Gewinnausschüttung der Sparkasse Lindau
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Gewinnausschüttung der Sparkasse Lindau
Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2015 Niederschrift über die 7. Sitzung des Stadtrates vom 24. Juni 2015 63. Beratunqsqeqenstand: Gewinnausschüttung der Sparkasse LindauMemmingen-Mindelheim an die Träger: - Antrag der LI Fraktion AZ: 900 Berichterstatter: Thomas Munding, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Sachverha It Die LI Fraktion hat folgenden Antrag gestellt: „Als sonstige Einnahmen stünden unserer Meinung nach Gewinne der Sparkasse Memmin gen-Lindau-Mindelheim zur Verfügung. Bei einem ausschüttungsfähigen Gewinn von rund 5 Mio. € und einem Anteil der Stadt Lindau von 16,8 v. H. ergäbe dies für die Stadt Lindau Einnahmen in Höhe von rund 840.000,00 €. Die LI beantragt für eine der nächsten Stadtratssitzungen: Der Stadtrat empfiehlt den im Verwaltungsrat der Sparkasse MM-LI-MN vertretenen Mitgliedern des Stadtrats von Lindau auf eine Gewinnausschüttung an die Träger und damit an die Stadt Lindau hinzuwirken." Hierzu nahm die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim wie folgt Stellung: „Der bayerische Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Gewinnverwendung einer Spar kasse bewusst dem Verwaltungsrat als Organ der Sparkasse zugewiesen. Bei dieser Ent scheidung ist der Verwaltungsrat unabhängig vom Träger. Ein Mitglied des Verwaltungsrats ist dabei den Interessen der Sparkasse unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze ver pflichtet. Es besteht somit kein Weisungs- oder Empfehlungsrecht des Lindauer Stadtrates gegenüber den Verwaltungsratsmitgliedern. Die sich stetig verschärfende Niedrigzinsphase stellt alle Kreditinstitute vor enorme Heraus forderungen. Die Sparkassen erwarten, dass die anhaltende Phase niedriger Zinsen deutlich Spuren in der Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkassen hinterlassen wird. Insbesondere der Druck auf den Zinsüberschuss dürfte sich weiter erhöhen. Die Folge sind weiterhin sin kende Betriebsergebnisse. Auch die Planungen der Sparkasse Memmingen-Lindau- Mindelheim zeigen für die kommenden Jahre einen drastischen Rückgang des Zinsüber schusses und in Folge dessen der Betriebsergebnisse auf." Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim, Herr Thomas Mu n d i n g, hat in der Stadtratssitzung detaillierte Ausführungen gemacht und Fraqen beantwortet. Herr Mu n d i n g spricht sich gegen eine Gewinnausschüttung an die betroffenen Städte und Landkreise aus. Die Sparkasse sei wie andere Banken auch von erheblichen Risiken und Problemen betroffen. Dies sei vor allem der Niedrigzinsphase geschuldet. Über eine solche Ausschüttung entscheide einzig und allein der Verwaltungsrat. Ein imperatives Man dat für die Verwaltungsratsmitglieder gebe es nicht. Jeder Verwaltungsrat sei dem Wohl der Sparkasse verpflichtet. Entgegen anderer Zahlen gehe es für die Stadt Lindau für das Jahr 2014 um eine Summe von 227.000 Euro. Die letzten Jahre seien für die Sparkasse gut ge laufen, jetzt müsse man mit schlechten Jahren rechnen. Die Sparkasse leide zudem unter den Belastungen aus den Verbundunternehmen wie z.B. die Bayer. Landesbank. Jedes Jahr werde die Sparkasse von der Bankenaufsicht geprüft. Dabei würden entsprechende Stress szenarien durchgespielt. Der Wunsch des Stadtrates nach einer Gewinnausschüttung sei legitim und werde jedes Jahr aufs Neue vom Verwaltungsrat, der dafür Rechenschaft able gen müsse, kritisch diskutiert. In der jetzigen Situation sei es vernünftiger, die Gewinne den Rücklagen zuzuführen, um die Handlungsfähigkeit der Sparkasse auch in schwierigen wirt schaftlichen Zeiten sicherzustellen. Dies sei auch für die Wirtschaft ein wichtiger Faktor. Ei nigkeit bestehe im Verwaltungsrat darüber, dass man eine Gewinnausschüttung nicht aus der Haftung für die Sparkasse durch die Kommunen und Landkreise herleiten könne Die Sparkasse finanziere sich aus ihren Erlösen selbst. Städte