KURZFILMWETTBEWERB REGIONALFILMPREIS NÖ

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KURZFILMWETTBEWERB REGIONALFILMPREIS NÖ
2015
KURZFILMWETTBEWERB
REGIONALFILMPREIS NÖ
Das Internationale FRONTALE Filmfestival (#IFFF) findet zum 5. Mal
in Wiener Neustadt (Österreich) statt.
Für den FRONTALE Kurzfilm- und Regionalfilmpreis NÖ gelten folgende
Teilnahmebedingungen:
1. VERANSTALTER
Das FRONTALE Filmfestival wird von megafon, der Jugendinitiative der
Stadt
Wiener
Neustadt,
veranstaltet.
megafon
ist
Teil
der
Magistratsabteilung 7, Referat Kinder- und Jugendhilfe.
2. DATEISPEZIFIKATIONEN
Dateiformat: ausschließlich MP4 oder MOV
Videocodec: ausschließlich H.264
Audiocodec: komprimiert, vorzugsweise AAC oder AC3
Bildformat: 1080p oder 720p
Bildwiederholrate (fps): 24, 25, 30
Seitenverhältnis: 16:9 (1.77:1); auch möglich: 4:3 (1.33:1)
Filmlänge: Maximal 30 Minuten (inkl. Credits)
Dateigröße: Maximal 5GB
Alle nicht deutschsprachigen Filme benötigen zwingend deutsche oder
englische Untertitel! Sollte euer Film Untertitel benötigen, dann müssen
diese bereits in die Filmdatei eingearbeitet sein und können nicht als
externe File mitgesandt werden. Siehe dazu Punkt 12.
Mit “ausschließlich” meinen wir wirklich “ausschließlich”.
Filmdateien, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, werden nicht
berücksichtigt. Die eingereichte Filmdatei wird sowohl für die Jurysitzung
als auch für die Projektion am Festival verwendet.
Schickt uns daher bitte gleich den finalen, endgültigen Cut. Keine
Screener, keine Wasserzeichen!
3. FILMARTEN
Alle Filmarten sind zugelassen. Dokumentationsfilme, Informationsfilme,
Animationsfilme,
Stummfilme,
Amateurfilme
oder
professionelle
Filmproduktionen;
alles
ist
erlaubt.
Es
gibt
auch
keine
Genreeinschränkungen.
4. MUSIKVIDEOS
Musikvideos sind nicht zugelassen.
5. FILMLÄNGE
Die Maximallänge beträgt 30 Minuten. Es gibt keine Mindestlänge.
6. ALTERS- und HERKUNFTSBESCHRÄNKUNG
Es gibt keine Alters- und Herkunftsbeschränkung für EinreicherInnen. Die
eingesandten Filme dürfen jedoch nicht älter als 2 Jahre sein. Es gilt
das Fertigstellungsdatum der Filme welches nicht vor 2013 liegen darf.
7. EINREICHUNGSBESCHRÄNKUNG
Es dürfen mehrere Produktionen gleichzeitig eingereicht werden. Für jede
Produktion muss jedoch eine separate Online-Anmeldung durchgeführt
werden. Bitte keine Sammelanmeldungen. Es dürfen keine Filme
eingereicht werden, die bereits in den Vorjahren eingereicht (und
abgelehnt) wurden.
8. THEMA
Es gibt kein vorgeschriebenes Thema. Wir behalten uns jedoch das Recht
vor, unpassende und diskriminierende Filme (Rassismus, Sexismus,
Frauenfeindlichkeit, unreflektierte Gewalt, etc.) unkommentiert nicht zu
berücksichtigen.
9. ANMELDUNG UND FILMEINREICHUNG
Zuerst muss der Film mittels Online-Anmeldung auf www.frontale.at
registriert werden. Zur Bestätigung erhalten die FilmemacherInnen eine
Email mit den Anmeldedaten. Dann muss eine Filmdatei an das
Festivalkomitee übermittelt werden. Filmdateien können mittels Upload
oder per Post an uns gesendet werden.
