Rechtsfragen zu Nutzungsverträgen zu eigenen Garagen auf
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Rechtsfragen zu Nutzungsverträgen zu eigenen Garagen auf
Brandenburg 25.05.2005 7:53 Uhr Seite 2 Aus dem Landesverband Rechtsfragen zu Nutzungsverträgen zu eigenen Garagen auf fremdem Grund und Boden/Aktivitäten des DMB 1. Die Rechtslage Rechtsgrundlage für diese Nutzungsverträge ist das Schuldrechtsanpassungsgesetz – SchuldRAnpG – vom 21. September 1994 i. d. F. v. 17. Mai 2002 (in Beck-Texte im dtv „Mietrecht” 39. Auflage 2004, S. 84 ff, enthalten). Für die Erhöhung der Nutzungsentgelte (Pachtzinsen) gilt die Nutzungsentgeltverordnung – NutzEV. Achtung: Diese Rechtsvorschriften gelten nicht für gemietete Garagen oder für Verträge nach dem 2. Oktober 1990. Ob sie für vom Nutzer auf dem Wohngrundstück vor dem 3. Oktober 1990 errichtete Garagen gelten, kann streitig sein. Einschlägig für vorgenannte Nutzungsverträge und für die Beantwortung o. g. „Eigentumsfrage“ sind vor allem die §§ 12 (2), 15 (1) und 23 (6) SchuldRAnpG. Grundsätzlich: 1. Das Eigentum an den Garagen geht 2007 nicht per Gesetz an den Grundeigentümer über, sondern – wie auch jetzt – nur bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses (durch Kündigung des Nutzers oder des Grundeigentümers). 2. Seit dem 1. Januar 2000 bereits kann der Grundeigentümer ohne besonderen Grund das Nutzungsverhältnis kündigen (§ 23 Abs. 6). 3. Bis 31. Dezember 2006 hat der Eigentümer in diesem Fall dem Nutzer den Zeitwert der Garage zu entschädigen. Danach ist die so genannte Invest.-Schutzfrist ausgelaufen und eine Entschädigung nicht mehr vorgesehen (§ 12 Abs. 2) – von einigen z. T. als „entschädigungslose Enteignung“ bezeichnet. (Der Gesetzgeber hatte sich zur Angleichung der Rechtsverhält16 MieterZeitung 3/2005 (Nutzungsverträge gemäß §§ 312–315 ZGB/DDR) In den Medien und durch andere Verbände wird immer wieder verbreitet, dass 2007 das Eigentum der Nutzer an diesen Garagen per Gesetz in das Eigentum der Grundeigentümer übergehe („gesetzliche Enteignung“) und dass dagegen etwas zu tun sei. In den Mietervereinen besteht zum Teil Unsicherheit, wie die Mitglieder beraten werden sollen. Folgende Fragen werden immer wieder gestellt: 1. Wie ist die konkrete Rechtslage? 2. Welche Hinweise für die Rechtsberatung können daraus abgeleitet werden? 3. Welche rechtspolitischen Aktivitäten leisten Landesverband und DMB? nisse – Baulichkeiten sollen wesentlicher Bestandteil des Grundstückes werden – davon leiten lassen, dass die Investitionen der Garagenerrichter bis 2007 wirtschaftlich wohl abgeschrieben bzw. abgenutzt sind und keines besonderen Schutzzweckes mehr bedürfen. Bei Kündigung durch den Nutzer oder durch dessen Veranlassung besteht ohnehin kein Entschädigungsrecht zum Zeitwert – höchstens bei Verkehrswerterhöhung nach Abs. 3 oder Wertersatz nach Abs. 5.) 4. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Grundeigentümer bei eigener Kündigung ab 2007 gar verlangen, dass der Nutzer die hälftigen Abbruchkosten trägt (§ 15 Abs. 1). Bis 31. Dezember 2006 kann dies nur bei Kündigung durch den Nutzer oder durch dessen Veranlassung (z. B. Zahlungsverzug) verlangt werden. Fragen, z. B. zu ungenehmigt errichteten Garagen – „Schwarzbauten“ -, zu Besonderheiten bei Nutzerwechsel etc., sind damit bewusst nicht beantwortet und bedürfen ggf. der Erörterung im jeweiligen Einzelfall. Die hin und wieder gestellte Frage, ob ein Grundeigentümer ab 1. Januar 2007 folglich das Nutzungsverhältnis kündigen könne, ohne dem Nutzer eine Entschädigung zu zahlen und dann das gleiche Grundstück mit Garage teurer weiterverpachten kann, muss aus rein rechtlicher Sicht m. E. bejaht werden. Ob dies in praxi tatsächlich so geschehen wird, bleibt abzuwarten. Gegebenenfalls wird der Grundeigentümer gar das Risiko tragen müssen, das Grundstück gar nicht mehr verpachtet zu bekommen. Auch die Kosten des Erhaltes der Garage und ggf. eines späteren Abbruchs auf eigene Kosten riskiert er. Wesentlich unverständlicher und mindestens ebenso ungerecht wird die Gesetzesregelung empfunden, wonach der Nutzer ab 2007 einerseits sein Eigentum bei Vertragsende entschädigungslos verliert und zusätzlich noch mit den hälftigen Abbruchkosten belastet werden kann. 2. Hinweise für die Rechtsberatung 1. Die Rechtslage – siehe oben unter 1. – ist relativ eindeutig, wenn auch für manche Garagennutzer eher misslich und als ungerecht empfunden. 