OIL848 D W D

Transcription

OIL848 D W D
Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
ABE RAD-GUTACHTEN NR.
KBA
STAND
DESIGN
GRÖSSE
OIL848
45337
NG21 10/2012
IMOLA
6.5Jx15 LK 5x112 ET 48
OIL848
ZU RAD ARTIKEL-NR. OIL848D
OIL848W
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2012
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile
nach DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im
Fahrzeug empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE:
45337*21
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 15 H2
Typ:
OIL
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45337*21
Die ABE-Nr. 45337 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2 , Typ OIL, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0290-02-WIRD/N21 vom 01.10.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 124 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 01.10.2012 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 13.12.2012
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0290-02-WIRD/N21, zur Genehmigung vorgelegt am:
16.11.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45337*21
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
12-TAAP-2152
Seite: 1 von 11
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 45 337
366-0290-02-WIRD/N21
Antragsteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
396843/0000
53721 Siegburg
Art:
Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ:
OIL
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 6,5Jx15H2 gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
OIL8D571
OIL848D571
OIL0D671
OIL0D641
I.
Übersicht
Ausführung
OIL1D581
OIL1581
OIL2D581
OIL2W581
OIL2581
OIL2D40541
OIL2D541
OIL2W541
OIL2541
OIL2541
OIL2D40561
OIL2D561
OIL2W561
OIL2561
OIL2D40566
OIL2D566
OIL2W566
OIL2566
OIL2D40571
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
LK98 ET35
LK98 ET35
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET40
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET40
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET40
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET40
ohne
ohne
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø58.1
Ø58.1
Ø58.1
Ø54.1
Ø54.1
Ø54.1
Ø54.1
Ø54.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.6
Ø56.6
Ø56.6
Ø56.6
Ø57.1
Lochkreis
(mm) /
-zahl
98/4
98/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
54,1
54,1
54,1
54,1
54,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,6
56,6
56,6
56,6
57,1
35
35
38
38
38
40
38
38
38
38
40
38
38
38
40
38
38
38
40
zul.
Radlast
(kg)
560
560
595
595
595
595
595
595
594
595
595
595
595
595
595
595
595
595
595
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
1975
01/04
01/04
05/06
05/06
05/06
05/04
06/03
06/03
06/02
06/02
06/03
06/03
06/03
06/02
06/03
06/03
06/03
06/02
06/03
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 11
OIL2D571
OIL2W571
OIL2571
OIL2D40591
OIL2D591
OIL2W591
OIL2591
OIL2D40601
OIL2D601
OIL2D601
OIL2W601
OIL2W601
OIL2601
OIL2601
OIL3D571
OIL3W571
OIL3571
OIL3D634
OIL3W634
OIL3634
OIL315D651
OIL315651
OIL4D566
OIL4566
OIL4D641
OIL4641
OIL4D661
OIL4661
OIL4D671
OIL4671
OIL6D581
OIL6W581
OIL6581
PGUOIL6581
OIL6D541
OIL6W541
OIL6541
PGUOIL6541
OIL6D561
OIL6D561
OIL6W561
OIL6W561
OIL6561
OIL6561
PGUOIL6561
PGUOIL6561
OIL6D571
OIL6W571
OIL6571
PCZOIL6D571
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET40
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET40
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK108 ET38
LK108 ET38
LK108 ET38
LK108 ET38
LK108 ET38
LK108 ET38
LK108 ET15
LK108 ET15
LK114.3 ET42
LK114.3 ET42
LK114.3 ET42
LK114.3 ET42
LK114.3 ET42
LK114.3 ET42
LK114.3 ET42
LK114.3 ET42
LK100 ET40
OIL6
LK100 ET40
OIL6
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
LK100 ET40
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
ohne
ohne
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
ohne
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø59.1
Ø59.1
Ø59.1
Ø59.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø63.4
Ø63.4
Ø63.4
Ø56.6
Ø56.6
Ø64.1
Ø64.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø58.1
Ø58.1
Ø58.1
Ø58.1
Ø54.1
Ø54.1
Ø54.1
Ø54.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
57,1
57,1
57,1
59,1
59,1
59,1
59,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
57,1
57,1
57,1
63,4
63,4
63,4
65,1
65,1
56,6
56,6
64,1
64,1
66,1
66,1
67,1
67,1
58,1
58,1
58,1
58,1
54,1
54,1
54,1
54,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
