Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015

Transcription

Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015
Kerenzerberg-Revival
29. bis 31. Mai 2015
Gleichmässigkeitsprüfung für historische
Automobile
Einladung / Ausschreibung als FIVA B-Event
Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015
Referenz
Reverenz für die vorliegende Ausschreibung bildet das F.I.A. – F.I.V.A. Agreement
datiert vom 27.10.1999. Gemäss diesem Agreement kann ein Veranstalter von
Regularitäts-Veranstaltungen frei wählen ob er die Reglemente der FIA oder der FIVA
anwenden will.
Die vorliegende Ausschreibung basiert auf dem FIVA Veranstaltungsreglement (FIVA
Events Code). Im Zweifelsfalle ist der DEUTSCHE Text der Ausschreibung bzw. des
vorliegenden Reglements und für den FIVA Events Code die englische Version
massgebend.
Inhalt
I
II
III
IV
V
VI
VIII
IX
X
I.
Provisorisches Programm
Organisation
Allgemeine Durchführungsbestimmungen
Verpflichtungen der Teilnehmer
Administrative Abnahme, Technische Wagenabnahme
Ablauf der Veranstaltung
Wertung, Proteste, Berufungen
Preise und Pokale, Siegerehrung
Allgemeine Informationen, Nenngeld-Optionen
Provisorisches Programm
23.03.2015
29.05.2015
30.05.2015
31.05.2015
24.00 h
10.00–16.45 h
10.15–16.50 h
18.00 h
06.30–07.40 h
06.30–07.45 h
08.00–17.00 h
08.00–17.00 h
ab 17.30 h
Nennschluss (Poststempel)
Administrative Wagenabnahme
Technische Wagenabnahme
Fahrzeugcorso
Administrative Wagenabnahme
Technische Wagenabnahme
2 offizielle Test- und 2 Gleichmässigkeitsläufe
je 4 Gleichmässigkeitsläufe
Total 6 Läufe zum Kerenzerberg Revival
Siegerehrung
Der definitive Zeitplan wird den angemeldeten Fahrern ca. 10 Tage vor dem Event
zugestellt.
Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015
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Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015
I.
Organisation
Art. 1
Allgemeines
1.1 Der Vintage Sports-Car Club Suisse c/o Koni Strittmatter, Beau Rivage,
7050 Arosa veranstaltet vom 29. bis 31. Mai 2015 das Kerenzerberg-Revival.
1.2 Die vorliegende Ausschreibung wurde durch die FIVA Events Commission mit der
Lizenz-Nr. 38/2015 genehmigt.
Art. 2
Organisationskomitee, Sekretariat, Offizielle
OK Präsident
Koni Strittmatter
Beau Rivage, CH-7050 Arosa,
Tel. +41 79 308 76 10, kst@racingevent.ch
OK-Vizepräsident:
Franz Leupi
Widmenstrasse 22, CH-8758 Obstalden
Tel. +41 79 677 27 63
OK-Vizepräsident:
Peter Rufibach
Stein 2, CH 8750 Riedern / GL
Tel. +41 79 419 36 90
Sekretariat:
Historic Racing Events
Industriestrasse 47, CH-6304 Zug
Tel. +41 79 308 76 10, events@vscc.ch
FSVA Beobachter:
TBA
Leiter Wertungsprüfung:
René Wieser
Katzenschwanzstrasse 7, CH-8053 Zürich-Witikon
Tel. +41 79 911 11 88 renewieser@bluewin.ch
Fahrerverbindungsmann:
Koni Strittmatter
Stv. Leiter Wertungsprüfung: Andy Meile, Sirnach
Streckenchef:
Christoph Caluori, Arosa
Fahrerlager:
Technischer Kommissare
Reto Furrer ©, CH-8704 Herrliberg
furrer.reto@bluewin.ch
Thomas Eichholzer, Sirnach, Heinz Waeny, Bern
Zeitmessung / Auswertung
Sportstiming.ch, CH-9444 Diepoldsau
Jury
FIVA Beobachter, Fahrleiter, OK Präsident
Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015
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Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015
II.
