Punkteschema Sozialauswahl

Transcription

Punkteschema Sozialauswahl
______________________________________________________________________________
Auswahlgesichtspunkte (Sozialauswahl)
bei ordentlicher Kündigung gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG
Grunddaten für die Auswahl:
› Dauer der Betriebszugehörigkeit
(aktuelle Beschäftigungszeit und ggf. angerechnete Beschäftigungszeit bei
früheren Arbeitgebern)
› Lebensalter des Mitarbeiters
› Unterhaltsverpflichtungen
(gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen insb. gegenüber Kindern und Ehegatten, Berücksichtigung von Doppelverdiener-Ehen)
› Schwerbehinderung
Punkteschema für die Gewichtung der Kriterien:
Betriebszugehörigkeit:
je vollem Beschäftigungsjahr: 1 Punkt
ab dem 11. Dienstjahr: je Beschäftigungsjahr: 2 Punkte
bis max. zum 55. Lebensjahr / max. 70 Punkte
Lebensalter:
für jedes volle Lebensjahr: 1 Punkt
bis max. zum 55. Lebensjahr / max. 55 Punkte
Unterhaltsberechtigte Kinder:
jedes Kind: 4 Punkte
Ehepartner:
Alleinverdiener: 8 Punkte
Doppelverdiener: 4 Punkte
Schwerbehinderung:
bis 50 % 5: Punkte
über 50 % je 10 %: 1 Punkt
Abschließende Abwägung :
Nach Feststellung der Punktzahl ist eine abschließende Abwägung
durchzuführen. Dabei können weitere Gesichtspunkte (z.B. sonstige Unterhaltspflichten, Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern, Schwierigkeiten bei der Arbeitsvermittlung, soziale Härten im Einzelfall) berücksichtigt werden.
_________________________________________________________________________________________________________
Kanzlei für Arbeitsrecht
www.rpo-rechtsanwaelte.de
Muster: „Punkteschema Sozialauswahl“