Atlas der beruflichen Anerkennung und Qualifizierung in
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Atlas der beruflichen Anerkennung und Qualifizierung in
Bergen Stralsund Ribnitz-Damgarten Wolgast Bad Doberan Grevesmühlen Rostock Greifswald Wismar Güstrow Anklam Teterow Gadebusch Neubrandenburg Pasewalk Schwerin Waren (Müritz) Hagenow Parchim Neustrelitz Ludwigslust Atlas der beruflichen Anerkennung und Qualifizierung in Mecklenburg-Vorpommern Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung IQ“ Einblicke ins Thema www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de Impressum Herausgeber: IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern koordiniert von: migra e.V. Waldemarstraße 32 18057 Rostock www.migra-mv.de www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de VSP Dies ist eine gemeinsame Publikation der drei IQ Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ und der beiden IQ Teilprojekte „Berufliche Nachqualifizierung in der Region Rostock“ und „ELENA Wiedereinstieg für Migrantinnen“. In den Texten der vorliegenden Publikation wurde versucht, die gendersensible Schreibweise mit dem Gender Gap umzusetzen (z. B. Migrant_innen). Sämtliche Angaben und Daten dieser Publikation sind nach bestem Wissen und Gewissen und in Zusammenarbeit mit den genannten Institutionen erstellt worden. Dennoch übernimmt der Herausgeber keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der hier veröffentlichten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Herausgeber, welche sich auf Schäden beziehen, die durch die Nutzung dieser Publikation verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder in grober Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Redaktion: Heidi Karsten, migra e.V., Rostock Dr. Christine Gatzke, genres e.V., Neubrandenburg Erik Wussow, genres e.V., Neubrandenburg Dr. Miriam Jahncke, VSP gGmbH, Schwerin Falk-Uwe Pochert, AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Martina Ortner, FrauenTechnikZentrum Rostock Layout: Maja Kuntzsch, migra e.V., Rostock Foto: Seite 5: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Druck: Altstadt-Druck, Rostock Stand Januar 2015 Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Daran arbeiten bundesweit Landesnetzwerke, die von Fachstellen zu migrationsspezifischen Schwerpunktthemen unterstützt werden. Das Programm wird finanziert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. gGmbH Atlas der beruflichen Anerkennung und Qualifizierung in Mecklenburg-Vorpommern Einblicke ins Thema Inhalt 2 Impressum 5 Grußwort 6 Einleitung 8 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – gesetzliche Grundlagen 10 Das Anerkennungsverfahren 12 Ergebnisse eines Antragsverfahrens 14 Ergebnisse der Anerkennungsberatung in Mecklenburg-Vorpom- mern 16 Qualifizierung im Kontext der beruflichen Anerkennung 18 Anhang 18 Die IQ Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsbera- tung“ in Mecklenburg-Vorpommern 18 Relevante zuständige Stellen in Mecklenburg-Vorpommern 20 Liste der reglementierten Berufe 21 Informationen über Qualifizierungsangebote 22 Notizen 4 Atlas Anerkennung Grußwort Kriege, Katastrophen, die Suche nach Arbeit oder Ausbildung, der Wunsch, bei der Familie zu sein – es gibt viele verschiedene Gründe, die Menschen bewegen, ihr Land zu verlassen. Unser Land hat in vielen Regionen mit Abwanderung zu kämpfen. Da ist Zuwanderung eine große Bereicherung, die damit einhergehende Vielfalt sowieso. Ein buntes Mecklenburg-Vorpommern ist ein attraktives Mecklenburg-Vorpommern! In der „Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten“ hat die Landesregierung 2011 festgelegt, wie MV als Zuwanderungsland noch anziehender werden kann. Wir sind offen für Menschen, die in unserem Land leben und arbeiten wollen. Ihnen berufliche Perspektiven zu schaffen, ist uns ein zentrales Anliegen. Deshalb begleiten landesweit drei IntegrationsFachDienste Migration die Zugewanderten dabei, sich sprachlich und beruflich zu integrieren, indem sie individuelle arbeitsmarktbezogene Beratung und Unterstützung anbieten. Flüchtlinge mit nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt finden im „Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge“ einen entsprechenden Anlaufpunkt. Wir brauchen die beruflichen und fachlichen Potentiale von zugewanderten Menschen. Jeder und jede soll die Chance erhalten, sich mit seinen Fähigkeiten einzubringen. Das setzt voraus, dass die mitgebrachte Qualifikation hier wertgeschätzt und anerkannt wird. Mit dem 2012 verabschiedeten Bundesanerkennungsgesetz sowie dem „Gesetz über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern“ sind dafür die Grundlagen geschaffen. Es ist eine wichtige Errungenschaft, dass ausländische Schul- und Berufsabschlüsse unabhängig von Herkunft und Status anerkannt werden können. Denn damit verbessern sich die Perspektiven der Zugewanderten, und der Weg ist frei zu einer qualifikationsnahen Beschäftigung und Entlohnung. Für den Einzelnen kann der Weg zur Anerkennung seines Abschlusses dennoch sehr kompliziert sein. Das System der Zuständigkeiten ist komplex und von außen nicht leicht zu überblicken. Viele Fragen können auftauchen, z. B. nach den richtigen Ansprechpartner_innen, zur Finanzierung oder zu Möglichkeiten der Qualifizierung im Falle einer Teilanerkennung. Ich begrüße es daher sehr, dass Migrantinnen und Migranten innerhalb des bundesweiten Programms Integration durch Qualifizierung (IQ) auch in unserem Land tatkräftige Unterstützung erhalten. Drei IQ Servicestellen stehen für Anfragen aus dem In- und Ausland bereit, seit 2015 beraten sie auch zu Möglichkeiten der Qualifizierung. Nicht nur Zugewanderte wollen sich über Wege, Möglichkeiten und