BPZ–AKTUELL

Transcription

BPZ–AKTUELL
BPZ
•
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN
S TE U E R B E R A TU N G S G E S E L L S C H A F T MBH
______________________________________________
Josef-Görres-Platz 17
D-56068 Koblenz
Telefon 02 61 / 3 04 32-0
Telefax 02 61 / 3 04 32-30
Internet:
www.bpz-koblenz.de
eMail:
kanzlei@bpz-koblenz.de
Sitz Koblenz; HRB 1828 AG Koblenz
Geschäftsführer:
Thomas Zimmermann
Dipl.-Betriebswirt und Steuerberater
Rudolf Balmes
Steuerberater
Dr. Jürgen Pelka
Rechtsanwalt und Steuerberater
09.03.2015 zi-pf
Az.: I.1
BPZ–AKTUELL
- März 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir lieben Papier. Ein gutes Buch in Händen zu halten fühlt sich besser an als die
Touchscreen Oberfläche einer E-Book Glasplatte. Wir finden Bücher toll, Romane
Sachbücher und natürlich -soweit sei es uns zugestanden- Fachliteratur zu Steuern, Recht
und Wirtschaftsprüfung. Einen echten Brief in Händen zu halten, macht ebenfalls Freude.
Vielleicht in Sütterlin-Schrift auf Büttenpapier? Das Papier eine Nuance strukturiert, damit ein
Eindruck von Dreidimensionalität entsteht? Buntes und Hochglanz sind auch OK. Schließlich
wollen sich unsere Hände und Finger nicht nur auf Tippfunktionen beschränken lassen.
Unsere Leidenschaft teilen wir mit vielen unserer Mandanten. Uns und manche unserer
Mandanten trifft es wie ein Blitz, wenn unsere Arbeitswelt zunehmend digitalisiert wird. Die
Härte des Blitzschlages korreliert oft mit dem Alter des Betroffenen. Die Intensität nimmt mit
dem Alter zu, gut, dass man in einem langen Berufsleben gelernt hat, einiges auszuhalten.
Tatsächlich werden wir uns in den nächsten Jahren zunehmend und mit erhöhter Intensität
damit vertraut machen (müssen), dass immer weniger Papier bewegt wird. Das hängt nicht
mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung zusammen; auch damals vor
Jahrzehnten glaubte man, Papier sparen zu können, und letztlich ist aufgrund der multiplen
Vervielfältigungsmöglichkeiten das Gegenteil passiert.
Auch die beträchtliche Verlagerung von Briefverkehr auf E-Mails hat der Papierindustrie nicht
geschadet. Berüchtigt sind vor allem E-Mail-Ketten, die zu Dokumentationszwecken jede für
BPZ • BALMES, PELKA & ZIMMERMANN Steuerberatungsgesellschaft mbH
-2-
sich ausgedruckt werden, wobei die letzte E-Mail 20 Seiten umfasst, weil sich zwischendurch
niemand getraut hat, den Zopf abzuschneiden.
Zur wirklichen Papiereinsparung muss schon etwas anderes her, nämlich ein digitales
Speichersystem, das Verträge, Korrespondenz und Belege umfasst. Großkonzerne haben
Milliarden investiert, um inzwischen nur noch elektronisch arbeiten zu können, der
Arbeitsplatz wird auf den Laptop reduziert. Klein- und mittelständische Unternehmen, zu
denen durchaus auch Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer gehören, haben
für solche riesenkomplexe Systeme weder die fachlichen noch finanziellen Ressourcen und
sind in der Regel dankbar, nicht auf Oracle- oder SAP-Anwendungen angewiesen zu sein.
Das ändert nichts daran, dass sich die Welt dieser KMU´s im Wandel befindet mit
zunehmender Beschleunigung. Es hat unbestreitbare Vorteile, nicht in Archiven wühlen zu
müssen und Vorgänge bearbeiten zu können, die unmittelbar im Bildschirm sichtbar sind.
Mandant und Steuerberater müssen sich nicht mehr streiten, wer wann Belegzugriff hat und
warum die eine oder andere Auskunft so lange gedauert hat. Ein Blick in die elektronische
Buchführung zeigt, welcher Beleg hinter welcher Buchung steht und ist auch Jahre später
noch abrufbar. Mandanten, die ohnehin ihre Belege elektronisch erfassen (müssen), liefern
die Basis für die elektronische Verbuchung, eben papierlos.
Der natürliche und unverzichtbare Gegner des Steuerberaters, das Finanzamt, erwartet
zunehmend Daten und nicht mehr Papier. Die E-Bilanz und elektronische Steuererklärung
gibt es schon jetzt, die Nachweisführung mittels gescannter Belege und elektronische
Rechtsbehelfverfahren werden kommen.
Unsere haptische Erregung für Papier werden wir zunehmend auf Genussmittel beschränken
müssen, ein gutes Buch eben oder Geldscheine. Ihren Geldbeutel wollen wir schonen und
deswegen wundern Sie sich nicht, wenn wir Sie eines Tages auf die papierlose Bearbeitung
der einen oder anderen Angelegenheit ansprechen. Freiwillig, unverbindlich und in dem
Umfang, den Sie bestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
BPZ Balmes, Pelka & Zimmermann
Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Thomas Zimmermann Steuerberater
Anlagen
BPZ
News
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
03/2015
Inhaltsverzeichnis
Termine März 2015
2
Termine April 2015
3
Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
4
Anerkennung von Umzugskosten
5
Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter
Haushaltsführung
Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ab
1. Januar 2015
Antrag auf Anwendung des Teileinkünftever-
Künstlersozialabgabe: Änderungen seit
fahrens ist spätestens gleichzeitig mit der
01.01.2015
Abgabe der Steuererklärung zu stellen
5
7
9
Für Buchnachweis als Voraussetzung für
steuerfreie Ausfuhrlieferung Verbuchung auf
Freiberufliche Tätigkeit selbstständiger Ärzte
trotz Beschäftigung angestellter Ärzte
7
separatem Konto unter Bezugnahme auf die
6
jeweilige Rechnung ausreichend
10
Wirksame Übermittlung einer Steuererklärung
per Fax
Umsatzsteuer: Neuregelungen bei der
6
Selbstanzeige seit dem 01.01.2015
1
10
News
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Termine März 2015
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Steuerart
Fälligkeit
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch
Überweisung
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu3
schlag
Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag
4
5
06.03.2015
Ab dem 01.01.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das
zuständige Finanzamt abzuführen.
13.03.2015
06.03.2015
Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
10.03.2015
13.03.2015
06.03.2015
10.03.2015
13.03.2015
06.03.2015
27.03.2015
entfällt
entfällt
Sozialversicherung
3
2
10.03.2015
4
2
13.03.2015
Scheck
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer
1
10.03.2015
1
5
Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen
Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu
drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die
Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt
Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim
Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
Für den abgelaufenen Monat.
Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag
des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese
müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.03.2015) an die jeweilige Einzugsstelle
übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag
oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
2
News
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Termine April 2015
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Steuerart
Fälligkeit
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch
Überweisung
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu3
schlag
Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag
4
Umsatzsteuer
Sozialversicherung
1
2
3
4
5
5
10.04.2015
13.04.2015
1
Scheck
2
07.04.2015
Ab dem 01.01.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner
an das zuständige Finanzamt abzuführen.
10.04.2015
13.04.2015
07.04.2015
28.04.2015
entfällt
entfällt
Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen
Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu
drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die
Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim
Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Fristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag
des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese
müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.04.2015) an die jeweilige Einzugsstelle
übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag
oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
3
News
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Ver1
2
zug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid.
Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn
•
für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
•
die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft,
•
der Schuldner die Leistung verweigert,
•
besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen.
3
Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt
gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hin4
gewiesen wurde.
Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen
Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen.
5
Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr
fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte (ab
6
29.07.2014: neun Prozentpunkte*) über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche
die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist
der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalen7
dertag des betreffenden Halbjahres.
8
Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 01.07.2012:
Zeitraum
1
2
3
4
5
6
7
8
Basiszinssatz
Verzugszinssatz
Verzugszinssatz für
Rechtsgeschäfte ohne
Verbraucherbeteiligung
01.07. bis 31.12.2012
0,12 %
5,12 %
8,12 %
01.01. bis 30.06.2013
-0,13 %
4,87 %
7,87 %
01.07. bis 31.12.2013
-0,38 %
4,62 %
7,62 %
01.01. bis 30.06.2014
-0,63 %
4,37 %
7,37 %
01.07. bis 28.07.2014
-0,73 %
4,27 %
7,27 %
29.07. bis 31.12.2014
-0,73 %
4,27 %
8,27 %
01.01. bis 30.06.2015
-0,83 %
4,17 %
8,17 %
§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB.
§ 286 Abs. 1 S. 2 BGB.
§ 286 Abs. 2 BGB.
§ 286 Abs. 3 S. 1 BGB.
§ 288 Abs. 1 S. 1 BGB.
§ 288 Abs. 1 S. 2 bzw. Abs. 2 BGB.
§ 247 Abs. 1 S. 2, 3 BGB.
Homepage Deutsche Bundesbank.
4
News
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Der Höchstbetrag, der für die Anerken-
Anerkennung von Umzugskosten
nung umzugsbedingter Unterrichtskosten
1
Das Bundesministerium der Finanzen hat
für ein Kind nach BUKG maßgebend ist,
die maßgebenden Beträge für umzugsbe-
beträgt:
dingte
• 1.802,00 € bei Beendigung des Um-
Unterrichtskosten
und
sonstige
Umzugsauslagen bekannt gegeben. Da-
zugs ab 1. März 2014 und
nach gilt für Umzüge ab 1. März 2014 und
• 1.841,00 € ab 1. März 2015.
ab 1. März 2015 jeweils Folgendes2:
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugs-
Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens
gleichzeitig mit der Abgabe der
Steuererklärung zu stellen
auslagen beträgt:
für Verheiratete, Lebenspartner und
Gleichgestellte3
Die Einkommensteuer für Einkünfte aus
• 1.429,00 € bei Beendigung des Um-
Kapitalvermögen beträgt 25 % (Abgel-
zugs ab 1. März 2014 und
tungsteuer). Soweit Einkünfte aus Kapitalvermögen
• 1.460,00 € ab 1. März 2015.
zu
den
Einkünften
aus
Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbefür Ledige, die die Voraussetzungen4
betrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus
des BUKG nicht erfüllen,
Vermietung und Verpachtung gehören,
• 715,00 € bei Beendigung des Umzugs
sind sie diesen Einkünften zuzurechnen.
