servicehandbuchf ü raussteller

Transcription

servicehandbuchf ü raussteller
Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU)
Berlin, 20. – 23. Oktober 2015
Buchungsunterlagen Industrie
INHALTSVERZEICHNIS
Allgemeine Ausstellerinformationen & Kontakt ........................................................................................................ 2
Statistische Informationen zu den Teilnehmenden .................................................................................................. 3
Eucomed-Bestätigung: „COMPLIANT“ ......................................................................................................................... 4
Übersichtsplan & Geländeübersicht ........................................................................................................................... 5
Anerkennung der Industrie .......................................................................................................................................... 6
Industrieausstellung ..................................................................................................................................................... 7
Verfahren zur Flächenzuteilung .................................................................................................................................. 9
Lunch-Workshop/-Symposium .................................................................................................................................. 11
Besprechungsraum ..................................................................................................................................................... 11
Anzeigenschaltung ...................................................................................................................................................... 12
Vorprogramm ............................................................................................................................................................ 12
Internationales Programm ........................................................................................................................................ 12
PhysiotherapieProgramm ......................................................................................................................................... 12
PflegeProgramm ....................................................................................................................................................... 13
Hauptprogramm ....................................................................................................................................................... 13
Einladung zur Eröffnungsveranstaltung (Neu in 2015) ............................................................................................. 13
Marketingleistungen................................................................................................................................................... 14
DKOU im Web ........................................................................................................................................................... 14
Banner im Internet .................................................................................................................................................... 14
Teilnehmermailing .................................................................................................................................................... 14
Saal-Infosystem ........................................................................................................................................................ 15
Digitale Pausenpräsentation (Film) ........................................................................................................................... 15
Abstract-CD .............................................................................................................................................................. 16
Barcode-Scanner ...................................................................................................................................................... 16
DKOU Mobil (Kongress-App) ..................................................................................................................................... 17
W-LAN ....................................................................................................................................................................... 18
Ruhezonen ................................................................................................................................................................ 18
Firmenlogo auf der Kongressbeschilderung ............................................................................................................. 18
Platzierung von Flaggen mit Firmenlogo ................................................................................................................... 18
Lanyards ................................................................................................................................................................... 19
Kongresstaschen ...................................................................................................................................................... 19
Stifte & Blöcke .......................................................................................................................................................... 19
Stifte am Registrierungscounter ............................................................................................................................... 19
ANHANG
Buchungsformulare
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
1
ALLGEMEINE AUSSTELLERINFORMATIONEN & KONTAKT
Kongress:
Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2015
Datum:
20. - 23. Oktober 2015
Veranstaltungsort:
Messe Berlin/Südgelände
Berlin ExpoCenter City (Eingang Süd)
Jafféstraße
14055 Berlin
Tel.: +49 30 3038-2058
Veranstalter:
Intercongress GmbH
Ausstellungsflächen:
im Messegelände: Hallen 2.2 und 4.2
KONGRESSPRÄSIDENTEN 2015
für den BVOU:
Dr. med. H.-J. Hesselschwerdt
Schwerpunktthemen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
für die DGU:
Prof. Dr. med. M. Nerlich
für die DGOOC:
Prof. Dr. med. R. Krauspe
Orthopädie und Unfallchirurgie im Wachstumsalter
Regeneration vor Reparatur und Ersatz
Endoprothetik und Revisionsendoprothetik
Mobilität und Selbständigkeit im Alter
Prävention: Von O(ben) bis U(nten)
Wirbelsäulenerkrankungen und -verletzungen
KONTAKT FÜR INDUSTRIEAUSSTELLUNG UND SPONSORING
Intercongress GmbH
Kerstin Schwarz-Cloß
Wilhelmstr. 7
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 611 97716-30
Fax: +49 611 97716-16
kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
www.intercongress.de
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
2
STATISTISCHE INFORMATIONEN ZU DEN TEILNEHMENDEN
Der DKOU ist mit über 11.000 Kongressteilnehmenden der größte medizinische Kongress im Bereich Orthopädie
und Unfallchirurgie in Europa und zählt auf diesem Fachgebiet international zu einer der bedeutendsten
Veranstaltungen. Die Teilnehmerstruktur setzt sich aus über 50% Chefärzten, Oberärzten und niedergelassenen
Orthopäden/Chirurgen zusammen – und umfasst somit zahlreiche wichtige Entscheidungsträger für Ihr
Unternehmen! Die Teilnehmer sind nicht nur thematisch stark spezialisiert, sondern auch hoch motiviert.
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Teilnehmerentwicklung der letzten fünf Jahre:
Teilnehmerzahlen von 2010-2014
2014
1.266
2013
1.170
2012
1.005
2011
789
2010
868
0
11.419
8.004
2.149
11.635
8.320
2.145
11.055
7.954
2.096
8.840
11.680
2.051
11.508
8.597
2.043
2.000
4.000
gesamt
6.000
nationale TN
8.000
internationale TN
10.000
12.000
14.000
Ausstellende
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
3
EUCOMED-BESTÄTIGUNG: „COMPLIANT“
Dear Mrs. Kerstin Schwarz-Cloß,
I refer to your pre-clearance request related to the DKOU - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie
2015 in Berlin (herewith referred to as the “Conference”). You have requested that we provide you with our decision
as to whether or not the submitted criteria are compliant with the Eucomed Code of Ethical Business Practice.
I am pleased to inform you that following our assessment we have determined that the below criteria have been
determined as COMPLIANT, therefore PRE-CLEARED:
Please note that this is a pre-clearance approval for the following criteria:
- Geographic Location;
- Conference Venue;
The overall appropriateness of the conference is subject to the assessment of further information on the conference
scientific programme (under the format of a timetable, highlighting for each hour the session title and faculty name),
registration packages benefits, planned entertainment and social activities (if any) that must be submitted via the
online form no later than 90 days prior to the conference starting date.
subject to the following:
a.
In rendering this decision, we have relied on the documents and information which have been provided to
us. We have not independently verified the accuracy of that information or of those documents nor have we
determined whether they are up-to-date.
b.
This decision does not take into account national and local laws, regulations or professional or company
codes that may impose more stringent requirements upon Eucomed members, members of national
associations, Healthcare Professionals and/or conference organisers.
Please note that this Pre-Clearance is a temporary one. The overall appropriateness of the conference is not subject
solely to the pre-clearance procedure. At least 90 days prior to the conference start date, further information on the
conference programme, registration packages, entertainment and social activities must be provided via the online
form to the Compliance Officer in order for a full assessment to be conducted.
Provided that the information submitted are complete, the Compliance Officer will than make a final determination on
whether or not the conference in question is compliant with the Eucomed Code of Ethical Business Practice.
Members of Eucomed and of national associations affiliated with Eucomed may not sponsor or cover expenses of
Healthcare Professionals to attend conferences organised by medical societies, professional conference organisers
or other third-parties unless the conference is in compliance with the Eucomed Code of Ethical Business Practice.
This information will only be posted on www.ethicalmedtech.eu if you have selected the option in your application
form
Sincerely,
Christine SAINVIL
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
4
ÜBERSICHTSPLAN & GELÄNDEÜBERSICHT
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
5
ANERKENNUNG DER INDUSTRIE
Als Anerkennung für die Unterstützung des DKOU 2015 werden alle Partner und Ausstellende namentlich in einem
Ausstellerverzeichnis auf der Kongress-Homepage www.dkou.de, im Vorprogramm (bei Anmeldung bis zum
31. März 2015), im Hauptprogramm, in der Kongressapp „DKOU mobil“ sowie auf Aushängen vor Ort während
des Kongresses gelistet.
In Abhängigkeit der gesamten Summe, für die Marketingleistungen beim DKOU2015 gebucht werden, können in
2015 erstmalig die folgenden Partnerschafts-Level erreicht werden:
Partnerschafts-Level
Summe
Partner (Stufe 3)
ab 200.000 €
Partner (Stufe 2)
110.000 € bis 199.999 €
Partner (Stufe 1)
75.000 bis 109.999 €
Partnern des Kongresses stehen in Abhängigkeit des erreichten Partnerlevels zusätzlich die folgenden
Präsentationsmöglichkeiten und/oder Veröffentlichungen zu:
Partner (Stufe 3)




Freie Standwahl (bei mehreren Partnern dieses Levels entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung die
Wahlreihenfolge)
Erweiterte Veröffentlichung mit Logo inkl. ggf. Verlinkung zur Firmenwebsite und Nennung des
Partnerschafts-Levels in den Kongressmedien
Nennung als Partner auf einem Roll-Up vor Ort im Eingangsbereich der Messe Süd
Platzierung eines Werbebanners auf einer Hauptseite der Kongresswebsite www.dkou.org
Partner (Stufe 2)



Erweiterte Veröffentlichung mit Logo inkl. ggf. Verlinkung zur Firmenwebsite und Nennung des
Partnerschafts-Levels in den Kongressmedien
Nennung als Partner auf einem Roll-Up vor Ort im Eingangsbereich der Messe Süd
Platzierung eines Werbebanners auf einer Hauptseite der Kongresswebsite www.dkou.org
Partner (Stufe 1)


Erweiterte Veröffentlichung mit Logo inkl. ggf. Verlinkung zur Firmenwebsite und Nennung des
Partnerschafts-Levels in den Kongressmedien
Nennung als Partner auf einem Roll-Up vor Ort im Eingangsbereich der Messe Süd
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
6
INDUSTRIEAUSSTELLUNG
Die Industrieausstellung ist mit etwa 250 ausstellenden Firmen/Institutionen neben dem wissenschaftlichen
Programm ein wesentlicher Bestandteil des Kongresses. Sämtliche gastronomischen Angebote sind in die
Ausstellung integriert, die für die Industrie eine geeignete Plattform zur Kontaktpflege und Knüpfung neuer
Kontakte darstellt.
Die Standverteilung erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldung unter Berücksichtigung der jeweiligen Treuepunkte.
Partner der Stufe 3 sind von dieser Regelung ausgeschlossen – sie können ihren Standplatz frei wählen.