Alternativen rund um das Thema Anerkennung informieren. Nützliche Tipps zu allen anstehenden Fragen sind auch für Behörden, Institutionen und Beratungsstellen sehr wertvoll. Die vorliegende Broschüre mit ihren Hintergrundinformationen und Hinweisen soll Ratsuchende und Interessierte dabei unterstützen, sich rasch und umfänglich zu orientieren, damit sich alle in Mecklenburg-Vorpommern willkommen fühlen. Birgit Hesse Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 5 Einleitung D ieser Atlas soll Berater_innen und Ansprechpartner_innen in Behörden, Ämtern, Regelinstitutionen und Beratungsstellen als Orientierungshilfe dienen und über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und ihre Querschnittsthemen informieren, denn die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist ein wesentliches Instrument, um dem aufkommenden Fachkräftemangel zu begegnen. Dieser zeigt sich in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig vor allem im pädagogischen Bereich (Erziehende und Lehrende) und in der Gesundheits- und Pflegebranche sowie im Hotel- und Gaststättenwesen. Gerade in diesen Bereichen ist es dringend erforderlich, alle vorhandenen Potenziale zu nutzen, um dem sich verstärkenden Fachkräftemangel entgegenzusteuern. Insbesondere mit Blick auf die Diskussion um den demografischen Wandel und die Dieser Atlas soll als Orientierungshilfe dienen und Gewinnung von ausländischen Fachkräfüber Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der ten ist die Zuwanderung für Deutschland Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen von hoher Bedeutung. In diesem Zusamund ihre Querschnittsthemen informieren. menhang nimmt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen eine Schlüsselrolle ein. Das gilt uneingeschränkt auch für ein strukturschwaches Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl sich das Land in den letzten Jahren weiterentwickelt hat, liegt es in Sachen Wirtschaftskraft, Beschäftigungsquote und Einkommen zum Teil deutlich hinter vergleichbaren Bundesländern und steht somit weiterhin vor großen strukturellen Herausforderungen. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse leistet in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und -gewinnung. Seit 2005 entwickelte das bundesweite Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ im Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und leistet einen wichtigen Beitrag zur FachkräftesiSoziales (BMAS) Handlungsempfehlungen sowie cherung und -gewinnung. Beratungs- und Qualifizierungskonzepte in mehreren Schwerpunktfeldern, darunter die berufliche Anerkennung. Zur flächendeckenden Umsetzung der erarbeiteten Konzepte initiierten das BMAS, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) das bundesweite „Förderprogramm IQ“. Eigens eingerichtete IQ Anlaufstellen bieten Beratung für Anerkennungssuchende. In Mecklenburg-Vorpommern nahmen im Jahr 2011 drei unabhängige IQ Servicestellen „Arbeitsmarktintegration-Berufliche Anerkennung“ ihre Arbeit auf und leisteten in drei Regionen MVs Fachberatung zu den Anerkennungsgesetzen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (Abb. 1) Seit Januar 2015 heißen die drei weiterhin bestehenden IQ Servicestellen „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“. Sie erweitern ihr Beratungsangebot im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um das Thema Qualifizierung. Das IQ Netzwerk MecklenburgVorpommern, kurz IQ Netzwerk MV, bietet den regionalen Arbeitsagenturen, Jobcentern, Migrationsberatungsstellen und Migrantenorganisationen etc. Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Anerkennungsgesetz und verzahnt Unterstützungsangebote. Es kooperiert mit weiteren Akteuren der Migrations- und Integrationsarbeit wie den IntegrationsFachDiensten Migration (IFDM), dem Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge (NAF), der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und den Jugendmigrationsdiensten (JMD). n 6 Atlas Anerkennung Die Zuständigkeitsbereiche der drei IQ Servicestellen in Mecklenburg-Vorpommern Rostocker Region/ Vorpommern-Rügen Westmecklenburg Mecklenburgische Seenplatte/ Vorpommern-Greifswald Abb. 1 IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 7 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – gesetzliche Grundlagen D ie folgenden Ausführungen meinen mit Anerkennung immer die berufliche Anerkennung. Darunter versteht man die Bewertung und - bei positiver Entscheidung - die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen beruflichen Abschlusses mit einem deutschen Referenzberuf. Unter dieser Voraussetzung wird die „Anerkennung“ von Schulabschlüssen, Studienleistungen und akademischen Graden nicht unter diesem Begriff subsumiert. (Abb. 2) Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, bedarf es nicht in jedem Falle einer Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Sie wird nur notwendig, wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt oder eine Selbständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk angestrebt wird. Die Erlaubnis, einen Beruf wie z. B. Arzt/Ärztin oder Lehrer_in ausüben zu dürfen, setzt voraus, dass die Person über bestimmte Berufsqualifikationen verfügt. Gleiches trifft auch auf das Führen einer Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieur_in zu, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschrift auf Personen beschränkt ist, die eine bestimmte Berufsqualifikation nachweisen können. Unter die Reglementierung fallen aber nicht alle akademischen Abschlüsse in Deutschland. Berufe wie z. B. Psycholog_in, Pädagog_in oder Philolog_in sind ebenso wie die ca. 350 Ausbildungsberufe im dualen System nicht reglementiert. (Abb. 3) Grundlage für die