Lösungen im Schadenfall
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Lösungen im Schadenfall
RechtsService Süd Lösungen im Schadenfall Mag. Alexander Kleczkowski, Leiter der ServiceRegion D.A.S. DIREKTHILFE Warum Direkthilfe? • Kundenbefragung und Marktanalyse ergaben eindeutig, dass Kunden großen Wert legen auf eine rasche Erledigung der Schadenfälle ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes Marktanalyse: Frage nach der Vorgehensweise Welche Vorgehensweise der Rechtsschutzversicherung erwarten Sie sich im Schadenfall? Österreichische Bevölkerung: Ein Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherung versucht meinen Standpunkt bei der Gegenpartei durchzubringen Meine Rechtsschutzversicherung wählt einen Rechtsanwalt aus und beauftragt ihn Meine Rechtsschutzversicherung beauftragt einen von mir gewählten Rechtsanwalt Österreichische Betriebe: 65 15 20 Ein Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherung versucht meinen Standpunkt bei der Gegenpartei durchzubringen Meine Rechtsschutzversicherung wählt einen Rechtsanwalt aus und beauftragt ihn Meine Rechtsschutzversicherung beauftragt einen von mir gewählten Rechtsanwalt 31 18 51 Definition • D.A.S. Direkthilfe ist Anspruchsdurchsetzung für den Versicherungsnehmer durch JuristInnen (ReferentInnen) der D.A.S. ohne Einschaltung eines Anwaltes in strittigen Fällen bzw. geschulte InkassomitarbeiterInnen in Inkassofällen • Grundlage sind § 158j Abs. 1 VersVG und Art. 1 ARB Der Versicherer sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die dem Versicherungsnehmer dabei entstehenden Kosten. • OGH zu 4 Ob 57/11b Naturalleistungen sind zulässig (Beratung und außergerichtliche Vertretung) Indikatoren für mögliche DiHi-Fälle versicherbares Risiko Nicht (extrem) hoher Streitwert Gesprächsklima zwischen den Streitparteien ist noch nicht gänzlich zerstört VN ist noch nicht anwaltlich vertreten Anspruch des VN ist rechtlich vertretbar und gründet nicht nur auf „Prinzipien“ Gute Erfahrungen bei ähnlichen Sachverhalten Streitigkeiten zwischen Privaten, Kleinunternehmen Gegner ist noch nicht anwaltlich vertreten … Diese Kriterien dienen lediglich als Beispiel, natürlich sind Direkthilfen auch möglich, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien nicht zutreffen! RS2014-140618-Selbstregulierung-01 6 Indikatoren für mögliche DiHi-Fälle Häufigste Rechtsgebiete bei erfolgreicher Direkthilfe 2013 Direkthilfe SR 20132013 8,35% 5,99% 2,36% private Vertragsstreitigkeiten KFZ‐Schadenersatz Allg. Schadenersatz 25,05% 36,54% betriebl. Vertragsstreitigkeiten KFZ‐Vertragsstreitigkeiten 19,35% 2,36% RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Grundstücks‐ und Mietrechtsfälle Sonstige Vorteile für unsere Kunden • Rasche und kompetente juristische Unterstützung • Keine Terminvereinbarung mit dem Anwalt nötig • Rasche außergerichtliche Bereinigung (max. 6-8 Wochen) • Beziehung mit Geschäftspartnern, Nachbarn etc. wird weniger belastet • Keinerlei Kosten (z.B. Selbstbehalt, Sprengelfremdheit) für Kunden • DiHi auch in nicht versicherten aber versicherbaren Fällen Vorteile für die D.A.S. und Vermittler • Alleinstellungsmerkmal der D.A.S. • Ausgezeichnetes Verkaufsargument • Befriedigung von Kundenwünschen • Breitere Angebotspalette neben reiner Kostentragung (Qualitätsmerkmal) • Unterstützung des Vermittlers bei rechtzeitiger Meldung • Kostenersparnis gegenüber Anwaltsbeauftragungen (Schonung des Risikos) Voraussetzung für die D.A.S. Direkthilfe SCHADENMELDUNG an das Kompetenzzentrum Graz bzw. das RechtsService Inkasso (Wien) Vorteile: Grundinformation online oder per Mail direkter Kontakt zwischen VersicherungsnehmerIn und BearbeiterIn rascher Weg zur Klärung der Deckung VN läuft keine Gefahr eventuelle RA-Ko selbst zu tragen Schadenmeldung kann besser aufbereitet werden, auch wenn eine Anwaltsbeauftragung notwendig wird RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Direkthilfe 2014 Ergebnisse: Österreich: 1296 positiv erledigte strittige Fälle ( 2013 waren es 1052 dh 19 % Steigerung mit 26 Referenten ) Region Süd: 484 positiv erledigt Fälle aus Direkthilfe und Ablöse insgesamt. 