Kommunalanzeiger 05.06.2015 - Amt Hagenow-Land
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Kommunalanzeiger 05.06.2015 - Amt Hagenow-Land
Jahrgang 21 Freitag, den 05. Juni 2015 Nummer 06 HAGENOWER Kommunalanzeiger Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden Amtsausscheid der Feuerwehren des Amtes Hagenow-Land Der Amtsvorsteher Herr Quast nahm diese Veranstaltung zum Anlass, dem Amtswehrführer Heinz-Egon Möller und dem Amtsjugendwart Volkart Geisler für ihren Einsatz und ihr Engagement bei der Ausübung ihres Ehrenamtes zu danken. Sie bereichern und unterstützen die Arbeit unserer Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und sichern somit zukunftsfähige Wehren für unsere Gemeinden. Mehr zum Amtsausscheid lesen Sie im Innenteil. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, den 03. Juli 2015. Kommunalanzeiger Hagenow –2– Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Alt Zachun Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin am 18.06.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Alt Zachun statt. am 25.06.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt. Tagesordnung: Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 6. Beratung zum Leitbild „Gemeinde der Zukunft“ 7. Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW auf 30 km/h 8. Bauangelegenheiten 8.1. Finanzierung des Baus einer Sporthalle Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5. Einwohnerfragestunde 6. Vorbereitung des Dorffestes 7. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Pamperin Bürgermeister gez. Klemz Bürgermeister Amtsgericht Ludwigslust Ausfertigung öffentliche Ankündigung zur Grundbuchanlegung Geschäftszeichen: BRSG-0-9624 Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 05.06.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Jahresabschluss zum 31.12.2010 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.05.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Belsch beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 08.06.2015 bis 16.06.2015 Mo. und Mi. nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Belsch, 19.05.2015 gez. Friedrichs Bürgermeister In der Grundbuchsache Beteiligte: 1. Gemeinde Redefin 2. Gemeinde Bresegard bei Picher 3. BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Berlin 4. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wegen Grundbuchanlegung Für die bisher nicht gebuchten Grundstücke: - Gemarkung Bresegard bei Picher Flur 4 Flurstück 40/5 Ackerland 6.689 qm - Gemarkung Bresegard bei Picher Flur 6 Flurstück 197/1 Grünland 6.026 qm - Gemarkung Redefin Flur 6 Flurstück 79 Grünland, Graben 5.531 qm soll ein Grundbuch angelegt werden. Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 –3– Das Gericht beabsichtigt, die Beteiligte zu 3. als Eigentümer einzutragen. Die Grundstücke wurden aufgrund eines Verzichts der Eigentümer im Jahr 1967 bzw. 1982 Eigentum des Volkes in Rechtsträgerschaft der örtlichen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG). Andere Personen, welche das Eigentum in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihr Recht binnen 6 (sechs) Wochen - vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet - beim Amtsgericht Ludwigslust, Käthe-Kollwitz-Straße 35, 19288 Ludwigslust anzumelden und glaubhaft zu machen. Widrigenfalls wird ihr Recht bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt. Ludwiglust, den 02.04.2015 gez. Klapps Rechtspflegerin Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Kommunalanzeiger Hagenow Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hoort am 09.07.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hoort statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5. Einwohnerfragestunde 6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 7. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2010 8. Bauangelegenheiten 9. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Feldmann Bürgermeisterin Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Groß Krams am 09.06.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeinderaum Groß Krams statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5. Einwohnerfragestunde 6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 7. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010 8. Vorbereitung des Dorffestes 9. Bauangelgenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Alwardt Bürgermeister Die amtliche Bekannmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg am 10.06.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 8. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Dubielski Bürgermeister Kommunalanzeiger Hagenow –4– Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf am 08.07.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde 6. Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung zum Beitritt in den Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 Für das bisher nicht gebuchte, in der Gemarkung Kuhstorf gelegene Grundstück: Flur 1 Flurstück 298/5 Grünland 1.027 qm soll ein Grundbuch angelegt werden. Das Gericht beabsichtigt, die Beteiligte zu 1. - 3. in Erbengemeinschaft als Eigentümer einzutragen. Das Grundstück ist Teil der ehemaligen Eigentumsparzelle Nr. 12 b zu Kuhstorf. Dies ist enstanden aus dem Flurstück 298/3, welches wiederum aus dem Flurstück 298/1 entstanden ist. Für die Eigentumsparzelle war kein Grundbuch angelegt. Eigentümer der Eigentumsparzelle Nr. 12 b war Otto Brandt. Die Beteiligten zu 1. - 3. sind Erben nach Otto Brandt. Andere Personen, welche das Eigentum in Anspruch nehmen, werden aufgefordert ihr Recht binnen 6 (sechs) Wochen- vorn Tage der Veröffentlichung an gerechnet - beim Amtsgericht Hagenow, Möllner Straße 51 a, 19230 Hagenow anzumelden und glaubhaft zu machen. Widrigenfalls wird ihr Recht bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt. Ludwigslust, 02.04.2015 Klapps Rechtspflegerin Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Ehm Bürgermeisterin Bürgermeistersprechstunde Kuhstorf Die Bürgermeistersprechstunde findet jeden 2. Mittwoch im Monat von 18:00 - 19:00 Uhr im Gemeindehaus statt. Ehm Bürgermeisterin Amtsgericht Ludwiglust Ausfertigung Geschäftszeichen: KUTF-0-9548 Öffentliche Ankündigung In der Grundbuchsache Beteiligte: 1. Erika Beckmann 2. Günther Franck 3. Birgit Schubert 4. Gemeinde Kuhstorf wegen Grundbuchanlegung Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Moraas am 18.06.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Moraas statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung, Kontrolle der gefassten Beschlüsse und der Realisierung erteilter Aufträge 2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse, Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Bericht zum Stand der Vorbereitung des Sommerfestes in Verbindung mit dem 60-jährigen Jubiläum der Sportvereinigung 5. Informationen der Ausschussvorsitzenden 6. Beschlussfassung zur Verkehrsführung im Sandweg 7. Beschlussfassung über einen Antrag zur Teileinziehung des Abschnittes 2 des Kastanienweges 8. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Kirch Jesar zur Zusammenarbeit der Gemeindearbeiter bei arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 –5– Nicht öffentlicher Teil 1. Personalangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten 2.1. Beschlussfassung über den Verkauf eines Grundstückes 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Quast Bürgermeister Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 05.06.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Jahresabschluss zum 31.12.2010 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.05.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Moraas beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 08.06.2015 bis 16.06.2015 Mo. und Mi. nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Moraas, 12.05.2015 gez. Quast Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pätow-Steegen am 02.07.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Pätow statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 7. Beratung zur Ausstattung der Jugendfeuerwehr 8. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Maty Bürgermeister Kommunalanzeiger Hagenow Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 13.05.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Pätow-Steegen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 12.05.2015 Auf der Grundlage des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung des BauGB vom 23 September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde Pätow-Steegen vom 09.04.2015 folgende Satzung erlassen: §1 Beitragserhebung Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben. §2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für: 1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen, ausgenommen solche Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiete, an denen eine Bebauung zulässig ist, a) bis zu zwei Vollgeschosse mit einer Breite bis zu 12 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis 9,0 m, wenn sie einseitig anbaubar sind b) mit drei oder vier Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn sie einseitig anbaubar sind, c ) mit mehr als vier Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn sie einseitig anbaubar sind. 2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung beidseitig zulässig ist und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung einseitig zulässig ist, 3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z. B. Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite bis zu 5 m, 4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m, 5. Parkflächen (§ 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB), die a) Bestandteil einer Verkehrsanlage gemäß Nr. 1, 2 und 4 sind (unselbständige Parkflächen), bis zu einer Breite von 6,0 m, b) nicht Bestandteil einer Verkehrsanlage gemäß Nr. 1,2 und 4, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zur deren Erschließung notwendig sind (selbstständige Parkflächen), bis zu 15 v. H. der Gesamtfläche erschlossenen Grundstücke. 6. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen (§ 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB), die a) Bestandteil einer Verkehrsanlage gemäß Nr. 1 bis 4 sind, bis zu einer Breite von 6,0 m, b) nicht Bestandteil einer Verkehrsanlage, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind (selbstständige Grünanlagen), bis zu 15 v. H. der Gesamtfläche der durch sie erschlossenen Grundstücke. (2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so vergrößern sich die in Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 angegebenen Maße um die Hälfte, mindestens aber um 8,0 m. Kommunalanzeiger Hagenow –6– (3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite. (4) Die in Abs. 1 Nr. 1 bis 4 genannten Breiten sind Durchschnittsbreiten. §3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. §4 Gemeindeanteil Die Gemeinde Pätow-Steegen trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. §5 Verteilungsmaßstab (1) Der nach den §§ 2 und 3 ermittelte und nach § 4 reduzierte beitragspflichtige Erschließungsaufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) nach deren Flächen verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt. (2) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes die Fläche, die baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden kann. (3) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes, jedoch innerhalb des Geltungsbereiches einer Abrundungssatzung (§ 34 BauGB) oder einer Außenbereichssatzung (§ 35 BauGB), die Fläche innerhalb des Satzungsgebietes einer Abrundungssatzung oder Außenbereichssatzung, soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzt und baulich, gewerblich oder in einer vergleichbaren Weise genutzt werden kann. (4) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche nach Abs. 2 oder 3 vervielfacht mit a) 1,00 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoß, b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen, c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen, d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier oder fünf Vollgeschossen, e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen, f) 0,50 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z. B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen). (5) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse. b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf oder abgerundet werden. c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch 2,6, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden. Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden. (6) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse: a) Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerks nicht feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes geteilt durch 2,6, wobei Bruchzahlen auf voll Zahlen auf- oder abgerundet werden. Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 b) Bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken, aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse. c) Bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich genutzt werden können, werden zwei Vollgeschosse zu Grunde gelegt. d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird ein Vollgeschoß zu Grunde gelegt. (7) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren um 0,50 erhöht a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist, c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden sowie Grundstücken mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhausoder Schulgebäuden genutzt werden, wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossfläche überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzliche zu Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche. (8) Abs. 7 gilt nicht für durch selbstständige Grünanlagen erschlossene Grundstücke. §6 Mehrfach erschlossene Grundstücke (1) Für überwiegend Wohnzwecken dienende Grundstücke, die von mehr als einer vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlage i. S. des § 2 Abs. l Nr. l erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche nach § 5 Abs. 2 oder Abs. 3 bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes für jede Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. (2) Eine Ermäßigung nach Absatz l ist nicht zu gewähren, a) wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage entsteht oder entstanden ist, b) soweit die Ermäßigung dazu führen würde, dass sich der Beitrag für die anderen Grundstücke im Abrechnungsgebiet um mehr als 50 % erhöht, c) für die Flächen der Grundstücke, die die durchschnittliche Grundstücksfläche der nicht mehrfach erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet übersteigen. d) für die Flächen der Grundstücke zwischen zwei Erschließungsanlagen, für die nach Maßgabe des § 5 Abs. 3 Erschließungsbeiträge nicht mehrfach erhoben werden. §7 Kostenspaltung Der Erschließungsbeitrag kann für 1. den Grunderwerb, 2. die Freilegung, 3. die Fahrbahn, 4. Gehwege, 5. Radwege, 6. unselbständige Parkflächen, 7. unselbständige Grünanlagen, 8. Mischflächen 9. Entwässerungseinrichtungen, 10. Beleuchtungseinrichtungen, gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden. Mischflächen i. S. von Ziffer 8 sind solche Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen der in den Ziffern 3 - 7 genannten Teileinrichtungen miteinander kombinieren und bei der Gliederung der Erschließungsanlage ganz oder teilweise auf eine Funktionstrennung verzichten. §8 Merkmale der endgültigen Herstellung (1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 –7– a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm. (2) Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; b) unselbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aas einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweisen bestehen; c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind; d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) und b) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind. (3) Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind. §9 Immissionsschutzanlagen Bei Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen i. S. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden Art, Umfang, Merkmale der endgültigen Herstellung sowie die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes durch Satzung im Einzelfall abweichend geregelt. § 10 Vorausleistungen Für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages erheben. § 11 Ablösung des Erschließungsbeitrages Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages. § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kommunalanzeiger Hagenow Amtsgericht Ludwigslust Ausfertigung öffentliche Ankündigung zur Grundbuchanlegung Geschäftszeichen: BRSG-0-9624 In der Grundbuchsache Beteiligte: 1. Gemeinde Redefin 2. Gemeinde Bresegard bei Picher 3. BWG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Berlin 4. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wegen Grundbuchanlegung Für die bisher nicht gebuchten Grundstücke: - Gemarkung Bresegard bei Picher Flur 4 Flurstück 40/5 Ackerland 6.689 qm - Gemarkung Bresegard bei Picher Flur 6 Flurstück 197/1 Grünland 6.026 qm - Gemarkung Redefin Flur 6 Flurstück 79 Grünland, Graben 5.531 qm soll ein Grundbuch angelegt werden. Das Gericht beabsichtigt, die Beteiligte zu 3. als Eigentümer einzutragen. Die Grundstücke wurde aufgrund eines Verzichts der Eigentümer im Jahr 1967 bzw. 1982 Eigentum des Volkes in Rechtsträgerschaft der örtlichen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG). Andere Personen, welche das Eigentum in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihr Recht binnen 6 (sechs) Wochen - vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet - beim Amtsgericht Ludwigslust, Käthe-Kollwitz-Straße 35, 19288 Ludwigslust anzumelden und glaubhaft zu machen. Widrigenfalls wird ihr Recht bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt. Ludwigslust, den 02.04.2015 gez. Klapps Rechtspflegerin Pätow-Steegen, den12.05.2015 Maty Bürgermeister Bürgermeistersprechstunde Einwohnerversammlung in Setzin Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, ab dem Monat Juni wird im Gemeindehaus Pritzier eine regelmäßige Bürgermeistersprechstunde angeboten. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Setzin, OT Schwaberow und OT Grünhof sind zu einer Einwohnerversammlung am Mittwoch, 17.06.2015 um 19:00 Uhr in das Gemeindehaus in Setzin eingeladen. Ich würde mich freuen, Sie jeweils am 1. Montag im Monat ab 19:00 Uhr begrüßen zu können. Thema: Straßenerneuerung des Abschnittes Dorfstraße ab Blaue Ecke bis einschließlich Brücke Witt Bürgermeister gez. Marco Haurenherm Bürgermeister Kommunalanzeiger Hagenow –8– Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 9. Änderung des Straßennamens „Dorfstraße“ im Ortsteil Gramnitz 10. Bauangelegenheiten Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Strohkirchen Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Möbius Bürgermeisterin am 18.06.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Strohkirchen statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Bauangelegenheiten 7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 8. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2010 Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Warlitz am 10.06.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Goldenitz statt. Tagesordnung: gez. Romanowski Bürgermeisterin Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 5. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010 6. Bauangelegenheiten 6.1. Informationen zum Stand des Ausbaus der K 29 Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Toddin gez. Holm Bürgermeister Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen am 18.06.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeinderaum Toddin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 7. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2010 8. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden Attraktivität ländlicher Regionen steigern Auftakt- und Informationsveranstaltung für das Forschungsprojekt „Regiobranding“ am 4. Juni auf der Festung in Dömitz Welches Potenzial haben Kulturlandschaften für ein erfolgreiches Regionalmarketing? Um diese Frage zu erörtern und über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Forschungsprojekt „Regiobranding“ zu infor- Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 –9– mieren, laden die Landkreise Ludwigslust-Parchim und LüchowDannenberg am 4. Juni auf die Festung Dömitz ein. Die Veranstaltung im Pulverkeller beginnt um 18:00 Uhr Hintergrund: Ein 20-köpfiges Projektteam erforscht und erprobt in den nächsten vier Jahren, wie Kulturlandschaftsqualitäten eingesetzt werden können, um die Attraktivität ländliche Regionen zu steigern. Die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Lüchow-Dannenberg sind Partner in diesem Vorhaben, das die Besonderheiten in der Kulturlandschaft der beteiligten Regionen herausarbeiten und damit ihre nachhaltige Entwicklung und Wertschöpfung unterstützen soll. Die Landschaften, die Städte und Dörfer, aber auch die regionale Kultur mit Kunst, Handwerk, Sprache, Produkten und Traditionen machen eine Region unverwechselbar. Die Landkreise und das Verbundprojekt sind für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Dazu sind verschiedene Beteiligungsformen geplant. Was nehmen Einwohnerinnen und Einwohner als besondere Qualitäten ihrer Region wahr? Wo besteht Verbesserungsbedarf? Welche Qualitäten können für die Entwicklung der Region genutzt werden? Diese Informationen werden zunächst in Form einer Haushaltsbefragung erhoben, für die schon jetzt um Unterstützung und Teilnahme geworben wird. Neben einer Vorstellung der geplanten Projektarbeiten und der Untersuchungsregion, dient die Veranstaltung am 4. Juni auf der Festung Dömitz nicht zuletzt dazu, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur anstehenden Haushaltsbefragung und Antwort auf ihre Fragen zu geben. Auch sind die Initiatoren interessiert an Ideen für das Projekt. Wer vorab mehr über das Forschungsvorhaben erfahren möchte, erhält unter folgendem Links weitere Informationen: www. umwelt.uni-hannover.de/regiobranding und www.kreis-lup.de/leben-im-landkreis/regionalentwicklung/regiobranding/ Kontakt: Regionalkoordination: Hendrik Müller: regiobranding@kreis-lup.de Gesamtkoordination: Dr. Daniela Kempa: regiobranding@umwelt.uni-hannover.de Information an alle Einwohner der Gemeinde Pritzier Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, immer wieder gibt es Beschwerden zur Grünabfallentsorgung und Verunreinugungen durch Hundekot. Ich weise sie nochmal darauf hin, dass Grünabfälle (Rasenschnitt sowie Baumschitt u.a. aus Garten und Grundstück) nicht auf den Gemeindegrundstücken zu entsorgen sind. Das gilt auch für die Straßengräben und Straßenränder. Dieses ist illegale Entsorgung auf dafür nicht vorgesehenen Flächen und kann mit einer Geldbuße (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) geahndet werden. Immer wieder gibt es Verunreinigungen von Gehwegen, Plätzen und Parkanlagen durch Hundekot, die nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle darstellen. Eine Übertragung von Salmonellen, Hakenwürmern und Bandwürmern ist möglich. Sie können Kommunalanzeiger Hagenow Ursache für verschiedene Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Linow Fachdienstleiter Sicherheit und Ordnung Stellenausschreibung der Gemeinde Warlitz Die Gemeinde Warlitz sucht schnellstmöglich eine/n Erzieher/ in für ihre Kindertagesstätte. - Arbeitszeit: 30 Std./Woche unbefristet flexibler Einsatz in allen Altersgruppen der Kita Voraussetzungen - Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in - Entscheidungs-, Handlungs- und Organisationsfähigkeit, eigenständiges Handeln - Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung - Kreativität - fachliche und methodische Kompetenz - Teamfähigkeit Vergütung in Anlehnung an TVöD-SuE Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte mit dem Vermerk „Bewerbung als Erzieher/in in der Kita Warlitz“ per E-Mail an oder auf dem Postweg an info@amt-hagenow-land.de Amt Hagenow-Land SB Personalwesen Bahnhofstraße 25 19230 Hagenow Amtsgericht Ludwigslust Umwandlung des Amtsgerichts Parchim