sogenannten (beruflichen) Anerkennungsverfahren ist das am 1. April 2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz). Der Artikel 1, das „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz-BQFG), regelt als neues Bundesgesetz die Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung bundesrechtlich geregelter reglementierter und nicht reglementierter Berufe. Analog zum Bundesgesetz ist in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 29. Dezember 2012 das „Gesetz über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpom- Unterschiede zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen bundesrechtlich regle- landesrechtlich regle- Ein Antrag auf Anerkennung ist ein MUSS. Abb. 3 8 Atlas Anerkennung Ausbildungsberuf Ein Antrag auf Anerkennung ist ein KANN. Hochschulabschluss, der zu einem nicht regle- Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht möglich, jedoch ein Antrag auf Bewertung des HS-Abschlusses. Zuständigkeiten bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen Berufsbezeichnungen bundesrechtlich geregelt landesrechtlich geregelt Länderbehörden bundesrechtlich geregelte Ausbildungsberufe nach BBiG und HwO landesrechtliche schulische Ausbildungen Handwerkskammern, IHK FOSA, weitere zuständige Stellen Länderbehörden oder Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Abb. 5 mern und zur Änderung anderer Gesetze“ in Kraft. Grundlage für die Verfahren in landesrechtlich geregelten reglementierten und nicht reglementierten Berufen ist Artikel 1, das „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz-BQFG M-V“. Artikel 2 ff. des BQFG M-V regeln die Änderungen in den Fachgesetzen. Demzufolge findet das Gesetz z. B. keine Anwendung für Architekt_innen und Ingenieur_innen. (Abb. 4) Neben dem Bundesgesetz und dem Landesgesetz gibt es weitere rechtliche Grundlagen, die die Anerkennung der beruflichen Qualifikation regeln. mern und weitere Stellen regeln die Anerkennung in eigener Zuständigkeit. Bei den reglementierten Berufen richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Ausführungsbestimmungen der Länder. So ist z. B. für den bundesrechtlich geregelten Beruf der Ärztin/des Arztes in Mecklenburg-Vorpommern das Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH) als anerkennende Stelle zuständig. (Abb. 5) n Was ist mit „Anerkennung“ gemeint? EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/ EG)/Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG… Bundesvertriebenengesetz (BVFG) - §10 Gegenseitigkeitsabkommen mit der Schweiz Bilaterale Abkommen mit Frankreich und Österreich Berufsfachrecht Für die Gleichwertigkeitsprüfungen der Ausbildungsberufe im dualen System sind in der Regel die örtlichen Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie weitere Stellen zuständig. Die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern gehören zum öffentlich rechtlichen Zusammenschluss von 77 IHKs, der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Das heißt, dass die IHKs vor Ort zwar beraten, die Anträge auf Anerkennung jedoch bei der IHK FOSA gestellt werden müssen. Die Handwerkskam- schulische und akademische Anerkennung (Schulabschlüsse, Studienleistungen, akademische Grade) (akademische Berufe und Ausbildungsberufe) n Ziel: Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung, bzw. Fortsetzung eines Studiums Abb. 2 BQFG und BQFG M-V lungsgesetz (BQFG) bundesrechtlich geregelte, Berufe - bundesrechtlich geregelte, nicht (duale) Ausbildungsberufe lungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BQFG M-V) landesrechtlich geregelte, Berufe Abb. 4 IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 9 landesrechtlich geregelte, schulische Ausbildungen Das Anerkennungsverfahren M it dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) wurde erstmalig eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass jede Person, die über einen ausländischen Berufsabschluss im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes oder Landes (MV) verfügt, das Recht auf eine Antragsstellung zur Gleichwertigkeitsprüfung hat. Entscheidend sind also nicht Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus der Antragstellenden, sondern nur noch Inhalt und Dauer ihrer beruflichen Qualifizierung. Für an- und ungelernte Personen besteht dieser Anspruch nicht. Ausgenommen sind auch all jene, deren akademischer Abschluss nicht zu einem reglementierten Beruf führt. (Abb. 6) Im Anerkennungsverfahren wird durch die zuständige Stelle geprüft, ob und inwieweit die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss gleichwertig ist. Dazu ist es notwendig, dass die Antragstellenden den aktuellen deutschen Referenzberuf im Antrag nennen, da dieser Maßstab für die Gleichwertigkeitsprüfung ist. Das heißt, Inhalte und Dauer der deutschen und der ausländischen Ausbildung werden miteinander verglichen. Bei der Entscheidungsfindung können zudem Berufserfahrungen sowie Fort- und Weiterbildungszeiten berücksichtigt werden. Die für den jeweiligen Beruf zuständige Stelle entscheidet zudem, welche Regelungen und Richtlinien im konkreten Fall zur Anwendung kommen. Entscheidend dafür ist, um welchen Beruf es sich handelt, in welchem Land der Abschluss erworben wurde und welchen Status die Antragstellenden haben. So haben z. B. Spätaussiedler_innen ein Wahlrecht zwischen dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Für einige Fälle sieht die EU-Richtlinie die automatische Anerkennung der Abschlüsse vor. Das trifft auf die sogenannten „sektoralen“ Berufe wie Apotheker_innen, Architekt_innen, Ärzt_innen, Hebammen, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Tierärzt_innen sowie Zahnärzt_innen zu. Die vorzulegenden Dokumente betreffend gibt es von Beruf zu Beruf