57,1
57,1
57,1
57,1
38
38
38
40
38
38
38
40
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
15
15
42
42
42
42
42
42
42
42
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
595
595
595
595
595
595
595
595
595
605
595
605
595
605
595
595
595
595
595
595
575
575
595
595
595
595
595
595
595
595
590
590
590
590
590
590
590
590
550
590
550
590
550
590
550
590
590
590
590
590
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
1975
1975
1975
1975
1975
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1937
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1995
1995
1995
1995
2126
1995
2126
1995
2126
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2126
1995
1995
1995
1995
1995
06/03
06/03
06/02
06/03
06/03
06/03
06/02
06/03
06/03
06/03
06/03
06/03
06/02
06/02
06/03
06/03
06/02
06/03
06/03
06/02
06/03
06/02
06/03
06/02
06/03
06/02
06/03
06/02
06/03
06/02
05/06
05/06
05/06
05/06
06/03
06/03
06/02
06/02
06/03
06/03
06/03
06/03
06/02
06/02
06/03
06/03
06/03
06/03
06/02
06/02
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 11
PGUOIL6571
OILHD601
OILHD601
OILHW601
OILHW601
OILH48D601
OILH48W601
OILH601
OILH601
PGUOILH601
PGUOILH601
OILHD634
OILHW634
OILH48D634
OILH48W634
OILH634
PGUOILH634
OILHD651
OILHW651
OILH651
PGUOILH651
OIL7D651
OIL7W651
OIL735D651
OIL735W651
OIL7651
OIL7651
OIL8D651
OIL8W651
OIL8651
PGUOIL8651
OIL8D571
OIL8W571
OIL838D571
OIL838W571
OIL848D571
OIL848W571
OIL848571
OIL8571
OIL8571
PCZOIL8D571
PCZOIL848D571
PGUOIL848571
PGUOIL8571
OIL8D666
OIL8W666
OIL838D666
OIL838W666
OIL848D666
OIL848W666
LK100 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET48
LK108 ET48
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET48
LK108 ET48
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK108 ET40
LK110 ET42
LK110 ET42
LK110 ET35
LK110 ET35
LK110 ET42
LK110 ET42
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET48
LK112 ET48
LK112 ET48
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET48
LK112 ET48
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET48
OIL848
Ø60.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
ohne
ohne
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø57.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø63.4
Ø63.4
Ø63.4
Ø63.4
Ø63.4
Ø63.4
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
100/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
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57,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
60,1
63,4
63,4
63,4
63,4
63,4
63,4
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
65,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
66,6
40
40
40
40
40
48
48
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40
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35
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35
35
35
35
35
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35
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645
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645
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650
650
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665
650
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665
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665
665
665
665
665
665
703
703
703
664
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665
703
703
665
665
665
665
665
703
703
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
1995
2015
1995
2015
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1995
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1995
1995
1994
1995
1995
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1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
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1995
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06/02
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10/11
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12/03
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Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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OIL848666
OIL8666
PGUOIL848666
PGUOIL8666
OIL0D566
OIL0W566
OIL0566
OIL0566
PGUOIL0566
OIL0D601
OIL0W601
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PGUOIL0601
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OIL0641
PGUOIL0641
OIL0D661
OIL0W661
OIL0661
PGUOIL0661
OIL0D671
OIL0D671
OIL0W671
OIL0W671
OIL0671
OIL0671
PGUOIL0671
PGUOIL0671
OIL9D726
OIL9726
OIL9726
I.1.