Die Emailadresse für Einreichungen lautet: frontale@wiener-neustadt.at
Bei Fragen (bzw. Troubleshooting bei Uploads etc.) könnt ihr ebenfalls an
diese Adresse schreiben. Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2015.
10. UPLOADBESTIMMUNGEN u. DATEIBENENNUNG
Die eingereichte Filmdatei muss folgende Nomenklatur aufweisen.
•
Filmtitel, Name des/der Einreichers/in, Fertigstellungsjahr
Zum Beispiel:
mein_filmtitel_max_mustermann_2011
die_entenfarm_josef_jaeger_2005
Bitte Kleinbuchstaben verwenden. Keine Umlaute/Sonderzeichen.
Allfällige Leerzeichen sind durch Unterstriche zu ersetzen.
11. FILMMUSIK
Die Filmmusik muss lizenzfrei/rechtefrei sein bzw. müssen sämtliche
Rechte vom Filmschaffenden geklärt worden sein, sodass keine Kosten für
die FRONTALE anfallen. Die FRONTALE übernimmt keine Kosten der AKM,
GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft. Sollten Kosten anfallen
werden diese an das Filmteam oder den/die EinreicherIn weitergegeben.
Der/Die EinreicherIn verpflichtet sich, sämtliche anfallenden Kosten zu
übernehmen sollte die Filmmusik nicht lizenz- bzw. rechtefrei sein.
12. SPRACHE UND UNTERTITEL
Alle Filme können in ihrer Originalsprache eingereicht werden. Filme in
deutscher Sprache benötigen keine Untertitel. Sämtliche anderssprachigen
Filme benötigen zwingend englische oder deutsche Untertitel. Nicht
deutschsprachige Filme ohne Untertitel werden nicht berücksichtigt!
Untertitel müssen bereits in die Filmdatei eingearbeitet sein (hardcoded)
und können nicht als externe File mitgeschickt werden.
13. WETTBEWERBSJURY
Nach Sichtung aller eingereichten Filme trifft die Jury die Auswahl für das
FRONTALE Kurzfilmprogramm und bestimmt den Gewinnerfilm des
Kurzfilmwettbewerbes und des Regionalfilmpreises NÖ. Die Entscheidung
der Jury ist nicht anfechtbar und muss zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt
werden. Eine Begründung für die Nicht-Programmierung eines Filmes kann
angefragt werden. Es besteht jedoch keine Antwortverpflichtung.
14. PREISE
Die Auswahl der PreisträgerInnen ist Sache der Wettbewerbsjury. Für den
besten Kurzfilm wird ein Förderpreis in Höhe von €1000.- vergeben und
die vergoldete FRONTALE-Statuette verliehen. Für den Regionalfilmpreis
NÖ wird eine Summe von € 500.- verliehen und ebenfalls die Statuette
überreicht. Der Publikumspreis wird direkt am Festival vom Publikum
bestimmt. Der Gewinnerfilm erhält die FRONTALE Statuette und eine im
Vorhinein unbestimmte Geldsumme, die sich aus freiwilligen Spenden des
Festivalpublikums zusammensetzt. In jeder Kategorie kann nur 1 Film
gewinnen. Es ist jedoch möglich, dass ein und derselbe Film in mehreren
Kategorien
gewinnt.
Der
Preis
wird
Prämierungsveranstaltung persönlich überreicht.
im
Rahmen
der
15. RECHTE DER VERANSTALTER
Die Veranstalter haben das Recht, von eingereichten Filmen, Kopien zu
ihren
Lasten
und
zu
ihrer
Verwendung
im
Rahmen
der
Beitragsarchivierung und für Werbezwecke zu erstellen. Zudem dürfen die
Veranstalter für das Internet, TV/Radio und für andere Medien
Filmausschnitte und Bildmaterial der eingereichten Filme zur FestivalPromotion herstellen und verwenden. Die Veranstalter sind nicht
verpflichtet, eingesandtes Material zurück zu senden.
