Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015
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Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015
Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 Gleichmässigkeitsprüfung für historische Automobile Einladung / Ausschreibung als FIVA B-Event Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 Referenz Reverenz für die vorliegende Ausschreibung bildet das F.I.A. – F.I.V.A. Agreement datiert vom 27.10.1999. Gemäss diesem Agreement kann ein Veranstalter von Regularitäts-Veranstaltungen frei wählen ob er die Reglemente der FIA oder der FIVA anwenden will. Die vorliegende Ausschreibung basiert auf dem FIVA Veranstaltungsreglement (FIVA Events Code). Im Zweifelsfalle ist der DEUTSCHE Text der Ausschreibung bzw. des vorliegenden Reglements und für den FIVA Events Code die englische Version massgebend. Inhalt I II III IV V VI VIII IX X I. Provisorisches Programm Organisation Allgemeine Durchführungsbestimmungen Verpflichtungen der Teilnehmer Administrative Abnahme, Technische Wagenabnahme Ablauf der Veranstaltung Wertung, Proteste, Berufungen Preise und Pokale, Siegerehrung Allgemeine Informationen, Nenngeld-Optionen Provisorisches Programm 23.03.2015 29.05.2015 30.05.2015 31.05.2015 24.00 h 10.00–16.45 h 10.15–16.50 h 18.00 h 06.30–07.40 h 06.30–07.45 h 08.00–17.00 h 08.00–17.00 h ab 17.30 h Nennschluss (Poststempel) Administrative Wagenabnahme Technische Wagenabnahme Fahrzeugcorso Administrative Wagenabnahme Technische Wagenabnahme 2 offizielle Test- und 2 Gleichmässigkeitsläufe je 4 Gleichmässigkeitsläufe Total 6 Läufe zum Kerenzerberg Revival Siegerehrung Der definitive Zeitplan wird den angemeldeten Fahrern ca. 10 Tage vor dem Event zugestellt. Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 2 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 I. Organisation Art. 1 Allgemeines 1.1 Der Vintage Sports-Car Club Suisse c/o Koni Strittmatter, Beau Rivage, 7050 Arosa veranstaltet vom 29. bis 31. Mai 2015 das Kerenzerberg-Revival. 1.2 Die vorliegende Ausschreibung wurde durch die FIVA Events Commission mit der Lizenz-Nr. 38/2015 genehmigt. Art. 2 Organisationskomitee, Sekretariat, Offizielle OK Präsident Koni Strittmatter Beau Rivage, CH-7050 Arosa, Tel. +41 79 308 76 10, kst@racingevent.ch OK-Vizepräsident: Franz Leupi Widmenstrasse 22, CH-8758 Obstalden Tel. +41 79 677 27 63 OK-Vizepräsident: Peter Rufibach Stein 2, CH 8750 Riedern / GL Tel. +41 79 419 36 90 Sekretariat: Historic Racing Events Industriestrasse 47, CH-6304 Zug Tel. +41 79 308 76 10, events@vscc.ch FSVA Beobachter: TBA Leiter Wertungsprüfung: René Wieser Katzenschwanzstrasse 7, CH-8053 Zürich-Witikon Tel. +41 79 911 11 88 renewieser@bluewin.ch Fahrerverbindungsmann: Koni Strittmatter Stv. Leiter Wertungsprüfung: Andy Meile, Sirnach Streckenchef: Christoph Caluori, Arosa Fahrerlager: Technischer Kommissare Reto Furrer ©, CH-8704 Herrliberg furrer.reto@bluewin.ch Thomas Eichholzer, Sirnach, Heinz Waeny, Bern Zeitmessung / Auswertung Sportstiming.ch, CH-9444 Diepoldsau Jury FIVA Beobachter, Fahrleiter, OK Präsident Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 3 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 II. Art. 3 Durchführungsbestimmungen Offizielles Anschlagbrett Alle offiziellen Mitteilungen und Beschlüsse der Fahrleitung und/oder des FSVABeobachters werden am/an folgenden Ort(en) angeschlagen: Anschlagbrett im Fahrerlager. Art. 4 Einhaltung der Vorschriften, Reglemente und Ausschreibung Mit ihrer Nennung verpflichten sich die Teilnehmer alle Vorschriften der FIVA der FSVA und des Veranstalters bzw. der vorliegenden Ausschreibung zu befolgen, und verzichten, unter Androhung der Disqualifikation, auf jeglichen Rekurs vor Schiedsrichtern