in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust zum 11.05.2015 Das Amtsgericht Parchim ist auf Grund der Gerichtsstrukturreform zum 11.05.2015 in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust umgewandelt worden. Die bisher dem Amtsgerichtsbezirk Parchim zugeordneten Gemeinden sind förmlich seit dem 11.05.2015 dem Amtsgericht Ludwigslust zugeordnet. Das Amtsgericht Ludwigslust ist im Rahmen seiner Zuständigkeit nunmehr auch für die bisher zum Bezirk des Amtsgerichts Parchim gehörenden Städte und Gemeinden zuständig. Alle Verfahren und sonstigen Angelegenheiten, die bei dem Amtsgericht Parchim anhängig sind oder waren, sind am 11.05.2015 in die Zuständigkeit des erweiterten Amtsgerichts Ludwigslust übergegangen. Die Zweigstelle Parchim ist für den gesamten neuen Bezirk des Amtsgerichts Ludwigslust allein zuständig in Zwangsversteigerungssachen, Zwangsverwaltungssachen, sonstigen Zwangsvollstreckungssachen, Grundbuchsachen, Bußgeldsachen. Darüber hinaus ist die Zweigstelle Parchim für die bis zum 10.05.2015 zum Amtsgericht Parchim gehörenden Städte und Gemeinden weiterhin wie folgt zuständig: In Familiensachen, Beratungshilfesachen, Nachlasssachen, Betreuungssachen, Unterbringungssachen, Freiheitsentziehungssachen, Jugendstrafsachen des Einzelrichters. Im Übrigen ist die Zuständigkeit der Hauptstelle des Amtsgerichts Ludwigslust eröffnet. Eine Rechtsantragstelle für die Aufnahme von Erklärungen ist sowohl in der Hauptstelle Ludwigslust als auch in der Zweigstelle Parchim eingerichtet. Deshalb können - abgesehen von Kommunalanzeiger Hagenow – 10 – frist- oder rangwahrenden Anträgen in Grundbuchsachen - ab dem 11.05.2015 Anträge oder Erklärungen rechtswirksam und fristwahrend an beiden Standorten eingereicht werden. In Grundbuchsachen ist indes bei allen Anträgen, die in den bisherigen Bezirken der Amtsgerichte Ludwigslust oder Parchim belegene Grundstücke betreffen, für die Frist- und Rangwahrung ausschließlich der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags im Grundbuchamt in der Zweigstelle Parchim maßgeblich. Deshalb sollen Anträge in Grundbuchsachen, bei denen es auf eine Frist- oder Rangwahrung ankommt, ausschließlich direkt in der Zweigstelle Parchim angebracht werden. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Grundbuchauszüge auch von einem Notar erteilt werden (§ 133a GBO). Die elektronische Einsichtnahme in das Grundbuch für Notare ist auch nach der Umwandlung des Amtsgerichts Parchim in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust uneingeschränkt möglich. Die Adress-, Telefon- und Telefaxdaten für die beiden Standorte des Amtsgerichts Ludwigslust lauten: Hauptstelle Ludwigslust: Haus- und Postanschrift: Amtsgericht Ludwigslust Käthe-Kollwitz-Straße 35 19288 Ludwigslust Elektronische Kommunikation: Tel.: 03874 435-0 Fax: 03874 435-100 mailto: verwaltung@ag-ludwigslust.mv-justiz.de (nur für Angelegenheiten, welche die Verwaltung der Gerichte betreffen) Zweigstelle Parchim: Haus- und Postanschrift: Amtsgericht Ludwigslust - Zweigstelle Parchim Moltkeplalz 2 19370 Parchim Elektronische Kommunikation: Tel.: 03874 435-0 Fax: 03874 435-420 Weitere Informationen, auch zur Geschäftsverteilung, werden auf der Internetseite der Justiz Mecklenburg-Vorpommern (http://www.mv-justiz.de) veröffentlicht. v. i. S. d. P.: Andreas Merklin Der Direktor des Amtsgerichts Ludwigslust Käthe-Kollwitz-Str. 35, 19288 Ludwigslust Tel.: 03874 435-206 Fax: 03874 435-100 mailto. pressesprecher@ag-ludwigslust.mv-justiz.de Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 Im Monat Juni wird die jährliche Grabsteinkontrolle auf Standfestigkeit auf den gemeindlichen Friedhöfen durchgeführt In der 23. Kalenderwoche werden die Gemeinden Groß Krams, Bresegard und Kuhstorf kontrolliert. In der 24. Kalenderwoche werden die Gemeinden Strohkirchen, Moraas und Kirch Jesar kontrolliert. In der 25. Kalenderwoche werden die Gemeinden Hoort einschließlich des Ortsteiles Neu Zachun, Alt Zachun und Hülseburg kontrolliert. In der 26. Kalenderwoche werden die Gemeinden Pritzier und Warlitz kontrolliert. sææ $IESEæ +ONTROLLEæ ISTæ AUFæ 'RUNDæ EINESæ 'RUNDSATZURTEILSæ DESæ Bundesgerichtshofes erforderlich. Bis zu diesem Termin wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die auf den Friedhöfen für die Unterhaltung einer Grabstelle verantwortlich sind, Gelegenheit gegeben, die Grabsteine selbst zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Reparaturen durchzuführen.. sææ .ACHæDENæ3ATZUNGENæÔBERæDASæ&RIEDHOFSæUNDæ"ESTATTUNGSwesen in den Gemeinden des Amtes Hagenow-Land ist bei Reihengräbern der Empfänger der Grabanweisung, bei Wahlgräbern (Gruften) der jeweilige Nutzungsberechtigte, für die Unterhaltung des Grabsteines verantwortlich. sææ 3OLLTEæ DAHERæ BEIæ DERæ äBERPRÔFUNGæ DURCHæ DIEæ 'EMEINDEæ EINæ nicht mehr standfester Grabstein festgestellt werden, so wird die für das Grab verantwortliche Person entweder schriftlich aufgefordert den Mangel zu beseitigen. Bei Gefahr im Verzug ist die Friedhofsverwaltung berechtigt die notwendigen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) auf Kosten des Verantwortlichen selbst vorzunehmen. sææ "EIæ &RAGENæ WENDENæ Sie sich bitte an das Amt HagenowLand - Friedhofsverwaltung, Tel. 03883 6107-15 Mehrfachnennung von Straßen in den Gemeinden Setzin und Toddin In den Gemeinden Setzin und Toddin besteht das Problem, dass der Straßenname „Dorfstraße“ mehrfach vorhanden ist, da die Gemeinden Ortsteile haben. Dadurch besteht die Gefahr von Verwechslungen mit der Folge, dass bei einem Notfall die Hilfeleistung durch die Feuerwehr oder den Notarzt nicht oder verzögert erfolgt und damit Sachoder Personenschäden entstehen können. Die Gemeinden werden sich auf ihren nächsten Gemeindevertretersitzungen mit dem Problem auseinandersetzen und die Umbenennung der doppelten Straßennamen beraten. Bitte beachten sie bis dahin, dass bei der Meldung von Notfällen neben der Adresse unbedingt auch der Ortsteil der jeweiligen Gemeinde mit angegeben wird. Janine Holz Fachbereichsleiterin Bürgerdienste Die nächste Ausgabe erscheint am 03. Juli 2015 Redaktions- und Anzeigenschluss ist der 25. Juni 2015. Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 – 11 – Eine neue Pferdekutsche für die Strohkirchner „Storchenkinder“ Bei herrlichem Sonnenschein war es für die „Storchenkinder“ aus dem Kindergarten Strohkirchen nun endlich soweit. Mit der feierlichen Übergabe der neuen Pferdekutsche konnte sie nun mit großer Freude von den Kindern in Beschlag genommen werden. Leider war die alte Kutsche in die Jahre gekommen. Sie war einfach nicht mehr sicher genug für die Kinder und musste vom Spielplatz genommen werden. So kamen wir im letzten Jahr auf die Idee, uns bei der Aktion der Raiffeisenbank „Spielen aber sicher“ zu bewerben. Da wir zu den glücklichen Gewinnern gehörten, bekamen wir 1000,EUR und konnten den Kindern einen Wackelsteg kaufen. Unsere Kinder vermissten ihre Kutsche aber sehr und sie fragten immer wieder, wann sie denn eine neue Kutsche bekommen. Mit der Hilfe vieler fleißiger Hände und Sponsoren gelang es nun eine komplett neue Kutsche mit 2 Pferden für unseren Hof zu bauen. Gemeinsam mit Herbert Werner, einem Strohkirchner Zimmermannsmeister, Uwe Werner, einem Opa, unserem Hausmeister Arno sowie mit Unterstützung von Herrn Lüthke vom Forstamt Jasnitz, gelang es uns nun dieses Vorhaben in vielen Arbeitsstunden in die Tat umzusetzen. Das Forstamt stellte uns dankend zwei große Baumstämme für die Pferde zur Verfügung. Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen. Nun steht eine neue, schöne, bunte und kindgerechte Kutsche auf unserem Kindergartenhof. Zum Dank haben wir alle Helfer zu uns in die Einrichtung eingeladen und alle Kinder applaudierten und bedankten sich persönlich. Dirk Kanter und Jan Schefe sponserten für jedes Pferd noch einen Sattel und auch dafür möchten wir „Danke“ sagen. Beate Kühn Kommunalanzeiger Hagenow Kommunalanzeiger Hagenow – 12 – Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 Waldbegehung unter fachlicher Führung des Försters Gemeinsam mit dem für Kirch Jesar zuständigen Förster Herrn Horack findet am Sonntag, den 21.06.2015 (Sommeranfang) eine gemeinsame Waldbegehung statt. Herr Horack wird zu allgemeinen Fragen der Waldwirtschaft sowie zu den vorgesehenen Wirtschaftsmaßnahmen Stellung nehmen und natürlich Fragen beantworten. Treffpunkt: „Steinitz“, Zachuner Weg Richtung Neu Zachun, Abzweig zum ehem. Forsthaus Klüßer Mühle, an der Kreuzung (vormals befand sich dort eine Rasthütte). Uhrzeit: Dauer: 09:00 Uhr etwa 2 - 3 h Geländetauglichkeit, festes Schuhwerk und witterungsbeständige Kleidung sind Voraussetzungen zur Teilnahme. Neben den Mitgliedern der Gemeindevertretung sind auch interessierte Bürger aus Kirch Jesar und Neu Klüß herzlich zu der forstwirtschaftlichen Wanderung eingeladen. Ingo Schulz Bürgermeister Einen dritten Ausflug gab es dann noch zum THW nach Ludwigslust. Hier wurde zuerst ein THW-Auto gebastelt, bevor sich unter anderem der neue Gerätewagen angeschaut wurde. Die Kinder waren über die ganze Technik im Auto erstaunt. Egal wo es hinging, der Wissendurst der Kleinen wurde gestillt. Jede Frage wurde anschaulich und ausdauernd beantwortet. Aus diesem Wege möchten wir uns noch einmal bei den jeweiligen Einrichtungen bedanken und freuen uns auch weiterhin auf gute Zusammenarbeit. Unsere Ausflüge waren aber nur machbar, da wir vom Amt Hagenow-Land sowie von Herrn Helmut Hellfaier die entsprechenden Autos zur Verfügung gestellt bekamen. Dafür sagen wir Danke. Thomas Wenkstern Die Freiwillige Feuerwehr & die Kita „Sonnenschein“ laden euch recht herzlich ein beim alljährlichen Tag der offenen Tür mit Kinderfest dabei zu sein. Läuft der Wolf schon durch den Wald von Strohkirchen? Wann: Wo: Voller Ungeduld und Aufregung warteten die Hort- und Kindergartenkinder der Kita „Storchenkinder“ vor einigen Tagen auf den Förster Herrn Lüthke vom Forstamt Jasnitz. Alle wollten etwas über den Wolf erfahren. Mit Büchern, Ausmalschablonen und Bildern begann der Förster seinen Vortrag. Die Kinder hatten viele Fragen. Wie groß ist ein Wolf? Was und wieviel frisst er? Wie gefährlich ist der Wolf? Herr Lüthke beantwortete alle Fragen sehr kindgerecht und zu aller Zufriedenheit. Zu schnell verging der Nachmittag und alle Kinder hatten noch sehr viel Gesprächsstoff. 06.06.2015 ab 10:00 Uhr Sportplatz Pritzier Was erwartet euch: sæ 4OMBOLAæMITæSCHNENæ0REISEN sæ (ÔPFBURGææ+INDERSCHMINKEN sæ 3PIELææ3PAæFÔRæ+INDER sæ 6ORFÔHRUNGæDERæ&&Wæ0RITZIER Für das leibliche Wohl sorgen: sæ $IEæ&EUERWEHRæ0RITZIER sæ 7URST5LLi mit Eiswagen Wir freuen uns auf euch FFw Pritzier Kita „Sonnschein“ Vielen Dank an Herrn Lüthke! Neues von Kindergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Toddin Seit mehr als einem Jahr bereiten Kathleen Tiede und Thomas Wenkstem die Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahre auf die Jugendfeuerwehr vor. So wurden jetzt verschiedene Ausflüge gemacht. Als erstes ging es zur Rettungswache nach Hagenow. Hier konnten die „Kleinen Kameraden“ den neuen Rettungswagen bestaunen. Anschließend gab es eine Führung durch die Hagenower Feuerwehr. Die Kinder kamen gar nicht aus dem Staunen raus. Sie waren vom Krankenwagen sowie von den vielen Feuerwehrautos begeistert. Als nächstes ging es dann zur Leitstelle und Berufsfeuerwehr nach Schwerin. Hier schauten wir uns die Fahrzeuge an. Die Kinder stellten schnell fest, dass es in einer solchen großen Feuerwehr viel mehr Fahrzeuge und Technik gibt. So konnten sie miterleben wie schnell nach einem Notruf ein Rettungswagen losfährt. Renate Saß Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 – 13 – Staffel Jugend Schnellsten Löschangriff: Staffel Frauen Gruppe Männer Staffel Männer Gruppe Jugend Staffel Jugend Kommunalanzeiger Hagenow 1. 2. 3. 4. 5. 6. Hoort/Zachun Pätow-Steegen Strohkirchen Redefin Gammelin Warlitz Bresegard Bresegard Toddin Picher Hoort/Zachun Mit kameradschaftlichen Grüßen Möller Amtswehrführer des Amtes Hagenow-Land Leistungsvergleich der Feuerwehren des Amtsbereiches Umfangreiche Vorbereitungen und viele Sitzungen der Wettkampfgruppe des Amtes Hagenow-Land fanden am 24.04.2015 ihren erfolgreichen Abschluss. Der Wettkampf der Feuerwehren fand auf dem von dem Unternehmen Hartinger unkompliziert bereitgestellten und gut hergerichteten Gelände in Schwechow statt. 34 Mannschaften gingen an den Start. Darunter wieder drei Gastwehren aus Hagenow, Schönefeld und Schenefeld. Dank der guten und professionellen Vorbereitung verliefen die Wettkämpfe völlig reibungslos. Besonders hart umkämpft war diesmal der vom Amtswehrführer gestiftete Sonderpokal „Pechvogel des Tages“. Hier hat letztendlich die FFw Picher souverän das Rennen gemacht und der schwarze Rabe bekommt einen Ehrenplatz. Üblicherweise dienen diese Nachbetrachtungen der Danksagung an die Gastgeber, Veranstalter, Bürgermeister, Teilnehmer und vielen Helfer. Das will ich hiermit gerne getan haben. Für mich als Amtswehrführer war es die finale Veranstaltung auf Amtsebene. Die ehrenden Worte, die ich gemeinsam mit meinem Stellvertreter und ewig jugendlichen Amtsjugendwart „Volki“, im wahren Leben, Hauptbrandmeister Volkart Geisler, entgegennehmen durfte, ersetzten den fehlenden Sonnenschein. Vielen Dank für eine erfolgreiche Zusammenarbeit Euch allen. Aber was wäre eine Nachbetrachtung ohne Ergebnisse und Platzierungen. Diese sehen wie folgt aus: Staffel Frauen Gruppe Männer: 1. 2. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 7. Bresegard Redefin Strohkirchen Schenefeld Hoort Bresegard Neu Zachun Schönefeld Picher Redefin Staffel Männer 1. Bobzin 2. Toddin 3. Hagenow 4. Kuhstorf 5. Warlitz 6. Gammelin 7. Bandenitz 8. Pritzier 9. Belsch 10. Setzin Gruppe Jugend 1. 2. 3. 4. Picher Kuhstorf Kirch Jesar Strohkirchen Kommunalanzeiger Hagenow – 14 – Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 $ORFFEST DER 'EMEINDE !LT :ACHUN „90 Jahre SV Traktor Zachun“ „80 Jahre Freiwillige Feuerwehr “ Programm Samstag 11.07.2015 11:30 Uhr Treff der Teilnehmer des Festumzuges Ort: Flüssiggasanlage/Parkplatz 12:00 Uhr Abfahrt ins Dorfzentrum mit Ziel - Gemeindezentrum 14:00 Uhr Tag des SV Traktor Zachun Eröffnung mit Aufführungen folgender Gruppen: - Cheerleader und Frauengruppe Power Sportliche Aktivitäten für Jedermann: - Freizeitturnier der Volleyballer - Preiskegeln - Wettkämpfe für Eltern/Oma/ Opa und Kinder als Mannschaft - Streatsoccerturnier - Tischtennis 20:00 Uhr Tanz im Festzelt mit DJ Armin und der Live-Band adlibitum gegen 22:00 Uhr Auftritt einer Line Dance Gruppe (Eintritt: 5,00 EUR - Auch im Vorverkauf erhältlich, meldet euch beim SV Traktor Zachun) Meldungen für das Volleyballturnier bitte an den SV Traktor: 038859 35016 Sonntag 12.07.2013 Tag der Freiwilligen Feuerwehr Alt Zachun 09:00 Uhr Eröffnung mit Tag der offenen Tür - Geräteschau (Beteiligte Wehren: Pampow, Neu Zachun, Bandenitz und Alt Zachun) - Schauwettkämpfe 11:00 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit DJ Armin & DJ Wolfgang - Überraschungsgast - Andrea Berg Wettkampf: „Wettmelken mit der hochdotierten und Preisgekrönten „ELSA “ An allen Tagen wird der Zeltverleih Müller Blievenstorf sich um das leibliche Wohl kümmern. Alt Zachun freut sich auf die Bürger unserer Gemeinde ebenso wie auf viele Gäste! Gemeindevertretung Wehrführung Stand: 16.04.2015 Sportvorstand Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 – 15 – SV Traktor Zachun sucht Chronik 1925 bis 2015 Wir suchen Bilder und Dokumente für die Erstellung einer Chronik des SV Traktor Zachun von 1925 bis 2015. Kommunalanzeiger Hagenow So ließen die Kameraden den erfolgreichen Tag mit einem gemütlichen Abend ausklingen. Wehrführer Burckhard Maier konnte abends noch nicht die passenden Worte finden, zu sehr überwog die Freude und der Stolz über die erreichten Ergebnisse. Die Pokale können die Einwohner im Gemeindebüro bestaunen. Grit Wenkstern sæ sæ sæ sæ "ILDERæDESæALTENæ3PORTPLATZESæINæ!LTæ:ACHUN %RSTEæ5MKLEIDEKABINEæEINæ7AGGON -ANNSCHAFTSBILDERæBZWæ%INZELBILDERæVONæ3PORTLERN "ILDERæ AUSæ DERæ "ESATZUNGSZEITæ ODERæ &AHRZEUGEæ DERæ SOwjetischen Armee sæ "ILDERæ DIEæ 7ETTKÜMPFEæ ODERæ ANDEREæ INTERESSANTEæ 6ERANstaltungen zeigen. Die Bilder werden gescannt und sofort wieder zurückgegeben! Infos und Bilder bitte an: A. Lambrecht, Wiesenstraße 11 Tel. 01723180070, 03885935016 SV Traktor Zachun sucht Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Toddin sind glücklich Am 25. April fand in Schwechow der diesjährige Amtsausscheid des Amtes Hagenow-Land statt. Die Kameraden aus Toddin traten in der Kategorie Staffel an. Unter der Leitung von Christian Sandt mussten die verschiedenen Stationen absolviert werden. Als letztes hatten die Kameraden die Königsdisziplin „Löschangriff Nass“ auf dem Programm. Hier gewannen die Kameraden den Wanderpokal für den schnellsten Löschangriff. Somit hatte sich das zahlreichen Üben an den vergangenen Wochenenden ausgezahlt. Einen weiteren Grund zur Freude gab es für den 2. Platz in der Gesamtwertung. Burgfest Neustadt-Glewe 05. - 07.06.2015: Hochkarätige Bandbesetzung und noch mehr Kinderattraktionen Graf Gunzelin & seine Gemahlin Caroline laden zum 23. Mittelalterspektakel nach Neustadt-Glewe vom 05. -07.06.2015. Dieses Jahr wird es noch größer, vielseitiger und abwechslungsreicher als bisher: Schwertkämpfe, Schlachtgetümmel, Ritterturniere, Feuer, Handwerk, Theater, Gaukelei und viel Musik versetzen die ganze Familie in ein anderes Zeitalter. Glasperlen und anderer Schmuck entstehen mit viel Geschick am offenen Feuer. Lesen Sie weiter auf der Seite 18! Kommunalanzeiger Hagenow – 16 – Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 Bresegard fe SV „BORUSSIA“ BRESEGA Zahlreiche Vereinsmitglieder und Gäste waren der Einladung zur Feierstunde am 15.05.2015 gefolgt. Nach Eröffnung und B gab dieser einen kurzen Überblick zur Vereinsgeschichte: Es war im Frühsommer des Jahres 1985, als auf Initiative etlicher fußballsportbegeisterter Bresegarder und mit großer Init betriebe die BSG „Fritz Reuter“ gegründet wurde. Neben einer Fußballabteilung für Erwachsene und Kinder gab es eine L wurde ein Sportplatz hergerichtet und 1987-89 mit großer Unterstützung der Gemeinde und der ortsansässigen Betriebe ein Mit der Wende und mit Auflösung des Trägerbetriebes LPG(P) erfolgte im Jahre 1991 die Umbenennung des Vereins in SV er Jahre hier einen Verein „die hät Borussia heiten“ - so Vereinsmitglied HELMUT LANGEMANN in der Vollversammlung zur Sportlich ging es in den Folgejahren immer ein wenig auf und ab, deshalb erfolgte im Jahre 1997 der Zusammenschluss m Spielvereinigung BRESEGARD-MORAAS. Schnell zeigten sich die Erfolge und damit die Richtigkeit dieser Entscheidung. Z trieb des Kreisverbandes Fußball: 2 Männer-, eine Alt-Herren- sowie 4 Nachwuchsmannschaften. Mit der Saison 1998/99 Kreisliga und 2003/04 in die Bezirksklasse West. In der Saison 1988/89 machte die D-Jugendmannschaft sogar das Triple: Kreismeister und Pokalsieger auf dem Feld und Hallenkreismeister. Dieses Kunststück konnte in der Saison 2004/05 von der damaligen A-Jugendmannschaft wiederholt werden. Spieler aus dieser Mannschaft gehören noch heute zum Gerüst der verbliebenen Herrenmannschaft, die sehr erfolgreich in der Kreisliga spielt. Im Anschluss an diesen Geschichtsexkurs gab es die Ehrung verdienstvoller Sportfreunde. Zunächst wurden Roswitha Ulijan, Kurt Lohde und Wilfried Sehlandt zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt. Mit Ehrennadeln des Kreissportbundes LWL-PCH wurden durch dessen stellv. Vorsitzenden Herrn Michael Keil die Sportfreunde Heike und Edgar Feichtinger, Andreas Ulijan, Bodo Niemann und Steffen Ulijan ausgezeichnet. Manfred Siemer, Vorstandsmitglied des Kreisfußballverbandes Westmecklenburg zeichnete Sönke Sievertsen und Thomas Glaser mit Verdienstnadeln und Hans-Jürgen Ulijan, Kay Knaape, Jens Zander, Andy Böhm und Marko Roock mit Ehrennadeln des KFV aus. In einem Grußwort der Bürgermeisterin der Gemeinde Bresegard, Frau Dr.Röckseisen, gab es Dank und Anerkennung an den Verein für den Beitrag zur Entwicklung des dörflichen Lebens und darüber hinaus in der Region durch die ständige Entwicklung des Vereinssports und der Sportanlagen. Einige lustige Verse zum Thema Fußball folgten. Herr Georg Sievertsen übergab dem Vereinsvorsitzenden die von ihm und seiner Frau erstellte Chronik „Geschichten aus und über Bresegard“, verbunden mit würdigen Worten zur geleisteten Arbeit. Als Überraschung gab es einen Auftritt eines Junioren-Spielers, der die vom Autohaus Prox & Walter Hagenow gesponserten neuen Trikots, die der Männermannschaft am Folgetag übergeben wurden, vorab präsentierte. Der Vorsitzende dankte im Anschluss allen Sponsoren für die Unterstützung und allen fleißigen Helfern für die geleistete Arbeit. Nach einem gemeinsamen Büfett gab es noch weitere Leckerbissen: Die Cowsdörper Linedancer begeisterten das Publikum und brachten die Stimmung zum Kochen. Mehrere Zugaben waren fällig. Als die zumeist aus Bresegard stammenden Interpretinnen der RockPop-Schmiede Göhlen dann loslegten, gab es kein Halten mehr und Beifall über Beifall. Stimmungsvoll ging der Abend zu Ende. Am Sonnabend gab es für alle ein kleines Sportfest mit einem Punktspiel der Männermannschaft, einer Socceranlage und für die Kleinen Springburg, Dosenwerfen und Torwandschießen. Die Mädels des Dorfclubs haben mit einem Kuchenbasar für die süße Verfeinerung des Nachmittages gesorgt. Trotz des gewöhnungsbedürftigen Wetters fand am Abend eine gelungene Festveranstaltung ihren fröhlichen Abschluss. Günter Schult Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 – 17 – Kommunalanzeiger Hagenow eiert 30 Jahre ARD-MORAAS e.V. von 1985 Begrüßung durch den Vereinsvorsitzenden Günter Schult tiative der Gemeinde sowie der beiden LandwirtschaftsLaufgruppe und Gymnastiksport. In den Jahren 1985-86 Sportlerheim errichtet. V „BORUSSIA“ Bresegard; gab es doch Ende der 1920r Namensfindung. mit der Fußballabteilung des SV „Traktor“ Moraas zur Zeitweilig befanden sich 7 Mannaschaften im Spielbeerreichte die Männermannschaft den Aufstieg in die Kommunalanzeiger Hagenow – 18 – Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 Wir sind Ihre Pflegelotsen Fortsetzung von der Seite 15: Es wird geschmiedet, gedrechselt, gewoben und gefärbt - alles auf die Weise, wie es schon unsere Vorfahren taten. Außerdem werden Kleider, Gürtel, Kopfschmuck und andere schöne Dinge feilgeboten. So wird unbeschwert getanzt, gezecht, gespielt und gefeiert bis tief in die Nacht. Zeiten Freitag, 05. Juni, 17 - 24 Uhr Sonnabend, 06. Juni, 10 - 01:00 Uhr Sonntag, 07. Juni, 10 - 19 Uhr Sprechen Sie einen von uns an, wenn Sie in Ihrer Region Fragen zum Thema „Pflege“ haben. Wir geben kostenfrei Informationen zu Pflegefragen weiter, bieten Gespräche in einer Pflegesituation an und vermitteln bei Bedarf zu Fachleuten. Pflegelotsen sind Ehrenamtliche, die informieren und weitervermitteln. Sie wurden im Rahmen eines Pilotprojektes des Landkreises Ludwigslust-Parchim geschult. Träger: ZEBEf e.V. Mehrgenerationenhaus Ludwiglust Tel.: 03874-571815 Programm Ein buntes und hochkarätiges Programm auf 3 Bühnen, im Burgrestaurant und an der Taverne: Gaukel-Duo Forzarello, Triskilian, Fortuna Musica, Theo Theodor, Jonny Robels, Varius Coloribus, Duo Spectaculatius, Die Lautlosen, Duo Symbiosis, der Kiepenkasper und viele mehr… Eines von vielen Highlights: Am Freitag und Samstagabend gibt es im Burginnenhof 20:30 Uhr ein Varieté- Spektakel „La Nuit“ mit Forzarello und Triskilian. Kartenverkauf Der Kartenvorverkauf hat bereits begonnen - Karten können in der Stadtinfo auf der Burg und an der HEM Tankstelle Neustadt-Glewe käuflich erworben werden). Preise Freitag Tageskarte: Erwachsene Ermäßigt/Kinder: 5,4,- Sonnabend oder Sonntag Tageskarte: Erwachsene Ermäßigt: Familienkarte: 8,6,20,- Wochenendkarten: Erwachsene Ermäßigt: Familienkarte: 18,15,35,- Ermäßigt: Gewandete/Studenten/Senioren/Kinder (ab 6 Jahre bis 14 Jahre) Kinder bis Schwerthöhe haben freien Eintritt (bis 5 Jahre) Shuttle-Service Auf dem Flugplatzgelände Neustadt-Glewe wird am Samstag und am Sonntag eine große Parkfläche für die Veranstaltung eingerichtet. Ein kostenfreier Shuttle-Service bringt die Gäste von dort am Sonnabend und am Sonntag im halbstündigen Rhythmus zum Burggelände und zurück. Der erste Shuttle fährt 09:30 Uhr. Der letzte Shuttle zurück fährt 00:30 Uhr. Noch Fragen? Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Stadtinfo der Burg - T: 038757 500-64/66 oder E-Mail: burgfest@neustadt-glewe.de WEMAG und UKA Nord gründen Gemeinschaftsunternehmen zur Windparkentwicklung Schwerin/Rostock, 18.05.2015. Die WEMAG AG und der Rostocker Windparkentwickler UKA Nord treiben zusammen die Energiewende in Mecklenburg voran. Über das Gemeinschaftsunternehmen „Erneuerbare Energie Mecklenburg GmbH & Co. KG“ werden die Partner vom Standort Rostock aus künftig Windenergievorhaben in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim entwickeln. Die Zusammenarbeit schließt die detaillierte Planung von Windparks inklusive Standortsicherung und -erschließung ein sowie das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen. Und schließlich streben die Partner auch bei der betriebsbereiten Fertigstellung der Windparks eine enge Zusammenarbeit an. Besonderen Wert legen UKA und WEMAG bei ihren Projekten auf die Einbeziehung der Gemeinden. „Von unserer Zusammenarbeit profitieren vor allem die Kommunen und die Bürger Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 – 19 – vor Ort. Sowohl die WEMAG als auch UKA verfügen über eine hohe Fachkompetenz bei Bürger- und Kommunalbeteiligungen. So tragen wir dazu bei, die lokale Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen“, betont Thomas Pätzold, Technischer Vorstand der WEMAG. Einige Windparkprojekte in Zusammenarbeit mit Kommunen sind über die Erneuerbare Energie Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG bereits in der Planung. „Diese Kooperation ist ein Gewinn für Mecklenburg-Vorpommern. Mit der WEMAG und UKA Nord sorgen zwei Unternehmen aus der Region dafür, dass sowohl Windparkplanung als auch die Versorgung mit erneuerbarer Energie im Lande erfolgen“, ergänzt Klaus Heckenberger, Geschäftsführer der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG. Geschäftsführer der neuen Gesellschaft sind Klaus Heckenberger von der UKA und Torsten Hinrichs von der WEMAG. Über die WEMAG AG Die Schweriner WEMAG AG ist ein bundesweit aktiver ÖkoEnergieversorger mit regionalen Wurzeln und Stromnetzbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Zusammen mit der WEMAG Netz GmbH ist sie für ca. 15.000 Kilometer Stromleitungen verantwortlich, vom Hausanschluss bis zur Überlandleitung. Das Energieunternehmen liefert Strom, Gas und Netzdienstleistungen an Privat- und Gewerbekunden. Regionale Verbundenheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit bestimmen das Handeln der WEMAG AG. So liefert das Unternehmen unter der Marke wemio Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen an Haushalte sowie an Sondervertragskunden aus Gewerbe und Landwirtschaft. Seit 2011 werden auch klimafreundliche Gasprodukte angeboten. Die WEMAG AG leistet erhebliche Investitionen in erneuerbare Energien, berät zu Fragen der Energieeffizienz und bietet die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung über die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG. Die WEMAG AG befindet sich seit Januar 2010 im Mehrheitsbesitz der Kommunen ihres Versorgungsgebietes. Über UKA - Umweltgerechte Kraftanlagen: UKA - Umweltgerechte Kraftanlagen - entwickelt und verwirklicht seit 1999 bundesweit Windenergieprojekte an Land. Dabei erbringt die Unternehmensgruppe alle Leistungen für den Bau von Windenergieparks, Umspannwerken und Bürgerwindanlagen. Als Projektentwickler sichert das Unternehmen vor Ort geeignete Standorte und entwickelt die Anlagen bis zur betriebsbereiten Fertigstellung. Mit circa 250 realisierten Windenergieanlagen und rund 550 Megawatt installierter Gesamtleistung gehört UKA zu den führenden deutschen Windparkentwicklern. Aktuell beschäftigt die Gruppe rund 350 Mitarbeiter an den Standorten Meißen, Rostock, Cottbus und Lohmen (Mecklenburg). Armin Diedrichsen referiert über „La Traviata“ Am Freitag, dem 19.06.2015 um 19:00 Uhr, präsentiert Ihnen der Zarrentiner Kulturverein e. V. im kleinen Saal des Klosters eine Einführung zu Giuseppe Verdis Oper „La Traviata“ in Form eines unterhaltsamen und informativen Vortrags mit Hörbeispielen. Armin Diedrichsen hat seine Ausbildung zum Opernregisseur und Schauspieler an der Musikhochschule Hamburg gemacht. Er war dann als Dramaturg, Darsteller und Regisseur an verschiedenen Theatern - unter anderem der Hamburgischen Staatsoper - tätig, bevor er die Leitung der Theaterfabrik Kampnagel übernahm. Danach hat er über mehrere Jahre das Kulturzentrum Drostei in Pinneberg aufgebaut und geleitet. Kommunalanzeiger Hagenow Anschließend entschied er sich für eine selbständige Tätigkeit als Journalist - zum Beispiel als Essayist für NDR Kultur. Mittlerweile tritt der 60-Jährige als Rezitator, Sänger und Moderator auf und leitet seit 2006 das Kulturzentrum Marstall am Schloss in Ahrensburg. „La Traviata“ von Giuseppe Verdi ist eine der erfolgreichsten Opern der Musikgeschichte, viele ihrer Melodien sind heute „Evergreens“. Das Libretto stammt von Francesco Maria Piave nach dem Roman „Die Kameliendame“ von Alexandre Dumas dem Jüngeren. Die Uraufführung fand am 6. März 1853 statt. Dieser Vortrag möchte Ihnen das Werk und die Entstehungsgeschichte noch etwas näher bringen und Sie eventuell schon einmal auf die diesjährigen Schweriner Schlossfestspiele einstimmen. Für diese Veranstaltung ist keine Voranmeldung erforderlich. Der Unkostenbeitrag von 5,- EUR ist direkt an der Abendkasse zu entrichten. Torsten Wenck Danke an alle Spender! Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Hospizdienstes am 19.03.2015 konnte die Vorsitzende Gisa Jureit die Anwesenden über eine großartige Spende informieren. Anlässlich eines Beauty Shooting der Firma „Déesse“ wurde ein Erlös in Höhe von 875 EUR erzielt.Dieses Geld wurde als Spende am 07.03.2015durch die Initiatorin Sabrina Klußmann an Cornelia Vering, Koordinatorin des Hospizdienstes e.V. übergeben. 40 Frauen nahmen die Gelegenheit wahr, sich am Vortag des 08. März von den Kosmetikberaterinnen Sabrina Klußmann, Janine Holm und Birgit Laszig beraten und durch ein Tages-Makeup verschönern zu lassen. Silvia Bahlcke und Anja Köpke vom Hair-Cosmetic-Team Wittenburg sorgten für die passende Frisur. Ein Fotograf setzte die Damen wirkungsvoll ins Bild. Dass die Veranstaltung in diesem Rahmen in Wittenburg stattfinden konnte, dafür sorgte der Landgasthof „Zur Mühle“. Die Mitglieder des Hospizdienstes Hagenow e. V. bedanken sich sehr herzlich bei allen Beteiligten. Wir freuen uns besonders darüber, dass die Frauen an einem so fröhlichen Tag, an dem es um das Hervorheben der eigenen Ausstrahlung und um Wohlbefinden ging, auch an das Thema Sterben - Trauer - Hospiz gedacht haben. Als gemeinnütziger Verein, der Fahrkosten, Ausgaben für Informationsmaterial und Büro und dgl. nur über Spenden finanzieren kann, sind wir für jede Unterstützung unendlich dankbar. Für Menschen, die unsere Hilfe und Unterstützung wünschen, sich unserem Verein anschließen oder einfach nur näher über die Hospizarbeit informieren möchten, ist Ihnen die Koordinatorin Cornelia Vering gerne im Büro in Wittenburg, BürgermeisterAhrens-Ring 4 (Gebäude des Betreuten Wohnen der AWO) ein Ansprechpartner unter der Telefonnummer 038852 44583 oder 0152 03986072. Kommunalanzeiger Hagenow – 20 – Jagdgenossenschaft Alt-Zachun Am 8. Mai 2015 hat die Jagdgenossenschaft Alt-Zachun einstimmig über die Verteilung des Reinertrages der Jagdpacht beschlossen. Auf der Vorstandssitzung am 19.05.2015 wurde der Verteilungsplan anhand der beteiligten Grundstücke erstellt. Dieser ist nach § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft AltZachun beim Jagdvorsteher, Herrn Udo Schmedemann, in 19230 Alt-Zachun, in der Zeit vom 15. bis 30.06.2015 für jeden Jagdgenossen nach telefonischer Anmeldung unter der Tel.Nr.: 038859-262 einsehbar. gez. der Vorstand Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 Dies gilt auch und insbesondere für Eheleute. Personen, die für den Jagdvorstand kandidieren möchten, werden gebeten, sich vorab bei der Bürgermeisterin zu melden. (Tel. 0162 2302541 ) Iris Feldmann Bürgermeisterin als Notvorstand Verbundene Kirchengemeinde GammelinWarsow/Parum Für Termin- und Gesprächsvereinbarungen erreichen Sie die Pastorin, Wiebke Langer, in Gammelin unter 038850 5162 Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hoort Zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hoort am Donnerstag, dem 02. Juli 2015 um 19:00 Uhr in das Gemeindehaus Hoort lädt der Notvorstand hiermit alle Eigentümer der Grundflächen ein, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Hoort gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Tagesordnung: - Eröffnung und Begrüßung durch die Bürgermeisterin - Ausführungen zur Sach- und Kassenlage - Feststellung der anwesenden Jagdgenossen/vertretenen bejagbaren Fläche - Diskussion und ggf. Beschlussfassung über Satzungsänderungen - Wahl des Jagdvorstandes - Beschlussfassung über die Ausschüttung des Reinertrages - Schlusswort Damit die Versammlung zeitnah beginnen kann, werden alle Jagdgenossen gebeten, sich bereits 15 - 20 min vorher zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind mit aktuellen Nachweisen zu belegen. Vertretungsvollmachten müssen schriftlich vorliegen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden; daher ist einer der Eigentümer von den übrigen Eigentümern ebenfalls zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht an der Versammlung teilnehmen. Impressum Hagenower Kommunalanzeiger Bekanntmachungs- und Informationsblatt Verlag: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und E-Mail: Auflage: Erscheinungsweise: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druckhaus WITTICH, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0 Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30 Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45 www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-sietow.de 3.700 Stück monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Gottesdienste 07. Juni, 1. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Kirche Warsow 14. Juni, 2. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Kirche Gammelin 21. Juni, 3. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Kirche Warsow 24. Juni, Johanni 18:00 Uhr Kirche Parum 28. Juni, 4. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Kirche Parum Lassen Sie sich außerdem zu folgenden Terminen einladen: Konzert 27.06.2015 Gammelin 19:30 Uhr Musik vom Hofe der Alhambra, spanische Renaissance, Solisten Sabine Lorede Silva - Mezzosopran, Ralph Lange, Arabische Laute, Renaissance-Laute, Barockgitarre Konzert 25.07.2015 Warsow 17:00 Uhr Orgel mit Christiane und Friedrich Drese Konzert 12.09.2015 Warsow 17:00 Uhr Panflöte, Didgeridoo, Ocean-Drum und Obertongesang Vernissage Sommerausstellung Gammelin 11.07.2015 Fotografien von Margrit Rieger Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Auflage: Der Amtsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln allein die Meinung des Verfassers wider. Jan Gohlke 3.950 VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06 – 21 – Frauen-Gesprächskreise 01.07. 19:30 Uhr im Gemeinderaum Gammelin 17.06. 14:30 Uhr in Kothendorf, Gemeindehaus Kreativ-Abend im Gemeinderaum Gammelin 15.06. von ca. 19:30 - 21:00 Uhr Teenie-Treff im Gemeinderaum Gammelin 19.06. und 10.07. Regionales Jugendcamp in Parum 26. - 28. Juni 2015 Jugendliche aus verschiedenen Kirchengemeinden der Region treffen sich. Zelten, am Lagerfeuer sitzen, miteinander Spaß haben und am Sonntag einen gemeinsamen Gottesdienst zum Abschluss in der Parumer Kirche gestalten all das könnt ihr erleben. Wenn Ihr Interesse habt, meldet euch bei Pastorin Wiebke Langer, Tel: 038850 5162) Johannifest Andacht am 24.06.2015, um 18:00 Uhr in der Parumer Kirche Anschließend gemeinsam am Lagerfeuer sitzen, Gegrilltes genießen und einen schönen Abend verbringen. Wie in jedem Jahr bitten wir darum, dass Sie eine Kleinigkeit für unser gemeinsames Büfett mitbringen. Kinderfreizeit in Damm „Klein, aber wichtig“ Am Sonntag, 6. Juli 2015, um 15:00 Uhr beginnt die Freizeit mit einem gemeinsamen Kaffeetrinken im Jugendfreizeitheim. Dazu bringen einige Eltern leckeren Kuchen mit. Der Abschluss wird am Freitag, 31. Juli, um 14:00 Uhr, in Damm sein. Anmeldungen bei Frau Liefert, Tel.: 038850 5282. Goldene Konfirmation am 13.09.2015 in Parum Dazu lädt der Kirchengemeinderat Parum alle ein, die in den Jahren 1964 - 1966 in der Parumer Kirche konfirmiert wurden. Eingeladen sind auch diejenigen, die in diesen Jahren in einer anderen Kirchengemeinde konfirmiert wurden, jetzt aber zur Kirchengemeinde Parum gehören. Wir wollen Ihrer Konfirmation gedenken und mit Ihnen am 13.09.2015 feiern. Melden Sie sich bei Pastorin Langer, wenn Sie dazugehören oder jemanden kennen, der dazu gehört. (Tel: 038850 5162). Die Kirchengemeinderäte Termine Kirche Vellahn-Pritzier Juni 14.06., 2. So. n. Tr. 21.06., 3. So. n. Tr. 14:00 Melkof 28.06., 4. So. n. Tr. Juli 12.07., 6.So.n.Tr. 10:00 10:00 Vellahn Pritzier 10:00 Vellahn 10:00 Vellahn Sonnabend, 13. Juni 2015 15:00 Uhr, Melkof „Handglockenmusik“ mit dem Dabeler Handglockenchor unter der Leitung von Ingrid Kuhlmann. Im Anschluss sind Sie zu Kaffee und Kuchen eingeladen. Sonntag, 28. Juni 2015 17:00 Uhr, Warlitz „Orgelkonzert“ mit Dr. Felix Friedrich (Altenburg). Es erklingt thüringische Orgelmusik mit Werken von Krebs, Kellner, Mozart und anderen. Kommunalanzeiger Hagenow Sonnabend, 11. Juli 2015 15:00 Uhr, Warlitz „Sommerfest mit dem Jugendblasorchester Parchim“ Zwei Stunden wird unterhaltsame Blasmusik neben der Kirche musiziert, anschließend geselliges Beisammensein. Für Speisen und Getränke ist gesorgt (Eintritt: 10 Euro). Ehrenamtliche Musiker gesucht Wer spielt ein Instrument und hat Lust, auch einmal vor anderen zu musizieren? Bei uns gibt es die Möglichkeit, z. B. Gottesdienste musikalisch zu begleiten. In allen vier Kirchorten (Melkof, Pritzier, Vellahn, Warlitz) besteht Bedarf und bietet sich die Chance, anderen eine musikalische Freude zu machen. Wer kennt jemanden, der dazu Lust hat? Ob jung, ob alt - das ist egal. Es gibt auch eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Bei Interesse bitte bei Pastor Lange melden. Ausstellungen Da die warme Jahreszeit begonnen hat und die Vellahner Winterkirche (unser großer Gemeinderaum) nun sonst leer stehen würde, ist die Idee entstanden, dort wechselnde Ausstellungen stattfinden zu lassen. Das hat im letzten Jahr schon gut geklappt. Den Anfang in diesem Jahr soll eine Bibel- und Gesangbuchausstellung machen. Wer hat alte Bibeln oder Bücher, die sich mit der Bibel beschäftigen? Wer hat alte Gesangbücher? Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre „Schätze“ für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen würden. Bitte bringen Sie die Ausstellungsstücke (möglichst mit Ihrem Namen versehen) bis zum 21. Juni bei uns vorbei, so dass wir die Ausstellung nach dem Gottesdienst am 28.6. eröffnen können. Heimatkundliches Alle für einen und einer für alle, heißt es in dem Pachtvertrag von 1773 für die 32 Hauswirte/Hofbesitzer von Picher, den ihnen der Landesherr mit einer Laufzeit von 12 Jahren gab. Dabei haben wir nicht an die ,Musketiere‘ zu denken, die im Kampf bedingungslos füreinander da waren, sondern, hier ging es um die Haftung der zu zahlenden Hufensteuer und des Dienstgeldes, als Ablösung für Frondienstleistungen. Was war geschehen? Bald hatte sich gezeigt, daß die Durchsetzung der Leibeigenschaft, die würdelose Behandlung der Bauern, gar nichts einbrachte, denn dem Landmann gehörte ja nichts mehr. Auf fremdes Eigentum zu achten, konnte also nicht verlangt werden, auch gute Arbeit nicht. Hinzu kamen Krieg und Viehseuchen. Vor dem Abschluß des Vertrages, der anderen Verträge mit Dorfschaften im Domanium, wurden die Schläge neu geordnet, damit bessere Rentabilität gegeben. Wer dagegen handelte, wurde sofort „vom Hof entsetzt“. Das galt natürlich auch für den, der schlecht wirtschaftete. In diesem Falle war die Dorfschaft befugt, „einen besseren Wirtschafter“ zu wählen. Insgesamt 19 Paragraphen regelten. Im letzten hieß es, das gesamte Eigentum des Hauswirtes ist für die Pachtzahlung Unterpfand, woraus sich die Cammer im gegebenen Fall befriedigen kann. Siegfried Spantig