Bewerben in der SCHWEIZ - Fakultät Wirtschafts
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Bewerben in der SCHWEIZ - Fakultät Wirtschafts
CAREER SERVICE JOBTALK | SEMINARE | BERATUNG Bewerben in der SCHWEIZ Kurz-Leitfaden Bewerbungsunterlagen Bewerbungsprozess Wissenswertes Career Service der WISO-Fakultät Von-Melle-Park 9, 20146 Hamburg Zimmer A 108 Telefon: 040 - 42838-2790 Email: Erdmute.Schmidt@wiso.uni-hamburg.de Bewerben in der Schweiz Gestaltung der Bewerbungsunterlagen Die schriftliche Bewerbung in der Schweiz enthält ebenso wie in Deutschland standardmäßig ein einseitiges Anschreiben, ein mit Namen versehenes und datiertes Lichtbild, einen höchstens zweiseitigen, datierten und unterschriebenen Lebenslauf und Zeugnisse. Arbeitsproben, Praktikanachweise und Zertifikate für Zusatzqualifikationen sollten nur beigelegt werden, wenn sie für die Position relevant sind. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass innerhalb eines Bewerbungsprozesses circa 90 Prozent der Mappen von potentiell geeigneten Bewerbern stammen, ist die äußere Form der Bewerbung ebenso entscheidend wie das beigelegte Lichtbild. Für die Zusammenstellung der Unterlagen sollten daher qualitativ hochwertiges Papier, einwandfreie, unbeglaubigte Zeugniskopien und ein Lichtbild vom Fotographen verwendet werden. Inhaltlich sollten sowohl das Anschreiben als auch der Lebenslauf einen übersichtlichen Aufbau erkennen lassen, der den Personalverantwortlichen auch ohne eingehende Prüfung anspricht. Das Anschreiben muss formal • Die Anschrift und Telefonnummer des Absenders • Die Anschrift des Unternehmens • Den Namen und Titel des Personalverantwortlichen (falls nicht angegeben, beim Unternehmen erkundigen!) • Ort und Datum und den Betreff enthalten. Der Text selbst sollte zunächst kurz den persönlichen Werdegang und danach die Motivation zur Bewerbung auf genau diese Stelle beschreiben. Anschließend sollte der Bewerber, entsprechend der Stellenausschreibung, eine Beziehung zwischen den aufgeführten Anforderungen und den eigenen Fähigkeiten und Qualifikationen herstellen, wobei er kurz auf das Studium oder relevante Berufserfahrungen verweisen kann. Auch die eigenen Berufswünsche sind für den Personalverantwortlichen von Interesse. Insbesondere bei dem Anschreiben ist es wichtig, sich einer klaren, präzisen Sprache zu bedienen und keine Standardformulierungen zu verwenden. Die vorherige Auseinandersetzung mit dem Unternehmen - falls dieses bekannt ist - sollte durch Insiderwissen zum Ausdruck kommen. Lebenslauf Üblicherweise wird der Lebenslauf heute in tabellarischer Form abgefasst - daran sollte sich der Bewerber allein aufgrund der besseren Übersicht halten, falls es nicht ausdrücklich anders gefordert wird. Auch hierbei ist eine Angleichung an die entsprechende Stelle ratsam, so dass beispielsweise irrelevante Zusatzqualifikationen nicht erwähnt werden müssen. Der Aufbau sollte einheitlich chronologisch oder anti-chronologisch sein, eventuelle Lücken im Lebenslauf müssen unbedingt erklärt werden. Generell sollten im Lebenslauf folgende Angaben enthalten sein: • Persönliche Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Alter, Staatsangehörigkeit, Familienstand) • Ausbildung (Schule, Beruf, Studium) • Berufserfahrung • Praktika • Besondere Kenntnisse (Sprachen, EDV) • Sonstiges (Hobbys, außeruniversitäre oder nebenberufliche Aktivitäten, Stipendien, Veröffentlichungen). Mit der Dokumentation von Noten im Lebenslauf verhält es sich wie in Deutschland auch: Noten sollten lediglich dann angegeben werden, wenn sie mindestens "gut" sind; ein entsprechender Vergleich mit dem schweizerischen Notensystem empfiehlt sich in diesem Fall aufgrund des Verständnisses. In der Schweiz werden Bewerber jedoch eher selten wegen konkreter Studienergebnisse oder einer kurzen Studiendauer ausgewählt, sondern vielmehr aufgrund bestimmter Persönlichkeitsmerkmale. 