oder Gerichten, die nicht von der FIVA/FSVA vorgesehen und anerkannt sind. Art. 5 Strecke Die Veranstaltung wird auf der gesperrten Strecke ausgangs Mollis auf den Kerenzerberg, auf der Kantonsstrasse, durchgeführt. Die Strecke weist folgende Merkmale auf: Start beim Restaurant Waid, Ziel ca. 500 m vor dem Waldeingang, Höhendifferenz ca.171, ca. Länge 3,170 km, durchschnittliche Steigung ca. 2.9%, maximale Steigung TBA 12%. Die genaue Streckenlänge zusammen mit den Minimalzeiten werden am offiziellen Anschlagbrett bekannt gegeben. Art. 6 6.1 Teilnahmegesuch und Nennungen Nennungen werden ab Veröffentlichung der Ausschreibung entgegengenommen. Sie sind mit dem offiziellen Anmeldeformular an folgende Adresse zu richten: Vintage Sports-Car Club c/o K. Strittmatter, Beau Rivage, PF 63, 7050 Arosa Nennschluss: 23. März 2015, 24.00 Uhr (Poststempel) Elektronische Nennungen auf der spezifischen Internet Homepage www.kerenzerberg-revival.ch des Veranstalters müssen bis zum Nennschluss erfolgen. Massgebend ist die auf der Nennung verzeichnete Aufgabezeit. Unvollständig ausgefüllte Nennungen werden zurückgewiesen. Nennungen per Mail auf die Mailadresse events@vscc.ch sind zulässig. Folgende Angaben muss das Mail zwingend erhalten: Wertungsklasse; Classic Fun Trophy oder Classic Sport Trophy Fahrer; Vorname, Name, komplette Adresse, Mobile Nr., (bei Wertungsklasse „Classic Fun Trophy“ zusätzlich analoge Angaben zum Beifahrer) Fahrzeug; Marke, Typ, Baujahr, ccm, PS Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 4 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 6.2 Die höchstzugelassene Teilnehmerzahl über alle zugelassenen Wertungsklassen beträgt 250. Der Veranstalter hat für Sponsoren und sich 30 Startplätze reserviert. Danach gelten sämtliche Teilnehmer, welche in der Competition teilnehmen mit ihrer Nennung als sofort bestätigt. Die restlichen Teilnehmer werden nach Datum des Nennungseingangs bestätigt. Allerdings handelt es sich um eine Einladungsveranstaltung. Fahrzeugmarken und -typen, für welche in der gemeldeten Periode kein Bezug zum Rallye- oder Rennsport nachgewiesen werden kann, können abgelehnt werden. Der Veranstalter entscheidet innert nützlicher Frist nach Nennschluss über Startzulassung dieser kritischen Fahrzeuge. 6.3 Ein Wechsel des Fahrzeugs nach Nennschluss ist nur bis zum Zeitpunkt der administrativen/technischen Kontrolle des betreffenden Teilnehmers gestattet, dies sofern das neue Fahrzeug im gleichen Wertungsmodus angemeldet wird und vom Veranstalter als Ersatzfahrzeug anerkannt wird. 6.4 Fahrerwechsel nach Nennschluss ist bis zur administrativen/technischen Abnahme des betreffenden Teilnehmers gestattet. 6.5 Eine Teilnahme ausser Konkurrenz ist nur für Fahrer der Demonstrationsklasse gestattet. Art. 7 7.1 5 Nenngeld Das Nenngeld beträgt: CHF 990.-, Beifahrer in der Classic Fun Wertung CHF 100.Das Nenngeld ist erst nach Bestätigung der Nennung einzubezahlen. 7.2 Das Nenngeld muss spätestens 10 Tage nach Erhalt der Nennbestätigung einbezahlt werden, ansonsten verfällt die Nennbestätigung wieder. 7.3 Das Nenngeld beinhaltet Haftpflichtversicherung des zusätzlichen Leistungen: in jedem Fall die Prämie für die Veranstalters (Art. 13.2) sowie folgende - die notwendigen Startnummern - 1 Erinnerungsgeschenk vom Veranstalter 7.4 Art. 8 8.1 Den bis 30 Tage vor der Veranstaltung (Poststempel) schriftlich abgemeldeten Teilnehmern wird das Nenngeld teilweise, unter Abzug von 30% des Nenngeldes, zurückerstattet. Danach wird kein Nenngeld mehr zurück erstattet. Zugelassene Fahrer Die Fahrer in der Classic-Fun-Wertung müssen im Besitze eines gültigen Führerausweises für Automobile sein. Beifahrer sind erlaubt. Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 8.2 Die Fahrer in der Classic-Sport-Wertung müssen im Besitze eines gültigen Führerausweises für Automobile. Beifahrer sind nicht erlaubt. 8.3 Jeder Fahrer und der allfällige Beifahrer bestätigt mit Abgabe der Nennung, dass er die psychische und physische Fähigkeit hat, die Gleichmässigkeitsläufe zu bestreiten. Art. 9 9.1 Zugelassene Fahrzeuge Classic-Fun-Wertung, mit Beifahrer Nachfolgende Durchschnittsgeschwindigkeit für Fahrzeuge der unten aufgeführten Perioden darf nicht überschritten werden. max. 50.0 km/h (siehe auch FIVA Events Code, Ziffer 3.1) Fahrzeugklasse Klasse B, Veteran Baujahre 1.1.1905 bis 31.12.1918 Klasse C, Vintage 1.1.1919 bis 31.12.1930 Klasse D, Post Vintage 1.1.1931 bis 31.12.1945 Der für die Wertung Classic Fun Trophy erlaubte Durchschnitt darf nicht überschritten werden (siehe auch Art. 22.1). Bei Überschreitung wird der betreffende Lauf nicht gewertet. Über jeglichen Sachverhalt entscheidet die Jury abschliessend. 9.2 Classic-Sport-Wertung, ohne Beifahrer Nachfolgende Durchschnittsgeschwindigkeit für Fahrzeuge der unten aufgeführten Perioden darf nicht überschritten werden. max. 80.0 km/h (siehe auch FIVA Events Code, Ziffer 3.1) Fahrzeugklasse Klasse B, Veteran Baujahre 1.1.1905 bis 31.12.1918 Klasse C, Vintage 1.1.1919 bis 31.12.1930 Klasse D, Post Vintage 1.1.1931 bis 31.12.1945 Klasse E, Post War 1.1.1946 bis 31.12.1960 Klasse F, Classic 1.1.1961 bis 31.12.1970 Klasse G Post Classic 1.1.1971 bis 31.12.1985 Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 6 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 Der für die Wertung Classic Sport Trophy erlaubte Durchschnitt darf nicht überschritten werden (siehe auch Art. 22.1). Bei Überschreitung wird der betreffende Lauf nicht gewertet. Über jeglichen Sachverhalt entscheidet die Jury abschliessend. Art. 10 Fahrzeugperioden, Wagenpässe 10.1 Zugelassen sind alle historischen Fahrzeuge der Fahrzeugklassen B bis G 10.2 Die Fahrzeuge müssen dem FIVA Technical Code entsprechen. Fahrzeuge mit der FIVA ID Card werden bei der Zulassung zur Veranstaltung bevorzugt behandelt. Zulässig sind zudem Fahrzeuge mit einem FIA-HTP, FIA-HRCP, technischen ACS-WP oder mit einem technischen Wagenpass einer ausländischen FIA-ASN inkl. des GB-VSCC Passes (Vintage Sports-Car Club Eligibility Document). 10.3 Die Fahrzeuge werden für die Testläufe nach Perioden eingeteilt. Die Startliste für die Gleichmässigkeitsläufe wird anhand der Testzeiten erstellt (Classic Fun und Classic Sport getrennt), wobei das Fahrzeug mit der schnellsten Einzel-Laufzeit zuerst startet, damit jeder Fahrer seine WohlfühlGeschwindigkeit fahren kann, ohne auf den Vordermann aufzulaufen. Art. 11 Ausrüstung der Fahrzeuge (inkl. Instrumente und Uhren) 11.1. Von ihrer Sicherheitsausrüstung her müssen die Fahrzeuge, falls original vorhanden, mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. 11.2 Erlaubt sind alle mechanischen und/oder digitalen Uhren und Messinstrumente. Art. 12 Sicherheitsausrüstung der Fahrer 12.1 Für sämtliche Teilnehmer ist das Tragen der Sicherheitsgurten (wenn original im Fahrzeug vorhanden) und des Schutzhelmes während den Test- und Gleichmässigkeitsläufen obligatorisch. 12.2 Den Fahrern wird empfohlen während den Test- und Gleichmässigkeitsläufen ein flammabweisendes Overall zu tragen. Andernfalls sind feuerhemmende, schwer brennbare Kleider und festes Schuhwerk Vorschrift. Das Tragen eines Schutzhelms ist obligatorisch. Art. 13 13.1 Verantwortung und Versicherung Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter lehnt gegenüber Fahrer, Helfer und Dritten jede Haftung für Personen- und Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 7 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 Sachschäden ab. Jeder Fahrer ist allein für seine Versicherungen verantwortlich. 