Kunden- und Quellenschutzvereinbarung
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Kunden- und Quellenschutzvereinbarung
Kunden- und Quellenschutzvereinbarung Zwischen Partei 1 Name/Firma: Anschrift : Vorname: PLZ: Ort: und Partei 2 Name/Firma: Anschrift : Vorname: PLZ: Ort: Referenz: -1Die Vertragsparteien bestätigen sich gegenseitig, unwiderruflich und rechtsverbindlich vollen Quellenund Kundenschutz-, Provisions- und Courtageschutz für alle gemeinsamen Vermittlungsgeschäfte jeglicher Art mit natürlichen und juristischen Personen, die gegenseitig bekannt gegeben werden. Von dieser Vereinbarung ausgenommen sind diejenigen Kontakte, die nachweislich der anderen Partei schon bekannt sind. Die Mitteilung darüber hat innerhalb von vier Arbeitstagen schriftlich gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. -2Die Parteien verpflichten sich ferner, die einander gegenseitig bekannt gegebenen Adressen und Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei Dritten zur Kenntnis zu bringen. Sie verpflichten sich außerdem, keine Geschäfte, weder direkt noch indirekt, durch oder über Dritte mit gegenseitig bekannt gegebenen Kontaktadressen abzuwickeln. Dies beinhaltet auch sämtliche Nachfolgegeschäfte, die sich aus den bekannt gewordenen Adressen ergeben können. Die Vertragsparteien verpflichten sich ausdrücklich, zu keiner Zeit mit den über die andere Partei bekannt gewordenen bzw. offen gelegten Investoren und an der Vermittlung sonstigen Beteiligten (eingebundene Makler) ohne Wissen des Partners in Verbindung zu treten. -3Die anfallenden Courtagen bzw. Provisionen aus allen Geschäften, die durch die Zusammenarbeit zustande kommen, werden zwischen den Vertragsparteien in einem gesonderten Provisionsvertrag geregelt. Über die Höhe der Courtage / Provisionen aus allen Geschäften werden in jedem Einzelfall gesonderte schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien und ggf. einbezogenen Dritten getroffen. Die Vertragspartner befriedigen aus ihren Courtage- / Provisionsanteilen die Ansprüche ihrer eventuellen Mitarbeiter. Jeder Partner ist verpflichtet, spätestens drei Banktage nach Erhalt der gesamten Vergütung die Zahlung des Provisionsanteils an den / die anderen zu veranlassen. Die Parteien haben das Recht, die Zahlungsansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Anzeige gegenüber der anderen Partei hat unverzüglich zu erfolgen. -4Die völlige Geheimhaltung und Nichtumgehung aller Personen, Verbindungen und des sonstigen Knowhows sichern die Beteiligten auch für ihre Angestellten zu. -5Die Vertragsparteien werden sich darüber abstimmen, im Interesse einer schnelleren und besseren Abwicklung des Geschäftes den direkten Kontaktweg zum Kunden unter der Voraussetzung der vollständigen Information der anderen Partei freizugeben. Seite 1 von 2 -6Dieser Kunden-, Courtage- / Provisions- und Quellenschutz wird gegenseitig und unwiderruflich vom heutigen Datum an für die Dauer der Zusammenarbeit und vom Datum der Beendigung der Zusammenarbeit an auf drei Jahre vereinbart. Bei Nichtzustandekommen des Geschäftes sind alle Unterlagen ohne besondere Aufforderung sofort zurück zu geben. -7Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung oder bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung unterliegen die Vertragsparteien einer sofort fälligen Konventionalstrafe in Höhe von 50 % des auf loyaler Basis erzielbaren Geschäftsvolumens. -8Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in der Praxis der Zusammenarbeit eine Vertragslücke herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommen. Eine zu ergänzende Vertragslücke ist ebenfalls unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertragswerkes zu schließen. -9Die Parteien erkennen gegenseitig ihre Telefaxunterschriften als verbindlich an. -10Es wird Deutsches Recht vereinbart. Partei 1 Name, Titel (Signature) vollständige Unterschrift Partei 2 Name, Titel (Signature) vollständige Unterschrift Ort: Datum Seite 2 von 2