2 Da in der Schweiz das Einholen von Referenzen und graphologische Gutachten bei der Auswahl der Bewerber eine Rolle spielen, kann es vorkommen, dass bereits mit der schriftlichen Bewerbung Referenzen und eine Handschriftenprobe angefordert werden; diese sollten dann beigelegt werden. Bewerbungsregeln und Auswahlprozess In der Schweiz erfreut sich bei der Auswahl neuer Mitarbeiter insbesondere die Analyse des Lebenslaufs und des Bewerbungsschreibens größter Beliebtheit. Ein weiteres Standardinstrument, welches unabhängig von der Beschäftigtengruppe jeder Bewerber in der Schweiz durchlaufen muss, sind die in nahezu allen europäischen Ländern üblichen Vorstellungsgespräche in Form meist strukturierter Interviews, die in der Regel zunächst durch die Personalabteilungen, dann durch die Fachabteilungen geführt werden. Um in den Vorstellungsgesprächen gut vorbereitet zu sein, sollte sich jeder Bewerber mit Hilfe von Presseveröffentlichungen, Firmennachschlagewerken, aktuellen Geschäftsberichten o. ä. vorher unbedingt über den potentiellen Arbeitgeber informieren. Darüber hinaus ist es wichtig, sich zumindest auf Standardfragen wie "Warum haben Sie sich auf die ausgeschriebene Stelle beworben?" eine Antwort zurechtzulegen, die nicht vordringlich den Personalverantwortlichen von der Eignung der eigenen Person überzeugen soll, sondern ehrliche und realistische Zielvorstellungen beinhaltet. Weitere Standardthemen können beispielsweise sein: Themen im Vorstellungsgespräch: • Die Entscheidung für die entsprechende Ausbildung • Die Dauer des Studiums • Die Art und Dauer der beruflichen Erfahrungen • Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche während dieser beruflichen Erfahrungen • Die Kommunikationsfähigkeit im beruflichen oder privaten Umfeld • Persönliche Interessengebiete • Die Motivation, sich auf diese Stelle zu bewerben • Berufliche Ziele und Perspektiven • Einschätzung der eigenen Fähigkeiten, der Stärken und Schwächen Das Notensystem Die Bewertung in der Schweiz erfolgt wie die in Deutschland nach einem sechsstufigen Notensystem; eine Erläuterung bzw. ein Vergleich mit dem deutschen Notensystem ist unbedingt angebracht, da die Bedeutungen der Ziffernnoten in Deutschland und in der Schweiz diametral sind. Die Bezeichnungen der schweizerischen Noten und deren deutsche Entsprechungen sind: sehr gut gut bis sehr gut gut genügend bis gut genügend ungenügend schwach sehr schwach bis schwach sehr schwach unbrauchbar bis sehr schwach unbrauchbar (6) (5,5) (5) (4,5) (4) (3,5) (3) (2,5) (2) (1,5) (1) = sehr gut (1) = gut (2) = befriedigend (3) = ausreichend (4) = mangelhaft (5) = ungenügend (6) Wichtiges und Wissenswertes – Kulturunterschiede 3 Niedrige Arbeitslosenquote Die Schweiz ist nicht nur aufgrund ihrer ausgesprochen vielfältigen Wirtschaftsstruktur ein erstaunlich facettenreiches Land: föderalistisch gestaltete Rahmenbedingungen, kulturelle Vielfalt aufgrund der verschiedenen Sprachregionen und eine