Fragen zu PFT Sehr geehrter Herr Minister, für Ihr Schreiben vom
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Fragen zu PFT Sehr geehrter Herr Minister, für Ihr Schreiben vom
nister Bitte diesen Absatz nicht löschen, ist im Ausdruck nicht zu sehen Johannes Remmel Grüne im Landtag NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Parlamentarischer Geschäftsführer Minister Eckhard Uhlenberg Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Schwannstr. 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 02 11/884-2860 ¬ 02 11/884-2870 40476 Düsseldorf gruene.Fraktion.nrw@landtag.nrw.de 8. Dezember 2006 Fragen zu PFT Sehr geehrter Herr Minister, für Ihr Schreiben vom 27.10.2006 bedanke ich mich. Leider sind Sie meiner Bitte, mir die Daten (Lage, Größe, Tonnage) der in NRW mit "Bodenhilfsstoffen" beaufschlagten Flächen zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekommen. Wir teilen ihre Haltung, dass der gesamte Komplex einer umfassenden Untersuchung zugeführt wird, und haben dazu einen ausführlichen Fragenkatalog erarbeitet. Darin werden die relevanten Teilaspekte gegliedert und spezifiziert. Wir gehen davon aus, dass aufgrund einer sorgfältig, vollständig und präzise durch Ihr Haus erarbeiteten Beantwortung eine weit reichende politische Bewertung auch hinsichtlich notwendiger Konsequenzen möglich sein wird. Wir haben die formlose Art eines Briefes gewählt, um zu schnellen Antworten zu gelangen. Wohl wissend, dass wir darauf keinen Anspruch haben, gehen wir von einer maximalen reinen Bearbeitungszeit von vier Wochen aus. Für uns ist klar, dass die Weihnachtspause vom 24.12.2006 bis zum 5.01.2007 einer möglichen Bearbeitungszeit nicht zuzurechnen ist. Sollten Sie hinsichtlich des vorgeschlagenen Verfahrens abweichende Auffassungen haben, so bitten wir um schnelle Abklärung. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, habe ich dieses Schreiben und den beigefügten Fragenkatalog Frau Fasse als Ausschussvorsitzende und den Sprecherinnen aller anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen 08. Dezember 2006 A. Fragenkomplexe Die Auswirkungen der Belastung der Umwelt mit PFT lassen sich in vier thematische Bereiche unterteilen. Die vier Umweltbereiche unterscheiden sich in der jeweils spezifischen Belastung mit PFT, in den damit verbundenen jeweiligen umweltrelevanten Auswirkungen und den unterschiedlichen Handlungsfeldern, die ergriffen werden müssen. Aus diesem Grund möchte ich eingangs die vier Problembereiche skizzieren. Die nachfolgenden Fragen sind entsprechend in diese vier Gruppen aufgeteilt: I Die PFT-Verschmutzung gefährdet die Bodenfruchtbarkeit und eine gesundheitlich einwandfreie Landwirtschaft. Gefährliche Stoffe wie PFT, die unerlaubterweise auf dem Boden aufgebracht worden sind, gefährden mittel- und langfristig die Bodenfruchtbarkeit. Je nach landwirtschaftlicher Nutzung können diese Stoffe über die Nahrungskette bis hin zum Menschen gelangen. Die Flächen, die aufgrund ihrer Belastung die Grenzwerte überschreiten und mit ihrem Schadstoffinventar ein Umweltrisiko darstellen, sind durch geeignete Maßnahmen zu sanieren. II Die PFT-Verschmutzung gefährdet die Gewässer und eine gesundheitsunbedenkliche Trinkwasserversorgung im Einzugsgebiet der Ruhr. Gefährliche Stoffe wie PFT gefährden unmittelbar die Gewässerökologie. Sie verteilen sich im Wasser und reichern sich in Sediment und Lebewesen an. Dabei werden PFT in der Natur nur sehr langsam abgebaut. Im Einzugsgebiet der Ruhr findet die Trinkwassergewinnung vorwiegend aus der Uferfiltration und Grundwasseranreicherung mit dem Ruhrwasser als Rohwasser statt. Die Trinkwasserqualität ist deshalb eng mit dem Vorhandensein von gefährlichen Stoffen wie PFT im Rohwasser der Ruhr verknüpft. Gefährliche Stoffe im Rohwasser, die mit den ortsüblichen Verfahren an der Ruhr Weitere Informationen: Johannes Remmel MdL Umweltpolitischer Sprecher Telefon 02 11/884-2748 Telefax 02 11/884-3511 johannes.remmel@landtag.nrw.de Ellen Brouns wiss. Mitarbeiterin Telefon 02 11/884-2809 Telefax 02 11/884-3516 ellen.brouns@landtag.nrw.de nicht eliminiert werden können, müssen mit modernen Trinkwasseraufbereitungsverfahren nach Stand der Technik entfernt werden. III Die PFT-Verschmutzung erfordert eine Novellierung der Verordnungen und Gesetze zu den biogenen Abfallstoffen wie Kompost, Klärschlamm, Gärreste. Täglich werden in der Bundesrepublik flächendeckend biogene Abfallstoffe nach der Bioabfallverordnung, Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung aufgebracht. Die Erfahrungen mit der PFT-Problematik lassen es angebracht erscheinen, diese Verordnungen zu novellieren. IV Die PFT-Verschmutzung erfordert Aktivitäten der Landesregierung zur EUChemikalienpolitik Die Vorkommnisse der Belastungen mit PFT in den Umweltmedien Wasser und Boden geben weiteren aktuellen Anlass, vorhandenen und zukünftigen Umweltbelastungen durch eine vorausschauende und nachhaltige Chemiepolitik entgegenzuwirken. Entsprechend einer umfassenden Präventionsstrategie muss die EU-Chemiekalienverordnung auch für Altstoffe hinsichtlich Tonnage und Überprüfung verändert werden. Sowohl auf EU- als auch auf BundesEbene ist ein Verbot von gesundheitsgefährdenden Stoffen notwendig, insbesondere wenn sie trotz guter Aufbereitungstechnik ins Trinkwasser gelangen. Das bereits ausgesprochene Verbot von PFOS muss auch auf PFOA ausgedehnt werden. Ausgehend von bisher veröffentlichten Informationen bitten wir Sie, uns folgende Fragen innerhalb der Problembereiche zu beantworten: B. Fragen I. Bodenschutz I.1. Grenzwerte und Interventionswerte Es entspricht allgemeiner Handlungskonvention und Gefahrenabwehrstrategie in allen Staaten der europäischen Union, dass bei Vorliegen von Bodenkontaminationen zu allererst über umwelterhebliche Grenzwerte nachgedacht wird. Essentieller Bestandteil einer Gefährdungsabschätzung ist zuallererst die Bestimmung bzw. Erarbeitung der ökotoxikologischen 2/27 Kenngrößen der im Focus stehenden Substanz für die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft und die toxikologischen Kenngrößen gegenüber der menschlichen Gesundheit. Aus diesen Werten werden dann die Interventionskonzentrationen abgeleitet, bei deren Überschreitung in den jeweiligen Umweltmedien Sanierungskonzepte eingeleitet werden. I.1.1. Welche ökotoxikologisch begründeten Grenzwerte bzw. Vorüberlegungen existieren bezüglich der PFT-Verbindungen für die einzelnen Umweltmedien? I.1.2. Welche humantoxikologisch begründeten Grenzwerte bzw. Vorüberlegungen existieren bezüglich der PFT-Verbindungen für die menschliche Gesundheit? I.1.3. Welche Interventionswerte bzw. Vorüberlegungen existieren bezüglich der PFTVerbindungen für die Veranlassung von Sanierungsmaßnahmen? I.1.4. Wurde die Ermittlung bzw. Ableitung von Grenzwerten und Interventionswerten vom Umweltministerium angeregt bzw. inzwischen beauftragt? I.2. Veröffentlichung der beaufschlagten Flächen einschließlich Tonnage – Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Übermittlung von Umweltinformationen In meinem Antrag vom 28.09.2006 bat ich um Übermittlung von Angaben über die Flächen, auf denen die mit PFT verunreinigten Bodenhilfsstoffe aufgetragen