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Während des Studiums ein Semester oder
sogar ein Jahr an einer anderen Hochschule im Ausland zu verbringen, ist für
viele Student_innen erstrebenswert und
im Nachhinein eine Erfahrung, die sie
nicht missen möchten.
Die Vorteile sind neue Freundschaften,
das erhebende Gefühl, sich ganz alleine
in einem anderen Land und unter anderen
Uni-Bedingungen zurecht zu finden und
oft neue oder verbesserte Sprachkenntnisse.
Demgegenüber – und das soll nicht unter
den Tisch fallen – steht allerdings auch
ein sich rasch geleertes Sparbuch und
jede Menge bürokratischer Kram, der vor,
während und nach dem Aufenthalt anfällt.
An der Universität Wien stellen das
Referat für Internationale Beziehungen
(umgangssprachlich „Erasmus-Büro“) und
das Erasmus-Referat des Österreichischen
Austauschdienstes (OeAD) die wichtigsten
und kompetenten Ansprechpartner_innen
dar. Zusätzlich gibt es an jedem Institut – so auch an der Politikwissenschaft
– zuständige Koordinator_innen, die in
Bezug auf die Wahl der Gastuniversität
und der Anrechnung von Lehrveranstaltungen weiterhelfen.
In dieser kurzen Broschüre wollen wir
einerseits einen Überblick über das Prozedere geben, sich einen Erasmus-Platz zu
ergattern und den Aufenthalt vorzubereiten als auch Informationen des ErasmusBüros der Uni Wien zusammenfassen und
gesammelte Erfahrungen von Student_
innen einfließen lassen. Es ist sicherlich
keine vollständige Sammlung an Informationen, die es zu Erasmus-Aufenthalten
gibt, vor allem klammert die Broschüre
alternative Möglichkeiten der Studierendenmobilität aus, wie beispielsweise
Praktika im Ausland, Aufenthalte über
Sokrates, Ceepus oder anderes.
Dennoch hoffen wir, eine Orientierungshilfe für all jene zu geben, die mit dem
Gedanken spielen, sich an eine andere
Hochschule zu wagen.
Für Anregungen zur Ergänzung haben
wir jederzeit ein offenes Ohr, also schickt
uns eure zusätzlichen Infos per Mail an
stv.powi@oeh.univie.ac.at und wir nehmen sie gerne in diese Broschüre auf!
Doch alles der Reihe nach.
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Inhaltsverzeichnis
Vorbereitung
Seite 04
Registrieren - Bewerben - Nominieren - Anmelden Seite 06
Letzte (bürokratische) Schritte vor dem Erasmus-Aufenthalt
Seite 08
Gastuni: Anmeldung – Unterkunft - Einführungstage
Seite 08
Nach Ende des Erasmus-Aufenthalts
Seite 11
Ansprechpartner_innen im Überblick
Seite 12
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Vorbereitung
Gleich vorweg: Ein Erasmussemester
oder -jahr kann frühestens ab dem 3.
Semester von ordentlichen Studierenden
absolviert werden. Studierende können
Erasmus-Plätze nur in der Studienrichtung wählen, in der sie zugelassen sind.
Außerdem könnt ihr euch offiziell immer
nur für ein Semester bewerben und während des Aufenthalts dieses Semester auf
ein Jahr verlängern (geht nur von Winterauf Sommersemester!). So gut wie allen
Verlängerungsanträgen wird von der Uni
Wien aus stattgegeben, allerdings solltet
ihr so früh wie möglich an eurer Gastuni
Bescheid geben, wenn ihr länger bleiben
wollt, um das vor Ort rasch administrativ
mit der Vergabe der Lehrveranstaltungen
abzugleichen.
Bevor ihr euch registriert oder gar schon
an einem Motivationsschreiben bastelt,
solltet ihr euch überlegen, wann und wie
lange ihr einen Auslandsaufenthalt plant.
Wollt ihr ein Semester weg oder ein ganzes Jahr? Was bedeutet das für die Finanzierung? Wollt oder braucht ihr vor dem
Aufenthalt einen Sprachkurs, den es zu
bezahlen und einzuplanen gilt? (Denn
wenn es um die Bewerbung um einen
Erasmus-Platz geht, spielt bei der Auswahl
nicht nur der Studienfortschritt eine Rolle,
sondern auch die Kenntnis der Sprache an
der jeweiligen Gastuniversität.)
Zur Destination: Behaltet im Hinterkopf,
dass, falls es in Politikwissenschaft keine
Partneruni gibt, ihr euch auch über ein
Zweitstudium für eine Partneruni bewerben könnt. Am Institut könnt ihr dann mit
der SPL abklären, wie ihr für Politikwissenschaft Kurse angerechnet bekommt.
