Sicherheitsdatenblatt

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Sicherheitsdatenblatt
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Gemäss 91/155 EWG
Handelsname:
Shelmac Eco
Überarbeitet:
30. April 2010
Druckdatum:
12. Oktober 2012
1.
Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Handelsname
Shelmac Eco
Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
Fugenvergussmasse auf Bitumenbasis.
Hersteller / Lieferant
Neuteerbit AG Salmsach
Strasse / Postfach
Seestrasse 26
Nat.-Kenn. / PLZ / Ort
CH-8599 Salmsach
Kontaktstelle für technische Information
Neuteerbit AG (Hr. Messmer, Hr. Studer) Tel.: 0041 (0)71/466 33 33
Telefon / Telefax / Email
Telefon:
0041 (0)71/466 33 33
Telefax:
0041 (0)71/466 33 39
Email
admin@neuteerbit.ch
Notfallauskunft
Telefon:
Tox-Zentrum Zürich
2.
0041 (0)71/466 33 33
0041 (0)44/251 51 51 (Notfallnummer: 145)
Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
Chemische Charakterisierung
Gemisch aus Polymeren und modifiziertem Bitumen
Gefährliche Inhaltsstoffe
Bitumen
Anteil:
EU-Nr. 232-490-9
CAS-Nr. 8052-42-4
Biodiesel (Raps-methylester)
Anteil:
5–8%
EU-Nr. 267-015-4
CAS-Nr. 67762-38-3
Polymer
Anteil:
EU-Nr.
CAS-Nr.
80 - 95 %
1-3%
Nicht kennzeichnungspflichtig nach EG – Kriterien.
3.
Mögliche Gefahren
Gefahrenbezeichnung
Bei bestimmungsgemässer Anwendung sind keine besonderen Gefahren zu erwähnen, gemäss Anordnung 1999/45/EC
und Änderungen.
Das Produkt wird normalerweise bei erhöhter Temperatur gehandhabt. Hautverbrennungen durch unsachgemässen
Kontakt mit heissem Bitumen. Geringe Reizwirkung bei höheren Dampfkontzentrationen auf die Schleimhäute. Reizerscheinungen an Augen und Atemwegen, Störungen des Allgemeinbefindens. Hautveränderungen nach häufigem Kontakt. Der Kontakt von heissem Bitumen mit Wasser führt zu heftigen Reaktionen (Spritzen, Überkochen, Dampfbil-
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dung).Bei normaler Raumtemperatur ist das Produkt nicht gefährlich.
Bei Einatmung von grossen Mengen heissem Bitumen-Rauch können Atemprobleme auftreten.
Bei Ueberhitzung des Produktes kann es zur Explosion-/Brandgefahr kommen.
Zusätzliche Gefahrenhinweise für die Umwelt
Kein besonderes Risiko für die Umwelt.
4.
Erste-Hilfe-Massnahmen
Allgemeine Hinweise
Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, sofern keine Verklebung mit der Haut erfolgt ist.Im Falle schwerer Verletzungen sofort Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen
Keine Gefahr durch Inhalation bei Raumtemperatur. Akute inhalative Intoxikation erscheint bei Überhitzung des Materials oder im Brandfall möglich.
Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen.
Für ärztliche Behandlung sorgen.
Nach Hautkontakt
Nach Kontakt mit heissem Bitumen sollte dieses zunächst auf der Haut belassen werden und ca. 15 Minuten mit Wasser gekühlt werden.
Bei massivem Kontakt und in Fällen jeglicher Verbrennungen: Notarzt zur Unfallstelle rufen.
Nach Augenkontakt
Nach Kontakt mit kalten, festen Bitumen-Partikeln:
Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen. Augenarzt hinzuziehen.
Nach Kontakt mit heissen Bitumen-Partikeln/-Spritzer:
Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen. Während des Transportes zum
Augenarzt/in die Klinik nach Möglichkeit weiter mit Wasser spülen.
Nach Verschlucken
Die orale Aufnahme von Bitumen ist äusserst unwahrscheinlich. Sollte z.B. eine wässrige Suspension verschluckt worden sein, Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Erbrechen nicht anregen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Hinweise an den Arzt
Es sind keine speziellen Hinweise über das Produkt verfügbar. Die betroffene Person symptomatisch behandeln.
5.
Massnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel
Schaum (alkoholbeständig), Pulver, Kohlendioxid, Sand oder Erde, Wassersprühstrahl nur zum kühlen von geschlossenen Behältern
Ungeeignete Löschmittel
Wasser.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte
oder entstehende Gase
Im Brandfall entstehen Rauch, Sulphur-Gifte und Carbon Monoxid, wenn es nicht zur kompletten Verbrennung kommt.