wurden („PFT-Verdachtsflächen“). In Ihrem Antwortschreiben vom 24.10.2006 weisen Sie darauf hin, dass Ihnen eine „flurstücksscharfe“ Benennung der Flächen unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt sei. Sie stellen mir in Aussicht, bei Vorliegen einer schädlichen Bodenverunreinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 BBodSchG bzw. eines Störers im ordnungsrechtlichen Sinne die Liegenschaftskatasterdaten für die betroffenen Flächen anzugeben. Ferner kündigen Sie an, bei neuen belastbaren Erkenntnissen die Öffentlichkeit zu informieren. In Anlage 1, 2 und 3 findet sich eine nicht weiter räumlich konkretisierte Auflistung von Flächen im Hochsauerlandkreis, im Kreis Soest und im Kreis Paderborn, auf denen Untersuchungen durchgeführt wurden. Ihr Antwortschreiben stellt damit eine Ablehnung meines Antrags auf Übermittlung von Umweltinformationen dar. Diese Ablehnung ist nicht begründet. Bei meiner Anfrage handelt es sich nicht um einen Antrag auf Einsichtnahme in das Bodeninformationssystem nach § 6 LBodSchG bzw. in das Liegenschaftskataster, sondern auch um einen (formlos gültigen) Antrag auf Übermittlung von 3/27 Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG. Anträge im Sinne dieser Richtlinie sind nicht auf Angaben über „schädliche Bodenverunreinigung“ im Sinne des § 4 Abs. 3 BBodSchG beschränkt, sondern umfassen auch bloße Verdachtsfälle von Umweltschäden (vgl. Art. 2 lit. a) und b) RL 2003/4/EG sowie Fluck/Theuer, UIG, § 3 Rdn. 198; Turiaux, UIG, §§ 2,3, Rdn. 45). Mein Informationsanspruch greift mithin auch nicht erst zu einem Zeitpunkt, zu dem durch Labortests o.ä. feststeht, welche Flächen tatsächlich belastet sind oder eine Eintragung in das Liegenschaftskataster bzw. das Bodeninformationssystem erfolgt ist. Entgegen Ihrer Auffassung steht auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einer Übermittlung der Daten nicht entgegen. Gem. Art. 4 Abs. 2 lit. f) der Richtlinie 2003/4/EG werden nur Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmbaren Person geschützt. Werden grundstückssachbezogene Daten hinreichend anonymisiert – z.B. durch die Wahl eines großräumigeren Maßstabes – sind sie zu übermitteln. Als Faustregel für einen hinreichend anonymisierte Übermittlungsform ist ein Kartenmaßstab von mehr als 1:5.000 anzusehen (Schomerus/Schrader/Wegener, § 8 UIG, Rdn. 6; Taeger, CR 1991, 681, 685). Die von mir beantragten Kartenauszüge im Maßstab 1:50.000 genügen damit in jedem Fall den Anforderungen an einen Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung betroffener Grundstückseigentümer oder -besitzer. Soweit es sich bei Eigentümern oder Besitzern der Flächen um juristische und nicht um natürliche Personen handelt, greift der Schutz personenbezogener Daten ohnehin nicht. Geschützt wären nur Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Art. 4 Abs. 32 lt. d) UIRichtlinie (vgl. Schomerus/Schrader/Wegener, UIG, § 8, Rdn. 6). Die von mir beantragten Informationen über Ablagerungen von sog. "Bodenhilfsstoffen" auf Grundstücken eines Unternehmens weisen jedoch keinen umfassenden Zusammenhang zu einem Geschäftsbetrieb auf (vgl. dazu auch Schomerus/Schrader/Wegener, UIG, § 8 Rdn. 24 f.). Im Übrigen haben die Eigentümer bzw. Pächter von Flächen durch die Zustimmung zum Aufbringen von Stoffen und Gemischen die Vorschriften der BioAbfV anerkannt bzw. müssen diese erfüllen. Danach haben sie gem. § 9 Abs. 1 BioAbfV zwei Wochen nach der ersten Aufbringung von behandelten Bioabfällen oder Gemischen die Aufbringungsfläche der zuständigen Behörde anzugeben. Innerhalb der im § 11 BioAbfV verankerten Nachweispflichten 4/27 hat der Bewirtschafter in seiner Ausfertigung des Lieferscheins die eindeutige Bezeichnung der Aufbringungsfläche (Gemarkung, Flurstücknummer, Größe in Hektar) einzutragen. Die Ausfertigungen des Lieferscheins werden 30 Jahre lang aufbewahrt. Wie Ihr Ministerium am 23. August im Umweltausschuss mitteilte, besteht der betroffene Bodenhilfsstoff "terrafarm" im Wesentlichen aus Abwasserschlämmen aus der Nahrungsmittelindustrie, und zwar aus der Industrie von pflanzlichen Nahrungsmitteln. Der feste Rückstand des Abwasserabfallstroms wie Kartoffel- und Möhrenschalen wird entkalkt und mit Gesteinsmehl versetzt. Dieses Material ist Abfall und unterliegt der Bioabfallverordnung. Bringt ein Bodenmischwerk das Material als Düngemittel in den Verkehr, muss es ebenfalls nach der Düngemittelverordnung als Düngemittel zugelassen sein. Auf den Flächen, auf denen dieses Düngemittel ausgebracht wird, gilt die Düngemittelverordnung. Danach müssen die Landwirte Düngepläne vorlegen sowie Stickstoff- und Phosphorberechnungen durchführen. Aufgrund der Nachweispflichten der BioAbfV und der DüngemittelV liegen die notwendigen Daten für das Flächenkataster den zuständigen Behörden vor und includieren die Anmerkung, dass die öffentlichen Güter Wasser, Boden und Luft sowie die Gesundheit der Menschen betroffen sein könnten. Meinem Antrag auf Übermittlung der Daten hätte daher stattgegeben werden müssen. Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) bedarf eine Ablehnung eines Antrags einer ausführlichen Abwägung. Dabei muss das öffentliche Interesse besondere Berücksichtigung finden. Aufgrund der vorliegenden akuten Gesundheitsgefahr für Mensch, Tier, Pflanzen und Umwelt, die von den belasteten Flächen ausgehen, überwiegt das öffentliche Interesse eindeutig. Ich bitte daher nachdrücklich, meinen Informationswunsch nach Umweltinformationsrichtlinie zu erfüllen. Im Fall der Ablehnung behalte ich mir vor, diesen Anspruch auf Informationsübermittlung gerichtlich geltend zu machen. Ein Anspruch auf die Erteilung der geforderten Informationen besteht unbeschadet der Regelungen des Umweltinformationsgesetzes auf der Grundlage des Informationsrechts der Abgeordneten gegenüber der Landesregierung. Die parlamentarische Kontrolle erfasst den Verantwortungsbereich der Landesregierung und der Landesverwaltung. Dieses Recht folgt aus Art. 46 Abs. 1 der Landesverfassung NRW und der ständigen Rechtsprechung des 5/27 Bundesverfassungsgerichts zum Fragerecht der Abgeordneten. Der einzelne Abgeordnete hat einen verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf die Beantwortung von Fragen durch die Landesregierung. Sofern geheimhaltungsbedürftige Informationen oder Geheimhaltungsinteressen berührt sind, können diese unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch geeignete Maßnahmen gewahrt werden. Im Zusammenhang mit der Kontaminierung von Böden und Gewässern mit PFT besteht folglich ein Anspruch des Abgeordneten auf die Vorlage des Flächenkatasters der mit den verunreinigten Bodenhilfsstoffen beaufschlagten Flächen in NRW sowie der aufgebrachten Tonnage. Der einzelne Abgeordnete hat einen Anspruch darauf, die erforderlichen Informationen zu erhalten, um kontrollieren zu können, ob sich das Ministerium und die unteren Abfallbehörden rechtmäßig verhalten haben. Das Flächenkataster ist hier ein Hilfsmittel, um eine solche Kontrolle zu ermöglichen. Auch diese Ableitung ergibt zwingend, dass mir die Ihnen vorliegenden Daten mittelbar zugestellt werden. Da meine Informationsrechte verfassungsabgeleitet