Zu den Sprachkenntnissen gilt: Ihr könnt
auch an den Unis vor Ort einen Sprachkurs besuchen, das sind meist Inten-
sivkurse, die zwei Wochen vor Beginn
des Unibetriebs an der Gastuniversität
stattfinden. Wenn ihr vor Semesterbeginn einen Sprachkurs an der Gastuniversität besuchen möchtet, kann dieser
Zeitraum (also der Monat oder die zwei
Wochen vor Semesterbeginn) nur dann
für den Erasmus-Zuschuss berücksichtigt werden, wenn er zu eurem formalen
Studienaufenthalt zählt. Dazu muss die
Gastuniversität den Aufenthalt ab Beginn
des Sprachkurses bestätigen und ihr
müsst für die gesamte Aufenthaltsdauer
ausreichend ECTS absolvieren (mind. 3
anrechenbare ECTS pro Monat) – folglich
muss der Sprachkurs ECTS haben und von
der Gastuniversität im Learning Agreement bestätigt werden.
Das Sprachenzentrum der Universität
Wien bietet auch eigene – kostenpflichtige
– Sprachkurse für outgoing students an,
allerdings nur in einigen wenigen Sprachen: http://bit.ly/1qpvCMz
Zu allem Überfluss kommt auch noch die
Geldfrage, der ihr euch früh genug stellen
solltet.
Es ist schwierig, pauschal zu sagen, wie
hoch der finanzielle Aufwand für ein Erasmus-Semester bzw. für ein Erasmus-Jahr
ist, da es hier große Schwankungsbreiten
zwischen den Ländern gibt, in die Studierende reisen. Genauso schwankt auch die
Höhe des monatlichen Erasmus-Zuschusses, je nach Preisniveau im jeweiligen
Land. (Zu den Voraussetzungen für die
Beziehung des Zuschusses findet ihr hinten mehr Infos).
Die Studiengebühren an der Gastuniversität – so diese welche einhebt – werden
den Erasmus-Student_innen erlassen,
zu bezahlen ist während des Aufenthalts
lediglich der ÖH-Beitrag an der Universität Wien, um die Inskription aufrecht zu
erhalten.
Dafür fallen Mietkosten für eine WG/
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shared flat oder ein Studierendenwohnheim im Ausland an sowie Lebenserhaltungs- und Reisekosten.
Gut beraten ist, wer mit monatlichen Mietkosten zwischen 300 und 550 Euro rechnet. Letzterer Betrag ist auch als Miethöhe
für ein Zimmer in einem simplen Studierendenwohnheim keinesfalls übertrieben,
wie die Preise in Ländern wie Großbritannien oder auch Norwegen zeigen. Zusätzlich fallen meist Kautionen an, die nach
der Abreise rückerstattet werden. (Aber
dafür muss man das Geld trotzdem vorher
schon parat haben.)
Zusätzlich gilt: Überlegt früh genug, ob ihr
– so ihr nicht mehr bei euren Eltern wohnt
– euer WG-Zimmer zwischenzeitlich vermieten, eure Wohnung untervermieten
oder euer Studierendenwohnheim-Zimmer vorübergehend aufgeben könnt. Hier
werden mietrechtliche Fragen ebenso
relevant wie Kostenfragen, im schlimmsten Fall müsst ihr nämlich nicht nur im
Gastland, sondern auch hier monatlich
Miete bezahlen – und das wird in der
Regel teuer.
Etwa zwei Drittel der Studierenden sind
während des Semesters erwerbstätig.
Wenn ihr einen Erasmus-Aufenthalt plant,
sprecht mit euren Arbeitgeber_innen und
klärt früh genug ab, ob ein Vertrag vorübergehend gelöst wird, ihr auf Basis
von monatlich variierenden Honorarnoten oder auf Werkvertragsbasis während
eures Aufenthalts arbeiten könnt (je nach
Jobart ist das nicht immer möglich).
Möglichkeit Bildungskarenz:
Wenn ihr ein ordentliches Dienstverhältnis habt und seit einem Jahr bei derselben
Arbeitgeber_in beschäftigt seid, könnt
ihr auch einen Antrag auf Bildungskarenz
stellen. Hierzu gilt: Zu allererst mit der
Arbeitgeber_in abklären und eine Dauer
der Karenz festsetzen. Die Karenz muss
mindestens 2 und darf höchstens 12
Monate andauern. Genauere Infos hierzu findet ihr hier: http://www.ams.at/_
docs/001_infoblatt_bildungskarenz.pdf
Eure Arbeitgeber_innen müssen euch
die Bildungskarenz bescheinigen, hierzu
gibt es ein eigenes Formular des Arbeitsmarktservices (AMS): http://www.ams.
at/_docs/001_avrag_11.pdf
Drei Wochen vor offiziellem Beginn der
Bildungskarenz gebt ihr diesen genannten
Bescheid beim AMS ab, zusätzlich werden noch Kopien der Studienbestätigung
und eines Lichtbildausweises angefertigt
und ihr erhaltet – es lebe die Bürokratie
– noch ein eigenes Formular, auf dem ihr
persönliche Daten eintragt.
