Haushaltssicherungskonzept 2015 Entwurf
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Haushaltssicherungskonzept 2015 Entwurf
Haushaltssicherungskonzept Fortschreibung für die Haushaltsjahre 2015 – 2019 Der Landkreis Osterode am Harz ist verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 110 Abs.6 NKomVG aufzustellen, weil der Haushaltsausgleich verfehlt worden ist. Im Haushaltssicherungskonzept ist der Zeitraum festzulegen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Des Weiteren sind die Maßnahmen darzustellen, durch die der Ausgleich wieder erreicht und das Entstehen eines neuen Fehlbetrages künftiger Jahre vermieden werden kann. Ausgangslage Der Landkreis Osterode am Harz hat seit Beginn des 21. Jahrhunderts erhebliche Probleme, die Rahmenbedingungen einer geordneten Finanzwirtschaft zu erfüllen. Die Haushaltslage hat sich seit dem Haushaltsjahr 2000 wie folgt entwickelt: Haushaltsjahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 – vorläufiges Ergebnis 2014 – Ansatz – Fehlbetrag/-bedarf 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.914.716,60 € 16.231.279,33 € 30.074.501,35 € 13.987.217,52 € 31.605.286,38 € Strukturelles Defizit 0,00 € 787.863.75 € 845.669,93 € 6.221.816,60 € 10.316,562,73 € 13.943.222,02 € 13.987.217,52 € 1.530.785,03 € 1.621.800,95 € 3.490.299,06 € 8.186.852,74 € 3.757.215,13 € 6.646.298,99 € – 45.057.545,70 € (Überschuss aus Entschuldungshilfe) 3.980.700,00 € (im Entwurf des 1. NT erhöht auf 6.086.900 €) 1 Ursächlich für die negative Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Landkreises Osterode am Harz ist die Unterfinanzierung der kommunalen Ebene (u.a. auch durch die Absenkung der Steuerverbundquote in 2005) bei gleichzeitigem Anstieg der Belastung aus der Sozialen, insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendhilfe. Die Gründe für diese hohe Belastung durch den Sozialetat sind vielfältig und vom Landkreis nicht steuerbar. Einen hohen Anteil an den Steigerungsraten nimmt zuletzt eine Art „Sozialtourismus“ ein, der u.a. durch das niedrige Mietniveau im Landkreis verursacht wird. Daher ist ein Großteil der Haushaltssicherungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Sicherung angesiedelt. Verschärft wird die finanzielle Schieflage durch die Veränderung des Finanzaugleichs zu Lasten – insbesondere der strukturschwachen – Landkreise. Trotz dieser negativen Rahmenbedingungen muss der Landkreis investieren, um die bestehende Infrastruktur zumindest zu erhalten, und somit die gesetzlich übertragenen Aufgaben (insbesondere im Bildungsbereich) erfüllen zu können. Das überwiegende Fehlen anderweitiger Finanzierungsmöglichkeiten erfordert hierfür die Aufnahme von Krediten. Der nunmehr von der Aufsichtsbehörde grundsätzlich als genehmigungsfähig eingestufte Betrag der hierfür erforderlichen Kreditermächtigung (Vorgabe der Ausweisung einer „Netto-Neuverschuldung-Null“) führt hingegen zwangsläufig zu einem erheblichen Vermögensverlust, sofern nicht in erheblichem Maße Fördermittel eingeworben werden können. Es wird sicherlich anerkannt, dass der Schuldendienst für diese Darlehen sowie die zu zahlenden Zinsen für die – aus dem Defizit der laufenden Verwaltungstätigkeit resultierenden – Liquiditätskredite den Kreishaushalt zusätzlich belasten, insbesondere wenn in Zukunft die Zinsen wieder ansteigen sollten. Jedoch trägt ein hoher Vermögensverzehr in keinem Fall dazu bei, die Zukunftsfähigkeit des Landkreises Osterode am Harz zu erhalten. