Gewinnausschüttung der Sparkasse Lindau

Transcription

Gewinnausschüttung der Sparkasse Lindau
Stadtverwaltung Lindau (Bodensee)
Jahrgang 2015
Niederschrift
über die 7. Sitzung des Stadtrates
vom 24. Juni 2015
63. Beratunqsqeqenstand:
Gewinnausschüttung der Sparkasse LindauMemmingen-Mindelheim an die Träger:
- Antrag der LI Fraktion
AZ:
900
Berichterstatter:
Thomas Munding, Vorstandsvorsitzender der
Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim
Sachverha It
Die LI Fraktion hat folgenden Antrag gestellt:
„Als sonstige Einnahmen stünden unserer Meinung nach Gewinne der Sparkasse Memmin
gen-Lindau-Mindelheim zur Verfügung. Bei einem ausschüttungsfähigen Gewinn von rund 5
Mio. € und einem Anteil der Stadt Lindau von 16,8 v. H. ergäbe dies für die Stadt Lindau
Einnahmen in Höhe von rund 840.000,00 €.
Die LI beantragt für eine der nächsten Stadtratssitzungen: Der Stadtrat empfiehlt den im
Verwaltungsrat der Sparkasse MM-LI-MN vertretenen Mitgliedern des Stadtrats von Lindau
auf eine Gewinnausschüttung an die Träger und damit an die Stadt Lindau hinzuwirken."
Hierzu nahm die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim wie folgt Stellung:
„Der bayerische Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Gewinnverwendung einer Spar
kasse bewusst dem Verwaltungsrat als Organ der Sparkasse zugewiesen. Bei dieser Ent
scheidung ist der Verwaltungsrat unabhängig vom Träger. Ein Mitglied des Verwaltungsrats
ist dabei den Interessen der Sparkasse unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze ver
pflichtet. Es besteht somit kein Weisungs- oder Empfehlungsrecht des Lindauer Stadtrates
gegenüber den Verwaltungsratsmitgliedern.
Die sich stetig verschärfende Niedrigzinsphase stellt alle Kreditinstitute vor enorme Heraus
forderungen. Die Sparkassen erwarten, dass die anhaltende Phase niedriger Zinsen deutlich
Spuren in der Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkassen hinterlassen wird. Insbesondere
der Druck auf den Zinsüberschuss dürfte sich weiter erhöhen. Die Folge sind weiterhin sin
kende Betriebsergebnisse. Auch die Planungen der Sparkasse Memmingen-Lindau-
Mindelheim zeigen für die kommenden Jahre einen drastischen Rückgang des Zinsüber
schusses und in Folge dessen der Betriebsergebnisse auf."
Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim, Herr Thomas
Mu n d i n g, hat in der Stadtratssitzung detaillierte Ausführungen gemacht und Fraqen
beantwortet.
Herr Mu n d i n g spricht sich gegen eine Gewinnausschüttung an die betroffenen Städte
und Landkreise aus. Die Sparkasse sei wie andere Banken auch von erheblichen Risiken
und Problemen betroffen. Dies sei vor allem der Niedrigzinsphase geschuldet. Über eine
solche Ausschüttung entscheide einzig und allein der Verwaltungsrat. Ein imperatives Man
dat für die Verwaltungsratsmitglieder gebe es nicht. Jeder Verwaltungsrat sei dem Wohl der
Sparkasse verpflichtet. Entgegen anderer Zahlen gehe es für die Stadt Lindau für das Jahr
2014 um eine Summe von 227.000 Euro. Die letzten Jahre seien für die Sparkasse gut ge
laufen, jetzt müsse man mit schlechten Jahren rechnen. Die Sparkasse leide zudem unter
den Belastungen aus den Verbundunternehmen wie z.B. die Bayer. Landesbank. Jedes Jahr
werde die Sparkasse von der Bankenaufsicht geprüft. Dabei würden entsprechende Stress
szenarien durchgespielt. Der Wunsch des Stadtrates nach einer Gewinnausschüttung sei
legitim und werde jedes Jahr aufs Neue vom Verwaltungsrat, der dafür Rechenschaft able
gen müsse, kritisch diskutiert. In der jetzigen Situation sei es vernünftiger, die Gewinne den
Rücklagen zuzuführen, um die Handlungsfähigkeit der Sparkasse auch in schwierigen wirt
schaftlichen Zeiten sicherzustellen. Dies sei auch für die Wirtschaft ein wichtiger Faktor. Ei
nigkeit bestehe im Verwaltungsrat darüber, dass man eine Gewinnausschüttung nicht aus
der Haftung für die Sparkasse durch die Kommunen und Landkreise herleiten könne Die
Sparkasse finanziere sich aus ihren Erlösen selbst. Städte und Landkreise hätten sich nie an
der Finanzierung beteiligt.
