Deutsches Dachdeckerhandwerk – Regelwerk –

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Deutsches Dachdeckerhandwerk – Regelwerk –
Deutsches Dachdeckerhandwerk
– Regelwerk –
Gelbdruck
Merkblatt Solartechnik für Dach und Wand
Aufgestellt und herausgegeben vom
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
- Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V.
Ausgabe 28. Juni 2010
Ende der Einspruchsfrist: 28. September 2010
Vorgänger:
Merkblatt Solartechnik für Dach und Wand: Ausgabe Juni 2001
 Alle Rechte bei der D + W-Service GmbH für Management, PR und Messewesen, Köln 2010
Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der D + W-Service GmbH und des Verlages gestattet.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1. Geltungsbereich
1.2. Begriffe
1.3. Konstruktionsarten
1.3.1. Solarthermie-Anlagen
1.3.2. Photovoltaik-Anlagen
1.4. Planungshinweise
2. Werkstoffe und Anforderungen
2.1. Beanspruchung von Dächern und Fassaden mit Solaranlagen
2.1.1. Windlasten
2.1.2. Schneelasten
2.2. regensichere Unterkonstruktion
2.3. wasserdichte Unterkonstruktion
2.4. Bestehende Deckung
2.5. Befestigung
2.6. Leitungssysteme für Solarthermie
2.7. Leitungssysteme für Photovoltaikanlagen
3. Ausführung
3.1. Allgemeines
3.2. Solaranlagen bei Dachdeckungen
3.2.1. Dachaufständerung bei Dachdeckungen (Aufdachsystem)
3.2.2. Dachintegrierte Solaranlagen (Indachsystem)
3.2.3. Solardach
3.2.4. Transparente Solarsysteme bei Dachdeckungen
3.3. Solaranlagen bei Dachabdichtungen
3.3.1. Dachaufständerung bei Dachabdichtungen (Aufdachsystem)
3.3.2. In die Dachabdichtung integrierte Solaranlage (Indachanlage)
3.4. Solaranlagen bei Außenwandbekleidungen
3.4.1. Allgemeines
3.4.2. Solaranlagen vor der Außenwandbekleidung
3.4.3. In die Außenwandbekleidung integrierte Solaranlage
3.4.4. Solaraußenwand
3.4.5. Transparente Solarsysteme in Außenwänden
3.5. Solaranlagen auf Metalldächern
4. Brandschutz
5. Blitzschutz (mit FA Blitzschutz abstimmen)
5.1. Gebäude ohne bestehende Blitzschutzanlagen
5.2. Gebäude mit bestehender Blitzschutzanlagen
6. Versicherung
7. Pflege, Wartung ,Inspektion, Reparaturen
8. Entsorgung
9. Baurechtliche Vorschriften, Normen, Genehmigungen
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Anhang I :
Grundsätze für die Dimensionierung und Planung einer Solaranlage
Anhang II: Abbildungen
Detailskizzen
Verzeichnis der Abbildungen
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1. Allgemeines
1.1. Geltungsbereich
(1) Dieses Merkblatt gilt für die Planung und die Ausführung von Solaranlagen in und
über Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Außenwandbekleidungen.
(2) Dieses Merkblatt enthält im Anhang I Grundsätze für die Dimensionierung und die
Planung der Solaranlage.
1.2. Begriffe
(1) Solartechnik gliedert sich in Solarthermie und Photovoltaik.
(2) Solarthermie ist die Übertragung der Wärme aus der Sonnenenergie auf ein
geschlossenes System. Energiegewinnungsflächen können aus Absorbern
(Kollektoren) bestehen.(siehe Abb. 2-1).
(3) Photovoltaik ist die Wandlung von Sonnenstrahlung in Elektrizität.
Energiegewinnungsflächen können aus Solarzellen (Modulen) bestehen.(siehe Abb.
2-2)
(4) Ein Solardach ist ein Dach , bei der die Energiegewinnungsfläche den
Deckwerkstoff komplett ersetzt (Dachabschlüsse können aus anderen Werkstoffen
bestehen).
(5) Eine Solaraußenwand ist eine Außenwand mit einer Energiegewinnungsfläche als
gesamte Außenwandbekleidung.
