Newsletter 02/2015 - Linksfraktion Duisburg
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Newsletter 02/2015 - Linksfraktion Duisburg
Newsletter 02/2015 Geschäftsstelle, Gravelottestr. 28 47053 Duisburg-Hochfeld Tel.: 0203 / 9 30 86 92 Fax: 0203 / 9 30 86 94 Email: buero@linksfraktionduisburg.de www.linksfraktion-duisburg.de Duisburg, im Mai 2015 Liebe Genossinnen, liebe Genossen, liebe Freundinnen und Freunde, mit dem Newsletter stellen wir in Kurzform die wichtigsten Aktivitäten der MandatsträgerInnen der Fraktion DIE LINKE. in Duisburg dar. In dieser Ausgabe berichten wir von der Ratssitzung vom 27.04.2015. Ein Schwerpunkt dabei war der Nachtrag zum Haushalt 2015, wir berichten aber auch von allen anderen wichtigen Themen, die die Fraktion beschäftigt haben. Die Anträge, Anfragen oder Pressemitteilungen der Fraktion sind hier z.T. gekürzt wiedergegeben und können im vollständigen Wortlaut ebenfalls auf www.linksfraktion-duisburg.de nachgelesen werden. Auf Wunsch schicken wir gern das entsprechende Material auch zu. Inhalt Ratsrückblick vom 27. April 2015 Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst Flüchtlingspolitik Migrationspolitik Sozialpolitik Schulpolitik Stadtentwicklung Klinikum Umweltpolitik Bürgerdialog und Transparenz Ratsrückblick vom 27. April 2015 Bericht über die Ratssitzung am 27.04.15 Wichtige Beschlussvorlagen der Verwaltung drehten sich ums Geld – man kann auch sagen, es ging um den Griff in die leeren Taschen. Zuschuss Zoo Das erfreuliche zuerst, der Zoo verzeichnete im Jahr 2014 höhere Besucherzahlen. Das alleine reicht natürlich bei Weitem nicht aus, die seit Jahren bestehende Finanznotlage zu lindern. Einstimmig, bei einigen Enthaltungen, hat die Mehrheit beschlossen, einen einmaligen Zuschuss von 500.000 Euro über die üblichen 2,5 Mio. Euro hinaus für den Zoo bereitzustellen. Damit können die nötigsten Instandhaltungen finanziert werden. Revierpark Mattlerbusch Erhebliche Liquiditätsprobleme gibt es auch im Revierpark Mattlerbusch. Damit der Revierpark mit der Niederrhein- Therme und der angrenzenden Parkanlage als Freizeitstandort erhalten bleibt, wurde es notwendig, den Zuschussbedarf von 255.000 Euro auf 610.000 Euro zu erhöhen. Notwendig wurde diese Finanzspritze auch, weil eine Insolvenz zur Rückzahlung der Landesförderung führen würde. Die Linksfraktion hat sich bei der Beschlussvorlage enthalten. Außer Frage stand, dass es einen höheren Zuschussbedarf geben muss, vermisst wurde jedoch ein Konzept, dass nachhaltig den Revierpark Mattlerbusch finanziell absichert. Einführung einer Zweitwohnsteuer Bereits im November wurde im Rahmen der Haushaltsdebatte beschlossen, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen, um die Einnahmen der Stadt zu erhöhen. Die vorgelegte Satzung wurde dann auch mit den Stimmen der LINKEN verabschiedet. Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015 Nachtrag zum Haushalt 2015 Eingebracht wurde ein Antrag der Verwaltung, im Haushalt 2015 einen Investitionskredit in Höhe von 203,7 Mio. Euro aufzunehmen. Mit diesem Kredit soll das Kapital bei der DVV erhöht werden, damit die Stadtwerke, als Teil der Holding DVV, ihre Gesellschaft umbauen können. Die Maßnahme wurde von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Mettler, als Akt der Vernunft bezeichnet. Die Stadtwerke müssten wieder Gewinne erwirtschaften, damit die Verluste der DVG ausgeglichen werden können. Für die Linksfraktion bemängelte Martina Ammann-Hilberath die geringe Möglichkeit sich inhaltlich ernsthaft damit befassen zu können. „Wir sehen auch, dass ein großer Teil der wirtschaftlichen Probleme im DVV Konzern durch die Energiepolitik der Bundesregierung verursacht wurde. Aber wir haben in der Vergangenheit ein energiepolitisches Konzept für den Ausbau erneuerbarer Energien vermisst“, so Martina Ammann-Hilberath. Sie forderte nicht nur ein entsprechendes Konzept ein, sondern wollte die Kapitalerhöhung unter bestimmten Bedingungen gesetzt sehen: „Duisburg leidet schon heute unter einer hohen Zahl von Jugendlichen ohne Berufsausbildung (...). Wir sehen ein Unternehmen wie den DVV-Konzern in der Pflicht, einen Beitrag zur Sicherung der Lebensperspektiven Duisburger SchulabgängerInnen zu leisten. Die Ausbildungskapazität muss erhalten bleiben“. Keine betriebsbedingten Kündigungen und der Erhalt der Infrastruktur der DVG standen darüber hinaus auf der Liste der Forderungen. Über die Kapitalerhöhung wird in einer Sondersitzung am 18. Mai 15 entschieden. Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen im Jahr 2016 Einstimmig wurde auch beschlossen, im Jahr 2016 insgesamt 87 Ausbildungsplätze einzurichten. Bürgermeister Erkan Kocalar wies jedoch darauf hin, dass die Anzahl der Ausbildungsplätze im Bereich der Verwaltung nicht der Beschlusslage des Rates aus dem Jahr 2010 entspricht, sondern um 4 Plätze unterschritten wird. Kapazitätserweiterung der Landesaufnahmeeinrichtung St. Barbara in Neumühl Auf Antrag der Bezirksregierung Arnsberg sollen in der Landesaufnahmeeinrichtung St. Barbara zukünftig insgesamt 500 bis maximal 600 Plätze für Flüchtlinge eingerichtet werden. Die Verwaltung befürchtet, dass sie bereits Ende Juni ihrer Aufnahmeverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Mit der Erhöhung der Aufnahmekapazität in der Landesaufnahmeeinrichtung verringert sich jedoch die Aufnahmeverpflichtung der Kommune. Rh Mirze Edis kritisierte die hohe Anzahl der Flüchtlinge, die in Duisburg zurück zum Inhalt 2/12 in Massenunterkünften untergebracht werden und stellte dar, dass die Linksfraktion ein anderes, humanes Unterbringungskonzept in Wohnungen befürwortet. Die Beschlussvorlage wurde mit den Stimmen der LINKEN mehrheitlich angenommen. Parkplatz Am Neuen Angerbach Die St. Georgs School, die seit 2012 am Standort Ungelsheim ansässig ist, wird täglich von vielen Eltern angefahren, die ihre Kinder dort hinfahren und abholen. Das Ergebnis ist, dass zu bestimmten Spitzenzeiten ein Stau entsteht. Zur Beseitigung dieses Problems will die Verwaltung die Fläche des ehemaligen Minigolfplatzes in einen Parkplatz umwandeln. „Wo Wald ist, soll auch Wald bleiben“, kommentierte Rh Edis Mirze die ablehnende Haltung der Linksfraktion. Der Maßnahme wurde jedoch mehrheitlich angenommen. Tarifverhandlungen unterstützen – Bezahlung des pädagogischen Personals in der Kindertagesbetreuung verbessern Der o.g. Antrag wurde von RF Carmen Hornung-Jahn begründet. Sie bat um Unterstützung der anderen Ratsfraktionen, damit von Duisburg ein Appell an die Tarifparteien gerichtet werden kann, mit dem Ziel, die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern, von Kinderpflegerinnen und –pflegern, Leitungen von Kindertageseinrichtungen, Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen, etc. spürbar zu verbessern. „Das müssen uns insbesondere unsere Kinder wert sein“, so Carmen H.