Art. 3
Durchführungsbestimmungen
Offizielles Anschlagbrett
Alle offiziellen Mitteilungen und Beschlüsse der Fahrleitung und/oder des FSVABeobachters werden am/an folgenden Ort(en) angeschlagen:
Anschlagbrett im Fahrerlager.
Art. 4
Einhaltung der Vorschriften, Reglemente und Ausschreibung
Mit ihrer Nennung verpflichten sich die Teilnehmer alle Vorschriften der FIVA der
FSVA und des Veranstalters bzw. der vorliegenden Ausschreibung zu befolgen, und
verzichten, unter Androhung der Disqualifikation, auf jeglichen Rekurs vor
Schiedsrichtern oder Gerichten, die nicht von der FIVA/FSVA vorgesehen und
anerkannt sind.
Art. 5
Strecke
Die Veranstaltung wird auf der gesperrten Strecke ausgangs Mollis auf den
Kerenzerberg, auf der Kantonsstrasse, durchgeführt. Die Strecke weist folgende
Merkmale auf: Start beim Restaurant Waid, Ziel ca. 500 m vor dem Waldeingang,
Höhendifferenz ca.171, ca. Länge 3,170 km, durchschnittliche Steigung ca. 2.9%,
maximale Steigung TBA 12%. Die genaue Streckenlänge zusammen mit den
Minimalzeiten werden am offiziellen Anschlagbrett bekannt gegeben.
Art. 6
6.1
Teilnahmegesuch und Nennungen
Nennungen werden ab Veröffentlichung der Ausschreibung entgegengenommen.
Sie sind mit dem offiziellen Anmeldeformular an folgende Adresse zu richten:
Vintage Sports-Car Club c/o K. Strittmatter, Beau Rivage, PF 63, 7050 Arosa

Nennschluss: 23. März 2015, 24.00 Uhr (Poststempel)
Elektronische Nennungen auf der spezifischen Internet Homepage
www.kerenzerberg-revival.ch des Veranstalters müssen bis zum Nennschluss
erfolgen. Massgebend ist die auf der Nennung verzeichnete Aufgabezeit.
Unvollständig ausgefüllte Nennungen werden zurückgewiesen. Nennungen per
Mail auf die Mailadresse events@vscc.ch sind zulässig. Folgende Angaben muss
das Mail zwingend erhalten:
Wertungsklasse; Classic Fun Trophy oder Classic Sport Trophy
Fahrer; Vorname, Name, komplette Adresse, Mobile Nr., (bei Wertungsklasse
„Classic Fun Trophy“ zusätzlich analoge Angaben zum Beifahrer)
Fahrzeug; Marke, Typ, Baujahr, ccm, PS
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Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015
6.2
Die höchstzugelassene Teilnehmerzahl über alle zugelassenen Wertungsklassen
beträgt 250. Der Veranstalter hat für Sponsoren und sich 30 Startplätze
reserviert. Danach gelten sämtliche Teilnehmer, welche in der Competition
teilnehmen mit ihrer Nennung als sofort bestätigt. Die restlichen Teilnehmer
werden nach Datum des Nennungseingangs bestätigt. Allerdings handelt es sich
um eine Einladungsveranstaltung. Fahrzeugmarken und -typen, für welche in
der gemeldeten Periode kein Bezug zum Rallye- oder Rennsport nachgewiesen
werden kann, können abgelehnt werden. Der Veranstalter entscheidet innert
nützlicher Frist nach Nennschluss über Startzulassung dieser kritischen
Fahrzeuge.
6.3
Ein Wechsel des Fahrzeugs nach Nennschluss ist nur bis zum Zeitpunkt der
administrativen/technischen Kontrolle des betreffenden Teilnehmers gestattet,
dies sofern das neue Fahrzeug im gleichen Wertungsmodus angemeldet wird
und vom Veranstalter als Ersatzfahrzeug anerkannt wird.
