Qualitätsmaßstab für Oberflächen von Industrie PC´s - ADS-TEC
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Qualitätsmaßstab für Oberflächen von Industrie PC´s - ADS-TEC
ads-tec GmbH Qualitätsmaßstab für Oberflächen Industrie ndustrie PCs Confidential © ads-tec GmbH 2011 Qualitätsmaßstab Oberflächen Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort ............................................................................................................. 3 2 Beurteilung der Ansichtsflächen ....................................................................... 3 2.1 2.2 3 Aufteilung der Ansichtsflächen .................................................................................................................. 3 Prüfmethoden für Ansichtsflächen ............................................................................................................. 3 Freigabebemusterung ...................................................................................... 4 3.1 3.2 4 Bearbeitungsbedingte Merkmale ............................................................................................................... 4 Verunreinigungen ...................................................................................................................................... 4 Fehlerdefinition ................................................................................................ 5 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 Fehlerklassen (Definitionen) ...................................................................................................................... 5 Zulässige Oberflächendefekte für A- und B-Flächen ................................................................................ 6 C-Flächen allgemein.................................................................................................................................. 7 Lackierungen/Pulverbeschichtungen allgemein......................................................................................... 7 Mattlacke (insbesondere matt lackierte Frontblenden) .............................................................................. 8 Verpackung/Transport...................................................................................... 8 Version Datum Bearbeiter Änderungen 0-1 26.08.2009 BnAl Entwurf 0-2 10.09.2009 BnAl Abstimmung mit WE, EK, QS 0-3 16.04.2010 BnAl Folierte Teile, Teflonbeschichtungen 0-4 20.05.2010 BnAl Fehlereinteilung angepasst 5.0 03.05.2011 SaKg Release im neuen CI ads-tec GmbH Sitz: 70771 Leinfelden-Echterdingen Registergericht Stuttgart HRB 224527 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Thomas Speidel Confidential © ads-tec GmbH 2011 Seite 2 von 8 Qualitätsmaßstab Oberflächen 1 Vorwort Das oberste Ziel der ads-tec GmbH ist es, anfallende Reklamationen zur vollsten Zufriedenheit der Geschäftspartner zu bearbeiten und zu behandeln. Die ads-tec GmbH behält sich vor, diese Qualitätsspezifikation bei neu aufkommenden Anforderungen anzupassen. Um einen gleichbleibend hohen Standard für die Industrie-PCs zu gewährleisten, richtet sich die ads-tec GmbH nach folgenden Spezifaktionen für Ihre Produktpalette. 2 Beurteilung der Ansichtsflächen Die Flächeneinteilung wird durch eine Zeichnung oder eine andere Ausführungsbestimmung der ads-tec GmbH eindeutig festgelegt. Bei Fehlen einer Angabe hat der Lieferant die Flächeneinteilung zu erfragen. 