Steuer-1x1 für bilanzierende Handwerker: Rückstellungen für

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Steuer-1x1 für bilanzierende Handwerker: Rückstellungen für
Steuer-1x1 für bilanzierende Handwerker:
Rückstellungen für ungewisse Zahlungsverpflichtungen
Ermitteln Handwerksunternehmer ihren Gewinn per Bilanzierung ermittelt, können sie diesen um
Rückstellungen mindern und so Steuer sparen. Rückstellungen können für anstehende
Zahlungsverpflichtungen gebildet werden – doch nicht für jeden Zweck. Das Merkblatt zeigt, wann
Rückstellungen zulässig sind und wann das Finanzamt sie nicht anerkennt.
Rückstellungen sind finanzielle Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach
noch nicht sicher feststehen. Sie spielen übrigens nicht nur in der Schlussbilanz des Geschäftsjahres
eine Rolle. Rückstellungen können dem Finanzamt auch während des Jahres präsentiert werden, um
die laufenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. zur Körperschaftsteuer zu mindern.
Mit der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten mindern Sie den Gewinn Ihres
Handwerksbetriebs und damit Ihre Steuerlast. Mit der Rückstellung mindern Sie Ihren Gewinn, bevor
Sie tatsächlich eine Zahlung leisten. Die Wirkungsweise eine Rückstellung lässt sich am besten an
dem folgenden Praxisbeispiel erläutern.
Beispiel: Sie sind Heizungsinstallateur. Ein Kunde hat bereits schriftlich angekündigt, dass er
Nachbesserungsarbeiten von Ihnen fordert. Sie kalkulieren im Zusammenhang mit dieser
Garantieleistung, dass im nächsten Jahr Aufwendungen in Höhe von 3.000 Euro anfallen werden.
Folge: Da die Höhe der Garantieleistung noch ungewiss ist, aber die Inanspruchnahme
wahrscheinlich, dürfen Sie in der Bilanz eine Rückstellung in Höhe von 3.000 Euro bilden. Dadurch
sinkt Ihr zu versteuernder Steuerbilanzgewinn um 3.000 Euro.
Grundsätze und Wirkung der Rückstellungen
Gewinn mindernde Rückstellungen dürfen in der Steuerbilanz auf der Passivseite ausgewiesen
werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
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Die finanzielle Verpflichtung ist dem Grunde nach ungewiss.
Die finanzielle Verpflichtung ist dem Grunde nach bekannt, nur die Höhe ist noch ungewiss.
Die finanzielle Verpflichtung ist dem Grunde nach und der Höhe nach ungewiss.
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Beispiel 1: Handwerker Huber hat bei einem Kunden einen Schaden verursacht, den die Versicherung
nicht übernimmt. Die Schadenshöhe beträgt aller Voraussicht nach 40.000 Euro. Der
Steuerbilanzgewinn beträgt ohne diese Rückstellung 120.000 Euro.
Folge: Handwerker Huber darf für den entstandenen Schaden, der der Höhe nach noch nicht
feststeht, eine Rückstellung in der Bilanz ausweisen. Dadurch beträgt der Steuerbilanzgewinn nur
noch 80.000 Euro.
Beispiel 2: Handwerkerin Maier muss alle drei Monate Vorauszahlungen zur Einkommensteuer in
Höhe von 11.000 Euro leisten. Wegen defekter Waren, die Maier selbst hergestellt und bei
Handwerksleistungen verbaut hat, drohen ihr Garantieleistungen in Höhe von 30.000 Euro.
Folge: Frau Maier kann dem Finanzamt für das laufende Jahr eine voraussichtliche Gewinnermittlung
inklusive der gewinnmindernden Rückstellung vorlegen und die Herabsetzung der laufenden
Vorauszahlungen beantragen.
Praxis-Tipp: Das Finanzamt wirft bei Betriebsprüfungen einen besonders strengen Blick auf die
gebildeten Rückstellungen. Aus diesem Grund sollten Nachweise für die Zulässigkeit der
Rückstellungsbildung und vor allem für die Höhe der Rückstellung aufbewahrt werden.
Aufzubewahren sind Schriftverkehr, E-Mails oder Verträge.
Nicht immer sind Rückstellungen zulässig
Doch nicht für jede drohende finanzielle Verpflichtung dürfen bilanzierende Handwerksbetriebe eine
Rückstellung ausweisen. Insbesondere in folgenden Fällen ist die Bildung einer Rückstellung
verboten:

Verpflichtungen sind nur zu erfüllen, wenn Einnahmen oder Gewinn erzielt werden.
Beispiel: Ein Friseur verteilt Gutscheine an potentielle Kunden in Höhe von zehn Euro, wenn sie
sich in den nächsten zwei Monaten die Haare für 20 Euro schneiden lassen. In Höhe der 10-EuroGutscheine besteht zwar eine Verpflichtung. Da diese jedoch nur fällig wird, wenn Einnahmen
erzielt werden, ist eine Rückstellungsbildung unzulässig.
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Die Verpflichtungen hängen mit aktivierungspflichtigen Kosten zusammen
Beispiel: Ein Handwerker muss im nächsten Jahr Bodenplatten im Außenbereich seines Betriebs
anbringen lassen, um eine Verunreinigung zu verhindern. Bislang waren noch keine Bodenplatten
vorhanden. Da hier aktivierungspflichtige Kosten für Außenanlagen vorliegen, ist eine
Rückstellung für diese Kosten nicht erlaubt.
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Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Beispiel: Ein Handwerker hat sich bei einem Projekt arg verkalkuliert. Er mit 100-prozentiger
Sicherheit mit einem riesigen Verlust aus diesem Geschäft herauskommen. In der Steuerbilanz
sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nicht möglich.

Instandhaltungsarbeiten für die ersten drei Monate des Folgejahrs
Beispiel: Am Bilanzstichtag steht fest, dass dringende Sanierungsarbeiten am, Betriebsgebäude
durchgeführt werden müssen. Eine Rückstellung ist nur erlaubt, wenn die Arbeiten in den ersten
drei Monaten des Folgejahrs abgeschlossen werden.

Keine Rückstellung für nichtabziehbare Aufwendungen
Beispiel: Ein Handwerker weiß bereits am Ende des Jahres, dass er für eine Umweltsünde im
nächsten Jahr eine staatliche Geldbuße aufgebrummt bekommt. Da die Geldbuße nach § 4 Abs. 5
EStG im nächsten Jahr nicht abziehbar ist, darf für diese drohende Zahlung auch keine
Rückstellung bilanziert werden.
Praxis-Tipp: Stoßen Sie in Fachbüchern oder bei Online-Recherchen darauf, dass eine
Drohverlust-Rückstellung erlaubt ist oder dass es bei Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltung egal ist, wann die Sanierung erfolgt, kann es sein, dass die Autoren
Rückstellungen nach Handelsrecht beschreiben.
Beim Finanzamt geben Sie jedoch eine Steuerbilanz ab und keine Handelsbilanz. Hier kann es also
in der Praxis zu abweichenden Handels- und Steuerbilanzgewinnen kommen.
Beispiel: Handwerker Huber ermittelt einen Handelsbilanzgewinn in Höhe von 50.000 Euro. Von
dem Handelsbilanzgewinn wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 40.000 Euro für ein
Verlustprojekt abgezogen.
Folge: Beim Finanzamt ist deshalb ein abweichender Steuerbilanzgewinn in Höhe von 90.000 Euro zu
melden.
Checkliste zur Rückstellungsbildung
Fragestellungen
ja
nein
Sie bilanzieren Ihren Gewinn mittels Bilanzierung?
Am Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen, die der Höhe oder
dem Grunde nach ungewiss sind?
Die finanziellen Verpflichtungen führen bei Zahlung nicht zu
aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern?
Die Ausgaben hängen nicht mit späteren Einnahmen zusammen?
Können Sie diese vier Fragen allesamt mit „ja“ beantworten, steht der Bildung einer Rückstellung
nichts im Weg.
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Typische Rückstellungen für Handwerksbetriebe
1. Garantierückstellungen
Handwerksbetriebe, die eine gesetzliche Gewährleistungspflicht haben, können für mögliche
Garantiezahlungen im nächsten Jahr, am Bilanzstichtag eine Rückstellung bilden. Dabei sind folgende
Rückstellungen denkbar:



