Mehrsprachigkeit - Historisches Lexikon der Schweiz
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Mehrsprachigkeit - Historisches Lexikon der Schweiz
1/3 18/07/2013 | Mehrsprachigkeit Die Schweiz ist sowohl demografisch wie in ihrem Selbstverständnis mehrsprachig, weil sie erstens im Gegensatz zu vielen Nachbarstaaten ihre Identität nicht aus einer einzigen, sondern mehreren Sprachen schöpft (territoriale M.) und in ihren vier Sprachgebieten in der Regel nur eine Sprache offiziell ist (sprachliches Territorialprinzip), weil sie zweitens mit Deutsch, Französisch, Italienisch und, in geringerem Masse, Rätoromanisch vier offizielle Sprachen anerkennt und sich der Bund ihrer im Verkehr mit den betreffenden Sprachgemeinschaften bedient (institutionelle M.), und weil drittens M. (und ihr Grenzfall Zweisprachigkeit) in der Schweiz im Repertoire zahlreicher Individuen vorhanden ist (individuelle M.). Dieser Artikel wurde für die Buchausgabe des HLS mit Bild und Infografik reich illustriert. Bestellen Sie das HLS bei unserem Verlag. Die territoriale M. geht weit in die vorgeschichtl. Zeit zurück. Verschiedene vorindogerm. Sprachen wurden zunächst von kelt. Varietäten überlagert. Nach der Eroberung durch die Römer um die Zeitenwende wurden weite Teile der Schweiz latinisiert (Romanisierung). Nicht zuletzt wegen der sprachlich vielfältigen Substrate (aber auch unter dem Einfluss lombard. und burgund. Einwanderer) entwickelten sich versch. Regionalvarietäten des Lateins (rätorom., lombard., frankoprovenzal. und franz. Dialekte). Ab der 2. Hälfte des 6. Jh. wanderten Gruppen mit alemann. Mundarten ein und boten der Ausbreitung der rom. Varietäten Einhalt. Im MA pendelten sich die Grenzen zwischen Deutsch, Italienisch und Französisch ein und blieben seit der frühen Neuzeit bemerkenswert stabil. Im Gegensatz dazu wurde das Rätoromanische, das ursprünglich bis zum Walensee und zum Bodensee reichte, vom Deutschen immer mehr in die Bündner Täler zurückgedrängt. Dort war es zu Beginn des 21. Jh. in keinem zusammenhängenden Territorium mehr Mehrheitssprache, vielmehr ist es in fünf Regionalvarietäten zerfallen. Institutionell ist die Schweiz erst seit der Mitte des 19. Jh. mehrsprachig. Die alte Eidgenossenschaft war bis 1798 einsprachig deutsch. Italienisch und namentlich Französisch wurden zwar im Herrschaftsgebiet der Eidgenossenschaft gesprochen, und zwar nicht nur vom gemeinen Volk, sondern auch von den aristokrat. Eliten. In der bern. Waadt bediente sich die Obrigkeit mit grosser Differenziertheit der nebeneinander bestehenden Varietäten (Deutsch, Französisch, Dialekte). Auch im Fürstbistum Basel wurden in der Regel Amtspersonen mit guten Französischkenntnissen eingesetzt, die sich für Verlautbarungen und Dekrete in der lokalen Sprache an die Bevölkerung wandten. In den ennetbirg. Vogteien spielte z.T. der Landschreiber die Rolle des Übersetzers und Dolmetschers. Dennoch hatten Französisch und Italienisch als Amtssprachen in der Eidgenossenschaft nur geringe Bedeutung. Bezeichnenderweise wechselte Freiburg zur Zeit der Annäherung an die Alten Orte im 15. Jh. zunehmend zum Deutschen als Amtssprache; erst nach dem Zusammenbruch der alten Eidgenossenschaft wurde die Sprache der französischsprachigen Mehrheit wieder offiziell. Allerdings bedienten sich die polit. Eliten schon seit dem 17. und v.a. im 18. Jh. zunehmend des Französischen als internat. Kultur- und Verkehrssprache. Viele Orte hatten besondere vertragl. Beziehungen zu Frankreich. Die Bedeutung Frankreichs und des Französischen erreichte in der kurzen Zeit der Helvetik einen Höhepunkt. Die Aufwertung der nicht deutschsprachigen Kantone blieb aber auch über die Mediation hinaus im Bewusstsein der Schweizer Politiker erhalten und führte dazu, dass in der Bundesverfassung von 1848 "die drei Hauptsprachen" Deutsch, Französisch und Italienisch als "Nationalsprachen des Bundes" bezeichnet wurden. Erst 1938 wurde auch das Rätoromanische in die Liste der "Nationalsprachen" aufgenommen. Noch heute unterscheidet die Bundesverfassung zwischen Landessprachen und Amtssprachen des Bundes, wobei das Rätoromanische nur in beschränktem Masse als Amtssprache gilt. Die Leitidee von der mehrsprachigen Schweiz, basierend auf einer Partnerschaft zwischen Sprachmehrheit und Sprachminderheiten nach dem URL: http://www.hls-dhs-dss.chD24596.