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass vor dem Wegfall der Finanzhilfen für Investitionen ab 2010 über 2 Mio. € mehr für investive Zwecke zur Verfügung standen. Zudem sind die Tilgungsleistungen erheblich zurück gegangen, da Darlehen komplett zurück gezahlt wurden. Der grundsätzlich nach § 15 NFAG gebotene Ausgleich der entstehenden Deckungslücke über die Anhebung der Kreisumlagehebesätze kann nicht umgesetzt werden. Der jetzt festgesetzte gewogene Hebesatz (2014 = 55,2 %) ist landesweit bereits einer der höchsten, obwohl die kreisangehörigen Gemeinden – mit einer Ausnahme – ebenfalls als finanzschwach einzustufen sind (derzeit zwei kreisangehörige Bedarfzuweisungsempfänger ). Durch die Zahlung der Entschuldungshilfe aus dem Zukunftsvertrag hat sich die Situation für 2013 zwar etwas entspannt, in 2014 sind aber nicht beeinflussbare Verschlechterungen – insbesondere für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für die Kinder- und Jugendhilfe (u.a. Integrationshelfer an Schulen) – eingetreten, die die Darstellung eines Haushaltsausgleichs aus eigener Kraft unmöglich machen. 2 Haushaltssicherungsmaßnahmen des Landkreises Der Entwurf des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 sieht einen Fehlbedarf in Höhe von 8.355.500 € in 2015 und in Höhe von 8.601.800 € in 2016 im Jahresergebnis des Ergebnisplanes vor. Dieser Fehlbedarf kann nach der Finanzplanung nicht im zweiten diesem Haushaltsjahr folgenden Jahr ausgeglichen werden. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist somit erforderlich. Die folgenden Maßnahmen sind zur Ergebnisverbesserung in den Haushaltsjahren 2015 – 2019 umzusetzen: Einsparpotential in € pro Jahr (Mehrerträge / Minderaufwendungen) Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2015 2014 2016 2017 2018 2019 1 Einsparung von Energiekosten (geringere Anzahl an Servern) 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 2 Vermietung von Büroräumen 3.600 3.600 3.600 3.600 3.600 3.600 3 Einsparungen bei den Personalkosten durch Stellenstreichungen 1.591.400 1.910.800 2.002.800 2.002.800 2.002.800 2.002.800 4 Reduzierung der Wochenstunden bei den Schulsekretärinnen aufgrund der negativen demografischen Entwicklung 9.700 6.800 6.800 6.800 6.800 6.800 5 Kassenkreditmanagement im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit 6 Einsparungen beim Porto (u.a. durch Vergabe an privaten Dienstleister) 18.500 18.500 18.500 18.500 18.500 18.500 7 Betrieb des www-Zugangs in Eigenregie 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 8 Einsparung von Kontoführungsgebühren durch Neuausschreibung 39.000 39.000 39.000 39.000 39.000 39.000 9 Zinseinsparungen durch Zins -und Schuldenmanagement 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 10 Jagdsteuererhöhung auf 15 v.H. 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 11 Einsparung bei Tierarzt- bzw. Unterbringungskosten 500 500 500 500 500 500 12 Streichung des Zuschusses für Artenschutzstationen 13 Zuschuss für Streuobstwiesen 14 nicht zu beziffern 800 800 800 800 800 800 1.100 1.100 1.100 1.100 1.100 1.100 Einführung einer Gebührensatzung für die Durchführung der Hauptamtlichen Brandschau usw. 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 15 Verselbständigungsprojekt für junge Volljährige. 4 Heimfälle pro Jahr werden durch intensivere und frühzeitigere Hilfeplanung vor der Volljährigkeit in ambulante Maßnahmen umgewandelt 510.000 510.000 510.000 510.000 510.000 510.000 16 Einrichtung einer Kinderschutzstelle und eines Spezialdienstes „Stationäre Hilfen (Kompensation Maßnahme Nr. 19) 500.0000 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 17 Verbessertes Auswahlverfahren für Jugendhilfeeinrichtungen 675.000 675.000 675.000 675.000 675.000 675.000 18 Projekt "Junge Mütter" 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 3 Einsparpotential in € pro Jahr (Mehrerträge / Minderaufwendungen) Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2015 2014 2016 2017 2018 2019 19 Einsatz von Familienhebammen 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 20 Hortbetreuung