sind, behalte ich mir hier ebenfalls weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor. Darüber hinaus ergeben sich folgende Fragen: I.2.1 Wie viele Flächen sind mit welcher Tonnage "Bodenhilfsstoff" nach Bioabfallverordnung in welchem Kreis beaufschlagt worden? (Bitte Angabe: Zeitraum 2000 - 2006, Anzahl der Flächen, Flächengröße und registrierte Tonnage je Kreisgebiet) I.2.2 Wie viele Flächen sind mit welcher Tonnage "Klärschlamm" nach Klärschlammverordnung in welchem Kreis beaufschlagt worden? (Bitte Angabe: Zeitraum 2000 - 2006, Anzahl der Flächen, Flächengröße und registrierte Tonnage je Kreisgebiet) I.3 Systematische Bodenuntersuchung Die Landesregierung gibt als Grund dafür an, alle Aufbringungsflächen nicht zeitgleich untersuchen und damit einem PFT-Verdacht nachgehen zu können, dass die Anzahl von Verdachtsflächen zu groß und die bundesweiten Laborkapazitäten zu gering seien. Deshalb wurden aufbauend auf die dokumentierten Aufbringungsdaten und die Erkenntnisse aus den Oberflächenwasseruntersuchungen von Ruhr, Möhne und verschiedener anderer Bachläufe Flächen ausgewählt und einem sog. Screening unterzogen. Dabei wurden an der Oberfläche entnommenes erkennbares Aufbringungsmaterial und Oberboden untersucht. Die Ergebnisse 6/27 stellten die Grundlage für die Auswahl von sieben Flächen für qualifizierte Bodenuntersuchungen von insgesamt ca. 750 Flächen im Kreis Soest und Hochsauerlandkreis dar. I.3.1 Wie wurde das "Screening"-Verfahren als Grundlage für die Auswahl der Flächen angewandt und warum wurde es so eingesetzt? I.3.2 Wie viele und welche der ca. 750 Flächen im Kreis Soest und Hochsauerlandkreis wurden dem sog. Screening unterzogen? I.3.3 Welche Probenentnahmen und welche Messungen wurden nach Vorgabe des Bundesbodenschutzgesetzes durchgeführt? I.3.4 An welchen Standorten wurden Oberflächenwasseruntersuchungen mit welchen Ergebnissen mit den Bodenuntersuchungen verknüpft und die Auswertungen miteinander in Zusammenhang gestellt? I.3.5 Laut Presseberichten hat der Kreis Soest von 31 Flächen Bodenproben genommen: a) Auf welchen Flächen wurden diese Proben genommen? b) Wie wurden diese Proben genommen? c) Wurden die Probenentnahme und Messungen nach Bundesbodenschutzgesetz durchgeführt? d) Hat der Kreis Soest weitere Beprobungen durchgeführt? e) Was sind die Ergebnisse für die einzelnen Flächen? Mit dem Datum vom 15.11.2006 ist mir über Frau Fasse als Ausschussvorsitzende ein Zwischenbericht "Pilotuntersuchungen zu Vorkommen und Auswirkungen von perflourierten Tensiden (PFT) in Abfällen, die der BioAbfV unterliegen" übersandt worden. I.3.6 Wann liegt der Abschlussbericht vor? In Kapitel 6 des Zwischenberichts wird in Ziffer 8 ausgeführt: "Allerdings ist den ermittelten Daten zufolge mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass es noch andere Flächen und Quellen mit relevanten PFT-Einträgen gibt. Während PFOA schon deutlich ausgelaugt ist, muss mit dem Austrag von PFOS durch stärkere Sorption zeitverzögert gerechnet werden (Chromatographie-Effekt)." I.3.7 Wie will die Landesregierung die "hohe Wahrscheinlichkeit" validieren? 7/27 In Kapitel 6 Punkt A, B, C und D werden Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ausgesprochen: „A. Im Rahmen der Detailplanung sind die Austragswege zu ermitteln.“ I.3.8 Welche Austragswege werden bei der hochbelasteten Fläche BH 01 wie ermittelt? „B. Aus gutachterlicher Sicht ist es erforderlich, weitere beaufschlagte Flächen zu untersuchten. Dabei sollen 30 Flächen aus dem Kreis Soest und fünf Flächen aus dem Hochsauerlandkreis in die Untersuchungen einbezogen werden.“ I.3.9 Wie viele und welche weiteren Flächen wurden/werden daraufhin wann untersucht? I.3.10 Was sind die Untersuchungsergebnisse bzw. wann liegen die Ergebnisse vor? „C. Um den Kenntnisstand zur Mobilität von PFT in Böden insgesamt zu verbessern, sollten Säulenversuche an realen Bodenproben vorgenommen werden.“ I.3.11 Wie viele Säulenversuche wurden/werden an Bodenproben von welchen Flächen vorgenommen? I.3.12 Was sind die Untersuchungsergebnisse bzw. wann liegen die Ergebnisse vor? I.3.13 Welcher realistische Boden/Wasser-Verteilungskoeffizient wurde daraus entwickelt? Zitat aus Kapitel 6, Seite 37: "Mit den zusätzlich erhobenen Daten sollte versucht werden, im Abschlussbericht - Belastungsschwerpunkte zu ermitteln, die sich aus den aktuellen Gewässeruntersuchungen ableiten lassen; - Konzentrations- und Frachtenabschätzungen im Bodensickerwasser vorzunehmen; - einen realistischen Abgleich zwischen Sickerwasser- und Oberflächengewässerfrachten anzustellen sowie - aus den gewonnenen Erkenntnissen Empfehlungen für den weiteren Umgang mit der PFTProblematik abzuleiten." I.3.14 Welche Belastungsschwerpunkte lassen sich aus den Gewässeruntersuchungen ableiten? I.3.15 Wie hoch sind die Konzentrationen und Frachten von PFOA und PFOS im Bodensickerwasser der einzelnen Untersuchungsflächen? 8/27 I.3.16 Wie sind die Frachten von PFOA und PFOS im Sickerwasser und im Oberflächengewässer mit der Bitte um eine vergleichende Darstellung? I.3.17 Welche Konsequenzen ziehen die Gutachter/innen aus den Ergebnissen der Pilotuntersuchungen für den weiteren Umgang mit der PFT-Problematik? Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6. Oktober 2006 ist zu entnehmen, dass die Bezirksregierung Arnsberg in einem Vermerk vom 13. September 2006 die PFT-Menge auf der 10 Hektar großen Fläche in Brilon-Scharfenberg auf rund 390 Kilogramm beziffert. Der Landtag wurde auf meine Anfrage hin am 27. Oktober 2006 über die Ergebnisse der ScreeningUntersuchungen unterrichtet, die Mitglieder des Umweltausschusses mit Vorlage (14/770) vom 15. November 2006. Für die Fläche in Scharfenberg ergaben sich dabei Werte von ca. 200 bzw. 600 µg/kg TS PFT. In der Vorlage (14/771) vom 15. November wird der Landtag über die Ergebnisse der Bodenuntersuchung im Rahmen der Studie "Pilotuntersuchungen zu Vorkommen und Auswirkungen von perfluorierten Tensiden (PFT) in Abfällen, die der BioAbfV unterliegen" informiert. Die Beprobungen fanden am 01. und 03. August 2006 statt. In der Studie wird die PFT-Menge auf der gesamten Fläche in Brilon-Scharfenberg mit 391 Kilogramm angegeben, bei einer durchschnittlichen Belastung der Flächen von 1.472.693 µg/kg TS. Somit besteht ein Unterschied zwischen der Screening-Messung und der weiteren Untersuchung von 1.472.693 : 600 = 2.455. I.3.18 Wie erklärt sich die Landesregierung bzw. der Gutachter die Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Screening-Untersuchungen und der Beprobung nach BBodSchG im Rahmen der Pilotuntersuchungen? I.3.19 Die unterschiedlichen Konzentrationen führen zu unterschiedlichen Inventarberechnungen der Fläche für PFT. Welches Inventar mit welcher Begründung wird zurzeit angenommen? I.3.20 Hat das Institut seine Berechnungen über den PFT-Gehalt der Scharfenberger Fläche bereits vor dem 13. September der Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt? I.3.21 Wenn nein, wie ist die Berechnung der Bezirksregierung Arnsberg zustande gekommen? I.3.22 Welche Daten lagen dem Vermerk der Bezirksregierung Arnsberg vom 13. September 2006 zugrunde? 