Antrag Bezirksregierung Düsseldorf auf - Kreis Siegen

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Antrag Bezirksregierung Düsseldorf auf - Kreis Siegen
Eingangsstempel
Landesprüfungungsamt für Medizin
Psychotherapie und Pharmazie
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf
Telefon 0211/ 475-4152 / 5152
www.lpa-duesseldorf.nrw.de
Aktenzeichen: 24.14.04.________________
Antrag
auf Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe
für EU- und Drittstaatenangehörige
Hinweis: Um sachgerecht über diesen Antrag entscheiden zu können, werden von Ihnen Angaben
und Unterlagen benötigt. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen im ergänzenden Merkblatt
zum Antragsverfahren und füllen Sie bitte den Antragsvordruck – möglichst in Maschinen- oder
Blockschrift - aus. Falls der vorgesehene Platz in diesem Vordruck für Ihre Angaben nicht
ausreicht, können Sie ein Ergänzungsblatt beifügen.
1. Die Anerkennung wird für folgenden Beruf beantragt: (Bitte nur einen Beruf auswählen)
Diätassistent/in
Hebamme/Entbindungspfleger
Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Masseur/in und med. Bademeister/in
Medizinisch-technische/r
Laboratoriumsassistent/in
Medizinisch-technische/r Assistent/in
für Funktionsdiagnostik
Sonstiges:
Ergotherapeut/in
Logopäde/in
Orthoptist/in
Physiotherapeut/in
Podologe/in
Rettungsassistent/in
Medizinisch-technische/r
Radiologieassistent/in
Pharmazeutischtechnische/r Assistent/in
auf Grund einer im Ausland, und zwar in (Land)
abgeschlossenen Ausbildung als
Berufsbezeichnung in der Heimatsprache
Deutsche Berufsbezeichnung
2. Personenbezogene Angaben
Familienname (ggf. auch der Geburtsname)
Geschlecht
männlich
Vorname(n)
Familienstand
weiblich
ledig
Telefon (tagsüber)
verheiratet
E-Mail
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
Stand 20.10.2011
geschieden
Handy.
Geburtsort, Land
Staatsangehörigkeit
Postleitzahl, Ort
3. Angaben zur allgemeinen Schulbildung
Welcher mit dem deutschen Schulsystem vergleichbare Abschluss wurde erreicht ?
Volks- oder Hauptschulabschluss
Mittlere Reife oder vergleichbare Qualifikation (Fachoberschulreife)
Abitur oder Fachhochschulreife (Hochschulzugangsberechtigung)
Sonstiges: __________________________
Anzahl Schuljahre _______
Ggf. Besonderheiten Ihres Schulabschlusses: _______________________________________
____________________________________________________________________________
Das Abschlusszeugnis ist im Original oder als beglaubigte Kopie und als von einem in
Deutschland öffentlich bestellten oder beeideten Dolmetscher oder Übersetzer gefertigte
deutsche Übersetzung beizufügen.
4. Angaben zur Berufsausbildung
Name und Ort der Schule / Akademie, an der die Ausbildung erfolgte:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Beginn und Ende der Ausbildung: ____________ bis ____________
Datum des Ausbildungsnachweises: _______________
Angabe der Behörde, die die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bzw. das Diplom in
Ihrem Heimatland ausgestellt hat:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Alle Angaben zur Berufsausbildung sind durch Zeugnisse, Urkunden, Diplome oder
Bescheinigungen nachzuweisen. Die Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Kopie
vorzulegen. Ferner ist von einem in Deutschland öffentlich bestellten oder beeideten
Dolmetscher oder Übersetzer gefertigte deutsche Übersetzung dieser Nachweise beizufügen.
Zur Beurteilung des Ausbildungsumfangs müssen folgende Angaben aus den von Ihnen
beigefügten Nachweisen hervorgehen:
⇒
⇒
⇒
die Themengebiete und die jeweilige Stundenzahl des erteilten theoretischen und
praktischen Unterrichts
die Themengebiete und die jeweilige Stundenzahl der praktischen Ausbildung
die einzelnen Prüfungsfächer Ihrer schriftlichen, mündlichen und praktischen
Abschlussprüfung
5. Angaben zur Berufstätigkeit
Hier sind nur die Berufstätigkeiten in dem erlernten Beruf einzutragen:
Zeitraum
Arbeitgeber / Institution
berufliche Funktion
6. Sonstige Angaben zur Berufstätigkeit bzw. zur beruflichen Qualifikation
Hier sind z.B. Berufstätigkeiten mit einem Bezug zum erlernten Beruf oder Zusatzqualifikationen
einzutragen:
Zeitraum
Arbeitgeber / Institution
berufliche Funktion
7. Angaben zu früheren Antragsverfahren
Wurde bereits ein Antrag auf Berufsanerkennung eines nichtakademischen Heilberufen
(einschließlich Altenpflege) in einem anderen Bundesland, in einem anderen EUMitgliedstaat, bei einem Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen gestellt oder ist ein
solches Verfahren anhängig?