Mietgebühren
Messegelände, Halle 2.2 & 4.2:
€ 500,- zzgl. MwSt. pro qm Stellfläche
jeweils zzgl. 10% Nebenkosten und einem Solidaritätsbeitrag von
€ 10,-/m² für das WIK-Forum (WIK-Soli.)
Zuschläge erfolgen für:
Eckstände (2 Seiten offen)
Kopfstände (3 Seiten offen)
Blockstände (4 Seiten offen)
zzgl. 10%
zzgl. 15%
zzgl. 20%
Die o. a. Preise gelten für die gesamte Ausstellungs-, Auf- und Abbauzeit und verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzl.
MwSt. Bei der Berechnung der gemieteten Standfläche wird jeder angefangene qm voll berechnet. Kosten für
zusätzliche Bestellungen (Standausstattung wie Standbau, Mobiliar, Stromanschlüsse etc.) werden gesondert
berechnet.
In den Mietgebühren und Nebenkosten ist Folgendes enthalten:
-
Nutzung der angemieteten Fläche zur Präsentation von Waren und Dienstleistungen.
Veröffentlichung des Firmennamens mit Verlinkung zur Firmen-Homepage auf einer Unterseite
„Industrie“ der Kongress-Homepage www.dkou.de.
Veröffentlichung von Firmenname und -sitz im Vorprogramm bei Anmeldung bis zum 31. März 2015.
Erhalt einer beliebigen Anzahl von Einladungs- und Vorprogrammen per Post.
Erhalt von Hauptprogrammen vor Ort in Berlin.
Erhalt eines laminierten Schildes mit der Standnummer vor Ort.
1 kostenfreier Auf-/Abbauausweis pro 3 qm Fläche.
1 kostenfreier Ausstellungsausweis pro 3 qm Fläche, der zum Besuch des wissenschaftlichen Programms
(außer kostenpflichtige Kurse) berechtigt.
Berechtigung vor Ort während des Kongresses Eintrittskarten für Kurse zu erwerben.
Veröffentlichung von Firmenname, -sitz und Standnummer im Hauptprogramm.
Veröffentlichung in einem Branchenverzeichnis im Hauptprogramm und auf einer Unterseite
„Industrie/Ausstellende nach Branchen“ der Kongress-Homepage www.dkou.de.
Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer in den Listen/Plänen, die im Veranstaltungsort
ausgehängt werden.
Service am Ausstellungs-Servicecounter vor Ort.
Abfallentsorgung beim Auf- und Abbau.
Verlegen von Teppichboden in den Gängen und Gangreinigung vor Ort.
Veröffentlichung von Firmenname, -anschrift und Standnummer in der Kongressapp „DKOU mobil“.
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
7
Für einen Mitausstellenden am Stand werden € 800,-- zzgl. MwSt. berechnet.
In den Mitausstellergebühren ist Folgendes enthalten:
-
Mitnutzung der Fläche des Hauptausstellers gemäß Absprache.
Veröffentlichung des Firmennamens mit Verlinkung zur Firmen-Homepage auf einer Unterseite
„Industrie“ der Kongress- Homepage www.dkou.de.
Veröffentlichung von Firmenname und -sitz im Vorprogramm bei Anmeldung bis zum 31. März 2015.
Erhalt einer beliebigen Anzahl von Einladungs- und Vorprogrammen per Post.
Erhalt von Hauptprogrammen vor Ort in Berlin.
1 kostenfreier Ausstellungsausweis, der zum Besuch des wissenschaftlichen Programms (außer
kostenpflichtige Kurse) berechtigt.
Berechtigung vor Ort während des Kongresses Eintrittskarten für Kurse zu erwerben.
Veröffentlichung von Firmenname, -sitz und Standnummer im Hauptprogramm.
Veröffentlichung in einem Branchenverzeichnis im Hauptprogramm und auf einer Unterseite
„Industrie/Ausstellende nach Branchen“ der Kongress-Homepage www.dkou.de.
Veröffentlichung von Firmennamen und Standnummer in den Listen/Plänen, die im Veranstaltungsort
ausgehängt werden.
Service am Ausstellungs-Servicecounter vor Ort.
Veröffentlichung von Firmenname, -anschrift und Standnummer in der Kongressapp „DKOU mobil“.
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
8
VERFAHREN ZUR FLÄCHENZUTEILUNG
Ausstellereignung
Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Vertriebsfirmen und Importeure können nur als Aussteller
zugelassen werden, wenn sie das Exklusivvertriebsrecht für die Bundesrepublik Deutschland nachweisen können.
Intercongress GmbH entscheidet nach Rücksprache mit dem Initiator über die Zulassung eines Ausstellers. Es besteht kein
Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung.
Der Ausstellende darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise Überlassung an andere Unternehmer bedarf der
Zustimmung des Veranstalters und bedarf einer separaten, schriftlichen Anmeldung der Mitausstellenden. Der Veranstalter darf
den Preis für die Standmiete erhöhen oder eine zusätzliche Mitausstellungs-Gebühr erheben. Die Mitausstellenden haften für alle
Vertragspflichten als Gesamtschuldner.
Der Ausstellende muss in einem positiven finanziellen Ansehen bei Intercongress GmbH stehen. Der Veranstalter behält sich das
Recht vor, Unternehmen, die in der Vergangenheit ihren finanziellen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen sind, die
Zulassung zur Veranstaltung zu entziehen.
Flächenzuteilungsverfahren
Ausstellungsflächen werden nach einer Rangfolge entsprechend des Umfangs und der Dauer der Unterstützung im Rahmen der
Beteiligung am gemeinsamen Kongress von BVOU, DGOOC und DGU seit 2003 vergeben.
Pro Teilnahmejahr seit 2003 werden 2 Treue-Punkte vergeben, so dass 24 Gruppen mit 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14,
15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 oder 24 Punkten entstehen. Ungerade Punktzahlen ergeben sich durch Punktabzug wegen
verspäteter Zahlung oder vorzeitigem Abbau.
Aktuelle Treuepunkte:
57 Firmen mit
24 Treue-Punkten
50 Firmen mit
18 bis 23 Treue-Punkten
66 Firmen mit
12 bis 17 Treue-Punkten
58 Firmen mit
8 bis 11 Treue-Punkten
143 Firmen mit
4 bis 7 Treue-Punkten
227 Firmen mit
1 bis 3 Treue-Punkten
Unternehmen, die mit anderen Unternehmen fusioniert haben, oder andere Unternehmen aufgekauft haben, können sich für die
Nutzung der höchsten Anzahl von Treue-Punkten entscheiden. Eine Addition von Treue-Punkten ist jedoch ausgeschlossen.
Alle Anträge für Übertragungen von Treue-Punkten müssen vor der Nutzung von allen beteiligten Unternehmen schriftlich bei
Intercongress eingegangen und durch Intercongress bestätigt worden sein.
Darüber hinaus behält sich Intercongress GmbH das Recht vor, anderweitige Verfahren zur Flächenvergabe anzuwenden, sofern
diese besser geeignet erscheinen.
Die Ausstellung wird gemäß einer optimalen Flächennutzung aufgeplant. Bei Bedarf wird Intercongress GmbH die erste Aufplanung
jedoch abändern, um allen Wünschen gerecht zu werden.
Auswahl von Standflächen
Bitte teilen Sie uns auf dem Formular „Standanmeldung“ die von Ihnen gewünschte Standgröße, Standart und Ausstellungshalle
mit. Sie sind in Ihrer Angabe völlig frei, da ab Anfang April eine Aufplanung der Hallen 2.2 und 4.2 gemäß den gemachten
Wünschen erfolgt.
Da bei Firmen mit der gleichen Anzahl an Treue-Punkten das Eingangsdatum der Standanmeldung über die bevorzugte
Berücksichtigung bei der Flächenzuteilung entscheidet, ist es sinnvoll, die Standanmeldung so früh wie möglich einzusenden.
Sollten nicht alle Ihre auf der Standanmeldung angegebenen Wünsche zu realisieren sein, werden Sie einen Vorschlag erhalten,
der sich an der von Ihnen angegebenen Standgröße orientiert.
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
9
Flächenvergabe
Um an der ersten Flächenvergabe teilnehmen zu können, muss Ihre Standanmeldung bis zum 31. März 2015 bei Intercongress
GmbH eingegangen sein. Ausschlaggebend ist der Eingang in unserem Büro in der Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden – per Fax, EMail oder Post.
Der Erhalt Ihrer Anmeldung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen von Intercongress GmbH per E-Mail bestätigt. Bitte beachten Sie,
dass diese Zwischenbestätigung noch keine Bestätigung Ihrer Standwahl ist, sondern Sie lediglich über den Eingang Ihrer
Standanmeldung unterrichtet.
Anmeldungen, die bis zum 31. März 2015 bei Intercongress GmbH eingegangen sind, werden im Rahmen der ersten
Flächenvergabe berücksichtigt – bei Firmen mit der gleichen Anzahl an Treue-Punkten entscheidet das Eingangsdatum der
Standanmeldung über die bevorzugte Berücksichtigung bei der Flächenzuteilung. Daher ist es sinnvoll, die Standanmeldung so
früh wie möglich einzusenden.
Anmeldungen, die nach dem 31. März 2015 bei Intercongress GmbH eingehen, werden erst berücksichtigt, wenn die erste
Flächenvergabe erfolgt ist und die Standbestätigungen an die Ausstellenden versandt sind.
Falls zu diesem Zeitpunkt keine freien Flächen mehr verfügbar sind, werden diese Unternehmen auf eine Warteliste genommen.
Über die Platzierung auf der Warteliste entscheidet das Eingangsdatum der Standanmeldung. Intercongress versendet in diesem
Falle Benachrichtigungen über die Platzierung auf der Warteliste. Sobald Flächen durch Stornierung frei werden, werden diese
Unternehmen über die freien Flächen informiert.
Zahlungsbedingungen
Nach Zuteilung der Flächen werden Rechnungen über die Standgebühren versandt, die innerhalb von 4 Wochen zu begleichen sind
– das Zahlungsdatum wird auf der Rechnung ausgewiesen.
