Holzheizungen

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Holzheizungen
Übersicht:
Förderprogramme für Holzheizungen
Stand 07.01.2016
Programm
Förderhöhe
Antragsstelle
Maßnahmen zur Nutzung Zuschuss
erneuerbarer Energien
Gebäudebestand, Anlagen von 5,0 bis 100 KW
Förderbedingungen
Zuschuss
Hydraulischer Abgleich muss nachgewiesen werden;
Emissionsgrenzwerte müssen nachgewiesen werden;
Kesselwirkungsgrad min. 89%; Pelletöfen mit Wassertasche
min. 90%;
In den Gebäuden muss seit mindestens 2 Jahren ein anderes
Heizungssystem installiert sein, das ersetzt oder unterstützt
werden soll.
Pelletöfen (Warmluftgeräte) werden nicht gefördert.
BAFA
(Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle)
Frankfurterstr.29 – 35
65726 Eschborn
www.bafa.de
Tel.06196/ 908 625
Basis-Förderung € 36 je kW
•
€ 2.000 für Pelletöfen mit Wassertasche
5 kW bis 25,0 kW
€ 80 je kW von 25,1 bis max.100 kW
•
€ 3.000 für Pelletkessel, (Kombinationskessel)
5 kW bis 37,5 kW
€ 80 je kW von 37,6 bis max. 100 kW
•
€ 3.500 für Pelletkessel, mit neuem Pufferspeicher
mind. 30 l/kW
5 kW bis 43,7 KW
€ 80 je kW von 43,8 bis max. 100 kW
•
€ 3.500 pauschal je Anlage für Hackschnitzelkessel
mit Pufferspeicher mind.30 l/kW
€ 2.000 pauschal je Anlage für Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher mind. 55 l/kW
•
Innovations-Förderung im Gebäudebestand und Neubau
Anlagen zur Emissionsminderung und/ oder zur Effizienzsteigerung
Innovationsförderung: Brennwertnutzung
Innovationsförderung: Partikelabscheidung (min. 50% Reduzierung Staubimissionen
• Zuschuss im Gebäudebestand € 4.500 oder € 5.250
(inkl. Basisförderung)
• Zuschuss im Neubau € 3.000 oder € 3.500 (inkl. Basisförderung)
Bei der Innovationsförderung werden zusätzliche Boni nicht
gewährt.
Der Förderantrag ist vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen.
Zusatz-Förderung (zusätzlich zu Basis- und Innovationsförderung)
•
€ 500 Kombinationsbonus
zusätzlich bei Einbau einer Solarkollektoranlage oder
Wärmepumpenanlage, die über dieses Programm
gefördert wird.
Auszug: Förderprogramme für Holzheizungen
Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Weitere Details sind aus den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen.
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Übersicht:
Förderprogramme für Holzheizungen
Fortsetzung
Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien
•
Zuschuss
•
Bei besonders guter Wärmedämmung des Gebäudes
wird zusätzlich ein Gebäudeeffizienzbonus bis zur
Höhe der Basisförderung gezahlt.(0,5 x Basisförderung)
Optimierungsmaßnahmen (nur Gebäudebestand)
Einzelmaßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen und Warmwasserbereitung
Errichtung einer Biomassenanlage: 10% der förderfähigen Netto-Investitionskosten (max. 50 % Basisförderung)
Optimierung einer Bestandsanlage (Alter der Anlage
min. 3 max. 7 Jahre) Zuschuss 100 € bis max. 200€
BAFA
(Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle)
Frankfurterstr.29 – 35
65726 Eschborn
www.bafa.de
Tel.06196/ 908 625
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
• Zusatzbonus von 20% des Basisförderbetrages
nach Marktanreizprogramm
• Einmaligen Investitionszuschuss von 600.- Euro
für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen
zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem.
Zusatz-Förderung können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden. Beide sind miteinander kumulier bar.