13.2 Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung gilt während der ganzen Dauer der Veranstaltung, sowohl während den offiziellen Testfahrten und Gleichmässigkeitsläufen als auch für die Verschiebungen vom Fahrerlager zur Strecke und zurück. 13.3 Durch seine Teilnahme an der Veranstaltung verzichtet jeder Fahrer auf irgendwelche Entschädigungsansprüche aus Unfällen, die den Fahrern oder ihren Helfern während der Testfahrten, beim Gleichmässigkeitslauf, auf der Fahrt von den Parkplätzen zur Strecke und zurück usw. zustossen können. Dieser Verzicht gilt sowohl gegenüber der FIVA/FSVA, dem Veranstalter als auch gegenüber den verschiedenen Funktionären, den anderen Fahrern oder ihren Helfern. Art. 14 14.1 14.2 IV Vorbehalte, offizieller Text Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung zu ergänzen oder zusätzliche Durchführungsbestimmungen oder Weisungen zu erlassen, die einen integrierenden Bestandteil der Ausschreibung bilden. Ebenfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung bei ungenügender Beteiligung, höherer Gewalt oder unerwarteten Ereignissen ohne jegliche Entschädigungspflicht zu annullieren oder abzubrechen. In einem Streitfall betreffend die Interpretation der Ausschreibung ist allein der DEUTSCHE Text massgebend. Verpflichtungen der Teilnehmer Art. 15 Flaggenzeichen, Verhalten auf der Strecke 15.1 Die Sperrung und die Öffnung der Strecke werden mit der Durchfahrt eines wie nachstehend ausgerüsteten Fahrzeugs signalisiert: - Flagge ROT Sperrung der Strecke - Flagge GRÜN Öffnung der Strecke 15.2 Während der Tests und der Gleichmässigkeitsläufe können folgende Flaggenzeichen verwendet werden; sie sind strikte zu befolgen: ROTE Flagge: Unbedingt und sofort HALT GELBE Flagge: striktes ÜBERHOLVERBOT 1x geschwenkt: GEFAHR am Strassenrand 2x geschwenkt: STRECKE ganz/teilweise VERSPERRT Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 8 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 GELBE Flagge mit ROTEN senkrechten STREIFEN: HELLBLAUE Flagge: Rutschige Oberfläche, Verschlechterung der Streckenbeschaffenheit Geschwenkt: Schneller Wagen setzt zum überholen an 15.3 Es ist strikte untersagt, ein Fahrzeug ohne diesbezügliche Weisung der offiziellen Funktionäre oder des Fahrleiters entgegen oder quer zur Fahrtrichtung zu bewegen. 15.4. Muss ein Fahrer wegen Zeigens einer roten Flagge oder, weil die Strecke versperrt ist, seine Fahrt abbrechen, so hat er unverzüglich sein Fahrzeug am Strassenrand abzustellen und im Wagen zu verbleiben (freie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge). 15.5 15.6 Testfahrt: Auf Weisung der Fahrleitung ist die Fahrt in Richtung Ziel fortzusetzen (keine Rückfahrt zum Start, keine Laufwiederholung) Gleichmässigkeitslauf: Auf Anweisung der Fahrleitung wird das Fahrzeug zum Start zurückgeführt (Laufwiederholung) Überholen ist gestattet sobald die Streckenposten die HELLBLAUE FLAGGE zeigen. Kann nicht überholt werden, gilt folgendes Prozedere: Testlauf: Die Fahrt in Richtung Ziel ist fortzusetzen (keine Rückfahrt zum Start, keine Laufwiederholung) Gleichmässigkeitslauf: Kann nicht überholt werden, muss das auflaufende Fahrzeug stehen bleiben, um den Lauf zu wiederholen. Bricht ein Fahrer auf diese Weise seinen Lauf ab, so hat er unverzüglich sein Fahrzeug am Strassenrand abzustellen und im Wagen zu verbleiben. Auf Anweisung der Rennleitung wird das Fahrzeug zum Start zurückgeführt (Laufwiederholung). Muss ein Fahrer wegen mechanischen oder sonstigen Schäden seine Fahrt abbrechen, so hat er unverzüglich sein Fahrzeug ausserhalb der Strecke abzustellen und zu verlassen. Dabei ist den Weisungen der Funktionäre Folge zu leisten. Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 9 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 V Administrative Abnahme, Technische Wagenabnahme Art. 16 Administrative Abnahme Folgende Dokumente müssen unaufgefordert vorgelegt werden: ‐ ‐ Führerausweis Fahrzeugausweis und/oder Wagenpass Art. 17 Technische Wagenabnahme 17.1 Für die Identifizierung der Fahrzeuge und zur Kontrolle der Sicherheitsmassnahmen sind alle Fahrzeuge obligatorisch bei der technischen Wagenabnahme vorzuführen. 17.2 Auf Verlangen muss das gültige Identifikationsdokument für das Fahrzeug vorgewiesen werden können, ansonsten die Abnahme verweigert werden kann. VI Verlauf der Veranstaltung Art. 18 Grundsatz 18.1 Sowohl bei der Classic Fun Wertung als auch bei der Classic Sport Wertung handelt es sich um sportliche Gleichmässigkeits-Prüfungen auf abgesperrter Strecke. 18.2 Das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten ist nicht vorgesehen. Vielmehr soll die sich selber gesetzte Zeit möglichst genau wiederholt werden, ohne die vorgegebene Durchschnittsgeschwindigkeit zu überschreiten. Art. 19 Start, Ziel, Zeitnahme 19.1 Der Start erfolgt stehend mit laufendem Motor. Das Start-Intervall beträgt maximal 30 Sekunden. Das Ziel wird fliegend durchfahren. Nach dem Ziel sind die Fahrer angehalten, sofort eine Bremsung einzuleiten. Grundsätzlich wird bei den Testfahrten in der Reihenfolge der Startnummern und die Gleichmässigkeitsläufe nach den Testfahrtzeiten gestartet, wobei die schnellen Teilnehmer zuerst starten. Die Jury kann jedoch die Startreihenfolge den Bedingungen anpassen. 19.2. Die Zeitnahme erfolgt auf 1/100 Sekunden Genauigkeit. Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 10 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 Art. 20 Testlauf 20.1 Es ist strengstens verboten, ausserhalb der offiziellen Testfahrten zu trainieren. Bei Verstössen erfolgt ein Ausschluss aus der Veranstaltung. Die Kantonspolizei plant entsprechende Stichkontrollen ein. 20.2 Die Testfahrten finden am Samstag (2 Läufe) statt. Zum Test werden nur Fahrzeuge zugelassen, die die Wagenabnahme passiert haben. 20.3 Um zu den Gleichmässigkeitsläufen zugelassen zu werden, muss ein Fahrer mindestens einmal zum Test gestartet sein und diesen einen Lauf beendet haben. Sonderfälle werden der Jury unterbreitet. Beim Entscheid der Jury handelt es sich um einen abschliessenden Sachentscheid. Art. 21 Gleichmässigkeitslauf 21.1 Die Gleichmässigkeitsläufe finden nach detailliertem Zeitplan des Veranstalters statt. 21.2 Die Veranstaltung wird in einem Gleichmässigkeitslauf am Samstag und drei Gleichmässigkeitsläufen am Sonntag zur Classic Fun Wertung bzw. zur Classic Sport Wertung ausgetragen. Total vier Wertungsläufe. Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle vorgesehenen Gleichmässigkeitsläufe zu absolvieren. VIII Wertung, Proteste, Berufungen Art. 22 Wertungsprüfung 22.1. Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Gleichmässigkeitsprüfung bei welcher eine vorher festgelegte Zeit (Sollzeit) nicht unterschritten werden darf. Die Sollzeit wird vor den Testläufen am offiziellen Anschlagbrett im Fahrerlager angeschlagen. Classic Fun Trophy (Beifahrer erlaubt): Erlaubt ist eine maximale Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h. Dies ergibt eine Richtzeit, welche in den ergänzenden Durchführungsbestimmungen und am Anschlagbrett bekannt gegeben wird. Wenn die Richtzeit unterboten wird, verfällt der Lauf. (Die Zeit wird gelöscht.) Gewertet wird die geringste Differenzzeit zwischen 2 von allen offiziellen Wertungsläufen. Eine Wertung erfolgt, wenn mindestens 2 Wertungsläufe innerhalb der Richtzeit von max. 50 km/h erfolgt sind. Classic Sport Trophy (Beifahrer nicht erlaubt): Erlaubt ist eine maximale Durchschnittsgeschwindigkeit von 80 