(6) Transparente Solarsysteme: Transparente Solaranlagen erfüllen neben der
Energiegewinnung aus Sonnenergie noch weitere Aufgaben, wie z.B.: Belichtung,
Blendschutz, Wärmeschutz
(7) Wirkungsgrad: Ist der Quotient aus der abgegebenen Energie zur aufgenommenen
Sonnenenergie der Energiegewinnungsflächeneinheit in Prozent.
1.3. Konstruktionsarten
1.3.1. Solarthermie-Anlagen
(1) Die Solarthermie-Anlage besteht üblicherweise aus:
• Kollektor; Flachkollektoren, Röhrenkollektoren , ( Absorber)
• Kreislauf zur Abführung der Wärme (Rohrleitungen)
• Wärmetauscher
• Regeltechnik
• Speicherung
(2) Ein Kollektor nimmt die Wärme aus der Sonnenenergie auf und überträgt diese auf
einen Wärmeträger.
(3) Der Wärmetransport erfolgt über die Wärmeträgerflüssigkeit vom Kollektor zum
Solarspeicher und wird durch eine Regelung gesteuert.
1.3.2. Photovoltaik-Anlagen
(1) Die Photovoltaik-Anlage besteht üblicherweise aus:
• Solarzelle (Modul)
• Ableitungen
• Wechselrichter
• Speicheranlagen (bei netzunabhängigen Anlagen)
• Netzeinspeisezähler
• DC-Trennschalter
• Sicherheitseinrichtungen
• Meßeinrichtungen
(2) Die Energiegewinnungsfläche einer Photovoltaik-Anlage besteht aus
Solarmodulen, die sich aus einzelnen Solarzellen zusammensetzen. Solarzellen
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können z. B aus monokristallinem Silizium, polykristallinem Silizium oder auch
amorphem Silizium bestehen.
(3) Der gewonnene Gleichstrom (DC) wird mit systembezogenen Solarkabeln zur
Schnittstelle (Wechselrichter) der elektrotechnischen Anlage geführt.
(4) Gleichspannung (DC – Direct Current), Wechselspannung (AC – Alternating
Current)
(5) kWp= kilo Watt peak, (Nennleistung unter Standardbedingungen, d.h.
Zellentemperatur=25°C, Bestrahlungsstärke=1000W/m², Sonnenlichtspektrum
AM=1,5)
1.4. Planungshinweise
(1) Solaranlagen und Montagesysteme sowie deren Einbindung in Dachdeckungen,
Dachabdichtungen und Fassaden sollten aufeinander abgestimmt sein. Im Rahmen
der Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit des Daches und aller seiner
Funktionsschichten sollten die Montagearbeiten von einem für Dacharbeiten im
Sinne der Handwerksordnung zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt werden. Die
Anschlüsse an die hauseigene Installation müssen von entsprechend zugelassenen
Fachbetrieben ausgeführt werden.
(2) Die Montagevorschriften des Solaranlagenherstellers müssen beachtet werden.
(3) Um den maximalen Energieertrag zu erhalten, sollten die
Energiegewinnungsflächen sowohl von der Himmelsrichtung als auch vom
Neigungswinkel optimal zur Sonne stehen. (siehe Abb. 1-2
(4) Im Neubaubereich sind die erforderlichen Energiegewinnungsflächen bei Dach und
Wand in Bezug auf die gesamte Planung zu berücksichtigen.
(5) Bei nachträglichem Ein- bzw. Aufbau einer Solaranlage in, über oder vor die
bestehende Dach- bzw. Wandfläche sind die Anforderungen der Dachdeckung,
Dachabdichtung oder Außenwandbekleidung zu berücksichtigen. Insbesondere
müssen der Wärmeschutz, die Standsicherheit und das Alterungsverhalten geprüft
werden.
(6) Die Lüftungsebene unterhalb der Dachdeckung und hinter der Wandbekleidung
darf durch den Einbau einer Energiegewinnungsfläche nicht auf ein unzulässiges
Maß eingeschränkt werden.