Der Förderantrag ist innerhalb von 9 Monaten nach Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist
bis zum Zweifachen des gewährten Förderbetrages möglich.
progres.nrw
Programmbereich
Markteinführung
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und
Verbraucherschutz des
Landes NRW
progres.nrw
Zuschuss
Zuschuss
Biomasseanlage zur Wärmeerzeugung in Verbindung mit
einer thermischen Solaranlage
Pelletkesselanlage mit Pufferspeicher
• 2.500 Euro
Bezirksregierung Arnsberg,
Abteilung 6, Dortmund
Holzhackschitzelkesselanlage mit Pufferspeicher
• 1.400 Euro
Informationen
Tel: 0211/ 837 1001
nrwdirekt@nrw.de
www.nrwdirekt.de
www.bra.nrw.de
Scheitholzkesselanlage mit Pufferspeicher
• 1.400 Euro
Anforderungen
Eine Anlage pro Gebäude
ausreichend großer Warmwasserspeicher
Zuschussbeträge unter 350 Euro werden nicht ausgezahlt
(Bagatellgrenze).
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes
NRW ist nicht zulässig.
Antragstellung jeweils vom 04.02 bis 01.12. des Jahres.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Laufzeit 31.12.2016
Auszug: Förderprogramme für Holzheizungen
Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Weitere Details sind aus den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen.
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Übersicht:
Förderprogramme für Holzheizungen
Land NRW
NRW Bank
Gebäudesanierung
Kredit
Zinsverbilligte Darlehen
Private Hauseigentümer von selbst genutzten Ein-FamilienHäusern (max. Zwei-Familien-Häusern)
Banken und Sparkassen
Infos unter:
http://www.nrwbank.de
Verbesserung der Energieeffizienz, Umweltschutz sowie barri- -Förderlotse
erefreien Umbau
-Förderthema Umwelt +
Energie
• Verbesserung der Energieeffizienz z.B. Fenster,
Wärmedämmung
Wohnraummodernisierung/• Heizungsanlagenerneuerung
• Ressourcenverbrauch verringern z.B. Sanitärinstalla- ausbau
-NRW.Bank. Gebäudesantion,
ierung
• Wasserversorgung
• Barrierereduzierung z.B. Aufzug nachrüsten, Wohnungszuschnitt ändern
• Baumängelbehebung z.B. Schadstoffsanierung
• Hochwasserschutz
Antrag vor Beginn des Vorhabens
Zinssatz: tagesaktuell
Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten
Kreditbetrag: min. 2.500 Euro und max. 75.000 Euro
Investitionsort muss in NRW liegen
KFW-Programm
Energieeffizient Sanieren- Ergänzungskredit
Zinsverbilligte Darlehen
Programm Nr. 167
Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Beantragung des Kredits
(Programm- Nr. 167)
Biomasseanlagen von 5 – 100 kW Nennwärmeleistung
Gebäude mit Bauantrag vor 1. Januar 2009
max. Kreditbetrag 50,000 Euro pro Wohneinheit
Informationen:
Tel.:0800/ 5399002
www.kfw.de
bei Sparkassen & Banken
Kumulation mit BAFA (Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt) möglich
Die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Aufwendungen der Anlage nicht übersteigen
StädteRegion
Aachen
Zuschüsse
Zur Errichtung von Heizungsanlagen mit regenerativer Energieausnutzung zur Wärmeerzeugung
500 Euro Grundförderung pro WEH
25 Euro je kW-Nennleistung zusätzlich
Höchstgrenze:
2.000 Euro pro Einfamilienhaus
4.000 Euro pro Mehrfamilienhaus
Ausgenommen sind Anlagen im Gebiet der Stadt Aachen
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme
Kumulierbar, sofern die weiteren beantragten Mittel von Land
oder Bund kumulierbar sind.
Auszug: Förderprogramme für Holzheizungen
Amt für Bauaufsicht und
Wohnraumförderung (A
63)
Zollernstrasse 10
Ansprechpartner
Frau Drewes-Reinckens
Tel.: 0241- 5198 3660
susanne.drewes-reinckens
@staedteregion-aachen.de
www.staedteregionaachen.de
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Förderprogramme für Holzheizungen
Stadt Herzogenrath
Zuschuss
zur Zeit ausgesetzt
Heizanlagen mit regenerativer Energienutzung zur primären
Wärmeerzeugung
im Gebiet der Stadt Herzogenrath
300 Euro pro Anlage
z.B. bei Scheitholz; Stückholz, Pellets
Antragstellung bis ein Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage
Stadt Herzogenrath
Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Ansprechpartner:
Herr Marian Zempel
Tel.: 02406/ 83327
marian.zempel
@herzogenrath.de
* siehe KfW Bankengruppe: aktuelle Zinskonditionen
Auszug: Förderprogramme für Holzheizungen
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