Rechnungen, die zum 20. Juli 2015 noch nicht vollständig bezahlt sind, können vom Veranstalter wieder storniert und die
zugeteilte Fläche kann – OHNE DASS ÜBER DIE STORNIERUNGSBESTÄTIGUNG HINAUS EINE WEITERE BENACHRICHTIGUNG
ERFOLGT - an ein anderes Unternehmen vermietet werden.
Bei verspätetem Zahlungseingang nach dem 20. Juli 2015 wird automatisch 1 Treue-Punkt abgezogen.
Kein Unternehmen wird zum Kongress eingelassen, solange die Standgebühr nicht vollständig bezahlt ist. Bitte beachten Sie, dass
bei offenen Rechnungen auch keine Auf-/Abbauausweise versandt werden.
Stornierungsbedingungen
Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen und sind erst mit schriftlicher Bestätigung durch Intercongress
gültig.
Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche bis zum 30. März 2015 fallen Kosten in Höhe von 25% der vollen
Standmiete ohne Nebenkosten an.
Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche ab dem 31. März 2015 bis zum 24. August 2015 werden 50% der
vollen Standmiete ohne Nebenkosten erhoben.
Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche ab dem 25. August 2015 oder bei Nichterscheinen des Ausstellers
zur Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühren.
Unternehmen, die Intercongress über ihr Nicht-Erscheinen nicht schriftlich informieren, werden zum DKOU 2016 nicht zugelassen.
Vorzeitiger Standabbau
Der Abbau der Ausstellungsstände erfolgt am Freitag, 23. Oktober 2015 ab ca. 18.30 Uhr. Der genaue Beginn der Abbauzeit wird
im Mai 2015 im Servicehandbuch festgelegt.
Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen der Stände ist nicht statthaft und wird mit einer Vertragsstrafe von 50% der
Standmiete geahndet.
Bei vorzeitigem Abbau wird zudem automatisch 1 Treue-Punkt abgezogen.
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
10
LUNCH-WORKSHOP/-SYMPOSIUM
Veranstaltungstage:
Dienstag, 20. Oktober bis Freitag, 23. Oktober 2015
Veranstaltungsdauer:
jew. 1 Std. in der Mittagspause, 13.00 – 14.00 Uhr
(zzgl. Auf- und Abbauzeit von je 15 Minuten vor Beginn und nach der Durchführung)
Bestuhlung:
Reihenbestuhlung
Beschilderung:
direkt vor dem Workshopraum; Vorsitzschilder sind NICHT inkludiert
Technik:
Standardtechnik für Datenprojektion (Beamer, Leinwand – Laptops NUR in den Sälen)
Gebühr:
Mittwoch/Donnerstag:
€ 5.000,- zzgl. MwSt. für Räume bis 80 Pers.
€ 8.000,- zzgl. MwSt. für Säle ab 100 Pers.
NEU: Alle Räume
mit festen Wänden!
Dienstag/Freitag
€ 4.000,- zzgl. MwSt. für Räume bis 80 Pers.
€ 7.000,- zzgl. MwSt. für Säle ab 100 Pers.
NEU: Scannen der
Teilnehmenden (Adressen)
durch Hostessen inklusive!
Hinweis: Ausrichter, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die
Nutzung der Werbeplattform einen Aufschlag von 2.000,- € zzgl. MwSt. pro Veranstaltung
entrichten. (inkl. 10 Ausstellerausweise)
Veröffentlichung:
Berücksichtigung im Vorprogramm bei Buchung bis 31. März 2015
Zusätzliche Angebote:
Für einen Aufpreis von € 1.500,- zzgl. MwSt. können Sie Ihre Veranstaltung aufzeichnen
und als Webcast bei „DKOU im Web“ einstellen lassen.
nach Eingangsdatum der Anmeldung.
Raumvergabe:
Zahlungs- und Stornierungsbedingungen: Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress
GmbH für die Durchführung von Kongress begleitenden Veranstaltungen.
BESPRECHUNGSRAUM
Veranstaltungstage:
Nutzungsdauer:
Beschilderung:
Technik:
Gebühr:
Hinweise:
Raumvergabe:
Dienstag, 20. Oktober bis Freitag, 23. Oktober 2015
Am jeweils gebuchten Tag während der Ausstellungszeit
(08.30 – 18.30 Uhr) inkl. Auf- und Abbauzeit
Raumbeschilderung und Vorsitzschilder sind NICHT inkludiert
Technik für Datenprojektion (Beamer, ggf. Leinwand) inklusive
Halber Tag (8.30 – 12:30 Uhr bzw. 14:30 – 18:30 Uhr)
€ 800,- zzgl. MwSt. für Räume bis 49 m² (Blockbestuhlung, Umbestuhlung gegen Aufpreis)
€ 1.100,- zzgl. MwSt. für Räume ab 50 m² (Reihenbestuhlung, KEINE Umbestuhlung möglich)
Ganzer Tag (8.30 – 18:30 Uhr)
€ 1.500,- zzgl. MwSt. für Räume bis 49 m² (Blockbestuhlung, Umbestuhlung gegen Aufpreis)
Nur für interne Nutzung (keine Kundenworkshops!) - keine Veröffentlichung im
Programm – nur für ausstellende Firmen buchbar!
Räume sind ohne Tageslicht/Fenster
nach Eingangsdatum der Anmeldung.
Zahlungs- und Stornierungsbedingungen: Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress
GmbH für die Durchführung von Kongress begleitenden Veranstaltungen.
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
11
ANZEIGENSCHALTUNG
VORPROGRAMM
Auflage: 18.000 Stück (teilw. digital)
Format: DIN A5 (vertikal)
Sprache: deutsch
Preis je Anzeige (4-farbig):
4. Umschlagseite
3. Umschlagseite
2. Umschlagseite
Ggü. Inhaltsverzeichnis
Innenteil
€ 4.500,- zzgl. MwSt.
€ 4.000,- zzgl. MwSt.
€ 4.000,- zzgl. MwSt.
€ 4.000,- zzgl. MwSt.
€ 3.000,- zzgl. MwSt.
Beilage (zzgl. Materialkosten)
Buchzeichen (exklusiv, zzgl. Materialkosten)
Einhefter (Doppelseite)
€ 3.500,- zzgl. MwSt.
€ 4.000,- zzgl. MwSt.
€ 4.000,- zzgl. MwSt.
Anzeigenschluss: 31. März 2015
INTERNATIONALES PROGRAMM
Auflage: 4.200 Stück (Digital per E-Mail, KEIN Druckerzeugnis)
Verteiler: Mitglieder von 58 Europäischen Fachgesellschaften
Format: DIN lang (vertikal)
Sprache: englisch
Preis je Anzeige (4-farbig):
4. Umschlagseite
€ 1.200,- zzgl. MwSt.
Anzeigenschluss: 15. Mai 2015
PHYSIOTHERAPIEPROGRAMM
Auflage: 4.400 Stück
Format: DIN lang (vertikal)
Sprache: deutsch
Preis je Anzeige (4-farbig):
4. Umschlagseite
Je Einlage (max. 3)
€ 1.200,- zzgl. MwSt.
€ 1.000,- zzgl. MwSt.
Anzeigenschluss: 30. Mai 2015
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
12
PFLEGEPROGRAMM
Auflage: 2.000 Stück
Format: DIN lang (vertikal)
Sprache: deutsch
Preis je Anzeige (4-farbig):
4. Umschlagseite
Je Einlage (max. 3)
€ 900,- zzgl. MwSt.
€ 800,- zzgl. MwSt.
Anzeigenschluss: 23. Juni 2015
HAUPTPROGRAMM
Auflage: 7.000 Stück
Format: DIN A5 (vertikal)
Sprache: deutsch
Preis je Anzeige (4-farbig):
4. Umschlagseite
3. Umschlagseite
2. Umschlagseite
Ggü. Inhaltsverzeichnis
Innenteil
Nicht buchbar
€ 4.500,- zzgl. MwSt.
€ 4.500,- zzgl. MwSt.
€ 4.500,- zzgl. MwSt.
€ 3.500,- zzgl. MwSt.
Beilage (zzgl. Materialkosten)
Buchzeichen (exklusiv, zzgl. Materialkosten)
Einhefter (Doppelseite)
€ 3.500,- zzgl. MwSt.
€ 6.000,- zzgl. MwSt.
€ 4.000,- zzgl. MwSt.
Anzeigenschluss: 21. August 2015
EINLADUNG ZUR ERÖFFNUNGSVERANSTALTUNG (NEU IN 2015)
Auflage: 550 Stück (Versand erfolgt ausschließlich an VIPs)
Format: DIN A5 (vertikal)
Sprache: deutsch
Preis je Anzeige (4-farbig):
4. Umschlagseite
€ 1.000,- zzgl. MwSt.
Anzeigenschluss: 30. Juli 2015
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
13
MARKETINGLEISTUNGEN
DKOU IM WEB
Leistungen:
 Live-Streaming von Vorlesungen, Abruf von Workshops sowie für
ausgewählte Vorträge („Tipps & Tricks“ u. Ä.)
 Firmenbranding/Werbung auf der Plattform
dkouimweb.dkou.org, inkl. Firmenlogo und Verlinkung zur
Unternehmenshomepage
 Nennung als Partner im Hauptprogramm und auf der KongressHomepage mit Logo
Preis:
€ 5.000,- zzgl. MwSt. für 12 Monate
BANNER IM INTERNET
Platzierung eines Webebanners auf der Kongresshomepage www.dkou.org.
Netzpräsenz der Domäne:
Netzpräsenz der Werbung:
Reichweite:
Anzahl der Werbe-Einblendungen:
bis 31.03.2016
10 Arbeitstage nach Dateneingang
über 100.000 Zugriffe in 2014
max. 1 Banner pro Seite
Preis je Werbebanner:
Hauptseiten (gemäß Menü)
Unterseiten (gemäß Menü)
€ 2.000,- zzgl. MwSt.
€ 1.000,- zzgl. MwSt.
Zusatzleistungen (Graphische Ausgestaltung, Animation)
auf Anfrage
TEILNEHMERMAILING
Versand eines Werbe-E-Mailing an die ca. 4.000 vorangemeldeten Teilnehmenden 1 Woche vor Beginn des
Kongresses.