Der Abgeltungsteuersatz findet dann keine
ab 1. März 2014 und
Anwendung. Mit dem Jahressteuergesetz
• 730,00 € ab 1. März 2015.
2008 wurde eine weitere Ausnahme vom
Der Pauschbetrag erhöht sich für jede
pauschalen Steuersatz für Kapitalerträge
5
im BUKG bezeichnete weitere Person
eingeführt. Auf Antrag kann für Kapitaler-
mit Ausnahme des Ehegatten oder Le-
träge aus einer Beteiligung an einer Kapi-
benspartners:
talgesellschaft von der Anwendung der
Abgeltungsteuer
• um 315 Euro zum 1. März 2014 und
abgesehen
werden,
wenn der Kapitalanleger im Veranla-
• um 322,00 € zum 1. März 2015.
gungszeitraum, für den der Antrag erst-
1
mals gestellt wird, unmittelbar oder mittel-
2
3
4
5
BMF, Schr. v. 6.10.2014, IV C 5-S 2353/08/10007;
BStBl 2014 I; S. 1342, DStR 2014, S. 2078, LEXinform 5235239.
§§ 6 bis 10 BUKG.
§ 10 Abs. 2 BUKG.
§ 10 Abs. 2 BUKG.
§ 6 Abs. 3 Satz 2 und 3 BUKG.
bar
5
News
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
•
aus, wenn sie ärztliche Leistungen von
zu mindestens 25 % an der Kapitalge-
angestellten Ärzten erbringen lassen. Vo-
sellschaft beteiligt ist oder
•
raussetzung ist, dass sie die jeweils an-
zu mindestens 1 % an der Kapitalge-
stehenden Voruntersuchungen bei den
sellschaft beteiligt und beruflich für die-
Patienten durchführen, für den Einzelfall
se tätig ist.
die Behandlungsmethode festlegen und
In diesem Falle unterliegen die Einkünfte
sich die Behandlung problematischer Fälle
auf Antrag dem Teileinkünfteverfahren
vorbehalten. Die Leistungen müssen von
(60 % der Erträge sind mit dem individuel-
ihnen geprägt sein.2
len Steuersatz zu versteuern). Der Abzug
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind,
von Werbungskosten in Höhe von 60 %
der
Kosten
ist
möglich.
Der
ist im Einzelfall zu prüfen.
Spa-
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs3)
rer-Freibetrag wird nicht gewährt.
Das Finanzgericht Münster1 entschied,
Wirksame Übermittlung einer Steuererklärung per Fax
dass der Antrag, Einkünfte aus Kapitalvermögen statt mit dem Abgeltungsteuer-
Eine Einkommensteuererklärung muss ei-
satz unter Anwendung des Teileinkünfte-
genhändig unterschrieben sein. Eigen-
verfahrens der tariflichen Einkommens-
händigkeit der Unterschrift bedeutet, dass
teuer zu unterwerfen, spätestens mit der
sie von der Hand des Steuerzahlers
Abgabe der Einkommensteuererklärung
stammen muss4. Eine Blankounterschrift
gestellt werden muss. Die Frist zur An-
reicht nicht aus.
tragstellung ist nicht verlängerbar, eine
nachträgliche Antragstellung ist nicht mög-
Eine
lich.
auch wirksam per Fax an das Finanzamt
Einkommensteuererklärung
kann
übermittelt werden. Für die Einkommen-
Der Bundesfinanzhof muss abschließend
steuererklärung gilt insoweit nichts ande-
entscheiden.
res als für die Übermittlung fristwahrender
Schriftsätze. Für die ist höchstrichterlich
Freiberufliche Tätigkeit selbstständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter Ärzte
entschieden, dass eine Übermittlung per
Selbstständige Ärzte üben ihren Beruf
auch dann leitend und eigenverantwortlich
2
3
1
FG Münster, Urt. v. 21.8.2014, 7 K 4608/11, (Revision
eingelegt, Az. BFH: VIII R 50/14), EFG 2014, S. 1962,
LEXinform 5016983.
4
6
BFH, Urt. v. 22.1.2004, IV R 51/01, BStBl 2004 II,
S. 509, DStR 2004, S. 903, LEXinform 0817622.
BFH, Urt. v. 16.7.2014, VIII R 41/12, DStR 2015,
S. 30, LEXinform 0929264.
BFH, Urt. v. 7.11.1997, VI R 45/97, BStBl 1998 II,
S. 54, LEXinform 0144933.
News
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Telefax in allen Gerichtszweigen uneinge-
ches Indiz dafür, ob eine doppelte Haus-
schränkt zulässig ist1.
haltsführung beruflich veranlasst ist. Dies
ist jedoch nicht allein entscheidend. Das
Person und Inhalt der Erklärung müssen
gilt insbesondere dann, wenn andere Kri-
eindeutig festgestellt werden können. Au-
terien eine wesentliche Rolle spielen. Ne-
ßerdem muss klar sein, dass es sich nicht
ben der verkehrsgünstigeren Lage der
lediglich um einen Entwurf handelt. Durch
Wohnung können auch andere Gründe,
das Erfordernis der Schriftlichkeit wird dies
wie z. B. Einrichtungen am Ort des Zweit-
sichergestellt. Diese Zwecke werden auch
wohnsitzes, die für die berufliche Tätigkeit
bei der Übermittlung einer Einkommen-
nicht nur von nachrangiger Bedeutung
steuererklärung per Fax gewahrt. Dabei ist
sind, ein Indiz für die berufliche Veranlas-
nicht erforderlich, dass der Steuerzahler
sung der Wohnungswahl sein.
den Inhalt der Erklärung tatsächlich in vol-
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs3)
lem Umfang zur Kenntnis genommen hat.
Mit der auf der Erklärung geleisteten Un-
Behandlung von Aufwendungen für
Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ab 1. Januar 2015
terschrift macht er sich deren Inhalt zu eigen und übernimmt dafür die Verantwortung.
Zuwendungen des Arbeitgebers an die
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs2)
Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen
gehören als Leistungen im ganz überwie-
Wohnen am Beschäftigungsort bei
doppelter Haushaltsführung
genden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn, wenn es
Ein Wohnen am Beschäftigungsort ist
sich um herkömmliche (übliche) Betriebs-
dann gegeben, wenn es dem Arbeitneh-
veranstaltungen und um bei diesen Ver-
mer möglich ist, von dieser Wohnung aus
anstaltungen übliche Zuwendungen han-
seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen.
delt.4 Übliche Zuwendungen bei einer Be-
Auch wenn die Zweitwohnung näher am
triebsveranstaltung
Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte
sind
insbesondere
Aufwendungen für den äußeren Rahmen
liegt, spricht das nicht gegen die berufliche
(z. B. für Räume, Musik, Kegelbahn, für
Veranlassung der Wohnungswahl.
künstlerische und artistische Darbietungen), wenn die Darbietungen nicht der
Grundsätzlich ist die Entfernung zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte ein wesentli1
2
BFH, Urt. v. 7.11.1997, VI R 45/97, BStBl 1998 II,
S. 54, LEXinform 0144933.
BFH, Urt. v. 8.10.2014, VI R 82/13, DStR 2015,
S. 118, LEXinform 0934446.
3
4
7
BFH, Urt. v. 26.6.2014, VI R 59/13, BFH/NV 2015,
S. 10, LEXinform 0929925.
R 19.5 LStR 2015.
News
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
wesentliche Zweck der Betriebsveranstal-
sich um einen rechnerischen Anteil an
tung sind.1
den Kosten der Betriebsveranstaltung
handelt, die der Arbeitgeber gegenüber
Auf die Rechtsprechung des Bundesfi-
Dritten für den äußeren Rahmen der
nanzhofs (BFH) hat der Gesetzgeber nun
Betriebsveranstaltung aufwendet.
reagiert und entgegen dem BFH die bishe•
rige Verwaltungsauffassung durch einen
neuen Tatbestand im Einkommensteuer-
Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 € je Betriebsveranstaltung
2
gesetz ersetzt. Dabei wurde die Bemes-
und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht
sungsgrundlage deutlich verbreitert, der
übersteigen, bleiben sie beim Arbeit-
seit 1993 fast unveränderte Wert von
nehmer (wegen des Freibetrags) steu-
110 € (damals 200 DM) aber nicht erhöht.
erlich unberücksichtigt.
Allerdings machte er mit Wirkung ab
•
01.01.2015 aus der bisherigen Freigrenze
Zuwendungen bis 110 € bleiben steuerfrei, soweit ein Arbeitnehmer an nicht
einen Freibetrag.
mehr als zwei Betriebsveranstaltungen
Danach gilt künftig Folgendes:
pro Jahr teilnimmt. Übersteigen die
•
Kosten für eine von zwei Betriebsver-
Eine Betriebsveranstaltung liegt vor,
anstaltungen den Freibetrag von 110 €
wenn es sich um eine Veranstaltung
und/oder nimmt ein Arbeitnehmer an
auf betrieblicher Ebene mit gesell-
weiteren Betriebsveranstaltungen teil,
schaftlichem Charakter handelt.
sind die insoweit anfallenden zusätzli•
Die Veranstaltung muss allen Angehö-
chen Kosten steuerpflichtig.
rigen des Betriebs, eines Teilbetriebs
Der Arbeitgeber kann diesen Arbeitslohn
oder einer in sich geschlossenen be-
pauschal versteuern.3 Dies gilt allerdings
trieblichen Organisationseinheit (z. B.
nur dann, wenn die Teilnahme an der Ver-
einer Abteilung) offen stehen.
anstaltung
•
Zuwendungen im Rahmen einer Be-
offen
Bei den Veranstaltungen sollte noch be-
dungen des Arbeitgebers inklusive Um-
achtet werden, dass Geldgeschenke, die
satzsteuer, und zwar unabhängig da-
kein zweckgebundenes Zehrgeld sind,
von, ob sie einzelnen Arbeitnehmern
nicht der Pauschalierungsmöglichkeit un-
individuell zurechenbar sind oder es
2
Arbeitnehmern
stand.4
triebsveranstaltung sind alle Aufwen-
1
allen
R 19.5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 LStR 2015.