unterschiedliche Vorgaben. Es ist ratsam, sich darüber vor Antragstellung genau zu informieren. Beispielsweise informiert die IHK FOSA als zentrale Stelle für die Prüfung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, die sich auf IHK Berufe beziehen, auf ihrer Website www.ihk-fosa.de/fuerantragsteller/antragstellung/ ausführlich unter anderem auch zu den einzureichenden Unterlagen. Die Landesbehörden als zuständige Stellen für die Gleichwertigkeitsprüfung bei reglementierten Berufen nach Bundes- und Landesrecht befinden darüber, welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen. Eine nicht unwichtige Frage im Antragsverfahren ist die nach den entstehenden Kosten. Generell hat die/ der Antragstellende die Kosten selbst zu tragen. Vor Antragstellung sollten sich Arbeitslose und Arbeit suchende Personen bei den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und den kommunalen Jobcentern erkundigen, ob die Kosten übernommen werden können. (Abb. 7) Wann ist ein Antrag auf Anerkennung notwenig? bundesrechtlich regle- landesrechtlich regle- Ausbildungsberuf Hochschulabschluss, der zu einem nicht regle- Antrag auf Bewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Abb. 6 10 Atlas Anerkennung Antragsverfahren Kopien und Beglaubigungen der Dokumente Kosten für Bescheide laut Gebührenordnung der Länder bzw. der Gebührenordnung der zuständigen Stellen maximal 3 Monate eines Bescheids maximal 1 Monat Eingang bei der zuständigen Stelle Abb. 7 Beratung Da die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein sehr komplexes und für den Einzelfall zu betrachtendes Thema ist, spielt die qualifizierte Anerkennungsberatung eine entscheidende Rolle im gesamten Verfahren. Ein Anspruch auf Beratung ist aber weder im Bundesgesetz noch im Landesgesetz verankert. Im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ gewähren jedoch bundesweit eingerichtete regionale Beratungsstellen, dass sich Anerkennungsinteressierte über rechtliche Grundlagen und das Anerkennungsverfahren selbst informieren können und wissen, wer die für ihren „Fall“ zuständige Stelle ist. In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten seit Juli 2011 drei IQ Servicestellen, die seit 2015 zur Anerkennungsberatung auch Qualifizierungsberatung anbieten. Die Beratungsstellen in der Rostocker Region/ Vorpommern-Rügen, der Mecklenburgischen Seenplatte/Vorpommern-Greifswald und in Westmecklenburg sind fest in den Strukturen der Integrationsarbeit verankert und arbeiten eng mit IQ-externen Beratungsangeboten zusammen. n Das Angebot der IQ Servicestellen in MV im Kontext der Anerkennungsgesetze Erstinformation per Telefon, per E-Mail oder im Gespräch Erstberatung im persönlichen Gespräch - ca. 90% der Beratungen Ziele und Motive Möglichkeiten der und Erfordernisse für die Anerkennung Verfahrensabläufe Verweisberatung nach Identifizierung des möglichen Referenzberufes Verweis an zuständige Stellen Verfahrensbegleitung Antragstellung Arbeit mit Bescheiden Qualifizierungsberatung seit 2015 (Vgl. Abb. auf dem Cover) IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 11 Ergebnisse eines Antragsverfahrens E rgebnisse von Anerkennungsverfahren (Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren) können unterschiedlich sein. Am Ende steht jedoch immer ein Bescheid. Wird ein Beruf anerkannt, erhält der/die Antragsteller_in einen rechtskräftigen Bescheid über die Gleichwertigkeit seiner/ihrer Qualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf. Kann nur eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt werden, erhält der/die Antragsteller_in einen Ablehnungsbescheid mit der Darstellung festgestellter Qualifikationen und Defizite in Hinsicht auf den angestrebten deutschen Referenzberuf. Können überhaupt keine Gleichwertigkeitsparameter zwischen erworbener Qualifikation und deutschem Referenzberuf identifiziert werden, ergeht ein Ablehnungsbescheid ohne Darstellung von Qualifikationen und Defiziten. Die Konsequenz, die sich hinsichtlich der Berufsausübung aus dem Bescheid ergibt, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um einen reglementierten oder nicht reglementierten Referenzberuf handelt und in welchem Land der anzuerkennende Abschluss erworben wurde. (Abb. 9) Reglementierte Berufe Hier wird bei bescheinigter Gleichwertigkeit die Erlaubnis zur uneingeschränkten Berufsausübung bzw. zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt. Für einige Berufe sind dazu neben der Gleichwertigkeit zusätzliche Nachweise (Sprachkenntnisse, Führungszeugnis etc.) zu erbringen. Verschiedene Wege zur Anerkennung eines Abschlusses Kenntnisprüfung Prüfung, die aus allen Inhalten der deutschen staatlichen Prüfung bestehen kann Eignungsprüfung Prüfung, die sich auf Sachgebiete beschränkt, den Anpassungslehrgang Gegenstand einer Bewertung rufsbild nach Ausbildungsverordnung Abb. 8 12 Atlas Anerkennung - Berufe Anpassungsqua- Liegt keine Gleichwertigkeit vor, weil wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, kann eine Berufszulassung unter Auflage von Ausgleichsmaßnahmen erteilt werden. Die vorgeschriebenen Maßnahmen hängen dabei von der Herkunft der nachgewiesenen Berufsqualifikation ab. Handelt es sich um einen Abschluss aus einem EU-/EWR-Staat oder aus der Schweiz, hat der/die Antragsteller_in die Wahl zwischen einer Eignungsprüfung und einem Anpassungslehrgang. Die Eignungsprüfung darf sich nur auf die Sachgebiete der in der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellten Defizite beschränken. Der Anpassungslehrgang umfasst die zeitlich befristete praktische Ausübung des Berufes unter Verantwortung eines/einer qualifizierten Berufsangehörigen (Mentor_in). Der Anpassungslehrgang kann mit einer theoretischen Zusatzausbildung einhergehen und ist Gegenstand einer Bewertung. Mit erfolgreich absolvierter Ausgleichsmaßnahme hat der/die Antragsteller_in die notwendigen Qualifikationen nachgewiesen und erhält den entsprechenden Bescheid. Handelt es sich um einen nicht gleichwertigen Abschluss aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat oder der Schweiz (Drittstaat), kann das Ablegen einer Kenntnisprüfung verlangt werden. In Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung kann im Bereich der akademischen Heilberufe eine maximal zweijährige Berufserlaubnis erteilt werden. Die Berufserlaubnis ermöglicht es, für einen begrenzten Zeitraum ohne Approbation in Deutschland ärztlich tätig zu sein. Sie kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt sein. Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis ist ein fachspezifischer Hochschulabschluss sowie die fachliche Eignung für die beabsichtigte Tätigkeit. Dabei ist Berufserfahrung zu berücksichtigen. Zur Erteilung der Berufserlaubnis wird nicht geprüft, ob der ausländische Abschluss mit dem inländischen gleichwertig ist. (Abb. 8) Mit der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten die Anerkennungsstellen in den Ländern konkrete Vorgaben, wie Anpassungsmaßnahmen in den Gesundheitsberufen zu gestalten und durchzuführen sind. Auch die Erteilung der ärztlichen Berufserlaubnis wird näher geregelt. Die Verordnung betrifft nahezu alle auf Bundesebene geregelten Heilberufe, unter anderem Ärzt_innen, Psychotherapeut_innen, Gesundheits- und Krankenpfleger_innen oder Physiotherapeut_innen. Für die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis), sind die erforderli- chen Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Gemäß dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27. Juni 2014 müssen Antragstellende über Fachsprachkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen. In Mecklenburg-Vorpommern führt die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern diese Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzt_innen durch. Grundlage für die Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen für den landesrechtlich reglementierten Beruf Lehrer_in in Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 26. November 2014 die Verordnung zur Ausführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen in Mecklenburg-Vorpommern (BQFG LehBVO M-V). wertbarer zu machen. Außerdem kann sie für die Entlohnung des/der Arbeitnehmer_in und für den Zugang zu Fort- und Weiterbildungsangeboten eine wichtige Rolle spielen. Bei festgestellter uneingeschränkter Gleichwertigkeit wird dem/der Antragstellenden ein Bescheid ausgestellt, der die Gleichwertigkeit mit einem aktuellen deutschen Referenzberuf bestätigt. Liegt teilweise Gleichwertigkeit vor, weil wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, erhält der/ die Antragsteller_in einen Ablehnungsbescheid, der seine/ihre Qualifikationen und Defizite hinsichtlich des angestrebten Berufes dokumentiert. Mit dieser Übersicht erhalten Antragstellende und Unternehmen Sicherheit, in welchen Arbeitsbereichen fachliche Kompetenzen vorhanden sind und wo ggf. Bedarf an Anpassungsqualifizierung besteht. Beseitigt der/die Antragsteller_in durch gezielte Qualifizierung die in der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellten Defizite, kann ein erneuter Anerkennungsantrag gestellt werden, in dessen Ergebnis die Gleichwertigkeit beschieden werden kann. n Nicht reglementierte Berufe Nicht reglementierte Berufe dürfen auch ohne eine formale berufliche Anerkennung ausgeübt werden. Der Berufszugang oder die Berufsausübung ist an keine bestimmten staatlichen Vorgaben geknüpft. Das gilt insbesondere für Ausbildungsberufe im dualen System. Ist ein Beruf in Deutschland nicht reglementiert, kann man sich mit einer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Die Anerkennung dient hier als Transparenzinstrument, um Qualifikationen eines/einer Bewerber_in sichtbar und auf dem Arbeitsmarkt ver- Das Antragsverfahren und mögliche Ergebnisse Festlegung des Referenzberufes (Inhalt und Dauer der Ausbildung sowie Fähigkeiten und Kenntnisse) aus Ber gleich ufs e erf nde ahr ung keine Feststellung wesentlicher Unterschiede scheid - Kenntnissprüfung Feststellung wesentlicher Unterschiede Eignungsprüfung Anpassungslehrgang Anpassungsqua- Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt Abb. 9 IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 13 Ergebnisse der Anerkennungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern D ie Anerkennungsberatung wird von den Berater_ innen dokumentiert und von einer bundesweiten Fachstelle quartalsweise auf Bundes- und Landesebene ausgewertet. Auf der Grundlage der ermittelten Daten ist es den IQ Servicestellen in MecklenburgVorpommern möglich, sich ein Bild darüber zu machen, für welche Berufe häufig bzw. kaum ein Antrag auf Anerkennung gestellt wird, in welchen Ländern die Berufsqualifikationen erworben wurden, welches Alter die Antragstellenden haben und anderes mehr. Nicht zuletzt lässt sich daraus ein entsprechender Handlungsbedarf ableiten, der mit den zuständigen Stellen und politischen Entscheidungsträgern kommuniziert wird. Im Folgenden soll auf einige ausgewählte Ergebnisse der Anerkennungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis zum 30. Juni 2014 eingegangen werden. Staatsangehörigkeit der Antragstellenden in MV Anteil in Prozent 15 10 5 0 Polen Abb. 10 Russi- Deutsch- Ukra- Afghasche ine nistan land Föderation Iran Syrien Rumä- Armenien nien Ägyp- übrige ten Staaten Deutsche Referenzberufe der Antragstellenden in MV Lehrer_innen 57,9% Ärzt_innen Ingenieur_innen Sozialpädagog_innen / Sozialarbeiter_innen Gesundheits- und