6.4
Fahrerwechsel nach Nennschluss ist bis zur administrativen/technischen
Abnahme des betreffenden Teilnehmers gestattet.
6.5
Eine Teilnahme ausser Konkurrenz ist nur für Fahrer der Demonstrationsklasse
gestattet.
Art. 7
7.1
5
Nenngeld
Das Nenngeld beträgt: CHF 990.-,
Beifahrer in der Classic Fun Wertung CHF 100.Das Nenngeld ist erst nach Bestätigung der Nennung einzubezahlen.
7.2
Das Nenngeld muss spätestens 10 Tage nach Erhalt der Nennbestätigung
einbezahlt werden, ansonsten verfällt die Nennbestätigung wieder.
7.3
Das Nenngeld beinhaltet
Haftpflichtversicherung des
zusätzlichen Leistungen:
in jedem Fall die Prämie für die
Veranstalters (Art. 13.2) sowie folgende
- die notwendigen Startnummern
- 1 Erinnerungsgeschenk vom Veranstalter
7.4
Art. 8
8.1
Den bis 30 Tage vor der Veranstaltung (Poststempel) schriftlich abgemeldeten
Teilnehmern wird das Nenngeld teilweise, unter Abzug von 30% des Nenngeldes,
zurückerstattet. Danach wird kein Nenngeld mehr zurück erstattet.
Zugelassene Fahrer
Die Fahrer in der Classic-Fun-Wertung müssen im Besitze eines gültigen
Führerausweises für Automobile sein. Beifahrer sind erlaubt.
Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015
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8.2
Die Fahrer in der Classic-Sport-Wertung müssen im Besitze eines gültigen
Führerausweises für Automobile. Beifahrer sind nicht erlaubt.
8.3
Jeder Fahrer und der allfällige Beifahrer bestätigt mit Abgabe der Nennung,
dass er die psychische und physische Fähigkeit hat, die Gleichmässigkeitsläufe
zu bestreiten.
Art. 9
9.1
Zugelassene Fahrzeuge
Classic-Fun-Wertung, mit Beifahrer
Nachfolgende Durchschnittsgeschwindigkeit für Fahrzeuge der unten
aufgeführten Perioden darf nicht überschritten werden.
max. 50.0 km/h (siehe auch FIVA Events Code, Ziffer 3.1)
Fahrzeugklasse
Klasse B, Veteran
Baujahre
1.1.1905 bis 31.12.1918
Klasse C, Vintage
1.1.1919 bis 31.12.1930
Klasse D, Post Vintage
1.1.1931 bis 31.12.1945
Der für die Wertung Classic Fun Trophy erlaubte Durchschnitt darf nicht
überschritten werden (siehe auch Art. 22.1). Bei Überschreitung wird der
betreffende Lauf nicht gewertet. Über jeglichen Sachverhalt entscheidet die
Jury abschliessend.
9.2
Classic-Sport-Wertung, ohne Beifahrer
Nachfolgende Durchschnittsgeschwindigkeit für Fahrzeuge der unten
aufgeführten Perioden darf nicht überschritten werden.
max. 80.0 km/h (siehe auch FIVA Events Code, Ziffer 3.1)
Fahrzeugklasse
Klasse B, Veteran
Baujahre
1.1.1905 bis 31.12.1918
Klasse C, Vintage
1.1.1919 bis 31.12.1930
Klasse D, Post Vintage
1.1.1931 bis 31.12.1945
Klasse E, Post War
1.1.1946 bis 31.12.1960
Klasse F, Classic
1.1.1961 bis 31.12.1970
Klasse G Post Classic
1.1.1971 bis 31.12.1985
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Der für die Wertung Classic Sport Trophy erlaubte Durchschnitt darf nicht
überschritten werden (siehe auch Art. 22.1). Bei Überschreitung wird der
betreffende Lauf nicht gewertet. Über jeglichen Sachverhalt entscheidet die
Jury abschliessend.