9/27 Am 13.10.2006 ist das Wasserwerk Eickeloh wegen erhöhter PFT-Werte vom Netz genommen worden. Im Einzugsbereich des Wasserwerkes wurden ebenfalls Flächen mit Material der Fa. GW Umwelt beaufschlagt. I.3.23 Welche Untersuchungen wurden auf welchen Flächen in Eickeloh und Umgebung mit welchen Ergebnissen durchgeführt? I.3.24 Welche weiteren Untersuchungen sind geplant? I.4. Gefahrenabwehr und Sanierung Selbstverständlich müssen die Verantwortlichen für diesen großen Umweltskandal mit allem Nachdruck gesucht und zur Rechenschaft gezogen werden. Darauf aber können die betroffenen Menschen und die Umwelt nicht warten, da das Gift täglich nachsickert und in die Gewässer gelangt. Deshalb wird ein umfassendes Programm benötigt, das Sofortmaßnahmen zur dauerhaften Gefahrenabwehr und die Sanierung der hochbelasteten Felder vorsieht. Es muss der verseuchte Boden abgetragen, 'entsorgt' und durch entsprechenden Mutterboden ersetzt werden. Nur wo eine großflächige hohe Wasserundurchlässigkeit angetroffen wird, können Drainagemaßnahmen sinnvoll sein. Ansonsten sollte abgestuft über Abpumplösungen und großflächige Bepflanzungen nachgedacht werden. Schon heute könnte das belastete Wasser ablaufender kleiner Bäche, abgefangen und aufbereitet werden. Größere Frachten und belastete Wassermengen dürfen auf keinen Fall weiter auf die Reise gehen. II.4.1. Wie sieht das Programm der Landesregierung zur Gefahrenabwehr und Sanierung aus? II.4.2. Welche Maßnahmen sind sofort, mittel- und langfristig vorgesehen? II.4.3. Wie viel Mittel will die Landesregierung für diese Maßnahmen im Haushalt 2007ff. bereitstellen? II.4.4. Was würde ein Bodenabtrag, Entsorgung und Ersatz durch entsprechenden unbelasteten Boden für eine 10 ha große Fläche - Beispiel Brilon-Scharfenberg - kosten? II.4.5. Welche geologischen Voruntersuchungen und Untersuchungen der Bodenbeschaffenheit sind in welchem Umfang nötig, um eine optimale Sanierung zu ermöglichen? 10/27 II.4.6. Sind solche Voruntersuchungen einschließlich einer Gefährdungsabschätzung Voraussetzung für eine Landeszuwendung? I.5. Ursachenermittlung und Zuständigkeiten Die Fa. GW Umwelt GmbH betreibt ein nach Bundesimmissionsschutzgesetz zugelassenes Bodenmischwerk, das zahlreiche Abfälle annimmt und zu Gemischen verarbeitet, die dann zur Düngung abgegeben werden. Die Herstellung, Mischung und Abgabe dieser Gemische unterliegt u.a. der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Düngemittelverordnung. Für die Überwachung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sowie der anlagenbezogenen Anforderungen der BioAbfV ist das StAfUA OWL zuständig. Nach Bekannt werden der PFT-Belastung hat das StAfUA OWL Schlamm/Wassergemische aus den Sickerwassertanks der Anlage untersuchen lassen. Dabei wurden PFT-Gehalte von rund 5000 µg/kg gemessen. Allein im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis (HSK) sind laut Welt am Sonntag vom 22.10.2006 mehr als 54.000 Tonnen sog. "Bodenhilfsstoff" der GW Umwelt mit zum Teil hoch belasteten PFT-Chargen vermischt und auf ca. 600 bis 650 Feldern ausgebracht worden. Dabei haben die Landwirte für das „Verklappen des Abfalls“ zwischen 10 und 30 Euro je Tonne "Bodenhilfsstoff" von der GW Umwelt kassiert. Bis zu 90 Tonnen pro Hektar wurden ausgebracht, vorzugsweise in der Nacht. Ein Landwirt in Rüthen soll auf diese Weise bis 180.000 Euro verdient haben. Aufgrund der riesigen Mengen hat auch eine systematische Zwischenlagerung des belasteten Materials stattgefunden. Bisher wurden rund 1000 Tonnen des verseuchten Düngers von den Feldrändern in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen eingesammelt und verbrannt. I.5.1 Welche Unternehmen an welchen Standorten zählen zu den Lieferanten der Fa. GW Umwelt GmbH? I.5.2 Wie sind die Zuständigkeiten für die Kontrolle der Stoffströme geregelt? I.5.3 Wer war/ist für die Genehmigung bzw. Überwachung der Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuständig? I.5.4 Wer war/ist für die Genehmigung bzw. Überwachung der Anlagen nach Bioabfallverordnung zuständig? 11/27 I.5.5 Wie stuft die Landesregierung die Notifizierungsscheine aller Lieferungen an die Fa. GW Umwelt GmbH ein? I.5.6 Anhand von Notifizierungsscheinen (geführt bei den Bezirksregierungen) und des Vollzugs der Bioabfallverordnung (geführt bei den Kreisen) lassen sich Abfallströme nachvollziehen. Welche konkreten Angaben lassen sich für den Zeitraum 2000-2006 hinsichtlich Tonnage, Klassifizierung und Herkunft machen? I.5.7 An welchen Standorten hat die Fa. GW Umwelt GmbH weitere Betriebsstätten? Aufgrund der riesigen Mengen des belasteten "Bodenhilfsstoffes" muss eine systematische Zwischenlagerung stattgefunden haben, organisiert worden sein bzw. von den Behörden genehmigt worden sein. I.5.8 Wer hat wann auf wessen Antrag welche Genehmigung zur Zwischenlagerung von "Bodenhilfsstoffen" in welchem Kreis in welcher Größenordnung erteilt? (Bitte tabellarische Übersicht beifügen) I.5.9 Wie viel Material des belasteten "Bodenhilfsstoffes" wurde wo zwischengelagert? Bisher wurden laut Presseberichten rund 1000 Tonnen des verseuchten Düngers von den Feldrändern in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen eingesammelt und verbrannt. I.5.10 Wie wurde/wird das belastete Material beseitigt? I.5.11 Wurden/werden hierbei die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten? I.5.12 Welche Anforderungen müssen eingehalten werden? I.5.13 Warum wurde die Abfallverbrennung zwischenzeitlich unterbrochen? MR Dr. Christel Wies (MUNLV) erläuterte am 23. August im Umweltausschuss: "Terrafarm bestehe im Wesentlichen aus Abwasserschlämmen aus der Nahrungsmittelindustrie, und zwar aus der Industrie von pflanzlichen Nahrungsmitteln. Das habe man sich so vorzustellen, dass da Kartoffelschalen, Möhrenschalen usw. enthalten seien, bevor der Abwasserabfallstrom dann getrennt werde und das Abwasser behandelt werde. Dieser feste Rückstand werde aufgekalkt und mit Gesteinsmehl versetzt, um das in eine andere Konsistenz zu bringen. Dieses Material sei zum einen Abfall, unterliege also dem Abfallrecht, der Bioabfallverordnung, müsse zum anderen aber auch, wenn ein Bodenmischwerk das als Düngemittel in den Verkehr bringe, natürlich als 12/27 Düngemittel zugelassen sein. Das entspreche also auch einem zugelassenen Düngemitteltyp der Düngemittelverordnung und sei damit verkehrsfähig. Zusätzlich gelte natürlich auf den Flächen auch die Düngeverordnung. Die Landwirte, die dieses Material aufbrächten, müssten also die nach Düngeverordnung erforderlichen Düngepläne vorlegen und Stickstoffberechnungen, Phosphorberechnungen durchführen. Nach der Bioabfallverordnung müssten sie Lieferscheine führen. Das habe auch dazu geführt, dass man überhaupt so schnell in der Lage gewesen sei, dieses Flächenkataster für die Flächen zu haben, auf denen dieses Material aufgebracht worden sei." (APr 14/236) I.5.14 Wie stellt sich im Zeitraum von 2000-2006 die jeweilige Verwaltungspraxis der zuständigen unteren Abfallbehörden der Kreise Soest, Hochsauerland, Warendorf, Gütersloh und Höxter hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung und des Vollzugs der BioAbfV im Hinblick auf die §§ 4 (Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffe und weiterer Parameter), 5 (Anforderungen an Gemische), 6 (Beschränkungen und Verbote der Aufbringung), 7 (Zusätzliche Anforderungen bei der Aufbringung auf Dauergrünland sowie Feldfutter- und Feldgemüseanbauflächen), 8 (Zusammentreffen von Bioabfall- und Klärschlammaufbringung), 9 (Bodenuntersuchungen), 10 (Ausnahmen für die Verwertung von bestimmten Bioabfällen), 11 (Nachweispflichten) und 13 (Ordnungswidrigkeiten) der BioAbfV dar? Bitte tabellarische Darstellung. I.5.15 Wie stellt sich im Zeitraum von 2000-2006 die jeweilige Verwaltungspraxis der landwirtschaftlichen Fachbehörde hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung und des Vollzugs der BioAbfV im Hinblick auf die §§ 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 13 BioAbfV bezogen auf die jeweiligen Kreise dar? Bitte tabellarische Darstellung. I.5.16 Wie stellt sich im Zeitraum von 2000-2006 die jeweilige Verwaltungspraxis der landwirtschaftlichen Fachbehörden hinsichtlich der Nachweispflichten bzw. Deklarationsvorschriften der DüngemittelV dar? I.5.17 In welcher Höhe haben die Landwirte Geldbeträge für die Aufbringung des Bodenhilfsstoffes auf ihre Felder erhalten? I.5.18 Welche rechtlichen Konsequenzen können sich nach den bisherigen Ermittlungen für die Fa. GW Umwelt ergeben? 13/27 I.5.19 Inwiefern können die betroffenen Landwirte bzw. Grundstückseigentümer zur Verantwortung gezogen werden? I.5.20 Hat die Landesregierung bzw. haben die zuständigen Behörden seit dem Bekannt werden des PFT-Skandals das vermutlich mit PFT verseuchte Ausgangsmaterial (Bodenhilfsstoffe), das an den verschiedensten Stellen zwischengelagert wurde, im Hinblick auf andere organische Stoffgruppen untersucht? Zu der Frage, ob die Fa. GW Umwelt in Borchen in der Vergangenheit bereits auffällig geworden sei, antwortete StS Dr. Schink am 23. August im Umweltausschuss: "Das Unternehmen habe in der Vergangenheit auf der Basis der Bioabfallverordnung und einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung diesen sogenannten Biodünger hergestellt. Die Bioabfallverordnung lasse viele Zusatzstoffe zur Herstellung von Bioabfalldünger zu. (…) In der Vergangenheit habe es zwischen diesem Unternehmen und dem Staatlichen Umweltamt OWL erhebliche Diskussionen darüber gegeben, wo die Grenzen des Einsatzes solcher Zusatzstoffe lägen. Das Unternehmen habe sich seinerzeit aber immer – jedenfalls so weit, wie man das habe feststellen können – im Rahmen der rechtlichen Regelungen, also der Bioabfallverordnung und der immissionsschutzrechtlichen Zulassung, bewegt." (APr 14/236) Minister Uhlenberg am 3. November auf einer Pressekonferenz in Möhnesee: "Bis heute ist die Frage offen, weshalb Hinweise in Fachzeitschriften in den Jahren 2002 und 2003 offensichtlich zu keinen wirksamen Konsequenzen geführt haben." Aachener Nachrichten vom 4.11.06: Umweltminister Uhlenberg sieht "eklatante Versäumnisse" bei seiner grünen Amtsvorgängerin Höhn. Bis heute sei offen, weshalb etliche Warnhinweise "offensichtlich zu keinen wirksamen Konsequenzen geführt haben." I.5.21 Welche neuen Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, die dazu führen, dass gegen die Feststellung von StS Dr. Schink "Das Unternehmen habe sich (…) im Rahmen der rechtlichen Regelungen (…) bewegt." nun die Aussage von Minister Uhlenberg, es hätte Versäumnisse gegeben, steht? I.5.22 Welche Unterlagen, Vermerke und Vorgänge geben Anlass zu der These, dass Bärbel Höhn schwere Versäumnisse begangen hat? Westfalenpost vom 4.11.06: 14/27 Umweltminister Uhlenberg: "Es hat bereits in den Jahren 2002 und 2003 Hinweise auf die gefährliche Chemikalie PFT in Zeitschriften geben." I.5.23 Welche Hinweise auf PFT in Bodenhilfsstoffen liegen dem Ministerium aus den Jahren 2002 und 2003 vor? II. Gewässerschutz und Trinkwasserversorgung II.1. Gewässermonitoring Seit Bekannt werden der PFT-Belastungen werden im Rahmen eines Gewässermonitoring die bekannten belasteten Gewässerabschnitte 14-täglich untersucht und gleichzeitig Witterungs- und Abflussdaten erhoben. II.1.1 Wie viele Messstellen und an welchen Standorten gibt es? Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten. II.1.2 Wer ist Betreiber/in der genannten Messstellen? Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten. II.1.3 Was sind die Messergebnisse der einzelnen Messstellen für die letzten sechs Monate? Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten II.1.4 Werden in bzw. von den betroffenen Kreisen Hochsauerland, Soest, Warendorf, Paderborn, Gütersloh, Höxter und Lippe Sondermessungen durchgeführt und wenn ja mit welchen Ergebnissen? Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten II.1.5 Führt der Ruhrverband als Betreiber der Möhnetalsperre Gewässeruntersuchungen durch und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten II.1.6 Werden im Möhnestausee Proben des Sediments als einer der Belastungsschwerpunkte untersucht? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten 15/27 II.2. Frachtenbetrachtung Bislang lag der Fokus Ihrer Untersuchungen zur PFT-Problematik auf dem Hochsauerlandkreis und den Flächen entlang der Möhne vor Eintritt in den Möhnestausee. Stellt man aber eine grobe Betrachtung der Frachten in der Möhne an, wird klar, dass die Belastung der im nördlichen Hochsauerlandkreis bei der Gemeinde Scharfenberg gelegenen Fläche die hohen PFT-Frachten am Ausgang des Möhnestausees nicht allein erklären können. Mit Ihrem Schreiben vom 24.10.2006 erhielt ich die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen auf die PFT-Schadstoffproblematik für zwölf Flächen im Hochsauerlandkreis (Anlage 1), neun Flächen im Kreis Soest (Anlage 2) und vier Flächen im Kreis Paderborn (Anlage 3). Aus den Schadstoffgehalten der Bodenuntersuchungen lassen sich die Inventare der Flächen abschätzen bzw. hochrechnen. Die Fraktion der Grünen im Kreistag des Hochsauerlandkreises erhielt mit Schreiben des Landrates vom 24.10.2006 eine tabellarische Zusammenstellung aller bis zum 29.09.2006 gemessenen Gewässerproben aus dem Ruhreinzugsgebiet (einschl. des Nebenflusses Möhne) für den Hochsauerlandkreis und den Kreis Soest. Aus den nun vorliegenden Daten lassen sich auf der einen Seite die Schadstoffbelastungen der Flächen abschätzen und auf der anderen Seite korrespondierend dazu die aus den Flächen ausgetragenen Schadstofffrachten, die im Gewässer der Möhne und ihrer Zuflüsse austreten, bestimmen. Das Gleiche gilt für die Ruhr als Hauptstrom und ihre Zuflüsse. II.2.1 Warum fußen alle offiziellen Argumentationen der Landesregierung zur Ermittlung der Schadstoffquellen auf den Konzentrationen im Gewässer anstatt auf den absoluten Frachten? MR Prof. Dr. König (MUNLV) berichtete am 23. August im Umweltausschuss: "Man müsse erkennen, ob man noch auf dem aufsteigenden Ast der Gewässerbelastung sei oder auf dem absteigenden Ast. Dies werde durch regelmäßige Untersuchungen ermittelt, um den Verlauf der Belastungen in den verschiedenen Umweltmedien besser zu erkennen. Begleitend würden Frachtenbetrachtungen gemacht, die ausgingen von den Mengen, der Zahl und der Größe der Flächen, die von der Anlage aus beschickt worden seien. (…) Durch die laufenden Analysen müsse versucht