumstrukturkonzept Regischen Scharmbeckstotel und Ritterhude gelegen
(Hh) und Obstwiesen (H) mit Ortsrand- on Bremen)
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
E
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
161
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielkategorie
Zielzustand
Bemerkungen
einbindender
Wirkung
sowie
kleinflächiBöden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, Abbauwand
ge, dem Standortpotenzial entsprechenmit geowissenschaftlicher Bedeutung
de Trockenbiotope und Ruderalsäume
überwiegend besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, (C, R)
hohe Nitratauswaschungsgefährdung
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
3E14
Sprickmoor und Niederungsrand bei Ruschkamp
Feuchtbiotopkomplexe mit naturnahem
überwiegend intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen, von Bahn durch- Bach (einschließlich Quellbereich, FB),
quert bzw. begrenzt, einige Feldgehölze und Wallhecken, Hofstellen, im Süden Feuchtwald (Wf), Sumpf (Na) und
Quellbereich des Scharmbeckstoteler Mühlengrabens mit Sumpf, kleinflächi- Feuchtgrünland (Gf)
gem Erlenbruchwald und Feuchtgrünland, hier gemäß Biotopkartierung kleinflä- unter Aspekten des Grundwasserschuzchig für den Naturschutz landesweit wertvoll
tes bewirtschaftetes mesophiles Grünland und sonstiges Grünland (Gm, G)
von geplanter Trasse der Ortsumgehung Ritterhude (B 74) zerschnitten
Niederungsrand mit im Norden mittlerer, im Süden überwiegend hoher (kleinflä- gliedernde Gehölzstrukturen (Hh) und
chig geringer) Landschaftsbildqualität, besondere Erholungseignung
kleinflächig standortgemäße Feuchtwälder (Wf), insbesondere entlang der geBöden großflächig mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung, hohe Nitratauswaschungs- planten Ortsumgehung der B 74
gefährdung
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Scharmbeckstoteler Mühlengraben mit Gewässergüteklasse II – III, Grenzgraben im weiteren Verlauf ebenfalls
östlich der Bahn
schaftsschutzgebiet
Land-
E
teils besonders geschützter
Biotop
Teil einer grünen Zäsur der
Siedlungsräume und Freiraum
mit
besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
3N1
Sandhausen
3N2
Freißenbüttel (2 Teilbereiche)
Siedlung mit hohem Anteil an Vegetati- kleinflächig
schutzgebiet
überwiegend städtisch geprägte Siedlung von mittlerer Ortsbildqualität, teils onsstrukturen (O)
besondere Erholungseignung
kulturhistorisch bedeutsamer Siedlungsfund
Quellarm des Mühlenbachs teilweise bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II
Landschafts-
N
3N3
Landwirtschaftsflächen südlich Bredbeck
Landschafts-
N
Siedlung mit hohem Anteil an Vegetatian der Geestkante gelegene Siedlung mit überwiegend städtischem Charakter onsstrukturen (O)
und einzelnen Ackerflächen, von B 74 durchschnitten
unter Aspekten der Erosionsvermeidung
bewirtschaftete Grünland- oder Ackerflägeringe Ortsbildqualität
chen (G, A)
Böden mit sehr hoher Erosionsgefährdung
kaum durch Gehölze gegliederte Ackerflächen
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
unter Aspekten des Boden- und Grund- teilweise
wasserschutzes bewirtschaftete Grün- schutzgebiet
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
162
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
strukturarmer Geestbereich mit geringer Landschaftsbildqualität, randlich be- land- und Ackerflächen (G, A) mit gliedernden Heckenstrukturen (Hh)
sondere Erholungseignung
Böden überwiegend erosionsgefährdet, kulturhistorisch bedeutender Urnen- naturverträgliche Erholungsnutzung E
friedhof
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Bemerkungen
Zielkategorie
teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
3N4
Wiste
landschaftstypische Siedlung mit hohem kleinflächig besonders geschützter Biotop
überwiegend dörflich geprägte Siedlung an der Geestkante, hohe Ortsbildquali- Anteil an Vegetationsstrukturen (O)
tät und besondere Erholungseignung, einige landwirtschaftlich genutzte Freiflä- verträgliche Erholungsnutzung (E)
chen, angrenzend B 74 und Bahntrasse
N
3N5
Pennigbüttel
Siedlungsflächen mit hohem Anteil an
(O),
randlich
Siedlung mit überwiegend städtischem Charakter, von verkehrsreichen Straßen Vegetationsstrukturen
Grünland
und
Acker
(G,
A)
durchzogen, einige Grünland- und Ackerflächen randlich und in Ortslage
geringe Ortsbildqualität, im Norden an B 74 Gewerbegebiet mit sehr geringer
Ortsbildqualität
N
3N6
Westerbeck
Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationsstrukturen (O)
N
unter Aspekten des Boden- und Grund- kleinflächig besonders gewasserschutzes bewirtschaftete Grün- schützter Biotop
land- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit
hohem Anteil an Wall- und Feldhecken
(Hh)
naturnahe Stillgewässer (Sr)
N
unter Berücksichtigung des angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags und unter
Aspekten des Grundwasserschutzes
bewirtschaftetes Grünland (Gm, G) mit
gliedernden Feld- und Wallhecken (Hh)
N
städtisch geprägte Siedlung beidseits der K 46, geringe Ortsbildqualität
3N7
Landwirtschaftsflächen südwestlich Pennigbüttel
überwiegend intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen beidseits der Bahntrasse, teils mit hohem Anteil an Wallhecken, zwei naturnahe Stillgewässer
Fischteich südlich der B 74 mit Bedeutung für Libellen (Status unklar)
mäßig strukturierte Landschaft an der Geestkante, mittlere Landschaftsbildqualität
Böden zu einem Großteil erosionsgefährdet
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
3N8
Landwirtschaftsflächen westlich Auf der Helle
überwiegend als Grünland genutzte Landwirtschaftsflächen mit geringem Gehölzanteil
mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
angrenzend FFH-Gebietsvorschlag
teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkon-
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
163
Zielzustand
Bemerkungen
zept Region Bremen)
aufgrund der weitgehend
fehlenden
Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand
definiert
Zielkategorie
3N9
Auf der Helle
Siedlungsflächen mit hohem Anteil an südlich angrenzend FFHlockere Splittersiedlung entlang von L 135 und L 149 einschließlich Kreuzungs- Vegetationselementen (O), insbesonde- Gebietsvorschlag
re mit Gehölzbeständen mit Immissibauwerk der Landesstraßen und verschiedenartiger Gehölzflächen
onsschutzfunkion und mit Pufferfunktion
durch verkehrsreiche Straßen geprägte Siedlungsflächen in mäßig strukturierter für den angrenzenden FFH-GebietsvorGeestlandschaft, teils störend
schlag (H)
Immissionsschutzfunktion der Gehölze
N
3N10
Landwirtschaftsflächen östlich Auf der Helle
als Acker und Grünland bewirtschaftete, teils wallheckenreiche Landwirtschaftsflächen, zwei Hofstellen mit Hofgehölzen
mäßig strukturierte Geestlandschaft zwischen L 135 und L 149, mittlere Landschaftsbildqualität
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
3N11
Zielkategorie:
Landwirtschaftsflächen zwischen Auf dem Rusch und Auf der Feldhorst (2
Teilbereiche)
überwiegend als Acker genutzter Bereich, kaum durch Gehölze gegliedert,
kleinflächig Feuchtgrünland, Gehöfte, im Süden von L 149 durchschnitten
am Rande eines Geestbachtals von sehr hoher Landschaftsbildqualität gelegen
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe
Nitratauswaschungsgefährdung
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
unter Berücksichtigung des angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags und unter
Aspekten des Grundwasserschutzes
bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit hohem Anteil an
gliedernden Wallhecken (Hh) und Hofgehölzen (H)
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
zum Schutz des angrenzenden
FFH-Gebietsvorschlags wird auf eine Erholungsnutzung als Zielzustand verzichtet
N
unter Berücksichtigung des angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags umweltverträglich bewirtschaftete Grünland- und
Ackerflächen (G, A)
angrenzend FFH-Gebietsvorschlag
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA
N
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
aufgrund der ungünstigen
Wegeerschließung und zum
Schutz des angrenzenden
FFH-Gebietsvorschlags
wird Erholungsnutzung nicht
als Zielzustand definiert
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
3N12
164
Zielzustand
Bemerkungen
Wallheckengebiet Auf der Feldhorst
teils extensiv bewirtschaftetes, wallheckenreiches Grünland (Gm, G, Hh)
eng durch Wallhecken gekammertes Grünland beidseits der L 149
wallheckenreiche Geestlandschaft von hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
Zielkategorie
N
aufgrund der ungünstigen
Wegeerschließung
wird
Erholungsnutzung nicht als
Zielzustand definiert
3N13
Landwirtschaftsflächen westlich Buschhausen
überwiegend als Intensivgrünland genutzte Flächen mit geringem Anteil an
Gehölzstrukturen (einzelne Hecken und überwiegend aus Nadelgehölzen bestehende Aufforstungen), von L 149 durchschnitten
strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität und überwiegend besonderer Erholungseignung
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und -schutz
umweltverträglich bewirtschaftetes Grün- Freiraum für die landland (Gm, G)
schaftsbezogene Erholung
Wall- und Feldhecken (Hh) mit land- gemäß INTRA (Interkomschaftsgliedernder und biotopvernetzen- munales Raumstrukturkonder Wirkung sowie Immissionsschutz- zept Region Bremen)
N
funktion an der L 149
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
3N14
Buschhausen
Siedlung mit hohem Anteil an Vegetati- kleinflächig besonders geüberwiegend städtisch geprägte Siedlungsflächen beidseits der L 149, randlich onsstrukturen (O) und randlich wallhe- schützter Biotop
ckenreichem Grünland (Hh, G)
wallheckenreiches Grünland
Siedlung mit geringer Ortsbildqualität einschließlich eines Bereichs mit großformiger Bebauung, überwiegend gute Ortsrandeingrünung durch wallheckenreiche Landschaft von hoher Landschaftsbildqualität
N
3N15
Kernstadt Osterholz-Scharmbeck (2 Teilbereiche)
N
Zielkategorie:
Siedlungsflächen mit hohem Anteil an kleinflächig
LandschaftsVegetationsstrukturen
(O)
schutzgebiet
Siedlungsflächen im Bereich der Geestkante mit vorwiegend städtischem Charakter, von Bahnlinie durchschnitten, im Westen von B 74 begrenzt
einzelne Naturdenkmäler
Regenrückhaltebecken an der Berufsschule mit landesweiter Bedeutung für
kleinflächig besonders geLibellen
schützter Biotop
insgesamt geringe Ortsbildqualität, jedoch verschiedene prägende Bauwerke
Konkretisierung der Zielvormehrere kulturhistorisch bedeutende Bodendenkmale
gaben im Rahmen des
Freiraumentwicklungskonzeptes (s. Anhang)
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
3N16
Scharmbeckstotel
3N17
Brockenacker – Scharmbeckstotel
165
Zielzustand
Zielkategorie
Bemerkungen
Siedlungsflächen mit hohem Anteil an kleinflächig
schutzgebiet
Siedlung mit überwiegend städtischem Charakter und geringer Ortsbildqualität, Vegetationsstrukturen (O)
von B 74 durchschnitten, teils Lage an der Geestkante
randlich Grünlandflächen (G) und Obsteinbezogen sind randliche Grünlandflächen
wiesen (H)
Landschafts-
unter Aspekten des Boden- und Grundüberwiegend von den Siedlungsflächen Scharmbeckstotels eingeschlossene, wasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A)
Ackerflur mit kleinflächigen Ruderalstrukturen
Niederungsrand von mittlerer Landschaftsbildqualität, Relief durch Abbau über- Heckenstrukturen (Hh) und sonstige
Gehölze (H) mit ortsrandeingrünender
formt
Wirkung
Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, erosionsgefährdet
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
N
N
Garlstedter Sandgeest (Naturraum 4)
4S1
Kiebitzmoor nordöstlich Haslah
4S2
Heide und Moor bei Haslah
naturnahes und regenerierendes Hochwenig entwässerter Hochmoorkomplex mit naturnahen und regenerierenden moor (Mn) mit nährstoffarmem MoorgeBiotopstrukturen, verschiedenen Degenerationsstadien sowie randlichem Grün- wässer (Sa)
land und Nadelwaldparzelle, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz lan- randlich als Puffer gegen Nährstoffdesweit wertvoll
einträge und als ergänzende Biotopstrukturen Moorbirkenwald (Wf) und
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzenarten und Moose
extensiv genutztes Feuchtgrünland (Gf)
mäßig strukturierte Geestlandschaft, hohe Landschaftsbildqualität
seltener Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffsenke
Anmoorheide und naturnahe Hochmoorvegetation, randlich Callunaheiden und
Laubwald, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
landesweite Bedeutung für Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken,
Bedeutung für Brutvögel und Libellen (Status offen)
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Moose
mäßig strukturierte Geestlandschaft, hohe Landschaftsbildqualität
besondere Bedeutung des Bodens als Lebensraum und Stoffsenke
4S3
Zielkategorie:
teils besonders geschützter
Biotop
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
S
Komplex aus nährstoffarmen Biotopen: Naturschutzgebiet
naturnahes und regenerierendes Hoch- Freiraum mit besonderem
moor (Mn), Anmoorheide (Mh), Sand- Schutzanspruch
gemäß
heide (C) und randlich Laubwald (Wf) als
I
NTRA
(Interkommunales
Puffer gegen Nährstoffeinträge
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
S
Deepenhornsmoor
Biotopkomplex aus extensiv genutztem
strukturreicher Biotopkomplex mit teils brachgefallenem Feuchtgrünland, Bir- Feuchtgrünland (Gf), Sumpf (Na, Nr),
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
S
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
kenbruchwald, Feuchtgebüsch und angrenzenden Magerbiotopen auf sandigem
Hügel und in Sandabgrabung, Feuchtbiotope gemäß Biotopkartierung für den
Naturschutz landesweit wertvoll, Trockenbiotope von regionaler Bedeutung
regional Bedeutung für Gefäßpflanzen und Vögel
mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, teils auch als seltener Boden
Garlstedter Heide
4S4
auf Truppenübungsplatz gelegener Komplex aus Sand- und Moorheiden, Magerrasen, teils oligotrophen Stillgewässern, Eichen-Birken-Wald, randlich Nadelforst, gemäß Biotopkartierung überwiegend für den Naturschutz landesweit
wertvoll
Teilbereiche mit landesweiter Bedeutung für Libellen bzw. Nachtfalter, mindestens lokale Bedeutung für Brutvögel
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Heuschrecken
und Tagfalter
Heidelandschaft von hoher Landschaftsbildqualität, Waldgebiet von mittlerer
Landschaftsbildqualität, besondere Erholungseignung
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, im Norden kulturhistorisch
bedeutendes Gräberfeld, Beeinträchtigung durch Rüstungsaltlast (Übungsplatzgelände)
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils auch –schutz
einige bedeutende Stillgewässer
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
166
Zielzustand
Bemerkungen
Feuchtgebüsch (Bf), Feuchtwald (Wf)
sowie angrenzenden Magerrasen (C)
weitgehend offener Bereich mit Wechsel
von Sandheiden und Borstgrasrasen (C)
sowie Moorheiden (Mh) und nährstoffarmen Stillgewässern (Sa), durch naturnahe Wälder trockener Standorte (Wt)
sowie naturverträglich bewirtschaftete
Forste (W) gegenüber Nährstoffeinträgen und Beunruhigung abgeschirmt
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
überwiegend
FFHGebietsvorschlag
teils Landschaftsschutzgebiet
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
aufgrund der hohen Versauerungsgefahr
der
Standorte wäre für den
Boden- und Grundwasserschutz die Entwicklung von
Laubwäldern anzustreben
da es sich um eine der
letzten großflächigen, ehemals landschaftsprägenden
Heideflächen handelt, wird
dem Schutz von Arten und
Lebensgemeinschaften
sowie Landschaftsbild der
Vorrang eingeräumt
aufgrund der besonderen
Wertigkeiten für Arten und
Zielkategorie
S
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
167
Zielzustand
Bemerkungen
Lebensgemeinschaften wird
Erholungsnutzung nicht als
Ziel formuliert
Zielkategorie
4S5
Moorfläche Poß
Feuchtgebüsch (Bf) sowie naturnaher teils besonders geschützter
Birkenbruch und Gagelgebüsch auf nährstoffarmem Niedermoor in Eichen- Laubwald nasser bis frischer Standorte Biotop
Mischwald, gemäß Biotopkartierung teilweise für den Naturschutz landesweit (Wf, Wm)
wertvoll, weitere Bereiche regional von sehr hoher Bedeutung
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
teils regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen
mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
S
4S6
innerörtliches Grünland Garlstedt (nördliche Fläche)
prägende innerörtliche Grünfläche (Og)
mit naturnahem Bachlauf (FB)
innerörtliches Grünland mit kleinem Zufluss zur Garlstedter Aue
Grünfläche mit hoher Bedeutung für das Ortsbild und besonderer Erholungseignung
S
4S7
innerörtliches Grünland Garlstedt (südliche Fläche)
prägende innerörtliche Grünfläche (Og)
S
naturnaher
Eichenwald
Standorte (Wt)
S
innerörtliches Grünland mit Wallhecken und Siedlungsgehölzen
Grünfläche mit hoher Bedeutung für das Ortsbild und besonderer Erholungseignung
4S8
Siedlungsgehölz Auf dem Raden
kleiner Eichen-Altholzbestand in Siedlungsrandlage
bedeutend für Ortsrandeingrünung Auf dem Raden
4S9
Zielkategorie:
Laubholzbestand in der Elm
trockener
strukturreicher Laubwald unterschiedliLaubwaldbereich mit bodensaurem Buchenwald und bodensaurem bis me- cher Feuchte (Wm, Wf), randlich auch
sophilem Eichen-Mischwald, von Panzergleis durchschnitten, randlich Feuchtgebüsch (Bf)
Birkenbruch und Feuchtgebüsch, gemäß Biotopkartierung teils für den naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Naturschutz landesweit wertvoll, übrige Bereiche regional von sehr hoher
Bedeutung
regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Vögel sowie Bedeutung für
Säugetiere
Waldbereich mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
besondere Bedeutung als alter Waldboden
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Landschaftsschutzgebiet
Wald mit besonderer Erholungsfunktion gemäß Waldprogramm Niedersachsen
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
S
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
4S10
Ochsengrundberg und Heimelberg
nährstoffarme Kleingewässer (ehemalige Lehmgruben), Pioniervegetation,
Feuchtwiesen, Feuchtgebüsche, Sümpfe, Magerrasen, naturnahe Gräben,
gemäß Biotopkartierung teilweise für den Naturschutz landesweit wertvoll, weitere Bereiche regional von sehr hoher Bedeutung
teils landesweite Bedeutung für Flora, teils landesweite Bedeutung für Amphibien, Reptilien und Tagfalter, Bedeutung für Heuschrecken (Status offen)
regional hohe Bedeutung für Libellen und Säugetiere, Bedeutung für Vögel
mäßig strukturierte Geestlandschaft mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und
besonderer Erholungseignung
teils seltene Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und -schutz
naturnahe Abbaugewässer
4S11
Altholzbestand Auf der Helle
4V1
Niederung der Schaufleet südwestlich Bilohe
4V2
Zielkategorie:
168
Zielzustand
Bemerkungen
vielfältiger Biotopkomplex mit nährstoffarmen Stillgewässern (Sa), nährstoffarmem Sumpf (Na), extensiv genutztem
Grünland auf nassen bis frischen Standorten (Gf, Gm), Feuchtgebüsch (Bf),
nährstoffarmen Ruderalfluren (R) sowie
Magerrasen (C)
ergänzend nährstoffreiche Stillgewässer
(Sr) sowie naturnahe Gräben (FG)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Landschaftsschutzgebiet
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
Altholzbestand frischer Standorte (Wm)
Altholzbestand mit Buchen und Eichen am Kreuzungsbauwerk von L 135 und mit landschaftsbildprägender Wirkung
und Immissionsschutzfunktion
L 149, einschließlich Reitplatz, randlich Siedlungsflächen
wertvolle Biotope von lokaler Bedeutung
landschaftsprägender Gehölzbestand
Immissionsschutzfunktion
naturnaher Geestbach (FB) mit extensiv
überwiegend feuchte Grünlandflächen von unterschiedlicher Nutzungsintensität genutzten Grünlandflächen nasser bis
an der Schaufleet, durch Wallhecken gekammert, im Norden kleinflächig gemäß frischer Standorte (Gf, Gm) sowie Wallhecken in hoher Dichte (Hh)
Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvolles Feuchtgrünland
wallheckenreiche Geestlandschaft mit sehr hoher Landschaftsbildqualität
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden
Schaufleet teilweise bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II – III
Wallheckenlandschaft Bilohe
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
S
S
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
V
aufgrund der siedlungsfernen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand
formuliert
extensiv
bewirtschaftetes
Grünland Freiraum für die landfrischer
bis
feuchter
Standorte
(Gm, Gf) schaftsbezogene Erholung
eng durch Wallhecken gekammerte Grünlandflächen unterschiedlicher Nut-
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
Zielkategorie
V
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
169
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
zungsintensität, teils auch in Acker umgebrochen, im Süden Sumpf und mit engem Netz von Wallhecken (Hh)
Feuchtgrünland, die gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit und einzelnen Sumpfbereichen (Na, Nr)
wertvoll sind
wallheckenreiche Geestlandschaft von sehr hoher Landschaftsbildqualität
seltene Böden mit zugleich besonderer Bedeutung als Lebensraum
teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung
4V3
Wiesengrund
wallheckenreiche Grünlandflächen südlich Bilohe, randlich Höfe, im nördlichen
Teil Biotopkomplex mit Quelle, Sumpf sowie extensiv genutztem Feucht- und
mesophilem Grünland, dieser Bereich gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
Geestbachtal mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
im nördlichen Teil seltene Böden mit zugleich besonderer Bedeutung als Lebensraum
im südlichen Teil besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und
Grundwasserschutz, zugleich hohe Nitratauswaschungsgefährdung
4V4
Zielkategorie:
aufgrund der siedlungsfernen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand
formuliert
V
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
naturnaher Bachlauf (FB) mit extensiv
Niederung des Giehler Bachs mit Feuchtbiotopkomplex Schrum: extensiv ge- genutzten Grünlandflächen auf nassen
nutztes Feuchtgrünland, Sumpf, Feuchtgebüsch und Feuchtwald, weiterhin bis frischen Standorten (Gf, Gm), Sumpf
Nadelforst und intensiv genutztes Grünland; Teile des Feuchtbiotopkomplexes (Nr, Na) sowie Feuchtgebüsch (Bf) und
naturnahe Laubwälder feuchter bis frigemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
scher Standorte (Wf, Wm)
Feuchtbiotopkomplex mit regional sehr hoher Bedeutung für Gefäßpflanzen und
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Bedeutung für Tagfalter
Geestbachtal von hoher Landschaftsbildqualität und im Süden besonderer
Erholungseignung
Böden großflächig mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener
Boden, teils auch als Stoffspeicher, östlich des Giehler Bachs alter Waldboden
Giehler Bach mit sehr stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
Zielkategorie
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
extensiv
bewirtschaftetes
Grünland
frischer bis feuchter Standorte (Gm, Gf)
mit engem Netz von Wallhecken (Hh)
und einzelnen Sumpfbereichen (Na, Nr)
Schrum
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
Bemerkungen
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
teils besonders geschützter
Biotop
V
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
4V5
nördliche Giehler Bach-Niederung und Elenbruch
überwiegend als Grünland genutzte Niederung des Giehler Bachs, teils eng
durch Wallhecken gegliedert, in mehreren kleineren Teilbereichen Feuchtbiotopkomplexe mit extensivem Feuchtgrünland, Sumpf, Feuchtgebüsch und
Feuchtwald, diese Bereiche gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
Feuchtbiotopkomplex im Westen regional von Bedeutung für Gefäßpflanzen
Geestbachniederung von hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseigung
teilweise seltene Böden mit zugleich besonderer Bedeutung als Lebensraum
Giehler Bach mit sehr stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II,
Hopwiesengraben teilweise bis weitgehend ausgebaut, ebenfalls Gewässergüteklasse II
4V6
Kasbulten
überwiegend nährstoffarmer Feuchtbereich an der Drepte mit Anmoorheide,
Moordegenerationsstadien, Feuchtgrünland und Bruch-/ Feuchtwäldern, weiterhin intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen, Nadelforst, Fischteichanlage,
gemäß Biotopkartierung teils für den Naturschutz landesweit wertvoll, weitere
Bereiche regional von sehr hoher Bedeutung
teils landesweite Bedeutung für Flora
teils regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen
Geestbachtal von sehr hoher Landschaftsbildqualität und mäßig strukturierte
Geest von hoher Landschaftsbildqualität
teils seltene Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils jedoch
hohe Gefahr der Nitratauswaschung
Drepte mit deutlich bis stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II
4V7
Zielkategorie:
170
Zielzustand
Bemerkungen
naturnaher Bach (FB) mit extensiv bewirtschaftetem Grünland nasser bis
frischer Standorte (Gf, Gm), das eng
durch Wallhecken (Hh) gekammert ist,
weiterhin Sumpf (Nr), Feuchtgebüsche
(Bf) und Feuchtwald (Wf)
teils besonders geschützter
Biotop
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
naturnahes Fließgewässer (FB) mit
angrenzenden Feucht- und Bruchwäldern (Wf), Anmoorheide (Mh), Moordegenerationsstadien (Md), Feuchtgebüschen (Bf) sowie extensiv genutztem
Feuchtgrünland (Gf) und mesophilem
Grünland (Gm)
Wald nordwestlich Buggehorn
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
V
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
teils besonders geschützter
Biotop
Drepte ist Hauptgewässer
im
Niedersächsischen
Fließgewässerschutzsystem
teils Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA
V
aufgrund der eingeschränkten Wegeerschließung und
der siedlungsfernen Lage
wird Erholungsnutzung nicht
als Zielzustand formuliert
naturnaher Laubwaldbereich mit unterWaldbereich mit bodensaurem Eichen-Mischwald, Birken-Bruchwald, weiterem schiedlichen Waldgesellschaften nasser
bis frischer Standorte (Wf, Wm)
Mischwald und im Südwesten Nadelforst
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
Zielkategorie
V
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
4V8
4V9
Zielzustand
Zielkategorie:
Bemerkungen
teils Biotope mit sehr hoher regionaler Bedeutung
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
randlich Hügelgräberfeld mit kulturhistorischer Bedeutung
Niederung zweier Drepte-Zuflüsse nordwestlich des Brahmbergs
naturnahe Bachläufe (FB) mit reich
Bachlauf mit angrenzendem Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität und strukturierter Niederung: Wechsel von
einigen kleinen Waldparzellen, teils auch Feuchtgebüsch, Sumpf und trockene Feuchtwäldern (Wf) und Wäldern friSandheide, mehrere Teilfächen gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz scher Standorte (Wm), extensiv genutzten feuchten und frischen Grünländereilandesweit wertvoll
en (Gf, Gm), Sumpfvegetation (Nr, Na),
regional teils hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen
Feuchtgebüschen (Bf) und trockenen
Geestbachniederung mit hoher Landschaftsbildqualität
Sandheiden (C)
überwiegend besondere Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden
westlicher Drepte-Zufluss teils naturnah
Drepte-Niederung am Brahmberg
nördlich der K 46 gelegenes Bachtal mit Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität, ausgedehnten Feuchtgebüschen, Feuchtwäldern, kleinflächig Sumpf
und Sandheide, gemäß Biotopkartierung teilweise für den Naturschutz landesweit wertvoll, weitere Bereiche regional von hoher Bedeutung
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und hohe Bedeutung für Reptilien
von Waldkulisse umgebenes Geestbachtal mit sehr hoher Landschaftsbildqualität
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und teils als Stoffspeicher
Drepte mit stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II
4V10
171
naturnaher Geestbach (FB) mit Feuchtgebüschen (Bf), Niedermoorvegetation
(Na), Anmoorheide (Mh) und verschiedenen Feuchtwäldern (Wf) sowie extensiv bewirtschaftetem Feuchtgrünland
(Gf)
Nördlicher Randbereich des Kasernengeländes
vielfältiger Komplex aus Trockenbiotoehemalige Sandabgrabung mit Magerbiotopen und randlichem Eichenwäld- pen mit Magerrasen und Sandheiden
(C), trockenen Ruderalfluren (R) und
chen, angrenzend Ackerflächen und Ruderalfluren
Trockenwald (Wt)
Biotope von regional sehr hoher Bedeutung
regionale Bedeutung für Gefäßpflanzen und Vögel
strukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität, angrenzend
störendes Kasernengelände
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Zielkategorie
teils besonders geschützter
Biotop
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
aufgrund der eingeschränkten Wegeerschließung wird
Erholungsnutzung nicht als
Zielzustand definiert
V
Drepte ist in diesem Abschnitt Hauptgewässer des
Niedersächsischen
Fließgewässerschutzsystems
V
V
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
172
Zielzustand
Zielkategorie
Bemerkungen
im Westen Hügelgräberfeld von kulturhistorischer Bedeutung, im Norden Altablagerung
4V11
Heiderelikt Auf dem Raden
Mosaik aus trockenem Laubwald (Wt) kleinflächig besonders geim Nordosten der Siedlung gelegener Komplex mit Nadel- und Laubgehölzen, und offenen Sandheideflächen (C), schützter Biotop
Hofstelle
Heiderelikten, Acker und Hofstelle
Übergang von Waldgebiet zu Siedlungsflächen
kulturhistorisch bedeutendes Hügelgrab
V
4V12
Magerbiotope südlich Kasernengelände
V
Komplex aus Magerrasen und Callunaheiden sowie nadelholzdominiertem
Wald
teils Biotope von regional hoher Bedeutung
im Westen landesweite Bedeutung für Flora und Fauna
im Nordosten regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen
Übergangsbereich von Wald mittlerer Landschaftsbildqualität zu störendem
Kasernengelände
Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
4V13
Sandabbau südlich Kasernengelände
teils abgeschlossene, teils noch aktive bzw. geplante Sandabbauflächen mit
nährstoffarmen, kleinflächigen Abbaugewässern, Rohböden, Sandtrockenrasen, Ruderalfluren und Kiefernwaldsukzession, von Panzergleis durchschnitten,
im Osten von L 135 begrenzt
im Nordosten Biotope von regional hoher Bedeutung
in südlicher Abbaugrube Stillgewässer mit landesweiter Bedeutung für Libellen
im nördlichen Teil regionale Bedeutung für Gefäßpflanzen, Amphibien und
Heuschrecken
störender Abbaubetrieb in Waldgebiet von mittlerer Landschaftsbildqualität
4V14
Zielkategorie:
im Westen offener, dem Wald vorgelagerter Bereich mit Magerrasen und Callunaheiden (C)
im Osten sonstiger Wald (W) mit Sichtund Immissionsschutzfunktion für angrenzenden Gewerbebetrieb und L 135
Mosaik verschiedener Sukzessionsstadien auf nährstoffarmen Sanden (C, R,
Wt)
mehrere nährstoffarme, naturnah gestaltete Kleingewässer (Sa)
Elm (4 Teilbereiche)
teils Landschaftsschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
aufgrund der aktuellen Nutzung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand
formuliert
Waldgebiet mit Wechsel zwischen na- überwiegend
ausgedehntes Waldgebiet (in Zusammenhang mit 4S9 und 4V14), vorherr- turnahen Laubwaldbeständen frischer schutzgebiet
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Landschafts-
V
V
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
schend Nadelforst, einzelne Laub- und Mischwaldbestände, von Panzergleis
durchschnitten, durch L 135 von westlich gelegenen Wäldern abgeschnitten, im
Nordwesten kleinflächig Eichen-Birkenwald und Calluna-Heiden, dieser Bereich
gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
Waldgebiet mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Böden teils mit besonderer Bedeutung als alter Waldboden, teils kulturhistorisch
bedeutend (Hügelgräber), teils besondere Bedeutung als Lebensraum
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz
im Westen Emissionsschutzfunktion für angrenzende L 135
4V15
Drepte und Radenbach im Bereich der Elm
zwei Geestbäche, von Nadel- und Mischwäldern, kleinflächig auch von Birkenbruch und Feuchtgebüsch gesäumt, von Panzergleis gequert
Waldbereich mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
173
Zielzustand
bis trockener Standorte (Wm, Wt) sowie
sonstigen naturverträglich bewirtschafteten Wäldern (W), entlang der L 135 mit
Immissionsschutzfunktion
kleinflächig Callunaheiden (C) eingestreut
in weiten Bereichen naturverträgliche
Erholungnutzung (E)
naturnahe Bachläufe (FB), von strukturreichen Laubwäldern nasser bis frischer
Standorte (Wf, Wm) sowie Feuchtgebüsch (Bf) umgeben
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Bemerkungen
Zielkategorie
teils besonders geschützter
Biotop
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
aufgrund der hohen Versauerungsgefahr
der
Standorte wäre für den
Boden- und Grundwasserschutz die Entwicklung von
Laubwäldern
flächendeckend anzustreben
aufgrund der langfristigen
Realisierungsperspektiven
und der potenziellen Bedeutung von Nadelforsten und
Mischwäldern auf armen
Sandstandorten für Arten
und Lebensgemeinschaften,
wird auch diese Zielkategorie aufgeführt
Elm ist Wald mit besonderer
Erholungsfunktion und entlang der L 135 mit Immissionsschutzfunktion gemäß
Waldprogramm
Niedersachsen, zudem in Teilen
Waldschutzgebiet
überwiegend Landschaftsschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
Oberlauf der Drepte ist
V
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
174
Zielzustand
Bemerkungen
Nebengewässer im Niedersächsischen
Fließgewässerschutzsystem
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
naturnaher Bachlauf (FB) mit angrenzenden Feuchtwäldern (Wf), Feuchtgebüschen (Bf) und Moorheiden (Mh),
randlich naturverträglich bewirtschaftete
sonstige Wälder (W)
teils
biet
teils seltene Böden, besondere Bedeutung als Lebensraum, Hügelgräberfeld
mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung
Drepte mit deutlich bis stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II,
Radenbach zeitweise trockenfallend
4V16
Fuchstal
überwiegend von Nadelforsten eingenommenes Bachtal, bachnah gagelstrauchreiche Feuchtwaldpartien und Anmoorheide, Fischteiche; von
Panzergleis durchschnitten, im Süden kleinflächig gemäß Biotopkartierung für
den Naturschutz landesweit wertvoll, weitere bachnahe Biotopkomplexe
regional von sehr hoher Bedeutung
bachnah regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen
Geestbachtal von sehr hoher Landschaftsbildqualität und mit besonderer Erholungseignung
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und teils als seltener Boden,
kulturhistorisch bedeutendes Gräberfeld im mittleren Teil
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz
Giehler Bach mit stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Landschaftsschutzge-
Zielkategorie
V
eine flächendeckende Umwandlung in Laubwälder
wäre anzustreben, erscheint
jedoch nur schwer realisierbar, da es sich um Privatwald handelt
aus diesem Grund wurde
der Zielzustand W mit aufgenommen
4V17
Siedlungsnaher Gehölzgürtel Auf dem Rusch
naturnaher Laubgehölzbestand mit ho- im Süden kleinflächig FFHGebietsvorschlag
heterogener Gehölzgürtel aus teils alten Laub- und Nadelgehölzen, teils Hofge- hem Altholzanteil (H)
hölzen, naturnahes Gewässer
teils besonders geschützter
Biotop
teils wertvolle Biotopstrukturen von lokaler Bedeutung
randlich Geestbachtal mit sehr hoher Landschaftsbildqualität gelegen
V
4E1
Schaufleet-Niederung östlich Bilohe
E
Zielkategorie:
naturnaher Bach (FB) mit angrenzenden
überwiegend mesophiles und Feucht- oder Nassgrünland entlang der Schau- nassen bis frischen, extensiv bewirtfleet, von einigen Hecken gegliedert, teils Niedermoorvegetation, überwiegend schafteten Grünlandflächen (Gf, Gm),
Sumpf (Nr) und Feldhecken (Hh)
gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Bedeutung für Reptilien
Geestbachtal von hoher Landschaftsbildqualität
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
aufgrund der siedlungsfernen Lage und der einge-
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
175
Zielzustand
Bemerkungen
schränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand
definiert
extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen frischer bis feuchter Standorte (Gf,
Gm) mit naturnahem Bachlauf (FB),
Wallhecken (Hh), naturnahen feuchten
Feldgehölzen (Hf, Wf) sowie Sumpf (Nr,
Na)
Puffer- und Vernetzungsfunktion für angrenzenden
Moorkomplex
Schaufleet teilweise bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II - III
4E2
Landwirtschaftsflächen westlich Feldhof
Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität und Feuchte, teils durch Wallhecken gegliedert, einzelne Feldgehölze, Zufluss zur Drepte, kleinflächig landesweit für den Naturschutz wertvoller Bereich (Sumpf und Feuchtwald)
mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, teils auch als Stoffspeicher
oder seltener Boden
besondere Bedeutung für Grundwasserschutz und –neubildung
Zielkategorie
E
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
aufgrund der siedlungsfernen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand
definiert
4E3
Landwirtschaftsflächen zwischen Haslah und Feldhof
weithin offene Grünland- und Ackerflächen, im Norden Feldgehölz, einzelne
Hofstelle
überwiegend strukturarme Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
extensiv bewirtschaftete Grünlandflä- kleinflächig besonders gechen mittlerer Standorte (Gm) mit ho- schützter Biotop
hem Anteil vernetzender HeckenstruktuPuffer- und Vernetzungsren (Hh)
funktion für angrenzenden
einzelne nährstoffarme Stillgewässer Moorkomplex und Schau(Sa)
fleet-Niederung
E
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
aufgrund der siedlungsfernen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnut-
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
4E4
176
Zielzustand
Niederung der Schaufleet nördlich Feldhof
zwei Quellarme der Schaufleet in überwiegend als Grünland genutzter, teils
durch Wallhecken gegliederter Niederung, im Süden aufgelassene Fischteiche
mit Röhricht, Erlenbruch und Feuchtgebüsch, weiterem Laub- und Mischwald
sowie Wochenendhäusern, hier kleinflächig gemäß Biotopkartierung für den
Naturschutz landesweit wertvoll
regional Bedeutung für Gefäßpflanzen
gehölzreiche bis offene Geestlandschaft von hoher bis mittlerer Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
Schaufleet teilweise bis weitgehend ausgebaut, Gewässergüteklasse II - III
Bemerkungen
zung nicht als Zielzustand
definiert
naturnahe Bachläufe (FB) mit extensiv
genutztem, eng durch Wall- und Feldhecken (Hh) gekammertem Grünland nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm)
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonim Süden Feuchtbiotopkomplex mit zept Region Bremen)
naturnahen Stillgewässern (Sr), Feucht- aufgrund der siedlungsfergebüsch (Bf) und Laubwäldern (Wf, Wm) nen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand
definiert
Zielkategorie
E
4E5
Drepte-Niederung westlich des Golfplatzes
naturnaher Bachlauf (FB) mit angrennaturnaher Drepte-Abschnitt mit angrenzendem Grünland und Nadelforst, Drep- zenden Feuchtwäldern (Wf) und extensiv genutztem Grünland nasser bis frite gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
scher Standorte (Gf, Gm)
Geestbachtal mit sehr hoher Landschaftsbildqualität
Drepte mit gering veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II
Drepte ist Hauptgewässer
des
Niedersächsischen
Fließgewässerschutzsystems
E
4E6
Niederung der Drepte und eines Zuflusses am Golfplatz
naturnahe Geestgewässer (FB), von
naturnahen Laubwäldern nasser bis
frischer Standorte (Wf, Wm) sowie extensiv genutztem/ gepflegtem Grünland
nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm)
gesäumt
Drepte ist Hauptgewässer
des
Niedersächsischen
Fließgewässerschutzsystems
E
extensiv
bewirtschaftetes
Grünland
teils wallheckenreiche Grünlandflächen im Wechsel mit Laub-, Misch- und Na- frischer und teils auch feuchter Standorte (Gm, Gf), durch Feld- und Wallhecken
delwäldern, einige Ackerflächen, Hofstellen
(Hh) gegliedert
mäßig strukturierte Geestlandschaft von hoher Landschaftsbildqualität und
naturverträglich bewirtschaftete Wälder
besonderer Erholungseignung
südwestlich
angrenzend
FFH-Gebietsvorschlag
Bedeutung als Puffer und
Vernetzungsachse
E
von Erlenbruchwäldern, Eichenmischwäldern und anderen Wäldern sowie
Grünlandflächen (teils Golfplatz) gesäumter Abschnitt der Drepte und eines
Zuflusses westlich der L 135, zwei kleine Feuchtwaldbereiche gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
Geestbachtal mit sehr hoher Landschaftsbildqualität
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
Drepte mit deutlich veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II
Gehölzbestände an der L 135 mit Immissionsschutzfunktion
4E7
Zielkategorie:
Geest zwischen Buggehorn und Garlstedt
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
177
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
4E8
4E9
Bemerkungen
Garlstedter Aue ist als Nebengewässer der Drepte in
das
Niedersächsische
Fließgewässerschutzsystem
einbezogen
E
Ohlenstedter Berg
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
E
teils wallheckenreiches Grünland mit kleinem Geestbach (Zufluss zur Drepte)
zwei Birkenbruchwäldern und einem kleinen Quellmoor, einige Ackerflächen, im
Westen angrenzend L 135
Birkenbruchwälder regional von hoher Bedeutung
Quellmoor floristisch landesweit bedeutend
gehölzreiche Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere
Erholungseignung
Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden
keine Angaben zu Struktur und Gewässergüte des Geestbaches
4E10
Zielkategorie:
Zielkategorie
Zielzustand
kleinflächig Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener unterschiedlicher Standorte (W)
Boden
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, überwiegend
hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Niederung der Garlstedter Aue
naturnaher Geestbach (FB) mit extensiv
Bachtal der Garlstedter Aue, vorherrschend Grünland, im Süden wallhecken- genutztem und teils heckenreichem (Hh)
reich, einige Ackerflächen und Gehölze, nordwestlich Garlstedt zwei naturnahe Grünland nasser bis frischer Standorte
Feldgehölze (Birkenbruchwald und bodensaurer Eichen-Mischwald), nahe der (Gf, Gm) sowie einigen kleineren, naturEinmündung in die Drepte weiterer Feuchtwald, gemäß Biotopkartierung klein- nahen Wäldern (Wf, Wm)
flächig für den Naturschutz landesweit wertvoll (Birkenbruchwald), Eichen- naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
mischwald regional von hoher Bedeutung
Feuchtwald im Mündungsbereich floristisch landesweit bedeutend
Geestbachtal mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Böden großflächig mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, teils als seltener
Boden
Garlstedter Aue mit bedingt naturnaher Struktur und Gewässergüteklasse II,
zeitweise trockenfallend
vielfältiges Mosaik aus feuchtem und
frischem, extensiv genutztem Grünland
(Gf, Gm), Wallhecken (Hh), Feuchtwäldern (Wf), naturnahem Bachlauf (FB)
und Kleinstmoor (Mn)
Drepte-Niederung am Weißen Berg
aufgrund der weitgehend
fehlenden
Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand
definiert
naturnahe Bachläufe (FB) mit angrenDrepte und Zufluss, angrenzend Grünlandflächen mit teils hohem Anteil an zendem, extensiv genutztem FeuchtWallhecken, zwei Laubwäldchen, randlich in einem Teilbereich für den Natur- grünland (Gf) sowie kleinen Feuchtwäldern (Wf)
schutz landesweit wertvolles Grünland gemäß Biotopkartierung
im weiteren Umfeld extensiv genutztes
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Drepte ist Hauptgewässer
im
Niedersächsischen
Fließgewässerschutzsystem
E
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
178
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
Bemerkungen
mesophiles
Grünland
(Gm)
mit
hoher
Freiraum für die landein Eichen-Birken- bzw. Erlenbruch-Wald von landesweiter Bedeutung für die
Wallheckendichte (Hh)
Flora, zugleich Biotop von regional sehr hoher Bedeutung
schaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (InterkomGeestbach-Niederung von sehr hoher Landschaftsbildqualität, im Norden bemunales Raumstrukturkonsondere Erholungseignung
zept Region Bremen)
Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum sowie als seltene Böden
Drepte mit stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II
4E11
aufgrund der siedlungsfernen Lage und der weitgehend fehlenden Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand definiert
Weißer Berg und Isehorn
als Acker und Intensivgrünland genutzte Umgebung der Hofstelle Isehorn, größerer Nadelforst auf der Kuppe des Weißen Bergs, Mischwaldbestand bei Isehorn und weitere kleinere Nadelholzparzellen, im Norden am Weißen Berg
Anmoorheide, südlich Isehorn Sandheide mit Trockenwaldsukzession, Anmoorheide gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
Sandheide als Biotop regional von hoher Bedeutung, Anmoorheide regional von
hoher Bedeutung für Gefäßpflanzen und von Bedeutung für Tagfalter
mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, im
Süden besondere Erholungseignung
Böden im Süden und Nordwesten mit besonderer Bedeutung als Lebensraum,
im Nordwesten zugleich seltener Boden, einige kulturhistorisch bedeutsame
Hügelgräber
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe
Nitratauswaschungsgefährdung
4E12
Niederung des Giehler Baches nordöstlich Hülseberg
von Wallhecken gegliederte, grünlanddominierte Niederung des Giehler Baches
mit einigen Laubholz- und Nadelforstparzellen, einige Ackerschläge, im Norden
Feuchtbiotopkomplex Kortenwisch mit Feuchtgrünland und Brachen sowie
Eichen-Birkenwald und Stillgewässer, dieser Komplex gemäß Biotopkartierung
für den Naturschutz landesweit wertvoll
Geestbachtal von sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
Zielkategorie
von extensiv genutzten Grünlandflächen
(Gm, Gf) umgebene Anmoorheiden (Mh)
und Sandheiden (C) sowie trockene
Laubwaldparzellen (Wt) im Verbund mit
sonstigen naturverträglich bewirtschafteten Wäldern (W)
kleinflächig besonders geschützter Biotop
naturnaher Bachlauf (FB) in Niederungsbereich mit extensiv genutzten,
nassen bis frischen Grünlandflächen (Gf,
Gm), kleinflächig Sumpf (Nr, Na) und
Feuchtwald (Wf) eingestreut, Grünland
von Wall- und Feldhecken (Hh) gegliedert
teils
biet
E
teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonweiterhin unter Aspekten des Boden- zept Region Bremen)
und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (G, A) aufgrund der der eingeschränkten Wegeerschliemit gliedernden Hecken (Hh)
ßung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand
definiert
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Landschaftsschutzge-
E
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkom-
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
179
Zielzustand
Bemerkungen
munales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
teils seltene Böden mit zugleich besonderer Bedeutung als Lebensraum
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils –schutz, teils hohe
Nitratauswaschungsgefährdung
Giehler Bach mit stark bis sehr stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II, zeitweise trockenfallend
Zielkategorie
4E13
Wildgänseberg und Gänsebruch
unter Aspekten des Boden- und Grund- Landschaftsschutzgebiet
Landwirtschaftsflächen zwischen Giehler Bach und Ochsengrundberg, über- wasserschutzes bewirtschaftete Grün- Freiraum für die landwiegend als Grünland genutzt, von kleineren Waldparzellen unterschiedlicher landflächen (Gm, G)
schaftsbezogene Erholung
Qualität unterbrochen, einige Fischteiche und sonstige Stillgewässer, vereinzelt einige, teils naturnahe Gehölzbestände
gemäß INTRA (InterkomAckernutzung, einzelne Wallhecken, nahe Fuchstal kleinflächiger Biotopkom- (Wm, W) als Trittsteinbiotope zwischen
munales Raumstrukturkonplex mit Feuchtgrünland, Magerrasen und Heide
den Waldbeständen von Heimelberg zept Region Bremen)
Biotopkomplex am Fuchstal floristisch von landesweiter Bedeutung, Stillgewäs- und Fuchstal, durch Heckenstrukturen
ser im Süden faunistisch von landesweiter Bedeutung und zugleich regional von (Hh) vernetzt
Bedeutung als Biotop und für Gefäßpflanzen
in räumlichem Zusammenhang mit den
mäßig strukturierte Geestlandschaft von sehr hoher Landschaftsbildqualität und Feldgehölzen naturnahe Stillgewässer
besonderer Erholungseigung
(Sa, Sr)
zwei Teilbereiche mit seltenen Böden von zugleich hoher Bedeutung als Lenaturverträgliche Erholungsnutzung (E)
bensraum
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, im Westteil
hohe Nitratauswaschungsgefährdung
E
4E14
nordwestliche Lange Heide
E
Teilbereich der Langen Heide mit hohem Anteil an Ackerflächen, weiterhin
intensiv genutztes Grünland und einzelne Gehölzstrukturen, eingestreut mehrere, unterschiedlich stark degenerierte Kleinsthochmoore mit Sumpfvegetation,
Moorheide, Birkenbruchwald, nährstoffarmen Stillgewässern und Feuchtgrünland, südöstlich Heilshorn noch mit naturnaher Hochmoorvegetation, Kleinsthochmoore überwiegend gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
überwiegend von lokaler Bedeutung für Brutvögel, Fischteich (in Kleinsthochmoor) südöstlich von Heilshorn mit landesweiter Bedeutung für Libellen
Kleinsthochmoore teils von regional hoher Bedeutung für Gefäßpflanzen und
Reptilien, Bedeutung für Amphibien
mäßig strukturierte Geestlandschaft der Langen Heide mit hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung, im Westen von L 135 be-
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
Kleinsthochmoore mit teils regenerierender Moorvegetation (Mn), zudem
Anmoorheide
(Mh),
Sumpf
(Na),
Feuchtwald (Wf) und nährstoffarmen
Stillgewässern (Sa)
weiterhin extensiv bewirtschaftetes Dauergrünland frischer bis nasser Standorte
(Gm, Gf) mit Pufferfunktion für die
Kleinsthochmoore, von Baumreihen
gegliedert (Hh)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Es besteht ein Zielkonflikt
zwischen dem Schutz von
Kiebitzen (Brut-, Gastvogel)
sowie der landschaftsprägenden Offenheit einerseits
und dem sonstigen Artenschutz (Brutvögel der halboffenen Agrarflur, Biotopvernetzung) sowie dem
Boden- und Klimaschutz
(Erosions-,
Windschutz)
andererseits. Da eine Beeinträchtigung des Land-
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
180
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
grenzt, im Süden mehrere Windenergieanlagen
Kleinsthochmoor südöstlich Heilshorn von geowissenschaftlicher Bedeutung,
weiterhin einige kulturhistorisch bedeutsame Hügelgräber, im Nordwesten Erosionsgefährdung
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils auch –schutz, in
Teilbereichen hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Bemerkungen
schaftsbildes durch Windenergieanlagen besteht und
nicht bekannt ist, ob das
Gebiet nach deren Errichtung noch Kiebitzvorkommen aufweist, wird als
Kompromiss die Anreicherung der Landschaft mit
Baumreihen angestrebt, die
eine
gewisse
optische
Durchlässigkeit aufweisen.