2.1 Aufteilung der Ansichtsflächen Die Aufteilung erfolgt allgemein in • A-Flächen: Direkte Sichtflächen, z.B. Gehäusefronten, • B-Flächen: Indirekte Sichtflächen, z.B. Gehäuseseiten, • C-Flächen: Flächen außerhalb des Sichtbereichs, (Flächen im Gehäuseinneren, die keiner Funktion unterliegen, die eine Klassifizierung erforderlich macht) Achtung: Auswerferpunkte, Angüsse und andere technologisch bedingte Oberflächenstörungen dürfen nur auf CFlächen oder auf einer explizit dafür zugewiesenen Fläche vorhanden sein. 2.2 Prüfmethoden für Ansichtsflächen Die ads-tec GmbH wendet zur Prüfung der Oberflächenqualität die folgenden Parameter an: • Die Beleuchtungsstärke liegt bei 600 bis 700 Lux. • Die zu beurteilenden Flächen werden dabei nicht gegen das Licht gespiegelt. • Der Betrachtungsabstand sollte eine Armlänge nicht wesentlich unterschreiten. Fehler, die unter diesen Bedingungen nicht identifiziert werden können, werden ignoriert, sofern die Defekte rein optischer Natur sind und die Funktion in keiner Weise einschränken. ads-tec GmbH Sitz: 70771 Leinfelden-Echterdingen Registergericht Stuttgart HRB 224527 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Thomas Speidel Confidential © ads-tec GmbH 2011 Seite 3 von 8 Qualitätsmaßstab Oberflächen 3 Freigabebemusterung Die Ausführung der Teile/Baugruppen wird grundsätzlich bei der Freigabebemusterung zur Serienfertigung auf • Übereinstimmung mit Zeichnungen/Modell, • Einhaltung von Toleranzfeldern und Prüfmaßen, • korrekte Herstellungsprozesse und • Oberflächenqualität überprüft. Die daraus abgeleiteten Grenzmuster dienen als Maßstab für die weitere Beurteilung gelieferter Teile und werden in unklaren Fällen zum Vergleich herangezogen. Die im Folgenden aufgeführten Merkmale können dabei zur Beanstandung seitens ads-tec führen. 3.1 Bearbeitungsbedingte Merkmale Folgende Merkmale sind zu vermeiden, außer sie wurden bei der Freigabebemusterung zur Serienfertigung mittels Grenzmustern identifiziert und freigegeben: • Beulen, Dellen, Riefen, Löcher, • Verwindungen oder Verbiegungen, • Schwimmhäute, Grate in Funktionsbereichen und an Außenkanten, • Belastungsrisse und Überdehnungen, • Zinkbrand, Schweißspritzer, • Werkzeug- bzw. bearbeitungsbedingt auftretende Druck- und Schabstellen (A- und B-Flächen), • Rattermarken (A- und B-Flächen). 3.2 Verunreinigungen Die Bauteile sind bei Auslieferung frei von lockeren und losen Teilen sowie Verunreinigungen in Form von • Fett, Schmutz, • Waschmittelrückständen, • Weißrostbelag, • Fingerabdrücken, • Spänen, Gratnadeln, Metallflitter und sonstigen Partikeln. ads-tec GmbH Sitz: 70771 Leinfelden-Echterdingen Registergericht Stuttgart HRB 224527 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Thomas Speidel Confidential © ads-tec GmbH 2011 Seite 4 von 8 Qualitätsmaßstab Oberflächen 4 Fehlerdefinition Unabhängig von der sonstigen Beschaffenheit zugelieferter Teile/Baugruppen bewertet ads-tec diese nach Oberflächendefekten. Die folgenden Tabellen geben Auskunft über zulässige Häufigkeit und zulässiges Ausmaß von Oberflächendefekten. 