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG i. d. F. des ZollkodexAnpassungsgesetzes vom 22.12.2014, BGBl 2014 I,
S. 2417, LEXinform 0442266.
3
4
8
§ 40 Abs. 2 EStG.
BFH, Urt. v. 9.3.1990, VI R 48/87, BStBl 1990 II,
S. 711, LEXinform 0096127.
News
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
terliegen und voll versteuert werden müs-
samtsozialversicherungsbeitrag von den
sen.1
Trägern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geprüft. Arbeitgeber, die be-
Künstlersozialabgabe: Änderungen
seit 01.01.2015
reits
künstlersozialabgabepflichtig
sind
oder solche mit mehr als 19 Beschäftigten
Am 01.01.2015 ist das so genannte Künst-
werden mindestens alle vier Jahre geprüft.
lersozialabgabestabilisierungsgesetz2
Arbeitgeber
in
mit
weniger
als
20 Be-
schäftigten werden nur dann geprüft, wenn
Kraft getreten.
sie zu einem jährlich festzulegenden PrüfDie wichtigsten Änderungen im Überblick:
kontingent gehören, darüber hinaus nur,
3
Geringfügigkeitsgrenze
wenn sie nach Beratung durch die Träger
der DRV keine schriftliche Bestätigung
Für Eigenwerber und für Unternehmen,
abgeben, dass relevante Sachverhalte der
die der Abgabepflicht nach der so genann-
Künstlersozialkasse gemeldet werden. Die
ten Generalklausel unterliegen, wurde ei-
jeweilige Prüfung der Arbeitgeber umfasst
ne Geringfügigkeitsgrenze eingeführt. Da-
alle Haupt- und Unterbetriebe. Zur Durch-
nach sind diese Unternehmen abgabe-
führung
pflichtig, wenn die Summe der gezahlten
branchenspezifischen
Schwerpunktprüfungen und anlassbezo-
Entgelte in einem Kalenderjahr 450 €
genen Prüfungen hat die Künstlersozial-
übersteigt. Für die so genannten typischen
kasse zusätzlich ein eigenes Prüfrecht er-
Verwerter4 gilt die Geringfügigkeitsgrenze
halten.
nicht.
Ausgleichsvereinigung6
Die Neuregelung wird erst für die Meldung
des
von
Kalenderjahres
2015 (Abgabefrist
Eine Ausgleichsvereinigung erfüllt als Zu-
31.3.2016) bedeutsam. Die Pflicht der Un-
sammenschluss mehrerer Unternehmen
ternehmen, entsprechende Aufzeichnun-
an deren Stelle die Pflichten nach dem
gen zu führen, wird beibehalten.
Künstlersozialversicherungsgesetz.
Zur
Erleichterung der Bildung solcher Aus-
Betriebsprüfungen5
gleichsvereinigungen kann die KünstlersoDie
Künstlersozialabgabe
01.01.2015
1
2
3
4
5
zusammen
mit
wird
seit
zialkasse mit Zustimmung des Bundesver-
dem
Ge-
sicherungsamts mit den Ausgleichsvereinigungen vertraglich abweichende Rege-
BFH, Urt. v. 7.2.1997, VI R 3/96, BStBl 1997 II, S. 365,
LEXinform 0141246.
Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes v. 30.7.2014, BGBl 2014 I, S. 1311, LEXinform 0442002.
§ 24 Abs. 3 KSVG.
§ 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG.
§ 28p SGB IV, § 35 KSVG.
lungen zum gesetzlichen Melde- und Abgabeverfahren vereinbaren.
6
9
§ 32 KSVG.
News
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Bußgelder1
nung und des Einführungsgesetzes zur
verabschiedet.3
Das
Selbstanzeige wurde
zum
Abgabenordnung
Für Verstöße gegen die Melde-, Aus-
Recht
kunfts- oder Vorlagepflicht sowie gegen
der
01.01.2015 u. a. durch Ausdehnung des
die Aufzeichnungspflicht beträgt der Buß-
Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre
geldrahmen nunmehr einheitlich 50.000 €.
sowie durch eine Erhöhung der Strafzuschläge4 erheblich verschärft. Im Bereich
Für Buchnachweis als Voraussetzung für steuerfreie Ausfuhrlieferung Buchung auf separatem Konto
unter Bezugnahme auf die jeweilige
Rechnung ausreichend
der Umsatzsteuer wurde z. T. wieder der
alte Rechtszustand von vor dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz hergestellt. Bei
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
sind
in
Voraussetzung für die Befreiung einer
Zukunft wieder mehrfache Korrekturen
Ausfuhrlieferung von der Umsatzsteuer ist
möglich. Für Umsatzsteuer-Jahreserklä-
regelmäßig, dass der Unternehmer die
rungen gilt dies allerdings nicht. Diese un-
Ausfuhr belegmäßig (durch Rechnungen)
terliegen weiterhin dem Vollständigkeits-
und buchmäßig (durch Aufzeichnungen)
gebot.
nachweist. Für den Buchnachweis reicht
Nachgeholte oder berichtigte Umsatzsteu-
es aus, wenn der Unternehmer die Aus-
er-Voranmeldungen
fuhrlieferungen auf einem separaten Konto
unter
Bezugnahme
auf
die
und
Lohnsteueran-
meldungen gelten wieder als wirksame
jeweilige
Teilselbstanzeigen, das Vollständigkeits-
Rechnung bucht. Es kommt nicht darauf
gebot gilt insoweit nicht. Die Tatentde-
an, ob der Unternehmer zusätzlich ein
ckung stellt auch keinen Sperrgrund dar,
Warenausgangsbuch führt oder ob seine
wenn die Entdeckung der Tat auf der
Buchführung im Allgemeinen als ord-
Nachholung oder Berichtigung von Um-
nungsgemäß anzusehen ist.
satzsteuer-Voranmeldungen beruht. Damit
2
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs )
sind seit dem 01.01.2015 wieder mehrfache
Umsatzsteuer: Neuregelungen bei
der Selbstanzeige seit dem
01.01.2015
Korrekturen
von
Umsatzsteuer-
Voranmeldungen möglich. Ebenso ist es
für die Korrektur einer UmsatzsteuerJahreserklärung des Vorjahres nicht erfor-
Der Bundesrat hat im Dezember 2014 das
derlich, auch zugleich die Umsatzsteuer-
Gesetz zur Änderung der Abgabenord3
1
2
§ 36 Abs. 3 KSVG.
BFH, Urt. v. 28.8.2014, V R 16/14, BFH/NV 2014,
S. 2027, DStR 2014, S. 2124, DB 2014, S. 2451, LEXinform 0934563.
4
10
Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des
Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. 22.12.2014, BGBl 2014 I, S. 2415, LEXinform 0442258.
§ 398a AO.
News
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Voranmeldungen des laufenden Jahres zu
lichkeit zur Selbstanzeige wieder gegeben.
berichtigen.
Die Sperrwirkung bei der Bekanntgabe einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuer-
Bei den Umsatzsteuer-Jahreserklärungen
Sonderprüfung ist in Zukunft sachlich und
besteht das Vollständigkeitsgebot fort, so-
zeitlich auf die in der Prüfungsanordnung
dass strafbefreiende Teilselbstanzeigen
aufgeführten Zeiträume beschränkt.
hier auch zukünftig nicht möglich sind. Die
„faktische Unmöglichkeit“ der Abgabe von
Nach neuem Recht wird der Strafzu-
Selbstanzeigen im Unternehmensbereich
schlag2 bereits ab einem Steuerverkür-
ist damit eindeutig.
zungsbetrag von 25.000,00 € festgesetzt.
Die zu zahlenden Strafzuschläge wurden
Es bleibt bei der bestehenden strafrechtli-
deutlich erhöht und außerdem gestaffelt:
chen Verjährung von fünf Jahren. Die vor-
Sie betragen nunmehr 10 % bei Hinterzie-
gesehene Verlängerung der Strafverfol-
hungsbeträgen unter 100.000,00 €, 15 %
gungsverjährung für einfache Steuerhin-
bei
terziehungen auf zehn Jahre wurde nicht
Hinterziehungsbeträgen
100.000,00 und 1 Mio. € sowie 20 % bei
verwirklicht. Allerdings will der Gesetzge-
Hinterziehungsbeträgen über 1 Mio. €.
ber den Berichtigungszeitraum der Selbstanzeige auf generell zehn Jahre ausdehnen. Zukünftig sind demnach Angaben zu
allen unverjährten Steuerstraftaten einer
Steuerart erforderlich, mindestens jedoch
zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart
innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre.
Die Sperrwirkungen bei der Selbstanzeige
wurden
deutlich
verschärft.
Zukünftig
reicht die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gegenüber dem an der Tat Beteiligten für die Sperrwirkung aus. Dies war
bisher nur für den Täter vorgesehen. Eine
Umsatzsteuer-Nachschau1 führt nunmehr
auch
-wie
eine
Umsatzsteuer-Sonder-
prüfung- die Sperrwirkung herbei. Nach
Beendigung einer Nachschau ist die Mög-
1
zwischen
2
§ 27b UStG.
11
§ 398a AO.
BPZ
Steuer-Tipp
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
259
Ausbildungskosten – Wie Sie den Fiskus an den
Kosten beteiligen können
03/2015
griff der Erstausbildung erstmalig gesetz-
I. Ausgangslage
lich definiert. Gemäß § 9 Abs. 6 Satz 2
Die Zeit der Berufsausbildung ist bei den
EStG liegt eine Erstausbildung vor, wenn
Auszubildenden und Studierenden i.d.R.
eine geordnete Ausbildung mit einer Min-
durch hohe Ausgaben zur Finanzierung
destlaufzeit von 12 Monaten bei vollzeiti-
der Ausbildung bzw. des Studiums und
ger Ausbildung und mit einer Abschluss-
wenig oder kein Einkommen geprägt.
prüfung durchgeführt wird.