LK112 ET48
LK112 ET35
OIL848
LK112 ET35
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK120 ET40
LK120 ET40
LK120 ET40
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
ohne
ohne
ohne
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø56.6
Ø56.6
Ø56.6
Ø56.6
Ø56.6
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø64.1
Ø64.1
Ø64.1
Ø64.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
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112/5
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112/5
114,3/5
114,3/5
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114,3/5
114,3/5
114,3/5
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114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
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114,3/5
114,3/5
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66,6
66,6
66,6
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56,6
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56,6
56,6
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60,1
60,1
60,1
60,1
64,1
64,1
64,1
64,1
66,1
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66,1
66,1
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67,1
67,1
67,1
67,1
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72,6
72,6
72,6
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35
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2040
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2085
2085
2085
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2125
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2125
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2125
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1995
1995
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Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller
: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Handelsmarke
: Dotz Imola
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 8,8 kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
12/03
06/02
12/03
06/02
06/03
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06/02
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 11
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OIL4566:
: Außenseite
: Innenseite
Radtyp
: --
: OIL
Radausführung
: --
: LK114.3 ET42
Radgröße
: --
: 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen
: KBA 45337
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET42
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 06.02
Herkunftsmerkmal
GERMANY
: --
: Made in Germany o. AEZ
Gießereikennzeichnung
: --
: HS ww. CMS ww. ZCW
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: --
: ww. DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
Ein Technischer Bericht vom TÜV NORD, Adlerstrasse 7, 45307 ESSEN mit der Nr. RP-003419-A0-144 vom
15.05.2006 und mit der Nr. RP-003032-A0-144 vom 16.07.2003 liegt vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0290-02-MURD/N11-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
29.05.2006.
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 11
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
1 ALFA LANC., FIAT
3 FIAT
2 FORD
5 CITROEN
8 DAIHATSU
13 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
16 HYUNDAI
7 KIA
18 KIA
12 MAZDA
14 MAZDA
10 NISSAN
9 OPEL / VAUXHALL
6 PEUGEOT
4 MARUTI, SUZUKI
Ausführung
ET
erstellt am
OIL1D581; OIL1581
OIL2D581; OIL2W581;
OIL2581
OIL2D581; OIL2W581;
OIL2581
OIL2D541; OIL2W541;
OIL2541
OIL2D541; OIL2W541;
OIL2541
OIL2D541; OIL2W541;
OIL2541
OIL2D40541
OIL2D541; OIL2W541;
OIL2541
OIL2D40541
OIL2D541; OIL2W541;
OIL2541
OIL2D40541
OIL2D541; OIL2W541;
OIL2541
OIL2D541; OIL2W541;
OIL2541
OIL2D541; OIL2W541;
OIL2541
OIL2D541; OIL2W541;
OIL2541
35
38
04.10.2012
04.10.2012
Allg.
Hinweise
liegt bei
liegt bei
38
04.10.2012
liegt bei
38
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liegt bei
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liegt bei
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liegt bei
38
04.10.2012
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 11
15 SUZUKI
11 TOYOTA
17 TOYOTA
19 BMW AG
33 BMW AG
20 DAIHATSU
24 HONDA
32 HONDA
23 KIA
29 KIA
25 MITSUBISHI
22 NETHERLAND
31 NETHERLAND
21 ROVER
30 ROVER
26 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A.,
DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK)