Das E-Mailing wird an die Teilnehmenden mit dem Betreff DKOU 2015 versendet. Der Inhalt ist frei bestimmbar – z.
B. Ihre persönliche Einladung an den Stand oder zu einer besonderen Aktion während des DKOU oder auch nur Infos
zu einem Produkt. Sogar ein pdf mit weiteren Infos kann angehängt werden. Alle Adressaten werden persönlich
angeschrieben.
Der Vorteil eines solchen E-Mailings ist, dass ausschließlich Personen kontaktiert werden, die tatsächlich beim DKOU
anwesend sein werden und man dadurch extrem gezielt bewerben kann.
Marketinggebühr
€ 4.000,- zzgl. MwSt.
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
14
SAAL-INFOSYSTEM
Im Rahmen des DKOU bieten wir allen Ausstellenden und Partnern die Möglichkeit an
den Kongresstagen einen Infotext bzw. eine Ankündigung auf den 20
Plasmabildschirmen (Saal-Infosystem) vor den Vortragssälen zu schalten. Diese
Werbeleistung eignet sich insbesondere hervorragend zur Ankündigung eines
Firmenworkshops oder von geplanten Aktionen am Ausstellungsstand.
„S-Paket“: Pro halbem Tag werden max. 3 verschiedene Werbetexte PERMANENT
eingeblendet. Ein Werbetext darf maximal 20 Wörter umfassen.
Preis je Werbetext:
500,- € zzgl. MwSt. pro halbem Tag
Einblendungszeit:
Vormittags:
Nachmittags:
08.30 – 13.30 Uhr
13:30 – 18:30 Uhr
„L-Paket“: Pro Tag kann eine Werbeseite exklusiv ganzflächig eingeblendet
werden. Diese Seite wird im Wechsel mit der Sitzungsübersicht gezeigt.
Preis:
1.500,- € zzgl. MwSt. pro Tag
DIGITALE PAUSENPRÄSENTATION (FILM)
Leistung:
Dauer der Präsentation:
Einblendung eines Films/einer digitalen Pausenpräsentation
in allen 15 Vortragssälen auf dem Gelände des DKOU
(inkl. Hauptvortragssaal „Festsaal“) in allen Pausen.
Dienstag, 20. Oktober 2015
Mittwoch, 21 Oktober 2015
Donnerstag, 22. Oktober 2015
Freitag, 23. Oktober 2015
ca. 2 Minuten (läuft permanent in Schleife)
Max. Anzahl Präsentationen:
1 pro Tag
Preis:
1.500,- € zzgl. MwSt. pro Tag (für alle 15 Säle)
Termine:
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
15
ABSTRACT-CD
Leistungen des
Kongresses:












CD-Produktion mit allen angenommenen Kongress-Abstracts im Modell „Digifile“
Abstracts sind inkl. Graphiken, Bildern, Tabellen auf der CD
Volltextsuche
Startlayout im Kongressdesign
CD-Lizenz für Windows
Lizenz für ISBN und ISSN Nummern und damit verbundene Zitierfähigkeit
Anlieferung zum Kongressort
Koordination des Handlings
Hinweis auf Ausgabe der Abstracts am Ausstellungsstand im Kongressprogramm
und auf der Kongresswebsite (nach Wunsch mit Logo)
Überlassung eines Scanners zum Erfassen der Daten der CD-Abholer am Stand vom
20. – 23.10.2015
Versand der generierten Adressen als Excel-Datei per E-Mail bis zum 27.10.2015
Schalten einer 1-seitigen pdf-Datei als „Pausenslide“ in allen 15 Vortragssälen in
allen Pausen an allen 4 Kongresstagen
Leistungen des
Partners:
 Layouts für das Digifile (6 Seiten) werden vom Partner oder dessen Werbeagentur
bereitgestellt
 Titelseite muss das Kongress-CI enthalten
 Auf CD-Label werden Kongress-CI und Sponsorenlogo abgebildet
 Die Gestaltung der Innenseiten ist vom Partner frei wählbar
 Die Ausgabe der CDs an die Teilnehmenden erfolgt am Ausstellungsstand des Partners
Preis:
€ 10.500,- zzgl. MwSt. /3.500 Stück
Anmeldeschluss:
31. März 2015
NEU: Das Einfügen von Videos und
Broschüren des Partners ist auf
Anfrage zusätzlich möglich
BARCODE-SCANNER
Leistungen:
NEU: Die Scanner sind
mit einem Tablet-PC
verbunden, auf dem
konkrete Abfragen
gemacht werden können
 Anmietung von Barcode-Scannern während des DKOU 2015 zum eigenhändigen
Scannen der Barcodes auf den Teilnehmerbadges.
 Einfache Leaderfassung durch leistungsstarken Barcodescanner gekoppelt an ein
Tablet mit großem Display
 Sofortige Anzeige gescannter Adressdaten
 Zusendung der Adressdaten (Name, Anschrift, E-Mail Adresse) durch Intercongress
im Anschluss an die Veranstaltung als Excel-Datei per E-Mail.
Anmeldeschluss:
1. Oktober 2015
Nachträgliche Bestellungen sowie Bestellungen vor Ort
sind nicht möglich.
Gebühr pro Scanner*:
€ 490,- zzgl. MwSt.
Die Zusatzoption zur Qualifizierung von Leads mit versch. Merkmalen und Nutzung eines frei
konfigurierbaren Umfragesystems kostet 200,- € zzgl. MwSt. pro Scanner zusätzlich.
Das Scannen der Teilnehmenden an Workshops/Symposien ist in der entsprechenden Gebühr bereits inkludiert.
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
16
DKOU MOBIL (KONGRESS-APP)
Alle Partner und Ausstellenden werden mit Firmennamen, Adresse und Standnummer in einem Ausstellerverzeichnis
in der Kongress-App „DKOU mobil“, die 2014 von 2.350 Usern genutzt wurde, veröffentlicht. Der DKOU bietet
darüber hinaus die Möglichkeit einer erweiterten Nennung, welche in folgenden Abstufungen buchbar ist:
APP-PAKET „MEDIUM“
Leistungen:
 Abbildung des Logos in der Ausstellerliste
 Detailscreen mit Logo der Firma
 Verknüpfung der Ausstellerlistung mit dem Stand im Ausstellungsplan
(ohne Logo in PIN)
 Infotext bzgl. Firma und/oder Produkten (max. 1.000 Zeichen)
 Angabe der Kontaktdaten der Firma (Homepage, E-Mail, Facebook, Twitter)
Preis:
€ 300,- zzgl. MwSt.
Anmeldeschluss:
3. September 2015
APP-PAKET „LARGE“
Leistungen:
s. Leistungen App Paket „Medium“ – und zusätzlich:
 Verknüpfung der Ausstellerlistung mit dem Stand im Ausstellungsplan (mit Logo in PIN)
 Angabe der Kontaktdaten der Firma (Telefon, Homepage, E-Mail, Facebook, Twitter) mit
Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme
 Einstellung von 2 pdf-Dokumenten
 Suchfunktion für Firmenname und 3 weiteren Suchbegriffen
 Feedback-Formular
 Eintrag Workshop „organisiert von“ (mit Logo und Link)
 1 Banner als erster Eintrag in Zeittafel (rotierend)
Preis:
Anmeldeschluss:
€ 1.800,- zzgl. MwSt.
31. März 2015
APP-PAKET „EXTRA LARGE“
Leistungen:
s. Leistungen App Paket „Large“ – und zusätzlich:
 Angabe der Kontaktdaten der Firma (Telefon, Homepage, E-Mail,
Facebook, Twitter und Video) mit Möglichkeit zur direkten
Kontaktaufnahme
 5 eigene Produktseiten mit Foto inkl. Verlinkung der Produkte
zur Firmenseite
 Suchfunktion für Firmenname und 5 weiteren Begriffen (frei
wählbar)
 Erweiterte Kontaktangabe mit Bild, Profil und E-Mail-Kontakt
von 3 Mitarbeitern
 Vollseitige Anzeige nach Lade-Screen (mit Link)
 1 Banner als erster Eintrag in Zeittafel (rotierend)
 1 Push-Notification pro Kongresstag
 Einblendung von Produktinformationen (ganzseitig), wenn der
Besucher in die Nähe des Ausstellungs-standes kommt (i-Beacon)
Preis:
Anmeldeschluss:
€ 4.900,- zzgl. MwSt.
31. März 2015
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
17
W-LAN
Leistungen:




W-LAN Abdeckung in den Messehallen 2.2, 4.2 und 6.2 und im Eingangsbereich
Firmenbranding/Werbung auf der Portalseite und Verlinkung auf eine zu
benennende Website des Partners
Bestimmung des Passworts durch den Partner, welches allen Kongressteilnehmenden mitgeteilt und in Vor- sowie Hauptprogramm abgedruckt wird.
Nennung als Partner im Vor- und Hauptprogramm und auf der Kongress-Homepage
mit Logo
Max. Anzahl:
EXKLUSIV – 1 Partner
Preis:
€ 8.000,- zzgl. MwSt.
Anmeldeschluss:
31. März 2015
RUHEZONEN
Innerhalb der Ausstellungsflächen werden Sitzbereiche zur Erholung für alle Teilnehmenden, Vortragenden und
Ehrengäste eingerichtet. Der DKOU bietet allen Partnern und Ausstellenden die Möglichkeit eine (oder mehrere)
Ruhezonen mit Firmenlogos, Roll-Ups und Werbematerial auszustatten und sich somit als Partner einer
„Ruhezone“ zu präsentieren.
Marketinggebühr (pro Ruhezone)
€ 2.000,- zzgl. MwSt.
FIRMENLOGO AUF DER KONGRESSBESCHILDERUNG
Abdruck des Firmenlogos auf der gesamten Beschilderung innerhalb des Kongressgebäudes.
EXKLUSIVLEISTUNG: Begrenzt auf ein Unternehmen!
Marketinggebühr
€ 9.000,- zzgl. MwSt.
PLATZIERUNG VON FLAGGEN MIT FIRMENLOGO
Platzierung einer Flagge (Unternehmens- oder Produktfahne) vor dem Eingang der Messe Süd.
