Golfpark Idstein Antrag auf Spielberechtigung
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Golfpark Idstein Antrag auf Spielberechtigung
Golfpark Idstein Antrag auf Spielberechtigung Hiermit beantrage(n) ich / wir Frau Herr Firma Name, Vorname: ________________________________________________________________ Mobil: ____________________________________ E-mail: _____________________________ Nationalität: ________________________________ Beruf: ______________________________ Geburtsdatum: _____________________________ Hcp., bzw. PE: _______________________ Strasse, Nr: ____________________________________________________________________ PLZ, Wohnort: __________________________________________________________________ Telefon privat: _____________________________ geschäftl: ____________________________ Telefax privat: _____________________________ Name, Vorname (Ehe-/Lebenspartner): ______________________________________________ Mobil: _____________________________________ E-mail: _____________________________ Nationalität: ________________________________ Beruf: ______________________________ Geburtsdatum: ______________________________ Hcp., bzw. PE: _______________________ - im Folgenden NB genannt – Empfehlung von (Mitglied, Golflehrer … ) _____________________________________________ den Erwerb folgender Spielberechtigung im Golfpark Idstein gem. anliegender AGB: Auswahl bitte ankreuzen Status Erwachsene Erwachsene Erwachsene Laufzeit 1 Jahr 33 Jahre Jahre Spielrecht S=Südkurs N=Nordkurs Mo-So (S+N) 36 Mo-So Mo-So (S+N) (S+N) 36 18 Erwachsene 5 Jahre Mo-So (S+N) 36 € 1.299*) € 125 Ehepaare/Partnergemeinschaft 1 Jahr Mo-So (S+N) 36 € 2.585*) € 235 Ehepaare/Partnergemeinschaft 5 Jahre Mo-So (S+N) 36 € 2.238*) € 214 Firmen 1+1 Gastkarte 1 Jahr Mo-So (S+N) 36 € 2.800*) - Kinder bis 12 Jahre 1 Jahr Mo-So (S+N) 36 € 80*) - Jugendliche 13 - 18 Jahre 1 Jahr Mo-So (S+N) 36 € 220*) - Studenten und Azubis 19 - 30 Jahre 1 Jahr Mo-So (S+N) 36 € 250*) - Erwachsene 1 Jahr Mo-Fr (S+N) 36 € 1.250*) Erwachsene „Limited 9“ 1 Jahr Mo-Fr (S+N) 9 € 999*) € 112 € 99 Erwachsene 1 Jahr Mo-So (N) 18 € 939*) € 89 Erwachsene 1 Jahr Mo-Fr (N) 18 € 739*) € 69 Wenigspieler-Mitgliedschaft 1 Jahr 9 x Greenfee 18 € 499 - // 1 Auswahl Spielrecht Auswahl bitte Preis p.a. bitte ankreuzen ankreuzen € 1.590*) € 1.400*) Mo-So € 1.400*) (S+N) 18 oder Spielrecht Preis p.M. € 140 -- 36 = 36-Loch spielberechtigt; 18 = 18-Loch-spielberechtigt; 9 = 9-Loch-spielberechtigt (jeweils pro Tag) *) Preisreduzierung: bei Eintritt ab 15.05. reduziert sich der Jahresbeitrag um 15 %; ab 01.07. erfolgt monatsanteilige Zahlung sowie Miete p.a. o Caddiebox / Einzeln oben o Caddiebox / Einzeln unten o Caddiebox / Familie o Caddiebox / Elektro o Garderobenschrank € 80 € 100 € 160 € 215 € 50 Personenbezogene Daten werden zu dienstlichen Zwecken elektronisch gespeichert. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist die Betreiberin berechtigt, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 8 p.a. zu berechnen. Die Aushändigung der Clubkarte erfolgt nach Zahlungseingang. Preise incl. 19 % MwSt. Platz- und Hausordnung Platz- und Abspielrecht Auf der Golfanlage und im Clubhaus sind Metallspikes untersagt. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Spieler ohne Platzreife dürfen auf gar keinen Fall ohne Golflehrer den Platz bespielen! Platzrecht haben nur nutzungsberechtigte Mitglieder mit Hcp/PE und Gästespieler anderer anerkannter Golfclubs mit Hcp/PE. Gastspieler haben vor Bespielen der Golfanlage ihren Mitgliedsausweis vorzulegen und das Greenfee zu zahlen. Einzelspieler haben kein Platzrecht. Wochentags Zweier vor Dreier vor Vierer. An Wochenenden (ab Freitag 12 Uhr)und Feiertagen nur Vierer. Es darf nur vom 1. Abschlag abgespielt und die Runde nicht abgekürzt werden. Alle Spieler sind angehalten, die Etikette und Aushänge des GC/GP zu beachten. Ein Flight, der seinen Platz in der Runde nicht behauptet und mehr als ein Loch hinter dem vor ihm spielenden zurückbleibt, muss den Nachfolgenden sofort das Durchspielen erlauben. Spieler, die einen Ball suchen, müssen sofort durchspielen lassen, bevor sie mit der Suche beginnen. Wer zurückgeht, muss sofort durchwinken. Vor Turnieren besteht Abspielmöglichkeit bis jeweils eine halbe Stunde vor der offiziellen Startzeit vom 1. Abschlag (Ausnahme: Sonderspiele). Herren müssen von Gelb oder Blau, Damen von Rot oder Orange abschlagen. Reservierte Abschlagzeiten sind zu beachten. Gebuchte Abschlagszeiten von Einzelspielern sind spätestens im Verhinderungsfall am Vortag abzusagen. Hunde dürfen auf dem Platz und ins Clubhaus nicht mitgenommen werden, auf öffentlichen Wegen nur an der Leine. B. Wintergrüns Sobald die Fahne auf den Wintergrüns gesteckt ist, ist das Bespielen und Betreten der Sommergrüns strengstens untersagt. Sobald die Abschlagsmarkierungen auf den Winterabschlägen sind, ist das Bespielen und Betreten der Sommerabschläge untersagt. C. Sonstiges 1. 2. 3. 4. 5. Jeder Spieler ist für seinen Schlag verantwortlich. Jegliche Haftung des Betreibers für Schäden, die mit dem Betrieb der Golfanlage in Zusammenhang stehen, ist ausgeschlossen. Das Betreten der Teichfolien ist strengstens untersagt. Das Befahren des PKW-Parkplatzes mit Golfcarts ist aus versicherungstechnischen Gründen untersagt. Das Be- und Entladen der Golfcarts darf ausschließlich nur auf dem Golfcarts-Parkplatz erfolgen. Golfcartbenutzung nur ab 18 Jahre. Die Durchfahrt mit PKW zur Driving-Range und zum Clubhaus ist untersagt. Den Anweisungen des Rangers bzw. bevollmächtigten Personen ist Folge zu leisten. // 2 D. Etikette 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Niemand darf behindert oder gefährdet werden. Zügig spielen. Grüns und Umfeld sofort nach dem Einlochen in Richtung zum nächsten Abschlag verlassen. Caddywagen/Golfcarts werden vor dem Betreten der Grüns in Richtung zum nächsten Abschlag abgestellt. Auch nicht mit Caddy zwischen Grünbunker und Grün fahren. Jeder Spieler muss mit eigener Golftasche spielen. Bei Probeschwüngen sind Divots zu vermeiden. Keine Probeschwünge auf den Abschlägen. Keine Probeschwünge in Richtung anderer Personen. Bunker harken und nur auf der flachen Seite betreten und verlassen. Harke verbleibt im Bunker. Einschlaglöcher auf Grüns und Vorgrüns beseitigen. Eine Pitchgabel ist bei sich zu führen. Ausgeschlagene Rasenstücke außerhalb der Abschläge wieder einsetzen und festtreten, auf den Abschlägen mit Sand/Saatgutgemisch auffüllen und festtreten. Der Flaggenstock muss auf dem Grün behutsam abgelegt werden. Die Anlage ist mit entsprechender Golfkleidung und Golfschuhwerk zu bespielen. Shorts, Badebermudas, Tops, Leggings, Radlerhosen, Jogging-Anzüge, Bluejeans o. ä. sind als Kleidung beim Golfspielen nicht erwünscht. Während des Spiels immer Rücksicht auf Spaziergänger, Radfahrer und Pflegepersonal nehmen. Abfälle bitte ausschließlich in Abfallbehälter werfen oder mitnehmen. Das Mitnehmen und Spielen mit Range-Bällen auf der Golfrunde ist untersagt. Aus Rücksicht auf ihre Mitspieler ist äußerste Ruhe auf der gesamten Golfanlage zu halten. Funktelefone sind auszuschalten. Das Rauchen auf dem Golfplatz ist verboten, es sei denn, Sie führen einen Aschenbecher mit sich. Haftungsklausel. Jeder Spieler, der gegen diese Bestimmungen verstößt, muss