35 DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK)
28 FIAT
27 OPEL, OPEL / VAUXHALL
34 OPEL, OPEL / VAUXHALL
38 SEAT
36 SKODA
37 VOLKSWAGEN
39 VOLKSWAGEN
40 NISSAN
41 NISSAN
42 AUTOMOBILES DACIA S.A.
43 NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
OIL2D40541
OIL2D541; OIL2W541;
OIL2541
OIL2D40541
OIL2D561; OIL2W561;
OIL2561
OIL2D40561
OIL2D561; OIL2W561;
OIL2561
OIL2D561; OIL2W561;
OIL2561
OIL2D40561
OIL2D561; OIL2W561;
OIL2561
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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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45 NISSAN
44 RENAULT
46 RENAULT
47 AUDI
48 FORD
49 MAZDA
51 CITROEN
50 PEUGEOT
52 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM
DAEWOO (ROK)
53 HONDA
54 ROVER
55 NISSAN
59 HYUNDAI
60 KIA
56 DIAMOND, MITSUBISHI
57 NETHERLAND
58 SMART GmbH
61 VOLVO
62 FIAT
63 FUJI HEAVY IND.(J)
64 TOYOTA
65 FUJI HEAVY IND.(J)
66 ROVER
73 AUDI
67 AUDI
68 CHRYSLER (USA)
69 SEAT
74 SEAT
72 SKODA
71 SKODA
75 VOLKSWAGEN
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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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Seite: 9 von 11
70 VOLKSWAGEN
77 RENAULT
76 MATRA (F), RENAULT
79 FORD
78 FORD
80 CITROEN
81 PEUGEOT
82 VOLVO
88 OPEL, OPEL / VAUXHALL
87 SAAB
86 OPEL, OPEL / VAUXHALL
83 OPEL, OPEL / VAUXHALL
84 SAAB
85 SAAB
94 AUDI
90 AUDI
101 AUDI
91 FORD
100 FORD
95 SEAT
92 SEAT
102 SEAT
96 SKODA
89 SKODA
99 SKODA
97 VOLKSWAGEN
93 VOLKSWAGEN
98 VOLKSWAGEN
105 FORD
104 SEAT
108 SEAT
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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 11
107 SKODA
103 SKODA
109 VOLKSWAGEN
106 VOLKSWAGEN
110 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
111 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
112 MERCEDES-BENZ
113 DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
115 SUZUKI
114 TOYOTA
116 HONDA
118 NISSAN
117 RENAULT
123 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
122 KIA
121 KIA MOTORS (SK)
119 MAZDA
120 DIAMOND, MITSUBISHI
124 BMW AG
PCZOIL848D571
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liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 11
V.2.
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 04.10.2012
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Befestigungsteile
Befestigungsteile
Nabenkappe
Radanschluß
Radanschluß
Radanschluß
Radanschluß
Radanschluß
Radanschluß
Radanschluß
Radanschluß
Radanschluß
Radanschluß
Radanschluß
Radanschluß
Radanschluß
Radbeschreibung
Radzeichnung
Radzeichnung
Radzeichnung Bl.1-2
Radzeichnung Bl.1-4
Tabelle AEZ Ring System
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Zeichnung Radanschlüsse
Zentrierringe
Zentrierringe
Zentrierringe
Unterlagen
AEZ S01-01
AEZ M01
AC1011
J 272 015
J 272 010
J 272 008
J 272 007
J 272 003
J 272 005
J 272 004
J 272 011
J 272 002
J 272 001
J 272 009
J 272 006
J 272 014
19. Ausfertigung
J 272 000
Wanfeng_52811565
wfv 9166 4-Loch
wfv 9166 5-Loch
--RP-003032-A0-144
366-0290-02-MURD/N11-TB
RP-003419-A0-144
W-365565-8128E-00
Ring for BASE-System 71,6
Ringe Base 60,1
Ringe 70
Datum / Änderung / Datum
31.10.1999 1/01.09.2002
22.11.1994 2/12.04.2002
17.02.2000
06.05.2003 --/24.12.2003
06.05.2002
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06.05.2002
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06.05.2003 --/17.11.2003
24.07.2012
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01.03.2006 15.11.2010
08.05.2003 27.08.2007
07.05.2003 10.11.2010
17.06.2010
16.07.2003
29.05.2006
15.05.2006
23.05.2000
23.02.2011
30.11.2011
09.08.2002 28.08.2006
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: OIL
des Herstellers / Importeurs: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Datum: 04.10.2012
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
-
18
-
19
-
20
-
G
-
12
-
13
-
Q
-
V.7
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
D.3
-
O.1
-
O.2
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
4
E
D.1
D.2
3
-
-
5
V.9
-
14
P.3
-
10
-
22
-
14.1
P.1
-
9
P.2
P.4
L
J
2.2
-
/-
T
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:OIL
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
:04.10.2012
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Zu Auflage 21B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 21P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 22B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 22I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 26J:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Zu Auflage 26N:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:OIL
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
:04.10.2012
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genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27F:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Zu Auflage 27H:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 663:
Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Zu Auflage 686:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
UNIROYAL
CONTINENTAL
GOODYEAR