-J. Der Antrag der Linksfraktion wurde auch von den Grünen unterstützt, fand jedoch durch die Ablehnung von SPD und CDU keine Mehrheit. Zugang zur medizinischen Regelversorgung für Flüchtlinge schaffen Die SPD-Fraktion bat um Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit. Sie habe noch Beratungsbedarf. Dort wird jetzt am 28.5.15 die erste Beratung stattfinden. Änderung der Geschäftsordnung des Rates Mit einem gemeinsamen Antrag von Piraten-SGU-BLFraktion, Grüne, LINKE und FDP wurde kritisiert, dass immer häufiger Beratungsunterlagen von der Verwaltung eingereicht werden, die keine Zeit mehr für eine Beratung zulassen. Mit der Änderung der Geschäftsordnung sollte erreicht werden, dass in Eilfällen mindestens eine Frist von 4 Werktagen zu berücksichtigen ist. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt. Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015 3/12 Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst Tarifverhandlungen unterstützen – Bezahlung des pädagogischen Personals in der Kindertagesbetreuung verbessern Antrag an den Rat am 27. April 2015 Mehrheitlich abgelehnt Der Rat möge beschließen: Der Oberbürgermeister wird gebeten, an den Kommunalen Arbeitgeberverband und alle weiteren beteiligten Tarifparteien zu appellieren, die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern, von Kinderpflegerinnen und –pflegern sowie Leitungen von Kindertageseinrichtungen spürbar zu verbessern. Begründung: Die Beschäftigten in Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes leisten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsarbeit. Unbestritten leisten sie mit ihrer verantwort- ungsvollen Arbeit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Wertschätzung alleine reicht jedoch nicht, sie muss auch entsprechend honoriert werden. Die Bezahlung des pädagogischen Personals in der Kindertagesbetreuung ist nach wie vor unangemessen niedrig und einer der Gründe, weshalb sie als unattraktiv gelten – insbesondere für Männer. Ein Appell an die Tarifparteien, im Rahmen der Tarifverhandlungen für eine bessere und den Anforderungen angemessenere Bezahlung zu sorgen, wäre ein wichtiger Schritt, um den ErzieherInnenberuf attraktiver zu machen. ErzieherInnen verdienen höhere Anerkennung ihrer Leistung Pressemitteilung vom 17.04.2015 Zu den laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist auch in der vierten Verhandlungsrunde am 16.4.2015 keine Einigung erzielt worden. Eine Forderung der Gewerkschaft ver.di ist die höhere Anerkennung der Leistungen von Beschäftigten in Kindergärten und Kitas, der Jugendhilfe sowie in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Hierzu sagt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Rat der Stadt Martina Ammann-Hilberath: „Eine von ver.di geforderte Neuregelung der Tätigkeitsmerkmale für ErzieherInnen ist ein wichtiger Schritt. Die Anforderungen an pädagogische Fachkräfte haben sich in den letzten Jahren stark verändert und erweitert. In Städten wie Duisburg stellen u.a. soziale Problemlagen in vielen Familien und die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund höchste Anforderungen an die Qualifika- tion von Erzieherinnen in Kitas, HeilpädagogInnen und Beschäftigten in der Jugendhilfe. In einzelnen Stadtteilen ist jedes zweite Kind von Armut betroffen. Familien stehen unter zunehmendem materiellen und sozialen Druck. Gerade hier ist das Engagement von erfahrenen und qualifizierten ErzieherInnen in der Unterstützung der Eltern wichtig. Diese Arbeit hat mehr Anerkennung verdient.“ Die Linksfraktion unterstützt weiterhin die Beschäftigten und sieht die Wichtigkeit von qualifiziertem pädagogischen Personal in den städtischen Einrichtungen. „ErzieherInnen spielen eine wichtige Rolle in der frühkindlichen Entwicklung. Sie tragen mit dazu bei, ob Kinder in ihren Fähigkeiten gefördert und gestärkt werden. Eine solche Arbeit ist äußerst verantwortungsvoll und muss angemessen bezahlt werden.“ Sozial- und Erziehungsdienst Anfrage an den Personal- und Verwaltungsausschuss am 17.04.2015 Die Gewerkschaft ver.di hat Ende des Jahres 2014 die Eingruppierungsvorschriften und die Entgeltordnung für die Beschäftigten in Sozial- und Erziehungsdiensten gekündigt. Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welcher Art sind die Beschäftigungsverhältnisse in den Sozial- und Erziehungsdiensten? Bitte Aufschlüsselung nach Bezeichnung (z.B. ErzieherIn, KinderpflegerIn, SozialarbeiterIn, SozialpädagogIn etc.), nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung und Befristungen der Angestelltenverhältnisse mit Angabe des Befristungsgrundes. 2. Wie sind die KollegInnen im Sozial- und Erziehungsdienst eingruppiert? Bitte Entgeltgruppe und die jeweilige Stufe der S-Tabelle Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015 angeben. 3. Wie ist das Verhältnis von eingestellten Männern und Frauen in den oben genannten Arbeitsbereichen? Die absoluten Zahlen sind mit anzugeben. 4. Ist der Verwaltung bekannt, dass z.B. in der Stadt Düsseldorf und Essen die Tätigkeit der ErzieherInnen aus der Tätigkeitsgruppe S 8 und in Duisburg als Einstiegsgruppe nach S 6 bezahlt werden und der Gehaltsunterschied zwischen 100 und 250 Euro beträgt? Wie erklärt sich dieser Unterschied? 