Während dieser Zeit erhält die karenzierte
Person Weiterbildungsgeld in Höhe desArbeitslosengeldes, mindestens jedoch
14,53 Euro täglich (also etwa 450 Euro
monatlich). Das Weiterbildungsgeld wird
immer im Folgemonat überwiesen.
Wichtig: Es gibt während der Bildungskarenz eine Zuverdienstgrenze! Ihr dürft
maximal Geld in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze monatlich erhalten (395,31
Euro, Stand 1.1.2014) und maximal ein
aufrechtes Dienstverhältnis haben. Das
ist vor allem dann wichtig zu bedenken,
wenn ihr zu jenen Studierenden gehört,
die sich durch mehrere prekäre Jobs
finanziell über Wasser halten.
Eine Beurlaubung während eines Auslandssemesters ist jedenfalls nicht möglich, denn ihr müsst – auch wenn ihr nicht
in Wien anwesend seid – eine aufrechte
Inskription haben.
Die Anzahl von verfügbaren Toleranzsemestern verlängert sich aufgrund eines
Auslandsaufenthalts nicht. Eine Verlängerung der Familienbeihilfe durch ein
Erasmus-Semester ist prinzipiell möglich,
Genaueres ist beim Finanzamt zu erfragen.
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straße 7/2. Stock, Stiege II, 1010 Wien
abzugeben.
Registrieren – Bewerben –
Nominieren – Anmelden
Registrierung
Im Winter eines Studienjahres könnt ihr
euch für das Winter- oder Sommersemester des darauffolgenden Studienjahres
bewerben.
Zu Beginn des Anmeldeprozesses an der
Universität Wien steht die Registrierung.
Diese ist ab Ende Jänner (in etwa um den
25. Jänner jedes Jahres) unter https://
erasmus.univie.ac.at/ unter Angabe der
Unet-Account-Daten
(aMatrikelnummer
+ Passwort) möglich. Im Anschluss daran
sind die Stammdaten sowie die ErasmusDokumente, die online bereit stehen, auszufüllen.
Am Ende kommt ein Nominierungsblatt
dabei heraus, das für die eigentliche
Bewerbung benötigt wird.
Unter https://erasmus.univie.ac.at/site/
plaetze können die für Politikwissenschaft
zur Verfügung stehenden Plätze an den
kooperierenden Gastuniversitäten eingesehen werden.
FAQs rund um das Prozedere findet ihr
hier:
http://international.univie.ac.at/
outgoing-students/erasmus/faq/faq-neuwaehrend-der-phase-der-bewerbung/
Bewerbungsunterlagen
Deadline für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist der 15. März für das folgende Studienjahr in der Administration/
Verwaltung
(Institutsangelegenheiten)
des Instituts für Politikwissenschaft, Zimmernummer: B 0218 NIG, Universitäts-
Nominierungsblatt (dieses wird im Rahmen der online-Registrierung ausgefüllt
und dann ausgedruckt) Kopie des aktuellen Studienbuchblattes
Motivationsschreiben in Deutsch (1-2
Seiten), inklusive einer Präferenzliste (4
alternative Universitäten)
Musterbeispiele
für Motivationsschreiben: http://motivationsschreibenmuster.info/motivationsschreibenerasmus/
Nachweis fortgeschrittener Sprachkenntnisse auf Universitätsniveau (für alle
französischsprachigen, italienischen und spanischen Universitäten)
Kopie des Sammelzeugnisses (spätestens bei Antritt des Erasmus-Aufenthaltes
müssen Bachelor-Student_innen zumindest die Studieneingangsphase erfolgreich abgeschlossen haben)
Sprachnachweise:
Französisch-, italienisch- und spanischsprachige Unis verlangen Sprachzertifikate (B1 – Level ist das Minimum; je nach
Uni kann auch ein B2 – Niveau gefordert
werden). Die Vorlage eines Sprachzertifikats ist auch bei englischsprachigen Studienplätzen sinnvoll – Sprachkenntnisse
sind ein Element der Bewertung bei der
Vergabe der Plätze. Auch nach der Nominierung seitens der Universität Wien kann
die Gastuniversität einen Sprachnachweis
verlangen!
