BESCHLUSS «voname - der Stadt Chemnitz
Transcription
BESCHLUSS «voname - der Stadt Chemnitz
BESCHLUSS B-116/2016 Stellungnahme der Stadt Chemnitz im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan 2030. Gremium: Stadtrat 13.04.2016 Der Stadtrat bestätigt die Stellungnahme der Stadt Chemnitz im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan entsprechend Anlage 3. Anlage 3 Die Stadt Chemnitz gibt eine Stellungnahme zu folgenden Projekten ab: A Schienenverkehrsprojekte Projekt 1-012 ABS (Leipzig) – Borna – Geithain – Chemnitz Projekt 1-107 ABS Leipzig – Bad Lausick – Geithain- Chemnitz (Anmeldung durch den Freistaat Sachsen – Fernverkehrsanbindung der Region Chemnitz) Der Streckenausbau wurde nicht in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans bis 2030 aufgenommen. Der Antrag des Freistaates Sachsen zum zweigleisigen Ausbau und der Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Chemnitz - Geithain – Bad Lausick - Leipzig findet weder im vordringlichen Bedarf noch im weiteren Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans Berücksichtigung. Eine detaillierte Begründung für diese Entscheidung ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich. Als Grund für das Ausscheiden des Projektes wird nur Folgendes angegeben: „Aufgrund einer vorteilhafteren Alternativstrecke für den SPFV und der geringen Nachfrage des SGV wird der Ausbau nicht von überregionalem Verkehr genutzt werden. Da es sich daher um eine SPNV-Maßnahme handelt, ist der Projektvorschlag nicht in den BVWP aufzunehmen.“ Basis dieser Einschätzung ist eine Grobbewertung der Strecke, die jedoch fachlich in der Unterlage nicht weiter dargestellt wird. Obwohl für die Strecke bereits eine abgeschlossene Vorplanung der DB Netz AG vorliegt, wurde sich bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans mit dieser Planung augenscheinlich nicht auseinandergesetzt, sondern es blieb nur bei einer allgemeinen „Grobbewertung“. Ungeachtet der oberflächlichen Grobeinschätzung zum Projekt 1-012 ABS (Leipzig) – Borna – Geithain – Chemnitz und Projekt 1-107 ABS Leipzig – Bad Lausick – GeithainChemnitz im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans spiegelt auch die Methodik zur Bewertung von Ausbau- und Neubauprojekten gerade für dieses Projekt die erheblichen Defizite der Bewertungsmethode wider. Beispielhaft sollen hier Aussagen aus dem Modul C – Raumordnerische Beurteilung genannt sein. Seite 2 von 4 Infolge der gewählten Kriterien wird das Erreichbarkeitsdefizit im Schienenpersonenverkehr und somit auch im Schienenpersonenfernverkehr für die Region Chemnitz mit gering eingestuft (2. beste Stufe!). Des Weiteren wird die An- und Verbindungsqualität (Fahrzeiten und Umsteigezeiten im Bezugsnetz) zwischen Chemnitz und Leipzig im gleichen Modul als sehr gut (Bestbewertung!) klassifiziert. Diese Einschätzungen widersprechen eklatant der täglich anzutreffenden Situation. Mit dem vorliegenden Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan bleibt die Wirtschaftsregion Chemnitz mit über 1,6 Millionen Einwohnern auf Dauer vom Schienenpersonenfernverkehr abgeschnitten. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine so wirtschaftsstarke Region wie Chemnitz, zugleich dritt größte Stadt Ostdeutschlands, weiterhin keine direkte Fernverkehrsanbindung besitzt. Kein wirtschaftliches Ballungszentrum wird in Sachen Fernverkehrsanbindung ähnlich vernachlässigt wie Chemnitz. Die Argumentation der Gutachter des Bundes bei der Bewertung der Strecke, es bestände keine Nachfrage für den Schienengüterverkehr und die Strecke würde überregional nicht genutzt werden, ist in keinster Form nachvollziehbar. Das für die Region wichtige Thema des Schienenpersonenfernverkehrs wird in der gutachterlichen Stellungnahme zur Bewertung des Antrages weder mit verkehrlichen Daten noch mit regionalplanerischen Fakten untersetzt. Wesentliche Ziele des neuen Bundesverkehrswegeplans sind u.a. eine reibungslose Mobilität im Personenverkehr und ein leistungsfähiger Güterverkehr. Ebenso soll der umweltverträgliche Verkehrsträger Schiene durch Verlagerung der Verkehre gestärkt werden. Die dafür im Plan definierten übergeordneten Ziele wie u.a.: Mobilität im Personenverkehr ermöglichen, durch u.a. Verbesserung Verkehrsfluss/ Engpassbeseitigung sowie von Erreichbarkeiten/Anbindungsqualität Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, durch Verbesserung Verkehrsfluss/Engpassbeseitigung, der Erhöhung von Zuverlässigkeit von Transporten sowie die Verbesserung der Anbindung von intermodalen Drehkreuzen Reduktion der Emissionen von Schadstoffen und Treibhausgasen, durch u.a. Verkehrsverlagerung auf