km/h. Dies Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 11 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 ergibt eine Richtzeit, welche in den ergänzenden Durchführungsbestimmungen und am Anschlagbrett bekannt gegeben wird. Wenn die Richtzeit unterboten wird, verfällt der Lauf. (Die Zeit wird gelöscht.) Gewertet wird die geringste Differenzzeit zwischen 2 von allen offiziellen Wertungsläufen. Eine Wertung erfolgt, wenn mindestens 2 Wertungsläufe innerhalb der Richtzeit von max. 80 km/h erfolgt sind. 22.5 Der Veranstalter und die Fahrleitung behalten sich das Recht vor auf der Strecke geheime Zeitkontrollen zu installieren. 22.6 Wertungsauschluss: Gefährliches Verzögern oder Anhalten auf der Strecke ohne technische Panne/Notwendigkeit. Art 23 Proteste 23.1 Einsprachen gegen die Klasseneinteilung sowie gegen die Reglementkonformität der Fahrzeuge sind bis 30 Minuten vor dem Start des entsprechenden Feldes dem Fahrtleiter schriftlich einzureichen. 23.2 Kollektiveinsprachen sowie solche gegen den Veranstalter oder gegen Feststellungen der Zeitnahme oder gegen Sachrichterentscheide sind nicht statthaft. Beanstandungen gegen die Rangliste können bis 20 Minuten nach Aushang der Rangliste beim Fahrtleiter angebracht werden. 23.3 IX Die Protestkaution beträgt CHF 500.00 (in bar). Sie wird nur zurückerstattet, wenn der Protest von der Jury als begründet anerkannt wird. Preise Pokale, Siegerehrung Art. 24 Preise und Trophäen 24.1 Allfällige geldwerte Preise müssen persönlich anlässlich der Siegerehrung abgeholt werden, ansonsten sie dem Veranstalter verfallen. 24.2 Mindestens ein Drittel der Teilnehmer ist preisberechtigt. 1. Rang Classic Fun Wertung: Spezial-Trophäe 1. Rang Classic Sport Wertung: Spezial-Trophäe Art. 25 25.1 Siegerehrung Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für jeden Teilnehmer Ehrensache. Naturalpreise, die nicht bis spätestens einen Monat nach der Veranstaltung Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 12 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 abgeholt werden, bleiben Eigentum des Veranstalters. Eine Zustellung der Preise und Pokale ist ausgeschlossen. 25.2 Die Siegerehrung findet statt: Sonntag, 31. Mai 2015 für beide Felder ca. 30 Minunten nach Veranstaltungsschluss Die Teilnahme ist Ehrensache! (Ort und Zeit werden in den ergänzenden Durchführungsbestimmungen bekannt gegeben) X Allgemeine Informationen 1. wichtigste Abkürzungen: FIVA: Fédération Internationale des Véhicules Anciens FSVA: FIVA ID Card: FIA HTP: FIA HRCP: ACS-WP: VSCC: Nationale Vertretung der FIVA Technischer Fahrzeugpass der FIVA FIA Historic Technical Passport FIA Historic Regularity Car Pass Technischer Wagenpass des ACS Englische Vereinigung für den historischen Motorsport 13 Arosa, 17. Dezember 2014 der OK-Präsident: Koni Strittmatter Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015 Kerenzerberg-Revival 29. bis 31. Mai 2015 Option Zeltplatz Das Fahrerlager befindet sich auf dem Flugplatz Mollis. Es wird mit einem Gitterhaag abgesperrt und in der Nacht bewacht. Eine Zeltstadt zur Unterbringung der Fahrzeuge ist nicht vorgesehen. Es besteht aber die Möglichkeit gegen einen Aufpreis zum Nenngeld ein Zelt zu mieten: Zelt 5x 5m Zelt 6x6 m CHF 200.00 CHF 250.00 Das Zelt wird vom Veranstalter auf- und abgebaut. Option Hospitality-Package Es ist vorgesehen im Fahrerlager ein Hospitality-Zelt aufzubauen. Teilnehmer und allenfalls Beifahrer (Fun Trophy), sowie max. 2 Begleitpersonen haben die Möglichkeit ein Hospitality-Package zu erwerben. Dieses Package umfasst folgende Leistungen: Freitag: Samstag: Sonntag: Freitag bis Sonntag: Lunch Lunch und Glarner-Dinner Lunch sämtliche Getränke, inkl. Dinner Package-Preis: CHF 250.00 14 Ausschreibung FIVA/FSVA Gleichmässigkeit_v2_02.01.2015