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 2/3 Prinzip der Gleichwertigkeit, bildete sich also erst im 19. und 20. Jh. heraus. Im Gegensatz dazu hat die individuelle M. auf Schweizer Boden eine lange Tradition. Die kulturellen und polit. Eliten im Ancien Régime waren bemerkenswert oft mehrsprachig. Die Liste prominenter Beispiele reicht vom Zürcher Naturforscher Konrad Gessner über den Walliser Handelsherrn Kaspar Stockalper, den Basler Mathematiker Leonhard Euler, den Berner Anatomen, Arzt und Dichter Albrecht von Haller und den Basler Staatsmann Peter Ochs bis zum Berner Gelehrten, Politiker und Diplomaten Philipp Albert Stapfer. Aber auch unter Ungeschulten ist individuelle M. bezeugt, sei es an der Sprachgrenze, sei es aufgrund von Wanderungsbewegungen. Zwar sind die meisten Schweizer immer noch von Haus aus einsprachig, auch wenn viele Sprachwissenschafter die doppelte Kompetenz in Standarddeutsch (Schriftsprache) und Schweizerdeutsch (Umgangssprache) als eine Form von Zweisprachigkeit betrachten. Dennoch sind Kenntnisse in mehreren Sprachen weit verbreitet. Diese sind einerseits das Resultat eines mehrsprachigen Alltags, etwa im dreisprachigen Kt. Graubünden, in extremer Weise im rätorom. Sprachgebiet, dann an der dt.-franz. Sprachgrenze (besonders in den institutionell zweisprachigen Kt. Wallis, Freiburg und Bern, namentlich in Biel, Freiburg, Murten und deren Umgebung) sowie in Fam. von Einwanderern und Binnenwanderern. Zu Beginn des 21. Jh. ist jener Bevölkerungsteil, der keine Landessprache spricht, auf fast 10% angewachsen. Dagegen scheint die M. in den Landessprachen trotz der grösseren Mobilität der Bevölkerung und der Vervielfachung der Kontaktmöglichkeiten durch die neuen Medien eher zurückzugehen. Während längere Sprachaufenthalte (Welschlandjahr), auf Dauer angelegte Arbeitsmigration (z.B. Deutschschweizer in der Uhrenindustrie) und eine vollständige Integration in die Gastsprachgemeinschaft bis ins 20. Jh. hinein die Regel waren, sind heute Kurzaufenthalte bzw. Arbeitspendlerbewegungen vorherrschend. Integrierende Institutionen wie die Armee und die Regiebetriebe des Bundes haben an Bedeutung verloren; grenzüberschreitende Medien in den Nationalsprachen der Nachbarländer und der Weltsprache Englisch beginnen zu überwiegen. Eine umso grössere Bedeutung für die nationale und internat. Verständigung erhält die ständig wachsende Zahl von Menschen, die Zweit-, Dritt- und Viertsprachen auf schul. Weg erlernt haben. Dabei muss individuelle M. keineswegs immer quasi muttersprachl. Kenntnisse in mehreren Sprachen bedeuten. Je nach Lebenslauf, Bedürfnis und Häufigkeit des Gebrauchs kann der Grad der Beherrschung von mehreren Sprachen stark variieren. In diesem Fall spricht man von funktionaler M. So ist das Ziel des schul. Fremdsprachenunterrichts in der Schweiz eine funktionale M. Neben der lokalen Landessprache soll eine zweite Landessprache und Englisch beherrscht werden. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die seit einigen Jahrzehnten zunehmende Bedeutung der internat. Verkehrssprache Englisch in Wissenschaft und Wirtschaft auch innerhalb der Schweiz und die damit verbundene sinkende Bereitschaft zum Erlernen der Landessprachen dar. Die polit. Diskussion um das gewandelte sprachl. Selbstverständnis hat erst begonnen. Wenn auf einem gemeinsamen Territorium (Stadt, Region, Staat) in ein und derselben Gesellschaft (d.h. ohne Segregation) unterschiedliche sprachl. Varietäten (Sprachen und Dialekte) gesprochen werden, spricht man von Polyglossie (mit der Diglossie als Minimalvariante). Dabei üben die koexistierenden Varietäten in der Regel unterschiedl. Funktionen aus. Beinahe prototypisch ist die "mediale" Diglossie zwischen schweizerdt. Ortsdialekten für die mündl. Kommunikation und Standarddeutsch als Schriftsprache. Diglossisch ist auch das Verhältnis zwischen "Dialetto" und Italienisch in der Südschweiz; von einer Quadriglossie könnte man im rätorom. Sprachgebiet reden (Regionalsprache, Rumantsch Grischun, Bündnerdeutsch, Standarddeutsch); in Freiburg herrschte im 15. und 16. Jh. gar eine Pentaglossie (Latein, überregionales Deutsch, alemann. Dialekt, Französisch, frankoprovenzal. Dialekt). Die Wissenschaftssprachen Latein, Französisch und Deutsch haben, wie es heute mit dem Englischen der Fall ist, die lokalen Repertoires immer als zusätzl. Varietät überlagert. Die Aufteilung der Funktionen kann, muss aber nicht mit Prestigeunterschieden einhergehen: "Schwyzertütsch" ist trotz der geringeren kommunikativen Reichweite wohl nicht weniger prestigeträchtig als Standarddeutsch. Im Tessin ist der Dialekt die Sprache der Vertrautheit, hat aber in der Öffentlichkeit geringeres Ansehen. Prestige und Akzeptanz in der Bevölkerung sind hingegen im Fall der übergeordneten Standardvarietät Rumantsch Grischun trotz der grösseren Reichweite (und der Verwendung durch den Bund) zweifellos geringer als jene der rätorom. Regionalvarietäten. Polyglossie kann mit Machtkämpfen und mit Sprachverlust verbunden sein. So haben erstens die modernen Standardsprachen das Latein als Prestigevarietät abgelöst, hat zweitens das Französische in der Westschweiz die lokalen frankoprovenzal., im Nordjura franz. Dialekte während einer längeren Diglossiephase nach und nach fast vollständig verdrängt und wird drittens das Rätoromanische seit Jahrhunderten vom Deutschen immer mehr in die Alpentäler zurückgedrängt. Sehr viel rascher verändert sich gegenwärtig das Verhältnis zwischen den Funktionen der URL: http://www.hls-dhs-dss.chD24596.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 3/3 Sprachen der Migration und den lokalen Sprachrepertoires in Migrantengemeinschaften: Die Herkunftssprache verschwindet in der Regel innerhalb weniger Generationen. Generell stellt sich in labilen Polyglossiesituationen die Frage nach einem Regelungsbedarf, d.h. nach einer Steuerung der Funktionen mit gesetzgeber. Mitteln. Normative Regelungen, wie sie zugunsten von Regional- und Landessprachen in anderen europ. Ländern getroffen wurden (sie reichen von der Aufforderung zur Verwendung einer Sprache in einer bestimmten Situation bis zum Verbot der Verwendung einer anderen), haben in der Schweiz kaum Tradition. Zusammenfassend muss die heutige Schweiz ungeachtet ihrer hist. Viersprachigkeit als in vielfältiger Weise mehrsprachig beschrieben werden, wobei sich die Polyglossie weitgehend selbst steuert, die territoriale und institutionelle Zwei- bis Viersprachigkeit auf einer normativen Regelung beruht und die individuelle M. einerseits das Resultat natürl. Sprachkontakte, andererseits eine Folge einer bewussten, wenn auch nicht ganz einheitl. Schulsprachenpolitik ist. Literatur – S. Bianconi, Lingua matrigna, 1980 – G. Lüdi, B. Py, Etre bilingue, 1986 (32003) – S. Bianconi, I due linguaggi, 1989 – M. - eine Herausforderung, hg. von H. Bickel, R. Schläpfer, 1994 – G. Lüdi et al., Die Sprachenlandschaft Schweiz, 1997 – Wieviel Englisch braucht die Schweiz?, hg. von M. Mittler, 1998 – Die viersprachige Schweiz, hg. von H. Bickel, R. Schläpfer, 22000 – S. Bianconi, Lingue di frontiera, 2001 – N. Furrer, Die vierzigsprachige Schweiz, 2 Bde., 2002 – J. Widmer et al., Die Schweizer Sprachenvielfalt im öffentl. Diskurs, 2004 – G. Lüdi et al., Die Sprachenlandschaft in der Schweiz, 2005 Autorin/Autor: Georges Lüdi URL: http://www.hls-dhs-dss.chD24596.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)