Schnell ist dann die Entscheidung getrof-
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofes
fen, keine eigene Einkommensteuererklä-
(BFH) hat jedoch in zwei Entscheidungen
rung für den Auszubildenden bzw. Studie-
vom 17.07.2014 deutlich gemacht, dass er
renden einzureichen, da es ja angeblich
den gesetzlich vorgesehenen Ausschluss
nichts bringt.
des Abzugs der Erststudiumskosten als
Weit gefehlt! Es lohnt sich darüber nach-
Werbungskosten
zudenken, in welchen Fällen Sie den Fis-
hält. Nach Meinung des BFH gehören
kus durch die Abgabe einer Einkommen-
auch Studienkosten bei einem Erststudium
steuererklärung für den Auszubildenden
ohne
bzw. Studierenden an den Kosten beteili-
zwangsläufigen pflichtbestimmten berufli-
gen können.
chen Aufwand, der nach ständiger Recht-
vorherige
für
verfassungswidrig
Erstausbildung
zum
sprechung des Bundesverfassungsgerich-
II. Rechtslage
tes (BVerfG) nicht zur Disposition des
Gesetzgebers stehe. Mit der Möglichkeit
Derzeit sind die Kosten für eine Erstaus-
des Sonderausgabenabzugs, der jedoch
bildung lediglich als Sonderausgaben bis
bei Studenten mangels ausreichender
zu einer Höhe von € 6.000 p. a. und nur
Einkünfte regelmäßig ins Leere laufe,
die Kosten für eine weitere Ausbildung
werde dem Aspekt der einkommensteuer-
(sog. Zweitausbildung) in voller Höhe als
lichen Existenzsicherung nicht entspro-
Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
chen.
abzugsfähig. Durch das Jahressteuergesetz 2015 (ZollkodexAnpG) wurde der Be-
1
Steuer-Tipp
259
B
BP
P ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Das letzte Wort in dieser Frage hat nun
in der Lage sind, die Ausbildungskosten
das
selbst zu zahlen.
BVerfG
(Vorlagebeschluss
vom
17.07.2014, VI R 2/12 und VI R 8/12).
Werden die Kosten (teilweise) vom Arbeitgeber getragen, so führt die Übernahme
III. Welche Ausbildungskosten sind
steuerlich absetzbar?
dieser Kosten nicht zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Bildungsmaß-
Zu den Ausbildungskosten zählen grund-
nahme im überwiegend betrieblichen Inte-
sätzlich alle Kosten, die mit der Ausbil-
resse des Arbeitgebers durchgeführt wird.
dungsmaßnahme im Zusammenhang ste-
Weitere Besonderheiten sind bei einem
hen. Hierzu zählen u.a.:
berufsbegleitenden Studium zu beachten.
- Teilnahme-, Prüfungs- und Studiengebühren
In Höhe der Erstattungen des Arbeitge-
- Verpflegungsmehraufwendungen
geltend machen.
bers kann der Arbeitnehmer keine Kosten
- Fahrtkosten für den Weg zur Ausbildungsstätte
IV. Unser Tipp
- Kosten für Arbeitsmittel
Wenn Ihre Kinder als Auszubildende bzw.
- Umzugskosten
Studierende bislang noch keine eige
- Mietaufwendungen
ne Einkommensteuererklärung abgegeben
Voraussetzung für den Abzug der vorge-
haben, überprüfen Sie, ob in den Jahren
nannten Kosten beim Auszubildenden
ab 2011 (in allen vorhergehenden Jahren
bzw. Studierenden ist jedoch, dass die
ist bereits Festsetzungsverjährung einge-
Kosten auch von ihm getragen wurden.
treten) Ausbildungskosten angefallen sind.
Werden die Kosten direkt von den Eltern
Wenn ja, prüfen Sie darüber hinaus, ob es
übernommen und bezahlt, können die
sich bei den Kosten um Aufwendungen für
Kinder diese Ausbildungskosten nicht in
eine Erstausbildung oder aber um eine
ihrer eigenen Einkommensteuererklärung
Zweitausbildung handelt. In beiden Fällen
geltend machen. Auch die Eltern können
sollten die Auszubildenden bzw. Stu-
diese Kosten weder als Werbungskosten
dierenden
noch als Sonderausgaben absetzen, da
beim Finanzamt einreichen und die Aus-
mit dem Kindergeld und den Freibeträgen
bildungskosten als Werbungskosten gel-
für Kinder alle Aufwendungen für die Aus-
tend machen.
bildung abgegolten sind. Sinnvollerweise
Einkommensteuererklärungen
Im Fall von Erstausbildungskosten wird die
sollte daher an die Kinder ein monatlicher
Finanzverwaltung den Werbungskosten-
Unterhalt geleistet werden, so dass diese
2
Steuer-Tipp
259
B
BP
P ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
abzug im Rahmen der Veranlagung ver-
vorhanden und können daher die geltend
sagen und die Kosten lediglich als Son-
gemachten Werbungskosten nicht oder
derausgaben berücksichtigen. In diesem
nicht in voller Höhe mit anderen Einkünf-
Fall sollten Sie umgehend gegen den Be-
ten verrechnet werden, so werden die ver-
scheid Einspruch einlegen und - mit Hin-
bleibenden negativen Einkünfte als Ver-
weis auf das beim BVerfG anhängige Ver-
lustvortrag in das jeweilige Folgejahr
fahren - das Ruhen des Einspruchsver-
übertragen und können somit in den
fahrens bis zur Entscheidung des BVerfG
Folgejahren bei der Ermittlung des zu ver-
beantragen.
steuernden Einkommens in Abzug gebracht werden.
Bei einer späteren positiven Entscheidung
durch das BVerfG würde der Bescheid
Bei der Beantwortung der vorgenannten
dann automatisch zu Gunsten des Steuer-
Fragen und der Erstellung der erforderli-
pflichtigen geändert.
chen Einkommensteuererklärungen bzw.
Einsprüche und Anträge sind wir Ihnen
Sind in dem jeweiligen Veranlagungsjahr
gerne behilflich.
keine bzw. nur geringe Einnahmen aus
nichtselbstständiger
Arbeit
oder
keine
bzw. nur geringe andere positive Einkünfte
3
BPZ
Rechts-Tipp
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
148
Ersatzpflicht für „verbotenen Zahlungen“ - bringt ein
neues BGH-Urteil Entlastung?
03/2015
avanciert und führt nicht selten zur Kahl-
I. Problemstellung
pfändung der verantwortlichen Vorstände
Die Haftung auf Erstattung verbotener
und Geschäftsführer.
Zahlungen ist der Schrecken von Vorstän-
II. Rechtslage
den und Geschäftsführern potenziell insolvenzgefährdeter Gesellschaften (GmbH,
Zweck der Regelung, die gleichermaßen
AG, GmbH & Co. KG, eG). Zahlungen, die
für GmbH, AG, eG und (typische) GmbH
der Geschäftsführer einer GmbH oder der
& Co. KG gilt (§ 64 Satz 1 GmbHG,
Vorstand einer AG oder Genossenschaft
§§ 92 Abs. 2 Satz 1, 93 Abs. 3 Nr. 6
nach (objektivem) Eintritt der Zahlungsun-
AktG, §§ 99 Satz 1, 34 Abs. 3 Nr. 4
fähigkeit oder Überschuldung (=Insolvenzreife/Gründe
für
GenG, §§ 161 Abs. 2, 130a HGB) soll
Insolvenzantragpflicht
nach der Rechtsprechung und wohl noch
nach § 15a InsO) aus dem Gesellschafts-
herrschenden Meinung in der Literatur
vermögen leistet, sind nach dem Wortlaut
sein, im Interesse einer gleichmäßigen
des Gesetzes und nach (bisher) ständiger
Befriedigung der Gläubiger jegliche Mas-
Rechtsprechung vorbehaltlich einer mögli-
seschmälerung nach Eintritt der Insol-
chen Exkulpation ohne Wenn und Aber ins
venzreife zu verhindern bzw. durch die
Gesellschaftsvermögen (bzw. zur Insol-
Zahlungspflicht
venzmasse, also an den Insolvenzverwal-
der
organschaftlichen
Vertreter wieder auszugleichen. In der
ter) von demjenigen Gesellschaftsorgan
Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass
zu erstatten, das den Masseabfluss (also
Insolvenzverwalter die seit Eintritt der
die Zahlung) zurechenbar veranlasst hat.
Insolvenzreife geleisteten Zahlungen der
Diese Haftung greift unabhängig davon
betreffenden Gesellschaft aufaddieren
ein, ob die betreffende Zahlung zu einem
und in Summe vom Organ (GF/Vorstand)
Nachteil der Gläubiger bzw. zu einem die
zur Zahlung einfordern.
Insolvenzmasse schmälernden Schaden
Die Haftung ist unabhängig vom Nach-
geführt hat; sie ist deshalb zu einem wah-
weis eines zum Nachteil der Gläubiger
ren Tummelfeld der Insolvenzverwalter
1
Rechts -Tipp
148
B
BP
P ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
eingetretenen Schadens und setzt ledig-
einbar war“ – und die Anforderungen der
lich voraus, dass die Auslösung der Zah-
Rechtsprechung hieran sind hoch!
lung dem betroffenen Gesellschaftsorgan
Freilich kann es auch dann zu einer Ent-
zurechenbar ist. Dies ist etwa bereits dann
haftung des Geschäftsführers/Vorstands
der Fall, wenn Zahlungen auf ein nachhal-
kommen, wenn die „verbotene Zahlung“
tig unter Kreditinanspruchnahme („debito-
anderweitig
risch“) geführtes Bankkonto erfolgen und
ausgeglichen
wird,
etwa
wenn der Insolvenzverwalter die sich als
der Geschäftsführer nichts dafür unter-
verbotene Zahlung darstellende Leistung
nimmt, dass derartige Zahlungseingänge
erfolgreich angefochten und der betref-
auf ein auf Guthabenbasis (kreditorisch)
fende Gläubiger sie an die Masse zurück
geführtes Bankkonto der Gesellschaft, et-
erstattet hat, die eingetretene Masse-
wa bei einem anderen Kreditinstitut, erfol-
schmälerung gleichsam rückgängig ge-
gen. Solche Zahlungseingänge begünsti-
macht wurde.
gen das betreffende Kreditinstitut und
schmälern die Insolvenzmasse; sie sind
Allerdings kann sich das wegen der Zah-
vom Geschäftsführer/Vorstand zu erset-
lung in Anspruch genommene Organ
zen – für den Insolvenzverwalter heißt das
nach gefestigter Rechtsprechung nicht
letzten Endes nur, die erfolgten Zahlungen
darauf berufen, der Insolvenzverwalter
seit Insolvenzreife aufzuaddieren und gel-
hätte die Leistung anfechten können
tend zu machen.