Restplätze
Eine attraktive Möglichkeit für alle Kurzentschlossenen sind die Restplätze. Das
sind Plätze eines Sommersemesters, welche noch frei bzw. aufgrund von zurückgezogenen Nominierungen wieder frei
sind. Die Bewerbung für Restplätze läuft
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ab ca. September, die Bewerbungsdeadline ist der 15. Oktober. Das Bewerbungsprozedere und auch die Schritte nach der
Nominierung sind dieselben wie bei einer
„normalen“ Bewerbung, allerdings muss
alles aufgrund der Zeitnähe schneller
gehen. Hier ist es besonders wichtig, dass
ihr keine Fristen verpasst und dass ihr
damit rechnet, euch relativ intensiv einige
Wochen lang mit eurem Erasmus-Aufenthalt auseinanderzusetzen. Denn parallel
zu bürokratischen Wegen müsst ihr euch
schließlich auch um Finanzierung, Wohnen, Anreise, etc. kümmern.
Da es die Möglichkeit von Restplätzen nur
im Sommersemester gibt, ist euer Aufenthalt aufgrund der unmöglichen Verlängerung auf zwei Semester auf jeden Fall auf
ein Semester begrenzt.
Nominierung
Wenn ihr für einen Erasmus-Platz nominiert bzw. ausgewählt wurdet, werdet ihr
von Fristen gejagt. Diese sind wichtig einzuhalten, da es andernfalls zu Problemen,
vor allem mit der Gastuniversität kommen
kann. Nach der Nominierung müsst ihr
folgende Unterlagen im Büro für Studierendenmobilität (an der Universität Wien,
Hauptgebäude) abgeben:
Nominierungsblatt (mit Unterschrift des/
der Koordinator_in eures Instituts). Dieses
Dokument habt ihr bereits der Bewerbung
beigelegt und müsst ihr nun von eurem/eurer
Koordinator_in am Institut unterschrieben
abholen und beim Büro für Studierendenmobilität abgeben.
Folgende Dokumente findet ihr bei eurem
bereits im Rahmen der Bewerbung zuvor
angelegten Account unter https://erasmus.univie.ac.at und müsst ihr ebenfalls
einreichen:
Student Application Form (= Stipendien-
antrag)
Antrag auf Anerkennung (mit Unterschrift
der SPL)
Antrag auf Erlass des Studienbeitrages
Learning Agreement (Unterschrift: SPL)
Bitte achtet hierbei auf die jeweiligen Fristen.
Anmeldung an der Gastuniversität
Noch in Wien sollte einer der ersten Schritte nach der erfolgreichen Nominierung die
Anmeldung an der Gastuniversität sein.
Dies kann aufgrund unübersichtlicher
Homepages, fremder Sprache, fehlender
Informationen, etc. manchmal ganz schön
mühsam und entmutigend sein, denn jede
Gastuni hat ihre eigenen Fristen.
Lasst euch jedoch nicht abschrecken,
sobald ihr diesen Schritt genommen habt
kann euch nichts mehr aufhalten und ihr
habt einen großen Teil der Bürokratiehürde genommen. Außerdem: jede Gastuni
hat auf ihrer Homepage eine Unterseite
für „International students“ – das seid
ihr! Mit etwas Geduld und ein paar Mausklicks findet ihr sicher die sogenannten
„application deadlines“, „term dates“ und
Ähnliches, das ihr für eure weitere Planung braucht. Erasmus sorgt zwar für die
Rahmenbedingungen und die finanzielle Unterstützung eures Auslandssemesters, um die gesonderte Anmeldung an
der Gastuni und die Auswahl von Kursen
müsst ihr euch aber selbst kümmern.
So gut wie alle Gastunis wollen eine
Online-Anmeldung sowie Bewerbungsunterlagen von euch. Fristgerecht (kann
je nach Uni variieren) müsst ihr euch um
das selbstständige Einreichen der jeweiligen Bewerbungsunterlagen (z.B. Nachweis von Sprachkenntnissen, Zeugnisse)
an der Gastuni kümmern. Infos dazu und
die Online-Anmeldung findet ihr normalerweise auch auf der Homepage der Gastuniversität.
Um diesen Schritt solltet ihr euch rasch
nach der Nominierung kümmern, da
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Fristen oftmals sehr eng gesetzt sind.
Besonders bei Studierenden welche einen
Restplatz wahrnehmen drängt die Zeit.
Auch Vorlesungsverzeichnisse und Kurslisten welche ihr für das Learning Agreement und den Antrag auf Anerkennung
braucht findet ihr in der Regel auf der
Homepage der Gastuni.
Bedenkt, dass sich ein Semester eurer
„Heimatuni“ zeitlich nicht unbedingt mit
einem Semester an eurer Gastuni überschneiden muss. Es kann z.B. sein, dass
das Semester an der Gastuni früher
beginnt und ihr daher die letzten Prüfungswochen an eurer Heimatuni verpasst.
