Seminar - Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M. - Hu

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Seminar - Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M. - Hu
Prof. Dr. Martin Eifert LL.M.
Lehrstuhl für Öffentliches Recht,
insbesondere Verwaltungsrecht
Seminar
Europarechts- und verfassungskonforme Auslegung:
Zulässige Methode oder funktionaler Übergriff?
Die europarechtskonforme und die verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen gehören zur
Standardargumentation aller Juristinnen und Juristen. Doch so verbreitet die Praxis ist, so brisant ist
sie auch. Die Rechtsanwender geben den Gesetzen einen Inhalt, der sich an der Rechtsordnung
insgesamt orientiert. Dieser Inhalt kann von den Motiven und Regelungsabsichten des Gesetzgebers
dadurch ebenso abweichen wie vom Wortlaut des ausgelegten Gesetzes. Konkret: Dass von
Verfassungs wegen mitnichten für jede Versammlung eine Anmeldefrist von 48 Stunden einzuhalten
ist, kann die Versammlungsleiterin einer Lektüre von § 14 VersG ebenso wenig entnehmen, wie ein
Arbeitgeber durch Anwendung des einschlägigen § 622 Abs. 2 BGB zu einer
europarechtskonformen Bestimmung der einzuhaltenden Kündigungsfrist gelangt.
Europarechts- und verfassungskonforme Auslegung werden zu Vexierbildern: Aus der einen
Perspektive erscheint diese Praxis als eine zurückhaltende Ausübung richterlicher
Entscheidungsbefugnisse, die den Gesetzgeber mit notwendigen, aber geringfügigen Korrekturen
seiner Produkte nicht behelligen will. Aus einer anderen Perspektive erscheint sie als ein
Kompetenzübergriff der Rechtsprechung, die sich eine dem unmittelbar demokratisch legitimierten
Gesetzgeber allein zustehende Autorität anmaßt, wenn sie ihm eine Regelung unterschiebt, statt ihn
gegebenenfalls nur auf eine Neuregelung verfassungswidriger oder europarechtswidriger Gesetze zu
verweisen.
Welche Vorstellungen von der Rechtsordnung im Ganzen vermögen die europarechts- und
verfassungskonforme Auslegung zu rechtfertigen? Handelt es sich bei der europarechtskonformen
und der verfassungskonformen Auslegung um Varianten desselben methodischen Werkzeugs? Unter
welchen Bedingungen sind solche Auslegungen zulässig? Wann sogar geboten? Welche Alternativen
zur europarechts- bzw. verfassungskonformen Auslegung sind denkbar und wie verwirklichen
andere Rechtsordnungen den Vorrang des Europarechts und Verfassungsrechts? – Unter anderem
diesen Fragen wollen wir uns in dem Seminar auf der Grundlage klassischer und aktueller
rechtswissenschaftlicher Texte und gerichtlicher Entscheidungen widmen. Das Seminar wird
gemeinsam mit Herrn Professor Dr. Christian Bumke und dessen Studierenden der Bucerius Law
School Hamburg als Blockseminar in den letzten Wochen des Sommersemesters durchgeführt
werden.
Termin der VORBESPRECHUNG: 24. April 2015 in Raum XXX, 11.00 Uhr
Das Seminar wird an zwei Tagen als Blockveranstaltung gegen Ende des Semesters, aber
noch vor der Prüfungszeit, abgehalten werden.
Das Seminar richtet sich an Studierende aller Fachsemester.
Voranmeldung unter Angabe des Semesters und Rückfragen bitte an:
martin.eifert@rewi.hu-berlin.de oder johannes.gerberding@rewi.hu-berlin.de