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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20. – 23. Oktober 2015 Buchungsunterlagen Industrie INHALTSVERZEICHNIS Allgemeine Ausstellerinformationen & Kontakt ........................................................................................................ 2 Statistische Informationen zu den Teilnehmenden .................................................................................................. 3 Eucomed-Bestätigung: „COMPLIANT“ ......................................................................................................................... 4 Übersichtsplan & Geländeübersicht ........................................................................................................................... 5 Anerkennung der Industrie .......................................................................................................................................... 6 Industrieausstellung ..................................................................................................................................................... 7 Verfahren zur Flächenzuteilung .................................................................................................................................. 9 Lunch-Workshop/-Symposium .................................................................................................................................. 11 Besprechungsraum ..................................................................................................................................................... 11 Anzeigenschaltung ...................................................................................................................................................... 12 Vorprogramm ............................................................................................................................................................ 12 Internationales Programm ........................................................................................................................................ 12 PhysiotherapieProgramm ......................................................................................................................................... 12 PflegeProgramm ....................................................................................................................................................... 13 Hauptprogramm ....................................................................................................................................................... 13 Einladung zur Eröffnungsveranstaltung (Neu in 2015) ............................................................................................. 13 Marketingleistungen................................................................................................................................................... 14 DKOU im Web ........................................................................................................................................................... 14 Banner im Internet .................................................................................................................................................... 14 Teilnehmermailing .................................................................................................................................................... 14 Saal-Infosystem ........................................................................................................................................................ 15 Digitale Pausenpräsentation (Film) ........................................................................................................................... 15 Abstract-CD .............................................................................................................................................................. 16 Barcode-Scanner ...................................................................................................................................................... 16 DKOU Mobil (Kongress-App) ..................................................................................................................................... 17 W-LAN ....................................................................................................................................................................... 18 Ruhezonen ................................................................................................................................................................ 18 Firmenlogo auf der Kongressbeschilderung ............................................................................................................. 18 Platzierung von Flaggen mit Firmenlogo ................................................................................................................... 18 Lanyards ................................................................................................................................................................... 19 Kongresstaschen ...................................................................................................................................................... 19 Stifte & Blöcke .......................................................................................................................................................... 19 Stifte am Registrierungscounter ............................................................................................................................... 19 ANHANG Buchungsformulare Allgemeine Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 1 ALLGEMEINE AUSSTELLERINFORMATIONEN & KONTAKT Kongress: Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2015 Datum: 20. - 23. Oktober 2015 Veranstaltungsort: Messe Berlin/Südgelände Berlin ExpoCenter City (Eingang Süd) Jafféstraße 14055 Berlin Tel.: +49 30 3038-2058 Veranstalter: Intercongress GmbH Ausstellungsflächen: im Messegelände: Hallen 2.2 und 4.2 KONGRESSPRÄSIDENTEN 2015 für den BVOU: Dr. med. H.-J. Hesselschwerdt Schwerpunktthemen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. für die DGU: Prof. Dr. med. M. Nerlich für die DGOOC: Prof. Dr. med. R. Krauspe Orthopädie und Unfallchirurgie im Wachstumsalter Regeneration vor Reparatur und Ersatz Endoprothetik und Revisionsendoprothetik Mobilität und Selbständigkeit im Alter Prävention: Von O(ben) bis U(nten) Wirbelsäulenerkrankungen und -verletzungen KONTAKT FÜR INDUSTRIEAUSSTELLUNG UND SPONSORING Intercongress GmbH Kerstin Schwarz-Cloß Wilhelmstr. 7 65185 Wiesbaden Tel.: +49 611 97716-30 Fax: +49 611 97716-16 kerstin.schwarz-closs@intercongress.de www.intercongress.de Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 2 STATISTISCHE INFORMATIONEN ZU DEN TEILNEHMENDEN Der DKOU ist mit über 11.000 Kongressteilnehmenden der größte medizinische Kongress im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie in Europa und zählt auf diesem Fachgebiet international zu einer der bedeutendsten Veranstaltungen. Die Teilnehmerstruktur setzt sich aus über 50% Chefärzten, Oberärzten und niedergelassenen Orthopäden/Chirurgen zusammen – und umfasst somit zahlreiche wichtige Entscheidungsträger für Ihr Unternehmen! Die Teilnehmer sind nicht nur thematisch stark spezialisiert, sondern auch hoch motiviert. Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Teilnehmerentwicklung der letzten fünf Jahre: Teilnehmerzahlen von 2010-2014 2014 1.266 2013 1.170 2012 1.005 2011 789 2010 868 0 11.419 8.004 2.149 11.635 8.320 2.145 11.055 7.954 2.096 8.840 11.680 2.051 11.508 8.597 2.043 2.000 4.000 gesamt 6.000 nationale TN 8.000 internationale TN 10.000 12.000 14.000 Ausstellende Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 3 EUCOMED-BESTÄTIGUNG: „COMPLIANT“ Dear Mrs. Kerstin Schwarz-Cloß, I refer to your pre-clearance request related to the DKOU - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2015 in Berlin (herewith referred to as the “Conference”). You have requested that we provide you with our decision as to whether or not the submitted criteria are compliant with the Eucomed Code of Ethical Business Practice. I am pleased to inform you that following our assessment we have determined that the below criteria have been determined as COMPLIANT, therefore PRE-CLEARED: Please note that this is a pre-clearance approval for the following criteria: - Geographic Location; - Conference Venue; The overall appropriateness of the conference is subject to the assessment of further information on the conference scientific programme (under the format of a timetable, highlighting for each hour the session title and faculty name), registration packages benefits, planned entertainment and social activities (if any) that must be submitted via the online form no later than 90 days prior to the conference starting date. subject to the following: a. In rendering this decision, we have relied on the documents and information which have been provided to us. We have not independently verified the accuracy of that information or of those documents nor have we determined whether they are up-to-date. b. This decision does not take into account national and local laws, regulations or professional or company codes that may impose more stringent requirements upon Eucomed members, members of national associations, Healthcare Professionals and/or conference