Marketinggebühr
bei Stellung von einer eigenen Flagge
inkl. Produktion einer Flagge
€ 1.500,- zzgl. MwSt.
€ 2.000,- zzgl. MwSt.
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
18
LANYARDS
Verteilung von 9.500 Lanyards mit Ihrem Firmenlogo und 2.500 Clips an alle Teilnehmenden, Vortragenden und
Ehrengäste.
Die Produktion der Lanyards mit Firmenlogo und dem Aufdruck "Deutscher Kongress für Orthopädie und
Unfallchirurgie, Berlin 2015" erfolgt durch den Sponsor.
EXKLUSIVLEISTUNG: Begrenzt auf ein Unternehmen
Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten)
€ 9.000,- zzgl. MwSt.
KONGRESSTASCHEN
Verteilung von 6.000 Kongresstaschen mit Ihrem Firmenlogo und dem Kongresslogo
an die Kongressteilnehmenden. Eine Tascheneinlage ist in der Marketinggebühr inkludiert.
EXKLUSIVLEISTUNG: Begrenzt auf ein Unternehmen!
Marketinggebühr
bei Stellung von 6.000 Kongresstaschen
inkl. Produktion von 6.000 Kongresstaschen
€ 3.000,- zzgl. MwSt.
€ 9.000,- zzgl. MwSt.
STIFTE & BLÖCKE
Einlage von je 6.000 Blöcken und Stiften mit Ihrem Firmenlogo in die Kongresstaschen für die
Kongressteilnehmenden.
EXKLUSIVLEISTUNG: Begrenzt auf ein Unternehmen!
Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten)
€ 2.000,- zzgl. MwSt.
STIFTE AM REGISTRIERUNGSCOUNTER
Zur Einschreibung am Registrierungscounter (Kongressbüro) benötigen die Teilnehmenden Stifte, da sie ihre eigenen
oft vergessen. Die werden nach Nutzung gern mitgenommen. Wir können deshalb insgesamt 1.000 Kugelschreiber
mit Ihrem Firmenlogo an Teilnehmenden am Registrierungscounter verteilen.
EXKLUSIVLEISTUNG: Begrenzt auf ein Unternehmen!
Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten)
€ 500,- zzgl. MwSt.
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland
Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
19
STANDANMELDUNG
Faxantwort bitte schnellstmöglich
- allerspätestens bis zum 31. März 2015 – an:
Anzahl Treuepunkte:
Intercongress GmbH
Kerstin Schwarz-Cloß, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden
fon +49 611 977 16-30 fax +49 611 977 16-16
kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
 Hersteller
Firma:
 Vertriebsfirma
__________________________________________ ____
Bitte geben Sie eventuelle Mitaussteller auf einer separaten Seite an (mit entsprechender Rechnungsadresse).
Straße:
PLZ, Ort, Land:
__________________________________________ ____
__________________________________________ ____
Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an.
Telefon/Fax:
__________________/_______________________ ____
E-Mail:
______________________________________________
Ansprechpartner:
 Herr
UST-/VAT-ID:
_____________________
Internetadresse:
 Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
______________________________________________
Eine Verlinkung von der Ausstellerliste zu Ihrer Homepage ist in der Standgebühr enthalten.
Gewünschte Standfläche:
.................. m² ( Länge ....... m x Tiefe ...... m) (Mindestgröße: 6 m²)
Bevorzugte Ausstellungshalle:  Halle 2.2
 Halle 4.2
 möglichst neben Firma: …………………………………..…
Standgebühr:
 NICHT neben Firma: ……….…………………………………….
500 € zzgl. MwSt. pro m² Stellfläche in den Hallen 2.2 & 4.2
zzgl. 10% Nebenkosten (für Aussteller-Service, Abfallentsorgung während Auf- und Abbau, Gangreinigung,
Überlassung eines kostenlosen Ausstellerausweises pro 3 m² Ausstellungsfläche zum Besuch der Vorträge
und der Eröffnungsveranstaltung sowie Eintrag in die Ausstellerlisten im Hauptprogramm, im Internet, in
der Kongressapp „DKOU mobil“ und vor Ort)
zzgl. einem Solidaritätsbeitrag von € 10,-/m² für das WIK-Forum (WIK-Soli.)
Rabatt für Start-Ups: 20% auf (die ersten) 6 qm Standfläche
(Gründungsjahr nachweislich 2014 oder 2015 – schriftlicher Nachweis muss der Standanmeldung beiliegen!)
Zuschläge:
Reihenstand (1 Seite offen)
Eckstand (2 Seiten offen)
Kopfstand (3 Seiten offen)
Blockstand (4 Seiten offen)
ohne Zuschlag
zzgl. 10%
zzgl. 15%
zzgl. 20%
Bitte geben Sie die Branche Ihrer Firma an (max. 3 Kategorien):
 Abrechnungsmanagement/Praxiseinrichtung
 Bewegungs-/Haltungsdiagnostik
 Computer/Software
 Kliniken
 Orthopädietechnik
 Stoßwellentherapie
 Arthroskopie
 Ausbildung/Weiterbildung
 Bildgebung
 Biomaterial
 Fachliteratur/Medien
 Implantate
 Medizinische Gesellschaften  Medizintechnik
 Pharmazeutika
 Physikalische Therapie
 Sonstiges: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
(Veröffentlichung ab 5 Nennungen)
Hinweis: Bei Stornierung eines Ausstellungsstandes nach dem 24.08.2015 oder bei Nichterscheinen des Ausstellers zur Veranstaltung
erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühren.
______________________
_ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Ort, Datum
Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand
ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
ANZEIGENSCHALTUNG
Faxantwort bitte an:
Intercongress GmbH
Kerstin Schwarz-Cloß, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden
fon +49 611 977 16-30 fax +49 611 977 16-16
kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
Firma:
______________________________________________
Straße:
______________________________________________
PLZ, Ort, Land:
______________________________________________
Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an.
Telefon/Fax:
__________________/___________________________
E-Mail:
______________________________________________
Ansprechpartner:
 Herr
UST-/VAT-ID:
_____________________
 Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
VORPROGRAMM (Auflage: 18.000 Stück)
4. Umschlagseite
3. Umschlagseite
2. Umschlagseite
Ggü. Inhaltsverzeichnis
Innenteil
Beilage (zzgl. Materialkosten)
Buchzeichen (exklusiv, zzgl. Materialkosten)
Einhefter (Doppelseite)
Anzeigenschluss: 31. März 2015
€ 4.500,Nicht buchbar
€ 4.000,€ 4.000,€ 3.500,€ 3.500,€ 4.000,€ 4.000,-
INTERNATIONALES PROGRAMM (Auflage: 4.200 Stück, Versand: Digital per E-Mail, KEIN Druckerzeugnis)
4. Umschlagseite
€1.200,Anzeigenschluss: 15. Mai 2015
PHYSIOTHERAPIEPROGRAMM (Auflage: 4.400 Stück)
4. Umschlagseite
Je Einlage (max. 3)
Anzeigenschluss: 31. Mai 2015
€ 1.200,€ 1.000,-
PFLEGEPROGRAMM (Auflage: 2.000 Stück)
4. Umschlagseite
Je Einlage (max. 3)
Anzeigenschluss: 23. Juni 2015
€
€
HAUPTPROGRAMM (Auflage: 7.000 Stück)
4. Umschlagseite
3. Umschlagseite
2. Umschlagseite
Ggü. Inhaltsverzeichnis
Innenteil
Beilage (zzgl. Materialkosten)
Buchzeichen (exklusiv, zzgl. Materialkosten)
Einhefter (Doppelseite)
Anzeigenschluss: 21. August 2015
Nicht buchbar
€ 4.000,€ 4.000,€ 4.000,€ 3.500,€ 3.500,€ 6.000,€ 4.000,-
900,800,-
EINLADUNG ZUR ERÖFFNUNGSVERANSTALTUNG (Auflage: 550 Stück, Versand ausschließlich an VIPs)
4. Umschlagseite
€ 1.000,(alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.)
______________________
_ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Ort, Datum
Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand
ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
LUNCH-WORKSHOP/-SYMPOSIUM
BESPRECHUNGSRAUM
Faxantwort bitte schnellstmöglich
- allerspätestens bis zum 31. März 2015 – an:
Intercongress GmbH
Lisa Dewes, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden
fon +49 611 977 16-75 fax +49 611 977 16-16
lisa.dewes@intercongress.de
Firma:
______________________________________________
Straße:
______________________________________________
PLZ, Ort, Land:
______________________________________________
Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an.
Telefon/Fax:
__________________/___________________________
E-Mail:
______________________________________________
Ansprechpartner:
 Herr
UST-/VAT-ID:
_____________________
Internetadresse:
______________________________________________
 Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Wir möchten folgende kongressbegleitende Veranstaltung durchführen:
 LUNCH-WORKSHOP/SYMPOSIUM
Bevorzugter Termin:
......... Oktober 2015, 13.00–14.00 Uhr
Bevorzugte Raumgröße:
Mi./Do.
Di./Fr.
Raum bis 80 Personen
Saal ab 100 Personen
€ 5.000,€ 8.000,-
€ 4.000,€ 7.000,-
Erwartete Teilnehmerzahl:
Art der Veranstaltung:
……………….
Workshop
Symposium
Sonstiges: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Optional:
Aufzeichnung der Veranstaltung und Einstellung als Webcast bei „DKOU im Web“
€ 1.500,-
 BESPRECHUNGSRAUM
Bevorzugter Termin:
......... Oktober 2015
Nutzungsdauer:
Vormittags
Bevorzugte Raumgröße:
Raum bis 49 m²
 Raum ab 73 m²
Art der Veranstaltung:
Nachmittags
halber Tag
ganzer Tag
€ 800,€ 1.100,-
€ 1.500,-  
 Sitzung/Besprechung
 Präsentation
Ganzer Tag
 Sonstiges: _ _ _ _ _ _ _ _
(alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.)
______________________
_ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Ort, Datum
Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand
ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
MARKETINGLEISTUNGEN
Faxantwort bitte schnellstmöglich an:
Intercongress GmbH
Kerstin Schwarz-Cloß, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden
fon +49 611 977 16-30 fax +49 611 977 16-16
kerstin.schwarz-closs@intercongress.de
Firma:
______________________________________________
Straße:
______________________________________________
PLZ, Ort, Land:
______________________________________________
Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an.