Einzel-Rückstellung aufgrund einer konkret geltend gemachten Garantieleistung.
Pauschale Rückstellungen für erfahrungsgemäß anfallende Garantieleistungen.
Rückstellung aus Kombination zwischen Einzel- und Pauschalrückstellung.
Beispiel: Ein Bauhandwerker leistet ab Abnahme eine Garantie für zwei Jahre. Aufgrund von
Erfahrungswerten in den Vorjahren beträgt der Garantieaufwand durchschnittlich ein Prozent seiner
Erlöse. In den Jahren 2013 hatte der Bauhandwerker Erlöse von 2.400.000 Euro, im Jahr 2014
3.600.000 Euro.
Folge: Zum 31. Dezember 2014 darf der Bauhandwerker eine Pauschal-Rückstellung in folgender
Höhe bilanzieren:
Da sich die zweijährige Garantiezeit verteilt sich letztlich auf drei mögliche Jahre.
Für Umsätze 2013:
1 Prozent von 2.400.000 Euro = 24.000 Euro voraussichtlicher gesamter Garantieaufwand für die
gesamte Garantiezeit. Bei unterstelltem gleichmäßigem Aufwand ergibt sich Folgendes:
-
Vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013: 8.000 Euro
Vom 31. Dezember 2013 bis 31. Dezember 2014: 8.000 Euro
Vom 31. Dezember 2014 bis 31. Dezember 2015: 8.000 Euro
Aus der Sicht des Bilanzstichtages 31. Dezember 2014 bedeutet das, dass im Jahr 2015
voraussichtlich noch ein Garantieaufwand von 8.000 Euro für Umsätze des Jahres 2013 zu erbringen
sind (= Rückstellung 8.000 Euro).
Für Umsätze 2014:
-
Vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014: 12.000 Euro
Vom 31. Dezember 2014 bis 31. Dezember 2015: 12.000 Euro
Vom 31. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2016: 12.000 Euro
Für den Umsatz 2014 ist zum 31. Dezember 2014 für nur noch zu erbringende
Garantieaufwendungen eine Rückstellung in Höhe von 24.000 Euro (2 x 12.000 Euro) zu
berücksichtigen.
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Die gesamte Rückstellung zum 31. Dezember 2014 beträgt in diesem Beispielsfall 32.000 Euro (für
Umsätze 2013 8.000 Euro, für Umsätze 2014 24.000 Euro). Garantierückstellungen müssen nicht
abgezinst werden (siehe Praxis-Tipp zu 2.).
Praxis-Tipp: Bei Pauschal-Rückstellungen für Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtungen
können Sie das Finanzamt nur mit aussagekräftigen Aufzeichnungen zu Erfahrungswerten über
Garantieaufwendungen der letzten zwei bis drei Jahr überzeugen. Ohne Erfahrungswerte sind
Kürzungen der Pauschal-Rückstellung vorprogrammiert.
Checkliste zu Nachweisen zur Rückstellungsbildung
Grund der Rückstellung
Höhe der Rückstellung
Die finanziellen Verpflichtungen, für eine Rückstellung gebildet wird,
sind aus folgenden Gründen wahrscheinlich: ……………………
Die Höhe der Rückstellung basiert auf folgenden Überlegungen:
………………………..
2. Weitere Rückstellungen im Überblick
Im Steuerrecht gibt es zahlreiche Geschäftsvorfälle, für die ein Handwerksbetrieb eine Rückstellung
bilanzieren und somit seinen Steuerbilanzgewinn kleinrechnen kann. Typisch sind in
Handwerksbetrieben folgende Rückstellungen:
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Rückstellungen Lohn-, Gehalts und Tantiemennachzahlungen
Rückstellung für noch nicht genommene Urlaubstage der Arbeitnehmer
Rückstellung für Abbruchverpflichtungen
Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Rückstellung für öffentliche Anordnungen zur Erbringungen von Umweltschutzmaßnahmen
Rückstellungen für Prozessrisiken
Rückstellungen für bevorstehende Betriebsprüfungen (nicht Mehrsteuern, sondern
Steuerberatungskosten, Mietkosten)
Rückstellungen für Steuern nach Abschluss einer Betriebsprüfung (jeweils in der Bilanz des
Jahres, für das die Steuern nachgezahlt werden müssen).
Rückstellungen für Steuern aufgrund eines Fahndungsprüfung (erstmals im Jahr, in dem die
Steuerhinterziehung aufgedeckt wurde)
Praxis-Tipp: Bilden Sie Rückstellungen in Ihrer Bilanz, sollten Sie die Höhe stets mit Ihrem
Steuerberater absprechen. Das ist deshalb ratsam, weil je nach Typ von Rückstellung besondere
Spielregeln zu beachten sind. Insbesondere Rückstellungen, bei denen erst nach mehr als zwölf
Monaten mit einer Zahlung zu rechnen ist, müssen Abzinsungen vorgenommen werden.
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3. Bildung einer Rückstellung nach dem Prinzip der Wertaufhellung
Tatsachen, die für eine ungewisse Verbindlichkeit sprechen, müssen grundsätzlich bereits am
Bilanzstichtag vorliegen. Doch eine Rückstellung ist selbst dann möglich, wenn dem Handwerker die
Informationen für die Rückstellung am Bilanzstichtag noch nicht bekannt waren. Es genügt, wenn der
Handwerker sie bis zur Bilanzaufstellung erkennt (sog. Wertaufhellung).
Beispiel: Der Handwerk-Huber GmbH hat ihren Bilanzstichtag am 31. Dezember 2014. Ende Februar
2014 bei Bilanzaufstellung erfährt der Gesellschafter-Geschäftsführer Huber, dass in 2014 ein
Schaden bei einem Kunden entstanden ist.
Folge: Hier liegt eine werterhellende Tatsache vor. Zum 31. Dezember 2014 darf deshalb eine
Rückstellung ausgewiesen werden.
Fazit
Bilanzieren Sie, sollten Sie bei Aufstellung der Bilanz das vergangene Geschäftsjahr Revue passieren
lassen und nach Geschäftsvorfällen suchen, die in Folgejahren zu (ungeplanten) Ausgaben führen
können. Es liegt also alleine an Ihnen, ob und in welcher Höhe Sie Ihren Gewinn mindern können. Der
Steuerberater kann Hilfestellungen bei Bildung von Rückstellungen leisten, die finanziellen
Verpflichtungen müsse jedoch Sie „ausgraben“.
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