für "gefährdete" junge Menschen 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 21 Intensives Familienmanagement 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 22 Einsatz einer Verwaltungskraft in der Erziehungsberatungsstelle 187.000 187.000 187.000 187.000 187.000 187.0000 23 Umstellung des Hilfegewährungsverfahrens / Fachdienstleistung Sozialer Dienst 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 24 Spezialeinsatz des Familienmanagement Jugendhilfe Süd-Nds. bei Zuzugsfamilien 520.000 520.000 520.000 520.000 520.000 520.000 25 Dormagener Modell (Auswirkungen „Willkommen im Leben“; frühe Hilfen) 60.0000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 26 Fachberatung Altenhilfe 130.000 130.000 130.000 130.000 130.000 130.000 27 Qualifizierte Prüfung der Einstufungen im Rahmen der Hilfeplanung zur Eingliederungshilfe (SGB XII) 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 28 Einsatz einer Fachplanung Soziales 210.000 210.000 210.000 210.000 210.000 210.000 29 Erstellung eines lokalen Heizkostenspiegels 190.000 190.000 190.000 190.000 190.000 190.000 30 Optimierung der Bereitstellung von Fachliteratur und Gesetzestexten für den Fachbereich III 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 31 Kündigung von Krankenkassenverträgen mit der DAK 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 32 Optimierung der Aufgabenerledigung nach dem BEEG (Bundeseltern- und Erziehungsgeldgesetz) durch die Übernahme der Aufgabe von der Stadt Osterode am Harz. 14.000 14.000 14.000 14.000 14.000 14.000 33 Umsetzung des Projekts "KiBiZ" - Kinder-Bildung-Zukunft im Landkreis Osterode am Harz. Kombiniertes Fallmanagement als Kooperation zwischen Job-Center und Jugendamt. 600.000 700.000 1.200.000 1.300.000 1.300.000 1.300.000 34 Überprüfung der Voraussetzungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII 96.000 96.000 96.000 96.000 96.000 96.000 35 Einsparung bei den Gebäudeversicherungen 36 Einsparung von Energiekosten durch Neuausschreibung (Erdgas) 37 Neuvergabe der Reinigungsdienste im Kreishaus 38 Reduzierung der Anschlussleistung für Fernwärme bei der Lutterbergschule 39 Neuvergabe der Reinigungsdienste in der KGS Bad Lauterberg 40 Energieeinsparmaßnahmen 41 Kürzung Bauunterhaltung Hochbau 42 43 44 3.700 3.700 3.700 3.700 3.700 3.700 190.000 190.000 190.000 190.000 190.000 190.000 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 1.800 0 0 0 0 13.200 13.200 13.200 13.200 13.200 13.200 110.000 110.000 110.000 110.000 110.000 110.000 Kürzung Bauunterhaltung Tiefbau 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Änderung der Gebührensatzung und der Honorarordnung der Kreisvolkshochschule 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Verzicht auf Veröffentlichung eines zweiten Programmhefts (KVHS) 10.000 0 0 0 0 0 nicht zu beziffern 4 Einsparpotential in € pro Jahr (Mehrerträge / Minderaufwendungen) Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2015 2014 2016 2017 2018 2019 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 Übertragung des Betriebs der kl. Sporthalle Oberschule Badenhausen an die TSG Badenhausen 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 48 Außerbetriebsetzung von Gebäudeteilen der Oberschule Herzberg am Harz 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 49 Streichung Zuschuss Patenschaft Ostpreußen 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 50 Kürzung Sportförderung 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 51 Streichung Zuweisungen für Kulturförderung 5.600 5.600 5.600 5.600 5.600 5.600 52 Rückführung von Budgetansätzen gegenüber dem Haushaltsplan 2011 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 53 Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit 54 150.000 150.000 Aufhebung der