MICHELIN
Reifengröße:
205/60R15
225/55R15
Typ:
Rallye 440
CZ 99
EAGLE GSN, EAGLE NCT3
MXM
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage FFG:
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:OIL
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
:04.10.2012
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Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller:
Typ:
DUNLOP
SP SPORT 2000, D 40
Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur
dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
Zu Auflage LAG:
Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller:
Typ:
DUNLOP
D40 (ZR), SP SPORT 2020 MFS (ZR)
Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur
dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
Zu Auflage TAU:
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Radgröße:
Reifengröße:
Vorderachse:
6 - 6 1/2 x 15
195/50R15
Hinterachse:
6 1/2 - 7 x 15
205/50R15
Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der
Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage VEI:
Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind bei
folgenden Reifenfabrikaten ausreichend:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
MICHELIN
Typ:
RE 720
ContiSportContact
SP Sport 2000, SP Sport 2040E
Pilot EXALTO
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 103 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
OIL848D571
OIL848W571
OIL848571
PGUOIL848571
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET48
LK112 ET48
LK112 ET48
LK112 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
703
703
703
703
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SKODA
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
SKODA OCTAVIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15
1Z
gültig
ab
Fertig
datum
08/04
08/04
12/03
12/03
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
Auflagen
Nicht Octavia Scout;
12A; 51G
12A
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
e11*2007/46*0012*..
205/60R15
215/60R15 94
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 103 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 104 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
OIL848D571
OIL848W571
OIL848571
PGUOIL848571
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET48
LK112 ET48
LK112 ET48
LK112 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
703
703
703
703
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
gültig
ab
Fertig
datum
08/04
08/04
12/03
12/03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SEAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1P; 5P; 5PN
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7MS
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm für Typ : 1P; 5P; 5PN
170 Nm für Typ : 7MS
ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*2007/46*0012*..
5PN
63 - 118 195/65R15
12K; 51G
205/60R15 91 12A
ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15
5P
12K; 51G
205/60R15 91 12A
LEON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e9*2001/116*0052*..
1P
kW
Reifen
63 - 118 195/65R15
205/60R15 91
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 722; 73C;
74A; 74P
Auflagen
Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 722; 73C;
74A; 74P
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 104 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 4
SEAT ALHAMBRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*95/54*0036*..,
7MS
66 - 110 195/65R15
e1*98/14*0036*..
205/60R15
215/60R15
215/60R15 94
225/55R15 92
225/60R15 96
e1*98/14*0036*..
7MS
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
7MS
e1*98/14*0036*..
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
51G
51G
51G
5HI
VDN
11A; 21P; 22I; 54A
12U; 51G
12U; 5HR
11A; 12A; 22L; 24J; 5HI
51G
5HR
11A; 22L; 24J; 5HI
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0036*07;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Reifen mit
Schneeketten; ab
e1*98/14*0036*08;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 573; 71K;
722; 73C; 74A; 74P;
76Q
ab e1*98/14*0036*08;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 573;
71K; 722; 73C; 74A;
74P; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 104 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 104 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 105 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
OIL848D571
OIL848W571
OIL848571
PGUOIL848571
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET48
LK112 ET48
LK112 ET48
LK112 ET48
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
703
703
703
703
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FORD
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 170 Nm
FORD GALAXY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0024*..,
WGR
66 - 85 215/60R15 94
e1*95/54*0024*..
66 - 128 195/65R15
205/60R15
225/55R15 92
225/60R15 96
128
215/60R15
Auflagen zu Reifen
5HI
51G
51G
VDN
11A; 21P; 22I; 54A
51G
WGR
e1*95/54*0024*..
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
12U; 51G
12U; 5HR
11A; 12A; 22L; 24J; 5HI
WGR
e1*95/54*0024*..