oder könnte dies noch immer; der bloße
Anfechtungsanspruch entlastet ihn also
Zahlungen von einem debitorisch geführ-
nicht. An dieser Stelle hat es der Insol-
ten Bankkonto der Gesellschaft führen le-
venzverwalter in der Hand, welchen Haf-
diglich zu einem Austausch des Gläubi-
tungsschuldner er primär in Anspruch
gers (Passiventausch), ohne dass die In-
nimmt – vermögende Organmitglieder
solvenzmasse geschmälert würde und
sind an dieser Stelle daher besonders
führen daher nicht zu einer Haftung des
bedroht, da die Geltendmachung der
Organs wegen verbotener Zahlungen.
verbotenen Zahlung für den Insolvenz-
Die einzige Möglichkeit für einen Ge-
verwalter regelmäßig leichter durchsetz-
schäftsführer/Vorstand, den Kopf aus die-
bar sein wird, als eine streitige Anfech-
ser Haftungsschlinge wieder herauszuzie-
tung gegen einen Gläubiger durchzubo-
hen, ist die Exkulpation durch den Nach-
xen. Zudem stellt sich die einzelne „ver-
weis, dass die betr. Zahlung auch nach
botene Zahlung“ häufig nur als ein weite-
Eintritt der Insolvenzreife „mit der Sorgfalt
rer Posten in einem ohnehin zu führen-
eines ordentlichen Geschäftsmannes ver-
den Verfahren dar, wodurch sich der
2
Rechts -Tipp
148
B
BP
P ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Nimbus dieser Haftung als Schrecken der
Zahlungen nicht auf Berichtigung des
Organe zusätzlich erklärt.
Quotenschadens (Verschlechterung der
Insolvenzquote
Ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Bun-
durch
verspätete/ver-
schleppte Insolvenz-Antragstellung) der
desgerichtshofs (Urteil vom 18.11.2014, II
Gläubiger gerichtet sei, könne nicht jeder
ZR 231/13, NZG 2015, 149) scheint nun
nachfolgende Massezufluss die Haftung
erstmals ein wenig Licht am Ende dieses
des Organs beseitigen. Vielmehr sei ein
Haftungstunnels für die Betroffenen zu
unmittelbarer (wirtschaftlicher) Zusam-
bringen. Zu einem recht eigenwilligen
menhang mit der Zahlung erforderlich,
Sachverhalt hat der BGH entschieden, die
damit der Massezufluss der Masse-
Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen
schmälerung zugeordnet werden könne.
nach Insolvenzreife entfalle, soweit die
durch die Zahlung verursachte Schmäle-
Besondere Bedeutung kommt hierbei der
rung der Masse in einem unmittelbaren
neuen und erstmals geäußerten Er-
(sachlichen und zeitlichen) Zusammen-
kenntnis des BGH zu, der kompensie-
hang mit ihr ausgeglichen wird. Der als
rende Massezufluss brauche nach Sinn
Ausgleich erhaltene Gegenstand müsse
und Zweck der Vorschrift nicht bis zur
nicht noch bei Eröffnung des Insolvenzver-
(Insolvenz-)Verfahrenseröffnung erhalten
fahrens vorhanden sein. Maßgeblich für
geblieben zu sein, vielmehr sei die ein-
die Bewertung sei der Zeitpunkt, in dem
mal bejahte und eingetretene Kompen-
die Masseverkürzung durch einen Masse-
sation endgültig. Maßgeblich für die Be-
zufluss ausgeglichen wird. Das Urteil
wertung sei der Zeitpunkt, in dem die
nimmt der Haftung für „verbotene Zahlun-
Masseverkürzung durch einen Massezu-
gen“ einen Teil ihrer Schärfe, wobei die
fluss ausgeglichen wird, nicht der Zeit-
Tragweite der neuen Ansätze des BGH
punkt der Insolvenzeröffnung. Ist die
derzeit noch nicht zu überblicken ist, wer-
Masseverkürzung einmal in diesem Sin-
den doch zahlreiche Fragen im Dunstkreis
ne ausgeglichen, entfalle die Haftung
des Haftungstatbestandes neu zu beant-
des Organs für die masseverkürzende
worten sein.
Leistung, sobald und soweit ein ausgleichender Wert endgültig in das Gesell-
Der BGH hält zwar an der z.T. heftig kriti-
schaftsvermögen gelangt ist.
sierten Einzelbetrachtung der einzelnen
masseschmälernden
Maßnahmen
fest.
Demgegenüber hatte die bisherige BGH-
Dies mag sich im konkreten Fall allerdings
Rechtsprechung stets vertreten, „allen-
sogar positiv ausgewirkt haben: Da der
falls dann, wenn mit den vom Organ be-
Ausgleichsanspruch
wirkten Zahlungen ein Gegenwert ins
wegen
verbotener
3
Rechts -Tipp
148
B
BP
P ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Gesellschaftsvermögen gelangt und dort
leistung bei der Gesellschaft erfolgt ist.
bis zur Insolvenzeröffnung verblieben(!)
Darauf, ob dieser Gegenstand im Zeit-
sei, könne erwogen werden, eine Masse-
punkt der Insolvenzeröffnung noch vor-
kürzung und damit einen Erstattungsan-
handen ist bzw. der Gesellschaft zur Ver-
spruch zu verneinen“. Diese Rechtspre-
fügung steht, kommt es insoweit nach
chung gibt der BGH hinsichtlich des Ver-
den dargestellten Äußerungen des BGH
bleibens-Aspekts jetzt ausdrücklich auf.
nicht mehr an.
Es bleibt zudem zu hoffen, dass sich
III. Unser Tipp
auch auf Seiten der Insolvenzverwalter
Für die Praxis bringt die Entscheidung des
eine gewisse Besinnung auf den Sinn
Bundesgerichtshofs vom 18.11.2014 er-
und Zweck der Haftungsregeln für „ver-
hebliche
ihre
botene Zahlungen“ einstellt und die Kla-
Tragweite noch klar absehbar ist. Be-
geflut gestützt auf diese Vorschriften
troffene Organe, insbesondere also GmbH
künftig etwas abebbt. Nota bene: Es ist
Geschäftsführer und Vorstände von AGs
nicht Sinn und Zweck der Regelungen zu
und Genossenschaften, aber auch die
den verbotenen Zahlungen trotz erfolg-
Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
tem Ausgleich einer eingetretenen Mas-
bei GmbH & Co. KGs tun also gut daran,
severkürzung dennoch die Ausgleichs-
entsprechende gegen sie geltend gemach-
haftung der Organe zu begründen. Das
te Ansprüche des Insolvenzverwalters
„Zahlungsverbot“ soll nur einer Masse-
nicht mehr ohne weiteres klaglos hinzu-
verkürzung, nicht einer Massebereiche-
nehmen, vielmehr gilt es gestützt auf das
rung dienen, wie der BGH in seinem Ur-
neue BGH-Urteil für jede einzelne „verbo-
teil vom 18.11.2014 ausdrücklich formu-
tene Zahlung“ zu prüfen, ob im wirtschaft-
liert. Die Instanzgerichte sind nun aufge-
lichen Zusammenhang damit ein Masse-
rufen, diesen Appell des BGH zu hören
ausgleich durch den erlangten werthalti-
und beherzigen.
Entlastung,
auch
wenn
.
gen Gegenstand bzw. die erhalten Gegen-
4
BPZ
Special
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
255
03/2015
Unternehmensbewertungen – ein Überblick
gelfall geht man von einer ewigen Unter-
I. Einleitung
nehmensdauer aus.
Unternehmensbewertungen haben eine
Die Vergangenheitsergebnisse sind dabei
hohe Bedeutung, wirtschaftlich, rechtlich
nur in soweit relevant, als sie die geplan-
und steuerlich. Aufgrund der materiellen
ten zukünftigen Ergebnisse verplausibili-
Folgen gibt es häufig völlig unterschiedli-
sieren. Entscheidend ist also, mit welchen
che Vorstellungen, wie hoch der „echte“
Planergebnissen das Unternehmen zu-
Unternehmenswert ist. Käufer und Verkäu-
mindest für die nächsten fünf Jahre rech-
fer haben unterschiedliche Vorstellungen,
net. Hierbei werden im Regelfall die
abzufindende Gesellschafter und Gesell-
nächsten fünf Jahre im Detail geplant und
schaft und letztendlich Finanzamt und
im 6. Jahr im Sinne einer ewigen Rente
Steuerpflichtiger.
kapitalisiert. Diesem als typisch und realisDas vorliegende Special soll eine kleine
tisch einzuschätzenden Jahr kommt allein
Orientierung über die wichtigsten Bewer-
aufgrund der mathematischen Logik eine
tungsverfahren von Unternehmen geben.
enorm hohe Bedeutung zu.
Der zweite wichtige Parameter ist der so-
II. Unternehmensbewertung nach
IDW S1
genannte
Kapitalisierungszinssatz.
Je
niedriger der Kapitalisierungszinssatz ausDer IDW Standard S1 (Grundsätze zur
fällt, desto höher errechnet sich der Unter-
Durchführung von Unternehmensbewer-
nehmenswert.
tungen) stellt gewissermaßen das Bewer-
setzt sich aus einem Basiszins für eine
tungsverfahren schlechthin dar.
risikolose Kapitalanlage zusammen, er-
zukünftig
erwarteten
Kapitalisierungszins
höht um eine sogenannte Marktrisikoprä-
Im Grundsatz beruht es darauf, dass die
gesamten
Der
mie, die das generelle unternehmerische
Über-
Risiko wiedergeben soll und justiert um
schüsse berechnet und auf den Bewer-
einen sogenannten Beta-Faktor, mit dem
tungsstichtag diskontiert werden. Im Re-
1
Special
255
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
das unternehmensindividuelle Risiko dar-
gebnisse und der subjektiven Erwartungen
gestellt werden soll.
für die Zukunft.