Telefon/Fax:
__________________/___________________________
E-Mail:
______________________________________________
Ansprechpartner:
 Herr
UST-/VAT-ID:
_____________________
 Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Wir möchten folgende kongressbegleitende Marketingleistung buchen:
DKOU im Web
€ 5.000,Banner im Internet
 Hauptseiten
€ 2.000, Unterseiten
€ 1.000,Teilnehmermailing
€ 4.000,Saal-Infosystem
 Infotext, halber Tag
Datum: ……….Oktober 2015
 Vormittags Nachmittags
€
500, Infotext, ganzer Tag
Datum: ……….Oktober 2015
€ 1.000, Einblendung ganzer Tag
Datum: ……….Oktober 2015
€ 1.500,Digitale Produkt-Präsentation/Film während der Sitzungspausen (pro Tag)
€ 1.500,Gewünschter Tag: ………. Oktober 2015
Abstract-CD (pro 3.500 Stück)
€ 10.500,Barcode-Scanner
Anzahl benötigter Scanner für den Ausstellungsstand: …………
(pro Scanner)
€
490,Anzahl gewünschter Zusatzoptionen: …………
(pro Scanner)
€
200,DKOU mobil (Kongress-App)
App-Paket „Medium“
€
300,App-Paket „Large“
€ 1.800,App-Paket „Extra Large“
€ 4.900, W-LAN
€ 8.000,Ruhezonen (pro Ruhezone)
€ 2.000,Anzahl gewünschter Ruhezonen: …………
 Firmenlogo auf der Kongressbeschilderung
€ 9.000,Platzierung von Flaggen mit Firmenlogo
Stellung von einer eigenen Flagge
€ 1.500,inkl. Produktion einer Flagge
€ 2.000,Kongresstaschen
Stellung von 6.000 Kongresstaschen
€ 3.000,inkl. Produktion von 6.000 Kongresstaschen
€ 9.000,Stifte & Blöcke
€ 2.000,Stifte am Registrierungscounter
€
500,Werbung außerhalb der Standfläche (Werbeläufer o. Ä.)
ab € 10.000,Sonstiges: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
nach Absprache
(alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.)
______________________
_ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Ort, Datum
Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand
ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ausstellungsflächen
1.
1.1.
Allgemeines
Vertragspartner des Mietvertrages sind der Veranstalter und der Aussteller. In den
Kongressdrucksachen (Einladungs-/Vor-/Hauptprogramm) wird ausgewiesen, wer der
Veranstalter der Veranstaltung ist. Falls Intercongress GmbH nicht selbst als Veranstalter
auftritt, wird der Veranstalter bei Abschluss, Änderung und Ausübung von Gestaltungsrechten
sowie bei der Durchführung des Vertrages von der Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185
Wiesbaden (im Folgenden: „IC"), vertreten.
1.2.
Die Leistungen des Veranstalters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für die Teilnahme des Ausstellers an künftigen
Veranstaltungen des Veranstalters, sofern dieser auch insoweit von IC vertreten wird. Von
diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Bedingungen des
Ausstellers werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn der Veranstalter seine
Leistungen ohne weitere Vorbehalte ausführt.
2.
2.1.
Angebot und Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bzgl. der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsangebot des Ausstellers erfolgt durch Einsendung
des ausgefüllten Anmeldeformulars. Der Aussteller ist bis vier Wochen nach Ablauf der dort
angegebenen Anmeldefrist an dieses Angebot gebunden. Ist die Anmeldefrist bereits
abgelaufen, so ist der Aussteller bis vier Wochen nach Abgabe seines Angebotes an dieses
gebunden. Handelt es sich um einen Kaufmann, so ist der Inhalt der Standbestätigung für den
Vertrag auch dann maßgeblich, wenn er vom Inhalt der Anmeldung abweicht und der Aussteller
nicht innerhalb von 14 Tagen der Änderung widerspricht.
2.2.
Vertragsinhalt werden auch die Hausordnung, das Warenverzeichnis sowie die
organisatorischen und technischen Bestimmungen, die dem Aussteller vor der Veranstaltung
zugehen.
3.
3.1.
Zulassung zur Veranstaltung
IC entscheidet nach Rücksprache mit dem Veranstalter über die Zulassung eines Ausstellers.
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.
3.2.
Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Vertriebsfirmen und Importeure
können nur als Aussteller zugelassen werden, wenn sie das Exklusivvertriebsrecht für die
Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Für gleiche Erzeugnisse eines Herstellers
darf nur jeweils ein Stand gemietet und für die Ausstellung verwendet werden. Stellt sich nach
Vertragsabschluß heraus, dass der Aussteller diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der
Veranstalter vom Vertrag zurück treten.
7.2.
Ist der Aussteller mit einer Zahlung im Verzug, so darf der Veranstalter Verzugszinsen in
Höhe von 5% p. a. über dem bei Verzugseintritt geltenden Basiszins fordern. Soweit nur
Kaufleute an dem Rechtsgeschäft beteiligt sind, beträgt der Zinssatz für
Entgeltforderungen bei Verzug 8% über dem Basiszins. Die Geltendmachung eines
höheren Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Dem Aussteller bleibt es
vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden nicht oder nur in geringerer Höhe
entstanden ist. Ist der Aussteller Kaufmann, ist er zwei Wochen nach Absendung der
Rechnung zur Zahlung der genannten Zinsen verpflichtet, ohne dass es einer Mahnung
bedarf.
7.3.
Bei der Verwertung derjenigen Gegenstände, an denen dem Veranstalter ein
Vermieterpfandrecht zusteht, ist dieser frei; die gesetzlichen Vorschriften sind, soweit
gesetzlich zulässig, abgedungen.
7.4.
Der Aussteller kann gegen Forderungen des Veranstalters aus dem Mietvertrag nur
solche Forderungen aufrechnen und nur hinsichtlich solcher Forderungen ein
Rückbehaltungsrecht geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
8.
8.1.
Änderungs- und Rücktrittsvorbehalte
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B.
Arbeitskampf, höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise zu
schließen oder abzusagen. Er wird dem Aussteller dies unverzüglich mitteilen. Im Fall
einer Verlegung oder Kürzung wird er den Aussteller auffordern, binnen einer
angemessenen Frist (in der Regel zwei Wochen) zu erklären, ob er hiermit einverstanden
ist. Widerspricht der Aussteller innerhalb dieser Frist nicht der Verlegung oder Kürzung,
gilt seine Zustimmung als erteilt. Der Veranstalter wird den Aussteller mit der
Fristsetzung auf die Bedeutung seines Schweigens ausdrücklich hinweisen. Widerspricht
der Aussteller, darf der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten .
8.2.
Sollte der Kongress aus Gründen, die nicht von IC zu vertreten sind (z.B.
Naturkatastrophen, Streik oder höhere Gewalt) nicht oder nicht in der angebotenen und
gebuchten Form durchgeführt werden können, besteht weder ein Anspruch auf
Erstattung der (anteiligen) Teilnahmegebühren/Ausstellungsgebühren noch auf Ersatz
sonstiger (Vermögens-)Schäden.
8.3.
Der Veranstalter darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Aussteller seine Zahlungen
einstellt oder über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
wenn das Unternehmen des Ausstellers aus anderen Gründen liquidiert wird.
3.3.
Der Aussteller darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise Überlassung an
andere Unternehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Dieser darf den Preis (Ziff. 6)
erhöhen. Die Mitaussteller haften für alle Vertragspflichten als Gesamtschuldner.
9.
9.1.
Haftungsbegrenzung
Der Veranstalter und IC sind nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Verlust oder
Beschädigung von Ausstellungsgut und Standeinrichtungen zu treffen.
4.
4.1.
Zuweisungen der Ausstellungsflächen
Die Zuweisung der Standflächen erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Es entscheidet das
Eingangsdatum bei IC.
9.2.
4.2.
IC behält sich vor, dem Aussteller abweichend von der Standbestätigung nachträglich einen
Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und
Ausgänge zum Messegelände oder zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen. Sofern eine
solche Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Aussteller
zumutbar ist, ein Festhalten an der Standbestätigung aber für den Veranstalter zu einer
unzumutbaren Härte führen würde, darf dieser vom Vertrag zurücktreten.
5.
5.1.
Standbau und Standgestaltung
Standbau und Standgestaltung müssen den allgemeinen wettbewerbs- und
ordnungsrechtlichen Regeln und technischen Schutzvorschriften entsprechen. Visuelle und
akustische Belästigungen der benachbarten Stände oder Verkehrsbehinderungen auf den
Stand- und Gangflächen dürfen nicht entstehen.
Der Veranstalter und IC haften - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für
Schäden, die den Ausstellern durch irrtümliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem
Standaufbau oder der Standgestaltungsgenehmigung, Katalogeintragungen, durch nicht
unverzüglich schriftlich gerügte Veränderungen der Standgröße sowie sonstige
fehlerhafte Serviceleistungen sowie aus anderem Rechtsgrund entstehen. Die
Haftbegrenzung gilt auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Gegen den
Veranstalter gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von vertraglichen
oder quasivertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt müssen innerhalb der
Ausschlussfrist von 6 Monaten klageweise geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist
beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme, spätestens jedoch ab der Beendigung der
Veranstaltung.
9.3.
Die gesetzliche Gewährleistung des Veranstalters bleibt unberührt.
10.
Schadenspauschalierung
Tritt der Aussteller, ohne hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder tritt der
Veranstalter aus einem in der Person des Ausstellers liegenden Grund vom Vertrag
zurück, so darf der Veranstalter den ihm durch den Rücktritt entstehenden Schaden
pauschal berechnen und dem Aussteller in Rechnung stellen. Die Pauschale beträgt.
5.2.
Die Stände müssen während der Öffnungszeiten personell besetzt und mit Ausstellungsgut
bestückt sein. Ein verfrühter Abbau ist nicht gestattet.
5.3.