Letzte (bürokratische)
Schritte vor dem
Erasmus-Aufenthalt
Einige Wochen bzw. Monate vor eurem
Reiseantritt kann sich leider (noch) nicht
zurückgelehnt werden sondern muss auf
Einiges geachtet werden, damit auch in
Wien alle Instanzen benachrichtigt sind,
wo ihr wann hingeht.
Nach erfolgreicher Nominierung müsst
ihr euch mit eurem zugesandten Registrierungscode in der Erasmus-OnlineDatenbank des OeAD (Österreichischer
Austauschdienst) unter http://www.erasmus.at/online registrieren. Das ist unter
anderem notwendig, damit euch der Erasmus-Zuschuss ausbezahlt werden kann.
Nach dem Erhalt einer Zuerkennungsmail
(ca. ein Monat vor Aufenthaltsantritt)
wisst ihr Bescheid, dass der Vertrag online
für euch bereitgestellt ist. Rechtzeitig vor
Antritt müsst ihr den Vertrag ausdrucken,
unterzeichnen und im Original (2-fach) an
das OeAD-Erasmus-Referat senden. Ein
Exemplar davon bekommt ihr – von der
zuständigen Person unterschrieben – per
Post nach Hause geschickt.
Erasmus-Zuschuss
Voraussetzung für die Beziehung des
Erasmus-Zuschusses ist die Absolvierung
von mindestens 3 ECTS im Monat (für 5
Monate also 15 ECTS). Falls ihr diese nach
eurer Rückkehr nicht nachweisen könnt,
kann von euch im Rahmen einer stichprobenartigen Überprüfung das Geld wieder
zurückverlangt werden.
Die Höhen der monatlichen ErasmusZuschüsse finden sich hier: http://
international.univie.ac.at/fileadmin/user_
upload/forschungsservice/Students/Erasmus_Outgoing/sms_zuschusshoehen.pdf
Für Studierende, die keine Studienbeihilfe
beziehen gilt Folgendes (Vereinbarung A):
Vor der Reise werden 80% des ErasmusZuschusses durch den OeAD ausbezahlt,
das restliche Geld wird erst nach eurer
Rückkehr und der Abgabe aller notwendiger Dokumente überwiesen.
Für StudienbeihilfebezieherInnen gilt Vereinbarung C: Studierende erhalten durch
den OeAD den Erasmus-Status. Die Finanzierung des Erasmus-Aufenthalts ist bei
der Stipendienstelle zu beantragen (Beihilfe für Auslandsstudium).
Weiters wichtig und etwas, auf das leicht
vergessen werden kann: die Einzahlung
des ÖH-Beitrags. Für das oder die Semester in denen ihr auf Erasmus seid müsst
ihr an der Uni Wien inskribiert bleiben,
daher ist die Einzahlung des ÖH-Beitrages
vor oder während des Auslandsaufenthalts besonders wichtig.
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Gastuni: Anmeldung –
Unterkunft –
Einführungstage
Anmeldung bei der Gastuni
Wie zuvor beschrieben, ist die Anmeldung
an der Gastuni etwas das ihr selbst erledigen müsst, das nimmt euch das ErasmusReferat der Uni Wien nicht ab.
Nachdem ihr eure Nominierungsunterlagen im Büro für Studierendenmobilität
(„Erasmus-Referat“) abgegeben habt,
gibt dieses der Gastuni bekannt, dass ihr
vorhabt, an ihr zu studieren. Die Gastuni schickt euch dann meist eine Form von
„confirmation mail“, oft auch mit einem
provisorischen Account für die formale
Anmeldung an der Gastuni. In jedem Fall
checkt die jeweilige Gastuni-Homepage
zwecks genauerer Informationen hierzu und sucht Ansprechpersonen, denen
ihr gegebenenfalls schreiben könnt, falls
euch Fristen oder Anmeldeprozedere nicht
klar sind.
Wenn der Anmeldevorgang abgeschlossen ist, gibt es auch meist eine Form von
„acceptance mail“, in der ihr eure Matrikelnummer und weitere Informationen zu
eurem Mailaccount an der Gastuni und
Informationen für die einführenden Tage
an der neuen Uni erhaltet.
Unterkunft suchen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wo
ihr während eures Aufenthalts wohnen
könnt. Entweder ihr sucht euch im Vorfeld eine Wohngemeinschaft, ein privat
organisiertes Studierendenwohnheim, ein
Studierendenwohnheim am Campus (oft
werden diese von der Uni vor Ort mitverwaltet) oder ein Zimmer in einem regulären Wohnhaus.