Zielkategorie
4E15
Quelllauf des Radenbachs
naturnaher Bachlauf (FB), nährstoffar- kleinflächig besonders gebegradigter Quelllauf des Radenbachs mit angrenzenden Grünland- und Acker- mes Stillgewässer (Sa) und nährstoffar- schützter Biotop
flächen sowie einzelnen Gehölzreihen, degeneriertes Kleinstmoor mit Fisch- me Sümpfe und Rieder (Na)
teich, Niedermoorvegetation und Birkenwaldsukzession
umgeben von naturnahem Laubwald
feuchter bis frischer Standorte (Md, Wf,
Kleinstmoor regional von Bedeutung als Biotopkomplex und für Libellen
Wm) als Puffer gegen Nährstoffeinträge
mäßig strukturierte Geestlandschaft der Langen Heide mit hoher Landschafts- sowie mit biotopvernetzender und das
bildqualität und besonderer Erholungseignung
Landschaftsbild gliedernder Wirkung
Radenbach begradigt und zeitweise trockenfallend
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
E
4E16
Quelllauf der Drepte
E
4E17
Quelllauf des Giehler Bachs
naturnaher Bachlauf (FB), gesäumt von
begradigter Quelllauf der Drepte mit angrenzenden Acker- und Grünlandflä- naturnahem Laubwald feuchter bis frischer Standorte (Wf, Wm) als Puffer
chen, kaum Gehölze
gegen Nährstoffeinträge in die Drepte
im südlichen Abschnitt lokale Bedeutung für Brutvögel
sowie mit biotopvernetzender und das
mäßig strukturierte Geestlandschaft auf der Langen Heide, hohe Landschafts- Landschaftsbild gliedernder Wirkung
bildqualität und teils besondere Erholungseignung
nährstoffarmer Sumpf (Na)
Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden
Drepte mit sehr stark bis deutlich veränderter Struktur, zeitweise trockenfallend
begradigter Quelllauf des Giehler Bachs mit angrenzendem Intensivgrünland
und einzelnen Feldhecken
im Westen randlich von lokaler Bedeutung für Brutvögel
mäßig strukturierte Geestlandschaft der Langen Heide mit hoher Landschafts-
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
naturnaher Bachlauf (FB) und nährstoffarme Sümpfe und Rieder (Na)
umgeben von naturnahem Laubwald
feuchter bis frischer Standorte (Wf, Wm)
als Puffer gegen Nährstoffeinträge sowie
mit biotopvernetzender und das Land-
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Oberlauf der Drepte ist als
Nebengewässer im Rahmen des Niedersächsischen
Fließgewässerschutzprogramms eingestuft
E
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
181
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
bildqualität und randlich besonderer Erholungseignung
schaftsbild gliedernder Wirkung
Giehler Bach begradigt und zeitweise trockenfallend, mit Gewässergüteklasse II
4E18
Niederung des Giehler Bachs östlich der K 46
begradigter Abschnitt des Giehler Bachs, angrenzend teils Sumpf, Anmoorheide, Feuchtwald und Feuchtgrünland, ansonsten Intensivgrünland und Acker, im
Westen von K 46 begrenzt, im Norden kleinflächig gemäß Biotopkartierung für
den Naturschutz landesweit wertvoll
kleinflächig regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen
strukturarme Geestlandschaft von mittlerer bis hoher Landschaftsbildqualität
Böden überwiegend von Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden, im
Osten als kulturhistorisch bedeutender Boden (Plaggenesch)
Giehler Bach mit stark veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II, zeitweise trockenfallend
4E19
4E20
Zielkategorie:
Bemerkungen
naturnaher Bachlauf (FB), angrenzend
Sumpf (Na), Anmoorheide (Hf) und
Feuchtwald (Wf) sowie extensiv genutztes Grünland nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm)
südliche Wister Heide
extensiv
bewirtschaftetes
Grünland
Grünland- und einzelne Ackerflächen westlich Kattenhorn, überwiegend wallhe- feuchter bis frischer Standorte (Gf, Gm)
ckenreich, westlich durch K 46 begrenzt, im Süden Biotopkomplex aus Nass- mit kleinflächigen Sumpfbereichen (Nr)
grünland, Sumpf und mesophilem Grünland, dieser gemäß Biotopkartierung für sowie hoher Dichte an Wallhecken (Hh)
den Naturschutz landesweit wertvoll
im Süden landesweite Bedeutung für Brutvögel (wertvoller Biotopkomplex und
Umgebung)
Übergang von strukturarmer zu wallheckenreicher Geestlandschaft von mittlerer
Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Teilbereich im Norden mit seltenem Boden von zugleich besonderer Bedeutung
als Lebensraum
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe
Nitratauswaschungsgefährdung
Quellarme der Schönebecker Aue
naturnahe Bachläufe (FB) und nährbegradigte Quellarme der Schönebecker Aue mit angrenzenden Grünland- und stoffarme Sümpfe und Rieder (Na)
Ackerflächen, einzelne Heckenstrukturen, im Osten von L 135 begrenzt, im umgeben von naturnahem Laubwald
Quellbereich Kleinstmoor mit Feuchtwald-Sukzession
feuchter bis frischer Standorte (Md, Wf,
überwiegend lokale Bedeutung für Brutvögel, Kleinstmoor regional mit Bedeu- Wm) als Puffer gegen Nährstoffeinträge
sowie mit biotopvernetzender und das
tung als Biotopkomplex und für Gefäßpflanzen
Landschaftsbild gliedernder Wirkung
mäßig strukturierte Geestlandschaft auf der Langen Heide, mit hoher Land-
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Zielkategorie
E
kleinflächig besonders geschützter Biotop
E
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
aufgrund der mangelhaften
Wegeerschließung
wird
Erholungsnutzung nicht als
Zielzustand definiert
im weiteren Verlauf ist
Schönebecker
Aue
mit
Randbereichen als FFHGebiet vorgeschlagen
E
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
schaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung
Schönebecker Aue mit sehr stark veränderter Struktur, zeitweise trockenfallend
4E21
Niederung der Schönebecker Aue südlich Heilshorn
Zielkategorie:
Bemerkungen
Zielkategorie
E
naturnahe Bachläufe (FB) und nährstoffarme Sümpfe und Rieder (Na)
umgeben von naturnahem Laubwald
feuchter bis frischer Standorte (Wf, Wm)
als Puffer gegen Nährstoffeinträge sowie
mit biotopvernetzender und das Landschaftsbild gliedernder Wirkung
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Mündung des Stubbener
Grabens in die Schönebecker Aue liegt innerhalb
FFH-Gebietsvorschlag
E
teilweise Schwerpunktraum
für die Entwicklung von
Waldlebensräumen gemäß
NABU-Konzept
(„Lokales
Netzwerk für das Klosterim Nordwesten randlich lokale Bedeutung für Brutvögel
hoher Anteil an gliedernden Wall- und holz“)
teils mäßig strukturierte, teils wallheckenreiche Geestlandschaft von hoher Feldhecken (Hh)
Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung, im Nordwesten einige naturnahe Waldbestände (Wm)
angrenzend Windenergieanlagen
als Ergänzung der Gehölzbestände am
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe Oberlauf des Scharmbecker Bachs und
E
Quellarme des Stubbener Grabens (2 Teilbereiche)
begradigte Quellarme des Stubbener Grabens mit randlichen Acker- und Grünlandflächen, kleinflächig Sumpf, wenige Gehölzreihen
überwiegend von lokaler Bedeutung für Brutvögel
mäßig strukturierte Geestlandschaft auf der Langen Heide, hohe Landschaftsbildqualität, in der Umgebung Windenergieanlagen
Quellarme zeitweise trockenfallend, begradigt, Stubbener Graben im weiteren
Verlauf mit Gewässergüteklasse II – III
4E23
Zielzustand
naturnaher Geestbach (FB) mit extensiv im weiteren Verlauf ist
bewirtschaftetem Grünland feuchter bis Schönebecker
Aue
mit
Randbereichen als FFHfrischer Standorte (Gf, Gm)
Gebiet vorgeschlagen
durch enges Netz von Feld- und Wallhecken (Hh) gegliedert und durch einige
naturnahe Feldgehölze (Hf) und Wäldchen (Wm) unterbrochen, die auch Immissionsschutzfunktionen an der L 135
übernehmen
durch intensive Grünland- und Ackernutzung geprägte Bachniederung, im Norden strukturarm, im Süden mit Wallhecken und kleinem Waldbestand, im Osten
von L 135 begrenzt
im Westen angrenzend naturnahes Kleinsthochmoor mit landesweiter Bedeutung für den Naturschutz (Radmoor Lilkendey, außerhalb Stadtgebiet)
strukturarme Niederungs- und Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität
Böden teils mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils auch –schutz,
überwiegend hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Schönebecker Aue mit deutlich veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II
– III, zeitweise trockenfallend
4E22
182
Landwirtschaftsflächen nördlich Buschhausen
unter besonderer Berücksichtigung des
als Grünland und Acker genutzte, überwiegend durch Wallhecken strukturierte Grundwasserschutzes umweltverträglich
Flächen zwischen Buschhausen und Westerbeck, Splittersiedlung am Garlsted- bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A)
ter Kirchweg
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Nitratauswaschungsgefährdung
183
Zielzustand
Bemerkungen
als Biotopverbund zwischen den Waldbeständen am Mühlenbach, an der
Wienbeck und im Stoteler Wald
Zielkategorie
in Teilbereich naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
4N1
Bilohe – Nordteil
Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationsstrukturen (O)
städtisch geprägte Siedlung mit geringer Ortsbildqualität
4N2
4N3
Landwirtschaftsflächen bei Bilohe (3 Teilbereiche)
insbesondere unter Aspekten des Bodenschutzes bewirtschaftete Acker- und
Acker, Grünland und einzelne lineare Gehölze
Grünlandflächen (A, G), von Feldhecken
Übergang von Geestbachtal mit hoher Landschaftsbildqualität zu strukturarmer (Hh) gegliedert
Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität
Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, nahe der
Schaufleet seltene Böden, teils sehr hohe Erosionsgefährdung
Bilohe Südteil
dörflich geprägte Siedlung mit hoher Ortsbildqualität
N
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
N
aufgrund der siedlungsfernen Lage und der mangelhaften Wegeerschließung
wird Erholungsnutzung nicht
als Zielzustand definiert
landschaftstypische Siedlung mit hohem
Anteil an Vegetationsstrukturen (O)
N
4N4
Landwirtschaftsflächen nördlich Haslah
naturverträglich bewirtschaftete GrünAcker- und Grünlandflächen mit wenig Gehölzstrukturen, im Nordwesten an land- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit
Stadtgebietsgrenze kleinflächig Feuchtgrünland, dieses gemäß Biotopkartie- gliedernden Heckenstrukturen (Hh)
rung für den Naturschutz landesweit wertvoll
mäßig strukturierte Geestlandschaft von hoher Landschaftsbildqualität
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung, teils Nitratauswaschungsgefährdung
N
4N5
Umgebung Haslah
N
größere Waldbereiche mit Nadel-, Misch- und Laubholzbeständen, von Grünlandflächen unterbrochen, Hofstelle, kleinflächig gemäß Biotopkartierung für
den Naturschutz landesweit wertvoll (Anmoorheide mit Birkenbruch), zwei weitere Bereiche mit mesophilen Laubwaldbeständen von regional hoher Bedeutung
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
naturnahe Laubwälder unterschiedlicher teils besonders geschützter
Standorte (Wm, Wf) sowie naturverträg- Biotop
lich genutzte sonstige Wälder (W), kleinFreiraum für die landflächig eingestreut Anmoorheide (Mh)
schaftsbezogene Erholung
unter Aspekten des Boden- und Grund- gemäß INTRA (Interkomwasserschutzes extensiv bewirtschafte- munales Raumstrukturkon-
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
regional teils Bedeutung für Gefäßpflanzen
mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität
teils Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener Boden
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils auch –schutz, hohe
Nitratauswaschungsgefährdung
Zielzustand
tes Grünland frischer
Standorte (Gm, Gf)
184
bis
Bemerkungen
feuchter zept Region Bremen)
Zielkategorie
aufgrund der siedlungsfernen Lage und der eingeschränkten Wegeerschließung wird Erholungsnutzung nicht als Zielzustand
definiert
eine Umwandlung der Nadel- und Mischwälder in
Laubwälder wäre anzustreben, erscheint jedoch nur
schwer realisierbar, da es
sich um Privatwald handelt
aus diesem Grund wurde
die Zielkategorie W mit
aufgenommen
4N6
4N7
Zielkategorie:
Landwirtschaftsflächen nordöstlich Ohlenstedt
unter Aspekten des Boden- und GrundAcker- und Grünlandflächen mit einzelnen Nadelholzparzellen und Hofstellen, wasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit
kaum durch Hecken gegliedert
gliedernden Feldhecken (Hh)
strukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität
Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, teils auch als
seltener Boden
überwiegend besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und/ oder
Grundwasserschutz, teils hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Geestkuppe westlich Ohlenstedt
unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete GrünAcker auf Geestkuppe
land- und Ackerflächen (Gm, G, A)
strukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, überwiegend erosionsgefährdet
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
N
aufgrund
der
geringen
Landschaftsbildqualität wird
Erholungsnutzung nicht als
Zielzustand definiert
N
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
185
Zielzustand
Bemerkungen
Zielkategorie
4N8
Ohlenstedt
Siedlung mit hohem Anteil an VegetatiSiedlung mit überwiegend städtischem Charakter, innerörtlichen Grünlandflä- onsstrukturen, u.a. innerörtlichem Grünland (O, G)
chen und geringer Ortsbildqualität
N
4N9
Landwirtschaftsflächen östlich Ohlenstedt
N
von einzelnen Feldhecken umgebene Ackerflächen
strukturarme Geestlandschaft von geringer Landschaftsbildqualität
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, überwiegend erosionsgefährdet
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
4N10
unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A), von
Feldhecken (Hh) gegliedert
Landwirtschaftsflächen bei Littberg und Vorwohlde
unter Aspekten des Boden- und Grund- kleinflächig besonders geGrünland- und einzelne Ackerflächen randlich der Niederung des Giehler wasserschutzes bewirtschaftetes Grün- schützter Biotop
land (Gm, G) mit engem Wallheckennetz
Bachs, hoher Anteil an Wallhecken
Freiraum für die land(Hh)
schaftsbezogene Erholung
Geestbachtal von hoher und strukturarme Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonteils seltene Böden mit zugleich besonderer Bedeutung als Lebensraum
zept Region Bremen)
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils auch –schutz, teils
N
hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Hopwiesengraben teils bis weitgehend ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II
4N11
Ferienpark Hohes Moor
naturverträglich genutzte Freizeiteinrich- kleinflächig besonders geschützter Biotop
Wochenendhausgebiet in Moorbirkenwald, naturnahes Stillgewässer, mittlere tung (O, E)
Qualität des Landschafts- bzw. Ortsbildes
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
N
4N12
Ackerlandschaft östlich Buggehorn (2 Teilbereiche)
N
Zielkategorie:
naturverträglich bewirtschaftete Ackerflächen (A), insbesondere BerücksichtiAckerflächen, randlich Nadelgehölz
gung des Grundwasserschutzes
mäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
im Südwesten kulturhistorisch bedeutendes Gräberfeld
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
186
Zielzustand
Zielkategorie
Bemerkungen
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
4N13
Landwirtschaftsflächen westlich der Garlstedter Aue
überwiegend intensiv bewirtschaftete Grünländereien und einzelne Ackerschläge, im Südwesten mit Wallhecken, im Norden Nadelholzaufforstung
mäßig strukturierte Geestlandschaft von hoher Landschaftsbildqualität und
besonderer Erholungseignung
kleinflächig Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und seltener
Boden
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, im Westen
hohe Nitratauswaschungsgefährdung
4N14
Golfplatz Garlstedt
Golfplatz mit intensiv genutzten/ gepflegten Grünflächen und mehreren, zumeist
von Nadelbäumen dominierten Gehölzen sowie einem bodensauren BuchenEichen-Altholzbestand (regional von Bedeutung), randlich Acker- und Grünlandflächen
mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität und
teils besonderer Erholungseignung
Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum, einzelne kulturhistorisch bedeutende Hügelgräber, kulturhistorisch bedeutende Befestigungsanlage
4N15
Landwirtschaftsflächen nördlich Garlstedt
landwirtschaftliche Nutzflächen mit hohem Grünlandanteil und einigen Ackerflächen sowie Feld- und Wallhecken und einzelnen Feldgehölzen
mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität und
teils besonderer Erholungseignung, harmonischer Ortsrandbereich im Übergang zu Garlstedt
kleinflächig seltener Boden, Hügelgrab
besondere Bedeutung für Grundwasserschutz und teils auch –neubildung, teils
hohe Nitratauswaschungsgefährdung
zwei Quellarme eines Drepte-Zuflusses
4N16
Zielkategorie:
Geestlandschaft am Ohlenstedter Weg
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (G, A), durch
Wallhecken (Hh) und standortgemäße
Feldgehölze (Hf) gegliedert
randlich des Deepenhornsmoores extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen
frischer bis feuchter Standorte (Gm, Gf)
als Puffer gegen Nährstoffeinträge
N
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Mosaik aus extensiv und intensiv gepflegten/ genutzten Grünflächen (Gm, G)
und naturnahen Laub- und Mischwäldern (Wm, W) sowie naturverträglich
bewirtschafteten Grünland- und Ackerflächen (G, A), von Feldhecken (Hh)
gegliedert
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
N
naturverträglich bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen mit hohem Grünlandanteil (Gm, G, A), von Hecken und Feldgehölzen (Hh, Hf) gegliedert
N
naturnahe Zuflüsse zur Drepte (GB)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
unter Aspekten des Grundwasserschut- Freiraum
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
für
die
land-
N
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
187
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
Bemerkungen
zes
bewirtschaftetes
Dauergrünland
schaftsbezogene Erholung
Grünland- und Ackerflächen, entlang der westlich angrenzenden L 135 Gehölze
(Gm, G), randlich Feldgehölze (Hf)
gemäß INTRA (Interkommäßig strukturierte Geestlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität, teils
munales
Raumstrukturkonbesondere Erholungseignung
zept Region Bremen)
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitrataufgrund der eingeschränkauswaschungsgefährdung
ten Wegeerschließung wird
Gehölze entlang der L 135 mit Immissionsschutzfunktion
Erholungsnutzung nicht als
Zielzustand definiert
4N17
4N18
Landwirtschaftsflächen südlich Feldhof
unter Aspekten des Boden- und Grundüberwiegend intensiv bewirtschaftete Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen wasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit
Wallhecken
gliedernden Wall- und Feldhecken (Hh)
strukturarme Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Böden teils mit besonderer Bedeutung aufgrund Seltenheit und/ oder Lebensraumfunktion, am Weißen Berg kulturhistorisch bedeutsames Hügelgrab
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, großflächig
hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Feldhof
N
aufgrund der eingeschränkten Wegeerschließung wird
Erholungsnutzung nicht als
Zielzustand definiert
randlich eingegrünte Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationsstrukturen (O)
N
umweltverträglich bewirtschaftete Waldkleiner Wald mit hohem Nadelforstanteil sowie angrenzende Grünlandflächen flächen (W) und unter Aspekten des
Grundwasserschutzes genutzte Grünmit Wallhecken, Splittersiedlung
landflächen (Gm, G)
gehölzreiche Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität
überwiegend besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz,
teils Nitratauswaschungsgefährdung
N
dörflich geprägte Siedlung mit geringer Ortsbildqualität
4N19
Feldhof – Büttel
4N20
Landwirtschaftsflächen südlich Ohlenstedt
Zielkategorie:
teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
Zielkategorie
unter Aspekten des Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Aals Grünland und Acker genutzte Flächen mit teils hohem Wallheckenanteil
ckerflächen (Gm, G, A) mit hohem Anteil
mäßig strukturierte Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität, teils an Wall- und Feldhecken (Hh)
besondere Erholungseignung
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
N
aufgrund der eingeschränkten Wegeerschließung wird
Erholungsnutzung nicht als
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
188
Zielzustand
Bemerkungen
Zielzustand definiert
Zielkategorie
4N21
Ohlenstedter Quellsee
zu Erholungszwecken genutzte größere
drei größere Abbaugewässer mit randlichem Wochenendplatz und Gehölzstruk- Stillgewässer (E, S) und Wochenendplatz (O) mit umfassenden standortgeturen
mäßen randlichen Gehölzen (H)
Wochenendplatz von geringer Ortsbildqualität, jedoch überwiegend gut eingegrünt
N
4N22
Garlstedt
dörfliche Siedlung (O)
N
unter Aspekten des Boden- und Grundwasserschutzes bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A)
Heckenstrukturen (Hh) mit das Landschaftsbild gliedernder und biotopvernetzender Funktion
flächige Gehölzbestände (Wm, H) mit
das Landschaftsbild gliedernder Wirkung
und teils mit Immissionsschutzfunktion
N
dörflich geprägte, gehölzreiche Siedlung mit hoher Ortsbildqualität und besonderer Erholungseignung
4N23
Landwirtschaftsflächen südlich und östlich Garlstedt
überwiegend als Acker, teils auch als Grünland genutzter Bereich mit einzelnen
Feldgehölzen beidseits der L 135, südöstlich Garlstedt Wallhecken, südlich
Garlstedt kleiner Bestand mit bodensaurem Eichen-Buchenwald, der als Biotop
regional von Bedeutung ist
teils strukturarme, teils gehölzreiche Geestlandschaft von geringer bis mittlerer
Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Boden überwiegend durch Erosion gefährdet, einzelne Hügelgräber von kulturhistorischer Bedeutung
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Gehölze entlang der L 135 und K 46 mit Immissionsschutzfunktion
4N24
4N25
Zielkategorie:
Landwirtschaftsflächen Brahmberg (2 Teilbereiche)
naturverträglich genutzte, durch FeldheAcker- und Grünlandflächen am Brahmberg, wenig durch Gehölze gegliedert, cken (Hh) gegliederte Acker- und Grünlandflächen (A, G)
Hofstelle
Übergang von Wochenendhaussiedlung Horstmoor zu Geestbachtal, mittlere
bis sehr hohe Landschaftsbildqualität
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und teils als seltener Boden
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe
Nitratauswaschungsgefährdung
Wochenendhausgebiet Horstmoor
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
naturverträglich genutzte Wochenend-
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
N
aufgrund der eingeschränkten Wegeerschließung wird
Erholungsnutzung nicht als
Zielzustand definiert
N
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
189
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
4N26
4N27
Zielzustand
Bemerkungen
siedlung
mit
randlicher
Eingrünung
und
Wochenendhausbebauung in Moorbirkenwald nahe der Drepte, mittlere Qualität
hohem Anteil an Vegetationsstrukturen
des Ortsbildes
(O, E)
kulturhistorisch bedeutendes Hügelgrab, Böden mit besonderer Bedeutung als
Lebensraum und teils als seltener Boden
Landwirtschaftsflächen westlich Hülseberg
unter Aspekten des Boden- und Grundüberwiegend als Acker, teils auch als Grünland genutzte Landwirtschaftsflächen wasserschutzes bewirtschaftete Grünmit einzelnen Baumgruppen, Feldgehölzen und Hecken, von K 46 zerschnitten, land- und Ackerflächen (Gm, G, A)
aktiver Sandabbau
standortgemäße Heckenstrukturen (Hh)
und Feldgehölze (Hf) sowie Baumgrupstrukturarme Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität
Böden überwiegend von besonderer Bedeutung als Lebensraum, mehrere pen (H)
kulturhistorisch bedeutsame Hügelgräber, hohe Erosionsgefährdung
nach Beendigung des Bodenabbaus
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitrat- einige der freien Sukzession überlasseauswaschungsgefährdung
ne Magerstandorte (C, R)
Hülseberg
N
Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationselementen (O)
N
unter Aspekten des Grundwasserschutdurch Wallhecken gegliederte Grünlandflächen am östlichen Siedlungsrand von zes bewirtschaftetes Grünland (Gm, G)
mit hoher Wallheckendichte (Hh)
Hülseberg
Übergang von Siedlungsflächen zu Geestbachtal, als siedlungsnahes Grünland
ortsrandprägend, randlich besondere Erholungseignung
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
N
städtisch geprägte Siedlung von mittlerer Ortsbildqualität
4N28
siedlungsnahes Grünland Hülseberg
4N29
nördliche Wister Heide
überwiegend als Grünland, teils auch als Acker genutzte Flächen östlich des
Fuchstals, im Norden Mischwaldbestand und Nadelholzparzelle sowie Splittersiedlung und Fischteiche
im Norden Randbereich eines Geestbachtals von sehr hoher Landschaftsbildqualität sowie besonderer Erholungseignung, im Süden strukturarme Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität
Böden teils von besonderer Bedeutung als Lebensraum, teils Erosionsgefährdung
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitrat-
Zielkategorie:
Zielkategorie
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
unter Aspekten des Boden- und Grund- teils
wasserschutzes bewirtschaftete Grün- biet
land- und Ackerflächen (Gm, G, A)
Landschaftsschutzge-
N
Feldhecken (Hh) und sonstige Gehölzbestände (W) als biotopvernetzende und
das Landschaftsbild gliedernde Elemente, entlang der K 46 auch mit Immissionsschutzfunktion
im Nordteil naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
auswaschungsgefährdung
4N30
190
Zielzustand
Brandheide
als Acker und Intensivgrünland genutzte Landwirtschaftsflächen nördlich Freißenbüttel, nur wenig durch Heckenstrukturen und Feldgehölze gegliedert, von
Panzergleistrasse durchzogen, nährstoffarmes Kleinstmoor nordwestlich Freißenbüttel als Biotop regional von hoher Bedeutung
Kleinstmoor zugleich regional von Bedeutung für Gefäßpflanzen
teils strukturarme, teils mäßig strukturierte Geest von mittlerer bis hoher Landschaftsbildqualität, überwiegend besondere Erholungseignung
im Süden größerer Bereich mit kulturhistorisch bedeutsamen Böden (Plaggenesch und Hügelgräberfeld)
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe
Nitratauswaschungsgefährdung
Bemerkungen
unter Aspekten des Boden- und Grund- teils Landschaftsschutzgewasserschutzes bewirtschaftete Grün- biet
land- und Ackerflächen (Gm, G, A)
kleinflächig besonders geKleinstmoor (Na) von extensiv bewirt- schützter Biotop
schaftetem Grünland (Gm) umgeben
Freiraum für die landHeckenstrukturen und naturnahe Feld- schaftsbezogene Erholung
gehölze (Hh, Hf) als Rückzugsbiotope gemäß INTRA (Interkomund Vernetzungselemente sowie zur munales RaumstrukturkonGliederung des Landschaftsbildes und zept Region Bremen)
als Windschutz
Zielkategorie
N
in weiten Teilen naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
4N31
Kasernengelände südlich Garlstedt
randlich von Gehölzgürteln umgebenes kleinflächig besonders geKasernengelände mit störenden großformigen Gebäuden, Sendemast und Kasernengelände mit hohem Anteil schützter Biotop
unversiegelter Flächen und Vegetatigrößeren versiegelten Bereichen, kleinflächig Heidevegetation
onsstrukturen (O)
kulturhistorisch bedeutender Grabhügel
N
4N32
Gewerbebetrieb südlich der Kaserne
von dichten Gehölzstrukturen umgebener Gewerbebetrieb (O)
N
das Landschaftsbild störender Gewerbebetrieb (Baustoffwerk) an der L 135
4N33
Gehölzriegel östlich der Kaserne
Immissions- und Sichtschutzgehölz (W)
Gehölzriegel entlang der L 135 aus Laub- und Nadelgehölzen, teils Sandheide- mit kleinflächig eingestreuter Sandheide
(C)
Relikte
bedeutsam als Sichtschutz an Kasernengelände und L 135
Immissionsschutzfunktion für L 135
N
4N34
Hinter dem Horn
Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationselementen (O)
N
Siedlung mit hohem Anteil an Vegetationselementen (O)
N
Waldgebiet mit Wechsel zwischen na- nördlich angrenzend FFH-
N
gehölzreiche Siedlung mit städtischem Charakter und geringer Ortsbildqualität
4N35
Auf dem Raden
gehölzreiche, städtisch geprägte Siedlung von geringer Ortsbildqualität
im Norden zwei kulturhistorisch bedeutende Hügelgräber
4N36
Zielkategorie:
Schmidts Kiefern
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
191
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
Teil eines ausgedehnten Waldgebietes mit Vorherrschen von Nadelforst (Kie- turnahen Laubwaldbeständen trockener
Standorte (Wt) sowie sonstigen naturfern)
verträglich bewirtschafteten Wäldern
im Norden am Waldrand kleinflächig landesweite faunistische Bedeutung (Ü- (W), kleinflächig Callunaheiden (C) einbergang zu 4V12)
gestreut
Waldgebiet von mittlerer Landschaftsbildqualität, überwiegend besondere Erhonaturverträgliche Erholungsnutzung (E)
lungseignung
Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung
Bemerkungen
Gebietsvorschlag
Landschaftsschutzgebiet
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA
Zielkategorie
aus Gründen des Bodenund Grundwasserschutzes
sollte eine Entwicklung zu
Laubholzbeständen angestrebt werden
aufgrund der geringen Realisierungswahrscheinlichkeit
sowie der potenziellen Bedeutung von Nadelforsten
und Mischwäldern auf armen Sandstandorten für
Arten und Lebensgemeinschaften, wird auch der
Zielzustand W aufgeführt
4N37
Heilshorn
Siedlung mit hohem Anteil an Vegetati- kleinflächig besonders geschützter Biotop
beidseits der L 135 gelegene Siedlung mit hohem Gehölzanteil (überwiegend onsstrukturen (O)
Nadelgehölze) und städtischem Charakter, geringe Ortsbildqualität
N
4N38
innerörtliche Grünfläche Heilshorn
innerörtliche Grünfläche (Og) einschließlich Gehölzen mit Immissionsschutzfunktion (H)
N
unter besonderer Berücksichtigung des
Grundwasserschutzes umweltverträglich
genutzte Grünland- und Ackerflächen
(Gm, G, A)
einige gliedernde Baumreihen und
Baumwallhecken (Hh)
N
innerörtliches Grünland sowie Nadel- und Laubholzbestand
angrenzend städtische Siedlung von geringer Ortsbildqualität sowie L 135
Gehölzbestände entlang der L 135 mit Immissionsschutzfunktion
4N39
östliche Lange Heide (2 Teilbereiche)
als Intensivgrünland und Acker genutzte Landwirtschaftsflächen auf der Langen
Heide, einige Nadelholz-Aufforstungen sowie kleinflächiger Moorbirkenwald,
wenige Heckenstrukturen (im Süden teils Wallhecken), Splittersiedlung
im Westteil lokale Bedeutung für Brutvögel
Moorbirkenwäldchen regional mit Bedeutung als Biotop und für Reptilien
mäßig strukturierte Geestlandschaft der Langen Heide mit hoher Landschafts-
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Es besteht ein Zielkonflikt
zwischen dem Schutz von
Kiebitzen (Brutvogel) sowie
der landschaftsprägenden
Offenheit einerseits und
sonstiger Altgehölzbestand (H) mit Be- dem sonstigen Artenschutz
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
bildqualität und teils besonderer Erholungseignung, südwestlich angrenzend
Windenergieanlagen
im Norden kleinflächig seltener Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, teils hohe
Nitratauswaschungsgefährdung
4N40
südliche Lange Heide
überwiegend intensiv als Grünland und Acker genutztes Hochplateau der Langen Heide einschließlich der Umgebung von Ruschkamp, im Westen von L 135
zerschnitten, von einigen Heckenstrukturen gegliedert, im Süden teils Wallhecken sowie ein Gehölz randlich Ruschkamp, einige Stillgewässer
Ostteil von lokaler Bedeutung für Brutvögel
mäßig strukturierte Geestlandschaft der Langen Heide mit hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung, im Osten einige Windenergieanlagen
nordwestlich Ruschkamp bereichsweise seltener Boden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und teils –schutz, teilweise
hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
192
Zielzustand
deutung als Brutvogellebensraum
Bemerkungen
(Brutvögel der halboffenen
Agrarflur, Biotopvernetzung)
in Teilbereichen naturverträgliche Erho- sowie dem Boden- und
lungsnutzung (E)
Klimaschutz
(Erosions-,
Windschutz) andererseits.
Da eine Beeinträchtigung
des
Landschaftsbildes
durch Windenergieanlagen
besteht und nicht bekannt
ist, ob das Gebiet nach
deren Errichtung noch Kiebitzvorkommen
aufweist,
wird als Kompromiss die
Anreicherung der Landschaft mit Baumreihen angestrebt, die eine gewisse
optische
Durchlässigkeit
aufweisen.
im Süden teils FFH-Gebietsvorschlag angrenzend
kleinflächig besonders geschützter Biotop
teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonin Teilbereichen naturverträgliche Erho- zept Region Bremen)
lungsnutzung (E)
Es besteht ein Zielkonflikt
zwischen dem Schutz von
Kiebitzen (Brut-, Gastvogel)
sowie der landschaftsprägenden Offenheit einerseits
und dem sonstigen Artenschutz (Brutvögel der halboffenen Agrarflur, Biotopvernetzung), dem Bodenunter besonderer Berücksichtigung des
angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags
und des Grundwasserschutzes umweltverträglich genutzte Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A)
einige gliedernde Baumwallhecken und
Baumreihen (Hh), naturnahes Gehölz
(H) bei Ruschkamp
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Zielkategorie
N
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
4N41
Auf dem Rusch
4N42
Landwirtschaftsflächen nördlich Auf der Helle
Zielzustand
Bemerkungen
und Klimaschutz (Erosions-,
Windschutz) andererseits.
Da eine Beeinträchtigung
des
Landschaftsbildes
durch WEA besteht und
nicht bekannt ist, ob das
Gebiet nach deren Errichtung noch Kiebitzvorkommen aufweist, wird als
Kompromiss die Anreicherung der Landschaft mit
Baumreihen angestrebt, die
eine
gewisse
optische
Durchlässigkeit aufweisen.
Siedlung mit hohem Anteil an Vegetatidörflich geprägte Siedlung nahe der L 135, hoher Altbaumanteil und mittlere onsstrukturen (O)
Ortsbildqualität
Grünland- und Ackerflächen mit geringem Gehölzanteil
mäßig strukturierte, durch L 135, L 149 und Gewerbegebiet vorbelastete Geestlandschaft von mittlerer Landschaftsbildqualität
besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und –schutz, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
4N43
193
Gewerbegebiet Heilshorn
Zielkategorie
N
unter Berücksichtigung des angrenzenden FFH-Gebietsvorschlags und unter
Aspekten des Grundwasserschutzes
bewirtschaftete Grünland- und Ackerflächen (Gm, G, A) mit gliedernden Wallund Feldhecken (Hh)
im
Osten
teils
FFHGebietsvorschlag angrenzend
kleinflächig besonders geschützter Biotop
N
gut eingegrüntes Gewerbegebiet (O)
kleinflächig besonders geschützter Biotop
N
überwiegend extensiv und unter Aspekten des Vogelschutzes bewirtschaftetes
Grünland unterschiedlicher Feuchte (Gf,
Gm, G), teils von Wallhecken gegliedert
(Hh)
von naturnahem Scharmbecker Bach
EU-Vogelschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
besonders geschützte Biotope
Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des
V
bisher nur teilweise realisiertes Gewerbegebiet beidseits der L 149, einzelne
feuchte Wäldchen, teils Grünlandnutzung
das Landschaftsbild störender Gewerbestandort
Wesermarschen (Naturraum 6)
6V1
Linteler Weide
überwiegend intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen, einzelne kleine
Waldflächen, teils standortgemäße Feuchtwälder, bereichsweise Wallhecken,
im Süden und Nordosten enges Grabennetz; bereichsweise gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), Bedeutung für
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Gastvögel (Status unklar); im Süden regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen
Niederung von mittlerer, im Süden hoher Landschaftsbildqualität, überwiegend
besondere Erholungseignung
teils Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und/ oder Stoffspeicher
überwiegend besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung, hohe Nitratauswaschungsgefährdung
Scharmbecker Bach mit naturferner Struktur und Gewässergüteklasse II – III,
Grenzgraben mit Gewässergüteklasse II - III
6V2
Hammemarsch (2 Teilbereiche)
fast ausschließlich als Grünland genutzte, weithin offene Bereiche mit engem
Grabennetz, im Norden Segelflugplatz, im Süden Hafen Borgwisch an der
Hamme, überwiegend gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit
wertvoll
von geplanter Trasse der Ortsumgehung Ritterhude (B 74) zerschnitten
internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), Bedeutung für
Gastvögel (Status unklar), in Teilbereichen regionale Bedeutung für Gefäßpflanzen, Tagfalter, Fische und Amphibien
gewässergeprägte Niederung von hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseigung
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher; Altlast an
Segelflugplatz
Hamme mit vollständig veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II – III,
Hafenkanal, Scharmbecker Bach, Grenzgraben und Scharmbeckstoteler Mühlengraben ebenfalls mit Gewässergüteklasse II – III
6E1
Zielkategorie:
194
Zielzustand
(FB) und naturnahen Gräben durchzogen (FG)
kleinflächig standortgerechte Feuchtwälder (Wf) und naturnahe Feldgehölze (Hf)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Bemerkungen
Landes Niedersachsen
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
unter Aspekten des Boden- und des
Vogelschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gf, G) mit naturnahen Gräben
(FG) und naturnahem Scharmbecker
Bach (FB)
Hamme (F) mit ungenutzten Randstreifen
standortgemäße lineare Gehölze (Hh)
entlang der Hamme und randlich der
geplanten Ortsumgehung der B 74 als
Puffer zwischen Nutzungen und Wiesenvogellebensraum
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
des Gewässers (Bootssport) und weiterer Teilbereiche
EU-Vogelschutzgebiet,
kleinflächig FFH-Gebiet
Niederungsrand am Scharmbecker Bach
überwiegend extensiv und unter BerückAcker- und Grünlandflächen mit hohem Anteil an Wall- und Feldhecken am sichtigung des Boden-, Grundwassersüdlichen Siedlungsrand der Kernstadt, von Scharmbecker Bach durchflossen, und Vogelschutzes bewirtschaftetes
Grünland unterschiedlicher Standorte
im Süden kommunale Kläranlage
(Gf, Gm, G)
im Osten nationale Bedeutung für Brutvögel
Scharmbecker Bach naturnah (FB)
Niederungsrandbereich von mittlerer Landschaftsbildqualität und besonderer
Übergang zum Siedlungsrand durch
Erholungseignung
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Zielkategorie
V
Landschaftsschutzgebiet
Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des
Landes Niedersachsen
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch und teils
übergeordnete Grünverbindung gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
teils Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms
des Landes Niedersachsen
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Regi-
E
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
195
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
Bemerkungen
Wallhecken
(Hh)
und
naturnahe
Feldgeon Bremen)
Böden teilweise mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
hölze (Hf) strukturiert
im Westen besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung und hohe
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Nitratauswaschungsgefährdung
Zielkategorie
Scharmbecker Bach mit naturferner Struktur und Gewässergüteklasse II - III
Hamme-Oste-Niederung (Naturraum 7)
7S1
Grünland westlich Niedersandhauser Moor
extensiv genutztes Grünland frischer bis
nasser Standorte (Gm, Gf) mit Feldhecken (Hh) und Moorbirkenwald-Parzellen
(Hf)
in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
teils besonders geschützter
Biotop
Pufferfunktion für angrenzendes Moor
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
S
Komplex aus regenerierender Hochmoorvegetation (Mn) und verschiedenen
Moordegenerationsstadien (Md) und
Feuchtgebüschen (Bf)
randlich extensiv genutzte Feuchtgrünlandflächen (Gf) einschließlich nährstoffarmer und nährstoffreicher Sumpfbereiche (Na, Nr)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
auf Moor-Rundweg im Norden
FFH-Gebiet und teils EUVogelschutzgebiet
Naturschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
S
extensiv genutztes Grünland frischer bis
nasser Standorte (Gm, Gf)
östlich an die Siedlung angrenzende Grünlandparzellen
randlich naturverträgliche Erholungsnutnationale Bedeutung für Brutvögel
zung (E)
als hofnahes Grünland von hoher Landschaftsbildqualität, besondere Erholungseignung
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
S
eng durch Hecken gekammertes Grünland mit einzelnen Birkenwaldparzellen
Moorbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, überwiegend besondere
Erholungseignung
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
7S2
Niedersandhauser Moor
stark entwässertes, unkultiviertes, teilweise abgetorftes Hochmoor mit verschiedenen Degenerationsstadien und randlichen Grünlandflächen, gemäß
Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
nationale Bedeutung für Brutvögel, im Osten EU-Vogelschutzgebiet
landesweite Bedeutung für Libellen und Heuschrecken, Bedeutung für Nachtfalter (Status unklar)
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Tagfalter, regional hohe
Bedeutung für Säugetiere und Reptilien, Bedeutung für Moose und Amphibien
Moorbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, im
Zentrum geowissenschaftlich bedeutender Bereich
7S3
Zielkategorie:
hofnahes Grünland Niedersandhausen
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
196
Zielkategorie
Zielzustand
Bemerkungen
Komplex aus naturnahen und regenerierenden Hochmoorbiotopen (Mn), verschiedenen Degenerationsstadien (Md)
und Feuchtgebüschen (Bf) sowie verlandendem Graben (FG)
im Norden extensiv genutztes Grünland
nasser bis frischer Standorte unterschiedlicher Trophie (Gf, Gm) mit eingestreuten nährstoffarmen und nährstoffreichen Riedern (Na, Nr)
im Osten naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des
Landkreises
FFH-Gebiet und teils EUVogelschutzgebiet
Naturschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm
teils Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms
des Landes Niedersachsen
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
S
extensiv genutztes Grünland nasser bis
frischer Standorte (Gf, Gm), von Hecken
(Hh) und Moorbirkenwald-Parzellen (Hf)
eingefasst
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
gemäß Wegekonzept des Landkreises
teils besonders geschützter
Biotop
Puffer für NSG
besondere Bedeutung für
den Naturschutz gemäß
Moorschutzprogramm
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
S
Biotopkomplex mit regenerierenden
stark entwässertes Hochmoor mit verschiedenen Degenerationsstadien, teils Hochmoorbereichen (Mn), DegeneratiWiedervernässung, randlich teils nährstoffarmes Feuchtgrünland und mesophi- onsstadien (Md), Feuchtgebüsch (Bf),
Feuchtwald (Wf) und nährstoffarmem
les Grünland, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
Sumpf (Na)
FFH-Gebiet
Naturschutzgebiet
Fläche mit besonderer Bedeutung für den Natur-
S
Hochmoorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
7S4
Torfkanal und Randmoore
stark entwässerter Hochmoorkomplex mit verschiedenen Degenerationsstadien
sowie verlandender Torfkanal und im Norden überwiegend extensiv genutztem
Grünland, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
im Norden internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet) und
Bedeutung für Gastvögel (Status unklar), im Süden nationale Bedeutung für
Brutvögel, landesweite Bedeutung für Reptilien, Tagfalter und Libellen, Bedeutung für Nachtfalter (Status unklar)
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, hohe Bedeutung für Moose,
Bedeutung für Amphibien
Moorbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, im Osten besondere Erholungseignung
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
Torfkanal naturnah, Beek bedingt naturnah mit Gewässergüteklasse II - III
7S5
Grünland randlich Torfkanal und Randmoore
durch Hecken gekammertes Grünland sowie Moorbirkenwald, überwiegend
gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
nationale Bedeutung für Brutvögel, landesweite Bedeutung für Reptilien
Moorlandschaft von sehr hoher Landschaftsbildqualität im Übergang zu grünlandgeprägter Niederungslandschaft von hoher Landschaftsbildqualität, überwiegend besondere Erholungseignung
7S6
Zielkategorie:
Pennigbütteler Moor
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
7S7
Zielzustand
nationale Bedeutung für Brutvögel
in Teilbereichen Bedeutung für Amphibien, Reptilien, Tagfalter, Nachtfalter und
Heuschrecken (Status unklar)
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Moose
Moorbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Hochmoorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher,
duch zwei Altablagerungen beeinträchtigt
Speckgraben mit Gewässergüteklasse II – III
randlich extensiv genutztes Grünland
nasser bis mäßig feuchter Standorte (Gf,
Gm)
in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept
des Landkreises
Konkretisierung der Zielvorgaben im
Pflege- und Entwicklungsplan zum GRGebiet Untere Hammeniederung (vgl.
Kap. 5.1.1)
Ahrensfelder Moor
Komplex aus regenerierenden Moorbiotopen (Mn) und unterschiedlichen Degenerationsstadien (Md) sowie Feuchtgebüschen (Bf) und Feuchtwald (Wf), randlich extensiv genutztes Grünland nasser
bis frischer Standorte (Gf, Gm) einschließlich nährstoffarmer Rieder (Na),
zeitweise überflutet
in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept
des Landkreises
Konkretisierung der Zielvorgaben im
Pflege- und Entwicklungsplan zum GRGebiet Untere Hammeniederung (vgl.
Kap. 5.1.1)
stark entwässertes Hochmoor mit verschiedenen Degenerationsstadien, randlich extensiv genutztes Grünland, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz
landesweit wertvoll
nationale Bedeutung für Brutvögel, in Teilbereichen landesweite Bedeutung für
Reptilien und Libellen
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und Tagfalter, Bedeutung für
Moose und Amphibien
Moorbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseigung
Hochmoorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
sowie mit geowissenschaftlicher Bedeutung, beeinträchtigt durch Altablagerung
7S8
Wiesen und Weiden nördlich des Breiten Wassers
teils regelmäßig überschwemmtes Feuchtgrünland unterschiedlicher Nutzungsintensität, mit Gräben, Tümpeln und Sumpfbereichen, gemäß Biotopkartierung
für den Naturschutz landesweit wertvoll
internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), regionale Bedeutung für Gastvögel, in Teilbereichen landesweite Bedeutung für Amphibien,
Heuschrecken und Libellen, teils Bedeutung für Süßwassermollusken und
Spinnentiere (Status unklar)
Zielkategorie:
197
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
extensiv genutztes Feuchtgrünland (Gf)
und mesophiles Grünland (Gm) mit
naturnahen Gräben (FG) und Tümpeln
(Sr) sowie Sumpf (Nr, Na)
randlich naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Konkretisierung der Zielvorgaben im
Rahmen des Pflege- und Entwicklungs-
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Bemerkungen
schutz gemäß Moorschutzprogramm
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
überwiegend FFH-Gebiet
geplantes Naturschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA
Zielkategorie
S
Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung
FFH-Gebiet
und
Vogelschutzgebiet
EU-
S
Naturschutzgebiet
Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des
Landes Niedersachsen
im
Nordteil
Flächen
mit
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
198
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
Bemerkungen
plans
zum
GR-Gebiet
Untere
Hammebesonderer Bedeutung für
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen und hohe Bedeutung für Tagniederung (vgl. Kap. 5.1.1)
den Naturschutz gemäß
falter
Moorschutzprogramm
gewässer- und grünlandgeprägte Niederung von sehr hoher Landschaftsbildqualität, randlich besondere Erholungseignung
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, teils
INTRA (Interkommunales
auch seltener Boden, zwei kulturhistorisch bedeutsame Wurten
Raumstrukturkonzept Regiüberwiegend besondere Bedeutung als Überschwemmungsraum
on Bremen)
7S9
Breites Wasser
verlandender Flachsee mit ausgedehnten Röhrichtflächen und Feuchtgebüschen an naturnahem Abschnitt der Beek, randlich überwiegend intensiv genutztes Feuchtgrünland mit Gräben, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), regionale Bedeutung für Gastvögel, landesweite Bedeutung für Reptilien, Heuschrecken und
Libellen, Bedeutung für Tagfalter, Süßwassermollusken und Spinnentiere (Status unklar)
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen
gewässergeprägter Niederungsbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität
und teils besonderer Erholungseignung
Niedermoorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, geowissenschaftlich bedeutsamer Bereich, teils seltene Böden
Breites Wasser als naturnahes Stillgewässer mit besonderer Bedeutung, Beek
mit naturnaher bis bedingt naturnaher Struktur und Gewässergüteklasse II – III,
regelmäßige Überschwemmungen an der Beek
7V1
Günnemoor
großflächiger Torfabbau mit wiedervernässten Bereichen, randlich Moorbirkenwald und andere Degenerationsstadien, in der Umgebung Grünland sowie
einzelne Ackerflächen, Beerenobst-Plantagen und Nadelgehölze, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
teils internationale (EU-Vogelschutzgebiet), teils nationale Bedeutung für Brutvögel, Bedeutung für Gastvögel (Status unklar)
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Reptilien und Libellen, hohe
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
nährstoffreiches Stillgewässer (Sr) mit
Röhrichtgürtel (Nr), in begrenztem Umfang auch Feuchtgebüsche (Bf) und
Bruch- bzw. Auwälder (Wf)
entlang der naturnahen Beek (FF) sowie
randlich des Verlandungsbereichs extensiv genutztes, regelmäßig überflutetes Feuchtgrünland (Gf) mit naturnahen
Gräben (FG)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
entlang der Beek und auf der Hamme
Konkretisierung der Zielvorgaben im
Pflege- und Entwicklungsplan zum GRGebiet Untere Hammeniederung (vgl.