Es dürfen nur Gegenstände ausgestellt werden, die dem Ausstellungsprogramm entsprechen,
angemeldet und fabrikneu sind. Andere Gegenstände dürfen nur dann ausgestellt werden,
wenn dies für die Darstellung bzw. den Funktionsablauf des zulässigen Ausstellungsobjektes
unabdingbar erforderlich ist.
5.4.
Der Verkauf von Ausstellungsware - auch von Messemustern, Software und Fachliteratur - an
Privatpersonen ist außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten unzulässig; im Übrigen sind
die Vorschriften der Preisangabenverordnung zu beachten.
5.5.
Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände auf Kosten des Ausstellers vom
Stand zu entfernen oder entfernen zu lassen, wenn ihre Ausstellung unzulässig ist und der
Aussteller sie auf Aufforderung durch den Veranstalter nicht unverzüglich entfernt. Ist die
Entfernung des Gegenstandes nicht möglich oder für die Herstellung eines zuverlässigen
Zustandes nicht genügend, darf der Veranstalter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
6.
6.1.
Preise
Die angegebenen Preise gelten pro angefangenen Quadratmeter Standfläche zzgl. der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Abzug für Hallenstützen erfolgt nicht. Bei den
angegebenen Preisen handelt es sich um Pauschalpreise für die gesamte Ausstellungszeit
einschließlich der Auf- und Abbautage.
6.2.
Nebenkosten für Strom, Mobiliar, Blumen, Dekoration etc. werden gesondert berechnet. Für
Mitaussteller werden zusätzliche Gebühren erhoben.
7.
7.1.
Zahlungsbedingungen
Die Standmiete ist zzgl. einer vom Veranstalter festzulegenden angemessenen Vorauszahlung
auf die Nebenkosten und zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer ohne Abzug mit Anmeldung und
Erteilung einer Rechnung durch IC zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich auf ein
noch zu benennendes Sonderkonto zu leisten. Ggf. anfallende Bank-/Zahlungsgebühren gehen
zu Lasten des entsendenden Unternehmens.
- 80 % der vollen Standmiete zzgl. Nebenkosten - aber ohne die Nebenkosten für Strom bei einem Rücktritt später als vier Wochen vor Ausstellung,
- 50 % der vollen Standmiete ohne Nebenkosten bei einem Rücktritt später als sechs
Monate vor Beginn der Ausstellung,
- 25 % der vollen Standmiete ohne Nebenkosten bei einem Rücktritt zu einem davor
liegenden Zeitpunkt.
Ist der tatsächlich entstandene Schaden höher, darf der Veranstalter den höheren
Schaden geltend machen. Weist der Aussteller nach, dass der Schaden unter den
Pauschalbeträgen liegt, hat er einen entsprechend geminderten Betrag zu leisten.
11.
Schlussbestimmungen
11.1. Erklärungen, die mit Bezug auf diesen Vertrag abgegeben werden, bedürfen der
Schriftform und sind erst dann gültig, wenn Sie von IC oder dem Veranstalter schriftlich
bestätigt werden.
11.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen
Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gilt eine wirksame Bedingung als vereinbart, die dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11.3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
11.4. Ist der Aussteller Kaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Freiburg Gerichtsstand. Der Veranstalter und IC
sind daneben aber auch berechtigt, den Aussteller an dessen allgemeinem Gerichtsstand
oder an einem etwa bestehenden besonderen Gerichtsstand zu verklagen.
Intercongress GmbH, 2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Kongress begleitenden
Veranstaltungen
1.
Allgemeines
1.1. Vertragspartner des Mietvertrages sind der Veranstalter und der Ausrichter der Kongress
begleitenden Veranstaltung (im Folgenden: „Ausrichter”). In den Kongressdrucksachen
(Einladungs-/Vor-/Hauptprogramm) wird ausgewiesen, wer der Veranstalter des Kongresses ist.
Falls Intercongress GmbH nicht selbst als Veranstalter auftritt, wird der Veranstalter bei
Abschluss, Änderung und Ausübung von Gestaltungsrechten sowie bei der Durchführung des
Vertrages von der Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden (im Folgenden: „IC"),
vertreten.
1.2. Die Leistungen des Ausrichters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für die Teilnahme des Ausrichters an künftigen
Veranstaltungen des Veranstalters, sofern dieser auch insoweit von IC vertreten wird. Von
diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Bedingungen des
Ausrichters werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn der Veranstalter seine
Leistungen ohne weitere Vorbehalte ausführt.
2.
Angebot und Vertragsabschluß
2.1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bzgl. der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsangebot des Ausrichters erfolgt durch Einsendung
des ausgefüllten Anmeldeformulars. Der Ausrichter ist bis vier Wochen nach Ablauf der dort
angegebenen Anmeldefrist an dieses Angebot gebunden. Ist die Anmeldefrist bereits abgelaufen,
so ist der Aussteller bis vier Wochen nach Abgabe seines Angebotes an dieses gebunden.
Handelt es sich um einen Kaufmann, so ist der Inhalt der Bestätigung für den Vertrag auch dann
maßgeblich, wenn er vom Inhalt der Anmeldung abweicht und der Ausrichter nicht innerhalb von
14 Tagen der Änderung widerspricht.
2.2. Vertragsinhalt werden auch die Hausordnung, das Warenverzeichnis sowie die organisatorischen
und technischen Bestimmungen des Austragungsortes.
3.
Zulassung zur Veranstaltung
3.1. IC entscheidet nach Rücksprache mit dem Veranstalter über die Zulassung eines Ausrichters. Es
besteht kein Anspruch auf Zulassung.
3.2. Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Vertriebsfirmen und Importeure
können nur als Ausrichter zugelassen werden, wenn sie das Exklusivvertriebsrecht für die
Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus,
dass der Ausrichter diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Veranstalter vom Vertrag
zurück treten.
3.3. Der Ausrichter darf die Kongress begleitende Veranstaltung nur selbst nutzen. Die vollständige
oder teilweise Überlassung an andere Unternehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
Dieser darf den Preis (Ziff. 6) erhöhen. Die Mitausrichter haften für alle Vertragspflichten als
Gesamtschuldner.
4.
Zuweisungen der Veranstaltungsräume
4.1. Die Zuweisung der Veranstaltungsräume erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Es entscheidet
das Eingangsdatum bei IC.
4.2. IC behält sich vor, dem Ausrichter abweichend von der Bestätigung nachträglich einen
Veranstaltungsraum in anderer Lage oder Größe zuzuweisen, Ein- und Ausgänge zum
Messegelände oder zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen. Sofern eine solche Änderung
unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Ausrichter zumutbar ist, ein
Festhalten an der Bestätigung aber für den Veranstalter zu einer unzumutbaren Härte führen
würde, darf dieser vom Vertrag zurücktreten.
5.
Gestaltung der Kongress begleitenden Veranstaltung
5.1. Die Kongress begleitende Veranstaltung muss den allgemeinen wettbewerbs- und
ordnungsrechtlichen Regeln und technischen Schutzvorschriften entsprechen. Visuelle und
akustische Belästigungen oder Verkehrsbehinderungen dürfen nicht entstehen.
5.2. Der Veranstaltungsraum muss während der Veranstaltungszeiten personell besetzt sein. Ein
verfrühter Abbau ist nicht gestattet.
6.
7.3. Bei der Verwertung derjenigen Gegenstände, an denen dem Veranstalter ein
Vermieterpfandrecht zusteht, ist dieser frei; die gesetzlichen Vorschriften sind, soweit
gesetzlich zulässig, ab bedungen.
7.4. Der Ausrichter kann gegen Forderungen des Veranstalters aus dem Mietvertrag nur solche
Forderungen aufrechnen und nur hinsichtlich solcher Forderungen ein
Rückbehaltungsrecht geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
8.
Änderungs- und Rücktrittsvorbehalte
8.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. Arbeitskampf,
höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise abzusagen. Er wird
dem Ausrichter dies unverzüglich mitteilen. Im Fall einer Verlegung oder Kürzung wird er
den Ausrichter auffordern, binnen einer angemessenen Frist (in der Regel zwei Wochen) zu
erklären, ob er hiermit einverstanden ist. Widerspricht der Ausrichter innerhalb dieser Frist
nicht der Verlegung oder Kürzung, gilt seine Zustimmung als erteilt. Der Veranstalter wird
den Ausrichter mit der Fristsetzung auf die Bedeutung seines Schweigens ausdrücklich
hinweisen. Widerspricht der Ausrichter, darf der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.
8.2. Sollte der Kongress aus Gründen, die nicht von IC zu vertreten sind (z.B.
Naturkatastrophen, Streik oder höhere Gewalt) nicht oder nicht in der angebotenen und
gebuchten Form durchgeführt werden können, besteht weder ein Anspruch auf
Erstattung der (anteiligen) Teilnahmegebühren/Ausstellungsgebühren noch auf Ersatz
sonstiger (Vermögens-)Schäden.
8.3. Der Veranstalter darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Ausrichter seine Zahlungen
einstellt oder über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
wenn das Unternehmen des Ausrichters aus anderen Gründen liquidiert wird.
9.
Haftungsbegrenzung
9.1. Der Veranstalter und IC sind nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Verlust oder
Beschädigung von eingebrachten Gütern des Ausrichters zu treffen.
9.2. Der Veranstalter und IC haften - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für
Schäden, die den Ausrichtern durch irrtümliche Angaben bei der Raumzuweisung, dem
Raumaufbau oder der Raumgestaltungsgenehmigung, Katalogeintragungen, durch nicht
unverzüglich schriftlich gerügte Veränderungen der Veranstaltungsraumgröße sowie
sonstige fehlerhafte Serviceleistungen sowie aus anderem Rechtsgrund entstehen. Die
Haftbegrenzung gilt auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Gegen den Veranstalter
gerichtete Schadensersatzansprüche
wegen Verletzung von vertraglichen oder
quasivertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt müssen innerhalb der
Ausschlussfrist von 6 Monaten klageweise geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist
beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme, spätestens jedoch ab der Beendigung der
Veranstaltung.