214 erfolgreichen Direkthilfefällen in strittigen Sachen stehen 642 zusätzliche Versuche gegenüber. Insgesamt gab es daher 856 Fälle mit Direkthilfeversuchen in der Region Süd. Erfolgsquote: um einen strittigen Direkthilfefall positiv abzuschließen muss ein Referent ca. 4 Fälle beginnen (25% Erfolgsquote). Im Inkassobereich beträgt die Erfolgsquote 33%, d.h. jeder 3. Versuch ist erfolgreich. RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Angebot außerhalb Inkasso Direkthilfe durch RechtsService Süd (rs.graz@das.at) Ablöse durch RechtsService Süd (rs.graz@das.at) D.A.S. RECHTSBERATUNG telefonisch unter 0810 / 300 250 online unter www.das.at per Mail unter rechtsberatung@das.at D.A.S. Rechtsberatung Vorteile für Vermittler und Kunden D.A.S. Rechtsberatung – Nutzen für Vermittler und Kunden Rechtliche Beratung auf allen Rechtsgebieten (außer Steuer-, Zoll- und Abgabenrecht) Unmittelbare telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme Keine Terminvereinbarung notwendig Direkter Kontakt mit Spezialistinnen für schwierige Rechtsfragen Falls Recherche nötig: Rückruf erfolgt meist am selben Tag Erstellung, Wartung und Verschicken von Musterverträgen D.A.S.-Impressum-Check 19.03.2014 13 D.A.S.-Impressum-Check Kostenlos D.A.S. Rechtsberatung – Nutzen für Vermittler und Kunden Nur für Firmenkunden Web-Impressum muss auf einer bereits veröffentlichten österreichischen Website sein Prüfung, ob das Web-Impressum den gesetzlichen Erfordernissen entspricht 19.03.2014 14 D.A.S.-Impressum-Check D.A.S. Rechtsberatung – Nutzen für Vermittler und Kunden 15 19.03.2014 Angebot in Inkassofällen Direkthilfe durch RechtsService Inkasso (rs.inkasso@das.at) Inkassoberatung durch InkassobearbeiterInnen des RechtsService Inkasso Inkassoinformation Zusendung über RechtsService Inkasso (rs.inkasso@das.at) Insolvenz-Abfrage und Zentralmeldeamtsanfrage über RechtsService Inkasso (rs.inkasso@das.at) Beispiele aus der Praxis RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Beispiel 1 KFZ-Schaden durch ausgeflockten Diesel – SchadenNr. 40/10020/15: Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin tankt seit Jahren immer bei derselben Tankstelle. Ende Dezember flockte der Diesel bei -15°C aus, der Reparaturaufwand betrug EUR 850,00. Die Tankstelle reagierte auf zahlreiche Anrufe der Versicherungsnehmerin nicht, am 14.1.2015 wandte sie sich an die D.A.S. Vorgehensweise: Wir haben Deckung im KFZ-RS bestätigt, die Reparaturrechnungen und die Tankbelege bei der Versicherungsnehmerin angefordert und nach deren Erhalt ein Aufforderungsschreiben an die Gegenseite geschickt. 12 Tage nach der Schadenmeldung bestätigte die Haftpflichtversicherung nach nochmaliger Intervention durch die Referentin prinzipiell den Eintritt, bestand aber auf einer Treibstoffanalyse des restlichen Diesels. Erledigung: Nach zähen Verhandlungen blieb als letzter Streitpunkt nur noch der Selbstbehalt des Gegners von EUR 100,00 übrig. Zur Vermeidung eines Prozesses wurde dieser Betrag von der D.A.S. als Ablöse übernommen, den Rest ersetzte die Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsnehmerin hat somit den gesamten Schaden ersetzt erhalten. Der Abschluss erfolgte 7 Wochen nach der Schadenmeldung. RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Beispiel 2 KFZ-Schaden durch Eisplatte – SNr 40/60046/15 Sachverhalt: Am 10.3.2015 meldet der Anwalt der Versicherungsnehmerin einen Schadenfall. Die Versicherungsnehmerin ist mit ihrem PKW am 20.2.2015 auf das Areal einer Tankstelle gefahren, um Ihren Wagen zu waschen. In Schrittgeschwindigkeit näherte sie sich der Waschbox. Durch eine nicht erkennbare totale Vereisung des Bereiches unmittelbar vor der Box geriet der Audi A6 ins Rutschen und stieß gegen die Begrenzung der Waschbox. Dadurch entstand ein Schaden von EUR 5.500,00. Vorgehen: Der Versicherungsvertrag wurde erst am 27.2.2015 abgeschlossen, der Versicherungsfall ist daher vorvertraglich eingetreten. Die Deckung musste abgelehnt werden. Durch die bereits erfolgte