(7) Bei der Integration von Solaranlagen in die Dachdeckung, Dachabdichtung oder
Außenwandbekleidung ist eine Hinterlüftung nach Angaben des Herstellers
einzuhalten.
(8) Da an der Unterseite von Indachsolaranlagen erhöhte Temperaturen entstehen,
muß mit einer erhöhten thermischen Belastung der Unterkonstruktion gerechnet
werden.
Die Herstellerangaben sind zu beachten.
(9) Energiegewinnungsflächen müssen windsogsicher befestigt bzw. verankert werden.
(10) Bei Photovoltaikanlagen sollten Verschattungen durch Bäume, Häuser,
Schornsteine, Dachaufbauten, Freileitungen, Blitzschutzfangstangen usw.
vermieden werden, da sie zu Leistungsverlusten führen und Störungen hervorrufen
können. Bei Solarthermieanlagen führen die oben genannten Situationen zu
Leistungseinschränkungen.
(11) TRGS 519: Über Asbestdächern dürfen keine Solaranlagen eingebaut werden.
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2. Werkstoffe und Anforderungen
(1) Kollektoren und Module einer Solaranlage müssen eine Bauartzulassung besitzen.
(2) Alle Teile einer Solaranlage müssen aufeinander abgestimmt und die Werkstoffe
untereinander verträglich sein.
(3) Auf- oder Indachsysteme stellen eine erhöhte Anforderung dar und erfordern auch
bei Einhaltung der Regeldachneigung geeignete Zusatzmaßnahmen zur
Regensicherheit. ( Merkblatt Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen,
Pkt. 1.3(4),(12)
(4) Sollte bei bestimmten baulichen Gegebenheiten z.B. Scheunendächer oder Dächer
untergeordneter Gebäude der Einbau von Zusatzmaßnahmen wirtschaftlich nicht
vertretbar sein, ist eine Absprache mit dem Bauherrn erforderlich und inhaltlich
vertraglich festzuhalten.
2.1. Beanspruchung von Dächern und Fassaden mit Solaranlagen
(1) Bei aufgeständerten und integrierten Energiegewinnungsflächen werden
Anlagenteile verwendet, die eine ausreichende Trag- und Zugfestigkeit haben
müssen. Die Trag- und Zugfestigkeit der Energiegewinnungsflächen muss unter
Berücksichtigung der DIN 1055 nachgewiesen werden (z.B. Befestigung, Auflast).
2.1.1. Windlasten
(1) Für die Bemessung der Montagesysteme von Solaranlagen ist die DIN 1055-4 zu
Grunde zu legen.
(2) Die Randbereiche eines Daches, wie Traufe, Ortgang Grat und First sind besonders
gefährdet
(3) Der statische Nachweis sollte vom Hersteller der Solaranlage geführt werden.
Dieser muss den Nachweis für die Tragfähigkeit des Kollektors, bzw. Moduls, des
Montagesystems bis zur Befestigung unter Berücksichtigung des vorhandenen
Untergrundes (z.B. Holz, Holzwerkstoffe, Stahlkonstruktion, Stahltrapezblech,
Stahlbeton, Falzdach) nach den gültigen Vorschriften erbringen.
(4) Für den Nachweis der Tragfähigkeit nach der Befestigung im bzw. am Gebäude ist
der Bauherr bzw. Auftraggeber verantwortlich.
Gegebenenfalls muss ein Einzelnachweis geführt werden.
2.1.2. Schneelasten
(1) Für die Bemessung der Montagesysteme von Solaranlagen ist die DIN 1055-5 zu
Grunde zu legen.
(2) Der statische Nachweis sollte vom Hersteller der Solaranlage geführt werden.
(3) Dieser muss den Nachweis für die Tragfähigkeit des Kollektors, bzw. Modus, des
Montagesystems bis zur Befestigung unter Berücksichtigung des vorhandenen
Untergrundes (z.B. Holz, Holzwerkstoffe, Stahlkonstruktion, Stahltrapezblech,
Stahlbeton, Falzdach) nach den gültigen Vorschriften erbringen.
(4) Für den Nachweis der Tragfähigkeit nach der Befestigung im bzw. am Gebäude ist
der Bauherr bzw. Auftraggeber verantwortlich.