16. PFLICHTEN DER VERANSTALTER
Die Veranstalter erheben keinen Anspruch auf die AutorInnenenrechte der
eingesandten Filmbeiträge. Die AutorInnenenrechte bleiben durch die
Teilnahme am Wettbewerb unberührt. Personenbezogene Daten werden
ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbs und in diesem Rahmen
durchgeführter Veranstaltungen o.ä. verwendet und ohne Einverständnis
des/der Einreichers/in nicht an Dritte weitergegeben.
17. PFLICHTEN DER EINSENDER/INNEN
Der/Die EinsenderIn überträgt den Veranstaltern das Recht zur
öffentlichen Vorführung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge im
Rahmen des FRONTALE Filmfestivals und der damit in Verbindung
stehenden
Prämierung-,
Presse-,
Informations-,
und
Wettbewerbsveranstaltungen. Dies beinhaltet auch das Recht einer
vollständigen
Präsentation
der
eingereichten
Filme
auf
der
Veranstaltungshomepage www.frontale.at und dem angeschlossenen
Youtube-Kanal www.youtube.com/megafonwn, bis zu 7 Tage nach Ende
der Veranstaltung. Gegen dieses Recht der Veröffentlichung kann
schriftlich Einspruch erhoben werden bzw. kann ein Zeitraum festgelegt
werden, in dem die Produktionen gezeigt werden dürfen.
Der/Die EinsenderIn der Produktionen/Beiträge stellt die Veranstalter von
allen Ansprüchen Dritter frei. Die in den eingereichten Filmbeiträgen
auftretenden Personen/SchauspielerInnen müssen mit den Vorführungen
im Rahmen des Wettbewerbs einverstanden sein. Bei einem Verstoß
gegen die Teilnahmebedingungen kann der Beitrag jederzeit aus dem
Festivalprogramm genommen werden. Der/Die EinsenderIn verpflichtet
sich, das digitale Anmeldeformular auf www.frontale.at wahrheitsgetreu
und vollständig auszufüllen.
18. EINSENDESCHLUSS
Einsendeschluss für Briefsendungen ist der 29. Mai 2015. Bis dahin
müssen alle Produktionen in korrekter Form bei uns eingelangt sein.
Einsendeschluss für Uploads ist der 29. Mai 2015, 23:59 Uhr.
19. FRONTALE Regionalfilmpreis NÖ
Der FRONTALE Regionalfilmpreis NÖ ist mit einer Geldsumme von
€ 500.- dotiert.
Ein eingereichter Film kann sich für den FRONTALE Regionalfilmpreis
NÖ qualifizieren, wenn er eine oder mehrere der folgenden Bedingungen
erfüllt:
• ein wesentlicher Teil des Filmes wurde in Niederösterreich gedreht
• der Großteil der Crew stammt aus Niederösterreich
• der Regisseur / die Regisseurin wurde in Niederösterreich geboren
Erfüllt der Film eine oder mehrere dieser Bedingungen, kann im OnlineAnmeldeformular der Haken bei “FRONTALE Regionalfilmpreis NÖ”
gesetzt und weitere Infos angegeben werden. Der eingereichte Film wird
dann für den Kurzfilmwettbewerb und den Regionalfilmwettbewerb in
Betracht gezogen.
Für den FRONTALE Regionalfilmpreis NÖ gelten dieselben Einreichund Dateibedingungen wie für den Kurzfilmwettbewerb.
20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die FilmemacherInnen die
vorstehenden Bedingungen vorbehaltlos an.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
Das FRONTALE FILMFESTIVAL ist ein Projekt von megafon,
der Jugendinitiative der Stadt Wiener Neustadt.
www.megafon-wn.at
www.facebook.com/megafonwn
www.frontale.at
www.facebook.com/frontalewn