werden, diese Frachtenbetrachtungen ständig fortzuschreiben und zu aktualisieren. Bisher könne nur ein Teil von dem, was man in der Möhne finde, aus den Bodenuntersuchungen erklärt werden. Es sei aber bereits gesagt worden, dass die Analysen aus der 16/27 Anlage, wo sehr hohe Belastungen festgestellt worden seien, zeigten, dass die Anlage und dieses Material eine wesentliche Quelle seien. Ob es die einzige und ausschließliche sei, werde durch weitere Recherchen noch ermittelt." (APr 14/236) II.2.2 Welche Frachtenbetrachtungen hat die Landesregierung bisher durchgeführt? II.2.3 Warum wurden bis heute keine umfassenden integrierten Frachtenanalysen vorgelegt? II.2.4 Welcher Teil der PFT-Belastung in der Möhne kann heute aus Bodenuntersuchungen erklärt werden? II.2.5 Ist es richtig, dass in der Möhne im Abfluss unterhalb der Möhnetalsperre im Zeitraum zwischen dem 26.07.2006 und dem 11.09.2006 im Schnitt eine mittlere Fracht von 357 g PFT am Tag verließen? (Dieser Wert ergibt sich, wenn man die fünf vom Ruhrverband an der Entnahmestelle Wasserwerk „Möhnebogen“ entnommenen Wasserproben berücksichtigt). II.2.6 Ist es richtig, dass in der Möhne im Abfluss unterhalb der Möhnetalsperre eine PFT-Fracht von 314 g bis 357 g pro Tag verlässt, wenn die Messwerte, die von staatlicher Seite zwischen dem 04.07.2006 und dem 28.08.2006 erhoben wurden, mitberücksichtigt werden? Beim Wasserwerk am Möhnebogen (Stadt Arnsberg) fließt dementsprechend eine tägliche durchschnittliche Schadstofffracht von 314 g bis 357 g PFT ab. Diese Menge am Auslauf der Möhnetalsperre belegt, dass eine sehr hohe Schadstoffmenge täglich im Grundablass der Staumauer die Talsperre verlässt. Aus den sogenannten hochbelasteten Flächen im Bereich Scharfenberg fließt im gesamten Einzugsbereich des Baches „Steinbecke“ eine tägliche Fracht von 22 g PFT ab. Dies stellt mit seinem Zufluss zur Möhnetalsperre einen Anteil von 7 Prozent der Schadstofffracht dar. II.2.7 Bedeutet dies, dass eine Sanierung der Fläche durch Drainage und Reinigung dieses Wassers nur einen Effekt von weit unter 10 Prozent auf die giftige Gesamtfracht hat, die die Möhnetalsperre verlässt? II.2.8 In der Folge des Flüsschens „Möhne“ auf dem Weg zur Möhnetalsperre wird das Gewässer bis zur Grenze des Hochsauerlandkreises zum Kreise Soest mit weiteren durchschnittlichen 12 g an PFT-Fracht belastet. Woher bzw. von welchem Verursacher wird diese Fracht in das Gewässer abgegeben? 17/27 II.2.9 Von der Kreisgrenze bis hin zur Gemeinde Heidberg wird der Möhne zusätzlich eine durchschnittliche tägliche Fracht von 23 g PFT zugeführt. Woher bzw. von welchem Verursacher wird diese Fracht in das Gewässer abgegeben? Von der Gemeinde Heidberg bis zum Beginn der Möhnetalsperre bei der Gemeinde Völlinghausen erreicht die Möhne nochmals eine zusätzliche durchschnittliche Schadstofffracht von 15 g PFT. In dieser Fracht sind sämtliche Austräge der landwirtschaftlichen Flächen, die im Kreis Soest zurzeit untersucht werden und in der öffentlichen Diskussion sind, enthalten. II.2.10 Woher bzw. von welchem Verursacher wird diese Fracht in das Gewässer abgegeben? Berücksichtigt man alle bisher ermittelten Schadstofffrachten, die die Möhne von ihrem Ursprung bis zur Mündung der Möhnetalsperre erreichen, so entspricht dies einer täglichen Gesamtfracht von 72 g. II.2.11 Ist es richtig, dass alle Zuflüsse, die mit der Möhne in die Möhnetalsperre gelangen, noch nicht einmal 25 Prozent der Fracht transportieren, die täglich die Möhnetalsperre verlässt? II.2.12 Trifft es zu, dass selbst das Abtragen aller Flächen im Bereich der Gemeinde Scharfenberg an dem Bach Steinbecke und die Abtragung der Flächen im Bereich des Silberbaches im Kreis Soest die Schadstofffracht, die die Möhnetalsperre in Richtung Wasserwerk der Stadt Arnsberg im Möhnebogen verlässt, nur um einen Beitrag von ca. 10 Prozent erniedrigen würde? II.2.13 Im Bereich der Ruhr beträgt die Fracht an PFT oberhalb der Elpe-Mündung 4,6 g. Die Elpe führt der Ruhr an der Mündung eine Fracht von durchschnittliche ca. 23 g pro Tag zu. Ist es richtig, dass damit die Elpe in ihrer Schadstofffracht-Relevanz in der gleichen Größenordnung wie die Steinbecke liegt? Der Nierbach führt der Ruhr durchschnittlich 11 g PFT pro Tag zu. Zwischen dem Nierbach und der Messstelle am Wasserwerk Mengesohl findet keine Fracht-erhöhung in der Ruhr statt. Zwischen dem Ruhr-Messpunkt Wasserwerk Mengesohl und dem Ruhr-Messpunkt vor der Einmündung der Möhne findet ein absoluter Frachtzuwachs in der Ruhr von durchschnittlich 45 g pro Tag statt. 18/27 II.2.14 Diese tägliche Fracht ist die höchste bisher in der Ruhr nachgewiesene Fracht und entspricht der Summe der täglichen Fracht von Steinbecke und Elpe. Woher bzw. von welchem Verursacher wird diese Fracht in das Gewässer abgegeben? II.2.15 Bei sachgerechter Beurteilung der tatsächlichen Fakten wird klar, dass die erhebliche Schadstofflagerung in der Möhnetalsperre ein großes Problem darstellt. Was gedenkt die Landesregierung an diesem entscheidenden und verfahrensleitenden Punkt zu tun? II.2.16 Wer ist für den sach- und umweltgerechten Betrieb der Möhnetalsperre verantwortlich? II.2.17 Wer hat zugelassen, dass seit dem Bekannt werden der PFT-Problematik in der Ruhr im Mai 2006 ca. 47 bis 50 kg PFT aus der Möhnetalsperre über den Grundablass in Richtung Ruhr abgelassen wurden? II.2.18 Wie verträgt sich diese Erlaubnis bzw. das Dulden mit der Tatsache, dass Schadstoffe nicht mehr in die Umwelt verdünnt entlassen werden dürfen, wenn sie an einer Stelle konzentriert gesammelt (Möhnetalsperre) sind? II.2.19 Schließt das Verdünnungsverbot des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) den erlaubten oder geduldeten Sachverhalt nicht eindeutig aus? II.2.20 Ist dieser Schadstoffablass direkt oder indirekt (z.B. mit der Begründung: notwendige Reparaturmaßnahme) genehmigt worden? Durch welche Behörde und wer hatte davon Kenntnis? II.2.21 Wer trägt nach Auffassung der Landesregierung die rechtliche, finanzielle und politische Verantwortung für eine aktive und bewusste Sanierungsstrategie, seit Mai 2006 vorsätzlich 50 kg Schadstoffinventar aus der Möhnetalsperre abzulassen? II.2.22 Ist es richtig, dass derzeit noch ein Inventar von 70 kg PFT (überwiegend PFOA) in der Möhnetalsperre verblieben ist? II.2.23 Ist es richtig, dass eine ähnliche Menge PFT (überwiegend PFOS) im Sediment lagert? II.2.24 Hat der für den Betrieb der Möhnetalsperre verantwortliche Ruhrverband vor mehreren Wochen eine Stellungnahme/Studie zur Problematik der Aufbereitung des Möhnetalsperrenwassers gegeben, die sich mit der Machbarkeit und den Kosten beschäftigt? II.2.25 Welche Inhalte wurden in dieser Stellungnahme/Studie abgehandelt? 