Art. 10
Fahrzeugperioden, Wagenpässe
10.1
Zugelassen sind alle historischen Fahrzeuge der Fahrzeugklassen B bis G
10.2
Die Fahrzeuge müssen dem FIVA Technical Code entsprechen. Fahrzeuge mit
der FIVA ID Card werden bei der Zulassung zur Veranstaltung bevorzugt
behandelt. Zulässig sind zudem Fahrzeuge mit einem FIA-HTP, FIA-HRCP,
technischen ACS-WP oder mit einem technischen Wagenpass einer
ausländischen FIA-ASN inkl. des GB-VSCC Passes (Vintage Sports-Car Club
Eligibility Document).
10.3
Die Fahrzeuge werden für die Testläufe nach Perioden eingeteilt. Die
Startliste für die Gleichmässigkeitsläufe wird anhand der Testzeiten erstellt
(Classic Fun und Classic Sport getrennt), wobei das Fahrzeug mit der
schnellsten Einzel-Laufzeit zuerst startet, damit jeder Fahrer seine WohlfühlGeschwindigkeit fahren kann, ohne auf den Vordermann aufzulaufen.
Art. 11
Ausrüstung der Fahrzeuge (inkl. Instrumente und Uhren)
11.1.
Von ihrer Sicherheitsausrüstung her müssen die Fahrzeuge, falls original
vorhanden, mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein.
11.2
Erlaubt sind alle mechanischen und/oder digitalen Uhren und Messinstrumente.
Art. 12
Sicherheitsausrüstung der Fahrer
12.1
Für sämtliche Teilnehmer ist das Tragen der Sicherheitsgurten (wenn original
im Fahrzeug vorhanden) und des Schutzhelmes während den Test- und
Gleichmässigkeitsläufen obligatorisch.
12.2
Den Fahrern wird empfohlen während den Test- und Gleichmässigkeitsläufen
ein flammabweisendes Overall zu tragen. Andernfalls sind feuerhemmende,
schwer brennbare Kleider und festes Schuhwerk Vorschrift. Das Tragen eines
Schutzhelms ist obligatorisch.
Art. 13
13.1
Verantwortung und Versicherung
Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter
lehnt gegenüber Fahrer, Helfer und Dritten jede Haftung für Personen- und
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Sachschäden ab. Jeder Fahrer ist allein für seine Versicherungen
verantwortlich.
13.2
Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung gilt während der ganzen Dauer der
Veranstaltung, sowohl während den offiziellen Testfahrten und
Gleichmässigkeitsläufen als auch für die Verschiebungen vom Fahrerlager zur
Strecke und zurück.
13.3
Durch seine Teilnahme an der Veranstaltung verzichtet jeder Fahrer auf
irgendwelche Entschädigungsansprüche aus Unfällen, die den Fahrern oder
ihren Helfern während der Testfahrten, beim Gleichmässigkeitslauf, auf der
Fahrt von den Parkplätzen zur Strecke und zurück usw. zustossen können.
Dieser Verzicht gilt sowohl gegenüber der FIVA/FSVA, dem Veranstalter als auch
gegenüber den verschiedenen Funktionären, den anderen Fahrern oder ihren
Helfern.
Art. 14
14.1
14.2
IV
Vorbehalte, offizieller Text
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung zu ergänzen oder
zusätzliche Durchführungsbestimmungen oder Weisungen zu erlassen, die einen
integrierenden Bestandteil der Ausschreibung bilden. Ebenfalls behält sich der
Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung bei ungenügender Beteiligung,
höherer
Gewalt
oder
unerwarteten
Ereignissen
ohne
jegliche
Entschädigungspflicht zu annullieren oder abzubrechen.
In einem Streitfall betreffend die Interpretation der Ausschreibung ist allein der
DEUTSCHE Text massgebend.
