Lesen Sie hier die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und

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Lesen Sie hier die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 53107 Bonn
REFERAT
BEARBEITET VON
AZ
IVb3
Kerstin Opitz
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
53107 Bonn
+49 228 99 527-4329
+49 228 99 527-4316
kerstin.opitz@bmas.bund.de
www.bmas.de
Bonn, 9. September 2013
IVb-96-Dübbert/13
mailto: service@duebbert-und-partner.de
Sehr geehrte Frau Dübbert,
für Ihre Eingabe an Frau Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen vom 22. August 2013
darf ich Ihnen, auch im Namen von Frau von der Leyen, danken. Leider ist es ihr wegen der
Vielzahl täglich eingehender Schreiben und E-Mails nicht möglich, in jedem Fall selbst zu
antworten.
Sie kritisieren in Ihrer Eingabe Überlegungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu
einer Altersvorsorgeverpflichtung für Selbstständige.
Hierzu möchte ich gerne Stellung nehmen:
Nach den bisherigen Vorstellungen des BMAS sollen alle Personen, die eine selbstständige
Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben, verpflichtet sein, für das Alter
vorzusorgen. Dabei sollen Selbstständige die größtmögliche Freiheit bei der Wahl und Umsetzung
der Altersvorsorgeverpflichtung haben.
Durch großzügige Übergangsregelungen wird die bisherige Altersvorsorge weitestgehend
berücksichtigt.
In der Gründungsphase sind Erleichterungen beim Einstieg in die Altersvorsorge vorgesehen. Im
Einzelnen soll eine Altersvorsorgeverpflichtung folgenden Grundzügen folgen:
Schaffung einer Altersvorsorgeverpflichtung für alle Selbstständige durch ein Altersvorsorgegesetz
(AVG) - mit Ausnahme für bereits anderweitig abgesicherte Künstler und Publizisten, Landwirte
sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherte pflichtverkammerte Selbstständige.
Weitere Ausnahmen von der Vorsorgeverpflichtung insbesondere für Selbstständige
im rentennahen Alter sowie für selbstständig Nebentätige.
Keine Vorsorgeverpflichtung für heute mindestens 50-Jährige und weitgehende Rücksichtnahme auf
die Ausgestaltung bisheriger Altersvorsorgemaßnahmen bei den heute mindestens 30-Jährigen.
Verpflichtende Absicherung von Selbstständigen für das Alter bis zum Erreichen einer
Basissicherung oberhalb der Grundsicherung.
Grundsätzliche Abschaffung der bisherigen Versicherungspflichtregelungen für Selbstständige in
der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. „Handwerkerpflichtversicherung“) unter
Rücksichtnahme auf die finanziellen Belange der gesetzlichen Rentenversicherung.
Altersvorsorgeverpflichtung durch eine Vorsorgestelle; die gesetzliche Rentenversicherung soll
zudem zuständiger Träger für diejenigen Selbstständigen werden, die ihrer privaten
Vorsorgeverpflichtung nicht nachkommen oder sich von vornherein für eine Absicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden.
Einführung von Meldepflichten für Selbstständige und für die Finanzbehörden zur Feststellung der
Vorsorgeverpflichtung und deren Einhaltung.
Berücksichtigung der spezifischen Situation von Selbstständigen durch angemessene Gestaltung der
beitragsrechtlichen Regelungen, u. a. flexible Beitragszahlungen und Beitragsfreiheit in der
Existenzgründungsphase.
Das Konzept sieht auch keine einheitliche Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständige vor,
vielmehr soll jeder Einzelne entscheiden können, ob und wie er privat vorsorgen möchte oder ob er
aber den Weg über die gesetzliche Rentenversicherung geht. Wichtig ist dabei vor allem, dass die
gewählte Vorsorge im Rentenalter zur Verfügung steht und nicht noch im letzten Augenblick riskant
investiert wird.
Dadurch kann eine Basissicherung erreicht werden, die eine Abhängigkeit von staatlichen
Leistungen im Alter verhindern hilft. Wenngleich zum jetzigen Zeitpunkt zu vielen Detailfragen
noch keine abschließenden Antworten gegeben werden können, soll auf die Belange von
Selbstständigen und die Besonderheiten freien unternehmerischen Handelns durch vielfältige
Sonderregelungen hinreichend Rücksicht genommen werden.
Die Einführung einer Altersvorsorgeverpflichtung für bisher nicht pflichtversicherte Selbstständige würde eine Sicherungslücke im System der Alterssicherung schließen. Es ist
davon auszugehen, dass die Diskussion hierüber in der kommenden Legislaturperiode
wider aufgenommen wird. Hierbei werden die Interessen und die spezifische Situation von
Selbstständigen zu beachten sein. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kerstin Opitz