2. Den Nutzern muss gegenwärtig in aller Regel dringend davon abgeraten werden, selbst zu kündigen oder durch ihr Verhal- ten dem Grundeigentümer Anlass zur Kündigung aus wichtigem Grund zu geben. In diesen Fällen verliert der Nutzer nicht nur seinen Anspruch auf Entschädigung des Zeitwertes seiner Garage (Entschädigungen wegen Verkehrswerterhöhung nach § 12 Abs. 3 oder Wertersatz nach Abs. 5 kommen eher selten in Betracht), sondern muss ggf. auch noch die hälftigen Abbruchkosten tragen. In Fällen, in welchen der Nutzer das Nutzungsrechtsverhältnis beenden will, sind grundsätzlich folgende zwei Möglichkeiten anzuraten: Erstens: einvernehmliche Nutzungsaufhebungsvereinbarung mit Entschädigung für Garage (üblich je nach Bauart und Erhaltungszustand: 1 500 bis 2 500 Euro) – Beibringung eines interessierten Pächters (Nachnutzers) kann sinnvoll sein, wenn der Grundeigentümer weiterverpachten will und ggf. höheres Entgelt erzielen kann. Zweitens: dreiseitiger Vertrag zwischen bisherigem Nutzer, Nachnutzer und Grundeigentümer (bisheriger Nutzer wird aus Vertrag entlassen, Nachnutzer tritt ein und kauft die Garage etc.). Vorteil für Nutzer/Nachnutzer: Rechtsgrundlage bleibt SchuldRAnpG und NutzEV. Ein Rechtsanspruch auf eine dieser Varianten besteht nicht! B A 3. Rechtspolitische Aktivitäten Der DMB erhält gegenüber dem Bundesgesetzgeber seine vielfach benannten Forderungen zur Besserstellung der Garagen(und Datschen-)Nutzer und insoweit zur nochmaligen Novelle des SchuldRAnpG aufrecht. Der Landesverband Brandenburg des DMB war hier immer Vorreiter in den neuen Ländern und arbeitet insoweit mit anderen Interessenverbänden zusammen. Radloff 30 30 Brandenburg 25.05.2005 7:54 Uhr Seite 3 BRANDENBURG uf Anhti- utuch erunerder men ern fti- zer nis ch ten utng age Er00 erutnn erhe- rag er, tüaus zer age er: ibt Der Mieterverein VIADRINA in Frankfurt (Oder) hat viele seiner Mitglieder in der Universitätsstadt an der Oder. Gut besucht sind aber auch die Außenstellen des Vereins in Bad Freienwalde, Seelow und Neuhardenberg. Jeweils einmal im Monat können die Mitglie- Prenzlauer Bilanz nach zwei Jahren: 1500 Beratungen und Interessenvertretungen für seine Mitglieder BESSER MIT ANMELDUNG der so auch einen kurzen Weg in die Beratung nutzen. Damit die Berater in den Außenstellen nun aber auch die in der Geschäftsstelle in Frankfurt liegenden jeweiligen Akten zur Hand haben können, bittet der Verein darum, dass die Mitglieder ihren Besuch in den Außenstellen möglichst vorher telefonisch anmelden. Dies kann zu den üblichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 03 35/ 6 85 02 60 erfolgen. Beratung in den Außenstellen: Bad Freienwalde - jeden ersten Donnerstag des Monats von 15.00 bis 18.00 Uhr im Haus der Begegnung, Ringstraße 1; Seelow - jeden zweiten Montag des Monats von 15.00 bis 18.00 Uhr in der SPD-Geschäftsstelle, Berliner Straße 31a; Neuhardenberg - jeden dritten Montag des Monats von 15.00 bis 18.00 Uhr in der Bibliothek, Birkenweg 2. Fallen Beratungstermine auf Feiertage, so verschieben sich die Beratungen um eine Woche. Neu gewählt (v. l.): Heinz Rudolf, Sigrid Bormann, Eberhard Gründel, Hubert Moser und Hans-Jürgen Völtz ■ Der Mieterverein Prenzlau/Templin erfreut sich eines guten Rufes. Er hat sich viel Anerkennung erworben in den fast 15 Jahren seines Bestehens. In Städten und Dörfern der Uckermark zählt der Verein immerhin 781 Mitglieder. Wenn es jüngst auch einige Austritte gab, woran hauptsächlich die Auswirkungen von Hartz IV ihren Anteil haben, so stehe der Verein doch auf stabilen Füßen und er bewähre sich als anerkanntes Sprachrohr, als Interessenvertreter der Mieter im Territorium, konstatierte der langjährige Vereinsvorsitzende, Hans-Jürgen Völtz, auf der Wahlversammlung im April in der uckermärkischen Kreisstadt. Mieterverein Potsdam Mitgliederversammlung ne t! Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung für dieses Jahr einberufen. Sie findet am 22. Juni 2005 von 18.00 bis 20.00 Uhr in der Fachhochschule Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 4 (Nähe Alter Markt), statt. em elgen eninelht. enmer ern dezuoff 30 Mieterverein – anerkanntes Sprachrohr ALS TAGESORDNUNG IST VORGESEHEN: 1. Berichterstattung des Vorstandes 2. Nachwahlen zum Vorstand und von Revisoren 3. Satzungsänderungen (u. a. Mitgliederversammlungen alle zwei Jahre, § 6) 4. Ergebnisse der Mitgliederbefragung (Was erwarten unsere Mitglieder von ihrem Verein?) Wir laden alle Mitglieder hiermit zur Teilnahme ein und freuen uns auf Ihr Kommen. gez. Dr. Rainer Radloff, Vorsitzender 30 Zu sich gegenwärtig abzeichnenden Tendenzen wurde im Bericht der eindeutige Standpunkt des Vereins formuliert. „Weitere Steigerungen bei den Wohnkosten, ohne jegliche Verbesserung des Wohnwertes sind sozial- und wohnungspolitisch bedenklich.” Die Fluktuation in den Städten und Dörfern, die vielfach zu leer stehenden Wohnungen führe, einem Zustand, dem nur noch mit Abriss begegnet werden kann, die erschreckend anwachsende Kostensteigerung bei den Nebenkosten sowie Versuche von Vermietern, die Empfehlung des qualifizierten Mietspiegels zu umgehen, wurden als wichtige Probleme benannt. Seit März 2003 kann der Prenzlauer Mieterverein insgesamt 1 500 Beratungen zu elf Themen verbuchen: Die erste Stelle nehmen mit 32,4 Prozent die Betriebskosten ein, es folgen mit 18,1 Prozent Wohnungsmängel, mit 14,3 Prozent Schönheitsreparaturen und 5,2 Prozent Probleme, die sich für die Arbeitslosengeld-II-Bezieher ergeben. Hier geht es vor allem um den gesetzlich vorgesehenen angemessenen Wohnraum. Hans Quardokus machte sich zum Sprachrohr der Mitglieder. Er bescheinigte dem Vorstand eine gute Arbeit. Er selbst fühle sich im Verein gut aufgehoben, werde diesem auch weiterhin die Treue halten. Zur Erfolgsbilanz des Mietervereins Prenzlau gehört auch die Mitarbeit am neu erschienenen qualifizierten Mietspiegel, einer Gemeinschaftsarbeit mit der Stadtverwaltung und den Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedergewinnung durch wirksamere Öffentlichkeitsarbeit nimmt zukünftig einen wichtigen Platz ein. Gegenwärtig gibt es immer noch 144 Orte im Territorium ohne Vereinsmitglieder. Drei langjährige verdiente Vereinsmitglieder wurden mit der Ehrennadel des DMB in Bronze ausgezeichnet: Ursula Hartwig, Horst Langhoff und Eberhard Gründel. Ein Präsent erhielt Sylvia Hoppstädter. Neben Hans-Jürgen Völtz (Vorsitzender) wurden Hubert Moser (Stellvertreter), Eberhard Gründel (Schatzmeister), Heinz Rudolf, Sigrid Bormann und Manfred Soope (Mitglieder des Vorstandes) einstimmig gewählt. Als Kassenprüfer wurden Hanna Vierk, Gisa Hecht und Erika Sprenger bestätigt. ■ AUSSERDEM Die Mitglieder des Landesvorstandes, Geschäftsführer Dr. Radloff und der Vorsitzende der Mietervereinigung Nord nahmen am Deutschen Mietertag in Kiel teil. Lesen Sie einen ausführlichen Bericht in der nächsten Ausgabe der MieterZeitung. Den 15. Jahrestag ihrer Gründung begehen Landesverband und die Mietervereinigung Nord am 17. und 18. Juni gemeinsam in Oranienburg. Alle Vereine wurden hierzu bereits herzlich eingeladen. Landesverband Mieterbund Land Brandenburg, Schopenhauerstraße 31, 14467 Potsdam, Tel. 03 31/9 51 08 90. Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16–17: Dr. Rainer Radloff 3/2005 MieterZeitung 17