Nein
Ja, es wurde bei folgender Stelle / Behörde bereits ein Antrag gestellt:
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
Dem Antrag sind frühere Entscheidungen im Original oder als beglaubigte Kopie und ggf. als
deutsche Übersetzung beizufügen.
8. Erklärungen
Ich halte mich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland auf oder beabsichtige meinen
Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zunehmen und/oder in Nordrhein-Westfalen eine
Berufstätigkeit aufzunehmen.
Ich bin damit einverstanden, dass meine gesamten Antragsunterlagen – falls erforderlich –
zur fachlichen Beurteilung an Dritte weitergeleitet werden.
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bzw. das Diplom wurde bislang in
meinem Heimatland nicht widerrufen.
Ich bin darüber informiert, dass die Antragsbearbeitung gebührenpflichtig ist (200 - 350 Euro).
Weiterhin ist mir bekannt, dass die Bearbeitungsgebühren auch anteilig bei einer Ablehnung
oder Zurückziehung des Antrags anfallen, soweit mit der Bearbeitung bereits begonnen
worden ist (§ 15 Abs. 2 Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – GebG NRW).
Über die Gebühr hinaus kann gemäß § 10 Abs. 1 GebG NRW Auslagenersatz gefordert
werden.
Ich versichere, dass ich alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe und mir bewusst
ist, dass falsche oder unvollständige Angaben zu einer strafrechtlichen Verfolgung
führen können.
______________________, ________________
Ort
Datum
____________________________
Unterschrift
Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei:
Nachweise über die Berufsqualifikation mit deutschen Übersetzungen
Abschusszeugnis der allgemeinen Schulbildung mit deutscher Übersetzung
Nachweise über die Berufstätigkeit im Ausland mit deutschen Übersetzungen
Unterlagen über frühere Berufsanerkennungsverfahren
Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis / Reisepass)
Tabellarischer Lebenslauf
Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
Heiratsurkunde
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
Landesprüfungsamt für Medizin,
Psychotherapie und Pharmazie
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Merkblatt
zur Beantragung der Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe
Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von nichtakademischen Heilberufen von EU- und
Drittstaatlern ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LPA) bei der
Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Das LPA überprüft die fachliche Gleichwertigkeit der beruflichen
Qualifikation anhand von Zeugnissen, Urkunden, Diplomen und Bescheinigung. Das Verfahren beruht auf
der in den einzelnen Berufsgesetzen in nationales Recht umgewandelten EU-Richtlinie 2005/36/EG.
Eine sachgerechte Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsausbildung ist nur bei Vorlage folgender
Unterlagen möglich:
1.
vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
2. tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung, Fortbildungen
und bisherige berufliche Tätigkeiten
3.
Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
4.
Diplome, Prüfungszeugnisse
Ausbildung
5.
zusätzliche Nachweise die folgendes bescheinigen:
• Beginn und Ende der Ausbildung
• Art und Umfang der erteilten theoretischen Unterrichtsfächer
Angabe der Stunden pro Fach innerhalb der gesamten Ausbildungsdauer. Sofern bei dem
Nachweis die wöchentlichen Stunden pro Fach angegeben sind, ist es unbedingt erforderlich, dass
auch die Anzahl der Unterrichtswochen pro Schuljahr bzw. Semester aufgeführt ist.
• Art und Umfang der praktischen Ausbildung (Praktika)
Es muss aufgeführt sein, in welchen medizinischen Fachgebieten mit welcher Stundenzahl die
praktische Ausbildung stattfand.
• Art und Umfang der Abschlussprüfung
Hierbei sind die einzelnen Prüfungsfächer zu benennen und es muss aufgeführt sein, in welchen
Teilen (schriftlich, mündlich, praktisch) die Prüfung in den jeweiligen Fächern stattfand. Wenn
möglich, ist die entsprechende Prüfungsordnung vorzulegen.
6.
Nachweise über die Berufstätigkeit im erlernten Beruf und Zusatzqualifikationen
7.
Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
8.
Kopie des Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Staatsangehörigkeit
9.
Standesamtliches Dokument über die Namensführung z. B. Heiratsurkunde.
(nur erforderlich bei einer Änderung des Familiennamens)
oder
Befähigungsnachweise
über
eine
abgeschlossene
10. ggf. ist bei Ausbildungen aus dem EU-Ausland in der Gesundheits- und Krankenpflege oder der
Entbindungspflege (Hebamme) eine Konformitätsbescheinigung erforderlich, wenn die
Berufsbezeichnung nicht mit den Anhang 5.2.1. und 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG übereinstimmt.
Aus dieser Bescheinigung muss sich ergeben, dass die Mindestanforderungen an die Berufsausbildung
nach Artikel 31 bzw. 40 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt sind und den im Anhang zur Richtlinie
aufgeführten Nachweisen gleichstehen.
11. ggf. frühere Entscheidungen zu einer Berufsanerkennung aus anderen Bundesländern, einem
anderen EU-Mitgliedsstaaten oder einem Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen
Falls weitere Unterlagen erforderlich sein sollten, so wird dies nach Prüfung des Einzelfalls
mitgeteilt.
Wichtiger Hinweis:
Alle genannten Unterlagen müssen im Original oder als beglaubigte Kopien eingereicht werden. Bei
wichtigen Originalunterlagen, die nur schwer wiederzubeschaffen sind, ist von der Einsendung als
Original abzusehen. Die eingereichten Unterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgegeben.
Die deutschen Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscher oder
Übersetzer in Deutschland anzufertigen. Im Ausland gefertigte Übersetzungen sind von der
diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Übersetzern zu fertigen. Bei
nicht anerkannten Übersetzern muss die diplomatische Vertretung die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Übersetzung bestätigt haben.
Übersetzungen, die von unbeglaubigten Kopien angefertigt wurden, können nicht akzeptiert werden.
Alle notwendigen Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage im
Internet. Die Adresse lautet: www.lpa-duesseldorf.nrw.de
Nach Eingabe der Adresse bitte die
Startseite des Landesprüfungsamtes für Medizin bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Mitte des
Bildschirms öffnen, dann den Menüpunkt "Prüfungsbereiche" aufrufen und anschließend die Rubrik
"Gleichwertigkeitsprüfungen für nichtakademische Heilberufe" öffnen.
Gebühren:
Mit der Feststellung der Gleichwertigkeit des Aus- und Weiterbildungsstandes fallen nach der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Verwaltungsgebühren an:
Bei Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, EWR-Staaten und Schweiz 200,- € bis 350,- €
Bei Drittstaatlern 350,00 €
Die Bearbeitungsgebühren fallen auch anteilig bei einer Ablehnung oder Zurückziehung des
Antrages durch den Antragsteller an, soweit mit der Bearbeitung bereits begonnen wurde. Über die
Gebühr hinaus kann Auslagenersatz gefordert werden.
Kontaktdaten:
Dienstgebäude:
Ansprechpartner:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24 -Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und PharmaziePostfach 300865, 40408 Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Zentral-Fax 0211 / 475-4899 + 5899
Herr Basner
Zimmer: 1054
Herr Gunia
Zimmer 1054
Frau Wecks
Zimmer 1051
Telefon: 0211 / 475 – 5152,
E-Mail: michael.basner@brd.nrw.de
Telefon: 0211 / 475 – 4152
E-Mail: roland.gunia@brd.nrw.de
Telefon:
0211/ 475 – 5268
E-Mail: angelika.wecks@brd.nrw.de
Nur für niederländische Ausbildungen:
Frau Danes
Telefon: 0211 / 475 – 4161
Zimmer 1060 E-Mail: barbara.danes@brd.nrw.de
Frau Ingenbleek-Küppers
Telefon: 0211/475 – 5257 (Vormittags)
Zimmer 1055 E-Mail: elisabeth.ingenbleek-kueppers@brd.nrw.de
Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Anschließendes Verfahren bei den unteren Gesundheitsbehörden:
Die Entscheidung über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung liegt weiterhin in der
Zuständigkeit des für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes beim Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Im
Rahmen eines solchen ebenfalls gebührenpflichtigen Antragsverfahren werden die Sprachkenntnisse, die
gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis) und die persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches
Führungszeugnis in der Belegart O) geprüft. Ohne den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse in der
Umgangs- und Fachsprache wird keine Erlaubnis erteilt.