Gegebenenfalls muss ein Einzelnachweis geführt werden.
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2.2. Wasserdichte Unterdächer
Unter Solaranlagen, welche die Deckwerkstoffe flächig ersetzen und deren
fachregelkonforme Regensicherheit herstellerseitig nicht vorgesehen ist, sind
wasserdichte Unterdächer anzuordnen. Der traufseitige Bereich ist mindestens als
regensicheres Unterdach auszubilden. ( Merkblatt Unterdächer, Unterdeckungen
und Unterspannungen, Pkt. 1.3(12)
2.3. Bestehende Deckung
Bestehende Dacheindeckungen, Dachabdichtungen und Fassaden sind auf
Funktionalität, Beständigkeit und Eignung bzgl. der zu erwartenden Lebensdauer
bei aufgeständerten Solaranlagen zu überprüfen.
2.4. Befestigung
Zu empfehlen sind Materialien aus Aluminium, Titanzink, Kupfer und Edelstahl.
Bei verzinktem Stahl sollte ein dauerhafter Korrosionsschutz sichergestellt werden.
Schrauben und andere Kleinmaterialien sollen aus Edelstahl bestehen, mindestens
muss ein dauerhafter Korrosionsschutz sichergestellt sein.
2.5. Leitungssysteme für Solarthermie
Geeignete Rohrleitungssysteme und Verbindungen zu Regel- und
Meßeinrichtungen müssen im Außenbereich UV- und witterungsbeständig sein.
2.6. Leitungssysteme für Photovoltaikanlagen
Geeignete systembezogene Gleichstromkabel für PV-Anlagen müssen
- kurzschluss- und erdschlusssicher
- UV- und witterungsbeständig
-temperaturbeständig (ca. -40°C bis +120°C) sein.
3. Ausführung
3.1. Allgemeines
Die Montage von Solaranlagen, einschließlich Anschluss von Durchdringungen
z.B. Verkabelung, Verrohrung müssen entsprechend den jeweiligen
Regelwerksteilen des Deutschen Dachdeckerhandwerks ausgeführt werden.
Bei Lichteinwirkung auf PV- Module liegt sofort eine Spannung an, die je nach
Größe und Schaltung der Module bis zu 1000 Volt betragen kann (Achtung:
Lebensgefahr).
Die Befestigung von Solaranlagen auf Dächer und an Fassaden muß statisch
geprüft und der Kraftverlauf bis in die Tragkonstruktion nachgewiesen werden.
3.2. Solaranlagen bei Dachdeckungen
3.2.1. Dachaufständerung bei groß- und kleinformatigen Dachdeckungen
(Aufdachsystem)
(1) Die Aufständerung dient der Aufnahme der Energiegewinnungsfläche. Sie besteht
aus vorgefertigten Elementen, die auftretende Kräfte (Eigengewicht, Wind, Schnee,
etc.) auf die Unterkonstruktion übertragen.
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(2) Für die Aufständerung einer Energiegewinnungsfläche sind verschiedene Systeme
möglich, z.B. Schienen- und Trägerelemente aus verschiedenen Werkstoffen, die
mindestens feuerverzinkt sind. Die Befestigungen müssen mindestens
korrosionsgeschützt, bei freier Bewitterung korrosionsbeständig sein.
(3) Die Aufständerungselemente sind auf die jeweilige Dachdeckung, die Dachneigung
und auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen.
(4) Bei aufgeständerten Energiegewinnungsflächen muss die Funktionsfähigkeit der
darunter liegenden Deckung gewährleistet sein.
(5) Der Mindestabstand zwischen Oberkante Dachdeckung und Unterseite Element
darf 60 mm bzw. Herstellerangaben nicht unterschreiten.
Der Mindestabstand begründet sich durch die anlagenspezifisch erforderliche
Hinterlüftung.
3.2.2. Dachintegrierte Solaranlagen (Indachsystem)
(1) Integrierte Energiegewinnungsflächen werden wie Einbauteile in die Dachdeckung
eingebaut und sind regensicher an diese anzuschließen. Sie bestehen aus:
• Solarelementen
• Eindeckrahmen
• Abdeckungen
(2) Bei der Wahl der Eindeckrahmen ist die Verträglichkeit der Werkstoffe
untereinander zu beachten (siehe Fachregel für Metallarbeiten im
Dachdeckerhandwerk).