und Landkreise hätten sich nie an der Finanzierung beteiligt. Munding verweist auch darauf, dass die Sparkasse ein dichtes Zweigstellennetz vorhal te und bestrebt sei, das vorhandene Personal zu halten. Was das Sponsoring angehe sei die Sparkasse bestrebt, die Gelder möglichst gerecht im Verbreitungsgebiet zu verteilen.' Über die Verteilung der Gewinne aus dem Jahr 2014 sei bereits entschieden worden (siehe ./. Powerpointpräsentation der Sparkasse in der Anlage). In der nachfolgenden Diskussion geht es u.a. um folgende Punkte: • Die Sparkasse kann nicht für „Misswirtschaft" der Kommunen aufkommen. • Die Gewinnausschüttung ist kein „Gnadenbrot", sondern ein Anspruch. • Die Erlösentwicklung soll abgewartet und dann im Stadtrat vor der Sitzung des Ver waltungsrates der Sparkasse über die Gewinnverwendung 2015 beraten werden • Der Stadtrat ist nach der GO verpflichtet, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöp• Es ist kein imperatives Mandat für Stadträte, aber Empfehlung des Stadtrates möalich. a • Die Gewinnausschüttung kann nicht mit Straßenausbaubeiträgen „verrechnet" wer den. • Die Kernkapitalquote der Sparkasse ist überfüllt. • Die Rücklage der Sparkasse ist ausreichend ausgestattet. • Der Verwaltungsrat soll ernsthaft über Gewinnausschüttung nachdanken. • Die Sparkasse ist Teil der öffentlichen Infrastruktur. • Vorbild Regensburg (Sparkasse schüttet seit 2005 Gewinn an die Stadt aus) Die Gewinne der Sparkasse werden bis 2020 stark einbrechen. Die Sparkasse sichert 750 Arbeitsplätze. Dies soll nicht gefährdet werden. Der Mittelstand wird von der Sparkasse ausreichend versorgt. Das Sponsoring der Sparkasse ist kein „Gnadenakt", sondern steuerbegünstigt. Die Entscheidung über eine Ausschüttung wird jedes Jahr neu diskutiert - ist kein Präjudiz für Folgejahre. Beschluss Mit 16:11 Stimmen beschließt der Stadtrat: Der Stadtrat empfiehlt den im Verwaltungsrat der Sparkasse Memmingen-LindauMindelheim vertretenen Mitgliedern des Stadtrates von Lindau auf eine Gewinnausschüttung für 2015 an die Träger und damit an die Stadt Lindau hinzuwirken. II. An die Fraktionen III. An die Ämter 14, 20, 30z.K. IV. Zum Akt Lindau, 6. Juli 2015 J^UG^S Dr. Gerhard Ecker Wilfried Vögel Oberbürgermeister Protokollführer ^ ^ 'O/ <s>. Vorsitzender des Vorstandes Thomas Munding Stadtrat Lindau am 24. Juni 2015 Gewinnverwendung bei bayerischen Sparkassen Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Agenda TOP 1 Marktumfeld für Kreditinstitute TOP 2 Rechtliche Rahmenbedingungen TOP 3 Wirtschaftliche Betrachtung TOP 4 Bewertung von Aussagen des Bürgerforum Landsberg am Lech e.V. TOP 5 Fazit O o TOP 1 Marktumfeld für Kreditinstitute Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Niedrigzinsphase Entwicklung der Geld- und Kapitalmarktzinssätze Lauf zeit Zinssätze in % 27.11.14 20.04.15 Quelle Zinsstrukturkurve im Zeitverlauf 19.06.15 (3- und 6-Monats-Euribor sowie Pfandbriefsätze) 2 3M 0,08 0,00 -0,01 EURIBOR w E 0) O 2,25 6M 0,18 0,07 0,05 EURIBOR 1 J -0,07 -0,12 -0,09 Pfandbr. 2J 0,03 -0,07 0,00 Pfandbr. 3J 0,13 -0,03 0,11 Pfandbr. 1,00 - 4J 0,23 0,03 0,24 Pfandbr. 0,75 - 5J 0,33 0,07 0,38 Pfandbr. 6J 0,46 0,12 0,52 Pfandbr. 7J 0,59 0,19 0,66 Pfandbr. 8J 0,73 0,25 0,80 Pfandbr. 9J 0,86 0,32 0,94 Pfandbr. 10J 0,98 0,38 1,05 Pfandbr. l_ E B a. (0 - 1,75 - 1,50 - 1,25 - 2 (0 2,00 0,50 0,25 0,00 3M -0,25 - 6M ~"2J~~ 27.11.14 3J 4J 5 J —20.04.15 o 6 J 7J 8 J 9 J —19.06.15 10J Geschäftsbetrieb sind aufgrund der guten Substanz der Sparkasse bei konsequenter Fortführung der Geschäftspolitik gesichert! Die Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben und ein stabiler Weitere Belastungen aus Verbundbeteiligungen sind absehbar. in diesem Bereich sind zu erwarten! vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Zukünftige Verschärfungen Kapitalanforderungen für Sparkassen und Banken sind in den nachhaltig beeinflussen. Erhöhte regulatorische Anforderungen werden den Geschäftsbetrieb wird aufgrund der Niedrigzinsphase stark