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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 5173
15. Wahlperiode
09. 05. 2014
Antrag
der Abg. Georg Wacker u. a. CDU
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Lernstandserhebung mit (Diagnose- und) Vergleichsarbeiten
(DVA bzw. VERA)
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.
welche Vergleichsarbeiten (VERA) bzw. Diagnose- und Vergleichsarbeiten
(DVA) im Schuljahr 2014/2015 jeweils für die einzelnen Schularten in welcher
Klassenstufe bzw. für welchen Bildungsstandard angewandt werden;
2.welche Diagnose- und Vergleichsarbeit die Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen an den Gemeinschaftsschulen im Schuljahr 2014/2015 schreiben
werden;
3.weshalb für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen dieses Vorgehen gewählt wurde;
4.
welche Vergleichsarbeiten (VERA) bzw. Diagnose- und Vergleichsarbeiten
(DVA) im Schuljahr 2015/2016 jeweils für die einzelnen Schularten in welcher
Klassenstufe bzw. für welchen Bildungsstandard angewandt werden sollen;
5.ob die DVA (Bildungsstandard 6) an allen Schularten nach dem derzeit gültigen
Verfahren auch für die Zeit ab dem Schuljahr 2015/2016 beibehalten werden
sollen;
6.welche Testheftversion der Vergleichsarbeit (VERA 8) künftig für die Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen ausgewählt wird;
7.weshalb für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen dieses Vorgehen gewählt wurde;
1
Eingegangen: 09. 05. 2014 / Ausgegeben: 10. 06. 2014
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
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8. weshalb ggf. für die Auswahl der Testheftversion für VERA 8 an den Gemeinschaftsschulen ein anderes Verfahren als für die DVA (Bildungsstandard 6) an
den Gemeinschaftsschulen gelten soll;
9. ob für das Fach Latein künftig Vergleichsarbeiten (DVA oder VERA – Bildungsstandard 8) an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen durchgeführt werden sollen;
10. ob und ggf. welche Auswirkungen die Verschiebung der Bildungsplanreform
auf die geplante Veränderung bei den Diagnose- und Vergleichsarbeiten hat.
09. 05. 2014
Wacker, Schebesta, Viktoria Schmid,
Kurtz, Müller, Traub, Röhm CDU
Begründung
Die Lernstandserhebung mit Hilfe von Diagnose- und Vergleichsarbeiten (DVA)
bzw. Vergleichsarbeiten (VERA) ist ein wichtiges Verfahren, um auf der Basis der
Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) die Qualitätsentwicklung
aller Schularten voranzubringen. Die Vergleichsarbeiten müssen selbstverständlich
regelmäßig weiterentwickelt und verbessert werden.
Für die DVAs (Bildungsstandard 6) im kommenden Schuljahr ist für die Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse der Gemeinschaftsschulen geplant, die
DVAs für die Realschule als Grundlage zu verwenden und dann Schülerinnen und
Schülern je nach Leistungsstärke noch die Möglichkeit zu bieten, die DVAs für die
Hauptschule bzw. das Gymnasium zu schreiben. Bei den Planungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für die Weiterentwicklung der Lernstandserhebung im Kontext der Bildungsplanreform fällt aber auf, dass für VERA 8 keine
individuell am Schüler orientierte Auswahl der Testheftversion mehr erfolgen soll.
Stattdessen soll für die gesamte Jahrgangsstufe einheitlich eine Testheftversion
ausgewählt werden.
Dieses geplante Vorgehen widerspricht eklatant dem vorgegebenen Ziel der Gemeinschaftsschule, Schülerinnen und Schüler auf alle Bildungsabschlüsse vorzubereiten. Sofern es die Landesregierung ernst meint mit dem Ziel, an der Gemeinschaftsschule jeden Bildungsabschluss zu ermöglichen, muss sie auch die Auswahl
der Testheftversion für VERA 8 an den Stärken der einzelnen Schülerinnen und
Schüler orientieren.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 2. Juni 2014 Nr. 32–6500.4/582/1 nimmt das Ministerium für
Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Staatsministerium zu dem
Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.