Munding verweist auch darauf, dass die Sparkasse ein dichtes Zweigstellennetz vorhal
te und bestrebt sei, das vorhandene Personal zu halten. Was das Sponsoring angehe sei
die Sparkasse bestrebt, die Gelder möglichst gerecht im Verbreitungsgebiet zu verteilen.'
Über die Verteilung der Gewinne aus dem Jahr 2014 sei bereits entschieden worden (siehe
./.
Powerpointpräsentation der Sparkasse in der Anlage).
In der nachfolgenden Diskussion geht es u.a. um folgende Punkte:
• Die Sparkasse kann nicht für „Misswirtschaft" der Kommunen aufkommen.
• Die Gewinnausschüttung ist kein „Gnadenbrot", sondern ein Anspruch.
• Die Erlösentwicklung soll abgewartet und dann im Stadtrat vor der Sitzung des Ver
waltungsrates der Sparkasse über die Gewinnverwendung 2015 beraten werden
• Der Stadtrat ist nach der GO verpflichtet, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöp• Es ist kein imperatives Mandat für Stadträte, aber Empfehlung des Stadtrates möalich.
a
• Die Gewinnausschüttung kann nicht mit Straßenausbaubeiträgen „verrechnet" wer
den.
•
Die Kernkapitalquote der Sparkasse ist überfüllt.
• Die Rücklage der Sparkasse ist ausreichend ausgestattet.
• Der Verwaltungsrat soll ernsthaft über Gewinnausschüttung nachdanken.
•
Die Sparkasse ist Teil der öffentlichen Infrastruktur.
• Vorbild Regensburg (Sparkasse schüttet seit 2005 Gewinn an die Stadt aus)
Die Gewinne der Sparkasse werden bis 2020 stark einbrechen.
Die Sparkasse sichert 750 Arbeitsplätze. Dies soll nicht gefährdet werden.
Der Mittelstand wird von der Sparkasse ausreichend versorgt.
Das Sponsoring der Sparkasse ist kein „Gnadenakt", sondern steuerbegünstigt.
Die Entscheidung über eine Ausschüttung wird jedes Jahr neu diskutiert - ist kein
Präjudiz für Folgejahre.
Beschluss
Mit
16:11 Stimmen
beschließt der Stadtrat:
Der Stadtrat empfiehlt den im Verwaltungsrat der Sparkasse Memmingen-LindauMindelheim vertretenen Mitgliedern des Stadtrates von Lindau auf eine Gewinnausschüttung
für 2015 an die Träger und damit an die Stadt Lindau hinzuwirken.
II.
An die Fraktionen
III.
An die Ämter 14, 20, 30z.K.
IV.
Zum Akt
Lindau, 6. Juli 2015
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Dr. Gerhard Ecker
Wilfried Vögel
Oberbürgermeister
Protokollführer
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Vorsitzender des Vorstandes
Thomas Munding
Stadtrat Lindau am 24. Juni 2015
Gewinnverwendung bei bayerischen Sparkassen
Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Agenda
TOP 1
Marktumfeld für Kreditinstitute
TOP 2
Rechtliche Rahmenbedingungen
TOP 3
Wirtschaftliche Betrachtung
TOP 4
Bewertung von Aussagen des
Bürgerforum Landsberg am Lech e.V.
TOP 5
Fazit
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TOP 1 Marktumfeld für Kreditinstitute
Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Niedrigzinsphase
Entwicklung der Geld- und Kapitalmarktzinssätze
Lauf
zeit
Zinssätze in %
27.11.14
20.04.15
Quelle
Zinsstrukturkurve im Zeitverlauf
19.06.15
(3- und 6-Monats-Euribor sowie Pfandbriefsätze)
2
3M
0,08
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-0,01
EURIBOR
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2,25 6M
0,18
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EURIBOR
1 J
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-0,12
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Pfandbr.
2J
0,03
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Pfandbr.
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Pfandbr.
1,00 -
4J
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0,24
Pfandbr.
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0,33
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0,38
Pfandbr.
6J
0,46
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Pfandbr.
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0,59
0,19
0,66
Pfandbr.
8J
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0,25
0,80
Pfandbr.
9J
0,86
0,32
0,94
Pfandbr.
10J
0,98
0,38
1,05
Pfandbr.
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1,75
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1,50
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27.11.14
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4J
5 J
—20.04.15
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6 J
7J
8 J
9 J
—19.06.15
10J
Geschäftsbetrieb sind aufgrund der guten Substanz der Sparkasse
bei konsequenter Fortführung der Geschäftspolitik gesichert!
