April 2015 - Bundesamt für Landwirtschaft

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April 2015 - Bundesamt für Landwirtschaft
AGROEXPORT
AGENDA
BLV - BLW - SECO
agroexport@blw.admin.ch
Nr. 17 – April 2015
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
c/o AG Marktöffnung
Mattenhofstrasse 5; 3003 Bern
Allgemeine Informationen zur AG Agroexport und vorhergehende „Agroexport Agenden“ finden Sie im Internet unter
http://www.blw.admin.ch/themen/01344/01347/index.html?lang=de
TERMINE
Datum nächste Sitzung
Juni 2015 (genauer Termin und Ort werden noch bekanntgegeben)
INFORMATIONEN LÄNDERDOSSIERS
Allg. Inspektionen / Bio-Produkte
CAN
Food Safety
Kanada implementiert ein neues Rahmengesetz unter dem Titel
Law
„Safe Food for Canadiens Act“. Das neue Gesetz wird verschiedene existierende Gesetze zusammenlegen und beispielsweise eine Lizensierung für Importbetriebe einführen. Es
wird ähnliche Elemente wie der US FSMA enthalten, jedoch
weniger restriktiv in Bezug auf Zulassung von Betrieben und
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen sein. Das Gesetz tritt
etappenweise zwischen Juni 2015 und Juni 2017 in Kraft.
USA
Food Safety
Die US FDA hat einen weiteren Gesetzesvorschlag publiziert,
Law
der Vorschriften für die Registrierung von Nahrungsmittelproduzenten enthält. Eine wichtige Neuerung ist beispielsweise die
Verpflichtung, alle zwei Jahre die Registrierung bei der US FDA
zu erneuern. Nahrungsmittelproduzenten, welche bei der US
FDA registriert sein müssen, müssen ihre Registrierung zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember erneuern. Diese
Bestimmung betrifft alle ausländischen Produzenten, welche
Nahrungsmittel für Menschen oder Tiere herstellen, verarbeiten,
verpacken oder lagern. Kommentare zum Regulierungsvorschlag können online gemacht werden (bis zum 8. Juni 2015):
https://www.federalregister.gov/articles/2015/04/09/201508018/amendments-to-registration-of-food-facilities
USA
Bio-Produkte
Agroexport Agenda
Detaillierte Informationen finden sich unter folgenden Link:
http://www.fda.gov/Food/GuidanceRegulation/FSMA/ucm36190
2.htm
Die technischen Verhandlungen mit den USA zur Äquivalenz im
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SüdKorea:
Bio-Produkte
Milchprodukte
RussMilchprodukte
land/Wei
ssrussland/Kas
ach-stan
China
Milchprodukte
Brasilien
Milchprodukte
Fleischprodukte
China
Schweinefleisch
Agroexport Agenda
Biobereich sind weit fortgeschritten, dennoch konnte ein Arrangement noch nicht abgeschlossen werden.
Nach dem erfolgreichen Audit der UDSA Ende März 2015 befinden sich die Parteien nun aber in der Endphase der Verhandlungen. Geplant ist eine Unterzeichnung der Vereinbarung noch
vor der Sommerpause.
Zum Ambitionsniveau: die Schweiz strebt dieselbe Äquivalenzregelung an, die auch zwischen der EU und den USA besteht.
Die EU und Korea konnten sich bislang noch nicht auf ein Äquivalenzabkommen in Bezug auf Bioprodukte einigen. Die
Schweiz wird mit dem Einstieg in die Verhandlungen auf einen
Abschluss des Abkommens EU-Korea warten.
Die Kontrollstelle IMOswiss AG ist offiziell vom koreanischen
Ministerium für Landwirtschaft, Lebensmittel und ländliche Angelegenheiten (MAFRA) zugelassen, Kontrollen nach südkoreanischem Biostandard durchzuführen. Der koreanische Markt
kann also weiter beliefert werden.
Vom 09.02.-18.02.2015 hat eine Inspektion der Behörden der
Zollunion RuBeKa im Bereich Milch- und Fleischprodukte stattgefunden. Nach Eingang des Inspektionsberichts wird der weitere Prozessablauf für die Zulassung als Exportbetrieb in die
Zollunion RuBeKa kommuniziert werden.
