NGA-Breitbandausbau im Landkreis Rotenburg (Wümme)
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NGA-Breitbandausbau im Landkreis Rotenburg (Wümme)
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Rotenburg (Wümme) Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Kontaktstelle, Ansprechpartner Landkreis Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Tanja Steinecke Telefon: 04261/983-2857 E-Mail: tanja.steinecke@lk-row.de 1.2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses Gegenstand dieses nicht-förmlichen Interessenbekundungsverfahrens ist die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssicheren Next Generation Access (NGA)‐Breitbandinfrastruktur mit einer Bandbreite von 50 Mbit/s und mehr, mindestens jedoch 30 MBit/s im Download und einer deutlichen Verbesserung des Uploads beim Endkunden. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist bereit, sofern kein Anbieter in der Lage ist, den Ausbau kostendeckend durchzuführen, eine Beihilfe zum Aufbau der zukunftssicheren NGA-Breitbandinfrastruktur zu leisten, und zwar in Gebieten, in denen nach der vorangegangenen Markterkundung die aktuelle Versorgung unter 30 Mbit/s oder noch geringer ist, und in denen in den kommenden drei Jahren keine Breitbandversorgung durch den Markt vorgesehen ist. Dieses Interessenbekundungsverfahren dient als zusätzliche Planungsgrundlage und zur Vorbereitung eines späteren, gesondert durchzuführenden Verfahrens zur Vergabe der geplanten Beihilfe. Es ist sowohl für den Auftraggeber, als auch den Bieter unverbindlich. Grundlage der für den Ausbau zu vergebenen Beihilfe sind folgende verbindlichen Richtlinien und Regelungen: Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom 27.06.2014 (2014/C 198/30), Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015, Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.Oktober 2015, in der ersten Überarbeitung vom 20. Juni 2016 (Bundesförderrichtlinie), Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung – ländlicher Raum) des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELERVO) 2. Projektgebiet Zielgebiete der Interessenbekundung sind die im Landkreis Rotenburg (Wümme) identifizierten, unterversorgten Gebiete (unter 30 Mbit/s), in denen in den kommenden drei Jahren keine Erschließung durch den Markt zu erwarten ist. Diese Gebiete liegen in den folgenden Städten und Gemeinden: Gemeinde Gnarrenburg Gemeinde Scheeßel Samtgemeinde Bothel Samtgemeinde Geestequelle: Gemeinde Alfstedt Gemeinde Basdahl Gemeinde Ebersdorf Gemeinde Hipstedt Samtgemeinde Fintel Samtgemeinde Selsingen Samtgemeinde Sottrum Gemeinde Bötersen Gemeinde Sottrum Samtgemeinde Tarmstedt Samtgemeinde Zeven Stadt Rotenburg Die Identifizierung der Gebiete beruht auf den dem Landkreis Rotenburg (Wümme) bekannten und im Rahmen des vorangegangenen Markterkundungsverfahrens übermittelten Daten der Netzbetreiber. Für die daraus resultierenden Adresslisten übernimmt der Landkreis keine Haftung. Jeder Interessent ist verpflichtet im Rahmen seiner Interessenbekundung die Adressen in weißen Flecken zu verifizieren und ggf. zu ergänzen bzw. zu ändern. 2.1. Losbildung Für die im Nachgang zum Interessenbekundungsverfahren anstehenden Entscheidungen über den weiteren Ausbau wird für jedes unterversorgte Gebiet entsprechend der Vorgaben der beteiligten Gebietskörperschaften wird ein einzelnes Los gebildet (insgesamt 85 Lose). Im Rahmen der Interessenbekundung sind die geforderten Angaben je Los zu machen. Interessenbekundungen können auch für mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Vor diesem Hintergrund gliedert sich das Vorhabengebiet im Landkreis Rotenburg (Wümme) wie folgt: Los Hauptverwalt