Förderschule Lutterbergschule zum Schuljahresbeginn 2014/2015 46.900 150.000 150.000 150.000 Außerbetriebnahme der Außenstelle an der Realschule auf dem Röddenberg zum Schuljahresbe23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 ginn 2013/2014 Außerbetriebnahme von Gebäudeteilen an der Oberschule Bad Sachsa beginnend mit dem Schul- noch nicht zu beziffern (abhängig auch von möglicher Zusammenlegung mit der Grundschule Bad jahresbeginn 2013/2014 Sachsa) 45 Gebührenerhöhung bei der Kreismusikschule 46 Einsparung bei der Schülerbeförderung 47 55 56 57 Übernahme der bisher geleasten Telefonanlage in das Vermögen des Landkreises 58 IT-Netz zur KDS: Wechsel des Vertrages von KDS zu TDN-Vertrag des Landkreises Göttingen Einsparungsvolumen insgesamt: bisheriges Volumen lt. Haushaltssicherungskonzept 2014 Veränderung im neuen HSK 2015/2016 nicht zu beziffern 42.100 42.100 42.100 42.100 42.100 42.100 0 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 8.024.700 8.544.400 9.136.400 9.236.400 9.236.400 9.236.400 8.341.500 8.933.500 9.033.500 0 202.900 202.900 202.900 Erläuterungen / Ergänzungen zu den Haushaltssicherungsmaßnahmen Das Haushaltssicherungsvolumen kann insbesondere durch zusätzliche Einsparungen im Rahmen des Personaleinsparkonzeptes leicht angehoben werden. Für die Haushaltsjahre ab 2017 ist eine Prognose des Einsparvolumens nur bedingt möglich, da diese Einsparungen in erheblichem Maße von der zukünftigen Aufgabenausführung im fusionierten Landkreis Göttingen abhängig sind. Über die dargestellten Maßnahmen hinaus werden die Feststellungen des fortgeschriebenen Demografieberichts weiterhin stringent umgesetzt. 5 Die im Haushaltssicherungskonzept des Vorjahres enthaltene Maßnahme „Erstellung eines Schulentwicklungskonzeptes“ wurde gestrichen, da sich hieraus für den Finanzplanungszeitraum keine konkreten Maßnahmen ergeben haben. Erläuterung zu Maßnahmen 43 - 45 Die Volkshochschule und die Musikschule wurden in 2014 in die Kreisvolkshochschule Südniedersachsen gGmbH (KVHS gGmbH) ausgegliedert. Gleichwohl führen die vom Kreistag des Landkreises Osterode am Harz beschlossenen Gebührenerhöhungen durch den geringeren Zuschussbedarf zu einer Ergebnisverbesserung und sind daher im Haushaltssicherungskonzept weiter darzustellen. Lediglich die Maßnahme „Verzicht auf Veröffentlichung eines zweiten Programmhefts“ kann nicht aufrechterhalten werden, da dieses in der KVHS gGmbH anders gehandhabt wird. Erläuterung zu Maßnahme Nr. 48 Bereits mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wurde der hintere Klassentrakt an der Oberschule Herzberg am Harz aus der Nutzung heraus genommen und energetisch stillgelegt. Zudem wurde das Lehrschwimmbecken bereits vor Jahren geschlossen. Eine weitere Außerbetriebsetzung konnte leider nicht realisiert werden, so dass die Ergänzung zu dieser Maßnahme herausgenommen wurde. Erläuterung zu Maßnahme Nr. 56 Durch die rückläufigen Schülerzahlen für das Schuljahr 2013/2014 ist zunächst eine Etage stillgelegt worden, was zu Einsparungen geführt hat. Die konkrete Einsparsumme hieraus kann jedoch nicht seriös beziffert werden. 6 Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Entschuldungshilfe lfd. Nr. Beschreibung 1. Verbesserung Marketing (Museen) 2. räumliche Zusammenlegung OS Bad Sachsa mit Grundschule Bad Sachsa (Prüfauftrag) Beauftragung der kreiseigenen KVHS mit Eingliederungsleistungen 3. Produkt 252*** Verzinsung des als Verbandseinlage beim Abfallzweckverband Südniedersachsen (AS) gebundenen Anlagenkapitals ("Einlage") durch den AS 612100 5. Optimierung der Grünpflege 111100 6. Nutzung einheitlicher Finanzsoftware 111200 7. Gemeinsame Beschaffung von Zulassungs-bescheinigungen sowie Stempel- und HU-Plaketten Einsparung von Sachkosten (Gastschulgelder: gemeinsame Bildungsangebote für die auch an andere Schulträger kein Sachkostenbeitrag mehr gezahlt werden muss) 8. Reduzierung der Aufwendungen für stationäre Pflege bei der Hilfe zur Pflege durch Senkung der Investitionskosten älterer Pflegeheime 10. Integration Projekt ViA - Vermittlung in Arbeit (OHA); Einsparung KdU 11. Ausweitung des Projektes "HeiKos" (Heizkostenrichtlinie) auf das gesamte Gebiet des jetzigen LK OHA 5.000,00 2015 2016 5.000,00 216400 271100 4. 