welche Vergleichsarbeiten (VERA) bzw. Diagnose- und Vergleichsarbeiten
(DVA) im Schuljahr 2014/2015 jeweils für die einzelnen Schularten in welcher
Klassenstufe bzw. für welchen Bildungsstandard angewandt werden;
Im Schuljahr 2014/2015 werden folgende zentrale Lernstandserhebungen an allgemein bildenden öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg eingesetzt:
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Schulart
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Eingesetztes Verfahren
Klassenstufe(n)
Grundschule
VERA 3 (Deutsch und Mathematik)
3
Werkrealschule/
Hauptschule
onlinebasierte Lernstandserhebung
5
DVA 7 (Deutsch, Mathematik)
7
Realschule
DVA 7 (Deutsch, Mathematik)
7
DVA 9 ( Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache)
9
Gemeinschaftsschulen
DVA 7 (Deutsch, Mathematik)
7
Gymnasien
DVA 7 (Deutsch, Mathematik)
7
DVA 9 (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache: Englisch, Französisch oder
Latein)
9
2.welche Diagnose- und Vergleichsarbeit die Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen an den Gemeinschaftsschulen im Schuljahr 2014/2015 schreiben
werden;
3.weshalb für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen dieses Vorgehen gewählt wurde;
Auch die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule sollen zu Beginn des
Schuljahres 2014/2015 die im gegliederten Schulwesen vorgesehenen Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik schreiben.
Im Schuljahr 2014/2015 sollen alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule die für die Realschule vorgesehene Vergleichsarbeit zu dem vom Kultusministerium bekanntgegebenen Termin schreiben. Weiter sollen die Schülerinnen
und Schüler die Möglichkeit haben, danach auf Wunsch an einem von der Schule
festgelegten Termin die für die Werkrealschulen/Hauptschulen und Gymnasien
vorgesehenen Vergleichsarbeiten zu schreiben.
Diese Vorgehensweise wurde gewählt, da die Gemeinschaftsschulen bis zum Vorliegen des gemeinsamen Bildungsplans (Einführung im Schuljahr 2016/2017) nach
dem Bildungsplan der Realschule 2004 unter Einbeziehung gymnasialer Standards
sowie Standards der Hauptschule arbeiten.
Aus empirischen Gründen ist es angezeigt, zunächst für die gesamte Lerngruppe den Lernstand anhand eines Verfahrens zu erheben. Es ist sinnvoll, hierfür die
Bildungsstandards des Bildungsplans zu wählen, nach dem an den Gemeinschaftsschulen gearbeitet wird.
Erst in einem zweiten Schritt soll auf freiwilliger Grundlage individuell der Lernstand in Bezug auf die Bildungsstandards der weiteren Bildungspläne (Gymnasium 2004 und Werkrealschule 2012) erhoben werden. Eine Auswertung der Daten
bezogen auf die Bezugsnorm der Lerngruppe ist hierbei nicht möglich.
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4.
welche Vergleichsarbeiten (VERA) bzw. Diagnose- und Vergleichsarbeiten
(DVA) im Schuljahr 2015/2016 jeweils für die einzelnen Schularten in welcher
Klassenstufe bzw. für welchen Bildungsstandard angewandt werden sollen;
Schulart
Eingesetztes Verfahren
Klassenstufe(n)
Grundschule
VERA 3 (Deutsch und Mathematik)
3
Werkrealschule
Lernstand 5
5
VERA 8 (Deutsch, Mathematik,
Fremdsprache: Englisch oder Französisch)
8
Lernstand 5
5
VERA 8 (Deutsch, Mathematik,
Fremdsprache: Englisch oder Französisch)
8
Lernstand 5
5
VERA 8 (Deutsch, Mathematik,
Fremdsprache: Englisch oder Französisch)
8
Lernstand 5
5
VERA 8 (Deutsch, Mathematik,
Fremdsprache: Englisch oder Französisch)
8
Realschule
Gemeinschaftsschulen
Gymnasien
5.ob die DVA (Bildungsstandard 6) an allen Schularten nach dem derzeit gültigen
Verfahren auch für die Zeit ab dem Schuljahr 2015/2016 beibehalten werden
sollen;
Ab dem Schuljahr 2015/2016 werden an den Schulen in Baden-Württemberg keine
DVA mehr eingesetzt.
