Unkrautentferner Herbox Art.-Nr.: 904002
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Unkrautentferner Herbox Art.-Nr.: 904002
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 06.05.2015 überarbeitet am: 04.05.2015 Unkrautentferner Herbox ABSCHNITT 1 Seite 1/6 Art.-Nr.: 904002 Bezeichnung des Stoffes, bzw. des Gemisches und des Unternehmens Produktidentifikator: Unkrautentferner Herbox Referenzmittel: TOUCHDOWN QUATTRO Inhaber der Genehmigung für den Parellelhandel:Realchemie Trading B.V., Vogt 21, NL-6422 RK Heerlen * TOUCHDOWN QUATTRO ist eine eingetragene Marke der Syngenta Agro GmbH Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs: Herbizid. Verwendungen, von denen abgeraten wird: Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor. Lieferant: Technolit GmbH Industriestr. 8 Telefon: +49 (0) 6648 / 69-0 Qualitätssicherung Dr. U. Halle Tel.: +49 (0) 6648 / 69-0 Tel.: +49 (0) 30 / 30686 790 Auskunftgebender Bereich: Giftnotruf Berlin: ABSCHNITT 2 36137 Großenlüder Fax: +49 (0) 6648 / 69-569 E-Mail: info@technolit.de Mo. - Do.: 7.15 – 16.00 Uhr / Fr. 7.15 – 14.00 Uhr Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffes oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 H411 Aquatic Chronic 2 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Pitkogramm(e) GHS09 Signalwort: Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Gefahrenhinweise: Sicherheitshinweise: Zusätzliche Angaben: Enthält: - H411 P102 P270 P391 P501 EUH401 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalte/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Nur für gewerbliche Verbraucher. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden. Keine bekannt. Sonstige Gefahren: Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: ABSCHNITT 3 - Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung: Gemische Beschreibung: - Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. EINECS-Nr. Bezeichnung Konzentration - Glyphosat-diammonium ~34% w/w Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Aquatic Chronic 2, H411 D-Glucopyranose, oligomeric, decyl octyl glycosides 10-20% w/w Eye Dam.1, H318 01-2119488530-36-0000 REACh-Reg. 69254-40-6 68515-73-1 Zusätzliche Hinweise: sr/KS/5105/02/pdf/OO Einstufung gemäß RL 67/548/EWG N R51/53 Xi R41 Stoffe für die es gemeinschaftliche Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz gibt. Der Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise (R-/H-Sätze) ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. Produkt: Unkrautentferner Herbox ABSCHNITT 4 Nach Einatmen: Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Hinweise für den Arzt: Wichtigste akute und verzögerte auftretende Symptome und Wirkungen: Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Kein spezifisches Antidot (Gegengift) bekannt. Symptomatische Behandlung. Wassersprühnebel, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid. Bei großen Bränden: Alkoholbeständiger Schaum oder Wassersprühstrahl. Ungeeignet: Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken. Da das Produkt brennbare, organische Bestandteile enthält, bildet sich im Brandfall dichter schwarzer Rauch, der gefährliche Verbrennungsprodukte enthält. (Siehe Abschnitt 10). Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschäden verursachen. Vollständigen Schutzanzug und umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen. Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wassersprühnebel kühlen. Geeignet: Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: Hinweise für die Brandbekämpfung: Bei kleinen Bränden: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: Umweltschutzmaßnahmen: Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Verweis auf andere Abschnitte: ABSCHNITT 7 Bitte halten Sie das Gefäß, das Etikett oder das Sicherheitsdatenblatt bereit, wenn Sie das Toxikologische Informationszentrum der einen Arzt anrufen, oder wenn Sie einen Arzt zu einer Behandlung aufsuchen. Betroffene an die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungen verständigen. Beschmutzte, getränkte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Eine sofortige ärztliche Betreuung ist notwendig. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung bzw. Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel: ABSCHNITT 6 Seite 2/6 Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen: Allgemein: ABSCHNITT 5 Sicherheitsdatenblatt Für ausreichende Lüftung sorgen. Augen- und Hautkontakt sowie Inhalation vermeiden. Ggf. Rutschgefahr beachten. (Siehe auch Schutzmaßnahmen unter Abschnitt 7 und 8). Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen. Anschließend in Behälter geben zur Entsorgung gemäß lokalen/nationalen gesetzlichen Bestimmungen. (Siehe Abschnitt 13). Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden benachrichtigen. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. Handhabung und Lagerung Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Hinweise zum Brand- u. Explosionsschutz: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen. Persönliche Schutzausrüstung – Siehe Abschnitt 8. Die im Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. (Siehe auch Abschnitt 5) Lagerung Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter: Zusammenlagerungshinweise: Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Lagerklasse: Spezifische Endanwendungen: sr/KS/5105/02/pdf/OO Nur im Originalbehälter lagern. Keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich. Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern, als wären sie in WGK 3 eingestuft. Lagertemperatur: 0-35°C Physikalisch und chemisch stabil während mindestens 2 Jahren, wenn das Produkt in verschlossenem Originalgebinde bei Raumtemperatur aufbewahrt wird. LGK 10 (Brennbare Flüssigkeiten) Herbizid Produkt: Unkrautentferner Herbox ABSCHNITT 8 Sicherheitsdatenblatt Seite 3/6 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: CAS-Nr.: Bezeichnung: Arbeitsplatzgrenzwert: Glyphosat 10 mg/m³ (Messwert: 8h TWA / Quelle: Syngenta) Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen und Tabellen. AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung – Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. ''= ='' = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei Langzeitexpostion: nach mehreren Schichten vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende .... Stunden. | Sonstige Angaben: ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung von AGW und BGW nicht befürchtet werden. Z = Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. TRGS 900). DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAKKommission). AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe. Begrenzung und Überwachung der Exposition: Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Empfohlene Überwachungsverfahren: Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Keine weiteren Angaben siehe unten „Technische Schutzmaßnahmen“ und Abschnitt 7. Raumluftüberwachung zur Ermittlung der Wirksamkeit der Lüftung und/oder der Notwendigkeit für die Verwendung von Atemschutzgeräten unter Beachtung der DIN EN 689. („Arbeitsplatzatmosphäre: Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich von Grenzwerten und Mess-Strategie“). Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Nachfolgende Empfehlungen bezüglich der Überwachung der Exposition/persönlicher Schutzausrüstung beziehen sich auch auf die Herstellung, Formulierung und Abfüllung des Produkts. Die Verwendung von technischen Maßnahmen sollte immer Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung haben. Allgemein: Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen. Von Nahrungsmitteln, Getränken oder Futtermitteln fernhalten. Auf größte Sauberkeit im Arbeitsbereich achten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Verunreinigte Kleidung vor Wiederbenutzung waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Die im Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Atemschutz nur bei Aerosol- oder Nebelbildung. (Ein Atemgerät mit Partikelfilter kann erforderlich sein bis wirksame technische Maßnahmen installiert sind.) Partikelfiltrierende Einwegmaske DIN 149 mit Filter FFP2. Allgemeine Schutzund Hygienemaßnahmen: Atemschutz: Das Tragen von Atemschutz, mit Ausnahme von belüfteten Hauben/Helmen, darf keine ständige Maßnahme sein. Die Tragezeitbegrenzung ist durch eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners zu ermitteln. Dabei ist die BGR 190 zu berücksichtigen. Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nach EN 374 Handschuhe gemäß den Arbeitsanforderungen wählen. Handschutz: Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt/den Stoff/die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt/die Zubereitung/das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial: Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Augenschutz: Körperschutz: Vorsichtsmaßnahmen nach der Arbeit: Hinweise und Auflagen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Schutz des Anwenders: ABSCHNITT 9 Dichtschließende Schutzbrille gemäß EN 166. Werksspezifische Augenschutzregeln befolgen. Geeignete Arbeitsschutzkleidung (z.B. Overall aus dichtgewobenem Baumwoll- oder Kunstfasergewebe. Arbeitsschuhe oder Stiefel. Haut- und Körperschutz gemäß den Arbeitsanforderungen wählen. Nach Arbeitsende Hände und gegebenenfalls betroffene Hautpartien gründlich waschen. Kleidung wechseln. Gesamte Schutzausrüstung gründlich reinigen. Verschmutzte Geräte/ Gegenstände gründlich mit Sodalösung oder Seifenwasser reinigen. Siehe auch Gebrauchsanleitung/Etikett. Für die bestimmungsgemäße Handhabung und Anwendung - siehe auch Gebrauchsanleitung /Etikett. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegend physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild Aggregatzustand: flüssig pH-Wert bei 25°C: Schmelzpunkt / Schmelzbereich: Siedepunkt / Siedebereich: Flammpunkt: Zündtemperatur: sr/KS/5105/02/pdf/OO Farbe: hellbraun / dunkelbraun 6,8 Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. >104 Keine Daten verfügbar. Geruch: schwach süßlich Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar. °C °C °C Produkt: Unkrautentferner Herbox Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Zersetzungstemperatur: Selbstentzündungstemperatur: Oxidierende Eigenschaften: Explosionsgefahr: Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Dampfdruck bei 20°C: Dichte bei 20°C: Verdampfungsgeschwindigkeit: Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln: Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Viskosität - kinematisch: Viskosität - dynamisch: Sicherheitsdatenblatt Seite 4/6 Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. EU-VOC: Nicht oxidierend. (nicht brandfördernd) Nicht explosiv. Keine Daten verfügbar. Vol. % Keine Daten verfügbar. Vol. % Keine Daten verfügbar. 1,268 g/cm³ Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. Keine Daten verfügbar. 71 mPa.s bei 20°C 50 mPa.s bei 40°C Keine Daten verfügbar. g/l Sonstige Angaben: Oberflächenspannung: 42,6 mN/m ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Siehe unten. Stabil bei Verwendung unter Normalbedingungen. Keine gefährlichen Reaktionen, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden. Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Es sind keine Substanzen bekannt, die zur Bildung gefährlicher Stoffe oder zu thermischen Reaktionen führen können. Bei Verbrennung oder thermischer Zersetzung entstehen toxische und reizende Dämpfe. Reaktivität: Chemische Stabilität: Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Thermische Zersetzung: Zu vermeidende Bedingungen: Unverträgliche Materialien: Gefährliche Zersetzungsprodukte: ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen: Akute Toxizität Oral LD50 Dermal LD50 Inhalativ LC50/4h > 5000 mg/kg (Ratte / weiblich) > 5000 mg/kg (Ratte / beide Geschlechter) > 5,12 mg/l (Ratte / beide Geschlechter, abgeleitet von vergleichbarer Zubereitung) Schwach reizend (Kaninchen). Schwach reizend (Kaninchen). Bühler Test: Nicht hautsensibilisierend in Tierversuchen (Meerschweinchen). Glyphosat-diammonium: Zeigte keine erbgutverändernde Wirkung im Tierversuch. Glyphosat-diammonium: Zeigte keine krebserzeugende Wirkung im Tierversuch. D-Glucopyranose, oligo-meric, decyl octyl glycosides: Nicht als krebserzeugendes Produkt für den Menschen einstufbar. Glyphosat-diammonium: Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch. Glyphosat-diammonium: Tierversuche zeigten keine reproduktionstoxische Effekte. D-Glucopyranose, oligo-meric, decyl octyl glycosides: Keine Reproduktionstoxizität. Glyphosat-diammonium: In Prüfungen der chronischen Toxizität wurden keine schädlichen Wirkungen beobachtet. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Schwere Augenschädigung/-reizung: Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Keimzell-Mutagenität: Karzinogenität: Teratogenität: Reproduktionstoxizität: STOT – RE: ABSCHNITT 12 Umweltbezogene Angaben Toxizität Aquatische Toxizität Bemerkung: LC50/96h (Fische) EC50/48h (Wirbellose Wassertiere) EbC50/72h (Wasserpflanzen) ErC50/72h 800 mg/l [Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)] 160 mg/l [Großer Wasserfloh (Daphnia Magna)] 140 mg/l [Grünalge (Desmodesmus subspicatus)] 320 mg/l [Grünalge (Desmodesmus subspicatus)] Persistenz und Abbaubarkeit: Verhalten in Umweltkompartimenten Bioakkumulationspotential: Mobilität im Boden: Ökotoxische Wirkungen Wassergefährdungsklasse: Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung: sr/KS/5105/02/pdf/OO Gemäß Testresultaten mit ähnlichen Gemäß Testresultaten mit ähnlichen Gemäß Testresultaten mit ähnlichen Gemäß Testresultaten mit ähnlichen Produkten. Produkten. Produkten. Produkten. Biologische Abbaubarkeit: Glyphosat-diammonium:Keine Informationen vorhanden. Stabilität im Wasser: Glyphosat-diammonium:Abbau-Halbwertzeit: 302 d / Persistenz im Wasser. Stabilität im Boden: Glyphosat-diammonium: Abbau-Halbwertzeit: 1.4 – 19 d / Nicht persistent im Boden. Keine Informationen verfügbar. Glyphosat-diammonium: Glyphosate ist/sind unbeweglich im Boden. Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern, als wären sie in WGK 3 eingestuft. Diese Substanz ist nicht persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) Diese Substanz ist nicht sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB). Glyphosat-diammonium: Produkt: Unkrautentferner Herbox Sicherheitsdatenblatt Seite 5/6 Diese Substanz ist nicht persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) Diese Substanz ist nicht sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB). Die Einstufung des Produktes basiert auf der Summierung der Konzentrationen der eingestuften Komponenten. Siehe Gebrauchsanleitung bzw. Etikett. D-Glucopyranose, oligo-meric, decyl octyl glycosides: Weitere Angaben: Anwendungsbestimmungen und Auflagen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: ABSCHNITT 13 Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen. Abfälle nicht in den Ausguss schütten. Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen. Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Leere Behälter nicht wieder verwenden. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. 02 01 08 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten. Empfehlung – Produkt: Verunreinigte Verpackungen: Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): 20 01 19 ABSCHNITT 14 Pestizide Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Etiketten: Umweltgefahren: Tunnelbeschränkungscode: UN3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (GLYPHOSATE DIAMMONIUM) 9 III 9 Umweltgefährdend E Seeschiffstransport IMDG UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Etiketten: Umweltgefahren: UN3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (GLYPHOSATE DIAMMONIUM) 9 III 9 Meeresschadstoff Lufttransport ICAO-DGR UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Etiketten: UN3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (GLYPHOSATE DIAMMONIUM) 9 III 9 Transport / weitere Angaben: - UN „Model Regulation“: Besondere Vorsichtshinweise für Keine. den Verwender: Massengutbeförderung gemäß Nicht anwendbar. Anhang II des MARPOLÜbereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code: ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Vorschriften Sonstige Hinweise: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Wassergefährdungsklasse: Zusätzlicher Hinweis: sr/KS/5105/02/pdf/OO Das Produkt ist nach Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) zugelassen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist Gebrauchsanleitung einzuhalten. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. GP-Nr. 005079-00/012 Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) beachten. Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern, als wären sie in WGK 3 eingestuft. Es muss ausgeschlossen werden, dass Pflanzenschutzmittel in Gewässer gelangen. Sie Sind deshalb entsprechend den Sicherheitsanforderungen zu lagern, wie sie für Stoffe der WGK 3 zu erfüllen sind. Produkt: Unkrautentferner Herbox Stoffsicherheitsbeurteilung: ABSCHNITT 16 Sicherheitsdatenblatt Seite 6/6 Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen. Sonstige Angaben Die in diesem SDB enthaltenen Informationen gelten ausschließlich für die Produkte, auf die sich dieses Blatt bezieht. Die obigen Informationen haben wir nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Herausgabe zur Verfügung gestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Fehlerfreiheit erhoben, die obige Information darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu beachten. Nicht ausgefüllte Rubriken beruhen darauf, dass die Daten nicht bekannt sind bzw. dass Erfahrungen nicht vorliegen. Die Firma übernimmt keine Haftung und kann nicht für Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. Wenn das Produkt in anderen Zubereitungen, Formulierungen oder Mischungen verwendet wird, muss sich der Anwender notwendigerweise vergewissern, ob sich die Klassifizierungen der Gefahren geändert haben. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird darauf gezogen, dass andere Gefahren entstehen können, wenn das Produkt für andere Zwecke verwendet wird als für diejenigen, für die es empfohlen wurde. In solchen Fällen könnte eine erneute Bewertung nötig sein und sollte von dem Benutzer durchgeführt werden. Dieses SDB sollte nur dahingehend verwendet und reproduziert werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit ergriffen werden können. Es fällt unter den Verantwortungsbereich der Anwender, die gesamten in diesem Dokument enthaltenen Informationen an (eine) nachfolgende Person(en) weiterzuleiten, die auf irgendeine Art und Weise mit diesem Produkt in Kontakt kommt/kommen, es handhabt/handhaben oder verwendet/verwenden. Es sollte überprüft werden, ob die im SDB zu Verfügung gestellten Informationen angemessen sind, bevor sie an Kunden / Personal weitergeleitet werden. Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich „Technolit Arbeitssicherheit“. Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 H318 Verursacht schwere Augenschäden. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gemäß Richtlinie 67/548/EWG: R41 Gefahr ernster Augenschäden. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Abkürzungen und Akronyme: Acute Tox. 4 Acute toxicity, hazard category 4 ADR Accord européen sur le transport des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) Aquatic Acute 1 Hazardous to the aquatic environment – acute hazard category 1 Aquatic Chronic 2 Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 2 Aquatic Chronic 3 Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 3 Asp. Tox. 1 Aspiration hazard, hazard category 1 CAS Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) EINECS European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS European List of Notified Chemical Substances Eye Dam. 1 Serious eye damage/eye irritation, hazard category 1 Eye Irrit. 2 Serious eye damage/eye irritation, hazard category 2 Flam. Aerosol 1 Flammable aerosols, hazard category 1 Flam. Gas 1 Flammable gases, hazard category 1 Flam. Liq. 2 Flammable liquid, hazard category 2 GHS Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals IATA International Air Transport Association ICAO International Civil Aviation Organization IMDG International Maritime Code for Dangerous Goods LC50 Lethal concentration, 50 percent LD50 Lethal dose, 50 percent PBT Substances that are potentially persistent, bioaccumulative and toxic Press. Gas Gases under pressure: Compressed gas RID Reglement internationale concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) Skin Irrit. 2 Skin corrosion/irritation, hazard category 2 Skin Sens. 1 Skin sensitization, hazard category 1 STOT SE 3 Specific target organ toxicity – single exposure, hazard category 3 VOC Volatile organic compounds vPvB Substances that are potentially very persistent and very bioaccumulative Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblattes werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für dieses Produkt ungültig. * Daten gegenüber Vorversion geändert [(*) - Unterpunkt / ** Abschnitt komplett geändert] Dieses SDB entspricht formal der EG-Verordnung Nr. 1907/2006. Inhaltliche Angaben, die nach dieser Verordnung notwendig sind/werden, werden in der vorgegebenen Zeit und nach Kenntnis der erforderlichen Informationen nachgetragen bzw. ergänzt. sr/KS/5105/02/pdf/OO