Die Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben und ein stabiler
Weitere Belastungen aus Verbundbeteiligungen sind absehbar.
in diesem Bereich sind zu erwarten!
vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Zukünftige Verschärfungen
Kapitalanforderungen für Sparkassen und Banken sind in den
nachhaltig beeinflussen.
Erhöhte regulatorische Anforderungen werden den Geschäftsbetrieb
wird aufgrund der Niedrigzinsphase stark belastet.
Der Zinsüberschuss - als elementare Größe des Betriebsergebnisses -
Marktumfeld für Kreditinstitute
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Sparkasse
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Sparkassenverband
Bayern
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A. Systematik der Gewinnverwendung nach § 21 SpkO
1. Stufe: Ausgleich eines etwaigen Verlustvortrags aus Vorjahr
Vorstand
2. Stufe: Vorwegzuführung eines Viertels des Jahresüberschusses
Vorstand
zu den Rücklagen
3. Stufe: Verwendung des verbleibenden Jahresüberschusses
Ausschüttung
zu gemeinnützigen Zwecken
(Ausschüttungsvolumen ist abhängig von
Eigenkapitalquote, 4 Stufen, Sparkasse
MLM für die Jahre 2012-2014: 25 % )
Zuführung
zu den Rücklagen
(= Eigenkapital der Sparkasse)
Verwaltungsrat
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Sparkassenverband
Bayern
B. Verwendung des Jahresüberschusses durch den Verwaltungsrat
(3. Stufe)
•* Ausschüttung oder Stärkung des Eigenkapitals der Sparkasse?
1. Ausgangspunkt: Pflichtenorientierung des Verwaltungsrats
—*•
Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Gewinnverwendung bewusst
dem Verwaltungsrat als Organ der Sparkasse zugewiesen
—•
Verwaltungsrat ist als Organ der Sparkasse unabhängig vom Träger
und gesetzlich den Interessen der Sparkasse (Art. 2 SpkG - öffentlicher
Auftrag) unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze (§ 12 SpkO)
verpflichtet
—•
Verwaltungsrat muss beurteilen, ob Sparkasse ausreichendes
Eigenkapital hat, um wettbewerbsfähig zu sein und damit den
öffentlichen Auftrag für den Träger dauerhaft erfüllen zu können
TOP 3 Wirtschaftliche Betrachtung
Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim
5 Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Wirtschaftliche Betrachtung
1. Eigenkapitalbildung bei Sparkassen
•
Sparkassen können Eigenkapital de facto nur aus den selbst erwirtschafteten
Gewinnen generieren.
• Sparkassen haben nicht die Möglichkeit Eigenkapital durch Erhöhung des Grund
oder Stammkapitals zu steigern;
Genossenschaftsbanken -> Ausgabe Genossenschaftsanteile (Haftsummenzuschlag)
Privatbanken -> Ausgabe Aktien
•
Sparkassen müssen Entwicklungen langfristig antizipieren und Reserven
schaffen, da eine kurzfristige Reaktion auf Veränderungen nicht möglich
ist!
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regelmäßiger und umfassender Beschäftigung mit bankwirtschaftlichen
Themen erfolgen -> Aufgabe des Verwaltungsrates!
• Entscheidung über notwendige Eigenkapitalausstattung kann nur nach
wirtschaftliche Entwicklungen (Niedrigzinsphase!) müssen beachtet werden.
• Zusätzlich ist ausreichendes internes Kapital für die Risikotragfähigkeit
vorzuhalten (Stichwort: Kapitalplanungsprozess) und auch negative
Vereinheitlichung europäischer Bankenaufsicht).
• Weitere Verschärfungen sind zu erwarten bzw. bereits angekündigt („SREP" =
Kernkapital bezogen auf die Risikopositionen statt 4 % bis 2013!
• Aufgrund der Finanzmarktkrise verschärft der Gesetzgeber (zu Recht!)
die regulatorischen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung im Rahmen
der Umsetzung von Basel III. Ende 2019 benötigen die Sparkassen 11 %
2. Notwendige Eigenkapitalausstattung
Wirtschaftliche Betrachtung
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Sparkasse
!'!
droht zudem aus der Umsetzung von Basel III
• Verengung des Kreditgewährungsspielraums bei fehlendem Eigenkapital
Eigenkapitalreserven voraus.
des öffentlichen Auftrags gezielt Risiken einzugehen - dies setzt
• Leistungskraft der Sparkasse hängt von der Fähigkeit ab, zur Erfüllung
Beispiel: Kreditgeschäft
der Region!
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12
Kreditgeber vor Ort) hat direkte negative Auswirkungen für die Wirtschaft
• Der Verlust der Leistungsfähigkeit der Sparkasse (einer der wichtigsten
•
öffentlichen Auftrags (Art. 2 SpkG) gefährdet.
