Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat
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Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat
Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat Juli 2016 Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat Vorbemerkung Die gep lante Ä nderung der E U - Ak tionärsrechterichtlinie sieht vor, dass institutionelle Investoren k ünftig eine ak tivere R olle in der Ü b erwachung b ö rsennotierter U nternehm en üb ernehm en sollen. U m diese Aufgab e angem essen ausfüllen zu k ö nnen, ist ein intensiverer Dialog m it dem Aufsichtsrat als zentralem Ü b erwachungsorgan nö tig. Z iel ist es, die T ransp arenz zu erhö hen und gegenseitiges V ertrauen zu schaffen. Dab ei k ann eine direk te K om m unik ation zwischen Investor und Aufsichtsrat einen M ehrwert für b eide S eiten b ieten: E in solcher Dialog erlaub t es Investoren, sich aus erster H and zu inform ieren und sich ein B ild etwa darüb er zu verschaffen, ob der Aufsichtsrat richtig b esetzt ist und effek tiv arb eitet. Der Aufsichtsrat wiederum hat die M ö glichk eit, vor allem ausländischen Investoren das dualistische deutsche C orp orateG overnance- M odell m it M itb estim m ung zu erläutern und um V erständnis für unternehm ensindividuelle G overnance- Lö sungen zu werb en. Der rechtliche R ahm en eines Dialogs zwischen Investor und Aufsichtsrat ist derzeit nicht klar definiert. Der Dialog wird indes durch das deutsche Ak tien- und K ap italm ark trecht nicht ausgeschlossen und schon heute in deutschen U nternehm en p rak tiziert. Insb esondere das ak tienrechtliche G leichb ehandlungsgeb ot steht einem Dialog von Investor R elations, V orstand oder Aufsichtsrat m it einzelnen Investoren nicht im W eg. E ntscheidend ist vielm ehr, dass es für die Auswahl der Investoren, denen G esp räche gewährt oder angeb oten werden, sachliche G ründe gib t. U m den Dialog zwischen institutionellen Investoren und Aufsichtsräten so fruchtb ar wie m ö glich zu gestalten, hat die Initiative „ Develop ing S hareholder C om m unication” acht Leitsätze form uliert. Diese richten sich an Investoren und an die in Deutschland b ö rsennotierten U nternehm en m it Aufsichtsrat. Dam it will die Initiative a) eine inform ierte Disk ussion des T hem as Aufsichtsratsk om m unik ation m it Investoren anstoß en; b ) vor dem H intergrund des regulatorischen R ahm ens den E rwartungen von Investoren an deutsche U nternehm en R echnung tragen; c) üb er eine sich entwick elnde P rax is j enes Dialogs zwischen Investor und Aufsichtsrat inform ieren, ohne unternehm erische H andlungsfreiheiten zu b eschränk en. Auch die R egierungsk om m ission Deutscher C orp orate G overnance K odex wird vorschlagen, eine grundsätzliche E m p fehlung oder Anregung zur K om m unik ation zwischen Investor und Aufsichtsrat in den K odex aufzunehm en. 2 | Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat | 5. Juli 2016 Präambel Die nachfolgenden Leitsätze zum Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat sollen eine p rak tische O rientierungshilfe hinsichtlich der T hem en, der B eteiligten und der Ausgestaltung eines solchen Dialogs b ieten und zugleich Leitp lank en für die K om m unik ation b ö rsennotierter U nternehm en setzen. Darüb er hinaus sollen sie zur V erb reitung guter Dialogform en b eitragen. M it B lick auf die ak tienrechtliche K om p etenzordnung wird ein R echt des Aufsichtsrats zum Dialog m it Investoren nur für die T hem en verstanden, die in den Aufgab en- und V