19/27 II.2.26 Wer wurde wann über diese Stellungnahme/Studie in Kenntnis gesetzt? II.2.27 Warum wurde diese Stellungnahme nicht veröffentlicht, überprüft, bzw. warum haben die staatlichen Stellen keine Überlegung zur technischen Realisierbarkeit der Aufbereitung erarbeitet? Der Ruhrverband will "durch Verdünnung und Vermischung des Wassers aus dem Möhnesee erreichen, dass das ankommende Wasser an den Wasserwerken eine PFT-Belastung von 300 Nanogramm nicht überschreitet. (…) Unser Ziel ist es, nach der Sanierung der am stärksten betroffenen Flächen mit weniger belastetem Wasser den Möhnesee aufzustauen." (Wochenblatt vom 15.11.2006) II.2.28 Wie bewertet die Landesregierung die Strategie des Ruhrverbandes "der bewussten Verdünnung" aus rechtlicher Sicht? II.2.29 Wann soll der Möhnesee wieder aufgestaut werden? II.2.30 Ist die Strategie des Ruhrverbandes mit dem MUNLV abgestimmt? II.2.31 Wenn ja, in welcher Form und seit wann? II.3 Mehrquellentheorie Aufgrund der gemessenen PFT-Werte ist davon auszugehen, dass es mehr als eine Quelle gibt. Deshalb sind weitergehende Messungen und Analysen notwendig. II.3.1 Hat eine Überprüfung der über 100 Direkteinleiter an den betroffenen Gewässern stattgefunden und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? II.3.2 Hat eine Überprüfung der Abläufe der Kläranlagen an Ruhr und Möhne stattgefunden und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittelt gegen das Unternehmen Gebrüder Witteler OHG, das bei der Sanierung eines ehemaligen Treibstoffdepots des belgischen Militärs in Rüthen verseuchten Boden illegal als Dünger entsorgt haben soll. Die Fa. Gebrüder Witteler hatte nach Abzug der Belgier ihr Betriebsgelände auf dem ehemaligen Spritdepot errichtet und dort Dünger hergestellt. Zu den Altslasten könnte zum Beispiel der Nato-Treibstoff JP-8 gehören, der wiederum die giftige Chemikalie PFOS enthält. II.3.3 Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Vorfall? 20/27 II.3.4 Haben zu einem früheren Zeitpunkt Untersuchungen auf diesem Gelände stattgefunden? Herr StS Dr. Schink erklärte am 23. August im Umweltausschuss, dass derzeit untersucht wird, ob die Spülung einer stillgelegten Kerosinpipeline ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und ob es gegebenenfalls Leckagen gegeben hat. (APr. 14/236) II.3.3 Was sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen? II.4. Neue Fälle Bei einer Untersuchung des Rheder Bachs im Mündungsbereich in die Bocholter Aa (Kreis Borken) sind Anfang November 2006 erhöhte PFT-Werte festgestellt worden. Eine Gewässerprobe unterhalb der Kläranlage Rhede hat eine PFT-Belastung von 1,4 Mikrogramm pro Liter ergeben. Verursacher sind offensichtlich zwei Firmen, deren Abwässer in die Kläranlage Rhede geleitet worden sind. Auch in den Flüssen Inde und Rur im Raum Aachen sind Mitte November erhöhte PFT-Werte festgestellt worden. Die Belastung kommt durch den Ablauf von Kläranlagen in Stolberg und Düren. II.4.1 Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um die Trinkwasserversorgung vor Ort sicherzustellen? II.4.2 Welche Konsequenzen werden für die Reinigungsverfahren der Kläranlagen Rhede, Stolberg und Düren gezogen? II.4.3 Welche genehmigten Produktionsverfahren könnten dazu führen, dass PFT-belastete Abwässer in die Kläranlagen Rhede, Stolberg und Düren eingeleitet werden? II.4.4 Werden alle Abläufe von Kläranlagen in NRW auf PFT bzw. andere Stoffgruppen untersucht? II.4.5 Werden alle Kläranlagen im Einzugsgebiet der Ruhr und ihrer Nebenflüsse auf PFT und andere Stoffgruppen untersucht? II.4.6 Welche anderen Stoffgruppen sind in diese Untersuchungen mit einbezogen? II.4.7 Welche Ergebnisse liegen hierzu vor? II.4.8 Wann sind die Untersuchungen abgeschlossen? 21/27 II.5. Sicherstellung einer gesundheitlich einwandfreien Trinkwasserversorgung Nach Bekannt werden der Trinkwasservergiftung mit PFT im Raum Arnsberg haben die Behörden davor gewarnt, Babynahrung mit Trinkwasser zuzubereiten. Die Stadt Arnsberg hat daraufhin Mineralwasser an junge und werdende Mütter verteilt. Erst nach Einbau eines Aktivkohlefilters in das Wasserwerk Möhnebogen ist das Arnsberger Trinkwasser nicht mehr gesundheitsgefährdend. II.5.1. Über 4 Millionen Trinkwasserverbraucher/innen waren sofort durch die PFT-Mengen im Rohwasser der Ruhr beeinträchtigt. Alle Diskussionen über die Kontamination der Fläche wirken mittelfristig bis langfristig. War eine kurzfristige Maßnahme, wie sie am Trinkwasserwerk Möhnebogen durchgeführt wurde, nicht auch für die übrigen Wasserwerke stromabwärts der Ruhr angezeigt? II.5.2. Die Sanierung der Fläche in Brilon-Scharfenberg wird mit dem Erhalt der Trinkwasserversorgung begründet. Wenn diese mittel- bis langfristige Maßnahme mit dem Erhalt der Trinkwasserversorgung begründet wird, wäre eine kurzfristige Maßnahme ebenso gerechtfertigt. Warum wurde mit der Ordnungsverfügung zur Sanierung der Fläche nicht auch über Sanierungsverfügungen der Trinkwasserwerke mit der gleichen Begründung nachgedacht? Entscheidend für den unbedenklichen Genuss des Trinkwassers für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist das, was sie aktuell zu sich nehmen. II.5.3. Warum sind nicht unmittelbar nach Bekannt werden der PFT-Verschmutzung umfassende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr von der Landesregierung veranlasst worden? II.5.4 Können Sanierungsverfügungen für Trinkwasseraufbereitungen zur Gefahrenabwehr beitragen? II.5.5 Was trägt nach Auffassung der Landesregierung eher zur Gefahrenabwehr in Bezug auf die Trinkwasseraufbereitung bei: Die Anordnung zur Sanierung einer Fläche oder die Sanierung bzw. Ergänzung der Trinkwasseraufbereitung an Möhne und Ruhr? II.5.6 Wurden bei den bisherigen Untersuchungen auch auf andere gefährliche Stoffe hin untersucht? Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten. II.5.7 Welche weiteren trinkwassergefährdenden Stoffe wurden mit welchen Ergebnissen gemessen und in dem Fachinformationssystem PFT (FIS PFT) zusammengestellt? Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten. 22/27 II.7. Trinkwasseraufbereitung Mehrere tausend Tonnen an Röntgenkontrastmitteln und Antibiotika gelangen weltweit über das Abwasser ins Oberflächenwasser und letztendlich ins Trinkwasser. Viele öffentliche Kläranlagen können Pharmaka und Röntgenkontrastmittel derzeit nicht aus dem Abwasser entfernen. Bis zu 25 Prozent der verkauften Mengen bestimmter Wirksubstanzen gelangen in die Gewässer Nordrhein-Westfalens (NRW) und stellen dort ein unkalkulierbares Umwelt- und Gesundheitsrisiko dar. Das Problem verschärft sich besonders dort, wo Trinkwasser aus Oberflächenwasser gewonnen wird. Dies ist in NRW im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern im Verhältnis 60 zu 40 der Fall. Die Aufbereitungstechniken für Trinkwasser einiger Wasserwerke an der Ruhr und von Gelsenwasser sind nicht auf dem neuesten Stand. Angesichts der möglichen Belastungen, die über die Stoffe in der Trinkwasserverordnung hinausgehen (z. B. Röntgenmittel, Arzneimittel oder PFT), und des hohen geklärten Abwasseranteils in der Ruhr (in trockenen Sommern besteht das Ruhrwasser aus 40 % Kläranlagenablauf) ist eine technische Sanierung und Nachrüstung zwingend notwendig, um zumindest den Standard zu erreichen, der an den meisten Stellen im Land seit langem Praxis ist. Im September 2006 wurde dem Umweltministerium die Studie „Eintrag von Arzneimitteln und deren Verhalten und Verbleib in der Umwelt“ übergeben. In dieser Studie wird unter anderem auf die unterschiedlichen Rückhaltevermögen der verschiedenen Trinkwasseraufbereitungsverfahren eingegangen. Des weiteren werden die umwelterheblichen und gesundheitsgefährdenden