(3) Anschluss an ein Unterdach
Unterdächer müssen allseits wasserdicht angeschlossen werden.
(4) Anschluss an die Dachdeckung
Indachsysteme von Solaranlagen haben einen allseitigen zur Deckung passenden
Anschlussrahmen. Bei industriell hergestellten Anschlussrahmen kann von den
Mindestmaßen der “Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk”
abgewichen werden, wenn die Funktionsfähigkeit der Anschlussrahmen durch
praxisnahe Versuche nachgewiesen und durch eine Materialgarantie beim ZVDH
zugesichert wird.
3.2.3. Solardach – Solardachdeckung
Die Energiegewinnungsfläche ersetzt die Dachdeckung vollständig . An- und
Abschlüsse können mit anderen Materialien hergestellt werden.
3.2.4. Transparente Solarsysteme bei Dachdeckungen
Transparente Solarsysteme bei Dachdeckungen erfüllen neben der
Energiegewinnung noch weitere Aufgaben, z.B.: Belichtung, Blendschutz ,
Wärmeschutz.
3.3. Solaranlagen bei Dachabdichtungen
3.3.1. Dachaufständerung bei Dachabdichtungen (Aufdachsystem)
(1) Die Energiegewinnungsflächen können auf bauseits vorhandenen und in die
Dachabdichtung eingebundene Sockel oder Stützen angebracht werden.
(2) Außerdem können sie auch freistehend auf lastverteilende Unterlagen aufgestellt
werden. Diese Unterlagen können z.B. Wannen sein, die mit Auflast (z.B. Kies
oder Plattenbelag) beschwert werden. Hierbei sind erforderliche Schutzmaßnahmen
für Dachabdichtungen (siehe Fachregel für Dachabdichtungen) unter den
lastverteilenden Unterlagen vorzusehen. Die statische Belastbarkeit der
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Tragkonstruktion und des Dachaufbaus (Druckfestigkeit der Wärmedämmung u.a.)
ist zu beachten.
(3) Die Aufständerung dient der Aufnahme, Ausrichtung und Neigungsgebung der
Solaranlage. Somit können diese auch optimiert nachgeführt werden.
(4) Bei aufgeständerten Energiegewinnungsflächen muss die Funktionsfähigkeit der
darunter liegenden Dachabdichtung gewährleistet sein. Ein Anstauen von
Niederschlagswasser ist zu vermeiden.
3.3.2. In die Dachabdichtungen integrierte Solaranlage (Indachsystem)
(1) Integrierte Energiegewinnungsflächen werden wie Einbauteile in die
Dachabdichtung eingebaut.
(2) Integrierte Energiegewinnungsflächen können auch auf die
Dachabdichtungswerkstoffe abgestimmte und/oder integrierte Solarelemente sein,
die als System mit den Dachabdichtungswerkstoffen verlegt werden.
3.4. Solaranlagen bei Außenwandbekleidungen
3.4.1. Allgemeines
Solaranlagen bei Außenwandbekleidungen werden nach statischem Nachweis mit
systembedingten, nichtrostenden Befestigungen an der tragenden
Unterkonstruktion befestigt bzw. verankert und eingebaut.
3.4.2. Solaranlagen vor der Außenwandbekleidung
(1) Die Energiegewinnungsflächen werden vor der Außenwandbekleidung an
Halterungen oder Konsolen befestigt, die die Bekleidung durchdringen.
(2) Die Ausrichtung der Energiegewinnungsflächen kann durch neigungsgerechte
Halterungen oder Konsolen optimiert werden.
(3) Bei Solaranlagen vor der Außenwandbekleidung muß die Funktionsfähigkeit der
darunter liegenden Bekleidung gewährleistet sein. Der Mindestabstand zwischen
Oberkante Bekleidung und Unterseite Element von 60 mm bzw. nach
Herstellerangaben darf nicht unterschritten werden.