6.welche Testheftversion der Vergleichsarbeit (VERA 8) künftig für die Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen ausgewählt wird;
7.weshalb für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen dieses Vorgehen gewählt wurde;
Für die Gemeinschaftsschulen entscheidet die zuständige Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters, sofern diese an der Schule nicht gebildet wurde,
die Gesamtlehrerkonferenz, darüber, welche Testheftversion an der Schule einheitlich für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 zum Einsatz kommt.
Aus empirischen Gründen und insbesondere aus Gründen der praktischen Nutzbarkeit der Ergebnisse an den Schulen ist es angezeigt, zunächst lediglich eine Testheftversion je Jahrgang einzusetzen. Würde für jede Schülerin und jeden Schüler
innerhalb der leistungsheterogenen Lerngruppe individuell entschieden, welches
Testheftniveau zu bearbeiten ist, wären die Ergebnisse weder für die Lerngruppe
noch für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler verwertbar.
Deshalb wurde die Regelung erarbeitet, die Entscheidung über die einheitliche
Verwendung einer Testheftversion der Jahrgangsgruppenkonferenz der Gemeinschaftsschule zu überlassen. Es wird den Gemeinschaftsschulen also keine bestimmte Testheftversion zugewiesen. Die Schule muss aber einheitlich für alle
Schüler entscheiden, welche Testheftversion sie wählt.
Zum Hintergrund der unterschiedlichen Testheftversionen lässt sich Folgendes sagen:
Lernstandserhebungen sind Instrumente, die sich an Bildungsstandards ausrichten.
Es geht darum, für ausgewählte Kompetenzbereiche einen Lernstand zu einem definierten Zeitpunkt zu erheben, und diesen einer entsprechenden Kompetenzstufe
zuzuordnen. Dazu werden den Kompetenzstufen zugeordnete Aufgaben entwickelt
und pilotiert. Die Zusammenstellung der Aufgaben zu den entsprechenden Testheftvarianten ist testtheoretisch bzw. motivational zu begründen und steht nicht im
Zusammenhang mit Bildungsgängen bzw. Schulsystemen. Es gibt z. B. jeweils ein
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„einfaches Testheft“, das verhältnismäßig mehr Aufgaben einer niedrigeren Kompetenzstufe enthält, um die Schüler/-innen bei der Bearbeitung zu ermutigen. In
diesem Heft sind aber auch Aufgaben enthalten, die einer höheren Kompetenzstufe
entsprechen.
8.weshalb ggf. für die Auswahl der Testheftversion für VERA 8 an den Gemeinschaftsschulen ein anderes Verfahren als für die DVA (Bildungsstandard 6) an
den Gemeinschaftsschulen gelten soll;
Grundlage der Vergleichsarbeiten DVA sind die baden-württembergischen Bildungsstandards der Bildungspläne der jeweiligen Schularten, für jeden Bildungsplan muss also eine eigene Vergleichsarbeit DVA im jeweiligen Fach zur Verfügung gestellt werden.
Die Vergleichsarbeiten VERA basieren auf den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für die Primarstufe bzw. den Mittleren Schulabschluss und sind
damit schulartunabhängig.
Auf dieser Grundlage wurden, wie unter Ziffer 3 und Ziffer 7 erläutert, die Entscheidung zum Einsatz des jeweiligen Verfahrens bzw. der Testheftvarianten getroffen.
9.ob für das Fach Latein künftig Vergleichsarbeiten (DVA oder VERA – Bildungsstandard 8) an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen durchgeführt werden sollen;
Für das Fach Latein sind ab dem Schuljahr 2015/2016 keine Lernstandserhebungen geplant.
10. ob und ggf. welche Auswirkungen die Verschiebung der Bildungsplanreform
auf die geplante Veränderung bei den Diagnose- und Vergleichsarbeiten hat.
Die Verschiebung der Einführung der weiterentwickelten Bildungspläne für die
Grundschule und die Sekundarstufe I auf das Schuljahr 2016/2017 hat keine Auswirkungen auf die Umstellung bei den Lernstandserhebungen.
Stoch
Minister für Kultus, Jugend und Sport
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