Verpflichtungen der Teilnehmer
Art. 15
Flaggenzeichen, Verhalten auf der Strecke
15.1
Die Sperrung und die Öffnung der Strecke werden mit der Durchfahrt eines
wie nachstehend ausgerüsteten Fahrzeugs signalisiert:
- Flagge ROT
Sperrung der Strecke
- Flagge GRÜN
Öffnung der Strecke
15.2
Während der Tests und der Gleichmässigkeitsläufe können folgende
Flaggenzeichen verwendet werden; sie sind strikte zu befolgen:
ROTE Flagge:
Unbedingt und sofort HALT
GELBE Flagge:
striktes ÜBERHOLVERBOT
1x geschwenkt: GEFAHR am Strassenrand
2x geschwenkt: STRECKE ganz/teilweise
VERSPERRT
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GELBE Flagge mit ROTEN
senkrechten STREIFEN:
HELLBLAUE Flagge:
Rutschige Oberfläche, Verschlechterung
der Streckenbeschaffenheit
Geschwenkt: Schneller Wagen setzt zum
überholen an
15.3
Es ist strikte untersagt, ein Fahrzeug ohne diesbezügliche Weisung der
offiziellen Funktionäre oder des Fahrleiters entgegen oder quer zur
Fahrtrichtung zu bewegen.
15.4.
Muss ein Fahrer wegen Zeigens einer roten Flagge oder, weil die Strecke
versperrt ist, seine Fahrt abbrechen, so hat er unverzüglich sein Fahrzeug am
Strassenrand abzustellen und im Wagen zu verbleiben (freie Durchfahrt für
Rettungsfahrzeuge).
15.5
15.6
Testfahrt:
Auf Weisung der Fahrleitung ist die Fahrt in Richtung
Ziel fortzusetzen (keine Rückfahrt zum Start, keine
Laufwiederholung)
Gleichmässigkeitslauf:
Auf Anweisung der Fahrleitung wird das Fahrzeug zum
Start zurückgeführt (Laufwiederholung)
Überholen ist gestattet sobald die Streckenposten die HELLBLAUE FLAGGE
zeigen. Kann nicht überholt werden, gilt folgendes Prozedere:
Testlauf:
Die Fahrt in Richtung Ziel ist fortzusetzen (keine
Rückfahrt zum Start, keine Laufwiederholung)
Gleichmässigkeitslauf:
Kann nicht überholt werden, muss das auflaufende
Fahrzeug stehen bleiben, um den Lauf zu wiederholen. Bricht ein Fahrer auf diese Weise seinen Lauf ab,
so hat er unverzüglich sein Fahrzeug am Strassenrand
abzustellen und im Wagen zu verbleiben. Auf Anweisung der Rennleitung wird das Fahrzeug zum Start zurückgeführt (Laufwiederholung).
Muss ein Fahrer wegen mechanischen oder sonstigen Schäden seine Fahrt
abbrechen, so hat er unverzüglich sein Fahrzeug ausserhalb der Strecke
abzustellen und zu verlassen. Dabei ist den Weisungen der Funktionäre Folge
zu leisten.
Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015
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V
Administrative Abnahme, Technische Wagenabnahme
Art. 16
Administrative Abnahme
Folgende Dokumente müssen unaufgefordert vorgelegt werden:
‐
‐
Führerausweis
Fahrzeugausweis und/oder Wagenpass
Art. 17
Technische Wagenabnahme
17.1
Für die Identifizierung der Fahrzeuge und zur Kontrolle der
Sicherheitsmassnahmen sind alle Fahrzeuge obligatorisch bei der technischen
Wagenabnahme vorzuführen.
17.2
Auf Verlangen muss das gültige Identifikationsdokument für das Fahrzeug
vorgewiesen werden können, ansonsten die Abnahme verweigert werden kann.
VI
Verlauf der Veranstaltung
Art. 18
Grundsatz
18.1
Sowohl bei der Classic Fun Wertung als auch bei der Classic Sport Wertung
handelt es sich um sportliche Gleichmässigkeits-Prüfungen auf abgesperrter
Strecke.