Der Mindestabstand begründet sich durch die anlagenspezifisch erforderliche
Hinterlüftung.
3.4.3. In die Außenwandbekleidung integrierte Solaranlage
(1) Integrierten Energiegewinnungsflächen werden wie Einbauteile
systemgerecht in die Außenwandbekleidung eingebaut.
(2) In die Außenwandbekleidung integrierte Solaranlagen bestehen aus:
• Solarelementen
• Anschlussrahmen
• Abdeckungen.
(3) Bei der Wahl der Anschlussrahmen ist die Verträglichkeit der Werkstoffe
untereinander zu beachten (siehe Fachregel für Metallarbeiten im
Dachdeckerhandwerk).
3.4.4. Solaraußenwand
Die Energiegewinnungsfläche ersetzt die Fassadenbekleidung vollständig . Anund Abschlüsse können mit anderen Materialien hergestellt werden.
3.4.5. Transparente Solarsysteme in Außenwänden
Transparente Solarsysteme bei Außenwänden erfüllen neben der Energiegewinnung
noch weitere Aufgaben, z.B.: Belichtung, Blendschutz , Wärmeschutz .
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3.5. Solaranlagen auf Metalldächern
Die Befestigung von Solaranlagen an Metalldacheindeckungen muß statisch
geprüft und der Kraftverlauf bis in die Tragkonstruktion nachgewiesen werden.
Der Mindestabstand zwischen Oberkante Bekleidung und Unterseite Element von
60 mm bzw. nach Herstellerangaben darf nicht unterschritten werden.
Der Mindestabstand begründet sich durch die anlagenspezifisch erforderliche
Hinterlüftung .Bei Metalldacheindeckungen in Stehfalztechnik ist als Bezugsebene
die wasserführende Ebene anzusehen.
Zu unterscheiden sind:
- Selbsttragende Metalldacheindeckungen
- Nichtselbsttragende Metalldacheindeckungen
4. Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu
halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und
Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren
sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind (Musterbauordnung, §14).
Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind (leichtentflammbare
Baustoffe)dürfen nicht verwendet werden (Musterbauordnung, §26).
Die Landesbauordnungen und die DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen“ sind einzuhalten.
(1) Äußerer Brandschutz: gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige
Bedachung (harte Bedachung) nach DIN 4102-4; oder Prüfzeugnis nach DIN 41027
(2) Für die rechtliche Absicherung der am Bau Beteiligten hinsichtlich einer
einwandfreien Planung und Ausführung sind die Herstellervorschriften einzuhalten.
In diesem Zusammenhang wird auf die DIN EN 10204 „Metallische ErzeugnisseArten von Prüfbescheinigungen“ hingewiesen.
(3) DIN VDE 0126-21 „Photovoltaik im Bauwesen“ ( VDE 0126-21:2007-07) gilt für
gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen.
Sie ist nicht für additive Photovoltaik anwendbar.
Additive Photovoltaik: PV Module sind an oder auf einem Bauteil der
Gebäudehülle montiert und übernehmen neben der Funktion der Stromerzeugung
keine zusätzliche Funktion des Bauteils
Für die Brandbekämpfung ist es vorteilhaft durch ein Hinweisschild an gut
sichtbarer Stelle darauf hinzuweisen, dass sich auf dem Gebäude eine Solaranlage
(PV – Anlage) befindet. Die Position der Wechselrichter und ein Kabelverlegeplan
sollte vermerkt sein.
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5. Blitzschutz
Für öffentliche Gebäude ist in den Bauordnungen ein Blitzschutz vielfach
vorgeschrieben.
Der Verband der Sachversicherer verlangt in der Richtlinie zur Schadensverhütung
(VdS 2010) einen Blitz- und Überspannungsschutz für Photovoltaikanlagen mit
einer Größe von mehr als 10kWp.
5.1. Gebäude ohne bestehende Blitzschutzanlage
Durch die Installation einer Solaranlage wird in der Regel das Gefährdungspotential
für direkte Blitzeinschläge nicht erhöht, solange nicht Teile der Anlage wesentlich
über das Gebäude herausragen.