damit rechnen, mit Platzsperre, Turniersperre oder Buchungssperre belegt zu werden. Der Eigentümer/Betreiber haftet nur für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Änderungen und/oder Ergänzungen der Platz und Hausordnung bleiben vorbehalten. Datum, Unterschrift der/die Antragsteller: X_______________________________________ Die Vereinbarung kommt mit Gegenzeichnung durch die Golfpark Idstein GmbH zwischen dieser und dem Antragsteller zu Stande. Datum, Unterschrift: __________________________________________________________________________ Golfpark Idstein GmbH, Am Nassen Berg 1, 65510 Idstein (Betreiberin), vertreten durch GF Ines Heinz Bitte auch beiliegende AGB, Club-Antrag und die beigefügte Einzugsermächtigung ausfüllen und unterschreiben // 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) §1 Persönlicher Geltungsbereich 1. Spielberechtigungsverträge für natürliche Personen (Einzelspieler) gelten nur für diese persönlich. 2. Die Regelungen des Vertrages gelten bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften, wenn eine gemeinsame Haushaltsführung und die Abbuchung des Gesamtbetrages von einem gemeinsamen Konto erfolgt. 3. Handelt es sich bei dem NB um eine Firma, Gesellschaft oder sonstige juristische Person, so benennt der NB pro Nutzungsrecht einen Spielberechtigten. Die Benennung hat erstmals mit Erwerb des Nutzungsrechts und dann jeweils bis zum 30. November eines jeden Jahres für das folgende Kalenderjahr schriftlich zu erfolgen. Die Benennung erfolgt jeweils für das Kalenderjahr. Die Betreiberin kann die Benennung von Personen ablehnen, deren Verhalten auf der Golfanlage in der Vergangenheit trotz Abmahnung wiederholt Anlass zu Beanstandungen gegeben hat. §2 Inhalt des Nutzungsrechts Der NB ist berechtigt, im Golfpark Idstein den jeweils vereinbarten Kurs zu den vereinbarten Tagen mit zu benutzen. Die Nutzung hat unter Beachtung der von der Betreiberin jeweils gültigen Platz- und Hausordnung und der Wettspielordnung zu erfolgen. Überdies sind die einschlägigen Regeln des Golfsports einschließlich der Etikette zu beachten. §3 Mindestlaufzeit 1. Dieser Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Spielrechte mit der Laufzeit „1“ Jahr sind unbefristet und verlängern sich um ein Jahr, falls nicht drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird, wobei die Mindestlaufzeit 12 Monate beträgt. Spielrechte mit der Laufzeit „3 bzw. 5 Jahren“ haben eine befristete Laufzeit von 3 bzw. 5 Jahren und gehen danach in eine unbefristete Laufzeit über, sofern nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Nutzungsvertrag für Jugendliche gilt bis zum 18. Geburtstag. Handelt es sich um Auszubildende, Schüler oder Studenten, so besteht das Spielrecht längstens bis zum 30. Geburtstag. 2. Ist der NB aufgrund von in seiner Person liegenden Umständen (z.B. Krankheit) an der Ausübung seines Spielrechts gehindert, so besteht die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Beiträge dennoch unverändert fort. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht können in begründeten Einzelfällen (z.B. dauerhafte Erkrankung, Umzug ins Ausland) die Zahlungen mit Zustimmung der Betreiberin für die Dauer der Verhinderung ruhen. 3. Bei Ablauf der Vertragslaufzeit sind der DGV-Mitgliedsausweis und der Clubanhänger unaufgefordert zurückzugeben. Die ordnungsgemäße Kündigung und das Ende der Zahlungsverpflichtung sind abhängig von der Rückgabe dieser Gegenstände. Andernfalls verlängert sich das Spielrecht um weitere 12 Monate, da mit diesen Ausweisen weiterhin eine Spielberechtigung bestehen würde. §4 Spielberechtigungs-Entgelt 1. Der NB zahlt für die gewährten Rechte einen festen Jahresbeitrag gemäß den jeweils gültigen Bedingungen (Beitragsordnung) von GP. 2. Der Jahresbeitrag ist erstmals bei der Unterzeichnung des Vertrages fällig. Bei Minderjährigen tritt die Fälligkeit mit Erlangen der Platzerlaubnis ein. 3. Der Jahresbeitrag der Spielrechte ist jeweils mit Rechnungsstellung am 01.01. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die Höhe der jeweiligen Jahresgebühr der Spielrechte kann von GP angepasst werden. Der NB ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb von 14 Tagen zu kündigen. 4. Der NB kann die Zahlung des Entgelts und/oder der Jahresgebühr weder mindern noch zurückfordern, wenn er die ihm eingeräumten Rechte nur teilweise oder gar nicht ausübt, unabhängig ob die Gründe in seiner Person liegen oder nicht. 5. Der NB verzichtet auf die Rückzahlung zeitanteilig nicht verbrauchter Beiträge bei Übertragung oder Beendigung des Vertrages, aus welchen Gründen auch immer, soweit dies nicht aus Gründen geschieht, die die Gesellschaft zu vertreten hat. §5 Ausübung des Spielrechts 1. Mit diesem Vertrag gewährte Spielrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn der NB • die Spielgebühren gezahlt sind • die Platzreife besitzt und die grundlegenden Regeln der Golfetikette und des Golfspiels beherrscht, was durch eine Bestätigung des ortsansässigen Pros oder des Spielführers nachzuweisen ist. 2. Die Betreiberin kann dem NB die Ausübung des Spielrechts, auch vorübergehend, versagen, falls dieser seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt. Dies gilt insbesondere für die Befolgung der genannten Platz- und Hausordnungen als auch für die Zahlungsverpflichtungen. 3. Handelt es sich um ein Firmennutzungsrecht gem. § 1.3, so kann das Spielrecht nur von dem wirksam benannten Spielberechtigten ausgeübt werden, der die Voraussetzungen vorstehender Ziff. 1 erfüllt. 4. Das Spielrecht ist ein höchstpersönliches Recht. Im Falle des Ablebens des NB geht das Nutzungsrecht auf die Erben über, kann aber nur von einer Person ausgeübt werden, auf die sich die Erben des NB geeinigt haben. Sie muss sich innerhalb von drei Monaten ab Todestag des Erblassers legitimieren. Geschieht dies nicht, verfällt der Vertrag. Die Erben können das Vollrecht auf diese Person übertragen. §6 Außerordentliche Kündigung 1. Dieser Nutzungsvertrag kann vorzeitig nur durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden, insbesondere bei gravierenden Verstößen gegen die wechselseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag. 2. Eine außerordentliche Kündigung durch die Betreiberin ist auch dann möglich, wenn der NB nach einer schriftlichen Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Nutzungsvertrag nicht nachgekommen ist. 3. Der Spielberechtigungsvertrag kann innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss schriftlich widerrufen werden. §7 Schlussbestimmungen 1. Die Betreiberin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Nicht unter die Haftung der Betreiberin fällt die persönliche gesetzliche Haftung der Nutzungsberechtigten und Besucher. 2. Für den Fall, dass die Betreiberin ihre Rechte an der Golfanlage auf einen Dritten überträgt, stimmt der NB bereits jetzt der Übertragung des vorliegenden Vertrages auf diesen Dritten zu. Die Betreiberin ist berechtigt, sich bei Wahrnehmung der Rechte und Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag bevollmächtigter Dritter zu bedienen. 3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Betreiberin, soweit der NB Vollkaufmann ist. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die ungültige Regelung ist so zu ergänzen oder umzudeuten, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird. 5. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind mit dem . Golfpark Idstein GmbH, Am Nassen Berg 1, 65510 Idstein (Betreiberin) Hiermit akzeptiere ich die AGB (Unterschrift der/die Antragsteller): X ________________________________________________ // 4 Golfpark Idstein e.V. Antrag auf Mitgliedschaft Hiermit beantrage ich die Aufnahme als Mitglied im Golfpark Idstein e.V. Am Nassen Berg 1, 65510 Idstein Frau / Herr Name, Vorname: ________________________________________________________________ Strasse, Nr: ____________________________________________________________________ PLZ, Wohnort: __________________________________________________________________ Telefon privat: ______________________________ geschäftl: ___________________________ Mobil: _____________________________________ E-mail: _____________________________ Telefax: _______________________________________________________________________ Nationalität: ____________________________________________________________________ Beruf: _________________________________________________________________________ Geburtsdatum: _________________________ Bisheriger Heimatclub (falls zutreffend): _______________________________________________ Hcp.: ___________ DGV-Ausweis-Nr.: ____________________ Service-Nr.: _________________ Golfpark Idstein e. V. wird mein Heimatclub im Sinne der DGV-Statuten gem. z. Zt. folgenden jährlichen Beiträgen: ja nein Kinder bis 12 Jahre € 20 Jugendliche / Azubis / Studenten bis 30 Jahre € 30 Erwachsene € 50 Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls nicht drei Monate zum Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Der Golfpark Idstein e.V. ist gem. Satzung berechtigt, die Beiträge zu ändern. Hiermit erkläre ich gegenüber dem Golfpark Idstein e. V. unwiderruflich meinen Austritt, sobald mein Spielrecht mit dem Betreiber Golfpark Idstein GmbH erloschen ist. Personenbezogene Daten werden zu dienstlichen Zwecken elektronisch gespeichert. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten an den DGV e.V. übermittelt und dort verarbeitet werden dürfen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist der Club berechtigt, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 8 p.a. zu berechnen. Die Aushändigung des DGV-Ausweises erfolgt nach Zahlungseingang. Datum, Unterschrift : X __________________________________________________ Bitte auch die beiliegende Einzugsermächtigung ausfüllen und unterschreiben // 5 SEPA-Lastschriftmandat Zahlungsempfänger Zahlungspflichtiger (Kontoinhaber): Golfpark Idstein GmbH _____________________________________________________________ Name Gläubiger-Identifikationsnummer (CI/Creditor Identifier) DE07GM000000885453 Golfpark Idstein e. V. Gläubiger-Identifikationsnummer (CI/Creditor Identifier) DE98EV000000907580 _____________________________________________________________ Vorname ____________________________________________________________ Strasse, Haus-Nr. _____________________________________________________________ Postleitzahl, Ort _____________________________________________________________ Land Mandatsreferenz - vom Zahlungsempfänger auszufüllen Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Einmalige Zahlung Ich/Wir ermächtige(n) Sie, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von Golfpark Idstein GmbH Golfpark Idstein e. V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kreditinstitut SWIFT/ BIC des Zahlungspflichtigen IBAN des Zahlungspflichtigen DE Hinweis: Die Angabe des SWIFT / BIC kann entfallen, wenn die IBAN mit DE beginnt Ort, Datum Unterschrift X // 6