Falls ihr euch für eine Wohnform am Campus oder in dessen Nähe entschließt,
schaut auf die Homepage der Gastuni,
ob es hierfür eigene Bewerbungsfristen
für ein Zimmer gibt. Der Vorteil an dieser
Wohnform: An manchen Unis gibt es eine
Platzgarantie, wenn man sich rechtzeitig
anmeldet (also weniger Organisationsstress vor Ort). Der Nachteil: die Wohnheime, die zur Gastuni gehören sind oft
um einiges teurer als Wohnformen in der
Stadt oder in einer Wohngemeinschaft.
Für diesen Part der Reiseplanung gilt:
Sucht dezidiert nach Leuten, die schon an
der Uni studiert haben, wo ihr hinwollt.
Gibt es eine Facebook-Gruppe für Erasmus-Studierende an dieser Gastuni? Gibt
es online einen Erfahrungsbericht? Kann
euch der_die Koordinator_in an eurem
Institut Namen von Kolleg_innen geben,
die auch dort waren? Denn eine pauschale Antwort auf die Frage, wie es sich auf
Erasmus am besten wohnt, gibt es nicht.
Jede Uni und jede Stadt ist anders und es
lohnt sich, abzuwiegen – denn es geht um
euer Bett und eure Geldbörse.
Auch wenn die Universität Wien nicht für
eine Unterkunft im Gastland sorgt, so kann
das Erasmus-Büro Kontakt zu ehemaligen
Outgoings herstellen. Auf der Homepage
für Internationale Beziehungen der Uni
Wien werden weiters zwei Wohnungsbörsen für Studierende empfohlen: http://
www.casaswap.com/ und http://www.
erasmate.com/.
Das liebe Geld
Wie eingangs erwähnt, die Gretchenfrage
während eines Erasmus-Semesters lautet: Wie hältst du’s mit dem Geld?
Plant früh genug mit eurer Bank einen
Termin, um zu klären, was die Konditionen für euch während eines Auslandsaufenthalts sein können. Geld per Bankomat
beheben, kostet Spesen. Eventuell gibt
es aber andere Kontomöglichkeiten, eine
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Kreditkartenoption oder ähnliches, das
euch im Ausland den Zugang zu eurem
Geld erleichtert. Viele Studierende eröffnen auch vor Ort ein eigenes Konto mit
Karte, um spesenfrei Geld beheben zu
können. Hierfür solltet ihr euch mit dem
Büro für internationale Studierende an
der Gastuni oder auch der Students Union
vor Ort in Verbindung setzen – oft haben
diese auch Tipps hierfür. Immerhin müsst
ihr dort ja auch einen Vertrag unterzeichnen, also sollten die Sprachkenntnisse
ausreichen, um Vertragsbedingungen zu
verstehen.
Ansprechpartner_innen vor Ort
Jede Uni hat ein Büro, dass für internationale Student_innen, zu denen ihr als
Erasmus-Student_innen zählt, zuständig
ist. Auch hier sind die Homepages der
Gastunis die wichtigsten Informationsquellen.
Zusätzlich solltet ihr auch früh genug
herausschreiben,
wer
administrative
Ansprechpartner_innen des Instituts an
der Gastuni (in dem Fall Politikwissenschaft) sind, falls ihr Fragen zu Lehrveranstaltungen im Vorfeld habt.
Und noch mehr Bürokratie...
Im Gastland angekommen und sich dann
entspannt zurücklehnen? Falsch gedacht!
Denn auch während des Erasmus-Aufenthalts solltet ihr ein paar Dinge im Hinterkopf behalten:
Learning Agreement
Es passiert wohl jeder_m Erasmus-Student_in, dass sie_er die gewählten und im
Learning Agreement angegebenen Kurse/
Lehrveranstaltungen ändert. Es kann
sich im Gastland herausstellen, dass die
gewünschten Kurse nicht stattfinden wie
erwartet, sie (inhaltlich) nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, verändert
wurden, usw.
Das Learning Agreement wie es vor dem
Aufenthalt von euch zusammengestellt
wurde ist dabei aber nicht Stein gemeißelt. Es dient vor allem zur Absicherung
der Anrechenbarkeit an der Heimatuni
und ist deswegen sicher sinnvoll. Wie ihr
aber euren dann vorhandenen Unterlagen
entnehmen werdet, gibt es ein Blatt mit
einer Tabelle zur Vorabgenehmigung und
etwas weiter hinten eine Tabelle mit den
Angaben zu den tatsächlich absolvierten
Lehrveranstaltungen. Sowohl Gastuni als
auch Uni Wien sind sich also bewusst,
dass es hier regelmäßig zu Änderungen
kommt.