Bei durchschnittlichen Risikoeinstufungen
Die Entwicklung des Kapitalisierungszin-
kann man derzeit davon ausgehen, dass
ses wird weniger auf der Basis einer wis-
der Kapitalisierungszins in einer Größen-
senschaftlich fundierten Deduktion finanz-
ordnung zwischen sechs und acht Prozent
wirtschaftlicher Daten vorgenommen son-
liegen wird.
dern eher nach subjektiver Einschätzung,
insbesondere hinsichtlich des unterneh-
In der Praxis sind IDW S1-Gutachten sehr
mensindividuellen Risikos.
aufwendig und demzufolge auch sehr teuer. Dies liegt an der notwendigen Verifizie-
In stark vereinfachter Form lässt sich der
rung der Planergebnisse und der Ablei-
Wert berechnen aus einem als nachhaltig
tung des Kapitalisierungszinssatzes im
eingeschätzten nachsteuerlichen Jahres-
Einzelfall.
ertrag dividiert durch den Kapitalierungszinssatz.
Bei kleinen und mittelständischen Unter-
Ein
Ertrag
in
Höhe
von
€ 100.000,-- führt bei einem Kapitalisie-
nehmen kommt es daher eher selten zu
rungszinssatz von 7,5 % zu einem Unter-
entsprechenden Beauftragungen. Geht es
nehmenswert
allerdings um ein gerichtliches Verfahren,
in
Höhe
von
gerundet
€ 1.333.000,--.
z. B. im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem ausscheidenden Gesell-
Eine solche indikative Unternehmensbe-
schafter, werden von den Gerichten im
wertung dient im Regelfall eher internen
Regelfall nur IDW S1-Gutachten aner-
Zwecken, gibt dem Unternehmer bzw. den
kannt.
Gesellschaftern also eine Orientierung.
III. Indikative Unternehmensbewertung
IV. Vereinfachtes Ertragswertverfahren gemäß § 199 ff BewG
Hier handelt es sich um eine Art IDW S1-
Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist
Light-Version. Die Berechnungsmethode
im steuerlichen Bewertungsgesetz gere-
ist die gleiche, wird jedoch mit wesentlich
gelt. Es soll immer dann Anwendung fin-
weniger Aufwand betrieben. Es werden
den, wenn der Unternehmenswert nicht
die Ertragsplanungen der Unternehmen
aus Verkäufen aus einem vorherigen Jah-
zugrunde gelegt oder im Bedarfsfall er-
reszeitraum abzuleiten ist. Es hat eine
stellt auf der Basis der Vergangenheitser-
hohe Relevanz, zunächst einmal gedacht
für erbschaftsteuerliche Zwecke, deren
2
Special
255
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
ursprünglicher Anlass auch dieses Bewer-
hen ist, ist weitgehend ungeklärt, Recht-
tungsverfahren war. Allerdings wendet die
sprechung existiert hierzu noch nicht.
Finanzverwaltung dieses Verfahren auch
Auch hier wird das nachsteuerliche Er-
für ertragsteuerliche Zwecke an, z. B. bei
gebnis zu Grunde gelegt, allerdings mit
Übertragungen zwischen nahen Angehöri-
der Vereinfachung, dass die Ertragsteuer-
gen oder bei der Verkehrswertermittlung in
quote mit 30 % festgelegt ist. Das passt
Umwandlungsfällen.
allenfalls dann, wenn der gewerbesteuerli-
Im Gegensatz zu dem früheren sogenann-
che Hebesatz bei 400 % liegt und keine
ten Stuttgarter Verfahren hat das verein-
nennenswerten gewerbesteuerlichen Hin-
fachte Ertragswertverfahren wesentliche
zurechnungen vorliegen.
Elemente der IDW S1-Methodik über-
Ein weiterer Unterschied zum IDW S1 be-
nommen. Es gibt allerdings zwei gravie-
steht in der Bemessung des Kapitalisie-
rende Unterschiede.
rungszinssatzes. Zwar geht man auch hier
Zum einen werden ausschließlich die Ver-
vom Basiszins aus, der sich aus einer
gangenheitswerte betrachtet und zwar als
langfristigen
arithmetischer Durchschnitt. Bei unterjäh-
Das unternehmerische Risiko wird jedoch
riger Bewertung ist der Forecast des lau-
nur mit einem festen Prozentsatz von
fenden Geschäftsjahres mit einzubezie-
4,5 % angesetzt und berücksichtigt damit
hen. Hintergrund dieser betriebswirtschaft-
keine unternehmensindividuellen Risiken
lich unkorrekten Methode ist, dass die Fi-
und lässt auch einen notwendigen Aus-
nanzverwaltung keine Möglichkeit hat,
gleich zu historisch niedrigen Basiszinss-
selbst Planungsrechnungen der Unter-
ätzen außen vor.
nehmen zu erstellen.
Zinsstrukturkurve
ableitet.
Der Zinssatz wird für ein Jahr zum jeweils
Der Bezug auf die Vergangenheitswerte
01. Januar festgelegt. Für 2015 beträgt
kann dazu führen, dass der Unterneh-
der Basiszinssatz 0,99 %, so dass der
menswert deutlich zu hoch ausfällt, weil
Kapitalisierungszins bei 5,49 % oder an-
die Erwartungshaltung für die Zukunft
ders ausgedrückt dem 18,2-fachen des
pessimistisch ist oder umgekehrt viel zu
Ertragswertes liegt.
niedrig, weil steigende Ertragsaussichten
Dieser Zinssatz wird nach allgemeinem
unberücksichtigt bleiben. Das hat der Ge-
wirtschaftlichen Verständnis als deutlich
setzgeber durchaus gesehen, so dass er
zu niedrig angesehen, und damit werden
diese Berechnung nicht übernimmt, sofern
die Unternehmenswerte deutlich überhöht
diese zu offensichtlich unzutreffenden Er-
berechnet. Wenn der als Durchschnitt be-
gebnissen führt. Was darunter zu verste-
3
Special
255
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
rechnete Ertragswert tatsächlich der Zu-
die Finanzierungsaufwendungen den Un-
kunftserwartung entspricht, so wird den-
ternehmenswert allein in Abhängigkeit von
noch kein fiktiver Erwerber das mehr als
der Form der Finanzierung verändern
18-fache dieses Jahresgewinns als Kauf-
können, wird das Ergebnis vor Zinsen und
preis vergüten.
letztlich auch vor Steuern berechnet (EBIT
= earnings before interest and taxes). Im
In unserem Beispiel führt ein nachsteuerli-
Grunde wird der EBIT als eine Art operati-
cher Ertrag in Höhe von € 100.000,-- bei
ves Geschäftsergebnis verstanden. Er gibt
einem Hebesatz von 480 % zu einem
Unternehmenswert
in
Höhe
die operative Ertragskraft des Unterneh-
von
mens wieder. Das EBIT errechnet sich als
€ 1.890.000,--, ein Wert, der in der Praxis
i. d. R. gewichteter Wert aus Vergangen-
als völlig überhöht gilt.
heit, Gegenwart und/oder Zukunft. Eine
In der Praxis wird daher vielen Unterneh-
Bewertung zum 01.01.2015 könnte z. B.
men bzw. Gesellschaftern nichts anderes
bestehen aus den Ergebnissen 2013 (Fak-
übrig bleiben, als einen zu hohen Unter-
tor 1), 2014 (Faktor 2) und Planergebnis
nehmenswert nach dem vereinfachten
2015 (Faktor 3). Die gewichteten Ergeb-
Ertragswertverfahren durch ein Gutachten
nisse werden addiert und die Summe
zu entkräften. Zweifelsfrei dürfte dies mit
durch 6 dividiert.
einem IDW S1-Gutachten gelingen; inwieweit
andere
Dieser EBIT-Wert wird nunmehr mit einem
Bewertungsverfahren
Multiplikator bewertet. Im Grunde stellt der
durch die Finanzverwaltung anerkannt
Multiplikator nichts anderes dar als den
werden, ist derzeit noch völlig offen.
reziproken Wert des Kapitalisierungszinses. Beträgt der Multiplikator 6,67, ent-
V. EBIT-Multiple-Verfahren
spricht dies einem Kapitalisierungszins
Dieses Verfahren ist bei mittelständischen
von 15 %.
Unternehmen durchaus gebräuchlich und
Natürlich ist der Multiplikator deutlich nied-
findet sich bisweilen auch in Gesell-
riger als bei den ertragswertbasierten Be-
schaftsverträgen wieder oder als Basis
wertungsverfahren, da faktisch Finanzie-
von Unternehmenskaufverhandlungen.
rungsaufwendungen
Bei diesem Verfahren werden die Vergan-
anfallen werden. Die Höhe des Multiplika-
genheitsergebnisse beleuchtet und hie-
tors wird wesentlich von der Einschätzung
raus eine Aussage für die Zukunft abgelei-
der branchenbedingt unternehmensindivi-
tet, im Regelfall allerdings mit einem ma-
duellen Risiken beeinflusst. Als gängige
ximal zweijährigen Planungszeitraum. Da
Größenordnungen lassen sich derzeit Mul-
4
und
Ertragsteuern
Special
255
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
tiples zwischen 6 und 9 in der Praxis bele-
Auf eine weitere Darstellung derartiger
gen.
Praktikerverfahren wird an dieser Stelle
verzichtet.
In unserem Beispiel führt der nachsteuerliche Jahresgewinn von € 100.000,-- bei
Zinsaufwendungen
in
Höhe
VII. Liquidationswert
von
€ 10.000,-- und einem Multiple von 7 zu
Allen Verfahren gemein ist, dass der so-
einem Unternehmenswert in Höhe von ca.
genannte
€ 1.178.000,--.
grenze
Liquidationswert
einer
die
Unter-
Unternehmensbewertung
Für einzelne Branchen finden sich zu die-
darstellen sollte. Der Fall ist weniger sel-
sem Multiplikator immer wieder Veröffent-
ten als man glaubt. Die Bevorzugung des
lichungen, so dass man branchenbezoge-
Liquidationswertes heißt nichts anderes,
ne
als dass man über die Betriebsaufgabe,
Anhaltspunkte
finden
kann
(z. B.
d. h. den Verkauf aller Vermögenswerte,
www.finance-magazin.de).
mehr Geld erhält, als man in Zukunft als
Ertrag verdienen kann. Folglich sind sol-
VI. Weitere Praktikerverfahren
che Fälle im Regelfall nur bei ertragsIn einigen Branchen haben sich andere,
schwachen Unternehmen anzutreffen oder
insbesondere
bei solchen mit immensen Vermögenswer-
umsatzbezogene
Bewer-
tungsverfahren als üblich erwiesen. Dies
ten wie z. B. Immobilien.
gilt z. B. für viele Freiberufler, deren Praxiswert mit dem x-fachen eines Jahresum-
VIII. Fazit
satzes bewertet wird.