• Ohne ausreichende Eigenkapitalreserven ist mittelfristig die Erfüllung des
3. Aufgabenerfüllung
Wirtschaftliche Betrachtung
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Sparkasse
Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim
TOP 4 Bewertung von
Aussagen des
Bürgerforum Landsberg am Lech e.V
13
Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Aussage des Bürgerforums zur Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim:
•
„Wegen der hohen Kernkapitalquote hätten die Gewinne 2012 und 2013 an die
Eigentümer ausgeschüttet werden können, zusammen 45,285 Mio. Euro."
Richtigstellung der Aussage der Bürgerinitiative:
•
•
•
Aufgrund der Regelungen des § 21 SpkO wäre maximal eine Gewinnausschüttung in
Höhe von 25 % des Jahresüberschusses möglich.
Der Jahresüberschuss der Jahre 2012 und 2013 betrug 5,4 Mio. € bzw. 5,1 Mio. €.
Der Verwaltungsrat hätte somit nach den gesetzlichen Regelungen eine
Ausschüttung von maximal 1,35 Mio. € bzw. 1,275 Mio. € beschließen können.
•
Der Anteil der Stadt Lindau hätte bei einer Ausschüttung 227 T€ bzw. 214 T€
betragen (16,8 % der Ausschüttung gemäß der Regelungen der
Zweckverbandssatzung)
14
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Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Aussage des Bürgerforums zur Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim:
•
„Gemeinderäte usw. können daher ihren Mitgliedern im Verwaltungsrat den Auftrag
erteilen, dass dieser bei derAbstimmung für die o.a. Empfehlungen plädieren muss.
Bei Ihnen wurde seitens der Stadt Lindau irrigerweise genau das Gegenteil
behauptet"
Richtigstellung der Aussage der Bürgerinitiative:
Dass ein Verwaltungsratsmandat ein „imperatives" Mandat ist, wird vom Bürgerforum
•
ohne Nennung von einschlägigen Rechtsquellen behauptet.
Die Mitglieder im Verwaltungsrat haben ein persönliches und rein fachliches Mandat,
sie sind unabhängig und weisungsfrei vom kommunalen Träger und von politischen
Parteien. Sie sind nur dem Wohl der Sparkasse verpflichtet!
•
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und das Staatsministerium des Innern als
oberste Sparkassenaufsicht betonten beide die Unabhängigkeit von
Verwaltungsräten in ihren Entscheidungen.
-> kein imperatives Mandat!
15
Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Aussage des Bürgerforums zur Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim:
•
„Wir unterstützen aber voll die Aussagen eines Vorstandsmitglieds derDeutschen
Bundesbank, Andreas Dombret, der vor wenigen Tagen zu den Ängsten der
Sparkassen Stellung genommen hat (Handelsblatt vom 8.5.2015):"
• Aussage Herr Dombret: „... Die demografische und die technologische Entwicklung
sprechen dafür, das Filialnetz zu straffen. .. .„
Richtigstellung der Aussage der Bürgerinitiative:
•
Die Bürgerinitiative besitzt ein falsches Grundverständnis über den öffentlich
rechtlichen Auftrag einer Sparkasse.
•
Zweck der Sparkasse ist es gerade nicht, Gewinne zu maximieren und sie an den
kommunalen Träger auszuschütten.
•
Zweck der Sparkasse ist es, den öffentlichen Auftrag zu erfüllen und in der Fläche
das Gebiet des Trägers mit kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen.
Filialen zu schließen, um Ausschüttung vornehmen zu können, widerspricht
dem Auftrag der Sparkassen!
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lO
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Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim
Fazit
In der Finanzmarktkrise 2007/2008 ist weltweit spürbar geworden, welche
Auswirkungen schwach kapitalisierte Kreditinstitute auf die Wirtschaft haben
können.
Eine deutliche Erhöhung der Eigenkapitalanforderung an Kreditinstitute war
breiter gesellschaftlicher Konsens („Keine Bankenrettung mehr aus
Steuergelder").
Das Bürgerforum Landsberg pocht nun darauf, die Eigenkapitalbasis von
Sparkassen an den gesetzlichen Mindestanforderungen auszurichten. Bei
Umsetzung der Empfehlungen würden die Sparkassen ihre Rolle als
Stabilisator der Kreditwirtschaft und solider Partner in der Region
gefährden.
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist die Erfüllung der
satzungsmäßigen Aufgaben der Sparkasse gesichert. Dies verdankt die
Sparkasse der guten Substanz, die aufgrund weitsichtiger Entscheidungen
des Verwaltungsrates (Eigenkapitaldotierung) geschaffen wurde!
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Vorsitzender des Vorstandes
Thomas Munding
Stadtrat Lindau am 24. Juni 2015
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Gewinnverwendung bei bayerischen Sparkassen
Sparkasse
Memmingen-Lindau-Mindelheim