2014 2017 2018 in Euro pro Jahr 5.000,00 5.000,00 2019 5.000,00 5.000,00 30.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 100.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 33.750,00 33.750,00 33.750,00 33.750,00 33.750,00 33.750,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 500,00 500,00 500,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 17.000,00 17.000,00 17.000,00 36.000,00 36.000,00 36.000,00 36.000,00 122200 800,00 243100 9. 311200 312100 22.000,00 52.800,00 52.800,00 52.800,00 52.800,00 52.800,00 312100 45.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 363*** 30.600,00 30.600,00 30.600,00 30.600,00 30.600,00 30.600,00 243.350,00 279.150,00 345.950,00 427.650,00 427.150,00 427.150,00 12. Aufbau eines gemeinsamen Projektes zur Fallsteuerung im Bereich der Hilfen nach §§ 29, 32, 34, 34a teilstat./stat., 41 teilstat./stat. Konsolidierungspotential 7 Erläuterungen zu den Haushaltssicherungsmaßnahmen nach dem Zukunftsvertrag: Die Maßnahme „Ausweitung des Projektes "HeiKos" (Heizkostenrichtlinie) auf das gesamte Gebiet des jetzigen LK OHA“ kann leider nicht aufrechterhalten werden, da sich das Projekt letztlich als nicht umsetzbar erwiesen hat (Volumen von 45.000,00 €). Kompensiert wird dieser Ausfall durch einen erhöhten Überschuss in der Maßnahme „Beauftragung der kreiseigenen KVHS mit Eingliederungsleistungen“. Hier wird ein Überschuss in Höhe von 150.000 € erwartet (vorher 100.000 €). Die Maßnahme wird nach der Ausgliederung der Kreisvolkshochschule in die KVHS gGmbH ab 2015 in einem eigenen Produkt „Inhouseabwicklung Weiterbildungsmaßnahmen“ durchgeführt. 8 Übersicht über die freiwilligen Leistungen des Landkreises Osterode am Harz Bezeichnung Produkt Ansatz 2014 Ansatz 2015 Begründung für Steigerung Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Repräsentation, Partnerschaften, Ehrungen Interessenanteil LK an Kulturstiftung Zuweisungen aus Mitteln der Gleichstellungsstelle Zuschuss an Frauen für Frauen e.V. Trophäenschau 1-1-1-010 1-1-1-010 1-1-1-030 1-1-1-030 1-2-2-100 26.600 € 13.600 € 2.800 € 21.000 € 1.000 € 26.600 € 300 € 2.800 € 21.000 € 1.000 € 26.600 € 300 € 2.800 € 21.000 € 1.000 € 26.600 € 300 € 2.800 € 21.000 € 1.000 € 26.600 € 300 € 2.800 € 21.000 € 1.000 € 26.600 € 300 € 2.800 € 21.000 € 1.000 Zuweisung Feuer- u. Katastrophenschutz 1-2-6-100 1-2-8-100 12.200 € 12.200 € 11.800 € 11.500 € 11.500 € 11.500 € Höhlenerlebniszentrum 2-5-2-100 137.300 € 174.700 € 189.200 € 199.900 € 219.800 € 231.800 € Museum Kloster Walkenried 2-5-2-200 234.900 € 271.800 € 294.800 € 260.900 € 264.200 € 272.500 € Kreuzgangkonzerte 2-6-2-100 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 224.100 € 230.300 € 236.700 € 236.700 € 128.300 € 321.300 € 325.600 € 325.600 € 33.500 € 2.000 € 1.000 € 81.400 € 33.500 € 2.000 € 1.000 € 80.800 € 33.500 € 2.000 € 1.000 € 80.000 € 33.500 € 2.000 € 1.000 € 79.200 € 27.100 € 27.100 € 27.100 € 27.100 € 476.100 € 306.300 € 256.000 € 256.