4.1 Fehlerklassen (Definitionen) • Kratzer: Beschädigung der Oberfläche Lackierung oder unlackiertes Fertigteil durch nachträgliche Einwirkung von spitzen oder scharfkantigen Gegenständen • Delle: flächige Anhebung oder Absenkung der Oberfläche ohne Beschädigung der ersten Oberflächenschicht (i.d.R. Gussfehler) Macke: Beschädigung der Oberfläche durch Anstoßen des Teils oder wie kurzer, breiterer Kratzer • Strukturstörung: in Lack oder unlackiertem Fertigteil eingeschlossene Partikel/Fehlstelle, die sich durch optischen Kontrast oder fühlbare Erhebung/Absenkung von der Oberfläche unterscheiden. Betrifft nicht Gussfehler Kratzer Delle/Macke Fehlerklasse 1 Nicht akzeptabel Fehlerklasse 2 Breite: max. 0,2mm Länge: max. 10mm Breite: bis 0,1mm Länge: max. 20mm Ø max. 2mm Ø max. 0,5mm Fehlerklasse 3 Breite: max. 0,3mm Länge: max. 15mm Breite: bis 0,15mm Länge: max. 25mm Ø max. 3mm Ø max. 1mm Fehlerklasse 4 Breite: max. 0,3mm Länge: max. 25mm Breite: bis 0,5mm Länge: max. 25mm Ø max. 5mm Ø max. 1mm ads-tec GmbH Sitz: 70771 Leinfelden-Echterdingen Registergericht Stuttgart HRB 224527 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Thomas Speidel Ø max. 1mm Strukturstörung Ohne/schwacher Kontrast Confidential © ads-tec GmbH 2011 Ø max. 0,5mm Seite 5 von 8 Qualitätsmaßstab Oberflächen 4.2 Zulässige Oberflächendefekte für A- und B-Flächen Maximal erlaubt sind drei Defekte pro Fläche, ansonsten unzulässig! A-Flächen B-Flächen Fehlerklasse 1 Fehlerklasse 2 in Bürstrichtung : Fehlerklasse 2 Gegen Bürstrichtung: Fehlerklasse 1 in Bürstrichtung : Fehlerklasse 3 Gegen Bürstrichtung: Fehlerklasse 2 Fehlerklasse 2 Fehlerklasse 4 Fehlerklasse 2 Fehlerklasse 3 Gummierungen Fehlerklasse 2 Fehlerklasse 3 Geschäumte Teile Fehlerklasse 2 Fehlerklasse 4 Edelstahlblenden Fehlerklasse 1 Fehlerklasse 2 Fehlerklasse 2 Fehlerklasse 3 Fehlerklasse 1 Fehlerklasse 2 Fehlerklasse 2 Fehlerklasse 3 Gussteile: Fehlerklasse 2 Gussteile: Fehlerklasse 3 Frästeile: Fehlerklasse 1 Frästeile: Fehlerklasse 2 Aluminium, glatt Aluminium, gebürstet 1 Aluminium, gegossen (incl. Pulverbeschichtung) Kunststoff, gegossen 1 Bleche Stahl/Aluminium 2 Lackierte Flächen Folierte Teile (Bleche) 3 Antihaftbeschichtete Teile 4 (Aluminium) 1 Technologisch bedingter Grat darf bei Materialdicken bis 2,0 mm max. 10 % der Materialdicke betragen, bei Materialdicken größer 2,0 mm ist eine Grathöhe bis max. 0,2 mm zulässig. Die Gratschärfe in Bezug auf mögliche Schnittverletzung wird nach der amerikanischen UL-Norm 1439 bewertet. 2 korrosionsgeschützte Oberflächen dürfen nicht auf eine Weise unterbrochen sein, die die Schutzwirkung gefährdet. Keine Beschädigung bis zum blanken, zu schützenden Metall! 3 technologische bedingte Einschlüsse unter der Folie mit einem Durchmesser von bis zu 2mm werden bis zu einer Anzahl von 3 pro Teil toleriert. Folienbeschädigungen durch Cutter sind auszuschließen. 4 Beulenbildung durch Ausgasung beim Erhitzen an Gussteilen bis zu einem Durchmesser von 2,5 mm und einer maximalen Anzahl von 4 pro Teil wird toleriert. Eine Anhäufung von mehr als 2 Defekten innerhalb eines Durchmessers von 50mm ist auszuschließen. Der Überschreitung dieser Grenzwerte ist durch Schleifen und Spachteln am Rohteil entgegenzuwirken. ads-tec GmbH Sitz: 70771 Leinfelden-Echterdingen Registergericht Stuttgart HRB 224527 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Thomas Speidel Confidential © ads-tec GmbH 2011 Seite 6 von 8 Qualitätsmaßstab Oberflächen 4.3 C-Flächen allgemein Für Flächen, die im Einbauzustand nicht sichtbar, also als C-Flächen klassifiziert sind, gilt materialunabhängig: • Die Flächen müssen trocken, sauber und fettfrei sein. Unzulässig