Falls ihr während eurem Auslandsaufenthalt beschließt, dass Learning Agreement
zu ändern, ist es ratsam diese Änderung
(möglichst zu Beginn!) bekanntzugeben. Der erste Schritt wäre, das Learning
Agreement abzuändern und es dann von
der Gastuni – meist von der International
Office/Office for international students –
unterzeichnen zu lassen. Danach schickt
ihr es per Mail an das Büro für Studierendenmobilität der Uni Wien. Dann wird das
Learning Agreement zur Unterschrift an
das Institut weitergeleitet, bei Problemen
mit der Anrechenbarkeit werdet ihr kontaktiert.
Verlängerung
Euer Verlängerungsantrag (inkl. Unterschrift) von einem auf 2 Semester muss
spätestens 6 Wochen vor Beginn der Verlängerung im Büro für Studierendenmobilität als pdf einlangen. Die Verlängerung
wird per Email bestätigt, ihr müsst einen
neuen Vertrag (in der OeAD-Datenbank)
unterschrieben an das OeAD-Referat schicken (vor Beginn des Verlängerungsaufenthalts).
Achtung: Studienbeihilfenbezieher_innen
müssen zusätzlich bei der Studienbeihilfenbehörde um Verlängerung ansuchen,
da sie das Stipendium von dieser Stelle
beziehen.
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Nach der Bestätigung des Verlängerungsantrags muss das Learning Agreement
dementsprechend geändert werden (siehe
oben).
Nach Ende des
Erasmus-Aufenthalts
Zuhause angekommen warten einige
wenige aber nicht unwichtige Dinge die
zu erledigen sind auf euch. Falls ihr den
Studierendenbericht nicht schon in eurem
Gastland ausgefüllt habt könnt ihr dies
binnen 4 Wochen nach Beendigung des
Erasmus-Aufenthalts nachholen.
Studierendenbericht
Nur wenn ihr am Ende eures Aufenthalts den Online-Studierendenbericht in
der OeAD-Datenbank ausfüllt, wird euch
die letzte Monatsrate des Zuschusses
überwiesen und kann damit der Aufenthalt regelkonform abgeschlossen werden. Ca. einen Monat vor Ende eures
Erasmus-Aufenthalts bekommt ihr eine
Erinnerungsmail bzgl. des Ausfüllens des
Studierendenberichts.
Nach dem Ausfüllen des Online-Berichts
und der Vorlage der Aufenthaltsbestätigung erhalten Studierende mit Vereinbarung A die letzte Rate des Zuschusses.
Studierende mit Vereinbarung C bekommen entsprechende Top-ups nach dem
Ausfüllen des Online-Berichts, der Vorlage
der Aufenthaltsbestätigung und dem Auslandsbeihilfenbescheid der Stipendienstelle bei OeAD ausbezahlt.
Aufenthaltsbestätigung
Ebenfalls binnen 4 Wochen nach eurer
Rückkehr müsst ihr das Original der Aufenthaltsbestätigung (zu finden auf international.univie.ac.at bzw. bekommt ihr
sie per Mail während eures Aufenthalts
zugesandt, um sie vor Ort unterzeichnen
zu lassen) an das OeAD-Erasmus-Referat
(NICHT an das Erasmus-Referat der Uni
Wien) schicken. Gegebenenfalls muss
dies auch an die Stipendienstelle übermittelt werden. Falls vorhanden, muss eine
Sprachkursbestätigung dem OeAD-Erasmus-Referat vorgelegt werden (ebenfalls
innerhalb von 4 Wochen).
Anrechnung
Binnen 2 Monaten müsst ihr die Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen bei der SPL durchführen lassen. Bei
Aufenthalten, die Ende Juni oder später
enden gilt die Frist 15. November.
Nach der erfolgreichen Anerkennung werdet ihr darum gebeten eine Kopie des
Anerkennungsbescheides und euer Zeugnis („Transcript of Records“) an das Büro
für Studierendenmobilität zu übermitteln.
Dies dient zur Ergänzung des Studierenden-Aktes.
Nicht automatisch sondern nur nach Aufforderung (Stichprobe) durch den OeAD
müsst ihr eure Anerkennung vorweisen.
Erasmus+
Ab dem Studienjahr 2014/15 startet mit
Erasmus-Plus eine Neuauflage in Sachen
Studierendenmobilität. Die vielleicht wichtigste Neuerung besteht darin, dass es
möglich sein wird, mehrmals ein ErasmusSemester absolvieren zu können. Bis zur
maximalen Anzahl von 12 Fördermonaten können Studierende je Studienphase
mehrere Studien- und Praktika-Aufenthalte absolvieren. Für jede (erneute)
Förderung gilt die Mindestlaufzeit von 2
Monaten für Praktika und 3 Monaten für
Studienaufenthalte. Die in der jeweiligen
Studienphase durch LLP-Erasmus geförderten Monate werden auf die 12 Monate
je Phase in Erasmus+ angerechnet, also
beginnt die Berechnung nicht komplett
neu. Nähere Infos dazu folgen bald auf
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der Homepage des Büros für Studierendenmobilität der Universität Wien.