Kap. 5.1.1)
großflächig regenerierende Hochmoorbiotope (Mn), von verschiedenen Degenerationsstadien (Md) umgeben und
gegenüber Nährstoffeinträgen abgepuffert
umliegend extensiv genutztes Grünland
nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm),
dazu nährstoffarmer Sumpf (Na)
im Süden naturverträgliche Erholungs-
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
FFH-Gebiet
und
EUVogelschutzgebiet
Naturschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des
Landes Niedersachsen
potenzieller
Fischotterlebensraum
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA
Zielkategorie
S
Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung
überwiegend
EUVogelschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
mit Ausnahme der Torfabbau-Bereiche Fläche mit
besonderer Bedeutung für
den Naturschutz gemäß
Moorschutzprogramm
V
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
199
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
Bemerkungen
Bedeutung für Moose und Tagfalter, Bedeutung für Amphibien
nutzung (E) gemäß Wegekonzept des Freiraum mit besonderem
teils Moorlandschaft mittlerer Landschaftsbildqualität, teils Niederungsgrünland Landkreises
Schutzanspruch
gemäß
von hoher Landschaftsbildqualität, im Süden besondere Erholungseignung
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept RegiHochmoorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
on Bremen)
7V2
Grünland nordöstlich der Siedlung Teufelsmoor
unter Aspekten des Boden- und Vogelüberwiegend intensiv genutztes, offenes Feuchtgrünland, teils auch extensives schutzes bewirtschaftetes DauergrünFeuchtgrünland, Nadelholzanpflanzung, gemäß Biotopkartierung für den Natur- land (Gf, Gm, G)
in Teilbereichen naturverträgliche Erhoschutz landesweit wertvoll
internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet) und Bedeutung lungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept
des Landkreises
für Gastvögel (Status unklar)
Teilbereiche mit regionaler Bedeutung für Gefäßpflanzen, Libellen, Heuschrecken, Fische und Amphibien
grünlandgeprägte Niederung mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher und
großflächig auch als seltener Boden
im Norden Bornreiher Schiffgraben mit Gewässergüteklasse II - III
7V3
Hamme nördlich der L 153
Hamme mit angrenzenden, überwiegend intensiv genutzten Grünlandflächen,
randlich Camping- und Wochenendplatz, gemäß Biotopkartierung fast flächendeckend für den Naturschutz landesweit wertvoll
für Brutvögel überwiegend internationale (EU-Vogelschutzgebiet), ansonsten
landesweite Bedeutung, Bedeutung für Gastvögel (Status offen), Hamme und
Uferbereiche über größere Abschnitte faunistisch landesweit bedeutend, teils
mit Bedeutung für Libellen (Status unklar)
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, hohe Bedeutung für Säugetiere, Fische und Heuschrecken, Bedeutung für Amphibien
gewässergeprägte Niederung mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer
Erholungseignung
Niedermoorböden mit besondere Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, teils auch als seltener Boden
Hamme mit vollständig veränderter Struktur und Gewässergüteklasse II
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
unter Aspekten des Boden- und des
Vogelschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gf, G)
Hamme (F) mit ungenutzten Randstreifen
standortgemäße, nicht zu hochwüchsige
lineare Gehölze (Hh) entlang der Hamme und randlich des Camping- und
Wochenendplatzes als Puffer zwischen
Erholungsnutzungen und Wiesenvogellebensraum
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
des Camping- und Wochenendplatzes
und des Gewässers (Bootssport)
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
Zielkategorie
EU-Vogelschutzgebiet
einige besonders geschützte Biotope
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
Konflikt zwischen Vogelschutz und Erholungsnutzung
V
überwiegend
EUVogelschutzgebiet
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
Konflikt zwischen Artenschutz (Vogelschutz) und
Erholungsnutzung
potenzieller
Fischotterlebensraum
V
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
7V4
Obere Beekniederung
Gewässeraue der Beek mit überwiegend intensiver Grünlandnutzung, gemäß
Biotopkartierung überwiegend für den Naturschutz landesweit wertvoll
internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), Bedeutung für
Gastvögel (Status offen), im Osten randlich landesweite Bedeutung für Reptilien
regional hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen
gewässergeprägte Niederung mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
Beek bedingt naturnah bis naturnah, mit Gewässergüteklasse II – III, teils besondere Bedeutung als Überflutungsräume, Torfkanal naturnah, Pferdegraben
mit Gewässegüteklasse II – III
7V5
Grünland südwestlich der Hammebrücke (2 Teilbereiche)
überwiegend intensiv bewirtschaftetes, überwiegend regelmäßig überschwemmtes Feuchtgrünland, kleinflächig kalk- und nährstoffarmes sowie
nährstoffreiches Feuchtgrünland, Gräben, gemäß Biotopkartierung für den
Naturschutz landesweit wertvoll
internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), regionale Bedeutung für Gastvögel, teils landesweite Bedeutung für Libellen sowie kleinflächig Bedeutung für Süßwassermollusken und sonstige Wirbellose (Status unklar)
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Amphibien
Übergang von gewässergeprägter zu gehölzreicher Niederungslandschaft,
hohe bis sehr hohe Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, teils
auch als seltener Boden, einige kulturhistorisch bedeutende Wurten
besondere Bedeutung als Überschwemmungsgebiet
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
200
Zielkategorie
Zielzustand
Bemerkungen
naturnaher Fluss (FF) mit extensiv als
Feuchtgrünland (Gf) genutzter, regelmäßig überfluteter Aue, einige nährstoffreiche Rieder und Sümpfe (Nr)
randlich extensiv genutztes mesophiles
Grünland (Gm)
randlich naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des
Landkreises
EU-Vogelschutzgebiet und
teils FFH-Gebiet
teils besonders geschützter
Biotop
teils Flächen mit besonderer
Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm
teils Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms
des Landes Niedersachsen
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung
V
unter Aspekten des Boden- und Vogelschutzes bewirtschaftetes Grünland (Gf,
Gm, G)
randlich entlang Siedlung Teufelsmoor
und L 153 standortgemäße lineare Gehölzstrukturen (Hh) als Puffer zwischen
Wiesenvogellebensräumen und störenden Nutzungen sowie zur Ortsrandeingrünung
randlich naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des
Landkreises
EU-Vogelschutzgebiet und
teils FFH-Gebiet
teils besonders geschützter
Biotop
Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des
Landes Niedersachsen
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung auf der Hamme
V
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
7V6
Hamme zwischen L 153 und Beek
naturferner Flusslauf mit randlichen regelmäßig überschwemmten, überwiegend
intensiv genutzten Grünlandflächen, überwiegend gemäß Biotopkartierung für
den Naturschutz landesweit wertvoll
internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), teils regionale
Bedeutung für Gastvögel, teils Status unklar, kleinflächig Bedeutung für Heuschrecken bzw. Libellen (Status unklar)
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, Bedeutung für Fische, Amphibien und Tagfalter
gewässergeprägte Niederung mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer
Erholungseignung
Niedermoorböden, teils selten, besondere Bedeutung als Stoffspeicher und
Lebensraum
Hamme vollständig verändert, Gewässergüteklasse II, Zuflüsse mit Güteklasse
II – III, besondere Bedeutung als Überflutungsraum
7V7
Grünland östlich der Hamme (2 Teilbereiche)
überwiegend als Intensivgrünland, teils auch als Acker genutzte Flächen beidseits der L 153, einzelne Hofstellen, gemäß Biotopkartierung überwiegend für
den Naturschutz landesweit wertvoll
internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), Bedeutung für
Gastvögel (Status unklar)
regional evt. sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, evt. hohe Bedeutung für
Säugetiere, Fische und Heuschrecken, evt. Bedeutung für Amphibien, Libellen
und Tagfalter
gewässergeprägte Niederungslandschaft von hoher Landschaftsbildqualität,
teils besondere Erholungseignung
Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher, teils seltener Boden, kulturhistorisch bedeutende Wurt
Nebengewässer der Hamme (Schmoo, Neu St. Jürgener Schiffgraben, Umbeck) mit naturferner Struktur und Gewässergüteklasse II - III
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
201
Zielkategorie
Zielzustand
Bemerkungen
naturnaher Fluss (FF) mit randlichen
extensiv genutzten, regelmäßig überfluteten Feuchtgrünlandflächen (Gf) und
kleinflächig nährstoffreichen Sümpfen
(Nr)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
des Gewässers (Bootssport)
Konkretisierung der Zielvorgaben im
Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans zum GR-Gebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1)
EU-Vogelschutzgebiet und
überwiegend FFH-Gebiet
geplantes Naturschutzgebiet
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des
Landes Niedersachsen
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung
V
unter Aspekten des Boden- und Wiesenvogelschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gf, Gm, G)
standortgemäße, nicht zu hochwüchsige
lineare Gehölze (Hh) entlang der L 153
und Rad-/ Fußwegen sowie randlich der
Hofstellen als Puffer zwischen Wiesenvogellebensräumen und störenden Nutzungen
in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept
des Landkreises
Konkretisierung der Zielvorgaben im
Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans zum GR-Gebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1)
EU-Vogelschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
südlich der L 153 Flächen
des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes
Niedersachsen
Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung
potenzieller
Fischotterlebensraum
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
V
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
7V8
Grünland nördlich des Breiten Wassers
teils regelmäßig überschwemmtes Grünlandgebiet unterschiedlicher Nutzungsintensität, im Südwesten naturnaher Niedermoorbereich mit eutrophem Stillgewässer und Verlandungsvegetation, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), regionale Bedeutung für Gastvögel, im Südwesten Bedeutung für Amphibien (Status unklar)
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, hohe Bedeutung für Tagfalter, Bedeutung für Libellen
gewässer- und grünlandgeprägte Niederung mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher,
randlich seltener Boden mit besonderer geowissenschaftlicher Bedeutung,
einige kulturhistorisch bedeutende Wurten
besondere Bedeutung als Überflutungsraum
7V9
Untere Hamme- und Beekniederung
ausgedehnte, offene Grünländereien entlang von Hamme und Beek, überwiegend intensiv genutzt, jedoch regelmäßig überflutet, im Bereich der Hammemarsch teils kalkreiche Gräben, einige Altarme der Hamme, gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
internationale Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet), Bedeutung für
Gastvögel (Status offen), Teilbereiche mit landesweiter Bedeutung für Libellen,
teils Bedeutung für Amphibien und Reptilien (Status unklar)
regional sehr hohe Bedeutung für Gefäßpflanzen, hohe Bedeutung für Tagfalter
und Fische
gewässer- und grünlandgeprägte Niederung mit sehr hoher bis hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Moor- und Marschböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und teils
Zielkategorie:
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
202
Zielkategorie
Zielzustand
Bemerkungen
extensiv genutztes, regelmäßig überflutetes Feuchtgrünland (Gf) mit nährstoffarmen Sumpfbereichen (Na) und naturnahen Gräben (FG)
im Südwesten naturnahes Stillgewässer
(Sr) mit umgebendem Verlandungsgürtel
(Nr) und Feuchtgebüschen (Bf)
in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept
des Landkreises
Konkretisierung der Zielvorgaben im
Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans zum GR-Gebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1)
FFH-Gebiet
und
EUVogelschutzgebiet
geplantes Naturschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des
Landes Niedersachsen
überwiegend Fläche mit
besonderer Bedeutung für
den Naturschutz gemäß
Moorschutzprogramm
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
Konflikt zwischen Artenschutz und Erholungsnutzung
V
naturnaher Fluss (FF) mit randlichen
extensiv genutzten, regelmäßig überfluteten Grünlandflächen nasser bis frischer Standorte (Gf, Gm), Feuchtgebüschen und kleineren Feuchtwäldern (Bf,
Wf) sowie nährstoffarmen und nährstoffreichen Sümpfen (Na, Nr)
Unterlauf des Scharmbecker Bachs
naturnah (FB), weiterhin naturnahe
Gräben (FG), Blänken und Altarme (Sr)
in Teilbereichen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept
des Landkreises
FFH-Gebiet
und
EUVogelschutzgebiet
geplantes Naturschutzgebiet
teils Landschaftsschutzgebiet
Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms des
Landes Niedersachsen
im Norden teilweise Flächen
mit besonderer Bedeutung
für den Naturschutz gemäß
Moorschutzprogramm
V
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
als Stoffspeicher, randlich seltener Boden und geowissenschaftlich bedeutsamer Bereich
Hamme sehr stark bis vollständig verändert, Scharmbecker Bach naturfern,
Neuer Fangstaken mit naturnahen Elementen, Kirchdammgraben mit Gewässergüteklasse II, übrige Fließgewässer mit Gewässergüteklasse II – III
besondere Bedeutung als Überschwemmungsgebiet
7V10
Zielkategorie
Zielzustand
Bemerkungen
Konkretisierung der Zielvorgaben im
Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans zum GR-Gebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1)
Konflikt zwischen Artenschutz (Vögel) und Erholungsnutzung
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
überwiegend extensiv und unter Aspekten des Vogelschutzes bewirtschaftetes
Grünland unterschiedlicher Feuchte (Gf,
Gm, G)
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
teils besonders geschützter
Biotop
teils Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms
des Landes Niedersachsen
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
V
überwiegend extensiv und unter Aspekweitgehend offenes Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität am Sied- ten des Vogelschutzes bewirtschaftetes
lungsrand der Kernstadt, gemäß Biotopkartierung überwiegend für den Natur- Grünland unterschiedlicher Feuchte (Gf,
Gm, G)
schutz landesweit wertvoll
überwiegend von nationaler Bedeutung für Brutvögel, im Süden von internatio- naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
naler Bedeutung für Brutvögel (EU-Vogelschutzgebiet) sowie von Bedeutung für
Gastvögel (Status unklar)
grünlandgeprägte Niederung von sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
überwiegend Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
randlich besondere Bedeutung als Überschwemmungsgebiet
teils EU-Vogelschutzgebiet
teils besonders geschützter
Biotop
teils Flächen des Feuchtgrünlandschutzprogramms
des Landes Niedersachsen
teils Freiraum mit besonderem Schutzanspruch gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
teils Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA
V
extensiv als Dauergrünland bewirtschaf- kleinflächig besonders ge-
E
Niederungsrand Muskau
weitgehend offenes Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität am Siedlungsrand der Kernstadt, gemäß Biotopkartierung überwiegend für den Naturschutz landesweit wertvoll
nationale Bedeutung für Brutvögel
grünlandgeprägte Niederung mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Böden überwiegend mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
randlich verlaufender Fangstaken mit Gewässergüteklasse II – III
7V11
Niederungsrand Osterholz
7E1
Niederungsrand nordöstlich Sandhausen
Zielkategorie:
203
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
204
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
Zielzustand
Bemerkungen
tete
Flächen
(Gm,
Gf)
mit
Pufferwirkung
schützter Biotop
überwiegend intensiv als Acker oder Grünland genutzte Flächen zwischen
Sandhausen und Niedersandhauser Moor, von wenigen Feldhecken gegliedert für angrenzende Moorbiotope
Niederungsrandbereich von mittlerer Landschaftsbildqualität und besonderer von Feldhecken (Hh) mit Ortsrandeingrünender Wirkung gegliedert
Erholungseignung
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
Böden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum
Zielkategorie
im Norden teils besondere Bedeutung für Grundwasserneubildung und hohe
Nitratauswaschungsgefährdung
7E2
Niederungsrand bei Pennigbüttel
extensiv genutztes Grünland unterschiedlicher Feuchte (Gf, Gm) mit Riedern (Nr, Na) und standortgemäßen
gliedernden Baumreihen (Hh) und Feldgehölzen (Hf)
Pufferfunktion für angrenzenden Hochmoorkomplex
naturverträgliche Erholungsnutzung (E)
kleinflächig FFH-Gebiet
teils besonders geschützter
Biotop
zum Schutz des angrenzenden
Pennigbütteler
Moores wird auf eine Ausweisung als Erholungslandschaft verzichtet
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
E
extensiv
bewirtschaftetes
Grünland
nasser
bis
frischer
Standorte
(Gf,
Gm),
überwiegend Grünland verschiedener Nutzungsintensität, wenig durch Gehölze
gegliedert, Teilbereich im Osten gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz von standortgemäßen Hecken und
Baumreihen (Hh) gegliedert
landesweit wertvoll
Pufferfunktion für angrenzendes AhrensSüdteil von nationaler Bedeutung für Brutvögel
felder Moor
Niederungsrand von mittlerer Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erhonaturverträgliche Erholungsnutzung (E)
lungseignung
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
E
Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensität zwischen Pennigbüttel und Pennigbütteler Moor, von einigen Gehölzen gegliedert, randlich gemäß Biotopkartierung kleinflächig für den Naturschutz landesweit wertvoll
im Osten kleinflächig landesweit bedeutend für Flora (Moorwiesen), im Süden
Bedeutung für Reptilien (Status unklar)
Niederungsrand von mittlerer Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
7E3
Niederungsrand zwischen Neuendamm und Ahrensfelderdamm
überwiegend Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
randlich verlaufender Fangstakten mit Gewässergüteklasse II – III
7N1
Zielkategorie:
Niedersandhausen
gut eingegrünte Siedlung mit kulturhistovon Altgehölzen umgebene Findorff-Siedlung mit hoher Ortsbildqualität und rischem Bezug und Erholungsnutzung
(O, E)
besonderer Erholungseignung
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
7N2
Ellerbrock
überwiegend als Intensivgrünland genutzte Flächen mit engem Grabennetz,
durch einige Baumreihen gegliedert
östlich Altendamm von nationaler Bedeutung für Brutvögel, südlich Altendamm
von lokaler Bedeutung für Brutvögel
grünlandgeprägte Niederung mit hoher Landschaftsbildqualität und teils besonderer Erholungseignung
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher
Mühlenbach teils ausgebaut, mit Gewässergüteklasse II, Neuer Speckgraben
mit naturnahen Elementen und Gewässergüteklasse II – III
205
Zielkategorie
Zielzustand
Bemerkungen
unter Aspekten des Boden- und Vogelschutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gf, Gm, G) mit naturnahen Gräben
(FG) und Bachlauf (FB)
auf vorhandenen Wegen naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des Landkreises
kleinflächig besonders geschützter Biotop
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
N
7N3
Altendamm
landschaftstypische Siedlung mit hohem Freiraum für die landvon Altgehölzen eingegrünte, landschaftstypische Findorff-Siedlung, mittlere Vegetationsanteil und Erholungsnutzung schaftsbezogene Erholung
(O, E)
gemäß INTRA (InterkomOrtsbildqualität, besondere Erholungseignung
munales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
N
7N4
Siedlung Teufelsmoor und randliche Grünlandflächen
teils besonders geschützter
Biotop
Flächen mit besonderer
Bedeutung für den Naturschutz gemäß Moorschutzprogramm
randlich einzelne Flächen
des Feuchtgrünlandschutzprogramms des Landes
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
gemäß INTRA (Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen)
möglicher Standort für Informationszentrum „Haus im
Moor“
N
unter Aspekten des Boden- und Vogel- teils besonders geschützter
N
überwiegend landschaftstypische Siedlung mit randlichen Grünlandflächen und
hohem Gehölzanteil, größere Teilflächen gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
im Südteil nationale, im Nordteil landesweite Bedeutung für Brutvögel, im Westen kleinflächig landesweite Bedeutung für Amphibien und Reptilien
landschaftstypisch und kulturhistorisch bedeutende Moorhufensiedlung mit
überwiegend hoher Ortsbildqualität, teils besondere Erholungseignung, störende und mangelhaft eingegrünte Neubausiedlung am Anton-Menke-Weg
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher,
Vielzahl von kulturhistorisch bedeutenden Wurten
7N5
Zielkategorie:
Grünland nördlich der Hammebrücke
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
landschaftstypische und von standortgerechten Gehölzbeständen (H) eingegrünte Siedlung (O) mit randlichen, unter
Aspekten des Boden- und Vogelschutzes bewirtschafteten und von Baumreihen und Feldgehölzen (Hh, Hf) gegliederten Dauergrünlandflächen (Gf, Gm,
G)
Bedeutung für Erholungsnutzung und
Umweltbildung (E)
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsnummer Kurzbeschreibung/ Bewertungsergebnisse (Auswahl)
206
Zielzustand
überwiegend intensiv genutztes, offenes Feuchtgrünland, Campingplatz, teils schutzes bewirtschaftetes Dauergrünland (Gf, Gm, G)
auch extensives Nassgrünland, im Süden regional bedeutend
in Teilbereichen naturverträgliche Erholandesweite Bedeutung für Brutvögel
lungsnutzung (E)
grünlandgeprägte Niederung mit sehr hoher Landschaftsbildqualität, teils besondere Erholungseignung
Moorböden mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und Stoffspeicher und
großflächig auch als seltener Boden
7N6
Altenbrück (2 Teilbereiche)
7N7
Neuenfelde
gut eingegrünte Siedlung mit kulturhisto- geplantes
von Altgehölzen umgebene, landschaftstypische Findorff-Siedlung mit hoher rischem Bezug und Erholungsnutzung biet
(O, E)
Ortsbildqualität und besonderer Erholungseignung
Zielkategorie:
Zielkategorie
Naturschutzge-
N
landschaftstypische Siedlung (O) mit kleinflächig besonders geextensiv bewirtschaftetem Feuchtgrün- schützter Biotop
land (Gf)
randlich naturverträgliche Erholungsnutzung (E) gemäß Wegekonzept des
Landkreises
N
von standortgemäßen Gehölzen einge- kleinflächig besonders geSplittersiedlung am Rand der Teufelsmoorniederung, zwischen Straße und grünte Siedlung mit Erholungsnutzung schützter Biotop
(O, E)
Bahndamm Sumpfvegetation
Freiraum für die landschaftsbezogene Erholung
Gebäude mit störender Nadelholzaufforstung, innerhalb Niederungsrandbereich
gemäß INTRA
von mittlerer Landschaftsbildqualität, besondere Erholungseignung
N
Findorff-Siedlung mit Altholzbestand und hofnahem Grünland, Grünland überwiegend gemäß Biotopkartierung für den Naturschutz landesweit wertvoll
landesweite Bedeutung für Reptilien
moortypische Siedlung mit hoher Ortsbildqualität und besonderer Erholungseignung, angrenzend Moorbereiche mit sehr hoher Landschaftsbildqualität
7N8
Bemerkungen
Biotop
Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch
gemäß
INTRA (Interkommunales
Raumstrukturkonzept Region Bremen)
Konflikt zwischen Vogelschutz und Erholungsnutzung
Ahrensfelderdamm
S Sicherung
Maßnahmen zu Schutz
und Erhalt vordringlich
V Sicherung und Verbesserung
Maßnahmen zu Erhalt und
Verbesserung vordringlich
E Entwicklung und Wiederherstellung
Maßnahmen zu Verbesserung vordringlich
N umweltverträgliche Nutzung
Maßnahmen zu Ressourcenschutz und
Aufwertung des Landschafts-/ Ortsbildes
erforderlich, aber nicht vordringlich
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
5
207
SCHUTZ-, PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSMAßNAHMEN
Ausgehend von der in den Kapiteln 3.1 – 3.5 beschriebenen aktuellen Ausprägung von
Natur und Landschaft sowie von absehbaren Veränderungen lassen sich Maßnahmen
ableiten, die zum Erreichen des in Kap. 4 entwickelten Zielzustandes erforderlich sind.
Diese Maßnahmen umfassen den Schutz und die Pflege wertvoller Flächen und Objekte sowie die Entwicklung von derzeit beeinträchtigten Bereichen, für die im Rahmen
des Zielkonzeptes ein höherwertiger Zustand angestrebt wird.
5.1
Nach Naturschutzrecht besonders geschützte und schutzbedürftige
Gebiete und Objekte
Ein wesentliches Instrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Sicherung, zum Schutz und zur Entwicklung der für einen Landschaftsraum typischen Arten,
Lebensgemeinschaften und Landschaftsstrukturen ist der Flächenschutz. Obwohl der
Flächenschutz nach Naturschutzrecht überwiegend nicht in den Regelungsbereich der
Kommunen fällt, bilden die geschützten und schutzbedürftigen Gebiete und Objekte
eine wesentliche Abwägungsgrundlage für alle Planungen der Stadt.
Die geschützten und schutzbedürftigen Gebiete und Objekte sind in Karte 14 dargestellt.
5.1.1 Naturschutzgebiete gemäß § 24 NNatG
Naturschutzgebiete (NSG) können von der Oberen Naturschutzbehörde durch Verordnung erklärt werden, wenn die Bereiche schutzbedürftigen Tier- und Pflanzenarten
oder Lebensgemeinschaften eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde besitzen oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart, Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen. Sie genießen einen vergleichsweise strengen Schutzstatus mit einem grundsätzlichen Veränderungsverbot. Alle beeinträchtigenden Handlungen sind unzulässig, solange die
Schutzgebietsverordnung sie nicht ausdrücklich erlaubt bzw. Sondergenehmigungen
bestehen.
In Tabelle 18 sind die im Plangebiet rechtskräftig ausgewiesenen Naturschutzgebiete,
das GR-Gebiet Untere Hammeniederung sowie die übrigen als NSG schutzbedürftigen
Bereiche aufgeführt. Neben einer kurzen Charakterisierung der Gebiete werden der
Schutzzweck und die erforderlichen Maßnahmen aufgeführt. Die Abgrenzung und Beschreibung beruht im Wesentlichen auf den Angaben des Landschaftsrahmenplans.
Die Gebietsnummer entspricht ebenfalls der Kennzeichnung im LRP. Für die rechtsgültigen NSG ist die Gebietsnummer angegeben, unter der die NSG bei der Oberen Naturschutzbehörde geführt werden. Die als NSG schutzbedürftigen Bereiche sind im
LRP mit einer fortlaufenden Nummerierung versehen, deren erste Ziffer auf die naturräumliche Haupteinheit (vgl. Kap. 2.3) verweist.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
208
Die Untere Hammeniederung ist als Gebiet mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (GR-Gebiet) eingestuft. Im Rahmen des Bundesförderprogramms zur Errichtung
und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich
repräsentativer Bedeutung wird ein Naturschutzgroßprojekt gefördert und vom Landkreis Osterholz durchgeführt. Das Projektgebiet muss entsprechend den Förderrichtlinien als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
209
Tabelle 18: Naturschutzgebiete und als NSG schutzbedürftige Bereiche
GebietsBezeichnung
Nr.54
Größe; Kurzbeschreibung
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
s. GR-Gebiet (7N1)
rechtsgültige Naturschutzgebiete
LÜ 53
Breites Wasser
203 ha; nährstoffreiche Flachgewässer mit
ausgedehnten Röhrichten sowie naturnaher
Beekabschnitt, umgeben von überwiegend
intensiv genutztem, regelmäßig überschwemmtem Feuchtgrünland;
Brut- und Rastvogelgebiet nationaler Bedeutung, potenzieller Fischotterlebensraum;
innerhalb GR-Gebiet gelegen (s.u.)
s. GR-Gebiet (7N1)
LÜ 78
Torfkanal und
Randmoore
196 ha; strukturreicher, entwässerter, teils abgetorfter Hochmoorkomplex mit Moorbirkenwald, Pfeifengras- und Moorheidestadien, Gagelgebüsch, verlandenden Torfstichen und
verlandendem Torfkanal (teils Birkenbruchwald), zwischen Torfkanal und Beek Extensivgrünland, Feuchtgrünlandbrachen, teils nährstoffarm
Brutvogelgebiet regionaler Bedeutung
s. NSG-würdiger Bereich Hochmoore an s. NSG-würdiger Bereich Hochmoore an der Oberen
der Oberen Beek (7N2)
Beek (7N2)
LÜ 99
Heide und
Moor bei Haslah
15 ha, davon nur 9 ha innerhalb Stadtgebiet
gelegen;
Anmoorheide mit naturnahen, torfmoosreichen
Bult-Schlenken-Komplexen und umgebenden
Sandböden mit Calluna-Heide sowie Eichenund Birken-Beständen
Sicherung und Entwicklung der Sandund Moorheide sowie der sonstigen
vermoorten Standorte in ihrer floristischen, vegetationskundlichen und faunistischen Bedeutung;
185 ha; überwiegend stark entwässertes, durch
Birkenaufwuchs geprägtes Hochmoor, randlich
ausgedehnte Birkenbruchwälder, Seggenrieder
s. GR-Gebiet (7N1)
LÜ 129
Pennigbütteler
Moor
54 vgl. Darstellung in Karte 14
Offenhaltung der Moor- und Sandheidebereiche nach
Pflege- und Entwicklungsplan;
Entnahme der Nadelhölzer, Ausreifung des EichenBirkenwalds durch Aufgabe der forstlichen Nutzung
Entwicklung des standortentsprechenden Eichen-Birkenwalds in dem bewaldeten Bereich
s. GR-Gebiet (7N1)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsBezeichnung
Nr.54
Größe; Kurzbeschreibung
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
210
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
und extensiv genutztes oder brachgefallenes,
teils nährstoffarmes Feuchtgrünland sowie
mesophiles Grünland; Wiedervernässungsmaßnahmen in Umsetzung;
innerhalb GR-Gebiet gelegen (s.u.)
LÜ 132
Moor bei Nie254 ha, davon nur 230 ha innerhalb Stadtgebiet s. NSG-würdiger Bereich Hochmoore an s. NSG-würdiger Bereich Hochmoore an der Oberen
dersandhausen gelegen;
der Oberen Beek (7N2)
Beek (7N2)
entwässerter, weitgehend abgetorfter Hochmoorrest mit Birken-Moor- und –Bruchwald,
offenen und verbuschenden Pfeifengras- und
Moorheidestadien, Gagelgebüschen, Niedermoorvegetation und verlandenden Torfstichen
sowie umgebenden Grünlandflächen
LÜ 153
Wiesen und
Weiden nordöstlich des
Breiten Wassers
153 ha; ausgedehntes, teils regelmäßig überschwemmtes Feuchtgrünland unterschiedlicher
Nutzungsintensität, mit Röhrichtstrukturen;
regionale bis nationale Bedeutung für Brutvögel, nationale Bedeutung für Rastvögel;
innerhalb GR-Gebiet gelegen (s.u.)
s. GR-Gebiet (7N1)
s. GR-Gebiet (7N1)
LÜ 259
Quelltäler der
Wienbeck
95 ha; überwiegend laubwaldbestandene Quelltäler und durch Wallhecken gekammertes
Grünlandareal auf z..T. basenreichen Standorten mit verschiedenen naturnahen Laubwaldtypen, Quellfluren, Klein- und Großseggenriedern, Feuchtgebüschen, feuchtem und mesophilem Grünland, naturnahen Fließgewässerabschnitten, kleinen nährstoffreichen Teichen
und einem kleinflächigen Bereich mit Kalkflachmoorvegetation (Reithbruch)
Erhaltung, Pflege und Entwicklung
standortheimischer Laubwälder, naturnaher Bachläufe und der prägenden
Hangwasserzuflüsse sowie eines Grünland-Hecken-Komplexes mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten
und Lebensgemeinschaften
Extensivierung der Grünlandnutzung, insbesondere
Verminderung der Düngung;
Aushagerung nährstoffreichen Grünlands;
Pflegeschnitte zum Erhalt besonders wertvoller
Feuchtwiesen und regelmäßige Entkusselungen zum
Erhalt der Seggenrieder nach Pflege- und Entwicklungsplan;
Wiedervernässung entwässerter Flächen;
Entfernung nicht standortgerechter Aufforstungen;
Rücknahme der Wochenendhäuser und naturfernen
Fischteichanlagen, soweit rechtlich möglich;
Umwandlung von Ackerflächen in Grünland oder
standortgemäßen Laubwald
Naturschutz-Großprojekt von gesamtstaatlicher Repräsentanz (GR-Gebiet; geplantes NSG)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsBezeichnung
Nr.54
7N1
Untere Hammeniederung
(GR-Gebiet)
Größe; Kurzbeschreibung
ausgedehntes, weithin offenes, als Grünland
genutztes, in Teilbereichen zeitweilig überschwemmtes Niederungsgebiet beidseits der
Hamme mit randlich gelegenen, überwiegend
stark verbuschten und bewaldeten Hochmooren, mit naturnahen Niedermoorbereichen, mit
Altwässern und der naturnah erhaltenen Unteren Beek sowie mit teilweise artenreichen Gräben; 2.715 ha (über Stadtgebiet hinausgehend)
umfasst bestehende NSG Breites Wasser,
Pennigbütteler Moor und Wiesen und Weiden
nordöstlich des Breiten Wassers
211
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
vorrangige Sicherung und Entwicklung
des großflächigen Feuchtgrünlandes,
der Niedermoorrieder und –sümpfe, der
Röhrichte, der naturnahen Fließ- und
Stillgewässer, insbesondere der Altwässer;
Entwicklung von Brachestadien sowie
Au- und Bruchwäldern;
Sicherung und Entwicklung unterschiedlicher Hochmoorstadien;
vorrangige Sicherung und Entwicklung
der Lebensbedingungen für Arten der
offenen und feuchten Überschwemmungsniederungen, insbesondere der
Wasser- und Wiesenvögel, ferner für
Arten, die auf große Areale angewiesen
sind (z.B. Fischotter)
erforderliche Maßnahmen werden im Pflege- und
Entwicklungsplan „Naturschutzgroßprojekt Hammeniederung“ detailliert und raumkonkret beschrieben;
zusammenfassend können folgende Maßnahmenschwerpunkte benannt werden:
höhere Grundwasserstände und Ausdehnung der
Überschwemmungen durch eine Änderung des
Wasserregimes an der Ritterhuder Scheuse und
Anlage von Retentionsräumen;
wasserbauliche Renaturierungsmaßnahmen, modifizierte Gewässerunterhaltung;
Ausdehnung des nur extensiv bewirtschafteten,
artenreichen, teilweise nährstoffarmen Grünlands;
in ausgewählten Teilbereichen Aufgabe der Nutzung
und Entwicklung von Röhrichten, nährstoffarmen
Riedern, Feuchtgebüschen und Erlenbruchwäldern,
im Übergang zu Hochmooren auch von Birkenbrüchern;
wo möglich Vernässung und Regeneration der
Hochmoore, teilweise Offenhaltung von Degenerationsflächen durch Entkusselung;
Lenkung der Freizeit- und Erholungsnutzungen,
Regelungen zu Jagd und Fischerei
Maßnahmen zum speziellen Artenschutz
als Naturschutzgebiet schutzbedürftige Bereiche (gemäß Landschaftsrahmenplan)
3N2
Stoteler Wald
178 ha; naturnahe Abschnitte der Schönebecker Aue und ihrer Zuläufe mit anschließendem
Laubwald auf überwiegend bodensauren
Standorten und westlich angrenzendem, eng
gekammertem Hecken-Grünland-Areal
Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Geestbereiches mit großflächig
standortgerechten, strukturreichen
Laubwäldern (bodensaurer und mesophiler Buchenwald, Erlen-Eschenwald,
Eichen-Hainbuchenwald), Fließgewässern, Quellbereich und extensiv genutzten Hecken-Grünland-Arealen als Übergang zur intensiver genutzten Kultur-
Entwicklung der potenziell natürlichen Vegetation in
den Waldbereichen;
Entwicklung von Alt- und Totholzbeständen;
Renaturierung der Schönebecker Aue in den begradigten Teilabschnitten, Beseitigung von Fischhindernissen, Abhängen von Fischteichen, Schutz vor
Viehtritt durch Uferabzäunungen;
Extensivierung der Grünlandnutzung in den Hecken-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsBezeichnung
Nr.54
4N1
4N3
Garlstedter
Moore und
Heiden
Ochsengrundberg und Heimelberg
Größe; Kurzbeschreibung
915 ha, davon nur 291 ha innerhalb Stadtgebiet
gelegen;
großflächig oligotropher, aus sandigen Kuppen
und moorigen Niederungen bestehender, als
TÜP genutzter Geestbereich mit ausgedehnter
Calluna-Heide, kleinflächigen Sandheide- und –
magerrasenresten, Feuchtgrünland längs des
Garlstedter Abzuggrabens sowie ausgedehnten, nadelholzdominierten Waldbereichen
140 ha, davon nur 61 ha innerhalb Stadtgebiet
gelegen
reichstrukturierter Biotopkomplex am Heimelberg, bestehend aus einem Quellmoor, den
ehemaligen Lehmgruben am Ochsengrundberg
und überwiegend feuchten Laubwaldbereichen
(Steinfortsbruch), diese naturnahen Hangberei-
212
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
landschaft;
Grünlandkomplexen;
Entwicklungsschwerpunkt stellt die Verbesserung der Lebensraumfunktion für
Tierarten (Säugetiere, Vögel u.a.) mit
großem Aktionsradius dar, die an Laubwaldökosysteme bzw. an WaldOffenland-Übergangsbereiche gebunden sind
Offenhaltung von Teilbereichen der Bachtälchen
nach Pflege- und Entwicklungsplan zum Erhalt von
Feuchtwiesen und Seggenriedern;
Sicherung und Entwicklung eines großflächig naturnahen Geestbereiches mit
nährstoffarmen Standortverhältnissen;
Schwerpunkte der Entwicklung und
Sicherung:
Renaturierung, soweit möglich Regeneration von Hoch-, Quell- und nährstoffarmen Niedermooren;
Erhalt der nährstoffarmen Stillgewässer
sowie der Fließgewässer;
Entwicklung von trockenen und feuchten
Eichen-Birkenwäldern durch Umwandlung von Nadelforsten;
Erhalt von Sand- und Moorheiden, von
teilweise feuchten Magerwiesen, von
Sandtrockenrasen und Pionierfluren auf
Sand- und Anmoorböden
Wiedervernässung der Niederungsbereiche durch
Anstau des Garlstedter Abzugsgrabens und Aufhebung aller Entwässerungsgräben;
Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Geestbereichs mit überwiegend
nährstoffarmen Standortverhältnissen
als vielfältiger Lebensraum für gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften;
Sicherung und Entwicklung insbesondere des Quellmoores, von Anmoor- und
Freistellung der nährstoffarmen Stillgewässer
(Lehmgruben) durch Entkusselungen;
Begrenzung und Lenkung der Erholungsnutzung,
Aufhebung von Wegen;
Müllbeseitigung insbesondere längs der Straßenquerungen
sukzessive Umwandlung aller einbezogenen Nadelforstflächen in standortentsprechenden Laubwald
durch Nadelholzeinschlag (bei Hiebsreife), Aufforstungen mit Stieleiche und Sukzession;
Entkusselung von Kleinstmooren nach Bedarf;
Wiedereinführung der traditionellen Heidebewirtschaftung durch Schafbeweidung und Maßnahmen
der Verjüngung (insbesondere Abplaggen, auch auf
feuchten Anmoorstandorten) in den nicht zur Waldund Moorentwicklung vorzusehenden Flächen nach
Pflege- und Entwicklungsplan;
extensive Bewirtschaftung von Feuchtgrünland bzw.
Sukzession nach Aushagerung nach Pflege- und
Entwicklungsplan
Entkusselungen im Bereich der Sand- und Anmoorheiden nach Bedarf und Pflege- und
Entwicklungsplan;
Wiedervernässung des Quellmoores durch Aufhe-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsBezeichnung
Nr.54
Größe; Kurzbeschreibung
che sind durch Grünländereien und Nadelforstflächen im Bereich der Heimelbergkuppe miteinander verbunden
4N4
Kasbulten/
Hammfeldsbulten
100 ha; ausgedehnter, überwiegend nährstoffarmer und nur extensiv genutzter Feuchtbereich auf sandig-torfigen Böden beidseits der
Drepte mit teilweise nährstoffarmem Feuchtgrünland, mit Sand- und Anmoorheiden, Hochmoorresten, Niedermoorvegetation sowie Eichen-Birken- und Erlenbruchwald
213
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
Sandheiden, von nährstoffarmen Flachund Stillgewässern mit entsprechender
Wasser- und Ufervegetation sowie mit
wechselnassen Pionierfluren, von Erlenund Birkenbruchwald, von möglichst
nährstoffarmen Seggenriedern und
Röhrichten sowie von extenisv genutztem, ungedüngtem, teilweise feuchtem
Grünland und wertvoller Grabenflora;
weitere Entwicklungsschwerpunkte:
Umwandlung von Nadelforsten in Eichen-Mischwälder;
Umwandlung einzelner einbezogener
Ackerflächen in Grünland;
Extensivierung der Grünlandnutzung
bung der Gräben, Abpufferung des Quellmoores und
des Ochsengrundbergareals gegenüber Nährstoffeintrag;
Sicherung und Entwicklung eines großflächig nährstoffarmen, überweigend
offenen Geestbereichs;
Herausnahme der Acker- und Intensivgrünlandnutzung, Stop weiterer Kultivierung;
Sicherung aller noch unkultivierten
Hoch-, Nieder- und Anmoorbereiche;
Sicherung und Entwicklung des nährstoffarmen Feuchtgrünlands und der
Heiderelikte;
Sicherung und Entwicklung von Erlenbruchwald und insbesondere von feuchtem Eichen-Birkenwald auf heutigen
Waldstandorten und in den Randbereichen zur Abpufferung des Gebiets;
sukzessive Umwandlung aller einbezogenen Nadelforstflächen in standortentsprechenden Laubwald
durch Nadelholzeinschlag (bei Hiebreife), Aufforstungen mit Stieleiche oder Sukzessoion;
extensive Grünlandbewirtschaftung ohne Düngung,
auf den heutigen Ackerflächen nach Aushagerung;
Pflege wertvoller Feuchtwiesenvegetation durch
einschürige Mahd nach Bedarf und Pflege- und Entwicklungsplan;
Einschränkung der Angelnutzung und Renaturierung
von Fischteichen zu naturnahen StillgewässerLebensräumen, z.T. Rückbau der Fischteiche nach
Pflege- und Entwicklungsplan
Durchführung extensiver Grünlandpflege durch jahreszeitlich späte, einschürige Mahd (Streuwiesennutzung, zumindest im Bereich heutiger JuncoMolinieten), in Teilbereichen auch durch Extensivbeweidung;
kein Grünlandumbruch, keine Veränderungen des
Mikroreliefs;
Renaturierung der Drepte einschließlich Teilverlegungen in das historische Bett und Beseitung von
Fischhindernissen, Verhinderung von Nährstoffeinträgen durch Intensivfischzuchtanlage;
Renaturierung der Drepte als Hauptgestärkere Durchfeuchtung der Moorreste und Entkuswässer 2. Priorität des Niedersächsiselung, auch der Heidereste, nach Bedarf und Pfleschen Fließgewässerschutzprogrammes ge- und Entwicklungsplan;
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsBezeichnung
Nr.54
Größe; Kurzbeschreibung
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
214
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
gezielte Entnahme von Nadelholz;
Stop der Waldbeweidung
4N9
Kiebitzmoor bei 17 ha; Hochmoorkomplex mit überwiegend
Haslah
wenig entwässerten, zwergstrauchreichen Degenerationsstadien, mit Birkenbruchwald und
einer angrenzenden Grünlandfläche
Sicherung und Entwicklung eines z.T.
noch intakten Hochmoores mit BultSchlenken-Komplexen, offenen Regenerations- und Degenerationsstadien sowie
Birkenbruchwald und Extensivgrünland
in den Randbereichen
stärkere Vernässung durch Schließung eines Randgrabens;
Vergrößerung des offenen Moorkernbereichs durch
Abholzungen nach Pflege- und Entwicklungsplan;
sporadische Entkusselungen in den Randbereichen
des Moorkerns nach Bedarf und Pflege- und Entwicklungsplan;
Aushagerung und extensive Bewirtschaftung des
Grünlands;
Abpufferung gegenüber östlich angrenzender Grünlandwirtschaft durch Schutzstreifen;
Aufgabe der Angelnutzung und Renaturierung eines
Fischteiches
4N10
Laubwald und
9 ha; nährstoffarmes Niedermoor mit BirkenMoorfläche Poß bruch und Gagelgebüsch innerhalb eines Eichenmischwaldes
Sicherung und Entwicklung eines Niedermoores mit Birkenbruch, Gagelgebüsch und möglichst nährstoffarmen
Seggenriedern;
Sicherung und Entwicklung von feuchtem Birken-Eichenwald und anderen
standortentsprechenden Laubwaldgesellschaften;
stärkere Vernässung durch Schließung von Gräben
und Rückbau des Quelllaufs;
Aushagerung und extensive Bewirtschaftung des
einbezogenen Grünlands;
Entwicklung standortentsprechender Laubwaldgesellschaften durch gezielte Entnahme von Nadelholz;
Auflichtung von Teilbereichen zur Entwicklung geRenaturierung eines Quellaufs und Ent- hölzfreier Niedermoorvegetation nach Pflege- und
wicklung von feuchtem Extensivgrünland Entwicklungsplan;
Aufgabe der Angelnutzung und Renaturierung eines
Teiches;
Abpufferung gegenüber Nährstoffeintrag aus angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen
7N2
Hochmoore an
großräumiger Ausschnitt der Teufelsmoorland-
großräumiges Naturschutz-Ent-
Wiedervernässung mit dem Ziel der Hochmoorrege-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsBezeichnung
Nr.54
der Oberen
Beek
Größe; Kurzbeschreibung
schaft beidseits der Beek mit ausgedehnten,
z.T. noch in Abbau befindlichen, überwiegend
nicht kultivierten, aber entwässerten Hochmooren mit Moorbirkenwald und verschiedenen
offenen und teilverbuschten Degenerationsund Regeneratonsstadien sowie mit in Teilbereichen regelmäßig überschwemmtem Niedermoorgrünland zu beiden Seiten der Beek, enthalten sind gut ausgeprägte BirkenBruchwälder, Gagelgebüsche und Seggenrieder sowie extensiv genutztes, nährstoffarmes
Feuchtgrünland
umfasst NSG Torfkanal und Randmoore, NSG
Moor bei Niedersandhausen sowie weitere
698 ha
215
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
wicklungsgebiet zur Sicherung und Entwicklung ausgedehnter, besonders beruhigter und abgeschirmter Hochmoorbereiche mit vielfältigen Übergängen zu
kultivierten und als Extensivgrünland
genutzten Niedermoorbereichen längs
der Oberen Beek;
neration schwerpunktmäßig im Günnemoor und im
Kernbereich des Hamberger Moores;
extensive Pflege (Mahd, Beweidung, Entkusselung)
der Randbereiche der Regenerationsflächen bei
gleichzeitig angehobenem Wasserstand;
Ausreifung der Moorbirkenwälder und Birkenbrücher
ohne forstliche Eingriffe;
stärkere Durchfeuchtung des gesamten Niedermoorbereichs durch eine entsprechende Regulierung des
Wasserstands der Beek an der Teufelsmoorstraße;
Extensivierung der Grünlandnutzung, in feuchten
Senken (nach Pflege- und Etnwicklungsplan) Nutzungsaufgabe und Regeneration von Niedermoor, in
Hochmoorrandbereichen Verzicht auf Düngung;
nach Durchführung der Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen Versuch der Wiedereinbürgerung des
Birkwilds;
otterfähige Gestaltung der Beek (Verbot von Bootsverkehr, Betretung und Angelnutzung, Verzicht auf
Unterhaltungsmaßnahmen, ungenutzter Gewässerrandstreifen von mindestens 10 m Breite auf beiden
Seiten)
Regeneration von Hochmoorvegetation
wo möglich;
teilweise Erhalt offener Degenerationsstadien, um hochgradig bedrohten Vögeln, Schlangen, Schmetterlingen etc.
dauerhafte Überlebensmöglichkeiten zu
bieten;
Verbesserung der Beekniederung als
Brut- und Rastgebiet empfindlicher Weisenvogelarten sowie einschließlich ihrer
Nebengewässer als Fischotterlebensraum;
in Teilbereichen Entwicklung von nährstoffarmem Feuchtgrünland;
Sicherung und Entwicklung der Funktionen nach Niedersächsischem Feuchtgrünlandschutz-, Moorschutz- und
Fischotterprogramm
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
216
5.1.2 Landschaftsschutzgebiete gemäß § 26 NNatG
Landschaftsschutzgebiete (LSG) können von der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis) durch Verordnung ausgewiesen werden. Schutzbedürftig sind Bereiche, die für
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzbarkeit der Naturgüter oder für die
Erholung wichtig sind sowie Bereiche von besonderer Vielfalt, Eigenart oder Schönheit.
Tabelle 19 vermittelt einen Überblick über die im Stadtgebiet bestehenden Landschaftsschutzgebiete sowie weitere als LSG schutzbedürftige Bereiche. Die Abgrenzungen sind Karte 14 zu entnehmen. Die Gebietsnummer entspricht bei rechtsgültigen
LSG der offiziellen Kennzeichnung des Landkreises Osterholz, bei LSG-Vorschlägen
der Bezeichnung im Landschaftsrahmenplan, dem die Vorschläge und Beschreibungen
entnommen sind. Hier entspicht die erste Ziffer der Nummer der naturräumlichen
Haupteinheit, in der das Gebiet (überwiegend) liegt.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
217
Tabelle 19: Landschaftsschutzgebiete und als LSG schutzbedürftige Bereiche
GebietsNr.
Bezeichnung
Größe; Kurzbeschreibung
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
rechtsgültige Landschaftsschutzgebiete
OHZ 1
Hammewiesen
1.160 ha; davon nur ca. 770 ha im Stadtgebiet
großflächiges und weithin offenes Grünland
der Hammemarsch einschließlich Fluss und
einigen Altarmen, von Gräben mit spezifischer Vegetation gegliedert, weiterhin deutlich reliefierter Geestrandbereich bei
Scharmbeckstotel mit Acker- und Grünlandnutzung und größerem Abbaugewässer
sowie wallheckenreichen Grünlandflächen
bei Lintel
überwiegend in LSG-Vorschlag Hammewiesen und Geestrand bei Scharmbeckstotel
(6L5)
s. LSG-würdiger Bereich 6L5
s. LSG-würdiger Bereich 6L5
OHZ 2
Klosterholz (2
Teilbereiche)
26,5 ha; ausgedehnter Laubwald in der
Ortslage Osterholz mit überwiegend altem
Baumbestand und überwiegend standortgerechten Waldgesellschaften
vgl. auch Freiraumentwicklungskonzept im
Anhang
Erhalt und Entwicklung des naturnahen Laubwaldes für wildlebende Tier- und Pflanzenarten,
für die Gliederung und Belebung des Ortsbildes
sowie für naturbezogene Erholung innerhalb
des Siedlungsbereiches von Osterholz
Ausreifung der Laubwaldbestände durch extensive Waldbewirtschaftung;
Entwicklung von Altholzbeständen;
Entwicklung von Waldrändern und -säumen
OHZ 3
Bredenberger
Gehölz
100 ha, weitgehend flächengleich mit neu
ausgewiesenem NSG Quelltäler der Wienbeck (LÜ 259);
Beschreibung s. NSG LÜ 259
s. NSG LÜ 259
s. NSG LÜ 259
Aufgrund der weitgehenden Überlagerung mit
dem NSG und FFH-Gebiet wird voraussichtlich
eine Löschung des LSG erfolgen.