Krankenpfleger_innen 12,4% 6,6% 5,4% Friseur_innen 3,3% Ökonom_innen 3,3% Erzieher_innen Betriebswirt_innen Tischler_innen übrige Berufe Abb. 11 14 Atlas Anerkennung 3,3% 2,8% 1,9% 1,7% 1,4% Staatsangehörigkeit Wenn man die drei Regionen unseres Landes betrachtet, ergibt sich bei der Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden ein teilweise differenziertes Bild. Aufgrund ihrer geographischen Nähe zum Nachbarland Polen beraten die Mitarbeiter_innen der IQ Servicestelle bei genres e.V. in Neubrandenburg und Greifswald mehr Antragstellende mit einem polnischen Berufsabschluss als das bei der IQ Servicestelle der VSP gGmbH in Schwerin oder bei migra e.V. in Rostock der Fall ist. Die IQ Servicestellen in Schwerin und Rostock verzeichnen eine vergleichsweise hohe Zahl von Antragstellenden aus der Russischen Föderation und der Ukraine. Hinzu kommt bei der IQ Servicestelle in Schwerin ein höherer Anteil von Ratsuchenden mit rumänischen Abschlüssen. (Abb. 10) Deutscher Referenzberuf Mit Abstand die meisten Anerkennungsverfahren werden für den Beruf Lehrer_in angestrebt. Antragstellende mit Ingenieursabschlüssen folgen auf Platz drei den Ärzt_innen. (Abb. 11) Auch hinsichtlich der angestrebten Antragstellung für einzelne Referenzberufe gibt es zwischen den IQ Servicestellen Unterschiede. (Abb. 12) Diese Gegebenheiten führen dazu, dass in den jeweiligen IQ Servicestellen zu bestimmten Fragen gebündeltes Wissen und Erfahrungen vorhanden sind, die dem gesamten Landesnetzwerk zugute kommen. Während die Regionen Rostocker Region/Vorpommern-Rügen und Westmecklenburg einen vermeintlich erhöhten Anpassungsqualifizierungsbedarf für Lehrer_innen aufweisen, ergibt sich jener Bedarf für den Bereich Gesundheits- und Krankenpflege verstärkt in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald. Alter Die Altersstruktur derer, die eine Anerkennungsberatung in Anspruch nehmen, lässt den Schluss zu, dass der Wunsch nach Anerkennung des beruflichen Abschlusses dadurch motiviert ist, dass die Personen eine Erwerbstätigkeit entsprechend ihrer Qualifikation anstreben, um eine berufliche Perspektive zu haben. (Abb. 13) Da die Anerkennungsberatung grundsätzlich ergebnisoffen gestaltet ist, können in der Anerkennungsberatung auch Alternativen zur Anerkennung thematisiert werden. Die bereits erwähnte „Einbettung“ der Anerkennungsberatung in vorhandene Strukturen der beruflichen Integration von Zugewanderten im Sinne einer Prozesskette garantiert, dass den Anerkennungssuchenden weitere Unterstützungsangebote unterbreitet werden können, die von ihnen nachgefragt werden. Das sind zum Beispiel Fragen der beruflichen Um- bzw. Neuorientierung, Existenzgründungsberatung und Hilfe beim Schreiben von Bewerbungen. n Alter der Antragstellenden in MV Anteil in Prozent 50 40 30 20 10 0 unter 20 Jahre 20-24 Jahre 25-34 Jahre 35-44 Jahre 45-54 Jahre 55-64 Jahre Abb. 13 Verteilung deutscher Referenzberufe der Antragstellenden in MV Lehrer_innen 21,9% Gesundheits- und Krankenpfleger_innen 8,2% Ärzt_innen Sozialpädagog_innen/ Sozialarbeiter_innen Ingenieur_innen 4,1% 6,8% 4,1% 10,4% 3,9% 6,5% 4,5% 1,9% Erzieher_innen Friseur_innen 4,7% 9,4% 9,4% 4,7% 7,8% Abb. 12 IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 15 65 Jahre und älter Qualifizierung im Kontext der beruflichen Anerkennung W enn die anerkennenden Stellen keine oder keine volle Gleichwertigkeit feststellen, ergeben sich unter Umständen Qualifizierungsanforderungen. Abhängig von der Art des Berufes werden unterschiedliche Anpassungsmaßnahmen notwendig. Eine ganzheitliche individuelle Fachberatung zu Fragen der Qualifizierung und zu Fördermöglichkeiten ist dann unerlässlich und wird von den regionalen IQ Servicestellen angeboten. Sie beinhaltet unter anderem spezifische Informationen zu Beratungseinrichtungen und zu Angeboten von Weiterbildungsträgern in der Region. Die IHK, die HWK oder andere zuständige Stellen bieten ebenfalls berufsbezogene Beratung an. Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen mit Qualifizierungscharakter sind der Anpassungslehrgang und die Anpassungsqualifizierung. Der Anpassungslehrgang ist die Ausübung eines reglementierten Berufs unter Verantwortung eines/einer qualifizierten Berufsangehörigen. Er kann mit einer theoretischen Zusatzausbildung einhergehen und ist Gegenstand einer Bewertung. Die Anpassungsqualifizierung ist eine Ausgleichsmaßnahme für nicht reglementierte Berufe und bedeutet eine zeitlich unbestimmte Ergänzungsqualifizierung für das jeweilige Berufsbild nach der Ausbildungsverordnung. Alternativen zum Anerkennungsverfahren Stellt sich während der Anerkennungsberatung heraus, dass im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ein negatives Ergebnis zu erwarten ist oder stehen finanzieller und/ oder zeitlicher Aufwand in keinem Verhältnis zur Chance auf berufliche Anerkennung bzw. ist es unmöglich, aufgrund wideriger Umstände Ausbildungsnachweise beizubringen, haben Anerkennungssuchende verschiedene Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erlangen. Liegen ausreichende berufliche Erfahrungen vor, kann nach § 45 des Berufsbildungsgesetzes und § 37 der Handwerksordnung eine Externenprüfung im deutschen Referenzberuf absolviert werden. Hierzu sind erfahrungsgemäß zum Teil umfangreiche Vorbereitungen durch einen Bildungsdienstleister oder/und Betrieb erforderlich. Möglich ist die Erlangung eines Berufsabschlusses auch im Rahmen einer Umschulung, die unter Umständen über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter gefördert werden kann und meist zwei Jahre dauert. Sowohl Umschulung als auch Externenprüfung enden mit der üblichen Prüfung zur Erlangung des Berufsabschlusses. Es ist außerdem möglich, über die Erstausbildung einen neuen