Link: http://www.lebenslanges-lernen.at/
home/nationalagentur_lebenslanges_lernen/erasmus_das_neue_programm_2014_2020/
Ansprechpartner_innen im Überblick:
Am Institut für Politikwissenschaft:
Dr. Andreas Pribersky (Koordinator und für
Anrechnungen aus dem Ausland zuständig);
E-Mail:
andreas.pribersky@univie.
ac.at.
Sprechstunde: Mittwoch 15:00 - 16:00
Uhr,
Zi.Nr.: B 201.
An der ÖH Uni Wien:
Referat für Internationale Angelegenheiten;
Referentinnen: Karin Stanger und Lena Coufal.
Altes AKH, Spitalgasse 2, Hof 1, 1. Stock. Journaldienste: Donnerstag 13:30 - 15:30.
E-Mail:
internationales.referat@oeh.univie.ac.at.
Homepage:
http://www.oeh.univie.ac.at/
arbeitsbereiche/internationales/.
Barrierefrei Studieren:
Munira Rakhimdjanova (Studienassistentin von
Andreas Pribersky, auch hier können Fragen
zu Anrechnungen aus dem Ausland gestellt
und Anrechnungsformulare abgegeben werden); E-Mail: munira.rakhimdjanova@univie.
ac.at.
Sprechstunde: Dienstag 14:00 - 16:00
Uhr,
Zi.Nr.: D 207.
Studierende mit besonderen Bedürfnissen können EU-Sonderzuschüsse beantragen. Auskunft
dazu im International Office und bei der Beauftragten der Universität Wien:
Universitätsring 1,
1010 Wien.
Tel.: +43-14277-106
26.
E-Mail:
barrierefrei@univie.
ac.at.
Nützliche Informationen über die Unterstützungsdienstleistungen für Studierende mit
Behinderung in Europa könnt ihr auch unter
www.heagnet.org (The Higher Education
Accessibility Guide) erhalten.
Universität Wien:
Linksammlung
Referat für Internationale Beziehungen; E-Mail
für
Outgoings:
erasmus.outgoing@univie.
ac.at. Beratungs- und Öffnungszeiten: Montag
und Mittwoch 10:00 - 12:30 Uhr, Dienstag und
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr. Homepage:
http://international.univie.ac.at/outgoing-students/erasmus/.
a) Studierende und Praktikant/Innen
besonderen Bedürfmissen
http://bit.ly/1lBoC9S
Link zur Anmeldung, Plätzen, Koordinator_
innen: https://erasmus.univie.ac.at/
Eine der wichtigsten Homepages während der
Beschäftigung mit Erasmus. Hier findet ihr
einerseits den Zugang zur Anmeldung sowie
eine Übersicht über alle Erasmus-Plätze und
zuständige Koordinator_innen. Tipp: Unter
„Weiterführende Links“ findet ihr Erfahrungsberichte von Studierenden welche schon einen
Auslandsaufenthalt gemacht haben. Diese sind
nach Gastunis geordnet und sind größtenteils
sehr hilfreich und informativ.
c) Erasmus Praktika
http://bit.ly/1lFuxvS
Der Österreichische Austauschdienst:
Erasmus Büro Wien;
Ebendorferstraße 7, 1010
Wien.
Tel.: +43-1-534 08-485.
E-Mail: erasmus-wien@oead.at. Homepage: http://www.
oead.at/willkommen_in_oesterreich/scholars_
alumni/oead_regionalbueros/wien/.
mit
b) Erasmus Sonderzuschüsse für Studierende
mit Kind
http://bit.ly/RPkTxG
d) Non-EU Student Exchange Programm
http://bit.ly/1jNbhdf
e) Kurzfristige Auslandsstipendien
http://bit.ly/1sLmK2k
f) Beihilfe für ein Auslandsstudium
http://bit.ly/1hXMmE4
g) Downloads (Alle Formulare)
http://bit.ly/1gHeRv7
Impressum:
Medieninhaber_in & Verleger_in: Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien, AAKH, Spitalgasse
2-4, Hof 1, 1090 Wien
Herausgeber_in, Redaktion, Texte & Layout: Studienvertretung Politikwissenschaft, NIG, Universitätsstraße 7, 2. Stock, 1010 Wien, E-Mail: stv.powi@oeh.
univie.ac.at
Druck/Herstellung: klampferdruck
Wien, Juni 2014
Erasmus Manual.indd 12
16.06.14 12:25