OHZ 5
Schmidts Kiefern
und Heidhof
2.389 ha, davon nur ca. 429 ha im Stadtgebiet;
ausgedehnter, teils auf Truppenübungsplatz
gelegener Forstbereich, Nadelholzkulturen
vorherrschend, im östlichen Teil (Elm) auch
Laubwaldbestände, weiterhin einige kleinflächige Moor- und Anmoorbereiche auf
Sicherung und Entwicklung eines ausgedehnten Waldgebietes der Garlstedter Sandgeest in
seiner Bedetutung für das Landschaftsbild
sowie den Boden- und Grundwasserschutz;
Erhalt, Entwicklung und Abpufferung der kleinflächigen Moor- und Anmoorbereiche;
Erhöhung des Laubholzanteils, Schaffung von
Waldlichtungen und Sukzessionsflächen;
Sicherung der Kleinstmoore und Feuchtmulden
durch Offenhaltung (Entkusselung, teilweise
auch Schaffung von Pionierstandorten nach
Bedarf und Pflegekonzept)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
Größe; Kurzbeschreibung
nährstoffarmen Standorten sowie ein gut
ausgeprägtes Hügelgräberfeld in der Elm
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
218
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
Abpufferung des vorgeschlagenen NSG „Garlstedter Moore und Heiden“;
Sicherung der Bodendenkmäler in ihrem landschaftlichen Umfeld
OHZ 12
Heimelberg
770 ha, davon nur 496 ha im Stadtgebiet
gelegen;
flachwellige, reich durch kleine Wäldchen,
Wallhecken und andere Gehölzstrukturen
gegliederte Geestlandschaft längs des Oberlaufes des Giehler Baches und in der
Umgebung des Heimelbergs, teilweise
nährstoffarme Feuchtlebensräume am Giehler Bach, naturnahe Kleingewässer
Kernbereich als NSG vorgeschlagen (4N3)
Sicherung und Entwicklung einer charakteristisch ausgeprägten Geestlandschaft mit vielfältigen standortentsprechenden Gehölzstrukturen;
Erhalt nährstoffarmer Bedingungen längs des
Giehler Baches;
Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das
Grund- und Oberflächenwasser;
Renaturierung des Giehler Baches;
Abpufferung des vorgeschlagenen NSG;
Sicherung der Bodendenkmäler in ihrem landschaftlichen Umfeld
Erhöhung des Laubholzanteils in den einbezogenen Forstflächen;
Grünlanderhalt mit eingeschränkter Düngung
insbesondere beidseits des Giehler Baches (in
einem Abstand von mindestens 100 m) sowie in
der Nahumgebung des vorgeschlagenen NSG;
Sicherung der Bodendenkmäler sowie der Flurgehölze und kleinen Wäldchen;
Sicherung des teilweise nährstoffarmen
Feuchtgrünlands;
Schutz vor Bebauung, Bodenabbau und weiteren Fischteichanlagen
OHZ 16
Oberlauf des
Scharmbecker
Baches
21,3 ha; in Geestlandschaft eingeschnittene, überwiegend extensiv als Feuchtgrünland genutzte, durch Gehölze gegliederte
Niederung des Scharmbecker Baches einschließlich Röhrichtflächen sowie feuchte
Gehölzbestände (Erlen, Weiden)
Erhalt und Entwicklung der gut gegliederten
und stark bewegten Niederungslandschaft in
ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild;
Erhalt der verschiedenen Ausprägungen von
Feuchtlebensräumen für die Pflanzen- und
Tierwelt;
Erhalt seltener Böden, Schutz von Grund- und
Oberflächenwasser
Erhalt einer möglichst extensiven Grünlandnutzung;
Sicherung der Gehölzstrukturen sowie der
naturnahen Feuchtlebensräume (Seggenrieder
und Röhrichte, Feuchtbrachen, Bruchwälder
und Quellbereiche);
Sicherung vor Bebauung, Fischteichanlagen
und Aufforstung;
Renaturierung des Scharmbecker Bachs durch
Extensivierung der Unterhaltung
OHZ 17
Bredbeck
148,5 ha; reich strukturierter Geesthangbereich mit bewegtem Relief, der durch das
Tal des Bredbecker Mühlenbachs gegliedert
ist, im Tal naturnahe Feuchtlebensräume
(Erlen-Eschen-Feucht- und –Quellwälder,
Feuchtgrünland, Röhrichte, naturnahe Teiche)
Erhalt des abwechslungsreichen Landschaftsbilds;
Bodenschutz, Schutz von Grund- und Oberflächenwasser;
Erhalt der Bedeutung insbesondere der verschiedenen Ausprägungen von Feuchtlebensräumen für die Pflanzen- und Tierwelt
Sicherung der Gehölzstrukturen sowie der
naturnahen Feuchtlebensräume;
Erhalt einer möglichst extensiven Grünlandnutzung;
Optimierung der Teichanlagen für schutzbedürftige Arten und Lebensgemeinschaften;
Sicherung vor Bodenabbau und Bebauung
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
Größe; Kurzbeschreibung
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
219
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
als Landschaftsschutzgebiet schutzbedürftige Bereiche (gemäß Landschaftsrahmenplan)
3L1
Stoteler Wald
530 ha, davon 462 ha innerhalb Stadtgebiet;
überwiegend als Nadelforst oder Mischwald
ausgeprägter, nordöstlicher und östlicher
Teil des Stoteler Waldes mit angrenzenden
Wallhecken-Grünland-Komplexen im Umfeld der Schönebecker Aue
Erhalt vielfältiger Wald-OffenlandÜbergangsbereiche und typisch ausgeprägter,
überwiegend als Grünland genutzter Wallhecken-Landschaften;
Erhalt und Entwicklung von Misch- und Laubwäldern;
Abpufferung des geplanten NSG „Stoteler
Wald“
Schutz vor weiterer Bebauung;
Schutz und Entwicklung von Waldrändern und
–säumen;
möglichst weitgehende Umwandlung von Nadelforst in Laubwald;
Schwerpunktbereich für die Erhaltung von
Wallhecken;
Erhalt und – soweit möglich – Extensivierung
der Grünlandnutzung;
erholungslenkende Maßnahmen zur Entlastung
des als NSG vorgeschlagenen Kernbereichs
3L3
Oldenbütteler
Holz
95 ha, davon nur 4 ha im Stadtgebiet gelegen;
überwiegend als naturnaher BuchenEichenbestand ausgeprägter Waldbereich
mit südlich angrenzender, siedlungsfreier
Geestlandschaft zwischen Sandhausen und
der Bahn, einschließlich kleinflächigem
Feuchtbereich mit Niedermoorvegetation
und Stillgewässer sowie Sandabbau mit
trockenen Pionierbiotopen
Erhaltung und Ausdehnung des bodensauren
Buchen-Eichenwalds;
Sicherung der kleinflächigen Feuchtbereiche;
Abpufferung der im Zuge des Sandabbaus
entstehenden Trocken- und Magerbiotope;
Sicherung der Bodendenkmäler in ihrem landschaftlichen Umfeld;
Sicherung der Funktion als siedlungsnahes
Erholungsgebiet
Schutz der südlich gelegenen Freiräume vor
Bebauung;
Entwicklung von Trocken- und Magerbiotopen
im Zuge des Sandabbaus mit ausreichenden
Schutzstreifen
4L1
Giehler BachNiederung bei
Schrum
1.355 ha, davon 577 ha im Stadtgebiet,
ganz überwiegend als Grünland genutzte,
durch Wallhecken, kleine Wäldchen und
andere Gehölzstrukturen reich gegliederte
Niederungslandschaft an Giehler Bach und
Schaufleet einschließlich kleinflächiger
Feuchtbereiche (Feucht- und Nassgrünland
und –Brachen, Gagelgebüsche, Birken- und
Erlenbrücher, Eichenmischwälder feuchter
Sand- und Lehmböden, Kleingewässer)
Sicherung einer charakteristisch ausgeprägten
Niederungslandschaft der Geest mit hohem
Grünlandanteil, vielfältigen standortentsprechenden Gehölzstrukturen und naturnahen
Feuchtbereichen sowie seltenen Böden;
otterfähige Renaturierung des Giehler Baches
entsprechend Niedersächsischem Fischotterprogramm
Sicherung und Ausreifung der Laubwaldbestände, Erhöhung des Laubholzanteils in den
Nadel- und Mischforstflächen;
Schutz vor Bebauung, Bodenabbau und weiteren Fischteichanlagen;
Schwerpunktbereich für Wallheckenschutz
4L2
Obere Drepte
755 ha; vielgestaltige, durch kleine Kuppen
und Niederungen längs von Bachläufen
Erhalt des charakteristischen Landschaftsbildes Sicherung und Entwicklung der Laubwaldbemit Kuppen und Niederungen und dem entstände (insbesondere der Eichen-Birken-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
Größe; Kurzbeschreibung
gekennzeichnete Geestlandschaft beidseits
der Drepte mit hohem Grünlandanteil in den
Niederungen und Ackerflächen sowie Nadelforsten auf den Kuppen, mit kleinflächigen Laubwäldchen, Feucht- und Sandheideresten, Feuchtgrünland und Feuchtgebüschen, Niedermoor- und Anmoorrelikten
220
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
sprechenden Nutzungsmosaik;
Abpufferung und Vernetzung des bestehenden
und der beiden vorgeschlagenen NSG;
Sicherung der naturnahen Landschaftselemente;
Erhalt seltener Böden, Vermeidung von Deflation;
stärkere Durchfeuchtung der Niederungsbereiche
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
Wäldchen), Erhöhung des Laubholzanteils in
den Nadel- und Mischforstflächen;
Grünlanderhalt, möglichst Extensivierung in den
Niederungsbereichen;
Entkusselung der Sand- und Feuchtheiden
sowie Freistellung der Anmoorrelikte am Weißen Berg und am Röthe-Berg;
Abpufferung der auf Nährstoffarmut angewiesenen NSG und Landschaftsbestandteile
(Feucht- und Sandheidereste, Eichen-BirkenBestände, Niedermoor- und Anmoorrelikte)
gegenüber Nährstoffeintrag durch Erhalt und
Entwicklung von Extensivgrünland, sonst
Schutzstreifen;
Schutz vor weiterer Bebauung, Bodenabbau,
Fischteichanlagen und Freizeitinfrastruktur
4L4
Garlstedter Aue
350 ha, davon 340 ha im Stadtgebiet;
Geestlandschaft an der Garlstedter Aue mit
kleinen Kuppen und Niederungen sowie
Vielzahl kleiner Wäldchen, die miteinander
durch Wallhecken vernetzt sind, hoher
Grünlandanteil, einschließlich zweier das
Ortsbild gliedernder Grünzüge innerhalb von
Garlstedt, vorhanden sind kleinflächige
naturnahe Laubwälder, Sandheidereste und
andere Trockenbiotope, Feuchtgrünland
und Feuchtgebüsche, Kleingewässer sowie
gut ausgeprägtes Hügelgräberfeld
Sicherung der vielfältigen Geestlandschaft mit
den charakteristischen naturnahen Landschaftsbestandteilen;
Sicherung der innerörtlichen Grünlandflächen in
Garlstedt in ihrer ortsbildgliedernden und –
prägenden Wirkung;
Abpufferung und Vernetzung der vorgeschlagenen NSG „Garlstedter Moore und Heiden“
und „Laubwald und Moorfläche Poß“;
Vermeidung von Deflation, Sicherung seltener
Böden sowie der Bodendenkmäler in ihrem
landschaftlichen Umfeld
Sicherung und Entwicklung der Laubwaldbestände (insbesondere der Eichen-BirkenWäldchen und Birkenbrücher), Erhöhung des
Laubholzanteils in den Nadel- und Mischforstflächen;
Grünlanderhalt in den Niederungsbereichen
und in der Ortslage Garlstedt;
Abpufferung der auf Nährstoffarmut angewiesenen NSG und Landschaftsbestandteile gegenüber Nährstoffeintrag durch Erhalt und
Entwicklung von Extensivgrünland, sonst
Schutzstreifen;
Schutz vor weiterer Bebauung, Bodenabbau,
Fischteichanlagen und Freizeitinfrastruktur
6L5
Hammewiesen
und Geestrand
bei Scharmbeckstotel
1.240 ha, und zwar bestehendes LSG
Hammewiesen sowie weitere 460 ha, davon
70 ha innerhalb Stadtgebiet;
reichstrukturierter Geestrandbereich zwischen Osterholz und Ritterhude im Über-
Erhalt und Entwicklung der Bedeutung für das
Landschaftserleben zwischen Ritterhude und
Osterholz-Scharmbeck;
Erhalt, Ausdehnung und Extensivierung der
Grünlandnutzung zum Schutz des Grund- und
Sicherung der Grünlandnutzung, Umwandlung
von Acker in Grünland soweit möglich nach
Niedersächsischem Feuchtgrünlandschutzprogramm, Einschränkung der Gülleausbringung;
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
7L1
Obere Hamme
Größe; Kurzbeschreibung
gang zur Hammeniederung, teilweise durch
Wallhecken und Gehölze gegliedert, im
Südteils stark reliefiert, hier neben intensiv
genutzten Acker- und Grünlandflächen auch
extensiv genutztes Feuchtgrünland, Bruchwaldbestände und ein Baggersee; zudem
weitere ausgedehnte Grünlandbereiche in
der Hammeniederung beidseits des geplanten NSG Untere Hammeniederung
Grünlandbereiche in der Hammeniederung
mit Bedeutung für Wiesenvögel
3.475 ha, davon 748 ha innerhalb Stadtgebiet;
ausgedehnte, weithin offene Grünlandniederung längs der Hamme und ihrer Nebengewässer
221
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
Oberflächenwassers vor Schadstoffeintrag und
des Bodens vor Moorzersetzung und Erosion,
zum Schutz seltener Böden, für das Landschaftsbild sowie zur Abpufferung des geplanten NSG „Untere Hammeniederung“;
Wahrung der Bedeutung als Brut- und Rastgebiet für Wiesenvögel sowie der Lebensraumfunktion für den Otter entsprechend Niedersächsischem Feuchtgrünlandschutz- und
Fischotterprogramm
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
Sicherung des Landschaftsbilds im Bereich des
Geestrandes und in den ausgedehnten Niederungen längs der Oberen Hamme und ihrer
Nebengewässer;
Erhalt der Gehölzstrukturen randlich der Niederungen und im Bereich der Siedlungen;
Wahrung der Bedeutung als Brut- und Rastgebiet von Wiesenvögeln, Abpufferung des geplanten NSG „Untere Hammeniederung“;
ökologische Verbesserung an Giehler Bach und
Kollbeck entsprechend Fischotterprogramm
sowie otterfähige Gestaltung der Hammeniederung (zur Verbindung der potenziellen Otterlebensräume Giehler Bach/ Kollbeck und Beek/
Breites Wasser);
Grünlanderhalt zur Vermeidung von Torfzehrung auf Moorböden;
Erhalt von Dauervegetation am Geestrand zur
Vermeidung von Deflation;
Erhalt des Gebietes in seiner Bedeutung für die
naturnahe Erholung
Grünlanderhalt in möglichst extensiver Form,
z.T. Rückumwandlung von Acker in Grünland
auf absoluten Grünlandstandorten, Einschränkung der Gülleausbringung in den Randbereichen des geplanten NSG, Anpassung der Bewirtschaftungszeiten an die Erfordernisse des
Wiesenvogelschutzes;
Abpflanzung des Campingplatzes an der Hammebrücke durch standortgerechte Gehölze;
Maßnahmen an der Hamme entsprechend
Fischotterprogramm (Verbot von Motorbootverkehr, Einschränkung der Angelnutzung und des
Betretens, ungenutzter Gewässerrandstreifen
von mindestens 10 m Breite beidseits, abschnittsweise Verzicht auf Böschungsmahd);
Schutz vor weiterer Bebauung und Freizeitinfrastruktur
am Geestrand:
Sicherung der Gehölzbestände, der kleinflächigen Feuchtwiesen, Feuchtbrachen und Erlenbrücher;
Schutz vor weiterer Bebauung sowie vor Sandabbau;
Abpufferung der trockenen Magerbiotope
(3G10 in Tab. 21) sowie des Quellaufs (3D4 in
Tab. 20) und der Fließgewässer (3G14 in Tab.
21) durch Schutzstreifen;
in der Hammeniederung:
Abstimmung der Bewirtschaftungszeiten auf die
Belange des Wiesenvogelschutzes
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
Größe; Kurzbeschreibung
222
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
7L2
Teufelsmoor
1.570 ha, davon 731 ha innerhalb Stadtgebiet;
durch landwirtschaftliche Nutzung und landschaftstypische alte Moorhufen- und Moorbreitstreifensiedlungen geprägte, durch
kleine Wäldchen, entwässerte Hochmoorreste, Hofgehölze und andere
Gehölzbestände reich strukturierte
Randbereiche der Hamme-Hochmoore,
einbezogen ist auch überwiegend
ackerbaulich genutzter, landschaftsprägender Geestrand westlich von
Altendamm
Sicherung des durch Grünlandnutzung, traditionelle Siedlungsstrukturen und Bauformen sowie
durch vielfältige Gehölzstrukturen geprägten
Landschaftsbildes;
Sicherung des noch weitgehend unverbauten
Geestrandes bei Myhle;
Abpufferung der als NSG vorgeschlagenen
Hochmoor- und Niederungsbereiche;
Erhalt und Entwicklung von Grünland zur Vermeidung von Torfzehrung auf Moorböden;
Erhalt von Hoochmoorböden nach Niedersächsischem Moorschutzprogramm;
Erhalt des Gebiets in seiner Bedeutung für die
naturnahe Erholung
Sicherung und Wiederherstellung der Grünlandnutzung auf absoluten Grünlandstandorten,
Einschränkung der Gülleausbringung;
Sicherung von Hochmoorresten, Feuchtgrünland und Gehölzstrukturen;
kein weiterer Torfabbau, keine Ausweisung
weiterer Baugebiete, Neubauten nur in Kontakt
mit den bestehenden Siedlungen, in die Landschaft und in die gewachsene Siedlungsstruktur
eingepaßt;
Sicherung des Geestbereichs vor Sandabbau
und weiterer Bebauung, Einbindung der am
Geestrand entstandenen Neubaugebiete durch
aufgelockerte Gehölzbestände, des geplanten
Gewerbegebiets durch einen geschlossenen
Gehölzriegel
7L3
Niederungsrand
bei Osterholz/
Pennigbüttel
225 ha, davon 200 ha innerhalb Stadtgebiet
unverbauter, überwiegend als Grünland
genutzter Randbereich der Hammeniederung
Sicherung des unverbauten Niederungsrandes
wegen seiner Bedeutung für das Landschaftsbild;
Abpufferung des vorgeschlagenen NSG „Untere Hammeniderung“;
Grünlanderhalt auf Moorböden zur Vermeidung
von Torfzehrung;
Erhalt der Bedeutung des Gebiets für die naturnahe Erholung
Schutz vor weiterer Bebauung, landschaftliche
Einbindung von Neubaugebieten in Osterholz
und Pennigbüttel;
Grünlanderhalt in möglichst extensiver Form
auf Moorböden;
im Südteil nach Niedersächsischem Feuchtgrünlandschutzprogramm;
Einschränkung der Gülleausbringung in den
Hochmoorrandbereichen
Erw.
OHZ 4
Bremer Schweiz
480 ha, davon 31 ha innerhalb Stadtgebiet;
Erweiterung des bestehenden LSG Bremer
Schweiz (außerhalb des Stadtgebietes gelegen) auf insgesamt 2.780 ha;
in Hügellandschaft eingeschnittenes Bachtälchen der Kleinen Aue mit Grünland und
teils naturnahen Laubwäldchen sowie Fischteichanlage
Sicherung der vielfältig strukturierten, hügeligen
Geestlandschaft mit den charakteristischen
naturnahen Landschaftsbestandteilen;
Vernetzung und Abpufferung der vorgeschlagenen NSG;
Bewahrung der klimaökologischen Ausgleichsfunktion, Erhalt seltener Böden;
Sicherung der Funktion als siedlungsnahes
Erholungsgebiet
Sicherung und Entwicklung der Laubwälder in
ihrer standortgemäßen Ausprägung durch extensive Waldbewirtschaftung, Vermeidung von
Rückeschäden, möglichst weitgehende Umwandlung von Nadelforst in Laubwald;
Erhalt und – soweit möglich – Extensivierung
der Grünlandnutzung, insbesondere in Wallheckengebieten;
Schwerpunktbereich für die Erhaltung von
Wallhecken;
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
Größe; Kurzbeschreibung
Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung oder LRP
223
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß LRP
Sicherung der weiteren Gehölzbestände sowie
der kleinflächigen Feuchtwiesen, -brachen und
sonstigen Feuchtlebensräume;
erholungslenkende Maßnahmen zur Entlastung
der als NSG vorgeschlagenen Kernbereiche;
Sicherung vor Bodenabbau und weiterer Bebauung
Erw.
OHZ 12
Heimelberg
205 ha, Erweiterung des bestehenden LSG
Heimelberg auf insgesamt 740 ha;
überwiegend von Nadelforst eingenommenes, deutlich eingekerbtes Bachtal des
Giehler Baches mit Hügelgräberfeld sowie
angrenzende teils offene, teils durch Wallhecken gekammerte, überwiegend als
Grünland genutzte Geestflächen
s. LSG OHZ 12
s. LSG OHZ 12
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
224
5.1.3 Naturdenkmale gemäß § 27 NNatG
Als Naturdenkmale (ND) werden von der Unteren Naturschutzbehörde einzelne Naturschöpfungen ausgewiesen, die Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde
besitzen oder sich durch Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Sie unterliegen einem ähnlich weitreichenden Schutzstatus wie Naturschutzgebiete.
Die im Stadtgebiet verordneten Naturdenkmale und die als Naturdenkmal schutzbedürftigen Objekte sind in der nachfolgenden Tabelle 20 aufgeführt und in Karte 14 dargestellt. Die im Landschaftsrahmenplan benannten schutzbedürftigen Objekte werden
nach Angaben des Landkreises um einen weiteren Vorschlag ergänzt. Eine abschließende Auflistung aller als ND schutzbedürftiger Objekte ist auf der vorhandenen Datengrundlage jedoch nicht möglich.
Für die bestehenden Naturdenkmale und die schutzbedürftigen Objekte gemäß Landschaftsrahmenplan werden die Angaben zum Schutzzweck und zu Schutz- und Pflegemaßnahmen aus dem Landschaftsrahmenplan übernommen.
Als Objektnummer ist bei den rechtsgültigen Naturdenkmalen die amtliche Bezeichnung des Landkreises Osterholz angegeben. Bei den gemäß Landschaftsrahmenplan
schutzbedürftigen Objekten ist die Kennzeichnung aus dem LRP übernommen, deren
erste Ziffer den Bezug zum jeweiligen Naturraum herstellt. Für den weiteren Vorschlag
wird eine ähnliche Kennzeichnung vorgenommen. Zur Unterscheidung wird an Stelle
der letzten Ziffer jedoch ein Kleinbuchstabe verwandt.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
225
Tabelle 20: Naturdenkmale und als ND schutzbedürftige Objekte
ObjektNr.
Bezeichnung
Lage und Beschreibung
Schutzzweck
Schutz- und Pflegemaßnahmen
rechtsgültige Naturdenkmale
ND 19
Stieleiche
freistehender Einzelbaum vor Philippis Hof (jetzt Volksbank) Osterholzer Str./ Bördestr. (Kernstadt)
Erhalt wegen Seltenheit (Alter), Schönheit (ortsbildprägende Wirkung) und heimatkundlicher
Bedeutung
ND 21
Bestand an Zymbelkraut
großes Vorkommen des gefährdeten Zymbelkrauts an der alten
Friedhofsmauer entlang der Osterholzer Str. (Kernstadt)
Erhalt der Mauervegetation wegen naturkundlicher Bedeutung und Seltenheit
ND 28
Blutbuche
freistehender Einzelbaum mit
Erhalt wegen Seltenheit (Alter, Wuchsform) und
mehrtriebiger Krone auf PrivatSchönheit (ortsbildprägende Wirkung)
grundstück am Ahrensfelder Damm
(Kernstadt)
ND 29
sieben Rotbuchen
Altbaumreihe in Nord-SüdAusrichtung innerhalb des Klosterholzes nahe der Osterholzer Str.
(Kernstadt)
Erhalt wegen Seltenheit (Alter) und ökologischer
Bedeutung
ND 20: die Amtslinde nördlich des Amtsgerichts an der Findorffstr./ Bördestr. ist nicht mehr vorhanden
als Naturdenkmal schutzbedürftige Objekte (gemäß Landschaftsrahmenplan)
3D1
Roßkastanie
freistehender Einzelbaum auf dem
Platz vor dem alten Kloster Osterholz (Osterholz-Scharmbeck)
3D2
RotbuchenEinfriedung des Friedhofs Myhle/
Hainbuchen-Hecke Pennigbüttel durch AltholzWallhecke am Straßenrand, überwiegend Buchen und Hainbuchen
mit Krüppelwuchs als Folge ehemaligen Beschnitts
Erhalt wegen Seltenheit (Alter) und Schönheit
(landschafts- sowie ortsbildprägende Wirkung,
arttypischer Habitus)
Erhalt wegen Seltenheit (Alter), Schönheit (landschafts- und straßenbildprägende Wirkung, bizarrer Wuchs) und heimatkundlicher Bedeutung
Kronenpflege
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
ObjektNr.
226
Bezeichnung
Lage und Beschreibung
Schutzzweck
Schutz- und Pflegemaßnahmen
3D4
Quelle und Quelllauf
westlich Ruschkamp gelegene,
stark schüttende Sumpfquelle und
eingeschnittener, naturnah mäandrierender Quelllauf mit standortentsprechendem Gehölzsaum, Abschnitt bis zur Bahnlinie
Erhalt wegen Seltenheit (einzige naturnah erhaltene Quelle mit starker Schüttung im Landkreis),
heimat- und naturkundlicher Bedeutung und
Schönheit (landschaftsbildprägende Wirkung,
naturnahe Ausprägung)
Einrichtung eines ungenutzten Randstreifens als
Schutz vor Eutrophierung;
Vermeidung von Trittschäden im Quellbereich
3D5
geologischer Aufschluss
Wand einer ehemaligen Sandgrube Erhalt wegen geowissenschaftlicher Bedeutung
zwischen Scharmbeckstotel und
Ritterhude, an der die Typlokalität
der Ritterhuder Sande (Elstereiszeit) freigelegt ist
Sicherung/ Abzäunung der Wand, Nachstechen
3D6
geologischer Aufschluss
Nordwand einer Sandgrube östlich
Freißenbüttel mit in ganz Norddeutschland einmaliger Schichtenfolge aus der Eiszeit und dem
obersten Tertiär
Sicherung/ Abzäunung der Wand, Berücksichtigung
bei Grubenverfüllung
4D6
Linde
freistehender Altbaum mit markan- Erhalt wegen Seltenheit (Alter), Schönheit (landtem Wuchs in ausgeräumter Acker- schaftsbildprägende Wirkung, arttypischer Habilandschaft westlich Hülseberg
tus) und heimatkundlicher Bedeutung
4D7
Kleinstmoor
nordwestlich Freißenbüttel gelegenes, 0,4 ha großes, gut ausgeprägtes kreisrundes Kleinstmoor mit
charakteristischer Zonation
Erhalt wegen natur- und heimatkundlicher Bedeu- Sicherung der extensiven Wiesennutzung in der
tung, Funktion für gefährdete Arten und Lebens- Umgebung
gemeinschaften sowie Schönheit (gute Ausprägung)
7D1
Eiche
markanter Altbaum an der Teufelsmoorstraße mit leicht geneigtem, dabei gedrehtem Wuchs
Erhalt wegen Seltenheit (Alter) und Schönheit
(ortsbildprägende Wirkung, außergewöhnlicher
Wuchs)
Erhalt wegen geowissenschaftlicher Bedeutung
weitere Vorschläge für als Naturdenkmal schutzbedürftige Objekte
3Da
Eiche
Altbaum auf einem Grundstückan
der Straße „Am Kohlhof“ in Buschhausen
Erhalt wegen Seltenheit und Schönheit
Schutz des Wurzelbereichs
Totholzentnahme, Astlochbehandlung
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
227
5.1.4 Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 28 NNatG
Natürliche und naturnahe Einzelobjekte oder linienförmige Elemente können als geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) ausgewiesen werden, wenn sie das Orts- oder
Landschaftsbild beleben oder gliedern, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts beitragen oder das Kleinklima verbessern oder schädliche Einwirkungen auf das Klima
abwehren.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile werden Geschützte Landschaftsbestandteile von der Gemeinde als Satzung angeordnet. Für die übrigen Gebiete ist
die Untere Naturschutzbehörde zuständig, die hier GLBs durch Verordnung unter
Schutz stellen kann. Solange und soweit die Naturschutzbehörde keine Anordnungen
trifft, ist auch hier die Gemeinde zuständig.
Für das Gebiet des Landkreises Osterholz besteht seit dem 02.10.1988 eine Verordnung zum Schutz von Kleingewässern.
Geschützt sind alle Stillgewässer außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
mit einer Größe von unter 1 ha, die in der Regel Wasser führen. Eingeschlossen sind
auch zeitweilig trockenfallende Gewässer.
Vom Schutz ausgenommen sind künstlich angelegte Fischteiche, die mit den entsprechenden Genehmigungen genutzt und errichtet werden und wurden sowie Kleingewässer auf rechtmäßig bebauten Wohn- und Gewerbegrundstücken im Außenbereich.
Entsprechend der Kleingewässerschutzverordnung ist es verboten:
•
Kleingewässer aufzufüllen, zu verändern oder den Wasserstand abzusenken,
•
Schadstoffe wie Abwässer, umweltgefährdende Flüssigkeiten, Düngemittel u.ä. einzubringen,
•
die Ufer- und Wasservegetation zu beeinträchtigen,
•
gebietsfremde Pflanzen und Tiere einzubringen (für heimische Tiere gilt dieses
Verbot ebenfalls, sofern ein solches Handeln nicht nach Fischerei- oder Jagdrecht
zulässig ist),
•
Kleingewässer zur intensiven Fischhaltung zu nutzen,
•
an Kleingewässern bauliche Anlagen (z.B. auch Stege) zu errichten, sie mit Booten
zu befahren sowie zu baden.
Ordnungsgemäße Unterhaltungsarbeiten, Hegemaßnahmen der zulässigen Fischerei
und ähnliches sind gemäß den Bestimmungen der Schutzverordnung von den Verboten ausgenommen. Weiterhin kann der Landkreis Osterholz auf Antrag Ausnahmen
und Befreiungen von den Verboten erteilen.
Vom Landkreis wurde in den Jahren 1988 – 1991 eine Kartierung der Kleingewässer
vorgenommen. Die erfassten geschützten Kleingewässer sind in Karte 14 dargestellt.
Detailierte Beschreibungen liegen bei der Unteren Naturschutzbehörde vor. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Darstellung in Karte 14 nicht abschließend ist, da die Kleingewässerschutzverordnung direkt anzuwenden ist.
Von der Stadt Osterholz-Scharmbeck wurde im Februar 1988 eine Baumschutzsatzung
erlassen. Hierdurch sind im gesamten Stadtgebiet, d.h. innerhalb und außerhalb der im
Zusammenhang bebauten Bereiche, folgende Bäume geschützt:
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
228
•
einzeln stehende Laubbäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr, gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden,
•
Laubbäume ab 80 cm Stammumfang in Kleingehölzgruppen von mindestens 5
Bäumen,
•
Eiben, Walnussbäume und Esskastanienbäume.
Nicht geschützt sind Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie) sowie Nadelbäume
(außer Eibe).
Durch die Baumschutzsatzung ist es verboten, die geschützten Bäume zu entfernen,
zu zerstören, zu schädigen, ihr weiteres Wachstum zu gefährden oder ihre Gestalt zu
verändern.
Von den Verboten nicht eingeschlossen sind Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie
Maßnahmen im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebes von Baumschulen und
Gärtnereien sowie der ordnungsgemäßen Gestaltung, Pflege und Sicherung öffentlicher Grünflächen.
Auf Antrag können von der Stadtverwaltung Osterholz-Scharmbeck in begründeten
Einzelfällen Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten der Baumschutzsatzung
erteilt werden.
Eine vollständige Auflistung oder kartographische Darstellung der gemäß Baumschutzsatzung geschützten Objekte liegt nicht vor.
Über die gemäß Kleingewässerschutzverordnung und Baumschutzsatzung geschützten Objekte hinaus sind im Stadtgebiet keine rechtskräftig ausgewiesenen Geschützten
Landschaftsbestandteile vorhanden.
In Tabelle 21 sind die gemäß Landschaftsrahmenplan als GLB schutzbedürftigen Objekte aufgeführt und um weitere Vorschläge ergänzt (vgl. Karte 14). Allerdings handelt
es sich nicht um eine abschließende Auflistung aller als GLB schutzbedürftigen Objekte, da keine flächendeckende Kartierung des Stadtgebietes durchgeführt wurde.
Als schutzbedürftige Objekte werden teils auch Gehölzbestände aufgeführt, von denen
Teile bereits über die Baumschutzsatzung erfasst sind. Hier geht es darum, die Objekte als Gesamtfläche, auch einschließlich Sträuchern, jüngeren Bäumen und Bodenvegetation, einem Schutz zuzuführen.
Die Gebietsnummer entspricht bei den aus dem LRP übernommenen Objekten der
dort angegebenen Kennzeichnung, deren erste Ziffer auf den entsprechenden Naturraum verweist. Bei den weiteren Vorschlägen wird eine ähnliche Kennzeichnung vorgenommen, die letzte Ziffer wird jedoch durch einen Kleinbuchstaben ersetzt. Die Beschreibung der aus dem LRP übernommenen Objekte stammt ebenfalls aus dem LRP.
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Geschützten Landschaftsbestandteile und die als GLB schutzbedürftigen Objekte weden in Kapitel 5.2.5 beschrieben.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
229
Tabelle 21: Als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte
GebietsNr.
Bezeichnung
Lage und Beschreibung
Schutzzweck
als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte gemäß Landschaftsrahmenplan
3G10
Trockenbiotop westlich
Ruschkamp
3,3 ha großer Bereich auf flachwelliger Kuppe mit jüngerem
Eichen-Birken-Wald, Magerrasen und Sandheideresten
Sicherung trockensandiger Magerbiotope und eines naturnahen Laubwaldbestands mit landschaftbildprägender Wirkung
und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
(Boden- und Grundwasserschutz, Lebensraumfunktion)
3G13
Schönebecker Aue mit Nebengewässern
teils naturnaher, nur mäßig belasteter Geestbach; abweichend
vom Landschaftsrahmenplan nur der Teil, der nicht gemäß
§ 28 a NNatG geschützt ist (vgl. Kap. 5.1.5)
Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Fließgewässers
zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbilds, als Lebensraum für z.T. gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften und als wichtige Vernetzungslinie für Arten der Feuchtbiotope
3G14
Scharmbecker Bach mit Nebengewässern
unterhalb der B 74 gelegener Abschnitt des Scharmbecker
Baches innerhalb der Ortslage Osterholz-Scharmbeck und im
Übergang zur Hammeniederung, weitestgehend naturfern
ausgebaut, teilweise verrohrt
einbezogen ist auch ein Abschnitt der naturnah strukturierten
Wienbeck unterhalb der B 74 bis zur Mündung in den Scharmbecker Bach
Entwicklung möglichst naturnaher und durchgängig offener
Fließgewässer zur Strukturierung und Belebung des Ortsbilds
und als wichtige Vernetzungslinie zwischen Hammeniederung
und Feuchtbereichen der Geest
3G15
Bredbecker Mühlenbach
unterhalb des LSG gelegener, überwiegend stark ausgebauter, Entwicklung eines möglichst naturnahen Fließgewässers als
nur mäßig belasteter Geestbachabschnitt im Übergang zur
wichtige Vernetzungslinie zwischen Hammeniederung und
Hammeniederung
Feuchtbereichen der Geest sowie zur Strukturierung und Belebung des Orts- und Landschaftsbilds
4G2
Eichen-Buchen-Bestand
4,5 ha großer, auf dem Golfplatz Garlstedt gelegener EichenBuchen-Altholzbestand auf bodensaurem Standort; Laubbäume teils bereits über Baumschutzsatzung gesichert
Sicherung eines naturnahen Laubwalds zur Belebung und
Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Grundwasser- und Bodenschutz, Lebensraumfunktion)
4G3
Fischteiche
6,9 ha großer Bereich im Wald bei Feldhof mit aufgelassenen
Fischteichen mit Schwimmblatt- und Röhrichtvegetation sowie
angrenzendem, überwiegend feuchtem Laubwaldbestand
Sicherung eines naturnah entwickelten Gewässerkomplexes
mit seinen Randbereichen zur Belebung und Gliederung des
Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts (wichtiges Vernetzungselement)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
230
Lage und Beschreibung
Schutzzweck
4G4
Eichen-Birkenwald „Hinter
dem Horn“
4 ha großer, gut ausgepräger Eichen-Birkenwald auf Sandstandort
Sicherung eines naturnahen Laubwalds zur Belebung und
Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Grundwasser- und Bodenschutz, Lebensraumfunktion)
4G6
Kleinsthochmoor östlich Lange Heide
östlich Heilshorn gelegenes, degeneriertes Kleinsthochmoor
mit Birkenwald, Schwingrasen in ehemaligen Handtorfstichen
sowie zwei Fischteichen, landesweite Bedeutung für Libellen
Sicherung und Entwicklung eines nicht kultivierten Kleinsthochmoores als naturraumtypisches Landschaftselement, zur
Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als
Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion)
4G7
Kleinstmoor „Adelige Fuhren“
ehemaliges Kleinstmoor auf der Langen Heide mit gebüschreichem Birken-Erlen-Anflugwald und umgebendem Weidegrünland
Sicherung und Entwicklung eines nicht kultivierten Kleinstmoores als naturraumtypisches Landschaftselement, zur Belebung
und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion)
4G10
Teich, Wald und Heide
östlich Heilshorn gelegener Biotopkomplex, überwiegend mit
Eichen, Birken und Kiefern bestandene, ehemalige Heidefläche mit angelegtem Teich
Sicherung eines naturnahen Biotopkomplexes zur Belebung
und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion)
4G12
Oberlauf der Drepte mit Nebengewässern
überwiegend ausgebauter, in Teilabschnitten noch naturnaher,
nur mäßig belasteter Geestbach mit Zuflüssen; Hauptgewässer 2. Priorität im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem
Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Fließgewässers
zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes, als Lebensraum für z.T. gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften und wichtige Vernetzunglinie für Arten der Feuchtbiotope
4G13
Garlstedter Aue mit Nebengewässern
bedingt naturnaher, teilweise ausgebauter, nur mäßig belasteter Geestbach mit Zuflüssen; als Nebengewässer der Drepte
Funktion im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem
Sicherung und Entwicklung eines naturnahen Fließgewässers
zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes, als Lebensraum für z.T. gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften und wichtige Vernetzungslinie für Arten der Feuchtbiotope
3G6: In der Sandabgrabung südlich Myhle wird inzwischen Maisanbau betrieben, so dass die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung als GLB nicht mehr gegeben
sind.
weitere Vorschläge für als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte
3Ga
Gehölzbestände entlang der
Bahn
über weite Abschnitte zusammenhängende Gehölzgürtel beidseits der Bahnlinie Bremen – Bremerhaven mit hohem Altbaumanteil und Funktion als Sicht- und Lärmschutz sowie
ortsbildgliedernder Wirkung; Laubbäume teils bereits über
Baumschutzsatzung gesichert
Sicherung und Entwicklung dichter Gehölzgürtel zur Gliederung des Ortsbildes, als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts (Vernetzung von Lebensräumen) und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (Sicht- und Lärmschutz)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
231
Lage und Beschreibung
Schutzzweck
3Gb
Sandabbau Myhle
an der Bahn gelegene, ehemalige Abbaufläche mit Sandmagerrasen und Brachestadien
Sicherung und Entwicklung eines Biotopkomplexes auf nährstoffarmem Sandstandort als das Ortsbild belebendes Element
und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
(Lebensraumfunktion)
3Gc
Gehölzbestände entlang der
B 74
überwiegend zusammenhängende, teils jedoch auch lückige
Gehölzgürtel entlang der B 74 einschließlich einiger flächiger
Bestände mit Funktion als Sicht-, Lärm- und Immissionsschutz;
Laubbäume teils bereits über Baumschutzsatzung gesichert
Sicherung und Entwicklung dichter Gehölzgürtel zur Gliederung des Landschafts-/ Ortsbildes, als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Vernetzung von Lebensräumen)
und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (Sicht-, Lärm- und
Immissionsschutz)
3Gd
Feldsteinwall Pennigbüttel
auf innerörtlicher Grünlandfläche an der Straße „Unter den
Linden“ gelegener, aus Feldsteinen angehäufter Wall von
besonderer Eigenart im Ortsbild von Pennigbüttel
Sicherung eines Feldsteinwalls zur Gliederung und Belebung
des Ortsbildes und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Sonderbiotop)
3Ge
Gehölzbestände Gut Sandbeck
das Gut Sandbeck in Osterholz-Scharmbeck umgebende, alte
Laubwaldbestände einschließlich kleiner Tümpel sowie Staugewässer (Graft), ortsbildprägende Wirkung und Bedeutung für
Arten und Lebensgemeinschaften
Sicherung eines innerörtlichen Laubwalds zur Belebung und
Gliederung des Ortsbildes und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Gewässerschutz)
3Gf
Gehölzbestände entlang der
L 149
teils lückige Baumreihen beidseits der L 149 zwischen der
L 135 und Buschhausen, teils markante Alteichen, Bedeutung
als landschaftsgliederndes Element
Sicherung und Entwicklung zusammenhängender Baumreihen
zur Gliederung des Landschaftsbildes
3Gg
Bachlauf Steffens Eichhof
am Nordrand der Grünfläche Steffens Eichhof in der Kernstadt
verlaufender, schmaler und weitgehend natürlicher Bachabschnitt mit begleitenden Erlenreihen und Grünlandflächen
Sicherung eines kleinen Bachlaufs zur Belebung und Gliederung des Ortsbildes und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Gewässerschutz)
3Gh
Waldfläche Steffens Eichhof
heterogene Waldfläche mit Erlenbruchwald, Eichen-Buchenwald u.a., einige alte Überhälter, teils von Wallhecken mit
altem Ilex umgeben, teils landesweite Bedeutung für die Flora;
im Bereich Steffens Eichhof innerhalb der Kernstadt gelegen
Sicherung und Entwicklung eines innerörtlichen Waldbestandes zur Belebung und Gliederung des Ortsbildes und als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion)
3Gi
innerörtliche Grünfläche
Scharmbeckstotel
nördlich der Buchtstraße in Scharmbeckstotel gelegener Grün- Sicherung einer innerörtlichen Grünfläche zur Belebung und
zug mit Grünland und Bachlauf in leichter Muldenlage, Bedeu- Gliederung des Ortsbildes sowie als Beitrag zur Leistungsfätung für das Ortsbild
higkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Gewässerschutz)
4Ga
Gehölzbestände entlang der
L 135
Gehölzgürtel beidseits der L 135 zwischen der nördlichen
Stadtgebietsgrenze und Heilshorn, teils aus Baumreihen oder
Feldhecken, teils aus Feldgehölzen oder Wald, Bedeutung für
Sicht-, Lärm- und Immissionsschutz; Laubbäume teils bereits
über Baumschutzsatzung gesichert
Sicherung und Entwicklung dichter Gehölzgürtel zur Gliederung des Landschafts-/ Ortsbildes, als Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Vernetzung von Lebensräumen)
und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (Sicht-, Lärm- und
Immissionsschutz)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
232
Lage und Beschreibung
Schutzzweck
4Gb
Quellmoor bei Garlstedt
Kleinsthochmoor östlich der L 135 bei Garlstedt, mit quelligen
Bereichen, die die Zuläufe der Drepte speichern, mit Birke,
Gagel, Pfeifengras und diversen Torfmoosen, landesweite
Bedeutung für den Pflanzenartenschutz, tiefe Entwässerungsgräben
Sicherung eines landschaftstypischen Kleinsthochmoores,
Sicherung und Entwicklung als Beitrag zur Leistungsfähigkeit
des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Landschaftswasserhaushalt)
4Gc
Gehölzgruppen westlich Hülseberg
vier kleinere Gehölzgruppen auf Geestrücken westlich Hülseberg, überwiegend aus Alteichen bestehend, teils auf kleiner
Kuppe gelegen, Bedeutung für das Landschaftsbild in ansonsten ausgeräumter Agrarflur; Laubbäume teils bereits über
Baumschutzsatzung gesichert
Sicherung von Kleingehölzen mit das Landschaftsbild belebender Wirkung
4Gd
Altholzbestand Auf dem Raden
westlich Auf dem Raden gelegenes Siedlungsgehölz, vorwiegend aus Alteichen bestehend, mit den Siedlungsrand verdeckender Wirkung
Sicherung und Entwicklung eines Wäldchens zur Belebung
und Gliederung des Orts-/ Landschaftsbildes und als Beitrag
zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion)
4Ge
Radenbach
überwiegend ausgebauter Geestbach, als Zufluss der Drepte
(Hauptgewässer 2. Priorität) Funktion im Niedersächsischen
Fließgewässerschutzsystem
Sicherung und Entwicklung eines Geestbaches zur Belebung
und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion,
Vernetzungslinie für Arten der Feuchtbiotope)
4Gf
Gehölzreihen entlang der
K 46
zwischen Hülseberg und Westerbeck die K 46 beidseitig säumende, überwiegend zusammenhängende Reihen mit hohem
Anteil alter Eichen, das Landschaftsbild gliedernde Wirkung
sowie Immissionsschutzfunktion; Laubbäume teils bereits über
Baumschutzsatzung gesichert
Sicherung und Entwicklung dichter Gehölzgürtel zur Gliederung des Landschaftsbildes, als Beitrag zur Leistungsfähigkeit
des Naturhaushalts (Vernetzung von Lebensräumen) und zur
Abwehr schädlicher Einwirkungen (Immissionsschutz)
4Gg
Oberlauf Giehler Bach
überwiegend ausgebauter Geestbach mit teils noch wertvollen
Feuchtbiotopen in den Uferbereichen, Abschnitt bis zum LSG
Heimelberg
Sicherung und Entwicklung eines Geestbaches zur Belebung
und Gliederung des Landschaftsbildes sowie als Beitrag zur
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion,
Vernetzungslinie für Arten der Feuchtbiotope)
4Gh
Niedermoor Lange Heide
Niedermoor mit Röhrichtflächen und Birkenwald-Sukzession
an einem Fischteich auf der Langen Heide, Landschaftsbildgliedernde Wirkung in offener Geestlandschaft
Sicherung und Entwicklung eines Niedermoorbiotops mit das
Landschaftsbild belebender Wirkung und Bedeutung für die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion,
Boden- und Gewässerschutz)
4Gi
Kieferngehölz Lange Heide
auf dem Hochplateau Lange Heide gelegenes kleines Kiefernwäldchen mit Baumfalkenhorst
Sicherung eines Gehölzes als Beitrag zur Leistungsfähigkeit
des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
233
Lage und Beschreibung
Schutzzweck
4Gk
Kleinsthochmoor Lange Heide
auf dem Hochplateau Lange Heide gelegenes, teilweise degeneriertes und von Birkenbruch bewachsenes Kleinsthochmoor
mit gliedernder Wirkung in weiträumiger Landschaft
Sicherung und Entwicklung eines Kleinsthochmoores zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes und als Beitrag
zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Bodenschutz)
4Gl
zwei Altholzbestände Auf
dem Rusch
zwei locker zusammenhängende Altbaumbestände nordwestlich Auf dem Rusch mit Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften sowie das Landschaftsbild
Sicherung und Entwicklung zweier Altholzbestände zur Belebung und Gliederung des Landschafts-/ Ortsbildes und als
Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Lebensraumfunktion, Pufferfunktion für angrenzendes Gewässer)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
234
5.1.5 Besonders geschützte Biotope gemäß § 28 a NNatG und besonders
geschütztes Feuchtgrünland gemäß § 28 b NNatG
Für bestimmte Lebensraumtypen gelten aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt direkt die Schutzbestimmungen des § 28a NNatG. Hiernach sind alle Handlungen
untersagt, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen
können. Zu den besonders geschützten Biotopen zählen:
•
Hochmoore einschließlich Übergangsmoore, Sümpfe, Röhrichte, seggen-, binsenoder hochstaudenreiche Nasswiesen, Bergwiesen, Quellbereiche, naturnahe Bachund Flussabschnitte, naturnahe Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender
Gewässer,
•
unbewaldete Binnendünen, natürliche Block- und Geröllhalden sowie Felsen,
Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Magerrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
•
Bruch-, Sumpf-, Au- und Schluchtwälder,
•
Dünen, Salzwiesen und Wattflächen im Bereich der Küste und der tidebeeinflussten Flussläufe,
•
natürliche Höhlen und Erdfälle.
Grünland auf nassen bis wechselfeuchten Standorten, das von Pflanzengesellschaften
der Pfeifengraswiesen, Brenndoldenwiesen, Sumpfdotterblumenwiesen oder Flutrasen
besiedelt ist, unterliegt gemäß § 28b NNatG ebenfalls einem direkten gesetzlichen
Schutz, sofern es nicht bereits durch § 28a NNatG geschützt ist.
Auch hier sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung führen. Zulässig bleibt die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung.
Für den Schutz nach §§ 28 a und b NNatG ist kein förmliches Ausweisungsverfahren
erforderlich. Die Schutzbestimmungen gelten direkt, sofern entsprechende Biotopqualitäten vorhanden sind. Eine Kartierung der geschützten Bereiche wird von der Unteren
Naturschutzbehörde durchgeführt, ist im Stadtgebiet jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die festgestellten 28a-Biotope und geschützten Feuchtgrünländer werden von der Naturschutzbehörde in einem Verzeichnis geführt.
Die im Rahmen der Kartierung von der Unteren Naturschutzbehörde bisher festgestellten besonders geschützten Biotope und Feuchtgrünländer sind in Karte 14 dargestellt
und im Anhang tabellarisch aufgeführt.
Für den Großteil des Stadtgebietes liegen die Daten der Waldbiotopkartierung in digitaler Form vor. Diese werden vom Niedersächsischen Forstplanungsamt im Landeswald
erhoben. Sie sind in Karte 14 und in der Tabelle im Anhang ebenfalls berücksichtigt.
Über die in Karte 14 dargestellten Flächen hinaus ist mit weiteren besonders geschützten Biotopen und Feuchtgrünländern im Stadtgebiet zu rechnen. Insbesondere in den
Bereichen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften
sind weitere Vorkommen zu vermuten.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
235
5.1.6 Wallhecken-Schutz gemäß § 33 NNatG
Als Wallhecken werden mit Bäumen und/ oder Sträuchern bewachsene Wälle bezeichnet, die als Einfriedung dienen oder dienten. Sie stellen in weiten Teilen Niedersachsens ein typisches Element der Kulturlandschaft dar, das auf historische Bewirtschaftungsformen zurückzuführen ist. Zudem kommt Wallhecken eine Bedeutung als Lebens- oder Teillebensraum vieler Arten, als vernetzende Struktur im Biotopverbund, als
Wind- und Erosionsschutz für angrenzende Landwirtschaftsflächen sowie als ausgleichendes Element im Lokalklima zu.