18.2
Das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten ist nicht vorgesehen. Vielmehr
soll die sich selber gesetzte Zeit möglichst genau wiederholt werden, ohne die
vorgegebene Durchschnittsgeschwindigkeit zu überschreiten.
Art. 19
Start, Ziel, Zeitnahme
19.1
Der Start erfolgt stehend mit laufendem Motor. Das Start-Intervall beträgt
maximal 30 Sekunden. Das Ziel wird fliegend durchfahren. Nach dem Ziel sind
die Fahrer angehalten, sofort eine Bremsung einzuleiten. Grundsätzlich wird
bei den Testfahrten in der Reihenfolge der Startnummern und die
Gleichmässigkeitsläufe nach den Testfahrtzeiten gestartet, wobei die schnellen
Teilnehmer zuerst starten. Die Jury kann jedoch die Startreihenfolge den
Bedingungen anpassen.
19.2.
Die Zeitnahme erfolgt auf 1/100 Sekunden Genauigkeit.
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Art. 20
Testlauf
20.1
Es ist strengstens verboten, ausserhalb der offiziellen Testfahrten zu trainieren.
Bei Verstössen erfolgt ein Ausschluss aus der Veranstaltung. Die Kantonspolizei
plant entsprechende Stichkontrollen ein.
20.2
Die Testfahrten finden am Samstag (2 Läufe) statt. Zum Test werden nur
Fahrzeuge zugelassen, die die Wagenabnahme passiert haben.
20.3
Um zu den Gleichmässigkeitsläufen zugelassen zu werden, muss ein Fahrer
mindestens einmal zum Test gestartet sein und diesen einen Lauf beendet
haben. Sonderfälle werden der Jury unterbreitet. Beim Entscheid der Jury
handelt es sich um einen abschliessenden Sachentscheid.
Art. 21
Gleichmässigkeitslauf
21.1
Die Gleichmässigkeitsläufe finden nach detailliertem Zeitplan des Veranstalters
statt.
21.2
Die Veranstaltung wird in einem Gleichmässigkeitslauf am Samstag und drei
Gleichmässigkeitsläufen am Sonntag zur Classic Fun Wertung bzw. zur Classic
Sport Wertung ausgetragen. Total vier Wertungsläufe.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle vorgesehenen Gleichmässigkeitsläufe zu
absolvieren.
VIII
Wertung, Proteste, Berufungen
Art. 22
Wertungsprüfung
22.1.
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Gleichmässigkeitsprüfung bei
welcher eine vorher festgelegte Zeit (Sollzeit) nicht unterschritten werden
darf. Die Sollzeit wird vor den Testläufen am offiziellen Anschlagbrett im
Fahrerlager angeschlagen.
Classic Fun Trophy (Beifahrer erlaubt):
Erlaubt ist eine maximale Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h. Dies
ergibt eine Richtzeit, welche in den ergänzenden Durchführungsbestimmungen
und am Anschlagbrett bekannt gegeben wird. Wenn die Richtzeit unterboten
wird, verfällt der Lauf. (Die Zeit wird gelöscht.)
Gewertet wird die geringste Differenzzeit zwischen 2 von allen offiziellen
Wertungsläufen. Eine Wertung erfolgt, wenn mindestens 2 Wertungsläufe
innerhalb der Richtzeit von max. 50 km/h erfolgt sind.
Classic Sport Trophy (Beifahrer nicht erlaubt):
Erlaubt ist eine maximale Durchschnittsgeschwindigkeit von 80 km/h. Dies
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ergibt eine Richtzeit, welche in den ergänzenden Durchführungsbestimmungen
und am Anschlagbrett bekannt gegeben wird. Wenn die Richtzeit unterboten
wird, verfällt der Lauf. (Die Zeit wird gelöscht.)
Gewertet wird die geringste Differenzzeit zwischen 2 von allen offiziellen
Wertungsläufen. Eine Wertung erfolgt, wenn mindestens 2 Wertungsläufe
innerhalb der Richtzeit von max. 80 km/h erfolgt sind.