belastet. Der Zinsüberschuss - als elementare Größe des Betriebsergebnisses - Marktumfeld für Kreditinstitute Memmingen-Lindau-Mindelheim Sparkasse CD o U) C 3 O ö) C • ••• <D n c 0) E (0 © o Ü <u 01 0) n: CM Q. O ü Sparkassenverband Bayern 8 A. Systematik der Gewinnverwendung nach § 21 SpkO 1. Stufe: Ausgleich eines etwaigen Verlustvortrags aus Vorjahr Vorstand 2. Stufe: Vorwegzuführung eines Viertels des Jahresüberschusses Vorstand zu den Rücklagen 3. Stufe: Verwendung des verbleibenden Jahresüberschusses Ausschüttung zu gemeinnützigen Zwecken (Ausschüttungsvolumen ist abhängig von Eigenkapitalquote, 4 Stufen, Sparkasse MLM für die Jahre 2012-2014: 25 % ) Zuführung zu den Rücklagen (= Eigenkapital der Sparkasse) Verwaltungsrat jÄg '*5 Sparkassenverband Bayern B. Verwendung des Jahresüberschusses durch den Verwaltungsrat (3. Stufe) •* Ausschüttung oder Stärkung des Eigenkapitals der Sparkasse? 1. Ausgangspunkt: Pflichtenorientierung des Verwaltungsrats —*• Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Gewinnverwendung bewusst dem Verwaltungsrat als Organ der Sparkasse zugewiesen —• Verwaltungsrat ist als Organ der Sparkasse unabhängig vom Träger und gesetzlich den Interessen der Sparkasse (Art. 2 SpkG - öffentlicher Auftrag) unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze (§ 12 SpkO) verpflichtet —• Verwaltungsrat muss beurteilen, ob Sparkasse ausreichendes Eigenkapital hat, um wettbewerbsfähig zu sein und damit den öffentlichen Auftrag für den Träger dauerhaft erfüllen zu können TOP 3 Wirtschaftliche Betrachtung Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim 5 Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Wirtschaftliche Betrachtung 1. Eigenkapitalbildung bei Sparkassen • Sparkassen können Eigenkapital de facto nur aus den selbst erwirtschafteten Gewinnen generieren. • Sparkassen haben nicht die Möglichkeit Eigenkapital durch Erhöhung des Grund oder Stammkapitals zu steigern; Genossenschaftsbanken -> Ausgabe Genossenschaftsanteile (Haftsummenzuschlag) Privatbanken -> Ausgabe Aktien • Sparkassen müssen Entwicklungen langfristig antizipieren und Reserven schaffen, da eine kurzfristige Reaktion auf Veränderungen nicht möglich ist! 10 o r> regelmäßiger und umfassender Beschäftigung mit bankwirtschaftlichen Themen erfolgen -> Aufgabe des Verwaltungsrates! • Entscheidung über notwendige Eigenkapitalausstattung kann nur nach wirtschaftliche Entwicklungen (Niedrigzinsphase!) müssen beachtet werden. • Zusätzlich ist ausreichendes internes Kapital für die Risikotragfähigkeit vorzuhalten (Stichwort: Kapitalplanungsprozess) und auch negative Vereinheitlichung europäischer Bankenaufsicht). • Weitere Verschärfungen sind zu erwarten bzw. bereits angekündigt („SREP" = Kernkapital bezogen auf die Risikopositionen statt 4 % bis 2013! • Aufgrund der Finanzmarktkrise verschärft der Gesetzgeber (zu Recht!) die regulatorischen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung im Rahmen der Umsetzung von Basel III. Ende 2019 benötigen die Sparkassen 11 % 2. Notwendige Eigenkapitalausstattung Wirtschaftliche Betrachtung Memmingen-Lindau-Mindelheim Sparkasse !'! droht zudem aus der Umsetzung von Basel III • Verengung des Kreditgewährungsspielraums bei fehlendem Eigenkapital Eigenkapitalreserven voraus. des öffentlichen Auftrags gezielt Risiken einzugehen - dies setzt • Leistungskraft der Sparkasse hängt von der Fähigkeit ab, zur Erfüllung Beispiel: Kreditgeschäft der Region! O O 12 Kreditgeber vor Ort) hat direkte negative Auswirkungen für die Wirtschaft • Der Verlust der Leistungsfähigkeit der Sparkasse (einer der wichtigsten • öffentlichen Auftrags (Art. 2 SpkG) gefährdet. • Ohne ausreichende Eigenkapitalreserven ist mittelfristig die Erfüllung des 3. Aufgabenerfüllung Wirtschaftliche Betrachtung Memmingen-Lindau-Mindelheim Sparkasse Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim TOP 4 Bewertung von Aussagen des Bürgerforum Landsberg am Lech e.V 13 Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Aussage des