Mit § 33 NNatG werden Wallhecken unter einen ähnlichen Pauschalschutz gestellt wie
die besonders geschützten Biotope und Feuchtgrünländer. Verboten sind die Beseitigung von Wallhecken sowie alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und
Sträucher beeinträchtigen. Der Schutz erstreckt sich auch auf Wälle mit sehr lückigem
oder fehlendem Bewuchs sowie auf Hecken und Baumreihen, deren Wall nicht mehr
eindeutig erkennbar ist, sofern diese Strukturen auf historische Nutzung als Wallhecke
zurückzuführen sind.
Von den Verboten ausgenommen sind insbesondere Pflegemaßnahmen. Weiterhin
kann die Untere Naturschutzbehörde Ausnahmen zulassen.
Im Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks sind Wallhecken in den Geestlandschaften und
am Geestrand teils noch weit verbreitet, auch wenn in den vergangenen Jahrzehnten –
trotz des Wallheckenschutzes – noch eine deutliche Reduzierung stattgefunden hat.
Schwerpunktbereiche der Wallheckenvorkommen liegen zwischen Buggehorn, Garlstedt und Feldhof, nördlich und östlich von Ohlenstedt, randlich des Stoteler Waldes
bis Bargten, nördlich und östlich von Westerbeck, nördlich der Kernstadt, südlich der
Kernstadt (Bahrenwinkel, Settenbeck, Lintel) und südöstlich der Kernstadt (Alter
Damm).
Die Schwerpunktbereiche der Wallheckenvorkommen sind in Karte 14 gekennzeichnet.
5.1.7 Naturparke gemäß § 34 NNatG und Biosphärenreservate gemäß
§ 25 BNatSchG
Die oberste Naturschutzbehörde kann großräumige Gebiete zu Naturparken erklären.
Voraussetzung ist, dass diese Gebiete überwiegend aus Landschaftsschutzgebieten
oder aus Naturschutzgebieten bestehen, sich für die Erholung besonders eignen, nach
den Zielen der Raumordnung für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen
sind und dass ein Träger vorhanden ist, der die Gebiete entsprechend entwickelt und
pflegt. Ziel eines Naturparks ist die Vereinbarung der Belange von Naturschutz und
Landschaftspflege mit einer Erschließung der Landschaft für Erholungssuchende.
Als Biosphärenreservate können Gebiete geschützt und entwickelt werden, die großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, die überwiegend die
Voraussetzungen eines Natur- bzw. Landschaftsschutzgebietes erfüllen, die vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer historisch gewachsenen
Kulturlandschaft mit entsprechender Arten- und Biotopvielfalt dienen und die beispielhaft der Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsweisen dienen. Die Intention dieser Schutzgebiets-Kategorie, den wirtschaftenden Menschen in die Schutzkonzeption zu integrieren, entstammt dem „Man and the biosphere“-Programm der UNESCO.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
236
In den 1980er Jahren entstand die Idee, im Teufelsmoor und seiner Umgebung ein
großräumiges Schutzgebiet auszuweisen. Ursprünglich war an die Einrichtung eines
Biosphärenreservates gedacht.
Ein Anfang der 1990er Jahre erstelltes, vom Land Niedersachsen gefördertes Gutachten kommt zum Ergebnis, dass große Teile des Teufelsmoores einschließlich des
Geestrandes als Naturpark geeignet sind. Der in diesem Zusammenhang als potenzieller Naturpark „Teufelsmoor und Randgebiete“ bezeichnete Bereich, der über das
Stadtgebiet und über das Kreisgebiet hinausreicht, ist in Karte 14 dargestellt, soweit er
im Hoheitsgebiet der Stadt Osterholz-Scharmbeck liegt.
Die Ausweisung eines großräumigen Naturparks oder Biosphärenreservates im Bereich des Teufelsmoores ist bisher nicht erfolgt. In Zusammenhang mit den internationalen Verpflichtungen zur Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten (vgl. Kap.
5.1.8), mit der Einrichtung des GR-Gebietes Untere Hammeniederung sowie mit Planungen des Landes Bremen zur Ausweisung eines Biosphärenreservates hat diese
Schutzgebietskonzeption jedoch neue Aktualität gewonnen.
5.1.8 Gebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie und Flora-Fauna-HabitatRichtlinie der EU (Schutzgebietssystem Natura 2000)
Gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der
Richtlinie und für Zugvogelarten zu Besonderen Schutzgebieten (Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären.
Weiterhin verpflichtet die EU-Richtlinie 92/43/EWG „Zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ (Fauna-Flora-Habitat- oder
FFH-Richtlinie) die Mitgliedsstaaten, bestimmte Gebiete für ein zusammenhängendes
ökologisches Netz von Schutzgebieten vorzuschlagen. Die Benennung der Gebiete
erfolgt aufgrund des Vorhandenseins bestimmter natürlicher Lebensräume (Biotoptypen) sowie der Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. Die endgültig von der Europäischen Kommission ausgewählten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind von den Mitgliedsstaaten über nationales
Recht (in der Bundesrepublik Deutschland i.d.R. durch Ausweisung als NSG, aber
auch als LSG, über Vertragsnaturschutz oder auf Verwaltungsweg) zu sichern.
Die EU-Vogelschutzgebiete werden in das ökologische Netz der FFH-Schutzgebiete
einbezogen. Die Gebiete bilden zusammen das Schutzgebietssystem Natura 2000.
Pläne und Projekte dürfen die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und die Europäischen Vogelschutzgebiete nicht erheblich beeinträchtigen. Sie sind vor ihrer Zulassung bzw. Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete zu überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß §§ 34 und 35 BNatSchG).
Im Stadtgebiet liegen weite Teile des EU-Vogelschutzgebietes Hammeniederung.
Das Gebiet wurde durch Beschluss der Landesregierung vom 12.06.2001 zu einem
besonderen Schutzgebiet (Europäischen Vogelschutzgebiet) erklärt. Es stellt eine Aktualisierung und Zusammenfassung mehrerer älterer Vogelschutzgebiete dar (Hammeniederung mit Breites Wasser, Untere Hammeniederung, Beekniederung, Obere
Hammeniederung).
Wertbestimmend sind:
•
als Brutvögel die Arten Rohrweihe, Wiesenweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Kranich, Neuntöter, Wachtel, Kiebitz, Bekassine, Uferschnepfe, Großer Brach-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
237
vogel, Feldlerche, Schafstelze, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen und Schilfrohrsänger;
•
als Nahrungsgast der Weißstorch;
•
als Gastvögel die Arten Zwergschwan, Kiebitz, Blässgans, Pfeifente und Stockente.
Weiterhin liegen zwei FFH-Gebiete ganz oder teilweise im Stadtgebiet. Es handelt sich
um das „Reithbruch“ und um das Gebiet „Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor“.
Das FFH-Gebiet Reithbruch ist weitgehend flächengleich mit dem rechtskräftigen Naturschutzgebiet Quelltäler der Wienbeck. Es sollen folgende natürliche Lebensräume
gemäß FFH-Richtlinie erhalten und in ihrem Erhaltungszustand aufgewertet werden:
•
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior,
•
Subatlantischer
oder
Hainbuchenwald,
•
Waldmeister-Buchenwald,
•
atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich
Eibe,
•
kalkreiche Niedermoore.
mitteleuropäischer
Stieleichenwald
oder
Eichen-
Das FFH-Gebiet „Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor“ ist in weiten Teilen flächengleich mit dem EU-Vogelschutzgebiet Hammeniederung. Es umfasst u.a. die rechtskräftigen Naturschutzgebiete Moor bei Niedersandhausen, Torfkanal und Randmoore, Pennigbütteler Moor, Breites Wasser und Wiesen und
Weiden nordöstlich des Breiten Wassers sowie das GR-Gebiet (geplantes Naturschutzgebiet) Untere Hammeniederung.
Zwei weitere Gebiete sind als Nachmeldevorschläge für FFH-Gebiete durch Kabinettsbeschluss vom 05.10.2004 beschlossen. Es handelt sich um das Gebiet „Garlstedter
Moor und Heidhofer Teiche“ und um die „Schönebecker Aue“. Beide Nachmeldevorschläge reichen in ihrer räumlichen Abgrenzung über das Stadtgebiet OsterholzScharmbecks hinaus.
Für die Auswahl des Nachmeldevorschlags „Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche“,
der im Stadtgebiet weitgehend flächengleich mit dem als Naturschutzgebiet schutzbedürftigen Bereich 4N1 (Garlstedter Moore und Heiden, vgl. Kap. 5.1.1) ist, sind die Vorkommen folgender Lebensräume und Arten wertbestimmend:
•
artenreiche Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraum),
•
dystrophe Stillgewässer,
•
feuchte Heiden mit Glockenheide,
•
Übergangs- und Schwingrasenmoore,
•
Teichfledermaus.
Der Nachmeldevorschlag „Schönebecker Aue“ liegt im Stadtgebiet weitgehend innerhalb des als Naturschutzgebiet schutzbedürftigen Bereichs 3N2 (Stoteler Wald). Er
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
238
wurde aufgrund folgender Lebensräume und Arten gemäß Anhang I und II der FFHRichtlinie benannt:
•
Auenwälder mit Erle und Esche (prioritärer Lebensraum),
•
Fließgewässer mit flutender Wasservegetation,
•
Hainsimsen-Buchenwälder,
•
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder,
•
Teichfledermaus.
Das EU-Vogelschutzgebiet, die gemeldeten FFH-Gebiete und die FFHGebietsvorschläge sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt und in Karte 14
gekennzeichnet.
Tabelle 22: EU-Vogelschutzgebiet, gemeldete FFH-Gebiete und FFH-Gebietsvorschläge
EU-Code
Bezeichnung
EU-Vogelschutzgebiet
DE 2719-401
Hammeniederung
gemeldete FFH-Gebiete
DE 2718-301
Reithbruch
DE 2718-302
Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor
Gebietsvorschläge gemäß FFH-Richtlinie
Kennziffer 222
Garlstedter Moor und Heidhofer Teiche
Kennziffer 224
Schönebecker Aue
5.2
Maßnahmenkonzept für den gemeindlichen Aufgabenbereich
Das Maßnahmenkonzept für den gemeindlichen Aufgabenbereich zeigt Möglichkeiten
auf, wie ergänzend zum Flächenschutz (vgl. Kap. 5.1) die Ziele von Naturschutz und
Landschaftspflege verwirklicht werden können. Grundlage ist der flächendeckende
Ansatz des Naturschutzes, der Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich vorsieht (§ 1 NNatG).
Das Maßnahmenkonzept umfasst die Entwicklung eines kommunalen Biotopsystems,
die Darstellung von Schwerpunkträumen für Ausgleichsmaßnahmen, Hinweise zur
Bauleitplanung (u.a. Vorbereitung der Eingriffsregelung), Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität sowie Maßnahmen für Geschützte Landschaftsbestandteile.
5.2.1 Kommunales Biotopverbundsystem
Das Biotopverbundsystem soll die nachhaltige Sicherung von heimischen Tier- und
Pflanzenarten in überlebensfähigen Populationsgrößen, von ihren Lebensräumen und
Lebensgemeinschaften gewährleisten (vgl. § 3 BNatSchG). Es besteht aus:
•
Kernflächen: besonders typische und/ oder großflächige Ausprägungen eines Lebensraumes;
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
239
•
Verbindungsflächen und Verbindungselementen: kleinflächige (Trittsteinbiotope) oder lineare bzw. ungünstig ausgeprägte (Korridorbiotope) Strukturen zur Vernetzung der Kernflächen untereinander, um die Ausbreitung und Wanderung von
Tier- und Pflanzenarten einschließlich des genetischen Austauschs zu ermöglichen;
•
Pufferzonen: nicht oder nur extensiv genutzte Bereiche zum Schutz der Kernflächen vor Beeinträchtigungen (Nährstoffeinträge, Entwässerung, Beunruhigung u.ä.)
durch angrenzende Nutzungen.
Neben dem Arten- und Biotopschutz dienen die Elemente des Biotopverbundsystems
zumeist auch dem abiotischen Ressourcenschutz sowie der Erholungsvorsorge (vgl.
hierzu Kap. 5.2.4).
Das Grundgerüst des kommunalen Biotopverbundsystems ist mit dem Zielkonzept in
Kapitel 4 sowie mit den geschützten und schutzbedürftigen Bereichen (vgl. Kap. 5.1)
vorgegeben. Hierbei stellen insbesondere die bestehenden Naturschutzgebiete und die
naturschutzbedürftigen Bereiche die Kernflächen des Biotopverbundsystems dar. Einzelne Kernflächen sind auch anderen Schutzkategorien zugeordnet. Die Kernflächen
fallen i.d.R. in die Zielkategorie „Sicherung“, teils auch in die Kategorie „Sicherung und
Verbesserung“ des Zielkonzeptes.
Nachfolgend werden die Elemente des kommunalen Biotopverbundsystems erläutert
und Defizite aufgezeigt. Hierbei wird eine grobe Unterteilung nach Ökosystemtypen
vorgenommen, da für viele Tier- und Pflanzenarten nur die Vernetzung ähnlicher Lebensräume von Belang ist. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass durch diese Untergliederung nicht die spezifischen Bedürfnisse aller Arten berücksichtigt werden können.
Das kommunale Biotopverbundsystem berücksichtigt die Vorgaben des Landschaftsrahmenplans Osterholz und des Niedersächsischen Landschaftsprogramms zu besonders schutz- und entwicklungsbedürftigen Ökosystemtypen. Weiterhin werden kommunale Besonderheiten hinsichtlich vorhandener Biotopausstattung, Standortpotenziale,
Nutzungsstrukturen und Planungsabsichten eingestellt.
Die Sicherung der Kernflächen fällt i.d.R. nicht in den kommunalen Zuständigkeitsbereich, sondern wird über das Instrumentarium des Flächenschutzes (vgl. Kap. 5.1)
durch die Naturschutzbehörden vorgenommen. Handlungsmöglichkeiten der Kommune
bestehen insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung von Vernetzungselementen
und Pufferflächen. Hinweise hierzu finden sich ebenfalls teilweise in Kap. 5.1. Um die
Realisierung des kommunalen Biotopverbundsystems – auch unter Berücksichtigung
der begrenzten Finanzmittel – zu erleichtern, werden am Ende jeden Abschnitts Hinweise zu Prioritäten gegeben.
Die Maßnahmen, die zur Realisierung des kommunalen Biotopverbundsystems erforderlich sind, werden als Maßnahmen zum Flächen- und Objektschutz sowie als Maßnahmen zur Biotopentwicklung in der Planungs- und Entwicklungskarte (Karte 16) aufgeführt, sofern sie maßstabsgemäß und auf Grundlage der vorhandenen Kenntnisse
räumlich konkret darstellbar sind.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
240
Biotopverbund der Wälder und gehölzreichen Biotope
Der Biotopverbund der Wälder und gehölzreichen Biotope ist in Karte 15 a dargestellt.
aktuelle Situation der Kernflächen
Das Stadtgebiet Osterholz-Scharmbecks ist durch einen geringen Flächenanteil größerer Wälder gekennzeichnet. Zudem bestehen die Wälder überwiegend aus nicht standortgerechten Nadelforsten.
Auf der Geest erreichen die naturnahen Laubwaldbestände im westlichen Teil der Stoteler Waldes als einzige Kernfläche des Biotopverbunds eine Größenordnung von
über 100 Hektar. Einbezogen sind die Bestände in den Niederungen der Schönebecker
Aue und des Stubbener Grabens nördlich der L 149.
An den Oberläufen von Mühlenbach, Scharmbecker Bach und Wienbeck sind Restbestände eines ehemals zusammenhängenden Waldbandes entlang des Geestrandes
erhalten. Ergänzt werden sie durch das Klosterholz innerhalb der Siedlungsflächen
der Kernstadt. Diese Wälder umfassen jeweils nur Flächengrößen von 15 – 25 ha.
Innerhalb des großflächigen Waldgürtels von Schmidts Kiefern und Elm erreicht nur
ein ca. 30 ha großer Teilbereich im Osten die Qualität einer Kernfläche.
Im Nordwesten des Stadtgebietes kommen als weitere Kernflächen die feuchten Waldbereiche im Poß sowie die Waldflächen in Kasbulten und Hammfeldsbülten nahe der
Drepte hinzu.
Bei den Beständen der Kernflächen handelt es sich auf der Geest schwerpunktmäßig
um mesophile Eichen-Hainbuchenwälder sowie Feucht- und Bruchwälder. Teilweise
sind auch mesophile oder bodensaure Buchenwälder vorhanden. Bodensaure BirkenEichen-Wälder trockener Sandstandorte fehlen.
In der Teufelsmoorniederung sind in den ehemals weitgehend gehölzfreien Hochmooren nach Entwässerung größere Moorbirkenwälder entstanden. Es handelt sich um
Flächen in Niedersandhauser Moor, Torfkanal-Randmoor, Pennigbütteler Moor und
Ahrensfelder Moor mit Größen zwischen 50 und 170 ha. Diese Bestände werden jedoch nicht als Kernflächen des Biotopverbundsystems eingestuft, da naturschutzfachliches Ziel hier die Renaturierung von Moorbiotopen einschließlich Verringerung des
Gehölzanteils ist.
aktuelle Situation der Trittstein- und Korridorbiotope
Naturnahe Feldgehölze und kleinflächig naturnah ausgebildete Wälder sind als Trittsteinbiotope zur Vernetzung der Kernflächen geeignet. Solche Flächen sind in Teilen
des Stadtgebietes noch in hoher Dichte vorhanden. Insbesondere im Nordwesten in
der weiteren Umgebung von Garlstedt und Haslah findet sich eine Vielzahl naturnaher
Kleinstwälder. Weitere Trittsteinbiotope liegen randlich der Niederung des Giehler
Bachs, in der nördlichen Langen Heide und an der Kleinen Aue.
Entlang des Geestrandes sind nur wenige Trittsteinbiotope erhalten, namentlich nördlich Wiste, am Gut Sandbeck, Steffens Eichhof, östlich Scharmbeckstotel und am
Ruschkamp.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
241
Bei den Trittsteinbiotopen der Geest und des Geestrandes handelt es sich, ähnlich wie
bei den Kernflächen, überwiegend um Feucht- und Bruchwälder. Einzelne bodensaure
Bestände finden sich bei Garlstedt und Vorwohlde. Wälder auf Trockenstandorten sind
in der Umgebung der Kaserne Garlstedt, südlich Isehorn, südlich Haslah und im Bereich Ruschkamp ausgeprägt.
In der Teufelsmoorniederung, die gemäß den naturschutzfachlichen Zielvorgaben von
weithin offenen Grünland- und Moor-Biotopkomplexen geprägt wird, sind keine Trittsteinbiotope benannt.
Als Korridorbiotopen kommt Gebieten mit hohem Anteil an Feldhecken und sonstigen
Gehölzen sowie größeren zusammenhängenden Waldgebieten eine vernetzende
Funktion zu. Entsprechende Bereiche sind in Karte 15 a gekennzeichnet. Insbesondere
im Nordwesten (Umgebung Garlstedt, Schmidts Kiefern und Elm, Weißer Berg), im
Südwesten (Umgebung Auf dem Rusch und Auf der Helle, Randbereiche Stoteler
Wald, Wallheckengebiete Bremer Schweiz, Buschhausen und an der Wienbeck) ist
eine günstige Vernetzungssituation gegeben. Im Bereich der Siedlung Teufelsmoor
sind viele landschaftstypische Hofgehölze vorhanden. Diese werden ebenfalls als Korridorbiotope aufgenommen, um für gehölzgebundene Arten eine gewisse Durchgängigkeit der Hamme-Oste-Niederung in Richtung der östlich angrenzenden Zevener
Geest zu gewährleisten.
Außerhalb des Stadtgebietes schließen sich größere Nadelwaldgebiete westlich Heilshorn (Schmidts Kiefern), westlich Buggehorn (Düngel) und nördlich Bilohe (Bremerwald) an. Naturnahe Laubwälder von geringerer Flächenausdehnung finden sich am
Heimelberg und nördlich Sandhausen (Oldenbütteler Holz) sowie entlang des Tals der
Schönebecker Aue (Bremer Schweiz).
Defizite und Handlungsanforderungen
Die Ausstattung mit Kernflächen des Waldbiotopverbundes ist im Stadtgebiet defizitär,
insbesondere weil der Großteil der Kernflächen aufgrund der geringen Flächengröße
durch Randeinflüsse beeinträchtigt und als Lebensraum waldtypischer Arten mit großen Revieransprüchen ungeeignet ist.
Entsprechend ist die Erweiterung der bestehenden Kernflächen ein Handlungsschwerpunkt. Dies betrifft insbesondere die Kernflächen im Bereich des Geestrandes, da hier
die Verinselung durch den hohen Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen besonders
stark vorangeschritten ist. Die übrigen Kernflächen sind teils großflächiger, teils durch
angrenzende Vernetzungskorridore gut eingebunden.
Gemäß den Zielvorgaben von Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenplan ist
für den Naturraum der Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest neben dem Erhalt der bestehenden naturnahen Laubwälder die Entwicklung von Eichen-Hainbuchenwäldern,
mesophilen und bodensauren Buchenwäldern sowie feuchten Erlen-Eschen-Wäldern
anzustreben.
Für die Garlstedter Sandgeest sehen die übergeordneten Zielvorgaben insbesondere
die Entwicklung von Eichenmischwäldern trockener und feuchter Sandböden vor, wobei insbesondere die Ausstattung mit trockenen Birken-Eichenwäldern defizitär ist. Die
Schaffung entsprechender Waldbiotope könnte im Stadtgebiet durch Umwandlung von
Nadelforsten, beispielsweise Teilflächen auf dem Truppenübungsplatz Garlstedt, von
Schmidts Kiefern und Elm, im Fuchstal und auf dem Schäferberg, sowie von standortfremden Feldgehölzen auf entsprechenden Standorten realisiert werden.
In der Hammemarsch bilden die Sicherung bestehender Erlen- und Birkenbruchwälder
sowie die Entwicklung von Weiden-Auwäldern besondere Schwerpunktaufgaben. Da
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
242
dem im Stadtgebiet gelegenen Teil der Hammemarsch jedoch eine herausragende
Bedeutung als Wiesenvogellebensraum zukommt, wird auf Ebene des Landschaftsplans der Sicherung und Entwicklung von Grünlandbiotopen der Vorrang eingeräumt.
Die Sicherung der vorhandenen kleinflächigen Gehölzbestände mit KernflächenQualität östlich des Scharmbeckstoteler Sees bleibt hiervon unberührt.
Die Sicherung und Entwicklung von Wäldern stellt im Bereich der Hammemoore keine
Priorität des Naturschutzes dar, da dieser Naturraum gemäß den übergeordneten Zielvorstellungen von überwiegend offenen Moor- und Grünlandbiotopen geprägt ist. Sofern und soweit eine Regeneration naturnaher Hochmoore aufgrund äußerer Rahmenbedingungen nicht umsetzbar ist, sollten die vorhandenen großflächigen Moorbirkenwälder jedoch erhalten werden.
Die Ausstattung mit Trittstein- und Korridorbiotopen ist in Teilen des Stadtgebietes
als günstig anzusehen. Defizite bestehen insbesondere westlich Ohlenstedt und Hülseberg, in der Brandheide, auf der Langen Heide und entlang des Geestrandes.
Gemäß den übergeordneten Zielvorgaben sind Heckengebiete im Naturraum der
Lehmgeest, zu dem der Geestrand zählt, zu sichern und zu entwickeln. Auf lokaler
Ebene ist die Anreicherung mit Heckenstrukturen jedoch auch in Teilbereichen der
Garlstedter Sandgeest anzustreben. Zweck ist nicht allein die Vernetzung von Lebensräumen, sondern auch die Verbesserung des Windschutzes und die Anreicherung der
Landschaft mit gliedernden Strukturen. Neben der Neuanlage von gestuften Feldhecken in ausreichender Breite ist in den Defizitbereichen auch die Schaffung von standortgerechten Feldgehölzen vorzunehmen.
Eine Verbesserung der Biotopvernetzung sollte weiterhin durch Aufwertung der bestehenden Trittstein- und Korridorbiotope erfolgen. Hier ist insbesondere die Umwandlung
nicht standortgerechter Waldflächen und Feldgehölze in naturnahe Laubholzbestände
zu nennen. Eine Verbreiterung bestehender Feldhecken oder Unterpflanzung mit
Sträuchern erscheint nur im Einzelfall angebracht, da Baumreihen und einreihig bewachsene Baumwallhecken in vielen Bereichen landschaftsprägend sind. Hingegen ist
die Ergänzung lückiger Feldhecken als weitere Maßnahme sinnvoll.
Neben der Sicherung und Ergänzung der Kernflächen und der Verbesserung der Vernetzung stellt die Einrichtung von Pufferbereichen einen wichtigen Ansatz zur Optimierung des Biotopverbundes der Wälder dar. Zu der Ausstattung der Kernflächen,
Trittstein- und Korridorbiotope mit Pufferflächen liegen keine umfassenden Detailkenntnisse vor. Es ist jedoch anzunehmen, dass oftmals intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen, teils auch Siedlungsflächen, unmittelbar an die Waldflächen angrenzen.
Die Feld- und Wallhecken bestehen im Stadtgebiet oftmals aus schmalen Gehölzreihen, teils sogar ohne Strauchschicht. Entsprechend ist die Entwicklung gestufter Waldränder, ungenutzter Krautsäume und extensiv genutzter Grünlandflächen randlich der
Kernflächen und Vernetzungsbiotope anzustreben.
Hinweise zur Prioritätensetzung
Unter Berücksichtigung der kommunalen Handlungsspielräume kommt folgenden
Maßnahmen Priorität zur Verbesserung des Biotopverbunds der Wälder und gehölzreichen Biotope zu55:
•
Erweiterung der Waldbestände am Oberlauf des Scharmbecker Bachs: Priorität
aufgrund der Kleinflächigkeit der Kernfläche sowie der starken Zersiedelung des
Geestrandes;
55 Bezüglich der Sicherung der vorhandenen Bestandteile s. Kap. 5.1.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
243
•
Erweiterung der Waldbestände und Entwicklung von Pufferbiotopen randlich der
Quelltäler der Wienbeck: Priorität aufgrund der besonderen Wertigkeit der Kernfläche sowie der starken Zersiedelung des Geestrandes;
•
Neuschaffung von Trittstein- und Korridorbiotopen am Geestrand zwischen Freißenbüttel, Sandhausen und Westerbeck: Priorität aufgrund der starken Zersiedelung des Geestrandes;
•
Neuschaffung von Korridorbiotopen im nordwestlichen Teil der Langen Heide: Priorität aufgrund der starken Verinselung und der Kleinflächigkeit der Trittsteinbiotope
sowie unter Berücksichtigung anderer Biotopverbundsysteme (Fließgewässer,
Kleinstmoore) und der Belange von Windschutz und Landschaftspflege;
•
Neuschaffung von Korridorbiotopen zwischen Haslah und Feldhof: Priorität aufgrund der geringen Dichte vernetzender Strukturen;
•
Umwandlung kleinflächiger Nadelforstparzellen in naturnahe Birken-EichenBestände auf geeigneten Sandstandorten im Naturraum Garlstedter Sandgeest:
Priorität aufgrund der defizitären Ausstattung mit entsprechenden Waldbiotopen
und zur Entwicklung der Trittsteinfunktion, auch unter Berücksichtigung der
Schutzgüter Boden, Grundwasser und Landschaftsbild.
Biotopverbund der Fließgewässer
Im Biotopverbund der Fließgewässer steht nicht die Vernetzung der Fließgewässer
untereinander im Vordergrund, sondern die Sicherung und Entwicklung der biologischen Durchgängigkeit von der Quelle zur Mündung (unter Berücksichtigung von
Struktur- und Gewässergüte) sowie die Sicherung und Entwicklung der funktionalen
Zusammenhänge zwischen Fließgewässer und Aue.
Der Biotopverbund der Fließgewässer ist in Karte 15 b dargestellt.
aktuelle Situation der Fließgewässer
Als bedeutende Fließgewässersysteme sind im Stadtgebiet zu nennen:
•
Drepte mit Nebengewässern (insbesondere Radenbach und Garlstedter Aue),
•
Giehler Bach mit Nebengewässern (insbesondere Schaufleet),
•
Mühlenbach,
•
Scharmbecker Bach und Wienbeck,
•
Schönebecker Aue mit Nebengewässern (insbesondere Stubbener Graben und
Kleine Aue),
•
Hamme56 und Beek.
Die Situation der teils naturnahen Gräben wird im Rahmen des Landschaftsplans nicht
näher betrachtet, da die Gräben mit besonderer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften fast ausschließlich innerhalb des GR-Gebietes Untere Hammeniederung
oder innerhalb bestehender Schutzgebiete (vgl. Kap. 5.1.1) liegen. Einerseits werden
über die entsprechenden Planungen und Schutzgebietsverordnungen Zielvorgaben für
56 Hamme und Giehler Bach bilden eigentlich ein Fließgewässersystem, werden aufgrund der naturräumlichen Trennung hier jedoch getrennt behandelt.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
244
diese Bereiche definiert, andererseits sind die Handlungsspielräume der Kommune
hier stark eingeschränkt.
Die Fließgewässer und ihre Auen, die zugleich als potenzielle Pufferbereiche anzusehen sind, sind über weite Strecken in ihrer Lebensraumfunktion stark eingeschränkt.
Ursachen sind insbesondere der naturferne Ausbau der Gewässer selbst sowie die
intensive landwirtschaftliche Nutzung oder die Lage von Verkehrs- und Siedlungsflächen innerhalb der Gewässerauen - einhergehend mit der Verarmung an Biotopstrukturen sowie mit Nährstoff- und Schadstoffeinträgen in das Gewässer.
Wenig beeinträchtigte Fließgewässerabschnitte, gleichermaßen als Kernflächen im
Fließgewässer-Biotopverbund anzusehen, stellen lediglich der Oberlauf des Scharmbecker Bachs, die Quellarme der Wienbeck, Abschnitte von Schönebecker Aue und
Stubbener Graben sowie die Untere Beek dar. Mit Ausnahme der Beek handelt es sich
hierbei um Gewässerabschnitte in überwiegend bewaldeten Auen, so dass die Störeinflüsse durch Landwirtschaft und Siedlung gering sind. Allerdings erreicht auch in diesen Abschnitten die Gewässergüteklasse nicht überall den Zielzustand (GGK II), oftmals aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung randlich der Aue oder an
den oberhalb gelegenen Gewässerabschnitten.
Nähere Angaben zu den einzelnen Fließgewässern können Kapitel 3.4.3.1 entnommen
werden.
Defizite und Handlungsanforderungen
Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbunds sind an den meisten Fließgewässer-Abschnitten im Plangebiet erforderlich. Nach den übergeordneten Zielvorgaben
sind die Geestbäche besonders zu schützen und zu entwickeln, in den Naturräumen
der Teufelsmoorniederung ist der Ökosystemtyp kleiner Fluss sogar vorrangig zu
schützen und zu entwickeln.
Die Handlungsanforderungen umfassen folgende Maßnahmen:
•
punktuelle Maßnahmen am Gewässer zur Wiederherstellung der biologischen
Durchgängigkeit (Beseitigung von Sohlabstürzen und Wehren, Einrichtung von
Fischtreppen, Aufhebung von Verrohrungen u.ä.);
•
Maßnahmen zur Renaturierung der Gewässerstruktur (Rückbau von Uferbefestigungen und Begradigungen, Einstellung oder Extensivierung von Unterhaltungsmaßnahmen u.ä.);
•
Aufwertung der Auenbereiche, insbesondere Einrichtung ungenutzter Gewässerrandstreifen in ausreichender Breite, Entwicklung von ungenutzten Feuchtbiotopen
oder extensiv genutztem Grünland in der Gewässeraue;
•
räumliche und zeitliche Ausdehnung der Überschwemmungen an Hamme und
Beek.
Hinweise zur Prioritätensetzung
Unter Berücksichtigung der übergeordneten Zielvorgaben sowie der spezifischen Situation im Stadtgebiet kommt folgenden Maßnahmen Priorität für die Umsetzung auf
kommunaler Ebene zu:
•
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und biologischen Durchgängigkeit sowie zur Aufwertung der Auenbereiche an der Drepte und ihren Zuflüssen:
Priorität aufgrund der Einstufung als Hauptgewässer im Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem;
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
245
•
Maßnahmen in den Auenbereichen zur Verbesserung der Gewässergüte am nördlichsten Quellarm der Wienbeck und am Oberlauf des Scharmbecker Baches: Priorität aufgrund der besonderen Wertigkeiten dieser Gewässerabschnitte sowie des
anschließenden Abschnitts der Wienbeck;
•
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und biologischen Durchgängigkeit sowie zur Aufwertung der Auenbereiche an den Unterläufen von Scharmbecker Bach und Wienbeck: Priorität aufgrund der besonderen Wertigkeit der Quelltäler der Wienbeck;
•
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und biologischen Durchgängigkeit sowie zur Aufwertung der Auenbereiche an den Oberläufen von Schönebecker Aue und Stubbener Graben: Priorität aufgrund der besonderen Wertigkeiten
im weiteren Verlauf der Gewässer;
•
Maßnahmen zur Aufwertung der Auenbereiche des Mühlenbachs, insbesondere in
den Abschnitten östlich der Bredbecker Fischteiche bis zur Teufelsmoorniederung;
Priorität aufgrund des geringen Anteils an Grünverbindungen im Bereich des Geestrandes;
•
Maßnahmen zur Aufwertung der Auenbereiche der Hamme nördlich der Hammebrücke: Priorität aufgrund der Einstufung als potenzieller Fischotterlebensraum
im Fischotterschutzprogramm;
•
Maßnahmen zur Aufwertung der Auenbereiche der Oberen Beek: Priorität aufgrund
der übergeordneten Zielvorgaben und der besonderen Bedeutung der Beek im weiteren Verlauf als naturnahes Niederungsgewässer.
Biotopverbund der Hochmoore, Übergangsmoore und Anmoorheiden
Der Biotopverbund der Hochmoore, Übergangsmoore und Moorheiden ist in Karte 15 c
dargestellt.
aktuelle Situation der Kernflächen
Die Kernflächen des Biotopverbunds nährstoffarmer, nasser Standorte liegen fast ausschließlich im Bereich der nördlichen Teufelsmoorniederung. Es handelt sich um die
verbliebenen unkultivierten Hochmoorflächen von Niedersandhauser Moor, Pennigbütteler Moor, Ahrensfelder Moor, Torfkanal-Randmooren und Günnemoor.
Diese Kernflächen sind überwiegend stärker entwässert und in Teilbereichen abgetorft
(Handtorfstiche und industrielle Abtorfung). Neben großflächigen Moorbirkenwäldern
(s.o.) finden sich weniger stark degenerierte, von Zwergsträuchern oder Pfeifengras
dominierte Bereiche sowie kleinflächig regenerierendeTorfstichgewässer und naturnahe Hochmoorvegetation. Teilflächen, insbesondere in den Randbereichen, werden
auch als Grünland genutzt.
Im Günnemoor wird aktuell großflächig industrieller Torfabbau im Baggerverfahren
betrieben. Randbereiche sind bereits wiedervernässt.
Die Kernflächen im Teufelsmoor weisen Flächengrößen zwischen 90 und 270 ha auf.
Auf der Geest erreichen nur zwei kleinere Moorgebiete an der nördlichen Stadtgebietsgrenze die Qualität von Kernflächen (jeweils ca. 15 ha). Es handelt sich um das Kiebitzmoor und um das Gebiet „Heide und Moor bei Haslah“. Auch hier ist nur kleinflächig
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
246
naturnahe Hochmoorvegetation erhalten, es herrschen Degenerationsstadien und Anmoorheiden vor.
aktuelle Situation der Trittsteinbiotope
Insbesondere für den Naturraum der Garlstedter Sandgeest sind Kleinstmoore (Hochmoore und Übergangsmoore) und Anmoorheiden typisch, die wertvolle Lebensräume
und zugleich Trittsteinbiotope zwischen den größeren Hochmoorflächen darstellen.
Durch Entwässerung und Nährstoffeinträge infolge der intensiven landwirtschaftlichen
Nutzung der Umgebung sind diese Kleinstmoore jedoch weitgehend degeneriert. Da es
sich naturgemäß um kleinflächige Standorte handelt, machen sich die störenden
Randeinflüsse besonders stark bemerkbar.
Eine Reihe von Kleinstmooren findet sich im nordwestlichen Teil der Langen Heide.
Beidseits der Drepteniederung zwischen Garlstedt, Isehorn und Feldhof kommen mehrere Kleinsthochmoore und Anmoorheiden vor. Weitgehend isolierte Trittsteinbiotope
finden sich in weiteren Teilen der Sandgeest.
Mit dem nährstoffarmen Sumpf am Oberlauf des Scharmbecker Bachs ist ein Trittsteinbiotop auch am Geestrand lokalisiert. Der Naturraum der Osterholz-Scharmbecker
Lehmgeest stellt ansonsten eine natürliche Barriere zwischen den Moorbiotopen der
Teufelsmoorniederung und der Garlstedter Sandgeest dar.
In der Teufelsmoorniederung sind keine Trittsteinbiotope ausgewiesen: Im Naturraum
der Hamme-Hochmoore ist das Fehlen von Trittsteinbiotopen aufgrund der großflächigen und nah bei einander liegenden Kernflächen von untergeordneter Relevanz. In den
Naturräumen Hammeniederung und Hammemarsch sind Hoch- und Übergangsmoore
naturgemäß nicht verbreitet.
Defizite und Handlungsanforderungen
Defizite im Biotopverbund der nährstoffarmen nassen Standorte betreffen vorwiegend
die Qualität der vorhandenen Kernflächen und Trittsteinbiotope, nur sekundär die Flächengröße und Vernetzung, da diese oftmals durch die natürlichen Standortbedingungen vorgegeben und begrenzt sind.
Qualitative Beeinträchtigungen durch Entwässerung und Nährstoffeinträge sind allerdings für sämtliche Kernflächen – zumindest in größeren Teilbereichen – und Trittsteinbiotope anzunehmen. Zugleich sind diese Beeinträchtigungen i.d.R. nur schwer zu
beheben. Ursachen sind u.a. ubiquitäre Nährstoffeinträge über die Luft, Nährstoffanreicherung als Folge der Torfzersetzung sowie bei den Trittsteinbiotopen die große Bedeutung von Randeinflüssen.
Die ehemals zusammenhängenden Moorbiotope westlich der Beekniederung (Niedersandhauser, Pennigbütteler und Ahrensfelder Moor) sind heute durch Verkehrs- und
Siedlungsflächen sowie Grünland zerschnitten. Diese Zerschneidung ist nicht reversibel.
Die natürliche Barrierewirkung der Oberen Beekniederung ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung verstärkt.
Die Moorbiotope auf der Geest stellen naturgemäß eher inselartig verstreute Lebensräume dar, so dass Defizite in der Vernetzung nicht benannt werden.
Gemäß den übergeordneten Zielvorgaben kommt dem Schutz und der Entwicklung
von nährstoffarmen Riedern und Sümpfen sowie naturnahen Hochmooren in den Naturräumen Garlstedter Sandgeest und Hammemoore höchste Priorität zu. In der Sandgeest sind zudem Anmoorheiden vorrangig zu schützen, in den Hammemooren Moor-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
247
heidestadien wenig entwässerter Hochmooore. Weiterhin sind hier regenerierende
Torfstichgebiete besonders zu schützen und zu entwickeln sowie pfeifengrasreiche
Degenerationsstadien zu schützen.
Die Handlungsanforderungen zur Optimierung des Biotopverbunds der nährstoffarmen
nassen Standorte umfassen insbesonder folgende Maßnahmen:
•
Wiedervernässung: Rückhaltung des Niederschlagswassers durch Schließen von
Entwässerungsgräben, im Einzelfall auch Entkusseln (Entfernen der Gehölze);
•
Schutz gegen Nährstoffeinträge: Anlage von Pufferbereichen, insbesondere von
Gehölzflächen oder extensiv bewirtschafteten Dauergrünlandflächen;
•
Förderung natürlicher Regenerationsprozesse nach Abschluss des Torfabbaus im
Günnemoor;
•
Verbesserung der Vernetzung der Kernflächen im Teufelsmoor durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und Schaffung ungenutzter Feuchtbiotope in
der Oberen Beekniederung.
Hinweise zur Prioritätensetzung
Auf kommunaler Ebene werden folgende Prioritäten für Maßnahmen gesetzt:
•
Einrichtung von Pufferflächen an den Kernflächen in der Garlstedter Sandgeest
(Kiebitzmoor, Heide und Moor bei Haslah): Priorität, da dies die einzigen Kernflächen auf der Geest sind, die zudem infolge der geringen Flächengrößen stark
durch Randeinflüsse gefährdet sind;
•
Einrichtung von Pufferflächen an den Kleinstmooren im Bereich der Langen Heide:
Priorität aufgrund der landschaftsprägenden Häufung naturraumtypischer Kleinstmoore sowie der hohen Gefährdung durch die landwirtschaftliche Nutzung;
•
Einrichtung von Pufferflächen westlich von Niedersandhauser, Pennigbütteler und
Ahrensfelder Moor: Priorität als Pufferflächen gegenüber Nährstoffeinträgen und
Beunruhigung durch Lage zwischen Kernflächen und Geestrand;
•
Förderung der Puffer- und Vernetzungsfunktion der Oberen Beekniederung.
Biotopverbund der Heiden und Magerrasen
Der Biotopverbund der Heiden und Magerrasen ist in Karte 15 d dargestellt.
aktuelle Situation der Kernflächen
Die Ökosystemtypen der Sandheiden und Magerrasen, die in historischer Zeit nutzungsbedingt große Bereiche der Garlstedter Sandgeest umfassten, sind heute nur
noch mit einer Kernfläche im Stadtgebiet vertreten. Es handelt sich um den Truppenübungsplatz nordwestlich der Kaserne Garlstedt, auf dem infolge der militärischen Nutzung großflächige Sandheiden und Magerrasen erhalten sind. Allerdings ist eine Degeneration durch Vergrasung und Gehölzaufkommen festzustellen.
aktuelle Situation der Trittstein- und Korridorbiotope
Kleinflächige Reliktbestände von Heiden und Magerrasen finden sich im Nordwesten
des Stadtgebietes noch in relativ hoher Dichte, während sie im Bereich der Langen
Heide sowie zwischen Ohlenstedter Quellsee, Haslah und Bilohe weitgehend fehlen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
248
Im Naturraum der Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest sind entsprechende Trittsteinbiotope auf einige kleinflächige Magerrasenvorkommen bei Myhle sowie einen Trockenbiotopkomplex südlich Scharmbeckstotel beschränkt.
Diese Trittsteinbiotope sind jedoch zum Großteil durch Gehölzaufwuchs und Überalterung der Heide sowie durch Nährstoffeinträge aus intensiver landwirtschaftlicher Nutzung beeinträchtigt.
Entsprechend den naturräumlichen Gegebenheiten fehlen Sandheiden und Magerrasen in der Teufelsmoorniederung.
Geeignete Korridorbiotope stellen trockene Ruderalsäume entlang von Wegen, Feldrainen u.ä. dar. Über die Verbreitung dieser Lebensräume im Stadtgebiet liegen keine
Kenntnisse vor. Aufgrund der teils stark isolierten Lage der Trittsteine, der Trennwirkung größerer Waldflächen sowie der in weiten Teilen der Geest intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist jedoch von einer schlechten Vernetzungssituation auszugehen.
Defizite und Handlungsanforderungen
Defizite bestehen sowohl bei der flächenmäßigen Ausstattung mit Sandheiden und
Magerrasen – insbesondere im Bereich des Geestrandes – als auch hinsichtlich der
Biotopqualitäten.
Im Naturraum der Garlstedter Sandgeest zählen Sandheiden und Magerrasen gemäß
den übergeordneten Zielvorgaben zu den vorrangig zu schützenden Ökosystemtypen.
In der Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest sind Magerrasen besonders zu schützen
und zu entwickeln.
Der Erhalt von Sandheiden ist i.d.R. nur mit einem hohen Pflegeaufwand möglich, da
dieser Biotoptyp auf extensive Nutzungseinflüsse (beispielsweise Schafbeweidung)
angewiesen ist, die in der Landwirtschaft nicht mehr zeitgemäß sind. Vergleichbare
Nutzungseinflüsse finden auf Truppenübungsplätzen statt, so dass diese heute einen
Verbreitungsschwerpunkt von Sandheiden bilden.
Pflegemaßnahmen müssen schwerpunktmäßig die Sukzession gehölzbestimmter Biotoptypen verhindern und bei Sandheiden die Verjüngung der Vegetation bewirken. Geeignete Maßnahmen stellen Schafbeweidung, Mahd, Abplaggen, Brand, Entkusselung
(Entfernung von Gehölzen) und Schaffung von Offenbodenbereichen dar. Durch eine
Kombination verschiedener Maßnahmen wird der Strukturreichtum der Magerbiotope
ebenso gefördert wie durch eine zeitversetzte Durchführung auf verschiedenen Teilflächen im ein- bis mehrjährigen Turnus.
Zur Sicherung und Optimierung des Biotopverbunds der Sandheiden und Magerrasen
wird folgender Maßnahmenkatalog aufgestellt:
•
Sicherung und Aufwertung der großflächigen Sand- und Magerbiotope auf dem
Truppenübungsplatz Garlstedt durch entsprechende Pflegemaßnahmen, insbesondere bei Aufgabe der militärischen Nutzung;
•
qualitative Verbesserung der Trittsteinbiotope durch extensive Nutzung oder Pflegemaßnahmen;
•
Neuschaffung von Magerrasen, insbesondere durch Herstellung entsprechender
Standorte im Rahmen der Nachnutzung von Sandabbauten (sowohl in der Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest als auch in der Garlstedter Sandgeest);
•
Entwicklung von Korridorbiotopen durch extensive Unterhaltung trockener Saumbiotope.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
249
Hinweise zur Prioritätensetzung
Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Biotopverbunds der
Sandheiden und Magerrasen sind begrenzt. Schutz und Entwicklung des vorrangig zu
sichernden Bereichs (Truppenübungsplatz Garlstedt) fallen infolge der Grundeigentumsverhältnisse sowie der Naturschutzbedürftigkeit nicht in den kommunalen Aufgabenbereich. Auch für die Regelung der Nachnutzung von Sandabbauten ist die Kommune nicht zuständig.
Pflegemaßnahmen für die Trittsteinbiotope sind, auch aufgrund der Kleinflächigkeit und
verstreuten Lage, nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren. Zudem
befinden sich die entsprechenden Grundflächen oftmals nicht im Eigentum der Stadt.
Möglichkeiten der Kommune bestehen im Wesentlichen darin, im Rahmen von Kompensationskonzepten die Neuanlage von Magerrasen vorzusehen. Hierfür bietet sich
insbesondere die Ausnutzung ehemaliger Sandabbauten an, beispielsweise auf dem
Schäferberg und südlich Scharmbeckstotel.
Biotopverbund der Grünland- und Niedermoorbiotope
Der Biotopverbund der Grünlandbiotope und Niedermoore (nährstoffreiche Rieder und
Sümpfe) ist in Karte 15 e dargestellt.
aktuelle Situation der Kernflächen
Mit ca. 48 % weist das Stadtgebiet einen außerordentlich hohen Anteil an Grünland
auf. Dabei ist diese Wirtschaftsform gleichermaßen auf der Geest und in der Teufelsmoorniederung verbreitet.
Aufgrund von intensiven Nutzungseinflüssen ist die Lebensraumbedeutung der meisten Grünländereien allerdings stark eingeschränkt. Überdüngung, Entwässerung und
Pestizidanwendung, frühe Mahd, Beweidung mit hohen Viehdichten, Umbruch mit
Neueinsaat sowie die Umwandlung in Acker sind als häufigste Gefährdungsfaktoren zu
nennen.
Nährstoffreiche Rieder und Sümpfe sind i.d.R. kleinflächig in die Grünlandgebiete eingestreut und ebenfalls durch Nutzungseinflüsse beeinträchtigt.
Als großflächig zusammenhängendes Grünlandgebiet erreichen Untere Hammeniederung, Beekniederung und Teilbereiche der angrenzenden Hochmoore KernflächenQualitäten. Sie umfassen ca 2.200 ha offener Grünländereien entlang der Hamme und
der Beek. Einbezogen sind auch der einzige größere Niedermoorbereich des Stadtgebietes, das Breite Wasser, sowie kleinflächige Rieder und Sümpfe. Die Flächen weisen
in weiten Teilen zwar ebenfalls deutliche Beeinträchtigungen durch intensive Landwirtschaft auf, sind zum Teil in den Wintermonaten jedoch noch regelmäßig überflutet.
Dem Bereich kommt hierdurch eine herausragende Bedeutung für Brut- und Gastvögel
zu. Im Rahmen des GR-Projektes (vgl. Kap. 5.1.1) sind in der Unteren Hammeniederung zudem umfangreiche Maßnahmen zur Nutzungsextensivierung und Renaturierung vorgesehen.
Als weitere Kernflächen sind Grünländereien randlich von Günnemoor und dem Moor
bei Niedersandhausen zu nennen.
Für die Naturräume der Geest sind keine Kernflächen definiert, da die Grünland- und
Niedermoorbiotope höherer Wertigkeit hier auf kleinere Restvorkommen beschränkt
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
250
sind. Großflächig zusammenhängende, nur extensiv bewirtschaftete Grünlandgebiete
fehlen.
aktuelle Situation der Trittstein- und Korridorbiotope
Entsprechend den obigen Ausführungen ist im Naturraum der Geest noch eine recht
gute Ausstattung mit Trittsteinbiotopen vorhanden, relativiert allerdings durch den insgesamt hohen Grünlandanteil und das Fehlen von Kernflächen.
Die Trittsteine umfassen oftmals kleinräumig aneinandergrenzende Bestände von mesophilem und feuchtem bis nassem Grünland sowie Riedern und Sümpfen. Sie sind
schwerpunktmäßig in den Niederungen der Geestbäche lokalisiert, teils auch am Fuß
des Geestrandes (Scharmbeckstotel, Ruschkamp) oder in den traditionellen siedlungsnahen Wallheckengebieten (nördlich Wienbeckaue, Westerbeck, Bilohe).
In der Teufelsmoorniederung wird auf die Darstellung einzelner Trittsteinbiotope verzichtet. Stattdessen werden Arrondierungsflächen abgegrenzt, die mit den Kernflächen
das großräumig zusammenhängende, weitgehend offene Grünlandgebiet des Teufelsmoores bilden. Innerhalb dieser Arrondierungsflächen sind auch Trittsteinbiotope
vorhanden.
Geeignete Korridorbiotope stellen extensiv bewirtschaftete oder ungenutzte Säume
entlang von Fließgewässern, Wegen und Feldrainen dar. Über die Situation entsprechender Strukturen im Stadtgebiet liegen keine umfassenden Kenntnisse vor.