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 114.100 114.000 € 113.600 € 112.900 € 148.300 € 142.400 € 142.000 € 141.500 € Kreismusikschule 2-6-3-100 140.000 € 195.900 € Kreisvolkshochschule 2-7-1-100 71.600 € 123.600 € Zuschuss Wohlfahrtsverbände Zuschuss Pro-Familia Zuschuss Ev. Lebensberatungsstelle Sportförderung 3-5-1-000 3-6-3-200 3-6-3-200 4-2-1-000 33.500 € 2.000 € 1.000 € 80.400 € 33.500 € 2.000 € 1.000 € 81.400 € Hanskühnenburg 5-5-1-000 22.600 € 53.900 € Wirtschaftsförderung 5-7-1-000 589.200 € 617.900 € Förderung des Fremdenverkehrs 5-7-5-000 10.000 € 10.000 € Überlassung von Sportstätten an Dritte diverse 107.800 € 109.000 € Sonstige Mitgliedsbeiträge diverse 138.600 € 148.300 € Zusammen Gesamtaufwendungen Freiwillige Leistungen in v.H. der strukturellen Aufwendungen Gestiegene Personalaufwendungen Höhere Aufwendungen für Bauunterhaltung Erhöhter Zuschussbedarf nach Wirtschaftsplan Erträge 2014 zu hoch angesetzt Höhere Aufwendungen für Bauunterhaltung Durchführung von Wachstumsprojekten Gestiegene Bewirtschaftungsaufwendungen Erhöhung Mitgliedsbeitrag HTV 1.647.100 € 1.886.900 € 1.793.400 € 1.792.700 € 1.774.700 € 1.793.000 € 158.776.900 € 164.173.500 € 166.486.900 € 168.110.000 € 169.681.700 € 171.965.600 € 1,05 1,04 1,04 1,15 1,08 1,07 9 Die freiwilligen Leistungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr absolut und relativ. Die Steigerungen resultieren überwiegend aus Mehraufwendungen für Bewirtschaftung und Bauunterhaltung sowie beim Personal aus Tariferhöhungen. Diese Erhöhungen sind vom Landkreis nur schwer zu beeinflussen. Entschuldung Die Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung hatte bis zum Wegfall der Investitionsbindung bei den Schlüsselzuweisungen höchste Priorität. Nach deren Wegfall lässt sich eine Netto-Neuverschuldung eigentlich nicht mehr vermeiden; durch die strenge Genehmigungspraxis der Aufsichtsbehörde müssen die Investitionen jedoch auf ein nicht mehr vertretbares Maß heruntergefahren werden. Aufgrund der nicht vorhandenen dauernden Leistungsfähigkeit des Landkreises Osterode am Harz wird mindestens die Ausweisung einer „Netto-Neuverschuldung-Null“ gefordert. Der Krediterlass vom 21.07.2014 stuft dabei Investitionen in kostenrechnende Einrichtungen als unbedenklich ein, da der Schuldendienst über die Gebühren/Entgelte erwirtschaftet wird. Daher werden diese bei der Berechnung einer Netto-Entschuldung außen vor gelassen. Der Haushaltsplan 2015/2016 weist unter dieser Vorgabe eine NettoEntschuldung von 17.700 € für 2016 aus. Für 2015 muss wegen zusätzlicher Investitionen infolge der Auflösung der KDS eine NettoNeuverschuldung in Höhe von 134.500 € ausgewiesen werden. In der mittelfristigen Finanzplanung ab 2017 werden durchgehend erhebliche Netto-Neuverschuldungen ausgewiesen, um darzustellen, dass in erheblichem Maße ein Investitionsstau eingetreten ist, der auf Dauer einer gesetzeskonformen Aufgabeerledigung entgegensteht. Die Kreditneuaufnahmen und Tilgungen stellen sich für die Haushaltsjahre 2015 - 2019 wie folgt dar (ohne Umschuldungen): Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Ohne Investitionen in kostenrechnende Einrichtungen 2015 (€) 3.950.000 3.450.000 500.000 134.500 2016 (€) 4.491.800 3.635.000 856.800 - 17.700 2017 (€) 8.877.500 3.980.000 4.897.500 2.348.000 2018 (€) 11.721.900 3.780.000 7.941.900 4.562.400 2019 (€) 5.060.100 3.280.000 1.780.100 1.730.600 Für den Bereich der Kreisstraßen wurde von einem Gutachter festgestellt, dass jährlich ca. 1,7 Mio. € (einschließlich Förderung) investiert werden müssten, um den mittleren Zustandswert der Straßen zumindest zu erhalten. In der aktuellen Finanzplanung werden hingegen lediglich Investitionen in Kreisstraßen mit einem deutlich geringeren Volumen ausgewiesen; ohne Berücksichtigung von Brückenbaumaßnahmen verbleibt sogar ein noch geringerer Betrag. Dieses ist zum einen den geringen GVFG-Mitteln geschuldet, zum anderen trägt der Landkreis hiermit aber auch der negativen demografischen Entwicklung Rechnung. 