Mögliche Freisetzung von Chlorwasserstoff und Schwefelwasserstoff bei Überhitzung.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Umluftunabhängigen Atemschutz und Augenschutz tragen.
Zusätzliche Hinweise
Keinen Wasservollstrahl verwenden um ein Boil-over zu vermeiden. Gefährdete Behälter aus sicherer Entfernung mit
Sprühwasser kühlen. Eindringen des Löschwassers in Kanalisation, Oberflächengewässer oder Grundwasser vermei-
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den.
6.
Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen
Unbeteiligte Personen fernhalten. Für ausreichende Be-/Entlüftung sorgen. Augen- und Hautkontakt vermeiden..
Schutzkleidung tragen. Bei Handhabung mit Bitumen in Innenräumen für Frischluft sorgen.
Umweltschutzmassnahmen
Nach Verschütten mit z.B. Sand oder Erde eindämmen; fest werden lassen und vorsichtig aufnehmen. Heissflüssiges
Produkt nicht in die Kanalisation, in Gewässer, Boden und tieferliegende Bereiche gelangenlassen.
Verfahren zur Reinigung / Aufnahme
Ausgetretenes Material mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen. (z.B. Sand, Erde, Silikagel, Säurebindemittel,
Universalbindemittel, ..)
7.
Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang
Temperatur unter 190°C halten um Dampfbildung zu vermeiden. Für ausreichend Be-/Entlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Bei unzureichender Be-/Entlüftung Atemschutz tragen. Heissflüssiges Produkt gegen Wasserzutritt schützen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Stoff ist brennbar. Entzündungsgefahr beim Erhitzen über den Flammpunkt hinaus oder durch offene Flamme.
Weitere Hinweise
Verspritzen vermeiden. Heissflüssiges Produkt gegen Wasserzutritt schützen.
Angaben zu den Lagerbedingungen
Vor Zugriff von Unberechtigten schützen. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Nicht zusammen mit
Nahrungsmitteln lagern.
Bestimmte Verwendungen
Fugenvergussmasse auf Bitumenbasis.
8.
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwerte (MAK)
Bitumen, Dämpfe und Aerosole bei der Heissverarbeitung: 10 mg/m 3
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Massnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren, wie in Abschnitt 7 aufgeführt, haben Vorrang
vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen.
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration –menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
Atemschutz
Für gute Lüftung sorgen. In Ausnahmesituation (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung) ist das Tragen von geeignetem
Atemschutz erforderlich.
Handschutz
Wärmeisolierende Handschuhe mit Stulpen benutzen.
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Augenschutz
Schutzbrille gemäss EN 166:2001 verwenden. Augenschutz erforderlich, speziell beim Umgang mit heissem Bitumen.
Körperschutz
Bei der Heissverarbeitung geschlossenen Arbeitsanzug tragen. Hosenbeine über die Schäfte der Stiefel ziehen. Sicherheitsstiefel mit hitzebeständigem Unterbau verwenden.
Angaben zur Arbeitshygiene
Hygienemassnahmen auf die anderen verwendeten Gefahrstoffe abstimmen. Speziell beim Umgang mit geschmolzenem
Bitumen ist Haut- und Augenkontakt zu vermeiden. Einatmen von Dämpfen vermeiden.
Umweltschutzmassnahmen
Siehe Abschnitt 6 und 7 . Keine darüber hinausgehende Massnahmen erforderlich.
9.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Erscheinungsbild
Form:
Farbe:
Geruch:
Fest bei 20 °C
schwarz
Pflanzliches Öl
Sicherheitsrelevante Daten
Schmelzpunkt: [°C]
Flammpunkt: [°C] [COC]
Selbstentzündungs-Temperatur:
Explosions-Eigenschaften:
Brandförderungs-Eigenschaften:
Dampfdruck: [mm Hg]
Wasserlöslichkeit: [% des Gewichts]
Leitfähigkeit:
40
> 220
> 250
----Nicht ermittelt
Nicht mischbar
Nicht leitend
10. Stabilität und Reaktivität
Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen. Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Lagerung und Anwendung.
Zu vermeidende Bedingungen
Bei erhöhter Arbeitstemperatur [>185°C] werden entzündliche Kohlenwasserstoffe freigesetzt. Im Falle von Überhitzung
[>220°C] kann sich giftiges Gas bilden. Entzündungsgefahr beim Erhitzen über den Flammpunkt hinaus oder durch offene Flamme. Feuer oder starke Hitze kann heftiges Zerplatzen der Verpackung verursachen.