5. Die Entgeltgruppe S 8 gilt für „ErzieherInnen mit schwierigen Tätigkeiten“. Deshalb setzt sich in unzähligen Kommunen durch, dass die Entgeltgruppe S 8 gewählt wird. Warum nicht in Duisburg? 6. Wie stellt sich die Altersstruktur der Beschäftigten in den Kitas dar? 4/12 7. Mit welchen Mitteln (Ausstattung, Personalstärke, finanzielle Zulagen) werden sog. „Brennpunktkitas“ in Duisburg gefördert und wo befinden sich diese Kitas? 8. Hat die Stadt bereits Maßnahmen ergriffen, um den Tarifvertrag Gesundheit umzusetzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 9. Werden in den Duisburger Kitas minderqualifizierte Personen, 1-Euro-Jobber o.ä. eingesetzt? Wenn ja, wie viele, wo und mit welchen Aufgaben? 10. Gibt es sog. „Springer“, die im Fall von Personalengpässen eingesetzt werden? Wenn ja, wie viele. Wenn Nein, warum nicht? 11. Wie ist das Verhältnis von Betreuungsmöglichkeiten zu Betreuungsnotwendigkeit? Hier ist insbesondere das Verhältnis von qualifiziertem Personal pro Kind/Jugendlichem anzugeben. zurück zum Inhalt Flüchtlingspolitik Gesundheitsprogramm für eine umfassende Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf den Weg bringen - Zugang zur medizinischen Regelversorgung schaffen und "Bremer Modell" auch in Duisburg umsetzen Antrag an den Rat am 27. April 2015 Der Rat beschließt: 1. Die Stadt Duisburg will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylbewerber*innen verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das „Bremer Modell“ übertragen. Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen, um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB V zu treffen. 3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das „Bremer Modell“ für Duisburg weiter zu entwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten. 4. Die kommunale Gesundheitskonferenz wird gebeten, über die bislang vereinbarten Themenschwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Duisburg mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und die örtlichen Flüchtlingsorganisationen mit einzubinden. Begründung: […] Personen, die länger als 48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, können bereits jetzt mit der Chip-Karte einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Für alle anderen Flüchtlinge ist […] die gesundheitliche Versorgung problematisch. Zum einen ist der Zugang zum Gesundheitssystem durch die Beantragung der medizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert, zum anderen ist der Leistungsumfang […] erheblich eingeschränkt. Die vorgesehenen Leistungseinschränkungen sind in der Praxis oft umstritten und führen nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen der Behandlung zu Lasten der Patienten. Bereits jetzt können die kreisfreien Städte und Kreise die Krankenbehandlung für Flüchtlinge, Asylbewerber*innen und Geduldete auf die Krankenkassen übertragen. Durch die Ausstattung mit KV-Karten könnten Flüchtlinge und Asylsuchende ihre Versorgung über eine Versichertenkarte die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, ohne in jedem Fall eine Bewilligung der zuständigen Dienststellen einholen zu müssen. Dies bedeutet einen gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen Leistungen bei Ärzt*innen, in Krankenhäusern und bei sonstigen Leistungserbringer*innen, wie bei den anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch. Dieses Verfahren würde die Gesundheitsversorgung deutlich verbessern und auch zur „Normalität“ im Alltag der Betroffenen bei der Inanspruchnahme der Leistungen im Gesundheitswesen beitragen. Der zusätzliche Weg über das Sozialamt entfällt. Ziel dieser Übertragung auf eine gesetzliche Krankenkasse ist es also eine professionelle, bessere und zugleich Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015 auch effektivere Krankenbehandlung der Flüchtlinge und Asylbewerber*innen zu gewährleisten. Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass sich durch das Projekt in erheblichen Umfang administrative Kosten einsparen lassen (z.B. bei der Abrechnungsstelle, der Administration der Krankenhilfe nach AsylbLG, oder entspre- 5/12 chende Amtsarztkosten) und es weder zu Beeinträchtigungen noch zu Kostensteigerungen geführt hat. […] Zum „Bremer Modell“ zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen siehe unsere Homepage LINKE fordern Krankenversicherungskarte für AsylbewerberInnen Pressemitteilung vom 25. März 2015 Die Linksfraktion fordert die Verwaltung auf, mit den gesetzlichen Krankenkassen zu verhandeln, mit dem Ziel, dass Leistungsberechtigte nach §§ 44 und 6 AsylbLG zukünftig eine Krankenversicherten-Chipkarte bekommen. Ein entsprechender Antrag wurde heute für die nächste Ratssitzung eingereicht. „Zurzeit müssen Asylsuchende immer wieder aufs Neue einen Krankenschein beantragen. Das ist ein ziemlich großer bürokratischer Akt und verhindert häufig eine rechtzeitige Behandlung,“ erläutert Erkan Kocalar, Bürgermeister und Ratsmitglied der LINKEN. „Wir beziehen uns auf das sog. „Bremer Modell“. In Bremen wurde bereits 2005 ein kundenfreundliches Verfahren eingeführt. Die Gesundheitskarte umfasst zwar nicht alle Leistungen, die für eine Grundversorgung notwendig werden, sie gibt aber sowohl den Betroffenen als auch den Erbringern von Gesundheitsleistungen Sicherheit, dass auch die Kosten übernommen werden.“ Die Linksfraktion setzt auf eine Ratsmehrheit. In Münster wurde bereits ein wortgleicher Antrag mit den Stimmen von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKEn und Piraten verabschiedet. Situation von schulpflichtigen Kindern aus Flüchtlingsfamilien Anfrage an den Schulausschuss am 27. März 2015 Das Kommunale Integrationszentrum möge dem Schulausschuss einen Bericht erstatten über die Beschulung der Kinder aus asylsuchenden und Flüchtlingsfamilien. Insbesondere bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Kinder besuchen z.Z. noch nicht die Schule? 2. Wie viele Kinder wurden seit Schuljahresbeginn in Schulen als Seiteneinsteiger untergebracht? 