Bürgerforums zur Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim: • „Wegen der hohen Kernkapitalquote hätten die Gewinne 2012 und 2013 an die Eigentümer ausgeschüttet werden können, zusammen 45,285 Mio. Euro." Richtigstellung der Aussage der Bürgerinitiative: • • • Aufgrund der Regelungen des § 21 SpkO wäre maximal eine Gewinnausschüttung in Höhe von 25 % des Jahresüberschusses möglich. Der Jahresüberschuss der Jahre 2012 und 2013 betrug 5,4 Mio. € bzw. 5,1 Mio. €. Der Verwaltungsrat hätte somit nach den gesetzlichen Regelungen eine Ausschüttung von maximal 1,35 Mio. € bzw. 1,275 Mio. € beschließen können. • Der Anteil der Stadt Lindau hätte bei einer Ausschüttung 227 T€ bzw. 214 T€ betragen (16,8 % der Ausschüttung gemäß der Regelungen der Zweckverbandssatzung) 14 r^ n Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Aussage des Bürgerforums zur Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim: • „Gemeinderäte usw. können daher ihren Mitgliedern im Verwaltungsrat den Auftrag erteilen, dass dieser bei derAbstimmung für die o.a. Empfehlungen plädieren muss. Bei Ihnen wurde seitens der Stadt Lindau irrigerweise genau das Gegenteil behauptet" Richtigstellung der Aussage der Bürgerinitiative: Dass ein Verwaltungsratsmandat ein „imperatives" Mandat ist, wird vom Bürgerforum • ohne Nennung von einschlägigen Rechtsquellen behauptet. Die Mitglieder im Verwaltungsrat haben ein persönliches und rein fachliches Mandat, sie sind unabhängig und weisungsfrei vom kommunalen Träger und von politischen Parteien. Sie sind nur dem Wohl der Sparkasse verpflichtet! • Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und das Staatsministerium des Innern als oberste Sparkassenaufsicht betonten beide die Unabhängigkeit von Verwaltungsräten in ihren Entscheidungen. -> kein imperatives Mandat! 15 Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Aussage des Bürgerforums zur Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim: • „Wir unterstützen aber voll die Aussagen eines Vorstandsmitglieds derDeutschen Bundesbank, Andreas Dombret, der vor wenigen Tagen zu den Ängsten der Sparkassen Stellung genommen hat (Handelsblatt vom 8.5.2015):" • Aussage Herr Dombret: „... Die demografische und die technologische Entwicklung sprechen dafür, das Filialnetz zu straffen. .. .„ Richtigstellung der Aussage der Bürgerinitiative: • Die Bürgerinitiative besitzt ein falsches Grundverständnis über den öffentlich rechtlichen Auftrag einer Sparkasse. • Zweck der Sparkasse ist es gerade nicht, Gewinne zu maximieren und sie an den kommunalen Träger auszuschütten. • Zweck der Sparkasse ist es, den öffentlichen Auftrag zu erfüllen und in der Fläche das Gebiet des Trägers mit kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Filialen zu schließen, um Ausschüttung vornehmen zu können, widerspricht dem Auftrag der Sparkassen! 16 O f-- N <y 01 CO LL lO o Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Fazit In der Finanzmarktkrise 2007/2008 ist weltweit spürbar geworden, welche Auswirkungen schwach kapitalisierte Kreditinstitute auf die Wirtschaft haben können. Eine deutliche Erhöhung der Eigenkapitalanforderung an Kreditinstitute war breiter gesellschaftlicher Konsens („Keine Bankenrettung mehr aus Steuergelder"). Das Bürgerforum Landsberg pocht nun darauf, die Eigenkapitalbasis von Sparkassen an den gesetzlichen Mindestanforderungen auszurichten. Bei Umsetzung der Empfehlungen würden die Sparkassen ihre Rolle als Stabilisator der Kreditwirtschaft und solider Partner in der Region gefährden. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist die Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Sparkasse gesichert. Dies verdankt die Sparkasse der guten Substanz, die aufgrund weitsichtiger Entscheidungen des Verwaltungsrates (Eigenkapitaldotierung) geschaffen wurde! r^ r^ Vorsitzender des Vorstandes Thomas Munding Stadtrat Lindau am 24. Juni 2015 I9 Gewinnverwendung bei bayerischen Sparkassen Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim