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Bericht über die Maßnahmen
des Gleichbehandlungsprogramms der
und der
im Zeitraum
01. Januar - 31. Dezember 2014
badenova AG & Co. KG
bnNETZE GmbH
Tullastraße 61
Tullastraße 61
79108 Freiburg i. Br.
79108 Freiburg i. Br.
Bericht über die Maßnahmen des
Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014
Veröffentlichung: 31. März 2015
Präambel
Mit diesem Bericht kommt die badenova AG & Co. KG – im weiteren „badenova“ genannt sowie die bnNETZE GmbH - im weiteren „bnNETZE“ genannt - ihrer Verpflichtung aus § 7a Abs.
5 Satz 3 EnWG nach.
Der Bericht umfasst den Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2014 und befasst sich mit den
Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der badenova und bnNETZE zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts in den Tätigkeitsbereichen Gas und Strom (aktualisierte Fassung vom Dezember 2011).
Der Bericht wird vorgelegt von Mathias Niemann, dem Gleichbehandlungsbeauftragten der
badenova AG & Co. KG sowie der bnNETZE GmbH, Tullastraße 61, 79108 Freiburg im Breisgau
und ist auf der Internetseite www.badenova.de sowie www.bnnetze.de veröffentlicht.
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Bericht über die Maßnahmen des
Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014
Veröffentlichung: 31. März 2015
Teil A:
Selbstbeschreibung der badenova AG & Co. KG und der bnNETZE GmbH
Als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit jeweils mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden, sowohl im Strom- als auch Gasbereich, ist die badenova gemäß § 6a, §
6b, § 7 und § 7a EnWG zur rechtlichen, organisatorischen, informationellen und buchhalterischen Entflechtung verpflichtet. Ausgehend von diesen Verpflichtungen stellt sich für das Unternehmen die aufbauorganisatorische Struktur wie nachfolgend beschrieben, dar. Sie bildet
den Hintergrund für die von der badenova sowie der bnNETZE ergriffenen Maßnahmen zur
diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes.
A) badenova AG & Co. KG:
Leitungsebene: Gesamtvorstand bestehend aus drei Vorstandsmitgliedern
Stabsbereiche: Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmensentwicklung, Innovation,
Interne Revision, Controlling, Gesellschaftsorgane, Datenschutz,
Windenergie
Unternehmensbereiche:
Vertrieb, Marketing, Kundenservice, Personalmanagement, Finanzwesen, IT-Management, Kommunalmanagement, Bioenergie
Die badenova hat mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2007 die Vorgabe des EnWG zur
rechtlichen Entflechtung durch die Ausgründung der bnNETZE vollzogen. Anteilseigner der
bnNETZE ist zu 100 % die badenova.
Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurde das gesamte Anlagevermögen an den Gas- und Stromverteilnetzen von der badenova an die bnNETZE übertragen und das bis dahin praktizierte Pachtmodell zwischen badenova und bnNETZE abgelöst. Zudem wurde auch mit Wirkung zum
01.01.2014 im Rahmen eines „konzernübergreifenden“ Organisationsprojekts während des
Jahres 2013 die Umsetzung zu einer „großen, vollumfänglichen“ Netzgesellschaft durchgeführt. Hierzu wurde ein Großteil der Mitarbeiter der badenova, die unmittelbare oder sonstige
Tätigkeiten des Netzbetriebs ausüben und bisher in so genannten „shared-service“ Abteilungen der badenova eingesetzt waren, in die bnNETZE überführt. Auch in den Konzessionsverträgen mit den Städten und Gemeinden, in deren Gebiet Gas- und Stromverteilnetze betrieben
werden und deren Konzessionsnehmer wir sind, wurde als Vertragsnehmer die badenova
durch die bnNETZE ersetzt. Somit schließt die bnNETZE jetzt auch rechtlich selbstständig die
Konzessionsverträge ab.
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Bericht über die Maßnahmen des
Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014
Veröffentlichung: 31. März 2015
Die Aufbauorganisation der bnNETZE ist aufgrund der vorher dargestellten organisatorischen
Änderungen zum 1. Januar 2014 im Vergleich zur „kleinen Netzgesellschaft“ mit Pachtmodell
deutlich umfangreicher. Sie beschäftigt 675 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Ende 2013 =
43), die ihr direkt arbeitsvertraglich zugeordnet sind. Der Organisationsaufbau wird im nachfolgenden erläutert:
A) bnNETZE GmbH:
Leitungsebene: Geschäftsführung bestehend aus zwei Geschäftsführern
Stabsbereiche: Arbeitssicherheit, Gefahrgutbeauftragter, Gleichbehandlungsbeauftragter, Regulierungsmanagement
Fachbereiche: Technische Dienstleitungen, Wasserbereich, Materialwirtschaft,
Netzwirtschaft, Zentraler Verbundleitwarte
Der Teil des Beauftragtenwesens, welcher vorwiegend dem Netzbetrieb zuarbeitet, wurde aus
der badenova in die bnNETZE als Stabsbereich überführt. Hierzu zählt der Arbeitsschutz-, der
Gefahrgut-, der Regulierungs- sowie der Gleichbehandlungsbeauftragte. Alle Beauftragtenbereiche sind jedoch zusätzlich in ihrem Aufgabengebiet auch für die badenova verantwortlich
und tätig. Die Verantwortlichkeiten bzw. der Tätigkeitenumfang sind im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages geregelt.
Die Aufbauorganisation unterhalb der Geschäftsführung gliedert sich neben den bisherigen
Fachbereichen Netzmanagement, Vertragsmanagement und zentrale Verbundwarte, nun zusätzlich in die Fachbereiche Technische Planung, Technische Disposition, Technischen Betrieb,
Infrastruktur, Logistik, Einkauf, Versicherung, Liegenschaften, Kantine und Steuerung Messwesen.
Die Fachbereiche nehmen mit der Geschäftsführung die fachlich eigenständige Entscheidungshoheit der Netzbetreiberaufgaben war. Netzbetreiberrelevante Aufgaben, die nicht
selbst in diesen Fachbereichen operativ bearbeitet werden, werden durch diese gesteuert.
Hierzu gehören im Wesentlichen noch Aufgaben aus dem Bereich des Finanz- und Rechnungswesens sowie einige Stabsbereiche der badenova, wie der Datenschutz. Auch hier liegt
für alle wesentlichen Aufgaben des Netzbetreibers die Letztentscheidungshoheit bei der
bnNETZE.
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Bericht über die Maßnahmen des
Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014
Veröffentlichung: 31. März 2015
Ebenfalls in die Netzgesellschaft überführt wurde der „nicht-regulierte“ Wasserbereich.
Ausgliederung der Aufgaben des Lieferantenwechsels, der Netzkundenabrechnung und der
Energiebilanzierung in die E-MAKS GmbH & Co. KG
Sowohl die badenova als auch die bnNETZE haben das Erbringen von Abrechnungsdienstleistungen, Lieferantenwechsel und Energiedatenmanagement für die Strom-, Gas-, Wasser- und
Abwasserver- und -entsorgung in die E-MAKS GmbH & Co. KG ausgegliedert. Hierzu wurde
diese Gesellschaft durch die badenova mit der Thüga AG, München gegründet.
Im Einzelnen erbringt die E-MAKS GmbH & Co. KG für die bnNETZE nachfolgend genannte
Dienstleistungen:
Marktpartnerkommunikation,
Energiedatenmanagement (EDM),
Energieabrechnungsmanagement,
Netznutzungsmanagement,
Forderungsmanagement
Die E-MAKS GmbH & Co. KG hat in diesem Zusammenhang für die von ihr für die bnNETZE zu
erbringenden Dienstleistungen die entsprechenden Beschlüsse der Bundesnetzagentur umgesetzt. Dies betrifft i. W. die Beschlüsse:
BK6-6-009 (GPKE)
BK7-06-067 (GeLi Gas)
BK6-07-002 (MaBiS)
BK7-08-002 (GABI Gas)
Da die E-MAKS GmbH & Co. KG im Sinne eines diskriminierungsfreien Netzzugangs sensible
und wirtschaftlich relevante Aufgaben für die bnNETZE bearbeitet, ist sie in das Gleichbehandlungsprogramm der badenova/bnNETZE eingebunden.
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Bericht über die Maßnahmen des
Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014
Veröffentlichung: 31. März 2015
Teil B:
Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts
Das Gleichbehandlungsprogramm enthält die Maßnahmen der badenova und bnNETZE zur
diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Im Rahmen dieses Berichts stellt die badenova und die bnNETZE dar, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraums im Unternehmen vermittelt und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind.
I.
Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements
1.
Gleichbehandlungsprogramm
Aktualisierung des Gleichbehandlungsprogramms
Im Berichtsjahr 2011 wurde das Gleichbehandlungsprogramm vom Januar 2006 aktualisiert.
Die Aktualisierung resultierte im Wesentlichen aus veränderten aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen.
Das Gleichbehandlungsprogramm trat in seiner neuen Fassung zum 01. Dezember 2011 in
Kraft und wurde gegenüber der BNetzA angezeigt.
Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber den Mitarbeitern der
badenova AG & Co. KG, der bnNETZE GmbH und der E-MAKS GmbH & Co. KG
Das Gleichbehandlungsprogramm wurde allen Mitarbeitern per Email mitgeteilt. Zudem ist
eine Bekanntgabe über das Intranet erfolgt. Hier besteht auch die Möglichkeit eines ständigen
downloads. Im Rahmen von regelmäßigen Schulungen wird auf das Gleichbehandlungsprogramm als wesentlicher Teil der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen.
Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber der Bundesnetzagentur
Das Gleichbehandlungsprogramm wurde am 29.11.2011 per Post durch den Vorstandsvorsitzenden und den Gleichbehandlungsbeauftragten der badenova der Bundesnetzagentur
(BNetzA) übermittelt. Der Eingang wurde bestätigt.
Art und Weise der Festlegung des Gleichbehandlungsprogramms für die mit Tätigkeiten des
Netzbetriebs befassten Mitarbeiter
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Bericht über die Maßnahmen des
Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014
Veröffentlichung: 31. März 2015
Das Gleichbehandlungsprogramm ist mittels einer offiziellen Bekanntgabe durch den Vorstand sowie durch die Einbindung in das Organisationshandbuch der badenova für alle Mitarbeiter Bestandteil ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten geworden. Zusätzlich wurden und werden Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Aufgaben für den Netzbereich übernehmen
und hierbei auch sensible bzw. vorteilhafte Daten des Netzbereiches erhalten, mit einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, die sie unterzeichnet haben, zur Beachtung und Einhaltung der Vorgaben des Gleichbehandlungsprogramms angewiesen. Aufgrund der Übernahme
der Tätigkeiten im Rahmen der Netzkundenabrechnung, des Lieferantenwechsels und der
Energiedatenbilanzierung durch die E-MAKS für die bnNETZE, wurde auch für die Mitarbeiter
der E-MAKS das Gleichbehandlungsprogramm zum Bestandteil der arbeitsvertraglichen Pflichten gemacht.
2.
Gleichbehandlungsbeauftragter/-stelle
Gemäß § 7a Abs. 5 EnWG bestellt die badenova AG & Co. KG eine Person zur Überwachung der
Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms. Mit der Aufgabe des Gleichbehandlungsbeauftragten ist bei der bnNETZE GmbH Herr Mathias Niemann (Stabstelle Gleichbehandlungsbeauftragter) betraut. Im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung übt er diese Funktion auch
für die badenova AG & Co. KG aus. Zudem ist er Ansprechpartner für die Mitarbeiter der EMAKS GmbH & Co. KG insbesondere für Anliegen zu § 6a EnWG.
Kontaktdaten:
bnNETZE GmbH
Herr Mathias Niemann, Gleichbehandlungsbeauftragter
Tullastraße 61, 79108 Freiburg im Breisgau
Tel: 0761-279-2437, Fax: 0761-279-54-2437
mathias.niemann@bnnetze.de
Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Tätigkeiten des
Netzbetriebs befassten Mitarbeitern
Für jeden Mitarbeiter ist die Erreichbarkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten per Telefon, Fax und E-Mail sichergestellt und kommuniziert worden. Zudem besteht generell die
Möglichkeit detaillierte Fragestellungen persönlich zu erörtern.
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Bericht über die Maßnahmen des
Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014
Veröffentlichung: 31. März 2015
-
Beispielsweise wurden in Gesprächen mit einzelnen Mitarbeitern und auch ganzen
Fachbereichen konkrete Fragestellungen zu entflechtungsrelevanten Punkten besprochen. Insbesondere treten regelmäßig Fragestellungen auf, die einen evtl. Bezug zu unseren Geschäftstätigkeiten im Bereich Wasser und Wärme betreffen.
Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat generell die Möglichkeit die internen Medien (z.B.
Mitarbeiterzeitschrift, Intranet, Schwarzes Brett, etc.) für seine Informationsweitergabe zu
nutzen.
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Beispielsweise wurden im Jahr 2014 erläutert, weshalb und wie die markenrechtliche
Änderung von „badenovaNETZ“ zu bnNETZE vollzogen wurde.
Einbindung des Gleichbehandlungsbeauftragten in Projekte, die sich aus der Umsetzung
der Entflechtungsanforderungen aus dem EnWG ergeben bzw. diese tangieren.
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IT-Projekt zur Erfassung von Nachmietern/Eigentümern im Rahmen der Ersatz- und
Grundversorgung
-
Strukturprojekt in 2014 zur Optimierung der badenova und bnNETZE
-
Projekt zur Umsetzung der Anforderungen an die markenrechtlichen Entflechtungsvorgaben
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Fortführung des Projektes zur Umsetzung der Finanzmarktregeln aus MiFID, EMIR und
REMIT bzgl. der Relevanz auf die Energiebeschaffungsprozesse des Netzbetreibers (Verlustenergie und Differenzbilanzkreisbewirtschaftung)
-
Projekt zur Nachrüstung von Einspeiseanlagen nach EEG, in Bezug auf Umsetzung der
Anforderungen der Systemstabilitätsverordnung
-
Umsetzung der Anforderungen nach § 13 Abs.2, Abs.2a S.3 EnWG i.V.m. § 14 EEG 2014
(Einspeisemanagementmaßnahmen)
Teilnahme an Besprechungen
-
Teilnahme an den 14-tägig stattfindenden Besprechungen von Vorstand, Stabs- und
Unternehmensbereichsleitern
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Abstimmungsgespräche mit dem Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragten
Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und der Unternehmensleitung
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Bericht über die Maßnahmen des
Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014
Veröffentlichung: 31. März 2015
Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist durch die Unternehmensleitung der badenova und der
bnNETZE bestellt. Er ist der Stabstelle "Gleichbehandlungsbeauftragter" zugeordnet, welche
direkt bei der Geschäftsführung angegliedert ist. Der Gleichbehandlungsbeauftragte besitzt
ein direktes Vortragsrecht bei den Unternehmensleitungen. Zusätzlich nimmt der Gleichbehandlungsbeauftragte an dem 14-tägig stattfindenden Vorstandsjourfixe teil. Hierdurch wird
ein frühzeitiges Einbinden seinerseits bei Fragen zur informatorischen und organisatorischen
Entflechtung bzw. sich daraus ergebenden Fragestellungen sichergestellt.
II.
Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms/Überprüfung
wesentlicher diskriminierungsrelevanter Geschäftsprozesse
Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts
Zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts ist die Aufbau- und Ablauforganisation der badenova sowie der bnNETZE an den Anforderungen des EnWG ausgerichtet worden.
Basis hier sind neben den Vorgaben des EnWG die „Gemeinsamen Auslegungsgrundsätze I bis
III der Regulierungsbehörden“ vom 1. März 2006, 13. Juni 2007 und 16. Juli 2012. Der Zugriff
auf vorhandene Soft- und Hardware-Systeme, die wirtschaftliche Vorteile bringen können oder
vertraulich zu behandeln sind, ist so gestaltet worden, dass seitens des Vertriebes hierauf keine Zugriffsmöglichkeiten bestehen.
In 2014 wurden folgende Arbeitsabläufe auf Diskriminierungspotential untersucht:
Prozess- und Zugriffsberechtigungsgestaltung der von badenova, bnNETZE und E-MAKS
verwendeten Software:
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Regelmäßige Prüfung des Berichtigungskonzeptes für den Zugriff auf die unbundlingkritischen SAP-Module
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regelmäßige Abstimmung der EDV-Datenhaltung und -zugriffsgestaltung mit dem Datenschutzbeauftragten
-
einzelfallbezogene Prüfung von Mitarbeiteranträgen für die Zugriffsberechtigung auf
netzbetreiberspezische IT-Systeme (z.B. GIS)
Aufbau- und Ablauforganisation der badenova und bnNETZE:
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Ermittlungs- und Veröffentlichungsablauf der Netz-, Mess- und Abrechnungsentgelte
Gas und Strom für das Jahr 2015
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Bericht über die Maßnahmen des
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Prozessablaufprüfung im Bereich der Zählersperrung
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Überprüfung der Unbundlingkonformität im Rahmen des Strukturprojektes 2014
zur Optimierung von badenova und bnNETZE
Bearbeitung von Kundenbeschwerden zum Lieferantenwechselprozess über BNetzA
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Prüfung des Sachverhaltes der Beschwerde
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Beantwortung der Beschwerde ggü. der BNetzA
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Ggf. Einleitung von Behebungsmaßnahmen, wenn Analyse der Beschwerde einen fehlerhaften Prozessschritt ergeben hat
III.
Schulungskonzept
Seit Beginn der gesetzlichen Anforderungen zu den Entflechtungsvorgaben gemäß EnWG
2005, werden hierzu regelmäßig Schulungen abgehalten. In den Schulungen werden je nach
Bedürfnislage des Teilnehmerkreises unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und mit differenzierter Inhaltstiefe gearbeitet. Mit der jeweiligen Novellierung von EU-Binnenmarktrichtlinie
und EnWG wird das Schulungsmaterial aktualisiert.
