Punkteschema Sozialauswahl
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Punkteschema Sozialauswahl
______________________________________________________________________________ Auswahlgesichtspunkte (Sozialauswahl) bei ordentlicher Kündigung gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG Grunddaten für die Auswahl: › Dauer der Betriebszugehörigkeit (aktuelle Beschäftigungszeit und ggf. angerechnete Beschäftigungszeit bei früheren Arbeitgebern) › Lebensalter des Mitarbeiters › Unterhaltsverpflichtungen (gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen insb. gegenüber Kindern und Ehegatten, Berücksichtigung von Doppelverdiener-Ehen) › Schwerbehinderung Punkteschema für die Gewichtung der Kriterien: Betriebszugehörigkeit: je vollem Beschäftigungsjahr: 1 Punkt ab dem 11. Dienstjahr: je Beschäftigungsjahr: 2 Punkte bis max. zum 55. Lebensjahr / max. 70 Punkte Lebensalter: für jedes volle Lebensjahr: 1 Punkt bis max. zum 55. Lebensjahr / max. 55 Punkte Unterhaltsberechtigte Kinder: jedes Kind: 4 Punkte Ehepartner: Alleinverdiener: 8 Punkte Doppelverdiener: 4 Punkte Schwerbehinderung: bis 50 % 5: Punkte über 50 % je 10 %: 1 Punkt Abschließende Abwägung : Nach Feststellung der Punktzahl ist eine abschließende Abwägung durchzuführen. Dabei können weitere Gesichtspunkte (z.B. sonstige Unterhaltspflichten, Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern, Schwierigkeiten bei der Arbeitsvermittlung, soziale Härten im Einzelfall) berücksichtigt werden. _________________________________________________________________________________________________________ Kanzlei für Arbeitsrecht www.rpo-rechtsanwaelte.de Muster: „Punkteschema Sozialauswahl“