9.3. Die gesetzliche Gewährleistung des Veranstalters bleibt unberührt.
10. Schadenspauschalierung
Tritt der Ausrichter, ohne hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder tritt der
Veranstalter aus einem in der Person des Ausrichters liegenden Grund vom Vertrag zurück,
so darf der Veranstalter den ihm durch den Rücktritt entstehenden Schaden pauschal
berechnen und dem Ausrichter in Rechnung stellen. Die Pauschale beträgt
5.3. Es dürfen nur Gegenstände ausgestellt werden, die dem Veranstaltungsprogramm entsprechen,
angemeldet und fabrikneu sind. Andere Gegenstände dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn
dies für die Darstellung bzw. den Funktionsablauf des zulässigen Objektes unabdingbar
erforderlich ist.
- 80 % der vollen Veranstaltungsgebühr zzgl. Nebenkosten bei einem Rücktritt später als
vier Wochen vor Veranstaltung,
- 50 % der vollen Veranstaltungsgebühr ohne Nebenkosten bei einem Rücktritt später als
sechs Monate vor Beginn der Veranstaltung,
- 25 % der vollen Veranstaltungsgebühr ohne Nebenkosten bei einem Rücktritt zu einem
davor liegenden Zeitpunkt.
5.5. Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände auf Kosten des Ausrichters aus dem
Veranstaltungsraum zu entfernen oder entfernen zu lassen, wenn ihre Ausstellung unzulässig ist
und der Ausrichter sie auf Aufforderung durch den Veranstalter nicht unverzüglich entfernt. Ist
die Entfernung des Gegenstandes nicht möglich oder für die Herstellung eines zulässigen
Zustandes nicht genügend, darf der Veranstalter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Ist der tatsächlich entstandene Schaden höher, darf der Veranstalter den höheren
Schaden geltend machen. Weist der Ausrichter nach, dass der Schaden unter den
Pauschalbeträgen liegt, hat er einen entsprechend geminderten Betrag zu leisten.
Preise
6.1. Die angegebenen Preise gelten pro Veranstaltungstermin zzgl. der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Pauschalpreise
für die gesamte Veranstaltungszeit einschließlich der Auf- und Abbauzeit.
6.2. Nebenkosten für Strom, Mobiliar, Technik, Blumen, Dekoration etc. werden gesondert
berechnet. Für Mitausrichter werden zusätzliche Gebühren erhoben.
6.3. Ausrichter, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die Nutzung der
Webeplattform einen Aufschlag zwischen 500,- und 1.000,- € pro Workshop entrichten – je nach
Größe der Veranstaltung.
7.
7.2. Ist der Ausrichter mit einer Zahlung im Verzug, so darf der Veranstalter Verzugszinsen in
Höhe von 5% p. A. über dem bei Verzugseintritt geltenden Basiszins fordern. Soweit nur
Kaufleute an dem Rechtsgeschäft beteiligt sind, beträgt der Zinssatz für
Entgeltforderungen bei Verzug 8% über dem Basiszins. Die Geltendmachung eines höheren
Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Dem Ausrichter bleibt es vorbehalten,
nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Ist der Aussteller Kaufmann, ist er zwei Wochen nach Absendung der Rechnung zur
Zahlung der genannten Zinsen verpflichtet, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Zahlungsbedingungen
7.1. Die Veranstaltungsgebühr ist zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer ohne Abzug mit Anmeldung und
Erteilung einer Rechnung durch IC zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich auf ein
noch zu benennendes Sonderkonto zu leisten. Ggf. anfallende Bank-/Zahlungsgebühren gehen
zu Lasten des entsendenden Unternehmens.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Erklärungen, die mit Bezug auf diesen Vertrag abgegeben werden, bedürfen der
Schriftform und sind erst dann gültig, wenn Sie von IC oder dem Veranstalter schriftlich
bestätigt werden.
11.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen
zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der
sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine
wirksame Bedingung als vereinbart, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.
11.3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
11.4. Ist der Ausrichter Kaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen
allgemeinen Gerichtsstand, so ist Freiburg Gerichtsstand. Der Veranstalter und IC sind
daneben aber auch berechtigt, den Ausrichter an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder
an einem etwa bestehenden besonderen Gerichtsstand zu verklagen.
Intercongress GmbH, 2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen
1.
Allgemeines
1.1. Intercongress GmbH (im Folgenden: „IC") vermittelt für den Vertragspartner (im folgenden Auftraggeber) die Möglichkeit, Anzeigen in Druckunterlagen zu schalten bzw.
auf den Websites eines Kongressveranstalters Werbung in Form von Buttons, Bannern, Hyperlinks etc. im Internet zu veröffentlichen. In den Kongressdrucksachen
(Einladungs-/Vor-/Hauptprogramm) wird ausgewiesen, wer der Veranstalter der Veranstaltung ist. Falls Intercongress GmbH nicht selbst als Veranstalter auftritt, wird
der Veranstalter bei Abschluss, Änderung und Ausübung von Gestaltungsrechten sowie bei der Durchführung des Vertrages von der Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7,
65185 Wiesbaden (im Folgenden: „IC"), vertreten.
1.2. Die Leistungen von IC erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Werbeschaltungen auf Websites und Drucksachen. Von
diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
2.
Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Werbeaufträge für das Internet oder Druckmedien bedürfen der Schriftform oder elektronischen Form. Mündliche Absprachen sind rechtlich nicht verbindlich.
3.
Zulassung der Werbung
3.1. IC behält sich vor, Werbeaufträge im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.
4.
Gestaltung der Werbeschaltung
4.1. Die Werbeschaltung muss den allgemeinen Regeln, insbesondere dem Wettbewerbsrecht und den guten Sitten entsprechen. Die rechtliche Verantwortung hierfür liegt
allein beim Auftraggeber.
5.
Preise
5.1. Für den Werbeauftrag gilt ausschließlich die aktuelle Preisliste der jeweiligen Veranstaltung.
5.2. Eventuell anfallende Kosten von Kooperationspartnern werden von IC an den Auftraggeber in voller Höhe weitergegeben.
6.
Zahlungsbedingungen
6.1. Die Gebühren sind zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer ohne Abzug mit Anmeldung und Erteilung einer Rechnung durch IC zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich
auf ein noch zu benennendes Sonderkonto zu leisten. Ggf. anfallende Bank-/Zahlungsgebühren gehen zu Lasten des entsendenden Unternehmens.
6.2. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung im Verzug, so darf der Veranstalter Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem bei Verzugseintritt geltenden Basiszins fordern.
Soweit nur Kaufleute an dem Rechtsgeschäft beteiligt sind, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen bei Verzug 8% über dem Basiszins. Falls IC in der Lage ist, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen, darf sie diesen geltend machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden nicht oder in
geringerer Höhe entstanden ist. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist er zwei Wochen nach Absendung der Rechnung zur Zahlung der genannten Zinsen verpflichtet, ohne
dass es einer Mahnung bedarf.
6.3. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von IC aus dem Vermittlungsvertrag nur solche Forderungen aufrechnen und nur hinsichtlich solcher Forderungen ein
Zurückhaltungsrecht geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.
Änderungs- und Rücktrittsvorbehalte
7.1. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Ausfall/Störung des Kommunikationsnetzes, Rechnerausfall bei Dritten; Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden andauert)
übernimmt IC keine Haftung für das Erscheinen der Werbung.
7.2. IC darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder
wenn das Unternehmen des Ausrichters aus anderen Gründen liquidiert wird.
8.
Haftungsbegrenzung
8.1. Dritte (weitere Provider, Graphiker oder von IC beauftragte Firmen) und IC haften - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für Schäden, die dem Auftraggeber
durch irrtümliche Angaben, durch nicht unverzüglich schriftlich gerügte Veränderungen der Werbemittel sowie aus anderem Rechtsgrund entstehen. Die Haftbegrenzung
gilt auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Gegen IC gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von vertraglichen oder quasivertraglichen
Pflichtverletzungen sowie aus Delikt müssen innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten klage weise geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt ab dem
Zeitpunkt der Kenntnisnahme, spätestens jedoch ab der Beendigung der Veranstaltung.
8.2.
Sollte der Kongress aus Gründen, die nicht von IC zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen, Streik oder höhere Gewalt) nicht oder nicht in der angebotenen und
gebuchten Form durchgeführt werden können, besteht weder ein Anspruch auf Erstattung der (anteiligen) Teilnahmegebühren/Ausstellungsgebühren noch auf Ersatz
sonstiger (Vermögens-)Schäden.
8.3. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt im Übrigen unberührt.
9.
Schadenspauschalierung
9.1. Tritt der Auftraggeber, ohne hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder tritt IC aus einem in der Person des Auftraggebers liegenden Grund vom Vertrag zurück,
so darf IC den ihr durch den Rücktritt entstehenden Schaden pauschal berechnen und dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Pauschale beträgt
80 % der vollen Gebühren gemäß vorliegender Preisliste bei einem Rücktritt später als vier Wochen vor Schaltung des Werbemittels,
50 % der vollen Gebühren gemäß aktueller Preisliste bei einem Rücktritt später als drei Monate vor Schaltung des Werbemittels
25 % der vollen Gebühren gemäß aktueller Preisliste bei einem Rücktritt zu einem davor liegenden Zeitpunkt.
9.2. Ist der tatsächlich entstandene Schaden höher, darf IC den höheren Schaden geltend machen. Weist der Auftraggeber nach, dass der Schaden unter den
Pauschalbeträgen liegt, hat er einen entsprechend geminderten Betrag zu leisten.
9.3. Bei Sachleistungen/Gegengeschäften werden die für die Ersatzbeschaffung tatsächlich anfallenden Herstellungskosten als Berechnungsgrundlage angesetzt.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Erklärungen, die mit Bezug auf diesen Vertrag abgegeben werden, bedürfen der Schriftform oder elektronischen Schriftform und sind erst dann gültig, wenn Sie von IC
oder dem Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bedingung als vereinbart, die dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10.3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
10.4. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Freiburg Gerichtsstand. IC und die durch
IC vertretenen Veranstalter sind daneben aber auch berechtigt, Dritte an deren allgemeinem Gerichtsstand oder an einem etwa bestehenden besonderen Gerichtsstand
zu verklagen.
Intercongress GmbH, 2013