In 2014 wurden folgende Schulungs- und Informationsveranstaltungen abgehalten:
Schulungsvortrag für neu eingestellte Mitarbeiter innerhalb deren Einführungstages
Gesonderte Schulungen für neue Mitarbeiter des neuen Unternehmensbereiches „KUN“
zur Kundenbetreuung
Schulungen auf Veranlassung von Führungskräften für ihre Mitarbeiter
Informationsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder
Der Inhalt der Informationen/Schulungen betraf im Wesentlichen:
Gesamtthematik Entflechtungsvorschriften nach EnWG
Umgang mit Netzkundendaten
Beurteilung von Netzinformationen hinsichtlich ihrer Sensibilität
Veröffentlichungspflichten
Änderungen hinsichtlich der Kundenbeziehungen/Lieferantenwechselprozess nach
GPKE/GeLi Gas
Energiedatenbilanzierung und -weitergabe nach GabiGas und MaBiS
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Bericht über die Maßnahmen des
Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014
Veröffentlichung: 31. März 2015
Zudem existiert eine Schulungspräsentation, die Führungskräfte auch selbst nach Bedarf in
ihren Bereichen einsetzen können.
IV.
1.
Überwachungskonzept
Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms
Im Gleichbehandlungsprogramm wurde dem Gleichbehandlungsbeauftragten Rechte eingeräumt, die eine Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms ermöglichen.
Zur Erfüllung seiner Aufgabe hat er bei Verdacht eines Verstoßes, aber auch für stichprobenartige Kontrollen, ungehinderten Zugang zu allen relevanten Bereichen und Unternehmensteilen. Er ist befugt, Mitarbeiter aus diesen Bereichen und Unternehmensteilen zu befragen sowie in Akten, Unterlagen und elektronische Datenverarbeitungssysteme und diskriminierungsrelevante Prozesse Einsicht zu nehmen.
Im Kalenderjahr 2014 überwachte der Gleichbehandlungsbeauftragte die Einhaltung des
Gleichbehandlungsprogramms durch die bereits oben dargestellten Geschäftsprozessüberprüfungen/-analysen sowie durch folgende stichprobenartige Kontrollen:
Überprüfung der Weitergabe von kundenbezogenen Lastgangdaten nur bei entsprechender Bevollmächtigung
Kontrolle von Protokollverteilern mit relevanten Netzinformationen
Ablauf der Bekanntgabe geänderter Netznutzungsentgelte
Überprüfen des Mitarbeiterverständnisses über den Zusammenhang des diskriminierungsfreien Verhaltens aus Netzbetreibersicht
2.
Informationsmöglichkeiten des Gleichbehandlungsbeauftragten im Hinblick auf
die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms
Der Gleichbehandlungsbeauftragte koordiniert bei der badenova und der bnNETZE die
Behandlung von Beschwerden über Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm und die
zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften.
Die Mitarbeiter sind durch das Gleichbehandlungsprogramm verpflichtet, den Gleichbehandlungsbeauftragten und die von ihm beauftragten Mitarbeiter bei der Überwachung der
Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms sowie der Durchführung seiner Aufgaben zu
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Bericht über die Maßnahmen des
Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014
Veröffentlichung: 31. März 2015
unterstützen. Hierzu haben die Mitarbeiter insbesondere vollständig und wahrheitsgemäß die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Einsicht in die von ihnen verwalteten Akten,
Unterlagen und elektronischen Datenverarbeitungssysteme und diskriminierungsrelevanten
Prozesse zu gewähren. Hierzu erfolgt jeweils die Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten ggf. dem Betriebsrat.
Besteht seitens der Mitarbeiter Informations- bzw. Meldebedarf bzgl. der Einhaltung des
Gleichbehandlungsprogramms, steht der Gleichbehandlungsbeauftragte dem Mitarbeiter
persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax zur Verfügung und geht Hinweisen auf evtl.
Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm nach.
Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gemeldet. Das im Rahmen des Gleichbehandlungsprogramms vorgesehene und auch in Anspruch genommene Klärungsgespräch beim
Gleichbehandlungsbeauftragten zu Fragestellungen von Mitarbeitern erweist sich als richtig,
da hierdurch im Vorfeld eventuellen Fehlhandlungen bzgl. des Umgangs mit wirtschaftlich
vorteilhaften oder sensiblen Informationen und Daten des Netzbetreibers vorgebeugt werden
konnte.
Freiburg, den 31.03.2015
Mathias Niemann
------------------------------------------------(Der Gleichbehandlungsbeauftragte)
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