Defizite und Handlungsanforderungen
Die Defizite im Biotopverbund der Grünland- und Niedermoorbiotope betreffen sowohl
den geringen flächenmäßigen Anteil extensiv genutzter Grünlandflächen als auch die
Qualität der vorhandenen Kernflächen und Trittsteinbiotope.
Für die Teufelsmoorniederung werden auf übergeordneter Ebene Schutz und Entwicklung von nährstoffreichem und nährstoffarmem Feuchtgrünland als vorrangig eingestuft. Besonders schutz- und entwicklungsbedürftig sind weiterhin nährstoffreiche Rieder und Sümpfe.
Im Naturraum Osterholz-Scharmbecker Lehmgeest ist die Sicherung und Entwicklung
nährstoffreichen Feuchtgrünlands vorrangig, nährstoffreiche Rieder und Sümpfe sind
besonders schutz- und entwicklungsbedürftig. Im weiteren sind Heckengebiete schutzund entwicklungsbedürftig.
Ähnliche Ziele werden für die Garlstedter Sandgeest definiert, wobei hier auch Schutz
und Entwicklung nährstoffarmen Feuchtgrünlands vorrangig ist. Heckengebiete zählen
hier nicht zu den Schwerpunktaufgaben.
Hieraus leiten sich folgende Handlungsanforderungen ab:
•
Nutzungsextensivierung und gezieltes Überschwemmungsmanagement in den
Niederungsbereichen von Hamme und Beek;
•
Nutzungsextensivierung auf den Grünlandflächen am Rand der Teufelsmoorniederung sowie südlich von Niedersandhauser Moor, Torfkanal-Randmoor und Günnemoor;
•
Rück-Umwandlung von Acker und Ansaatgrasland in Dauergrünland auf absoluten
Grünlandstandorten;
•
Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Niederungen der
Geestbachtäler;
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
251
•
Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf sonstigen Feuchtstandorten
sowie randlich kleinflächiger Feuchtgrünland- und Niedermoorbiotope;
•
Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den siedlungsnahen Wallheckengebieten;
•
Aufwertung und Neuschaffung von ungenutzten oder extensiv unterhaltenen Säumen entlang von Gewässern, Wegen, Feldrainen u.ä.
Hinweise zur Prioritätensetzung
Auf kommunaler Ebene werden die Handlungsprioritäten im Bereich der Geest, insbesondere des Geestrandes gesetzt, da in der Teufelsmoorniederung im Rahmen des
GR-Projektes bereits großflächig Maßnahmen zur Verbesserung von Grünland- und
Sumpfbiotopen vorgesehen sind.
Auch im Bereich der Geest sind die Handlungsmöglichkeiten der Kommune allerdings
begrenzt, da Einflussnahmen auf die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung zumeist nur im Rahmen von Kompensationspool-Konzepten möglich sind. Aus diesem
Grund werden nur wenige Prioritäten benannt. Weitere Prioritäten für die Schaffung
extensiv genutzter Grünlandbiotope ergeben sich jedoch im Rahmen anderer Biotopverbundsysteme (s. vorstehende Abschnitte), insbesondere zur Schaffung von Pufferflächen.
•
Entwicklung von extensiv genutztem Grünland in den unbewaldeten Niederungsabschnitten des Mühlenbachs: Priorität als Grünverbindung im Bereich des stark
zersiedelten Geestrandes;
•
Entwicklung von mesophilem Grünland in den Wallheckengebieten bei Westerbeck, Buschhausen und in der Bremer Schweiz – zumindest auf Teilflächen: Priorität
aufgrund der geringen Repräsentanz entsprechender Grünlandtypen und aufgrund
der Lage entlang des Geestrandes, zudem unter Berücksichtigung der kulturhistorischen Bedeutung;
•
Entwicklung von extensiv genutztem Grünland in der Umgebung des Scharmbeckstoteler Sees: Priorität durch die Lage am stark zersiedelten Geestrand.
5.2.2 Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen
Die Anforderungen der Bauleitplanung an den Landschaftsplan haben mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) von 1998 und insbesondere durch
§ 1a (3) BauGB eine neue Qualität und Verbindlichkeit erreicht. Demnach wird erstmalig vorgeschrieben, dass schon auf der Ebene des Flächennutzungsplanes durch geeignete Darstellungen oder vertragliche Vereinbarungen der gemäß § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erforderliche Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe
in Natur und Landschaft erfolgt.
Die sich in § 200a BauGB anzeigende Entkoppelung des räumlichen und funktionalen
Zusammenhangs zwischen Eingriff und Kompensation, „soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist“, erfordert eine entsprechende Eingriffs-Ausgleichs-Konzeption.
Mit dem Gutachten zum Kompensationsflächenpool Stadt Osterholz-Scharmbeck57
und den Überlegungen zum großräumigen Kompensationskonzept Region Bremen/
57 BIOS: Kompensationsflächenpool Stadt Osterholz-Scharmbeck. April 2002
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
252
Niedersachsen58 liegen bereits Vorüberlegungen zu möglichen Schwerpunkträumen
für Ausgleichsmaßnahmen vor. Die Inhalte werden nachfolgend kurz zusammengefasst:
Kompensationsflächenpool Stadt Osterholz-Scharmbeck
Im Rahmen dieses Gutachtens wurden im Eigentum der Stadt befindliche Flächen hinsichtlich ihrer Eignung als Kompensationsflächen bewertet, wobei insbesondere das
Entwicklungs- und Aufwertungspotenzial für Biotope und Fauna berücksichtigt wurde.
Ausgehend von diesen, überwiegend verinselt gelegenen städtischen Flächen werden
erste Überlegungen und fachliche Hinweise für Schwerpunkträume eines Kompensationsflächenpools entwickelt.
Die vorgeschlagenen Schwerpunkträume sind in Tabelle 23 unter Angabe von Lage
und Entwicklungszielen aufgeführt.
Tabelle 23: Vorschläge „Schwerpunkträume für den Kompensationsflächenpool“ gemäß BIOS 2002
Schwerpunktraum
Lage
Entwicklungsziele
Scharmbeckstoteler zwischen
Lintel, reichstrukturierter Geestrand mit mageren Sandbiotopen und
Geestrand
Scharmbeckstotel
Lebensraumbedeutung für wärmeliebende Arten, Vögel,
und Buschhausen
Lurche, Kriechtiere und Fledermäuse
Osterholzer Geest- zwischen Kläranlage strukturreicher Hecken-Grünland-Komplex und naturnahe
rand
und Hafen
Bachufer mit Lebensraumbedeutung für Vögel, Lurche, gewässer- und auentypische Lebensgemeinschaften
Osterholzer Geest- zwischen Kreisstra- Feuchtgrünlandkomplex mit Lebensraumbedeutung für Wierand
ße und Weyerdamm senvögel, Lurche und Heuschrecken
Randbereiche der Geestrand zwischen strukturreiche, standortheimische Laubwälder
Geestbachtäler von Wiste und WienbeWienbeck
und ckaue
Scharmbecker Bach
Lange Heide
zwischen L 135, Elm, nährstoffarme Kleingewässer und Moore, durch Bachauen
K 46 und Bargten
und Wälder vernetzt, Lebensraumbedeutung für Lurche
Randbereiche Garl- zwischen Garlstedt, störungsarmer, weitgehend nutzungsfreier Wald-Heidestedter Heide
Kaserne, Buggehorn Komplex mit Lebensraumbedeutung für Großvögel und
und der Straße nach Waldfauna
Vosloge
Ohlenstedter Geest
zwischen
Bilohe, strukturreiche, halboffene Aue am Giehler Bach, RückzugsHohes Moor, Giehler und Wiederausbreitungsgebiet auen- und moortypischer
Bach und Schaufleet Arten
Großräumiges Kompensationskonzept Region Bremen/ Niedersachsen
Im Auftrag der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Bremen/ Niedersachsen wird derzeit
ein großräumiges Kompensationskonzept erarbeitetet, um die in Bremen und Umgebung absehbaren Kompensationsflächenerfordernisse sichern und in einen naturschutzfachlich fundierten Gesamtzusammenhang stellen zu können.
Zum derzeitigen Bearbeitungsstand sind naturschutzfachlich geeignete Suchräume
(Zielrichtung Kompensation) abgegrenzt und entsprechende Entwicklungsziele definiert. Eine Konkretisierung dieser Räume und die Abstimmung mit den Kommunen
steht noch aus. Unklarheit besteht derzeit noch über die angestrebte Organisation und
58 GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft GmbH: Grossräumiges Kompensationskonzept Region Bremen/ Niedersachsen. Arbeitsstand Januar 2004
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
253
Verwaltung des Flächenpools, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob eine Integration
in kommunale Flächenpools angestrebt ist.
Die derzeit konzipierten Suchräume sind nachfolgend unter Angabe des Entwicklungsziels tabellarisch aufgelistet.
Tabelle 24: Vorschläge für Suchräume mit der Zielrichtung Kompensation gemäß GfL
Suchraum
Entwicklungsziele
Drepte und Garlstedter Aue
Entwicklung von Fließgewässern mit ihren Auen
Schönebecker Aue und Stoteler Graben
Entwicklung von Fließgewässern mit ihren Auen
Quellgebiet der Wienbeck
Entwicklung der Quellbereiche der Fließgewässer
Niederungsbereich östlich Bilohe
Entwicklung der Quellbereiche der Fließgewässer
Wallheckengebiet Bremer Schweiz
Entwicklung von Wallheckengebieten
Elenbruch und Giehler Bach-Niederung
Entwicklung von Wallheckengebieten
Obere Beekniederung
Entwicklung von Fließgewässern mit ihren Auen
Obere Hamme
Entwicklung von Fließgewässern mit ihren Auen
Randbereiche des Niedersandhauser Moores
Entwicklung von Moorbereichen
Heimelberg und Umgebung
Entwicklung von Lebensräumen auf feuchten und trockenen, nährstoffarmen Standorten
Hochplateau der Langen Heide
Entwicklung von Wäldern
Im Rahmen des Landschaftsplans werden nachfolgend Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen definiert. Diese stellen z.T. Konkretisierungen oder Weiterentwicklungen der vorbenannten Konzepte dar. Teilweise führen das Zielkonzept des Landschaftsplans (vgl. Kap. 4), die im Rahmen des kommunalen Biotopverbundsystems
benannten Handlungsprioritäten (vgl. Kap. 5.2.1) sowie weitere kommunale Rahmenbedingungen jedoch zu abweichenden Schwerpunkträumen.
Eine besondere Eignung als Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen weisen die
Flächen auf, denen im Zielkonzept die Zielkategorie Entwicklung und Wiederherstellung zugewiesen wurde. Prinzipiell können auch Flächen mit den Zielkategorien Sicherung und Verbesserung sowie umweltverträgliche Nutzung, im Einzelfall sogar Teilflächen der Bereiche zur Sicherung, für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen
werden. Größere Bereiche mit hohem Aufwertungspotenzial, in denen Maßnahmenkomplexe zur Erreichung der kommunalen naturschutzfachlichen Zielsetzungen sinnvoll konzentriert werden können, sind allerdings i.d.R. auf die Bereiche zur Entwicklung
und Wiederherstellung beschränkt.
Die Auswahl der Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen erfolgt insbesondere
unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
•
naturräumliche Zuordnung: Auch wenn der direkte räumliche Zusammenhang
zwischen Eingriff und Ausgleichsfläche im Rahmen der Bauleitplanung nicht mehr
gesetzlich gefordert ist, wird weiterhin das Ziel verfolgt, Kompensationsmaßnahmen im selben Naturraum wie die Eingriffe umzusetzen. Hierdurch wird es erleichtert, einen funktionalen Bezug zu wahren (d.h. ähnliche Werte wiederherzustellen,
wie zerstört/ beeinträchtigt werden). Zudem wird hiermit dem flächendeckenden
Ansatz des Naturschutzes entsprochen und einer Segregation von Siedlungs- und
Naturschutzflächen entgegengewirkt. Da die zukünftig zu erwartenden Eingriffe
insbesondere entlang des Geestrandes (Naturraum Osterholz-Scharmbecker
Lehmgeest) lokalisiert sind (vgl. Kap. 5.2.3), sind in diesem Bereich schwerpunktmäßig Ausgleichsflächen erforderlich.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
254
•
Maßnahmenprioritäten des kommunalen Biotopverbundsystems: Da insbesondere aufgrund der eingeschränkt zur Verfügung stehenden Finanzmittel nur in
begrenztem Umfang Maßnahmen zur Erreichung des naturschutzfachlichen Zielkonzeptes umgesetzt werden können, ist eine Fokussierung auf besonders wichtige Bereiche erforderlich. Hinweise hierzu bieten die in Kapitel 5.2.1 benannten
kommunalen Maßnahmenprioritäten. Für dieses Auswahlkriterium ist weiterhin entscheidend, dass die Lenkung von Kompensationsmaßnahmen oftmals die aussichtsreichste Möglichkeit der Kommune darstellt, auf die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung steuernd einzuwirken.
•
schutzgutübergreifender Ansatz: Da bei Eingriffen in Natur und Landschaft i.d.R.
mehrere oder alle Schutzgüter beeinträchtigt werden und entsprechend bei der
Konzeption der Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden müssen, werden bevorzugt solche Räume und Maßnahmen berücksichtigt, die eine Aufwertung für
mehrere Schutzgüter (funktionale Mehrfachkompensation) ermöglichen.
•
Aufwertungspotenzial: Es werden schwerpunktmäßig Maßnahmen definiert, die
sich flächig umsetzen lassen. Nach dem in Osterholz-Scharmbeck angewandten
Modell zur Kompensationsbilanzierung (Biotopwertverfahren) weisen insbesondere
solche Maßnahmen ein hohes Aufwertungspotenzial auf. Hingegen können punktuelle bzw. kleinflächige Maßnahmen i.d.R. nur mit einem geringen Aufwertungspotenzial in die Bilanzierung eingestellt werden, auch wenn sie oftmals aufwendig
(und damit teuer) in der Umsetzung sind.
•
Standort- und Maßnahmenvielfalt: Durch verschiedene Eingriffe werden i.d.R.
unterschiedliche Ökosystemtypen beeinträchtigt. Um diesem Umstand auch bei der
Wahl der Ausgleichsmaßnahmen gerecht werden zu können, werden die Suchräume so gewählt, dass – unter Berücksichtigung der naturräumlichen Eigenarten –
verschiedenartige Entwicklungsziele verwirklicht werden können.
Die Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen sind in Karte 16 dargestellt und in
Tabelle 25 näher beschrieben. Hier werden auch Entwicklungsziele und potenzielle
Maßnahmen benannt sowie Abweichungen von den bestehenden Konzepten begründet.
Die Schwerpunkträume sind zur Übernahme in die Flächennutzungsplanung geeignet
und dienen entsprechend der Vorbereitung der Bauleitplanung (vgl. Kap. 5.2.3). Anzustreben ist eine Darstellung als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5 (2) Nr. 10 BauGB. Hierfür ist zunächst eine Abwägung der naturschutzfachlichen Zielsetzung mit ggf. entgegenstehenden Belangen anderer Raumnutzungen erforderlich.
Es ist darauf hinzuweisen, dass mit der Konzeption der Suchräume eine räumliche
Steuerung und Bündelung von Ausgleichsmaßnahmen beabsichtigt wird. Mit einer entsprechenden Darstellung im Flächennutzungsplan ist jedoch keine Ausschlusswirkung
verbunden, Ausgleichsmaßnahmen können prinzipiell auch außerhalb dieser Schwerpunkträume umgesetzt werden. Ebensowenig wird mit einer Darstellung im Flächennutzungsplan eine flächendeckende Umsetzung von Maßnahmen im gesamten Suchraum vorbereitet. Die Suchräume schließen i.d.R. Grundflächen ein, die infolge bestehender Wertigkeiten, entgegenstehender Nutzungsinteressen, Eigentumsverhältnissen
etc. als Ausgleichsflächen nicht geeignet oder nicht verfügbar sind. Dies steht den
Aufwertungsmöglichkeiten des gesamten Suchraumes jedoch nicht grundsätzlich entgegen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
255
Tabelle 25: Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen
Nr.
NaturBezeichnung raum
Größe
[ha] aktuelle Situation
Entwicklungsziele
und Maßnahmenvorschläge
K1
Mühlenbach
3.2
52
Tal des weitgehend bis stark ausgebauten Mühlenbachs zwischen den
Gehölzbeständen von Bredbeck und
der Teufelsmoorniederung, überwiegend Acker- und Intensivgrünlandnutzung, teils auf erosionsgefährdeten
Böden, teils auf absoluten Grünlandstandorten, im östlichen Teil
weitgehend gehölzfrei, von Bahn und
B 74
gequert,
angrenzend
teils
störende Siedlungsränder
K2
Geestrand bei
Wiste
3.2
44
von Ackerflächen dominierter Ab- gehölzreiche Geestlandschaft mit vorherrschnitt an der Geestkante, geringer schender Dauergrünlandnutzung
Anteil gliedernder Gehölze, Böden •
Anlage von Feldhecken und Feldgehölzen/
überwiegend erosionsgefährdet bei
kleinen Wäldchen aus standortgerechten
zugleich deutlich bewegtem Relief
Laubgehölzen sowie Streuobstwiesen
strukturreiches Bachtal mit typischen Lebens- Priorität im Rahmen des kommunalen
gemeinschaften und besonderer Bedeutung als Biotopverbunds der Fließgewässer und der
den Geestrand gliedernde Grünverbindung
Grünlandbiotope
hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
•
Renaturierung Mühlenbach
für die Schutzgüter Arten und Lebensge•
Umwandlung von Acker in Dauergrünland
meinschaften, Landschaftsbild (im Ostteil),
•
Extensivierung der Grünlandnutzung
Boden, Oberflächengewässer und Klima/
•
Anlage von standortgerechten Baumrei- Luft (Immissionsschutzfunktion)
hen, Feldhecken und Feldgehölzen
•
K3
Geestrand bei
Westerbeck
3.2
83
Bemerkungen
Priorität im kommunalen Biotopverbund
der Wälder und gehölzreichen Biotope
hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild (FernwirUmwandlung von Acker- in Dauergrünland- kung durch Lage an der Geestkante) und
Boden
flächen
•
ggf. Anlage kleinflächiger Magerbiotope auf
geeigneten Standorten
•
Extensivierung der Grünlandnutzung
Agrarflur mit großen Ackerschlägen eng durch Hecken und Feldgehölze gegliederte
und teils noch durch Wallhecken ge- Kulturlandschaft
gliederten Grünlandflächen
•
Ergänzung der bestehenden Wallheckenim Süden von B 74 begrenzt
netzes
•
Neuschaffung von naturnahen Feldgehölzen/ kleinen Wäldchen, Erweiterung der
angrenzend vorhandenen Bestände bei
Kattenhorn
•
Entwicklung von feuchten Senken in extensiv genutzten Grünlandflächen
Priorität im kommunalen Biotopverbund
der Wälder und gehölzreichen Biotope
(vgl. auch NABU-Konzept zur Waldvermehrung)
hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild und Klima/
Luft (Immissionsschutz)
Konkretisierung und Ergänzung eines
Schwerpunktraumes der BIOS unter Berücksichtigung der Waldvernetzung
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Nr.
NaturBezeichnung raum
Größe
[ha] aktuelle Situation
Entwicklungsziele
und Maßnahmenvorschläge
256
Bemerkungen
K4
Umgebung
Oberlauf des
Scharmbecker Bachs (2
Teilbereiche)
3.2
35
gehölzarme Landwirtschaftsflächen mit
intensiver Acker- und Grünlandnutzung, Gefahr der Nährstoffeinträge in
die angrenzenden Quelltäler des
Scharmbecker Bachs (u.a. aufgrund
erosionsgefährdeter Böden)
naturnahe Laubwaldbestände und durch He- Priorität im kommunalen Biotopverbund
ckenstrukturen gegliedertes, extensives Grün- der Wälder und gehölzreichen Biotope
land
(vgl. auch NABU-Konzept zur Waldver•
Entwicklung von standortgerechten Laub- mehrung) sowie als Pufferbereich für den
Scharmbecker Bach
wäldern randlich des Bachtals
•
Extensivierung der landwirtschaftlichen hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
für die Schutzgüter Arten und LebensgeNutzung
meinschaften, Landschaftsbild und Boden
•
Anlage von Feldhecken
(Erosionsschutz)
Konkretisierung eines Schwerpunktraumes
der BIOS unter Berücksichtigung bestehender hoher Wertigkeiten und beeinträchtigender randlicher Nutzungen
einzelne Flächen wurden kürzlich vom
NABU erworben, so dass eine Aufwertung
zu erwarten ist
K5
Umgebung
Quelltäler der
Wienbeck (4
Teilbereiche)
3.2
67
intensiv genutzte und nahezu gehölzfreie Landwirtschaftsflächen mit hohem Ackeranteil
randlich der Quelltäler der Wienbeck
teils erosionsgefährdete Böden
naturnahe Laubwaldbestände und durch He- Priorität im kommunalen Biotopverbund
ckenstrukturen gegliedertes, extensiv genutztes der Wälder und gehölzreichen Biotope
Grünland
(vgl. auch NABU-Konzept zur Waldver•
Entwicklung von standortgerechten Laub- mehrung) sowie als Pufferbereich für die
wäldern als Erweiterung der angrenzenden Quelltäler der Wienbeck
Bestände in den Quelltälern der Wienbeck hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
•
Umwandlung von Acker in extensiv genutz- für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild und Boden
tes Dauergrünland
(Erosionsschutz)
•
Anlage von Feld- und Wallhecken
Konkretisierung der Vorschläge von BIOS
und GfL unter Berücksichtigung der inzwischen erfolgten NSG-Ausweisung
K6
Geestrand bei
Scharmbeckstotel
3.2
49
weitgehend ackerbaulich genutzte
Flächen mit einzelnen Gehölzstrukturen, hohe Standortvielfalt (im Ostteil
kleinflächiger
Feuchtbiotopkomplex,
angrenzend trockene Kuppe)
(derzeit noch) von verkehrsreicher
B 74 zerschnitten, teils störende Sied-
das Siedlungsband am Geestrand unterbrechende Grünverbindung mit hoher Vielfalt durch
Nebeneinander von feuchten sowie trockenen,
südexponierten, naturnahen Lebensräumen
und extensiv genutzten, ortsrandtypischen
Landwirtschaftsflächen
•
besondere Bedeutung zur Ergänzung des
kommunalen Biotopverbunds der Heiden
und Magerrasen
hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild und Boden
Entwicklung von Pufferbiotopen um den Abwandlung eines Schwerpunktraumes
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Nr.
NaturBezeichnung raum
Größe
Entwicklungsziele
[ha] aktuelle Situation
und Maßnahmenvorschläge
lungsränder von Scharmbeckstotel
Feuchtbiotopkomplex mit extensiver Grünund Ritterhude
landnutzung oder Zulassen freier Sukzession
sehr hohe Erosionsgefahr
•
Anlage von Streuobstwiesen in Siedlungsrandlage
•
Neuschaffung von naturnahen Feldhecken
und Feldgehölze
•
Neuschaffung von kleinflächigen Trockenbiotopen und ungenutzten trockenen Ruderalsäumen auf geeigneten Standorten (insbesondere Böschungen)
257
Bemerkungen
der BIOS, im Osten erweitert in Hinblick auf
die zu erwartende Minderung der Zerschneidungswirkung der B 74 bei Realisierung der Ortsumgehung Ritterhude
K7
Wallheckengebiet Bargten
4.3
67
Grünland- und Ackerflächen mit eini- reich durch Wallhecken gekammertes, teils Priorität im kommunalen Biotopverbund
gen Wallhecken-Relikten und Baum- extensiv genutztes Dauergrünland
der Grünlandbiotope
reihen am Rande der Siedlungsflächen •
Wiederherstellung von Wallhecken an hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
von Bargten und Buschhausen
für die Schutzgüter Arten und Lebensgehistorischen Standorten
meinschaften sowie Landschaftsbild
•
Umwandlung von Acker in Dauergrünland
Konkretisierung eines Schwerpunktraumes
•
Extensivierung der Grünlandnutzung
der BIOS (Teilbereich der Langen Heide)
unter Berücksichtigung bestehender und
historischer Nutzungsstrukturen
K8
Lange Heide
4.3
298
intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen auf dem Hochplateau der Langen
Heide, eingestreut sind einige Kleinstmoore, Nadelholzparzellen sowie die
naturfernen Quellarme von Schönebecker Aue und Radenbach
vergleichsweise geringe Zerschneidung durch Siedlungs- und Verkehrsflächen
von gehölzgesäumten Quelläufen der Geestbäche und Kleinsthochmooren durchsetzte, ansonsten weitgehend offene Kulturlandschaft mit
besonderer Bedeutung für Lebensgemeinschaften nährstoffarmer Gewässer- und Moorlebensräume
•
Entwicklung von ungenutzten oder nur
extensiv als Grünland bewirtschafteten
Pufferflächen randlich der Kleinstmoore
•
Herstellung von naturnahen Kleingewässern und sumpfigen Senken einschließlich
ausreichender Pufferzonen, insbesondere
in räumlichem Zusammenhang mit den
Quellläufen der Geestbäche
besondere Bedeutung im kommunalen
Biotopverbundsystem für die Pufferung
und Vernetzung von Kleinstmooren sowie
die Vernetzung von Waldbiotopen
hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Grundwasser und
Oberflächengewässer
räumliche Eingrenzung und inhaltliche
Weiterentwicklung der Vorschläge von
BIOS und GfL unter Berücksichtigung der
Prioritätensetzung des kommunalen Biotopverbundsystems, teils Abweichung von
der Zielstellung Waldentwicklung der GfL
aufgrund der landschaftsprägenden Offen-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Nr.
NaturBezeichnung raum
Größe
[ha] aktuelle Situation
258
Entwicklungsziele
und Maßnahmenvorschläge
•
Bemerkungen
Entwicklung von kleinflächigen Feuchtwäl- heit des Hochplateaus der Langen Heide
dern entlang der Quellläufe der Geestbäche
•
Anlage ungenutzter oder extensiv genutzter Säume, vorzugsweise entlang von
Baumreihen
•
Extensivierung weiterer Grünlandflächen
K9
Oberlauf
Drepte
der
4.3
28
begradigter Quelllauf der Drepte mit naturnaher Geestbach mit angrenzenden besondere Bedeutung aufgrund der Stelrandlichen Acker- und Grünlandflä- Feuchtbiotopen
lung der Drepte im Niedersächsischen
chen
Fließgewässerschutzsystem
•
Entwicklung von naturnahem Feuchtwald
hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
•
Anlage von feuchten Senken
für die Schutzgüter Arten und Lebensge•
Maßnahmen zur Renaturierung der Ge- meinschaften sowie Oberflächengewässer
wässerstruktur
Konkretisierung eines Vorschlags der GfL
•
Entwicklung von extensiv genutztem Grün- unter Berücksichtigung der örtlichen Geland
gebenheiten
K 10
Drepte nördlich der K 46
4.4
19
stark veränderter Abschnitt der Drepte weitgehend offenes Bachtal mit naturnahem
in deutlich eingeschnittenem Bachtal Gewässerlauf
nördlich der K 46, angrenzend Grün- •
Anlage von feuchten Senken nahe der
land und Acker auf erosionsgefährdeDrepte
ten Böden
•
Entwicklung von extensiv genutztem Grünland feuchter und frischer Standorte
•
•
K 11
Drepteniederung am Weißen Berg
4.4
85
überwiegend als Grünland genutzte
Niederung der stark veränderten Drepte und einzelner Zuflüsse, einige naturnahe Feldgehölze,
im nordöstlichen Teil einige Wallhecken, am Weißen Berg Kleinstmoor
besondere Bedeutung aufgrund der Stellung der Drepte im Niedersächsischen
Fließgewässerschutzsystem
hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden und Oberflächengewässer
Maßnahmen zur Renaturierung der GeKonkretisierung eines Vorschlags der GfL
wässerstruktur
unter Berücksichtigung der örtlichen GeAUfwertung der randlich gelegenen Callu- gebenheiten
na-Heide
Gewässerniederung mit extensiver Grünland- besondere Bedeutung aufgrund der Stelnutzung und hohem Gehölzanteil sowie natur- lung der Drepte im Niedersächsischen
nahem Geestbach
Fließgewässerschutzsystem
•
Extensivierung
der
Grünlandnutzung, Bedeutung im kommunalen Biotopverbund
schwerpunktmäßig entlang der Gewässer der Kleinstmoore
und als Pufferbereich für das Kleinstmoor hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
am Weißen Berg
für die Schutzgüter Arten und Lebensge-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Nr.
NaturBezeichnung raum
Größe
[ha] aktuelle Situation
Entwicklungsziele
und Maßnahmenvorschläge
•
Aufwertung und Ergänzung des bestehenden Wallheckennetzes
•
Maßnahmen zur Renaturierung der Gewässerstruktur an der Drepte einschließlich
der Entwicklung gewässerbegleitender
Gehölzreihen
259
Bemerkungen
meinschaften, Boden, Oberflächengewässer und Landschaftsbild
Konkretisierung eines Vorschlags der GfL
unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
K 12
Drepteniederung
am
Golfplatz
4.4
18
an der Stadtgebietsgrenze gelegener
Abschnitt der Drepteniederung mit
Grünland- und Ackernutzung, Nadelgehölzen und dem Mündungsbereich
der Garlstedter Aue
Drepte im westlichen Teil mit naturnaher Struktur, im östlichen Teil mit deutlich veränderter Struktur (Wehr bei
Brockmannsmühlen)
gehölzreiche Niederungslandschaft mit funktio- besondere Bedeutung aufgrund der Stelnalem Bezug zum Gewässer
lung der Drepte im Niedersächsischen
•
Entwicklung
von
standortgerechten Fließgewässerschutzsystem
hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
Feuchtwäldern
für die Schutzgüter Arten und Lebensge•
Anlage von feuchten Senken
meinschaften, Boden und Oberflächenge•
Entwicklung von extensiv genutztem Dau- wässer (vor allem Pufferfunktion gegen
ergrünland
Nährstoffeinträge)
•
Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung
Konkretisierung eines Vorschlags der GfL
unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
K 13
Umgebung
Haslah
4.4
184
überwiegend intensiv genutzte, strukturarme Landwirtschaftsflächen sowie
mehrere Waldbereiche zwischen dem
Quelllauf der Schaufleet und zwei
Moorbereichen (Kiebitzmoor, Moor bei
Haslah), einzelne Stillgewässer
waldreiche Kulturlandschaft mit extensiver
Dauergrünland-Nutzung sowie eingestreuten
Sumpfbereichen und naturnahen Stillgewässern
K 14
Unterlauf
Scharmbecker Bach
6.2,
7.1
117
•
Entwicklung von extensiv genutztem Dauergrünland unterschiedlicher Standorte, mit
besonderer Priorität randlich der Moore
und der Schaufleet
•
Anlage von naturnahen Stillgewässern und
sumpfigen Senken
•
Anpflanzung von Wallhecken, Feldhecken
und Feldgehölzen
•
Umwandlung von Nadelforst in naturnahen
Laubwald
Priorität im kommunalen Biotopverbund als
Pufferbereich für die letzten größeren
Moorflächen auf der Geest sowie zur Vernetzung gehölzreicher Biotope
weiterhin Bedeutung als Pufferbereich für
die Schaufleet
hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer und Landschaftsbild
Acker sowie intensiv genutzte Grün- strukturreicher Übergangsbereich vom besie- landesweite Priorität als Flächen des Grünlandflächen mit gliedernden Feldhe- delten Geestrand zur unbesiedelten Hamme- landschutzprogramms
cken beidseits des naturfernen Unter- niederung einschließlich eines naturnahen besondere Bedeutung als Vernetzungs-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Nr.
NaturBezeichnung raum
Größe
[ha] aktuelle Situation
laufs des Scharmbecker Bachs
im Nordwesten teils störender Siedlungsrand der Kernstadt
besondere Bedeutung für Brut- und
Gastvögel
südlich grenzt das GR-Gebiet Untere
Hammeniederung an
Entwicklungsziele
und Maßnahmenvorschläge
Feuchtbiotopkomplexes
•
Entwicklung von Extensivgrünland durch
Ackerumwandlung und Nutzungsextensivierung
•
Anlage von Wallhecken und Feldgehölzen,
insbesondere entlang des Siedlungsrandes
•
Entwicklung von Feuchtgehölzen, sumpfigen Senken und Sukzessionsflächen entlang des Scharmbecker Bachs
•
strukturelle Renaturierung des Scharmbecker Bachs
260
Bemerkungen
struktur im Biotopverbund der Fließgewässer, insbesondere zur Einbindung der
Wienbeck
hohes Aufwertungspotenzial, insbesondere
für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer und Landschaftsbild
weitgehend identisch mit Vorschlag der
BIOS
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
261
In der nachfolgenden Tabelle finden sich Hinweise zu den Bereichen, die in den vorliegenden Konzepten der BIOS und der GfL benannt, im Rahmen des Landschaftsplans
jedoch nicht als Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt sind.
Tabelle 26: Hinweise zu nicht übernommenen Schwerpunkträumen/ Suchräumen für Kompensationsmaßnahmen
Gebietsvorschlag
Begründung der Abweichung
Vorschläge der BIOS
Scharmbeckstoteler
Geestrand
Rückstellung der Bereiche östlich der Bahntrasse und in der Umgebung des
Scharmbeckstoteler Sees:
•
eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der auf Teilflächen bereits
vorhandenen höheren Wertigkeiten
•
der Raum wird durch die geplante Ortsumgehung der B 74 zerschnitten, so
dass zukünftige Störeinflüsse das Aufwertungspotenzial begrenzen, zugleich
sind im Rahmen dieser Planung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen in diesem Bereich umzusetzen
Geest- •
eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen
höheren Wertigkeiten
Garl- •
Waldumwandlungen eignen sich nur begrenzt als Kompensationsmaßnahmen
•
eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen
höheren Wertigkeiten
•
geringer Kompensationsflächenbedarf im Naturraum der Garlstedter Sandgeest (Prioritätensetzung für Lange Heide)
•
eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen
höheren Wertigkeiten
•
geringer Kompensationsflächenbedarf im Naturraum der Garlstedter Sandgeest (Prioritätsetzung für Lange Heide)
•
aufgrund der bedingt naturnahen Struktur der Garlstedter Aue und des Erreichens der Gewässergüteklasse II in einem längeren Abschnitt vor Einmündung in die Drepte lässt sich aus dem Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystem (Nebengewässer der Drepte) keine Maßnahmenpriorität ableiten
Schönebecker
Aue •
und Stoteler Graben
größere Abschnitte der Fließgewässer und ihrer Auen sind bereits hochwertig, so dass das Aufwertungspotenzial eingeschränkt ist
•
es handelt sich nicht um den Quellbereich des Giehler Bachs, so dass das
Entwicklungsziel nicht mit dem Zielkonzept des Landschaftsplans übereinstimmt
•
weiterhin eingeschränktes Aufwertungspotenzial, da es sich um eine bereits
recht hochwertige Gewässeraue handelt
•
eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen
höheren Wertigkeiten
Elenbruch und Gieh- •
ler Bach-Niederung
eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen
höheren Wertigkeiten
Obere Beekniederung •
bereits als EU-Vogelschutzgebiet geschützt
Osterholzer
rand
Randbereiche
stedter Heide
Ohlenstedter Geest
Vorschläge der GfL
Garlstedter Aue
Niederungsbereich
östlich Bilohe
Wallheckengebiet
Bremer Schweiz
Obere Hamme
•
eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen
höheren Wertigkeiten
•
geringer Kompensationsflächenbedarf in der Teufelsmoorniederung
•
bereits als EU-Vogelschutzgebiet geschützt
•
eingeschränktes Aufwertungspotenzial aufgrund der bereits vorhandenen
höheren Wertigkeiten
•
geringer Kompensationsflächenbedarf in der Teufelsmoorniederung
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Gebietsvorschlag
262
Begründung der Abweichung
Randbereiche
des •
Niedersandhauser
Moores
aufgrund des geringen Kompensationsflächenbedarfs in der Teufelsmoorniederung zurückgestellt (Prioritätensetzung Unterlauf Scharmbecker Bach)
Heimelberg und Um- •
gebung
eingeschränktes Aufwertungspotenzial des NSG-würdigen Bereichs
5.2.3 Hinweise zur Bauleitplanung
Die Vorbereitung der kommunalen Bauleitplanung ist gemäß § 6 NNatG eine zentrale
Aufgabe des Landschaftsplans. In diesem Zusammenhang stellen die in Kap. 3 dargestellten Wertigkeiten und Funktionen von Natur und Landschaft sowie das in Kap. 4
beschriebene naturschutzfachliche Zielkonzept flächendeckende Abwägungsgrundlagen für das Stadtgebiet dar.
Als weitere Inhalte sind die in Kap. 5.2.2 naturschutzfachlich hergeleiteten Suchräume
für Ausgleichsmaßnahmen – nach Abwägung mit ggf. entgegenstehenden Belangen –
zur Integration in die Bauleitplanung geeignet.
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck bereitet derzeit eine grundlegende Änderung des
Flächennutzungsplans vor. Dies beinhaltet eine flächendeckende Revision der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und sonstigen Bodennutzungen.
Möglichkeiten zur Verwirklichung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege
bestehen in diesem Zusammenhang vor allem durch folgende Beiträge des Landschaftsplans:
•
Anregung der Rücknahme von rechtskräftigen FNP-Darstellungen, deren Realisierung bisher nicht erfolgt ist bzw. die bislang nicht durch rechtskräftige Bebauungspläne konkretisiert wurden und die zugleich ein hohes Konfliktpotenzial mit den Belangen von Natur und Landschaft aufweisen;
•
Vorbereitung der Eingriffsregelung für die Bauleitplanung, insbesondere unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffsfolgen;
•
Hinweise zur Steuerung des Abbaus von Rohstoffvorkommen im Stadtgebiet.
Diese Inhalte werden nachfolgend konkretisiert.
5.2.3.1
Hinweise zur Rücknahme von FNP-Darstellungen
Nachfolgend wird auf ausgewählte Flächen eingegangen, für die bereits rechtsgültige
Flächennutzungsplandarstellungen bestehen, die jedoch noch nicht realisiert oder auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) konkretisiert wurden. Es
werden nur solche Bereiche aufgeführt, für die aus Sicht von Naturschutz und Land-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
263
schaftspflege eine Rücknahme besonders wünschenswert ist. Kleinflächige Siedlungsarrondierungen bleiben ebenso unberücksichtigt wie konfliktarme Bereiche59.
In Tabelle 27 sind die Hinweise zur Rücknahme von FNP-Darstellungen zusammengefasst. In der Panungs- und Entwicklungskarte (Karte 16) sind die Bereiche entsprechend gekennzeichnet.
Tabelle 27: Hinweise zur Rücknahme von Flächennutzungsplan-Darstellungen
Lage
planungsrechtliche Situa- Konfliktpotenziale
tion
nördlich Ritterhude
ca. 11 ha Gewerbliche Bau- •
fläche im FNP dargestellt
deutliche Einengung eines der letzten größeren
unbesiedelten Bereiche auf dem Geestrand (Freiraumachse)
•
im Ostteil Beeinträchtigung eines Feuchtbiotopkomplexes von teils landesweiter Bedeutung für
den Naturschutz, zugleich Konflikte mit dem Biotopschutz gemäß § 28 a/ b NNatG
•
großflächige Versiegelung von Böden mit hohem
Lebensraumpotenzial für Arten und Lebensgemeinschaften nährstoffarmer Sandstandorte
•
Beeinträchtigung eines als Naturdenkmal schutzbedürftigen geologischen Aufschlusses
•
großflächige Versiegelung in Bereich mit hoher
Grundwasserneubildung
•
weitere Ausdehnung eines das Landschaftsbild
stark beeinträchtigenden Siedlungsrandes
ca.44 ha Gewerbliche Bau- •
fläche im FNP dargestellt
Beeinträchtigungen eines EU-Vogelschutzgebietes mit internationaler Bedeutung für Brutvögel
und Bedeutung für Gastvögel
•
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch
Ausdehnung eines störenden Siedlungsrandes,
zugleich Lage innerhalb eines LSG-würdigen Bereichs und randlich innerhalb des bestehenden
LSG Hammewiesen
•
Beeinträchtigungen eines Bereichs mit besonderer Bedeutung für die Erholungsvorsorge (Radweg Grüner Ring, Radrundweg Kernstadt, Blickbeziehungen in die Hammeniederung, siedlungsnaher Freiraum)
•
Konflikte mit dem Wallheckenschutz gemäß
§ 33 NNatG
•
teilweise Versiegelung von Böden mit besonderer
Bedeutung als Feuchtlebensraum und als Stoffspeicher, kleinflächig Versiegelung von Böden
mit hohem Lebensraumpotenzial für Arten und
Lebensgemeinschaften nährstoffarmer Sandstandorte
•
teilweise Versiegelung in Bereichen mit hoher
Grundwasserneubildung
südlich Kernstadt
59 Dies bedeutet allerdings nicht, dass in den nicht berücksichtigten Bereichen bei Realisierung keine
Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, die entsprechend auch den Anforderungen der
Eingriffsregelung bezüglich Vermeidung, Minimierung und Ausgleich unterliegen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Lage
264
planungsrechtliche Situa- Konfliktpotenziale
tion
Westerb- ca. 7 ha Gemischte Bauflä- •
che im FNP dargestellt
Verlust von Strukturen mit Bedeutung für Arten
und Lebensgemeinschaften, zugleich Konflikte
mit dem Wallheckenschutz gemäß § 33 NNatG
•
Beeinträchtigung eines Bereichs mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Erholungseignung (Radrundweg Kernstadt)
•
Versiegelungen in einem Bereich mit hoher
Grundwasserneubildung
Scharmbeckstotel - ca 13 ha Grünfläche mit •
Settenbeck
Zweckbestimmung Friedhof
im FNP dargestellt
räumliche Nähe zu Quelltälern der Wienbeck,
Beeinträchtigungen der Arten und Lebensgemeinschaften in diesem Bereich nicht auszuschließen
•
Beeinträchtigungen des Grundwassers durch
Schadstoffe zu erwarten, da das Schutzpotenzial
der Grundwasserüberdeckung durch Bodenabbau weitgehend reduziert ist
•
weitere Verdichtung von Siedlungsstrukturen
entlang des Geestrandes
•
Verlust einer innerörtlichen Grünfläche mit besonderen Funktionen und Potenzialen als Freiraum (vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang)
•
Versiegelungen in einem Bereich mit hoher
Grundwasserneubildung
•
angrenzend liegt Bereich mit landesweiter Bedeutung für die Flora
•
räumliche Nähe zu einem Gebiet mit nationaler
Bedeutung für Brutvögel, Beeinträchtigungen der
Vogelfauna sind nicht auszuschließen
•
Beeinträchtigung eines Bereichs mit besonderer
Erholungseignung (Radwegeverbindung des
Grünen Rings und Radrundweg Kernstadt), Einengung von Sichtbeziehungen in die Teufelsmoorniederung
•
in Teilbereich Verlust von Böden mit besonderer
Bedeutung als Feuchtlebensraum und als seltener Boden
•
Versiegelungen in einem Bereich mittlerer bis
hoher Grundwasserneubildung
•
Beeinträchtigung eines LSG-würdigen Bereichs
•
Verlust einer innerörtlichen Grünfläche mit Bedeutung für das Ortsbild
•
Beeinträchtigung eines Bereichs mit Bedeutung
für die Erholungseignung (Radweg)
•
Versiegelungen in einem Bereich mittlerer bis
hoher Grundwasserneubildung
•
Verlust eines als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftigen Grünzuges
westlich
eck
Kernstadt – Steffens ca. 5,4 ha Wohnbaufläche
Eichhof
Pennigbüttel - Neu- ca. 3,8 ha Wohnbaufläche
endamm
Scharmbeckstotel – ca. 1,8 ha Wohnbaufläche
Buchtstraße
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
5.2.3.2
265
Vorbereitung der Eingriffsregelung für geplante Siedlungsentwicklungen
Im Landschaftsrahmenplan werden kreisweite naturschutzfachliche Zielvorgaben für
die Siedlungsentwicklung benannt. Diese umfassen im Wesentlichen die Beschränkung von Siedlungserweiterungen (mit Ausnahme des Eigenbedarfs) auf die Zentralen
Orte sowie den Schutz des Geestrandes vor weiterer Bebauung.
Auch im Rahmen des Interkommunalen Raumstrukturkonzeptes INTRA60 für die Region
Bremen wird die Stärkung der zentralen Orte und die Konzentration der Entwicklung
auf Siedlungsschwerpunkte als Ziel formuliert. Im Stadtgebiet ist lediglich die Kernstadt
als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen. Ergänzend werden im Raumstrukturkonzept
Grünzäsuren und übergeordnete Grünverbindungen dargestellt. Als Grünzäsuren, die
eine Gliederung der Siedlungsachsen bewirken und ein Zusammenwachsen der Siedlungsflächen verhindern sollen, sind die Freiflächen zwischen der Kernstadt und
Scharmbeckstotel sowie zwischen Scharmbeckstotel und Ritterhude eingestuft. Übergeordnete Grünverbindung sollen wertvolle Landschaftsbereiche vernetzen. Diese
Funktion sollen im Stadtgebiet der Übergang vom Geestrand zum Teufelsmoor, das
Tal des Mühlenbachs und die Brandheide sowie Stoteler Wald und Bremer Schweiz
erfüllen.
Zur Vorbereitung der Eingriffsregelung für die Flächennutzungsplanung werden die
Ränder der bestehenden Siedlungsflächen61 dahingehend beurteilt, in wieweit eine
Siedlungsentwicklung mit den Belangen von Natur und Landschaft verträglich ist.
In die Betrachtung werden sowohl die größeren Ortschaften als auch kleinere Siedlungssplitter einbezogen. Hingegen bleibt Einzelbebauung im Außenbereich (Hofstellen
etc.) unberücksichtigt. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich aus § 35 BauGB bereits
weitreichende Einschränkungen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich ergeben. Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Schutzansprüche zu beachten,
beispielsweise die Erhaltungsziele von FFH-Gebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten (FFH-Verträglichkeit).
Zur Beurteilung der Verträglichkeit von Siedlungsentwicklungen wird eine dreistufige
Bewertung vorgenommen:
•
Siedlungsränder mit sehr hohen Restriktionen für Siedlungsentwicklungen: Bereiche, in denen bei einer Siedlungserweiterung mit besonders schwerwiegenden
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugehen ist. Insbesondere sind
dies Betroffenheiten von FFH- und EU-Vogelschutzgebieten, Naturschutzgebieten,
naturschutzbedürftigen Bereichen, Landschaftsschutzgebieten, Bereichen mit landesweiter Bedeutung für Flora oder Fauna sowie Bereichen mit der Zielkategorie S
(Gebiete zur Sicherung) gemäß Zielkonzept des Landschaftsplans. Weiterhin wurden sehr hohe Restriktionen in solchen Bereichen formuliert, in denen Siedlungserweiterungen zu einem Zusammenwachsen von Siedlungsflächen im Bereich des
Geestrandes führen würden.
•
Siedlungsränder mit hohen Restriktionen für Siedlungsentwicklungen: Bereiche,
in denen sich Konflikte zwischen Siedlungserweiterungen und den Belangen von
Naturschutz und Landschaftspflege abzeichnen, die aber ggf. durch gezielte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen oder durch eine nur kleinflächige Siedlungserweiterung entschärft werden können. Dies sind beispielsweise die Ränder
60 Regionale Arbeitsgemeinschaft Bremen/ Niedersachsen und Kommunalverbund Niedersachsen Bremen e.V.: INTRA– Interkommunales Raumstrukturkonzept Region Bremen. Endbericht August 2004
61 Grundlage bilden die rechtsgültigen Flächennutzungsplan-Darstellungen, ggf. konkretisiert durch Bebauungspläne, sowie der aktuelle Bestand an Siedlungsflächen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
266
der kleineren Siedlungssplitter in der freien Landschaft, Bereiche, in denen besondere Wertigkeiten eines oder mehrerer Schutzgüter betroffen sind (sofern nicht
sehr hohe Restriktionen bestehen) sowie Bereiche mit der Zielkategorie V (Gebiete
zur Sicherung und Verbesserung gemäß Zielkonzept des Landschaftsplans.
•
Siedlungsränder ohne besondere Restriktionen für Siedlungsentwicklungen: Bereiche, in denen auf Grundlage des Landschaftsplans nicht mit Betroffenheiten besonderer Wertigkeiten von Natur und Landschaft zu rechnen ist.
Die Beurteilung der bestehenden Siedlungsränder hinsichtlich Restriktionen für künftige Siedlungserweiterungen ist in Karte 16 dargestellt.
Ergänzend zur pauschalisierenden Beurteilung der bestehenden Siedlungsränder wird
nachfolgend eine Einzelfallbetrachtung solcher Bereiche vorgenommen, für die von
Seiten der Bauleitplanung eine Siedlungserweiterung diskutiert wird.
Von der Stadt Osterholz-Scharmbeck wurden Anfang 2003 konkrete Flächen benannt,
die im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans als Bauflächen neu dargestellt werden sollen. Entsprechend der zeitlich vorgezogenen Erarbeitung des Landschaftsplans handelt es sich um einen frühen Diskussionsstand, nicht um eine abschließende Aufstellung aller geplanten Neudarstellungsflächen.
In den genannten Bereichen wurden im Sommer 2003 Biotoptypenkartierungen durchgeführt, um konkrete Hinweise zur Vorbereitung der Eingriffsregelung ableiten zu können. Die Biotoptypenkarten der diskutierten Neudarstellungsflächen sind im Anhang
beigefügt.
Die Flächen werden nachfolgend beschrieben und hinsichtlich des Konfliktpotenzials
mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes bewertet. Diese Bewertung
wird dreistufig vorgenommen (Konfliktpotenzial hoch – mittel – gering). Bewertungskriterium ist die Intensität der zu erwartenden Eingriffe. Weiterhin werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen benannt und Hinweise zu Vermeidungs- und Minimierungsmöglichkeiten gegeben.
Es ist darauf hinzuweisen, dass faunistische Untersuchungen und über die Biotoptypenkartierungen hinausgehende vegetationskundliche Detailuntersuchungen nicht
durchgeführt wurden. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Arten
und Lebensgemeinschaften werden anhand der Biotopwertigkeiten beurteilt. Im Einzelfall können sich bei Vorkommen besonders gefährdeter oder empfindlicher Arten weitere Konfliktpotenziale ergeben, die auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
267
Tabelle 28: Hinweise zu bisher diskutierten FNP-Neudarstellungsflächen
FlächenNr.
