PRESSEMITTEILUNG IT – Sicherheitsgesetz nicht

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PRESSEMITTEILUNG IT – Sicherheitsgesetz nicht
Berlin, den 19. März 2015
Sperrfrist: Donnerstag, 19.03.2015, 10:00 Uhr MEZ
PRESSEMITTEILUNG
IT – Sicherheitsgesetz nicht verfassungskonform
Am morgigen Freitag, den 20. März 2015, berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den
Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz.
Ein vom Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. (CSRD e.V) bei der renommierten Berliner
Anwaltskanzlei Knauthe in Auftrag gegebenes Gutachten offenbart alarmierende Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Die Verfassungsrechts-Experten
Christoph Ahlhaus und Endrik Holzinger führen in einer umfassenden Stellungnahme detailliert
sieben verfassungsrechtliche Bedenken auf, wie beispielsweise die fehlende Einbindung der
informationstechnischen Strukturen des Bundes.
Rechtsanwalt Christoph Ahlhaus war nicht nur Erster Bürgermeister in Hamburg, sondern in seiner
Zeit als Innensenator auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz in Deutschland. Er hält nach
ausführlicher Analyse das Gesetz für nicht verfassungskonform. Innensenator a.D. Ahlhaus meint "
Ziel des Gesetzes soll die Erhöhung der Sicherheit der IT-Systeme für das Funktionieren des
Gemeinwesens sein. Dem widerspricht es, wenn Bundesbehörden keinen den privaten
Infrastrukturen vergleichbaren IT-Schutz gewährleisten müssen. Weitere sechs Punkte die nicht
verfassungskonform sind, wurden herausgearbeitet.“ „Bei einem für die Verbesserung der
Cybersicherheit so relevanten Gesetz ist es wichtig, dass etwaige offene verfassungsrechtliche
Verstöße zügig korrigiert werden, damit das Gesetz dann auch schnell und praktikabel umgesetzt
werden wird. Daher ist es notwendig aktiv die Adressaten des Gesetzes einzubinden, damit die
Cybersicherheit nachhaltig verbessert wird.“, so der Präsident des CSRD e.V., Arne Schönbohm.
"Ansonsten fehlt dem Vorhaben die politische Glaubwürdigkeit“, so Schönbohm weiter.
Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. (CSRD e.V.) wurde im August 2012 von namhaften
Persönlichkeiten gegründet. Der in Berlin ansässige Verein ist politisch neutral und hat zum Zweck
Unternehmen, Behörden und politische Entscheidungsträger im Bereich Cybersicherheit zu beraten
und im Kampf gegen die Cyber-Kriminalität zu stärken. Zu den Mitgliedern des Vereins zählen große
und mittelständische Unternehmen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, zahlreiche Bundesländer
und staatliche Institutionen sowie Experten und politische Entscheider aus Europa-, Bundes-, und
Landesparlamenten mit Bezug zum Thema Cybersicherheit. Über seine Mitglieder repräsentiert der
Verein etwa zwei Millionen Arbeitnehmer aus der Wirtschaft und über 1,8 Millionen Mitglieder aus
Verbänden und Vereinen. Der CSRD e.V. informiert und unterstützt mit vielfältigen Angeboten seine
Mitglieder und richtet seine Tätigkeiten an deren operativen und betrieblichen Bedürfnissen aus.
V.i.S.d.P.: Lorenzo Paolo Cau, Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.
Kontakt: Telefon: 030 / 6796 365 28
Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. • Georgenstraße 22 • 10117 Berlin • Tel.: (+49)30 6796365 28 • Fax: (+49)30 6796365 29
Email: info@cybersicherheitsrat.de • www.cybersicherheitsrat.de
Präsidium: Arne Schönbohm (Präsident) • Hans-Wilhelm Dünn (Vizepräsident)
Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Weidenfeld • Hans-Peter Kröger
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin) • Vereinsregisternummer: VR 31808B
Bank: Berliner Sparkasse • Konto: 190153121 • BLZ: 10050000