Beruf zu erlernen. Die berufliche Ausbildung erstreckt sich über zwei bis dreieinhalb Jahre. Deutschkenntnisse Deutschkenntnisse sind laut BQFG grundsätzlich keine Voraussetzung für die Gleichwertigkeitsprüfung. Im Rahmen eines Berufszulassungsverfahrens (akademische Heilberufe), für die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung (z. B. Gesundheitsfachberufe) oder für die Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen sind jedoch Sprachkenntnisse auf festgelegten Niveaustufen nachzuweisen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme für Lehrer_innen ist z. B. der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mit einem Zertifikat auf dem Niveau C (kompetente Sprachverwendung) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Für den Zugang zu Arbeit und Qualifizierung sind Deutschkenntnisse generell von Vorteil, sind aber zum Beispiel in nicht reglementierten Berufen nicht vorgeschrieben. 16 Atlas Anerkennung Bildungsangebote Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache Kurs Inhalte Ziel Integrationskurse in Vollzeit oder Teilzeit Sprachkurs (600 Stunden), Orientierungskurs zu Gesellschaft und Kultur (60 Stunden) Zertifikat B1 Berufsbezogene Deutschförderung (ESF-BAMFProgramm) berufsbezogener Sprachkurs und Praktikum (bis zu 730 Stunden) Zertifikat B1+Beruf, Zertifikat B2+Beruf vorbereitende Sprachkurse Hochschulen in Vorbereitung auf ein Studium TestDaF Sprachkurse bei Bildungsdienstleistern individuell, nach Angebot Zertifikat des Bildungsdienstleiters Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen Zur finanziellen Absicherung der Qualifizierung stehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht und die ständigen Veränderungen unterliegen können. Informationen zu Fördermöglichkeiten bieten unter anderem die entsprechenden Beratungsstellen vor Ort, die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter und die im Anhang aufgeführten Webseiten. Beispiele für die finanzielle Förderung beruflicher Qualifizierung Fördermöglichkeit Antragstellende/Fördervoraussetzungen Information Bildungsprämie Erwerbstätige, Berufsrückkehrer_innen, einkommensabhängig, Ü 25 www.bildungspraemie.info Bildungsscheck für Unternehmen Für Unternehmen zur Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb/dem Erhalt/der Erweiterung beruflicher Qualifikationen der Beschäftigten dienen. www.gsa-schwerin.de/leistungen/ foerderung-der-weiterbildung Bildungscheck zur Qualifizierung für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen Für natürliche Personen, die beabsichtigen, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. www.weiterbildung-mv.de Bildungsgutschein Arbeitslose und Arbeitsuchende www.arbeitsagentur.de g Bürgerinnen & Bürger g Weiterbildung g Fördermöglichkeiten g Bildungsgutschein WeGebAU KMU mit gering qualifizierten/ungelernten Arbeitnehmer_innen zur Erlangung von Berufsabschlüssen und Teilqualifikationen www.arbeitsagentur.de g Unternehmen g Finanzielle Hilfen g Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter BAföG natürliche Personen, Deutsche und EUBürger_innen; für Nicht-EU-Bürger_innen: abhängig vom Aufenthaltsstatus, Erststudium U 30, Aufbaustudium U 35 www.bafoeg.bmbf.de Studentenwerk (Hochschulstudent_innen) oder Amt für Ausbildungsförderung (Schüler_innen, Auszubildende an höheren Schulen) Die Bewilligung einer Förderung ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme mit dem entsprechenden Fördergeber zu klären! n IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 17 Anhang Die IQ Servicestellen „Anerkennungsund Qualifizierungsberatung“ in Mecklenburg-Vorpommern IQ Servicestelle Region Rostock / VorpommernRügen migra e.V. Waldemarstraße 32 18057 Rostock 1. OG, rechts Telefon: 0381 / 444 311 60 E-Mail: karsten@migra-mv.de, heinze@migra-mv.de www.migra-mv.de IQ Servicestelle Westmecklenburg VSP - Verbund für Soziale Projekte gGmbH Mecklenburgstraße 9 19053 Schwerin Telefon: 0385 / 555 720 13 mobil: Elke Wehrspaun 0176 / 921 416 12 Ilona Lüders 0176 / 921 384 36 E-Mail: serviqwm@vsp-ggmbh.de www.iq.vsp-ggmbh.de IQ Servicestelle Mecklenburgische Seenplatte / Vorpommern-Greifswald genres e.V. Helmut-Just-Straße 4 17036 Neubrandenburg Telefon: 0395 / 570 72 20 E-Mail: iq-nb@genres-online.de Fleischerstraße 20 17489 Greifswald Telefon: 03834 / 527 207 E-Mail: iq-hgw@genres-online.de www.iq.genres-online.de Relevante zuständige Stellen in Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock Frau Marita Lippmann Telefon: 0381 / 331 591 02 E-Mail: marita.lippmann@lagus.mv-regierung.de Frau Beate Gratopp Telefon: 0381 / 331 591 08 E-Mail: Beate.Gratopp@lagus.mv-regierung.de Frau Renate Bornhöft Telefon: 0381 / 331 591 06 E-Mail: Renate.Bornhoeft@lagus.mv-regierung.de www.lagus.mv-regierung.de Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern August-Bebel-Straße 9 18055 Rostock Telefon: 0381 / 492 800 E-Mail: info@aek-mv.de www.aek-mv.de Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat Schwerin Wismarsche Str. 159 19053 Schwerin Telefon: 0385 / 399 10; -11 02 E-Mail: poststelle.arbsch.sn@lagus.mv-regierung.de www.lagus.mv-regierung.de Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes MecklenburgVorpommern Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin Frau Katrin Korf-Leberecht Telefon: 0385 / 588 63 66 E-Mail: k.korf-leberecht@lu.mv-regierung.de Herr Karsten Peters Telefon: 0385 / 588 63 61 E-Mail: k.peters@lu.mv-regierung.de www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_ prod/Regierungsportal/de/lm 18 Atlas Anerkennung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Werderstraße 124 19055 Schwerin IHK zu Rostock Ernst-Barlach-Straße 1-3 18055 Rostock Frau Ulrike Brückner Telefon: 0385 / 588 76 