Preisliste Ultra Rib 2
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Preisliste Ultra Rib 2
POLYPROPYLEN Rohre und Formstücke Preisliste 2015 PP-ROHRSYSTEME ÖNORM registriert ÖN EN 13476 ÖGA geprüft Rippenverstärkte PP-Vollwandrohre Ultra Rib 2 sind verschweißbar. PP-Rohrsysteme von Maincor sind DN = Innendurchmesser und untereinander kompatibel. PP-Schachtsysteme Preise auf Anfrage Rohre ULTRA RIB 2 homogens Vollwandrohr DN = Innendurchmesser SN 10 / SN 16 ULTRA RIB RAIN homogenes Vollwandrohr DN = Innendurchmesser SN 12 Mega Cor DN 800-2400 mm DN = Innendurchmesser SN 4 / 8 PP-Kanalrohre Ultra Rib 2 SN 10 / 12 mit einseitiger Steckmuffe, inkl. 1 Dichtung DN da-Spitz da-Muffe Kg/Stk. 150 mm 170 mm 195 mm Länge mm €/lfm 4,4 2000 150 mm 6,5 3000 17,51 150 mm 10,7 5000 16,38 200 mm 6,9 2000 32,45 200 mm 10,2 3000 29,87 200 mm 16,9 5000 28,33 250 mm 225 mm 10,6 2000 54,38 250 mm 15,6 3000 49,44 250 mm 25,6 5000 41,92 300 mm 280 mm 258 mm 18,54 14,5 2000 74,16 300 mm 21,4 3000 69,01 300 mm 35,0 5000 64,07 128,75 400 mm 335 mm 320 mm 26,6 2000 400 mm 39,0 3000 116,39 400 mm 63,8 5000 100,94 500 mm 450 mm 384 mm 560 mm 510 mm 41,5 2000 200,85 500 mm 628 mm 60,5 3000 175,10 500 mm 98,6 5000 164,80 ÖN EN 13476 registriert PP-Kanalrohre Ultra Rib 2 SN 16 mit einseitiger Steckmuffe, inkl. 1 Dichtung da-Spitz da-Muffe Kg/Stk. 150 mm 170 mm 195 mm Länge mm €/lfm 4,4 2000 150 mm 6,5 3000 21,12 150 mm 10,7 5000 19,57 6,9 2000 35,84 200 mm 10,2 3000 32,45 200 mm 18,9 5000 30,39 200 mm 250 mm 225 mm 10,8 2000 57,68 250 mm 15,6 3000 54,38 250 mm 25,6 5000 47,90 300 mm 280 mm 258 mm 14,5 2000 90,43 300 mm 21,4 3000 86,01 300 mm 35,0 5000 72,10 400 mm 335 mm 320 mm 22,66 26,6 2000 155,02 400 mm 39,0 3000 147,81 400 mm 63,8 5000 123,60 500 mm 450 mm 384 mm 560 mm 510 mm 41,5 2000 264,50 500 mm 628 mm 60,5 3000 236,90 500 mm 98,6 5000 195,70 Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten ÖN EN 13476 registriert Rohre DN 2 PP-Kanalrohre Ultra-Rib Rain SN 12 mit einseitiger Steckmuffe, inkl. 1 Dichtung DN da-Spitz Länge mm €/lfm 150 mm 170 mm 3000 18,03 150 mm 170 mm 6000 17,51 200 mm 225 mm 3000 30,90 200 mm 225 mm 6000 29,87 250 mm 280 mm 3000 48,41 250 mm 280 mm 6000 41,20 300 mm 335 mm 3000 70,56 300 mm 335 mm 6000 61,80 400 mm 450 mm 3000 117,94 400 mm 450 mm 6000 106,09 500 mm 560 mm 3000 185,40 500 mm 560 mm 6000 166,86 600 mm 670 mm 3000 203,94 600 mm 670 mm 6000 185,40 ÖN EN 13476 registriert PP-Kanalrohre Mega Cor SN 4/8 höhere Steifigkeiten und größere Baulängen möglich DN DA Kg/Stange Länge mm €/lfm 800 mm 894 mm 4 205 6000 800 mm 920 mm 8 205 6000 * 900 mm 1020 mm 4 229 6000 * * 900 mm 1026 mm 8 282 6000 * 1000 mm 1100 mm 4 254 6000 * 1000 mm 1132 mm 8 399 6000 * 1200 mm 1328 mm 4 426 6000 * 1200 mm 1370 mm 8 515 6000 * 1300 mm 1436 mm 4 531 6000 * 1300 mm 1478 mm 8 680 6000 * 1400 mm 1566 mm 4 535 6000 * 1400 mm 1582 mm 8 820 6000 * 1500 mm 1670 mm 4 640 6000 * 1500 mm 1682 mm 8 960 6000 * 1600 mm 1766 mm 4 730 6000 * 1600 mm 1794 mm 8 1.190 6000 * 1800 mm 1800 mm 2000 mm 1982 mm 2030 mm 2194 mm 4 8 4 1.038 1.650 1.470 6000 6000 6000 * * * 2000 mm 2400 mm 2400 mm 2220 mm 2644 mm 2650 mm 8 4 8 1.900 2.376 2.900 6000 6000 6000 * * * Rohre SN * Preise auf Anfrage Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten 3 Bogen 7,5° DN Kg/Stk. €/Stk. 150 mm 0,5 47,00 200 mm 0,9 71,50 250 mm 1,6 129,50 300 mm 2,5 142,00 Bogen 15° DN Kg/Stk. 150 mm 0,5 200 mm 0,9 66,50 250 mm 1,8 132,00 300 mm 2,7 146,00 400 mm 5,3 552,00 500 mm 8,9 600 mm auf Anfrage €/Stk. 42,00 775,00 auf Anfrage Bogen 30° DN Kg/Stk. 150 mm 0,5 200 mm 0,9 92,00 250 mm 2,0 157,00 300 mm 3,4 181,00 400 mm 6,3 584,50 500 mm 10,6 898,00 auf Anfrage 61,50 auf Anfrage Bogen 45° DN Kg/Stk. 150 mm 0,5 200 mm 1,0 95,00 250 mm 2,3 162,00 300 mm 3,7 190,50 400 mm 7,4 626,50 500 mm 12,4 1.024,00 600 mm auf Anfrage Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten €/Stk. 64,00 Formstücke 600 mm €/Stk. auf Anfrage 4 Abzweiger 45° an Ultra Rib 2 DN kg/Stk. €/Stk. 150/150 mm 1,3 82,50 200/150 mm 2,2 113,00 200/200 mm 2,6 123,50 250/150 mm 3,8 195,00 250/250 mm 4,8 269,50 300/150 mm 6,0 245,50 300/300 mm 7,1 389,00 400/150 mm 10,5 1.459,00 400/200 mm 11,0 1.554,00 500/150 mm 17,6 2.265,00 500/200 mm 18,5 600/150 mm auf Anfrage auf Anfrage 2.475,00 600/200 mm auf Anfrage auf Anfrage 600/250 mm auf Anfrage auf Anfrage 600/300 mm 600/400 mm auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Abzweiger 