erantwortungsb ereich des Aufsichtsrats fallen; im Ü b rigen verb leib t die K om m unik ationshoheit b eim V orstand als gesetzlichem U nternehm ensvertreter. Eine Pflicht für Aufsichtsräte zum Dialog mit Investoren soll dam it nicht zum Ausdruck geb racht werden. Die Leitsätze stehen im E ink lang m it den rechtlichen R ahm enb edingungen und dem Deutschen C orp orate G overnance K odex in seiner ak tuellen F assung. F ür die B eachtung der rechtlichen B eschränk ungen, etwa aus dem K ap italm ark trecht ( Insiderinform ation und Ad- hoc- P ub lizität) , von Verschwiegenheitspflichten und des ak tienrechtlichen G leichb ehandlungsgeb ots k ö nnen sinngem äß die G rundsätze, die schon heute B asis der K om m unik ation von Investor R elations und des V orstands m it einzelnen Investoren sind, angewendet werden. Die Leitsätze sind nicht als starres R egelwerk form uliert, sondern b ieten einen flexiblen Rahmen, der an die spezifische S ituation des einzelnen U nternehm ens angep asst werden k ann. Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat | 5. Juli 2016 | 3 Leitsatz 1: Initiative und Themen Z wischen Investoren und Aufsichtsrat k ann* ein Dialog geführt werden. Die generelle E ntscheidung, ob ein solcher Dialog geführt wird, ob liegt auf S eiten des U nternehm ens dem Aufsichtsrat. Die E ntscheidung üb er den E intritt in einen k onk reten Dialog trifft der Aufsichtsratsvorsitzende. Der Dialog um fasst ausschließ lich T hem en, die in den Aufgab en- und V erantwortungsb ereich des Aufsichtsrats fallen. Leitsatz 2: Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrats In einem Dialog k ö nnen die Aufsichtsratszusam m ensetzung, der B esetzungsp rozess sowie das V ergütungssy stem des Aufsichtsrats erö rtert werden. K onk rete W ahlvorschläge oder E inzelk andidaten sollen nicht b esp rochen werden. Leitsatz 3 : Binnenorganisation und Überwachungsprozess In einem Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat k ö nnen der B ericht des Aufsichtsrats und die aufsichtsratsb ezogenen T hem en des C orp orate- G overnance- B erichts, die B innenorganisation im Aufsichtsrat, die Ausgestaltung der Ü b erwachungs- und Mitwirkungsprozesse, die Ausschussbildung sowie die Effizienzprüfung und daraus getroffene M aß nahm en erö rtert werden. V on einer Disk ussion der E rgeb nisse der Effizienzprüfung in Bezug auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder soll abgesehen werden. Leitsatz 4 : Vorstandsbestellung, -abberufung und -vergütung 4 In einem Dialog können Anforderungsprofile für die Bestellung der Mitglieder und die G eschäftsverteilung im V orstand b esp rochen werden. K onk rete V orschläge oder E inzelk andidaten sollen nicht G egenstand eines Dialogs sein. Des W eiteren k ö nnen das V orstandsvergütungssy stem , gep lante V eränderungen und etwaige V erb esserungsvorschläge sowie die Auslegung und gegeb enenfalls die Inansp ruchnahm e von E rm essenssp ielräum en des Aufsichtsrats b ei V ergütungsfragen m it Investoren disk utiert werden. | Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat | 5. Juli 2016 Leitsatz 5: Strategieentwicklung und -umsetzung Die E ntwick lung und U m setzung der U nternehm ensstrategie ob liegt dem V orstand. Im R ahm en eines Dialogs m it Investoren k ann der Aufsichtsrat seine üb erwachende und m itwirk ende R olle im S trategiep rozess und seine E inschätzung der S trategieum setzung erläutern. Leitsatz 6: Abschlussprüfer In einem Dialog k ö nnen die Anforderungsk riterien und M einungsb ildung für die Auswahl