organisers. Please note that this Pre-Clearance is a temporary one. The overall appropriateness of the conference is not subject solely to the pre-clearance procedure. At least 90 days prior to the conference start date, further information on the conference programme, registration packages, entertainment and social activities must be provided via the online form to the Compliance Officer in order for a full assessment to be conducted. Provided that the information submitted are complete, the Compliance Officer will than make a final determination on whether or not the conference in question is compliant with the Eucomed Code of Ethical Business Practice. Members of Eucomed and of national associations affiliated with Eucomed may not sponsor or cover expenses of Healthcare Professionals to attend conferences organised by medical societies, professional conference organisers or other third-parties unless the conference is in compliance with the Eucomed Code of Ethical Business Practice. This information will only be posted on www.ethicalmedtech.eu if you have selected the option in your application form Sincerely, Christine SAINVIL Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 4 ÜBERSICHTSPLAN & GELÄNDEÜBERSICHT Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 5 ANERKENNUNG DER INDUSTRIE Als Anerkennung für die Unterstützung des DKOU 2015 werden alle Partner und Ausstellende namentlich in einem Ausstellerverzeichnis auf der Kongress-Homepage www.dkou.de, im Vorprogramm (bei Anmeldung bis zum 31. März 2015), im Hauptprogramm, in der Kongressapp „DKOU mobil“ sowie auf Aushängen vor Ort während des Kongresses gelistet. In Abhängigkeit der gesamten Summe, für die Marketingleistungen beim DKOU2015 gebucht werden, können in 2015 erstmalig die folgenden Partnerschafts-Level erreicht werden: Partnerschafts-Level Summe Partner (Stufe 3) ab 200.000 € Partner (Stufe 2) 110.000 € bis 199.999 € Partner (Stufe 1) 75.000 bis 109.999 € Partnern des Kongresses stehen in Abhängigkeit des erreichten Partnerlevels zusätzlich die folgenden Präsentationsmöglichkeiten und/oder Veröffentlichungen zu: Partner (Stufe 3) Freie Standwahl (bei mehreren Partnern dieses Levels entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung die Wahlreihenfolge) Erweiterte Veröffentlichung mit Logo inkl. ggf. Verlinkung zur Firmenwebsite und Nennung des Partnerschafts-Levels in den Kongressmedien Nennung als Partner auf einem Roll-Up vor Ort im Eingangsbereich der Messe Süd Platzierung eines Werbebanners auf einer Hauptseite der Kongresswebsite www.dkou.org Partner (Stufe 2) Erweiterte Veröffentlichung mit Logo inkl. ggf. Verlinkung zur Firmenwebsite und Nennung des Partnerschafts-Levels in den Kongressmedien Nennung als Partner auf einem Roll-Up vor Ort im Eingangsbereich der Messe Süd Platzierung eines Werbebanners auf einer Hauptseite der Kongresswebsite www.dkou.org Partner (Stufe 1) Erweiterte Veröffentlichung mit Logo inkl. ggf. Verlinkung zur Firmenwebsite und Nennung des Partnerschafts-Levels in den Kongressmedien Nennung als Partner auf einem Roll-Up vor Ort im Eingangsbereich der Messe Süd Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 6 INDUSTRIEAUSSTELLUNG Die Industrieausstellung ist mit etwa 250 ausstellenden Firmen/Institutionen neben dem wissenschaftlichen Programm ein wesentlicher Bestandteil des Kongresses. Sämtliche gastronomischen Angebote sind in die Ausstellung integriert, die für die Industrie eine geeignete Plattform zur Kontaktpflege und Knüpfung neuer Kontakte darstellt. Die Standverteilung erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldung unter Berücksichtigung der jeweiligen Treuepunkte. Partner der Stufe 3 sind von dieser Regelung ausgeschlossen – sie können ihren Standplatz frei wählen. Mietgebühren Messegelände, Halle 2.2 & 4.2: € 500,- zzgl. MwSt. pro qm Stellfläche jeweils zzgl. 10% Nebenkosten und einem Solidaritätsbeitrag von € 10,-/m² für das WIK-Forum (WIK-Soli.) Zuschläge erfolgen für: Eckstände (2 Seiten offen) Kopfstände (3 Seiten offen) Blockstände (4 Seiten offen) zzgl. 10% zzgl. 15% zzgl. 20% Die o. a. Preise gelten für die gesamte Ausstellungs-, Auf- und Abbauzeit und verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzl. MwSt. Bei der Berechnung der gemieteten Standfläche wird jeder angefangene qm voll berechnet. Kosten für zusätzliche Bestellungen (Standausstattung wie Standbau, Mobiliar, Stromanschlüsse etc.) werden gesondert berechnet. In den Mietgebühren und Nebenkosten ist Folgendes enthalten: - Nutzung der angemieteten Fläche zur Präsentation von Waren und Dienstleistungen. Veröffentlichung des Firmennamens mit Verlinkung zur Firmen-Homepage auf einer Unterseite „Industrie“ der Kongress-Homepage www.dkou.de. Veröffentlichung von Firmenname und -sitz im Vorprogramm bei Anmeldung bis zum 31. März 2015. Erhalt einer beliebigen Anzahl von Einladungs- und Vorprogrammen per Post. Erhalt von Hauptprogrammen vor Ort in Berlin. Erhalt eines laminierten Schildes mit der Standnummer vor Ort. 1 kostenfreier Auf-/Abbauausweis pro 3 qm Fläche. 1 kostenfreier Ausstellungsausweis pro 3 qm Fläche, der zum Besuch des wissenschaftlichen Programms (außer kostenpflichtige Kurse) berechtigt. Berechtigung vor Ort während des Kongresses Eintrittskarten für Kurse zu erwerben. Veröffentlichung von Firmenname, -sitz und Standnummer im Hauptprogramm. Veröffentlichung in einem Branchenverzeichnis im Hauptprogramm und auf einer Unterseite „Industrie/Ausstellende nach Branchen“ der Kongress-Homepage www.dkou.de. Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer in den Listen/Plänen, die im Veranstaltungsort ausgehängt werden. Service am Ausstellungs-Servicecounter vor Ort. Abfallentsorgung beim Auf- und Abbau. Verlegen von Teppichboden in den Gängen und Gangreinigung vor Ort. Veröffentlichung von Firmenname, -anschrift und Standnummer in der Kongressapp „DKOU mobil“. Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 7 Für einen Mitausstellenden am Stand werden € 800,-- zzgl. MwSt. berechnet. In den Mitausstellergebühren ist Folgendes enthalten: - Mitnutzung der Fläche des Hauptausstellers gemäß Absprache. Veröffentlichung des Firmennamens mit Verlinkung zur Firmen-Homepage auf einer Unterseite „Industrie“ der Kongress- Homepage www.dkou.de. Veröffentlichung von Firmenname und -sitz im Vorprogramm bei Anmeldung bis zum 31. März 2015. Erhalt einer beliebigen Anzahl von Einladungs- und Vorprogrammen per Post. Erhalt von Hauptprogrammen vor Ort in Berlin. 1 kostenfreier Ausstellungsausweis, der zum Besuch des wissenschaftlichen Programms (außer kostenpflichtige Kurse) berechtigt. Berechtigung vor Ort während des Kongresses Eintrittskarten für Kurse zu erwerben. Veröffentlichung von Firmenname, -sitz und Standnummer im Hauptprogramm. Veröffentlichung in einem Branchenverzeichnis im Hauptprogramm und auf einer Unterseite „Industrie/Ausstellende nach Branchen“ der Kongress-Homepage www.dkou.de. Veröffentlichung von Firmennamen und Standnummer in den Listen/Plänen, die im Veranstaltungsort ausgehängt werden. Service am Ausstellungs-Servicecounter vor Ort. Veröffentlichung von Firmenname, -anschrift und Standnummer in der Kongressapp „DKOU mobil“. Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 8 VERFAHREN ZUR FLÄCHENZUTEILUNG Ausstellereignung Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Vertriebsfirmen und Importeure können nur als Aussteller zugelassen werden, wenn sie das Exklusivvertriebsrecht für die Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Intercongress GmbH entscheidet nach Rücksprache mit dem Initiator über die Zulassung eines Ausstellers. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung. Der Ausstellende darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise Überlassung an andere Unternehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters und bedarf einer separaten, schriftlichen Anmeldung der Mitausstellenden. Der Veranstalter darf den Preis für die Standmiete erhöhen oder eine zusätzliche Mitausstellungs-Gebühr erheben. Die Mitausstellenden haften für alle Vertragspflichten als Gesamtschuldner. Der Ausstellende muss in einem positiven finanziellen Ansehen bei Intercongress GmbH stehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Unternehmen, die in der Vergangenheit ihren finanziellen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen sind, die Zulassung zur Veranstaltung zu entziehen. Flächenzuteilungsverfahren Ausstellungsflächen werden nach einer Rangfolge entsprechend des Umfangs und der Dauer der Unterstützung im Rahmen der Beteiligung am gemeinsamen Kongress von BVOU, DGOOC und DGU seit 2003 vergeben. Pro Teilnahmejahr seit 2003 werden 2 Treue-Punkte vergeben, so dass 24 Gruppen mit 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 oder 24 Punkten entstehen. Ungerade Punktzahlen ergeben sich durch Punktabzug wegen verspäteter Zahlung oder vorzeitigem Abbau. Aktuelle Treuepunkte: 57 Firmen mit 24 Treue-Punkten 50 Firmen mit 18 bis 23 Treue-Punkten 66 Firmen mit 12 bis 17 Treue-Punkten 58 Firmen mit 8 bis 11 Treue-Punkten 143 Firmen mit 4 bis 7 Treue-Punkten 227 Firmen mit 1 bis 3 Treue-Punkten Unternehmen, die mit anderen Unternehmen fusioniert haben, oder andere Unternehmen aufgekauft haben, können sich für die Nutzung der höchsten Anzahl von Treue-Punkten entscheiden. Eine Addition von Treue-Punkten ist jedoch ausgeschlossen. Alle Anträge für Übertragungen von Treue-Punkten müssen vor der Nutzung von allen beteiligten Unternehmen schriftlich bei Intercongress eingegangen und durch Intercongress bestätigt worden sein. Darüber hinaus behält sich Intercongress GmbH das Recht vor, anderweitige Verfahren zur Flächenvergabe anzuwenden, sofern diese besser geeignet erscheinen. Die Ausstellung wird gemäß einer optimalen Flächennutzung aufgeplant. Bei Bedarf wird Intercongress GmbH die erste Aufplanung jedoch abändern, um allen Wünschen gerecht zu werden. Auswahl von Standflächen Bitte teilen Sie uns auf dem Formular „Standanmeldung“ die von Ihnen gewünschte Standgröße, Standart und Ausstellungshalle mit. Sie sind in Ihrer Angabe völlig frei, da ab Anfang April eine Aufplanung der Hallen 2.2 und 4.2 gemäß den gemachten Wünschen erfolgt. Da bei Firmen mit der gleichen Anzahl an Treue-Punkten das Eingangsdatum der Standanmeldung über die bevorzugte Berücksichtigung bei der Flächenzuteilung entscheidet, ist es sinnvoll, die Standanmeldung so früh wie möglich einzusenden. Sollten nicht alle Ihre auf der Standanmeldung angegebenen Wünsche zu realisieren sein, werden Sie einen Vorschlag erhalten, der sich an der von Ihnen angegebenen Standgröße orientiert. Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 9 Flächenvergabe Um an der ersten Flächenvergabe teilnehmen zu können, muss Ihre Standanmeldung bis zum 31. März 2015 bei Intercongress GmbH eingegangen sein. Ausschlaggebend ist der Eingang in unserem Büro in der Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden – per Fax, EMail oder Post. Der Erhalt Ihrer Anmeldung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen von Intercongress GmbH per E-Mail bestätigt. Bitte beachten Sie, dass diese Zwischenbestätigung noch keine Bestätigung Ihrer Standwahl ist, sondern Sie lediglich über den Eingang Ihrer Standanmeldung unterrichtet. Anmeldungen, die bis zum 31. März 2015 bei Intercongress GmbH eingegangen sind, werden im Rahmen der ersten Flächenvergabe berücksichtigt – bei Firmen mit der gleichen Anzahl an Treue-Punkten entscheidet das Eingangsdatum der Standanmeldung über die bevorzugte Berücksichtigung bei der Flächenzuteilung. Daher ist es sinnvoll, die Standanmeldung so früh wie möglich einzusenden. Anmeldungen, die nach dem 31. März 2015 bei Intercongress GmbH eingehen, werden erst berücksichtigt, wenn die erste Flächenvergabe erfolgt ist und die Standbestätigungen an die Ausstellenden versandt sind. Falls zu diesem Zeitpunkt keine freien Flächen mehr verfügbar sind, werden diese Unternehmen auf eine Warteliste genommen. Über die Platzierung auf der Warteliste entscheidet das Eingangsdatum der Standanmeldung. Intercongress versendet in diesem Falle Benachrichtigungen über die Platzierung auf der Warteliste. Sobald Flächen durch Stornierung frei werden, werden diese Unternehmen über die freien Flächen informiert. Zahlungsbedingungen Nach Zuteilung der Flächen werden Rechnungen über die Standgebühren versandt, die innerhalb von 4 Wochen zu begleichen sind – das Zahlungsdatum wird auf der Rechnung ausgewiesen. Rechnungen, die zum 20. Juli 2015 noch nicht vollständig bezahlt sind, können vom Veranstalter wieder storniert und die zugeteilte Fläche kann – OHNE DASS ÜBER DIE STORNIERUNGSBESTÄTIGUNG HINAUS EINE WEITERE BENACHRICHTIGUNG ERFOLGT - an ein anderes Unternehmen vermietet werden. Bei verspätetem Zahlungseingang nach dem 20. Juli 2015 wird automatisch 1 Treue-Punkt abgezogen. Kein Unternehmen wird zum Kongress eingelassen, solange die Standgebühr nicht vollständig bezahlt ist. Bitte beachten Sie, dass bei offenen Rechnungen auch keine Auf-/Abbauausweise versandt werden. Stornierungsbedingungen Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen und sind erst mit schriftlicher Bestätigung durch Intercongress gültig. Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche bis zum 30. März 2015 fallen Kosten in Höhe von 25% der vollen Standmiete ohne Nebenkosten an. Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche ab dem 31. März 2015 bis zum 24. August 2015 werden 50% der vollen Standmiete ohne Nebenkosten erhoben. Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche ab dem 25. August 2015 oder bei Nichterscheinen des Ausstellers zur Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühren. Unternehmen, die Intercongress über ihr Nicht-Erscheinen nicht schriftlich informieren, werden zum DKOU 2016 nicht zugelassen. Vorzeitiger Standabbau Der Abbau der Ausstellungsstände erfolgt am Freitag, 23. Oktober 2015 ab ca. 18.30 Uhr. Der genaue Beginn der Abbauzeit wird im Mai 2015 im Servicehandbuch festgelegt. Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen der Stände ist nicht statthaft und wird mit einer Vertragsstrafe von 50% der Standmiete geahndet. Bei vorzeitigem Abbau wird zudem automatisch 1 Treue-Punkt abgezogen. Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 10 LUNCH-WORKSHOP/-SYMPOSIUM Veranstaltungstage: Dienstag, 20. Oktober bis Freitag, 23. Oktober 2015 Veranstaltungsdauer: jew. 1 Std. in der Mittagspause, 13.00 – 14.00 Uhr (zzgl. Auf- und Abbauzeit von je 15 Minuten vor Beginn und nach der Durchführung) Bestuhlung: Reihenbestuhlung Beschilderung: direkt vor dem Workshopraum; Vorsitzschilder sind NICHT inkludiert Technik: Standardtechnik für Datenprojektion (Beamer, Leinwand – Laptops NUR in den Sälen) Gebühr: Mittwoch/Donnerstag: € 5.000,- zzgl. MwSt. für Räume bis 80 Pers. € 8.000,- zzgl. MwSt. für Säle ab 100 Pers. NEU: Alle Räume mit festen Wänden! Dienstag/Freitag € 4.000,- zzgl. MwSt. für Räume bis 80 Pers. € 7.000,- zzgl. MwSt. für Säle ab 100 Pers. NEU: Scannen der Teilnehmenden (Adressen) durch Hostessen inklusive! Hinweis: Ausrichter, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die Nutzung der Werbeplattform einen Aufschlag von 2.000,- € zzgl. MwSt. pro Veranstaltung entrichten. (inkl. 10 Ausstellerausweise) Veröffentlichung: Berücksichtigung im Vorprogramm bei Buchung bis 31. März 2015 Zusätzliche Angebote: Für einen Aufpreis von € 1.500,- zzgl. MwSt. können Sie Ihre Veranstaltung aufzeichnen und als Webcast bei „DKOU im Web“ einstellen lassen. nach Eingangsdatum der Anmeldung. Raumvergabe: Zahlungs- und Stornierungsbedingungen: Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH für die Durchführung von Kongress begleitenden Veranstaltungen. BESPRECHUNGSRAUM Veranstaltungstage: Nutzungsdauer: Beschilderung: Technik: Gebühr: Hinweise: Raumvergabe: Dienstag, 20. Oktober bis Freitag, 23. Oktober 2015 Am jeweils gebuchten Tag während der Ausstellungszeit (08.30 – 18.30 Uhr) inkl. Auf- und Abbauzeit Raumbeschilderung und Vorsitzschilder sind NICHT inkludiert Technik für Datenprojektion (Beamer, ggf. Leinwand) inklusive Halber Tag (8.30 – 12:30 Uhr bzw. 14:30 – 18:30 Uhr) € 800,- zzgl. MwSt. für Räume bis 49 m² (Blockbestuhlung, Umbestuhlung gegen Aufpreis) € 1.100,- zzgl. MwSt. für Räume ab 50 m² (Reihenbestuhlung, KEINE Umbestuhlung möglich) Ganzer Tag (8.30 – 18:30 Uhr) € 1.500,- zzgl. MwSt. für Räume bis 49 m² (Blockbestuhlung, Umbestuhlung gegen Aufpreis) Nur für interne Nutzung (keine Kundenworkshops!) - keine Veröffentlichung im Programm – nur für ausstellende Firmen buchbar! Räume sind ohne Tageslicht/Fenster nach Eingangsdatum der Anmeldung. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen: Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH für die Durchführung von Kongress begleitenden Veranstaltungen. Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 11 ANZEIGENSCHALTUNG VORPROGRAMM Auflage: 18.000 Stück (teilw. digital) Format: DIN A5 (vertikal) Sprache: deutsch Preis je Anzeige (4-farbig): 4. Umschlagseite 3. Umschlagseite 2. Umschlagseite Ggü. Inhaltsverzeichnis Innenteil € 4.500,- zzgl. MwSt. € 4.000,- zzgl. MwSt. € 4.000,- zzgl. MwSt. € 4.000,- zzgl. MwSt. € 3.000,- zzgl. MwSt. Beilage (zzgl. Materialkosten) Buchzeichen (exklusiv, zzgl. Materialkosten) Einhefter (Doppelseite) € 3.500,- zzgl. MwSt. € 4.000,- zzgl. MwSt. € 4.000,- zzgl. MwSt. Anzeigenschluss: 31. März 2015 INTERNATIONALES PROGRAMM Auflage: 4.200 Stück (Digital per E-Mail, KEIN Druckerzeugnis) Verteiler: Mitglieder von 58 Europäischen Fachgesellschaften Format: DIN lang (vertikal) Sprache: englisch Preis je Anzeige (4-farbig): 4. Umschlagseite € 1.200,- zzgl. MwSt. Anzeigenschluss: 15. Mai 2015 PHYSIOTHERAPIEPROGRAMM Auflage: 4.400 Stück Format: DIN lang (vertikal) Sprache: deutsch Preis je Anzeige (4-farbig): 4. Umschlagseite Je Einlage (max. 3) € 1.200,- zzgl. MwSt. € 1.000,- zzgl. MwSt. Anzeigenschluss: 30. Mai 2015 Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 12 PFLEGEPROGRAMM Auflage: 2.000 Stück Format: DIN lang (vertikal) Sprache: deutsch Preis je Anzeige (4-farbig): 4. Umschlagseite Je Einlage (max. 3) € 900,- zzgl. MwSt. € 800,- zzgl. MwSt. Anzeigenschluss: 23. Juni 2015 HAUPTPROGRAMM Auflage: 7.000 Stück Format: DIN A5 (vertikal) Sprache: deutsch Preis je Anzeige (4-farbig): 4. Umschlagseite 3. Umschlagseite 2. Umschlagseite Ggü. Inhaltsverzeichnis Innenteil Nicht buchbar € 4.500,- zzgl. MwSt. € 4.500,- zzgl. MwSt. € 4.500,- zzgl. MwSt. € 3.500,- zzgl. MwSt. Beilage (zzgl. Materialkosten) Buchzeichen (exklusiv, zzgl. Materialkosten) Einhefter (Doppelseite) € 3.500,- zzgl. MwSt. € 6.000,- zzgl. MwSt. € 4.000,- zzgl. MwSt. Anzeigenschluss: 21. August 2015 EINLADUNG ZUR ERÖFFNUNGSVERANSTALTUNG (NEU IN 2015) Auflage: 550 Stück (Versand erfolgt ausschließlich an VIPs) Format: DIN A5 (vertikal) Sprache: deutsch Preis je Anzeige (4-farbig): 4. Umschlagseite € 1.000,- zzgl. MwSt. Anzeigenschluss: 30. Juli 2015 Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 13 