45° an KG-Rohr kg/Stk. €/Stk. 150/150 mm 1,4 84,00 200/150 mm 2,2 109,00 250/150 mm 3,7 179,50 300/150 mm 6,0 242,00 400/150 mm 10,5 1.451,00 500/150 mm 17,8 600/150 mm auf Anfrage 2.062,00 auf Anfrage Abzweigstutzen mit Kugelgelenk auf KG-Rohr DN/DN KG Bohrung mm €/Stk. 250/160 mm 162 337,50 300/160 mm 162 337,50 400/160 mm 200 337,50 500/160 mm 600/160 mm 200 200 337,50 auf Anfrage 300/200 mm 200 auf Anfrage 400/200 mm 200 auf Anfrage0 Formstücke DN größere DN auf Anfrage Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten 5 Doppelmuffen DN L mm €/Stk. 150 mm 195 35,50 200 mm 232 66,00 250 mm 263 86,50 300 mm 300 105,00 400 mm 432 258,00 500 mm 418 600 mm 500 336,00 auf Anfrage Überschiebmuffe DN L mm €/Stk. 150 mm 195 35,50 200 mm 232 66,00 250 mm 263 86,50 300 mm 300 105,00 400 mm 432 258,00 500 mm 418 336,00 Anschluss an KG-Muffe L mm €/Stk. 150 mm 170 200 mm 252 57,00 90,00 250 mm 295 198,00 300 mm 330 230,00 400 mm 360 753,00 500 mm 410 836,00 Anschluss an KG-Spitzende DN L mm €/Stk. 150 mm 170 74,50 200 mm 205 111,00 250 mm auf Anfrage 257,50 300 mm auf Anfrage 279,50 400 mm auf Anfrage 821,00 500 mm auf Anfrage 897,50 Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten Formstücke DN 6 Übergangsrohre DN / DN 1 €/Stk. 200/150 mm 65,50 250/200 mm 79,50 300/250 mm 98,50 400/300 mm 606,00 500/400 mm 777,50 600/500 mm auf Anfrage Muffenstopfen DN L mm €/Stk. 150 mm 115 40,50 200 mm 134 47,50 250 mm 300 mm 150 170 71,00 83,00 400 mm 200 458,50 500 mm 225 600 mm 500 521,50 auf Anfrage Dichtring normal €/Stk. ölbeständig €/Stk. 150 mm 3,60 9,20 200 mm 5,76 17,40 250 mm 10,26 52,90 300 mm 15,66 69,70 400 mm 46,80 105,50 500 mm 600 mm 75,60 auf Anfrage 168,50 auf Anfrage Schachtfutter DN L mm €/Stk. 150 mm 96 21,00 200 mm 115 32,00 250 mm 130 44,30 300 mm 150 52,80 400 mm 187 141,50 500 mm 210 202,00 Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten Formstücke DN 7 Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Handel II. Vertragsabschluss E i n Ve r t r a g s a n g e b o t e i n e s K u n d e n b e d a r f e i n e r Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. III. Preis Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht. IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. Gegenüber unseren Forderungen ist jedwede wie immer geartete Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden oder an diesen abgetretener Forderung unzulässig, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig gerichtlich festgestellte oder ausdrücklich von uns anerkannte Forderungen des Kunden. Der Kunde verzichtet darüber hinaus auch ausdrücklich auf die Geltendmachung eines ihm allenfalls zustehenden Zurückbehaltungsrechtes. V. Vertragsrücktritt Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich. VI. Mahn- und Inkassospesen Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen. VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. VIII. Lieferfrist Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. AGBs I. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. IX. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. X. Geringfügige Leistungsänderungen Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.). 8 XI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht XII. Schadenersatz Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat. oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. XV. Forderungsabtretungen Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. XVI. Zurückbehaltung Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben XIII. Produkthaftung ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungs- dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält gesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Verwertungsrechte. Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. AGBs Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen eines Jahres ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware. Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f HGB überdies die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen. Sämtliche Bestimmungen des Punktes XI. gelten bei Verbrauchergeschäften nicht. XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transportund Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und 9 POLYPROPYLEN ROHRE A-4020 Linz, Paul-Hahn-Straße 1-5 Telefon: +43 (0)732/77 62 66 Fax: +43 (0)732/77 62 66-60 E-Mail office@eco-bautechnik.at www.eco-bautechnik.at