5.2. Gebäude mit bestehender Blitzschutzanlage
Gebäude mit Äußerem Blitzschutz und Einhaltung des Trennungsabstandes
Solaranlagen sind durch getrennte Fangeinrichtungen (d.h. neben der zu
schützenden Anlage aufgestellte Fangstangen) vor direkten Blitzschlägen zu
schützen. Dabei ist der notwendige Trennungsabstand zwischen Solaranlage und
äußerem Blitzschutz zu beachten. Kann der Trennungsabstand nicht eingehalten
werden, muss eine direkte leitfähige Verbindung zwischen dem Äußeren
Blitzschutz und den metallenen PV-Komponenten hergestellt werden. Die
Auswirkungen der in das Innere der baulichen Anlage eingekoppelten Ströme sind
zu beachten und der Blitzschutz Potentialausgleich ist durchzuführen.
Bei einem Gebäude mit bestehendem Blitzschutz muss geprüft werden, welche
Umbau- bzw. Anpassungsmaßnahmen durch die Solaranlage verursacht werden.
Verschattungen durch Blitzfangeinrichtungen können Ertragsverluste bewirken und
sollten vermieden werden.
Der Anschluss einer Solaranlage an Blitzschutzanlagen muss grundsätzlich mit dem
Hersteller abgestimmt werden, da ansonsten die Gefahr des Verlustes der
Herstellergarantie besteht. Installationen an der Blitzschutzanlage dürfen nur von
einer Blitzschutz-Fachkraft ausgeführt werden.
Die VDE Bestimmungen müssen beachtet werden.
Das „Merkblatt Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand“ ist zu berücksichtigen.
6. Versicherung
Dem Auftraggeber einer Solaranlage wird empfohlen, diese gegen eventuelle
Ausfälle, Schäden und Haftung zu versichern.
7. Pflege, Wartung, Inspektion, Reparaturen
Der Abschluss eines Wartungsvertrages, sowie Reparaturen sollten von einer
Fachfirma ausgeführt werden.
Überprüft werden sollte:
- Verschmutzung
- Verschattung
- Schnee und Eis
- Rahmen
- Befestigungen
- Beschädigungen
- Verbindungen
- elektrische Bauteile und Anlagen
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(1) Dach- und Wandflächen mit Solaranlagen sollten regelmäßig inspiziert werden.
Hierfür wird der Abschluss eines Inspektions- oder Wartungsvertrages empfohlen.
Regelmäßige Kontrolle kann die Energiegewinnung erhalten, die Nutzungsdauer
verlängern.
(2) Die Unfallverhütungs-Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften sind zu
beachten.
(3) PV- und Solarthermieanlagen sind i.d.R. nicht begehbar
(4) Bei Lichteinwirkung auf PV- Module liegt sofort eine Spannung an, die je nach
Größe und Schaltung der Module bis zu 1000 Volt betragen kann.
8. Entsorgung
Im Entsorgungsfall sind Herstellerangaben und Umweltbestimmungen zu beachten.
9. Baurechtliche Vorschriften, Normen, Genehmigungen
(1) Eine Baugenehmigung ist im Allgemeinen nicht erforderlich, jedoch ist es ratsam,
die Bauaufsichtsbehörde zu informieren und nach einzuhaltenden Bestimmungen
zu fragen.
Alle öffentlich rechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
z.B.:
 EnEV
 EEG-Gesetz
 Denkmalschutzrecht
 Bebauungsplan
 LBO
 Bauproduktengesetz
(2) PV-Anlagen gelten als nicht geregelte Bauprodukte, d.h. es ist eine
• allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
• allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder
• Zustimmung im Einzelfall
erforderlich.