klein- und mittelständisch geprägte Wirtschaftslandschaft, außerdem die stabile wirtschaftliche Lage und relativ niedrige Arbeitslosenquote machen die Schweiz zu einem attraktiven Arbeitgeber auch für ausländische Arbeitnehmer. Aufenthaltsgenehmigung Während der Aufenthalt in der Schweiz als Tourist bis zu drei Monate bewilligt ist, wird für den Stellenantritt ein Arbeitsvertrag, eine Gesundheitsprüfung, die mit dem Tag des Grenzübertritts abzulegen ist, und die Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung benötigt. Üblicherweise wird diese Zusicherung, welche von der kantonalen Fremdenpolizeibehörde erteilt wird, vom künftigen Arbeitgeber eingeholt und dem Antragsteller an seine ausländische Wohnadresse geschickt. Diese Aufenthaltsbewilligung muss jährlich neu beantragt werden. Sie beinhaltet grundsätzlich das Recht zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz - eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nach Schweizer Recht nicht vorgesehen. Die Bewilligung des Aufenthalts zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird generell nur dann ausgestellt, wenn ein schweizerischer Bewerber die geforderten Voraussetzungen nicht in demselben Maß erfüllt; die Bedarfssituation unterscheidet sich jedoch stark hinsichtlich der betroffenen Berufsgruppen. Darüber hinaus gibt es eine weitere Möglichkeit des Zugangs zum Schweizer Arbeitsmarkt, nämlich ein Gastarbeiterabkommen. Dieses wird in der Regel für 12 Monate gewährt, eine Verlängerung um sechs weitere Monate ist möglich. Im Hinblick auf Stellenanzeigen beispielsweise sollten Bewerber aus anderen Ländern wissen, dass in der Schweiz Führungskräfte mit dem Begriff "Kader" bezeichnet werden Arbeitszeit und Probezeit Weiterhin sollten ausländische Bewerber Kenntnis darüber haben, dass die üblich wöchentliche Arbeitszeit in der Schweiz über der in Deutschland liegt: durchschnittlich 40 Arbeitsstunden sind an fünf Tagen in der Woche zu verrichten, dabei sind pro Tag höchstens zwei Überstunden zulässig. Eine Probezeit ist nach dem Schweizer Arbeitsrecht in der Regel in der Länge von einem Monat vorgesehen; eine Verlängerung bis zu drei Monate kann vertraglich jedoch vereinbart werden. Interessant ist darüber hinaus insbesondere mit Blick auf die schweizerische Tradition, dass der militärische Rang der Bewerber als Selektionskriterium erstaunlich tief eingestuft wird. Die durchschnittlichen Anfangseinkommen für Hochschulabsolventen liegen in der Schweiz höher als in Deutschland, was jedoch aufgrund der dort ebenfalls höheren Lebenshaltungskosten nicht überbewertet werden darf. 4 Typische Fehler Beim Anschreiben • Zu lange Sätze • Ausschweifende Sprache oder übertriebener Schreibstil • Kein deutlicher Stellenbezug • Allgemeine Floskeln oder Ausdrücke zum Beschreiben der eigenen Fähigkeiten • Keine direkte Ansprache eines Verantwortlichen Lebenslauf • Kein deutlich chronologischer oder anti-chronologischer Aufbau • Nicht erklärte Lücken • Unübersichtliche Präsentation • Übertriebene Länge (nicht über zwei Seiten) • Schlechtes Lichtbild (keine Automaten- oder Urlaubsphotos!) Im Vorstellungsgespräch • Unangemessenes Outfit oder ungepflegte Erscheinung • Extreme Extrovertiertheit oder Introvertiertheit • Fehlende Unternehmenskenntnisse • Keine Vorbereitung in Bezug auf "klassischen" Fragen Im Assessment-Center • Nicht-authentisches Auftreten • Einzelkämpfertum • Passivität • Mangelnde Stressresistenz 5