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
51G
5HR
11A; 22L; 24J; 5HI
gültig
ab
Fertig
datum
08/04
08/04
12/03
12/03
Auflagen
nur bis
e1*95/54*0024*11;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Reifen mit
Schneeketten; ab
e1*95/54*0024*12;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
ab e1*95/54*0024*12;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
722; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 105 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 105 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 8
Fahrzeughersteller
: VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET48
LK112 ET48
LK112 ET48
LK112 ET48
OIL848D571
OIL848W571
OIL848571
PGUOIL848571
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
57,1
57,1
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
703
703
703
703
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
gültig
ab
Fertig
datum
08/04
08/04
12/03
12/03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLKSWAGEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1T; 1KM; 2K; 1K; 1t; 2KN; AU; 1KP; 16
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm für Typ : AU; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16; 2K; 2KN
170 Nm für Typ : 7M
CADDY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0252*..
2K
62 - 81
e1*2007/46*0217*..,
2KN
Reifen
195/65R15 91
205/60R15 91
Auflagen zu Reifen
11A; 248
Auflagen
kurzer Radstand;
Allradantrieb;
51G
5GG
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Nicht Caddy Maxi;
nur bis
195/65R15
205/60R15 91
51G
5GG
WV2ZZZ2K?8?05280
0;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Nur Caddy Maxi;
langer Radstand;
205/60R15 95
215/60R15 94
5HR
11A; 24J; 5HI
L320
2K
2KN
e1*2001/116*0252*..
e1*2007/46*0217*..,
L320
51 - 81
195/65R15
205/60R15 91
205/60R15 95
2K
2KN
e1*2001/116*0252*..
e1*2007/46*0217*..,
L320
62 - 81
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 8
CADDY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0252*.. 51 - 81
2K
e1*2007/46*0217*..,
2KN
Reifen
195/65R15
Auflagen zu Reifen
12S; 51G
Auflagen
Nicht Caddy Maxi;
ab
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
1;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 722; 73C;
74A; 74P; 76Q; VB1
GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2007/46*0623*..
AU
kW
63
77
Reifen
195/60R15 88
195/65R15 91
205/60R15 91
205/65R15 94
1K
e1*2001/116*0242*..
55 - 110 195/65R15
1K
e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91
e1*2007/46*0490*..
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
1K
e1*2001/116*0242*..
55 - 110 195/65R15
205/60R15
215/60R15 94
1K
e1*2001/116*0242*..
77 - 103 195/60R15 88
195/65R15 91
205/55R15 88
205/60R15 91
215/60R15 94
225/50R15 91
Auflagen zu Reifen
12T
12T
12R
12A
12V; 51G
12V
Auflagen
nur Golf 7; ab
e1*2007/46*0623*01;
Schrägheck; 5-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 73C; 74A;
74P; 76Q
Reifen mit
Schneeketten; Nur
Golf 5; Nur bis
e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Nur Golf 6; Ab
12A
e1*2001/116*0242*25;
11A; 12A; 24J; 24M
Schrägheck;
11A; 12A; 24J; 24M; 686 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 722; 73C;
74A; 74P; 76Q
51G
Nur Golf 5; Nur bis
51G
e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
722; 73C; 74A; 74P;
76Q
12M
Cabrio;
12M
Frontantrieb;
12N
10B; 11B; 11G; 11H;
12N
51A; 71K; 722; 73C;
11A; 12A; 245
74A; 74P; 76Q
11A; 12A; 21S; 24J; 57I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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GOLF PLUS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15
1KP
1KP
e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91
e1*2007/46*0491*..
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
1KP
Auflagen zu Reifen
12V; 51G
e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91
e1*2007/46*0491*..
205/60R15 91
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten; Nicht
CrossGolf; Nur Golf
Plus; Nur bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2001/116*0304*14;
11A; 248
Frontantrieb;
11A; 22M; 24J; 248; 686 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
722; 73C; 74A; 74P;
76Q
12V
Reifen mit
12V
1KP
e1*2001/116*0304*..
75 - 103 195/65R15
205/60R15 91
12T; 51G
12A
1KP
e1*2001/116*0304*..
75 - 90
195/65R15
205/60R15 91
12T; 51G
12A
1KP
e1*2001/116*0304*..