22.5
Der Veranstalter und die Fahrleitung behalten sich das Recht vor auf der Strecke
geheime Zeitkontrollen zu installieren.
22.6
Wertungsauschluss:
Gefährliches Verzögern oder Anhalten auf der Strecke ohne technische
Panne/Notwendigkeit.
Art 23
Proteste
23.1
Einsprachen gegen die Klasseneinteilung sowie gegen die
Reglementkonformität der Fahrzeuge sind bis 30 Minuten vor dem Start des
entsprechenden Feldes dem Fahrtleiter schriftlich einzureichen.
23.2
Kollektiveinsprachen sowie solche gegen den Veranstalter oder gegen
Feststellungen der Zeitnahme oder gegen Sachrichterentscheide sind nicht
statthaft. Beanstandungen gegen die Rangliste können bis 20 Minuten nach
Aushang der Rangliste beim Fahrtleiter angebracht werden.
23.3
IX
Die Protestkaution beträgt CHF 500.00 (in bar). Sie wird nur zurückerstattet,
wenn der Protest von der Jury als begründet anerkannt wird.
Preise Pokale, Siegerehrung
Art. 24
Preise und Trophäen
24.1
Allfällige geldwerte Preise müssen persönlich anlässlich der Siegerehrung
abgeholt werden, ansonsten sie dem Veranstalter verfallen.
24.2
Mindestens ein Drittel der Teilnehmer ist preisberechtigt.
1. Rang Classic Fun Wertung: Spezial-Trophäe
1. Rang Classic Sport Wertung: Spezial-Trophäe
Art. 25
25.1
Siegerehrung
Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für jeden Teilnehmer Ehrensache.
Naturalpreise, die nicht bis spätestens einen Monat nach der Veranstaltung
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Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015
abgeholt werden, bleiben Eigentum des Veranstalters. Eine Zustellung der
Preise und Pokale ist ausgeschlossen.
25.2
Die Siegerehrung findet statt:
Sonntag, 31. Mai 2015 für beide Felder ca. 30 Minunten nach
Veranstaltungsschluss Die Teilnahme ist Ehrensache!
(Ort und Zeit werden in den ergänzenden Durchführungsbestimmungen bekannt gegeben)
X
Allgemeine Informationen
1. wichtigste Abkürzungen:
FIVA:
Fédération Internationale des Véhicules Anciens
FSVA:
FIVA ID Card:
FIA HTP:
FIA HRCP:
ACS-WP:
VSCC:
Nationale Vertretung der FIVA
Technischer Fahrzeugpass der FIVA
FIA Historic Technical Passport
FIA Historic Regularity Car Pass
Technischer Wagenpass des ACS
Englische Vereinigung für den historischen Motorsport
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Arosa, 17. Dezember 2014
der OK-Präsident:
Koni Strittmatter
Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015
Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015
Option Zeltplatz
Das Fahrerlager befindet sich auf dem Flugplatz Mollis. Es wird mit einem Gitterhaag
abgesperrt und in der Nacht bewacht. Eine Zeltstadt zur Unterbringung der Fahrzeuge
ist nicht vorgesehen. Es besteht aber die Möglichkeit gegen einen Aufpreis zum
Nenngeld ein Zelt zu mieten:
Zelt 5x 5m
Zelt 6x6 m
CHF 200.00
CHF 250.00
Das Zelt wird vom Veranstalter auf- und abgebaut.
Option Hospitality-Package
Es ist vorgesehen im Fahrerlager ein Hospitality-Zelt aufzubauen. Teilnehmer und
allenfalls Beifahrer (Fun Trophy), sowie max. 2 Begleitpersonen haben die Möglichkeit
ein Hospitality-Package zu erwerben. Dieses Package umfasst folgende Leistungen:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Freitag bis Sonntag:
Lunch
Lunch und Glarner-Dinner
Lunch
sämtliche Getränke, inkl. Dinner
Package-Preis:
CHF 250.00
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Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015