BESCHLUSS «voname - der Stadt Chemnitz

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BESCHLUSS «voname - der Stadt Chemnitz
BESCHLUSS B-116/2016
Stellungnahme der Stadt Chemnitz im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Bundesverkehrswegeplan 2030.
Gremium:
Stadtrat
13.04.2016
Der Stadtrat bestätigt die Stellungnahme der Stadt Chemnitz im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan entsprechend Anlage 3.
Anlage 3
Die Stadt Chemnitz gibt eine Stellungnahme zu folgenden Projekten ab:
A Schienenverkehrsprojekte
Projekt 1-012 ABS (Leipzig) – Borna – Geithain – Chemnitz
Projekt 1-107 ABS Leipzig – Bad Lausick – Geithain- Chemnitz (Anmeldung durch den
Freistaat Sachsen – Fernverkehrsanbindung der Region Chemnitz)
Der Streckenausbau wurde nicht in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans bis 2030
aufgenommen.
Der Antrag des Freistaates Sachsen zum zweigleisigen Ausbau und der Elektrifizierung der
Eisenbahnstrecke Chemnitz - Geithain – Bad Lausick - Leipzig findet weder im
vordringlichen Bedarf noch im weiteren Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans
Berücksichtigung.
Eine detaillierte Begründung für diese Entscheidung ist aus den vorliegenden Unterlagen
nicht ersichtlich. Als Grund für das Ausscheiden des Projektes wird nur Folgendes
angegeben:
„Aufgrund einer vorteilhafteren Alternativstrecke für den SPFV und der geringen Nachfrage
des SGV wird der Ausbau nicht von überregionalem Verkehr genutzt werden. Da es sich
daher um eine SPNV-Maßnahme handelt, ist der Projektvorschlag nicht in den BVWP
aufzunehmen.“
Basis dieser Einschätzung ist eine Grobbewertung der Strecke, die jedoch fachlich in der
Unterlage nicht weiter dargestellt wird. Obwohl für die Strecke bereits eine abgeschlossene
Vorplanung der DB Netz AG vorliegt, wurde sich bei der Erstellung des
Bundesverkehrswegeplans mit dieser Planung augenscheinlich nicht auseinandergesetzt,
sondern es blieb nur bei einer allgemeinen „Grobbewertung“.
Ungeachtet der oberflächlichen Grobeinschätzung zum Projekt 1-012 ABS (Leipzig) –
Borna – Geithain – Chemnitz und Projekt 1-107 ABS Leipzig – Bad Lausick – GeithainChemnitz im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans spiegelt auch die Methodik zur
Bewertung von Ausbau- und Neubauprojekten gerade für dieses Projekt die erheblichen
Defizite der Bewertungsmethode wider.
Beispielhaft sollen hier Aussagen aus dem Modul C – Raumordnerische Beurteilung genannt
sein.
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Infolge der gewählten Kriterien wird das Erreichbarkeitsdefizit im Schienenpersonenverkehr
und somit auch im Schienenpersonenfernverkehr für die Region Chemnitz mit
gering eingestuft (2. beste Stufe!).
Des Weiteren wird die An- und Verbindungsqualität (Fahrzeiten und Umsteigezeiten im
Bezugsnetz) zwischen Chemnitz und Leipzig im gleichen Modul als
sehr gut (Bestbewertung!) klassifiziert.
Diese Einschätzungen widersprechen eklatant der täglich anzutreffenden Situation.
Mit dem vorliegenden Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan bleibt die Wirtschaftsregion
Chemnitz mit über 1,6 Millionen Einwohnern auf Dauer vom Schienenpersonenfernverkehr
abgeschnitten.
Es ist nicht hinnehmbar, dass eine so wirtschaftsstarke Region wie Chemnitz, zugleich dritt
größte Stadt Ostdeutschlands, weiterhin keine direkte Fernverkehrsanbindung besitzt.
Kein wirtschaftliches Ballungszentrum wird in Sachen Fernverkehrsanbindung ähnlich
vernachlässigt wie Chemnitz.
Die Argumentation der Gutachter des Bundes bei der Bewertung der Strecke, es bestände
keine Nachfrage für den Schienengüterverkehr und die Strecke würde überregional nicht
genutzt werden, ist in keinster Form nachvollziehbar. Das für die Region wichtige Thema des
Schienenpersonenfernverkehrs wird in der gutachterlichen Stellungnahme zur Bewertung
des Antrages weder mit verkehrlichen Daten noch mit regionalplanerischen Fakten
untersetzt.
Wesentliche Ziele des neuen Bundesverkehrswegeplans sind u.a. eine reibungslose
Mobilität im Personenverkehr und ein leistungsfähiger Güterverkehr. Ebenso soll der
umweltverträgliche Verkehrsträger Schiene durch Verlagerung der Verkehre gestärkt
werden.
Die dafür im Plan definierten übergeordneten Ziele wie u.a.:
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Mobilität im Personenverkehr ermöglichen, durch u.a. Verbesserung Verkehrsfluss/
Engpassbeseitigung sowie von Erreichbarkeiten/Anbindungsqualität
Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, durch Verbesserung
Verkehrsfluss/Engpassbeseitigung, der Erhöhung von Zuverlässigkeit von
Transporten sowie die Verbesserung der Anbindung von intermodalen Drehkreuzen
Reduktion der Emissionen von Schadstoffen und Treibhausgasen, durch u.a.
Verkehrsverlagerung auf emissionsarme Verkehrsträger
Verbesserung der Lebensqualität …,
müssen somit auch für den Ballungsraum Chemnitz gelten.