Unternehmensbewertungen werden zu-
Bisweilen werden auch Substanzwertver-
nehmend professionalisiert vorgenommen,
fahren angewendet (ähnlich: Liquidations-
seit dem vereinfachten Ertragswertverfah-
wert, s. VII), die aber nur in Ausnahmefäl-
ren auch seitens der Finanzverwaltung.
len gerechtfertigt werden können, da es
Die Berechnungen können bei gleichen
bei Unternehmen auf die Ertragsfähigkeit
Annahmen der eigentlichen Ertragskraft zu
ankommt und nicht auf das wirtschaftliche
erheblich abweichenden Unternehmens-
Eigenkapital als Resultante mit Verkehrs-
werten
werten bewerteter Aktiva minus Schulden.
führen.
Insbesondere
deutlich
überhöhte Werte nach dem steuerlichen
In seltenen Fällen finden Vergleichswert-
Bewertungsverfahren
verfahren statt, die hinsichtlich ihrer Sys-
lungsbedarf. Sollten Sie hierzu Beratungs-
tematik den umsatzbezogenen Bewer-
bedarf haben, stehen wir Ihnen jederzeit
tungsverfahren ähneln.
gerne zur Verfügung.
5
erzeugen
Hand-
BPZ
Special
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
256
03/2015
Brennpunkt Geschäftsführerhaftung –
Einführung und ausgewählte Beispielsfälle
I. Überblick
II. Pflichtverletzung
Geschäftsführer leben – rechtlich betrach-
Die Geschäftsführerhaftung setzt zual-
tet – gefährlich. Denn bei einer Pflichtver-
lererst voraus, dass Geschäftsführer-
letzung haften sie nicht nur für Vorsatz,
Pflichten
sondern grundsätzlich auch für einfache
Pflichtenheft ergibt sich maßgeblich aus
Fahrlässigkeit.
den Aufgaben eines Geschäftsführers.
Eine Beschränkung der Haftung im Ge-
Nach dem landläufigen Verständnis ist
schäftsführeranstellungsvertrag auf Vor-
ein Geschäftsführer dafür zuständig, für
satz und grobe Fahrlässigkeit führt nur
ein Unternehmen alle organisatorischen,
teilweise zu einer Haftungserleichterung,
kaufmännischen und personellen Maß-
da Dritten gegenüber die Haftung aus ein-
nahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung
facher Fahrlässigkeit nicht ohne weiteres
der Aufgaben der Gesellschaft notwen-
ausschlussfähig ist.
dig sind. In den Gesetzen selbst – na-
worden
sind.
Das
mentlich das GmbHG für Gesellschaften
Zudem betrifft die Geschäftsführerhaftung
mit beschränkter Haftung, das AktG für
nicht nur denjenigen, der im Handelsregis-
Aktiengesellschaften oder das HGB und
ter als Geschäftsführer eingetragen ist.
BGB für Personengesellschaften – fin-
Die Haftung beginnt bereits mit der An-
den sich die einzelnen Aufgaben nur
nahme des Amtes und kann sogar auch
verstreut und ergeben sich oftmals nur
solche Mitarbeiter treffen, die – ohne for-
aus dem Zusammenhang. Allseits be-
mell zum Geschäftsführer bestellt worden
kannt sind hier z.B. die Pflichten zur ord-
zu sein – mit Wissen der Gesellschaft
rechtstatsächlich
verletzt
nungsmäßigen Buchführung
Geschäftsführungsauf-
Aufstellung
gaben wahrnehmen (sog. „faktischer Ge-
des
und zur
Jahresabschlusses
(§§ 41, 42a GmbHG). Weniger bekannt
schäftsführer“).
sind jedoch solche Pflichten, die sich
beispielsweise aus der Treuepflicht des
Geschäftsführers ableiten und demnach
1
Special
256
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Beispiel:
nicht „schwarz auf weiß“ geschrieben stehen.
Eine GmbH kommt ihren steuerlichen
Anmerkung: Die Treuepflicht findet ihren
Deklarationspflichten
Ursprung darin, dass dem Geschäftsführer
nach, weil der Geschäftsführer mangels
das Gesellschaftsvermögen und sämtliche
Erfahrung nicht weiß, dass
Interessen der Gesellschaft anvertraut
schaftsteuer- und Gewerbesteuererklä-
sind. Zur Sicherung dieser Pflichten wird
rungen abzugeben sind. Das Finanzamt
den
setzt Verspätungszuschläge fest.
Geschäftsführern
eine
spezielle
Treuebindung auferlegt. Die Treuepflicht
Körper-
Geschäftsführers spielt keine Rolle. Er
sourcen der Gesellschaft in eigenem, pri-
hätte wissen müssen, dass Steuererklä-
vatem Interesse zu nutzen.
Geschäftsführerhaftung
fristgemäß
Lösung: Die geschäftliche Erfahrung des
verbietet z.B. den Geschäftsführern, Res-
Die
nicht
rungen abzugeben sind (objektiver Maßwird
nicht
stab). Er handelte grob fahrlässig, weil er
dadurch ausgeschlossen, dass ein Ver-
die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich
stoß im Interesse der Gesellschaft lag.
hohem Maße außer Acht ließ oder aber
Solche sog. „nützlichen Pflichtverletzun-
zumindest naheliegende Überlegungen
gen“ rechtfertigen nämlich keinen Verstoß,
nicht anstellte. So hätte er im Zweifel
denn das Gesellschaftsinteresse bestimmt
auch
sich stets im Rahmen der gesetzlichen
nen/müssen. Mithin haftet er der Gesell-
Vorgaben.
schaft in Höhe der Verspätungszuschlä-
fachlichen
Rat
einholen
kön-
ge auf Schadensersatz.
III. Haftungsmaßstab
Die höchstrichterliche Rechtsprechung
Maßstab für die Pflichterfüllung ist gem.
setzt für die Geschäftsführerhaftung au-
§ 43 GmbHG die Sorgfalt eines ordentli-
ßergewöhnliche
chen Geschäftsmanns. Der Geschäftsfüh-
Überspitzt formuliert, geht die oberge-
rer haftet also im Falle einer Pflichtverlet-
richtliche Rechtsprechung davon aus,
zung, wenn dieser Sorgfaltsmaßstab nicht
dass es sich bei einem Geschäftsführer
eingehalten wird und der Gesellschaft
grundsätzlich um „einen Homunculus
dadurch ein Schaden entstanden ist. Von
handelt, der niemals irrt und alles weiß“.
hohe
Maßstäbe
an.
Bedeutung sind dabei Art und Größe des
IV. Verjährung
Unternehmens. Unbedeutend sind hingegen persönliche Eigenschaften des Ge-
Schadensersatzansprüche
schäftsführers wie beispielsweise Alter
der
GmbH
gegenüber dem Geschäftsführer (Innen-
oder geschäftliche Erfahrung.
haftung) verjähren gem. § 43 Abs. 4
2
Special
256
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
GmbHG in fünf Jahren. Die Verjährung
gung durchführt. Inhaltlich werden bei ei-
beginnt nach den allgemeinen Grundsät-
ner solchen Prüfung die Stärken und
zen mit der Anspruchsentstehung, d.h.
Schwächen sowie mögliche Chancen
frühestens mit Eintritt des Schadens dem
und Risiken einer Gesellschaft für die
Grunde nach.
Zukunft durchleuchtet, weshalb auch von
„prospektiver Risikoprüfung“ gesprochen
Darüber hinaus kann sich eine Haftung
werden kann. Je nach Untersuchungs-
des Geschäftsführers aber auch aus ande-
schwerpunkt wird in der Praxis u.a. zwi-
ren Anspruchsgrundlagen ergeben, z.B.
schen Tax Due Diligence (Prüfung steu-
aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB,
erlicher Risiken), Legal Due Diligence
deliktische Haftung), oder gegenüber Drit-
(Prüfung rechtlicher Risiken) und Finan-
ten bestehen (echte Außenhaftung), z.B.
cial Due Diligence (Prüfung der Finanzie-
dem Finanzamt (§ 69 AO). Die Verjährung
rungsstruktur) unterschieden. All diesen
ist daher stets für jede Haftungsnorm ge-
Prüfungen ist gemein, dass Unterneh-
sondert zu beurteilen.
mensinterna (z.B. Geschäftsunterlagen,
Verträge) offengelegt werden (müssen).
V. Ausgewählte Einzelfälle
Die Weitergabe von Informationen an ei-
Fragen der Geschäftsführerhaftung be-
nen
schäftigen die Gerichte seit jeher immer
„Geschäftsführerhaftung“
einer Due Diligence bedarf daher in der
in
Regel eines einstimmigen Gesellschaf-
der Datenbank Juris sage und schreibe
terbeschlusses. Andernfalls ist die Wei-
mehr als 2.500 Einträge an. Eine vollstän-
tergabe der Informationen unzulässig,
dige Abhandlung über die Geschäftsfüh-
jedenfalls aber treupflichtwidrig. Dies gilt
rerhaftung würde daher den Rahmen ei-
insbesondere dann, wenn es sich bei
nes Rechts-Tipps bei weitem sprengen.
dem Kaufinteressenten um einen strate-
Fokussiert werden soll daher auf eher un-
gischen Investor, also einen Konkurren-
bekannte Fälle, die jedoch auch in der alltäglichen
Geschäftsführerpraxis
potentiellen
Erwerber zum Zwecke der Durchführung
wieder. So zeigt etwa ein Abruf unter dem
Schlagwort
gesellschaftsfremden
ten handelt. Während das Weitergabe-
immer
verbot für Geschäftsführer ausdrücklich
wieder vorkommen können.
in § 51a GmbH niedergelegt ist, leitet
1.
