PRESSEMITTEILUNG IT â Sicherheitsgesetz nicht
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PRESSEMITTEILUNG IT â Sicherheitsgesetz nicht
Berlin, den 19. März 2015 Sperrfrist: Donnerstag, 19.03.2015, 10:00 Uhr MEZ PRESSEMITTEILUNG IT – Sicherheitsgesetz nicht verfassungskonform Am morgigen Freitag, den 20. März 2015, berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz. Ein vom Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. (CSRD e.V) bei der renommierten Berliner Anwaltskanzlei Knauthe in Auftrag gegebenes Gutachten offenbart alarmierende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Die Verfassungsrechts-Experten Christoph Ahlhaus und Endrik Holzinger führen in einer umfassenden Stellungnahme detailliert sieben verfassungsrechtliche Bedenken auf, wie beispielsweise die fehlende Einbindung der informationstechnischen Strukturen des Bundes. Rechtsanwalt Christoph Ahlhaus war nicht nur Erster Bürgermeister in Hamburg, sondern in seiner Zeit als Innensenator auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz in Deutschland. Er hält nach ausführlicher Analyse das Gesetz für nicht verfassungskonform. Innensenator a.D. Ahlhaus meint " Ziel des Gesetzes soll die Erhöhung der Sicherheit der IT-Systeme für das Funktionieren des Gemeinwesens sein. Dem widerspricht es, wenn Bundesbehörden keinen den privaten Infrastrukturen vergleichbaren IT-Schutz gewährleisten müssen. Weitere sechs Punkte die nicht verfassungskonform sind, wurden herausgearbeitet.“ „Bei einem für die Verbesserung der Cybersicherheit so relevanten Gesetz ist es wichtig, dass etwaige offene verfassungsrechtliche Verstöße zügig korrigiert werden, damit das Gesetz dann auch schnell und praktikabel umgesetzt werden wird. Daher ist es notwendig aktiv die Adressaten des Gesetzes einzubinden, damit die Cybersicherheit nachhaltig verbessert wird.“, so der Präsident des CSRD e.V., Arne Schönbohm. "Ansonsten fehlt dem Vorhaben die politische Glaubwürdigkeit“, so Schönbohm weiter. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. (CSRD e.V.) wurde im August 2012 von namhaften Persönlichkeiten gegründet. Der in Berlin ansässige Verein ist politisch neutral und hat zum Zweck Unternehmen, Behörden und politische Entscheidungsträger im Bereich Cybersicherheit zu beraten und im Kampf gegen die Cyber-Kriminalität zu stärken. Zu den Mitgliedern des Vereins zählen große und mittelständische Unternehmen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, zahlreiche Bundesländer und staatliche Institutionen sowie Experten und politische Entscheider aus Europa-, Bundes-, und Landesparlamenten mit Bezug zum Thema Cybersicherheit. Über seine Mitglieder repräsentiert der Verein etwa zwei Millionen Arbeitnehmer aus der Wirtschaft und über 1,8 Millionen Mitglieder aus Verbänden und Vereinen. Der CSRD e.V. informiert und unterstützt mit vielfältigen Angeboten seine Mitglieder und richtet seine Tätigkeiten an deren operativen und betrieblichen Bedürfnissen aus. V.i.S.d.P.: Lorenzo Paolo Cau, Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Kontakt: Telefon: 030 / 6796 365 28 Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. • Georgenstraße 22 • 10117 Berlin • Tel.: (+49)30 6796365 28 • Fax: (+49)30 6796365 29 Email: info@cybersicherheitsrat.de • www.cybersicherheitsrat.de Präsidium: Arne Schönbohm (Präsident) • Hans-Wilhelm Dünn (Vizepräsident) Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Weidenfeld • Hans-Peter Kröger Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin) • Vereinsregisternummer: VR 31808B Bank: Berliner Sparkasse • Konto: 190153121 • BLZ: 10050000