06 E-Mail: U.Brueckner@bm.mv-regierung.de www.bm.regierung-mv.de IHK zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12 19053 Schwerin Frau Jutta Olejko Telefon: 0385 / 588 72 15 E-Mail: J.Olejko@bm.mv-regierung.de Frau Dr. Angela Koop Telefon: 0381 / 338 516 E-Mail: koop@rostock.ihk.de www.rostock.ihk24.de Hochschule Neubrandenburg Brodaer Straße 2 17033 Neubrandenburg Herr Peter Todt Telefon: 0385 / 510 34 01 E-Mail: info@schwerin.ihk.de www.ihkzuschwerin.de Frau Malve Ihrke Telefon: 0395 / 569 311 01 E-Mail: zsb@hs-nb.de www.hs.nb.de Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Puschkinstraße 19-21 19055 Schwerin Telefon: 0385 / 588 30 04 E-Mail: poststelle@jm.mv-regierung.de www.jm.mv-regierung.de Präsident des Oberlandesgerichts Rostock Wallstraße 3 18055 Rostock Telefon: 0381 / 33 10 E-Mail: verwaltung@olg-rostock.mv-justiz.de www.jm.mv-regierung.de Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern Alexandrinenstraße 32 19055 Schwerin Telefon: 0385 / 558 360 E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de www.ingenieurkammer-mv.de Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern Alexandrinenstraße 32 19055 Schwerin Telefon: 0385 / 590 790 E-Mail: info@ak-mv.de www.architektenkammer-mv.de IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Katharinenstraße 48 17033 Neubrandenburg Frau Cordula Neumann Telefon: 0395 / 559 74 02 E-Mail: info@neubrandenburg.ihk.de www.neubrandenburg.ihk.de Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern – Hauptverwaltungssitz Rostock Schwaaner Landstraße 8 18055 Rostock Herr Felix Harrje Telefon: 0381 / 454 91 52 E-Mail: harrje.felix@hwk-omv.de www.hwk-omv.de Handwerkskammer Schwerin Friedensstraße 4a 19053 Schwerin Telefon: 0385 / 741 70 E-Mail: info@hwk-schwerin.de www.hwk-schwerin.de IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 19 Liste der reglementierten Berufe Bundesrechtlich reglementierte Berufe Altenpfleger_in Amtlich anerkannte/r Prüfer_in für den Kfz-Verkehr Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kfz-Verkehr Apotheker_in Arzt/Ärztin Besamungstechniker_in Bewacher_in Diätassistent_in Ergotherapeut_in Fahrlehrer_in Flugdatenbearbeiter_in Fluglotse/Fluglotsin Flugsicherungstechniker_in Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger_in Gesundheits- und Krankenpfleger_in Hebamme/Entbindungspfleger Heilpraktiker_in Hufbeschlagschmied_in Inkassodienstleister_in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_in Logopäde/Logopädin Masseur_in und medizinische/r Bademeister_in Medizinisch-technische/r Assistent_in für Funktionsdiagnostik Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent_in Medizinisch-technische/r Radiologieassistent_in Orthoptist_in Patentanwalt/Patentanwältin Pharmazeutisch-technische/r Assistent_in Physiotherapeut_in Pilot_in Podologe/Podologin Psychotherapeut_in, psychologische/r Pyrotechniker_in Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Rechtsdienstleister_in im ausländischen Recht Rentenberater_in Rettungsassistent_in Steuerberater_in Tierarzt/Tierärztin Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent_in Wirtschaftsprüfer_in Zahnarzt/Zahnärztin 20 Atlas Anerkennung Landesrechtlich reglementierte Berufe Altenpflegehelfer_in Architekt_in Erzieher_in Fachapotheker_in Facharzt/Fachärztin Fachtierarzt/Fachtierärztin Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für öffentliches Gesundheitswesen Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Oralchirurgie Gesundheits- und Krankenpflegehelfer_in Haus- und Familienpfleger_in Heilerziehungspfleger_in Heilpädagoge/Heilpädagogin Ingenieur_in Ingenieur_in, Beratende/r Innenarchitekt_in Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin Landschaftsarchitekt_in Lebensmittelchemiker_in Lehrer_in Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Sozialarbeiter_in Stadtplaner_in Informationen über Qualifizierungsangebote Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes Akademiker_innen Jobbridge für Akademiker AGENTUR DER WIRTSCHAFT, Schwerin www.adwi.de Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker Region Rostock AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH www.afz-rostock.de Duale Berufe Anpassungs- und Nachqualfizierung duale Berufe Schweriner Aus- und Weiterbildungszentrum www.sazev.de weitere Informationen zu Bildungsangeboten www.weiterbildung-mv.de kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp www.migra-mv.de www.mecklenburg-vorpommern.eu/cms2/Landesportal_prod/Landesportal/content/de/Bildung_und_ Forschung/Universitaeten_und_Hochschulen/index. jsp Pädagogische Berufe Anpassungsqualifizierung zur/zum staatliche anerkannten Erzieher/in Volkshochschulverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Schwerin www.vhs-verband-mv.de Sprachliche Anpassung für pädagogische Fachkräfte Volkshochschulverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Schwerin www.vhs-verband-mv.de Sprachförderung Mediziner_innern Sprachliche Qualifizierung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Rostock www.aek-mv.de Sprachförderung für Medizinerinnen und Mediziner Mecklenburgische Seenplatte / Vorpommern-Greifswald Gesellschaft für nachhaltige Regionalentwicklung und Strukturforschung - genres e.V., Neubrandenburg www.genres-online.de IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 21 Notizen 22 Atlas Anerkennung Fragen und Hinweise sowie kostenfreie Bestellungen richten Sie bitte an: IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommen migra e.V. Waldemarstraße 32 18057 Rostock Tel.: 0381 / 444 311 60 karsten@migra-mv.de IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern 23 Finanziert durch: www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung IQ“