Anwaltsbeauftragung war eine Direkthilfe nicht möglich. Wegen der kurzen Versicherungsdauer ist auch eine Kulanz kaum realistisch. Wir können der Versicherungsnehmerin nur die Übernahme der Kosten einer Beratung anbieten.. RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Beispiel 3 Betrieblicher AVRS: Bezahlservice – SNr 40/20054/15 Sachverhalt: Unsere Versicherungsnehmerin betreibt ein Frisörgeschäft in Graz. Mit der Gegenseite hat sie einen Vertrag zur Abwicklung bargeldloser Geldgeschäfte abgeschlossen. Zur Vertragslaufzeit waren „48 Monate, 12 Monate gratis“ vereinbart. Als die Versicherungsnehmerin nach 48 Monaten kündigen wollte, hat die Gegenseite auf einer Laufzeit von 60 Monaten bestanden (= 48 Monate gegen Entgelt + 12 Monate gratis). Die Versicherungsnehmerin hat mehrmals vergeblich bei der Gegenseite interveniert, da nach ihrem Verständnis etwas Anderes vereinbart war. Vorgehen: Die Versicherungsnehmerin war bei uns ohne betrieblichen Allgemeiner Vertragsrechtsschutz versichert. Die Rechtsschutzdeckung wurde abgelehnt und eine Direkthilfe angeboten. Erledigung: Nach Interventionen durch uns lenkte die Gegenseite ein und entließ die Versicherungsnehmerin wie gewünscht aus dem Vertrag. Dauer der Erledigung 8 Arbeitstage! RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Beispiel 4 Privater AVRS: ÖBB-Strafzahlung – SNr 40/20109/15 Die mitversicherte Tochter des Versicherungsnehmers (Studentin) wollte beim Fahrscheinautomat in Leibnitz ein Monatskarte „Leibnitz – Graz“ lösen. Ausgedruckt wurde zum Preis von EUR 44,80 eine Karte „Graz – Graz“, was der Mitversicherten wegen des realistischen Preises nicht aufgefallen ist. Bei der ersten Kontrolle wurde der Fehler entdeckt, es gab eine Nachforderung der ÖBB von EUR 100,00 als Strafzahlung und EUR 102,10 als Preis für die korrekte Monatskarte. Vorgehen: Aufforderungsschreiben an die ÖBB, wegen des offensichtlichen technischen Gebrechens die Beträge von EUR 44,80 und EUR 100,00 zu refundieren. Der korrekte Betrag der Monatskarte wurde natürlich nicht eingefordert. Erledigung: Die ÖBB gingen von einem Bedienungsfehler der Kundin aus, reduzierten ihre Forderung aber auf EUR 7,00 Bearbeitungsgebühr. Dauer der Erledigung 2 Wochen. RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Beispiel 5 Schadenersatz: Körperverletzung im Straßenverkehr – SNr 40/20711/14 Die mitversicherte Lebensgefährtin des Versicherungsnehmers (Studentin) wurde als Fußgängerin verletzt. Ein PKW streifte sie und verletzte sie am Ellbogen und am Fuß (kein Knochenbruch), der Lenker beging Fahrerflucht, kehrte nach Intervention einer Zeugin aber an den Unfallort zurück. Vorgehen: Aufforderungsschreiben an die Haftpflichtversicherung dem Grunde nach. Nach deren Eintritt wurden Verhandlungen zur Höhe des Anspruchs geführt. Erledigung: In Abstimmung mit der Lebensgefährtin des Versicherungsnehmers wurde letztendlich eine Entschädigung von EUR 1.350,00 akzeptiert. Dauer der Erledigung 6 Wochen. RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Beispiel 6 Privater Versicherungsstreit: Der Brand – 40/80038/15 Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin hat nach dem Essen die Pfanne mit dem letzten Schnitzel zum Fertiggaren auf der abgeschalteten Herdplatte stehen gelassen, während sie den Abwasch erledigte. Zwischendurch musste sie kurz auf die Toilette, als sie nach wenigen Minuten zurückkam, stand der Kasten über dem Dunstabzug in Flammen. Die Haushaltsversicherung wendete grobe Fahrlässigkeit ein und bot nur 50% des Schadens an. Vorgehen: Gemeinsam mit dem Makler wurde ein Argumentationsszenario entworfen und ein Kompromissvorschlag an die Versicherung gemacht. Der Makler hatte die Versicherung schon darauf hingewiesen, dass der Herd abgeschaltet war und die Platte nur noch Restwärme abstrahlte. Diese Argumentation führte erst nach Intervention der D.A.S. zu einem Einlenken der Haushaltsversicherung. Erledigung: Letztendlich zahlte die Versicherung doppelt soviel aus, wie ursprünglich angeboten. Erledigungsdauer 6 Wochen. RS2014-140618-Selbstregulierung-01