Due-Diligence Prüfungen
sich das Weitergabeverbot für den Ge-
Als Due-Diligence-Prüfungen werden sol-
sellschafter aus der gesellschaftsrechtli-
che Prüfungen bezeichnet, die ein potenti-
chen Treuepflicht gegenüber seinen Mit-
eller Erwerber vor dem Kauf eines Unter-
gesellschaftern ab.
nehmens oder einer Unternehmensbeteili-
3
Special
256
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Der Gesellschaft steht bei einer unberech-
und die geschäftliche Unerfahrenheit
tigten Informationserteilung oder – im Fall
ausnutzen, oder aber die Verbreitung
einer durch Gesellschafterbeschluss frei-
von unwahren Tatsachen oder die Nach-
gegebenen Informationsgewährung – bei
ahmung eines Mitbewerbers.
einer unberechtigten Informationsverwei-
Dem Geschäftsführer obliegt es zwar,
gerung ein Schadensersatzanspruch zu.
den Gesellschaftszweck in allen zentra-
Ein solcher Schadensersatzanspruch kann
len unternehmerischen Funktionsberei-
sich schnell im hohen mehrstelligen Be-
chen bestmöglich zu fördern. Jedoch un-
reich bewegen, wenn z.B. der potentielle
terliegt er dabei stets auch der Legali-
Erwerber ein Konkurrent ist und durch die
tätspflicht, nach der er nicht nur die an
Weitergabe der Informationen erhebliche
ihn persönlich adressierten gesetzlichen
Umsatzausfälle zu beklagen sind oder gar
Pflichten zu erfüllen hat, sondern auch –
Betriebsgeheimnisse offengelegt wurden.
infolge seiner Organstellung innerhalb
Der Geschäftsführer sollte daher stets auf
der GmbH – zur Erfüllung der Pflichten
einen Gesellschafterbeschluss bestehen,
der Gesellschaft aus dem bürgerlichen
um sein eigenes Haftungsrisiko zu mini-
Recht, dem Wirtschaftsrecht oder dem
mieren. Dies gilt auch dann, wenn ihn ein
öffentlichen Recht zuständig ist. Verletzt
Mehrheitsgesellschafter zur Weitergabe
er diese Pflicht, kann ihn die Gesellschaft
von Informationen auffordert oder aber der
in Regress nehmen, soweit ihr durch die
Geschäftsführer selbst Mitgesellschafter
Verletzung
des betroffenen Unternehmens ist.
Schaden entsteht.
2.
Anmerkung: Eine Besonderheit bestand
Wettbewerbsrechtliche Verstöße
der
Legalitätspflicht
ein
bislang darin, dass der Geschäftsführer
In Zeiten eines immer schärfer werdenden
in wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten
Wettbewerbs bedarf ein erfolgreiches Un-
nicht nur bzgl. möglicher Schäden durch
ternehmen stets eines innovativen Ge-
die Gesellschaft, sondern auch von drit-
schäftsmodells. Zum Schutz der Mitbe-
ter Seite – also von Verbrauchern und
werber, der Verbraucher und der sonsti-
Wettbewerbern – in Anspruch genom-
gen Marktteilnehmer vor unlauteren ge-
men werden konnte. Der BGH hat mit ei-
schäftlichen Handlungen hat der Gesetz-
ner
geber Vorschriften – insbesondere das
aktuellen
Entscheidung
vom
18.06.2014 (Az. I ZR 242/12) – in Abkehr
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
von seiner bisherigen Rechtsprechung –
(UWG) – erlassen. Verboten sind bei-
entschieden, dass ein Geschäftsführer
spielsweise geschäftliche Handlungen, die
für unlautere Wettbewerbshandlungen
die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen
seiner Gesellschaft nur dann persönlich
4
Special
256
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
hafte, wenn er daran entweder durch posi-
Höhe der Zuwendungen – das Gewinn-
tives Tun beteiligt war oder wenn er die
bezugsrecht der Gesellschafter beein-
Wettbewerbsverstöße aufgrund einer Ga-
flussen kann, benötigt der Geschäftsfüh-
rantenstellung
rer regelmäßig die Zustimmung der Ge-
(Handlungspflicht
zum
Schutz aus Gesetz, Vertrag oder der Inan-
sellschafterversammlung,
spruchnahme von Vertrauen) hätte ver-
Spendenaufwand
hindern müssen. Allein die Organstellung
Vernünftige überschreitet. Stets einzube-
und die allgemeine Verantwortlichkeit für
ziehen sind die Gesellschafter, wenn
den Geschäftsbetrieb insgesamt begründe
Zweifel daran bestehen, dass die Mehr-
keine Verpflichtung des Geschäftsführers
heit der Gesellschafter die beabsichtig-
gegenüber außenstehenden Dritten, Wett-
ten Spenden billigen würden, was etwa
bewerbsverstöße der Gesellschaft zu ver-
bei einer Überschreitung des dafür vor-
hindern. Etwas anderes gelte nur, wenn
gesehen Budgets anzunehmen ist.
der Geschäftsführer ein bereits von vorn-
der
Angemessen-
Im Ergebnis muss ein Geschäftsführer
herein auf Rechtsverletzungen angelegtes
das soziale Engagement am Gesell-
Geschäftsmodell selbst ins Werk gesetzt
schaftsinteresse und der aktuellen Liqui-
hat.
3.
das
wenn
ditäts- und Ertragslage ausrichten sowie
Spenden
aus
Gesellschafts-
eine Abwägung zwischen Aufwand und
mitteln
Nutzen vornehmen. Zu beachten ist dabei, dass das Engagement nicht an den
Die Wahrnehmung von Unternehmen in
geschäftsführereigenen
der Öffentlichkeit wird nicht nur durch de-
persönlichen
Präferenzen (z.B. Sponsoring des Reit-
ren geschäftliche Aktivitäten beeinflusst,
vereins der Tochter) ausgerichtet werden
sondern auch durch ihr soziales Engage-
darf.
ment („Corporate Social Responsibility“),
getreu dem Motto: „Tue Gutes und rede
Überschreitet der Geschäftsführer die
darüber“. Spenden an karitative Einrich-
oben genannten Grenzen, handelt er
tungen sowie andere soziale Aktivitäten
pflichtwidrig und macht sich dementspre-
wie Geld- oder Sachspenden zur Förde-
chend der GmbH gegenüber schadens-
rung sportlicher, wissenschaftlicher, sozia-
ersatzpflichtig.
ler oder kultureller Veranstaltungen stehen
VI. Handlungsempfehlung
daher nicht von vornherein dem Gesellschaftsinteresse entgegen. Geschäftsfüh-
Nicht jede Verfehlung eines Geschäfts-
rer, die solche Spenden veranlassen,
führers führt sogleich zu einem Haftungs-
handeln daher nicht per se pflichtwidrig.
fall. Sei es weil der Fehler und dessen
Da die Ausgaben hierfür aber – je nach
5
Special
256
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Auswirkungen verborgen bleiben oder weil
D&O-Versicherung:
die zur Geltendmachung des Haftungsan-
rungswirtschaft hat das Interesse von
spruchs berufenen Organe (Mitvorstände
Führungskräften an einer Absicherung
oder der Aufsichtsrat bei der AG bzw. die
gegen Schäden für fehlerhaftes Verhal-
Gesellschafterversammlung oder/und Mit-
ten bereits seit langem erkannt und bie-
geschäftsführer bei der GmbH) kein Inte-
tet sog. D&O-Versicherungen (= Direc-
resse haben, gegen den Geschäftsführer
tors & Officers Liability Insurance), also
vorzugehen. Dies kann im Einzelfall, etwa
eine Vermögensschaden - Haftpflichtver-
wegen der zu erwartenden negativen Au-
sicherung an.
ßenwirkung für das Unternehmen durch-
sche Unternehmen können vielfach nicht
kleinen und mittleren mittelständischen
wie große Konzerne internes Beratungs-
Unternehmen, eher die Ausnahme sein.
personal vorhalten. Als Ausgleich kann
Dies ändert sich jedoch schlagartig, wenn
hier ein Beirat wertvolles Fachwissen zu
z.B. die Gesellschaft in eine wirtschaftliche
Unternehmensführung,
Schieflage gerät und ein Insolvenzverwal-
Neugesellschafter
Finanzierung,
Recht und Steuern zuführen. Ein solcher
ter das Ruder übernimmt oder aber Finanals
Versiche-
Einführung eines Beirats: Mittelständi-
aus legitim sein, dürfte aber, zumal bei
zinvestoren
Die
kann bei einer GmbH auf freiwilliger Ba-
die
sis eingeführt werden und nimmt dann
Bühne betreten und das bisherige Han-
individuell festgelegte Beratungs-, Über-
deln des Geschäftsführers näher be- bzw.
wachungs-
durchleuchten. Neben der angemessenen
und
Ausgleichfunktionen
wahr. Der Beirat kann durch seinen von
Sorgfalt können folgende Tipps helfen,
außen kommenden Rat Betriebsblindheit
damit Geschäftsführer einer persönlichen
verhindern, neue Wege aufzeigen und
Haftungsinanspruchnahme entgehen kön-
das Risiko von Fehlentscheidungen der
nen:
Geschäftsführer oder/und Gesellschafter
Dokumentation: Geschäftsführer unter-
verringern. Als externe Beiratsmitglieder
liegen den Weisungen der Gesellschafter-
empfehlen sich insbesondere sachkun-
versammlung. Handelt der Geschäftsfüh-
dige Berater wie z.B. Rechtsanwälte,
rer der Weisung entsprechend, haftet er
Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.
grundsätzlich im Verhältnis zur GmbH
Externer Rat: Geschäftsführern steht ein
nicht für hieraus entstandene Schäden.
Handlungs- und unternehmerischer Ein-
Zur Vorsorge sollten entsprechende Wei-
schätzungsspielraum zu, zu dem neben
sungen daher hinlänglich dokumentiert
dem bewussten Eingehen geschäftlicher
werden.
Risiken auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen gehört.
6
Special
256
BB PP ZZ
03/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Zur Vorbereitung einer Entscheidung kann
sich kompetenten Rat von außen zu ho-
spezieller Rat eines unabhängigen, fach-
len, da eine Haftung nur dann ausge-
lich qualifizierten Beraters eingeholt wer-
schlossen
den. Gemessen an den Haftungsmaßstä-
stand/Geschäftsführer angemessen (in
ben, wie sie seit Jahren im AktG (gilt ana-
der Regel also umfassend) informiert
log für GmbH-Geschäftsführer) in Gestalt
hat, ehe er seine (Ermessens-)Ent-
der sog. „Business Judgement Rule“ (vgl.
scheidung zur Vornahme eines risikobe-
§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG) Geltung bean-
hafteten Geschäfts zum Wohle der Ge-
spruchen, kann es sogar geboten sein,
sellschaft trifft.
7
ist,
wenn
sich
der
Vor-