F1
Größe
[ha] Flächenbeschreibung
2,4
Scharmbeckstotel - Werschenreger
Str.
kleinteilig durch Wallhecken gekammertes, überwiegend intensiv genutztes
Grünland feuchter Standorte im südlichen Teil des Wallheckengebietes Bremer Schweiz
hoher Anteil an Altbäumen (zumeist
Eichen), markanter Einzelbaum (Linde)
im Nordwesten
ortsrandprägende Nutzungsstrukturen
überwiegend von Siedlungs- und Verkehrsflächen eingeschlossen, im Süden
teils störende Neubebauung
F2
F3
3,4
10,2
zu erwartende
Beeinträchtigungen
Möglichkeiten für Vermeidung und Minimierung
•
•
Erhalt der Wallhecken
•
weitestmögliche Wahrung der Lebensraumfunktion und der ortsbildprägenden Wirkung
durch Sicherung mindestens 5 m breiter, ungenutzter Pufferstreifen
•
Erhalt der markanten
Linde
•
Erhalt der Wallhecke im
Süden des Gebietes einschließlich eines ungenutzten Pufferstreifens
(mindestens Traufbereich
der Altbäume)
•
Minimierung indirekter
Beeinträchtigungen der
angrenzenden Lebensräume durch Verbreiterung/ Ergänzung des östlich des Gebietes verlaufenden Gehölzriegels
•
bei Umsetzung
Maßnahmen zur Minimierung der Bodenversiege- der Vermeidungsund Minimielung
Verlust oder funktionale Beeinträchtigung der Wallhecken und der alten Linde: besonderes Konfliktpotenzial
für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften,
auch Kollision mit dem Wallheckenschutz gemäß
§ 33 NNatG
•
Verlust von ortsrandtypischen Nutzungsstrukturen
(kleinteilig strukturiertes Grünland-Hecken-Areal): besonderes Konfliktpotenzial für das Schutzgut Landschaftsbild
•
versiegelungsbedingte Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Grundwasser sowie der Grünlandflächen (Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften)
zwar erheblich, aber aufgrund der geringen Größe des
Gebietes ohne besonderes Konfliktpotenzial
Scharmbeckstotel – Am Ziegelmoor
•
Acker und feuchtes Grünland, teils besonders geschützt, einzelne Gehölzstrukturen
entlang der südlichen Gebietsgrenze
Baum-Wallhecke aus sehr alten Eichen
und Hainbuchen
nördlich und südlich angrenzend Siedlungsteile von Scharmbeckstotel
östlich angrenzend Niederungsrand mit
verschiedenen wertvollen Feuchtbiotopen, durch Straße und Gehölzriegel
abgetrennt
Verlust oder funktionale Beeinträchtigung des besonders geschützten Grünlands und/ oder der Wallhecke
an der südlichen Gebietsgrenze: besonderes Konfliktpotenzial für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften sowie Kollision mit dem besonderen Biotopschutz gemäß § 28 a NNatG und mit dem Wallheckenschutz gemäß § 33 NNatG
•
indirekte Beeinträchtigung der östlich angrenzenden
Lebensräume mit Konfliktpotenzial für das Schutzgut
Arten und Lebensgemeinschaften
•
weitere Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden,
Grundwasser sowie Arten und Lebensgemeinschaften
durch Versiegelung und Bebauung zwar erheblich, aber
aufgrund der geringen Größe des Gebietes ohne besonderes Konfliktpotenzial
•
versiegelungsbedingte Verluste des Schutzgutes Boden, das eine nicht erneuerbare Ressource darstellt:
aufgrund Großflächigkeit besonderes Konfliktpotenzial
Kernstadt – Butenfeld
großflächige Ackerschläge in Hanglage,
im Süden und Westen durch Baumhe-
Bewertung
Konfliktpotenzial
mittel
hoch
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
FlächenNr.
F4
Größe
[ha] Flächenbeschreibung
cken mit teils alten Eichen eingegrenzt
westlich angrenzend Bahntrasse, im
Süden und Osten Einzelhausbebaung,
im Norden Übergang zur freien Agrarlandschaft mit Landwirtschaftsflächen
sowie von Ruderalfluren und Gehölzen
umgebener Teich
14,2
Scharmbeckstotel – Brockenacker
strukturarme Ackerflächen, randlich
einzelne Ruderalfluren, im Nordwesten
randlich Feuchtgebüsch und feuchte
Ruderalflur
Acker ist Brutrevier eines Kiebitzpaares,
feuchte Senke im Nordwesten ist Laichplatz und (Teil-) Lebensraum einer
Kreuzkröten-Population62
überwiegend von Siedlungsflächen
Scharmbeckstotels eingeschlossen, im
Westen und Norden markanter Geländeanstieg (anthropogen überformt)
F5
4,9
zu erwartende
Beeinträchtigungen
•
268
Möglichkeiten für Vermeidung und Minimierung
Bewertung
Konfliktpotenzial
rungsmaßnahMaßnahmen zur innermen:
gebietlichen Regenrückgering
haltung und Versickerung
versiegelungsbedingte Beeinträchtigungen des Grund- •
wassers aufgrund der Großflächigkeit in Verbindung mit
der hohen Grundwasserneubildungsrate besoders konfliktträchtig
•
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - insbesondere bei Errichtung großvolumiger Baukörper - infolge
der exponierten Lage konfliktträchtig
Sicherung der randlichen
Gehölzstrukturen sowie
ausreichender Schutzabstände
•
Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaf- •
ten aufgrund der geringen vorhandenen Wertigkeiten
ohne besonderes Konfliktpotenzial
Bauhöhenbegrenzung
und sonstige Vorgaben
zur baulichen Gestaltung
•
Verlust eines Kiebitz-Brutrevieres und des Laich- und
Teillebensraumes einer Kreuzkröten-Population mit besonderem Konfliktpotenzial für Arten und Lebensgemeinschaften
•
•
versiegelungsbedingte Verluste des Schutzgutes Boden, das eine nicht erneuerbare Ressource darstellt:
•
aufgrund der Großflächigkeit besonderes Konfliktpotenzial
Maßnahmen zum Erhalt
der Feuchten Senke und
zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der
Kreuzkröten-Population
•
versiegelungsbedingte Beeinträchtigungen des Grund- •
wassers aufgrund der Großflächigkeit in Verbindung mit
der hohen Grundwasserneubildungsrate besonders
konfliktträchtig
•
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes aufgrund der
geringen vorhandenen Wertigkeiten ohne besonderes
Konfliktpotenzial
•
Buschhausen – Garteler Weg
•
(Hinweis: die Fläche ist im rechtskräftigen FNP zum Großteil als Wohnbaufläche dargestellt, es handelt sich nur in
Teilen um eine Neudarstellungsfläche)
•
strukturarme Ackerflächen und von Feld-
bei Umsetzung
der Vermeidungsund Minimierungsmaßnahmen:
mittel
Maßnahmen zur Minimierung der Bodenversiegelung
Maßnahmen zur innergebietlichen Regenrückhaltung und Versickerung
Verlust oder funktionale Beeinträchtigung der Wallhecken: besonderes Konfliktpotenzial für das Schutzgut
Arten und Lebensgemeinschaften, auch Kollision mit
dem Wallheckenschutz gemäß § 33 NNatG
•
Erhalt der Wallhecken
und Sicherung mindestens 5 m breiter Schutzstreifen
weitere Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften durch Verringerung der Schutzabstände
•
Minimierung indirekter
Beeinträchtigungen der
unter Berücksichtigung der Kleinflächigkeit und bei
Umsetzung der
Vermeidungsund Minimierungsmaßnah-
62 Die Angaben zur Fauna sind der Stellungnahme der Koordinationsstelle für Naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung (KNV) zum Vorentwurf des Landschaftsplans entnommen (Schreiben vom 30.05.2005).
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
FlächenNr.
Größe
zu erwartende
[ha] Flächenbeschreibung
Beeinträchtigungen
zum FFH-Gebiet Quelltäler der Wienbeck möglich
/ Wallhecken eingerahmtes Intensivgrünland, von Garteler Weg sowie kV•
Beeinträchtigungen aller übrigen Schutzgüter aufgrund
Leitung durchquert
der geringen vorhanden Wertigkeiten und der geringen
im Nordosten angrenzend naturnahes
Flächengröße ohne besonderes Konfliktpotenzial
Siedlungsgehölz aus Altbäumen, im
Südosten Übergang zur freien Agrarlandschaft, im Norden, Westen, Süden
Siedlungsflächen angrenzend
269
Möglichkeiten für Vermeidung und Minimierung
angrenzenden Lebensräume durch Anlage eines Pflanzstreifens zur
dichten Eingrünung des
Gebietes
•
Wahrung der Durchgängigkeit des Gebietes unter Aspekten der Erholungsnutzung der angrenzenden freien Landschaft
Bewertung
Konfliktpotenzial
men:
gering
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
5.2.3.4
270
Hinweise zur Steuerung des Abbaus von Rohstoffvorkommen
Im Rahmen ihrer Bauleitplanung können die Städte und Gemeinden den Abbau von
Rohstoffvorkommen steuern. Möglichkeiten bestehen in der Darstellung von „Flächen
für die Gewinnung von Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen“ im Flächennutzungsplan und in der Aufstellung von Bebauungsplänen mit entsprechenden Festsetzungen. Weiterhin können durch Abbaurahmenpläne grundlegende Bedingungen für
Abbauvorhaben geklärt werden, wie dies für den Bereich Hülseberg erfolgt ist.
Auf Ebene des Flächennutzungsplans besteht die Möglichkeit, durch Darstellung geeigneter Flächen den Abbau von Rohstoffvorkommen in den übrigen Teilen des Stadtgebietes auszuschließen. Voraussetzung ist eine flächendeckende Betrachtung des
Stadtgebietes und Berücksichtigung aller relevanten Belange zur Auswahl der geeigneten Flächen.
Mit dem Fachbeitrag zum natur- und landschaftsverträglichen Rohstoffabbau (s. Anhang) liegt eine das Stadtgebiet umfassende Darstellung der Belange von Natur und
Landschaft vor, die bei der räumlichen Steuerung des Rohstoffabbaus zu berücksichtigen sind. Es werden insbesondere die in Kap. 3 des Landschaftsplans getroffenen
Bewertungen der einzelnen Schutzgüter sowie die in Kap. 5 beschriebenen geschützten und schutzbedürftigen Bereiche und Objekte wieder aufgegriffen und hinsichtlich
des Konfliktpotenzials mit Abbauvorhaben überprüft.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanung sind neben diesen Belangen weitere Belange und rechtliche Vorgaben in die Abwägung einzustellen, beispielsweise die Belange
der Landwirtschaft sowie der Lärmschutz von Wohnnutzungen. Auch die Abbauwürdigkeit der Rohstoffvorkommen ist zu berücksichtigen.
5.2.4 Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität
Die Sicherung der Freiraumqualität sowie der sonstigen Voraussetzungen für die Erholung in Natur und Landschaft sind wichtige Aufgaben im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung.
Im Rahmen des GR-Projektes Untere Hammeniederung werden umfangreiche Zielvorgaben und Maßnahmen für den Bereich der Teufelsmoorniederung konzipiert. Diese
umfassen beispielsweise die Ergänzung des Wegenetzes (vgl. Karte 5), die Schließung von Wegen in besonders sensiblen Bereichen, die Einrichtung von Aussichtspunkten sowie weitere Maßnahmen zur gezielten Besucherlenkung und -information.
Entsprechende Maßnahmen werden im Pflege- und Entwicklungsplan zum GR-Gebiet
detailliert und flächengenau beschrieben. Sie werden entsprechend des Planungsmaßstabes generalisiert in den Landschaftsplan übernommen. Im Einzelfall sind jedoch die konkreteren Angaben des Pflege- und Entwicklungsplans ausschlaggebend.
Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität im Siedlungsbereich der
Kernstadt werden im Freiraumentwicklungskonzept (s. Anhang) beschrieben. Sie bleiben im Folgenden unberücksichtigt.
Wesentliche Möglichkeiten zur Sicherung und Verbesserung der Freiraumqualität und
der Erholungs-Voraussetzungen sind bereits im Rahmen des Zielkonzeptes (vgl. Kapitel 4) sowie bei der Darstellung der geschützten und schutzbedürftigen Bereiche (Kap.
5.1) und des kommunalen Biotopverbundsystems (Kap. 5.2) benannt. Hierzu zählt bei-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
271
spielsweise die Schwerpunktsetzung für die naturverträgliche Erholungsnutzung, die
Abgrenzung der Bereiche, die die Voraussetzungen als Landschaftsschutzgebiet erfüllen, die Benennung bedeutender innerörtlicher Grünflächen sowie die Auswahl von
Defizitbereichen im Biotopverbund der Wälder und gehölzreichen Biotope. Diese Inhalte werden teilweise im Folgenden wieder aufgegriffen und näher erläutert.
Als wesentliche Handlungsansätze werden
•
Bereiche ausgewiesen, die schwerpunktmäßig für die naturbezogene Erholung
gesichert und/ oder entwickelt werden sollen, sowie
•
Siedlungsränder benannt, für die eine gestalterische Einbindung und Aufwertung
vordringlich ist.
Schwerpunkträume für die naturbezogene Erholung
In Tabelle 29 sind die Bereiche aufgeführt, die unter Berücksichtigung der Belange von
Natur und Landschaft als Schwerpunkträume für die naturbezogene Erholungsnutzung
gesichert und entwickelt werden sollten. Aufgeführt sind jeweils die Begründung für die
Auswahl sowie Maßnahmenvorschläge und weitere Hinweise.
Die Schwerpunkträume für die naturbezogene Erholungsnutzung sind in Karte 16 übernommen.
Tabelle 29: Schwerpunkträume für die naturbezogene Erholungsnutzung
FlächenNr.
Lage
E1
E2
Tal des Mühlenbachs
Geestrand
nördlich der
Kernstadt
Begründung der Auswahl
Maßnahmenvorschläge,
sonstige Hinweise
•
•
Renaturierung des Mühlenbachs
•
Entwicklung eines Naturlehrpfades mit Hinweisen zur Bedeutung des Sandabbaus für Natur
und Landschaft des OsterholzScharmbecker Geestrandes, zur
Erläuterung des bedeutenden
geologischen Aufschlusses
(Profilwand), zur Vielfalt der vorkommenden Ökosystemtypen
u.ä.
•
Maßnahmen der Besucherlenkung und –information zum
Schutz empfindlicher Bereiche
•
Anreicherung der Landschaft mit
Gehölzstrukturen
•
Überprüfung und ggf. funktionale Aufwertung des rad- und fußläufigen Wegenetzes (Beschilderung, Wegequalität)
räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Sandhausen, Pennigbüttel und Freißenbüttel
•
Jugendbildungsstätte Bredbeck
angrenzend
•
hohe Landschaftsbildqualität
•
Erschließungsinfrastruktur vorhanden
•
•
räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Westerbeck und Kernstadt, insbesondere auch zu Schwerpunkten der
aktuellen Siedlungsentwicklung
bedeutende Erschließungsinfrastruktur vorhanden (Radrundweg Kernstadt, Grüner Ring)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
FlächenNr.
Lage
E3
E4
E5
Begründung der Auswahl
Überprüfung und ggf. funktionale Aufwertung des rad- und fußläufigen Wegenetzes (Beschilderung, Wegequalität)
•
ggf. Ergänzung des Wegenetzes
im Rahmen eines regionalen
Wegekonzeptes für Hammeniederung und Teufelsmoor
•
Sicherung der bestehenden
Blickbeziehungen in die Teufelsmoorniederung
räumliche Nähe zum Siedlungsschwerpunkt Kernstadt
•
Maßnahmen zur Gestaltung des
Siedlungsrandes
•
hohe Landschaftsbildqualität
durch bedeutende Blickbeziehungen in die Teufelsmoorniederung
•
•
bedeutende Erschließungsinfrastruktur vorhanden (Radrundweg Kernstadt, Grüner Ring)
weitere Maßnahmen zur Anreicherung der Landschaft mit naturnahen, niederungstypischen
Biotopstrukturen (Umwandlung
von Acker in Grünland, Renaturierung Scharmbecker Bach
u.a.)
•
Alternative zu empfindlichen
Bereichen in der Teufelsmoorniederung
•
Sicherung von Blickbeziehungen
in die Teufelsmoorniederung
•
ggf. Ergänzung des Wegenetzes
im Rahmen eines regionalen
Wegekonzeptes für Hammeniederung und Teufelsmoor
•
Der Bereich wird von der geplanten Ortsumgehung der B 74
zerschnitten, wird aber dennoch
aufgenommen aufgrund der Bedeutung im regionalen Kontext.
•
Maßnahmen zur Gestaltung des
Siedlungsrandes
•
Alternative zu Quelltälern der
Wienbeck (Freihalten von Erholungsnutzungen) und Niede•
rungsrand Ruschkamp/ Lintel
(durch geplante Umlegung der
B 74 in Erholungseignung beein- •
trächtigt)
Anreicherung der Landschaft mit
Gehölzen und sonstigen naturnahen Biotopstrukturen
räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Pennigbüttel und Kernstadt
•
bedeutende Erschließungsinfrastruktur vorhanden (Radrundweg Kernstadt, Grüner Ring)
•
Alternative zu empfindlichen
Bereichen in der Teufelsmoorniederung
•
Siedlungsrand
Scharmbeckstotel
Maßnahmenvorschläge,
sonstige Hinweise
•
Siedlungsrand •
Kernstadt –
Pennigbüttel
(Neuendammer •
Str. – Ahrensfelder Damm –
Kuhdamm)
Siedlungsrand
südliche Kernstadt
272
•
•
•
hohe Landschaftsbildqualität
durch bedeutende Blickbeziehungen in die Teufelsmoorniederung und teils harmonischen
Siedlungsrand
räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Scharmbeckstotel und Ritterhude
kleinflächig hohe Landschaftsbildqualität
funktionale Aufwertung des radund fußläufigen Wegenetzes
gezielte Besucherlenkung zur
Sicherung empfindlicher Biotopstrukturen (Feuchtbereich am
Quelllauf, Trockenbiotope auf
Kuppe am Siedlungsrand)
•
ggf. Ergänzung des Wegenetzes
im Rahmen eines regionalen
Wegekonzeptes für Hammeniederung und Teufelsmoor
•
Umweltinformation zum bedeutsamen geologischen Aufschluss
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
FlächenNr.
Lage
E6
E7
E8
E9
Umgebung
Heimelberg
Elm
Stoteler Wald
Bremer
Schweiz
273
Begründung der Auswahl
Maßnahmenvorschläge,
sonstige Hinweise
•
•
gezielte Besucherlenkung zur
Freihaltung empfindlicher Bereiche (Ochsengrundberg)
•
Überprüfung und ggf. funktionale Aufwertung sowie Ergänzung
des rad- und fußläufigen Wegenetzes (Beschilderung, Wegequalität, Wegelückenschluss)
•
Anreicherung der Landschaft mit
Gehölzstrukturen, insbesondere
im südlichen Teil
•
Instandhaltung des Wegenetzes
•
Verbesserung des Waldbildes
durch Erhöhung des Laubholzanteils
räumliche Nähe zum Wochenendplatz Ohlenstedter Quellsee
sowie zu den Siedlungsschwerpunkten Hülseberg und Freißenbüttel
•
hohe bis sehr hohe Landschaftsbildqualitäten, weite
Sichtbeziehungen von der Anhöhe des Heimelbergs
•
bedeutende Erschließungsinfrastruktur vorhanden (Grüner
Ring, sonstige Radwege)
•
räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Heilshorn,
Auf dem Raden und Hinter dem
Raden
•
bedeutende Erschließungsinfrastruktur vorhanden (Wegenetz,
Trimm-Dich-Pfad, Naturlehrpfad)
•
hohe Landschaftsbildqualität als
großes zusammenhängendes
Waldgebiet
•
räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Buschhausen und Scharmbeckstotel
•
Instandhaltung und ggf. funktionale Aufwertung des Wegenetzes
•
sehr hohe Landschaftsbildqualität als größeres, Laubholzdominiertes Waldgebiet
•
Verbesserung des Waldbildes
durch Erhöhung des Laubholzanteils
•
Erschließungsinfrastruktur vorhanden
•
Maßnahmen zur Besucherlenkung zum Schutz empfindlicher
Bereiche
•
räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Buschhausen und Scharmbeckstotel
•
Sicherung und Pflege der vorhandenen Gehölzstrukturen
•
•
sehr hohe Landschaftsbildqualität als eng gekammertes Wallheckengebiet
funktionale Aufwertung der randlich verlaufenden Radrouten
(Wegequalität)
•
teils bedeutende (Grüner Ring)
Erschließungsinfrastruktur vorhanden
•
Alternative zu Quelltälern der
Wienbeck (von Erholungsnutzung freihalten)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
FlächenNr.
Lage
E 10
ohne Nr.
Teufelsmoor
und Niedersandhauser
Moor
Stadtparks
Lindenstraße
und Uppmannsche Villa,
Steffens Eichhof, Klosterholz, Hochzeitswald, Gut
Sandbeck,
Scharmbecker
Bach, Knorrenkamp
274
Begründung der Auswahl
Maßnahmenvorschläge,
sonstige Hinweise
•
räumliche Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Sandhausen und Pennigbüttel
•
•
sehr hohe bis hohe Landschaftsbildqualitäten der typischen Niederungslandschaft
Überprüfung und ggf. funktionale Aufwertung des rad- und fußläufigen Wegenetzes (Beschilderung, Wegequalität)
•
Erhalt und Verbesserung des
Niederungscharakters durch
Vernässung, Moorrenaturierung
und Grünlandextensivierung
•
ggf. Ergänzung des Wegenetzes
im Rahmen eines regionalen
Wegekonzeptes für Hammeniederung und Teufelsmoor, hierbei
ist jedoch Konfliktpotenzial mit
Rastvögeln zu berücksichtigen
•
Maßnahmen zur Besucherlenkung zum Schutz empfindlicher
Bereiche
•
Maßnahmenvorschläge zur
Erholungsvorsorge werden im
Rahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes (s. Anhang)
konkretisiert
•
teils bedeutende (Grüner Ring)
Erschließungsinfrastruktur vorhanden
•
räumlicher Zusammenhang mit
GR-Gebiet
•
bedeutende Grünflächen innerhalb der Kernstadt
Handlungsprioritäten zur Siedlungsrandgestaltung
In Karte 16 sind Bereiche gekennzeichnet, in denen schwerpunktmäßig Maßnahmen
zur optischen Aufwertung und verbesserten Eingrünung von Siedlungsrändern umzusetzen sind. Es handelt sich sowohl um Siedlungsränder von insgesamt störender
Ausprägung als auch um Bereiche, in denen einzelne störende Nutzungen besonders
hervortreten.
Die Auswahl der Handlungsprioritäten basiert auf der Kartierung ausgewählter Siedlungsränder (vgl. Kap. 3.2) sowie auf orientierenden Geländebegehungen im gesamten
Stadtgebiet. Somit liegen nicht für das gesamte Plangebiet Datengrundlagen in gleicher Detailschärfe vor, so dass einzelne Lücken nicht auszuschließen sind.
In den in Karte 16 gekennzeichneten Bereichen sind schwerpunktmäßig folgende
Maßnahmen umzusetzen:
•
Neuanlage oder Ergänzung von mehrreihigen Hecken aus Sträuchern und großkronigen Laubbäumen,
•
Neuanlage oder Erweiterung von Feldgehölzen aus standortgerechten Laubgehölzen,
•
Neuanlage von Streuobstwiesen,
•
sukzessive Umwandlung vorhandener Nadelgehölze in standortgerechte Laubgehölze,
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
275
•
Beseitigung oder optische Aufwertung störender Silagen und anderer Lagerflächen,
•
Förderung der Anpflanzung von Obstgehölzen und standortgerechten Laubgehölzen in Privatgärten,
•
Fassadenbegrünung störender großvolumiger Gebäude.
Welche dieser Maßnahmen für die in Karte 16 gekennzeichneten Siedlungsränder jeweils geeignet ist oder sind, muss im konkreten Einzelfall entschieden werden.
5.2.5 Maßnahmen für Geschützte Landschaftsbestandteile
In Tabelle 30 werden für die in Kap. 5.1.4 benannten Geschützten Landschaftsbestandteile und als GLB schutzbedürftigen Objekte erforderliche Schutz-, Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen aufgeführt. Dabei werden die Maßnahmen besonders hervorgehoben (fett und kursiv gedruckt), für die zumindest teilweise eine Zuständigkeit
der Kommune und zugleich eine besondere Handlungspriorität bestehen.
Tabelle 30: Maßnahmen für Geschützte Landschaftsbestandteile
GebietsNr.
Bezeichnung
erforderliche Maßnahmen
bestehende Geschützte Landschaftsbestandteile
-
-
Kleingewässer
•
Aktualisierung der Kartierung der geschützten Kleingewässer einschließlich Überprüfung des Zustandes
•
gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und
Wasserqualität sowie zum speziellen Artenschutz an ausgewählten
Kleingewässern
•
Neuanlage naturnaher Kleingewässer in ausgewählten Bereichen
Bäume
gemäß •
Baumschutzsatzung
Kartierung der geschützten Bäume, insbesondere der Bäume
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Bereiche sowie besonders prägender Einzelbäume und Baumgruppen in der freien
Landschaft
•
Reduzierung von Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung des
speziellen Artenschutzes
als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte gemäß Landschaftsrahmenplan
3G10
Trockenbiotop
•
westlich
Rusch- •
kamp
•
•
3G13
Schönebecker Aue •
mit Nebengewäs- •
sern
•
3G14
Scharmbecker
•
Bach mit Neben- •
gewässern
•
Unterschutzstellung als GLB
Pflegemaßnahmen zur Sicherung offener Biotopstrukturen
naturverträgliche Steuerung der Erholungsnutzung, Sperrung für
Reitnutzung
Umwandlung einer angrenzenden Nadelholzaufforstung in eine offene Sukzessionsfläche
Unterschutzstellung als GLB
Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere durch Reduzierung
von Stoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen, Einrichtung von Gewässerrandstreifen, Unterbindung
von Einleitungen
Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung und Wiederherstellung der
Durchlässigkeit für die Fischfauna, Extensivierung der Unterhaltung
Unterschutzstellung als GLB
Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit, insbesondere am Unterlauf des Scharmbecker Bachs
und am Unterlauf der Wienbeck
weitere Maßnahmen zur strukturellen Aufwertung der Gewässer,
Renaturierung und Offenlegung, Erhalt und Entwicklung natur-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
erforderliche Maßnahmen
naher Vegetation in den Gewässerrandbereichen
•
3G15
4G2
4G3
4G4
Bredbecker
lenbach
Müh- •
Eichen-BuchenBestand
Fischteiche
Eichen-Birkenwald
„Hinter dem Horn“
Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere durch Reduzierung
von Stoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen, Unterbindung schädlicher Einleitungen
•
Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung, insbesondere an den unbewaldeten Abschnitten, Wiederherstellung der Durchlässigkeit für
die Fischfauna
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Freihaltung von Nutzungen im Rahmen des Golfplatz-Betriebes
•
Minimierung der Beeinflussung durch Pflegemaßnahmen
•
Umwandlung von Nadelholzpartien in Laubholzbestände
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Entnahme der Nadelhölzer
•
Wochenendhausnutzung herausnehmen, wenn rechtlich möglich
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Schutz vor Beeinträchtigungen durch die angrenzenden Siedlungsnutzungen
Kleinsthochmoor
•
östlich Lange Hei- •
de
•
•
4G7
Kleinstmoor „Adeli- •
ge Fuhren“
•
•
4G10
4G12
4G13
Teich, Wald
Heide
Verbesserung der Gewässergüte des Scharmbecker Bachs
Unterschutzstellung als GLB
•
•
4G6
276
und •
Abpufferung gegenüber Maisacker
Unterschutzstellung als GLB
Wiedervernässung
Herausnahme der Fischteich-Nutzung
Renaturierung der Teichanlage
Unterschutzstellung als GLB
Schutz vor Nährstoffeinträgen aus der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung, extensive Nutzung des umgebenden Grünlands
Wiederanhebung der Wasserstände
Unterschutzstellung als GLB
•
Pflegemaßnahmen zur Verhinderung vollständiger Bewaldung, sporadische Entkusselung von Teilbereichen
•
Abpufferung gegenüber angrenzender Ackernutzung
•
Schutz vor beeinträchtigenden Nutzungen, Herausnahme der Freizeitnutzung, wenn rechtlich möglich
Oberlauf der Drep- •
te mit Nebenge- •
wässern
Unterschutzstellung als GLB
Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere durch Reduzierung
von Stoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen, Unterbindung von Einleitungen, Einrichtung von Gewässerrandstreifen
•
punktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit
•
weitere Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung
•
Schutz vor beeinträchtigenden Nutzungen, insbesondere im Bereich
des Wochenendhausgebietes Horstmoor, der Fischteiche am Ohlenstedter Weg und des Golfplatzes Garlstedt
Garlstedter Aue mit •
Nebengewässern
•
Unterschutzstellung als GLB
Maßnahmen zur Verbesserung von biologischer Durchgängigkeit,
Gewässerstruktur und Gewässergüte, Unterbindung von Einleitungen, Einrichtung von Gewässerrandstreifen
weitere Vorschläge für als Geschützter Landschaftsbestandteil schutzbedürftige Objekte
3Ga
Gehölzbestände
entlang der Bahn
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Ergänzungspflanzungen in lückigen Abschnitten unter Verwen-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
3Gb
3Gc
erforderliche Maßnahmen
dung einheimischer Laubbäume und Sträucher und unter Erhalt
gehölzfreier südexponierter Böschungen
Sandabbau Myhle
Gehölzbestände
entlang der B 74
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Pflegemaßnahmen zum Erhalt der wertgebenden Vegetationsstrukturen
•
Schutz vor Beeinträchtigungen durch die angrenzenden Siedlungsnutzungen
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Ergänzungspflanzungen in lückigen Abschnitten unter Verwendung
einheimischer Laubbäume und Sträucher und unter Erhalt gehölzfreier südexponierter Böschungen
3Gd
Feldsteinwall Pen- •
nigbüttel
3Ge
Gehölzbestände
Gut Sandbeck
3Gf
3Gg
3Gh
Gehölzbestände
entlang der L 149
Bachlauf
Eichhof
•
Unterschutzstellung als GLB unter Abgleich mit Denkmalschutz
Pflegemaßnahmen zur Wahrung des Ensemblecharakters mit Gut
Sandbeck und Graft
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Ergänzungspflanzungen in lückigen Abschnitten unter Fortführung
der vorhandenen Strukturen und unter Erhalt gehölzfreier südexponierter Böschungen
•
Stef- •
•
3Gi
innerörtliche Grün- •
fläche
Scharmbeckstotel
4Ga
Gehölzbestände
entlang der L 135
4Gb
Unterschutzstellung als GLB
vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang
Unterschutzstellung als GLB
vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang
Unterschutzstellung als GLB
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Ergänzungspflanzungen in lückigen Abschnitten unter Verwendung
einheimischer Laubbäume und Sträucher
bei •
Quellmoor
Garlstedt
Unterschutzstellung als GLB
•
Steffens •
Waldfläche
fens Eichhof
277
•
Unterschutzstellung als GLB
Sicherung hoher Grundwasserstände, Anstau von Entwässerungsgräben
•
Schutz vor Nährstoffeinträgen
4Gc
Gehölzgruppen
westlich Hülseberg
•
Unterschutzstellung als GLB
4Gd
Altholzbestand Auf •
dem Raden
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere durch Reduzierung
von Stoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen
4Ge
Radenbach
•
4Gf
4Gg
Gehölzreihen
lang der K 46
Oberlauf
Bach
ent- •
•
Giehler •
•
Reduzierung von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes, soweit mit der Verkehrssicherheit zu vereinbaren
Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung
Unterschutzstellung als GLB
Ergänzungspflanzungen in lückigen Abschnitten unter Fortführung
der vorhandenen Strukturen und unter Erhalt gehölzfreier südexponierter Böschungen
Unterschutzstellung als GLB
Verbesserung der Gewässergüte, insbesondere durch Reduzierung
von Stoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
GebietsNr.
Bezeichnung
278
erforderliche Maßnahmen
•
Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung
4Gh
Niedermoor Lange •
Heide
Unterschutzstellung als GLB
4Gi
Kieferngehölz
Lange Heide
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Minimierung von Störeinflüssen, insbesondere während der Balzund Brutperiode des Baumfalken
•
sukzessive Nachpflanzung von Kiefern
•
Pflegemaßnahmen, Entfernung der Fichten-Unterpflanzung
•
Unterschutzstellung als GLB
•
Schutz vor Nährstoffeinträgen aus der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung
•
Wiederanhebung der Wasserstände
4Gk
4Gl
5.3
Kleinsthochmoor
Lange Heide
zwei
stände
Rusch
Altholzbe- •
Auf dem •
Unterschutzstellung als GLB
Reduzierung von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes, soweit mit der Verkehrssicherheit zu vereinbaren
Maßnahmen des speziellen Artenschutzes
Die Maßnahmen zum Flächenschutz und zur Entwicklung des kommunalen Biotopverbundsystems sind nicht für alle Pflanzen- und Tierarten zur Sicherung ausreichend
großer Populationen ausreichend oder geeignet. Defizite bestehen insbesondere bei
solchen Arten, deren Vorkommen schwerpunktmäßig in wenig naturnahen Ökosystemtypen liegen (kulturfolgende Arten), sowie bei Arten naturnaher Ökosystemtypen, deren
Vorkommen in der Region hochgradig gefährdet oder bereits erloschen sind. Bei der
letztgenannten Kategorie handelt es sich oftmals um Arten mit sehr komplexen oder
großräumigen Lebensraumansprüchen.
Der spezielle Artenschutz fällt primär in den Zuständigkeitsbereich der Naturschutzbehörden. Gemäß § 56 NNatG sind jedoch auch andere Behörden und öffentliche Stellen, also auch die Stadtverwaltung Osterholz-Scharmbeck, verpflichtet, im Rahmen
ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen.
Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterholz sind für eine Reihe von gefährdeten Arten und Artengruppen detailierte Maßnahmen zum besonderen Artenschutz
beschrieben. Diese werden teilweise in Tabelle 31 übernommen und um weitere Hinweise zum speziellen Artenschutz ergänzt. Entsprechend den kommunalen Handlungsmöglichkeiten wird auf Ebene des Landschaftsplans der Schwerpunkt auf Arten
des Siedlungsbereichs und auf Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung gelegt.
Weiterhin werden mit Weißstorch und Fischotter Arten aufgegriffen, deren Schutz
durch landesweite Artenhilfsprogramme priorisiert wurde. Unberücksichtigt bleiben in
Tabelle 31 vor allem Hinweise zu Erfassung und Kontrolle der Artenvorkommen sowie
zu kleinflächigen Biotoppflegemaßnahmen, die Restpopulationen auf Einzelflächen
sichern sollen (z.B. gezielte Gehölzentfernung und Herbstmahd an den Wuchsorten
von Polygala serpyllifolia, Pedicularis sylvatica, Arnica montana). Diesbezüglich wird
auf die Ausführungen im Landschaftsrahmenplan verwiesen, da auf kommunaler Ebene keine Handlungsmöglichkeiten gesehen werden.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
279
Für das GR-Gebiet Untere Hammeniederung (vgl. Kap. 5.1.1) sind umfangreiche Maßnahmen zum speziellen Artenschutz im Pflege- und Entwicklungsplan beschrieben. Ein
Teil dieser Maßnahmen wird in den Landschaftsplan übernommen, teils unter Generalisierung der Angaben. Auf die ausführlicheren Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplans wird verwiesen.
In Tabelle 31 sind spezielle Maßnahmen zum Schutz ausgewählter Arten und Artengruppen aufgeführt. Es handelt sich nicht um eine abschließende Auflistung. Neben
den Maßnahmenvorschlägen sind jeweils auch Schwerpunktbereiche zur Umsetzung
im Stadtgebiet benannt, sofern sie auf der vorhandenen Datengrundlage abgeleitet
werden können. Diese Schwerpunktbereiche sind in Karte 16 gekennzeichnet.
Umsetzungsmöglichkeiten für die Kommune bestehen schwerpunktmäßig für stadteigene Grundstücke und Gebäude, bei der Pflege und Unterhaltung von Grünflächen,
Gemeindestraßen und Gewässern III. Ordnung, im Rahmen der Eingriffsregelung (vgl.
Kap. 5.2.2 und 5.2.3) bei der Erteilung von Baugenehmigungen u.ä., durch gezielte
Information und Beratung der Bürger sowie im Rahmen von Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben anderer Behörden und öffentlichen Stellen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
280
Tabelle 31: Maßnahmen zum speziellen Pflanzen- und Tierartenschutz
Art/ Artengruppe
Angaben zur Bestandssituation
spezielle Schutzmaßnahmen
Schwerpunkträume
für die Umsetzung
•
Verzicht auf mechanische bzw. chemische Beseitigung krautiger Mauervegetation
•
alter Ortskern Osterholz
•
Verzicht auf Beseitigung der Vegetation am Mauerfuß
•
Erhalt mit Kalkmörtel verputzter Mauern, ggf.
abschnittsweise schonende Restauration
•
Erhalt unversiegelter und teilversiegelter Bereiche
•
•
Zulassen spontaner Vegetationsentwicklung im
Siedlungsbereich, Minimierung von Pflege-/ Unterhaltungsmaßnahmen einschließlich Biozideinsatz
größere Siedlungsbereiche
•
Bahnanlagen
•
sonnenexponierte Straßenränder in der Garlstedter Sandgeest mit
Restvorkommen der
Gemeinen Wegwarte (in
Karte 16 nicht lokalisiert)
Maßnahmen zum speziellen Pflanzenartenschutz
Mauerpflanzen,
insbesondere
Mauerraute
(Asplenium rutamuraria) und
MauerZimbelkraut
(Cymbalaria muralis)
einige Vorkommen im alten Ortskern von Osterholz
Mauerraute in Niedersachsen gefährdet (RL 3)
Bestandssituation des Mauer-Zimbelkrauts in Niedersachsen unklar
Ruderalvegetation gestörte Standorte in Siedlungen, an Bahnanlagen,
Böschungen, Straßenrändern, Müll- und Schuttplätzen
u.ä.
Verbreitung der verschiedenen Ruderalpflanzen und
Ruderalpflanzengesellschaften im Stadtgebiet nicht
bekannt
einzelne Wuchsorte der gefährdeten (RL 3) Gemeinen
Wegwarte (Cychorium intybus) an stark besonnten
Straßenrändern in der Garlstedter Sandgeest
Vorkommen der vom Aussterben bedrohten (RL 1)
Acker-Feuerlilie (Lilium bulbiferum ssp. croceum) in
der Umgebung von Ritterhude
Dichtes Fischkraut Vorkommen in langsam fließenden, kalkreichen Grä(Groenlandia
ben der Hammemarsch
densa)
in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1)
•
Berücksichtigung der speziellen Standortansprüche der Gemeinen Wegwarte bei der Mahd von
Straßenrändern im Bereich der Garlstedter Sandgeest
•
Entwicklung von sonnenexponierten, kurzlebigen
•
Ruderalfluren zwischen Scharmbeckstotel und Ritterhude
•
Berücksichtigung der speziellen Ansprüche dieser
Art bei Maßnahmen der Gewässerunterhaltung
•
Hammemarsch
•
Neuanlage von Gehölzstrukturen einschließlich
Obstwiesen im Übergangsbereich zwischen Siedlungen und Kulturlandschaft
•
Geestrand bei Ruschkamp
•
Anbringen von Niströhren
Geestflächen südlich
Scharmbeckstotel
Maßnahmen zum speziellen Tierartenschutz
Steinkauz (Athene ehemaliges Vorkommen am Geestrand bei Ruschnoctua)
kamp
in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1)
Ursachen für Rückgangstendenzen im küstennahen
Raum nicht abschließend geklärt
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Art/ Artengruppe
Angaben zur Bestandssituation
spezielle Schutzmaßnahmen
Schleiereule (Tyto einzelne Vorkommen im Bereich des Geestrandes und •
alba)
der Teufelsmoorniederung
•
•
Uferschwalbe
(Riparia riparia)
Birkhuhn (Tetrao
tetrix)
Weissstorch (Ciconia ciconia)
Wiesenvögel
z.B. Kiebitz (Vanellus vanellus),
Kampfläufer (Philomachus pugnax), Wachtelkönig (Crex crex)
aktuell im Stadtgebiet keine Brutvorkommen bekannt,
•
die Art weist jedoch naturgemäß keine große Standorttreue auf, sondern besiedelt jeweils neu entstehende
Steilwände (ursprünglich an Uferböschungen von
•
Flüssen)
in Niedersachsen Art der Vorwarnliste
Vorkommen in der nördlichen Teufelsmoorniederung
inzwischen erloschen
in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1)
besetzte Neststandorte in Bargten und außerhalb des
Stadtgebietes in Ritterhude
Brutvorkommen im alten Ortskern von Osterholz erloschen
in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1)
weiträumig offene Grünlandgebiete der Teufelsmoorniederung mit besonderer Bedeutung für Wiesenvögel
darunter ein hoher Anteil an Rote-Liste-Arten
•
Sicherung bestehender Nistplätze
281
Schwerpunkträume
für die Umsetzung
•
dörfliche Siedlungen mit
angrenzender offener
Kulturlandschaft:
•
aktuelle und zukünftige
Abbauvorhaben im Bereich der Geest (in Karte
16 nicht lokalisiert)
•
Hochmoore an der Oberen Beek
•
Truppenübungsplatz
Garlstedt und angrenzende Bereiche
•
Hammemarsch bei
Ruschkamp
•
Bargten und Umgebung
•
östlich der Kernstadt im
Bereich Heidkampstraße (zwischen Wasserwerk und Hafen)
•
Grünlandgebiete entlang
von Hamme und Beek
•
Schwerpunkträume sind
z.T. im Pflege- und Entwicklungsplan zum GRGebiet Hammeniede-
Schaffung neuer Nistmöglichkeiten durch Wiederöffnung von Einfluglöchern oder Anbringen von
Nistkästen
Erhalt/ Entwicklung von Ruderalsäumen und
Feldhecken in der Kulturlandschaft
Sicherung von Steilwänden in abgeschlossenen
Sandabgrabungen gegen Verfüllung, Erosion und
Abschrägung
Berücksichtigung von Brutvorkommen im Zuge
des Bodenabbaus
Entwicklung großflächiger Biotopkomplexe mit
wenig verbuschten Hochmoordegenerationsstadien, naturnahen Hochmoorbiotopen,
Extensvigrünland und Sandheiden
•
Freihaltung dieser Bereiche von Erholungsnutzung
•
Entwicklung extensiv genutzten Feuchtgrünlands
•
Extensivierung der Grabenunterhaltung
•
Neuanlage von Kleingewässern
•
Schutzmaßnahmen an Strom-Freileitungen
•
Erhalt und Neuanlage von Nestunterlagen
•
Absicherung von Schornsteinöffnungen
•
keine Dach- und Bauarbeiten in unmittelbarerer
Umgebung besetzter Nester während Brutperiode
•
Entwicklung extensiv genutzten Nassgrünlands,
Verzicht auf Düngung, Grünlandumbruch und
Walzen
•
räumliche und zeitliche Ausdehnung der Überschwemmungen, insbesondere im Frühjahr und
Frühsommer
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Art/ Artengruppe
und Großer
Brachvogel (Numenius arquata)
Fledermausarten
Fischotter (Lutra
lutra)
Angaben zur Bestandssituation
Bestandssituation im Stadtgebiet nicht umfassend
geklärt
komplexe Lebensraumansprüche: benötigt als Teillebensräume Sommer- und Winterquartier sowie Jagdgebiete
keine aktuellen Nachweise aus dem Stadtgebiet, allerdings im Wümme-Hamme-Dreieck ein Nachweis im
Zeitraum 1991 - 2001
im Rahmen der Vorschläge für die Fortschreibung des
Niedersächsischen Fischotterprogramms63 mittelfristige Prioritätensetzung für Unterweser, Wümme und
spezielle Schutzmaßnahmen
•
Sicherung von Brutplätzen durch spezifische Nutzungseinschränkungen wie späte Nutzungstermine (Mahd, Viehauftrieb)
•
Vermeidung von Beunruhigungen durch Einschränkung und Lenkung der Erholungsnutzung
•
Sicherung vorhandener Sommer- und Winterquatiere
•
Prüfung von Vorkommen vor Abriss, Umbau und
Sanierung älterer Gebäude, insbesondere auch
öffentlicher Gebäude
282
Schwerpunkträume
für die Umsetzung
rung definiert
•
alle Gebäude und Siedlungsflächen, insbesondere ältere Gebäude (in
Karte 16 nicht lokalisiert)
•
sämtliche Altbaumbestände (in Karte 16 nicht
lokalisiert)
•
Neuschaffung von Sommerquartieren durch Öffnung von Dachböden und Verschalungen für Fledermäuse, Anbringen von Fledermausbrettern
•
Entwicklung von Winterquartieren durch Öffnung
oder Neuschaffung frost- und zugluftfreier, ungestörter Räume mit hoher Luftfeuchte (Höhlen, Keller, Stollen, tiefe Mauerspalten)
•
Verwendung fledermausverträglicher Holzschutzmittel
•
Erhalt von Altbaumbeständen
•
Prüfung von Vorkommen vor Fällung von Altbäumen mit Höhlen
•
Erhalt und Entwicklung strukturreicher, extensiv
gepflegter Grünanlagen und Gärten
•
Anlage von mindestens 10 m breiten ungenutzten
Randstreifen beidseits der Gewässer
•
Hamme und Niederung
•
•
Beek und Niederung
Rückbau von Uferbefestigungen
•
•
Breites Wasser
Rückbau oder fischottergerechter Umbau von
Wanderhindernissen
63 C. Reuther: Die Fischotter-Verbreitungserhebung in Nord-Niedersachsen 1999 – 2001 – Erfassung und Bewertung der Ergebnisse. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/ 2002
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Art/ Artengruppe
Grüne Mosaikjungfer (Aeshna
viridis)
Amphibien
Angaben zur Bestandssituation
Hamme mit Nebengewässern zur Vernetzung derzeitiger Vorkommen (Hamme als Nord-Süd-Verbindung im
Bereich der Stadter Geest bedeutsam)
in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1)
einzelne Nachweise aus der Hammeniederung
enge Bindung an Krebsscherengewässer (Eiablage
nur in Blätter der Krebsschere)
in Niedersachsen vom Aussterben bedroht (RL 1)
verschiedene Vorkommen auf der Geest und in der
Teufelsmoorniederung
spezielle Schutzmaßnahmen
283
Schwerpunkträume
für die Umsetzung
•
Verbesserung der Gewässergüte
•
ggf. Erhöhung des Gehölzanteils in der Gewässerniederung nach Abstimmung mit den Anforderungen des Wiesenvogelschutzes
•
Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in
der Gewässeraue
•
Verhinderung unbeabsichtigter Tötung durch
Bisambekämpfungsmaßnahmen und Reusenfischerei
•
Rücknahme der Camping-/ Wochenendplatznutzung aus dem unmittelbaren Uferbereich der
Hamme
•
Einschränkung des Bootssports auf der Hamme
•
Konzentration der Angelfischerei auf wenige Gewässerabschnitte
•
Schutz und Entwicklung von Krebsscherenbe•
ständen in Gräben und Stillgewässer, insbesondere durch:
•
Beschränkung auf abschnittsweise, einseitige
Grabenräumung, keine Grundräumung
•
Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
angrenzender Flächen bzw. Anlage ungenutzter
Randstreifen zur Verringerung von Düngereintrag
•
Sicherung aller Laichgewässer
•
Neuschaffung sonniger Tümpel und Teiche, insbesondere im Rahmen von Rohstoffabbau
•
Erhalt und Entwicklung geeigneter Sommer- und
Winterquartiere in der näheren Umgebung der bestehenden und neu anzulegenden Laichgewässer
(Waldflächen, strukturreiche Kulturlandschaft)
•
Sicherung der Amphibienwanderwege an Straßen
durch geeignete Querungshilfen (Amphibientunnel, Fangzäune, Tempolimits, zeitweilige Straßen-
Schwerpunkträume
gemäß Pflege- und
Entwicklungsplan zum
GR-Projekt Hammeniederung
•
Hammemarsch
•
bestehende Laichgewässer und Umgebung
(in Karte 16 nicht lokalisiert)
•
aktuelle und zukünftige
Abbauvorhaben und
Umgebung im Bereich
der Geest (in Karte 16
nicht lokalisiert)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
Art/ Artengruppe
Angaben zur Bestandssituation
siedlungstypische mehrere häufige Arten, jedoch teils mit deutlichen
bzw. siedlungsto- Rückgangstendenzen
lerante Tierarten
verschiedene in den Roten Listen geführte Arten
wie Mehlschwalbe
(Delichon urbica),
Rauchschwalbe
(Hirundo rustica),
Haussperling
(Passer domesticus), diverse
Insektenarten
(Bienen, Ameisen,
Tagfalter u.a.),
Igel (Erinaceus
europaeus, E.
concolor), Marderartige
spezielle Schutzmaßnahmen
sperrungen), Unterstützung der Akzeptanz durch
Öffentlichkeitsarbeit
284
Schwerpunkträume
für die Umsetzung
•
•
Förderung von artenreichen Gärten mit heimischen, nektarspendenden, fruchttragenden (ungefüllte Blüten) Pflanzen
•
Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden
•
Belassen und Neuschaffung von Brachflächen,
Wiesen, unbefestigten Wegen und naturnah strukturierten Gewässern
•
Einsatz umweltverträglicher Baustoffe und Behandlungsmittel
•
Berücksichtigung von Reproduktionszeiten vorkommender Tierarten bei der Sanierung/ Renovierung von Gebäuden
•
Belassen oder Neuschaffen von Nischen an Gebäuden sowie von für Tiere zugänglichen Dachböden, Wandverschalungen etc.
•
Belassen oder Neuschaffen von Sonderstrukturen
wie Holz- und Laubhaufen, Offenbodenstellen,
Pfützen, Totholz (auch einzelne abgestorbene Äste)
•
Tolerierung und Erhalt von Reproduktionsstätten
(z.B. Mehlschwalbennester, Ameisennester)
•
Anbringen spezifischer Nisthilfen in geeigneter
Lage
alle Siedlungsbereiche
(in Karte 16 nicht lokalisiert)
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
285
5.4
Hinweise zum Regelungsbereich anderer Behörden und öffentlicher
Stellen
In diesem Kapitel werden allgemeine und spezielle Maßnahmen beschrieben, die im
Rahmen der Haupt-Flächennutzungen im Stadtgebiet umgesetzt werden sollten, um
die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege zu unterstützen. Diese Maßnahmen
liegen schwerpunktmäßig nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt, sondern betreffen
den Aufgabenbereich anderer Behörden und öffentlicher Stellen. Teilweise sind sie
auch nur auf freiwilliger Basis von privaten Flächennutzern oder –eigentümern umzusetzen. Die Hinweise stellen jedoch auch eine Grundlage für Stellungnahmen der Stadt
Osterholz-Scharmbeck zu Planungen anderer Stellen dar.