Zu vermeidende Stoffe
Heissflüssiges Produkt gegen Wasserzutritt schützen.
Starke Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unvollständige Verbrennung kann giftigen Dampf und giftige Gase erzeugen, z.B. CO2, H2S.
11. Angaben zur Toxikologie
Haut:
Geringes Risiko der Vergiftung. Wird die Haut heissem Material ausgesetzt, kann es zu Verbrennungen kommen.
Augen:
Heisse Spritzer können Augenverbrennungen und bleibende Schäden verursachen.
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Schlucken:
Unwahrscheinlich infolge der hohen Temperaturen beim Gebrauch.
Inhalieren:
Unbedeutende Gefahr bei Gebrauch bei Raumtemperatur.
12. Angaben zur Ökologie
Bitumen wird nicht als gefährliches Produkt erachtet.
Bitumen und Asphalte, falls in die Umwelt abgegeben, bleiben auf der Erdoberfläche bzw. sinken im Wasser auf den
Grund. Es ist nicht bekannt, dass dieses Produkt Umweltschäden verursacht.
Basierend auf chemischer/physikalischer Information der Literatur, Bitumen und Asphalte sind resistent gegen biologischen Abbau und bleiben in der Umwelt bestehen.
13. Hinweise zur Entsorgung
Stoff / Zubereitung
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften ordnungsgemäss beseitigen.
Empfehlung
Genauen Abfall-Code mit dem Entsorger absprechen.
Abfallcode gemäss Verordnung über den Verkehr von Abfällen (VeVA)
17 03 01 (ak) Ausbauasphalt mit mehr als 5'000 und bis zu maximal 20'000 mg/kg PAK im Bindemittel
17 03 02
Ausbauasphalt mit bis zu maximal 5'000 mg/kg PAK im Bindemittel
17 03 03 (S) Ausbauasphalt mit über 20'000 mg/kg PAK im Bindemittel
Verpackung
Verunreinigte Verpackung
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften ordnungsgemäss beseitigen.
Gereinigte Verpackung
Gereinigte Verpackungsmaterialien den örtlichen Wertstoffkreisläufen zuführen.
14. Angaben zum Transport
Landtransport ADR / RID
Klasse
UN-Nummer
Sondervorschrift
9
3257
643
Gefahrnummer
Klassifizierungscode
Tunnelbeschränkungscode
99
M9
D
Bezeichnung des Gutes
Erwärmter flüssiger Stoff, n.a.g.
Gefahrauslöser
Bitumen
Verpackung
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
III
9
Begrenzte Menge:
LQ0
Bemerkung:
Beim Transport im heissflüssigen Zustand (> 100 °C)
Kalt, kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften!
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15. Vorschriften
Kennzeichnung nach EG-Richtlinie
Das Produkt ist nach EU-Richtlinien nicht kennzeichnungspflichtig.
Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produkts
keine
R-Sätze
Keine
S-Sätze
Keine
16. Sonstige Angaben
Vom Hersteller empfohlene Verwendungsbeschränkung
Im Strassen- und Tiefbau, als Voranstrich für den Belagsbau, Stabilisierungen, Oberflächenbehandlungen sowie Begrünungen. Nur für gewerbliche Anwendung – kein Publikumsprodukt.
Sonstige Hinweise
Neuerstelltes Sicherheitsdatenblatt.
Daten und Informationen, die in diesem Sicherheitsdatenblatt aufgeführt sind, basieren auf unserem aktuellen Wissen
beim letzten Änderungsdatum.
Es kann keine Garantie zur Hinlänglichkeit der Sicherheitsmassnahmen, die in diesem Sicherheitsdatenblatt aufgeführt
werden, gegeben werden; noch kann angenommen werden, dass nicht andere und/oder zusätzliche Massnahmen nötig
sind unter speziellen und aussergewöhnlichen Umständen.
Die Einsatzbedingungen des Materials unterliegen der Kontrolle des Benutzers, deshalb ist es in der Verantwortung
desselben, die Eignung und Vollständigkeit dieser Informationen für die eigene besondere Anwendung zu prüfen
[91/155/EEG und 2001/58/EG].
Datenblatt ausstellender Bereich
TR-Beratungen
c/o Chiresa AG
Landstrasse 2
CH-5300 Turgi
Tel.: +41 79/474 51 99
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
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