55 - 110 195/65R15
205/60R15 91
12K; 51G
12A
Schneeketten; Nur
Golf Plus 6; Ab
e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Nur CrossGolf; Nur
bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Nur CrossGolf 6; Ab
e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Nur bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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JETTA, BEETLE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0539*..
16
77 - 103 195/60R15 88
195/65R15
205/55R15 88
205/60R15 91
205/65R15 94
215/60R15 94
225/50R15 91
Auflagen zu Reifen
12R
12R; 51G
12Q
12Q
12A
12A
11A; 12A; 270; 57I
Auflagen
Nur Jetta
(Stufenheck);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
JETTA, GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0328*.. 59 - 110 195/65R15
1KM
205/60R15
Auflagen zu Reifen
12S; 51G
12A; 51G
Auflagen
JETTA (Limousine);
GOLF (Variant);
GOLF 6 (Variant);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 722; 73C;
74A; 74P; 76Q
TOURAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
DE*2007/46*0506*.., 75 - 103 195/65R15
1t
Auflagen zu Reifen
12S; 51G; 52J
Auflagen
nur CrossTouran;
1T
1t
1T
e1*2007/46*0506*..
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..
DE*2007/46*0506*..,
e1*2007/46*0506*..
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..
10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 103 205/60R15 91
5GG
51A; 71K; 722; 73C;
74A; 74P; 76Q; 76Z
nicht CrossTouran;
66 - 110 195/65R15
51G
10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 103 195/65R15 91
12S; 5GG
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
nicht CrossTouran;
66 - 110 195/65R15
12S; 51G
10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12S; 5GG
M+S
195/65R15 91W 12S; 5GG
51A; 71K; 722; 73C;
205/60R15 95
1t
1T
DE*2007/46*0506*..,
e1*2007/46*0506*..
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..
VW SHARAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0023*..,
7M
66 - 85 215/60R15 94
e1*95/54*0023*..,
66 - 128 195/65R15
e1*98/14*0023*..
205/60R15
215/60R15
225/55R15 92
225/60R15 96
e1*98/14*0023*..
7M
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
5HI
51G
51G
51G
5GM
11A; 21P; 22I; 54A
51G
5HR
11A; 22L; 24J; 5HI
74A; 74P; 76Q
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0023*11;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
722; 73C; 74A; 74P;
76Q
ab e1*98/14*0023*12;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 573;
71K; 722; 73C; 74A;
74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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VW SHARAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0023*..
7M
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
12U; 51G
12U; 5HR
11A; 12A; 22L; 24J; 5HI
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten; ab
e1*98/14*0023*12;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 573; 71K;
722; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12S) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, z. B. VW-Teile-Nr. 000 091 386D (System RUD Diskmatic) bzw.
RUD-Ketten-Nr. 46022 oder Votex Teile-Nr. 000 091 387 E ist nur an der Achse, die in der
Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R15
Hinterachse:
225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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Seite: 8 von 8
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/60R15
Hinterachse:
225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 112 MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: OIL
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
OIL848D666
OIL848W666
OIL848666
PGUOIL848666
Kennzeichnung
Rad
LK112 ET48
OIL848
LK112 ET48
OIL848
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,6
66,6
66,6
66,6
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
Kunststoff
zul.
Radlast
(kg)
703
703
703
703
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
1995
1995
gültig
ab
Fertig
datum
12/03
12/03
12/03
12/03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 168
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 169; 245
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : 168
130 Nm für Typ : 169; 245
A-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*96/79*0073*..
168
44 - 75
Reifen
185/55R15
195/50R15
195/55R15
169
e1*2001/116*0288*..
60 - 85
B-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0314*.. 70 - 85
245
185/65R15
195/60R15 88
205/55R15 88
205/60R15 91
225/50R15 91
Reifen
195/65R15
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
Auflagen zu Reifen
10N; 11A; 22I; 24J; 24M;
51G; 52J
10N; 11A; 22I; 24J; 24M;
51G
10N; 11A; 21P; 22I; 24J;
24M; 51G
51G
Auflagen
kurzer Radstand;
langer Radstand;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 722; 73C;
74A; 74P; 76Q; 915
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
11A; 24J; 24M
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
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Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
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Radtyp: OIL
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hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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