MARKETINGLEISTUNGEN DKOU IM WEB Leistungen: Live-Streaming von Vorlesungen, Abruf von Workshops sowie für ausgewählte Vorträge („Tipps & Tricks“ u. Ä.) Firmenbranding/Werbung auf der Plattform dkouimweb.dkou.org, inkl. Firmenlogo und Verlinkung zur Unternehmenshomepage Nennung als Partner im Hauptprogramm und auf der KongressHomepage mit Logo Preis: € 5.000,- zzgl. MwSt. für 12 Monate BANNER IM INTERNET Platzierung eines Webebanners auf der Kongresshomepage www.dkou.org. Netzpräsenz der Domäne: Netzpräsenz der Werbung: Reichweite: Anzahl der Werbe-Einblendungen: bis 31.03.2016 10 Arbeitstage nach Dateneingang über 100.000 Zugriffe in 2014 max. 1 Banner pro Seite Preis je Werbebanner: Hauptseiten (gemäß Menü) Unterseiten (gemäß Menü) € 2.000,- zzgl. MwSt. € 1.000,- zzgl. MwSt. Zusatzleistungen (Graphische Ausgestaltung, Animation) auf Anfrage TEILNEHMERMAILING Versand eines Werbe-E-Mailing an die ca. 4.000 vorangemeldeten Teilnehmenden 1 Woche vor Beginn des Kongresses. Das E-Mailing wird an die Teilnehmenden mit dem Betreff DKOU 2015 versendet. Der Inhalt ist frei bestimmbar – z. B. Ihre persönliche Einladung an den Stand oder zu einer besonderen Aktion während des DKOU oder auch nur Infos zu einem Produkt. Sogar ein pdf mit weiteren Infos kann angehängt werden. Alle Adressaten werden persönlich angeschrieben. Der Vorteil eines solchen E-Mailings ist, dass ausschließlich Personen kontaktiert werden, die tatsächlich beim DKOU anwesend sein werden und man dadurch extrem gezielt bewerben kann. Marketinggebühr € 4.000,- zzgl. MwSt. Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 14 SAAL-INFOSYSTEM Im Rahmen des DKOU bieten wir allen Ausstellenden und Partnern die Möglichkeit an den Kongresstagen einen Infotext bzw. eine Ankündigung auf den 20 Plasmabildschirmen (Saal-Infosystem) vor den Vortragssälen zu schalten. Diese Werbeleistung eignet sich insbesondere hervorragend zur Ankündigung eines Firmenworkshops oder von geplanten Aktionen am Ausstellungsstand. „S-Paket“: Pro halbem Tag werden max. 3 verschiedene Werbetexte PERMANENT eingeblendet. Ein Werbetext darf maximal 20 Wörter umfassen. Preis je Werbetext: 500,- € zzgl. MwSt. pro halbem Tag Einblendungszeit: Vormittags: Nachmittags: 08.30 – 13.30 Uhr 13:30 – 18:30 Uhr „L-Paket“: Pro Tag kann eine Werbeseite exklusiv ganzflächig eingeblendet werden. Diese Seite wird im Wechsel mit der Sitzungsübersicht gezeigt. Preis: 1.500,- € zzgl. MwSt. pro Tag DIGITALE PAUSENPRÄSENTATION (FILM) Leistung: Dauer der Präsentation: Einblendung eines Films/einer digitalen Pausenpräsentation in allen 15 Vortragssälen auf dem Gelände des DKOU (inkl. Hauptvortragssaal „Festsaal“) in allen Pausen. Dienstag, 20. Oktober 2015 Mittwoch, 21 Oktober 2015 Donnerstag, 22. Oktober 2015 Freitag, 23. Oktober 2015 ca. 2 Minuten (läuft permanent in Schleife) Max. Anzahl Präsentationen: 1 pro Tag Preis: 1.500,- € zzgl. MwSt. pro Tag (für alle 15 Säle) Termine: Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 15 ABSTRACT-CD Leistungen des Kongresses: CD-Produktion mit allen angenommenen Kongress-Abstracts im Modell „Digifile“ Abstracts sind inkl. Graphiken, Bildern, Tabellen auf der CD Volltextsuche Startlayout im Kongressdesign CD-Lizenz für Windows Lizenz für ISBN und ISSN Nummern und damit verbundene Zitierfähigkeit Anlieferung zum Kongressort Koordination des Handlings Hinweis auf Ausgabe der Abstracts am Ausstellungsstand im Kongressprogramm und auf der Kongresswebsite (nach Wunsch mit Logo) Überlassung eines Scanners zum Erfassen der Daten der CD-Abholer am Stand vom 20. – 23.10.2015 Versand der generierten Adressen als Excel-Datei per E-Mail bis zum 27.10.2015 Schalten einer 1-seitigen pdf-Datei als „Pausenslide“ in allen 15 Vortragssälen in allen Pausen an allen 4 Kongresstagen Leistungen des Partners: Layouts für das Digifile (6 Seiten) werden vom Partner oder dessen Werbeagentur bereitgestellt Titelseite muss das Kongress-CI enthalten Auf CD-Label werden Kongress-CI und Sponsorenlogo abgebildet Die Gestaltung der Innenseiten ist vom Partner frei wählbar Die Ausgabe der CDs an die Teilnehmenden erfolgt am Ausstellungsstand des Partners Preis: € 10.500,- zzgl. MwSt. /3.500 Stück Anmeldeschluss: 31. März 2015 NEU: Das Einfügen von Videos und Broschüren des Partners ist auf Anfrage zusätzlich möglich BARCODE-SCANNER Leistungen: NEU: Die Scanner sind mit einem Tablet-PC verbunden, auf dem konkrete Abfragen gemacht werden können Anmietung von Barcode-Scannern während des DKOU 2015 zum eigenhändigen Scannen der Barcodes auf den Teilnehmerbadges. Einfache Leaderfassung durch leistungsstarken Barcodescanner gekoppelt an ein Tablet mit großem Display Sofortige Anzeige gescannter Adressdaten Zusendung der Adressdaten (Name, Anschrift, E-Mail Adresse) durch Intercongress im Anschluss an die Veranstaltung als Excel-Datei per E-Mail. Anmeldeschluss: 1. Oktober 2015 Nachträgliche Bestellungen sowie Bestellungen vor Ort sind nicht möglich. Gebühr pro Scanner*: € 490,- zzgl. MwSt. Die Zusatzoption zur Qualifizierung von Leads mit versch. Merkmalen und Nutzung eines frei konfigurierbaren Umfragesystems kostet 200,- € zzgl. MwSt. pro Scanner zusätzlich. Das Scannen der Teilnehmenden an Workshops/Symposien ist in der entsprechenden Gebühr bereits inkludiert. Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 16 DKOU MOBIL (KONGRESS-APP) Alle Partner und Ausstellenden werden mit Firmennamen, Adresse und Standnummer in einem Ausstellerverzeichnis in der Kongress-App „DKOU mobil“, die 2014 von 2.350 Usern genutzt wurde, veröffentlicht. Der DKOU bietet darüber hinaus die Möglichkeit einer erweiterten Nennung, welche in folgenden Abstufungen buchbar ist: APP-PAKET „MEDIUM“ Leistungen: Abbildung des Logos in der Ausstellerliste Detailscreen mit Logo der Firma Verknüpfung der Ausstellerlistung mit dem Stand im Ausstellungsplan (ohne Logo in PIN) Infotext bzgl. Firma und/oder Produkten (max. 1.000 Zeichen) Angabe der Kontaktdaten der Firma (Homepage, E-Mail, Facebook, Twitter) Preis: € 300,- zzgl. MwSt. Anmeldeschluss: 3. September 2015 APP-PAKET „LARGE“ Leistungen: s. Leistungen App Paket „Medium“ – und zusätzlich: Verknüpfung der Ausstellerlistung mit dem Stand im Ausstellungsplan (mit Logo in PIN) Angabe der Kontaktdaten der Firma (Telefon, Homepage, E-Mail, Facebook, Twitter) mit Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme Einstellung von 2 pdf-Dokumenten Suchfunktion für Firmenname und 3 weiteren Suchbegriffen Feedback-Formular Eintrag Workshop „organisiert von“ (mit Logo und Link) 1 Banner als erster Eintrag in Zeittafel (rotierend) Preis: Anmeldeschluss: € 1.800,- zzgl. MwSt. 31. März 2015 APP-PAKET „EXTRA LARGE“ Leistungen: s. Leistungen App Paket „Large“ – und zusätzlich: Angabe der Kontaktdaten der Firma (Telefon, Homepage, E-Mail, Facebook, Twitter und Video) mit Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme 5 eigene Produktseiten mit Foto inkl. Verlinkung der Produkte zur Firmenseite Suchfunktion für Firmenname und 5 weiteren Begriffen (frei wählbar) Erweiterte Kontaktangabe mit Bild, Profil und E-Mail-Kontakt von 3 Mitarbeitern Vollseitige Anzeige nach Lade-Screen (mit Link) 1 Banner als erster Eintrag in Zeittafel (rotierend) 1 Push-Notification pro Kongresstag Einblendung von Produktinformationen (ganzseitig), wenn der Besucher in die Nähe des Ausstellungs-standes kommt (i-Beacon) Preis: Anmeldeschluss: € 4.900,- zzgl. MwSt. 31. März 2015 Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 17 W-LAN Leistungen: W-LAN Abdeckung in den Messehallen 2.2, 4.2 und 6.2 und im Eingangsbereich Firmenbranding/Werbung auf der Portalseite und Verlinkung auf eine zu benennende Website des Partners Bestimmung des Passworts durch den Partner, welches allen Kongressteilnehmenden mitgeteilt und in Vor- sowie Hauptprogramm abgedruckt wird. Nennung als Partner im Vor- und Hauptprogramm und auf der Kongress-Homepage mit Logo Max. Anzahl: EXKLUSIV – 1 Partner Preis: € 8.000,- zzgl. MwSt. Anmeldeschluss: 31. März 2015 RUHEZONEN Innerhalb der Ausstellungsflächen werden Sitzbereiche zur Erholung für alle Teilnehmenden, Vortragenden und Ehrengäste eingerichtet. Der DKOU bietet allen Partnern und Ausstellenden die Möglichkeit eine (oder mehrere) Ruhezonen mit Firmenlogos, Roll-Ups und Werbematerial auszustatten und sich somit als Partner einer „Ruhezone“ zu präsentieren. Marketinggebühr (pro Ruhezone) € 2.000,- zzgl. MwSt. FIRMENLOGO AUF DER KONGRESSBESCHILDERUNG Abdruck des Firmenlogos auf der gesamten Beschilderung innerhalb des Kongressgebäudes. EXKLUSIVLEISTUNG: Begrenzt auf ein Unternehmen! Marketinggebühr € 9.000,- zzgl. MwSt. PLATZIERUNG VON FLAGGEN MIT FIRMENLOGO Platzierung einer Flagge (Unternehmens- oder Produktfahne) vor dem Eingang der Messe Süd. Marketinggebühr bei Stellung von einer eigenen Flagge inkl. Produktion einer Flagge € 1.500,- zzgl. MwSt. € 2.000,- zzgl. MwSt. Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 18 LANYARDS Verteilung von 9.500 Lanyards mit Ihrem Firmenlogo und 2.500 Clips an alle Teilnehmenden, Vortragenden und Ehrengäste. Die Produktion der Lanyards mit Firmenlogo und dem Aufdruck "Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie, Berlin 2015" erfolgt durch den Sponsor. EXKLUSIVLEISTUNG: Begrenzt auf ein Unternehmen Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten) € 9.000,- zzgl. MwSt. KONGRESSTASCHEN Verteilung von 6.000 Kongresstaschen mit Ihrem Firmenlogo und dem Kongresslogo an die Kongressteilnehmenden. Eine Tascheneinlage ist in der Marketinggebühr inkludiert. EXKLUSIVLEISTUNG: Begrenzt auf ein Unternehmen! Marketinggebühr bei Stellung von 6.000 Kongresstaschen inkl. Produktion von 6.000 Kongresstaschen € 3.000,- zzgl. MwSt. € 9.000,- zzgl. MwSt. STIFTE & BLÖCKE Einlage von je 6.000 Blöcken und Stiften mit Ihrem Firmenlogo in die Kongresstaschen für die Kongressteilnehmenden. EXKLUSIVLEISTUNG: Begrenzt auf ein Unternehmen! Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten) € 2.000,- zzgl. MwSt. STIFTE AM REGISTRIERUNGSCOUNTER Zur Einschreibung am Registrierungscounter (Kongressbüro) benötigen die Teilnehmenden Stifte, da sie ihre eigenen oft vergessen. Die werden nach Nutzung gern mitgenommen. Wir können deshalb insgesamt 1.000 Kugelschreiber mit Ihrem Firmenlogo an Teilnehmenden am Registrierungscounter verteilen. EXKLUSIVLEISTUNG: Begrenzt auf ein Unternehmen! Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten) € 500,- zzgl. MwSt. Veranstalter: Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden, Deutschland Fon +49 611 97716-30, Fax +49 611 97716-16, kerstin.schwarz-closs@intercongress.de 19 STANDANMELDUNG Faxantwort bitte schnellstmöglich - allerspätestens bis zum 31. März 2015 – an: Anzahl Treuepunkte: Intercongress GmbH Kerstin Schwarz-Cloß, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden fon +49 611 977 16-30 fax +49 611 977 16-16 kerstin.schwarz-closs@intercongress.de Hersteller Firma: Vertriebsfirma __________________________________________ ____ Bitte geben Sie eventuelle Mitaussteller auf einer separaten Seite an (mit entsprechender Rechnungsadresse). Straße: PLZ, Ort, Land: __________________________________________ ____ __________________________________________ ____ Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an. Telefon/Fax: __________________/_______________________ ____ E-Mail: ______________________________________________ Ansprechpartner: Herr UST-/VAT-ID: _____________________ Internetadresse: Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ ______________________________________________ Eine Verlinkung von der Ausstellerliste zu Ihrer Homepage ist in der Standgebühr enthalten. Gewünschte Standfläche: .................. m² ( Länge ....... m x Tiefe ...... m) (Mindestgröße: 6 m²) Bevorzugte Ausstellungshalle: Halle 2.2 Halle 4.2 möglichst neben Firma: …………………………………..… Standgebühr: NICHT neben Firma: ……….……………………………………. 500 € zzgl. MwSt. pro m² Stellfläche in den Hallen 2.2 & 4.2 zzgl. 10% Nebenkosten (für Aussteller-Service, Abfallentsorgung während Auf- und Abbau, Gangreinigung, Überlassung eines kostenlosen Ausstellerausweises pro 3 m² Ausstellungsfläche zum Besuch der Vorträge und der Eröffnungsveranstaltung sowie Eintrag in die Ausstellerlisten im Hauptprogramm, im Internet, in der Kongressapp „DKOU mobil“ und vor Ort) zzgl. einem Solidaritätsbeitrag von € 10,-/m² für das WIK-Forum (WIK-Soli.) Rabatt für Start-Ups: 20% auf (die ersten) 6 qm Standfläche (Gründungsjahr nachweislich 2014 oder 2015 – schriftlicher Nachweis muss der Standanmeldung beiliegen!) Zuschläge: Reihenstand (1 Seite offen) Eckstand (2 Seiten offen) Kopfstand (3 Seiten offen) Blockstand (4 Seiten offen) ohne Zuschlag zzgl. 10% zzgl. 15% zzgl. 20% Bitte geben Sie die Branche Ihrer Firma an (max. 3 Kategorien): Abrechnungsmanagement/Praxiseinrichtung Bewegungs-/Haltungsdiagnostik Computer/Software Kliniken Orthopädietechnik Stoßwellentherapie Arthroskopie Ausbildung/Weiterbildung Bildgebung Biomaterial Fachliteratur/Medien Implantate Medizinische Gesellschaften Medizintechnik Pharmazeutika Physikalische Therapie Sonstiges: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (Veröffentlichung ab 5 Nennungen) Hinweis: Bei Stornierung eines Ausstellungsstandes nach dem 24.08.2015 oder bei Nichterscheinen des Ausstellers zur Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühren. ______________________ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert. ANZEIGENSCHALTUNG Faxantwort bitte an: Intercongress GmbH Kerstin Schwarz-Cloß, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden fon +49 611 977 16-30 fax +49 611 977 16-16 kerstin.schwarz-closs@intercongress.de Firma: ______________________________________________ Straße: ______________________________________________ PLZ, Ort, Land: ______________________________________________ Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an. Telefon/Fax: __________________/___________________________ E-Mail: ______________________________________________ Ansprechpartner: Herr UST-/VAT-ID: _____________________ Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ VORPROGRAMM (Auflage: 18.000 Stück) 4. Umschlagseite 3. Umschlagseite 2. Umschlagseite Ggü. Inhaltsverzeichnis Innenteil Beilage (zzgl. Materialkosten) Buchzeichen (exklusiv, zzgl. Materialkosten) Einhefter (Doppelseite) Anzeigenschluss: 31. März 2015 € 4.500,Nicht buchbar € 4.000,€ 4.000,€ 3.500,€ 3.500,€ 4.000,€ 4.000,- INTERNATIONALES PROGRAMM (Auflage: 4.200 Stück, Versand: Digital per E-Mail, KEIN Druckerzeugnis) 4. Umschlagseite €1.200,Anzeigenschluss: 15. Mai 2015 PHYSIOTHERAPIEPROGRAMM (Auflage: 4.400 Stück) 4. Umschlagseite Je Einlage (max. 3) Anzeigenschluss: 31. Mai 2015 € 1.200,€ 1.000,- PFLEGEPROGRAMM (Auflage: 2.000 Stück) 4. Umschlagseite Je Einlage (max. 3) Anzeigenschluss: 23. Juni 2015 € € HAUPTPROGRAMM (Auflage: 7.000 Stück) 4. Umschlagseite 3. Umschlagseite 2. Umschlagseite Ggü. Inhaltsverzeichnis Innenteil Beilage (zzgl. Materialkosten) Buchzeichen (exklusiv, zzgl. Materialkosten) Einhefter (Doppelseite) Anzeigenschluss: 21. August 2015 Nicht buchbar € 4.000,€ 4.000,€ 4.000,€ 3.500,€ 3.500,€ 6.000,€ 4.000,- 900,800,- EINLADUNG ZUR ERÖFFNUNGSVERANSTALTUNG (Auflage: 550 Stück, Versand ausschließlich an VIPs) 4. Umschlagseite € 1.000,(alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.) ______________________ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert. LUNCH-WORKSHOP/-SYMPOSIUM BESPRECHUNGSRAUM Faxantwort bitte schnellstmöglich - allerspätestens bis zum 31. März 2015 – an: Intercongress GmbH Lisa Dewes, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden fon +49 611 977 16-75 fax +49 611 977 16-16 lisa.dewes@intercongress.de Firma: ______________________________________________ Straße: ______________________________________________ PLZ, Ort, Land: ______________________________________________ Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an. Telefon/Fax: __________________/___________________________ E-Mail: ______________________________________________ Ansprechpartner: Herr UST-/VAT-ID: _____________________ Internetadresse: ______________________________________________ Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Wir möchten folgende kongressbegleitende Veranstaltung durchführen: LUNCH-WORKSHOP/SYMPOSIUM Bevorzugter Termin: ......... Oktober 2015, 13.00–14.00 Uhr Bevorzugte Raumgröße: Mi./Do. Di./Fr. Raum bis 80 Personen Saal ab 100 Personen € 5.000,€ 8.000,- € 4.000,€ 7.000,- Erwartete Teilnehmerzahl: Art der Veranstaltung: ………………. Workshop Symposium Sonstiges: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Optional: Aufzeichnung der Veranstaltung und Einstellung als Webcast bei „DKOU im Web“ € 1.500,- BESPRECHUNGSRAUM Bevorzugter Termin: ......... Oktober 2015 Nutzungsdauer: Vormittags Bevorzugte Raumgröße: Raum bis 49 m² Raum ab 73 m² Art der Veranstaltung: Nachmittags halber Tag ganzer Tag € 800,€ 1.100,- € 1.500,- Sitzung/Besprechung Präsentation Ganzer Tag Sonstiges: _ _ _ _ _ _ _ _ (alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.) ______________________ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert. MARKETINGLEISTUNGEN Faxantwort bitte schnellstmöglich an: Intercongress GmbH Kerstin Schwarz-Cloß, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden fon +49 611 977 16-30 fax +49 611 977 16-16 kerstin.schwarz-closs@intercongress.de Firma: ______________________________________________ Straße: ______________________________________________ PLZ, Ort, Land: ______________________________________________ Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an. Telefon/Fax: __________________/___________________________ E-Mail: ______________________________________________ Ansprechpartner: Herr UST-/VAT-ID: _____________________ Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Wir möchten folgende kongressbegleitende Marketingleistung buchen: DKOU im Web € 5.000,Banner im Internet Hauptseiten € 2.000, Unterseiten € 1.000,Teilnehmermailing € 4.000,Saal-Infosystem Infotext, halber Tag Datum: ……….Oktober 2015 Vormittags Nachmittags € 500, Infotext, ganzer Tag Datum: ……….Oktober 2015 € 1.000, Einblendung ganzer Tag Datum: ……….Oktober 2015 € 1.500,Digitale Produkt-Präsentation/Film während der Sitzungspausen (pro Tag) € 1.500,Gewünschter Tag: ………. Oktober 2015 Abstract-CD (pro 3.500 Stück) € 10.500,Barcode-Scanner Anzahl benötigter Scanner für den Ausstellungsstand: ………… (pro Scanner) € 490,Anzahl gewünschter Zusatzoptionen: ………… (pro Scanner) € 200,DKOU mobil (Kongress-App) App-Paket „Medium“ € 300,App-Paket „Large“ € 1.800,App-Paket „Extra Large“ € 4.900, W-LAN € 8.000,Ruhezonen (pro Ruhezone) € 2.000,Anzahl gewünschter Ruhezonen: ………… Firmenlogo auf der Kongressbeschilderung € 9.000,Platzierung von Flaggen mit Firmenlogo Stellung von einer eigenen Flagge € 1.500,inkl. Produktion einer Flagge € 2.000,Kongresstaschen Stellung von 6.000 Kongresstaschen € 3.000,inkl. Produktion von 6.000 Kongresstaschen € 9.000,Stifte & Blöcke € 2.000,Stifte am Registrierungscounter € 500,Werbung außerhalb der Standfläche (Werbeläufer o. Ä.) ab € 10.000,Sonstiges: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ nach Absprache (alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.) ______________________ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ausstellungsflächen 1. 