Teilnahmebedingungen Gewinnspiel 200
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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel 200
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel 200. Monatskatalog § 1 Allgemeines (1) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Hofer Reisen GmbH & Co KG (nachfolgend "Hofer Reisen" genannt). Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist Hofer Reisen zuständig und verantwortlich. (2) Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher. (3) Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form. § 2 Teilnahmeberechtigung (1) Der Teilnehmer erklärt, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat. (2) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. (3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte von Hofer Reisen, der Hofer KG und Eurotours Ges.m.b.H. einschließlich deren Angehörige. (4) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht. § 3 Gewinn (1) Insgesamt gibt es 10 Preise zu gewinnen: 1. Preis: 8-tägige Malta Sternfahrt für 2 Personen und einen Hofer Reisen-Koffer im Wert von € 1.228,inklusive 7 Übernachtungen im Hotel Maritim Antonine & Spa **** Doppelzimmer für 2 Personen Verpflegung: Frühstück Linienflug ab/bis Wien oder München Transfer Flughafen - Hotel - Flughafen 4 Ausflüge (2 x ganztags, 2 x halbtags) inkl. Transfer im modernen, klimatisierten Reisebus örtliche deutschsprachige Reiseleitung während der Ausflüge Mögliche Reisezeiträume: 19.10. - 02.11.2016, 09.11. - 23.11.2016 oder 15.02.-15.03.2017, Termin auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Eigenanreise zum jeweiligen Flughafen. 2. Preis: Hotel Post in Ramsau am Dachstein für 2 Personen im Wert von € 328,- inklusive 3 Übernachtungen im Hotel Post Doppelzimmer für 2 Personen Verpflegung: All-inclusive Schladming Dachstein Sommercard Mögliche Reisezeiträume: 09.07.2016 bis 16.10.2016, Termin auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Eigenanreise. 3. Preis: Hotel Palace in Hévíz für 2 Personen im Wert von € 180,- inklusive 2 Übernachtungen im Hotel Palace **** Doppelzimmer für 2 Personen Verpflegung: Halbpension (Frühstücks- und Abendbuffet) Mögliche Reisezeiträume: 09.07.2016 bis 23.12.2016, Termin auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Eigenanreise. 4. - 10. Preis: je ein Hofer Reisen-Gutschein im Wert von € 50,Gutschein einlösbar bei Buchung einer Reise bei Hofer Reisen GmbH & Co KG im Internet oder per Telefon. Der Gutschein ist gültig bis 30.06.2017. (2) Der Preis wird von Hofer Reisen unentgeltlich zur Verfügung gestellt und kann nicht in Bargeld ausgezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden. (3) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden. Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde. § 4 Durchführung des Gewinnspiels (1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit von 31.05.2016 bis einschließlich 30.06.2016 möglich. (2) Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, hat der Teilnehmer die Frage „Welches der drei Bilder zeigt den ersten Hofer Reisen Monatskatalog?“ - mit 3 Antwortmöglichkeiten auf der Hofer Reisen Website zu beantworten. Der Gewinn wird unter allen Teilnehmern verlost, welche die Frage richtig beantwortet haben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. (3) Mehrfachteilnahmen sind nicht erlaubt. (4) Die Auslosung wird von Hofer Reisen per Zufallsprinzip durchgeführt und die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis 08.07.2016. (5) Die Ermittlung der Gewinner findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. § 5 Annahme des Gewinns (1) Der Gewinner wird per E-Mail von service@hofer-reisen.at über den Gewinn verständigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung. (2) Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 10 Werktagen annehmen, indem er auf das E-Mail mit Bekanntgabe seiner und der Daten (Vorname, Nachname, Anschrift und Geburtsdatum) der Begleitperson antwortet. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird von Hofer Reisen nach eigenem Ermessen und wenn zeitlich möglich unter den verbleibenden Teilnehmern neuerlich verlost. Der zuerst gezogenen Gewinner hat nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn. (3) Der Gewinn wird per E-Mail bzw. per Post an den Gewinner übermittelt. Die Zustellung erfolgt ausschließlich an eine Zustelladresse in Österreich § 6 Veröffentlichung (1) Der Gewinner erteilt seine ausdrückliche Erlaubnis, dass Hofer Reisen ihn unter Angabe des Vornamens und Initial des Nachnamens als Gewinner des Gewinnspieles, auf der Hofer Reisen Homepage bzw. auf Hofer Reisen Facebook veröffentlichen darf. § 7 Störungen im Ablauf; Haftung (1) Hofer Reisen behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder der Internetseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist. (2) Hofer Reisen hat das Recht, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen. (3) Hofer Reisen übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird. (4) Hofer Reisen haftet nur für Schäden, die von Hofer Reisen oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. § 7 Schlussbestimmungen (1) Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wels. (2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.