(3) wichtige Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen: z.B.:
• DIN VDE -712 „Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis
1000V“- alle relevanten Teile
• DIN VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
• DIN EN 62305 (VDE 0185-305) „Blitzschutz“- alle relevanten Teile
• VDE 0298 Teil 4 „Gummiisolierte Leitungen mit Nennspannungen bis
450/750 V“
• VDI 6012 Blatt 2
• BGV A2 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
• BGV C22 „Bauarbeiten“
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Anhang I : Hilfsmittel für die Dimensionierung und Planung einer Solaranlage,
Checklisten
In die Dimensionierung und die Planung einer Solaranlage fließen folgende
Einflüsse ein:
-Lage des Objektes (siehe Abb. I -1)
-Dachneigung und Ausrichtung (siehe Abb. I -2 und Abb. I -3)
-Verbrauch (siehe Abb. I -4)
-Bemessungsfläche von Kollektoren (siehe Abb. I -5)
Für die Einflussgrößen sind in den folgenden Abbildungen Abhängigkeiten
beispielhaftangegeben.Eine Solaranlage muss immer objektbezogen dimensioniert
und geplant werden.
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Anhang I
Abb. 1.1 Durchschnittliche Sonnenstunden pro Jahr
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Abb. 1.2 Einfluss der Dachneigung und der Himmelsrichtung auf die Ausnutzung der
eingestrahlten Sonnenenergie im Sommer
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Abb. 1.3 Optimale Dachneigung abhängig vom Sonnenstand
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Abb. 1.4 Abhängigkeit der Speichergröße von Personenzahl und Verbrauch
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Abb. 1.5 Notwendige Kollektorfläche in Abhängigkeit von der vorhandenen Speichergröße
(Beispiel)
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Anhang II: Abbildungen
Detailskizzen
Die folgenden Skizzen von Dachdetails sind Beispiele für die Arbeitsausführung. Sie sind
nicht maßstabsgetreue bildliche Darstellungen der einzelnen Techniken und dienen der
Veranschaulichung der textlichen Beschreibung.
Abb. 2.1
Abb. 2.2
Abb.2.2.1
Abb. 2.3
Abb. 2.4
Abb.2.4.1
Abb. 2.5
Abb. 2.6
Abb.2.7
Solarthermie- System
Photovoltaik- System
Schaltung von PV-Modulen zur Verringerung der induktiven Einwirkung
eines Blitzes
Dachaufständerung bei Dachdeckungen
Dachintegration bei Dachdeckungen
Dachintegrierte Solaranlage; Zusatzmaßnahmen entsprechend dem Merkblatt
für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen
Solardachdeckung
Dachaufständerung bei Dachabdichtungen
Äußerer Blitzschutz für eine Solaranlage (Abb.2.7.1, Abb.2.7.2)
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Abb. 2.1 Solarthermie- System
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Abb. 2.2 Photovoltaik- System
Abb.2.2.1 Schaltung von PV-Modulen zur Verringerung der induktiven Einwirkung eines
Blitzes
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Abb. 2.3 Dachaufständerung bei Dachdeckungen
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Abb. 2.4 Dachintegration bei Dachdeckungen
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Abb.2.4.1 Dachintegrierte Solaranlage; Zusatzmaßnahmen entsprechend dem Merkblatt für
Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen
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Abb. 2.5 Solardachdeckung
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Abb. 2.6 Dachaufständerungen bei Dachabdichtungen
Abb. 2.7 Äußerer Blitzschutz für eine Solaranlage
Abb. 2.7.1 (ersetzt Abb. 23)
Trennungsabstand
beachten
s
Fangstange
Schutzwinkel 
Schutzbereich
Solarelemente
Abb. 23: Fangeinrichtung mit Fangstangen (Beispiel mit Solaranlage)
Die gesamte bauliche Anlage (einschließlich Solaranlage) muss innerhalb des
Schutzbereiches liegen. Leitende Verbindungen zwischen Solaranlage und
Fangeinrichtung müssen vermieden werden!
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Abb.2.7.2 (ersetzt Abb.22)
Trennungsabstand
Radius der Blitzkugel je
nach Schutzklasse
s
Schutzwinkel
Fangstange

Schattenlinie
Solarmodul
15°
Solarmodul
Abb. 22: Blitzschutz Solaranlage
Solaranlage in den Schutzbereich der Blitzschutzanlage einbeziehen durch
Einsatz von Fangstangen gemäß Schutzwinkelverfahren und / oder Maschenverfahren.
Trennungsabstand „s“ beachten
Auf Schattenbildung achten! (Schattenwinkel: z.B. 15°)
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