1.1. Allgemeines Vertragspartner des Mietvertrages sind der Veranstalter und der Aussteller. In den Kongressdrucksachen (Einladungs-/Vor-/Hauptprogramm) wird ausgewiesen, wer der Veranstalter der Veranstaltung ist. Falls Intercongress GmbH nicht selbst als Veranstalter auftritt, wird der Veranstalter bei Abschluss, Änderung und Ausübung von Gestaltungsrechten sowie bei der Durchführung des Vertrages von der Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden (im Folgenden: „IC"), vertreten. 1.2. Die Leistungen des Veranstalters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für die Teilnahme des Ausstellers an künftigen Veranstaltungen des Veranstalters, sofern dieser auch insoweit von IC vertreten wird. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Bedingungen des Ausstellers werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn der Veranstalter seine Leistungen ohne weitere Vorbehalte ausführt. 2. 2.1. Angebot und Vertragsabschluss In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bzgl. der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsangebot des Ausstellers erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten Anmeldeformulars. Der Aussteller ist bis vier Wochen nach Ablauf der dort angegebenen Anmeldefrist an dieses Angebot gebunden. Ist die Anmeldefrist bereits abgelaufen, so ist der Aussteller bis vier Wochen nach Abgabe seines Angebotes an dieses gebunden. Handelt es sich um einen Kaufmann, so ist der Inhalt der Standbestätigung für den Vertrag auch dann maßgeblich, wenn er vom Inhalt der Anmeldung abweicht und der Aussteller nicht innerhalb von 14 Tagen der Änderung widerspricht. 2.2. Vertragsinhalt werden auch die Hausordnung, das Warenverzeichnis sowie die organisatorischen und technischen Bestimmungen, die dem Aussteller vor der Veranstaltung zugehen. 3. 3.1. Zulassung zur Veranstaltung IC entscheidet nach Rücksprache mit dem Veranstalter über die Zulassung eines Ausstellers. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. 3.2. Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Vertriebsfirmen und Importeure können nur als Aussteller zugelassen werden, wenn sie das Exklusivvertriebsrecht für die Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Für gleiche Erzeugnisse eines Herstellers darf nur jeweils ein Stand gemietet und für die Ausstellung verwendet werden. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass der Aussteller diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurück treten. 7.2. Ist der Aussteller mit einer Zahlung im Verzug, so darf der Veranstalter Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem bei Verzugseintritt geltenden Basiszins fordern. Soweit nur Kaufleute an dem Rechtsgeschäft beteiligt sind, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen bei Verzug 8% über dem Basiszins. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Dem Aussteller bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Ist der Aussteller Kaufmann, ist er zwei Wochen nach Absendung der Rechnung zur Zahlung der genannten Zinsen verpflichtet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 7.3. Bei der Verwertung derjenigen Gegenstände, an denen dem Veranstalter ein Vermieterpfandrecht zusteht, ist dieser frei; die gesetzlichen Vorschriften sind, soweit gesetzlich zulässig, abgedungen. 7.4. Der Aussteller kann gegen Forderungen des Veranstalters aus dem Mietvertrag nur solche Forderungen aufrechnen und nur hinsichtlich solcher Forderungen ein Rückbehaltungsrecht geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8. 8.1. Änderungs- und Rücktrittsvorbehalte Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. Arbeitskampf, höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Er wird dem Aussteller dies unverzüglich mitteilen. Im Fall einer Verlegung oder Kürzung wird er den Aussteller auffordern, binnen einer angemessenen Frist (in der Regel zwei Wochen) zu erklären, ob er hiermit einverstanden ist. Widerspricht der Aussteller innerhalb dieser Frist nicht der Verlegung oder Kürzung, gilt seine Zustimmung als erteilt. Der Veranstalter wird den Aussteller mit der Fristsetzung auf die Bedeutung seines Schweigens ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Aussteller, darf der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten . 8.2. Sollte der Kongress aus Gründen, die nicht von IC zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen, Streik oder höhere Gewalt) nicht oder nicht in der angebotenen und gebuchten Form durchgeführt werden können, besteht weder ein Anspruch auf Erstattung der (anteiligen) Teilnahmegebühren/Ausstellungsgebühren noch auf Ersatz sonstiger (Vermögens-)Schäden. 8.3. Der Veranstalter darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Aussteller seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn das Unternehmen des Ausstellers aus anderen Gründen liquidiert wird. 3.3. Der Aussteller darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise Überlassung an andere Unternehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Dieser darf den Preis (Ziff. 6) erhöhen. Die Mitaussteller haften für alle Vertragspflichten als Gesamtschuldner. 9. 9.1. Haftungsbegrenzung Der Veranstalter und IC sind nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Verlust oder Beschädigung von Ausstellungsgut und Standeinrichtungen zu treffen. 4. 4.1. Zuweisungen der Ausstellungsflächen Die Zuweisung der Standflächen erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Es entscheidet das Eingangsdatum bei IC. 9.2. 4.2. IC behält sich vor, dem Aussteller abweichend von der Standbestätigung nachträglich einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände oder zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen. Sofern eine solche Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Aussteller zumutbar ist, ein Festhalten an der Standbestätigung aber für den Veranstalter zu einer unzumutbaren Härte führen würde, darf dieser vom Vertrag zurücktreten. 5. 5.1. Standbau und Standgestaltung Standbau und Standgestaltung müssen den allgemeinen wettbewerbs- und ordnungsrechtlichen Regeln und technischen Schutzvorschriften entsprechen. Visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten Stände oder Verkehrsbehinderungen auf den Stand- und Gangflächen dürfen nicht entstehen. Der Veranstalter und IC haften - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für Schäden, die den Ausstellern durch irrtümliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem Standaufbau oder der Standgestaltungsgenehmigung, Katalogeintragungen, durch nicht unverzüglich schriftlich gerügte Veränderungen der Standgröße sowie sonstige fehlerhafte Serviceleistungen sowie aus anderem Rechtsgrund entstehen. Die Haftbegrenzung gilt auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Gegen den Veranstalter gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von vertraglichen oder quasivertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt müssen innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten klageweise geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme, spätestens jedoch ab der Beendigung der Veranstaltung. 9.3. Die gesetzliche Gewährleistung des Veranstalters bleibt unberührt. 10. Schadenspauschalierung Tritt der Aussteller, ohne hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder tritt der Veranstalter aus einem in der Person des Ausstellers liegenden Grund vom Vertrag zurück, so darf der Veranstalter den ihm durch den Rücktritt entstehenden Schaden pauschal berechnen und dem Aussteller in Rechnung stellen. Die Pauschale beträgt. 5.2. Die Stände müssen während der Öffnungszeiten personell besetzt und mit Ausstellungsgut bestückt sein. Ein verfrühter Abbau ist nicht gestattet. 5.3. Es dürfen nur Gegenstände ausgestellt werden, die dem Ausstellungsprogramm entsprechen, angemeldet und fabrikneu sind. Andere Gegenstände dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die Darstellung bzw. den Funktionsablauf des zulässigen Ausstellungsobjektes unabdingbar erforderlich ist. 5.4. Der Verkauf von Ausstellungsware - auch von Messemustern, Software und Fachliteratur - an Privatpersonen ist außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten unzulässig; im Übrigen sind die Vorschriften der Preisangabenverordnung zu beachten. 5.5. Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände auf Kosten des Ausstellers vom Stand zu entfernen oder entfernen zu lassen, wenn ihre Ausstellung unzulässig ist und der Aussteller sie auf Aufforderung durch den Veranstalter nicht unverzüglich entfernt. Ist die Entfernung des Gegenstandes nicht möglich oder für die Herstellung eines zuverlässigen Zustandes nicht genügend, darf der Veranstalter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. 6. 6.1. Preise Die angegebenen Preise gelten pro angefangenen Quadratmeter Standfläche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Abzug für Hallenstützen erfolgt nicht. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Pauschalpreise für die gesamte Ausstellungszeit einschließlich der Auf- und Abbautage. 6.2. Nebenkosten für Strom, Mobiliar, Blumen, Dekoration etc. werden gesondert berechnet. Für Mitaussteller werden zusätzliche Gebühren erhoben. 