des Ab schlussp rüfers sowie die Inhalte und Q ualität der Z usam m enarb eit zwischen Ab schlussp rüfer und Aufsichtsrat erö rtert werden. Leitsatz 7 : Beteiligte Der Aufsichtsratsvorsitzende vertritt den Aufsichtsrat in der K om m unik ation m it Investoren. E r k ann weitere Aufsichtsratsm itglieder ( etwa Ausschussvorsitzende) , den V orstandsvorsitzenden oder andere M itglieder des V orstands zu einem Dialog hinzuziehen. E r inform iert den gesam ten Aufsichtsrat üb er die G esp räche. Leitsatz 8 : Ausgestaltung Der Aufsichtsrat b esp richt m it dem V orstand G rundsätze für die Ausgestaltung eines Dialogs zwischen Investor und Aufsichtsrat. * Die hier verwendete Nomenklatur folgt nicht derjenigen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Präambel). Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat | 5. Juli 2016 | 5 Mitglieder der Arbeitsgruppe Prof. Dr. Alexander Bassen ( U niversität H am b urg) , Dr. Jürgen Hambrecht ( B AS F , Daim ler, F uchs P etrolub ) , Dr. Hans-Christoph Hirt ( H erm es Investm ent M anagem ent) , Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Klaus J. Hopt ( Direk tor em . M ax - P lanck - Institut für ausländisches und internationales P rivatrecht H am b urg) , Prof. Dr. Ulrich Lehner ( E .O N , H enk el, Deutsche T elek om , P orsche Autom ob il H olding, T hy ssenK rup p ) , Dr. Stephan Lowis ( R W E ) , Ingo R. Mainert ( Allianz G lob al Investors) , Daniela Mattheus ( E Y ) , Prof. Christian Strenger ( H H L Leip zig G raduate S chool of M anagem ent) . Mitglieder der beratenden Stakeholder-Gruppe Dr. Paul Achleitner ( Deutsche B ank , B ay er, Daim ler) , Kay Bommer ( Deutscher Investor R elations V erb and) , Dr. Christine Bortenlänger ( Deutsches Ak tieninstitut) , Dr. Werner Brandt ( R W E , Deutsche Lufthansa, O S R AM Licht, P roS ieb enS at. 1 M edia) , Dr. Joachim Faber ( Deutsche B ö rse) , Ralf Frank ( Deutsche V ereinigung für F inanzanaly se und Asset M anagem ent) , Henning Gebhardt ( Deutsche Asset M anagem ent Investm ent) , Dr. Dr. h. c. Manfred Gentz ( R egierungsk om m ission Deutscher C orp orate G overnance K odex ) , Claudia Kruse ( AP G Asset M anagem ent) , Thomas Richter ( Deutscher F ondsverb and B V I) , Dr. Manfred Schneider ( ehem als R W E , Linde) , Prof. Dr. Ulrich Seibert ( H einrich- H eine- U niversität Düsseldorf) , Ingo Speich ( U nion Investm ent) , Norbert Steiner ( K + S ) , Marc Tüngler ( Deutsche S chutzvereinigung für W ertp ap ierb esitz) , Werner Wenning ( B ay er, H enk el, S iem ens) . 6 | Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat | 5. Juli 2016 Über die Initiative G em einsam e Z ielsetzung der Initiative war es, orientierungsgeb ende und aus der P rax is ab geleitete Leitsätze innerhalb der geltenden regulatorischen R ahm enb edingungen in Deutschland zu entwick eln. N eb en der federführenden Arb eitsgrup p e, die m it U nternehm ens- und Investorenvertretern sowie W issenschaftlern b esetzt war, wurde die Initiative b eratend von einer S tak eholder- G rup p e b egleitet, in der auch R ep räsentanten der R egulatoren sowie ausgewählter V erb ände und O rganisationen vertreten waren. Kontakt für die Initiative Daniela Mattheus P artner – H ead of C orp orate G overnance B oard S ervices G S A E rnst & Y oung G m b H W irtschaftsp rüfungsgesellschaft F riedrichstraß e 14 0 10117 B erlin Office: + 49 30 25471 19736 www.governancem atters.de daniela.m attheus@ de.ey .com Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat | 5. Juli 2016 | 7 ED None. MUK 1609-069