ungseinheit 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 1.19 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Gnarrenburg Scheeßel Scheeßel Scheeßel Scheeßel Scheeßel Scheeßel Scheeßel Scheeßel Scheeßel Scheeßel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel SG Bothel Gemeinde Projektgebiet Bothel Brockel Brockel Brockel Brockel Hemsbünde Hemsbünde Hemsbünde Hemsbünde Hemsbünde Hemslingen Hemslingen Kirchwalsede Kirchwalsede Kirchwalsede Kirchwalsede Karlshöfen Süd/Ost Neu Kuhstedter Moor / Nord Oberfindorf Glinstedt Nord Karlshöfener Berg Karlshütte Neu Kuhstedt Ober Barkhausen Augustendorf Unter Barkhausen Kuhstedt West Messelkamp Friedrichsdorf / Langenhausen Marienbusch Hasselhorst Volkmarsterweg / Franzhorn Klenkendorf Osterwede Findorf Bartelsdorf Deepen Nord Hetzwege Ostervesede Nord Ostervesede Süd Veersebrück Wenkeloh Westeresch Westervesede Nord Westervesede Ost Bothel Ost Bahnhof Brockel Ost Brockel B71 Wensebrock West Hemsbünde West Worth Hassel* Hastedt Hastedt West Hemslingen Ost Hemslingen Ziegelei Federlohmühlen Kirchwalsede Nord Riekenbostel Weißenmoor Anschlüsse Haushalte 43 43 49 22 26 59 23 17 65 13 10 57 39 56 56 64 29 34 77 30 22 85 17 13 74 51 13 49 33 44 27 33 52 10 25 35 13 34 14 16 31 6 11 15 12 9 16 26 25 38 10 5 22 7 10 11 27 6 17 64 43 57 35 43 68 13 33 46 17 44 18 21 40 8 14 20 16 12 21 34 33 49 13 7 29 9 13 14 35 8 3.18 4.1 4.2 4.3 SG SG SG SG Bothel Geestequelle Geestequelle Geestequelle Westerwalsede Basdahl Basdahl Alfstedt/ Ebersdorf Rahnhorst Basdahl südl Basdahl Oese Alfstedt Ebersdorf 10 20 143 13 13 26 186 17 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.9 6.1 SG SG SG SG SG SG SG SG SG Fintel Fintel Fintel Fintel Fintel Fintel Fintel Fintel Selsingen Fintel Fintel Fintel Vahlde Lauenbrück Helvesiek Helvesiek Stemmen Haxloh Eurostrand Fintel West Vahlde Lauenbrück Ost Helvesiek Ost Helvesiek West SüdOst Neddervieh Rugenberg/Hohe Lucht/Ölkershusen 56 65 12 70 22 15 49 12 27 73 85 16 91 29 20 64 16 35 6.2 SG Selsingen Schwarzer Pool/Mojenhoop/Sprakel 33 43 6.3 6.4 6.5 6.6 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 9.7 9.8 10.1 10.2 SG Selsingen SG Selsingen SG Selsingen SG Selsingen SG Sottrum SG Sottrum SG Sottrum SG Sottrum SG Sottrum SG Tarmstedt SG Tarmstedt SG Tarmstedt SG Tarmstedt SG Tarmstedt SG Tarmstedt SG Tarmstedt SG Zeven SG Zeven SG Zeven SG Zeven SG Zeven SG Zeven SG Zeven SG Zeven Stadt Rotenburg Stadt Rotenburg Winderwohlde Byhusen Rockstedt Stüh Fährhof Ost K237 Hemelberg kl Sottrum West Jeerhof Tarmstedt Süd Tarmstedt Nord Hepstedt Breddorf Hanstedt Altenbülstedt Hof Hollinghausen Ehestorf Hesedorf Osterheeslingen West Weertzen West Wense Nord Wiersdorf Hofkoh Ost Bahntrasse Campus Unterstedt Predigerseminar 9 13 1 6 75 58 55 45 11 44 102 66 41 39 30 11 42 50 14 21 59 23 21 14 3 17 12 17 1 8 98 75 72 59 14 57 133 86 53 51 39 14 55 65 18 27 77 30 27 18 4 22 Sottrum Sottrum Sottrum Sottrum Bötersen Elsdorf Gyhum Heeslingen Heeslingen Heeslingen Heeslingen Zeven Zeven * Los 3.8 Projektgebiet Hassel: Die Versorgungsdaten aus der Markterkundung für Hassel sind fehlerhaft, da der neue KVz 04260_1_A481 nicht berücksichtigt wurde. Interessenten werden gebeten den weißen Fleck anhand Ihrer Datenlage zu identifizieren und nur für die unterversorgten Bereiche eine Kalkulation abzugeben. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende tatsächliche Durchführung eines Vergabeverfahrens für jedes, und getrennt nach Losen ebenso vor. Gleiches gilt für Änderungen im Loszuschnitt im weiteren Verfahren. Die Pläne zu den einzelnen Projektgebieten werden über einen Kooperationsserver zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Zugang ist über die unter 1.1 angegebene Kontaktstelle anzufordern. 3. Gegenstand der Zuwendung 3.1. Bezeichnung des Ziels des Verfahrens Der Landkreis Rotenburg (Wümme) bittet um die Einreichung von nach Losen aufgeteilten Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit NGA‐ Anschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung; nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Unterlagen auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung und eine mögliche Beantragung von Fördermitteln zu nutzen. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich die Gewährung einer Zuwendung vor. Nach aktuellem Kenntnisstand aufgrund des durchgeführten Markterkundungsverfahrens vom 28.Januar 2016 liegen die Bandbreiten im Zielgebiet unterhalb von 30 MBit/s und eine Erschließung durch den Markt ist in den kommenden 3 Jahren nicht zu erwarten. 3.2. Kurze Beschreibung des Vorhabens Ziel des Vorhabens ist, betrachtet für jedes Los, eine flächendeckende NGA‐Breitbandversorgung für die Projektgebiete zu erreichen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für alle Endkunden (100% der sich in den Zielgebieten befindenden Teilnehmeranschlüsse) zuverlässige Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Dabei sollen die NGA‐Anschlüsse sowohl den privaten als auch gewerblichen Endkunden die geforderten Bandbreiten bieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht. 3.3. Inhalt der und Anforderungen an die Interessensbekundungen Die vom Anbieter vorzulegende Interessenbekundung muss folgende Mindestinformationen je Los enthalten: Detaillierte Darstellung der technischen Lösung Angaben zur Backbone‐Anbindung (per Funk oder Glasfaser) sowie der Anbindung der Gebäude per Funk, per Kupfer (TAL) oder per Glasfaser Angaben zur Länge der neu zu verlegenden Streckenkilometer an Glasfaserleitung im Rahmen der möglichen Beihilfe Angaben zu den technisch mindestens erreichbaren (nicht „bis zu“) Übertragungsraten bei den Endkundenanschlüssen für folgende Staffelung: o o o o >= >= >= >= 30 Mbit/s % 50 Mbit/s % 100 Mbit/s % 200 Mbit/s % Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projektes gemäß der RL Breitbandförderung ländlicher Raum Niedersachsen und Bundesförderrichtlinie, hierzu zählen u.a. o o o umfassende Angaben zu den förderfähigen Investitionskosten die erwarteten laufenden Einnahmen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren, eine detaillierte Aufstellung der Betriebskosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren Hierzu ist je Los die auf dem Kooperationsserver hinterlegte Tabelle – Excel-Liste zur Finanzplanung Wirtschaftlichkeitslücke auszufüllen. Anzahl der Bestands- und Neukunden je Jahr für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren Angaben zu Endkundenprodukten und –preisen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme – Der Ausbau muss bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein Angaben zu existierenden Möglichkeiten, bestehende Infrastrukturen für die Maßnahme zu nutzen Angaben zur Gewährleistung eines offenen diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) Die Vorgaben der GIS‐Nebenbestimmungen des Bundes nach Ziffern 1.1 ‐ 1.2.3 sind zu beachten. Die Kosten sind so darzustellen, dass für den Landkreis Rotenburg (Wümme) die Ermittlung der auf die jeweiligen Gemeinden und die Stadt sowie der auf die einzelnen Lose entfallenden Anteile möglich ist. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag aus der Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und ‐betriebs (für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren), so stellt der Landkreis Rotenburg (Wümme) eine finanzielle Förderung zur Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Nummer: 2.3.2 i.V.m. Nummer 5.5 der RL Breitbandförderung – ländlicher Raum Niedersachsen, sowie der Bundesförderrichtlinie in Aussicht. Die Höhe der Beihilfe zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke ist maximal auf die Investitionskosten begrenzt. Die gewährten Beihilfen sollen entsprechend der aktuellen Planung zur Erstellung eines NGA‐Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines Unternehmens steht. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA‐Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von zehn Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für mind. zehn Jahre zu gewähren. Vor dem Hintergrund, des im Rahmen der Bundesförderrichtlinie geforderten Wirtschaftlichkeitsvergleichs werden Interessenten gebeten neben den erforderlichen Angaben zur ggf. vorhandenen Wirtschaftlichkeitslücke optional auch die Kosten für ein Betreibermodell als Nebenangebot mit anzugeben, sofern es als umsetzbar erscheint (für die Angaben der Wirtschaftlichkeit ist das entsprechende Formular auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.bmvi.de) zu nutzen). Sofern dieses Modell nicht umsetzbar erscheint, bittet der Landkreis Rotenburg um eine kurze Erklärung der Hintergründe. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Die Unterlagen sind schriftlich in 2‐facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. 4. Sonstige Informationen Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens, sowie eine Beschreibung der technischen Lösung unter Beachtung der Ziffern 1.1 – 1.2.3 der GIS‐Nebenbestimmungen des Bundes. Eine Karte des Zielgebiets steht zum Download bereit. Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt. 5. Weiteres Verfahren 5.1. Auswahlverfahren Das Auswahlverfahren muss unter Beachtung der besonderen Anforderungen der RL Breitbandförderung – ländlicher Raum in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt werden. Danach ist der auszuwählende Bewerber gemäß Nummer.: 4.3 der RL Breitbandförderung – ländlicher Raum unter anderem dazu verpflichtet, im geförderten Netz für einen Mindestzeitraum von zehn Jahren einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene zu gewährleisten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. In Fällen, in denen die Gewährleistung eines physisch entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung nicht realisierbar ist, muss stattdessen ein gleichwertiges virtuelles Zugangsprodukt bereitgestellt werden. Dieses virtuelle Zugangsprodukt ist durch die EU‐ Kommission vorab genehmigen zu lassen. Die Genehmigung muss spätestens zur Inbetriebnahme des zu errichtenden Netzes vorliegen. Zur Bewertung der eingereichten Unterlagen werden folgende Kriterien mit ihrer prozentualen Gewichtung herangezogen: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 Kriterium Höhe der benötigten Investitionsbeihilfe Anzahl der mit 50 MBit/s versorgten Endkundenanschlüsse im Zielgebiet Mitnutzung bestehender Infrastrukturen Nachhaltigkeit der technischen Lösung i.S. zukünftiger Bandbreitenentwicklung a. Funk b. KVZ‐ Überbau c. KVZ‐ Überbau und Migrationskonzept d. FttB/FttH Höhe der Endkundenpreise Verhältnis Beihilfe zu Investitionskosten Zeitplan Gewichtung 40 % 20 % 5% 15 % 5% 10 % 5% Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich vor die Bewertungskriterien für ein sich später ggf. anschließendes Vergabeverfahren anzupassen. 5.2. Fristen für die Einreichung der Interessenbekundungen Beginn: Ende: 07. Juli 2016 31.08.2016 Abschließend wird nochmals auf die unter 1.2. genannten Rechtsgrundlagen verwiesen. Rotenburg (Wümme), den 07. Juli 2016 Im Auftrag Tanja Steinecke