emissionsarme Verkehrsträger Verbesserung der Lebensqualität …, müssen somit auch für den Ballungsraum Chemnitz gelten. Eine für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Sachsens und Deutschlands wichtige Wirtschaftsregion und einen bedeutsamen Wissenschaftsstandort vom Schienenfernverkehr weiterhin abzuhängen, ist verantwortungslos und leichtfertig. Die weitere Entwicklung einer wachsenden Stadt und der gesamten Region wird somit bewusst unterbunden, indem wirtschaftliche und demographische Risiken für die Zukunft billigend in Kauf genommen werden. In Anbetracht der wachsenden Güterverkehrsleistungen (Landesverkehrsentwicklungsplan 2025) und dem Ziel der weiteren Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene werden mit dieser Entscheidung der Region die Perspektiven für den Schienenpersonenfernverkehr und ebenso die Entwicklungsmöglichkeiten für einen zukunftsorientierten Schienengüterverkehr genommen. Seite 3 von 4 Die Stadt Chemnitz fordert die Aufnahme des Ausbaus der Schienenverbindung Chemnitz – Leipzig entsprechend der Antragstellung des Freistaates Sachsen in den Bundesverkehrswegeplan 2030 als Voraussetzung für die Wiederanbindung der Region Chemnitz an den Schienenpersonenfernverkehr. Projekt 2-017-V01 ABS Nürnberg – Marktredwitz – Hof/Grenze D/CZ (-Prag) (Franken-Sachsen-Magistrale) Die Stadt Chemnitz begrüßt die Einordnung des noch fehlenden Ausbauabschnittes der Franken-Sachsen-Magistrale in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Bisher wurden in die Franken-Sachsen-Magistrale rund 2,2 Milliarden Euro in die Sanierung, in die Geschwindigkeitserhöhung, sowie die Elektrifizierung investiert. Mit der Elektrifizierung Reichenbach i. V. – Hof im Jahr 2013 durch den Freistaat Sachsen ist jetzt ein Drittel des Elektrifizierungsvorhabens gebaut und in Betrieb. Zum Ende der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans 2003 verbleibt jedoch eine Elektrifizierungslücke von Nürnberg und Marktredwitz bis Hof und zur tschechischen Grenze. Die Franken-Sachsen-Magistrale leidet deshalb unter einem gebrochenen Verkehr im Personenverkehr und unter unwirtschaftlichen Bedingungen für den Güterverkehr. Ein Fernverkehrsangebot für die Region auf dieser bestehenden Infrastruktur ist auch weiterhin kurzfristig nicht zu erwarten. Im Sinne einer kontinuierlichen und verlässlichen Verkehrs- und Infrastrukturpolitik ist die Tatsache, dass das im Bundesverkehrswegeplan 2003 festgeschrieben Gesamtprojekt längst begonnen und in der baulichen Umsetzung weit fortgeschritten ist, im Bundesverkehrswegeplan 2030 entsprechend zu berücksichtigen, in dem es dem Bezugsfall zugeordnet und rasch fertig gestellt wird. Die Stadt Chemnitz fordert das Projekt 2-017-V01 (Franken-Sachsen-Magistrale) als bereits begonnenes und weit fortgeschrittenes Vorhaben in den Bezugsfall zum Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen. B Straßenbauprojekte Projekt B 107/B 174-G20-SN T1 – T4-SN - T1 - T2 - T3 - T4 OU Großolbersdorf/Hohndorf Südverbund Ebersdorf Ebersdorf A 4 AS Chemnitz Ost Reizenhain Die Stadt Chemnitz begrüßt die Aufnahme aller vier Teilprojekte zum Aus- und Neubau der B 107/B 174 in den vordringlichen Bedarf. Mit der Aufteilung in vier unabhängig voneinander umsetzbare Teilprojekte wird die Voraussetzung für eine schnellere Umsetzung des Teilprojektes 2 Südverbund – Erbersdorf geschaffen. Die vorgeschlagene Aufteilung in vier Teilprojekte wird von der Stadt Chemnitz unterstützt. Da jedoch nur für das Gesamtprojekt eine vollständige Bewertung in der beiliegenden Projektinformation erfolgt, ist eine nachvollziehbare Gesamtbewertung der einzelnen Teilprojekte, hier besonders für die Teilprojekte T2 und T3, für die Stadt Chemnitz nur schwer möglich. Seite 4 von 4 Der Ansatz der zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastung für die Streckenabschnitte muss jedoch bezweifelt werden. Die angesetzten 15.000 Kfz/24h sind zu hinterfragen. Die aktuellen Verkehrszahlen der B 174 im Raum Chemnitz (zwischen 20500 Kfz/24h und 23500 Kfz/24h) liegen bereits in einzelnen Streckenabschnitten über den Prognosezahlen. Eine Verkehrsverlagerung durch andere Projekte in der Region ist hier nicht zu erwarten. Auch die pauschale Darstellung der Umweltbelastung (Modul B) – hoch – spiegelt nicht die Unterschiedlichkeit in den einzelnen Teilprojekten wieder. Somit ist für die Teilprojekte T2 und T3 auch mit einem wesentlich höheren Kosten – Nutzen Faktor gegenüber dem Gesamtprojekt mit 4,3 zu rechnen. Die Stadt Chemnitz fordert eine vordringliche Planung und Realisierung des Teilprojektes 2 Südverbund – Ebersdorf im Rahmen des Gesamtprojektes B 107/B 174.