3. Gibt es Konzentration auf spezielle Altersklassen oder verteilt sich diese Zahl gleichmäßig auf die Jahrgänge zwischen 1998 und 2011? 4. Aus welchen Herkunftsländern kommen die Kinder schwerpunktmäßig? 5. Was muss geschehen, damit der Übergang der Kinder in die Schule schneller erfolgen kann? 6. Gibt es eine Statistik über schulischen Erfolg oder Misserfolg von Seiteneinsteigern aus den letzten 5 Jahren? 7. Welche Prognose gibt das KIZ ab zur Perspektive der Beschulung von solchen Kindern in den nächsten Jahren? Konkret: reichen die vorhandenen Klassen, die Schulen, die Lehrkräfte aus? zurück zum Inhalt Migrationspolitik Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten Antrag Migration & Integration, 02. April 2015 Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Duisburg, Folgendes zu beschließen: - Der Rat der Stadt Duisburg bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren Beratungen das Thema „kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es er- möglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 alle in NRW lebenden nichtdeutschen Staatsangehörigen das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Der Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Duisburg sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen. Begründung: Der Landtag NRW hat eine Kommission zur Erarbeitung Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015 von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung eingerichtet. In einer öffentlichen Anhörung zum Themenfeld „politische Partizipation“ wurde auch das kommunale Wahlrecht angesprochen. Der Landesintegrationsrat wirbt für das kommunale Wahl- 6/12 recht mit der Kampagne „Hier wo ich lebe, will ich wählen!“ Eine Einführung dieses Rechts bezogen nur auf NRW ist nach Ansicht von Experten möglich. zurück zum Inhalt Sozialpolitik Bestattungskosten bei Sozialhilfebezug Anfrage an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 17. März 2015 Immer mehr Menschen können sich die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen nicht leisten. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes bekamen im Jahr 2013 knapp 23.500 Menschen finanzielle Hilfe, 2006 waren es noch 13.800. Damit stiegen auch die Kosten von 41,3 Millionen (2006) auf 60,6 Millionen Euro im Jahr 2013. Unklar bleibt, welche Leistungen übernommen werden, da es hier keine einheitliche Regelung gibt. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie häufig wurden Hinterbliebene von den Bestattungskosten entlastet? (Fälle nach Jahren, ab 2012) 2. Welche Bestattungskosten werden übernommen und in wieweit werden Wünsche der Verstorbenen bzw. der Hinterbliebenen berücksichtigt? 3. Wann wird eine amtlich angeordnete Bestattung durchgeführt und wie häufig wurden solche Anordnungen getroffen? 4. Auf welche Art und Weise werden angeordnete Bestattungen durchgeführt? 5. Wie haben sich die finanziellen Leistungen der Stadt aufgrund der Übernahme von Bestattungskosten in den letzten Jahren entwickelt? Zahlungsverzug bei den Auszahlungen an die Leistungsempfänger des Jobcenters Anfrage an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 17. März 2015 Am 15.08.14 verkündete die Bundesagentur für Arbeit, dass in ihren Jobcentern ab dem 18.08.14 stufenweise auf das neue Softwareprogramm ALLEGRO umgestellt wird. „Leistungen des Jobcenters werden lückenlos weiter bearbeitet und ausgezahlt“ hieß es dazu in einer Presseerklärung. Den Medien war nun zu entnehmen, dass es durch Personalmangel und Einführung des neuen Computersystems Allegro bei vielen Leistungsempfängern zu Zahlungsverzügen kam und die Leistungen teilweise erst am 10.ten ausgezahlt wurden mit dramatischen Folgen wie z.B. Hunger und Mietrückständen. Die Linke bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Besteht dieses Problem immer noch. Wenn ja, wann wird die pünktliche Zahlung wieder möglich sein? 2. Welche Auszahlungen sind betroffen und wie viele Bedarfsgemeinschaften bzw. Einzelpersonen sind betroffen? 3. Was wird unternommen, damit diese Leistungsempfänger bis zur Auszahlung mit allem Lebensnotwendigen (Regelsatz und Kosten der Unterkunft) versorgt sind? 4. Wurde zusätzliches Personal für die Umstellung im Jobcenter eingestellt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Lebensmittelausgabe für Bedürftige Anfrage an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 17. März 2015 Anfang des Jahres wurde in überregionalen Medien darüber berichtet, dass in einer Duisburger Lebensmittelausgabestelle für Bedürftige eine Maus in einer Brottüte gefunden wurde. Es soll sich dabei um die Lebensmittelausgabestelle des Vereins „Bürger für Bürger“ in Bruckhausen gehandelt haben. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. Wie viele Lebensmittelausgabestellen für Bedürftige gibt es in Duisburg? 2. Gibt es neben dem Verein „Bürger für Bürger“ weitere Organisationen, die Lebensmittelausgabestellen betreiben? Wenn ja, welche sind das? 3. Ist das für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zuständige Gesundheitsamt in dem vorgenannten Fall tätig geworden? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? 4. Ist das Institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz aktiv geworden? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? 5. Findet regelmäßig eine Lebensmittel- und Hygiene- Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015 überwachung der Lebensmittelausgabestellen für Bedürftige statt? Wenn ja, wie oft und mit welchen Erkenntnissen? 6. Der Geschäftsführer des Vereins „Bürger für Bürger“ wird in der Presse mit der Aussage zitiert, dass 20 Mitarbeiter täglich Tonnen von Lebensmitteln kontrollieren 7/12 würden und er deshalb Vorfälle wie den mit der Maus in der Brottüte nicht ganz ausschließen könne. Kann davon ausgegangen werden, dass es eine fachliche Zusammenarbeit zwischen dem Institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und dem Verein „Bürger für Bürger“ in Fragen der Hygieneüberwachung gibt? Einführung des Mindestlohns Anfrage an den Ausschuss für Arbeit Gesundheit und Soziales vom 17. März 2015 Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums würden rund 3,7 Millionen Menschen ab dem 1. Januar 2015 von der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro profitieren. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Überprüft das Jobcenter bei AufstockerInnen die Arbeitsverhältnisse dahingehend, ob der Mindestlohn gezahlt wird? 2. Werden die Leistungsberechtigten bei der Einforderung des Mindestlohns vom Jobcenter unterstützt? 3. Reduziert der Mindestlohn die Anzahl der ALG IILeistungsberechtigten? Wenn ja, wie viele Menschen sind nicht mehr auf zusätzliche Leistungen nach ALG II angewiesen? 4. In welchem Umfang wird durch die Einführung des Mindestlohns beim Jobcenter Duisburg Geld eingespart und wirkt sich die Ersparnis auf die stätischen Mittel aus? zurück zum Inhalt Schulpolitik Sekundarschulen unterstützen Antrag an den Schulausschuss, 18. März 2015 Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, die mit großer Mehrheit beschlossene Einrichtung von Sekundarschulen tatkräftig in allen Belangen und mit allen Möglichkeiten zu unterstützen. - Neue Schulen brauchen in vielerlei Fragen besondere Konditionen. So benötigen sie mehr als die der aktuellen Schülerzahl entsprechende Quote an Sekretärinnenstunden, sie benötigen Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte z.B. zur Organisation und finanziellen Abwicklung des Mittagessens. Sie brauchen einen Sockelbetrag im Rahmen des Schulbudgets und für die Lernmittelfreiheit, da sie bei Null beginnen und nicht auf vorhandene in der Vergangenheit angesparte Ressourcen zurückgreifen können. - Und neue Schulen müssen durch das IMD unterstützt werden. Dies bedeutet auch das Bereitstellen von Mitteln für z.B. einen Anstrich. Es ist einer neuen Schule, die in Konkurrenz zu anderen erst noch ihren Platz finden muss, nicht zuzumuten, in einer verschmutzten Umgebung Eltern und Kinder zu überzeugen. Kinder und Jugendliche an auslaufenden Schulen Antrag an den Schulausschuss, 16. März 2015 nicht einstimmig beschlossen Der Ausschuss möge beschließen: Der Schulausschuss äußert seine Missbilligung darüber, dass Kinder und Jugendliche an auslaufenden und zukünftig auslaufenden Schulen in ihren Bildungschancen geschmälert werden. Der Schulausschuss fordert den Beigeordneten und den Oberbürgermeister auf, dieser Schlechterbehandlung energisch und effektiv entgegen zu treten. Es ist nicht hinzunehmen, dass durch Entscheidungen des IMD Beschlüsse des Schulausschusses unterlaufen werden. Begründung: Der Schulausschuss beschloss im Rahmen des „Duisburger Schulkonsens“ mit großer Mehrheit die Einrichtung von Sekundarschulen und das Auslaufen von Hauptschulen und Realschulen. Inzwischen gibt es in Duisburg nur noch 2 Hauptschulen, die zum Sommer 2015 Eingangsklassen bilden, die anderen laufen aus. Bei vielen dieser Schulen gibt es einen mehr oder weniger großen Sanierungsbedarf. Tatsächlich werden etliche Maßnahmen z.B. zum Brandschutz nicht durchgeführt. Dies führt dazu, dass Räume nicht mehr genutzt werden dürfen und damit das schulische Angebot reduziert wird. Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015 Aber wenn es gilt, dass kein Kind durch schulorganisatorische Maßnahmen in seinen Chancen beeinträchtigt werden darf, müssen Einrichtungen wie Fachräume, Büche- 8/12 reien, Räume für Beratungsgespräche etc. vorhanden sein und beibehalten werden. zurück zum Inhalt Stadtentwicklung Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft Antwort auf eine Anfrage zur Stadtentwicklung Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein expandierender Wirtschaftszweig und in vielen Städten ein wichtiger Arbeitgeber. Gleichzeitig sind kulturelle Angebote Anziehungskraft für den Städte- und Kulturtourismus. Wir fragen die Verwaltung: 1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über die Anteile der Kulturwirtschaft an der Wertschöpfung und dem Angebot an sozialversicherungspflichtigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Duisburg? 2. Werden besondere Entwicklungspotentiale in konkreten Kultur- und Kreativbranchen in Duisburg gesehen? Wenn ja, welche? 3. Gibt es konzeptionelle Überlegungen für die Förderung der Kreativ- und Kulturwirtschaft und welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung im Bereich dieser Branche um weitere Ansiedlungen zu befördern? 4. Welche städt. Immobilien sind ganz oder teilweise an Kleinunternehmers der Kultur- und Kreativwirtschaft vermietet? 5. Welche nicht-monetäre Unterstützung erfahren Ansässige dieser Branche durch die Verwaltung? Herr Meurer – GfW – beantwortete die Anfrage wie folgt: Zu 1.: In der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) in Duisburg sind derzeit rund 3.000 Erwerbstätige beschäftigt. 23,7 % der Erwerbstätigen gehören zur Teilbranche Software /Games 16,8 % der Erwerbstätigen gehören zum Pressemarkt 12,3 % der Erwerbstätigen gehören zum Architekturmarkt 9,9 % der Erwerbstätigen gehören zum Werbemarkt 6,3 % der Erwerbstätigen gehören zum Designwirtschaft etc. Der Anteil der Erwerbstätigen in der KKW an der Gesamtwirtschaft Duisburgs liegt damit bei 1,73 Prozent. Die Prognos AG gibt in ihrer Erhebung 690 Unternehmen an. Quelle: Erhebung der Prognos AG für das Ruhrgebiet im Auftrag der WMR, 2014 Die Niederrheinische IHK weist in ihrer Veröffentlichung „Kultur- und Kreativwirtschaft am Niederrhein“ (2012) 1.100 Unternehmen für Duisburg aus. In Duisburg kommen damit 5,2 Prozent aller Unternehmen aus der KKW. Quelle Niederrheinische IHK, 2012 Zum Anteil der sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten in der KKW in Duisburg liegen keine verlässlichen Zahlen vor. Frühere Untersuchungen (2009) wiesen 2.500 SVPBeschäftigte aus, wovon 43 Prozent in der Designbranche beschäftigt waren. Besonderheiten der Statistik Die Zahlen für die KKW unterliegen einer hohen Ungenauigkeit, da die statistische Erfassung spezielle Probleme aufwirft. Darauf weist auch die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung“ hin. Die Branche besteht zu annähernd 98 