Substanzen, die im Einzugsbereich der Trinkwasserwerke an der Ruhr die real existierenden Aufbereitungsverfahren durchschlagen und somit im Trinkwasser nachgewiesen werden, dargestellt und die somit vorhandene Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung diskutiert. Moderne Aufbereitungsanlagen führen dabei nicht notwendigerweise zu Preiserhöhungen, wie die Realität der Versorgung durch die Rheinwasserwerke zeigen. Die Arnsberger Vereinbarung, die das Umweltministerium und die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) am 25.08.06 unterzeichnet haben, benennt Trippelschritte aber keine Strategie. II.7.1. Seit wann liegt dem MUNLV die Studie „Eintrag von Arzneimitteln und deren Verhalten und Verbleib in der Umwelt“ vor? 23/27 II.7.2 Warum ist die Studie bis heute nicht veröffentlicht? II.7.3 Welche Stoffe werden seit Bekannt werden der PFT-Problematik und der Studie „Eintrag von Arzneimitteln und deren Verhalten und Verbleib in der Umwelt“ über die in der Trinkwasserverordnung genannten Stoffe hinaus gemessen? II.7.4 Ist es richtig, dass das Umweltministerium alle Messergebnisse der Trinkwasserversorger an der Ruhr und auch über dieses Einzugsgebiet hinaus in einem Fachinformationssystem PFT (FIS PFT) über eine Password geschützte Eingabeseite per Internet erfasst und diese Daten zentral in einer Datenbank hält, die ebenfalls per Password für die Wasserversorger zugänglich ist? II.7.5 Es wird um eine tabellarische Zusammenstellung der bisher in dem unter II.7.4 beschriebenen Verfahren erfassten Messwerte gebeten. II.7.6 Plant die Landesregierung ein landesweites Messprogramm (mit welchen Inhalten), das die gefährlichen Stoffe außerhalb der Trinkwasserverordnung berücksichtigt? II.7.7 Welche Konsequenzen werden aus dem PFT-Skandal für die Trinkwasseraufbereitung in NRW gezogen? II.7.8 Mit welchen Aufbereitungsverfahren arbeiten die jeweiligen Wasserwerke in den betroffenen Gebieten? III. Novellierungsbedarf Bioabfall-, Klärschlammund Düngemittelverordnung Ein Risiko für Böden und Wasser stellt die 1998 von der damaligen Umweltministerin Angela Merkel erlassene Bioabfallverordnung dar. Die Landesregierung NRW und die dafür zuständige Ressortministerin haben sich in der Zeit vor dem Jahr 2005 nachdrücklich für eine Änderung der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung eingesetzt. Im Vordergrund standen eine Verschärfung der Schadstoffgrenzwerte im Bioabfall-, Klärschlamm- und Düngemittelbereich, der Qualitäts- und Messanforderungen sowie die Vereinheitlichung der einzelnen Verordnungen. Entsprechende Initiativen NRWs, die in diese Richtung zielten, wurden von der Ländermehrheit im Bundesrat und der Umweltministerkonferenz abgelehnt. 24/27 In NRW allerdings ist ein wichtiger Erfolg erzielt worden: Der Anteil an Klärschlämmen, der verbrannt wird anstelle ihn auf die Felder auszubringen, ist in der Regierungszeit von Rot-Grün von circa 15 % auf etwa 65 % gestiegen. Damit ist ein großes Risikopotenzial deutlich verringert worden. Die Vorkommnisse um PFT zeigen dringender denn je, dass die Lücken der Bioabfallverordnung geschlossen werden müssen. Dazu gehören auch Vorschriften für umfassende Analysen und Messungen. Es muss zukünftig gewährleistet sein, dass keine belasteten industriellen Abfälle verarbeitet werden dürfen und engmaschige Beprobungen die vorhandenen Risiken begrenzen. Minister Uhlenberg berichtete am 18. Oktober im Umweltausschuss: "Die Agrarministerkonferenz hat Ende September auf Initiative Nordrhein-Westfalens das BMU und das BMELV gebeten, die Bioabfall- und die Düngemittelverordnung so zu ändern, dass sichergestellt werden kann, dass Abfallgemische zur landbaulichen Verwertung nur aus solchen Bestandteilen hergestellt werden, deren unvermischte Bestandteile, jeweils für sich gesehen, lückenlos bis zum Ort des Anfalls rückverfolgt werden können und als unbedenklich im Sinne dieser Verordnung zu bewerten sind." (APr 14/272) III.1 Beinhaltet diese Initiative auch, dass die Grenzwerte entsprechend angehoben, neue Stoffe z.B. organische Stoffgruppen mit einbezogen werden? III.2 Soll das Messprogramm erweitert werden? III.3 Sollen zukünftig die BioAbfV, KlärschlammV und die DüngemittelV in einer Verordnung vor allem im Hinsicht auf einheitliche Grenzwerte und Handhabung zusammengeführt werden? III.4 Welchen Änderungsbedarf sieht das MUNLV bei der Klärschlammverordnung? III.5 Welche weiteren Initiativen sind vom MUNLV auf Bundesebene geplant, um den o.g. Änderungsbedarf umzusetzen? III.6 Sollen zukünftig bestimmte Bestandteile, z.B. Fugate, ausgeschlossen werden? 25/27 IV. Aktivitäten des MUNLV zur EU-Chemikalienpolitik Der Umweltminister hat mehrfach auf eine Bundesratsinitiative zum Verbot von PFT auf EU-Ebene hingewiesen (z.B. Vorlage 14/0531). Inzwischen hat das EU-Parlament einen entsprechenden Beschluss gefasst. IV.1. Für ein Verbot welcher Stoffgruppen der PFT hat sich die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative Anfang dieses Jahres eingesetzt? IV.2 Müsste Aufgrund der gemessenen Verhältnisse von PTOS zu PFOA im Boden bzw. im Gewässer (Ruhr und Möhne) nicht PFOA verboten werden? IV.3. Warum konnte das MUNLV ein Verbot von PFOA nicht erreichen? IV.4 Wann ergreift das MUNLV eine solche Initiative? IV.5 Hält das MUNLV den europäischen Verordnungsentwurf zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) nach derzeitigem Verhandlungsstand für ausreichend, um einen schleichenden Eintrag solcher Stoffgruppen wie PFT zukünftig auszuschließen? IV.6 Wenn nein, wird sich das MUNLV für entsprechende Verbesserungen einsetzen? IV.7 Ist das MUNLV der Ansicht, dass die nach REACH zu erhebenden Daten ausreichen, um die von PFT ausgehenden Risiken zu identifizieren, und wird die Verwendung solcher Chemikalien in der Produktionskette bis hin zum Abfall nach Meinung des MUNLV ausreichend transparent? IV.8 Ist der Verordnungsentwurf REACH nach derzeitigem Stand dazu geeignet, dass alle gefährlichen Altstoffe zukünftig vom Markt verschwinden, und besteht nach Meinung des MUNLV ein ausreichender Anreiz für die Substitution gefährlicher Chemikalien wie PFT? IV.9 Teilt das MUNLV vor dem Hintergrund der aktuellen PFT-Funde die Auffassung, dass Untersuchungen der biologischen Abbaubarkeit und der aquatischen Toxizität wichtige Tests sind, die zur Gefährdungsbeurteilung einer Chemikalie unerlässlich sind? IV.10 Teilt das MUNLV die Auffassung, dass solche Daten zur biologischen Abbaubarkeit und zur aquatischen Toxizität für alle Chemikalien vorgelegt werden müssen, auch wenn diese nur in geringen Mengen hergestellt werden? 26/27 IV.11 Wenn ja, wie beurteilt das MUNLV in diesem Zusammenhang den vorliegenden Verordnungsentwurf REACH? IV.12 Ist das MUNLV der Auffassung, dass durch REACH nach dem derzeitigen Stand eine ausreichende Information der Öffentlichkeit über die von Chemikalien wie PFT ausgehenden Gefahren gewährleistet ist? IV.13 Wenn nein, wird sich das MUNLV für entsprechende Verbesserungen einsetzen? IV.14 Welche Vorschläge hat das MUNLV vor dem Hintergrund des aktuellen PFT-Skandals bisher zur Verbesserung der EU-Chemikalienverordnung (REACH) auf Bundes- und EU-Ebene eingebracht? 27/27