Unter
http://www.fsvps.ru/fsvps/importExport/switzerland?_language=
en können die zugelassenen Betriebe eingesehen werden.
Die Inspektion durch die chinesischen Behörden hat vom 15. –
17. April 2014 stattgefunden. In allen Betrieben sind Bestätigungsinspektionen notwendig.
Die Bestätigungsinspektionen in den Säuglingsnahrungsbetrieben haben stattgefunden, diese sind jetzt definitiv auf der Liste
der für den Export registrierten Betriebe. Die Bestätigungsinspektionen der Milchbetriebe stehen kurz vor dem Abschluss.
Es haben sich bereits weitere interessierte Betriebe gemeldet.
Zusätzliche Milchproduktbetriebe möchten nach Brasilien exportieren. Dafür ist nach brasilianischer Gesetzgebung ein Systemaudit notwendig. Eine Liste der am Export interessierten
Betriebe wurde erstellt und zusammen mit einem offiziellen Antrag des BLV für ein Systemaudit im Juli 2014 den brasilianischen Behörden zugestellt. Um das Systemaudit zu initialisieren, muss ein umfangreicher Fragebogen beantwortet werden.
Einreichen des Fragebogens bis Mitte Mai.
Der Export von Schlachtnebenprodukten nach China ist bis auf
weiteres nicht möglich. Im Februar 2014 hat ein „Runder Tisch“
mit allen Beteiligten stattgefunden, dabei wurde das weitere
Vorgehen besprochen. Massnahmen sind auf allen Ebenen
(Bund, Kantone und Betriebe) notwendig, um die Verhandlun-
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Südkorea
Fleisch
Japan
Fleisch
Russland
Fleisch
Andere Produkte
Kanada
Pferdesperma
USA
Zuchtmaterial
China
Futtermittel
Neuseeland
Schweinesperma
Agroexport Agenda
gen mit den chinesischen Behörden reaktivieren zu können. Es
besteht eine enge Zusammenarbeit von Bund und Kantonen
mit den in Frage kommenden Betrieben. Sobald alle Mängel
behoben und die kantonalen Betriebsinspektionen durchgeführt
sind, wird das BLV zusammen mit dem SECO einen Antrag an
die chinesischen Behörden stellen. Anschliessend wird eine
erneute Inspektion durch China erwartet.
Die koreanischen Behörden haben 6 Schweizer Schlachtbetrieben per 7. Juni 2013 die Lizenz für Exporte nach Korea entzogen. Korea hat ein vereinfachtes Verfahren für die Reaktivierung der Lizenz vorgeschlagen. Betroffene Betriebe haben einen entsprechenden Fragebogen erhalten. Die Lizenzen wurden erneuert, die Ausfuhr ist wieder möglich.
Vom 24. – 28. Februar 2014 hat ein Systemaudit durch die
Japanischen Behörden bezüglich BSE stattgefunden.
Das Systemaudit ist positiv verlaufen. Der Bericht ist noch ausstehend und wird in diesem Jahr erwartet.
Vom 09.02. – 18.02.2015 hat eine Inspektion der Behörden der
Zollunion RuBeKa im Bereich Milch- und Fleischprodukte stattgefunden. Nach Eingang des Inspektionsberichts wird der weitere Prozessablauf für die Zulassung als Exportbetrieb in die
Zollunion RuBeKa kommuniziert werden.
Unter
http://www.fsvps.ru/fsvps/importExport/switzerland?_language=
en können die zugelassenen Betriebe eingesehen werden.
Abklärungen durch BLV bezüglich Export von Pferdesperma
laufen.
Die Schweiz hat den USA Ende März ein Non-paper bezüglich
des Importverbots von Rindersamen und Embryonen wegen
des Schmallenberg-Virus übermittelt. Darin weist die Schweiz
auf die Unverhältnismässigkeit der US-Massnahmen hin und
fordert deren Aufhebung. Die USA sind zurzeit nicht zu einer
Aufhebung der Massnahmen bereit, haben aber Bereitschaft
signalisiert, neue wissenschaftliche Evidenz zur Sicherheit der
Schweizer Massnahmen zu prüfen. Die Schweiz steht diesbezüglich nun in direktem Kontakt mit den verantwortlichen USExperten.
Aufgrund des Interesses am Export von Schweizer Futtermitteln
und Futtermittelzusatzstoffen nach China hat die Schweiz bei
den chinesischen Behörden eine formelle Bewerbung für die
Registrierung nach chinesischem Standard eingereicht. Die
chinesischen Behörden sind nun im Prüf- und Risikobewertungsverfahren dieser Bewerbung.
Abklärungen durch BLV bezüglich Export von Schweinesperma
laufen. Antwort von Neuseeland ausstehend; pendent infolge
Trilateralisierungsabkommen.
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FREIHANDELSVERHANDLUNGEN
LAND
BosnienHerzegowina
Costa Rica und Panama
Georgien
EFTA/BILATERAL
EFTA
BEMERKUNG
Abkommen am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Abkommen ist am 29. August in Kraft getreten.
(weitere Informationen siehe unten)
Verhandlungsaufnahme geplant.
Verhandlungen sind in der Substanz abgeschlossen.
In Verhandlung
In Verhandlung. Nächste Verhandlungsrunde
frühestens im 2. Quartal 2015.
Verhandlungen zur Erweiterung des bestehenden Agrarabkommens laufen.
Verhandlungen zur Erweiterung der Agrarkonzessionen werden angestrebt. Umfrage zu Exportinteressen folgt.
Die Verhandlungen EU-CAN sind in der Substanz abgeschlossen. EFTA-CAN streben eine
Aktualisierung/Erweiterung an.
Abkommen ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten.
(weitere Informationen siehe unten)
In Verhandlung.
Verhandlungen zur Erweiterung der Agrarkonzessionen werden angestrebt. Eine Umfrage
zu Exportinteressen nach Mexiko folgt.
In Verhandlung.
EFTA
Verhandlungen sind verschoben.
EFTA
EFTA
EFTA
Guatemala
EFTA
Indien
EFTA
Indonesien
EFTA
Israel/ Palästinens.
Behörden
EFTA
Japan
Kanada
Kooperationsrat der
Arabischen Golfstaaten (GCC)
Malaysia
Mexiko
Philippinen
Russland/Weissrussland/Kasachstan
Bilateral
EFTA
EFTA
EFTA
EFTA
Türkei
EFTA
Vietnam
EFTA
In Verhandlung zur Weiterentwicklung des
FHA: Erweiterung des bestehenden Agrarabkommens abgeschlossen, Unterzeichnung
pendent.
In Verhandlung
Zusatzinformation zu Bosnien-Herzegowina
Die Texte des Abkommens mit Bosnien-Herzegowina sowie weitere Informationen sind auf der
SECO-Homepage abrufbar:
http://www.seco.admin.ch/themen/00513/02655/02727/04662/index.html?lang=de
Zusatzinformation zu Costa Rica und Panama
Agroexport Agenda
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Nr. 17– April 2015
Die Texte des Abkommens mit Costa Rica und Panama sowie weitere Informationen finden sich
auf der SECO-Homepage:
http://www.seco.admin.ch/themen/00513/02655/02731/04761/index.html?lang=de
Zusatzinformation zu den GCC-Staaten
Die Texte des Abkommens mit den GCC-Staaten sowie weitere Informationen sind auf der
SECO-Homepage abrufbar:
http://www.seco.admin.ch/themen/00513/02655/02731/04117/index.html?lang=de
Das Abkommen ist am 1. Juli 2014 für alle Vertragsparteien in Kraft getreten. Die Schweiz und
die anderen EFTA-Staaten wenden das Abkommen an, während die GCC-Staaten die Bestimmungen des Abkommens bisher nicht umgesetzt haben. Schweizer Exporteuren von präferenzberechtigen Gütern wird empfohlen, in jedem Fall eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 auszustellen und bei der Einfuhr in die GCC-Staaten die Präferenzverzollung geltend zu machen. Wir
diese durch die GCC-Zollbehörden nicht gewährt, so soll eine provisorische Veranlagung beantragt werden, um nach erfolgter Umsetzung durch die GCC-Staaten nachträglich doch noch in
den Genuss der präferenziellen Behandlung gelangen zu können.
Agroexport Agenda
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