7. 7.1. Zahlungsbedingungen Die Standmiete ist zzgl. einer vom Veranstalter festzulegenden angemessenen Vorauszahlung auf die Nebenkosten und zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer ohne Abzug mit Anmeldung und Erteilung einer Rechnung durch IC zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich auf ein noch zu benennendes Sonderkonto zu leisten. Ggf. anfallende Bank-/Zahlungsgebühren gehen zu Lasten des entsendenden Unternehmens. - 80 % der vollen Standmiete zzgl. Nebenkosten - aber ohne die Nebenkosten für Strom bei einem Rücktritt später als vier Wochen vor Ausstellung, - 50 % der vollen Standmiete ohne Nebenkosten bei einem Rücktritt später als sechs Monate vor Beginn der Ausstellung, - 25 % der vollen Standmiete ohne Nebenkosten bei einem Rücktritt zu einem davor liegenden Zeitpunkt. Ist der tatsächlich entstandene Schaden höher, darf der Veranstalter den höheren Schaden geltend machen. Weist der Aussteller nach, dass der Schaden unter den Pauschalbeträgen liegt, hat er einen entsprechend geminderten Betrag zu leisten. 11. Schlussbestimmungen 11.1. Erklärungen, die mit Bezug auf diesen Vertrag abgegeben werden, bedürfen der Schriftform und sind erst dann gültig, wenn Sie von IC oder dem Veranstalter schriftlich bestätigt werden. 11.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bedingung als vereinbart, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 11.3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. 11.4. Ist der Aussteller Kaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Freiburg Gerichtsstand. Der Veranstalter und IC sind daneben aber auch berechtigt, den Aussteller an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an einem etwa bestehenden besonderen Gerichtsstand zu verklagen. Intercongress GmbH, 2013 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Kongress begleitenden Veranstaltungen 1. Allgemeines 1.1. Vertragspartner des Mietvertrages sind der Veranstalter und der Ausrichter der Kongress begleitenden Veranstaltung (im Folgenden: „Ausrichter”). In den Kongressdrucksachen (Einladungs-/Vor-/Hauptprogramm) wird ausgewiesen, wer der Veranstalter des Kongresses ist. Falls Intercongress GmbH nicht selbst als Veranstalter auftritt, wird der Veranstalter bei Abschluss, Änderung und Ausübung von Gestaltungsrechten sowie bei der Durchführung des Vertrages von der Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden (im Folgenden: „IC"), vertreten. 1.2. Die Leistungen des Ausrichters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für die Teilnahme des Ausrichters an künftigen Veranstaltungen des Veranstalters, sofern dieser auch insoweit von IC vertreten wird. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Bedingungen des Ausrichters werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn der Veranstalter seine Leistungen ohne weitere Vorbehalte ausführt. 2. Angebot und Vertragsabschluß 2.1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bzgl. der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsangebot des Ausrichters erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten Anmeldeformulars. Der Ausrichter ist bis vier Wochen nach Ablauf der dort angegebenen Anmeldefrist an dieses Angebot gebunden. Ist die Anmeldefrist bereits abgelaufen, so ist der Aussteller bis vier Wochen nach Abgabe seines Angebotes an dieses gebunden. Handelt es sich um einen Kaufmann, so ist der Inhalt der Bestätigung für den Vertrag auch dann maßgeblich, wenn er vom Inhalt der Anmeldung abweicht und der Ausrichter nicht innerhalb von 14 Tagen der Änderung widerspricht. 2.2. Vertragsinhalt werden auch die Hausordnung, das Warenverzeichnis sowie die organisatorischen und technischen Bestimmungen des Austragungsortes. 3. Zulassung zur Veranstaltung 3.1. IC entscheidet nach Rücksprache mit dem Veranstalter über die Zulassung eines Ausrichters. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. 3.2. Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Vertriebsfirmen und Importeure können nur als Ausrichter zugelassen werden, wenn sie das Exklusivvertriebsrecht für die Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass der Ausrichter diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurück treten. 3.3. Der Ausrichter darf die Kongress begleitende Veranstaltung nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise Überlassung an andere Unternehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Dieser darf den Preis (Ziff. 6) erhöhen. Die Mitausrichter haften für alle Vertragspflichten als Gesamtschuldner. 4. Zuweisungen der Veranstaltungsräume 4.1. Die Zuweisung der Veranstaltungsräume erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Es entscheidet das Eingangsdatum bei IC. 4.2. IC behält sich vor, dem Ausrichter abweichend von der Bestätigung nachträglich einen Veranstaltungsraum in anderer Lage oder Größe zuzuweisen, Ein- und Ausgänge zum Messegelände oder zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen. Sofern eine solche Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Ausrichter zumutbar ist, ein Festhalten an der Bestätigung aber für den Veranstalter zu einer unzumutbaren Härte führen würde, darf dieser vom Vertrag zurücktreten. 5. Gestaltung der Kongress begleitenden Veranstaltung 5.1. Die Kongress begleitende Veranstaltung muss den allgemeinen wettbewerbs- und ordnungsrechtlichen Regeln und technischen Schutzvorschriften entsprechen. Visuelle und akustische Belästigungen oder Verkehrsbehinderungen dürfen nicht entstehen. 5.2. Der Veranstaltungsraum muss während der Veranstaltungszeiten personell besetzt sein. Ein verfrühter Abbau ist nicht gestattet. 6. 7.3. Bei der Verwertung derjenigen Gegenstände, an denen dem Veranstalter ein Vermieterpfandrecht zusteht, ist dieser frei; die gesetzlichen Vorschriften sind, soweit gesetzlich zulässig, ab bedungen. 7.4. Der Ausrichter kann gegen Forderungen des Veranstalters aus dem Mietvertrag nur solche Forderungen aufrechnen und nur hinsichtlich solcher Forderungen ein Rückbehaltungsrecht geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8. Änderungs- und Rücktrittsvorbehalte 8.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. Arbeitskampf, höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise abzusagen. Er wird dem Ausrichter dies unverzüglich mitteilen. Im Fall einer Verlegung oder Kürzung wird er den Ausrichter auffordern, binnen einer angemessenen Frist (in der Regel zwei Wochen) zu erklären, ob er hiermit einverstanden ist. Widerspricht der Ausrichter innerhalb dieser Frist nicht der Verlegung oder Kürzung, gilt seine Zustimmung als erteilt. Der Veranstalter wird den Ausrichter mit der Fristsetzung auf die Bedeutung seines Schweigens ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Ausrichter, darf der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. 8.2. Sollte der Kongress aus Gründen, die nicht von IC zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen, Streik oder höhere Gewalt) nicht oder nicht in der angebotenen und gebuchten Form durchgeführt werden können, besteht weder ein Anspruch auf Erstattung der (anteiligen) Teilnahmegebühren/Ausstellungsgebühren noch auf Ersatz sonstiger (Vermögens-)Schäden. 8.3. Der Veranstalter darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Ausrichter seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn das Unternehmen des Ausrichters aus anderen Gründen liquidiert wird. 9. Haftungsbegrenzung 9.1. Der Veranstalter und IC sind nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gütern des Ausrichters zu treffen. 9.2. Der Veranstalter und IC haften - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für Schäden, die den Ausrichtern durch irrtümliche Angaben bei der Raumzuweisung, dem Raumaufbau oder der Raumgestaltungsgenehmigung, Katalogeintragungen, durch nicht unverzüglich schriftlich gerügte Veränderungen der Veranstaltungsraumgröße sowie sonstige fehlerhafte Serviceleistungen sowie aus anderem Rechtsgrund entstehen. Die Haftbegrenzung gilt auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Gegen den Veranstalter gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von vertraglichen oder quasivertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt müssen innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten klageweise geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme, spätestens jedoch ab der Beendigung der Veranstaltung. 9.3. Die gesetzliche Gewährleistung des Veranstalters bleibt unberührt. 10. Schadenspauschalierung Tritt der Ausrichter, ohne hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder tritt der Veranstalter aus einem in der Person des Ausrichters liegenden Grund vom Vertrag zurück, so darf der Veranstalter den ihm durch den Rücktritt entstehenden Schaden pauschal berechnen und dem Ausrichter in Rechnung stellen. Die Pauschale beträgt 5.3. Es dürfen nur Gegenstände ausgestellt werden, die dem Veranstaltungsprogramm entsprechen, angemeldet und fabrikneu sind. Andere Gegenstände dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die Darstellung bzw. den Funktionsablauf des zulässigen Objektes unabdingbar erforderlich ist. - 80 % der vollen Veranstaltungsgebühr zzgl. Nebenkosten bei einem Rücktritt später als vier Wochen vor Veranstaltung, - 50 % der vollen Veranstaltungsgebühr ohne Nebenkosten bei einem Rücktritt später als sechs Monate vor Beginn der Veranstaltung, - 25 % der vollen Veranstaltungsgebühr ohne Nebenkosten bei einem Rücktritt zu einem davor liegenden Zeitpunkt. 5.5. Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände auf Kosten des Ausrichters aus dem Veranstaltungsraum zu entfernen oder entfernen zu lassen, wenn ihre Ausstellung unzulässig ist und der Ausrichter sie auf Aufforderung durch den Veranstalter nicht unverzüglich entfernt. Ist die Entfernung des Gegenstandes nicht möglich oder für die Herstellung eines zulässigen Zustandes nicht genügend, darf der Veranstalter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Ist der tatsächlich entstandene Schaden höher, darf der Veranstalter den höheren Schaden geltend machen. Weist der Ausrichter nach, dass der Schaden unter den Pauschalbeträgen liegt, hat er einen entsprechend geminderten Betrag zu leisten. Preise 6.1. Die angegebenen Preise gelten pro Veranstaltungstermin zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Pauschalpreise für die gesamte Veranstaltungszeit einschließlich der Auf- und Abbauzeit. 6.2. Nebenkosten für Strom, Mobiliar, Technik, Blumen, Dekoration etc. werden gesondert berechnet. Für Mitausrichter werden zusätzliche Gebühren erhoben. 6.3. Ausrichter, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die Nutzung der Webeplattform einen Aufschlag zwischen 500,- und 1.000,- € pro Workshop entrichten – je nach Größe der Veranstaltung. 7. 7.2. Ist der Ausrichter mit einer Zahlung im Verzug, so darf der Veranstalter Verzugszinsen in Höhe von 5% p. A. über dem bei Verzugseintritt geltenden Basiszins fordern. Soweit nur Kaufleute an dem Rechtsgeschäft beteiligt sind, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen bei Verzug 8% über dem Basiszins. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Dem Ausrichter bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Ist der Aussteller Kaufmann, ist er zwei Wochen nach Absendung der Rechnung zur Zahlung der genannten Zinsen verpflichtet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Zahlungsbedingungen 7.1. Die Veranstaltungsgebühr ist zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer ohne Abzug mit Anmeldung und Erteilung einer Rechnung durch IC zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich auf ein noch zu benennendes Sonderkonto zu leisten. Ggf. anfallende Bank-/Zahlungsgebühren gehen zu Lasten des entsendenden Unternehmens. 11. Schlussbestimmungen 11.1. Erklärungen, die mit Bezug auf diesen Vertrag abgegeben werden, bedürfen der Schriftform und sind erst dann gültig, wenn Sie von IC oder dem Veranstalter schriftlich bestätigt werden. 11.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bedingung als vereinbart, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 11.3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. 11.4. Ist der Ausrichter Kaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Freiburg Gerichtsstand. Der Veranstalter und IC sind daneben aber auch berechtigt, den Ausrichter an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an einem etwa bestehenden besonderen Gerichtsstand zu verklagen. Intercongress GmbH, 2013 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen 1. Allgemeines 1.1. Intercongress GmbH (im Folgenden: „IC") vermittelt für den Vertragspartner (im folgenden Auftraggeber) die Möglichkeit, Anzeigen in Druckunterlagen zu schalten bzw. auf den Websites eines Kongressveranstalters Werbung in Form von Buttons, Bannern, Hyperlinks etc. im Internet zu veröffentlichen. In den Kongressdrucksachen (Einladungs-/Vor-/Hauptprogramm) wird ausgewiesen, wer der Veranstalter der Veranstaltung ist. Falls Intercongress GmbH nicht selbst als Veranstalter auftritt, wird der Veranstalter bei Abschluss, Änderung und Ausübung von Gestaltungsrechten sowie bei der Durchführung des Vertrages von der Intercongress GmbH, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden (im Folgenden: „IC"), vertreten. 1.2. Die Leistungen von IC erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Werbeschaltungen auf Websites und Drucksachen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. 2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1. Werbeaufträge für das Internet oder Druckmedien bedürfen der Schriftform oder elektronischen Form. Mündliche Absprachen sind rechtlich nicht verbindlich. 3. Zulassung der Werbung 3.1. IC behält sich vor, Werbeaufträge im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. 4. Gestaltung der Werbeschaltung 4.1. Die Werbeschaltung muss den allgemeinen Regeln, insbesondere dem Wettbewerbsrecht und den guten Sitten entsprechen. Die rechtliche Verantwortung hierfür liegt allein beim Auftraggeber. 5. Preise 5.1. Für den Werbeauftrag gilt ausschließlich die aktuelle Preisliste der jeweiligen Veranstaltung. 5.2. Eventuell anfallende Kosten von Kooperationspartnern werden von IC an den Auftraggeber in voller Höhe weitergegeben. 6. Zahlungsbedingungen 6.1. Die Gebühren sind zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer ohne Abzug mit Anmeldung und Erteilung einer Rechnung durch IC zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich auf ein noch zu benennendes Sonderkonto zu leisten. Ggf. anfallende Bank-/Zahlungsgebühren gehen zu Lasten des entsendenden Unternehmens. 6.2. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung im Verzug, so darf der Veranstalter Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem bei Verzugseintritt geltenden Basiszins fordern. Soweit nur Kaufleute an dem Rechtsgeschäft beteiligt sind, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen bei Verzug 8% über dem Basiszins. Falls IC in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, darf sie diesen geltend machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist er zwei Wochen nach Absendung der Rechnung zur Zahlung der genannten Zinsen verpflichtet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 6.3. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von IC aus dem Vermittlungsvertrag nur solche Forderungen aufrechnen und nur hinsichtlich solcher Forderungen ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7. Änderungs- und Rücktrittsvorbehalte 7.1. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Ausfall/Störung des Kommunikationsnetzes, Rechnerausfall bei Dritten; Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden andauert) übernimmt IC keine Haftung für das Erscheinen der Werbung. 7.2. IC darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder wenn das Unternehmen des Ausrichters aus anderen Gründen liquidiert wird. 8. Haftungsbegrenzung 8.1. Dritte (weitere Provider, Graphiker oder von IC beauftragte Firmen) und IC haften - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch irrtümliche Angaben, durch nicht unverzüglich schriftlich gerügte Veränderungen der Werbemittel sowie aus anderem Rechtsgrund entstehen. Die Haftbegrenzung gilt auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Gegen IC gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von vertraglichen oder quasivertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt müssen innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten klage weise geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme, spätestens jedoch ab der Beendigung der Veranstaltung. 8.2. Sollte der Kongress aus Gründen, die nicht von IC zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen, Streik oder höhere Gewalt) nicht oder nicht in der angebotenen und gebuchten Form durchgeführt werden können, besteht weder ein Anspruch auf Erstattung der (anteiligen) Teilnahmegebühren/Ausstellungsgebühren noch auf Ersatz sonstiger (Vermögens-)Schäden. 8.3. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt im Übrigen unberührt. 9. Schadenspauschalierung 9.1. Tritt der Auftraggeber, ohne hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder tritt IC aus einem in der Person des Auftraggebers liegenden Grund vom Vertrag zurück, so darf IC den ihr durch den Rücktritt entstehenden Schaden pauschal berechnen und dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Pauschale beträgt 80 % der vollen Gebühren gemäß vorliegender Preisliste bei einem Rücktritt später als vier Wochen vor Schaltung des Werbemittels, 50 % der vollen Gebühren gemäß aktueller Preisliste bei einem Rücktritt später als drei Monate vor Schaltung des Werbemittels 25 % der vollen Gebühren gemäß aktueller Preisliste bei einem Rücktritt zu einem davor liegenden Zeitpunkt. 9.2. Ist der tatsächlich entstandene Schaden höher, darf IC den höheren Schaden geltend machen. Weist der Auftraggeber nach, dass der Schaden unter den Pauschalbeträgen liegt, hat er einen entsprechend geminderten Betrag zu leisten. 9.3. Bei Sachleistungen/Gegengeschäften werden die für die Ersatzbeschaffung tatsächlich anfallenden Herstellungskosten als Berechnungsgrundlage angesetzt. 10. Schlussbestimmungen 10.1. Erklärungen, die mit Bezug auf diesen Vertrag abgegeben werden, bedürfen der Schriftform oder elektronischen Schriftform und sind erst dann gültig, wenn Sie von IC oder dem Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. 10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bedingung als vereinbart, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 10.3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. 10.4. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Freiburg Gerichtsstand. IC und die durch IC vertretenen Veranstalter sind daneben aber auch berechtigt, Dritte an deren allgemeinem Gerichtsstand oder an einem etwa bestehenden besonderen Gerichtsstand zu verklagen. Intercongress GmbH, 2013