Prozent aus Kleinund Kleinstunternehmen, die häufig mit geringfügig Beschäftigten arbeiten. Der Selbständigenanteil ist mit rund 25 Prozent sehr hoch. Die Zahl der Freiberufler wächst in allen Teilbranchen der KKW. Ihre Umsatzkennziffern liegen oftmals unter der für die Erfassung statistisch vorgegebenen Höhe. Zu 2.: Besondere Entwicklungspotenziale lassen sich in den Teilbranchen Software/Games und der Designwirtschaft vermuten. Aufgrund der Ausrichtung der Universität Duisburg-Essen eröffnen sich insbesondere Synergieeffekte zwischen Ingenieur-Wissen, technischen Anwendungen und der Designwirtschaft. Zu 3.: Die Wirtschaftsförderung Duisburg engagiert sich räumlich in den Kreativquartieren Ruhrort und Duisburger Altstadt gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsdezernat und dem Kulturdezernat (Runder Tisch Ruhrort /Altstadtmanagement). Sie betreibt in diesen Teilräumen Bestandsentwicklung für den Firmenbesatz (Behördenmanagement/ Leeerstandsbeseitigung), initiiert und moderiert gemeinsames Handeln der kreativen Akteure zur Profilbildung und zur (über-)regionalen Bekanntmachung der Standortvorteile der Quartiere. Im Stadtgebiet vernetzt sie die ansässigen Kreativwirtschafts-Unternehmen und kreativen Einzel-Akteure branchenintern und branchenübergreifend mit dem Ziel der Geschäftsanbahnung und Umsatzsteigerung. Sie erreicht dies unter anderem durch verschiedene erfolgreiche Veranstaltungs- und Matchingformate (Beispiel für regionales Format: „Creative Stage Ruhr“). Die Kreativwirtschaft ist strukurell ein eher kapitalschwacher, aber arbeitsintensiver Branchenkomplex. Daher verschafft die Wirtschaftsförderung auf lokalem und regionalem Feld den kreativen Akteuren Kontakte zu möglichen Fördergeldgebern sowie Banken. Außerdem bewirbt sie aktiv die Optionen der alternativen Mittelbeschaffung über Crowdfunding- und Crowdinvesting-Palttformen (Beispiel: Workshops mit Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015 „Start next“ – Online-Finanzierungsplattform für Gründer und Kreative). Zu 4.: Im universitätsnahen Stadtteil Neudorf bietet die GFW Duisburg seit 2014 mit dem „Work Café“ des Tectrum - Technologiezentrum für Duisburg kreativen Akteuren und wissensbasierten Dienstleistern CoworkingArbeitsplätze gemeinsam mit dem IMD an. Die kurzzeitig anmietbaren Schreibtische stellen für Freiberufler und Start up-Unternehmen eine kostengünstige und hochfle- 9/12 xible Alternative zum Home-Office dar. Aktuell etabliert sich im städtischen Dreigiebelhaus ein zweiter CoworkingSpace in privatwirtschaftlicher Initiative Zu 5.: Die Gründungsoffensive GRIID und das neu initiierte Netzwerk „format-gründerin“ verzeichnen stetig wachsende Teilnehmerzahlen aus dem kreativwirtschaftlichen Milieu. Beide Angebote tragen zur notwendigen Professionalisierung kreativwirtschaftlicher Akteure bei. Straßenbahnbetrieb Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr am 16. April 2015 Die DVG scheint zurzeit erhebliche Probleme zu haben, den Straßenbahnbetrieb in Duisburg aufrecht zu erhalten. Auf vielen Abschnitten werden parallel zu dem ausgedünnten Takt der Bahnen Busse eingesetzt, auf einigen Teilstrecken fahren überhaupt keine Bahnen mehr. Wir bitten um Auskunft über die Ursachen und die Folgen dieser Situation sowohl für das Verkehrsunternehmen wie auch für die Fahrgäste, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Sind die Fahrgäste im Vorfeld der Einschränkungen seitens der DVG informiert worden und wenn ja, auf welchen Wegen? 2. Ist die Beförderung der Bevölkerung ganztägig sichergestellt, besonders auch zur morgendlichen Verkehrsspitze im Schülerverkehr? 3. Mit welchen Verzögerungen müssen die Fahrgäste rechnen? 4. Auf welchen Streckenabschnitten gibt es nur noch SEV? 5. Auf welchen Streckenabschnitten werden sowohl Busse wie auch Bahnen eingesetzt? 6. Wie werden die Fahrgäste darüber informiert (insbesondere in den Bereichen, wo Busse und Bahnen nicht die gleiche Trasse benutzen können wie U-Bahn-Abschnitte und Fußgängerbereiche), ob sie zur Bahn- oder Ersatzbushaltestelle müssen? 7. Wie ist die Situation bei den fahrplanmäßigen und außerfahrplanmäßigen Verstärkerfahrten? 8. Wieviel Bahnen sind zurzeit ausgefallen? 9. Für welchen Zeitraum ist mit dieser extremen Situation zu rechnen? 10. Aus welchen Gründen ist dieser Engpass entstanden? 11. Gibt es ausreichende Buskapazitäten bei der DVG und/oder Fremdfirmen? 12. Welche zusätzlichen Kosten entstehen a) durch den Ausfall und die Reparatur bzw. Instandsetzung der Bahnen. b) durch den SEV (Personal – und Sachkosten)? 13. War der Ausfall der Fahrzeuge nicht vorhersehbar und hätte er nicht verhindert bzw. abgemildert werden können? Verkehrssituation auf der Duisburger Straße Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr am 16. April 2015 Auf der ehemaligen Bundesstraße 8 (L 1) in Hamborn und Meiderich gab es im vergangenen Jahr während und nach der Vollsperrung der A 59 Einschränkungen für den MIV. Es waren für die Beschleunigung der Straßenbahn die Gleiskörper abmarkiert. Außerdem gab es bereits vor dieser Zeit Kapazitätsprobleme auf der Linie 903 in der HVZ. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Vor einiger Zeit gab es eine Fahrgastzählung auf der Linie 903. Dabei ist herausgekommen, dass nahezu täglich im morgendlichen Schüler- und Berufsverkehr eine große Zahl Fahrgäste wegen Überfüllung der Bahnen nicht mitgenommen werden konnte. a) Wie hatte sich diese Situation während der Bauphase auf der A 59 und bei dem verdichteten Takt dargestellt? b) Wie ist die heutige Situation nach Beendigung der Baustelle und der Aufhebung der Taktverdichtung entwickelt? 2. Während der Bauphase auf der Autobahn wurde der Gleiskörper auf der Duisburger Straße Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015 10/12 abmarkiert und für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt. Diese Sperrflächen sind nach der Beendigung der Baumaßnahme zu Vergleichszwecken einige Zeit beibehalten worden. a) Wie hat sich das auf die Pünktlichkeit der Straßenbahn ausgewirkt? b) Zu welchen Auswirkungen hat die Einschränkung des Fahrbahnraums für den MIV geführt? 3. Ist geplant, nach den Erkenntnissen aus dieser temporären Sperrung des zweiten Fahrstreifens eine dauerhafte Neugestaltung des Fahrbahnbereichs vorzunehmen? zurück zum Inhalt Klinikum Wirtschaftsplan Klinikum Antwort auf eine Anfrage an den Rat am 02. März 2015 In den zurückliegenden Jahren waren die Geschäftsergebnisse des Klinikums Duisburg kontinuierlich schlechter als es die jeweiligen Wirtschaftspläne vorsahen. So wurde im Wirtschaftsplan 2012 ein positives Ergebnis von 7.328.000 Euro genannt. Der Jahresabschluss jedoch wies einen Fehlbetrag von 1.188.000 Euro aus. 2013 sah der Wirtschaftsplan einen Fehlbetrag von 270.000 Euro vor. Das Jahresergebnis lag bei einem Fehlbetrag von 2.962.000 Euro. Der Wirtschaftsplan 2014 sieht ein positives Ergebnis von 906.000 Euro vor. Das Ergebnis des 1. Halbjahres 2014 liegt bereits bei einem Fehlbetrag von 470.000 Euro. Der vorliegende Wirtschaftsplan 2015 sieht nun einen Fehlbetrag von 5.013.000 Euro vor, das Jahresendergebnis wird dann sicherlich ein schlechteres Ergebnis ausweisen. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Gestaltungsmöglichkeiten zu Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Klinikums hat die Stadt innerhalb der Geschäftsführung als Gesellschafter des Klinikums? 2. Mit welchen Maßnahmen plant die Verwaltung der Stadt, die Interessen der Kommune wahrzunehmen und umzusetzen? 3. Ist der Wirtschaftsplan 2015 robust genug, um alle weiteren wirtschaftlichen Risiken abzudecken? 4. Hält die Verwaltung den Einsatz und die Prüfung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für sinnvoll, um die Zahlen im Wirtschaftsplan 2015 und in der Mehrjahresplanung bis 2018 realisieren zu können und um Schwachstellen in der Wirtschaftlichkeit des Klinikums aufzudecken? 5. Welche Positionen stehen hinter den Aufwendungen für Altersvorsorge. 6. Was ist unter bezogene Leistungen zu verstehen und welcher Materialaufwand bündelt sich im 7. 8. 9. 10. medizinischen Bedarf der lt. Plan ab 2015 stetig ansteigt? Woraus resultiert der Anstieg des Verwaltungsbedarfs ab 2015? Außerdem weist der Mehrjahresplan erhebliche Mehrausgaben bei der Instandhaltung auf. Welche Instandhaltungsmaßnahmen verbergen sich dahinter? Ausgehend davon, dass schon seit 2007 Rückstellungen für Brandschutzmaßnahmen gebildet werden und einige Brandschutzmaßnahmen sich voraussichtlich bei den Abschreibungen wiederfinden werden. Was wird unternommen damit die Abschreibungen auf Forderungen weiter sinken, woraus resultiert der Tatbestand das jährlich 372.000 Euro abgeschrieben werden müssen? Trotz niedriger Zinsen steigt der geplante Zinsaufwand in 2015 um über 230.000 Euro an, liegt das daran, dass keine Verbindungen mehr zur Sparkasse Duisburg bestehen oder kann das mit anderen Umfinanzierungen begründet werden. Falls dem so ist mit Welchen? Wie erklärt es sich, dass im Mehrjahresplan die Schulden/Rückstellungen für Pensionen ab 2016 gegen Null gehen? Die Anfrage der Fraktion Die Linke beantwortete der Stadtkämmerer wie folgt: Zu Frage 1-4: Bei den ersten vier Fragen gehe es um die Zukunftsausrichtung des Unternehmens. Hierbei verweise er auf die Informationen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Zu Frage 5: Die Aufwendungen zur Altersversorgung resultieren aus den Beiträgen zur Rheinischen Zusatzversorgungskasse. Zu Frage 6: Unter den Aufwendungen „bezogene Leistungen“ werden sämtliche Aufwendungen für Leistungen Dritter erfasst, die das Klinikum nicht selbst erbringe. Die Kostensteigerung im Materialaufwand resultiere insbe- Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015 sondere aus der Leistungssteigerung in den sachkostenintensiven Bereichen Neuro-, Radio- und Kardiologie, wobei hier den Aufwandsteigerungen entsprechende Erlössteigerungen durch jeweilige Zusatzentgelte gegenüberstehen. Grundsätzlich sei eine generelle Preissteigerung von 2,5 % unterstellt. Zu Frage 7: Der Anstieg der Verwaltungskosten im Wirtschaftsplan 2015 sei auf die Umstellung auf ein neues Krankenhausinformationssystem (KIS) zurückzuführen. Zu Frage 8: Instandthaltungsaufwendungen steigen von 4,1 in 2014 in der Tat um rund 23 % auf 5,1 Mo. Euro in 2015. Die zusätzlichen Aufwendungen gehen schwerpunktmäßig in folgende Bereiche: 11/12 - Brandschutzsicherung - Sicherung der Fassade - Dach-, Blitzschutz sowie der Fallrohrsanierung Zu Frage 9: Die Abschreibungen auf Forderung werden in 2 Kategorien unterteilt. 1. In die pauschale Einzelwertberichtigung (Im Sinne der kaufmännischen Vorsicht, d.h., hier werden alle die Forderungen behandelt, die älter als 180 Tage seien). 2. Entstehen weitere Forderungsverluste im Wesentlichen durch staatenlose Bürger, insolvente Selbstzahler sowie unbekannt verzogene Patienten. Die Klinik versuche kontinuierlich, die Forderungsverluste durch entsprechende Aktivitäten zu reduzieren. zurück zum Inhalt Umweltpolitik Nutzung industrieller Abwärme durch mobile Wärmespeicher „Wärme auf Rädern“ Antwort auf eine Anfrage an den Umweltausschuss am 09. Februar 2015 Bekanntlich wurde das Hallenbad Töppersee in Duisburg Rheinhausen zeitweilig durch mobile Wärmeträger versorgt. Andere Gebäude von Duisburg Sport sollten gleichfalls auf diese Verwendung hin geprüft werden. Durch Aufkauf der betreffenden Firma ist dem Vernehmen nach dieses Vorhaben mindestens z.Zt. gestoppt worden. Wir haben hierzu folgende Fragen: 1. Sind die in Aussicht gestellten Einsparungen realisiert worden? 2. Welche anderen Anlagen der Stadt oder ihrer Tochtergesellschaften kämen als Lieferant oder als Abnehmer von Energie dieser energieeffizienten Methode in Betracht? 3. Ist eine Kooperation mit der Essener Genossenschaft Solarenergie in Erwägung gezogen, die eine Wiederaufnahme der Methode „Wärme auf Rädern vorbereit? Antwort der Verwaltung: Zu 1. „Sind die in Aussicht gestellten Einsparungen realisiert worden?“ Am 28.03.2012 wurde der erste Latentwärmespeicher an die Heizungsanlage des Hallenbades am Toeppersee angeschlossen. Die gelieferte Energie wurde in der Folge für die Temperierung des Beckenwassers verwendet. Im August 2013 hat die Firma LaTherm die Lieferung wegen Insolvenz eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden 289.045 kWh Wärme durch die Firma LaTherm zur Verfügung gestellt. Aufgrund der kurzen Betriebszeit konnten die notwendigen Investitionen für Verrohrung und Stellplatzherstellung nicht in Gänze wieder erwirtschaftet werden. Neben dem Ziel Kosten einzusparen, sollte die Latent-Wärmetechnik allerdings auch dazu beitragen, den CO2-Ausstoss der DuisburgSport- eigenen Liegenschaften gemäß Ratsbeschluss zu senken. Im Jahr 2012 konnten rd. 10 % des Erdgasverbrauches substituiert werden. Dies entsprach einer CO2-Einsparung von rd. 34 t bzw. 8 % (=29 t) im Jahr 2013. Zu 2. „Welche anderen Anlagen der Stadt oder ihrer Tochtergesellschaften kämen als Lieferant oder als Abnehmer von Energie dieser energieeffizienten Methode in Betracht?“ Als Wärmelieferant (Quelle) kommen technische Einrichtungen infrage, die einen dauerhaften Wärmeüberschuss mit einer Temperatur von mindestens 100 ° C zur Verfügung stellen können (z. B. Wärme aus der Verstromung von Klärgas). Als Abnehmer (Senke) kommen alle Liegenschaften, die mindestens 400.000 kWh/a Wärme relativ gleichmäßig über das gesamte Jahr verbrauchen, infrage. Außerdem muss eine entsprechend große Fläche für den Container, inklusive Rangierbereich für den LKW in der unmittelbaren Nähe der zur versorgenden Liegenschaft, zur Verfügung stehen. Zu 3. „Ist eine Kooperation mit der Essener Genossenschaft Solarenergie in Erwägung gezogen, die eine Wiederaufnahme der Methode „Wärme auf Rädern“ vorbereitet?“ Es ist kein Kontakt zur „Solargenossenschaft Essen eG“ aufgenommen worden, da sich die Projekte der Genossenschaft bisher mit Photovoltaikanlagen beschäftigten. DuisburgSport steht allerdings in engem Kontakt mit dem ehemaligen Vertriebsleiter der Firma LaTherm, um die weitere Nutzung im Hallenbad Toeppersee fortzuführen. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint die Firma KTG Energie AG, die die Patentrechte aufgekauft hat, allerdings kein Interesse an einer Fortführung in Duisburg zu haben; mehrmalige Anfragen blieben bisher ergebnislos. Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015 12/12 Bürgerdialog und Transparenz Linke Ratsfraktion erwartet mehr Bürgerdialog und Transparenz Pressemitteilung vom 14. April 2015 Zu den Fällungen der Platanen an der Mercatorstrasse am 13. und 14.04.2015 nimmt die Fraktion DIE LINKE. Stellung. „Wer auf diese Art und Weise Fakten schafft, will weder einen Bürgerdialog noch Transparenz der politischen Arbeit. Die Stadtspitze stellt sich einerseits immer wieder als bürgernah und gesprächsbereit dar. In der Realität werden Entscheidungen durchgesetzt, die höchst umstritten sind und gerade deshalb mit Betroffenen und Vereinen und Verbänden besprochen werden müssen.“ sagt die Fraktionsvorsitzende Martina Ammann-Hilberath. “Wir fordern die Verwaltung auf, das Ergebnis des Bürgerbegehrens abzuwarten, statt Fakten zu setzen.“ Nicht nur die aktuelle Fällung der Platanen gibt Anlass zur Kritik der Linksfraktion. „Bereits bei der Entscheidung zum Verkauf der städtischen Anteile am Klinikum wurden sowohl die RatsvertreterInnen als auch die Beschäftigen im Klinikum überfahren. Hier wurden die Informationen zum Klinikverkauf erst wenige Tage vor der Ratssitzung bekannt gegeben. Eine solche Informationspolitik ist eine Missachtung der MandatsträgerInnen und eine Beleidigung der MitarbeiterInnen und ihrer Betriebsräte.“ Äußerst kritisch sieht die Linksfraktion auch die zunehmenden Entscheidungen in den Ausschüssen und im Rat mit sog. „Dringlichkeitsbeschluss“ nach § 60 der Gemeindeordnung. Dazu meint die Fraktionsvorsitzende: „Die Gemeindeordnung sieht Dringlichkeitsbeschlüsse für außergewöhnliche und dringende Entscheidungssituationen vor. Sie sind deshalb für die laufende Arbeit in den Fachausschüssen und im Rat keine Standardvorgänge und sollten die Ausnahme bilden. Wir sehen mit großer Sorge die Zunahme der Dringlichkeitsbeschlüsse und halten sie für einen Verlust an den Arbeitsgrundlagen für die MandatsträgerInnen. Fraktionen müssen Entscheidungsvorlagen besprechen, um sich eine Meinung zu bilden und sie mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft kommunizieren. Wir fordern die Stadtspitze auf, weitere Dringlichkeitsbeschlüsse gemäß der Gemeindeordnung nur noch auf Ausnahmesituationen zu begrenzen. Wir fordern die Stadtspitze auf, den von ihr propagierten Bürgerdialog ernst zu nehmen und weitere Nacht- und NebelAktionen zu unterlassen.“ zurück zum Inhalt Regelmäßige Termine der Gesamtfraktion In der Regel finden alle Zusammenkünfte in der Geschäftsstelle der Ratsfraktion, Gravelottesr. 28, DU-Hochfeld, statt. Andere Orte weisen wir dann bei dem betreffenden Termin gesondert aus. Interessierte sind herzlich eingeladen kontinuierlich an den Arbeitskreisen teilzunehmen. Fraktionsvorstandssitzung: Jeden Montag, 17 Uhr, vor und nach Ratssitzungen donnerstags. Gesamtfraktionssitzung: Jeden 4. Mittwoch im Monat, 17 Uhr Ort: Rathaus, Burgplatz 19, DU-Mitte AK Arbeit, Gesundheit und Soziales: 05.05., 11.08., 06.10., 03.11.2015, 17 Uhr Ort: Rathaus, R. 53, Burgplatz Ansprechpartnerin: Carmen Hornung-Jahn AK Jugendhilfe: AK Kultur: Jeden 2. Mittwoch im Monat, 17 Uhr, Ort: Rathaus, R. 335, Burgplatz Ansprechpartnerin: Dilay Ilhan AK Schule: Jeden 1. Mittwoch im Monat, 17 Uhr, Ort: Rathaus, Raum 335, Burgplatz Ansprechpartnerin: Barbara Laakmann AK Umwelt: Jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:30 Uhr Ansprechpartner: Lukas Hirtz AK Migration: Jeden 1. Donnerstag im Monat, 18:30 Uhr bitte vorher nachfragen Ansprechpartner: Kenan Ilhan AK Sport: Jeden 4. Dienstag im Monat, 18 Uhr Ort: Rathaus, R. 53, Burgplatz Ansprechpartner: Michael Dubielczyk AK IMD + Wirtschaft, Stadtentwickl. u. Verkehr: Jeden 1. Mittwoch im Monat, 17 Uhr Ansprechpartner: Dietrich Kunze (IMD) und Mirze Edis (WSV) bitte vorher nachfragen Ansprechpartnerin: Martina Ammann