Eine für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Sachsens und Deutschlands wichtige
Wirtschaftsregion und einen bedeutsamen Wissenschaftsstandort vom Schienenfernverkehr
weiterhin abzuhängen, ist verantwortungslos und leichtfertig. Die weitere Entwicklung einer
wachsenden Stadt und der gesamten Region wird somit bewusst unterbunden, indem
wirtschaftliche und demographische Risiken für die Zukunft billigend in Kauf genommen
werden.
In Anbetracht der wachsenden Güterverkehrsleistungen (Landesverkehrsentwicklungsplan
2025) und dem Ziel der weiteren Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene werden mit
dieser Entscheidung der Region die Perspektiven für den Schienenpersonenfernverkehr und
ebenso die Entwicklungsmöglichkeiten für einen zukunftsorientierten Schienengüterverkehr
genommen.
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Die Stadt Chemnitz fordert die Aufnahme des Ausbaus der Schienenverbindung
Chemnitz – Leipzig entsprechend der Antragstellung des Freistaates Sachsen in den
Bundesverkehrswegeplan 2030 als Voraussetzung für die Wiederanbindung der
Region Chemnitz an den Schienenpersonenfernverkehr.
Projekt 2-017-V01 ABS Nürnberg – Marktredwitz – Hof/Grenze D/CZ (-Prag)
(Franken-Sachsen-Magistrale)
Die Stadt Chemnitz begrüßt die Einordnung des noch fehlenden Ausbauabschnittes der
Franken-Sachsen-Magistrale in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans.
Bisher wurden in die Franken-Sachsen-Magistrale rund 2,2 Milliarden Euro in die Sanierung,
in die Geschwindigkeitserhöhung, sowie die Elektrifizierung investiert. Mit der Elektrifizierung
Reichenbach i. V. – Hof im Jahr 2013 durch den Freistaat Sachsen ist jetzt ein Drittel des
Elektrifizierungsvorhabens gebaut und in Betrieb.
Zum Ende der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans 2003 verbleibt jedoch eine
Elektrifizierungslücke von Nürnberg und Marktredwitz bis Hof und zur tschechischen Grenze.
Die Franken-Sachsen-Magistrale leidet deshalb unter einem gebrochenen Verkehr im
Personenverkehr und unter unwirtschaftlichen Bedingungen für den Güterverkehr. Ein
Fernverkehrsangebot für die Region auf dieser bestehenden Infrastruktur ist auch weiterhin
kurzfristig nicht zu erwarten.
Im Sinne einer kontinuierlichen und verlässlichen Verkehrs- und Infrastrukturpolitik ist die
Tatsache, dass das im Bundesverkehrswegeplan 2003 festgeschrieben Gesamtprojekt
längst begonnen und in der baulichen Umsetzung weit fortgeschritten ist, im
Bundesverkehrswegeplan 2030 entsprechend zu berücksichtigen, in dem es dem Bezugsfall
zugeordnet und rasch fertig gestellt wird.
Die Stadt Chemnitz fordert das Projekt 2-017-V01 (Franken-Sachsen-Magistrale) als
bereits begonnenes und weit fortgeschrittenes Vorhaben in den Bezugsfall zum
Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen.
B Straßenbauprojekte
Projekt B 107/B 174-G20-SN T1 – T4-SN
- T1
- T2
- T3
- T4
OU Großolbersdorf/Hohndorf
Südverbund Ebersdorf
Ebersdorf A 4 AS Chemnitz Ost
Reizenhain
Die Stadt Chemnitz begrüßt die Aufnahme aller vier Teilprojekte zum Aus- und Neubau der
B 107/B 174 in den vordringlichen Bedarf.
Mit der Aufteilung in vier unabhängig voneinander umsetzbare Teilprojekte wird die
Voraussetzung für eine schnellere Umsetzung des Teilprojektes 2 Südverbund – Erbersdorf
geschaffen. Die vorgeschlagene Aufteilung in vier Teilprojekte wird von der Stadt Chemnitz
unterstützt.
Da jedoch nur für das Gesamtprojekt eine vollständige Bewertung in der beiliegenden
Projektinformation erfolgt, ist eine nachvollziehbare Gesamtbewertung der einzelnen
Teilprojekte, hier besonders für die Teilprojekte T2 und T3, für die Stadt Chemnitz nur
schwer möglich.
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Der Ansatz der zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastung für die Streckenabschnitte
muss jedoch bezweifelt werden. Die angesetzten 15.000 Kfz/24h sind zu hinterfragen.
Die aktuellen Verkehrszahlen der B 174 im Raum Chemnitz (zwischen 20500 Kfz/24h und
23500 Kfz/24h) liegen bereits in einzelnen Streckenabschnitten über den Prognosezahlen.
Eine Verkehrsverlagerung durch andere Projekte in der Region ist hier nicht zu erwarten.
Auch die pauschale Darstellung der Umweltbelastung (Modul B) – hoch – spiegelt nicht die
Unterschiedlichkeit in den einzelnen Teilprojekten wieder.
Somit ist für die Teilprojekte T2 und T3 auch mit einem wesentlich höheren Kosten – Nutzen
Faktor gegenüber dem Gesamtprojekt mit 4,3 zu rechnen.
Die Stadt Chemnitz fordert eine vordringliche Planung und Realisierung des
Teilprojektes 2 Südverbund – Ebersdorf im Rahmen des Gesamtprojektes B 107/B 174.