Auch wenn die Hinweise zu den Maßnahmen oftmals flächendeckende Gültigkeit im
Stadtgebiet (und darüber hinaus) besitzen, werden für einige Maßnahmen Schwerpunkträume benannt und in Karte 16 gekennzeichnet. Dies erfolgt insbesondere dann,
wenn eine Prioritätensetzung zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege sinnvoll erscheint.
Die aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu formulierenden Anforderungen an die unterschiedlichen Flächennutzungen sind im Rahmen anderer Planungen teils detaillierter ausgeführt (entsprechend der Zuständigkeit und dem Planungsmaßstab). In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterholz und auf den Pflege- und Entwicklungsplan zum
Naturschutzgroßprojekt Hammeniederung zu verweisen.
5.4.1 Abbau von Rohstoffvorkommen
Im Stadtgebiet gibt es umfangreiche Rohstoffvorkommen, insbesondere Lagerstätten
von Sanden, Ton und Torf (vgl. Fachbeitrag zum natur- und umweltverträglichen Rohstoffabbau im Anhang). Ein Teil dieser Ressourcen wurde oder wird bereits abgebaut.
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung kann die Kommune in begrenztem Umfang steuernd auf den Abbau von Rohstoffvorkommen hinwirken (vgl. Kap. 5.2.3.4).
Darüber hinaus sind zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft folgende Maßnahmen anzustreben:
•
Begrenzung der Rohstoffgewinnung: Durch die Förderung einer sparsamen
Rohstoffnutzung einschließlich Baustoffrecycling und Rohstoff-Substitution (z.B.
Verwendung von Rindenhumus und Komposten statt Torf) sollte der Abbau von
Rohstoffen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden.
•
räumliche Steuerung: Auch über die Möglichkeiten der Flächennutzungsplanung
hinaus sollten die Hinweise im Fachbeitrag zur natur- und landschaftsverträglichen
Steuerung des Rohstoffabbaus (s. Anhang) zur räumlichen Steuerung der Rohstoffgewinnung berücksichtigt werden, insbesondere bei der Neuaufstellung des
Regionalen Raumordnungsprogramms und bei der Genehmigung von Abbauvorhaben.
•
Minimierung von Beeinträchtigungen: Beim Abbau von Rohstoffen sollten die
Möglichkeiten zur Minimierung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
ausgeschöpft werden. Hierzu zählen insbesondere:
-
Minimierung des Flächenverbrauchs, auch für Erschließungsanlagen,
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
•
286
-
Minimierung von Luftverunreinigungen, Lärmbelastungen und optischen Beeinträchtigungen durch Wahl geeigneter Abbautechniken, Einsatz entsprechender
Maschinen, Anlage von Schutzwällen und Schutzpflanzungen u.ä.
-
Vermeidung von Schadstoffeinträgen in Boden und Grundwasser durch geeignete Schutzvorkehrungen an den Maschinen, ordnungsgemäße Wartung und
Betrieb etc.
-
Beachtung der Maßnahmen zu speziellen Artenschutz (vgl. Kap. 5.3),
-
Erhalt wertvoller Biotopstrukturen und landschaftsbildprägender Objekte,
-
Bildung von Abbauabschnitten,
-
vorgezogene Durchführung von Kompensationsmaßnahmen.
Folgenutzung: Nach Beendigung der Rohstoffgewinnung sollten die Flächen dem
Naturschutz zur Verfügung gestellt und entsprechend entwickelt werden. Folgende
Hinweise sollten beachtet werden:
-
Verfüllung nur bei Trockenabbaustätten und unter Verwendung von für den
Standort nachweislich unbedenklichem Bodenmaterial,
-
Erhalt bzw. Entwicklung wertvoller Biotopstrukturen im Rahmen der Rekultivierung, insbesondere von oligotrophen Kleingewässern mit ausgedehnten Verlandungszonen, offenen Sand- und Kiesflächen, Magerrasen, Steilwänden
(auch unter Berücksichtigung ggf. bestehender geologischer Bedeutung),
Feucht- und Trockengebüschen, zudem vielfältige und kleinstrukturierte Gestaltung,
-
landschafts-angepasste Gestaltung des Reliefs,
-
nur in Ausnahmefällen Kombination mit Erholungsnutzung oder anderen Nutzungen.
5.4.2 Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Nutzflächen nehmen einen Großteil des Stadtgebietes ein. Aufgrund der vergleichsweise ungünstigen Produktionsbedingungen (geringe natürliche
Bodenfruchtbarkeit, hoher Anteil an absoluten Grünlandstandorten) kommt der Dauergrünland-Bewirtschaftung und Rinderhaltung traditionell besondere Bedeutung zu.
Neben der flächenmäßigen Bedeutung ist die Landwirtschaft auch als die Kulturlandschaft in besonderem Maße prägende Nutzung hervorzuheben. Zwischen den Belangen von Landwirtschaft sowie Naturschutz und Landschaftspflege bestehen weitreichende wechselseitige Abhängigkeiten, jedoch auch große Konfliktpotenziale.
Zur Unterstützung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege sind im Stadtgebiet insbesondere folgende Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutzung zu stellen:
•
gute fachliche Praxis im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft: Im
Rahmen verschiedener gesetzlicher Vorgaben und nachgesetzlicher Regelwerke
sind die Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft definiert
(u.a. § 17 BBodSchG, § 5 BNatSchG, Düngemittelgesetz und Düngeverordnung,
Pflanzenschutzgesetz). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften ist durch
die Landwirte auf der gesamten Landwirtschaftsfläche zu gewährleisten. Eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden sollte in größtmöglichem Umfang erfolgen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
287
Im Rahmen der guten fachlichen Praxis sind unter anderem folgende Anforderungen zu erfüllen:
-
Naturbetonte Strukturelemente (insbesondere Hecken, Feldraine, Trittsteinbiotope) sind in der Feldflur in einer Mindestdichte zu erhalten bzw. zu entwickeln.
Schwerpunkträume zur Neuschaffung von Trittsteinbiotopen und Vernetzungsstrukturen sind im Rahmen des kommunalen Biotopverbundsystems in Kap.
5.2.1 benannt.
-
Beeinträchtigungen vorhandener
testmöglich zu vermeiden.
-
Nährstoffbelastungen des Naturhaushalts durch Düngemittel sind zu vermeiden, u.a. durch eine standortangepasste sowie Witterung und jahreszeitlich variierenden Nährstoffbedarf der Kulturpflanzen berücksichtigende Anwendung
von Düngemitteln, weiterhin schlagspezifische Dokumentation des DüngemittelEinsatzes und ausgewogenes Verhältnis zwischen Tierhaltung und Pflanzenbau. Besondere Berücksichtigung sollte die Einschränkung von Maisanbau und
Güllewirtschaft auf Standorten mit geringem Nitratrückhaltevermögen (weite Bereiche innerhalb der Naturräume Osterholz-Scharmbecker Geestrand, Garlstedter Heide und Ohlenstedter Geest) finden.
-
Schadstoffbelastungen des Naturhaushalts sind durch die Beschränkungen des
Pestizideinsatzes einschließlich einer schlagspezifischen Dokumentation zu
vermeiden. Insbesondere sind bei der Anwendung Abstände von 5 bis 20 m zu
Saumstrukturen und Gewässern einzuhalten. Auch bei der Aufbringung von
Klärschlämmen müssen die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden.
-
Bodenerosion ist durch eine standortangepasste Nutzung zu vermeiden. Möglichkeiten bestehen in der Bewirtschaftung als Dauergrünland, durch Anbau von
Untersaaten und Zwischenfrüchten, Verringerung der Schlaglängen, konservierende Bodenbearbeitung, Windschutzpflanzungen u.ä. Maßnahmen zum
Schutz vor Winderosion sind in weiten Teilen der Garlstedter Heide, der Ohlenstedter Geest der Langen Heide und am Geestrand erforderlich. Schwerpunkträume sind in Karte 16 gekennzeichnet.
-
Bodenverdichtungen sind durch Berücksichtigung von Bodenart und Bodenfeuchte bei der Bewirtschaftung sowie durch die Verwendung von Maschinen
mit möglichst geringem Bodendruck weitestmöglich zu vermeiden.
-
Im Rahmen der standortangepassten Bewirtschaftung ist weiterhin die Bodenstruktur zu erhalten oder zu verbessern und der standorttypische Humusgehalt
zu sichern. Tiefumbruch ist ebenso zu vermeiden wie eine Intensivierung der
Entwässerung.
-
Durch eine vielfältige, standortangepasste Fruchtfolge ist die Bodenfruchtbarkeit und biologische Aktivität der Ackerflächen zu erhalten und zu fördern.
-
Auf absoluten Grünlandstandorten, namentlich auf Moorstandorten, sonstigen
grundwassernahen Standorten sowie in Überschwemmungsgebieten ist ein
Umbruch von Grünland – auch im Rahmen der Neueinsaat - nicht zulässig. Ackerflächen auf solchen Standorten sind in Dauergrünland umzuwandeln.
Schwerpunkträume für die Sicherung, vereinzelt auch Wiederherstellung, von
Dauergrünland sind kultivierte Moorflächen und mineralische Nassstandorte der
Geest sowie die landwirtschaftlich genutzten Moorböden der Hammeniederung.
Zu letzteren zählen auch die Flächen des Niedersächsischen Feuchtgrünlandschutzprogramms.
wertvoller
Biotopstrukturen
sind
wei-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
•
288
weitergehende Nutzungseinschränkungen: Vor allem in besonders empfindlichen und für den Naturschutz besonders wertvollen Bereichen sind über die Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis hinaus weitere Nutzungsbeschränkungen und Maßnahmen erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise, je nach Art
und Empfindlichkeit des zu schützenden Naturgutes:
-
Sicherung oder Entwicklung hoher Wasserstände,
-
Reduzierung der Nutzungsintensität hinsichtlich Schnitthäufigkeit und –
zeitpunkt, Beweidungsdichte und –zeitraum, Art und Zeitpunkt sonstiger Bodenbearbeitung,
-
Sicherung oder Entwicklung von Dauergrünland auch außerhalb absoluter
Grünlandstandorte,
-
Aushagerung von Standorten durch wiederholte Mahd und Abtransport des
Mahdgutes unter gleichzeitigem Verzicht auf Düngung,
-
weitere Einschränkung des Düngemittel-, Pestizid- und Klärschlammeinsatzes,
-
Sicherung oder Entwicklung von Brachflächen.
Schwerpunkträume stellen landwirtschaftliche Nutzflächen innerhalb der in Karte
13 dargestellten Bereiche mit den Zielkategorien „Sicherung und Verbesserung“
sowie „Entwicklung und Wiederherstellung“ dar. In diesen Bereichen ist der landschaftspflegerische Aspekt der Landwirtschaft von besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege. Weiterhin sind die Landwirtschaftsflächen in den
bestehenden Wasserschutzgebieten (Umgebung Buggehorn, Geestrand südlich
Scharmbeckstotel und Wallheckengebiet Bremer Schweiz) und in den Überschwemmungsräumen von Hamme und Beek als Schwerpunkträume zu nennen, in
denen den Aspekten des qualitativen Gewässerschutzes besondere Bedeutung
beizumessen ist (teils auch über die entsprechenden Zielkategorien erfasst).
Weitergehende Nutzungseinschränkungen sind i.d.R. nur durch finanziellen Ausgleich der Ertragseinbußen umsetzbar. Insofern kommt dem folgenden Punkt in
diesen Schwerpunkträumen ebenfalls besondere Bedeutung zu. Weitere Möglichkeiten der Finanzierung bestehen in Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (vgl. Kap. 5.2.2).
•
Inanspruchnahme von Förderprogrammen: Die landwirtschaftliche Nutzung
nach den Selbstbindungen des ökologischen und integrierten Landbaus sowie andere naturschutzkonforme, weitergehende Nutzungseinschränkungen (s.o.) sollten
durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln verstärkt betrieben werden. Fördermöglichkeiten bestehen beispielsweise durch das Bracheprogramm der EU, das
Fischotterprogramm und das Gewässerrandstreifenprogramm des Landes Niedersachsen oder das Uferrandstreifenprogramm des Landkreises Osterholz.
Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien sollte eine gezielte Lenkung von Fördermitteln in die Bereiche vorgenommen werden, die in Karte 13 mit den Zielkategorien „Sicherung und Verbesserung“ sowie „Entwicklung und Wiederherstellung“
ausgewiesen sind.
•
historische Landnutzungsformen: Das Wissen um regionaltypische Landnutzungsformen (z.B. Wege der Moorkultur, Streuobstwiesen mit alten Obstsorten)
sollte als kulturhistorisches Gut bewahrt werden. Diese Landnutzungsformen sollten auch weiterhin exemplarisch zur Anwendung kommen, um die Eigenart der
bäuerlichen Kulturlandschaft zu erhalten. Eine Vermarktung im Rahmen des Fremdenverkehrs und der Umweltbildung ist anzustreben.
•
Beratung und Akzeptanzsteigerung: Durch gezielte Informationen über Funktionszusammenhänge im Naturhaushalt, Handlungs- und Fördermöglichkeiten kön-
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
289
nen die beratenden Stellen in erheblichem Umfang zur Umsetzung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Landwirte beitragen. Aber
auch auf anderer Ebene sind Information und Diskussion zur Verbesserung von
gegenseitigem Verständnis und Akzeptanz wünschenswert.
5.4.3 Forstwirtschaft
Mit 11 % liegt der Waldanteil im Stadtgebiet deutlich unter dem Landesdurchschnitt
von 23 %. Bei dem ausgedehnten Waldgebiet Elm – Schmidts Kiefern handelt es sich
zum großen Teil um Landeswald. Hingegen befindet sich der Stoteler Wald ebenso in
Privatbesitz wie die meisten kleineren Waldflächen im Stadtgebiet. Bei den Beständen
auf dem Truppenübungsplatz Garlstedt handelt es sich um Bundeswald.
Für die Bewirtschaftung der Wälder sind die rechtlichen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft (§ 11 NWaldLG u.a.) verbindlich. Leitgedanke ist die Sicherung und Entwicklung des Waldes unter Berücksichtigung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Für die Landesforsten bestehen im Rahmen des Niedersächsischen
Programms zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung (LÖWE) weitergehende
Vorgaben zur naturgemäßen Waldbewirtschaftung.
Die nachfolgenden Hinweise zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege im Rahmen der Forstwirtschaft umfassen sowohl Maßnahmen, die im
Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gesetzlich vorgegeben sind, als auch
darüber hinausgehende Maßnahmen.
•
standortgerechte Baumartenverteilung: Naturnahe Laubwaldbestände sind zu
sichern. In Misch- und Nadelwäldern sollte eine sukzessive Umwandlung in Laubwälder erfolgen, wobei die jeweilige potenziell natürliche Waldgesellschaft als Leitbild zu sehen ist. Die Erhöhung des Laubholzanteils sollte vorwiegend durch Naturverjüngung erfolgen. Im Einzelfall kann eine gezielte Anpflanzung standortheimischer Baumarten erforderlich sein, wobei auf die Verwendung regionalen Pflanzgutes zu achten ist. Schwerpunktbereiche für die Umwandlung von Nadelforst in
Laubwald wurden bereits im Rahmen der Maßnahmen für geschützte und schutzbedürftige Gebiete (s. Kap.5.1) sowie des kommunalen Biotopverbundsystems (s.
Kap. 5.2.1) benannt. Darüber hinaus sind in Karte 16 Nadelforste auf alten Waldböden und auf Feuchtstandorten als Schwerpunkträume gekennzeichnet.
•
nachhaltige Nutzung: Die Holzentnahme sollte naturverträglich unter Berücksichtigung des Boden-, Grundwasser- und Artenschutzes erfolgen. In diesem Zusammenhang ist eine kleinflächige oder einzelstammweise Holzentnahme bei langen
Umtriebszeiten, der weitgehende Verzicht auf Düngemittel und Pestizide, Vermeidung von Bodenverdichtungen (Rückearbeiten mit Pferden durchführen etc.), Verzicht auf Entwässerung sowie Berücksichtigung und Schonung spezieller Pflanzenund Tierartenvorkommen aufzuführen.
•
Struktur- und Artenvielfalt: Die Strukturvielfalt des Waldes sollte, auch als Beitrag
zur Sicherung der Artenvielfalt, erhalten oder gefördert werden. In diesem Zusammenhang ist besonders auf ein Nebeneinander verschiedener Altersklassen und
Gehölzarten, das Belassen von Altbäumen (insbesondere Höhlenbäumen) und
Totholz, das Belassen kleinerer Offenbereiche (Windwurflöcher, Lichtungen) sowie
die Sicherung von Sonderstandorte wie Moorbereiche, Gewässer und Feuchtwälder hinzuwirken.
•
naturnahe Waldränder: Gestufte Waldränder mit hohem Anteil an Sträuchern und
Lichtbaumarten sollen als artenreiche Lebensräume, als landschaftsbildprägende
Strukturen und als Schutz gegen Windwurf entwickelt werden.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
290
•
Erstaufforstungen: Durch Erstaufforstungen landwirtschaftlicher Nutzflächen sollte der Waldanteil im Stadtgebiet erhöht und zugleich der Biotopverbund der Wälder
optimiert werden. Hierbei ist die Entwicklung standortheimischer Bestände mit gestuften Waldrändern vorzunehmen. Nach Möglichkeit sollten Fördermittel des Landes zur Waldentwicklung genutzt werden. Schwerpunkträume bilden die Randbereiche der Oberläufe von Scharmbecker Bach und Wienbeck, die nordwestliche
Lange Heide und die Drepte-Niederung nördlich Garlstedt. Aufgrund des geringen
Waldflächenanteils wird der Umsetzung von Erstaufforstungen auch im Rahmen
der Raumordnung besonderes Gewicht beigemessen (vgl. Landesraumordnungsprogramm).
•
Schutz vor Zerschneidung: Insbesondere die größeren zusammenhängenden
Waldbereiche von Schmidts Kiefern - Elm und Stoteler Wald sollten vor weiterer
Zerschneidung durch Straßen, Leitungstrassen und Forstwege geschützt werden.
5.4.4 Wasserwirtschaft
Zu den Aufgaben der Wasserwirtschaft zählen insbesondere Schutz und Nutzung von
Trinkwasservorkommen, die Gewässerunterhaltung und die Regelung des Abflussgeschehens der Fließgewässer.
Vorgaben zur ordnungsgemäßen Ausübung dieser Aufgaben finden sich insbesondere
im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG).
Im Stadtgebiet sind im Rahmen der Wasserwirtschaft folgende Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege relevant:
•
quantitativer Grundwasserschutz: Der mengenmäßige Erhalt bzw. die Förderung
der Grundwasserressourcen ist nicht allein zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, sondern auch im Rahmen des abiotischen Naturschutzes und zur Sicherung
der Biotopqualitäten grundwassernaher Standorte erforderlich. In diesem Zusammenhang sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
-
Förderung der sparsamen Nutzung durch Ausschöpfung technischer Möglichkeiten, Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser, Öffentlichkeitsarbeit und
gezielte Information,
-
Förderung der Versickerung in Siedlungsgebieten durch Regenrückhaltung, Minimierung des Versiegelungsgrades etc. (vgl. Kap. 5.4.8),
-
Förderung der Versickerung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Vermeidung von Bodenerosion und Bodenverdichtung (vgl. Kap. 5.4.2),
-
Beschränkung von Grundwasserentnahmen auf Mengen unterhalb der Neubildungsraten,
-
ökologische Beweissicherung in Einzugsgebieten von Grundwasserbrunnen.
•
qualitativer Grundwasserschutz: Zur Sicherung der Grundwasserqualität sind vor
allem Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung vorzunehmen (vgl. Kap.
5.4.2). Schwerpunkträume bilden die bestehenden Wasserschutzgebiete (Umgebung Buggehorn, Geestrand bei Scharmbeckstotel und Wallheckengebiet Bremer
Schweiz). Zudem sind punktuell Maßnahmen zur Sicherung oder Sanierung von
Altlasten und Deponien erforderlich, die in den Zuständigkeitsbereich der Abfallund Bodenschutzbehörden fallen.
•
Gewässerunterhaltung: Durch eine Beschränkung der Unterhaltungsmaßnahmen
an Oberflächengewässer auf das unbedingt erforderliche Maß kann insbesondere
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
291
die Lebensraumfunktion auch stärker ausgebauter Gewässer verbessert werden.
Im Rahmen der Gewässerunterhaltung sollten folgende Hinweise berücksichtigt
werden:
-
Unterhaltung in zwei- bis mehrjährigem Turnus,
-
Durchführung einseitig wechselnd und abschnittsweise wechselnd,
-
zeitliche Anpassung an Erfordernisse des Pflanzen- und Tierartenschutzes,
-
Abtransport von Substrat und Schnittgut,
-
bei Geestbächen keine Entnahme des natürlichen Sohlsubstrats (Geschiebe),
-
bei Krebsscherengewässern regelmäßige extensiv Unterhaltungsmaßnahmen
unter Berücksichtigung der Anforderungen des speziellen Artenschutzes (vgl.
Kap. 5.3).
•
Gewässerrandstreifen: Durch die Einrichtung möglichst breiter Gewässerrandstreifen können insbesondere die Wasserqualität und die biotopvernetzende Wirkung der Gewässer verbessert werden. Die Gewässerrandstreifen sollten entweder
extensiv als Dauergrünland genutzt werden – unter Verzicht auf die Anwendung
von Düngemitteln und Pestiziden – oder der Sukzession überlassen werden, ggf.
mit extensiver Pflege. Eine Finanzierung von Maßnahmen über das Gewässerrandstreifenprogramm des Landes ist möglich.
•
Gewässerrenaturierung: Durch Renaturierung oder naturnahe Umgestaltung
ausgebauter Gewässer kann deren Lebensraumfunktion und Selbstreinigungskraft
optimiert werden. Als Maßnahmen sind vor allem der Rückbau von Uferbefestigungen und die Beseitigung von Wanderhindernissen durch punktuelle Maßnahmen
(Rückbau, Herstellung von Fischtreppen, Umbau von Sohlschwellen in Sohlgleiten
etc.) sowie das Zulassen natürlicher Dynamik anzustreben. Nur in Einzelfällen sollten weitergehende Veränderungen der Gewässerstruktur vorgenommen werden.
Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung sollten stets durch die Einrichtung von
Gewässerrandstreifen und die Extensivierung der Gewässerunterhaltung flankiert
werden. Aufgrund landesweiter Ziele und den Vorgaben des kommunalen Biotopverbundsystems sind die Drepte und ihre Nebengewässer, die Unterläufe von
Scharmbecker Bach und Wienbeck, der Mühlenbach sowie Abschnitte von Hamme
und Beek als Schwerpunkträume zu nennen.
•
Überschwemmungsgebiete: Durch die räumliche und zeitliche Ausdehnung von
Überschwemmungen sollten die natürlichen Funktionszusammenhänge zwischen
Fließgewässer und Aue verbessert bzw. wiederhergestellt werden. Hierzu ist eine
an naturschutzfachlichen Vorgaben orientierte Steuerung der Wasserstände erforderlich. Insbesondere durch einen entsprechenden Betrieb der Ritterhuder Schleuse sollte das Auensystem von Hamme und Beek entsprechend aufgewertet werden. Diese Zielsetzung wird im Rahmen des GR-Projektes unter enger Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft verfolgt. Diese Kooperation sollte
fortgeführt und ausgeweitet werden. Weitere Möglichkeiten zur Aufwertung von
Überschwemmungsgebieten bestehen durch die Steuerung der landwirtschaftlichen Nutzung (vgl. Kap. 5.4.2). In diesem Zusammenhang sind das Verbot der Ackernutzung und Klärschlammausbringung sowie die Minimierung von Düngemittelund Pestizideinsatz zu nennen.
•
Datenermittlung: Um die Maßnahmen zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer gezielt steuern zu können, sind verbesserte Kenntnisse zu Problembereichen und Potenzialen erforderlich. Deshalb sollten weitere Untersuchungen zu stofflichen Belastungen von Oberflächengewässern und Grundwasser sowie zur Flora und Fauna von Oberflächengewässern durchgeführt werden.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
292
5.4.5 Fischerei und Jagd
Regelungen zur ordnungsgemäßen Ausübung von Fischerei und Jagd sind im Niedersächsischen Landesfischereigesetz und im Niedersächsischen Landesjagdgesetz enthalten. Sie beinhalten auch die Pflicht zum Erhalt und zur Hege eines angemessenen
Tierbestandes (Hegepflicht).
Die ordnungsgemäße Ausübung von Fischerei und Jagd beinhaltet umfangreiche
Maßnahmen, die den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege entsprechen. Zu
nennen sind beispielsweise Besatzmaßnahmen zur Wiederansiedlung heimischer
Fischarten oder zur Entwicklung eines ausgewogenen Fischbestandes, die Beseitigung
von Hindernissen für wandernde Fischarten und die Begrenzung der SchalenwildBestände.
Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege sind insbesondere folgende Anforderungen an fischereiliche und jagdliche Nutzungen zu stellen:
•
Fließgewässerschutz: Um Beeinträchtigungen der Fließgewässer durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge, Erwärmung, Faunenverfälschung und Unterbrechung
der biologischen Durchgängigkeit zu vermeiden, sollte eine räumlich-funktionale
Trennung von Fisch- bzw. Angelteichen und Fließgewässern vorgenommen werden. Auch die Bespannung von Fisch- und Angelteichen mit dem Wasser angrenzender Fließgewässer sollte das Abflussgeschehen nicht wesentlich stören.
•
extensive Unterhaltung: Eine Minimierung der Unterhaltungsmaßnahmen wie
Zufütterung, Medikamenten-Einsatz und Pflege der Randbereiche ist anzustreben.
Von besonderer Wichtigkeit ist dies in Teichanlagen, die mit Fließgewässern in
Verbindung stehen.
•
Konzentration der Angelnutzung: Zum Schutz störungsanfälliger Tierarten (insbesondere Wasser- und Wiesenvögel, Fischotter) sollte eine gezielte Lenkung der
Angelnutzung zur Konzentration auf möglichst unempfindliche Bereiche erfolgen.
Schwerpunktmäßig sollte eine weitestmögliche Freihaltung von Hamme (einschließlich Altarmen) und Beek angestrebt werden.
•
Reusenfischerei: Im Rahmen des Fischotterschutzes sollte in der Teufelsmoorniederung keine Reusenfischerei erfolgen. Wo ein Verzicht nicht möglich ist, sollten
nur Reusen mit speziellem Otterschutz Verwendung finden.
•
Besatzmaßnahmen: Die Durchführung von Besatzmaßnahmen sollte nur nach
differenzierter Prüfung und nur mit autochtonen Fischarten zur Vermeidung von
Faunenverfälschung erfolgen.
•
Wildhege: Die Bestandsdichte des Schalenwildes sollte so reguliert werden, dass
schwerwiegende Vegetationsschäden durch Wildverbiss verhindert werden und
insbesondere eine ausreichende Naturverjüngung der Laubgehölze möglich ist.
Hierzu zählt auch die Beschränkung von winterlichen Fütterungsmaßnahmen und
der Anlage von Wildäckern.
•
spezieller Artenschutz: Bei einigen Maßnahmen zum speziellen Artenschutz ist
eine enge Zusammenarbeit von Jägerschaft und Naturschutz von besonderer
Wichtigkeit. Dies gilt namentlich für Bestrebungen zur Förderung der Wiedereinwanderung von Fischotter und Birkhuhn, da diese Tierarten dem Jagdrecht unterliegen.
•
Einschränkungen der Jagd: Zur Minimierung der Beeinträchtigungen empfindlicher Tierarten und naturschutzfachlich wertvoller Gebiete sollten zeitliche und
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
293
räumliche Einschränkung der Jagd in Kauf genommen werden. Dies betrifft insbesondere die bedeutenden Vogelrastgebiete in der Teufelsmoorniederung sowie die
sonstigen Gebiete, die die fachlichen Voraussetzungen als Naturschutzgebiete erfüllen.
5.4.6 Naherholung und Tourismus
Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität sind in Kap. 5.2.4 unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Handlungsspielräume benannt. Möglichkeiten
für den Bereich der Kernstadt sind im Freiraumentwicklungskonzept im Anhang dargelegt. Darüber hinaus sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
•
Landschaftsbild-Qualität: Bereiche mit besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sollten gesichert werden, beispielsweise durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten. Auch in den übrigen Landschaftsteilen sollte eine Verschlechterung der Landschaftsbild-Qualität weitestmöglich vermieden werden.
•
Gastronomie und Fremdenverkehr: Erweiterung des gastronomischen Angebotes und der Übernachtungsmöglichkeiten, insbesondere als zusätzliche Erwerbsquelle für die örtliche Landwirtschaft.
•
Besucherlenkung und Umweltbildung: Durch Besucherlenkung und Schaffung
naturverträglicher Rast- und Beobachtungsmöglichkeiten sollte der Schutz empfindlicher Bereiche und Artenvorkommen (insbesondere Neststandorte, Ruhezonen) verbessert werden. Durch Informationstafeln, geführte Ausflüge, themenbezogene Radwege- und Wanderkarten u.ä. sollte das Verständnis für ökologische Zusammenhänge und Landschaftsgeschichte gefördert und so auch die Akzeptanz
von Nutzungseinschränkungen (z.B. Wegegebot, Leinenzwang, Badeverbot) gesteigert werden.
•
Bootssport: Der motorisierte und nichtmotorisierte Bootssport wird auf Hamme,
Beek und Hafenkanal betrieben. Es bestehen verschiedene Vorschriften zu räumlichen und zeitlichen Beschränkungen sowie zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, die
einzuhalten sind. Weitere Einschränkungen sind im Rahmen des GR-Projektes (s.
Kap. 5.1.1) vorgesehen. Darüber hinaus sollte folgenden Anregungen gefolgt werden:
•
-
Beeinträchtigungen von Ufer- und Schwimmblattvegetation sollten auch über
die gesetzlichen Vorgaben hinaus vermieden werden. Hierzu sollte ein möglichst großer Abstand zu den Uferbereichen, insbesondere zu Röhricht- und
Schwimmblattvegetation eingehalten werden.
-
Die Lärmbelastung der angrenzenden Landschaft sollte so gering wie möglich
gehalten werden, beispielsweise durch geringe Geschwindigkeiten, entsprechenden Fahrstil, Verzicht auf Musikbeschallung und technische Möglichkeiten
der Bootsausstattung.
-
Schadstoffbelastungen der Umwelt (Boden, Wasser, Luft) sollten weitestmöglich vermieden werden. Hierzu ist eine entsprechende Ausrüstung und
Wartung der Boote, sachgemäßer Umgang mit Treibstoffen, Schmiermitteln,
Bootsanstrichen und Toilettenabwässern etc. erforderlich.
-
Nächtliche Beleuchtung sollte mit für Insekten unschädlichen Leuchtmitteln erfolgen.
Luftsport: Am Segelflugplatz Osterholz-Scharmbeck wird Segelfliegen (mit
Schlepp durch Motorflugzeuge) und Motorsegelfliegen betrieben. Weiterhin wird
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
294
das Stadtgebiet teils mit Heißluftballons überflogen. Zur Minimierung von Konflikten
mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege sollten folgende Hinweise befolgt werden:
•
•
-
Ausschöpfung technischer Möglichkeiten zur Schallreduktion der Luftsportgeräte,
-
(weitere) Begrenzung von Flugzahlen und Start-Zahlen am Segelflugplatz,
-
Umrüstung auf Windenschlepp am Segelflugplatz,
-
Einhaltung großer Flughöhen über den empfindlichen Brut- und Gastvogelgebieten der Teufelsmoorniederung,
-
räumliche Eingrenzung der Flugkorridore über der Teufelsmoorniederung,
-
keine Landungen in störungsempfindlichen Gebieten (insbesondere avifaunistisch wertvolle Bereiche, als NSG schutzbedürftige Bereiche),
-
Verzicht auf größere Flugveranstaltungen während der Brutzeit.
Camping- und Wochenendplätze, Wochenend- und Ferienhausgebiete: Für die
im Stadtgebiet bestehenden Anlagen sind folgende Maßnahmen anzustreben:
-
Verbesserung der landschaftlichen Eingrünung der Anlagen Horstmoor, Ohlenstedter Quellsee und an der Hamme,
-
naturnahe Gestaltung der Hammeufer im Bereich der Camping- und Wochenendplatzanlage,
-
Freihaltung der Uferbereiche der Drepte von Nutzungseinflüssen im Bereich der
Anlage Horstmoor,
-
Gewährleistung einer umweltgerechten Abwasserentsorgung.
Golfsport: Auf dem Golfplatz Garlstedt sollten folgende Maßnahmen umgesetzt
werden:
-
Erhalt der naturnahen Lebensraumstrukturen, insbesondere des wertvollen Altholzbestandes,
-
Einrichtung von ungenutzten und nur extensiv gepflegten Pufferstreifen entlang
der Drepte,
-
weitestmögliche Extensivierung der Grünflächenpflege, weitgehender Verzicht
auf Pflegemaßnahmen in ungenutzten Bereichen, Vermeidung von Schadstoffund Nährstoffeinträgen in Grundwasser und Oberflächengewässer,
-
sukzessive Umwandlung der Nadelgehölze in Laubgehölze.
Die Maßnahmen zur Sicherung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege
im Rahmen der Naherholung und des Tourismus könnten in ein großflächiges Konzept
zur Ausweisung eines Naturparks eingebunden werden (vgl. Kap. 5.1.7).
5.4.7 Verkehr
Konfliktpotenziale zwischen Verkehr und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ergeben sich vorwiegend durch direkte Flächeninanspruchnahme, Lebensraum- und Landschaftszerschneidung sowie Schadstoff- und Lärmemissionen.
Hieraus lassen sich folgende Handlungsansätze ableiten:
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
295
•
Minimierung des Verkehrsaufkommens: Durch die gezielte Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der Verlegung des Güterverkehrs auf
die Schiene ist eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens auf den Straßen anzustreben. Zudem sollte, insbesondere im Bereich der Kernstadt, das Radwegenetz
ausgebaut und seine Attraktivität gesteigert werden. Detailierte Maßnahmenvorschläge hierzu werden im Rahmen des Verkehrsentwicklunsplans der Stadt Osterholz-Scharmbeck64 erarbeitet.
•
Neu- und Ausbaumaßnahmen: Der Neu- oder Ausbau von Verkehrswegen ist auf
das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Insbesondere ist die Zerschneidung bisher verkehrsarmer Räume (Teufelsmoorniederung, Lange Heide) zu vermeiden. Unvermeidbare Maßnahmen sind so naturverträglich wie möglich durchzuführen.
•
straßenbegleitende Gehölzstrukturen: Erhalt und Ergänzung straßenbegleitender Gehölzstrukturen können einen deutlichen Beitrag zum Schutz der Umgebung
vor Immissionen (Schadstoffe, Lärm) sowie zur Gliederung des Landschaftsbildes
leisten. Bei Ergänzungspflanzungen sind jedoch sonnenexponierte Straßenränder
und Böschungen sowie Bereiche mit landschaftstypischer Offenheit (Niederungen
von Hamme und Beek, bedingt auch Lange Heide) auszunehmen. Zudem sind
Pflanzungen mit standortgerechten Gehölzen und in Anlehnung an landschaftsprägende Strukturen durchzuführen.
•
Randstreifen-Pflege: Die Pflege der Randstreifen von Straßen, Wegen und Bahntrassen sollte auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden. Hierzu zählt
insbesondere:
-
Verzicht auf Düngemittel und Pestizide,
-
Mahd nur ein- bis zweimal jährlich und nicht vor Juli,
-
zeitlich verzögerter Abtransport des Mahdgutes, um eine Eutrophierung der
Saumstrukturen zu vermeiden,
-
möglichst keine Mahd von Säumen entlang flächiger Gehölze,
-
schonende Durchführung von zur Verkehrssicherung erforderlichem Gehölzschnitt.
•
Streusalzeinsatz: Die Verwendung von Streusalzen im Winter sollte auf stark befahrene Straßenabschnitte und Unfallschwerpunkte begrenzt werden.
•
Schutz von Oberflächengewässern: Das auf verkehrsreichen Straßen anfallende
Oberflächenwasser sollte nicht in die natürlichen Fließgewässer eingeleitet werden,
um diese vor Schadstoffbelastungen durch Reifenabrieb und Kraftstoffe zu schützen.
•
spezieller Artenschutz: Der Schutz spezieller Pflanzen- und Tierarten sollte insbesondere durch folgende Maßnahmen unterstützt werden (vgl. Kap. 5.3):
-
Erhalt offener Ruderalfluren im Bereich von Bahnanlagen und Straßensäumen,
-
Minderung der Lebensraumzerschneidung durch geeignete Querungshilfen
(insbesondere für Amphibien und Fischotter),
-
Minderung von direkten Individuenverlusten durch gezielte Straßensperrungen
während der Amphibienwanderungen.
64 Ingenieurgemeinschaft Schnüll Haller und Partner: Stadt Osterholz-Scharmbeck – Verkehrsentwicklungsplan. Arbeitsentwurf Stand Dezember 2003
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
296
Die geplante Ortsumgehung der B 74 bei Ritterhude und Scharmbeckstotel verläuft im
Süden des Stadtgebietes durch das Grünland der Hammemarsch, bei Ruschkamp
entlang des Geestfußes und nördlich des Scharmbeckstoteler Sees durch das Wallheckengebiet Lintel, wo sie am südlichen Stadtrand der Kernstadt an den derzeitigen
Trassenverlauf anbindet (vgl. Karte 4 a). Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens mit
integrierter Umweltverträglichkeitsstudie wurde diese Trassenvariante als mit den Belangen der Raumordnung vereinbar eingestuft. Von einer grundsätzlichen Vereinbarkeit der Planung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ist also
auszugehen, auch wenn in dem Bereich vielfältig hohe Wertigkeiten vorliegen. Auf eine
Minimierung der Beeinträchtigungen ist bei Konkretisierung der Planung hinzuwirken.
Möglichkeiten bieten sich u.a. durch:
•
sparsame Flächeninanspruchnahme,
•
Erhalt hoher Grundwasserstände in den angrenzenden Flächen der Hammemarsch,
•
Gewähr der biologischen Durchgängigkeit der Wienbeck bei der Ausgestaltung des
Anschlusses der Neubautrasse an den derzeitigen Straßenverlauf,
•
Schutz der floristisch bedeutsamen Gräben der Hammemarsch vor Schadstoffeinträgen durch Oberflächenwasser-Abfluss,
•
Einbau geeigneter Querungshilfen im Bereich von Amphibien-Wanderwegen,
•
weitestmöglicher Erhalt hochwertiger Biotoptypen, insbesondere von Feuchtgrünland, flächigen Gehölzen und Wallhecken,
•
randliche Abpflanzung mit standortheimischen Laubgehölzen als Immissionsschutz, landschaftsgerechte Einbindung und Puffer zu den angrenzenden Vogellebensräumen, dabei im südlichen Teil Verzicht auf höherwüchsige Arten,
•
Schaffung von alternativen siedlungsnahen Erholungsmöglichkeiten, beispielsweise am Geestrand südlich Scharmbeckstotel und am Unterlauf des Scharmbecker
Baches.
5.4.8 Siedlung und Gewerbe
Im Rahmen der Hinweise zur Bauleitplanung (Kap. 5.2.3) und zum speziellen Artenschutz (Kap. 5.3) sind bereits umfangreiche Anforderungen an Siedlung und Gewerbe
formuliert. Ergänzend hierzu sind allgemein folgende Maßnahmen anzustreben:
•
Begrenzung der Neuversiegelung: Der Begrenzung der Neuversiegelung auf das
unbedingt erforderliche Maß kommt aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege besondere Bedeutung zu. Diese Priorität wird auch durch bundesgesetzliche
Vorgaben unterstützt (u.a. Bodenschutzklausel in § 1 a (1) BauGB). In diesem Sinne ist auf die bauliche Verdichtung im Innenbereich unter Nutzung von Baulücken,
auf die Modernisierung und Umnutzung bestehender Gebäude sowie die vermehrte
Förderung flächensparender Bauweisen hinzuwirken.
•
Begrenzung und Verminderung des Versiegelungsgrades: Ergänzend zur Minimierung der Neuversiegelung sind Entsiegelungspotenziale zu prüfen und dort,
wo eine Umnutzung nicht möglich oder wahrscheinlich ist, Versiegelungen zurückzubauen. Weiterhin sind wassergebundene Befestigungen statt Vollversiegelungen
umzusetzen, wo dies unter Berücksichtigung der Nutzungsintensität möglich ist.
Aus Gründen des Grundwasserschutzes sollten allerdings Flächen, auf denen mit
der Freisetzung von Schadstoffen zu rechnen ist, wasserundurchlässig versiegelt
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
297
sein (z.B. Tankstellen, Flächen mit hohem Verkehrsaufkommen, Lager- und Umschlagflächen für schadstoffhaltige Produkte).
•
Durchgrünung: Für das Ortsbild und/ oder klimatische Ausgleichsprozesse bedeutende Grünflächen sind zu erhalten. Durch Anpflanzung einheimischer Laubgehölze und Fassadenbegrünungen (insbesondere an größeren und störenden Baukörpern) sollte das Grünvolumen innerhalb der Siedlungen zusätzlich erhöht werden
(vgl. Freiraumentwicklungskonzept im Anhang).
•
Grünflächenpflege: Durch extensive Unterhaltung und naturnahe Gestaltung sollten Grünanlagen, Freiflächen an öffentlichen Gebäuden, Privatgärten u.ä. ökologisch aufgewertet werden. Hierzu zählt auch das Dulden spontaner Vegetation.
•
Ortsbildpflege: Historische und ortsbildprägende Gebäude, Wegeführungen und
andere Elemente sollten gesichert und/ oder restauriert werden. Bei Neubaumaßnahmen sollte auf die Verwendung ortstypischer Materialien und ortstypischer
Bauweisen (Formen, Dimensionen, Farbgebung etc.) geachtet werden.
•
Umweltschonendes Bauen: ressourcenschonende Bauweisen und die Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe sollten von vornherein in die Konzeption von
Neubaugebieten und Einzelgebäuden einbezogen werden. Während Neu- und
Umbaumaßnahmen ist zudem auf den weitestmöglichen Schutz vorhandener Gehölze (Baumschutzmaßnahmen) sowie anderer wertvoller Strukturen und Artenvorkommen hinzuwirken.
•
Minimierung von Emissionen und Immissionen: Belastungen durch Schadstoffe
und Lärm sollten durch die Ausschöpfung technischer (z.B. umweltschonende Produktionsweisen, Schadstofffilterung) und baulicher (z.B. Wärmedämmung, aktive
und passive Schallschutzmaßnahmen) Möglichkeiten vermieden oder minimiert
werden. Insbesondere zwischen Emittenten und empfindlichen Nutzungen und Bereichen (Wohnen, z.T. auch Landwirtschaft, wertvolle Bereiche in der angrenzenden freien Landschaft) sollten, sofern möglich, Immissionsschutzpflanzungen entwickelt werden.
5.4.9 Energieversorgung
Zur umweltverträglichen Ausgestaltung der Energiewirtschaft sollten folgende Empfehlungen umgesetzt werden:
•
sparsamer Umgang mit Energie: Bei allen Nutzungen sollte eine möglichst weitgehende Senkung des Energieverbrauchs angestrebt werden. Hierbei ist die Vorbildfunktion öffentlicher Stellen und die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen.
•
Schutzmaßnahmen an Freileitungen: Innerhalb der Hammeniederung sollten
Freileitungen in die Erde verlegt werden, um Individuenverluste und Meidungsreaktionen von Brut- und Gastvögeln zu vermeiden und das Landschaftsbild aufzuwerten. Weiterhin sollte durch Markierungen das Anflugrisiko an Hochspannungsleitungen begrenzt werden.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Vogelschutz an Mittelspannungsleitungen
(§ 53 BNatSchG) sollten insbesondere in Lebensräumen und bevorzugten Flugschneisen von Großvögeln zügig umgesetzt werden.
•
Neutrassierung von Freileitungen: Bei der Neuanlage von Freileitungen sind
insbesondere avifaunistisch wertvolle Bereiche und Vogelzugstrecken sowie Bereiche mit besonderer Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes freizuhalten. I.d.R.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
298
stellt eine Bündelung mit bestehenden Freileitungen oder Verkehrstrassen die natur- und landschaftsverträglichste Lösung dar. Die jeweils aktuellen Erkenntnisse
über die Auswirkung elektromagnetischer Strahlungen sollten Berücksichtigung finden.
•
regenerative Energiequellen: Die Nutzung der Solarenergie sollte verstärkt werden.
Im Rahmen der 42. Änderung des Flächennutzungsplans hat die Stadt OsterholzScharmbeck Sondergebiete für Windkraftanlagen im Bereich der Langen Heide ausgewiesen und somit eine Nutzung der regenerativen Energiequelle Wind gefördert und
zugleich auf eine räumliche Konzentration der Windkraftnutzung hingewirkt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan zieht einen weitgehenden Ausschluss von Windenergieanlagen an anderen Standorten im Stadtgebiet nach sich.
Auf der Langen Heide sind zur Zeit sieben Windenergieanlagen (WEA) realisiert, davon sechs innerhalb der genannten Sondergebiete für Windkraftanlagen. Die Errichtung von bis zu fünf weiteren Windenergieanlagen in diesen Bereichen ist möglich.
Hierbei sollten folgende Vorgaben beachtet werden:
•
Anpassung an die bestehenden WEA durch Wahl gleicher Anlagentypen, -höhe,
Farbgebung,
•
Minimierung der Bodenversiegelungen für Erschließungswege und Nebenanlagen,
•
landschaftsgerechte Eingrünung der Nebenanlagen.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
6
299
HINWEISE ZUR UMSETZUNG
Der Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck ist ein Instrument zur Verwirklichung der
Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege. Er informiert über den
derzeitigen Zustand von Natur und Landschaft im Stadtgebiet und zeigt Handlungsmöglichkeiten für Schutz, Pflege und Entwicklung auf. Adressaten sind politische Gremien und Stadtverwaltung ebenso wie Fachbehörden und –ämter, Vereine und Privatpersonen.
Um eine möglichst weitgehende Umsetzung der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu erreichen, sollten folgende direkt oder indirekt wirksamen kommunalen
Handlungsmöglichkeiten genutzt werden:
•
Berücksichtigung und rechtswirksame Übernahme von Inhalten des Landschaftsplans in die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne): In diesem
Zusammenhang ist insbesondere die Übernahme der im Landschaftsplan definierten Schwerpunkträume für Ausgleichsmaßnahmen in den Flächennutzungsplan
(vgl. Kap. 5.2.2) und die naturverträgliche Steuerung von Siedlungsentwicklung (s.
Kap. 5.2.3) und Rohstoffabbau (vgl. Kap. 5.2.4 und Fachbeitrag im Anhang) zu
nennen.
•
weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Im Rahmen von Genehmigungsverfahren anderer Planungsträger können weitere Maßnahmen umgesetzt werden.
Einflussmöglichkeiten der Kommune bestehen hier durch entsprechende Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren.
•
Satzungen: Durch die Aufstellung oder Änderung von Friedhofs-, Kleingarten-, Gestaltungssatzungen etc. kann die Kommune auf die Umsetzung von Zielen und
Maßnahmenvorschlägen des Landschaftsplans hinwirken.
•
Grunderwerb und Nutzungsregelungen: Durch Grunderwerb sowie Nutzungsregelungen für stadteigene Flächen (Pacht-, Bewirtschaftungs-, Pflegeverträge) kann
die Stadt einzelne Flächen gezielt entwickeln. Entsprechende Möglichkeiten bestehen durch öffentlich-rechtliche Verträge mit anderen Grundstückseigentümern.
•
Fördermittel: Durch die Einwerbung von Fördermitteln kann die Kommune Maßnahmen im Sinne des Landschaftsplans finanzieren. Zudem kann sie die Inanspruchnahme von Fördermitteln durch Dritte unterstützen bzw. vermitteln und so
indirekt zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen beitragen. Geeignete Förderprogramme sind insbesondere:
-
Förderprogramm der EU (LIFE-Natur)
Förderprogramme des Bundes (GR-Projekte, E+E-Vorhaben)
Fließgewässerprogramm des Landes
Förderrichtlinie Landschaftsentwicklung des Landes
Kooperationsprogramm Erhaltung der biologischen Vielfalt des Landes
Kooperationsprogramm Biotoppflege des Landes
Kooperationsprogramm Feuchtgrünland des Landes
Kooperationsprogramm Dauergrünland NSG/NLP/BR des Landes
Fischotterprogramm des Landes
Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen zur Dorferneuerung
Richtlinie des Landes zur Entwicklung typischer Landschaften und der ländlichen Räume
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
-
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Niedersächsisches Agrarumweltprogramm
Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zum
Trinkwasserschutz in Wasservorranggebieten
Richtlinie des Landes über die Förderung forstlicher Maßnahmen
Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der touristischen Entwicklung
•
Schaffung weiterer Handlungsanreize: Naturschutzmaßnahmen von privaten und
anderen Trägern kann die Stadt durch eigene Förderprogramme (z.B. für Pflanzung heimischer Gehölze, Fassadenbegrünungen, naturnahe Gartengestaltung,
spezielle Artenhilfsmaßnahmen im Siedlungsbereich, Regenwassernutzung) oder
durch die Teilnahme an bzw. Ausrichtung von Wettbewerben (z.B. „Unser Dorf soll
schöner werden“) initiieren und unterstützen.
•
Öffentlichkeitsarbeit: Durch Informationsbroschüren, Stellwände mit plakativ zusammengefassten Darstellungen, Pressemitteilungen etc. sollte die Öffentlichkeit
auf den Landschaftsplan und ausgewählte Inhalte aufmerksam gemacht und zur
weitergehenden Studie angeregt werden. Weiterhin können zielgruppenorientierte
Informationsveranstaltungen zur Umsetzung der landschaftsplanerischen Zielvorstellungen beitragen.
•
Umweltbildung: Mit Hilfe von Naturlehrpfaden, Informationstafeln an geeigneten
Standorten, speziellen Wanderkarten, Ausschilderung von Wander-, Rad- und
Reitwegen und weiteren Maßnahmen zur Umweltbildung können naturverträgliche
Verhaltensweisen gefördert werden. In diesem Zusammenhang bietet sich besonders eine Kooperation mit Vereinen, Verbänden, Bürgerinitiativen und Schulen an.
•
Agenda 21: Zielvorstellungen und Maßnahmenvorschläge des Landschaftsplans
können auch in lokale Agenda 21-Prozesse eingebracht werden.
Landschaftsplan Osterholz-Scharmbeck
7
301
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www.nloe.de: LÜN-Messdaten des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie,
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