10 Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich Nach der mittelfristigen Ergebnisplanung 2015 – 2019 ist folgende Entwicklung zu erwarten: Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Jahresergebnis 2015 (€) 155.818.000 164.173.500 – 8.355.500 2016 (€) 157.885.100 166.486.900 – 8.601.800 2017 (€) 161.075.000 168.110.000 – 7.035.000 2018 (€) 165.379.200 169.197.100 – 4.302.500 2019 (€) 168.814.900 171.481.000 – 3.150.700 Auch im Rahmen der mittelfristigen Ergebnisplanung kann der Haushaltsausgleich nicht dargestellt werden. Die zusätzlichen Aufwendungen für Sozial- und Jugendhilfe können durch die im Wesentlichen auf den Vorgaben des Orientierungsdatenerlasses hochgerechneten Erträge nicht kompensiert werden. Die mittelfristige Ergebnisplanung ohne Maßnahmen der Haushaltssicherung (ohne Maßnahmen aus dem Zukunftsvertrag) würde folgende Jahresergebnisse ausweisen: Jahresergebnis 2015 (€) - 16.899.900 2016 (€) - 17.738.200 2017 (€) - 16.271.400 2018 (€) - 13.538.900 2019(€) - 13.287.100 Diese Aufstellung verdeutlicht, in welch hohem Maße die Konsolidierungsanstrengungen des Landkreises dazu beitragen, die nicht zu vermeidenden Defizite auf einen möglichst geringen Betrag zu begrenzen. Ziele und Maßnahmen im Rahmen der Haushaltssicherung Die Haushaltssicherung wird auch in den folgenden Haushaltsjahren dazu dienen, a) die sich nach der Finanzplanung bietenden Chancen, die Netto-Neuverschuldung gering zu halten bzw. ganz zu vermeinden, zu nutzen, b) die dargestellten Haushaltssicherungsmaßnahmen konsequent umzusetzen, c) negativen Abweichungen während der Haushaltsausführung konsequent entgegenzuwirken, d) die interkommunale Zusammenarbeit auszuweiten, e) eingehende Aufgabenkritik weiter zu vertiefen, um auch geringste Einsparpotentiale auszuloten und wirkungsvoll auszuschöpfen und f) Standards abzusenken, wo dies möglich ist. 11 Forderungen an die Bundes- und Landespolitik Die Finanzlage des Landkreis Osterode am Harz ist nach wie vor äußerst bedenklich, da in der gesamten mittelfristigen Ergebnisplanung Defizite ausgewiesen werden müssen. Darüber hinaus wird aufgrund der restriktiven Vorgaben der Aufsichtbehörde ein spürbarer Vermögensverzehr eintreten und somit eine weitere Verschlechterung der Nettoposition unumgänglich sein. Aus diesem Grund werden weiterhin folgende Forderungen an die Bundes- und Landespolitik gerichtet: • • • • • • • • • Die Umsetzung einer durchgreifenden Gemeindefinanz- und –steuerreform ist zwingend erforderlich. Der Eingriff des Landes in den kommunalen Finanzausgleich ist vollständig rückgängig zu machen. Die weitere Verbesserung des kommunalen Finanzausgleichs ist notwendig, um der kommunalen Ebene die Mittel an die Hand zu geben, die sie für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben benötigt. Es sind über die Entlastung bei der Aufgabe „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ hinaus Gesetzesänderungen notwendig, die zu einer Verringerung der Belastung der Kommunen bei den Sozialaufgaben führen, insbesondere bei der Kinder- und Jugendhilfe. Die Überprüfung aller öffentlichen Aufgaben und öffentlichen Leistungsverpflichtungen. Öffentliche Leistungen müssen in Zukunft in stärkerem Umfang einkommensabhängig sein. Weitgehender Verzicht auf die Vorgabe von Personal-, Sach- und Verfahrensstandards - vielmehr Beschränkung auf die Festlegung von Zielen, zum Beispiel gesetzliche Sicherheitsaufträge. Es wird erwartet, dass keine weiteren Lasten auf die kommunale Ebene verschoben werden, zumindest nicht ohne die Finanzierung dieser Lasten im Rahmen der Konnexität sicherzustellen. Die Regelungen in Gesetz und Verordnung sind klar zu formulieren und so auszugestalten, dass ein „einfacher“ Verwaltungsvollzug gewährleistet ist. Dazu gehört der Verzicht auf ständige gesetzliche Änderungen. Abbau von Mischfinanzierung und Überführung der entsprechenden Mittel in den allgemeinen Finanzausgleich.. 12