sind: • großflächige Verfärbungen sowie Öl- und Waschmittelrückstände, • Unterbrechungen der metallischen Schutzbeschichtungen, • großflächiger Weißrostbelag. Zulässig sind: • Pixel, Narben, Streifen, Poren, Kratzer, Farbpunkte bzw. Farbflecken auf den Oberfläche soweit sie den Spezifikationen der jeweils festgelegten Anforderungen gemäß der gültigen Technischen Regeln (z. B. DIN EN 10130, DIN EN 10142 u. a.) für metallische Beschichtungen und Oberflächenarten entsprechen, • werkzeug- bzw. bearbeitungsbedingte Druck- und Schabstellen an Biegekanten soweit dadurch die metallischen Schutzbeschichtungen nicht unterbrochen sind 4.4 Lackierungen/Pulverbeschichtungen allgemein • Druckbilder müssen korrekt positioniert, gleichmäßig und deutlich gedruckt und dürfen nicht unterbrochen oder verwischt sein. • Die Haftung von Sieb- und Tampondruck wird mittels Klebebandtest geprüft. Dabei wird ein 19mm breiter Streifen Scotch Transparent Tape 550 auf 40mm Länge auf die zu prüfende Stelle geklebt und angedrückt. Anschließend wird das Klebeband in 90 Grad Richtung mit einem Ruck abgezogen. Am Klebeband dürfen keine Lackpartikel haften. • Die Schichtdicke von Lacken oder Pulverbeschichtungen bewegt sich im Bereich von 80 bis 100µm. Ist dieser Bereich technologisch bedingt nicht einzuhalten, so ist bei der ads-tec GmbH zu erfragen, ob eine abweichende Schichtdicke zulässig ist. • Glanzgrad und Farbwerte müssen den Festlegungen in den Zeichnungen und/oder den bestätigten Mustern entsprechen. • Beschädigungen des Lacks bis zum darunter liegenden Material sind in jedem Fall unzulässig ads-tec GmbH Sitz: 70771 Leinfelden-Echterdingen Registergericht Stuttgart HRB 224527 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Thomas Speidel Confidential © ads-tec GmbH 2011 Seite 7 von 8 Qualitätsmaßstab Oberflächen 4.5 Mattlacke (insbesondere matt lackierte Frontblenden) Glanzstellen durch Abrieb (keine Tiefe→ kein Kratzer!) sind grundsätzlich zu vermeiden und die betreffenden Teile durchgängig vor mechanischer Einwirkung zu schützen. Tritt ein Defekt dieser Art dennoch auf, gelten folgende Grenzwerte: • Maximal drei Defekte pro Bauteil • Kleinste Abmessung (Breite) max. 3 mm • Größte Abmessung (Länge) max. 25mm • Achtung: treten mehrere Glanzstellen auf (zwei bis drei), so ist das Bauteil auch unter Spiegelung zu begutachten • Geringfügiger Abrieb an Ecken ist, sofern er vereinzelt (max. 3 Ecken pro Teil) auftritt, zu tolerieren 5 Verpackung/Transport Generell liegt die Auswahl einer geeigneten Verpackung in der Verantwortung des Lieferanten. Der Lieferant muss bei der Wahl der Verpackung generell von einem kombinierten Transport Straße/Schiene/Luft mit mehrmaligem Warenumschlag ausgehen. Die Schutzfunktion der Verpackung muss auch bei Vereinzelung der Ware wirksam sein. Folgender Mindeststandard ist bei der Verpackung von Waren mit A oder B Flächen einzuhalten: Alle Teile sind einzeln in eine Luftpolsterschutzfolie zu verpacken. Die Waren in den Luftpolstertaschen sind dann einzeln in Gefache zu stellen oder legen und vor Kontakt, Reibung und Druck vertikal und horizontal zu schützen. Einzelheiten regelt die aktuelle Version der ads-tec Verpackungsvorschrift. ads-tec GmbH Sitz: 70771 Leinfelden-Echterdingen Registergericht Stuttgart HRB 224527 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Thomas Speidel Confidential © ads-tec GmbH 2011 Seite 8 von 8